280 Bericht des PetikionSausschusses über Petition der Gemeinden Kronau, Wald und Wurzen um Aufhebung der Sequestration, die bishin von den Gemeindegliedern in den erwähnten Waldungen ausgeübten Eigenthums- und Besitzrechte ausdrücklich suspendirt. Von diesem Zeitpunkte cm, wurden dieselben wegen Bezuges von Forstprodukten an die bezirksämtliche Bewilligung und an die forstätntliche Ausweisung gebunden, damit wurde ihnen nicht nur der Wald, sondern auch das Erträgniß der Jagdbarkeit entzogen. Die Petenten führen nun weiters an: Die für die Sequestrations-Verfügung angeführten Motive sind unrichtig, denn: Nach der bezogenen allerhöchsten Entschließung gebührt das Eigenthums- und Besitzrecht auf die Waldungen solange den Gemeinden, bis Jemanden ein stärkeres Recht durch einen richterlichen Spruch zuerkannt wird, das ist bisher nicht geschehen. Die eingeleitete Sequestration stehe daher im Widersprüche mit der allerhöchsten Entschließung; im Widersprüche mit der Gerichtsordnung; im Widerspruche mit dem Forstgesetze. In letzterer Beziehung wird angeführt: Das den politischen Behörden über die Waldungen zustehende Aufsichtsrecht schließt aber das Recht der Bevormundung der Gemeinden in der Ausübung ihres Eigen-thumsrechtes nicht in sich. Der jenen in Bezug auf die Forstwirthschast eingeräumte Einfluß und Wirkungskreis ist durch das neue Forstgesetz klar bestimmt. Nach §. 19 dieses Gesetzes sind die politischen Behörden in die Forstwirthschast nur in den daselbst tarativ angeführten Fällen sich einzumengen berechtiget; nämlich dort, wo die Sicherung von Personen, von Staats- und Privatgnt eine besondere Behandlungsweise der Wälder, als Schutz gegen Lavinen, Felsstürze, Steinschläge, Ge-birgsschutt, Erdabsitzungen, u. dgl. eine besondere Be-wirthschaftung der Wälder im betreffenden Theile es erheischt, welche in diesen Fällen von der Staatsverwaltung angeordnet, und hiernach der Wald im betreffenden Theile in Bann gelegt werden kann. Von einer den politischen Behörden eingeräumten Berechtigung zur Sequestration von Waldungen, Behufs der Emporbringung des Waldstandes und der Zulässigkeit ihrer Ausdehnung über ganze Gemeinde- und Bezirksgebiete schweigen nicht nur das neue Forstgcsetz, sondern auch die sonstigen politischen Vorschriften, Nun geschehen aber von der Sequestration für die Besserung des Waldstandes, für eine Verbefferung der Forstwirthschast gar nichts, dagegen treten aber die traurigsten Folgen der Sequestrationöverhängung schreiend hervor. a. Die jährlichen Sequestrationskosten beziffern sich zufolge des in "/. abschriftlich beiliegenden Voranschlages auf 3056 fl. — und haben seit 12 Jahren her bereits die enorme Summe von .... 36.672 fl. — kr. erreicht. Gemäß des schon früher sub •/. allegirien Auszuges betragen von den Waldungen die l. f. Steuern und Umlagen jährlich 639 fl. 88 kr., somit für die zwölfjährige Periode . . . 7.678 „ 56 „ Summa 44.350 fl. 56 kr. der jährliche Reinertrag der Waldung belauft sich laut desselben Auszuges in •/. auf 1861 fl. 2 kr. C. M. oder 1954 fl. 8^2 kr. oft. W., welcher für 12 Jahre die Summe gibt mit . 