Stencgraficni zapisnik trinajste seje deželnega, zbora Kranjskega v Ljubljani dne 15. oktobra I. 1878. der dreizehnten Sitzung lies fttainifdien £aiiiltages pt HulllNrh am 15. Oktober 1878. Nazoči: Prvosednik: Deželni glavar c. k. dvorni svetovalec dr. Friderik vitez Kaltenegger-Riedhorst. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik: Franc K a 11 i n a vitez Urbanov in vladna svetovalca: grof Chor in sky in Fladung. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, Šavnik, Navratil, dr. Schaffer, Kobler in Detela. Dnevni red.: 1. Tretje branje načrta šolske postave. 2. Poročilo finančnega odseka o poročilu deželnega odbora za ustanovitev stalne službe tehnika pri deželnem stavbnem uradu. (Priloga 79.) 3. Poročilo finančnega odseka o napravi tistih prostorov v bolnišni podružnici na Poljanah, katere je deželni odbor sl. deželnemu zboru v prilogi 48. priporočal. (Priloga 84.) 4. Poročilo finančnega odseka o proračunih bolnišnega, po-rodišnega, najdenišnega in nornišnega zaklada za leto 1879. (Priloga 70.) 5. Poročilo združenega finančnega in gospodarskega odseka o predlogu deželnega odbora zarad deželne priklade na pivo in žganje na Kranjskem za 1. 1879. (Priloga 91.) 6. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželnega zaklada za 1. 1879. (Priloga 93.) 7 Ustno poročilo gospodarskega odseka o predlogu poslanca gospoda viteza Langer-ja in sodrugov zarad obvarovanja goveje kuge. 8. Poročilo odseka za pretresovanje letnega poročila, o §. 7. letnega poročila. (Priloga 87.) 9- Poročilo odseka za pretresovanje letnega poročila o §§. 10., U' m 12. letnega poročila. (Priloga 88.) 10- Ustna poročila gospodarskega odseka: o prošnji zarad zidanja železnice po Krški dolini na Dolenjskem. Is) o predlogu poslanca gospoda Primoža Pakiža za odpis davka v Kočevskem, Velikolaškem in Ribniškem okraji. Ih Ustno poročilo občinskega odseka o prošnji vasi Verh-polje in Samobor, da bi samostojni občini postali. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann k. k. Hofrath Dr. Friedrich Ritter v. K alt e neg g er-Riedhorst. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident: Franz Kallina Ritter v. Urbanom und die Regierungsräthe: Graf Chorin sky und v. Fladung. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogaöar, Savnik, Navratil, Dr. Schaffer, Kobler und Detela. Tagesordnung: 1. Dritte Lesung des Schulgesetzentwurfes. 2. Bericht des Finanzausschusses über den Bericht des Landes-ausschusses zur Sistemisirung eines stabilen technischen Dienstpostens beim landschaftlichen Bauamte. (Beilage 79.) 3. Bericht des Finanzausschusses über vom Landesausschusse dem h. Landtage mit der Vorlage 48 empfohlene Bauherstellungen im Polana-Nothspitale. (Beilage 84.) 4. Bericht des Finanzausschusses über die Voranschläge des Kranken-, Gebär-, Findel- und Jrrenhausfondes für das Jahr 1879. (Beilage 70.) 5. Bericht des vereinigten Finanz- und volkswirthschastlichen Ausschusses über den Bericht des Landesausschusses wegen einer Landesumlage vom Bier- und Branntweinverschleiße in Krain für das Jahr 1879. (Beilage 91.) 6. Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Landesfondes für das Jahr 1879. (Beilage 93.) 7. Mündlicher Bericht des volkswirthschastlichen Ausschuffes über den Antrag des Abgeordneten Herrn Ritter v. Langer und Genossen zur Verhütung von Viehseuchen. 8. Bericht des Rechenschastsberichtsausichusses über den §. 7 des Rechenschaftsberichtes. (Beilage 87.) 9. Bericht des Rechenschaftsberichtsausschusses über die §§. 10, 11 und 12 des Rechenschaftsberichtes. (Beilage 88.) 10. Mündliche Berichte des volkswirthschastlichen Ausschusses: a) über die Petition wegen Baues der Gurkthal - Eisenbahn in Unterkrain; b) über den Antrag des Abgeordneten Herrn Primus Pakiž wegen Steuerabschreibung in den Bezirken Gottschee, Groß-laschitz und Reifnitz. 11. Mündlicher Bericht des Gemeindeausschusses über die Petition der Ortschaften Oberfeld und Samobor um Constituirung einer selbstständigen Ortsgemeindc. kill. seja. 187g. 41 272 XIII. seja deželnega zbora kranjskega dnč 15. oktobra I. 1878. — XIII. Sitzung bcs lrainische» Landtages oni 15. Oltober 1878. 12. Poročilo gospodarskega odseka o predlogu deželnega odbora, priloga 13., kako bi se dale cestne zadeve na Kranjskem zboljšati. (Priloga 92.) 13. Poročilo poverilnega odseka o volitvi deželnega poslanca za mestni volilni okraj Kranj-Loka. (Priloga 94.) 14. Volitev deželnega odbora. 15. Poročilo šolskega odseka k predlogu poslanca gosp. Otona Detela o prošnji, da bi gimnazija v Kranji še obstala. (Priloga 85.) 16. Poročilo finančnega odseka o poročilu deželnega odbora (priloga 7.), s katerim se je predložil glavni pregled gospodarjenja in konečni stan premoženja deželnega zaklada in njegovih, podzakladov za leto 1877. (Priloga 95.) 17. Poročilo gospodarskega odseka k prilogi 78. o preložitvi ceste čez Turjak. (Priloga 96.) 18. Ustno poročilo finančnega odseka o prošnji podvzetnikov Zafraniča in Peliča, da bi se jima povikšalo plačilo za preložitev ceste čez Turjak. 19. Poročilo gospodarskega odseka o predlogu poslanca dr. Deu-a in sodrugov, da bi se deželnemu odboru naročilo, da ima predložiti načrt postave zarad razdelitve pašnikov in vravnanja posestnih razmer upravičencev glede menje-valnih zemljišč. (Priloga 97.) 20. Ustmeno poročilo poverilnega odseku o predlogu poslanca gosp. dr. Bleiweisa zaradi izposlovanja postave glede vštevanja tretjinske priklade k davkom za pripoznanje volilne pravice. 21. Ustna poročila: a) finančnega odseka o prošnji fabriške šole v Kočevji za podporo in o prošnji krajnega šolskega sveta v Krškem za povišanje učiteljske plače; b) občinskega odseka o prošnji Cirkniške občine za dovoljenje 32 % priklade na vse neposredne davke za leto 1879. Obseg: Odgovor na interpelacijo gosp. poslanca grofa Thurna in drugih glede davkarskih izterjevalcev; — odgovor na interpelacijo gosp. poslanca Potočnika in drugih glede poštarja čoža; — odgovor na interpelacijo gosp. poslanca Navratila in drugih glede Novomeške volitve; — nujni predlog gosp. poslanca barona Apfaltrerna in drugih glede davkarskih izterjevalcev; — dalje: glej dnevni red in sicer točke: 1., 2., 3-, 4. in 6. Seja se začne ob *0. min. čez 9. uro. 12. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die Saife ausschußvorlage Nr. 13, wegen bessernder Maßregeln i» Straßenwesen Krams. (Beilage 92.) 13. Bericht des Verifikationsausschusses über die Wahl des SW. tagsabgeordneten aus dem Stüdte-Wahlbezirke KrainburgM 14. Wahl des Landesausschusses. 15. Bericht des Schulausschusses zum Antrage des Abgeordnete» Herrn Otto Detela, betreffend die Bitte um Belass»», del Gymnasiums in Krainburg. (Beilage 85.) 16. Bericht des Finanzausschusses über den Landesausschußbmtt (Beilage 7), mit welchem die Hauptübersicht des Gebarung ausweises und des schließlichen Vermögensstandes des Landet, sondes und seiner Subfonde für das Jahr 1877 »ometat wurde. (Beilage 95.) 17. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die in for Landesausschußvorlage Nr. 78 berichtete Umlegung der ©träfet über den Auersperg. (Beilage 96.) 18. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Bauunternehmer Zafranič und Pelič um Mehrvergütwg der Durchbruchsarbeiten bei Umlegung der Straße über foil Auersperg. 19. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den Antra; des Abgeordneten Dr. Deu und Genossen wegen Beauftrag« des Landesausschusses zur Vorlage eines GesetzentwM wegen Ablösung (Vertheilung) der Gemeindehutweiden im: Regelung der Miteigenthumsverhältnisse bezüglich der Wechsel gründe. (Beilage 97.) 20. Mündlicher Bericht des Verifikationsausschusses über bei: Antrag des Abgeordneten Herrn Dr. Bleiweis, wegen En ziclung einer gesetzlichen Norm, betreffend die Einrechnung bei Drittel-Steuerzuschlages in den Wahlcensus. 21. Mündliche Berichte: a) des Finanzausschusses über die Petitionen der Fabrik schule in Gottschee um eine Subvention und des 9m-schulrathes Gurkfeld um Lehrergehalts - Aufbesserung; b) des Gemeindeausschusses über die Petition der Gemeinde Zirknitz um Bewilligung eines 32% Zuschlages zu allen direkten Steuern im Jahre 1879. Inhalt: Beantwortung der Interpellation des Herrn Abge- ordneten Graf Thurn und Genossen, betreffend die ©teuer Executoren; — Beantwortung der Interpellation des Sem Abgeordneten Potočnik und Genossen, betreffend den Pch meister Čož; — Beantwortung der Interpellation des Hem Abgeordneten Navratil und Genossen, betreffend die Landtage-wähl in Rudolfswerth; — Dringlichkeitsantrag des Hem Abgeordneten Freiherrn v. Apfaltrern und Genossen, betreffend die Steuer-Executoren; — weiters: siehe Tagesordnung M zwar die Punkte 1, 2, 3, 4 und 6. Beginn der Litznng 9 Ahr 40 Jtinutfit. Landeshauptmann: Ich coilstatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, „öffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer da« Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. ' (Zapisnikar prebere zapisuik zadnje seje v nemškem jeziku - der Schriftführer verlieft das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmiget. Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß der Herr Abgeordnete Dr. Schaffer sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung durch Unwohlsein entschuldiget hat, in Folge dessen wird den Bericht, welchen er vorzutragen hätte, der Herr Obmann des Finanzausschusses vortragen. Es sind noch folgende Vorlagen unter die Herren Abgeordneten vertheilt worden. Poročilo finančnega odseka o poročilu deželnega odbora, s katerim se je predložil glavni pregled gospodarjenja in konečni stan premoženja deželnega zaklada in njegovih podzakladov za leto 1877. (Priloga 95.) Bericht des Finanzausschusses über den Laudesausschußbericht, Beilage 7, mit welchem die Hauptübersicht des Gebarungsausweises und des schließlichen Bmnögensstandes des Landesfondes und seiner Subfonde für das Jahr 1877 vorgelegt wurde. (Beilage 95.) Poročilo gospodarskega odseka k prilogi 78. o preložitvi ceste čez Turjak. (Priloga 96.) Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die in der Landesausschußvorlage Nr. 78 berichtete Ilmlegung der Straße über den Auersperg. (Beilage 96.) Poročilo gospodarskega odseka o predlogu gosp. poslanca dr. Deu-a in sodrugov, da bi se deželnemu odboru naročilo, da ima predložiti načrt postave zarad razdelitve pašnikov in vravnanja posestnih razmer vpra-vičencev glede menjevalnih zemljišč. (Priloga 97.) Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Den und Genossen wegen Beauftragung des Landesausschusses zur Vorlage eines Gesetzentwurfes wegen Ablösung (Ver-theilung) der Gemeindehntwciden und Regelung der Miteigenthumsverhältnisse bezüglich der Wechselgründe. (Beilage 97.) Gestern ist an den Landesausschuß ein Gesuch des Bezirksstraßenausschusses von Jdria eingelangt, womit um Bewilligung einer 24 % % Umlage für allgemeine Bedürfnisse der Straßen dieses Bezirkes, namentlich für Beschaffung des nöthigen Schotters gebeten wird. Bei der Kürze der Zeit bleibt nichts anderes übrig, als dieses Gesuch dem hohen Landtage als Petition vorzulegen. Indem ich dies thue, stelle ich den Antrag, diese Petition dem Gemeindeausschusse mit dem Aufträge zuzuweisen, daß er hierüber sofortige Berathung zu pflegen und mündlich Bericht zu erstatten habe. (0b-velja — angenommen.) Der Herr Landespräsident hat das Wort. Landesprästdent Iran; Kallina Hitter v. Urlmnoiv: (Bere — lieft:) _ »Die Interpellation, welche der Herr Abgeordnete y,rnT ^tzurn und Genossen in der Landtagssitzung vom 26. v. M. in Bezug auf das Institut der Steuer-Exe-cutoren an mich gerichtet haben, beehre ich mich in Folgendem zu beantworten: Nach den bezüglich der zwangweisen Eintreibung der Staatssteuern bestehenden Vorschriften hat in 1. Linie die Militär-Execution und nach fruchtloser Anwendung derselben die Pfändung, die Schätzung und die Feilbietung gepfändeter Gegenstände zu erfolgen. Nachdem die vorgeschriebene Verwendung von Mi-litär-Executionsmannschaft schon seit einiger Zeit mit vielfachen Anstünden verbunden war und ist, und nachdem die Substituirung derselben durch fallweise bestellte Civilstrafboten sich nach den gemachten Erfahrungen nicht allseitig bewährt hat, so wurde vom hohen Finanzministerium angeordnet, nach Maßgabe des Bedarfes für die einzelnen Steuerbezirke geeignete Persönlichkeiten dauernd zu bestellen, welchen der unmittelbare Vollzug der von dem Steueramte über Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft verhängten Zwangsmaßregeln obliegt. Diese Individuen führen den Titel Steuer-Executoren, sie werden für ihren Dienst beeidet und treten in Bezug auf den 1. Executionsgrad an die Stelle der im Gesetze vorgesehenen Militär-Executionsmannschaft, und in Bezug auf den 2. Executionsgrad — die Pfändung und auch die Schätzung an die Stelle der bisher in derlei Fällen abgeordneten Beamten des Steueramtes. Diese, nicht bloß in Krain, sondern auch in anderen Verwältungsgebieten erfolgte Bestellung von Individuen, welchen ausschließlich die Durchführung von Execu-tionsmaßregeln übertragen und denen deshalb der Name: Steuer-Executor beigelegt wurde, bildet keine neue Steuer-executionsmaßregel und bezweckt die diesbezügliche Verfügung des k. k. Finanzmisteriums lediglich die Substituirung der bisher von Fall zu Fall in Verwendung genommenen, theils unzureichenden, theils minder geeigneten Executions o r g a n e durch Individuen, welche vermöge der Art ihrer Bestellung Gewähr bieten, daß die wahrgenommenen vielfachen Unzukömmlichkeiten, die sich bei Vornahme der hier einschlägigen Amtshandlungen durch Civilstrafboten und andere fallweise aufgenommene Individuen zum Nachtheile des Aerars und auch der Steuerträger ergeben haben, in Hinkunft nicht mehr eintreten werden. Die als Steuer-Executoren bestellten Organe sind nicht berechtigt, andere als die im Gesetze begründeten Befugnisse auszuüben, und es kann daher die in der Interpellation ausgesprochene Besorgniß, daß die Steuereintreibung durch diese Organe ohne Rücksicht auf die so wichtige Erhaltung der Contributionsfähigkeit der Steuerzahler erfolgen werde, um so weniger für begründet erachtet werden, als die Executionsogane nur über Auftrag der competenten Behörde einen Exe-cutionsakt zu vollziehen berechtigt sind, letztere aber sich die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 1870 (R. G. Bl. 23) gegenwärtig zu halten haben. Die Besorgniß, daß die Steuerrückständner behufs Erhaltung dieser Executoren mit neuen beträchtlichen Gebühren belastet werden sollen, erscheint infoferne unbegründet, als die Gebühren für den 1. Executionsgrad jenen der gesetzlich vorgeschriebenen Militär-Execution entsprechen, für die weitern Executionsgrade aber, welche bisher durch exmittirte Beamte zu besorgen waren, die dermal den Steuerrückständner treffende Vergütung der Reisekosten und Diäten ganz entfällt, sondern eine mäßige fixe Gebühr festgesetzt erscheint, welche sogar mit Rücksicht auf die verschiedene Höhe des aushaftenden Rückstandes eine für kleinere Steuerzahler gewiß nur willkommene — billige Abstufung findet. Da nun selbstverständlich der Execut für die Execu-tionskosten aufzukommen hat, so kann es sich, wenn durch administrative Verfügungen für die einzelnen Executions-akte bestimmte, nach dem Umfange jeder einzelnen Amtshandlung und der Höhe der Rückstände sich abstufende Gebühren festgestellt werden, nicht um die Einführung neuer Gebühren, sondern nur um eine zweck-niäßige und billige Vertheilnng der aufgelaufenen Exe-cutionskosten handeln. Was die verlangte Mittheilung der Dienstes-Jnstruction für die Steuer-Executoren und des Gebühren-Tariss betrifft, so erscheint es, da es sich um den inneren Geschäftsgang regelnde Vorschriften handelt, vom prinzipiellen Standpunkte zwar nicht zulässig, dem Ansinnen der Herren Interpellanten, info ferne damit eine Vorlage der begehrten Vorschriften an den hohen Landtag bezweckt würde, zu entsprechen, doch bin ich ermächtiget worden, ein Exemplar der gewünschten Vorschriften dem löblichen Landesausschusse mitzutheilen und werde nicht säumen, demselben in den nächsten Tagen ein solches zukommen zu lassen. Ich bitte nur schließlich die Versicherung hinzunehmen, daß auch die Regierung und zwar schon im eigenen Interesse auf das Sorgfältigste bemüht sei, sich die Erhaltung der Contributionsfähigkeit der Bevölkerung stets vor Augen zu halten, und daß die Contribuenten, welchen es nicht möglich wird, für die pünktliche Entrichtung fälliger Steuerraten rechtzeitig Vorsorge zu treffen, sich vor empfindlichen Executionskosten dadurch schützen können, wenn sie rechtzeitig eine Steuerzufristung ansuchen, in welch' letzterer Beziehung den gegebenen allgemeinen und speziellen Verhältnissen stets im vollsten Maße Rechnung getragen wird. Auch wird es eine besondere Obsorge der Regierung sein, daß die Steuer-Excutionen nur strenge innerhalb des gesetzlichen Rahmens, und mit aller innerhalb desselben zulässigen Schonung der Contribuenten ausgeführt werden". Ich beehre mich diese Interpellations-Beantwortung dem Herrn Landeshauptmann zu übergeben (se zgodi — geschieht). „In der 5. Sitzung des krainischen Landtages ist von dem Herrn Abgeordneten Potoänik und Genossen * eine Interpellation an mich gestellt worden, welche sich ans den vermutheten Zusammenhang der am 23. Juni 1877 in Sittich stattgefundenen Wahlmännerwahl mit der im Monate Juli desselben Jahres erfolgten Kündigung der Post in St. Rochus bezieht, und welche in folgenden fünf Fragepunkten gipfelt: 1. Ob aufgeklärt werden könne, mit welchem Rechte der k. k. Bezirkshauptmann in Littai dem Herrn Což vorher gedroht habe, daß er die Post verliert, wenn er national wählen wird. 2. Warum die Untersuchung seiner Post gerade am Tage der Wahl der Wahlmänner angeordnet wurde? 3. Warum ohne jeden Grund 2 Gendarmen vor seinem Hause aufgestellt waren? 4. Warum ihm sofort nach der Wahl der Landtagsabgeordneten die Post abgenommen wurde, obwohl in seiner Amtirung keine Unordnung vorgefunden wurde? 5. Warum Herr Čož keine Erledigung auf sein an die k. k. Postdirektion in Triest gerichtetes ©eiucfi bekomme? Ich habe die Ehre diese fünf Fragepunkte mitskch gendem zu beantworten: ad 1. Was die erste Frage betrifft, so kann iri, nach genauer Durchsicht der Sitten der k. k. Landesre-gierung nur eonstatiren, daß über diesen Fall eine Beschwerde bei der vorgesetzten Landesregierung nicht eingelangt sei, diese daher auch nicht in die Lage gekommen ist, durch eine rechtzeitig eingeleitete Erhebung sicherzustellen, ob vom k. k. Bezirkshauptmanne eine Drohung in dem angegebenen Sinne und Wortlaute ausgesprochen worden sei oder nicht. ad 2. Daß die Untersuchung des Postamtes St. Rochus durch einen k. k. Oberpostkommissär mit den, Wahltage in Sittich zusammenfiel, erklärt sich dadurch, daß der Oberpostkommissür um dieselbe Zeit auch die Postämter St. Marein, Weixelbnrg und Sittich revi-dirte und bei dieser Gelegenheit auch das in jenem Rayon gelegene Postamt St. Rochus mit berührte. Uebrigens ist der Postmeister durch die Untersuchung an der Ausübung seines Wahlrechtes nicht verhindert worden, da dieselbe erst nach Abschluß des Wahlaktes vorgenommen wurde. ad 3. Auch über diesen Umstand ist bei der Landesregierung keine Beschwerde eingelangt. Uebrigens steht die Verwendung der Gendarmerie dem Ermessen des für die Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit im Bezirke verantwortlichen Bezirkshauptmannes zu, und es kann nichts Befremdendes darin gesucht werden, wenn an einem Tage, an welchem der Wahlen wegen größere Menschenansammlungen in jener Gegend stattfanden, eine Gendarmerie-Patrouille auch in St. Rochus und bei dem Gasthause des Johann Což sich eingefunden hat. ad 4. Nachdem die k. k. Postdirektion in Triest dem k. k. Landespräsidium nicht untersteht, sondern direkte dem hohen Handelsministerium untergeordnet ist, so bin ich nicht in der Lage über die, der Kündigung des Postamtes St. Rochus zu Grunde liegenden nähern Umstände genauen Aufschluß zu geben. Ich kann nur eonstatiren, daß ans diese Kündigung von der k. k. Landesregierung ein Antrag nicht gestellt worden ist. Von competenter Seite ist mir übrigens bekannt geworden, daß dem benannten Postmeister die Kündigung des Postamtes viel früher schon einmal angedroht war, und zwar wegen eines daselbst eingeschlichene,, Unfuges, tvelcher, ohne die formelle Ordnung der Kanzle, oder die Rechnungsrichtigkeit der Geldgebarung zu beeinträchtigen, dennoch im Interesse der, dem correspon-direnden Publikum schuldigen Discretion nicht geduldet werden konnte. ad 5. Da, wie ich schon bemerkte, die Postdi-reksion nicht dem Landespräsidium, sondern direkte dem hohen Handelsministerium untersteht, so kann ich ane., über diese Frage keinen Aufschluß ertheilen, und wäre dem mehrerwähnten Postmeister, wie ihm wohl bekannt gewesen sein muß, nicht nur bezüglich der Kündigung, sondern auch bezüglich dieses Beschwerdepunktes der Weg an das competente hohe Handelsministerium offen gestanden." Ich beehre mich diese Interpellations-Beantwortung dem Herrn Landeshauptmanne zu übergeben (.se zg°(U — geschieht). In der Landtagssitzung vom 1. Oktober l. I. ist von den Herren Abgeordneten Navratil und Genossen «ne Interpellation an mich gerichtet worden, welche die 6cj der k. k. Staatsanwaltschaft Rudolfswerth von mehreren Möttlinger Bürgern anhängig gemachte straf-amchtliche Anzeige über angeblich vorgekommenen Stim-menkauf bei der Wahl des Landtagsabgeordneten für die Städte Rndolfswerth, Gnrkfeld, Landstraß, Tscher-ncmM, Mottling und Weixelburg zum Gegenstände hat. Die Interpellation stellt speziell folgende 3 Fragen: a. ob diese gerichtliche Untersuchung noch im aUge, oder ob sie beendet ist? b. ob, wenn sie beendet ist, die gerichtlichen, beziehungsweise disziplinären Entscheidungen bezüglich dieser Vorgänge im Original, oder in authentischer Abschrift vorgelegt werden können, — und ob, c. wenn diese Untersuchung etwa auf höheren Befehl eingestellt wurde, der bezügliche höhere Befehl im Original oder in authentischer Abschrift vorgelegt werde? Ich habe die Ehre diese 3 Fragepunkte in Folgendem zu beantworten: ad a. Es ist richtig, daß Wähler der Städte Mottling und Tschernembl je eine Anzeige gegen mehrere, und darunter auch gegen die von dem Abgeordneten Navratil und Consorten in ihrer Interpellation benannten Personen wegen versuchten Wahlstimmenkaufes iin Sinne des Art. VI des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R. G. Bl. Nr. 8 de 1863 überreicht haben. Rücksichtlich aller angezeigten Personen mit Ausnahme von 4 derselben ist jedoch schon die Staatsan-wckjchaft mit ihrer Erklärung vom 5. Jänner 1878 von der weiteren Verfolgung zurückgetreten. Gegen diese 4 Personen, welche übrigens nicht zu den in der Interpellation benannten Personen gehören, wurde über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft vom Untersuchungsrichter die Voruntersuchung eingeleitet, es haben jedoch die Betreffenden dagegen die Beschwerde an die Rathskammer des k. k. Kreisgerichtes eingebracht. Die Rathskammer hatte dieser Beschwerde bezüglich zweier der Beschuldigten stattgegeben und die Voruntersuchung ob Mangel des objektiven Thatbestandes eines Vergehens nach Art. VI des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R. G. Bl. Nr. 8 de 1863 gemäß Z. 109 St. P. O. eingestellt. Bezüglich der beiden weitern Beschuldigten wurde die Beschwerde derselben und zwar mit dem gleichen Beschlusse der Rathskammer gemäß §. 