Stenographischer Gericht der dreizehn len Sitzung öes Landtages zn Laibach am 4. Znnner 1866. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr v. C o d c l l i. — Regierungs-Commissäre: Se. Excellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöftichcn Gnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten Dr. Bleiweis, v. Langer, Kapelle, Koren, Rosmann und Dr. Toman. — Schriftführer: Abgeordneter Svetec. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungsprotokolls vom 19. December 1865. — 2. Antrag des Dr. Toman bezüglich der Eisenbahnverbindungen zwischen Laibach, Villach und St. Peter-Fiume. — 3. Bericht des Finanzausschusses über die Rechnung der im Krankenhause vorgenommenen Bauherstcllungcn. — 4. Bericht des Finanzausschusses über die Baurcchmmg, die im Irrenhause vorgenommenen Herstellungen betreffend. — 5. Antrag des LandcSauSschusses ans Genehmigung des de» Schwestern der christlichen Liebe ausgezahlten Pauschalbetrages von 500 fl. für Extra-Ordinationen. — 6. Antrag des Landesausschusses auf Passirung des den Landcsfond treffenden Fnhrkostcnbetrages von 619 fl. 19'/, kr. aus dem Reiscparticulare des Bezirkswundarztes Anton Gullich. — 7. Wahl zweier neuer Schriftführer. ücgiim der Schnng 10 Uhr 35 Minuten vormittag. Präsident: Ich coustatire die Beschlußfähigkeit der hohen Vcr-sammluug und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der Sitzung turnt 19. December zu lesen. (Schriftführer Guttmnn liest dasselbe.) (Rach der Verlesung:) Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bc-merken? (Nach einer Pause:) Wenn nichts dagegen bemerkt wird, so ist das Protokoll als richtig anerkannt. Mit der Zuschrift des k. k. Landespräsidiums vom 25. December 1865 ist eingelangt ein Gesuch der Kirchen-vorstehung Kopain mit mehreren Pfarrinsasseu um Zuweisung der ganzen Pfarre Kopain zum Bezirke Umgebung Laibach, respective Bczirkshauptmannschaft Laibach. Es wird dieses Gesuch dem (Somite über die neue Territorial-Eintheiluug zur Berichterstattung zugewiesen. Ein ähnliches Gesuch ist eingelangt von der Gemeinde Präwald, welche bittet um Verlegung des Amtssitzes der künftigen Bczirkshauptmannschaft von Adelsbcrg nach Präwald. XIII. Sitzung. Wird demselben (Somite zur Begutachtung zugewiesen. (Sitte weitere Eingabe ist eingelangt vom Gemeinde-vorstand der Gemeinde Ancrspcrg, im Namen aller Insassen derselben, um Verfügung und Veranlassung, daß die Gemeinde Auersperg zur künftigen Bczirkshauptmannschaft Umgebung Laibachs zugetheilt werde. Wird dem nämlichen Comite zugewiesen. Ferner ist eingelangt ein Gesuch der Gemeinden Wald, Kronau, Wurzen, Ratschach, Wcißcnfels, welche um Bc-lassuug des Bezirkssitzcs in Kronau bitten. Wird dem nämlichen Comite zugewiesen. Ferner ist eingelangt ein Gesuch der Ortsgemcinden Veldes, Obergörjach, Feistritz und Mittcrdors um Verlegung des Amtssitzes der neu zu creireudcn Bezirkshaupt-mannschaft von Radmausdorf nach Veldes. (Heiterkeit.) Wird ebenfalls dem (Somite für die Tcrritorial-Ein-thcilung zur Begutachtung zugewiesen. Weiters ist eingelangt ein Gesuch der Gemeinden Polic und Feldsberg, welche um Zuthcilung zur Bezirks-hauptmaunschaft Laibach bitten. Dem nämlichen Coinitä zuzustellen. Der Centralausschuß der krainischcn k. k. Landwirth-schastsgcsellschaft in Laibach bittet um die hochgcucigte Bewilligung eines angemessenen Beitrages zur Unterstützung der pro 1867 stattfinden werdenden landwirthschaftlich-in-dustriellcn Ausstellung in Laibach zur Erinnerung des 100-jährigen Bestandes der hierländigcn Laudwirthschaftsgc-sellschaft. Ich glaube dieses Gesuch betn Finanzausschüsse zuweisen zu sollen. Die Ortschaft Grobscc im Bezirke Adelsberg bittet um Zuwendung eines Beitrages zum Baue einer Brücke. Wäre ebenfalls dein Finanzausschüsse zuzuweisen. (Abg. Dr. Snppan: Dem Straßencomits! Abg. Kroincr: Dem Ausschüsse der Straßcnkatcgorisirnng.) Es handelt sich hier lediglich um einen Beitrag (Dr. Costa: Ja, um einen Beitrag!), nicht um eine Abände- rung des Straßenzuges. Abg. Freiherr v. Scliloißnigg: Ich erlaube mir doch die Bemerkung, welche von den beiden Herren gemacht worden ist, aufzunehmen. So viel mir bekannt ist, wird die Frage über die Subvention, welche den einzelnen Straßcnobjcctcn zu leisten ist, vom Ausschüsse für die Concurrcnz der Straßen begutachtet. Bevor sich dieser nicht darüber ausgesprochen, glaube ich, daß der Finanzausschuß nicht in der Lage ist, darüber urtheilen zu können; er kann nur sagen, ob Geld vorhan- den ist, ob cs der Landesfond aufbringen werde oder nicht, aber die Hauptfrage, ob cs im Interesse des Landes gelegen ist, diese Gemeinde zu unterstützen, kann er nicht entscheiden. Abg. Dr. Costa: Ich bitte ums Wort. Ich habe die Petition überreicht, mir ist daher der Inhalt derselben genau bekannt. Es handelt sich durchaus nicht um die Feststellung, daß diese Brücke künftighin vom Lande unterhalten werden soll oder dergleichen, in ivclchem Falle allein der Antrag, dieses Gesuch dem Straßenconeur-renzcomite zuzuweisen, gerechtfertigt wäre, sondern es handelt sich um einen speciellen Fall dieser Gemeinde. Es ist nämlich diese Brücke, das einzige Verbindungsmittel über die Poik, durch Elemcntarereignisse zusammengerissen worden, die Gemeinde ist so arm, daß sic nicht im Stande ist, die Brücke selbst zu bauen. Sic bittet daher den Landtag, derselbe möge für diesen speciellen Einen Fall eine Gnade erweisen und ihr einen Unterstützungsbeitrag geben ; es handelt sich also rein nur um eine Gnadensache, nicht um die Kategorisirung dieser Brücke, daher ich glaube, daß die Zuweisung an den Finanzausschuß vollständig gerechtfertigt ist. Präsident: Ich werde darüber abstimmen lassen. Abg. Deschmann: Ich glaube, daß schon in der Einlage des betreffenden Bezirksamtes darauf hingewiesen werden mußte, — wenigstens glaube ich nicht zu irren — daß schon dort die Andeutung geschehen ist und auch int ursprünglichen Berichte des Landcsausschusscs diese Brücke unter derjenigen Kategorie angeführt wurde, bezüglich deren eine Subventio-nirung angesucht worden ist. Präsident: Es liegt der Antrag vor, dieses Gesuch dem Somite für die Straßcnkategorisirung zuzuweisen. Wenn die Herren damit einverstanden sind, so bitte ich dieselben, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Wird also diesem Comite zugewiesen. Weiters ist eingelangt ein Gesuch der Gemeinde Sci-senbcrg um Ausführung des StraßcnzugcS von Obcrgurk über Veitsd) und Scholna bis Großlup. Wird auch dem Comite für Straßenkatcgorisirung zugewiesen. Endlid) ist eingelangt ein Gesuch mehrerer Insassen von Brekoucc, Opallc, Jzgorje, Sauratz, Godowizh rc. des Bezirkes Jdria um endliche Ausführung des schon längst projcctirtcn Straßenzugeö von Sairach über Brekouce, Potklanz, Sauratz, Bccharsd)c und Godovizh nach Schwar-zcnberg und Loic. Wird nud) dein Counts für Straßenkategorisirung zur Begutad)tuug zugestellt. