109! Amtsblatt ^nr Lailmcher Heilung Nr. 148. Samstag den I.Iuli 1871. (257—1) Nr, ?«1, Kuttdinachliilg. Die französische Regierung hat die Anordnung getroffen, daß künftighin kein Reisender, er sei Franzose udcr Ausländer, das französische Gebiet betreten darf, ohne mit einem regelmäßigen Ncisc documente versehen zn seiu, welches überdies das Visa einer französischen Mission oder eines französischen Eonsulates erhalten muß. Für das Paß-Visa ist den französischen Behörden in der Regel eine Gebühr von l() Francs zn entrichten, wobei jedoch folgende Erleichterungen eintreten werden: 1. Unbemittelten Pcrsoucn ist das Paß-Visa nncntgcldlich zu ertheilen. 2. Für die Vidiruug von Arbeitsbüchern ist nur ein Viertel der obigen Taz.c zn entrichten. 3. Für Personen, welche, ohne geradezu mittet los zn sein, doch nicht im Stande sind, die ganze Taxe zu bezahlen, kann die zn entrichtende Gebühr auf die Hälfte und selbst auf ein Viertel des tarifmäßigen Betrages herabgemindert werden. Hievon wird das reisende Publicum in Folge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 21. l. M., Z. 27<).'i, hicmit verständiget. Laibach, am 34. Juni 1881. Der f. k. LandetpicMclit sur ittam: (5arl von ÄVurzbach m. )>. (256—1) Nr. ?5. 1, pr. 24 fl, 92 tl-. Veim k. k. Steueramte (9ros,laschitz: j Antl'u Tomschih, Steinmetz Stcuergcmcinde Videin, slrl. l4, pr. 7fl. 1!)'/, lr. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschce, am 22. Juni 1871.