113 St. P- 0. zurückgewiesen und der diesfällige Beschluß des Untersuchungsrichters auf Einleitung der Voruntersuchung wegen des gedachten Vergehens bestätiget. . Ueber weitere Beschwerde der k. k. Staatsanwaltschaft gegen den obigen einstellenden Rathskammerbeschluß wurde dieser vom k. k. Oberlandesgerichte Graz vollmhaltlich bestätiget. Nach dem Ergebnisse der Voruntersuchung wurde me Anklageschrift überreicht, und über Einspruch beider Beschuldigten vom Gerichtshöfe II. Instanz der Anklage ffolge gegeben. Die Hauptverhandlung wurde bereits wiederholt angeordnet, ^ mußte jedoch bisher jedesmal übertragen werden, weil einer der Angeklagten seine andauernde Krankheit und die Unmöglichkeit seines Erscheinens bei Derselben auch dadurch nachgewiesen hatte, daß sein krankhafter Zustand im Wege des betreffenden Gerichtes durch Einholen des Befundes und Gutachtens des Gerichtsarztes erhoben und bestätiget wurde. Die nächste Hauptverhandlung gegen diese 2 wegen Versuches des Stimmenkaufes Angeklagten aus Tschernembl ist nunmehr auf den 19. d. M. angeordnet worden, während das Verfahren bezüglich der Mött-liuger Angeklagten schon seit geraumer Zeit abgeschlossen ist. ad b. Auf ein Begehren um Mittheilung bezüglicher Gerichts- oder Disziplinarbeschlüsse in Original oder authentischer Abschrift könnte in Hinblick auf den I. Absatz des Art. 6 des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 144 und in der weitern Erwägung, daß dem Landtage weder nach der Landesordnung vom 26. Februar 1861, noch nach der Strafprozeßordnung vom Jahre 1873 eine Ueberprüfung richterlicher Erkenntnisse und Beschlüsse zusteht, prinzipiell nicht eingegangen werden. ad c. Aus dem vorstehend erörterten Sachverhalte ist zu ersehen, daß eine höhere Anordnung zur Einstellung des Strafverfahrens im Sinne des §. 2 St. P. O. nicht herabgelangt ist." Ich beehre mich auch diese Interpellations-Beantwortung dem Herrn Landeshauptmanne zu übergeben (se zgodi — geschieht). Landeshauptmann: Wir schreiten zur Tagesordnung und zwar zur 3. Lesung des in 2. Lesung beschlossenen Gesetzes über die Aenderung der Schulgesetze vom 25. Februar 1870 und vom 29. April 1873. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu halten. Berichterstatter Dr. Kitter von Mesteneck: Ich bitte das hohe Haus mich von der Verlesung des ganzen Gesetzentwurfes zu entheben und zu gestatten, daß ich nur die Abänderungen, wie solche vom hohen Hause in der 2. Lesung angenommen wurden oder sich in Foige der Beschlüsse in der 2. Lesung von selbst ergeben, vortrage. (Pritrduje se — Zustimmung.) In der Ueberschrift des slovenischen Textes sind anstatt der Worte „Postava od“ die Worte „Postava dne“ zu setzen. Nach dem Titel des Gesetzes und zwar vor den Eingangsabsatz ist einzuschalten im slovenischen Texte der Absatz „Veljavno za vojvodstvo Kranjsko“ und im deutschen Texte der Absatz „Wirksam für das Herzogthum Krain". Im Eingangsabsatze des slovenischen Textes in der ersten Zeile ist nach dem Worte „vojvodine“ einzuschalten das Wort „Kranjske“. Im §. 2 (§. 4 alt) des deutschen Textes in der letzten Alinea ist das letzte Wort richtig zu stellen in „verwenden". Im §. 4 (§. 3 alt) des slovenischen Textes, Alinea 1, ist das Wort „morebitni“ in der 1. Zeile zu streichen, dagegen ist in der 2. Zeile nach dem Worte „tudi“ das Wort „morebitni“ einzuschalten; — in der 3. Alinea ist vor das Wort „stand“ in der 3. Zeile das Wort „dobrem“ einzuschalten; — in der 4. Alinea ist das Wort „predračune* in der 1. Zeile abzuändern in „proračune*. Im §. 4 (§. 3 alt) des deutschen Textes ist das vorletzte Wort in Alinea 12 richtig zu stellen in „berechtiget". Im §. 9 (§. 9 alt) des slovenischen Textes ist folgende neue Bestimmung als letzter Absatz einzufügen: „Ce k seji ne pride dovolj udov, da bi bila sklepčna, mora predsednik v osmih dneh drugo sejo sklicati; predsednik mora vsakega uda, katerega ni bilo k drugi seji in čegar odsočnost krajni šolski svet ne spozna za opravičeno, z globo do 10 gold., katera gre v krajni šolski zaklad (fond), kaznovati“. Im §. 9 (§. 9 alt) des deutschen Textes ist als letzter Absatz die folgende neue Bestimmung aufzunehmen: „Erscheint zu einer Sitzung die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder nicht, so hat der Vorsitzende binnen 8 Tagen die Mitglieder abermals einzuberufen; der Vorsitzende hat gegen jedes bei dieser zweiten Sitzung nicht erschienene Mitglied, dessen Ausbleiben vom Ortsschul-rathe nicht für gerechtfertigt erkannt wird, eine in den Ortsschulfond fließende Geldbuße bis zu 10 fl. zu verhängen". Im §. 11 (§. 11 alt) des slovenischen Textes im letzten Absätze sind die Worte „dalje prestaviti, kakor po postavi traja mandat udov “ zu streichen, und dafür die nachfolgenden Worte einzusäjalten: „ odlašati čez dobo prihodnje redne dopolnilne volitve“. Im §. 11 (§. 11 alt) des deutschen Textes int letzten Absätze sind die Worte: „der Neuwahl die gesetzliche Mandatsdauer der Mitglieder" zu streichen, und dafür die nachfolgenden Worte einzuschalten: „den Zeitpunkt der nächsten regelmäßigen Ergänzuugswahl". Als §. 14 im slovenischen Texte ist folgende neue Bestimmung aufzunehmen: „Predsednika okrajnega šolskega sveta nadomestuje isti politični uradnik, kateri je sploh poklican, predstojnika političnega okrajnega urada nadomestovati“. Als §. 14 im deutschen Texte ist dem entsprechend folgende neue Bestimmung aufzunehmen: „Als Stellvertreter des Vorsitzenden des Bezirksschulrathes hat derjenige politische Beamte zu fungiren, welcher den Vorsteher der politischen Bezirksbehörde sonst zu vertreten berufen ist". Im §. 15 (§. 14 alt) des slovenischen Textes hat Punkt 1 folgendermaßen zu lauten: „ L. Predsednik je župan; njegov namestnik v mestnem magistratu njega nadomestuje tudi v predsedništvu mestnega šolskega sveta“. Im §. 15 (§. 14 alt) des deutschen Textes hat Punkt 1 folgenderweise zu lauten: „1. Vorsitzender ist der Bürgermeister; dessen Stellvertreter im Stadtmagistrate substituirt ihn auch im Vorsitze des Stadtschul-rathes". Im §. 16 (§. 15 alt) des slovenischen Textes 3. Zeile ist „§. 14“ abzuändern in „§. 15“. Im §. 16 (§. 15 alt) des deutschen Textes 2. Zeile ist desgleichen das Citat „§. 14" abzuändern in „§• 15". Im §. 17 (§. 16 alt) des slovenischen Textes sind folgende Aenderungen vorzunehmen: Im Punkte 1, Zeile 1 ist das Wort „od“ zu streichen, dafür das Wdrt „na“ zu setzen; — im Punkte 3, in der 3. und 4. Zeile sind zu streichen die Worte: „o tem, ako bi bilo treba, y prvej vrsti razsojevati“. — Im Punkte 8, Zeile 1 ist das Wort „predračune“ abzuändern m „proračune“. — Im Punkte 9, Zeile 1 ist das Wort „predračune" abzuändern in „proračune“. — Im Punkte 12, vorleb, Zeile ist das Wort „delati“ zu streichen, dafür „stav Ijati“ zu setzen. — Im Punkte 16 ist das erste Wort „napraviti“ abzuändern in „napravljati“. — ImP„ch 17, Zeile 1 ist anstatt „postaviti“ zu setzen „postavljati* Im §. 17 (§. 16 alt), im Punkte 3, Zeile 5uiib 6 sind die Worte „die allfällige Entscheidung Ejterü6ec in erster Instanz und" zu streichen. Im §. 18 <§. 17 alt) des slovenischen Textes in der ersten Zeile ist anstatt des Wortes „predračuna* das Wort „proračuna“, — und in der 4. Zeile aiistch des Wortes „pripade“ das Wort „pripada“ zu setze» Im §• 19 (§. 18 alt) 1. Zeile des slovenischen Textes ist das Citat des „§. IG“ in „§. 17“ und des „§. 17“ in „§. 18“ abzuändern. Im §. 19 (§. 18 alt), des deutschen Textes 1 Zeile ist das Citat des „§. 16" abzuändern in „8.17" und jenes des „§. 17" in „§. 18". Im 8- 20 (§. 19 alt), des slovenischen Textes« Punkte 1 ist das Wort „glavarju“ sammt den Einkl» merungszeidjen zu streichen. Im §. 21 (§. 20 alt) des slovenischen Textes, in der ersten Zeile ist das Citat des „§. 19“ durch „§.20‘ und in der 7. Zeile das Citat des „§. 19“ durch20‘, zu ersetzen. Im §. 21 (§. 20 alt) des deutschen Textes sind die beiden, in der 1. und 9. Zeile vorkommenden ©tote des „§. 19" richtig zu stellen in „§. 20". Der ganze §. 21 alt, dann der §. 22 alt, sowohl im slovenisdjen als auch im deutschen Texte ist zu streichen. Im §. 22 (§. 23 alt), in der 1. Alinea, Zeile 3 und 4 des slovenischen Textes sind anstatt der Worte „deželna šolska oblastnija“ zu setzen die Worte „deželni šolski svet“; — in der 2. Alinea des slovenischen Textes, Zeile 2 und 3 sind anstatt der Worte „določi deželna šolska oblastnija“ zu setzen die Worte „določuje deželni šolski svet“. Im §. 22 (§. 23 alt) des deutschen Textes, in der Alinea 1, Zeile 3, sind anstatt der Worte „der Landesschulbehörde" die Worte „dem Landesschulrathe",-und in der 2. Alinea, Zeile 2 statt der Worte „die Landesschulbehörde" die Worte „der Laudesschulrath" z» setzen. Im §. 24 (§. 25 alt), des slovenischen Textes Alinea 3 ist das Citat des „§. 23“ abzuändern in „§• 22“. Im §. 24 (§. 25 alt) deutschen Textes, Alinea 3 ist das Citat des „§. 23" zu ersetzen durch „§.22". Im §. 26 (§. 27 alt) des slovenischen Textes, in der ersten Zeile ist das Wort „vpljiva“ richtig zu stellen in „vpliva“. Im §. 28 (§. 29 alt) des slovenischen Textes, Zeile 3, ist das Wort „naredi“ zu streichen und dafür das Wort „stavlja“ zu setzen. Im §. 30 (§. 31 alt) des slovenischen Textes, Alinea 1, Zeile 2, ist das Wort „dželni“ zu berichtigen in „deželni“; — in der Alinea 3, Zeile 1, sind anstatt der Worte „Deželna šolska oblastnija“ zu setzen die Worte „Deželni šolski svet“, — in der Zeile 2 i| anstatt des „§. 60“ zu setzen „§. 50“, in der Zeile * ist das Wort ..sama“ in „sam“,—und in der Zeilen das Wort „zaslišala“ in „zaslišal“ zu berichtigen. Im §. 31 (§. 32 alt, des slovenischen Textes, w der Alinea 1 ist der Schlußsatz: „čas službenega nastopa se ima določiti v službodajnem pismu (dekretu)) katero napravi deželni šolski svet“ zu streichen. 3nt §• 31 (§. 32 alt) des deutschen Textes, in der ersten" Alinea' ist der nachfolgende Schlußsatz zu streiche»: „der Zeitpunkt des Dienstantrittes ist in dem von dem Landesschulrathe auszufertigenden Anstellungs-Urete zu bestimmen". J„i §. 33 (§. 34 alt) des slovenischen Textes, in der 5. Zeile sind anstatt der Worte „do petletnih do-khd“ zu setzen die Worte „do doklad od službenih let“. Im §. 33 (§. 34 alt) des deutschen Textes, in der 5. Zeile ist das Wort „Quinquennalzulagen" abzuändern in „Dienstalterszulagen". Im §. 34 (§. 35 alt) des slovenischen Textes ist in der 1. Zeile das Wort „da“ durch das Wort „če“, - und in der 2. Zeile dasselbe Wort „da“ durch das Wort „če“ zu ersetzen. Im §. 36 (§. 37 alt) des deutschen Textes, Alinea 1, Zeile 5, ist nach dem Worte „Mitwirkung" einzuschalten das Wort „des". Im §. 38 (§. 39 alt) des slovenischen Textes, im 1. Absätze, Zeile 1, ist nach dem Worte „javnih" einzuschalten das Wort „splošujih". Im §.39 (§.40 alt), des slovenischen Textes, im 1. Absätze ist das letzte Wort „učiteljev“ abzuändern in „učiteljskih služeb“. Im §. 39 (§. 40 alt) des deutschen Textes, Absatz 1, Zeile 3 ist das Wort „Gesammtlehrerzahl" abzuändern in „Gesammtzahl". Im §. 41 (§. 42 alt) des slovenischen Textes sind folgende Schlußworte anzufügen: „na leto, katera se more prejemati v enakih obrokih s stanovitno letno plačo“. Dagegen ist in der 1. beziehungsweise 2. Zeile das Wort „letnih“ zu streichen. Im §. 41 (§. 42 alt) des deutschen Textes am Schlüsse ist der folgende Zusatz einzuschalten: „jährlich, welche in gleichen Raten mit dem festen Jahresgehalte behoben werden samt". Dagegen ist in der 2. Zeile das Wort „jährlicher" zu streichen und an dessen Stelle das Wort „von" zu setzen. Im §. 43 (§. 44. alt) des slovenischen Textes, Zeile 1, ist anstatt des §. „38“ der §. „37“ zu setzen, 7 in der Zeile 6 aber sind vor den §. „8“ die §§. „5, 6“ einzuschalten. Im §.43 (§.44 alt) des deutschen Textes, Zeile 1, ist anstatt des §. „38" der §. „37" zu setzen, — in der 6. Zeile sind vor den§. „8" die §§. „5, 6" einzuschalten. Landeshauptmann: Gegenstand der dritten Lesung ist die Gesammtheit der Ausschußanträge, Beilage 80, sammt dem denselben M Grunde liegenden Gesetzestexte mit dessen vom Herrn Berichterstatter soeben vorgetragenen Modification«:« des letzteren. . Ich ersuche demnach jene Herren, welche mit dem Gesetzentwürfe sammt den Ausschüßanträgen in 3. Lesung einverstanden sind, sich zu erheben (po prestanku — kincr Pause >, der Gesetzentwurf ist sammt den Aus-ichußanträgen in 3. Lesung genehmigt. 2. Poročilo finančnega odseka o poročilu deželnega odbora za vstanovitev stalne službe tehnika pri deželnem stavbinem uradu. (Priloga 79.) 2. Bericht deö Finanzausschusses über den Bericht des Landcsauöschuffeö zur Siste- misirung eines stabilen technischen Dienst-postenö beim landschaftlichen Bauamte. (Beilage 79.) Landeshauptmann: Ich ersuche die Herren Abgeordneten zu diesem Punkte der Tagesordnung auch die Beilage 23 zur Hand zu nehmen. In Verhinderung des Herrn Berichterstatters wird der Herr Obmann des Finanzausschusses den Bericht erstatten. Werichterstatter Kreiherr t>. Apfattrern: Die Vorlage befindet sich bereits seit mehreren Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten, und ich erlaube mir mit Hinblick auf diesen und auf den weitern Umstand, daß die Zeit, binnen welcher wir noch zu tagen haben, eine sehr kurz bemessene ist, den Antrag zu stellen, von der Verlesung des Berichtes Umgang zu nehmen, und mir zu gestatten, daß ich nur die Aus-schußantrüge vorlese. (Pritrduje se — Zustimmung.) (Bere — liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Für den bautechnischen Dienst ist auf die Dauer des Bedarfes ein zweiter landschaftlicher Beamte mit dem Titel eines Ingenieur-Assistenten und einem Jahresgehalte von höchstens 1000 fl. anzustellen. 2. Diese Stelle ist eine provisorische und lediglich im Wege eines Vertragsabschlusses mit dem betreffenden Bewerber unter Normirung einer angemessenen Kündigungsfrist zu besetzen. 3. Der Landesausschuß wird mit der Durchführung der Beschlüsse 1 und 2 beauftragt. 4. Dem landschaftlichen Ingenieur Herrn Franz Witschl wird in Anerkennung seiner fortgesetzten, eifrigen und angestrengten Dienstleistung eine auf den Dienst des Jahres 1878 zu verrechnende Remuneration von 200 fl. aus dem Landesfonde bewilligt. (V generalni in specialni debati se nihče ne oglasi, in obveljajo vsi predlogi finančnega odseka v 2. in 3. branji. — In der General- und Spezialdebatte meldet sich Niemand zum Worte, und werden sämmtliche Anträge des Finanzausschusses in 2. und 3. Lesung angenommen.) 3. Poročilo finančnega odseka o napravi tistih prostorov v bolnisni podružnici na Poljanah, katere je deželni odbor sl. deželnemu zboru v prilogi 48. priporočal. (Priloga 84.) 4. Bericht des Finanzausschusses über vom Landesauöschuffe dem hohen Landtage mit der Vorlage 48 empfohlene Bauherstellungen im Polana-Nothspitale. (Beilage 84.) Landeshauptmann: Ich ersuche mit der Beilage 84 gleichzeitig die Landesausschußvorlage 48 zur Hand zu nehmen. Berichterstatter KrerKerr v. Apfaltrern: Mit der Vorlage 84 ist dasselbe Verhältniß, welches ich mir bezüglich der Vorlage 79 anzuführen erlaubt habe, und sind die nämlichen Gründe vorhanden, weshalb ich mir erlaube den Antrag zu stellen, von der Verlesung des Berichtes Umgang nehmen und sich mit der Verlesung der Anträge begnügen zu wollen. (Pritrjuje se — Zustimmung.) Vorher habe ich aber noch folgende zwei Druckfehler zu berichtigen: Im Antrage c, in der 4. Zeile ist an Stelle der Worte „von den" richtig zu lesen „von der"; ebenso sind in der nächsten Zeile desselben Ausschußantrages die Worte „durch eine ihnen" auszulassen. (Bere — liest:) „Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Ueber den Vorschlag des Landesausschusses zur Vornahme von Bauherstellungen in der landschaftlichen Spitals-Realität in der Polana-Vorstadt mit einem Kostenpräliminare von ö. W. fl. 18.915 wird zur Tagesordnung übergegangen; b) der Landesausschuß wird beauftragt, diese Realität bei sich ergebender günstiger Verkaufsgelegenheit unter Auflassung dieses Nothspitals, zu verkaufen; c) weiters wird der Landesausschuß angewiesen, die Frage einer eingehenden Erwägung zu unterziehen, in welcher Weise die Auftheilung der Kosten der Landeswohlthätigkeits-Anstalten und jener für Verpflegung diesländiger Landes-Angehöriger in fremdländischen Spitälern geschehen könnte, damit dem Maaße der Partizipirnng der Gemeindeangehörigen der verschiedenen Bezirke an diesen Kosten durch eine ihnen von der sohin reduzirt werdenden Landesumlage abgesondert aufzuerlegende Umlage in gerechter Weise entsprochen werde? und hierüber dem hohen Landtage in dessen nächster Session seine Vorschläge zu machen; d) rücksichtlich der Verpflegskosten für die im hiesigen Civilspitale unterbrachten armen Kranken der Stadt Laibach an Stelle des zufolge Gubernialdekretes vom 22. Juli 1849 Z. 11641 und des Gubernial-Jntimates vom 24. Februar 1850 Z. 3086 geltenden Provisoriums ein definitives Uebereinkommen mit der Stadtgemeinde Laibach wegen Unterbringung ihrer armen Kranken im hiesigen Civilspitale unter für die Stadt und für das Land gleich billigen nnd gerechten Bedingungen zu vereinbaren und dem hohen Landtage in der nächsten Session zur Genehmigung vorzulegen, im Falle des Mißlingens aber weitere Anträge zu stellen; e) die derzeit mit dieser Stadtgemeinde bestehende Verpflegstaxe nach dem Durchschnitte der letztverflossenen drei Jahre neu zu regeln und bei der hierüber für die seit letztem Dezember 1871 verflossene Periode auf Grund der reichsgerichtlichen Entscheidung vom 29. April 1872 Z. 41 zu pflegenden Abrechnung dahin zu streben, daß das Land vor einer Benachtheiligung aus Anlaß der seit obigem Zeitpunkte namhaft gestiegenen Regie-und Verpflegskosten bewahrt bleibe. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte über die verlesenen Anträge. Poslanec dr. Bleiweis: Deželni odbor je v prilogi 48. stopil pred slavni deželni zbor s predlogom, naj se pomnožijo prostori za bolnike, oziroma naj se prezida nekoliko podružnica na Poljanah in dozida baraka za kozave. Finančni odsek je ta predlog deželnega odbora zavrgel simpliciter z besedo: „non possumus", to je, mi ne dovolimo prezidanja, mi ne dovolimo dozidanja, prodajte to bajto, pa je konec besedi. O takem položaji je pač treba nekoliko obširneje obravnavati to stvar, Deželni odbor je prišel s tem predlogom pred slavni zbor, pritiska n od deželne vlade, naj pomnoži prostore za bolnike. Deželni odbor je v svojem poročilu statistično dokazal, kako od leta do leta raste število bolnikov, — od leta do leta, pravim, kajti lansko zimo je deželna vlada velela deželnemu odboru, naj skrbi za to, da bodo bolniki bolje oskrbljeni, kakor do sedaj, ker je zvedela, da mnogo bolnikov v bolnišnici na tleh leži in da družili celo sprejeti ne morejo. Deželni odbor je to stvar natanko preiskoval in najdel, da vendar ni tako strašanska sila bila, takrat ni bilo nobene epidemične bolezni, zato pomoč ne tako nujna, kakor jo je zahtevala deželna vlada. Al število bolnikov, kakor ga nahajam v odborovem poročilu, je od leta do leta večje, tako, da je res treba misliti na po-množenje prostorov za bolnike. Gospodje, sami ste brali te številke in ne bo treba nadalje dokazovati, da vedno raste število bolnikov. Drugi pogrešek v naši bolnišnici je ta, da za bolnike boljših stanov imamo le dve sobi: eno sobo z eno posteljo za bolnike, ki plačujejo takso za I. razred, in eno sobo z dvema posteljama za bolnike II. razreda. Če se to raj primeri, da se bolnica ženskega spola in bolnik moškega spola oglasita za II. razred, ni drugače mogoče, kakor da bi se vkupaj položila, a to bil bi vendar prevelik škandal za deželno bolnišnico. Tretji pogrešek, kakor je v poročilu naveden, je ta, da nimamo posebnega prostora za kozave bolnike. Davno že je deželni zbor sklenil, da smemo barako zidati zunaj v veliki bolnišnici, in zato smo tedaj že privoljenje imeli. Al ko smo hoteli do zidanja iti, so se oglasili sosedje in so protestirali, da bi se obilnemu številu bolnikov še nova baraka dodala, — in stvar se je popustila. Skušali smo potem dobiti za take bolnike kakošnih drugih primernih prostorov. Iskali smo jih po celem mestu, v Trnovem, v Krakovem, pogajali smo se z gosp. Tavčarjem, naj nam prepusti v Bežjem gradu prostorov, da spravimo tam bolnike, al on je rekel, jaz vam jih že pripravim, al plačati morate 1500 gld. na leto. To pa je taka svota, da smo to misel popustili in naposled smo prišli do tega, da smo na spodnjih Poljanah v najem vzeli Dedekovo hišo. Ta hiša, čeravno ni zidana za bolnišnico, se nam je vendar zdela primerna, ker ima vrt precej obširen in leži tako rekoč na koncu mesta, da ni v dotiki z drugimi hišami. Ko je Dedek prise na kant, mislil si je deželni odbor, v svesti potre) nove bolnišnice, kupimo to hišo, in kupil jo je odbor za 6000 gld., kar gotovo ni prenapeta svota, in je bila to dobra kupčija. Al se ve da, kakor sem prej omenil, sobe niso visoke in ne velike in tudi drugi pogreški so katere je treba odstraniti. ’ M to vse opira se poročilo deželnega odbora, a sedaj oglasi se častiti finančni odsek in pravi kmalu v začetku svojega poročila: „Die Uebernahme der Landeswohlthäügkeits-Anstalten aus der Gebarung der Staatsverwaltung in jene des Landes ist mit keiner andern, keiner weiter gehenden Verbindlichkeit erfolgt, als jener, diese Anstalten ihrer ursprünglichen Widmung L erhalten". To je istina na eni strani, to je kar se tiče „die ursprüngliche Widmung", a ni istina na drugi strani, da bi ne bilo potreba prostore razširiti, Če v to „Widmung" dohaja več bolnikov. Če zgodovino bolnišnice natanko preiščemo, bomo našli, kako da je potreba vcčih prostorov rastla od leta do leta, in da sploh lastnina te bolnišnice še dandanes ni prav jasna. Porok za to mi je slavni dr. Lipič. On je bil več let mestni fizik v Ljubljani in je leta 1834. pisal knjigo pod naslovom: „Topographie der fotf. Provinzialhauptstadt Laibach". V §. 49. govori ta knjiga „über den Gesammt-begriff der Anstalten, welche unter dem Namen Civilspital vereinigt sind" in pravi: „Diese Anstalten werden in drei Klassen eingetheilt: a. Staat san sta lien. V tej vrsti stojijo: 1. Irrenhaus, 2. Gebärhaus, 3. Findelhaus in 4. Klinik, b. Localanstalten, in v tej vrsti stoji „Krankenhaus". Temu dodajam iz lastne skušnje, da je v Ljubljani bila do leta 1849 medicinsko-kirurgična šola, in takrat bila je tü tudi klinika, in za te prostore je država mestu plačevala najemščino. Mesto je bilo po takem posestnik bolnišnice „des Krankenhauses". Zgodovina Ljubljanske bolnišnice se začenja s tem, da je bil tam, kakor dr. Lipič pravi, 1. 