22.449 „ 2 „ über deren Abzug zeigt sich zur Bezahlung der l. f. Steuern und Zu- schlägen, dann Umlagen, und zur Bestreitung der Sequestrationökostcn für die erwähnte Periode ein Abgang pr. 21.901 fl. 54 kr. zu dessen Bedeckung die Gemeindeglieder mit ihrem sonstigen Vermögen herhalten müssen. Obwohl Eigenthümer der Waldungen, von denen sie auch die Steuern entrichten müssen, sind sie beim Holz-bezuge zum Hansbedarfe dem härtesten Drucke ausgesetzt. Bei Unterlassung der Anmeldung werden ihnen die Forstprodukte beanständet, und sie als Eigenthümer von dem Bezirksamte mit Arreststrafe belegt, zudem aber auch noch zum Schadenersätze verurtheilt. c. Die auferlegten Waldschadenersätze werden, bei nicht gutwilliger Einzahlung, von den Besitzern mit aller Härte beigetrieben. Es wird behufs ihrer Realisirung das bei der Wirthschaft unentbehrliche Nähr- und Arbeitsvieh, dann sonstige zum Wirthschaftsbetriebe nothwendigen Fahrnisse, ja in vielen Fällen selbst die Leibeskleidung gepfändet, transferirt und um Spottpreise erecutive verkauft, ohne hierbei zu bedenken, daß dadurch die Con-tributionsfähigkeit oft eine lange Reihe von Jahren bei den Betreffenden in Frage gestellt, der Familie oft das letzte und nothwendige Nahrungsmittel, die Milch, entzogen, und in Folge dessen die bei uns ohnehin bestehende große Armuth, noch allgemeiner wird. d. Zufolge des allegirten Auszuges, beträgt von allen int Bezirke Kronau befindlichen Waldungen die l. f. Steuer ordentlicher Gebühr 312 fl. 65 kr., diese lOOfach kapitalisirt gibt den Waldwerth mit 31.265 fl. — kr. die bisherigen ad a angeführten Sequestrationskosten betragen aber bereits die enorme Summe pr. . . 36.672 „ — „ Sic haben daher das Stammkapital nicht nur vollständig verschlungen, sondern dasselbe um die beträchtliche Summe pr............................. 5.407 fl. — kr. überstiegen. Dies beweiset zugleich, daß wenn die Gemeinden nicht schon früher Eigenthümer der Waldungen gewesen wären, sie ihren Werth mit den bisherigen Seqnestra-tionskosten vollständig bezahlten; folglich dieselben förmlich erkauften. Während früher die Besitzer aus den Waldnntzun-gen eine kleine Aushilfe zur Beischaffung deö Abganges an den wegen Unzulänglichkeit des Ackerlandes aus eigener Produktion zum Lebensunterhalte nicht erreichbaren Lebensmittel erhielten, verschlingt nun dieselbe die Sequestrationsverwaltung nicht nur vollständig, sondern es muß nach der früheren Ausführung dafür, dann für die von Waldungen entfallenden l. s. Steuern jährlich eine bedeutende Summe darauf gezahlt werden. Man hat im vorliegenden Falle buchstäblich die Sache der Form geopfert. Indem die Petenten noch die Unzulänglichkeit der eigenen Produkte an Nahrungsstoffen für die heimische Bevölkerung nachweisen und ihre gedrückte Lage begründen, erklären sie, daß bei der Fortdauer dieses Zustandes die Grundbesitzer in kurzer Zeit nothwendig um ihr ganzes Vermögen kommen und der öffentlichen Mildthätigkeit anheim fallen müssen. Motive zur baldigen Abhilfe finden die Petenten auch in ihrer politischen Lage und sprechen sich darüber so aus. Es dürfte übrigens die Kräftigung der Besitzer in den benannten 5 Gemeinden in ihren Vennögensver-hältnissen schon aus politischen Gründen angezeigt sein; damit sie desto leichter einen wirksamen Damm gegen daS Bericht tež Straßencomit-s über die Petition der Gemeinde Erafcnbrunn pto. St. Pctcr-Dorncggcr Straße. — Bericht des Petitions- 279 ausfchusscs über Petition der Gemeinden Kronau, Wald und Wur>cn um Aufhebung der Sequestration. Letos je visoka vlada novo cesto sezidala z Š en-petra blizu do Trnovega in se poslužila od Strušnikarja do Trnovega cele tiste nove ceste o Reki, ktero je pred 3. leti ves bistriški okrog napravil. V kratkem, najbrže konci tekočega meseca, bo vlada sedanjo staro cesto med Šenpetrom in Trnovem čez gorenjo Pivko opustila in jo soseskam izročila, da jo one trdijo; ono novo pa za zvezo med železnico in mestom Reko