^'-. 156. Montag den 13. Juli 1853 l. 354. u (2) Nr. °"V,^« Zu Folge hohen Erlasses des Ministeriums ür ^andescultur und Bergwesen vom !<>. l, M., l. 88U5, wird zur allgemeinen Kenntniß ge rächt, daß im laufenden Jahre »87,2 die Staatsprüfungen für Forstwirthe, insofernc sich znlast ungsfähige Candidate« melden, in Hermannladt, Lemdcrg, Pesth oder Oftn und in Prag, >^nn in Troppau, ^!inz, Innsbruck und Trieft, ind zwar in der zweiten H-ilfte des Monates November, werden abgehalten werden. Zur Uederrcichung der bezüglichen Gesuche bei dieser Statthalterei wird der Termin bis längstens Ende September bestimmt. Von der k. k. Statthaltet ei. Laibach den 2«. Juni »852. 3. 357.».(1) Kundmachung. Nr. 39U0 Zwischen dcr königlich preußischen und del königlich schlvedischen Regierung ist am 5. April IV52 ein neuer Postvertrag auf den Grundlagen des deutsch-öst»nc!ch»schen Postuereineö adgesa los-sen worden, welcher am I. Juli 1852 in Wirksamkeit tritt. In Folge dessen ist bei Behandlung der Brief- und Fahrpostsendungen nach und aus Schweden und Norwegen vom bezei chl: ete n Tage an, nach den folgenden Bestimmungen vorzugehen. 1. DerFrankirungszwang bei der Lorr.spon-denz nach und aus Schweden und Norwegen hört auf, und es kann dieselbe nach der Wahl des Aufgebers entweder unfrankitt oder bis zum Bestimmungsorte frankllt abgesendet werden. Eine theilweise Fiankirung ist nicht statthast. 2. Während der Zeit dcr Dampfschifffahrt auf der Ostsee werden die Corresponoenzen nach Schweden üdcr Stettin und Sttalsund instra-dirt, in dcr übrigen Iahr.szcit aber über Ham. burg und Dänemark nach Schweden geleitet; jene für Norwegen dagegen in der Rcgel das ganz? Jahr hindurch auf dem Wege über Ham burg und Dänemark abgesendet werden. In der Sommcrpcriode kann jedoch die Korrespondenz nach Norwegen auch über Stettin und Schweden instraoirt werden, insofern dirs; von den Aufgebern durch eine Bemerkung auf der Adresse der Briefe verlai'gt wird, nur wird hierbei aufmerksam gewacht, daß auf diesem Wege die Briefe jedenfalls später an ihre Bestimmung gelangen. Bei Briefen aus Schweden und Norwegen nach Oesterreich wird dieselbe Instradirung Statt finden. 3. Taxirung: ii) Oesterreichisch-schwedische Korrespondenz. Das Porto für Briefe nach und aus Schweden bildet sich: 1. aus dem deutsch - österreichischen Vcreins-porto mit ... 3 Sgr. 2. aus dem schwedischen Porto 2^ » 3. aus dem preußisch-schwedischen Seep crto . 2'/ 4. oder aus dem dänischen Transi- " to-Porto, je «ach der Instradirung über Stettln und Btralsund oder über Hamburg und Dänemark........ 2V Das Porto für einen einfachen Bnef aue Oesterreich nach Schweden oder umgekehrt beträgt daher: An Vereinsporto.......9 kr. An schwedischem Porto und an preu-ßisch-schwtdischem Seeporto oder dänischem Transitporto.....15 » Zusammen . 