1233 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr. Iß8 _______________Dienstag den 25. Juli 1871. (2»»—1) Nr, 71«. Concurs Kundmachlmg. Vei der k. k. Finanzvrocuratur in Laibach ist eine Conceptsprakticantenstclle mit den: Adjutum jährlicher 400 Gulden zu besetzen. Gesuche sind unter Nachweisung der rcchts-und staatswissenschaftlichen Studien, der vorgefchrie-denen Staatsprüfungen und der Kenntniß der beiden Landessprachen binnen vier Wochen bei der k, k. Finanzprocuratur in Laibach einzubringen. Laibach, am 15. Juli 1871. D. k. FilllUiz-Direclion siir Krnin. (282—2) Nr. 4573. Knndmachnng. Ueber Anordnung des k. k. Ministeriums für Landesverthcidiqung vom 17. Juli l. I., Nr. «058/1701 IV.) werden in Graz am 3. October dieses Jahres die Cadeten-Prüfungen für die k. k. Landwehr beginnen und an den nächstfolgenden Tagen nach Erfordernis fortgesetzt werden. Jedem gebildeten, gut'conduisirten und bezüglich seines Borlebens tadellosen Landwchrmann ist gestattet, sich um Zulassung zur Cadeten-Prüfung zu bewerben. Doch können auch der Landwehr nicht ange-hörigc Personen von guter Erziehung und Bildung bei 'Erfüllung der für den freiwilligen Eintritt in die k. k. Landwehr festgesetzten Bedingungen (§§ 4«, 5 und «tt Landwehr-Gesetz) die Eadeten-Prüfung ablegen. Die diesfälligen Gesuche sind, und zwar von den der Landwehr bereits angehörigen Aspiranten im Wege der zuständigen Evidenthaltung, bis 'längstens 1 0. September'i 8 7 1 beim Landwehr-Commando einzubringen Die näheren Auskünfte über die Bedingungen zum Eintritte als Cadet und die beizubringenden Nachweise, dann über die Prüfungs-Gcgcnständc ertheilen die Landwehr-EvidcnthMmgcn in Graz, Leoben, Marburg und Cilii für Steiermark; in Magenfurt und Villach für Kärnten und in Laibach und Nudolfswerth für Kram. Die Kosten der Neise zum Prüfungsorte und zurück haben die Aspiranten aus Eigenem zu tragen. Graz, den 3. Juli 1871. Vom k. k. L»mdu,ehr>Cc»mmando für Steicr» mark, Kärnten und Kram. M5^2) Nr. 937. Concurs. Zur Besetzung von zwei Aufsehersstcllcn erster Klasse in der k. k. Männcrstrafanstalt in Laibach mit der jährlichen Löhnung von 300 ft., eventuell zwei Aufsehersstellen II. Klasse mit der jährlichen Löhnnng von 260 st.; oder aber zwei Aushilfs-anssehersstettcn mit der täglichen Löhnung von 60 kr., bei allen dem Genusse der kafcrnmä'ßigcn Unterkunft nebst Service, dem Genusse einer täglichen Brotportion von 1'/, Pfund und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformirungs-Vor-schrift, wird der Concurs bis 31. Juli 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhaus-Verwaltung zu überreichen. Als Gefangenaufseher werden nur solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen kundig sind; auch wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt oder doch erfahren .sei. Jeder aufgenommene Anfseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung seine definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche cmc längere Militärdienstlcistung nachweifen, und insbcfonders vorgemerkte Militäraspiranten für dasIustizRessort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 21. Juli 1871. K. k. Srashaus-Verwaltung. "(2 8 3^3) Nr. 43. Dilmüstenstellc. Bei der gefertigten Bezirkshauptmannfchast kommt mit 1. August d. I. eine bleibende Tagschreibersstelle mit einem jährlichen Diurnnm von 300 fl. in Erledigung. Die Bewerber wollen ihre documentirten Gesuche längstens bis letzten Juli l. I. überreichen und darin ihre bisherige Beschäftigung, tadelloses Vorleben und die Kenntniß der deutschen ! und slovcnifchcn Sprache in Wort und Schrift nach- ^ weifen. Gottschce, am 20. Juli 1871. K. k. Dc.nrkoliauj'tmannschast. (279—3) NrV 6681. Kundmachung. Die zweite Anton Raab'sche Stiftung im Betrage von 200 fl. 4 kr. ist für das Jahr 1871 zu zwei gleichen Theilen zu verleihen. Auf die ! eine Hälfte hat eine arme, ehrbare Bürgerswitwc und auf die andere eine arme, wohlerzogene Bür- gerstochter, welche sich im wirklichen Brautstande ^befindet, nach ihrer Copulation stiftungsmäßigen ! Anspruch. Bewerber um diese Stiftung haben unter legaler Nachweifung ihrer bürgerlichen Abkunft nnd Armuth und der sonstigen Verhältnisse ihre Gesuche bis 1 0. August d. I. bei diesem Magistrate einzureichen. Stadtmagistrat Laibach, am 14. Juli 1871. Dcr Viirgclmcislci: Deschmann.