rabila. Ker je ta, po vladi opuščena cesta blizu 3 ure hodd dolga, široka, in od Šembij proti Bistrici jako strma, vrh tega že leto in dan grozno zanemarjena, tako da ni videti nobenega kupeca kamenja na njej, dasiravno mitnico v Zagorjah plačevamo, in ker ta cesta do zdaj ni še šteta med konkurenčne ceste, položim po sklepu podpisane županije ponižno prošnjo: Veleslavni deželni odbor naj staro, od vlade v kratkem zapuščeno in soseskam izročeno cesto od Šenpetra čez gorenjo Pivko v Trnovo imenuje in stavi med konkurenčne ceste. (M. P.) Miroslav Vilhar, 1/r. župan“. „Da nach Eröffnung des neuen Straßenzuges von St. Peter in das Rekathal ohnehin vom hohen Aerare die Einleitungen wegen Erkamerirung der alten Fiumaner Straße stattfinden werden, und da der Einreihung einer Straße in die Kategorie der Concurrenzstraßen nach §. 16 des Straßengesetzes vom 14. April 1864 die Verhandlung mit den Betheiligten vorzunehmen hat, als welche außer der Gemeinde Grasenbrunn noch andere Gemeinden der Bezirke Feistritz und Adelsberg erscheinen, so wäre vorliegende Petition dem Landesausschusse zur Berückstchtigung bei der seinerzeitigen Verhandlung ^ über die Erkamerirung der alten Fiumaner Straße zuzuweisen". Präsident: Wünscht Jemand der Herren über den so eben vernommenen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, sojschrcitei? wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche den Antrag genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Präsident: Es kommt nun der Bericht des Pctitionsausschusses über die Petition der Gemeinden Kronau, Wald und Wurzen um Aufhebung der Sequestration. Berichterstatter Brolich (liest): „Petition der aus den Stenergemeindcn Kronau, Wald und Wurzen bestehenden Ortsgemeinden Kronau, der Ortsgemeinde Ratschach und Weißenfels um Vermittlung der Aufhebung der über ihre Waldungen verfügten schon 12 Jahre dauernden politischen Sequestration oder wenigstens Regelung derselben nach der ingestellten Andeutung". Die Petition ist sehr umfangreich; zur Abkürzung werde ich die wesentlichen Momente wörtlich vortragen tmb überhaupt einen Auszug geben, welcher die ganze Sache erschöpft. Sie lautet (liest): „Die Gemeinde Wald, Kronau, Wurzen, Ratschach und Weißenfels befanden sich seit undenklichen Zeiten im ungestörten Besitze der in ihren Gemeindegebieten gelegenen Wälder, und habe» in denselben unbeirrt und unbeschränkt die Eigenthumsrechte ausgeübt. Als gelegenheitlich der hierländigen Kalastralopcra-tioit über das Besitz- und Eigenthumsrccht der im Gebiete der damaligen Bczirksherrschaft Weißcnfels gelegenen Hoch- und Schwarzwaldungen Streitigkeiten enistaudeu, wurden die benannten Gemeinden zufolge der, mit der hohen Hofkanzlei - Verordnung vom 22. Mai 1837 Z. 9726 intimirten allerhöchsten Entschließung vom 17. April 1837 als faktische Besitze, der in ihren Gemeindegebieten befindlichen Wälder anerkannt; alle übrigen Prätendenten, insbesondere das hohe Montanärar, mit seinem Reser-vatsrechtc zur Austragung ihrer Rechte gegenüber den Gemeinden auf den ordentlichen Rechtsweg gewiesen. Diese allerhöchste Entschließung ist für die Waldbe-sitzcr von hoher Wichtigkeit, denn dadurch wird den Gemeinden der faktische Besitz ihrer Waldungen zugesprochen, und Jeder, wer er immer sei, mit seinen wie immer gearteten Ansprüchen, sohin auch das hohe Momanärar mit seinem Rcservatsrechte den Gemeinden gegenüber ans den ordentlichen Rechtsweg gewiesen. Die hiervrtige k. k. Finanzprokuratur nomine des hohen Montanärars hat auch im Jahre 1844 wider die