MITTEILUNGEN des Musealvereins für Krain. Jahrgang XV. 1902. Heft III. u. IV. “3 T ~Td~ Tapferkeitszeugnisse zweier Krainer. Von Fr. Komatar. (Fortsetzung und Schluß.) Kajetan Graf Lichtenberg,1 Generalmaj or und Sprosse eines alten, noch jetzt in Krain ansässigen Adelsgeschlechtes, wurde in Laibach geboren, trat in die kaiserliche Armee, erscheint als Fähnrich bei Harsch-Infanterie,1 2 3 zog mit dem Regimente in den siebenjährigen Krieg und machte mit demselben die zahlreichen Schlachten und Belagerungen dieses Krieges mit. Im bayerischen Erbfolgekriege war Lichtenberg bereits Oberstlieutenant und wurde im Mai 1784 Oberst bei Kaiser-Infanterie.8 Da dieses Regiment aber damals nicht im Felde stand, so bat Lichtenberg um Übersetzung in ein vor dem Feinde stehendes Regiment und wurde infolgedessen im Infanterie-Regimente Preiß4 eingeteilt, welches gegen die Türken im Felde stand. Bei dem Sturme auf das Konstantin-opler Tor vor Belgrad (30. September 1789) führte Graf Lichtenberg die vierte Kolonne und drang an der Spitze der Freiwilligen-Grenadiere des Regiments d’Alton5 * im heftigsten 1 Hirtenfeld, 1. c. S. 312 und 1734. Wurzbach, 1. c. XV. Th., S. 105 fg. 2 Es war ein oberösterreichisches Regiment, das im Jahre 1620 vom Grafen Matthias Gallas errichtet und 1809 reduziert wurde. Thürheim, 1. c. II. Bd., S. 141. 3 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 1. 4 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 24. 5 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 19. Mitteilungen des Musealvereins für Krain. Jahrg. XV, H. III u. IV. Ó Kanonen- und Gewehrfeuer bis unter die Pallisaden vor. Nun gesellte sich zu ihm und den Seinen noch der linke Flügel des Bataillons von Nikolaus Esterhazy1; die Pallisaden wurden nun sofort zerstört, und über sie vordringend, fiel er dem Feinde in die linke Flanke und in den Rücken und trieb ihn in die Flucht. Nun nahm Lichtenberg ein Bataillon seines Regiments, besetzte die nach der Wasserseite gelegenen Zugänge der Stadt und drang selbst in das Innere derselben vor. In der folgenden Nacht besetzte er die bisher unbesetzt gebliebenen Punkte der Stadt und nahm dem Feinde noch sechs große und 16 kleinere Schiffe ab.1 2 Nicht minder zeichnete sich Lichtenberg bei dem Sturme auf das verschanzte feindliche Lager von Kalefat (26. Juni 1790) aus. Lichtenberg war damals bereits Generalmajor. Er befehligte bei dieser Gelegenheit den rechten Flügel. Mit seinen Geschützen beschoß er vorerst die feindlichen Tschaiken, und zwar so wirksam, daß zwei derselben in den Grund gebohrt und mehrere andere bedeutend beschädigt wurden. Nun stellte er sich selbst an die Spitze des Leib-Bataillons von Stain-Infanterie,3 drang mit einer die Seinen mitreißenden Bravour über die feindlichen Verschanzungen und zwang den Feind zur Flucht. Darauf eilte er mit seinem Bataillon zu dem noch in den Kampf verwickelten Bataillon von Erzherzog Karl-Infanterie,4 welches nun, so kräftig unterstützt, die Türken an die Donau trieb und sich frei machte.5 Lichtenberg wurde infolge seines Ansuchens (ddto. Wien 31. Oktober 1790) in der 22. Promotion vom 19. Dezember 1790, welche nach beendigtem Türkenkriege von Kaiser Leopold II. vorgenommen wurde, für 1 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 33. 2 Beilage 3, 5, 7. 3 FZM. Leopold Graf Stain war der letzte Inhaber des oben erwähnten, 1620 errichteten und 1809 reduzierten Regiments. 4 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 3. 5 Beilage 4, 6, 7. seine ausgezeichnete Tapferkeit mit dem Ritterkreuze des Maria Theresien-Ordens geschmückt. Noch focht er in den ersten Feldzügen des französischen Weltkrieges und zeichnete sich besonders bei der Erstürmung der Lauterburger Linien (26. Oktober 1793) aus, wo er die Avantgarde der ersten Kolonne führte und mit dem Regimente Erzherzog Ferdinand1 und dem dritten Bataillon Erzherzog Karl die Franzosen durch einen glänzenden Bajonnettangriff bis an den Sulzbach trieb, diesen durchwatete und die angezündete Stadt Selz eroberte. Lichtenberg starb zu Döbling bei Wien am 12. Juli 1801. Nur fünf Krainer waren so glücklich, die höchste militärische Auszeichnung auf ihrer Brust zu tragen, es waren dies: Georg Freiherr Vega, Maximilian Freiherr von Rechbach, Siegmund Josef Freiherr Novak und die zwei eben geschilderten. Die Tapferkeitszeugnisse des ersten sind abgedruckt im Anhänge des «Zweiten Jahresberichtes des Landesmuseums im Herzogtume Krain» (1838), die des zweiten hat der Schreiber dieser Zeilen in «Argo», VLJahrg., S. 121 fg., und die des dritten in «Izvestja muz. dr. za Kr.», VII. Jahrg., S. 1 fg., veröffentlicht. Nunmehr folgen auch die der letzten zweien. Beilage 1. Allerdurchlauchtigster, großmächtigster und unüberwindlichster römischer Kaiser, zu Germanien und Jerusalem König etc., Herzog zu Lothringen und Baar etc., Großherzog zu Toscana etc. Allergnädigster Kaiser, König und Herr. Nachdeme Ihro Mayestät die Kaiserin ein Militair-Orden zu errichten geruhet und