1778. „Barmherzigenkloster", pozneje se je pa stvar tako zasukala, da je ondi nastal „Civilspital". Interesantno je tudi zvedeti, če se ozremo na premoženje dobrodejnih naprav, katere je dr. Lipič naštel na strani 32. On pravi: Bis zum Jahre 1790 hatte jede Anstalt ihr eigenes abgesondertes Vermögen, dann wurde aus den einzelnen Fanden ein Hauptarm-fond gebildet. Im Jahre 1818 mußte dieses Gesammt-vermögen abermals getrennt und für jede einzelne Anstalt der ihr gebührende Antheil ausgeschieden werden. Rach dem van der Provinzialbuchhaltung verfaßten Aus-scheidungsoperate entfiel auf das Irrenhaus ein Betrag von 576 fl. 30 kr., auf das Gebär haus ein Betrag 1792 fl. 30 kr., auf das Findel haus ein Betrag 74.718 sl. und auf das Krankenhaus ein Betrag von 45.414 fl. 50 kr., to je bilo tedaj lastno premoženje bolnišnice. Iz tega se vidi, da zgodovina naše bolnišnice, kar se tiče njenih poslopij, ni tako jasna, kakor bi treba bilo, da bi se vedelo, č e g a v o je to, če ga v o je uno. Da je to istina, razvidi se iz tega, da imamo o tem še en ostanek v bolnišnici in to je ledenica. Ledenica na koncu vrta, kakor je znano, ni deželna, ampak mestna. Ko je namreč mesto v posesti imelo to bolnišnico, je c. kr. deželna vlada, takrat gubernijum, ukazala, naj se v hiši napravi ledenica, in mesto, ki je takrat v posesti hiše bilo, jo je res napravilo. Q dandanes je ledenica mestna in dežela jo mora xni. seja. 1878. vsako leto v najem vzeti, če jo hoče v posest dobiti, da usmiljene sestre led notri imajo. To vse kaže, da lastnina bolnišnice ni popolnem jasna. V svojem poročilu pravi finančni odsek: „und mit Recht wirft man die Frage auf, wie die Gemeinden der Bezirke Adelsberg, Tschernembl, Gurkfeld, Loitsch — um nur diese hervorzuheben — dazu kommen, mittelst der Landesumlage jährlich Ueberzahlungen an Spitalskosten zu leisten, welche dem Hauptbetrage nach den Gemeinden des Bezirkes Umgebung Laibach zu statten kommen? Wie kommt das ganze Land dazu, mittelst der Umlage die Unsummen beziehungsweise deren Verzinsung aufzubringen, welche die fortwährende Vergrößerung und Erweiterung der Landeswohlthäügkeits-Anstalten verschlingen". To je res, da tisti kraji, ki so od Ljubljane bolj oddaljeni, manj bolnikov pošiljajo v bolnišnico. Al, gospodje v finančnem odseku so prezrli, da imajo vsi ti bližje kam drugam. Tako, na priliko, imamo iz Črnomlja in Metlike dosti bolnikov v Zagrebu, za katere mora dežela plačevati, kakor tudi za tiste, ki se po svetu klatijo, kakor n. pr. Kočevarji. Za bolne Kočevarje moramo veliko plačevati, ne glede na tiste Kočevarice, ki svoje nezakonske otroke nosijo v Dunajsko porodnišnico. To vse je finančni odsek popolnem prezrl, če praša: zakaj se nekateri okraji protežirajo? Nadalje pravi poročilo finančnega odseka, naj si mesto Ljubljana napravi svojo lastno bolnišnico za silo. To je prav; al v konečnih predlogih finančnega odseka vendar n e nahajam nasveta, da bi se naročilo deželnemu odboru delati na to, da bi si mesto Ljubljansko napravilo svojo lastno bolnišnico. Kar poročilo finančnega odseka omenja z besedami: „daß das ganze Land für die Kosten der Landeswohlthäügkeits-Anstalten aufkommen muß", to moram zavrniti s tem, da „das ganze Land" ni nič druzega, kakor naši davkeplačevalci. Dežela ima sicer nekaj lastnega premoženja, al to skoro nič ne izda, zato ta pasus ni motiviran, če se govori „vom ganzen Lande" nasproti občinam, ki vendar največ plačajo v deželni zaklad. Potem pride poročilo dalje na to, da pravi (bere — liest): „Bei der Einsicht in die bezüglichen Akten kam der Finanzausschuß zur Kenntniß, daß aus unaufgeklärtem Grunde es unterlassen wurde, die mit der Stadt Laibach bestehende Verpflegstaxe für ihre armen Kranken seit dem Erfolge der reichsgerichtlichen Entscheidung (1872) neu zu regeln, und daß mit der Stadt die dem faktischen Kostenaufwande schon längst nicht mehr entsprechende Taxe mit 52 7„ kr. pr. Tag und Kopf heute noch besteht, während für Kranke anderer Bezirke und nach Krain nicht zuständige Kranke schon seit dem Jahre 1869 die Taxe pr. 60 kr., seit dem Jahre 1874 aber jene von 70 kr. auf Grund der Unkostenberechnung mit der k. k. Regierung bezüglich fremder Spitäler vereinbart ist, und während es in der Sitzung des Finanzausschusses constaürt wurde, daß namentlich in der kälteren Jahreszeit die Fälle nicht vereinzelt sind, daß Kranke der Stadt und wohl auch solche des übrigen Landes in das Spital aufgenommen und dort längere Zeit behalten werden, denen nur solche Leiden anhaften, welche bei richtiger Beurtheilung ihres Zustandes zur Spitalsbehandlung nicht gehören". 42 V tej zadevi moram povdaviti, da dežela ni ni-kakoršne škode trpela zaradi tega, da se po bolnišnični taksi 70 kr. ni še z mestom pogodba sklenila za zadnja tri leta. Naj mi bo dovoljeno, da navedem tu nekoliko številk. Razsodba državne sodnije od 29. aprila 1872.1. št. 41., veleva: 1) da se na podlagi boluišnih stroškov za prihodnja tri leta (1875, 1876 in 1877) odloči taksa za Ljubljanske bolnike 3. razreda in 2) da se ima napraviti poseben prvi računski sklep o teh stroških z mestnim magistratom za pretekli čas od 1. januarja 1866 do konca decembra 1871, drugi računski sklep pa zal. 1872, 1873 in 1874. To vse se je zgodilo. IConečni rezultat teh računov je bil jako ugoden, ker mestne doklade za deželni zaklad so dotične stroške popolnem pokrile, pa še za 3116 gld. 83 kr. presegle. Iz tega je jasno kot beli dan, da dežela po tem ni nobene škode trpela. Poslednji račun za 1. 1875, 1876 in 1877 do zdaj ni še sklenjen, a vendar se da iz priloženega izkaza, kakor ga je častiti finančni odsek sam naredil („Ausweis über die in der Krankenabtheilung des Landesspitals in Laibach in den Jahren 1869 bis inclus. 1877 ärztlich behandelten Kranken und der hiefür aufgerechneten Verpflegstage") posneti, da dotični stroški, katere ima mestni magistrat z direktnimi in indirektnimi dokladami pokriti, znašajo po 70 kr. sedanje takse za 3. razred za vsako teh treh let (1875, 1876, 1877), skupaj 6966 gld. 40 kr. Koliko pa je mestni magistrat plačal? Iz zapiskov deželnega računovodstva sem razvidil, da je mesto v teh treh letih skupnih priklad na direktne in indirektne davke plačalo deželnemu zakladu počez (durchschnittlich) vsako leto 45.276 gld., od katerih po sedanjih skušnjah peti del teh priklad spada na stroške bolnišnične, tedaj 9055 gld. 20 kr. Po takem je Ljubljansko mesto v teh treh letih počez vsako leto 1088 gld. 80 kr. več plačalo, kakor jih je bilo treba za popolno pokritje stroškov bolnišničnih. To je rezultat vsega tega, ki kaže, da dežela ni nikakoršne škode trpela. Pridržujem si po tem razlaganju dotične predloge staviti v špecijalni debati. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat sich als Abgeordneter zum Worte gemeldet, welches ich ihm hiermit ertheile. Abgeordneter Aaron Apfaktrern: Ich muß natürlicher Weise voraussetzen, daß die Mitglieder des hohen Landtages die Einleitung des Berichtes über die Anträge, welche Gegenstand der jetzigen Debatte sind, einer Durchsicht zu unterziehen sich die Mühe genommen haben. Aus diesem allgemeinen Theile des Berichtes geht zweierlei hervor. Es geht erstens daraus hervor, daß die Anfor- j derungen, welche an die Räumlichkeiten des Spitales gestellt werden, von Jahr zu Jahr steigen, in luelclw Hinsicht ich in vollkommener Uebereinstimmung bitt 4 den diesbezüglichen Bemerkungen der Landesaustomf. vorläge Nr. 48, auf welche sich der geehrte Herr Von redner vorhin bezogen hat, so wie auch diese Thatst — welche sich nicht wegleugnen läßt, wenn sie M dort und da bei einigen Gelegenheiten in etwas grellem Farben geschildert wird, als es die strenge Wabrliei« erfordert, ohne Zweifel richtig ist. Die andere Thatsache, ans welche ebenfalls der Herr Vorredner hingewiesen hat, ist die, daß das Lach bei der Uebernahme der Landeswohlthätigkeits-Anstalteii in seine Verwaltung und Gebarung aus den Händen der Staatsverwaltung mit diesen Anstalten laut des hier vorliegenden Uebergabs- und Uebernahmsproto-kolles nur die Verpflichtung übernommen hat, daß die gesetzlichen und stiftuitgsmäßigen Zwecke und Widmungen dieser Anstalten aufrecht erhalten ttnb die bezüglichen Statuten und Direktiven, so lange eine Aenderung in, verfassungsmäßigen Wege nicht eintritt, beobachtet und die den betreffenden Fonden obliegenden Verpflichtungen genau erfüllt werden. Außerdem geht daraus hervor, wie ich in der Einleitung des Berichtes gesagt habe, daß das Land nicht berechtigt wäre, diese 'Anstalten aufzulassen, entweder einzeln, oder in ihrer Totalität, oder die betreffenden Gebäude oder Vermögenszweige anders zu verwenden. Aber es ist doch ein großer Unterschied zwischen diesen Verpflichtutrgen und den immerwährenden Anforderungen, welche dahin gestellt werden und welche auch das bisherige Vorgehen des Landtages selbst förderte, diese Räume immer zu erweitern, neue Kosten dem Lande aufzubürden, um Räume für weitere Kranke, welche die Aufnahme ins Spital beanspruchen, zu schaffen. Es sind, wie mein Bericht nachweist, in dieser Hinsicht schon enorme Auslagen gemacht worden, und ich habe mir Mühe genommen, sie zusammenzustellen. Bis jetzt hat das Land für diese Anstalten an Erweiterungen, Vergrößerungs-Bauten, nicht sarta tecta-nicht für die Erhaltung der Gebäude — bereits eine Viertel-Million ausgegeben. Ich glaube, das geht weit über die Verpflichtung des Landes hinaus. Ich habe weiters in dem Berichte aufmerksam zu machen mir erlaubt auf die Bestimmungen des Sanitätsgesetzes vom 30. April 1870. Dieses Gesetz kennt in Betreff der Gesundheitspflege nur die Gemeinde als verpflichtet und die Staatsverwaltung, die Regierung als überwachend. Vom Lande spricht das ganze Gesetz und von einer Verpflichtung desselben überhaupt nicht, sondern nur insoferne, als ein gemeinsames Verhältniß von mehreren Gemeinden in Erfüllung ihrer Pflichten dem Sanitätswesen gegenüber nothwendig wäre, _tm> dann die Landesvertretung in diesem Falle im gesetzt geberischen Wege atlfzutreten berufen umre. Das ist der einzige Paragraph des ganzen Gesetzes, in welchem die Landesvertretung überhaupt erwähnt wird. Angesichts dieser Thatsache, welche sich nicht wegleugnen läßt, Angesichts der maßlosen Anforderungen, welche an das Land immer gestellt werden, und Angesichts der großen Umlagen, welchen wir in diesem Punkte entgegensehen müssen, sehe ich mich veranlaßt die Wahrung der Interessen des Landes mit folgendem Antrage anzustreben: „$er hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag erklärt die Anforderung der Erweiterung und Vergrößerung der Landeswohlthätigkeits-An-stalten als im Widerspruche stehend mit der bei deren Uebernahme mitübernommenen Verbindlichkeit ihrer Er-fjoduitß für ben U)of)Itf)ättgen ^toeef, to et d) ent sie getoiöntet sinh, und verwahrt sich und das Land gegen die Heran-ichung von Landesmitteln zur Bestreitung von Sani-tätskosten, fiir welche ihm das Reichsgesetz vom 30. April 1870, Nr. 68, R. G. Bl. die Verpflichtung nicht auferlegt". Landeshauptmann: Dieser Antrag ist vom Herrn Berichterstatter als Abgeordneter gestellt worden. Ich stelle die Unter* stützungsfrage. (Predlog se podpira — der Antrag wird unterstützt.) ^andespräsident Kranz Kalkina Witter v. Zlröanow: Ich finde es ganz begreiflich, daß aus der Mitte eines Ausschusses, welcher vor allem andern sich die äußerste Sorgfalt um den Haushalt des Landes zur Aufgabe macht, Bedenken laut werden, eine Auslage zu übernehmen, die etwas empfindlich erscheinen mag. Ich kann aber den Motiven, die diesem Antrage zn Grunde liegen, vom Standpunkte der Regierung keinesfalls zustimmen. Es ist vor allem Andern hervorgehoben worden, daß das Reichssanitätsgesetz vom Jahre 1870 in keiner Beziehung eine Verpflichtung des Landes ausspricht, die Landeswohlthätigkeits-Anstalten zu erhalten. Ich glaube, daß da der Zweck des Sauitätsgesetzes ganz verkannt wird, welcher hauptsächlich darin bestanden hat, den öffentlichen Sanitätsdienst zn organisiren. Es wurde hiebei überhaupt von der Errichtung und Erweiterung der Wohlthätigkeitsanstalten ganz abgesehen, weil zur Zeit, als dieses Gesetz erlassen wurde, bereits durchgehends in allen Ländern diese Anstalten in die Hände der Landesvertretungen übergegangen und hiedurch Landesangelegenheiten geworden waren. Die Hinweisung auf die Verpflichtungen der Gemeinden hat ihre Grenze. Im natürlichen Wirkungskreise der Gemeinde, wie er in der Gemeindeordnung ausgesprochen ist, befindet sich allerdings auch die Hinweisung auf die Versorgung, Verpflegung ihrer Ge-meindemitglieder im Falle der Erkrankung. Meine Herren! das ist eine Verpflichtung, die auch ihre natürlichen Grenzen hat. Wenn nun die Gemeinden innerhalb ihres Gebietes nicht in der Lage sind, einen derartigen Aufwand zu Stande zu bringen, wie ihn eine öffentliche Wohlthätigkeitsanstalt erfordert, 1° tritt in diesem Falle der höhere Concurrenzfaktor ein, der über der Gemeinde stehend, auch als autonomes Organ für die Errichtung der im selbstständigen Wirkungskreise gelegenen Zwecke vorznsorgen hat, und nachdem Bezirksvertretungen in Krain nicht bestehen, so ist der nächsthöhere Concurrenzfaktor naturgemäß nur das ~an^- Das Land hat thatsächlich die Wohlthätigkeits-anstalten übernommen mit der stiftungsgemäßen Verpflichtung, sie zu erhalten, d. h. derart zu erhalten, daß l!e chswn Zwecke entsprechen. Ihrem Zwecke entsprechen U w offenbar nicht mehr, sobald eine übergroße ^tnM)l von Kranken, welche auf die Aufnahme Anspruch achen, von der Aufnahme abgewiesen werden muß. Daß die Anforderungen im Zunehmen sind — und Erweiterungen der Wohlthätigkeisanstalten sich als nothwendig Herausstellen, finde ich ganz naturgemäß. Der Bedarf steigt, weil die Bevölkerung zunimmt, der Bedarf steigt, weil die Armuth eine größere ist, als sonst, die den Einzelnen nöthigt, Hilfe in öffentlichen Anstalten zu suchen, die ihm am häuslichen Herde nicht mehr geleistet werden kann. Der Bedarf steigt auch aus einem andern Grunde, den die Landesverwaltung nur begrüßen kann, — aus dem Grunde nämlich, weil die bessere Einsicht schon in weitere Kreise der Bevölkerung dringt, daß man ärztliche Hilfe dort suchen soll, wo sie in rationeller Weise geboten wird, und daß man die Cur nicht bei Wasenmeistern, Curpfuschern und alten Weibern zu suchen habe. Das, meine Herren, kann nur beruhigen und sollte Sie keineswegs veranlassen, Anträgen entgegenzutreten, welche geeignet scheinen, dem hieraus sich ergebenden gesteigerten Bedürfnisse zu entsprechen, selbst wenn sie einen größeren Kostenaufwand im Gefolge haben. (Dobro! na levi — Bravo! links.) In Erwägung dessen kann ich, meine Herren, den gestellten Antrag in Bezug auf die Frage wegen Erweiterung des Spitales zur Tagesordnung überzugehen, keineswegs begrüßen, ich muß vom Standpunkte der Regierung vielmehr an Sie das dringende Ersuchen stellen, in die Bewilligung der Sluslagen für eine Erweiterung der Krankenanstalt — sei es nun im Polana-Nothspitale, oder in anderer Weise — gefälligst eingehen zu wollen. Ich erlaube mir nur noch Folgendes zu bemerken: Es ist in dem Motivenbcrichte das auffallende Perzentual-VerhMniß hervorgehoben, in welchem näher liegende Bezirke das Laibacher Krankenhaus mehr in Anspruch nehmen, als entferntere. Es ist aber ganz natürlich, daß die näher gelegenen Bezirke der Landeswohlthätigkeitsanstalt mehr Kranke zuführen, als die weiter gelegenen, weil so viele Kranke und Hilfsbedürftige aus entlegenem Bezirken einen weiten Transport gar nicht ertragen würden, weil hier öffentliche Krankenanstalten in den entlegeneren Gegenden des Landes noch nicht bestehen, wie in andern Provinzen, welche Gemeindespitäler mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestattet haben und die Aufnahme von Kranken auch jenen zugestehen, die nicht Angehörige der Gemeinde find. Es bedingt schon die geographische Lage, daß näher gelegene Bezirke das Krankenhaus in der Hauptstadt immer mehr in Anspruch nehmen werden, als weitergelegene. Was soll übrigens das beweisen? Das könnte höchstens zu dem Trugschlüsse führen, daß man die nähergelegenen Bezirke veranlassen soll, selbst Krankenhäuser zu errichten, weil sie das Land unverhältniß-mäßig mehr in Anspruch nehmen als die weitergelegenen Bezirke. Ich muß eine derartige Schlußfolgerung im vorhinein als einen Trugschluß erklären, weil sie in der praktischen Ausführung nicht jenes Resultat haben würde, welches Sie anstreben, nämlich eine Entlastung des Landesfondes. Ich setze den Fall, daß die Umgebung Laibachs sich veranlaßt sehen würde, ein Bezirksspital zu errichten, so würde man sich gewiß beeilen, dem Spitale bei seiner Gründung eine solche Einrichtung zu geben, daß nach den bestehenden Vorschriften der Anstalt der Anspruch auf das Oeffentlichkeitsrechfi nicht wird versagt werden können. Wird ihr aber in einem solchen Falle das Oeffentlichkeisrecht, welches unter Umständen gar nicht versagt werden kann, eingeräumt, so sind Sie auf dem Punkte angelangt, daß die uneinbringlichen Verpflegskosten doch wieder aus Landesmitteln bezahlt werden müssen, und es wird vielleicht die Inanspruchnahme des Landes dann viel empfindlicher werden, weil die Errichtung eines abgesonderten Spitales größere Regieauslagen durch den Bau und die Einrichtung verursachen und ein selbst kleineres Spital genöthiget sein wird, höhere Verpflegstaxen einzuführen. Der Landesfond also könnte dann für ein kleineres Spital höhere Verpflegskosten zu bezahlen haben, als jetzt, wo durch die Conzentrirung in der Regie die Einhaltung müßigerer Gebühren noch ermöglicht ist. Diese Wahrnehmung also, die sich aus dem Per-zentualverhältniß der Betheiligung einzelner Bezirke an der Krankenanstalt ergibt, soll nichts Abschreckendes haben und ist durchaus nicht geeignet, den Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern zu unterstützen. Poslanec dr. Vošnjak: V finančnem odseku smo se obširno razgovarjali o tem predlogu, in če se ne motim, je gosp. poročevalec ravno ta predlog tudi tam stavil, ali predlog je bil od večine finančnega odseka odbacnen. Jaz hočem proti temu predlogu, ki je bil že v odseku stavljen, in proti nazorom gosp. poročevalca sploh nekaj spregovoriti. Ko bi šlo po nazorih gosp. poročevalca v sanitarnih zadevah, potem pridemo nazaj v srednji vek. On sodi, da deželna oprava nima nobenih dolžnosti, da bi skrbela za bolne, ampak le občine. Tako je bilo v starem času, ko so občine kako luknjo imele in so tam bolne spravljale, ne da bi se bil kdo zanje brigal. Od takrat je človeštvo storilo velik korak naprej, vednost, človekoljubje in humanitarnost, vse to je širilo usmiljenje do bolnih, če vidi omikan človek bolnega, se mu bolj smili, kakor je to pri kakem neomikanem človeku. Če pride bolnik pred deželno bolnico in ga ne morejo notri vzeti, pravi gosp. poročevalec, pustimo ga občini. Ali to ne bo lahko za izpeljati, ker ena občina je malo truplo in ne more bolnišnice zidati, če bi se občine s silo združile, bi se lahko reklo, vse dotične občine naj bodo eno konkurenčno telo in naj skrbe za svoje bolne, ali za to bi bilo treba deželne postave, in tistim občinam bi se mogla dati pravica, da bi pokrile stroške s prikladami na davke. Dvomim pa, da bi potem zdravljenje bolnikov ceneje bilo, kakor sedaj v deželni bolnišnici, in jako dvomim, da bi se take bolnice mogle napraviti v posameznih okrajih, da bi bolniki bili tako dobro oskrbljeni, kakor tukaj. Zaradi tega se moram odločno izreči proti nazorom gosp. poročevalca. če on trdi, da so stroški neenako razdeljeni na razne okraje cele dežele in da posebno Ljubljanska okolica vživa dobrote te bolnice, moramo vendar gledati tudi na to, da tukaj živi veliko fabriških delavcev, in da ti dajo velik percent bolnih. Kako bi mogli nakladati Ljubljanski okolici, ki nima skoro nič dobička od teh delavcev, da mora za te bolne skrbeti. To bi bilo neopravičeno in mislim, da bi tudi ne bilo v smislu postave. Gosp. predsednik je pred dobro omenil, da čeravno postava govori, da ima skrbeti občina za sanitarne naprave, bode glavna stvar vendar vedno prišla na deželo, katera je prejela 1. 1861. vse dobrodelne naprave v svojo upravo, in katera je dolžna vzdržati jih v ta namen, v kateri jih je dobila. Nad občinami nimamo okrajnih zastopov, pa tudi okrajni zastopi tam, kjer so, nikjer ne delajo bolnic. V celi Avstriji vidimo takih bolnic jako malo, na Dunaju n. pr. so vse deželne, in v Gradcu je le ena mestna, ali začeli so se že dogovori v deželnem zboru, da se prepusti deželi, tako da bi se potem vsi bolniki v deželnih bolnicah spravili. Za drugo mesto ne vem, da bi lastno bolnico imelo. Mestom bi se moralo naložiti, da imajo v časih kužnih bolezni skrbeti za svoje bolne, ali da bi morala lastne bolnice delati, to ne gre. Zato sem v odseku v protislovji bil s predlogom gosp. poročevalca. Jaz sem dalje segel in stavil sem nasvet, ki je dalje šel, ki pa ni bil sprejet, da naj se ukaže deželnemu odboru, naj poizvedava, ali imajo mesta na Kranjskem kake fonde ali hiše v ta namen posvečene, da bi se bolni shranjevali in da bi deželni odbor s takimi mesti stopil v dogovor zastran napravljanja filijal v Postojni, v Kranji in v Rudolfovem. Finančni odsek je moj predlog odbil iz financijelnih razlogov, Priznam, da je v tem nekaka nevarnost za deželni zaklad, ker bi se stroški znali pomnožiti, ker bi znabiti potem prišlo več bolnih v bolnico, ki so sedaj doma. Gosp. poročevalec hoče občinam naložiti velika nova bremena. Kam pridemo, če bomo občinam nakladali vedno višja bremena? in zaradi tega bi jaz ne svetoval, da bi pritrdili tretjemu odsekovemu predlogu, Ne zdi se mi umestno, da bi se vprašanje, kako naj bi se stroški za bolne razdelevali na posamezne okraje, rešilo na tak način. To bi bilo že iz računskih obzirov jako težavno, če bi potem natanko računali vse stroške za vsaki okraj, ki izvirajo iz deželnih dobrodelnih naprav, bi se marsikaj druzega tudi lahko zahtevalo, in morali bi potem pri šolah, pri cestah i. t. d. izračuuiti, koliko dobe iz deželnega zaklada in koliko plačajo. Zaradi tega bi toraj ne bilo dobro, sprejeti ta predlog. Gosp. poročevalec toži o velikih stroških, ki jih do sedaj napravljajo deželi dobrodelne naprave; ali da bi potem stroški manjši bili, o tem je jako dvomiti. Če se nalože stroški na več malih občin, jih dežela ne bo plačala, ampak davkoplačevalci, v stvari sami pa bi ne bili nič na boljšem. Siliti občine k temu bi bilo mogoče, ali za to bi bilo potreba deželne postave, in nevem, ali bi jo vlada potrdila, jaz bi vsaj glasoval proti taki postavi. Gosp. poročevalec se je v finančnem odseku glede Ljubljanske okolice, ki naj bi napravila posebno bolnišnico, šaljivo izrazil: schicken wir den Vesteneck hin, in einem Jahre baut er auf Kosten der Gemeinden ein Spital (veselost — Heiterkeit), če komu damo kompanijo vojakov in trideset žandarmov, potem seveda se da vse izpeljati. Nevem pa, ali je to isti način, po katerem naj se v ustavni državi ravna. Iz teh razlogov sem zoper ta predlog gosp-barona Apfaltrerna in proti nasvetu, da bi se naročilo deželnemu odboru, naj proda Dedek-ovo hišo na Poljanah. Zaradi tega sem tudi stavil nasvet, naj čakamo s to prodajo tako dolgo, da bo blazničm oddelek v sedanji bolnici prazen, to je do 1. 1°° < do takrat pridejo vsi blazni v Studenec, in potem bo mogoče razsoditi, ali bomo imeli v bolnici dosti pro-htora in ali naj se hiša na Poljanah proda ali ne. Sedaj ne vem, kam hočemo bolnike spraviti. V časi imamo dosti prostora, ali po zimi in spomladi zmanjka nam ga večkrat za trideset do petdeset bolnih in niko neusmiljeni vendar ne moremo biti, da bi bolne pustili ležati na cesti in da bi jih ne sprejeli. Iz humanitarnega stališča bom toraj glasoval proti predlogom finančnega odseka. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? — (Po pristanku — nach einer Panse:) Ich schließe dieselbe und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort. Berichterstatter Aaron Apfattrern: Die von den geehrten Herren Vorrednern gemachten Bemerkungen betreffen alle entweder den einen oder den andern Punkt der Einzelnanträge, nnd ich werde mir daher erlauben, das Wort zu ergreifen, wenn in der Spezialdebatte über den einen oder den andern Punkt eine Einwendung erhoben wird, und wenn das nicht der Fall sein sollte, zu jedem einzelnen Punkte diejenigen Bemerkungen zu machen, welche die in der Generaldebatte vorgebrachten Gründe zu widerlegen sich bemühen werden. Landeshauptmann: In der Generaldebatte ist ein einziger Antrag gestellt worden, welcher uns nicht hindert, in die Spezialdebatte einzugehen, nämlich der Antrag des Herrn Berichterstatters selbst, welchen die Herren gehört haben. 1. Odsekov predlog. 1. Ausschußantrag. Poslanec dr. Bleiweis: Jaz sem v generalni debati povdarjal, da nam je podružnica na Poljanah živa potreba, častiti gosp. deželni predsednik je isto potrjeval. Mi smo kupili, kakor sem rekel, to hišo, čeravno ni, kar sem tudi povdarjal, v vseh prostorijah pripravna, pa je vendar vsaj za silo dobra. Jaz se moram čuditi, kako da finančni odsek in ž njim tudi nekateri gospodje, ki so vendar bili v deželnem odboru takrat, ko smo za bolnišnico prostorov iskali, sedaj, ko smo hišo dobili, morejo kar naenkrat reči: „fort mit Schaden!" Gospoda, če Vi za bolnike tako hočete skrbeti, da lam je edino na tem ležeče, da se kakih 100 gld. manj potrosi, potem moram reči, da jaz stojim na vsem drugačnem stališči, kakor Vi. Bolnik pride, stoji ali leži pred vratini bolnišnice in prosi, naj se sprejme. Po državni postavi se noben bolnik ne sme poslati proč, ampak bolnišnica mora ga sprejeti, kaj tedaj sedaj storiti ? V veliki bolnišnici je vse polno bolnikov, treba tedaj kam drugam ž njimi. V take neprijetne slučaje pridemo, če ni prostora, in zaradi tega ne morem brez pridržka pritrditi temu, kar je rekel gosp. dr. Vošnjak, da utegnemo 1. 1880. po prezidani stari norišnici dobiti tu nekaj prostorov; oobih jih bomo nekaj, al ne veliko. Gospoda, vedno raste število prebivalcev in s tem tudi število bolnikov. Premislimo še to. Ko se je začel krvavi boj v Bosni in Hercegovini, je kmalu potem gosp. deželni predsednik sklical v posvet enketno komisijo, pri kateri sem tudi jaz imel čast biti, da se o pravem času skrbi za bolnišnice, ako bi kakšna kuga ondi nastala in bi treba bilo pospraviti došle bolnike. Ali jih bote pustili na ulicah ležati ? Iz teh razlogov stavim sledeči predlog: „Slavni deželni zbor naj sklene: a. Za nujno potrebne poprave se po poročilu deželnega odbora (priloga 48) v podružnici na Poljanah dovoli znesek 4915 gld.; h. zaradi zidanja barake v tej podružnici se naroča deželnemu odboru, naj v prihodnji sesiji predlaga načrt cenejše naprave, kakor je preudarek z 14.000 gld. v poročilu deželnega odbora". (Predlog se podpira — der Antrag wird unterstützt.) Landespräfident Aran; Kallina Witter v. Ztrvanow: Ich erlaube mir in dieser Beziehung vor Allem mich darauf zu berufen, was ich bereits in der Generaldebatte hervorgehoben habe, und finde mich nur durch den Spezialantrag zu einer Gegenbemerkung veranlaßt, den der Herr Berichterstatter in seiner Eigenschaft als Abgeordneter beigefügt hat, und welcher dahin abzielt, daß das Land sich vor der Verpflichtung einer Erweiterung seiner Kranken-Anstalten prinzipiell zu verwahren habe, welche Verpflichtungen auf die Gemeinde fallen. Ich habe schon früher erwähnt, daß die Verpflichtung der Gemeinde nur so weit gehen kann, als ihre Mittel zur Durchführung des innerhalb ihrer Grenzen Nothwendigen ausreichen, und daß in jenen Fällen, wo die Mittel der einzelnen Gemeinden nicht ausreichen, die höheren.Concurrenzfaktoren in Anspruch genommen werden müssen. Wenn den einzelnen Gemeinden die Mittel fehlen, eigene Krankenanstalten zu errichten, die Verpflichtung des Landes aber abgelehnt würde, so hätte am Ende gar Niemand die Verpflichtung für die Errichtung entsprechender Krankenanstalten zu sorgen, denn eine Verpflichtung des Staates können Sie, meine Herren, ans demselben Gesetze, auf welches sich der Herr Berichterstatter berufen hat, nicht deduziren. Das Sa-nitütsgegesetz vom Jahre 1870 setzt eben den Bestand der Landeswohlthätigkeits-Anstalten schon voraus — und setzt sie in einem Zustande voraus, der den vorhandenen Bedürfnissen entspricht. Es handelt sich übrigens hier um eine Verpflichtung, die das Land umsoweniger von sich weisen sollte, als es gewiß zu den schönsten Aufgaben der Landesverwaltung gehört, Kranken und Armen in entsprechender Weise die nöthige Hilfe angedeihen zu lassen, die im engeren Con-currenzkreise der Gemeinde zu erzielen nicht möglich ist. Ich glaubte vor allem Andern betonen zu müssen, daß sowenig die Verpflichtung der Gemeinde aus dem Gesetze deduzirt werden kann, öffentliche Krankenanstalten überall zu errichten, dies ebensowenig beim Staate der Fall ist. Nur dort, wo öffentliche Landeskrankenanstalten zugleich zu Unterrichtszwecken verwendet werden, hat der Staat die Verpflichtung die besonderen Kosten der Klinik dem Lande zu vergüten. Eine allgemeine Verpflichtung des Staates für die erwähnten Anstalten kann aus dem Gesetze nicht deduzirt werden. 284 XIII. seja deželnega zbora kranjskega dne 15. oktobra I. 1878. — XIII. Sitzung des kraimschen Landtages am 15. Oktober 1878. Abgeordneter Dr. v. Schrey: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis enthält zwar eine Beschränkung bessert, was in der Landesausschußvorlage dem hohen Hause vorgetragen wurde, und wäre insoweit nicht so bedenklich, wie der ursprüngliche Antrag, doch würde ich für meine Person nicht ohneweiters demselben zustimmen können, weil über die Frage, ob die Polana-Spitals-Filiale aufrecht zu erhalten sei oder nicht, die Ansicht im Finanzausschüsse einstimmig dahin gelautet hat, daß es nicht zweckmäßig wäre, einen weit größeren Kostenaufwand, als es die nothwendigsten Reparaturen erheischen, dort zu investiren, indem es auch vom finanziellen Standpunkte eine nicht anzuempfehlende Maßregel wäre, die Filiale weiters auszudehnen, als es der unmittelbar nothwendigste Bedarf erheischt. Ungeachtet dieser prinzipiellen Verschiedenheit, in welcher ich mich mit dem geehrten Herrn Vorredner in Bezug auf dieses Spital befinde, glaube ich, daß es sich empfehlen würde, dem hohen Hause Gelegenheit zu bieten, über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis schlüssig zu werden, und erlaube mir den Antrag zu stellen, daß die Sitzung auf kurze Zeit unterbrochen werde. (Pritrjuje se — Zustimmung. — Seja se pretrga ob 55. minuti čez 11. uro in se zopet prične ob 35. minuti čez 1. uro — die Sitzung wird um 11 Uhr 55 Minuten unterbrochen und um 1 Uhr 35 Minuten wieder aufgenommen.) Berichterstatter Freiherr v. Apfaktrern: Der Finanzausschuß hat die vom Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis zum ersten und zweiten Punkte der Finanzausschußanträge gestellten Anträge in Erwägung gezogen und ist zum Schlüsse gekommen, auf dieselben nicht einzugehen, sondern nach den Anträgen, welche er sub lit. a und b im Berichte, Beilage 84, gestellt hat, folgende weitere Anträge zu stellen (bere — liest): 1. Dem Landesausschusse wird zur Vornahme der für den Bedarf der nächsten 2 Jahre unbedingt nöthigen Reparaturen im vormals Dedek'schen Hause ein Kredit bis zum Betrage von 1000 fl. zur Verfügung gestellt. 2. Der Landesausschuß wird unpräjudizirlich der Frage, in wie weit das Land zur Erweiterung und Vergrößerung der Landeswohlthätigkeits-Anstalten verpflichtet ist, angewiesen, dem nächsten Landtage Vorschläge darüber zu erstatten, in welcher Weise nach Auflassung des Polana-Filialspitales für die den dringendsten Spitalsanforderungen entsprechende Unterbringung der Kranken Raum geschafft werden könnte. Landeshauptmann: Ich bitte von diesen Ergänzungsanträgen, welche mit c und d zu bezeichnen sind, — so daß sich die Bezeichnung der weiteren Ausschußanträge von den Buchstaben c, d, e in die Buchstaben e, f, g abändert — Kenntniß zu nehmen. Wir müßten nun in Folge Einbringung neuer Ausschußanträge auf eine Generaldebatte zurückgreifen. Ich frage, ob in Folge der Ergänzungsanträge eine Generaldebatte gewünscht wird? (Po prestanku -nach einer Pause:) Es ist dies nicht der Fall, tritt schreiten in der Spezialdebatte und zwar zum Antrage a des Finanzausschusses weiter. Berichterstatter Freiherr v. Apfaktrern: Ich muß mir erlauben, einigermaßen die Gründe zu beleuchten, welche den Finanzausschuß veranlaßt haben, gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis als Antragsteller bei der Stellung des Antrages a zu verbleiben und ihn durch zwei Anträge zu ergänzen, und zunächst halte ich es für meine Pflicht, einen Irrthum, welcher sich in meinem Berichte resp. in dem Berichte des Finanzausschusses, Beilage 84, eingeschlicheu hat, zu rechtfertigen Es heißt in diesem Berichte, daß für dieses Polana-Filialspital außer beit Ankaufskosten von 6400 fl. und mit Hinzurechnung der Perzentualgebühr pr. 280 fl., zusammen also von 6680 fl. auch noch ein Betrag von 6783 fl. 56kr. für die Adap-tirung verausgabt worden ist und neuerdings ein Aufwand von 5000 fl. gemacht werden soll. Die Ziffern, welche ich angeführt habe in Betreff der Adaptirmigs-kosten, befinden sich in einem von der Landesbuchhaltung ausgefertigten und unterfertigten Ausweise, welcher folgenden Passus enthält, den ich mir vorzulesen erlaube (bete — liest): „a. Adaptirungskosten für die Krankenhausfiliale in der Polana zusammen 6783 st. 56% kr." Der Herr Referent im Landesausschusse hat sich gewundert, woher die großen Adaptirungskosten kommen, nachdem ihm davon nichts bekannt sei, und wurde die Aufklärung dahin ertheilt, daß die Landesbuchhaltmig unter die Adaptirungskosten auch den Kaufschilling sammt Perzentualgebühr einzurechnen für gut befunden hat. Ich constatire diesen genau so sich verhaltenden Vorgang der Landesbuchhaltmig, um meine Position in dem Sinne zu rechtfertigen, daß ich int Berichte nicht etwas gesagt habe, was darauf berechnet gewesen wäre, den hohen Landtag in seinem Urtheile irrezuführen, indem ich nicht geglaubt habe und glauben konnte, daß man sich aus eine solche ämtliche Ausfertigung nicht verlassen könne. (Poslanec dr. Pdeiweis: da sem jaz imel prav ! — Daß ich recht gehabt habe!) Was die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis gegen den Uebergaug zur Tagesordnung in Betreff der Adaptirungen im Polana-Filialspitale anbetrifft, muß ich Folgendes erwähnen: Es ist, ganz abgesehen von diesen irrthümlich dein Filialspitale imputirten Adaptirungskosten, immerhin eine Realität, welche dem Zwecke, für welchen sie um den nicht zu hohen Preis von 6680 fl. erkauft worden ist, gar nicht entspricht. Die Räumlichkeiten, welche Jte enthält, sind so niedrig, daß das höchste Zimmer eine Höhe von 3 Meter und 40 Cm. hat, also weit unter 2 Klaftern. Es sind Zimmer, von welchen sich eben, wie erwahm, die Commission, welche sich mit jenem Spitale beschäftiget, und die nöthigen Adaptirungskosten berathschlagt hat, dahin ausspricht, daß eine Hebung der Btmtner u. s. w. wirklich nicht der Mühe lohnen würde, daß etwas Ordentliches daraus nur dann werden komne, wenn inan das Haus bis auf die Hauptmauern meoer-reißen und ein neues aufführen würde. Mir ist o diesem Vorschlage über die Adaptirungsbauten, wem) in dem ursprünglichen Berichte des Landesausschusst» in den Punkten a bis k dargestellt sind, unwillkürlich ein sehr populärer Vergleich eingefallen, als ob man für einen Nagel, den man hat, einen Schuh dazu machen wollte. So ist es hier, weil man da ein Haus hat, welches für ein Spital nie geeignet war, nur weil dabei cm Garten ist, möchte man dazu ein Spital bauen ,md möchte in jenes Haus 5000 fl. hinein spendiren, also die Sache auf einen Kostenbetrag von 12.000 fl. bringen, und würde überdies noch im Garten einen Barackenbau ausführen, der 14.000 fl. kostet. Ich habe geglaubt, daß das doch ein Vorgang wäre, welcher dem gesunden Sinne nicht angemessen erscheinen könnte und glaube in der Hinsicht, daß der Finanzausschuß das Richtige getroffen hat, dieses Spital eben nur so lange cxisnren zu lassen, als es unerläßlich nothwendig ist. Und damit es existiren könne, wäre zu den allernöthigsten Reparaturen ein gewisser Betrag dem Landesausschusse zur Verfügung zu stellen, damit er, was die nöthigsten Reparaturen anbelangt, nicht in Verlegenheit komme, wodurch durchaus nicht gesagt sein soll, daß der Betrag von 1000 fl. unbedingt verwendet werden muß. Ich glaube daher, daß der hohe Landtag sehr wohl daran thun werde, wenn er den Anträgen des Finanzausschusses beipflichtet und über dieses Projekt von Adaptirungen mit dem präliminirten Kostenaufwande von 4915 fl. nicht minder, als wie über das Projekt in Betreff des Barackenbaues im präliminirten Betrage von 14,000 fl. zur Tagesordnung übergeht. (Predlog a in b finančnega odseka obveljata. — Die Anträge a und 1) des Finanzausschusses werden genehmiget.) Landeshauptmann: Wir kommen zum Antrage c, welchen der Finanz-Ausschuß neu formulirt vorbringt, und welcher lautet: „Dein Landesausschusse wird zur Vornahme der sili' den Bedarf der nächsten zwei Jahre unbedingt nöthigen Reparaturen im vormals Dedek'schen Hause ein Credit bis zum Betrage von 1000 fl. zur Verfügung gestellt". Poslanec «Ir. Bleiweis: Jaz ne vem, vendar mislim, da so gospodje deželni odborniki in gospod deželni glavar opozorili finančni odsek na to, daje deželni odbor že ukrenil te neobhodno potrebne poprave, za katere so stroški preračunani na 1055 gl. Vodstvo bolnišnice ima do-tično pooblastilo že v rokah. Le to sem hotel omeniti. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiwei; tneldjen die Herren schon früher gehört haben, welche den Reparaturscredit mit 4915 fl. beziffert, und welche Antrag im Zusammenhange ist mit dem Ausschußantrag e, steht auch in der Debatte. Zur faktischen Aufklärung der eben gemachten Bi «mg des Herrn Landesausschuß-Referenten in diese, Gegenstände habe ich übrigens zu bemerken, daß be Edesausschuß die Vornahme wesentlicher Reparature M Fenstern und Thüren der Direktion der Wohlthc Ugkeüs-Anstalten aufgetragen hat, wie solche Arbeite Mch dem Voranschläge des Ingenieurs diese Herstellunge eben m der billigsten Weise zu vollziehen erfordert« schien und zu welchem Zwecke in dem Voranschläge, wie Sie aus der Vorlage ersehen können, ein Betrag von 1055 fl. eingestellt ist. Ausgeführt ist aber dieser Auftrag noch nicht, indem die Zeit zu kurz war, um die Arbeit heuer zu vollenden. Falls also der hohe Landtag den Credit auf 1000 fl. und nicht auf 4915 fl. beschließt, so ist es selbstverständlich, daß der Auftrag des Landesausschusses hinfällig und zu ändern sein wird — und so wie er lautete, nicht mehr zum Vollzüge gelangen kann. Abgeordneter Dr. Witter v. Westeneck: Ich wollte nur bemerken, daß ich glaube, daß durch den bezüglichen Beschluß des hohen Landtages der Auftrag, den der Landesausschuß einem Landesamte ertheilt hat, hinfällig wird, und daß für unsere Abstimmung der vorausgegangene Auftrag des Landesausschusses, wenn er nicht durchgeführt wurde, nicht maßgebend sein kann. Landeshauptmann: In der Spezialdebatte zum Ausschuß-Anträge c (neu) und zu dem bezüglichen Aeuderungsantrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis hat nun der Herr Berichterstatter das Schlußwort. Berichterstatter Freiherr v. Apfattrern: Der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis beantragt, daß außer dieser bereits abgelehnten Verwendung von 4915 fl., außerdem der Auftrag an den Landesausschuß erlassen werde, wegen des Barackenbaues in dem Gartenraume des dortigen Filialspitales Erhebungen und Berathungen zu Pflegen, ob nicht ein Barackenbau mit einem minderen Betrage durchzuführen wäre. Ich habe bereits die Bemerkung gemacht, inwie-ferne sich überhaupt nicht empfiehlt auf diese Realität irgend etwas zu verwenden. Ich kann nur beifügen, daß auch eine Herabminderung dieses Betrages von 14.000 fl. ich mir nicht recht denken kann, nachdem ich voraussetzen muß, daß der Landesausschuß nur einen Antrag auf einen möglichst billigen, mit den möglichsten Einschränkungen verbundenen Bau gestellt hat. Hiefür sind 14.000 fl. in Aussicht genommen worden, es scheint somit — und man ist gar nicht berechtiget anzunehmen, daß hier nicht der möglichsten Sparsamkeit Rechnung getragen wurde. Schon aus diesem Gesichtspunkte würde sich der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis nach meinem unvorgreiflichen Dafürhalten als hinfällig erweisen. Er ist jedoch in einer gewissen Hinsicht schon durch den Antrag des Finanzausschusses eliminirt, welcher im zweiten Punkte den Landesausschuß beauftragt, unprä-judizirlich der Frage, inwieweit das Land zur Erweiterung und Vergrößerung der Landeswohlthätigkeits-Austalten verpflichtet ist, dem nächsten Landtage Vorschlüge darüber zu erstatten, in welcher Weise nach Auflassung des Polana-Filialspitales für die den dringendsten Sanitätsanforderungen entsprechende Unterbringung der Kranken in der Mutteranstalt Raum geschafft werden könne. Durch diesen vom Finanzausschüsse dem hohen Landtage gestellten Antrag würde eo ipso der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis entfallen. Eine weitere Beleuchtung des Projektes eines Barackenbaues in dem dortigen Garten halte ich nur für einen 286 XIII. seja deželnega zbora kranjskega dnč 16. oktobra 1. 187S. unnöthigen Zeitverlust, den das hohe Haus sich etwa dadurch auferlegen würde. Landeshauptmann: Zur Aufklärung der Abstimmung und des Verhältnisses des zweiten Antrages des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis, welcher den Barackenbau in Aussicht hat, muß ich bemerken, daß der zweite Antrag mit der Frage, welchen Credit der Landesausschuß zur Herstellung von Reparaturen bewilligt erhält, in keinem inneren Zusammenhange steht. Meine Ansicht ist die, daß dieser Antrag des Herrn Abgerdneten Dr. Bleiweis mit dem Antrage zusammenhängt, in welcher Weise der Landesausschuß für die Kranken zu sorgen habe. Ich werde also den zweiten Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis, betreffend den Barackenbau beim Antrage d des Finanzausschusses mit in die Debatte bringen. Jetzt haben wir es mit zwei Anträgen zu thun, welche dahin gehen, einen Credit für die nothwendigen Reparaturen im Dedek'schen Hause dem Landesausschusse zur Verfügung gestellt werden soll. Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis, welcher einen Credit von 4915 fl. dem Landesausschusse für die Reparaturen einräumt, zur Abstimmung. Sollte er fallen, so bringe ich den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Predlog gosp. poslanca dr. Bleiweisa je v manjšini in obvelja predlog c (nov) finančnega odseka — der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis bleibt in der Minorität, und wird der Antrag c (neu) des Finanzausschusses angenommen.) Wir kommen zum Antrage d (neu) des Finanzausschusses, welchen ich vereint mit dem oberwähnten 2. Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis in die Debatte bringe. Poslanec dr. Bleiweis: Kakor vidimo iz predlogov finančnega odseka, se bode baraka vsakako napravila, vsaj se deželnemu odboru nalaga, naj stvar v roko vzame, razloččk je le ta, da jaz nameravam, naj napravimo barako v podružnici na Poljanah, predlog finančnega odseka pa pravi, naj se napravi v glavni bolnišnici. Opozoriti moram na to, da je naprava barake v glavni bolnišnici že pred leti sklenjena bila in da smo se že pogajali o tem, ali jo postavimo na vrtu po dolgem, ali po sredi. Vendar takrat se je začela opozicija od vseh sosednih hiš, od Schaffer-ja, Tav-čar-ja, Miihleisen-a i. t. d.; pri vladi so nas tožili, da hočemo vse kuge Ljubljanske v ta kraj koncentrirati, in zaradi tega se je stvar takrat opustila. Iskali smo toraj pripravnega prostora in zvedili smo za Dedek-ovo hišo. To je bil po takem že sklep, ki se pa ni izpeljal, in brž ko ne, se bo sedaj isto zgodilo. V glavni bolnišnici na nekem drugem dvorišču tudi ni prostora za barako; ko smo z dr. Stöckl-om in dr. Keesbacher-jem komisijonirali, sta odločno rekla, da tam ni mogoče barake zidati. Mogoče bi konečno še bilo, al le na velikem vrtu, pa zazidali bi ves vrt, nekaj vrta pa vendar potrebujemo. Sicer nimam nič zoper to, da se iznova poskusi tam baraka narediti, al ne bom menda kriv prerok, če rečem, da tu ne — XIII. Sitzung des krainischen Landtages am 15. Oktober 1878. bomo nobene barake naredili. Če pa odlašamo od leta do leta in pridejo kake epidemične bolezni, katerih se je zmiraj bati, in še posebno koze, ki so dandanes že stalne, potem nevem, kako si bomo pomagali, Landeshauptmann: Nachdem in dieser Spezialdebatte Niemand das Wort mehr begehrt — ertheile ich dem Herrn Bericlit-erstatter das Schlußwort. Berichterstatter Ireiherr v. Spfattrern: Ich habe in Betreff der Anträge des Finanzaus-schusses nur die Bemerkung zu in ad) en, daß der Finanzausschuß durch diese Anträge Vorsorgen wollte, für den bereits vom hohen Landtage genehmigten und in Aussicht genommenen Verkauf des Dedek'schen Hauses. Nachdem im Dedek'schen Hause eine gewisse Anzahl, gewöhnlich 28 Kranke untergebracht sind, so muß auf irgend eine Weise Vorsorge getroffen werden, daß in der Mutteranstalt Raum geschaffen werde. In dieser Richtung hat der Landesausschuß einen Vorsä)lag dem hohen Landtage zu machen, und ich glaube in dieser Richtung eine Andeutung geben zu sollen, wie dies leicht möglich sein soll. Es ist mir nämlich von verschiedenen Seiten mitgetheilt worden, daß im Civilspitale zur Winterszeit auch Leute aufgenommen werden, welche hinein gehen lediglich, um ein warmes Zimmer zu haben und daß sie hiezu den Vorwand irgend eines körperlichen Gebrechens nehmen, welches weder heilbar, noch derartig beschaffen ist, daß eine ärztliche Pflege und Behandlung dringend nothwendig wäre, daß sie also unter diesem Vorwände die Aufnahme in das Spital erbitten und wohl auch erreichen. Es ist mir nicht minder mitgetheilt worden, — nicht bloß von einer Seite, — daß solche Leute gerade so lange krank bleiben, bis das Frühjahr und die warme Jahreszeit kommt. Das ist ein Vorgang, welchen ich für einen gänzlich unzu-kömmlichen und für einen sehr tadelnswerthen ansehen muß. In diesem Antrage ist die Aufforderung an den Landesausschuß gelegen, in dieser Hinsicht sich umzusehen, ob ein diesfälliger Ersatz in dem Spitale nicht zu stnden ist, indem man diese etwas zu weit gehende Liberalität bei der Aufnahme für die Zukunft abstellt. Ich habe geglaubt, auf diese Umstände in der Motivirung aufmerksam machen zu sollen, weil eine Erweiterung des Antrages des Finanzausschusses m mir nicht beantragt werden wollte und vielleicht im Finanzausschüsse auch nicht angenommen worden wäre, allem durch diese Motivirung möge der Landesausschuß zur Kenntniß kommen, daß solche Uebelstände nach recht glaubwürdigen Versicherungen bestehen, und daß diese» Uebelständeu begegnet werden solle. Poslanec dr. Bleiweis: Prosim besede za stvarno opazko. Gosp. baron Apfaltrern je govoril „bom last» Vorgang", da se po zimi jemljejo taki bolniki v bo * nišnico, ki ne pridejo zarad bolezni, ampak zato, imajo gorko peč. • Na to moram opomniti in sklicujem se na m j kolege v deželnem odboru in na gospoda dezein g glavarja, da deželni odbor ni nikdar preziral te stvari, ®arveč je ukaz dal že prejšnja leta, da se imajo zdravniki strogo ravnati po tem, da ne jemljejo v bolnišnico takih, ki so znani kot „Spitalsbrüder". Zato moram g. barona Apfaltrerna zagotoviti, da se primariji po tem