genannten Gemeinden, und zwar wider alle behausten Grundbesitzer, die Klagen auf Abtretung aller in ihren Gemeinde-gebieten befindlichen Hoch- und Schwarzwaldungen bei dem k. k. Landesgerichte in Laibach eingebracht, ich glaube, es sind 9 Klagen überreicht worden. Nach der Darstellung der Petition sind andere Parteien gegen die faktischen Waldbesitzer im Rechtswege nicht aufgetreten. Die von der k. k. Finanzprocuratur anhängig gemachten Prozesse harren noch immer auf eine merilorische Entscheidung und die Petenten sagen, daß sie an der Verzögerung nicht Schuld sind. Zu dem wird angeführt, daß nachdem 30. Haupt-stück der G. O. nur der ordentliche Richter über Einschreiten eines der streitenden Theile die Sequestration einer Sache bewilligen könne, daß aber ein solches Ansuchen weder von der k. k. Finanzprocuratur noch von den Gemeinden als den einzigen sich im Rechtswege gegenüber stehenden Streittheilen gestellt worden sei. Allein gemäß Verfügung vom 2. Dezember 1854 Z. 12546 fand sich aber die hohe Landesregierung veranlaßt, sämmtliche im politischen Bezirke Kronau gelegenen Waldungen, worunter sich auch unsere Wälder befinden, mit Einschluß deö Jagdrechtes, unter politische Sequestration zu stellen und die von dritten Personen, somit auch von den Gemeinden darin ausgeübten Eigeu-thumsrcchte zu suspendireu. Alö Grund dieser Sequestrationsverhängung wird in der erwähnten Verfügung angeführt: A. Die bezüglich dieser Wälver bestehenden, fortwährenden, weitverzweigten Eigenthumsstreitigkeiten, welche eine geregelte Bcwirthschaftung der gedachten Wälder zur Unmöglichkeit gemacht haben, und dieses werthvolle Objekt seiner völligen Vernichtung mit schnellen Schritten entgegen führen. B. Das der Staatsverwaltung über die Bewirth-schaftuug der Forste im Allgemeinen zustehende Ober-aufstchtSrecht. Zugleich wurde bekannt gegeben, baß diese Verfügung nur eine, die bisherigen Eigcnthumsrechte durchaus nicht berührende provisorische polizeiliche Maßregel ist. Ungeachtet dieser die Eigenthums- und Besitzrechte der Gemeinde scheinbar schützenden hohen Regierungs-Verfügung. wurden demnach vom 15. Dezember 1854 an, als dem Zeitpunkte des Beginnens der verhängten Sequestration, 278 Bericht desselben Somite's über Petition der Gem. Scno-e« pto. Reka Straße. — Bericht des Straßencomites über die Petition der Gemeinde Grafenbrunn pto. St. Peter-Dornegger Straße. Gemeinden 6—7 Stunden von der zn erhaltenden Stras-senstrecke entfernt liegen, und bad Straßendeckmateriale schwer zu gewinnen sei, dabei aber die Gemeinden des Bezirkes die Straße nicht benützen. Die Armuth des Bezirkes Senosetsch kann nicht verkannt werden, auch ist es richtig, daß, wenn sämmtliche Gemeinden des Bezirkes in die Concurrenz zur Erhaltung der Rekathaler Straßenstrecke einbezogen werden; einige derselben, besonders die aus der Pfarre Hrenovitz und Lokalie Nußdorf gute 3 Meilen von dieser Straße entfernt sind. In dieser Beziehung ist aber die Beschwerde vielmehr in einer unzweckmäßigen Vcrtheiluug der Stras-seustrecken an die Gemeinden als in der Größe der Arbeit und Länge der Straßen gegründet. ■— Die auf den Bezirk Senosetsch entfallende Strecke der Rekathaler Con-currenzstraße beträgt 2984 Kurrentklafter, sie ist nun von allen Gemeinden des Bezirkes hergestellt, die Kosten für die Bauobjekte sind zum größten Theile in der vorjährigen so wie auch heurigen Landtagssession aus dem Lan-desfonde bewilligt worden, und es handelt sich nur mehr um die Beschotterung dieser Straße. Die Pfarre Urem mit 1178 Seelen