solchen denjenigen zu ertheilen allergnädigst ge-sinnet seye, welche sich in Allerhöchst Deroselben Diensten vor anderen hervorthun und sich zu distinguiren das Glück haben. Nun ich bin den 1. Octobris 1761 auf die Festung Schweidniz angelegten Sturm, zu welchen ausersehen und zur Soutenirung der Attaque des Begendorfer- Forte mit meiner Brigade commandiret zu werden die Ehre gehabt, die aus 4 Batailons Infanterie bestünde, wo ich nicht allein die mir von dem Generalfeldwachtmeister Baron von Amadey ertheilte Instructiones auf das genaueste pflichtmäßig vollzogen, sondern auch von Selbsten all-möchliste Dispositiones zur gewisseren und geschwinderen Emportirung des Platzes gemacht habe. Indeme sowohl meine Bataillons wie die Mannschaft bei der Attaque in Unordnung gerathen, so den Waffen das größte Unheil zuziehen können und besonders bei Auffliegung des Pulfermagazins in die Luft der gemeine Mann zu stutzen und zu wanken angefangen, wieder in die Ordnung gebracht und erhalten, als auch noch zwei Divisiones von verschiedenen Regimentern aus denen verlofenen Leuten formiret, mit selbigen selber ohngeachtet bemeldtes Pulfermagazin ganz nahe bei mir in die Luft gegangen und dergleich Unfälle mehr hätten können befürchtet werden, aus eigenem Trieb und Diensteifer sogleich vor und bis in die Stadt selbsten in bester Ordnung gedrungen, alle Zugänge besetzet, die Hauptwacht umrungen, die herumschwermenden und sich noch wehrenden feindlichen Troupen zusammengetrieben, sie entwaffnet und in Sicherheit gebracht, mich auch mit äußerster Gefahr der Plünderung widersetzet. Da aber völlig zu verhinderen solche nicht möglich ware, doch die Thätlichkeiten hintertrieben ; bei all dieser meiner Arbeit den besonderen Bedacht genohmen, meine Leute sowohl als welche nur immer habe zusammenbringen können, wieder zu formiren und solcher Gestalten zu postiren, daß man sich auf alle Fälle in der Stadt manuteniren könnte, wodurch ich also zu der glücklichen Emportirung dieser Festung und Behauptung derselben sehr vieles beigetragen zu haben das Glücke gehabt, wie mir der diese ganze Entreprise führende General Baron von Amadey selbsten durch seine Unterschrift bezeiget. Also gelanget an Euer Römisch Kaiserliche Mayestät, als allervollkommenster Großmeister, mein allerunterthänigst fußfälliges Bitten, Allerhöchst dieselbe wollen aus angestammter Clemenz geruhen, mir in allermildester Beherzigung dieser meiner distinguirten Diensten und Verdiensten das Kreuz des hohen Ordens allerhuldreichst zu erteilen, zu welcher und all anderen kaiserlichen Allerhöchsten Gnaden mich allerunterthänigst empfehle in allertiefester Erniedrigung ersterbend Eu. Römisch Kaiserlichen Mayestät allerunterthänigst treugehorsambster Baron von Rasp, Obrister von Kollowrat Infanterie. Daß all obiges sich also in der Wahrheit verhalte, bezeugen wir unterschriebene der Wahrheit zu Steuer. Schweidnitz, den 4. Octobris 1761. [L. S.] Baron d’Amadey, General-Major. [L. S.] Franz Frischeysen, Artillerie-Major. [L. S.] L. G. von Nesselrode, Grenadier-Hauptmann von Ahrenberg. [L. S.] C. von Hoffmannsheim, Lieutenant et Adjutant des Herrn Generals Barons d’Amadey. [L. S.] von Czecherini, Major von Adam Batthyany.1 2 [L. S.] Baron von Stentz, Grenadier-Hauptmann von Kollowrat.3 [L. S.] M. Freiherr von Raigersfeld, Grenadier-Hauptmann von Kollowrat. [Original. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. R 30/1.] Beilage 2. T apferkeitszeugnis. Mr. le colonel baron de Rasph a servi comme brigadier dans la defense de Schweidnitz; il a eu part comme volontaire à la sortie faite le 8 aoust par Mr. de Freuenfels, à celle faite du 13 au 14 aoust, Mr. de Kalwel qui la commandoit ayant été blessé à mort, Mr. de Rasph est alors sorti pour faire la retraite. Il a dirigé les autres sorties, qui se sont faites dans ses jours de commandement. Il a donné dans toutes ces occasions des preuves de sa capacité et de son expérience, dans la conduite et disposition des troupes et de sagesse dans les conseils. Outre le service de sa brigade Mr. de Rasph profìtant de la facilité, qu’ il a dans les détails et voulant employer tous ses momens pour le bien commun, d’est encore chargé de la police intérieure de la ville et de 1' inspection de vivres de la garnison ce dont il s’est acquitté avec 1’ applaudissement général. Nous lui avons donné le present pour certifier ce que dessus. Fait à Schweidnitz, 8 octobre 1762. [L. S.] H. conte de Giannini, [L. S.] Francois Ce. de Guasco, Général-Major et brigadier. Lieutenant-General. 1 Karl Herzog von Aremberg war damals Inhaber des jetzigen Infanterie-Regiments Nr. 21. 2 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 34. 3 Jetzt Infanterie-Regiment Nr. 17. [L. S.] Franz von Logau, [L. S.] Gribeauval, Major. Général-Major. [L. S.] Jos. Kluneck, [L. S.] O’ Molrian, Major. Lieutenant-Colonel. [L. S.] J. B. v. Waizmann, Obristlieutenant. [Original. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. R 30/2.] Beilage 3. Attestat. Wir Endes Unterzeichnete bezeugen der Wahrheit zur Steuer, daß der Herr Oberst Graf Lichtenberg von Preiß den 30. Septembris 1. J., als er die 4. Colonne zum Sturme auf das Constantinopolitaner Thor der Belgrader Ratzen Stadt in Angesicht der ganzen Tranchée und Armee immerhin vor der Spitze der freiwilligen Grenadier von d’Altonischen Regiment sich befunden, selbe bis unter die feindlichen Pallisaden mitten im heftigsten Stuck- und kleinem feindlichen Feuer angeführet, auch die Zimmerleute an die Pallisaden angestellet, dann mit dem linken Flügel des Niclas Esterhasischen Bataillon und einigen Grenadiers über die versplitterte Pallisaden dem Feinde in dessen linke Flanque und in den Rücken gefallen seie, dadurch ihn gänzlich vertrieben habe, wobei an seiner Seiten 3 Grenadier-Officiers, 25 Grenadier, 7 Zimmerleute verwundet, 3 Grenadier getödtet worden. Dann das Preißische Bataillon durch die Pallisaden auch wieder hereinsteigen gemacht, mit selben alle schon voraus ausgestellte Troupen der Colonne unterstützet, alle Zugänge der rechten Flanque gegen die Wasserstadt besetzet, endlich weiter in dieser Stadt vorgerucket, drei feindliche Stücke, zwei Lager und die ganze Strecke bis jenseits des Vidiner Thor besetzet habe. Die Pallisaden alldorten habe einwerfen, auch das Vidiner Thor eröffnen gemacht, um das Carl Toscanische und das 2. Bataillon von Preiß mit ihren Stücken hineingelangen zu machen, mit diesen den vorgedachten ganzen Theil der Wasserstadt verstärket und behauptet habe. Auch in der Nacht zwischen 30. September und 1. October 1. J. den übrigen Theil der Wasserstadt von dem Vidiner Thor bis an die Donau durch Austeilung zweier Grenadier-Bataillons versichert, 6 große, 19 kleinere feindliche Schiffe an das kaiserliche Schiffamt übergeben habe. Daß er bei allen diesen Vorfallenheiten sich mit wahrer Tapferkeit ausgezeichnet und Geistesgegenwart alles Vorstehende mit lebhaftester Thätigkeit ausgeführt habe. Belgrad, den 14. Octobris 1789. [L. S.] Perge, Obristwachtmeister von Niclas Esterhasy [L. S.] Billenberg, Hauptmann von Niclas Esterhasy. [L. S.] Marcant, Hauptmann von Niclas Esterhasy. [L. S.] Johann Hansel, Corporal von d’Alton Grenadier. [L. S.] Paul Macon, Corporal von d’Alton Grenadier. [L. S.] Ignaz Fortina, Grenadier von d’Alton. [L. S.] Pangratz Stubirth, Grenadier von d’Alton. [L. S.] Trautmansdorf, Oberlieutenant von Niclas Esterhasy. [L. S.] Bacony, Unterlieutenant von Niclas Esterhasy. [L. S.] Baron de Wocher, Oberlieutenant von Pellegrini. [L. S.Ì Balthaser Schneider, Zimmermann von Pellegrini. [L. S.] Johann Niemansgern, Zimmermann von Pellegrini. [L. S.] Josef Brücker. [L. S.] Rühle de Ruhe, Obristwachtmeister von Preiß. [L. S.] Lutz, Hauptmann von Preiß [L. S.] Prudezcky, Hauptmann von Preiß. [L. S.] Sumani, Hauptmann von Preiß. [L. S.] Johann von König, Oberlieutenant von Preiß. [L. S.] De Chapui, Unterlieutenant von Preiß. [L. S.j Ernst Conradt, Feldwebel. [L. S.] Josef Kurth, Feldwebel. [L. S.] Browne, Feldmarschall-Lieutenant. [L. S.] Graf Staray, GM., Commandant der 4. Colonne. Wegen Abwesenheit des plessirten Herrn Hauptmanns und Oberlieutenants : [L. S.] von Seppenburg, Unterlieutenant und Compagnie-Commandant. [L. S.] Pisko, Feldwebel von Niclas Esterhasy. [L. S.] Ignaz Vibetz, Feldwebel. [L. S.] Lorenz Schacassetio, Corporal. [L. S.] Trier, Corporal. [L. S.] Johann Orschach, Gemeiner. [L. S.] Radovitzcky, Gefreiter. [L. S.] Sebastian Lackner, Gemeiner von Preiß. [L. S.] Carl von Fulte, Gemeiner von Preiß. [L. S.] Niclas Franck, Corporal von Pellegrini.1 [L. S.] Andreas Kling, Zimmermann von Pellegrini. [L. S.] Jakob Holtzer, Zimmermann von Pellegrini. [L. S.] Herrman, Adjutant von Preiß. [L. S.] Johann Walther, Corporal von Preiß. [L. S.] Peter Molidor, Corporal von Preiß. [L. S.] Adam Kraintz, Gefreiter. [L. S.] Johann Kilian, Gefreiter. Collationirt und dem mir vorgewiesenen Original von Wort zu Wort gleichlautend befunden zu haben bestättige anmit. Feldlager bei Kuschmir, den 3. Juli 1790. [L. S.] Johann Zimmerl, Hauptmann und Auditor von Stein. [Beglaubigte Abschrift. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. L 42/3. Lit. A.] Beilage 4. Attestat. Wir Endesgefertigte bestättigen der Wahrheit zur Steuer, daß der Herr General-Feldwachtmeister Graf von Lichtenberg den 26. Juni, als das verschanzte türkische Lager bei Calafat angegriffen wurde, nicht nur während der Vorrückung den rechten Flügel in der bündigsten Ordnung vorgeführet, zugleich durch dessen Reserve-Artillerie die feindlichen Zaicken habe wirksamst beschießen lassen, wodurch zwei gänzlich in Grund gebohret, andere sehr beschädiget worden; daß er anbei auch an der Spize des Stainischen Leib-Bataillons neben der zweiten attaquirenden Colonne des Jordis’schen Regiments1 über die türkische Verschanzung gleich mit der ausgezeichnesten Tapferkeit und Geistesgegenwart eingedrungen, andurch der Jordis’schen Colonne die rechte Flanque gedeket, dem noch vorgewesenen Feind bis über