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht der Antrag des Dr. Toman be-züglich der Eisenbahnverbindungen zwischen Laibach-Villach und St. Peter-Fiume. Nachdem aber der Herr Antragsteller zufolge eines an mid) gerichteten Schreibens an der Grippe erkrankt ist und itidjt in der heutigen Sitzung erscheinen kann, so muß id) den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung streichen und wir kommen daher zum nächsten Gegenstände derselben, nämlich zum Berid)tc des Finanzaussdiusses über die Bau-rcchnung in Betreff der im allgemeinen Krankenhause vorgenommenen Erweitcrnngs- und Adaptirungsbauten. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Die Vornahme der einzelnen Bauten, worüber nun die Baurcchnung gelegt wurde, ist in den früheren Sessionen des hohen Landtages vom Jahre 1863 und 1864 bewilliget worden, daher cs sich hier nur um die Prüfung der Art und Weise der Durchführung, dann der Rechnung und des sid) dabei herausstellenden Mehraufwandes per 517 fl. 57 kr. handelt. Zur Hintangabe des Erweiterungsbaues war eine Mi-nuendo-Licitation ausgcsd)ricben und in Betreff der später bewilligten Baulichkeiten mit dem Erstehcr, Franz Pctcrza, ein Accord abgeschlossen worden, wodurch sid) selber zu bereu Herstellung mit dem nämlichen Percentcnnachlasse verpflichtete, welcher für den Hauptbnu erzielt worden war. Die Collaudirung der ausgeführten Arbeiten fand im Monate Februar d. I. statt, und aus dem hierüber aufgenommenen Protokolle von: 7. Februar d. I. ergibt cs sid), daß die Arbeiten in keinem wcsentlid)cn Theile beanständet wurden und daß in Betreff einiger kleinerer gerügter Mängel der Unternehmer sid) zu den erforderlichen Nach-besserungen verpflichtet habe, zu deren Deckung mittlerweile auch ein entsprechender Theil der Bausumme zurückbehalten wurde. Die Ucbcrsd)rcitung des bewilligten Bauaufwandes um 517 fl. 57 kr. wurde durck) die im Collaudirungs - Protokolle, dann in den besondern Berick)tcn des Bauleiters gegebenen Aufklärungen gercd)tfcrtigct, aus denen cs sich ergibt, daß sic bitfd) einige nothwendige und zweckmäßige Mehrarbeiten, zum großem Theile aber durch einige im ursprünglichen Kostenübcrschlagc für den Erweiterungsbau unterlaufene Versehen veranlaßt würde, daher der Finanzanssck)uß gegen diese Ueberschreitung einen Anstand zu erheben nicht findet. Die Banred)nnng selbst wurde von dem der Collaudirung bcigezogcnen Sachverständigen in allen ihren Theilen Bericht des Finanzausschusses, betreffend die ErweiterungS- und AdaptirungSbautcn im allgemeinen Krantenhause. — Antrag dcS LandeSauSschuffcS aus @c. OA3 ncchmigung de« den Ordensschwestern ausbezahlten Pauschalbetrages von 500 fl. genau geprüft und dann der weitern Adjustirung durch die landschaftliche Buchhaltung unterzogen, wornach auch der Finanzausschuß gegen selbe keine Einwendung zu erheben vermag. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschießen: Die vom LandcSausschnssc über die in der vierten Sitzung der Session des Jahres 1863 und der fünften und zwanzigsten Sitzung der Session des Jahres 1864 bewilligten und sohin vorgenommenen Erwcitcrungs- und Adaptirungs-Bantcn im allgenicincn Krankenhause gelegte Baurcchnnng und die auf Grund derselben erfolgte Verausgabung der Gcsammtbansnmmc per 24.900 fl. 29 kr. werde genehmiget." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den soeben vernommenen Antrag zur Abstimmung. Die Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt nun der Bericht des Finanzausschusses über die Baurechnung, die im Irrenhause vorgenommenen Herstellungen betreffend. Berichterstatter Abg. Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! In der vierzigsten Sitzung der Session des Jahres 1863 hat der hohe Landtag den Beschluß gefaßt, daß über die von der Wohlthätigkcits-Anstalten-Direction als dringend bezeichneten Adaptirungen und Herstellungen im Irrenhause die genauen Erhebungen zu Pflegen. daß für die unaufschiebbaren Herstellungen die Kostcnübcrschläge zu entwerfen seien und daß mit deren Durchführung der Landesausschnß gegen Rechnungslegung beauftragt werde. Die commissionellc Erhebung fand am 26. Juni 1863 unter Intervention zweier Mitglieder des Landcsausschnsscs, des ärztlichen Personales der Wohlthätigkeitsanstalten, des Verwalters und dcö Bauinspicicnten statt, und cs wurde sohin auf Grund des hierüber aufgenommenen Protokolles vom Landesausschusse, nachdem vorläufig die Anfertigung der Kostenübcrschläge veranlaßt worden war, die Vornahme der in dessen Berichte aufgezählten Adaptirungen und Herstellungen beschlossen. Die Ausführung der Adaptirungsarbeitcn wurde dem Unternehmer der übrigen Erweiterungsbauten im Spitals-gcbändc, Franz Pctcrza, gegen Einlassung der nämlichen Pcrccntc an der präliminirten Bausumme im Accordwege übertragen, und am 8. Februar d. I. fand sohin die Col-laudirung der vorgenommenen Bauten statt. Aus bem hierüber aufgenommenen Collandirungs-Pro-tokolle ergibt cs sich, daß die gelieferten Arbeiten von der Commission als anstandslos befunden worden seien. Die Baurcchnnng wurde von dem bcigezogcnen Sachverständigen genau geprüft und sohin auch der weitern Adjustirung durch die landschaftliche Buchhaltung unterzogen, wobei sich der Bauaufwand mit . . . 2314 fl. 27 kr. dann für die Mcißner-Poduschka'sche Ventilations- und Heizvorrichtung mit . . 940 „ — „ zusammen daher mit....................... 3254 fl. 27 kr. als richtig herausstellte. Nachdem nun der Finanzausschuß weder gegen den beobachteten Vorgang, noch gegen die Art der Durchführung, noch endlich gegen die gelegte Rechnung einen Anstand zu erheben findet, so stellt er den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Ausführung der in Folge des in der vierzigsten Sitzung der Landtagsscssion des Jahres 1863 gefaßten Beschlusses in dem Irrenhause als dringlich erhobenen und sohin bewerkstelligten Adaptirungen und Herstellungen mit einem Gcsammtaufwande von 3254 fl. 27 kr. werde zur genehmigenden Kenntniß genommen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause:) Da sich Niemand zum Worte meldet, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Die Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Es kommen nun zwei Anträge des Landesansschusscs. Nachdem der betreffende Herr Referent ebenfalls durch Unwohlsein zu erscheinen verhindert ist, so wird Herr Dr. Suppan die Gefälligkeit haben, die diesbezüglichen Vorträge zu halten. Es ist der Antrag des Landcsausschnsscs auf Genehmigung des den Schwestern der christlichen Liebe ausgezahlten Pauschalbetrages per 500 fl. für Extra-Ordinationen. Berichterstatter Abg. Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Der Orden der Schwestern der christlichen Liebe, welcher an den hiesigen Landcswohlthätigkciis - Anstalten die Regie und Krankenpflege besorgt, hat sich wiederholt wegen Vergütung der Extraspeiscn und Getränke an den Landesausschnß verwendet, wurde jedoch mit Hinweisung ans den bestehenden Vertrag vom 1. December 1855 mit diesen Ansprüchen abgewiesen. Eine Ausnahme von diesen gegen den Contract verstoßenden Anforderungen machen jedoch die auf der Gebär-und respective Findclanstalt extra ordinirten Speisen und Getränke, weil sic die Nahrung solcher Mütter betreffen, welche nebst dem eigenen Kinde noch ein fremdes Kind säugen, daher mit einer reichlicheren Nahrung versehen werden müssen, um dieser Aufgabe entsprechen zu können. Der Orden der christlichen Liebe hat demnach unter Vorlage der Ausweise der auf der Gebär- respective Findclanstalt vom 1. September 1860 bis Ende November 1863 extra ordinirten Speisen und Getränke, welche sich auf den Gcsammtbctrag von 1138 fl. 93 ‘/2 kr. beziffern, zu wiederholten Malen die Ansprüche ans Vergütung dieser Summe erhoben, im weiteren Verfolge der Verhandlungen mit dem Landcsausschussc aber in der Einlage vom 2. December 1864 erklärt, sich mit einem Pauschalbeträge von 1000 fl. zufrieden stellen zu wollen. Da ein Theil dieser Nachtragsforderung in eine Periode fällt, in welcher sich die Verwaltung der Landcswohl-thätigkeits-Anstalten noch nicht in den Händen der Landcs-vertrctung befand, so hat der Landesausschuß jeglichen Anspruch des Ordens ans einen Ersatz bis zum 31. Jänner 1862, an welchem Tage die Uebernahme des Spitales durch die Landcsvcrtrctung stattfand, abgelehnt, dagegen aber mit Rücksicht auf den Umstand, daß die für solche Mütter, OfYd. Bericht bes LandcSauSschuffeS auf Genehmigung eines den Ordensschwestern ausbezahlten Pauschalbetrages von 500 fl. — Bericht des LandeSauSschussc» aus Passirung des den LandeSsond treffenden FuhrkostenbctrageS aus dem Reiseparticulare des A. Gullich. welche nebst dem eigenen Kinde noch ein fremdes stillen, ordinirten Speisen und Getränke zu den außerordentlichen Extra-Ordinationen gehören, zu welchen vertragsmäßig der Convent nicht verpflichtet werden könne, demselben für die Zeit von der Uebernahme der Wohlthätigkeits-Anstalten in die Landesrcgie (31. Jänner 1862) bis zur Einführung der neuen Speise-Ordnung für die dritte Verpflcgsclasse (13. Juli 1863) einen Pauschalbetrag von 300 fl. ö. W. und von dieser Zeit an bis Ende November 1863 einen nach den vorgelegten Ausweisen berechneten Betrag von 200 fl. ö. W., demnach im Ganzen bis Ende November 1863 eine Pauschalsumme von 500 fl. ö. W. gegen dem aus dem Findel-sondc bewilliget, daß der Orden auf jeden weitern Anspruch pro praeterito Verzicht leiste, bezüglich der Vergütung der Extra-Ordinationen im Gebär- respective Findclhause vom 1. December 1863 an aber die mit den diesbezüglichen Speisezetteln documentirte Rechnung durch die Spitals- ; Direction dem Landesansschussc vorlege, damit auf Grundlage des richtig gestellten Betrages die Flüssigmachung der- j selben erfolgen könne. Mit dem Berichte vom 28. Juni 1865 hat sich die Ordcnsvisitatorin mit dem Pauschalbeträge von 500 fl. als Vergütung der bis 30. November 1863 verabreichten Extra- j Speisen zufriedengestellt und auf einen mehreren Anspruch bis zu jener Zeit Verzicht geleistet. In Anbetracht, daß aus dem belegten Grunde solche Extra-Ordinationen, wie in anderen Gebär- und Findelan- | stalten, so auch in der hierortigen Anstalt unumgänglich j nothwendig, jedoch zu den contractmäßigen Verpflichtungen des Ordens nicht gerechnet werden können, stellt der Lan- j desausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: ■ Die an den Orden der Schwestern der christlichen i Liebe für die außerordentlichen Extra-Ordinationen an der j Gebär- respective Findclanstalt für die Zeit vom 31. Jänner 1862 bis Ende November 1863 erfolgte Auszahlung eines Pauschalbetrages per 500 fl. ö. W. wird genehmiget und der Landesausschuß ermächtiget, vom 1. December 1863 angefangen die weitern vorschriftsmäßig ausgewiesenen und richtig gestellten Beträge für die genannten Extra-Ordinationen aus dem Gebär- respective Findelfonde zu erfolgen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? • Abg. Dr. Costa: Ich stelle den Antrag, daß dieser Antrag an den Finanz-Ausschuß gewiesen werde. Präsident: Wird der soeben von Dr. Costa gestellte Antrag unterstützt? (Einige Abgeordnete erheben sich.) Er ist unterstützt. Ich werde denselben zur Begründung auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Berichterstatter Dr. Snppan: Ich glaube, darüber könnte gleich abgestimmt werden, wenigstens habe ich als Referent gegen den Antrag keine Einwendung zu erheben. Präsident: Wenn es dem hohen Hanse gefällig ist. Es ist der Antrag gestellt worden, den Antrag des Landcsansschusses dem Finanzausschüsse zur Begutachtung zuzuweisen. Wenn die Herren damit einverstanden sind, wollen Sie sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt nun der Antrag des Landesausschnsses auf Passirung des den Landcsfond treffenden Fuhrkostcnbetrages per 619 fl. 19'/2 kr. aus dem Reiseparticulare des Be-zirkswundarztcs Anton Gullich. Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Nach den ämtlichen Sanitätsrapporten hat im Sanitatsbezirke Weixelburg vom 8. Februar bis 11. Juli 1856 —- folglich durch 6 Monate — unter Kindern und Erwachsenen eine Scharlachcpidemic geherrscht, an welcher in 40 Ortschaften der Pfarren St. Veit und Sittich 291 Individuen krank lagen. Der k. k. Bezirkswundarzt Anton Gullich war von Amtswcgen mit der Behandlung dieser Epidemie betraut. In Folge von Gichtleidcn und einer Herzbeutelentzündung int Juli 1856 hat derselbe die Vorlage der Reise-Particularien um so viele Monate verspätet, daß er den mehrseitigen Versicherungen, er könne nunmehr keine Aussicht auf die Flüssigmachung des ins Verdienen gebrachten Betrages haben, Glauben schenkte und die Vorlage der Par-ticularicn unterließ. Erst im Jahre 1862, nachdem er mittlerweile wegen häufiger Erkrankungen beinahe seinen ganzen Verdienst eingebüßt hatte und durch eine Fenersbrunst, welche ihm sein ganzes Hab und Gut raubte, großem Elende preisgegeben war, ermannte er sich und bat den in einer Landesbcrei-sung in Unterkrain anwesenden k. k. Landeschef Dr. Ulle-pitsch um Gewährung der Nachsicht der verspäteten Parti-cnlaricnlegung, welche ihm laut Erlasses der k. k. Landesregierung vom 9. Oktober 1862, Z. 12579, auch int Gnadenwege gewährt und das k. k. Rcchnnngsdepartement sofort angewiesen wurde, die vorgelegten Particularien zu adjustiren. Das k. k. Rechnnngsdepartemcnt hat in Folge obigen Landesrcgiernngscrlasses die Particularien der Adjnstirung unterzogen und mit dem Berichte vom 16. Februar 1863 ad Nr. 8842 das Guthaben des