naukazu zvesto ravnajo in ne jemljejo takih ljudi v bolnišnico, ki si sami narejajo punjide na nogah ali simulirajo kake druge bolezni. ° To moram omeniti v hrambo naših primarijev in mislim, da bodo resnico tega potrdili tudi gospodje kolegi. Landeshauptmann: Auf den Appell, welcher an meine Person gerichtet war, kann ich nur constatiren, daß nicht eine, sondern wiederholte Erinnerungen und Bemerkungen an die Spitalsdirection ergangen sind, in Bezug auf die Aufnahme und Behaltung von Kranken sich strenge an die Vorschrift zu halten, wornach nur heilbare Kranke und der ärztlichen Hilfe Bedürftige aufgenommen und behalten werden dürfen. Ich constatire insbesondere, daß der Landesausschuß die Anordnung getroffen hat, daß über die Frage, ob ein Kranker über die Zeit von 90 Tagen im Spitale behalten werden solle, immer die Conferenz der Primarärzte zu entscheiden habe und daß in jedem solchen Falle der Beschluß des Landesausschusses ans Grundlage der Gutachten der Primarärzte eingeholt wird. In dieser Beziehung ist es freilich maßgebend, daß das Gutachten, ob ein Kranker hilfsbedürftig sei, eine technische Vorfrage entscheidet, wobei sich der Landesausschuß eben nur an das Urtheil halten kann, welches von Seite der Conferenz der Primarien vorgetragen wird. Wir schreiten zier Abstimmung über den Antrag d des Finanzausschusses und über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis. Dieser lautet: „zaradi zidanja barake v tej podružnici se naroča deželnemu odboru, naj v prihodnji sesiji predlaga načrt cenejiše naprave, kakor je pre-vdarek z 14.000 gl. poročila deželnega odbora". Dieser letztere Antrag ist der weiter gehende und kommt vorerst zur Abstimmung; sollte er fallen, so kommt der Antrag d (nett) des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Predlog gosp. poslanca dr. Bleiwetsa ostane v manjšini in obvelja predlog d finančnega odseka — der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Blei->veis bleibt in der Minorität und wird der Antrag d des Finanzausschusses angenommen.) Wir kommen zum Punkte e früher c des Finanzausschußantrages. Poslanec dr. Vošnjak: Jaz bi dodal tej točki sledeči predlog in ga slavnemu zboru priporočal (bere — liest): „Deželnemu odboru se ukaže, da poizveduje, ali so in v katerih mestih dežele hiše in ustanove za dobrodelne namene (za bolne, hirajoče, i. t. d. posvečene), da z dotičnimi mestnimi zastopi v dogovor ,°P? glede pripravljanja tacih hiš za okrajne bol-msnice in glede podpore iz deželnega zaklada za take bolnišnice, da deželnemu zboru v prihodnji se-slJi poroča ter svoje nasvete stori. XHI. seja. 1878. Der Landesausschuß wird beauftragt, Erhebungen zu pflegen, ob und in welchen Städten des Landes zu Wohlthätigkeitszwecken (für Kranke, Sieche re.) gewidmete Gebäude und Stiftungskapitalien bestehen, mit den betreffenden Communalvertretungen in Unterhandlung zu treten Behufs Adaptirung solcher Gebäude zu Bezirksspitälern und eventueller Subventionirung aus dem Landesfonde, und darüber dem nächsten Landtage unter Stellung von diesbezüglichen Anträgen zu berichten." Temu predlogu imam dostaviti le malo besedi. V kranjskih mestih se nahajajo mnogotere take hiše za hirajoče ustanovljene, bolnišnice, ki imajo prostora za dva, tri bolne. Dobro bi bilo, ako bi deželni zbor to poizvedel od vseh teh hiš, o dotočnem kapitalu, če bi bilo morda mogoče okrajne bolnišnice napraviti. Z mojim predlogom se ravno to namerava, kar misli tudi gosp. poročevalec, ki pravi, da naj bi se ne koncentriralo vse v Ljubljani, ampak naj se napravijo bolnišnice tudi na deželi. S tem bi se pokazalo, da ne bo treba prezidati naše tukajšne bolnice, ker bi se napravile po različnih mestih hiše, kjer bi zdravniki dotočnih mest za malo remuneracijo službo oskrbovali. Kar se stroškov tiče, moralo bi se gledati na to, da bi ne bili preveliki, ker fondi niso veliki, in če bi mesto ne obljubilo podpore, bi se dežela ne smela v stvar spuščati. (Predlog se podpira — der Antrag wird unterstützt.) Poslanec dr. Bleiweis: Jaz imam k temu dostaviti le še en dodatek. Iz statističnih izkazov se razvidi, da mesto Ljubljansko pošilja jako veliko število bolnikov v bolnišnico, da tedaj okolica Ljubljanska ne pošilja najvišjega števila. To bi se moglo le trditi, ako se gleda samo na absolutno večino prebivalcev, al če pomislimo, da ima okolica še enkrat toliko prebivalcev kakor mesto, se kaže stvar drugačna. Jaz bi iz razlogov, ki so bili navedeni že od več strani in posebno od gosp. dr. Vošnjaka, tudi nikakor ne bil za to, da bi občinam naložili še večja bremena. Lahko je rečeno, „es bleibt der Landesgesetzgebung vorbehalten, dahin zu wirken, daß Gemeindespitäler errichtet werden." Ali kaj vse je potreba, da se napravi bolnišnica? Potrebna je najpoprej hiša, notranja oprava in lastna režija. Al to je še manja stvar; večje stroške prouzročijo plače zdravnikov, ker v taki bolnišnici bi morala biti najmanj dva zdravnika, vsaj enemu bi se ne mogel ves posel naložiti. In za velike operacije je še celo tretji zdravnik potreben, ker za to niso sposobni vsi doktorji medicine. Drugo pa je, kar se tiče bolj premožnih mestnih občin, kakor je Ljubljana. Če bi Ljubljana napravila, svojo bolnišnico, bi ne bilo treba razširjevati naše in dosti prostorov bi imeli. Sklicevaje se na to, kar je gosp. poročevalec sam omenjal, bi jaz dodal tu še sledeči predlog: „Konečno se deželnemu odboru naroča, naj mestni zastop pozove, da si z ozirom na §. 5. državne postave od 30. aprila 1. 1870. napravi lastno bolnišnico.“ 43 Landeshauptmann: Ich möchte den Herrn Dr. Bleiweis fragen, ob er seinen Antrag nicht zum Absätze f der Ausschuß-anträge stellen wolle. Poslanec dr. Bleiweis: Mislim, da tukaj sem spada, ker je v tem predlogu govor von der Participirung der Gemeindeangehörigen von verschiedenen Bezirken an den Kosten. Landeshauptmann: Ich bin damit auch einverstanden und stelle in Betreff dieses Antrages die Unterstützungsfrage. (Predlog se podpira — der Antrag wird unterstützt.) Abgeordneter Dr. v. Schrey: Die Antrüge d und e des Finanzausschusses enthalten einen Vorschlag in Bezug auf die Regelung der Verhältnisse der Landeswohlthätigkeits-Anstalten zur Stadt Laibach, wie es eben möglich ist auf Grund des bestehenden rechtlichen Verhältnisses. Dieses rechtliche Verhältniß ist in einem reichsgerichtlichen Erkenntnisse festgestellt, welches das bisher geltende Provisorium in Bezug auf die Unterbringung der Kranken der L-tadt Laibach als maßgebend anerkannte für so lange, als eben nicht die gesetzliche Regelung beziehungsweise die definitive Regelung des Verhältnisses hergestellt sein wird. Es läßt sich keineswegs behaupten, daß die definitive Regelung dieses Verhältnisses darin bestehen müsse, daß die Stadt Laibach ein selbstständiges Spital erbauen müßte. Ueber die Nothwendigkeit hierzu läßt sich auch nicht ohneweiters absprechen. Es gehört dazu eine genaue Erwägung aller jener Verhältnisse, welche zwischen j dem Lande und der Stadtgemeinde Laibach in früheren i Zeiten bestanden haben und welche namentlich bei Ge- i legenheit der Klage vor dem Reichsgerichte der Stadt- j gemeinde gegen das Land zur Beurtheilung gekommen sind. Ich halte dafür, daß die Stadtgemeinde Laibach, wenn sie für die Unterbringung ihrer Kranken eine ! entsprechende Verpflegstaxe im allgemeinen Krankenhause I berichtigt, dasjenige thut, was sie nach den bestehenden j Verhältnissen als Concurrent für die Sanitätskosten zu : leisten verpflichtet ist, ein Mehreres zu thun, dürfte ihr ' umsoweniger obliegen, als sie ohnehin auch selbst für sanitäre Zwecke in der Stadt im eigenen Wirkungskreise als Commune große Opfer bringt, da sie — wie es den Herren aus einer andern Vorlage hinlänglich bekannt ist, ein Sanitätspersonale erhält, welches einen bedeutenden Aufwand verursacht, da sie außerdem andere Spitäler, welche der Sanitätspflege dienen — ich verweise nur auf das Kinderspital — unterstützt, und da also überhaupt jür die Bedürfnisse der Sanitätspflege in Laibach außerdem, daß die Commune für die Kranken im Spitale Zahlungen leistet, hinlänglich gesorgt wird. Auch möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Evacuirung der Laibacher Kranken mit Nichten zur Folge haben wird, daß das Land sich von jener Verlegenheit entboben sehen wird, vor welcher wir heute stehen, weil die Stadtgemeinde Laibach nicht das Haupt-contingent in das Spital sendet, sondern das Haupt- contingent im Verhältnisse zu andern Bezirken und zW außer allem Verhältniß zur Bevölkerungszahl von de», Bezirke der Umgebung Laibachs gestellt wird. Wenn also auch die Kranken der Stadt Laibach für welche ohnehin im Spitale gezahlt wird, dadurch entfernt werden könnten, daß die Stadtgemeinde ein eigenes Spital baut, so wäre dadurch der Verlegenheit im Krankenhause nur zu einem geringen Theile abgeholfen, man müßte die Frage von einem anderen Standpunkte erwägen und entscheiden, ob nicht andere Gemeinden auch Spitäler bauen sollen. Nachdem weiters die Gemeinde in Fällen, wenn Epidemien auftraten, speziell für ihre Kranken in der Stadt immer durch Errichtung von Nothspitälern gesorgt hat, und man nicht behauptet hat, daß sie diejenige sei, von welcher die Ueberfüllung des Krankenhauses herrührt, glaube ich, daß es im Juteresse beider Theile, des Landes und der Stadt gelegen ist, wenn das bisherige Verhältniß unter Feststellung einer entsprechenden Taxe weiterhin fortdauern würde, und ich bitte Sie demnach dem Antrage des Herrn Dr. Bleiweis Ihre Zustimmung zu versagen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum Ausschußantrege e neu und zu dem Zusatzantrage Bleiweis und VoLnjak. Berichterstatter Kreis,err r>. Apfaktrcrn: Gegen die eigentlichen Anträge des Finanzausschusses in der Vorlage sub lit. c resp. e sind durchaus keine Einwendungen erhoben worden, daher ich, so interessant auch das Kapitel ist, welches diesen Anträgen als Folie dient, aus Schonung für die kostbare Zeit des hohen Hauses über dasselbe hinweggehe in der Hoffnung, daß der Ausschußantrag vom hohen Hause acceptirt wird. Was aber die Anträge, welche die Herren Abgeordneten Dr. Bleiweis und Dr. VoLnjak gestellt haben, anbelangt, so muß ich schon um eine kleine Geduld bitten, um sie einigermaßen zu beleuchten. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Vodnjak geht dahin, dem Landesausschusse Erhebungen aufzutragen darüber, ob und in welchen Städten des Landes zu Wohlthätigkeitszwecken bestimmte Gebäude und Stiftungskapitalien bestehen, und weiters mit den betreffenden Communalvertretungen Verhandlungen zu pflege» wegen Adaptirung solcher geeigneter Gebäude zu Bezirksspitälern, eventuell Subventionirung aus dem Lan-desfonde und Berichterstattung an den hohen Landtag. Gegen den Haupttheil dieses Antrages hätte ich auch für meine Person keine Einwendung zu machen, von Seite des Finanzausschusses habe ich keine Erinach-tigung in diesem Punkte. Ich meine, daß ich mich Mit diesem Aufträge so weit befreunden könnte, als dei Landesausschuß beauftragt wird, Erhebungen über Ost» Vorhandensein solcher Wohlthätigkeitsanstaltcn, Gebäude und Stiftungen zu pflegen und über das Resultat dem hohen Landtage die Mittheilung zu machen. Die Verhandlungen mit den communalen -tie -tretungen in Betreff der Adaptirung dieser Gebäude z Bezirksspitälern könnte ich nicht befürworten, weil w dadurch die Arbeit anderer Leute machen würden. Zs wurde von Seite der Regierung sogar mit einer gewissen Schärfe betont, daß das Land mit seinen «obltNtiqkeitsanstalten aufkommen müsse, weil die Ge-j„ben nicht in der Lage sind, ihren Verbindlichkeiten, melclw sich "Us dem Heimats- und Sanitätsgesetze her-dlitiren entsprechen zu können. Den Beweis hiefür ist „„3 bie geehrte Regierung schuldig geblieben und zwar deswegen, weil wenigstens uns hier durchaus nicht der leiieste Versuch vorliegt, den etwa die Regierung in Sluffiihrmig des Sanitätsgesetzes gemacht hätte, um die Gemeinden zu veranlassen, ihre Schuldigkeit zu thun. Diese Ausführung wäre nicht einmal so schwer gewesen. Wie wir aus dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. VoSnjak und auch aus den bezüglichen Erörterungen im Finanzausschüsse ersehen, existiren bereits die Keime für derartige Anstalten, wie sie das Sani-tiüsgesctz in seinem §. 5 im Auge hat. Aber über die Anfrage, die ich selbst privatim bei der Regierung in dieser Richtung gepflogen habe, wurde mir die Antwort, bas ist ein nicht ausgeführter Paragraph des Sanitätsgesetzes. Ja, warum? Ich weiß keinen andern Grund, als den, weil sich das Land immer gutwillig herbeigelassen hat, jeden Kranken aufzunehmen, den man ihm zu schicken beliebt, weil auch die Beschwerden der Sanitätsbehörde über nicht gehörige Placirung der Kranken immer mit Bereitwilligkeit entgegen genommen wurden und man bestrebt war, denselben mit Dienstbeflissenheit abzuhelfen. Das war der Grund, warum diese Keime zu einer gerechten Vertheilung nicht nur der Lasten, sondern auch der Benützbarkeit solcher Anstalten garnicht benützt worden sind, warum man es unterlassen hat, einem Gesetze Geltung und Wirksamkeit zu verschaffen, welches faktisch besteht und doch den Zweck hat, ausgeführt zu werden. Dem Antrage in seinem ersten Theile würde ich sehr gerne beistimmen, die Verhandlungen mit den Com-iimnalvcrtretungen behufs Organisirung von Bezirksspitälern würde ich jedoch ablehnen, und in dieser Hinsicht bitte ich auch den verehrten Herrn Landeshauptmann die Abstimmung in entsprechender Weise einzuleiten, denn das letztere ist Aufgabe der Regierung, ihre Geschäfte zu verrichten ist der Landtag nicht berufen und der Landesausschuß nicht das Organ dafür. — Wenn die Verhandlungen, die die Regierung bei solchen Gemeinden, die im Besitze derartiger Anstalten sich befinden, anzuknüpfen hat, so weit gediehen sind, daß die Sache eine greifbare Gestalt annehmen wird, dann wird der Moment gekommen sein, daß die Mittheilung an die Landesvertretung komme, damit sie im Sinne des §• 5 des Sanitätsgesetzes ein derartiges Gesetz votire, welches die Instandhaltung und die Beiträge für solche Anstalten regelt und die Art der Aufbringung der Geld-mütel in eilt gewisses Geleise bringt durch eine derartige Vertheilung unter die Gemeindegenossen, welche sowohl den Prinzipien der Gerechtigkeit, als auch den Anforde-rnngm des Gesetzes entspricht. . Was ^ aber den Antrag des Herrn Abgeordneten t e. Bleiweis, — die Einladung an die Stadt Laibach, eicht ein Spital zu bauen — anbelangt, so ist mir ww, daß der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis mit ;le]em Storage den Schuß etwas zu früh abgefeuert Dt. üch glaube nämlich, dieser Schuß wäre abzufeuern, enn die Verhandlungen, welche von dem Landesaus-rf 'w Punkte d der ursprünglichen Finanzaus-! lutzauträge aufgetragen werden, nicht zu einem Resul- tate führen, dann wird der Moment sein, mit diesem Antrage vor das hohe Haus zu treten, für heute bin ich nicht in der Lage, dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages zu empfehlen, weil wir mit der Annahme dieses Antrages mit den Anträgen des Finanzausschusses entschieden in Widerspruch kämen. Wenn jedoch dieser Fall, den ich erwähnt habe, eintreten wird und der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis dann diesen Antrag einbringen sollte, dann wird es sich etwas reden lassen, ob sich dieser Antrag nicht zur Annahme empfehlen würde. Es ist die Einwendung gemacht worden, eine bedeutende Aushilfe würde dadurch den Landeswohlthä-tigkeits-Anstalten nicht zu Theil werden. Nun auch diese Einwendung ist cum grano salis aufzunehmen, denn so unbedeutend sind die Anforderungen, welche von Seite der Stadt Laibach an die Fassungsräume der Wohlthätigkeitsanstalten gestellt werden, nicht. Es hat sich die Menge der im Jahre 1877 aus der Commune Laibach aufgenommenen Kranken auf die Zahl von 330 belaufen. Wenn nun durch eine solche Zahl von Kranken unsere Lan-deswohlthätigkeits-Anstalten entlastet würden, so bin ich selbst der Meinung, daß wir auf viele Jahre hinaus zureichende Räume haben werden. (Poslanec dr. Bleiweis: Kes je! — Richtig!) Jedoch in dieser Hinsicht muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß diese Anforderung, welche an die Stadt Laibach gestellt werden soll, sich mit viel mehr Berechtigung an die Gesammtheit der Gemeinden des Bezirkes Umgebung Laibach richten ließe. Es hat diesbezüglich auch dieser Bericht einige Auseinandersetzungen, welche auf diesen Punkt mit einer gewissen Deutlichkeit hinweisen. Die Umgebung Laibach liefert ein Jahrescontingent von über 700 Kranken, also mehr als das Doppelte derjenigen Kranken, welche die Stadt Laibach ins Spital entsendet — und partizipirt au den Umlagen nicht in einem hohem Maße, als der Bezirk Tschernembl oder Adelsberg, welche an diesen Wohlthätigkeitsanstalten nur mit l’/2 % resp. 2% par-tizipiren, während der Bezirk Umgebung Laibach, was Personen anbetrifft, mit 30L, und was die Verpflegstaxe anbelangt, mit 29 % an diesen Anstalten partizipirt. Daß die Gemeinden der Umgebung Laibach, wie von Seite der hohen Regierung behauptet worden ist, nicht in der Lage wären, in ihrer Gesammtheit ihren diesfälligen Verpflichtungen nachzukommen, das, möge man mich entschuldigen — glaube ich nicht. Wenn sie wollen oder wenn sie genöthiget werden, so können sie es, und es wäre gar nicht ungerechtfertigt und nicht zu bedauern, wenn eine gewisse Nöthigung einträte, denn es partizipircn da sehr viele an den Landeswohlthütigkeits-Austalten, und es ist das dezidirt der best situirte Bezirk des Landes. Seine Produkte haben hier so nahe am Centrum die leichteste und sicherste Verwerthung und ohne bedeutende Kosten der Zubringung. Ihre Arbeitskraft, insoferne sie in der Heimat überflüssig ist, findet in Laibach unter den Dienstboten und um Laibach unter den Fabriksarbeitern die vollste Verwendung und Verwerthung, Vortheile, welche kein anderer Bezirk des Landes für sich in Anspruch nehmen kann. Wenn somit die Umgebung Laibach sowohl durch ihre Lage, als auch durch die leichte Benutzbarkeit der Spitäler einen größeren Anspruch auf die Unkosten des Landes macht, so ist das allerdings ein sehr natürlicher, aber den andern Bezirken des Landes gegenüber ein sehr ungerechtfertigter Umstand, und in dieser Hinsicht würde sich auch der hohen Regierung sehr empfehlen, diese Frage ein wenig ihrem Studium zu unterziehen, ob nicht für die Umgebung Laibach in einer Weise vorgesorgt werden könnte, daß dieselbe ohne übermäßige Inanspruchnahme der Landeswohlthätigkeits-Austalten ihren Verpflichtungen, die aus dem Sanitätsgesetze resultiren, nachkommen würde. Den Landesausschuß kann man mit derlei Studien nicht beauftragen, weil er das berufene Organ nicht ist, aber die Regierung möge sich lieber in dieser Richtung Mühe geben, als in ewiger Begründung von neuen Anforderungen, welche an die Landeswohlthätigkeits-An-stalten gestellt werden. In dieser Hinsicht werde ich auf den früher gestellten Antrag zurückkehren und sehr der Erwägung des hohen Hauses anempfehlen, ob er nicht dasjenige Mittel ist, um das Land vor unerschwinglichen Auslagen zu bewahren und andererseits Niemanden übertrieben wehe zu thun. Landeshauptmann: Es liegen drei Anträge vor, der Antrag des Finanzausschusses lit. c, jetzt e, — ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak, der ein Ergänzungsautrag ist und den Eingangssatz hiezu bilden soll, — endlich ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis. Ich werde die Abstimmung derart vornehmen, daß ich zuerst den Ausschußantrag, welcher die Grundlage bildet, dann den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak als Vordersatz, — und zwar — nachdem der Herr Berichterstatter gegen den zweiten Theil dieses Antrages Einwendungen erhoben hat, — in dessen zwei Theilen gesondert, dann endlich den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis als Zusatzantrag zur Abstimmung bringe. (Pritrjuje se — Zustimmung.) (Predlog e (prej c) finančnega odseka in ves predlog gosp. poslanca dr. Vošnjaka obveljata, predlog gosp. poslanca dr. Bleiweisa ostane v manjšini — der Antrag e (früher c) des Finanzausschusses und der ganze Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak werden genehmiget; der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis bleibt in der Minorität. — Potem obveljata od-sekova predloga f (prej d) in g (prej e) — sonach werden die Ausschußanträge lit. f (früher d) und lit. g (früher e) genehmiget.) Landeshauptmann: Wir schreiten zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Freiherrn v. Apfaltrern, welchen er als Abgeordneter in der Generaldebatte gestellt hat. Derselbe lautet: „Der Landtag erklärt die Anforderung der Erweiterung und Vergrößerung der LandeswohlthätigkeitsAnstalten als im Widerspruche stehend mit der bei deren Uebernahme mitübernommenen Verbindlichkeit ihrer Erhaltung für den wohlthätigen Zweck, welchem sie gewidmet sind, und verwahrt sich und das Land gegen die Heranziehung von Landesmitteln zur Bestreitung von Sanitätskosten, für welche ihm das Reichsgesetz vom 30. April 1870 Nr. 68 R. G. Bl. die Verpflichtung nicht auferlegt". Berichterstatter Areiherr v. Apfaltrern: Ich bitte um die namentliche Abstimmug, da iji constatirt zu sehen wünsche, daß ich für den Antra gestimmt habe. Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Apfaltrern einverstanden sind, mit „Ja" und jene Herren, welche gegen den Antrag sind, mit „Nein" zu stimmen. Den Herrn Schriftführer ersuche ich das Scru-tinium zu führen. (Z „da!“ so glasovali sledeči gospodje: — Mit „Ja!" stimmten nachstehende Herren): Baron Apfaltrern, Graf Blagay, Dr. Deu, Dreo, Hotschevar, Kecel, Ritter v. Langer, Luckmann, Pfeifer, Dr. Ritter v. Savinscheaa, Baron Taufferer, Graf Thurm (Z „ne!“ so glasovali sledeči gospodje: — Mit „Nein!" stimmten folgende Herren): Graf Barbo, Pakiž, Dr. Bleiweis, Dr. Poklukar, Deschmanu, Potočnik, Dollhof, Robič, Ritter v. Gariboldi, Svetee, Dr. Ritter v. Kaltenegger, Dr. v. Schrey, Klun, Dr. Ritter v. Vesteneck, Laschan, Dr. Bošnjak, Lavrenčič, Dr. Zarnik. Ledenig, (Navzočih ni bilo: — Abwesend waren): Detela, Kobler, Navratil, Fürstbischof Dr. Pogačar, Dr. Schaffer, Šatinič. Landeshauptmann: Ich eonstatire, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern mit 19 gegen 12 Stimmen abgelehnt erscheint. Ich beantrage auch die dritte Lesung sofort vorzunehmen. (Vsi predlogi finančnega odseka obveljajo v tretjem branji. — Sämmtliche Anträge des Finanzausschnsses werden in dritter Lesung genehmigt.) 4. Poročilo finančnega odseka o proračunih bolnišnega, porodišnega, najdenišnega in nornišnega zaklada za leto 1879. (Priloga 70.) 4. Bericht des Finanzauöschuffes über die Voranschläge des Kranken-, Gebär-, Findel-und Jrrenhausfondes für das Jahr 1879. (Beilage 70.) Landeshauptmann: Ich ersuche die Herren Abgeordneten bei diesem gx,„„stände auch die Beilage 12 C zur Hand zu nehmen. J Den Bericht wird anstatt des abwesenden Herrn Abgeordneten Dr. Schaffer der Herr Obmann des Fi-miizausschnsses voriragen. Berichterstatter Ireiherr v. Apfattrern: Ich würde ersuchen, mich von der Verlesung des Berichtes zu entheben und zu gestatten, daß nur die Ausschußanträge gelesen werden. (Pritrjuje se — Zu- ^mmi$orerft aber erlaube ich mir zu bemerken, daß sicli in Folge des für Reparaturen im Polana-Filial-pitale heute bewilligten Credites pr. 1000 fl. die Riffern des Krankenhausfondes im Ausschußantrage 1, Wrnach sich das Gesammterforderniß Pr. 58.472 fl. 61'/,, kr. auf 59.472 fl. 61'/2 kr. und der Abgang pr. 47.177 fl. 68% kr. auf 48.177 fl. 68'/„ kr. erhöht. ' Mit dieser Berichtigung erlaube ich mir die Ausschußanträge vorzulesen (bere — liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des Krankenhausfondes für : das Jahr 1879 werde nach den in der Landesausschußvorlage Beilage 12 C enthaltenen Ansätzen mit den zu j den Rubriken VII und XIII des Erfordernisses beantragten Abänderungen und zwar im Gesammterforder- ! Nisse mit...................... 59.472 fl. 61'% kr. und in der Gesammtbedeckung mit 11.294 „ 93 „ sonach mit einem Abgänge pr. . 