das Lager in die Flucht geschlagen ; zugleich das neben Stain rechts ihme in der Brigade unterstehende Karolyische Leib-Bataillon auch auf dem feindlichen linken Flügel zu attaquiren beordert habe. Dann als das Stainische Bataillon schon das feindliche Lager hinter sich hatte, selbes in Quarre herstellte, ohnverweilt zum Karolyischen noch im Feuer begriffenen Leib-Bataillon vorritte, auch alldorten mit selben die Feinde ganz bis in die Donau verfolgte, selbe auf diesem Flügel vollends in das Wasser sprengte, zwei Canonen herbeiführen ließ und denen Feinden sowohl als Zaiken wirksamsten Schaden anmit zufügte. Kusimir, den 28. Juni 1790. [L. S.] Franz Ludwig von Sebottendorf, Obrist von Stain. [L. S.] Freiherr von Wengheim, FML. [L. S.] Leopold Fleischhackel, Obristwachtmeister von Stain. [L. S.] Eduard Fitzbatrie, Hauptmann von Stain. [L.S] Nicolleti, [L. S.] Josef von Romburg, Obrist von Karolyi. Hauptmann von Stain. [L. S.] Gajoli, [L. S.] Fronius, Hauptmann von Karolyi. Obristlieutenant von Karolyi. [L. S.] Paulich, Hauptmann bei Karolyi. Collationirt und dem Original vollkommen gleichlautend befunden zu haben bestättige. Im Feldlager bei Kuschmir, den 3. Juli 1790. [L. S.] Johann Zimmerl, Hauptmann und Auditor von Stain. [Beglaubigte Abschrift. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. L 42/3. Lit. C.] Beilage 5. Zeugnis. Daß bei der im vorigen Jahr vorgewesenen Belagerung von Belgrad bei dem auf die Vorstädte dieser Festung am 30. September unternohmenen Sturm der Herr General-Feldwachtmeister Graf von Lichtenberg als damaliger Obrister des Preißischen Regiments eine Colonne zum Sturm angeführet und damit die Pallisaden beim Con-stantinopler Thor ohngeachtet des starken feindlichen Widerstandes mit aller Bravour erstiegen, sofort mit der Colonne rechts von Thor die Gassen besetzet, den F'eind daraus vertrieben und überhaupt die besten Proben seiner Unerschrockenheit und Diensteifers abgeleget und ich davon, da ich den Soutien zürn Sturm anführte, Selbsten Augenzeuge gewesen seie. Dieses habe ich hiemit bestens bestättigen wollen. Lager bei Karoul, den 30. Juni 1790. [L. S.] Clerfait, FZM. Collationirt und dem Originali vollkommen gleichlautend befunden zu haben bestättige. Im Feldlager bei Kuschmier, den l.Juli 1790. [L. S.] Johann Zimmerl, Hauptmann und Auditor. [Beglaubigte Abschrift. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. L. 42/3. Lit. B.] Beilage 6. Zeugnis. Daß bei der am 26. Juni heurigen Jahres bei Kalafat vorgefallenen feindlichen Action der Herr General-Feldwachtmeister Graf Lichtenberg die rechte Flügel-Colonne angeführet und in den linken Flügel des feindlichen Retranchements mit dem Leib-Bataillon des Karolyischen Regiments1 eingedrungen und überhaupt bei dieser Gelegenheit sich mit all möglichen Diensteifer auf das beste verwendet habe, dieses habe ich der Wahrheit gemäß andurch zu bestättigen nicht entstehen wollen, mit dem Beisatz, daß gedachter Herr General-Feldwachtmeister, als er letzthin die Romposten bei Kuschmir commandirte, auch hierinnen mit all möglicher Geschicklichkeit und Eifer zu Werk gegangen seie. Lager bei Karoul, den 30. Juni 1790. [L. S.] Clerfait, FZM. - Collationirt und dem mir vorgezeigten Originali vollkommen gleichlautend zu sein bestättige. Feldlager bei Kuschmir, den 1. Juli 1790. [L. S.J Johann Zimmerl, Hauptmann und Auditor. [Beglaubigte Abschrift. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. L 42/3. Lit. D.] Beilage 7. Species facti. Noch als Obrist und Regiments-Commandant des Preißischen Intanterie-Regiments war ich Endesunterzeichneter bei dem am 30*22, September verflossenen Jahres an die Belgrader Vorstädte unternommenen Sturm, und zwar bei der 4t Colonne zur Bestürmung des Constantinopoli-taner Thores zu führen verwendet. Die ganze Tranchée und die vorgerückte Armee waren Augenzeugen, mit welch kluger Tapferkeit ich, den heftigen feindlichen Kanonen und kleinem Feuer ohngeachtet, vor der Spitze der vorausgeschickten Freiwilligen d’Alton’schen Grenadier-Compagnie, dann Zimmerleute mit dem unvermeidlichenVerlust 3 plessirten Grenadiers-Officier, 25 Grenadier und 7 Zimmerleute, dann 3 getödteten Grenadiers, welche alle um mich her verwundet und getödtet worden, angeführet habe, bis ich selbe unter die feindlichen Pallisaden auch noch vorgeführet, die Zimmerleute zum Umhauen der Pallisaden dergestalt rechter Hand angestellet und angeeiferet, daß im kurzen eine Öffnung gemacht worden, durch welche kurz darauf der Herr General Graf Harrach mit einigen Grenadiers und zwei Divisionèn des Niclas Esterhazyschen Bataillons durchzudringen Gelegenheit gefunden. Als ich alles erforderliche angeordnet hatte und die Eröffnung der Pallisaden gewiß war, nähme ich den andern Theil der Freiwilligen von d’Alton und eine Division von Esterhazy, führte selbe über die versplitterten Pallisaden dem Feinde rasch in seiner rechten Flank und in den Rücken und attaquirte selben mit den erstem ; die mit so vollem Muth angegriffenen