Wundarztes Gullich mit 810 sl. 71V2 kr. ö. W. beziffert, wovon 191 fl. 52 kr., als auf die Diäten entfallend, aus der Kameralausgabcn-kassc, 619 fl. 19 Y» kr. aber für Fuhrkosten ans dem Lan-desfonde flüssig zu machen sind. Mit Note vom 17. April 1863, Z. 2507, hat sich die Landesregierung beim Landesausschusse angefragt, ob derselbe den vom Bezirkswnndarzte Anton Gullich angesprochenen und vom k. k. Rechnungsdcpartement adjustirten Verdicnstbetrag für seine im Jahre 1856 in der Schar-lachfiebcrepidemie gemachten Dienstreisen ungeachtet der verspäteten Vorlage des Particulars und des somit verwirkten gesetzlichen Anspruches aus Billigkeitsgründcn aus dem Lan-dcssondc anzuweisen geneigt sei. Der Landesausschuß, welcher sich einiger Bedenken gegen die Richtigkeit der Particularsforderung nicht erwehren konnte, hat mit Note vom 6. Mai 1864, Z. 1324, dasActen-convolut an die k. k. Landesregierung mit dem Bemerken zurück geleitet, daß, weil cs sich um eine Auslage pro praeterito und um bett namhaften Betrag von 619 fl. 19 */2 kr. ö. W. handelt, dieser Betrag nicht im eigenen Wirkungs- kreise flüssig zu machen in der Lage sei, sondern den Gegenstand dem hohen Landtage zur Schlußfassung vorlegen müsse. Um jedoch dieses befürwortend thun zu können, sei der Particularleger zu einer standhaften Rechtfertigung der so verspäteten Vorlage durch die k. k. Landesregierung aufzufordern. Die k. k. Landesregierung hat diesem Begehren des Landesausschusscö entsprochen und wurde am 2. Juni 1864 Gütlich vom k. k. Bezirksamte Sittich zu Protokoll vernommen, aus welchem in Uebereinstimmung der Rapports-tabcllen mit dem gelegten Reisepartienlare jedes Bedenken gegen die Richtigkeit der Forderung behoben erscheint, indem Gullich in der Behandlung der Epidemie bis inclusive 11. Juli 1856 die bezeichneten Ortschaften wirklich besucht hat. Durch diese außer Zweifel gesetzte Thatsache ist daher dessen Anspruch ans den obausgewiesenen Betrag rechtlich begründet worden. Die Frage ist nur, ob der hohe Landtag nicht die Verjährung der Forderung geltend machen und nicht wegen der verspäteten Vorlage Nachsicht üben wolle, wie es die k. k. Landesregierung bereits gethan hat, welche die Parti-culare buchhalterisch prüfen und adjustiren ließ. In Berücksichtigung der schon oben angezogenen Gründe, der Krankheiten des ParticularlcgerS und seiner notorischen Schwerfälligkeit und Unbcholfcnhcit im «schrcibgeschäfte, welche im Protokolle vom 2. Juni 1864 noch des weiteren auseinandergesetzt sind, und in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Gesuch desselben durch den erfolgten Todesfall des k. k. Landcschefs Dr. Ullepitsch in die verlegten Acten des k. k. Landespräsidiums gericth und dadurch einen neuerlichen Aufenthalt erlitt, neigt sich auch der Landcs-ausschuß zur Ansicht der k. k. Landesregierung, daß die gegebenen Aufklärungen die verspätete Vorlage des mehr-besagten Particulares rechtfertigen und daß gegen die Liquidität der einschlägigen, allerdings bedeutenden, dem Landcs-fondc zur Last fallenden Fuhrkosten kaum mehr ein Anstand obwalten dürfte. Da fcrncrs die fragliche Auslage durch die vorhandenen, für den Dienst der Vorjahre disponiblen Geldmittel des LandcsfondeS hinlänglich bedeckt erscheint, ohne das Präliminare pro 1866 zu alterircn, so stellt der Landcs-ausschuß schließlich in Berücksichtigung des Umstandes, daß der sonst als Arzt einen guten Ruf genießende Gesnchsteller laut deS bczirksümtlichen, an die k. k. Landesregierung geleiteten Berichtes vom 2. Juni 1864, Z. 856, in sehr dürftigen Vermögensverhältnissen sich befindet, den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Bezirkswnndarzte Anton Gullich in Pösen-dorf wird bezüglich der verspäteten Vorlage seines Par-ticularcs über die Behandlung der Scharlachfiebcrcpidemie im Sanitätsbezirke Weixelburg im Jahre 1856 aus Billigkeitsrücksichten die Nachsicht ertheilt und der Landcs-ausschuß ermächtiget, den auf den Landcsfond entfallenden Fuhrkostenbetrag pr. 619 fl. 19 V, kr. ö. W. aus dem Landesfonde flüssig zu machen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort zu ergreifen? Abg. Mulley: In Anbetracht, daß es sich hier gleichfalls um einen ziemlich namhaften Betrag handelt und hiebei zugleich die Rechtfertigung wegen unterlassener Vorsicht einer gesetzlichen I Vorschrift erfordert wird, so glaube ich, daß auch ein näherer Einblick in die Acten nothwendig wäre, und ich beantrage somit in Consequcnz mit dem früheren Falle, daß auch dieser Antrag dem Finanzausschüsse zur Begutachtung übergeben werde. Präsident: Wird der soeben vernommene Antrag unterstützt? Jene Herren, welche denselben unterstützen, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Berichterstatter Dr. Suppan: Ich glaube, daß dieser Fall mit dem früheren nicht analog sei. Im früheren wird cs sich um genaue Prüfung des Vertrages mit den Ordensschwestern handeln, und in dieser Richtung ist es allerdings zweckmäßig, daß derselbe dem Finanzausschüsse zugewiesen werde; hier aber liegt der ganze Sachverhalt klar vor. Es handelt sich rein um eine Gnadcnsache, einen rechtlichen Anspruch auf einen Particularbctrag besitzt Gullich nicht. Ob ihm aber der hohe Landtag ans Gnade die Nachsicht bewilligen werde, dieses, glaube ich, wird sich auch sogleich in der Plenarsitzung entscheiden können, und ich glaube, daß cö überflüssig wäre, diesen Gegenstand dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Abg. Guttman: Darf ich uin’8 Wort bitten? Ich theile die Ansicht des Herrn Berichterstatters Dr. Snppan vollkommen, und zwar mir so mehr, nachdem ich den Fall ans eigener Anschauung kenne. Ich kenne Gullich persönlich, habe ihn in jener Zeit, als die Epidemie war, zu beobachten Gelegenheit gehabt, und kann ihm das Zeugniß geben, daß er seiner wirklich schweren Aufgabe eifrigst nachgekommen ist. Der Unglücksfall, der im Berichte erwähnt ist, ist thatsächlich wahr, er hat eben auf solche Weise sein Gedächtniß so geschwächt, daß er auf diesen Gegenstand ganz vergessen hat. Ich selbst war Derjenige, der ihm den Wink gegeben hat, er solle sich an den Herrn Landcschcf wenden und Gnade für Recht bitten, nachdem mir Fälle genug bekannt waren, daß die hohe Landesregierung bei cntschuldigbarer Fristversäumung zur Particularlcgung sehr nachsichtig war und aus dem Grunde nachsichtig sein konnte, wenn solche I Gründe vorgebracht wurden, wie sic im vorliegenden Falle obwalteten. Es ist im Berichte erwähnt worden, daß die hohe Landesregierung über Ansinnen des Landesansschnsses die persönliche Einvernehmung mit dem Betreffenden pflegen ließ. Es sind hiebei die nämlichen Gründe, wie früher, maßgebend gewesen, und cs werden die nämlichen bleiben, so lange der Gegenstand unerledigt bleiben wird. Ich ergreife nicht das Wort, weil cs sich