48.177 fl. 68 '/2 kr., die Voranschläge des Gebär-, Findel- und Jrrenhaus-sondes werden im Erfordernisse und in der Bedeckung, sowie in den sich daraus ergebenden Abgängen nach den in der Landesausschußvorlage Beilage 12 C enthaltenen ; Ansätzen genehmigt. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Verzinsung des dem Krankenhaus-sonde gehörigen Privatkapitals pr. 735 fl. im Sinne der bestehenden Landtagsbeschlüsse künftig von 5 A auf j 6# erhöht werde". Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem in der Generaldebatte Niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Spezialdcbatte. Ich gedenke hierbei, das schon andere Male gebilligte abgekürzte Verfahren zu beobachten, daß ich nur die Hauptrubriken der einzelnen Fonde aufrufen lasse und dieselben, falls zu irgend einer Subrubrik nicht das Wort gewünscht werden sollte, für genehmigt erkläre. (Pritrduje se — Zustimmung.) Wir kommen nun zum Voranschläge des Krankenhausfondes und zwar zuerst zum Erfordernisse. l- Stalne plače, adjuta, stalne remuneracije in sistemizirane dnine. I Wehalte, Adjuten, Remunerationen und Diurnen. Berichterstatter Ireiherr v. Apfattrern: 8u dieser Erfordernißrubrik habe ich zu bemerken, daß m der Subrubrik a, 5 und 6 dem wirklichen Stande entsprechend das Diurnum der fistemisirten Diurnisten von 438 fl. auf 365 fl. herabgesetzt und das des Aus-hilfsdiurnisteu um den gleichen Betrag von 150 fl. auf 223 fl. erhöht wurde, eine Veränderung, die somit auf die Gesammtziffer dieser Rubrik weiter keinen Einfluß nimmt. (Točka I. do VI. potrebščine bolnišnega zaklada obveljajo brez razgovora po predlogih finančnega odseka oziroma deželnega odbora priloga 12 0 — die Rubriken I — VI des Erfordernisses des Krankenhausfondes werden nach den Anträgen des Finanzausschusses resp. des Landesausschusses, Beilage 12 C, ohne Debatte genehmigt.) VII. Za vzdrževanje sedanjih poslopij, za poprave in nove stavbe v podružnici na Poljanah. VII. Mr die Erhaltung bestehender Gebäude, Um: und Anbauten bei der Krankenhaus - Filiale auf der Polana. Berichterstatter Areiherr v. Apfattrern: In dieser Rubrik wurde vom Finanzausschüsse ursprünglid) ein Betrag von 1500 fl. beantragt, mit Rücksicht auf den in Betreff des Polanaspitales vorhin gefaßten Beschluß wäre diese Position auf 2500 fl. zu erhöhen. (Obvelja — angenommen; — točke potrebščine VIII. do XII. obveljajo brez razgovora po predlogih deželnega odbora, priloga 12 C — die Erfor-dernißrubriken VIII bis XII werden nach den Anträgen des Landesausschuffes, Beilage 12 C, ohne Debatte genehmigt.) XIII. Različni stroški. XIII. Verschiedene Ausgaben. Berichterstatter Areiherr v. Apfattrern: Ich erlaube mir zu bemerken, daß in dieser Post gegenüber dem Voranschläge des Landesausschusses vom Finanzausschüsse ein Abstrich von 900 fl. vorgenommen worden ist. Dieser Abstrich rechtfertiget sich dadurch, daß Seitens des Landesausschusies resp. der Landesbuchhaltung die Prüliminirung auf Grundlage eines dreijährigen Durchschnittes erfolgt ist. Es waren jedoch im Jahre 1877 außerordentliche Auslagen zu bestreiten, welche die gewöhnlichen Auslagen bei Weitem übersteigen und nicht wiederkehren werden. Wenn man von diesen außerordentlichen Auslagen absieht, so stellt sich das durchschnittliche Bedürfniß mit 1000 fl. heraus, weshalb auch der Finanzausschuß einen Betrag von 1000 fl. in Antrag gebracht hat. Landeshauptmann: Ich bringe diese Position zur Abstimmung (obvelja — angenommen). Ich constatire die Annahme des Gesammterfor-dernisses im Betrage von 59.472 fl. 61'/2 kr. Wir kommen nun zur Bedeckung. (Vse točke zaklade obveljajo po nasvetih deželnega odbora, priloga 12 C, brez razgovora — sämmtliche Bedeckungsrubrikenwerden nach den Anträgen des Landesausschusses, Beilage 12 C, ohne Debatte genehmigt.) Ich constatire die Annahme der Bedeckung für den Krankenhausfond mit 11.294 fl. 93 kr , wornach sich der Abgang mit 48.177 fl. 68'/» kr. herausstellt. Wir kommen nun zum Voranschläge des Gebär-, Findel- und Jrrenhaussondes. (Vse točke potrebščine in zaklade porodišnega, najdenišnega in norišnega zaklada obveljajo brez razgovora po predlogih deželnega odbora, priloga 12 C, — sämmtliche Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung des Gebär-, Findel- und Jrrenhaussondes werden nach den Antrügen des Landesausschusses, Beilage 12 C, ohne Debatte genehmigt.) Hiermit ist der erste Antrag des Finanzausschusses erlediget und wir kommen zum zweiten Ausschnßantrage. (Drugi odsekovi predlog obvelja brez razgovora v 2. in potem ves predmet v 3. branji — der zweite Ausschußantrag wird ohne Debatte in 2. und sohin der ganze Gegenstand in 3. Lesung genehmiget.) Landeshauptmann: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung nämlich der Bericht des vereinigten Finanz- und volkswirth-schaftlichen Ausschusses, betreffend die Landesumlage vom Bier- und Branntweinverschleiße pro 1879 wird voraussichtlich eine eingehende Debatte zur Folge haben, so daß es sich empfehlen dürfte, denselben von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung zu bringen. (Pritrduje se — Zustimmung.) Dieser Gegenstand kommt also morgen zur Verhandlung. 14. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželnega zaklada za leto 1879. (Priloga 93.) 14. Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Landcsfondes für das Jahr 1879. (Beilage 93.) Landeshauptmann: Ich ersuche, den Herrn Berichterstatter von der Verlesung des Berichtes zu entheben, so daß er nur die Resolutionen und Schlußanträge vorzulesen hätte. (Pritrduje se — Zustimmung.) Merichterstatter Dr. Witter v. Westeneck: Ich habe vor Allem an das hohe Haus das Ansuchen zu stellen, in dem Berichte des Finanzausschusses nachstehende Berichtigungen vorzunehmen: Auf Seite 2, Zeile 34 von oben, ist anstatt des Betrages von „1596 fl. 79 kr." richtiger der Betrag pr. „1796 fl. 79 kr." einzustellen. — Auf derselben Seite, Zeile 35 von oben, ist wegen des heute auf Reparaturen im Polana-Filialspitale bewilligten Betrages pr. „1000 fl." die Summe von „58.472 fl. 61'/2 kr." auf „59.472 fl. 61 % kr." zu erhöhen. — Auf der 3. Seite Zelle 14 von oben, ist der Betrag pr. „626 fl." richtig zu stellen auf „676 fl." — Auf derselben Seite ist in der 21. Zeile die Gesammtbedeckung von „115.813 fl. 98V2 kr." auf „116.863 fl. 98'/.. kr.", — in der 22. Reift das Gesammterforderniß von „368.940 fl. 16'4 fv auf „369.790 fl. 16'/„ kr.", — und in der 23. "Reite bet Abgang von „253.126 fl. 18 kr." auf „253.926 fl. 18 kr" richtig zu stellen. Ich erlaube mir nun die vom Finanzausschüsse beantragten Resolutionen und Schlußantrüge vorzulesen (bere liest): ,,a) Der Landesausschuß wird mit Bezug auf den Landtagsbeschluß vom 15. April 1861, mit welchem die den Abgeordneten gebührenden Diäten festgestellt wurden, beauftragt, die Frage der Einstellung der Diäten für jene Abgeordneten, welchen gemäß §. 5 der Geschäftsordnung ein Urlaub ertheilt oder bereit Abwesenheit bei den Landtagsverhandlungen constatirt wird, in Erwägung zu ziehen und hierüber in der nächsten Session Bericht und Antrag zu erstatten. b) Der Landesausschuß wird beauftragt, zuin Zwecke der Erzielung der möglichsten Ersparnisse die Reorganisirung der Landesämter zu berathen, dabei einerseits die Verminderung der Zahl der Beainten-stellen, andererseits die volle Ausnützung der Arbeitskraft der Landesbeamten bei gleichzeitiger Ausgleichung und entsprechender Feststellung der Höhe der Beam-tengehalte in's Auge zu fassen, und dem Landtage in der nächsten Session diesbezüglich detaillirte Vorschläge zu erstatten. c) Der Landesausschuß wird ermächtiget, im Falle der Besetzung des Postens eines technischen Hilfsbeamten im Jahre 1879 nicht durchführbar wäre, aus dem für den letzteren präliminirten Betrage pr. 1000 fl. das Diurnum eines stabilen Diurnisten beim Landesbauamte mit 1 fl. 50 kr. täglich zu bestreiten. d) Der Landesansschuß wird beauftragt, bei Gewährung von Remunerationen und Aushilfen unter genauer Beobachtung der diesfalls bestehenden Normen vorzugehen und aus die thunlichste Verminderung dieser Ausgabspost hinzuwirken. e) Der Landesausschuß wird ermächtiget, im Verwaltungsjahre 1879 innerhalb des Credites von 25.000 fl. für solche Straßenbauten und Objekte, deren baldige Ausführung geboten ist, gegen nachträgliche Rechtfertigung beim hohen Landtage und unter entsprechender Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse ü» Lande Subventionen an einzelne Straßenausschüssc in einem 1000 fl. übersteigenden Betrage zu gewähren. Die richtig gestellten Schlußanträge des Finanzausschusses lauten (bere — liest): „1. Der hohe Landtag wolle auf Grundlage des Landesausschuß-Berichtes (Beilage 12) und der in diesem Berichte beantragten Aenderungen das Gesammterforderniß des Landesfondes im Jahre 1879 mit dem Betrage von..................... 369.790 fl. 16'/- und die Gesammtbedeckung mit , dem Betrage von .... 115.863 „ 98 4 « genehmigen." Slavni deželni zbor naj na podlagi poročila dežel- j ne„a odbora (priloga 12) in v tem poročilu zazna-movanib prememb skupno potrebščino deželnega zaklada v letu 1879. v znesku od 369.790 gl. 16'/2 kr. jn skupno zaklado v znesku od 115.863 „ 98'/« „ 2. Zur Bedeckung des Abganges von 253.926 fl. 18 kr. ist für das Jahr 1879: a) ein 20F Zuschlag ans alle direkten Steuern M Ausschluß des Kriegszuschlages, b) ein 20% Zuschlag auf die Verzehrungssteuer vom Wein, Wein- und Obstinoste und vom Fleische * ^Za potrebno zalogo primanjkave v znesku 253.926 gld. 18 kr. je za leto 1879.: a) 20^ priklado na vse direktne davke, iz-vzemši doklado za vojaščino in b) 20^ priklado na vžitnino od vina, vinskega in sadnega mošta in od mesa pobirati. 3. Aus dem schließlichen Ueberschusse pr. 43.512 sl. 82 kr. wird das bereits bewilligte Kostenerforderniß für dm Jrrenhausbau theilweise zu bedecken sein. Iz konečnega zaostanka od 43.512 gl. 82 kr. naj se dovoljeni stroški za stavbo norišnice deloma poplačajo 4. Die mit Allerhöchster Entschließung vom 25. November 1858 (Ministerial-Verordnung vom 27. November 1858 R. G. Bl. Nr. 220) ausgesprochene Befreiung der Amtsbezüge und Ruhegenüsse der Staats- und Fondsbeamten von den Landeszuschlägen zu der Einkommensteuer hat auch auf die der Einkommensteuer unterliegenden Bezüge der Volksschullehrer Anwendung zu finden. Z najvišim sklepom od 25. novembra 1. 1858. (ministerski ukaz od 27. novembra drž. zak. list št. 220) izrečena odveza uradnih plačil in pokojnin državnih uradnikov in onih javnih zakladov od plačevanja deželnih priklad k dohodninskemu davku ima veljati tudi glede dohodninskemu davku podvrženih plačil ljudskih učiteljev. 5. Der Landesansschuß wird beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung der sub 2 und 4 beantragten Beschlüsse zu erwirken. Deželnemu odboru se naroča, da dobi Najviše dovoljenje za pod 2. in 4. nasvetovana sklepa. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Poslanec dr. Vošnjak: V II. seji deželnega zbora je gosp. poslanec Dežman izustil neke besede, katere me silijo, da danes nekoliko spregovorim o deželnem proračunu. Gosp. Dežman je tačas namreč rekel, da se ljudstvo veseli ° izidu volitev za deželni zbor, ker je prepričano, da v tem deželnem zboru „die Landesgelder künftighin nicht für Parteizwecke in der unverantwortlichsten Weise verwendet werden". . . J,az sem se takrat močno vstrašil. Mislil sem S1> ko bomo dobili deželni račun, našli bomo na tisuče goldinarjev za Bog ve kake namene izdanih, ki se ne aJo zagovarjati. Ali ko dobim proračun in ga pre-g odam, najdem, da pri sedanjih dokladah konečno še ostane presežek 33.602 gld. Ostrmel sem, ko sem to našel. Do sedaj niti v državnem, niti v deželnem zboru, kjer sem čast imel biti, nisem našel proračuna, ki imakonečni presežek, ampak povsod sem našel deficit. V Štajerskem deželnem zboru znaša deficit vsako leto 40—50.000 gld., v državnem zboru pa na milijone. Mislel sim si takrat, kje morajo biti tisti „Parteizwecke“. Gosp. Dežman je vsaj deželni odbornik, on ve za vsaki krajcar, ki se izda in moral bi protestirati, če se le 1 goldinar nepotrebno izda. Tudi gosp. deželni glavar je v deželnem odboru in ima po zakonu pravico, ustaviti vsaki sklep, po katerem bi se kratilo deželno premoženje. Pregledal sem dalje proračun, da bi videl, koliko resnice je na tem, kar je rekel gosp. poročevalec glede deželnih služeb, o katerih je trdil, da jih je preveč in bi jih lahko manj bilo. Primerjal sem naš proračun s proračunom Koroškim in Štajerskim in sem našel, da nikjer ni razmerno tako malo uradnikov in tako malih plač kakor na Kranjskem. Rekel bi, ne da je dosedanja večina deželnega odbora in zbora potratila kaj denarja, ampak oponašala se je ravno glede denarja skoro preumazano in ravnala je kakor tisti, ki vsaki krajcar desetkrat preobrne, predno ga izda. Našel sem, da imamo pri naši deželni administraciji, kar se tiče tajništva in pomočnik uradov, šest uradnikov, v Gradci imajo takih štirinajst in sedem diur-nistov, ki stanejo vsi skup okoli 25.000 gld.; pri knjigovodstvu nas stane devet uradnikov 8000 gld., tam stane knjigovodstvo 37.000 gld., kjer imajo 22 uradnikov in 22 diurnistov; pri blagajnici imamo mi štiri uradnike, tam jih imajo enajst, naša blagajnica stane 4400 gld., tam 16.000 gld., kar ni v nobeni ■razmeri na velikost dežele. Še bolj razkošni so v Gradcu pri „Bauamt", tam imajo šestnajst uradnikov, ki stanejo 28.000 gld., mi imamo enega iženirja s 1300 gld. Jaz sem naredil račun, da stane pri nas uprava 48.843 gld., to je 10 krajcarjev na prebivalca, na Štajerskem pa stane deželna uprava 182.292 gld., ali 16 krajcarjev na prebivalca. To j e tora j velik razloček. Če se reče, Štajerska dežela je bogatejša kot naša in lahko plača uradnike, ima to dvojno stran. I Nekateri okraji smejo se med premožne všteti tudi na Kranjskem, nasproti so pa tudi na Štajerskem taki okraji, ki se morajo med siromaške šteti; na spodnjem Štajerskem mi je pet do šest takih okrajev znanih, ki niso nič boljši, kot naša Dolenjska. O tem se prepričamo, če se ozremo na razglase prodaj v uradnih časnikih, ker se iz teh lahko sklepa na premoženje v deželi. V uradnem časniku Štajerskem našel sem večkrat po dvajset dražeb na dan, večkrat celo po trideset do štirideset, kar dokazuje, da občno blagostanje v naši sosedni deželi rapidno pada. Da preidem na druge številke, iz katerih^ se razvidi, kako razkošno se ravna na Koroškem in Štajerskem, omenim nadalje, da stroški za ljudske šole znašajo pri nas na leto okoli 190.000 gld., na Štajerskem pa 868.000 gld., tako da se Štajerska bliža v tem obziru Moravski. Pri dobrodelnih napravah imamo enake razmere. Jaz sem celi proračun primerjal s številom ljudstva in sem našel, da je vseh stroškov za dobrodelne naprave bilo na Kranjskem 1,053.000 gld., tedaj pride na glavo prebivalcev stroškov 2 gld. 30 kr.; na Štajerskem je bilo stroškov 3,832.000 gld., znese na glavo prebivalcev 3 gld. 50 kr. stroškov, toraj 1 gld. 20 kr. več, kakor na Kranjskem. Kar se tiče prihodkov na Kranjskem in Štajerskem, imamo na Kranjskem za pokriti z grutno odvezo vred 545.000 gld., na Štajerskem pa imajo pokriti 1,818.000 gld.; pri nas pride na glavo 1 gld. 20 kr., tam pa 1 gld. 70 kr. Kar se tiče pokritja stroškov, imamo na Kranjskem 40 X priklado, na Štajarskem imajo 38 % priklado, ta pa gre tudi na tretjinsko in vojno priklado, tam se vse všteva pri tej prikladi, tako da imajo najmanj 53 % deželno priklado brez okrajnih in občinskih priklad. j Meni se je potrebno zdelo to omeniti, ker je j ravno gosp. poslanec Dežman enkrat v Celji ob priliki nekega konštitucijonalnega verfassungstaga rekel, kako ubožna da je kranjska dežela in kako bogata da je štajerska. Jaz poznam obe deželi in moram reči. da nisem našel velikega razločka. V tej zadevi so Štajerci še večji reveži kakor Kranjci in štajersko kmečko ljudstvo mora propasti, če se mu bodo tako davki nakladali. Mi še nismo tako daleč prišli, da bi komisije nastavljali, naj premišljajo, kako bi se deficitu v okom prišlo. Mi nimamo deficita in če pregledamo proračun deželnega odbora, moram z veseljem kon-štatirati, da deželni budget nima deficita, ampak 33.000 gld. presežka. Obžalujem, da ni deželni odbor sklenil, da bi se v prihodnje namesto 20 % priklade pobirala manjša priklada in da se bodo iz tega pokrivali tudi stroški za norišnico. V tem obziru bi omenil, da se mi ne zdi prav, da mora sedaj živeča generacija v enem ali dveh letih poplačati vse stroške za to stavbo in po mojem mnenji bi se bilo moralo narediti posojilo, ki bi se imelo v obrokih plačevati, da ne bi morala samo naša generacija plačevati, česar dobiček bodo ime[e vse prihodnje generacije. Na taki način bi se breme razdelilo in ne bilo bi treba vsega naenkrat plačevati, j Kar se tiče resolucije, katero nasvetuje finančni odsek, sem bil jaz v finančnem odseku proti temu, da je treba reorganizacije v službovanji deželnih uradnikov. Jaz se hudo bojim te reorganizacije. Enako reorganizacijo doživeli smo v državnem zboru 1. 1869. in 1873., ko so se državnim uradnikom plače strašansko povišale in od tega časa datira ta veliki deficit, ki ga imamo. Videli smo, da so na Koroškem in Štajerskem deželne uradnike enako postavili državnim j uradnikom, in nasledek tega je velik deficit. Jaz se toraj tega hudo bojim. Če je tudi v resoluciji rečeno : 1 zur Erzielung möglichster Ersparnisse, vendar vemo, da to ne gre na prihranitev Stroškov, ampak meri vse kam drugam in o tem se lahko tudi prepričamo iz obravnav prejšnih zborov. Če resolucija pravi, da naj se gleda auf die volle Ausnützung der Arbeitskraft der Landesbeamten bei gleichzeitiger Ausgleichung und entsprechender Feststellung der Höhe der Beamtengehalte, j vem, da se bo pri nekaterih uradnikih na to gledalo, da bi se jim plača povikšala, ali dvomim, da bi mogli več delati kakor sedaj, če imajo uradne ure od osmih j do dveh, kakor je pri nekaterih državnih uradih navada. Jaz bi toraj ne svetoval sprejeti to resolucijo, ker nam s tem prete še večji stroški. Jaz sem toraj dokazal, da je narodna večina j bila jako varčna ravno z deželnimi prihodki in z deželnim denarjem, in jaz konštatiram, da je deželne finance v najlepšem redu dala iz svojih rok in upam in nadjam se, da tudi ta stranka, ki vzame deželno upravo sedaj v roke, bode mogla takrat, kadar odstopi, ponašati se z enakim presežkom, kakor sedaj narodna stranka. (Dobro 1 na levi — Bravo! links.) Abgeordneter jpefdmuum: Der Herr Abgeordnete Bošnjak hat sich zum Beginne seiner Ausführungen insbesondere gegen eine meiner Bemerkungen, die ich über die unökonomische (Martina der früheren Landtagsmajorität vorgebracht habe, gewendet, indem er meint, daß dieser Vorwurf eitt'gmn ungerechtfertigter gewesen fei. Ich bedauere, daß der Herr Abgeordnete Dr. SBošttja! die Verhandlungen im heurigen Landtage nicht genauer verfolgt hat. Er hätte hierbei die Aufklärung gewomeii, daß meine in Zweifel gezogene Behauptung eine ganz richtige gewesen ist, indem ich beim Referate über beit Theaterfond den Nachweis geliefert habe, daß der Landes-sond für slovenische dramatische Zwecke in 7 Jahren einen Betrag von circa 24.000 fl. geleistet hat. Das wird nun der Herr Abgeordnete selbst zugeben, daß Theaterauslagen nicht zu den nothwendigen Auslagen gehören, deshalb in Ersparung hätten gebracht werde» können, sowie auch, daß der Betrag von 24.000 fl, eilt erheblicher genannt werden kann. Kamen do kamena palača, z er n o do zerna pogača. (Veselost na levi -Heiterkeit links.) Ich glaube immerhin, daß wenn man auch kleine Beträge allenfalls als etwas unbedeutendes hinzustellen versucht, doch durch deren Anhäufung int Laufe der Jahre ein erkleckliches Sümmchen heraus kommt. Uebrigens gratulire ich dem Herrn Abgeordnete» Bošnjak zn den rosigen Anschauungen, die er über die Vermögensverhältnisse in Kram und über die (Martini) mit unserem Landesvermögen ausgesprochen hat, allein dieselben stehen in gewaltigem Widersprüche mit jenen Ausführungen, welche bei allen Verhandlungen im hohen Landtage, wo es sich um neue Belastungen des Landes handelte, durchgeklungen sind. Als es sich seinerzeit darum gehandelt hat, die Ansprüche des Landes auf Jahresbeiträge des Staates behufs Regelung der Grnndentlastungsschnld zur definitiven Austragung zu bringen, und dieser ^Gegenstand hier berathen wurde, hätte ein solcher Ton, wie ihn heute Herr Bošnjak angeschlagen, nicht herausklingen dürfe», ich weiß nicht, was der Herr Finanzminister dazu gesagt hätte, wenn diese optimistische Rede des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak damals gehalten worden wäre, oder welche Haltung der Reichsrath in dieser Frage eingenommen hätte, wenn einem der Abgeordneten a>w einem andern Kronlande im Abgeordnetenhause in omcii solche im Krainer Landtag vorgebrachte Aeußerungen zu Gebote gestanden wären. Gewiß ist ba§ eine, Ni die Klagen der Bevölkerung über die öffentlichen Lasten und Umlagen vollkommen gerechtfertigt, daß diejetbe» schon zu einer erdrückenden Höhe anerwachsen sind. Ich glaube nicht, daß uns das gewiß wohlhabci-dere Steiermark int Landeshaushalte als Muster zu dienet habe, vielmehr herben wir in diesem Punkte uns na 1 unseren stricten Bedürfnissen und Kräften, nicht aber m l andern Ländern zu richten. Die häufigen Steuer-Eu -timten beweisen es, daß die Lasten für öffentliche Zwe erdrückende seien, denn dieselben beziehen sich nicht n ans die Einbringung der landesfürstlichen Stenern, jonocm auch auf die Landesfonds- und Grnndentlastnngs-Fonv^ zuschlüge. Ich wollte nur die Bemerkungen de» £ Abgeordneten Dr. Bošnjak, infos erne sie meine J rr XIII. seja deželnega zbora kranjskega dn6 15. oktobra 1. 1878. — XIII. Sitzung des krainischen Landtages artt 15. Oktober 1878. 