Feinde geriethen hierüber ins Wanken und das Schreck hatte sie dermaßen befallen, daß sie zerstreut die Flucht ergriffen, wodurch der Herr General Graf Harrach volle Gelegenheit erhielte, mit seiner Trupp auf der andern zu bereiten Seite einzudringen. So wie dieses vollbracht ware, ging ich zuruck und führte das Preißische Bataillon über die versplitterte Pallisaden hinein, um der vorrukenden Trupp zu unterstützen und alle Zugänge aus der Wasserstadt in die Raizenstadt zu besetzen, um andurch die vorgerukten vollkommen zu decken, welches auch die herausgegebene Disposition anordnete. Als dieses alles geschehen, alle Zugänge aus der Wasser- in die Raizenstadt besetzt und versichert waren, fand aus meiner eigenen Überzeugung, daß es thunlich seie, noch tiefer in die obere Wasserstadt einzudringen. Ich nähme die freiwilligen Grenadiers und Scharfschützen, postirte selbe am ersten vorwerts, dann nähme noch eine Division von Preiß mit zwei 3pfündigen Kanonen, um erstere zu unterstützen. Der Feind wurde nach und nach gänzlich verdrängt und mit Zurücklassung dreier Kanonen aus zweien Lagern zurückgeschlagen, und ich wurde Meister der ganzen Strecke der Wasserstadt bis an das Vidiner Thor, nebst der feindlichen Schanz jenseits des Thor. Nach meinem Ermessen ließ ich alle Zugänge und die ganze Strecke besetzen, womit ich Zeit und Gelegenheit gewonnen, die beim Vidiner Thor gestandenen Pallisaden einzuwerfen, das verramte Vidiner Thor zu öffnen und durch selbes ein Carl Toscana Bataillon und 4 Compagnien vom Preißischen 2Ä Bataillon, sammt ihrer Linien-Geschütz einmarschiren zu machen, welche ich von der herausgestandenen Reserve-Trupp von dem Herrn General von Brentano durch einen Erdödy’schen Officier begehrte und mir zugeschickt worden. Diese Verstärkung setzte mich in den Stand, daß ich die weite Strecke von dem Constantinopolitaner bis über das Vidiner Thor und die Schanze in hinlängliche Vertheidigung gesetzt, in denen Gassen Detachements vorrücken lasse und alles vollkommen behaupten konnte. Der sicherste Beweis, daß ich durch meine eigene Veranlassung und Anordnung die obere Wasserstadt bis über das Vidiner Thor ein- genommen und behauptet habe, ist die Haupt-Disposition des Sturmes, weil gedacht Disposition nur enthalte, daß lediglich bis in den Abhang von der Raizen- in die Wasserstadt die Zugänge zu besetzen und zu versichern sein werden. Kein ander Vorgesetzter hat mir auch zu dieser weiter Eroberung Befehl gegeben: So habe ich die obere Wasserstadt bis über das Vidiner Thor nebst der Schanze, wie es auch das Zeugnis so viel würdiger Männer bestätiget, auf und durch meine eigene Anordnung eingenommen und behauptet. Nach dem rastlosen Tage des Sturmes unternähme ich die darauf folgende Nacht, zum noch weiteren Nutzen des Dienstes, auch den übrigen Theil der Wasserstadt vom Vidiner Thor bis an die Donau in Sicherheit zu bringen und zu behaupten. Dieses bewirkte ich folgendermaßen: Nachdem alle beim Sturme verwendet gewesene Trupp den 30*2 abends abgelöst worden und ich auch einrückte, erzählte mir der Herr General Brentano, welcher überdies, daß ihm das Pferd unter seiner mit einer Stukh Kugel plessirt worden, womit er gestürzet, das Bett zu hütten bemüssiget war, dass er zwar die untere Wasserstadt und das Thor an der Donau mit einigen Compagnien von Toscana und eine Strecke gegen das Vidiner Thor mit einer Division von Preiß einen Eingangs-Posten besetzet habe, dasselbe aber von Feinden öfter angefallen und kaum künftigen Morgen sich auf ihren Posten erhalten werden. Naphdem mir andurch die müßlichen Umstände dieser zwei Posten in der untern Wasserstadt bekannt wrorden, so ritte zu dem dermaligen Herr General Feldzeugmeister Graf Browne Excellenz, um ihme, weil er den ganzen Sturm commandirte, solches zu melden, schlüge ihme vor und batte mir 2 Bataillons geben zu wollen, so wollte mit solchen zwischen den ausgesetzten Posten in der untern Wasserstadt die erforderliche Verbindung und ihre Unterstützung besorgen und alles, was zur Behauptung auch dieses Theiles erforderlich ist, vorkehren. Seine Excellenz der T. Herr Feldzeugmeister sagte mir die zwei angesuchten Bataillon zu, wenn ich sie Selbsten führen und ausstellen wollte. Ich nähme dieses mit Freuden an, um 11 Uhr in der Nacht kamen auch schon das Leyritzsche1 und Pichlerische Grenadier-Bataillon vor mein Zelt. Ich führte selbe bei schöner Monde Helle an das unterste Wasserthor an die Donau, allwo 3 Compagnien von Carl Toscana stünden, ich ließe die zwei Bataillons alldort ruhen, recognoscirte vollkommen die ganze Strecke von der Donau bis über den entferntesten Posten der zwei Compagnien von Preiß, welche ohnweit der feindlichen Schanz 1 Major von Leyritz vom jetzigen Infanterie-Regimente Nr. 31 zeichnete sich in diesem Türkenkriege durch besondere Tapferkeit aus. nächst dem Vidiner Thor vorwärts stunden. Ich beorderte dann das Leyritzsche Bataillon zur Verbindung zwischen beiden Posten und zum Theil zur Unterstützung, jenes