und 156 Häusern liegt an dieser Straße, wenn die Concurrenz geregelt und diese Straße zur Erhaltung an die Besitzer dieser Pfarre dann an die nächst gelegenen, etwa eine Meile entfernten Ortschaften, als: Smadole, Gaberce und selbst Se-nožeč zugewiesen werden würden, so dürften sich die Schwierigkeiten und Beschwerden größtentheils beheben. Eine Regelung der Concurrenz in der Erhaltung der Straßen wird um so leichter stattfinden können, als im Bezirke ©cnožeč außer dieser Straßenstrccke die Ge-sammtlänge der weiteren Concurrenzstraßcn zwei Meilen 1467 Klafter, mithin mit Inbegriff der Rekathaler Straße, drei Meilen 451 Klafter beträgt. Bei einer Steuervorschreibung von 20.408 fl. entfällt auf ä Stcuergulden eine Straßenlänge von etwa mehr als drei Schuh zur Erhaltung, was mit Ausnahme von Kronau, bei keinem Bezirke der Fall ist. — Es muß bemerkt werden, daß der Bezirk Adelsberg bezüglich der Rekathaler Straße in gleichem Verhältnisse mik Senožeč stehe. Der Ausschuß kann vorläufig in eine definitive Besteuerung bezüglich der angesuchten Subvention nicht eingehen, und beantragt: Der Petition der Gemeinden des Bezirkes Senožeč um Ertheilung einer Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der Rekathaler Concurrenzstraße kann derzeit keine Folge gegeben werden". Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Abg. Dr. Costa meldet sich zum Wort.) Herr Äbg. Dr. Costa haben das Wort. Abg. Dr. Costa: Ich möchte mir nur bezüglich des ersten Theiles der Petition, welche eigentlich nach diesen Anträgen des Stras-sencomite's keine Erledigung findet, einen Antrag erlauben. Das Straßencomite geht zwar von der Bemerkung aus, daß durch Annahme des Beschlusses wegen der Steuer* überbürdung in Kram überhaupt auch der erste Theil der Petition seine Erledigung gefunden hat, ich glaube aber, daß es vielleicht gerade spezielle Verhältnisse sind, welche die Gemeinde Senožeč bewogen haben, hier auch die Bitte bezüglich der Steuerüberbürdung zn stellen, und nachdem dies auch ein Gegenstand ist, der nicht in der Competenz deö Landtages liegt, in so fern, daß der Landtag nicht in eine meritorische Erledigung dieses Gegenstandes eingehen kann, stelle ich nun den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der erste Theil der Petition der Gemeinden des Bezirkes Senožeč betreffend die Steuerüberbürdung werde der hohen Regierung zur geneigten Berücksichtigung übergeben". Präsident: Wird dieser so eben vernommene Abänderungsantrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche den Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren, da sich somit eine Generaldebatte als nothwendig herausstellt, über diese Anträge im Allgemeinen zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezialdebatte. Der erste Antrag, welcher Ihnen vorliegt, ist vom Landesausschuffe und geht dahin: „Dieser Punkt der Petition ist durch den am 28. November l. I. gefaßten Beschluß über den Bericht bed Rechenschaftsberichtsausschnffes in Betreff der Steuerüberbürdung des Landes — als abgethan zu erklären". Dagegen hat der Herr Abgeordnete Dr. Costa de» Antrag gestellt, daß dieser Theil der Petirion der hohen Landesregierung zur geneigten Berücksichtigung zu übergeben sei. Wünscht Jemand der Herren diesfalls das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und es kommt selbstverständlich der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Costa zuerst zur Abstimmung; ich bitte daber jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Costa einverstanden sind, — ich