24 kr. Das Gewicht eines e i n fa ch e n B r i e- les wird mit l Loth angenommen und steigt von 1 bltz einschließig 2 Loth auf das zwei- fache, von 2 bis tinschlilßig 3 auf das drti-' fache deb Satzes von 24 kr. u. s. w. Warenproben und Muster aus und nach Tchweden werden nur bis zum Gewichte von 3 Lcth mit der Briefpost befördert und zahlen ^is zum Gewichte von 2 Loth einschließlich das ciusache, über 2 bis einschließlich 3 Loth aber das doppelte Briefporto. Diese Portoermäßigung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn dle Warenproben und Muster auf unerkennbare Weise verpackt sind, und der denselben beigesügte Brief nlcht mehr als 1 5!olh wiegt. Ist d.escr Brief, welcher bn der Taxnuug mit den Proben oder Mustern zusammen zu wiegen ,st, s^.,^ ^ unterliegt t»e ganze Sendung der gewöhnlichen Brieftaxe. Fuc Zeitungen, Journale, Preiscourante, gedruckte Empfehlungsschreiben u. s. w. u..ler Kreuz- oller Ltrelsoand, welche außer der Adresse der Namensunterschrift und dem Datum n.chtb Geschricb.nes enthalten, ist 1. an Vereinöporto . . ^ f,- 2. an schwedischem Porto ^ Sgr. 3. au preußisch - schwedischem Seeporto (tieziehuugs-weise dänischem Transitporto) chnc 3tücksicht auf die Entfernung ......' !/l Sgr. zusammen also . 4 kr. Conv. Münze für jedes Loth zu entrichten. Diese Portoermäßigung tritt aber nur bei vollständiger Frankirung der Kreuzbandsendun-gcn ein. Die zur Beförderung mit der Briefpost bestimmten Kreuz, oder Streifbandftndungen dürfen das W.wicht von!Ui.'oth nicht überschreiten. !») Oestnre>chlsch.Norwegische Correspondenz. Das Porto für Briefe aus und nach Nor-wegen biloct sich: Bei der Versendung über Dänemalk: I. Aus dem deutsch-österreichisch,n Vercinsporto bis (beziehungsweise) von Hamburg m>t 3 Sgr. 3. Aus dem fremden Porto von Hamburg bis zumBestlmmungs- orte in Norwegen (beziehungs' weise vom Aufgabsorte in Nor« wegen bis Hamburg) mit . 7'/ > zusammen ^ W'/I S^I oder 32 kr. Cono. Münze. ' " ' Bei der Versendung über Stettin oder Stral->und und Schweden: 1. Au5 dem Vcreinsporto von . 3 Sgr 2. Aus dem preußisch-schwedischen Secporto von.....2'/ 3. Aus dem schwedischen Transitporto von......2 'Z' 4. Aus dem norwegischen internen Potto von......2 zusammen . M'/^ O^ oder 32 kr. Conv. Münze. ^ " Warenproben und Muster können auf dem Wege über Hamburg u„o Dänemark bis zum r.chten b,s zum Gew.chte von 2 Loth das ein^ fache, b,s zum Gew.chte über 2 bis 4 Lotl) das zweifache, über 4 bis « ^th das dre.fache und über b d'6«Loth o«s vierfache Briefporto. Nehmen s.e den Weg übcr Stettin oder Stralsund und Schweden, so werden sie sow.e derlei Sendungen ^ch oder aus Schweb 7^'"'. b^s zum G^ichte von 3 tloth m.t " .^^fp'st.b^dert«^ eg ist für dieselben r bi. ^s."l"?l .? !^/^ ""s^'' und darü- de b.s e.nschl.eßllch 3 Loth das doppelte Brief polto zu erheben. ' Die Bedingungen, unter denen Warenproben und Muster nach und aus Norwegen die ange- gebene Ermäßigung des Porto genießen, sind dieselben, wie bei jenen nach und aus Schweden. Das Porto für Kreuz- oder Streifdandsen-dungen nach und aus Nolwegen beträgt bei der Beförderung über Dänemark: 1. An Vereinsporto.....l kr. 2. An fremdem Polto l>2 3gr. oder^5 ^ zusammen also . 6 kr. Conv. Münze für jedes Loth. Derselbe Betrag ergibt sich bei dem Trans-porte über Schweden, auf welcher Linie 1. an Vereinsporto . . - - > l lr» 2. an preußisch-schwedischem Seeporto.......V, Sa.r» 3. An schwedischem Tran» sitporto........'/, » 4. An norwegischem internen Porto......'/, >, zu entrichten ist. Bezüglich der Bedingung der Portomodera-lion und des Marimalgewicht.s g'lt hier das' selbe, was oben hinsichtlich der Kr.uzbandscn-düngen nach u»d aus Schweden gesagt wurde. 