hier um ein formell verwirktes Recht handelt, sondern ergreife cs vorzugsweise in Würdigung der wirklich ausgezeichneten Leistungen, deren sich dieser Wundarzt stets im Dienste beflissen hat, und ergreife cs insbesondere noch aus dem Grunde, weil mir dessen finanzielle Verhältnisse als wirklich in einem rücksichtswürdigcn Zustande befindlich bekannt sind. Wenn dieser wirklich vergeßliche Particularlegcr jetzt die Gnade der Landesregierung wenigstens für einen Theil erwirkt hat, so glaube ich, wird der hohe Landtag für den zweiten Theil ihm die Gnade auch nicht versagen, und so fühle ich mich aus diesen Gründen bestimmt, den Antrag des Ausschusses besonders zu unterstützen. Präsident: Wünscht noch Jemand zu sprechen? (Nach einer Pause:) Nachdem niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag des Abgeordneten Mnlley zur Abstimmung, daß der Gegenstand dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Die Herren, die damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist gefallen. Ich bringe nunmehr den Antrag des Landesansschusscs zur Abstimmung und ersuche die Herren, welche damit einverstanden sind, daß dem Bezirkswundarzte Gütlich der Betrag von 619 fl. 19 '/2 kr. im Gnadenwege passirt werde, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zur Wahl zweier Schriftführer. Ich ersuche die Herren die Wahl vorzunehmen. (Nach Abgabe der Stimmzettel:) Ich ersuche die bisherigen Schriftführer und den hochwürdige» Herrn Dechant Toman das Scrutinium vorzunehmen. (Nach vorgenommenem Scru-tininm:) Abg. Guttman: Es wurden 26 Stimmzettel abgegeben und von diesen sind ans die Herren Abgeordneten Skedl und Brolich 25 Stimmen gefallen. (Rufe: Ans Jeden oder ans Beide zusammen? Heiterkeit!) Ans jeden dieser Herren sind 25 Stimmen gefallen. Präsident: Also sind die beiden Herren Abgeordneten Skedl und Brolich für die nächsten 14 Tage als Schriftführer bestimmt. ES ist mir ein Dringlichkeitsantrag übergeben worden, gefertigt von den Herren Abgeordneten Dr. Skedl, Dr. Rechcr, Klemenčič, Baran Schloißnigg, Baron Apfaltrern, Graf Auersperg, Dr. Snppan, Rndcsch, Jombart, v. Strahl, Mnlley, Deschmann, Kromcr und Kosler folgenden Inhaltes (liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Diäten der LandtagSabgeordnetcn werden in den Fällen von Vertagungen der Landtagssitzungcn, welche.mehr als acht Tage dauern, jenen Abgeordneten, die in dieser Zeit in Ansschußsitzungen nicht beschäftiget sind, nicht ausbezahlt, dagegen haben dieselben auf bic Vergütung der Kosten für die Rück- und Herreise Anspruch. 2. Diese Verfügung findet bereits auf die erfolgte Vertagung während der Weihnachtsferien Anwendung." Nach dem §. 21 der Geschäftsordnung ist, wenn ein selbständiger, von fünf Mitgliedern unterstützter Antrag als ein dringlicher bezeichnet wird, der Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit sogleich zuzulassen. Ich gebe dem Herrn AntratzsteÜer daö Wort. Abg. Dr. Skedl: Die Dringlichkeit meines Antrages begründet sich dadurch , daß jetzt die Zeit zur Auszahlung der Diäten gekommen ist und daß cs sehr leicht möglich wäre, daß einer oder der andere der Herren Abgeordneten die Diäten auch für die Zeit beziehen würde, für welche er nach meinem Antrage keine zu beziehen hätte. Damit nun in dieser Beziehung keine gegenseitige Verrechnung stattfinde, so glaube ich, cs sei dringlich, daß der hohe Landtag über meinen Antrag vorläufig Beschluß fasse. Zur weitern Begründung führe ich noch an, daß ich von mehreren Seiten vernommen habe, daß Landtagsab-gcordnetc während der verflossenen Weihnachtsfcrien von verschicdeneil Seiten dahin intcrpellirt worden sind, ob sie während dieser Ferien auch Diäten beziehen werden. Man ist int Lande der Ansicht, daß während dieser Ferienzeit den Landtagsabgcordncten die Diäten nicht zu erfolgen wären. Damit nun das Land auch sehe, daß wir in dieser Richtung den Wünschen desselben Rechnung tragen, so wird es dem Lande gegenüber größere Wirkung haben, wenn wir unsern Antrag so schnell als möglich zum Beschlusse erheben. Präsident: Ich eröffne über die Dringlichkeitsfrage die Debatte. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Costa: Ich bitte mit das Wort. Präsident: Herr Dr. Costa hat das Wort. Abg. Dr. Costa: Es ist in diesem Saale bereits einmal vorwurfsvoll geäußert worden, als ob gewisse Redner nur für die Galerie sprechen, und man hat sich gegen diesen Vorwurf verwahren zu sollen geglaubt. Heute liegt ein Antrag vor, der nicht für die Galerie dieses Saales, sondern für weitere Kreise eine ganz ähnliche Bedeutung hat, und zwar nach meiner Meinung ein Haschen nach einer gewissen Popularität (Rufe: Oho, oho!), welches eS dem Abgeordneten schwierig macht, gegen den Antrag zu sprechen, um so schwieriger, weil nmit hier Iudex in seiner eigenen Causa ist. Wenn ich jedoch gegen den Antrag spreche, inSbesondcrs gegen die Dringlichkeit desselben, so geschieht cs deswegen, weil ich für meine Person gerade von diesem Verdachte frei bleiben zu können hoffe, da ich blos für mich spreche. Ich spreche aber der Sache wegen und spreche ans demselben Grunde gegen die Dringlichkeit, ans welchem überhaupt die Land-tagSabgcordnctcn auf die Diäten nicht verzichten können. Es ist festgestellt worden, daß die Abgeordneten auf die Landtagsdiäten gar nicht verzichten können, und es sind i diese Diäten in solchem Ausmaße gegeben worden, daß der Abgeordnete nur den Ersatz der nothwendigen Kosten für ihren Aufenthalt und so weiter erhalten; etwas anderes erhalten sie nicht. Wenn man den Betrag ins Auge faßt, welchen die Diäten ausmachen, wenn man nun das als Grundsatz festgestellt hat, daß eine freiwillige Verziehtung auf die Diäten nicht stattfinden kann, so glaube ich, daß ein derartiger Antrag, wie er jetzt vorliegt, nach allen Richtungen genau zu prüfen sei, ob er wirklich von einer solchen Tragweite ist, wie cS hier zu sein scheint, ob er jene Bedeutung für die Finanzen des Landes habe, wie es er dem Scheine nach hat, ob der Antrag practisch durchführbar ist und ob er nicht mit Consegucnzcn verbunden ist, welche der Würde eines Abgeordneten entschieden entgegenstehen? Was die practischcn Folgen betrifft, so erscheint mir die Ausnahme, die gemacht werden soll, jene Abgeordneten nämlich, welche in den Ausschüssen beschäftiget sind, die Diäten fort beziehen zu lassen, und zweitens die Kosten der Hin- und Herreise zu ersetzen, wenn man näher in den Gegenstand eingehen wird, wenn man prüfen wird, wie viel Abgeordnete in den Ausschüssen thätig sind und wie wenige nicht thätig sind, so scheint mir, sage ich, diese Ausnahme als ein bloßes Blendwerk da zu stehen. Dann brauchte man während einer Vertagung nichts anderes, als Aus-schußsitzungen während dieser Zwischenzeit anzuordnen, und die betreffenden Abgeordneten, die in den Ausschüssen beschäftiget sind, haben ihre Diäten fort zu beziehen. Antrag des Dr. Skedl aus Sistirung der Diäten im Falle mehr als achttägiger Landtagsvertagung. — Debatte hierüber. 