von Preiß auf einige einspringende Winkel der Pallisadirung, ließe Platt-Forms machen, die Kanonen aufführen und errichtete Mittel-Posten, daß die Verbindung und Unterstützung verläßlich wurde. Von dem Pichlerischen Bataillon verwendete ich eine Division zur Unterstützung des Wasserthores und besetzte mit einem Detachement das Kosthaus und die dahin führende Zugänge. Aus dem Wasserthor Selbsten ließe eine Redoute machen und mit 3 Kanonen besetzen, die letzte Division des Pichlerischen Bataillons stellte ich mit 2 Kanonen zwischen dem Wasserthor und der Donau auf gedeckten und sehr angemessenen Platz, wodurch alles in Verbindung und Unterstützung vollkommen versichert war. Als am Morgen den 31tS2 Octobris der Herr Feldzeugmeister Graf Browne dahin gekommen und ich ihme von all veranlassten Vorkehrung den Rapport erstattete, fände er alles gut angeordnet zu sein. Ich meldete ihm auch ferner, daß durch die gemachte Vorrückung bis an die Donau 6 große und 19 kleine feindliche. Schiffe erobert sind, worüber ich eben in Begriff sei, Seiner Excellenz dem Commandirenden Herr Feldmarschall den Rapport zu erstatten, damit diese Schiffe von unserm Schiffamt übernommen werden mögen. Es kamen auch in einigen Stunden Pontoniers, welche diese Schiffe alle übernahmen und in Sicherheit brachten. Diese meine zum großen Nutzen des Dienstes vollführten That-handlungen beweiset das von unterwerflichen, würdigen Zeugen unterschrieben Zeugnis sub litt. A,1 wovon das vorschriftliche Originale schon wiederholt allerhöchster Orten eingereichet worden und in des hohen Ordens Kanzlei erligen wird, wovon ich dann hier nur eine beglaubte Abschrift in A beischließe und eine mehrer Bestätigung anbei durch das nachträgliche Zeugnis des Herrn Feldzeugmeister Graf Clairfait hier sub litt. B, wovon das Original auch schon in der Kanzlei erliget, noch beibringe.2 Da ich ferners bei dem 26tSjuni d. J. auf das verschanzte türkische Lager bei Calafat in der kleinen Wallachei gemachten Angriff, Bestürmung des Lagers und erfochtenen vollkommenen Sieg als Generalmajor und Brigadier den rechten Flügel der attaquirenden Colonne in aller Ordnung vorgefuhret, die Schaden zu machen anfangende türkische Zaiken durch die von mir angeordnete Vorführung der Reserve-Artillerie lebhaft beschossen worden, wordurch derer zwei zu Grund gebohret und einige schwer beschädiget, den Rückzug genommen und so das Zaiken Feuer größten Theil gehinderet worden. Bei der würklich erfolgten Attaque auf Verschanzung nähme ich meinen Platz an der Spitze des Stainischen Leibbataillons, drang mit demselben über die Verschanzung vor, um andurch mit diesem von mir angeführten Bataillon die rechte Flanque des Jordis’schen Bataillons zu decken, beorderte aber auch einen das in meiner Brigade gestandene Karolyische Leibbataillon, den Feind in seinem linken Flügel mit standhafter Lebhaftigkeit unverzüglich anzugreifen. Bald zeigte, sich auch von dieser Seite der glückliche Erfolg seiner Befehle, die Feinde wurden mit vielen Todten Verlust, auch aus ihren unteren Verschanzungen vertrieben, in die Flucht gejagt und zerstreuet, ich setzte ihnen unaufhaltsam bis über ihr Lager mit würksamer Verfolgung nach, bei schon zurückgelegtem Lager stellte ich das Stainische Bataillon ins Quarre zü allfälliger Unterstützung, eilte zum noch im Feuer begriffenen, dem Feinde nachsetzenden Karolyischen Leibbataillon, mit welchem den Feind bis an die Donau verfolgte, und ihn von diesem Flügel ganz in die Donau sprengte. Sobald ich wahrnahme, daß die türkischen Zaiken der die im Wasser versprengte Feinde beschießende Mannschaft zu nahe beikommen, befahl ich zwei Kanonen herbei zu führen, durch welche die Zaiken vollkommen zurückgewiesen und dem Feinde der größte Schaden durch viel Erschossene und Ertrunkene zugefüget worden. Meine diesfalls beschrieben geleistete That Handlungen erweiset das beglaubte Zeugnis sub C1 und des Herrn Commandirenden sub D,2 wovon die Originalien ebenfalls in des hohen Ordens Kanzlei schon sich befinden. Nebst denen bevorstehenden erwiesenen vollführten nützlichen Diensten habe in 5 Affairen dem Feinde dieses Jahr bei Florentin zweimalen nach eigener Anordnung Zaiken vernichtet, auch selben, da er das erstemal übersetzet, gleich zurückgetriben, dreimalen aber unter Herrn General Feldzeugmeister, wie es die Relationen ohnehin bewehren, mich nützlichst verwendet. Die oben beschriebenen documentirten Thatsachen überzeugen mich institutmäßig berechtiget zu seien, um die allerhöchst gnädigste Aufnahme in den Theresien Militar Ritterorden mein unterthänigstes Bitten Vorbringen und so mehr unterlegen zu därfen, als ich auf mein letzt wegen Calefat und Belgrad durch den Herrn Commandirenden Prinzen zu Saxen Coburg eingesendet und begleitete diesfällige Gesuch dahin verbescheidet worden, bei abzuhaltendem hohen Ordens Kapitel einzukommen. Wien, den 31Ä October 1790. Graf Lichtenberg, Generalfeld Wachtmeister. [Original. Archiv des Maria Theresien-Ordens. F IV. L 