295 brachte Aeußerung betraf, zurückweisen, indem ich ohnedies ii6cru'ugt bin, daß der Herr Berichterstatter in den fonfttaen Punkten den Aeußerungen des Herrn Abge-nrbneten Vodnjak in ihren rosigen Anschauungen auf ein den thatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Maß rcduziren werde. Kögeordnetcr Dr, v. Schrey: Ich erlaube mir auch auf die Ausführungen des §errn Abgeordneten Br. Bošnjak ein Paar Worte zu erwidern. Ich finde diese Ausführungen sehr natürlich und wundere mich, daß sie so spät gekommen sind, daß diejenigen Herren, welche der herrschenden Partei des aufgelösten Landtages angehören, so spät die segensreiche Wirkung ihres Regimentes auseinandersetzen. Ich bin gar nicht überrascht, wenn gelegentlich der Landesfonds-Voranschlags-Debatte der Ueberschuß von 40.000 fl. zum Anlasse genommen wird — um die Verdienstlichkeit einer solchen Gebarung in das rechte Licht zu stellen. Allein indem ich mich ganz objektiv halten will, muß ich doch bemerken, daß es eine große Täuschung ist, wenn Jemand glaubt, daß man diese Folgerung aus den vorstehenden Landesfonds-Voranschlägen mit Fug und Recht ableiten könne. Es ist doch eine Illusion zu sagen, der Ueberschuß pr. 40.000 fl. sei ein effektiver, wenn man bedenkt, daß der Ueberschuß nur zur Deckung des Abganges dient, welcher sich aus der Vorlage über eilten andern Fond nämlich den Jrrenhausbaufond ergibt. Der zufällige Umstand, daß das Präliminare des Jrren-hausbaufondes nicht in der Beilage 12, sondern in einer andern Beilage vorgelegt wird, kann Niemanden darüber täuschen, daß dasjenige, was auf der einen Seite erspart, auf der andern ausgegeben wird. Wenn wir den Voranschlag des Jrrenhausbaufondes zur Hand nehmen, so werden wir finden, daß der Fond nicht nur demnächst aufgezehrt ist, sondern auch daß er das Landesfonds-Vermögen in einer bedenklichen Weise aufzuzehren beginnt. Weiters muß ich darauf hinweisen, daß der Prü-liminar-Ueberschuß von 44.312 fl. ein fingirter ist, aus dem Grunde, weil es eine bekannte Thatsache ist, — ich bitte den Rechnungsabschluß nachzusehen, — daß der Ertrag der 20 % Laudesumlage nie vollständig eingeht und auch aus dein Grunde, weil aus dem Titel der Steuerabschreibungen in Folge von Elementar-Ereignissen sehr bedeutende Summen in Abschreibung kommen. Wenn das nicht schon genügend wäre, die Unrichtigkeit der Behauptung zu kennzeichnen, daß dieser Ueberschuß einen Laldovortrag verdienstlicher Thätigkeit des abgetretenen Landtages bildet, so ist doch die Thatsache schlagend, daß der Landesausschuß, welcher der Majorität der aufgelösten Landtage angehört, sich bewogen gefunden J)slt, unter Hinweisung auf die mißliche finanzielle Lage mš Landes zu einer Vorlage zu schreiten, welche man JJur m einem Momente der Bedrängniß zu ersinnen Anlaß l“t, nämlich wegen Einhebung eines Zuschlages auf B'er und Branntwein. m Sef) bin überzeugt, daß der Landesausschuß mit My auf die vielen Bedenken, welche insbesondere gegen "vefieuerung des Bieres sprechen, es gewiß unterlassen Pte, eine neue Belastung der Steuerträger zu propo-!te"i ^enn er der Ansicht gewesen wäre, daß es so Wttg mit den Landesfinanzen bestellt sei, wie es sich r Hbrr Abgeordnete Dr. Bošnjak dargestellt hat. Nicht nur in der Ziffer des Voranschlages, beziehungsweise des sich ergebenden Ueberschusses äußert sich die gute oder die nicht gute Verwaltung des Landesfondes, sondern sie ist meiner Ansicht nach aus andern Rubriken zu beurtheilen und zwar aus jenen, welche die Höhe der bestehenden Umlagen und den Schuldenstand des Landes betreffen. Schon jene Posten, welche in den Ausgabs-rnbriken als Zinsenbedeckung für die Landesschulden figu-riren, lassen die Behauptung des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak über den günstigen Vermögensstand des Landes als unrichtig erkennen. Wir finden, daß ein Darlehen von 62.000 fl. aus dem Morastkulturfonde und weiters ein Sparkassedarlehen von 62.000 fl. vom Lande geschuldet wird. Von einem Lande, welches so bedeutende Schulden hat, und welches diese Schulden in der letzten Zeit contrahirt hat, kann man wohl nicht sagen, daß es in einer günstigen finanziellen Position sich befinde. Abgesehen von diesen Schulden sind aber auch jene zu berücksichtigen, welche, wie die Herren Landesausschußbeifitz er wissen werden, an verschiedenen Titeln noch ausständig sind, z. B. an Findlings- und Spitals-verpflegskosten. Davon ist im Voranschläge nichts erwähnt , allein der Rechnungsabschluß und die Bücher der Landesbuchhaltung geben hierüber Aufschluß. Mit Rücksicht auf das Gesagte bin ich nicht in der Lage, den Ansichten des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak beizustimmen und wenn sie richtig wären, hätte ich nicht das Wort ergriffen, um mich dagegen auszusprechen, indem ich gewiß, wenn die Wirkung einer verdienstvollen Thätigkeit zu Tage getreten wäre, dieselbe nicht bestritten hätte. So muß ich aber sagen, daß die Vorlagen, I welche wir berathen, nirgends etwas davon gezeigt haben, was uns der Herr Abgeordnete Bošnjak vor die Augen geführt hat. Poslanec dr. Poklukar: Gospoda moja! Najpoprej moram obžalovati, da 1 je tako važen predmet, proračun naše dežele, obravnavan tako, da se stavi kot zadnja točka na dnevni red, ko vsak že bolj po uri gleda, kakor po aktih, katere ima pred sabo. Zaradi tega je opravičeno, da bode moja opazka čisto kratka, katero izreči sem provociran. Gospodje na uni (desni — rechten) strani in med prvimi gosp. Dežman hočejo očitati naši stranki slabo gospodarstvo, če tudi je naša stranka ravnala na podlagi sklepov, pri katerih so bili vsi udje finančnega odseka večjidel soglasni. Gospoda moja, vi veste, da pri finančnih obravnavah, ko.se gre za denar, zginejo nasprotne misli o drugih vprašanjih. Konštatirati moram, da finančni odsek pri tej peticiji, katero je gosp. poročevalec na podlagi nevem kako sklenjenega sklepa finančnega odseka porabil za to, da predlaga reorganizacijo naših deželnih uradov — v prejšnih letih je pri takih prošnjah finančni odsek redno in soglasno sklepaval acl aeta. Letos najdemo, da je peticija deželnih uradnikov dala povod, da se uradi reorganizirajo. Seveda, če prezremo, da se je večina spremenila od lanskega leta, bi pa lahko vprašali, kje je uzrok takega spremena, v mišljenju finančnega odseka, katerega udje so po večini isti ostali. O tem bomo sicer prihodnje leto sodili, ko pride poročilo deželnega odbora o reorganizaciji, ali ne bom se motil, ako rečem, reorganizacija bo imela pečat strankarstva na čelu, kakor marsikateri enaki sklep, ki se je letos pripravil. Sedaj nočem druge sodbe izreči, prihodnje leto pa se bo videlo, da Vam je le na tem, da izbacnite tiste osebe, ki ne pripadajo Vaši stranki. Trdilo se je, kako slabo je gospodarila narodna stranka. Jaz konštatiram m se sklicujem na tiste gospode, ki so bili že poprej udje finančnega odseka, da so bili sklepi tega odseka, ko se je šlo za velika vprašanja, skoraj vedno soglasni. Le vlani, ko se je šlo za stavbo normšnice, bilo je nekoliko gospodov nasprotnjega mnenja. Nikakor pa ni bila stvar taka. kakor je gosp. dr. Schrey trdil in ne vem, kako se mu bo gosp. Dežman zahvalil za dan mu kompliment doslednosti, ker le znano. da je bil tildi g, Dežman za predlog finančnega odseka, ko se je šlo za stavbo nove normšnice in ga je celo, kakor je gospodom znano, v javni seji podpiral. Očitalo se je. da ie prvi uosp. govornik kazal, kako cvetoče so naše finance. To so gospodje malo pretirali, on ni ravno rekel, da imamo cvetoče finance v naši deželi, ampak dokazal je, da so naše finance do sedaj sicer pri težkih bremenih, katera vsi obžalujemo, vendar v redu bile in ako smo. kakor je gosp. dr. Schrey trdil, tudi dolg naredili, bila je to interimistična naredba deželnega odbora, ki je imel pravico prodati obligacije deželnega zaklada, ki je pa iz dobrih uzrokov raji vzel denar na posodo, ker Ti obligacij zaradi slabega kurza ne bil mogel dobro prodati. Kar se tiče resolucije, gospoda moja, bodemo o njej govorili, ko pride nameravana organizacija na dnevni red. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Landeshauptmann: Nachdem Niemand mehr das Wort begehrt, schließe ich die Generaldebatte Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Dr. Kitter v. Westeneck: In der Generaldebatte über das Landesfonds-Präliminare wurden hauptsächlich nur zwei 'Ansichten zum Ausdrucke gebracht. Die eine in Betreff der Resolution, welche seitens des Finanzausschusses über die Beamtenpetition vorgeschlagen wurde, und die andere war eine Lobeshymne, welche der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak seiner Partei und sich selbst gesungen hat. Ich glaube, daß der Werth des Selbstlobes im Allgemeinen nicht sehr hoch anzuschlagen ist und daß es besser wäre, wenn der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak es uns überlassen hätte über die Geldgebarung seiner Partei in der abgelaufenen Periode ein Urtheil zu fällen. Ich bin überzeugt, — und damit antworte ich gleichzeitig auf die Anspielung auf die Zukunft, daß die jetzige Majorität im Landtage mit voller Beruhigung seinerzeit den Rechnungsabschluß über ihre Administration zur allgemeinen Beurtheilung wird vorlegen können und daß sie nach Ablauf ihrer 6jährigen Functionsdauer mit voller Beruhigung das Urtheil des hohen Hauses erwarten wird, ob sie gut oder schlecht gewirthschaftet habe. Was aber das Selbstlob des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak anbelangt, so scheint es nach den Ziffern, die er angeführt hat, wirklich so, als ob ein UebersM vorhanden wäre. Es wurde bereits seitens des §ertn Abgeordneten Dr. v. Schrey nachgewiesen, daß mW, ein Ueberschuß nicht existirt, denn alle Jahre weist brr Rechnungsabschluß 30.000 bis 35.000 fl. Uebersch„j-nach, das sind aber nichts anderes als Kassabestände die jeder Landeshaushalt nothwendig braucht. Naclidem aber diese Kassabestände alljährlich sich ergeben, so ist das kein Ueberschuß. Daß der für das Jahr 1879 präliminirte Ueberschuß von 43.000 fl. gegen den vorjährigen Prüliminar-ansatz mit dem Ueberschusse von 37.000 fl. um 6000 fl. größer sein wird, ist eine Folge dessen, daß der Finanzausschuß des heurigen Landtages bereits den Bleistift in der Hand gehabt — und einige überflüssige Posten in den Verwaltungsauslagen gestrichen hat. Wenn sich ein Kassarest jährlich gleichmäßig zeigt, so kann man von keinem Ueberschuß reden, abgesehen davon, daß keiner der beiden Herren Abgeordneten, die sich gegenseitig das Lob der guten Geldwirthschaft zugerufen haben, in der Lage ist zu widerlegen, daß die 62.000 fl., welche während der Zeit, als ihre Partei die Majorität im Landtage hatte, ans dem Morastent-sumpfungsfonde aufgenommen wurden, nicht in Einklang zu bringen sind, mit jener Geldmanipulation, welche vom Herrn Abgeordneten Dr. Poklukar erwähnt worden ist. Diese 62.000 fl. sind unwiederbringlich ausgegeben worden, sie werden nicht sobald wieder zurückgezahlt werden können. Mit dem Darlehen bei der Sparkasse verhält es sich anders. Das ist ein Darlehen, welches wegen des schlechten Coursstandes der Papiere aufgenommen wurde, eine Geldmanipulation, die angezeigt schien, bei der jedoch Mitglieder unserer (desne — rechten) Seite mitgesprochen haben. Uebrigens ist auch dieses Geld ausgegeben worden und es ist gleichgiltig, ob die Obligationen verkauft oder verpfändet wurden, — das Geld ist zur Ausgabe gelangt, und die Obligationen sind dem Lande nicht zugewachsen während der Zeit, als Sie die Majorität im hohen Landtage gehabt haben. Ich glaube daher, daß es viel besser gewesen wäre, wenn in die Lobes-Schalmeien nicht geblasen worden wäre, wenn wir ganz ruhig über die Generaldebatte hinweggegangen wären, ohne diesen Punkt einer angeblichen guten Wirthschaft zu berühren. Als Faktum steht es fest, daß die VerwaltungsAuslagen circa 50.000 fl. ausmachen und bei einem Präliminare von 370.000 fl. Gesammtausgaben ist 50.000 fl. für die Verwaltungs-Auslagen eine enorme Summe. Ebensowenig wie die Herren die Belastung des Landesvermögens, die nichts anderes als eine Vennin-dernng des Landesvermögens ist, abstreiten können, ebensowenig werden Sie abstreiten können, daß — wie ich bereits einmal vor zwei Jahren die Ehre gehabt habe, hervorzuheben — während Sie die Macht in den Händen hatten, die Umlagen bei den bireften Steuern von 12 auf 20% gestiegen sind, und bei indirekten Steuern 20% neu dazu gekommen sind. (Poslanec dr. Zarnik: šola! šola! — die Schule! die Schule0 Diese 18% sind separat und haben keinen Bezug aus den Landesfond. (Poslanec dr. Zarnik: Zemljiška odveza! — die Grundentlastung!) . , Das Bedauern, welches der Herr Abgeordne Dr. Poklukar ausgesprochen hat, daß der Landesfond > icr letzten Stunde zur Berathung kommt, vielleicht auf dc,i Berichterstatter gemünzt, daß er so spät den Bericht erstattet hat — ist nicht begründet, indem es nicht möglich ist das Landesfonds-Präliminare früher zur Berathung 1' Mger,, bevor die Subfonde berathen und beschlossen würben und weil der Finanzausschuß die Subfonde nicht früher berathen hat, so war es auch nicht möglich diesen Bericht früher vor das hohe Haus zu bringen. — So m immer die Gepflogenheit in diesem hohen Hause uuö so wird es auch fernerhin sein. Wer sich für das Landesfonds-Präliminare in-teressirt, hat sich genügend informirat können, nachdem die Landesausschußvorlage schon seit der 1. Sitzung in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, und spe-riell der Herr Abgeordnete Dr. Poklukar auch Mitglied des Finanzausschusses ist, also schon seit Wochen über Alles informirt war, was in dem Präliminare des Landes-fondes vorkommt. In dem andern Punkte, nämlich in dem Detailangriffe des Herrn 'Abgeordneten Dr. Vodnjak gegen die die Beaiuteupetition betreffende Resolution muß ich sehr bedauern, daß die Verdächtigung, welche der Herr Abgeordnete Dr. Poklukar ausgesprochen hat, vorgekommen ist, indem er die Befürchtung aussprach, es werde das Elaborat, welches der Landcsausschuß dem hohen Landtage vorlegen wird, den Stempel der Parteilichkeit an der Stirne tragen. Ich bedauere sehr, daß diese Aeußerung schon jetzt gefallen ist. Es wäre doch besser zu sagen, wenn einmal das Elaborat vorgelegt sein wird, — dies oder jenes gefällt mir nicht daran, aber in voraus zu sagen, es werde das Elaborat den Stempel der Parteilichkeit an sich tragen, ist ein Vorwurf, der sich nicht widerlegen läßt, weil man eben nicht in voraus weiß, wie die betreffende Vorlage aussehen wird. Ich glaube jedoch, daß seinerzeit die Vorlage selbst einen solchen Vorwurf widerlegen wird. Der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak hat diesbezüglich auf die Verwaltnngsauslagen Steicrmarks hingewiesen und bedeutende Ziffern genannt, welche in Steiermark für die Verwaltung präliminirt werden. Abgesehen davon, daß Steiermark eine größere Provinz ist und einen größeren Verwaltungsapparat bedarf, ist es auch eine bedeutend reichere Provinz, und selbst wenn sie nicht in dem Verhältnisse reicher und größer wäre, würde das für den Finanzausschuß gar kein Grund sein, deswegen mehr auszugeben, weil ein anderes Land mehr ausgibt; denn, wenn Steiermark zu viel ausgibt, brauchen wir nicht diesem Beispiele zu folgen, und ich wundere mich nur, daß die Herren von jener (leve — linken) Seite des hohen Hauses nicht einverstanden sind, wenn der Wunsch zum Ausdrucke kommt, die Verwaltungsauslagen so viel als möglich zu vermindern. Es ist ja doch der Verwaltungsapparat nicht seinetwegen da, sondern wegen des Landes. Poslanec dr. Vošnjak: Prosim besede za faktično opazko. Gosp. poročevalec je rekel, da se tu o presežku ne more govoriti, ker je to tista svota, ki se nahaja teclno v kaši. Temu moram oporekati. Ta presežek se razvidi iz celega proračuna, ki obsega faktične potrebščine in dohodke, to pa, kar g. poročevalec misli, spada v računski sklep in jaz se jako čudim, kako se g. poročevalec more tako motiti. Ta presežek sledi iz tega, da mi 20% doklado votiramo, iz česar se vidi, da bi mi lahko . 4% doklado \ otirali. Potem imam še en popravek. G. poročevalec včasih tako poskoči s številkami, da mu je težko slediti. On pravi, da deželna uprava stane na leto 50 OOO gl., a jaz imam tu le 39.623 gl., toraj za 11.000 gl. manj. Seveda, če on tu-sem tudi to šteje, kar porabi deželni zbor, potem že dobi to svoto, ali upravni stroški znašajo le, kakor rečeno, okoli 39.000 gl. Faildeshauptmanu: Es ist in der Generaldebatte kein Antrag gestellt worden und wir schreiten sofort in der Spezialdebatte zum ersten Ausschußantrage, resp. zum Erfordernisse, dessen detaillirten Ausweis die Herren Abgeordneten in der Beilage 12 finden. Ich werde die einzelnen Hauptrubriken nach den vom Landesausschusse präliminirten Ansätzen resp. nach den vom Finanzausschüsse beantragten Abänderungen aufrufen lassen und ersuche diejenigen Herren, welche zu einer Subrubrik zu reden wünschen, sich beim Aufrufe der bezüglicheu Hauptrubrik zu melden, indem ich sonst die bezügliche Rubrik für genehmigt erklären würde. (Pritrjuje se — Zustimmung.) Potrebščina — Erfordernis;. I. Stroški deželnega zbora. I. Fandtagskosten. Berichterstatter Dr. flitter v. Mesteneck: In dieser Rubrik ist die Post a „Diäten und Reisekosten für die Landtagsabgeordnetcn" von 4000 fl. auf 5000 sl. erhöht worden, weil der Betrag von 4000 fl. dem Finanzausschüsse für eine 30tägige Session zu gering vorgekommen ist und zu diesem Zwecke mindestens ein Betrag von 5000 fl. erforderlich ist. Die Postb „Stenographen und Hilfsarbeiter" wurde von 1400 fl. auf 1200 fl. herabgesetzt, weil sich herausgestellt hat, daß aus dieser Post auch Remunerationen an landschaftliche Beamte ertheilt wurden, und weil nach Ansicht des Finanzausschusses unter dieser Post absolut nichts präliminirt werden soll, was mit dem Stenographendienste nicht im unmittelbaren Zusammenhange steht. Die Post c „Drucksorten und Papier" wurde von 3200 fl. auf 3000 fl herabgesetzt, weil für die Landtagsvorlagen ein so theueres Papier nicht nothwendig ist. Die Post g „dem Theaterfonde als Entschädigung für die Benützung der Landtagslokalitäten" wurde einem vor Kurzem ' gefaßten Landtagsbeschlusse gemäß von 400 fl. auf 800 fl. erhöht. Das Gesammterforderniß dieser Rubrik stellt sich sonach nach dem Antrage des Finanzausschusses auf 10.274 fl. heraus. Hierauf bezieht sich die Resolution a, welche aus der ersten Seite des Berichtes abgedruckt erscheint. (Točka I. potrebščine in resolucija a obveljate po nasvetih finančnega odseka — Rubrik I des Erfordernisses und die Resolution a werden nach den Anträgen des Finanzausschusses genehmigt.) II. Splošni administrativni stroški. II. Allgemeine Verwaltungsauslagen. Berichterstatter Dr. Witter v. Westeneck: Hier ist die Position „1) Functionsgebühren und Gehalte" nach den Ansätzen des Landesausschusses unverändert geblieben und es ist nur zum Schlüsse für den zweiten technischen Beamten ein Betrag von 1000 fl. neu eingestellt worden, so daß sich nunmehr das Ge-sammterforderniß dieser Position auf „26.562 fl. 3 kr." herausstellt. In der Position 2) „Dienerlöhnungen" ist im Punkte e für den Aushilfsdiener statt des Betrages von 292 fl. der erhöhete Betrag von 350 fl. eingestellt worden, so daß das Gesammterforderniß dieser Position nunmehr 2218 fl. 45 kr. ausmacht. In der Position 3) „Diurnen" wurde sub b das Diurnum für einen entbehrlichen Diurnisten bei der Landesbuchhaltung mit dem Betrage von 365 fl. und sub d die Erhöhung eines Diurnums von 73 fl. gestrichen ; ebenso hat sub c derselben Position der für einen stabilen Diurnisten beim Landesbauamte mit 547 fl. 50 kr. eingestellte Betrag zu entfallen. Das Gesammterforderniß dieser Position würde sonach 1714 fl. ausmachen. Bei der Post 4) „Remunerationen und Aushilfen" ist sub e der Betrag von 1200 fl. auf 1400 fl. erhöht worden. Schließlich wurde bei der Position 6) die Gnadengabe an die Wilhelmine Sapletu im Betrage von 31 ft. 50 kr. neu eingestellt. Bei dieser Hauptrubrik, welche also ein Gesammterforderniß von 39.873 fl. 56 kr. ausweiset — kommen auch die drei Resolutionen b, c, d, zur Sprache und habe ich insbesondere der Resolution b, betreffend die Reorganisirung der landschaftlichen Beamtenstellen, Folgendes zu bemerken: Diese Resolution, welche der Finanzausschuß dem i hohen Landtage zur Beschlußfassung vorlegt, bildet die Erledigung auf drei Petitionen, welche an den hohen Landtag gelangt sind, nämlich einer Petition, welche von 21 landschaftlichen Beamten überreicht wurde, einer zweiten, welche zwei von diesen Beamten noch separat eingebracht haben, und endlich einer dritten Petition, welche von den vier Primarärzten um Erhöhung ihrer Bezüge eingebracht wurde. Die Petitionen der 21 landschaftlichen Beamten erfordern eine besondere Besprechung und bezieht sich die beantragte Resolution insbesondere auf diese beiden Petitionen. Es ist eine den Herren aus der Zeit der Berathung der Landesfonds-Präliminarien der früheren Jahre bekannte Thatsache, daß die Gehalte der Landesbeamten eine sehr große Abstufung zeigen, indem sie mit 500 fl. beginnen und der höchste Gehalt bis 1400 fl. geht, abgesehen von den Quinquennalzulagen. Die Mehrzahl dieser Gehalte gehört zu jenen, welche mit 500, 600 oder 700 fl. fixirt sind. Es ist das eine Gehaltsstufe, welche es dem betreffenden Beamten geradezu unmöglich macht, eine Familie zu erhalten. Die Folge davon, daß das Land bisher seine Beamten so niedrig besoldete, war die, daß die meisten derselben eine Nebenbeschästi- gung suchten und auch fanden. Diese Nebenbeschästilim,., erstreckt sich in den meisten Fällen aus die Nachmitkazz-stunden, weil bei mehreren Landesämtern die Amtsstmi-den von 8 Uhr Früh bis 2 Uhr Nachmittags fixirt sind Es ist nun unzweifelhaft, daß einerseits ein Beamte der von 8 Uhr bis 2 Uhr arbeiten soll, nicht das \\\ leisten im Stande ist, was ein anderer in der gleiche Zeit leisten würde, wenn diese Stunden aus den ganze,, Tag vertheilt würden. 6 Stunden in Continue kann kein Mensch mit gleicher Ausdauer arbeiten. Ein zweiter Nachtheil dieser Einrichtung ist der, daß ein Beamte, der zwei Herren dient, dem einen šmn' dem er allein dienen sollte, wenn er entsprechend hono-rirt würde, nicht mit ganzer Hingebung die Dienste leistet. In Erwägung dieser Umstände einerseits und besonders auch in Erwägung, daß das Land andererseits seine Beamten im Hinblicke aus den mißlichen Vermögensstand nicht besser honoriren kann, wenn es nicht gleichzeitig eine Verminderung der Stellen eintreten läßt, und dann von den übrig bleibenden Beamten die volle Hingebung für die Geschäfte des Landes verlangt, wird in Hinkunft von den Beamten verlangt werden müssen, daß sie die ganze Zeit des Tages zur Arbeit verwenden und dem Lande widmen. Es wird sich aber zweitens auch darum handeln, die Beamtenstellen, die durch die vermehrte Stundenanzahl der Arbeit überflüssig werden, einzuziehen, und durch die Ersparnisse, die sich durch Verminderung der Beamtenstellen ergeben, den verbleibenden Posten eine entsprechende Gehaltserhöhung zu gewähren. Selbstverständlich ist es, daß alle diese Reformen nur successive und dadurch geschehen können, daß das Land in keinem Falle hiedurch eine Mehrbelastung erfährt. Es ist der Verwaltungsapparat des Landes ein so unverhältnißmäßig großer, daß kaum ein Vertreter desselben sich stnden dürfte, der einer Mehrbelastung zu diesem Zwecke zustimmen konnte. Es ist eine Mehrbelastung auch gar nicht erforderlich, und es wird doch den Wünschen der Landesbeamten entsprochen werden rönnen, wenn man aus die angedeutete Weise Ersparnisse zu erzielen trachten wird. Es muß sich die Thätigkeit des Landesausschusses bei der Berathung dieser Frage jedoch auch auf die Berathung der Geschästseintheilung bei den verschiedenen Landesämtern ausdehnen. Um nur ein Beispiel anzuführen, würde es vielleicht möglich sein, und würde sich aus sachlichen Gründen sehr empfehlen, der Landeskasse die Liquidatur abzunehmen und der Buchhaltung zu übertragen. Die Liquidatur gehört nicht zur Kassa, indem es nicht angeht, daß das auszahlende Amt sich selbst die Auszahlung liquidirt. Für alle Staatskassen liquidirt die Buchhaltung, wo eine existirt, bei den Steuerämtern ist dies natürlich nicht der Fall. Dadurch könnte ein Posten bei der Kassa überflüssig werden, die Geschäftseintheilung würde sich vereinfachen. __ Es wäre daher eine concretere Fassung der Resolution, als diejenige ist, welche der Finanzausichnb vorschlägt, nicht rathsam, weil dem Landesausschupe freie Hand gegeben werden muß zur reiflichen Erwägung alles dessen, was zur Geschäftsvereinfachung, und um dem Wunsche des Landtages zu entsprechen, nothwendige: scheint. In diese Resolution ist gleichzeitig die Erledigung der Wünsche der Primarärzte ausgenommen, indem m der Resolution ausgedrückt ist, daß die Berathung de pMiiisirung der Laudesämter sich nicht nur auf das 5ilfsamt, die Buchhaltung und die Kassa, sondern auch iuf andere Aemter zu erstrecken haben wird. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über die Erforderniß-rubrik II und die erwähnten drei Resolutionen. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem Niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Abstimmung. (Pri glasovanju obvelja vsa točka II. potrebščine in resolucije b, c, d po nasvetih finančnega odseka _ hei der Abstimmung wird Rubrik II des Erfordernisses sammt den Resolutionen b, c, d nach den Anträgen des Finanzausschusses genehmigt.) III. Stroški za privatno-pravni stan posesti. III. Ausgaben für den privatrechUichen Dcsttzstand. (Obvelja brez razgovora — wird ohne Debatte genehmigt.) IV. Stroški za zemljedelstvo. IV. Ausgaben für Landeskultur. Berichterstatter Dr. Kitter v. Kesteneck: Bei dieser Rubrik reduzirt sich die Post c „Ausgaben des Landesknlturfondes" von 1856 fl. 79 kr. auf 1796 fl. 79 kr., so daß das Gesammtcrforderniß dieser Rubrik 3346 fl. 79 kr. ausmacht. (Točka IV. potrebščine obvelja brez razgovora po nasvetih finančnega odseka — Rubrik IV des Erfordernisses wird nach den Anträgen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmigt.) V. Stroški za občno varnost. V. Ausgaben im Interesse der öffentlichen Sicherheit. (Obvelja brez razgovora — wird ohne Debatte genehmigt.) VI. Stroški za zdravstvo. VI. Sanitätsanslagen. Berichterstatter Dr. Kitter v. Kesteneck: Bei dieser Rubrik ist in Gemäßheit der Landtagsbeschlüsse vom 11. Oktober 1878 sub 1 b „Diäten und Reisekosten der Jmpfärzte" der Betrag von 3300 ff. aus 3900 ff. erhöhet und sub 1 c „Verpflegskosten der Etter der Vorimpflinge" der Betrag von 1430 ff. auf 800 fl. herabgesetzt worden: das Gesammterforderniß dieser Rubrik beläuft sich demnach auf 4997 fl. (Točka VI. potrebščine obvelja brez razgovora ~ Rubrik VI des Erfordernisses wird ohne Debatte genehmigt.) VII. Dobrodelne naprave. VII. Wohlthätigkeitsanstalten. Berichterstatter Dr. Kitter v. Kesteneck: Bei dieser Rubrik ist das Erforderniß des Krankenhauses von 64.372 fl. 6iy„ kr. auf den Betrag von 59.472 fl. 61 y2 kr. richtig zu stellen, wornach sich das Gesammterforderniß der Position 1 „Auslagen der Wohlthätigkeitsanstalten-Fonde" auf 108.271 ff. 65-/« kr. herausstellt. (Točka VII. potrebščine obvelja brez razgovora po nasvetih finančnega odseka — Rubrik VII des Erfordernisses wird nach den Anträgen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmigt.) Vlil. Stroški za poduk in omiko. VIII. Auslagen für Dildungszwecke. Berichterstatter Dr. Kitter t>. Kesteneck: Bei dieser Rubrik hat vor Allem die Post 3 „Ausgaben des Theaterfondes" pr. 8005 fl. 49 kr. zu entfallen, weil der Theaterfond als selbstständiger Fond zu behandeln ist. Post 5 hat richtig zu lauten: Deckung des Abganges des Lehrerpensionsfondes und ist mit 7362 ff. 92 y„ kr. einzustellen, weil der Lehrerpensionsfond kein Subfond des Landesfondes ist, weiters das Land für den Lehrerpensionsfond keinerlei Einnahmen hat und denselben auch nicht präliminirt, sondern nur verpflichtet ist, den Abgang desselben aus dem Landesfonde zu decken. Ebenso wurde Post 6 „Erforderniß für den Schulbücherverlag" pr. 1000 fl. als nicht erforderlich gestrichen. Post 11 hat gemäß Landtagsbeschluß vom 26. September 1878 „Unterstützung an drei Frequentanten der Hufbeschlags- und Thierarzneischule" zu lauten. Als weitere Posten haben in Folge der bereits gefaßten Landtagsbeschlüsse eingestellt zu werden: 12) Für den Maler Simon Ogrin . . . 100 fl. 13) Beitrag für den Verein slavischer Universitätshörer in Graz............................100 fl. 14) dem Unterstützungsvcreine des Rudolfswerther Gymnasiums............................... 200 fl. 15) der Gymnasialdirection Gottschee zur Unterstützung dürftiger Gymnasialschüler 100 fl. 16) der Freitischstiftung an der technischen Hochschule in Graz.......................... 50 fl. und 17) zur Förderung slovenischer dramatischer Zwecke.................................. 1000 fl. Das Gesammterforderniß dieser Rubrik beläuft sich sonach auf 19.913 fl. 21-/« kr. (Točka VIII. potrebščine obvelja brez razgovora po nasvetih finančnega odseka — Rubrik VIII des Erfordernisses wird nach den Anträgen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmigt.) IX. Javne stavbe. IX. Veffentliche stauten. Berichterstatter Dr. Bitter v. Besteneck: Bei der Rubrik IX „Oeffentliche Bauten" wurde die Ausgabe für den Bau des Irrenhauses in Studenc auf den Betrag vom 3124 fl. 60 kr, richtig gestellt, wornach sich das Gesammterforderuiß dieser Rubrik auf 28.124 fl. 60 kr. herausstellt. Zu dieser Rubrik Post 1 beantragt der Finanzausschuß die Resolution sub e des Ausschußberichtes. (Točka IX. in resolucija e obveljate po nasvetih finančnega odseka — Rubrik IX und die Resolution e werden nach den Anträgen des Finanzausschusses genehmigt.) X. Stroški za priprego. X. Ausgaben für Vorspann. (Obvelja brez razgovora — wird ohne Debatte genehmigt.) XI. Različni stroški. XL Verschiedene Ausgaben. Berichterstatter Dr. Bitter r>. Bestencck: Post 1 wurde vom Finanzausschüsse statt 8000 fl. mit 6000 fl. eingestellt. Die Bezeichnung für „Abbrändler" erachtete der Finanzausschuß entfallen lassen zu sollen, damit nicht jene Leute, welche ihr Hab und Gut nicht assekuriren, für ihre Nachlässigkeit noch prämiirt werden; viel rath-fcmter schien es dem Finanzausschüsse, freiwilligen Feuerwehren Unterstützungen z. B. zu Gerätheanschaffungen in Aussicht zu stellen, um die Bildung dieser wohlthätigen Vereine möglichst zu fördern. Diesemnach hätte diese Post von nun an zu lauten: „Unterstützungen für durch Elementar-Ereignisse Beschädigte und für freiwillige Feuerwehren". Das Gesammterforderniß dieser Rubrik würde hiernach 15.060 fl. betragen. (Točka XL potrebščine obvelja brez razgovora — Rubrik XI des Erfordernisses wird ohne Debatte genehmigt.) Landeshauptmann: Ich constatire, daß das Gesammterforderniß des Landesfondes mit 369.790 fl. 16' „ kr. genehmigt ist. Wir kommen zur Le defining. I. Dohodki iz privatno-pravnega premoženja. I. Einnahmen ans dem privatrechtlichen Vermögen. (Obvelja brez razgovora — wird ohne Debatte genehmigt.) II. Dohodki iz javnih naslovov. II. Einkommen aus öffentlichen Titeln. Berichterstatter Dr. Bitter v. Besteneck: Bei der Bedeckung hätte in der Rubrik II Einkommen aus öffentlichen Titeln" die Post b 3 ^Einnahmen des Theaterfvndes" pr. 4547 fl. (in Uebereinstimmung mit der Streichung der Erfordernißrubrik VIII Post 3), desgleichen die Post b 5 „Einnahmen des Lehrerpeusionsfondes" pr. 4807 fl. (entsprechend der Bemerkung zum Abstriche bei der Erfordernißrubrik Post 5) ganz zu entfallen, die Post b 6 „Einnahmen des Jrreuhausbaufondes" ist von dem Betrage von 759 fl. 99 kr. auf 676 fl. herabzusetzen. Die Gesammtbedeckum dieser Subrnbrik b würde sonach 41.445 fl. betragen. (Točka II. zaklade obvelja po nasvetih finančnega odseka brez razgovora — Rubrik II der Bedeckung wird nach den Antrügen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmiget.) > III. Dohodki iz dobrodelnih naprav. III. Einnahmen ans den WohlthatigKeitsanstalte». (Obvelja brez razgovora — wird ohne Debatte genehmigt.) IV. Različni dohodki. IV. Verschiedene Einnahmen. Berichterstatter Dr. Bitter v. Besteneck: Bei dieser Rubrik ist nach dem Antrage des Finanzausschusses sub 1 c eine neue Post „Straßenkostenvorschuß-Rückersätze" mit dem Betrage von 1200 fl. einzusetzen, weil von den im Jahre 1879 zur Rückzahlung fülligen Vorschüssen im Gesammtbetrage von 4356 fl. voraussichtlich doch mindestens ein Betrag von 1200 fl. in den Landesfond zurückfließen bürste. Hiernach stellt sich die Gesammtsumme dieser Bedeckungsrubrik auf 6040 fl. heraus. (Točka IV. zaklade obvelja po predlogih finančnega odseka brez razgovora — Rubrik IV der Bedeckung wird nach den Anträgen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmigt.) Landeshauptmann: Ich constatire die Annahme der Bedeckung m Gesammtbetrage pr. 115.863 fl. 98 kr., welche im Entgegenhalte zum Gesammterfordernisse von 369.790 fl-16 7a kr. einen Abgang von 253.926 fl. 18 kr. ergibt. Hiermit ist der erste Ausschußantrag erledigt. (2., 3., 4. in 5. predlog finančnega odseka obveljajo potem brez razgovora v 2. in na zadnje ves predmet v 3. branji — der 2-, 3., 4. und 5. Antrag des Finanzausschusses werden sohin ohne Debatte m t-und schließlich der ganze Gegenstand in 3. Lesung g' nehmigt.) Landeshauptmann: Landeshauptmann: Es ist mir folgender Dringlichkeitsantrag vom Kerrn Abgeordneten Freiherrn ü. Apfaltrern und @e= iiofien übergeben worden, um dessen Verlesung ich den Herrn Schriftführer ersuche. (Zapisnikar bere — der Schriftführer liest): „Pringtichlrcits -Antrag. Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung der großen Wichtigkeit, welche die Einführung und die Anwendung der als Organe der zwangsweisen Steuereintreibung nun in Wirksamkeit tretenden Steuer-Exekutoren unzweifelhaft in sich schließt, und in Rücksicht der geschehenen Zusicherung, daß das Normativ dieser Institution dem Landesausschusse demnächst zukommen werde, erhält der Landesausschuß den Auftrag, diesem Gegenstände sein besonderes Augenmerk zuzuwenden, und im Falle Bedenken gegen eine übermäßige Bedrückung der Steuerschuldner, sei es insbesondere in der Zeitfolge, oder in den Kostengcbühren dieser Steuer-Exekution sich ergäben, die entsprechende Abhilfe im Namen der Landesvertrctung anzustreben. Apfaltrern m. p. Deschmann m. p. C. Luckmann m. p. Blagay m. p. Langer m. p. Kecel w. p. Thurn m. p. Dr. Eduard Deu m. p." Landeshauptmann: Ich ertheile dem Herrn Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit seines Antrages, welcher laut der Unterschriften die geschäftsordnungsmäßige Unterstützung bereits gefunden hat — das Wort. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaktrern: Der Antrag, welchen meine Herren Collegen und ich uns erlaubt haben zu stellen, bezweckt eine Thätigkeit unseres Landesausschusses im Gegenstände der Steuer-Exekutoren, welche eben in Wirksamkeit gesetzt werden sollen. Bevor der Landtag wieder zusammentritt und zu sprechen Gelegenheit haben wird, wird dieses Institut bereits aktivirt und definitiv eingeführt und sodann dessen Beseitigung gewiß viel schwieriger sein, als dies im gegenwärtigen Augenblicke der Fall ist. Der Landtag wird wahrscheinlich morgen seine letzte Sitzung halten. Wenn somit hierüber ein Beschluß gefaßt werden soll, — und ich glaube, dies liegt im Inceste der Steuerträger — so muß dies in dringlicher Weise geschehen. Dadurch glaube ich meinen und meiner Kollegen Antrag als einen dringlichen begründet zu haben. Ich bitte den hohen Landtag die Dringlichkeit Mines Antrages anzunehmen. Landeshauptmann: zuerst der Antrag zur Abstimmung, als ein dringlicher anerkannt und be-soll. (Nujnost predloga se pripozna me Dringlichkeit des Antrages wird genehmigt.) Es konunt °b dieser Antrag handelt werden Ich ertheile somit dem Herrn Antragsteller zur sachlichen Begründung seines Antrages nochmals das Wort. Abgeordneter Areiherr i>. Apfattrern: Das Institut der Steuer-Exekutoren ist nach dem Inhalte der Beantwortung der bezüglichen Interpellation, welche wir bei Beginn der heutigen Sitzung vernommen haben, an und für sich eine Maßregel, gegen welche in irgend einer Weise Opposition zu machen kein Anlaß wäre, wenn nicht, wie dies gar so leicht geschieht, mit solchen Institutionen ein Mißbrauch getrieben würde, und wenn nicht die Folgen, die ein nicht controlirbarer Mißbrauch für das Land und die Steuerträger damit herbeiführen kann, nicht so weittragend wären. Es wurde uns von Seite der hohen Regierung versichert, daß diese Steuer-Exekutoren zunächst an die Stelle der Militär-Exekutionen zu treten haben, welche letztere sie somit überflüssig machen würden. Diese Exekutionsführung hat zur Folge, daß die Exekutious-gebühr für den Exekuten mit 10 kr. per Tag berechnet wird. Es dauert jedoch diese exekutive Mahnung con-tinuirlich durch 14 Tage, wenn der Excquirte nicht zu rechter Zeit seine Schritte wegen Zufristung der Steuerzahlung macht. Das sieht recht harmlos aus, wenn man jedoch die praktische Wirkung dieser Maßregel ins Auge faßt, so ist sie gar nicht harmlos, denn diese Militär-Exekutionen sind ohnedies nicht so sehr oder, ich glaube, gar nicht üblich gewesen, sondern es wurden die Steuerträger, die mit einem Betrage im Rückstände waren, mit einem Mahnzettel an ihre Schuldigkeit erinnert, dafür haben sie den Strafkreuzer mit 10 kr. an den Gemeindediener abgefiihrt und damit war die Sache abgethan. Wenn der Betreffende später nach einer angemessenen Zeit wieder gekommen ist und zahlte, war die Sache in Ordnung. Jetzt wird es anders sein. Es wird der Steuer-Exekutor kommen und den Mahnzettel zustellen und deshalb muß der Rückständler eine Taxe durch 14 Tage zahlen, welche sich, nachdem sie für jeden Tag 10 fr. ausmacht, auf 1 fl. 40 kr. belauft. Das ist eine Kostenvermehrung, welche in sehr vielen Füllen die exeqnirte Steuer übersteigt. Wie steht es mit dem Hilfsmittel des Ansuchens um Steuerzufristung? Das fft allerdings ein Mittel, welches diesen Betrag zur Ersparung bringen kann, aber nicht zur vollständigen Ersparung, weil einmal die 10 kr. und der Stempel für das Gesuch mit 50 kr. für jeden noch so unbedeutenden Betrag unbedingt zu entrichten sein werden, somit 60 kr. sind die unvermeidlichen Folgen jeder Versäumniß in der Steuerabfuhr. Ich brauche die Herren, welche praktische Männer sind, nicht zu erinnern, daß demungeachtet die betreffenden Verzugszinsen dem Steuerrückständler eingerechnet werden, und zwar von dem 15. Tage des betreffenden Monates, in welchem das Quartal fällig wird. Wenn der Staat — es ist noch nicht lange her, seit diese Verzugszinsen gezahlt werden — sich mit diesen Verzugszinsen begnügen wollte, so wäre es nicht mehr als recht und billig. Der krainische Steuerträger ist ohnedies ein williger Mann, er zahlt, wann er immer kann, und ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß gerade in neuester Zeit, wo wir nacheinander schlechte Jahre hatten, der Eingang der Steuern eher besser, als schlechter geworden ist, daß die Rückstände geringer waren, als früher ohne Steuer-Exekutoren, lediglich mit dem bisherigen Verfahren, welches — Dank sei es den betreffenden Organen — in vielen Bezirken ein rücksichtsvolles war. Eine derartige Rücksicht war die, daß von den Steuerträgern nicht gerade in jener Zeit, zu welcher sie kein Geld haben, sondern damals die Steuern verlangt wurden, wo sich durch den Verkauf eingeheimster Produkte voraussichtlich ein bischen Geld eingefunden hatte. Damals wurden die Steuerrückständler gemahnt, und Beweis des Resultates haben sie ihre Pflicht erfüllt. Was die weitere Thätigkeit dieser neuen Organe anbelangt, so bezieht sie sich auf die weiteren Schritte der Exekution. In dieser Hinsicht ist, wie die Darstellung der Interpellations-Beantwortung sich vernehmen läßt, das Verhältniß kein außerordentlich ungünstiges. Es sind, soviel ich entnommen habe — Taxen auch für diese Grade der Exekution eingeführt, welche sogar eine Abstufung haben, nach der Höhe des zu exequirenden Betrages, resp. Steuerrestes, Taxen, welche an die Stelle der Commissionsgebühr treten, welche bis nun an den Abgeordneten des Steueramtes entrichtet werden mußte. Es wird sich allerdings für einzelne Fälle durch diesen Vorgang ein günstigeres Verhältniß für den Rückständler ergeben, jedoch in der Mehrheit der Fälle wird dies nicht der Fall sein, denn es gehen ja bei solchen Exekutionen nicht bloß die Steuer-Exekutoren, sondern auch die Schätzmänner mit, welche entlohnt werden müssen und wenn in einem einzelnen Falle, nur ein Rückständler da ist, so muß er die ganze diesfällige Gebühr entrichten, nicht minder als es bei dem bisherigen Vorgänge der Fall war und vielleicht noch mit einer höhern Summe. Aber dadurch ist nicht gesagt, daß dem Steuerrückständler ein Leid geschehen ist. Früher war er mit den Commissionskosten ein arg bedrückter Mann, in Zukunft wird er es nicht minder sein. Es ist aber auch noch ein zweiter Umstand bei diesen Hähern Graden der Exekution, welcher für die Bevölkerung keine freundliche Aufgabe enthält, das ist die Assistenz, welche die Gemeindeorgane dem Steuer-Exekutor zu leisten haben. Denken wir uns ein bischen, wie sich die Sache in praktischer Durchführung gestalten würde. Daß der Steuer-Exekutor einMannsein wird, welcher der Bevölkerung nicht willkommen erscheinen wird, versteht sich von selbst, und er wird umsoweniger willkommen sein, je mehr sich der einzelne Steuerträger bewußt ist, daß er sein Möglichstes thut. Wenn er demungeachtet den verhaßten Mann in die Gemeinde kommen sieht, so wird sein Gefühl gewiß ein sehr bitteres sein, und wenn diesen Organen sodann von den Gemeindevorstehern Assistenz geleistet werden muß, wie wird die Stellung des Gemeindevorstehers dabei sein, welcher Grad von Erbitterung wird sich auf ihn erstrecken, wer wird sich herbeilassen Gemeindevorsteher in Krain sein zu wollen? (Dobro! — Bravo!) Das ist ein Umstand, weshalb dieses Institut für uns am Lande ein verderbliches genannt werden muß. Wir haben schwere Noth halbwegs brauchbare Gemeindevorsteher zu bekommen, jetzt sollen sie durch diese Organe, durch die Steuer-Exekutoren, noch mehr diskreditirt werden. j Ich gestehe, es ist nur schwer, ohne die Instruktion zu kennen — und ich habe leider nicht dieselbe zu Gesicht bekommen, ich kann auch nicht bei dem morgigen Schlüsse der Session abwarten, bis sie dem Landesausschusse zu-gemittelt wird, — es ist mir schwer derzeit ein Urtheil zu fällen, ich bin aber überzeugt, daß sich bei einer gewissenhaften Durchprüfung dieser Instruktion verschiedene Härten in derselben finden werden, welche dieses Institut noch viel bedenklicher machen könnten. Diese Härten heraus zu finden, und durch den Landesansschnß dagegen Vorstellungen zu machen, bezweckt mein Antrag. Ich kann zum Schlüsse nochmals darauf hinweisen, daß das Land Krain bei seiner Willigkeit Stenern zu zahlen, diese Maßregel von Seite der Regierung nicht verdient hat (dobro! —Bravo!), und ich kann das betonen, weil wir da nicht mit allen Provinzen das gleiche Schicksal tragen. Es sind verschiedene Provinzen, bei denen dieses Institut noch nicht eingeführt ist, und wenn wir die Einzigen wären, so verdient es das Land Krain, daß wir von diesem Institute schon deshalb verschont werden, weil anerkannt ist, daß das Land von allen Kronlündern das einzige ist, welches eine Steuerüber-bürdung nachgewiesen hat. (Dobro! — Bravo!) Ich würde demnach das Ersuchen an das hohe Haus stellen, meinem Antrage beizupflichten, welchen ich einzubringen die Ehre hatte, und welchen der Hm Landeshauptmann vorher verlesen ließ. (Dobro! — Bravo!) Landesprälldcnt Aranz Kallma Kitter i>. Zlrbanowr Ich habe gegen den gestellten Antrag infoferne nichts einzuwenden, als damit dem Landcsausschnsse das Studium dieser Frage anempfohlen wird, ich kann umsoweniger etwas dagegen einwenden, weil ich glaube, daß sich der Landesausschuß bei näheren Informationen die Ueberzeugung verschaffen werde, daß die Absicht, hiemit eine drückende Maßregel einzuführen, der Regie-! rung ganz ferne gelegen war und vielleicht sogar für j Bestimmungen vorgesorgt worden ist, welche ein Korrektiv bilden für etwaige Härten, die bisher hie und da vorgekommen sein mögen. Was die Einwendungen gegen die erste Executions-Gebühr betrifft, so muß ich bemerken, daß die Gebühr für die Execntionsmannschaft die einzige gesetzlich richtige gewesen ist, ist sieunicht eingehoben worden, so war das eine Uebung, die eigentlich schon eine Abweichung von dem niemals aufgehobenen Gesetze in sich schloß. Was die festgestellte Gebühr für die Hähern Exekutionsgrade betrifft, so habe ich nicht unterlassen, hervorzuheben, daß eine billige Rücksicht darin enthalten ist, wenn man mit Rücksicht auf die Höhe des Steuerrückstandes Abstufungen festgesetzt hat und daß von nun an mindestens der eine Uebelstand vermieden wird, daß der Execut nie weiß, wie viel die auf ihn entfallenden Kosten der Pfändung und Schätzung ausmachen werden. Bisher hat oft der einzelne Restant das volle Partikulare zahlen müssen. Dieses wird jetzt nicht der Fall sein, sondern es wird mit Rücksicht aus die Höhe der Steuerrückstände eine mäßige Gebühr nit-richtet, welche meistens weniger ausmachen wird, als die Reisekosten, welche bisher für den eigens ausgesendeten Beamten anerlaufen sind. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß der Steuer-exekutor nicht berechtiget ist, die Gebühr selbst einzuheben, dieselbe wird vielmehr beim Amte erlegt und dorr (Aben werden, so daß ein Mißbrauch bei Einhebung der Gebühren gesetzlich unbedingt ausgeschlossen erscheint. Auch in Betreff der Hauptbesorgniß, die wegen Intervention der Gemeindevorsteher geäußert worden ist, bezweifle ich sehr, ob sie begründet erscheint, wenigstens qlaube ich, daß die Anschauung des Herrn Antragstellers über die traurige Rolle, welche die Gemeindevorsteher bierbei spielen würden, eine irrige ist. Es ist bisher vielfach geklagt worden, daß bei Vornahme von Pfän« düngen oft nicht mit jener Schonung vorgegangen worden sei, die erforderlich gewesen wäre, es sind erst vor wenigen Tagen in diesem Hause Klagen gehört worden, daß durch eine unrichtige Auffassung der ExekutionsOrgane oft auch Gegenstände des fundus iiistructus gepfändet worden sind. Dadurch nun, daß der Gemeindevorsteher bei der Pfändung intervenirt, wird dem Exe-kuten sogar ein Schutz gewährt, indem der Gemeindevorsteher gewiß dafür sorgen wird, daß man bei der Pfändungsvornahme nicht über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Zugleich wird der Gemeindevorsteher in diesen Fällen häufig auch als Schätzmann verwendet werden können, so daß die Nothtvendigkeit entfällt, für den Schätzmann eine besondere Gebühr zu bezahlen. Seja se končd ob 5. uri. Was die Behauptung betrifft, daß Kram die einzige Provinz sei, welche mit dein Institute der Steuer-exekutoren bedacht werden soll, so muß ich dem widersprechen. Vielleicht, daß die Durchführung dieser Maßregel in andern Provinzen noch nicht weit vorgeschritten ist, aber daß sie prinzipiell auch für andere Provinzen bereits angeordnet ist, kann ich versichern. Landeshauptmann: Ich bringe den Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern zur Abstimmung (Predlog obvelja — der Antrag wird genehmigt). Der Gemeindeausschuß wird sich morgen Vormittag 9 Uhr zu einer Sitzung hier versammeln, um über die ihm heute zugewiesene Petition schlüssig zu werden. Aus diesem Grunde wird die morgige Langtagssitzung erst um y210 Uhr beginnen. (Dnevni red: glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : siehe nächste Sitzung.) Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 5 Uhr. J A