207 Es wird also diese Maßregel vielleicht nur zwei oder drei Abgeordnete treffen, welche in keinem Ausschüsse beschäftiget sind. Will man aber sagen, es innß die Anwesenheit der Abgeordneten in den betreffenden Ausschüssen gefordert werden, so ist gerade dies dasjenige, was ich als eine Unwürdigkeit den Abgeordneten gegenüber bezeichne, daß nämlich jeder Abgeordnete sich dem Landcsansschusse gegenüber darüber ausweisen soll, ob er in den Landtagssitznngen und ob er in den Ausschußsitzungeii anwesend war. Der Antrag ist höchst inconsequent, denn man müßte int Allgemeinen sagen, daß Abgeordnete, welche acht oder vierzehn Tage im Landtage nicht erscheinen, auf die Diäten keinen Anspruch haben, und das ist denn doch nicht der Fall, daß Abgeordnete, welche durch einen länger» Zeitraum aus diesem Hanse ausbleiben, auf den Bezug ihrer Diäten keinen Anspruch haben. Es scheint mir also, daß es unwürdig wäre, eine derartige Präsenzliste einführen und diese Präsenzliste als Maßstab für die Auszahlung der Diäten anlegen zn wollen. Dies ist jedenfalls ein Beweis, daß wir den Gegenstand reiflich überlegen müssen und ihn nicht dadurch über das Knie brechen sollen, daß er in einer unvollständigen Sitzung, wie die heutige, eingebracht wurde, daß er plötzlich ohne weitere Debatte zum Beschlusse erhoben wird, rein nur, um dem Lande ein scheinbares Ersparniß zu machen, welches ich aber nicht für groß erachten kann, weil, wie erwähnt, es bei wenigen Abgeordneten zutreffen wird, daß sie nicht in Ausschußsitzungcn thätig sind, weil weiters der Ersatz der Kosten für die Hin- und Herreise die Diäten zum Theil wieder aufheben wird. Was aber den zweiten Punkt des Antrages betrifft, so enthält derselbe eine grobe Ungerechtigkeit. Wenn der Antrag nur einem einzigen Abgeordneten ein Unrecht zufügt, soll er nicht votirt werden , weil der Landtag Recht und Gerechtigkeit vor Allem vor Augen zu halten hat. Können nun sämmtliche Abgeordnete bestätigen, daß keiner von den Herren, vielleicht auch ohne in einem Ans-schnssc zu fein, die letzten Ferien in Laibach geblieben ist, die ganze Zeit hindurch seine Wohnung hier bezahlt hat, ob er vielleicht in anderer Richtung sich hier eingerichtet hat, um auch während dieser Zeit hier zu verbleiben, ob er darauf gedacht hat, daß man ihm nachträglich keinen Ersatz dafür leisten will? Nachdem Sie gewiß nicht behaupten können, daß dieser zweite Punkt nicht gegen Einen ober den Andern, vielleicht gegen Mehrere, vielleicht auch gegen Keinen — cs ist ein möglicher Fall — ein Unrecht involvirt, so glaube ich daß Sic am allerwenigsten heute diesen Antrag als dringlich annehmen können. Der Antrag mag geschäftsordnungs-mäßig behandelt werden, er ist genügend unterstützt, und man wird sehen, ob und in wie ferne er znm Beschlusse erhoben werden kann. Die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrages von Seite des Herrn Antragstellers erscheint mir keine Begründung. Es erscheint mir als keine Begründung, daß, wenn vielleicht einige Abgeordnete jetzt die Diäten für 10 oder 12 Tage erheben, später sich eine Verrechnung darüber ergeben wird. Entscheidet sich der hohe Landtag dennoch für den Antrag, so wird dies bei einer spätern Verrechnung in Abzug gebracht werden können; cs ist dies eine so einfache Abrechnung, daß die landschaftliche Buchhaltung damit sehr leicht fertig werden wird, ohne daß es irgend eine Weitwcn-digkeit geben wird. Wenn aber gesagt wurde, daß LandtagSabgeordncte gerade in dieser Richtung wegen der Kosten, die dem Lande in diesem Falle erwachsen, interpellirt worden sind, so glaube ich, daß vielleicht diese Interpellation sich auf ändere Gegenstände beschränkt haben wird; vielleicht sind sic wegen anderer Gegenstände intcrpcllirt worden. Ich habe während dieser Zeit auch mit Wählern aus meinem Wahlkreise zu reden Gelegenheit gehabt, ich habe viele und wichtige Gegenstände vorgetragen, aber keiner von ihnen hat etwas gegen die Kosten des Landtages gesagt, sondern es war nur der Wunsch, daß der Landtag wirklich nur Ersprießliches für das Land leisten möge. (Dobro!) Endlich steht diesem Antrage auch ein formelles Bedenken entgegen, nämlich, daß der Landtag sich gar nicht vertagt hat. Wann haben wir in diesem Hanse von einer B er tagn ng gehört? Die letzte Sitzung ist mit den Worten geschloffen worden, daß die nächste Sitzung am 4. Jänner stattfindet, und so sind wir heute hier. Wo ist gesagt worden, daß der Landtag vertagt wurde? Eine Vertagung muß durch einen Beschluß des Landtages ausgesprochen werden, nicht aber, daß einfach der Sitznngötag festgesetzt wird. Ich glaube daher, daß auch formell der zweite Punkt mit dem ersten nicht int richtigen Zusammenhange steht, jedenfalls stehen ihm wichtige Bedenken entgegen und jedenfalls ist der Antrag, wie er hier vorliegt, so mangelhaft formu-lirt, daß eine bessere Dnrchdcnkung, eine reifliche Ucberle-gung dringend geboten ist. Deshalb stimme ich gegen die Dringlichkeit dieses Antrages und für die gcschäftSordnungs-mäßige Behandlung des Gegenstandes. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Wünschen Herr Dr. Skcdl zu sprechen? Abg. Dr. Skedl: Der Herr Vorredner hat wenig gegen die Dringlichkeit des Antrages gesagt, wohl aber hat er in merito den Antrag selbst bestritten. Er hat unter andern gesagt, daß man auf den Bezug der Diäten nicht Verzicht leisten könne, es sei dies ein Grundsatz. Wenn aber der Landtag selbst beschließt, daß in gewissen Zeiten keine Diäten zu beziehen sind, so wird dieser von dem Herrn Vorredner geltend gemachte Grund von selbst hinwegfallen. Der Herr Vorredner hat ebenfalls jene Ausnahme beanständet, welche in meinem Antrage zu finden ist, daß nämlich jene Abgeordnete, welche in dieser Zeit in den Ausschüssen beschäftigt sind, die Diäten fort beziehen können. Er hat gemeint, daß die Anwesenheit der Landtagsmitglieder in Ausschnßsitznngcn nicht so leicht zu constntiren j wäre. Ich finde den Beweis dafür ganz einfach int Pro-I tokollc, welches über jede Ausschußsitznng gemacht wird. Diese Protokolle geben hinlänglichen Aufschluß, wer bei den Ansschnßsitznngen mitgewirkt hat. Es versteht sich von selbst, daß diese Herren Abgeordneten blos für die Dauer dieser Ausschußsitzungen die Diäten zu beziehen hätten, während für die Zwischenzeit, in welcher die Ausschußsitzungen geschlossen werden, und sohin, wenn der Landtag wieder seine Sitzungen beginnt, wieder aufgenommen werden, auch die Landtagsabgcordneten, die in den Ausschüssen beschäftiget waren, keine Diäten erhalten sollten. Wenn der Herr Vorredner den zweiten Absatz meines Antrages ungerecht