42/3.] Über die geographische Verbreitung von Daphne Blagayana Freyer. Von Prof. Alfons Paulin. Die Königsblume {Daphne Blagayana F reyer), eine der schönsten und seltensten Zierden unserer Flora, wurde bekanntlich im Jahre 1837 vom damaligen Besitzer der Herrschaft Billichgraz, Richard Ursini Grafen Blagay, auf der Nordseite des Lorenziberges als ein bishin unbekanntes Gewächs aufgefunden. Der damalige Kustos des Landesmuseums, Heinrich Freyer, glaubte in dieser fremden Pflanze eine neue Seidelbastart erkennen zu müssen. Nachdem die zu jener Zeit hervorragendsten Botaniker Deutschlands, Prof. Reichenbach in Dresden und Prof. Koch in Erlangen, Freyers Urteil bestätigten, wurde dieser Seidelbast von Freyer in der botanischen Zeitung «Flora» 1838 als neue Art beschrieben und dem Entdecker zu Ehren Daphne Blagayana getauft. Wie leicht begreiflich, hat das Auffinden einer so ausgezeichneten neuen Spezies berechtigtes Aufsehen in Fachkreisen erregt. Welch großes Interesse dieser Entdeckung aber auch in weiteren Kreisen entgegengebracht wurde, kann daraus ersehen werden, daß der König von Sachsen, Friedrich August IL, die Mühen und Beschwerden einer damaligen so weiten Reise nicht scheute, um Daplme Blagayana an ihrem Fundorte selbst zu beobachten. Am 14. Mai 1838 bestieg dieser erlauchte Jünger der scientia amabilis, geleitet vom Grafen Bl a gay und Kustos Freyer, den 823 m hohen Lorenziberg, um diese prächtige Seidelbastart an Ort und Stelle selbst zu pflücken. Zur bleibenden Erinnerung an diesen hohen Besuch ließ Graf Bl a gay am Südabhange des Lorenziberges ober dem Dorfe Billichgraz einen aus krainischen Marmor gefertigten Obelisken errichten, der folgende, dieses Ereignis verdolmetschende Inschrift trägt: Pridie Idus Mayi Diei Fausto Dum Serenissimus Saxoniae Rex Friedericus Augustus Aug. Caes. Adfinis Piantana a D. Freyer Custode Musei Labacensi Recognitam Novam Nomine Donatam Daphnem Blagayanam Botanices Amore Loco Natali Visendam Advenit, Altitudinem Non Abhorens MDCCCXXXVIII. Richardus Comes Ursini Blagay, Loci Dominus, In Memoriam P. Geraume Zeit hindurch, fast volle zwei Decennien, blieb die Fundstelle am Lorenziberge als einziger Standort bekannt und wurde als pflanzengeographisches Rätsel angestaunt, als es dem bekannten serbischen Botaniker Prof. Paneić (1856) gelang, unsere Art auch in Mittelserbien, und zwar auf den Serpentinbergen südlich von Belgrad, nachzuweisen. Später (1871) glückte es dem Musealkustos Karl Desch-mann, auch bei uns zu Lande einen neuen Standort unter dem Katharinenberge, an den Gehängen des nordwestlich von Laibach gelegenen Jetrbenk, auch Peterbenk und Hirtenberg genannt (600 bis 750 m), zu entdecken. Im Jahre 1881 konnte ich das Vorhandensein dieser Art auch auf dem zwischen dem Jetrbenk und dem Lorenziberge befindlichen Bergrücken G r m a d a (850 m) konstatieren, 1889 wurde ein weiterer Standort an dem südlich vom Lorenziberge bei Altoberlaibach gelegenen Razor (400 m) nachgewiesen und in neuester Zeit auch das Vorkommen auf dem die Westseite des Ločnicagrabens bildenden Höhenzuge Igal vrh (700 m) bekannt. Die ständigen Begleiter von Daphne Blagayana an diesen Lokalitäten, deren geognostische Beschaffenheit eine kalkige ist, bilden der dreischnittige Baldrian (Valeriana tripteris L.), das Frühlingsheidekraut (Erica carnea L.), der gemeine Seidelbast (Daphne Mezereum L.), die neunblätterige Zahnwurz (Dentaria enneaphyllos L.), das Leberblümchen {Anemone Hepatica L.), das Krainer Fingerkraut {Potentilla Carniolica Kern.) und zum Teile auch der Zun g e n-Mäus e d o r n {Ruscus Hypoglossum L.). Bald nach Auffindung unseres Standortes am Jetrbenk hatte aber Pančić (1875) unsere Pflanze auch am Durmitor in Montenegro aufgefunden. Im Jahre 1886 entdeckte sie Seunik bei Sarajevo, am Berge Ormanj, und seither wurde diesen Fundorten eine ganze Reihe weiterer Örtlichkeiten ihres Vorkommens auf der Balkanhalbinsel, in Kroatien und Steiermark angefügt. Überdies wurde von Simonkai noch nachgewiesen, daß auch der von Schur (1866) aus der Flora von Siebenbürgen als Daphne Lerchenfeldiana beschriebene Seidelbast mit Daphne Blagayana identisch ist und daß somit unsere Art, welche aber übrigens in Siebenbürgen schon 1816 von Baum garten aufgefunden, jedoch verkannt worden war, auch an mehreren Lokalitäten in Siebenbürgen vorkomme. Eine Zusammenstellung der bisher bekannt gewordenen Standorte1 ergibt nun folgende geographische Verbreitung: Krain: Auf der Nordseite des St. Lorenziberges (Blagay, 1837); am Jetrbenk (Deschmann, 1871); am Nordabhange der Grmada (Paulin, 1881); am Razor bei Oberlaibach (Voß, 1889); am Igal vrh (Borštner, 1902). 1 Literatur: Freyer in «Flora», 1838, I. — Pančić, Verzeichnis der in Serbien wild wachsenden Phanerogamen in «Abh. d. zool.-bot.Ver.», 1856. — Pančić, Die Serpentinberge in Mittelserbien in «Verh. d. zoolog.