glaube der Antrag ist verstanden worden — sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Mithin entfällt die Abstimmung über den Ausschußantrag. Ueber die weiteren Petitionspunkte stellt das Straßen-comite folgenden Antrag: der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Petition der Gemeinden des Bezirkes Senožeč um Ertheilung einer Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der Rekathaler Concurrenzstraße kann derzeit keine Folge gegeben werden". Wünscht Jemand der Herren diesfalls das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag annehmen, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Da nun zwei Anträge vorliegen, so bitte ich gleich darüber im Ganzen abzustimmen, und bitte jene Herren, welche diese Anträge im Ganzen genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Die Anträge sind im Ganzen angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des Straßencomi-te's über die Petition der Gemeinde Grafenbrun» um Aufnahme der St. Peter-Dornegger Straße in die Kategorie der Concurrenzstraßen. Herr Berichterstatter Deschmann hat das Wort. Berichterstatter Abg. Deschmann: Dieser Bericht ist sehr kurz. (Liest): „Prebivalci bistriškega, postojnskega in senože-škega okraja so bili leta 1861 — 1863 prisiljeni, r, velicim trudom in s prevelicimi stroški novo cesto od Trnovega do Vrem, o bregu Reke, napraviti. Willen ter ©tabtgcmcinbc ©tein wegen Subvention für die Lern« ©trage. — Bericht bei ©tragcncomiti’S über tie Petition der Ge- 977 meinte Planina pto. Soncurrenjslrage. — Bericht teeselbcn Somite’s über Petition ber Gern, ©cnoicč pio. Reka ©trage. firenejenben und kostspieligen Straßenarbeiten überwogen, auS welchem Grunde sich auch der zweite Theil der Petition befürwortet, nämlich, daß die aus Convenienz für eine Nachbarprovinz angelegte Straße aus Landesmitteln subventionirt werde, und zwar deshalb, weil man bei dem Baue der 6erna Straße für das Land Steiermark gefällig war, um auf der anderen Seite, und zwar nicht im Bezirke Stein, sondern in einem anderen an Untersteiermark angrenzenden Bezirke, Gefälligkeit des Nachbarlandes und zwar im Interesse Krain's, auch in Anspruch nehmen zu können. Dies wollte ich nur zur Unterstützung der Petition vorbringen, und diesen Punkt nicht unerwähnt lassen, damit er im Ansinnen, welches an Steiermark gerichtet wird, seinen Platz finden möge. Präsident: Wünscht noch Jemand im Allgemeinen zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezialberathung. (Da sich bei derselben Niemand zum Worte meldet, schreitet der Präsident zur Abstimmung, und werden die Ausschußanträge ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung vom h. Hause angenommen.) Präsident: Wir kommen nun zum sechsten Gegenstände der Tagesordnung: Bericht des Straßencomits's über die Petition der Gemeinde Planina um Einreihung der Planina-Kaltenfelder Straße in die Kategorie der Con-currenzstraßen. Berichterstatter Abg. Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Der Planina-Kaltenfelder Gemeindeweg würde nur durch die Verbindung mit der Dilze-Landoler Concur-rcnzstraße eine höhere Bedeutung für einen Theil des Bezirkes Planina und Seuosetsch gewinnen. Da jedoch die Herstellung eines Theils der nöthigen Vcrbiiidungsstrecke der Ortsgemeinde Hrenovitz zufiele, so hat sich das Straßcncomitä mittelst des Landesausschusses an das k. k. Bezirksamt Seuosetsch um Einvernehmung der hierbei betheiligten Gemeinden im Sinne des §. 