4 Die Recommandation der Korrespondenzen nach und aus Schweden und Norwegen ist gegen Beobachtung der Bestimmungen für derlei Briefe im Gebiete des deutsch-österre,ch>schen Postvere nä gestattet. 5. Sofern die schwedische und norwegische Corresponded aus und nach einigen Thcilen Oesterreichs durch die Schweiz lransitirt, ist für dieselbe wie bisher das vertragsmäßige schweizerische Transitoporto cinzuheben, beziehungsweise dir solche üorrcspondenzen übernehmenden Post-anstalt als Schuldigkeit anzurechnen. 6. Für Korrespondenzen, welche in auswärtigen Staaten von k. k. Postexpcditionen besorgt werden, und j.ne von Ostindien und (Zhina nach Ulid aus Schweden und Norwegen, sind außer den oben angegebenen Portobeträgen auch noch jene Gebühren zu entrichten, welche für die Cor-respondcnzen nach und aus jenen Ländern festgesetzt wurden. 7. Die bisherige Beschränkung, daß Fahr» Postsendungen im Verkehre zwischen Oesterreich, Schweden und Norwegen an ein Handclshaus angewiesen werden mußten, ist vom I. Juli l852 behobln, und es werden diese Sendungen nunmehr nach den allgemeinen Grundsätzen dcs deutsch - österreichischen Postvercins-Vertrages be» handelt werden. Fahrpostsendung.n können vor der.'Hand nur entweder unfrankirt, oder bis zu den preußischen Hafenorten Stettin (Swinemünde) oder 3tralsund frankirt befördert werden. In Frankirungsfällen wird die Franco-Gebühr bis zu jenem dieser Haftnplätze eingchoben, über welchen der Aufgeber die Insttadirung der Sendung wünscht. Ist keine Instradirung angegeben, so wird das Franco nach derjenigen erhoben, nach welcher die Entfernung der genannten zwei Hafen» orte sich höher heraus stellt. Von der k. k. Postdirection für das Küstenland und Krain Trieft am 3N. Juni 1852. Z" 358. « (I) N^3»I7. Kundmachung. Zu Folge der, von der clsten deutschen, zu Bellin zusammengetretenen Postconferenz vorgenommenen und von Allerhöchst Seiner Majestät dem Kaiser am,7. März l. I. latisizilten Revision undVe rvo l lstän digung dcs unterm «. April 1850 zwischen Oesterreich und Preuße« abgeschlossenen deutsch - österreichischen Postver-eins-Vertrages, haben vom l. Juli 1852 an' gefangen noch folgende weitere Bestimmungen in Wirksamkeit zu treten, welche hicmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. l. Laut §. 24 des vorbenannten revidirten Vet trageS können, vom obenbezeichneten Tage an, ___394 nunmehr auch Kreu tzband - und Mustersendungen nach den Postvereinslandern, gegen Entrichtung der gewöhnlichen Recommandationsge-bührcn, recommandirt abgesendet werden. 2. Briefe aus oder nach den Vereinsstaaten, auf welche der Versender das schriftliche Verlangen gesetzt hat, daß sie durch einen Expressen zu bestellen sind, werden in Gemaßheit der im H. 2tt des erwähnten Vertrages enthaltenen Bestimmungen von aUen Postanstalten des Vercinsgcbietes sogleich nach der Ankunft den Adressaten be^ sonders zugestellt werden. Dergleichen Erpreßbriefe müssen jedoch jederzeit recommandirt sein. Für verspätete Beförderung oder Bestellung eines Erpreßdtiefes, leistet die Postbehö'rde keine Entschädigung. Für jeden einfachen Erpreßbrief ist zu bezahlen : Bei der Aufgabe: das Porto- und die Recommandationsgebühr. Bei der Abgabe: ». für die Bestellung am Orte der Abgabe °Post-anstalt: am Tage 9 kr. Bestellgebühr — bei Nacht (nämlich im Sommer von 1l Nachts bis 5 Uhr Morgens, im Winter von W Uhr Nachts bis 7 Uhr Morgens) 18 kr. Bestellgebühr. li. Für Bestellung außerhalb des Ortes der Abgabe-Postanstalt: » kr., für die Beischassung des Boten, und der jeweilige Botenlohn. Der Botenlohn und die Bestell- oder Boten» beischaffungsgebühr können übrigens auch bei dem Aufgabspostamte bezahlt werden; da jedoch dasselbe nicht wissen kann, wie hoch sich der Ge-sammtbetrag belaufen werde, so ist der Absender solcher Briefe, welcher sich stets namhaft macheu muß, auf Verlangen des Postamtes verpflichtet, den höchsten n, uthm aß li chen Betrag zu deponiren, von welchem ihm der zur expressen Bestellung des Briefes nicht erforderlich gewesene Betrag seiner Zeit zurückzugeben ist. Der Betrag des bei der Aufgabe erhobenen Botenlohnes und der Bestellungsgebühr wird von dem Aufgabspostamte auf der Sicgelseite des Briefes angemerkt, eben so wird auf den zur Bestellung einlangenden Briefen der Betrag, welchen der Postdiener oder der gedungene Bote vom Adressaten einzuheben berechtiget ist, verzeichnet erscheinen. Von der k. k. Postdircction für das Küstenland und Krain. Trieft den 2», Juni 1852. Z. 355. a (2) Nr. 3019. Concurs. Im Bereiche der k. k. Postanstalt ist eine Offizialsstelle der letzten Classe, mit dem Jahres-gehalte von Vierhundert Gulden C. M., gegen Cautionsleistung im Betrage von Sechshundert Gulden C. M., zu besetzen. Die Bewerber um diesen Dienstpostcn, welcher für den Bezirk dcr Pesther Postdirectlon bestimmt ist, haben die gehörig documentirlen Gesuche unter Nachweisung der gesetzlichen Erfordernisse und Eigenschaften, sowie die Sprachkenntnisse, im vorgeschriebenen Dienstwege längstens bis 2U. Juli 1«52 bei der genannten Postdircction einzubringen, und auch anzugeben, ob, und im bejahenden Falle, in welchem Grade sie mit einem Beamten der Postdirection oder des Postamtes in Pcsth verwandt oder verschwägert sind. In so ferne Postoffizialc in was immer für einer Gehaltsstufe die Uebersctzung nach Pesth wünschen, haben auch diese ihre. motiuirten Gesuche in derselben Weise innerhalb des Concurs-termines bei der gedachten Direction einzubringen. Bon der k k. Postdirection für das Küstenland und Krain. Triest den l. Juli l852. Fischer n». p. I. 35s^» (2) Nr 3919 Concurs. Im Verwaltungsbezirke der k. k. Postdirection in Triest, und zwar zunächst mit der Dienstleistung bei dem dortigen Local-Postamte, ist eine Postoffizialöstelle der letzten Classe mit dem Iah-resgchalte von Vierhundert Gulden C. M., gegen Cautionsleistung im Betrage von Sechshundert Gulden C. M., zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig instruirten Gesuche unter Nachweisung der gesetzlichen Erfordernisse und Eigenschaften, dann der Sprach-kenntnisse im vorgeschriebenen Dienstwege längstens bis 19. Juli 1vi>2 bei der Postdirection in Triest einzubringen, und auch anzugeben, ob, und im bejahenden Falle, in welchem Grade sie mit einem Beamten der Postdirection oder des Postamtes in Triest verwandt oder verschwägert sind. In so ferne bereits angestellte ln was immer für einer Gehaltsstufe stehende Postoffiziale die Uebersetzung nach Triest wünschen, haben auch diese ihre gehörig motiokten Gesuche in derselben Weise und innerhalb des Concurstermines dci der gedachten Postdirection einzubringen. Von der k. k. Postdirection für das Küstenland und Krain. Tricst den 1. Juli 1V52. Fischer ,n. z,. Z. 897 (t) Nr. 2396. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen der Mina Lackncr, im eigenen Namen und als Vormündern» ihrer mj. Kinder, Elisabeth und Johann ilackner von Obermösel, den Wiederverkauf der, lliut ^icitationsprotocolles vom 30. August 1849, Z. 2939, von ^ohann Mantel ans Rainlhal um den Mnstbot von 720 st, erstandenen , im Grundbuche «>,!» Neclf. Nr 90,',, aus Namen oetz Mathias liackner vergewährten in'Obc» möjel H. Nr. 50 liegenden '<, Hude, auf Gefahr und Kosten des Erstehers, wegen nicht zugehaltener Licitationsbedingnifse bewilliget, und hiczu die Tag satzung auf den 31. Juli 1852, vormittags um 9 Uhr in Loco Obermösel mit dem Beisatze angcoro» net, daß obige Realltat auch unter dem früher» Erstehungspreise hintangegeben werde. D«r Grunobuchsextract, das SchähnngSproto-coll und die Licitationsbedingnisse «liegen hieramts zur Einsicht. K. k. Bezirksgericht Gottschee am ,5. Mai ,852 Z. 9ll. (l) Nr, 3324 Edict. Von dem k. k, Bezirksgerichte Sittich wird be-kannt gemacht.' Es habe über Anlangen der Ursula Perstovetz von Iaworje, in die erecutive Feilbictung der dem Michael Konzhina im vormaligen Grundbuche des Graf Lamberg'schen Canonicates »„!< Uld. Nr. 7) ^lr. 2636. Edict. Vom k. r. Bezillsgcrichte Mottling wird hie-mit bekannt gemacht. Es sei über Ansuchen des Joseph Wobner von Gehack im Gerichtsbezirke Ncustaotl, in die executiuc Feilbietung der dem ^acob Hönigsmann von Hlib bei Rosenthal Nr. 3 gehörigen, inDergallttul gclc genen, im Grundbuche des vorbestandenen Gntes ii^ilio «uli Current Nr. 533, Berg-Nr. 287 l;I 286 '^ vorkommenden, gerichtlich auf l275 si. ge-schätzten 3 Weingärten gcwilliget, und seien hiezu 3 Feildictungstcrmine und zwar auf den 30. Juli, auf den 30. August und auf den 30. September ,852, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in «»co der Realitäten mit dem Anhange bl stimmt worden, daß die Realitäten erst bei der dritten Feilbietungstag satzung auch unter dem Schä'tzungswerthe hintangegeben werden würden. Das SchatzungsprotocoU, der neueste Grund-buchsextract und die Licitalionsbedingnifse können von Jedermann in den gewöhnlichen ilmtsstunden Hiergerichts eingesehen werden. Mottling am 2. Juni 1852- ____________ 3. 905. (2) Nr. 2953. Edict. Vom k.k. Bezirksgerichte Mottling wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Herrn Joseph 8u,«lio von Mottling, die executive Feilbietung der, dem Executen Mathias Kompare von Mottling gehörige! im vorbestandenen Grundbuche der l. f. Stadtgü Mottling vorkommenden, gerichtlich auf 8l0 fi. gi schätzten Realitäten, wegen schuldiger 200 fi. 59 k E. M. o. «. 