947 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitnng Nr t43 Moiital, den 24. Juni l867. (Erkenntniß. Das k. k. Landcsgcricht in Strafsachen in Wien erkennt kraft dcr ihm von Sr. t. k. Apostolischen Majestät verliehenen Amtsgewalt, über Antrag dcr k. k. Staatsanwaltschaft, daß dcr Inhalt des zweiten Heftes der Druckschrift: „Moderne Imperatoren — Discretes und Indiscretcs. — Ans dem Tagclmche eines politischen Agenten, Köln und Leipzig, Ahn's Verlagshand, lung 1807", das Verbrechen dcr Majeslätslielcidigima, uach § 63 St. G. begründe, n»d verbindet damit nach § 36' des Prcßgcsftzcs das Verbot dcr weiteren Ver> brcilnng dieser Druckschrift. Wien, am 17.Juni 1867. Dcr k. k, Präsident: Der k. k. NalhSsccrelär: Boscha n i»p, Thallinger mp, (181—2) Nr. 34209. Concurs-Kundmachung. Zur Besetzung einer an der ^cmberger Ober-realfchule erledigten Lchrcrstellc fiir die deutsche Sprache als Hauptfach in den oberen Classen wird hiemit der Concurs bis 15. Juli l. I. ausgeschrieben. Mit diesem Lehrerposten ist ein Gehalt jährlicher 735 fl., mit dem Ansprüche auf Vorrückung in die höhere Gehaltskathegorie jährlicher 840 fl., so wie anf den Bezug von Dicnstes-Decennalznla gen von je 200 fl. nach zurückgelegter zehn- und beziehungsweise zwanzigjähriger Dienstleistung verknüpft. Bewerber mu diesen Dienstposten haben ihre an das hohe Ministerium für Cultus uud Unterricht stilisirtcn Gesuche - mit der Nachweisung dcr vor einer k. k. Prüfungs - Commission zur Besorgung des diesfälligen Unterrichtes erworbenen Bc-fähignng, so wie den Nachweisungcn über ihre Studien, erworbene Sprachkeuutnisse, bisherige Ber-wenduug und entsprechende Haltung innerhalb der Concursfrist bei der k. k. galizischen Statthaltcrei unmittelbar, oder, insofern sie bereits angestellt sind, im Wege der vorgesetzten Behörde einzubriugcn. Lembcrg, am 2. Juni 1867. Von der k. k. galyischen S'tatthaltcrei. (187—1) Nr. 78. Kundmachung. Durch Ablauf der gesetzlichen Dienstespcriode des Sccundar-Arztes der hiesigen Landes-Wohlthä- tigkeits Anstalten Sylvester Mayerhold koinmt am 1. August d. I. die Stelle eines Secundar-Arztes bei genannten Anstalten zu besetzen. Demgemäß wird in Folge Anordnung des hohen kärnt. Landes-Ausschusses vom 8. d. M., Nr. 1772, zur Besetzung dieser Stelle, womit eine Iahres-Remuneration von 315 st. ö. W. aus den Fonden der Wohlthätigkcits-Austalten, freie beheizte Wohnung und dcr jährliche Bezug von 18 Pfund Glaskerzcu verbunden ist, der Concnrs mit dem Bemerken allsgeschrieben, daß jene Doctoren der Arzneikundc, oder ill deren Ermanglnug jene Wundärzte,, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, ihre Gesuche, belegt mit dem Diplome, Zeugnissen allfällig geleisteter Dienste und dcr Sprachkcnntniß, bis längstens 12. k ü n f t. M onates an gefertigte Direction einzureichen haben, und daß bei Besetzung dieses Postens bei übrigens gleicher Qualification die Kenntniß dcr slovcnischcn Sprache besonders wird berücksichtiget werden. Klagenfurt, am 17. Juni 1867. Kärnt. Landco - Wohlthätigkeito > Anstalten-Direction.