16 des Straßengesetzes vom 14. April 1864 gewendet. Die Petition wird dem Landesausschusse zur seiner-zeitigen Antragstellung nach gepflogener Einvernehmung des bezüglichen Straßencomitas zugewiesen". (Nach der Verlesung.) Das hier aufgenommene Verhaudlungsprotokolk ist eben vor der Sitzung eingelangt und es ist daraus ersichtlich, daß die Gemeinden des Bezirkes Seuosetsch sich unter gewissen Bedingungen für diese Concurrenz zu dieser neuen Straße erklärt haben, nämlich daß sie von bestehenden Concurreuzcn enthoben und daß andere Gemeinden noch bei gewissen Erweiterungen, welche bei diesem Gemeindewege stattzufinden hätten, einbezogen würden. Es erscheint wirklich nicht angezeigt, derzeit schon in die definitive Lösung dieses Petitums einzugehen, indem es nothwendig ist, daß hier das Votum bcS im Bezirke Seuosetsch aufzustellenden Straßeucomites einvernommen würde, daher das Straßencomikä den Antrag stellt, diese Petition werde dem Landesausschuß zur seinerzeitigen An- XVI. Sitzung. tragstellung nach gepflogener Einvernehmung des bezüglichen StraßencomitäS zugewiesen. Präsident: Wünscht Jemand der Herren über den eben vernommenen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so werden wir darüber abstimmen und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Wir kommen nun zum Bericht des StraßencomitäS über die Petition der Gemeinde Seuosetsch um Subven-tionirnng der Reka Straße und Enthebung von der Arbeitsleistung. Abg. Deschmann: Diese Petition ist sehr kurz und die Vorlesung derselben dürfte die Geduld des hohen Hauses nicht auf lange Zeit in Anspruch nehmen. Präsident: Ich bitte, der Herr Abgeordnete Derbitsch ist Berichterstatter. (Heiterkeit.) Berichterstatter Abg. Derbitsch (liest): „Hoher Landtag! In der 10. Sitzung der gegenwärtigen Landtags-Session ist von dem hohen Hanse dem für die Straßenangelegenheiten bestellten Ausschüsse eine Petition der sämmtlichen Gemeinden des Bezirkes Seuosetsch zur Berathung und Berichterstattung zugewiesen worden. Diese Petition enthält ein doppeltes Begehren, nämlich: a. den Nachlaß der rückständigen und Herabmin-dcrung der bestehend vorgeschriebenen landeSfürstlichcn Stenern und b. die Zuwendung einer Unterstützung auS dem LandeSfonde zur Erhaltung der ihnen zugewiesenen Strecke der Rekathalcr Straße. ad a. Den ersten Punkt belangend hat sich der Ausschuß in der Ansicht geeinigel, daß dieser Gegenstand als ledigliche Steuersache und resp. Steuerüberbürdung mit den Straßenaugelegenheiten in gar keinem Zusammenhange stehe, von dem Ausschüsse einer endgiltigcn Beschlußfassung nicht unterzogen werden könne, daß solcher ohnehin in dem Berichte des zur Prüfung und Berichterstattung deö Rechenschaftsberichtes eingesetzten Ausschusses, der die Stenerfrage und die Abhilfeleistung gegen die Steuerüberbürdung des Landes überhaupt behandeln wird; seine Erledigung finden werde. Dieser Punkt der Petition ist durch den am 28. November l. I. gefaßten Beschluß über den Bericht des Rechenschaftsberichtausschusses in Betreff der Steuerüberbürdung deö Landes als abgethan zu erklären. ad b. In dem zweiten Punkte ist das Begehren der Petenten auf Ertheilung einer Subvention aus dem LandeSfonde zu dem Zwecke der ordentlichen Erhaltung der Rekathalcr Cvncurrenzstraße gerichtet, und zwar ohne nähere Präzisirnng bezüglich der Zeit, es scheint, daß die Petenten eine dauernde Subvention ans dem LandeSfonde für die Straßcnconservirnng haben wollen. Dieses ihr Begehren moliviren sie mit der allgemein eingetretenen Armuth im Bezirke und mit der beschwerlichen Erhaltung dieser Straßenstrecke, indem mehrere