nennt, so glaube ich, ihm antworten zu müssen, daß es nicht ungerecht ist, wenn die Landtagsab-! geordneten, welche zwar in Laibach allenfalls aus irgend einer Rücksicht verblieben sind, gedacht haben, daß sie auch für diese Zeit Diäten beziehen werden, und wenn nachträglich die Verfügung vom Landtage getroffen wird, daß der Bezug der Diäten während dieser Zeit eingestellt werde, denn die Landtagsabgeordneten wissen ja, zu welchem Zwecke sie die Diäten beziehen. Wenn nun andere Zwecke sie hier in Laibach zurückhalten und sie nöthigen, ihren Aufenthalt hier auch durch längere Zeit zu nehmen, so können sie die Kosten ihres Hierseins nicht im Hinblicke ans den Laudesfond in Anschlag bringen oder dadurch decken wollen, daß sie jene Diäten beziehen, welche ihnen nur in Rücksicht aus ihre Jnterveuirung bei dem Landtage zugesichert wurden. Ich finde daher in diesem Punkte keine Ungerechtigkeit, wenn sie die Diäten nicht beziehen. Die Dringlichkeit meines Antrages habe ich bereits begründet, nur muß ich bezüglich des zweiten Punktes meiner Begründung dem Herrn Vorredner bemerken, daß mich nichts weniger als ein Haschen nach Popularität zur Einbringung dieses Antrages bestimmt hat, sondern der Grund war lediglich der, weil ich es selbst gefühlt habe, daß während dieser Zeit der Landesfond so viel als möglich, während jener Zeit, als Landtagssitzungen durch einen längern Zeitraum nicht stattfinden, zu erleichtern ist. Der Landtag ist allerdings vertagt worden vom 19ten December 1865 bis zum heutigen Tage, wenn auch ein Beschluß des Landtages diesfalls nicht provozirt worden ist. Der Herr Vorsitzende tint diese Vertagung selbst vorgenommen , und es ist eben Thatsacke, daß die Landtagssitzungen vertagt worden sind, woraus von selbst folgt, daß daher für diese Zeit die Diäten von den Landtagsabgeordneten um so weniger zu beziehen wären, als sie zum großen Theile ohnehin in ihre Heimat gereist sind und sich während dieser Zeit ihren gewöhnlichen häuslichen Geschäften hingegeben haben. Es ist aber auch noch zu bedenken, daß eben der Landesfond es ist, welcher für diese Zeit den Landtagsabgeordneten die Diäten auszahlen soll; der Landesfond aber wird durch die Beiträge der Landesangehörigen gefüllt. Wir wissen, daß das Land sehr schwer die Umlagen bestreitet; wenn wir nun in dieser Beziehung dem Lande eine Erleichterung zukommen lassen, so bin ich fest überzeugt, daß man nicht nur dies int Lande anerkennen wird, sondern daß mau auch daraus entnehmen wird, daß der Landtag den Willen besitzt, so viel als möglich den Landessäckel zu schonen. Ich bleibe daher bei meinem Dringlichkeitsantrage, und ich glaube die gegeutheiligen Bemerkungen entkräftet zu haben. Abg. Svetec: Darf ich um das Wort bitten? Präsident: Herr Svetec hat das Wort. Abg. Svetce: Der Herr Dr. Skedl hat eben den meritorischen Theil seines Antrages zu begründen gesucht, während er für die Dringlichkeit desselben sehr wenig Gründe vorgebracht hat, und selbst diese Gründe sind bereits von Herrn Dr. Costa widerlegt worden. Es ist aber dabei ein Umstand nach meiner Ansicht noch nicht hinlänglich hervorgehoben worden, nämlich der Umstand, daß es sich hier tun Rechte handelt, die bereits erworben worden sind (Dr. Costa: Ganz richtig!), der Landtagsbeschlnß soll nämlich eine rückwirkende Kraft haben. Es ist nun die Frage, ob dies wohl auch angehen wird, es ist die Frage, ob man hier über die Bestimmungen des Civilrechtes so leicht hinwegschlüpfen könne? es könnte leicht die Frage aufgeworfen werden, ob nicht ein Abgeordneter, der bereits den Anspruch auf den Bezug der Diäten erworben hat, seine Rechte im Civilrechtswege geltend machen könne? (Rechts: Oho!) Ich setze zwar nicht voraus, daß dieses geschehen würde, allein die Rechtsfrage liegt vor und ich wüßte nicht, ob sie im Rechtswege nicht auch durchzusetzen wäre. (Dr. Costa: Allerdings!) Dann ist aber auch ein anderer Umstand zu berücksichtigen, nämlich der, ob nicht solche Vorgänge selbst auf die Berathungen des Landtages, nämlich auf die Möglichkeit der Betheiligung der Laudtagsabgeordneten uachtheilig einwirken würden; denn setzen wir voraus, daß jemand von den Herren Abgeordneten seine Diäten für diese ganze Zeit bereits behoben habe, und setzen wir voraus, er müßte den erhaltenen Betrag zurückzahlen, ich frage — ich kenne zwar nicht die Verhältnisse aller Landtagsabgeordneten, aber ich möchte mir doch erlauben zu fragen — ob es nicht den Einen oder den Andern unangenehm berühren würde, ob eS nicht dem Einen oder dem Andern sogar sehr hinderlich sein würde, namentlich, wenn er sich für die Zukunft einen Abzug gefallen lassen müßte, ich frage, ob nicht die Möglichkeit vorhanden ist, daß er hiedurch gehindert wird, ferner sich an bett Verhandlungen des Landtages zu betheiligen? Ich glaube, das ist eine Frage, die doch erwogen zu werden verdient, und es ist eine Sache, die uns dahin stimmen sollte, uns nicht überrumpeln zu lasten. Aus diesem Grunde würde ich meine Meinung gegen die Dringlichkeit des Gegenstandes aussprechen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dcschmann: Ich bitte um das Wort. Ich würde mich nur auf die Dringlichkeit des Antrages beschränken und glauben, daß sowohl über dieselbe als auch über den Gegenstand selbst in merito schon vielfache Aufklärungen gegeben worden sind. Dem Grundsätze huldigend, daß Zeit Geld ist, bedauere ich, wenn abermals die Begründung des Gegenstandes im Hause vorgenommen werden soll. Es ist vorzugsweise die finanzielle Seite der Frage ins Auge zu fassen, und aus diesem Grunde würde ich es nicht für angezeigt halten, ja ich glaube sogar, daß die Geschüftsordiiuug dagegen spricht, daß über den Antrag sogleich abgestimmt werden soll; doch würde ich es bedauern, wenn die Dringlichkeit des GegeustaudeS fallen gelassen würde, weswegen ich daher den Antrag stelle, daß für den Fall, als die Dringlichkeit im hohen Hause beschlossen werden sollte, der Antrag des Dr. Skedl dem Finanzausschüsse zur Begutachtung zugestellt werden sollte. (Rufe: Das geht ja nicht! Dr. Costa, nach Einsicht in die Geschäftsordnung: Wohl, das geht ja.) Präsident: Ich bitte den Herrn Abgeordneten, mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Abg. Deschmann: Ich bitte, es ist nur ein formeller, eventueller Antrag, daß, wenn das hohe Haus sich für die Dringlichkeit entscheidet , dieser Antrag sodann dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung an das hohe Haus zugewiesen würde. Präsident: Wünscht Jemand zu sprechen? Abg. Kroni er: Ich bitte um das Wort. So viel ich mich erinnere, haben Herr Landeshauptmann blos über die Frage der Dringlichkeit die Debatte eröffnet. Nun, der heute vorliegende Antrag, wenn hierüber in der diesjährigen Session überhaupt noch ein Beschluß gefaßt werden