5. bewilliget, u»d seien zu deren Vo nahine drei Frilbictuugstagsatzlmgen, nämlich: al ds,i 26. Juli, auf den 26 August und anf den 2! September d I., immer Vormittags um 8 U> im Orte der Pfandrealitätm mit dem Beisatze a! geordnet worden, daß solche bei der drittcn Fnlbi, tllügslagsatzuiig auch unter dem Schätzungswert! würden hintangegeben werden. Die Schätzung , der Grundbuchsextract und d iiicitationsbedinginsse können Hiergerichts eingeseh« werden. Mottling am 5. Inni l852. Z. 904. (3) Nr. 324 Edict. Da bei den anf den 24. Mai und24. Juni 1852 b stimmten Tagfahrtcn zur executivenFeilbietung der, de ^ acod Laurin von Vertatscha (5onsc. - Nr. Z gehörigen, zu Anzelberg gelegenen, im Grundbucl des vorbestandenen Gutes Semitsch «,,l> Eurr. 33 und 72! vorkommenden, gerichtlich auf 322 fi. g schätzten Bergholdschaft mit 2 Weingärten, kein Kall lnstiger erschienen ist, so hat es bei der dritten a« den 24. Inli »852 bestimmten Tagfahrt sei Verbleiben. K. t. Bezirksgericht Mottling am 25. Juni ,83/ iz. 902. (3) Nr. 280! Edict. Vom gefertigten Bezirksgerichte wird hiem bekannt gemacht. Es sei in der Excculionssache d< Michael Badovinac, von Badovince in Milita> Eroaticn, wider P»tcr Bajuk von Radovica Nr. ^ wegen aus lem a/tichtlichen Vergleiche ddo. 25.9^ tobcr 185! , Z, 3tcressen, in die executive Feilbirtung der, del^ ^tzttrll gehonten, zu Radouica «»!i (^ons. Nr. gcl.gl'ncn, in, Glundbliche der vormaligen Herrscht AinöN «,ll< Rl'ctf Nr. 40 vorkommenden, mit l> l' l dl. beanfaqten Kaufrechtshube nebst Wohn^ u« Wilthschaftsgebäuden gewilliget, und seien hiezu Tagst'tziingen, und zwar: auf den 27. ^llli, a« den 27. August u»d anf den 27. September l8Z2 iedesinal Vormittags um 9 Uhr mit dcm Aühi^'s anberaumt wordm, daß die Realität nur bci de dritten Feilbistungslagsatzllnq auch unter dml Scd^ zungswerthe von 729 si. werde hintangegeben weit"'" Das Schätzungsprotocoll, der neueste GlU>^ buchsertract und die ilicitationsbedmgnisse, llNtl welchen auch die Verbindlichkeit des Erlagrs ei>^^ Vadiums von 72 fl. für den Elsteher begriffen >" können in den gewöhnlichen Amtsstunden von A Hermann hiergcrichts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Mottling, am7.Juni l85l Z. 8^14. (3) Nr. 3^ Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Sittich h"^' alle Diejenigen, welche an die Verlaffenschast des de< 3. Jänner l852 verstorbenen I,nob Golf, von K"!)" Eonsc. Nr. 23, als Gläubiger cine Forderu"! zu stellen haben, zur Anmeldung und D^ lhulmg derselben den l9. Juli d. I. Vormittag 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmcldul'gb an diese Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahl^ der angrmeldctcn Fordsrungcn erschöpft würde, ^!. weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnell ^ Pfandrecht gebührt. Sittich am l. Juli 1852. Z. 890. (3) Nr. 183' Edict. , Vom k, k. Bezirksgerichte Planina wird beki. <:., die executive Feildietung der, auf der ^ Georg Meden von Vigaun gehörigen, im GrU" buche Thurnlak «„!) Rect. Nr, 4l2 vorkomme"^ Haldhubc intabulirten Forderung aus dem ScV^. scheine vom 22, Februar ,844, pr, 693 fi. bcw>", get, und zu deren Vornahme die drei Termine a den 4. August, den ,. September und den ,- ^ tober d. I. , jedesmal Früh von »0—>2 Uhr / Gerichtssitze mit dem anberaumt worden seien, .^ die Forderung bei dcm dritten Termine auch U" dem NelMwelthe hintangegeben werde. M Der Grundbuchscxtract und die Licitatil»'^ dingnisss, unter welchen die Verbindlichkeit zll>^ ^ läge eines Vadlums pr. 94 fi. sich befindet, to" hiergcrichts eingesehen werden. , .