soll, scheint mir allerdings dringlich. Mehr habe ich über die Dringlichkeit nicht zu bemerken. Wird diese beschlossen, so ist die Folge nur die, daß der Antragsteller gleich heute zur j Begründung des Antrages zugelassen werden kann; daher, wenn die Majorität für den Antrag sich erhebt, derselbe ohnehin noch einem Ausschüsse zur Vorbcrathung zugewiesen werden muß. Die Besorgniß also, daß die Herren von der andern Seite heute überrumpelt werden könnten, ist nicht vorhanden, sondern jedenfalls muß der Antrag zuerst an einen Ausschuß zur Vorbcrathung gelangen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so bringe ich die Dringlichkeit des Antrages zur Abstimmung. Jene Herren, welche den Antrag als dringlich ansehen, wollen sich erheben. (Nach der Zählung:) Die' Dringlichkeit ist angenommen. Ich bitte nun den Herrn Antragsteller zur Begründung des Antrages in der Hauptsache das Wort zu ergreifen. Abg. Dr. Skedl: Ich habe bereits früher, als ich auf die Rede des Abgeordneten Herrn Dr. Costa geantwortet habe, mich, durch seine Bemerkungen veranlaßt, nothgedrungcn gesehen, auch ins Meritum meines Antrages einzugehen, ich habe daher nur etwas Weniges zu bemerken und hinzuzusetzen. Der Antrag, daß die Diäten für die Zeit, wie sic im Antrage angegeben ist, den Abgeordneten nicht ausbezahlt werden sollen, rechtfertigt sich dadurch, daß ja die Abgeordneten während dieser Zeit wirklich nicht den Landtags-arbeiten obliegen, daß dieselben in der Regel in ihre Heimat gehen und dort ihre anderweitigen Geschäfte aufnehmen. Für diesen Zeitraum, da eine Sistirung der Thätigkeit des Landtages eintritt, finde ich cs auch recht und billig, daß | jene Emolumente nicht ansbezahlt werden, welche nur für die Dauer der Thätigkeit des Landtages bestimmt sind. : Consequcntcr Weise ist die Ausnahme eben für jene Abgeordneten gemacht worden, welche in den Ausschüssen beschäftiget sind, weil diese den Landtagsarbeiten obliegen. Wenn weiters der Antrag gestellt wird, daß die Kosten der Rück- und Herreise den Abgeordneten vergütet werden, so hat dieses seine Rechtfertigung darin, daß die Abgcord- : nctcn jedenfalls die Kosten der im Interesse des Landtages gemachten Steifen durch den LandcSfond gedeckt erhalten und daß eben deswegen nicht jener Fall eintreten kann, daß in Folge einer allfälligen Mittellosigkeit einer der Abgeordneten nicht im Landtage erscheinen könnte, um seiner Obliegenheit nachzukommen; cs ist also in dieser Richtung durch meinen Antrag Fürsorge getroffen. Was die Rückwirkung dieser Verfügung auf die Vertagung während der Weihnachtsferien betrifft, so ist ja der gleiche Grund vorhanden. Die Landtagsabgcvrdnetcn haben sich während dieser Zeit den öffentlichen Geschäften nicht gewidmet, sondern sie sind zu ihren häuslichen Arbeiten gegangen und sollen eben deswegen auch nicht die Diäten für diese Zeit in Anspruch nehmen. Einer der Herren Abgeordneten hat gemeint, cS sei vorliegend bereits ein erworbenes Recht vorhanden, und dieses Recht sei privatrechtlich. Die privatrcchtliche Seite muß ich entschieden in Abrede stellen, daher auch die Con- XIII. Sitzung. scquenzen, welche daraus gezogen worden sind, von selbst hinwcgsallcn, und ich muß aufrichtig gestehen, daß ich durchaus nicht besorge, daß einer der Herren Abgeordneten, wenn er allenfalls auch wirklich ■— was mir nicht bekannt ist — die Diäten für die verflossene Zeit bezogen hat, aus materiellen Rücksichten nicht im Stande sein wird, im Landtage seinen Pflichten nachzukommen, daher ich den vollen Antrag aufrecht erhalte. Präsident: Ich eröffne die Debatte über den soeben begründeten Antrag. Abg. Kromcr: Ich bitte, hier ist keine Debatte zulässig, weil nur dem Antragsteller zur Begründung des Antrages das Wort zu ertheilen ist. Nach der Begründung bitte ich sogleich die Frage zu stellen, ob das hohe Haus den Antrag an irgend einen Ausschuß zu weisen findet. Präsident: Es ist auch noch der Antrag des Herrn Abgeordneten Deschmann. (Dr. Costa: Ja, der des Deschmann!) Ich bringe daher den Antrag des Abgeordneten Dcschmann zur Abstimmung, welcher dahin geht, daß dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Begutachtung zuzuweisen sei. Landeshauptmann siellvcrtrcter v. Wurzbach: Ich glaube, es wäre die Anfrage zu halten, ob das hohe Haus diesen Antrag einem Ausschüsse überhaupt zuzuweisen findet, und dann, wenn der Antrag einem Ausschüsse nicht zugewiesen werden sollte, ist er jedenfalls als abgelehnt anzusehen. (Ruf: Er ist nicht abgelehnt.) Präsident: Demnach bringe ich die Frage zur Abstimmung, ob dieser Antrag überhaupt einem Ausschüsse zuzuweisen fei. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Gegenstand einem Ausschüsse zuzuweisen fei, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es handelt sich nun um die Frage, welchem Ausschüsse? Abg. Dr. Skedl: Ich stelle den Antrag, einem Ausschüsse von fünf Mitgliedern. Präsident: Das ist ein besonderer Antrag. Landeshauptmamistellvertrctcr v. Wurzbach: Ich glaube, der Abgeordnete Dcschmann hat beantragt, daß dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zuzuweisen sei. Präsident: Jawohl. Abg. Dr. Skedl: Ich accomodire mich diesem Antrage. Pr äsident: Ich bringe nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Dcschmann zur Abstimmung. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Gegenstand dem Finanzans-schlisse zuzuweisen sei, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich habe die Ehre, noch mitzutheilen, daß die Mit-gliedcr dcs Straßcnkatcgorisirungs-Comitö'S zu einer Sitzung I Morgen 4 Uhr Nachmittags eingeladen werden. Ebenso 2 werden die Mitglieder des Ausschusses für den Rechenschaftsbericht ersucht, Samstag Vormittags 11 Uhr sich zu einer Sitzung hier einzufinden. Weiters ersucht der Obmann des Finanz-Ausschusses die Herren Mitglieder, heute nach der Sitzung im Confe-renzzimmer sich einzufinden, und die Herren Mitglieder des Tcrritorial-Eintheilungscomitö's Morgen Nachmittag 4 Uhr zu einer Sitzung sich im Confercnzsaalc einzufinden. Ich schließe nunmehr die Sitzung. Die nächste Sitzung ist Dienstag 10 Uhr. Auf die Tagesordnung habe ich gestellt den Antrag des Herrn Dr. Toman, welcher heute nicht zur Begründung kommen konnte; Bericht des Landesausschusses über die Anträge der Herren Gregorič und Zaler wegen Uebernahme der Vcrspeisung und Medicamcnte im Civilspitale; den Antrag des Landesausschusses auf Genehmigung des von der Gemeinde Lanzovo vorgenommenen Verkaufes von Weiden- und Wiesenparzcllen; Bericht des Finanzausschusses über die Anträge des Landesausschusses hinsichtlich der Entschädigung für den Provinzialsond. Die Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 12 Uhr 15 Minuten. Druck von Ignaz v. Kleinmatzr & Fcdor Bamberg in Laibach. Verlag bcS krain. LandeS-AuSschusscS.