-bot. Gesellsch.», 1859. — Schur, Enum. pl. Transsylv., 1866. — Deschmann, Die Königsblumein «Laib.Tagbl.», 1870, Nr. 10. — Pančić,Elenchus pl. vasc. in Črnagora, 1875. — Simonkai, Enum. pl. Transsylv., 1886. — Mitteilungen des Musealvereins für Krain. Jahrg. XV, H. III u. IV. 7 Steiermark : Kroatien: Bosnien : Herzegowina : Montenegro: Auf den westlich von Römerbad, zwischen St. Margarethen und St. Georgen gelegenen Höhen, namentlich unweit des Dorfes Turje (Kolatschek, 1894; Uhlich); am West-abhange des Berges Male Kozje, gegenüber von Steinbrück (Logar, 1902), welcher Standort sich für Steiermark als neu erweist, Prof.Fritsch wenigstens erwähnt denselben nicht. In den östlichen Ausläufern des Uskoken-gebirges am Ostabhange des Berges Oštre ober dem Dorfe Rude nächst Samobor (Gjurašin, 1888; O. Abel, 1898). Am Or m an j nordwestlich von Sarajevo (Seunik, 1886); am Ozre n bei Maglaj (Sprung, 1889); am S molin und Ma tin a bei Zepče (Gs ch win d, 1889); auf der Duboštica (Reiser); am Konj (Brandis, 1890); am Cicelj bei Čajnica (Delič, 1890). Am Glogovo bei Jablanica (Vandas, 1890) ; im Ladjanicatal bei Kojnica (Fiala, 1893). Am Durmitor nicht weit vom Riblje jezero (P an čić, 1874); auf der Sinj a van a, am Jablan und Kljuè(Baldacci, 1890 bis 1892). Wettstein, Verh. d. zoolog.-bot.Gesellsch., Sitzungsber. XXXVIII, 1888. — Voß, Florenbilder in «Jahresber. d. Staatsrealsch.», Laibach 1889. — Gjurašin, Glasnik Hrvats.-Naravosl. društva V., 1890. — Kerner, Pflanzenleb. IL, 1891. — Seunik und Delič, D. Blagayana in «Wissen-schaftl. Mitteil, aus Bosnien und Herzegowina», I., 1893. — Beck, Die Königsblume in «Wiener illustr. Gartenzeit.», 1893. — Römer, Über das Vorkommen der Königsblume in Siebenbürgen in «Wiener illustr. Gartenzeitung», 1894. — Keißler, Die Arten der Gattung Daphne aus der Sektion Daphnanthes in Engl ers bot. Jahrb. XXV., 1898. — Paulin, Beitr. zur Kenntnis der Vegetationsverh. Krains I., 1901. — Beck, Die Vegetationsverhältnisse der illyrischen Länder, 1901. — Fritsch, Über die Auffindung von Daphne Blagayana in Steiermark in «Ö. B.-Z.», LIL, 1902, Nr. 4. Albanien : Wurde hier nach Beck im Jahre 1889 von Schilling gefunden. Mazedonien: Bei Allchar im Nidgé-Gebirge (Hatkinson, 1892; Dörfler, 1893). Serbien: Am Stol im Cačaker Kreise (Pančić, 1856); am Diočibare (Pančić, 1875). Bulgarien: Am Trojanpasse (Urumoff, 1896). Siebenbürgen: Um Kronstadt am Bucseecs und Schuler oder Keresztény-Havas (Baumgarten, 1816) und am Hohenstein oder Peatra mare = Nagy-Köhavas (Simonkai, 1886; Römer 1900); bei Vidra im Bihargebirge (Simonkai, 1886). Aus den vorstehenden Standortsangaben ergibt sich, daß Daphne Blagayana ihr Hauptverbreitungsgebiet auf der Balkanhalbinsel, namentlich in Montenegro, in der Herzegowina und in Bosnien habe und daß sie demnach ein Bürger der in diesen Gebieten seßhaften illyrischen Flora sei, welche ein Glied des westpontischen Fl o r e n g ebi e t es bildet. Die isolierten Vorkommen in Krain, in Südsteiermark und dem angrenzenden Kroatien müssen demnach als Residua des seinerzeit viel weiter nach Norden und Westen vorgeschobenen Verbreitungsgebietes angesehen werden, die sich zum heutigen Hauptareale wie vorgelagerte Inseln zum Festlande verhalten. Wie ein Vordringen westpontischer Gewächse in dem angedeuteten Sinne erfolgen konnte und was die Ursache ihres vielfach wieder erfolgten Rückzuges war, darüber belehren uns die für die Geschichte der Pflanzenwelt so wichtigen Entdeckungen, welche die Studien über die Entstehung der gegenwärtigen Flora im Bereiche der Alpen ergeben haben. Es kann hier nicht der Platz sein, auf dieses so interessante Thema näher einzugehen. Es sei demnach nur kurz darauf hingewiesen, daß auf die Glacialperiode, in der, wie sich aus dem Befunde der pliocänen Ablagerungen ergibt, ein großer Teil der am Ende der Tertiärzeit bei uns existierenden Arten vernichtet wurde, eine wärmere, durch Kohlenschichten zwischen den Moränen erwiesene, jedenfalls wie auch die Glacialperiode nur allmählich, innerhalb sehr langer Zeiträume eintretende, als Steppenperiode oder Interglacialzeit bezeichnete Periode gefolgt war. In dieser Periode mit sehr warmen Sommern war nebst anderen illyrischen Typen, wie z. B. Cirsium pauciflorum Spr., Scabiosa silenti = folia W. K., Hedraeanthus Croaticus Kern., Viola Zoisii Wulf., Ruscus Hypoglossum L., auch unserer Königsblume die Möglichkeit geboten, nach Norden und Westen vorzudringen und sich in unseren Gegenden anzusiedeln. Durch die Verhältnisse, die nun in der auf die Steppenperiode folgenden zweiten Glacialperiode geschaffen wurden, mußten diese Ansiedler in ihrer während der Interglacialzeit errungenen neuen Heimat vielfach wieder unterliegen, und nur an besonders günstig exponierten Standorten war ihnen die Möglichkeit geboten, diese zweite Glacialperiode in unseren Breiten zu überdauern. Als solche besonders zusagende Expositionen haben wir nun unsere Vorkommnisse von Daphne Blagayana zu betrachten. An diesen Lokalitäten konnte diese den durch die zweite Glacialperiode herbeigeführten ungünstigen klimatischen Verhältnissen Trotz bieten, während sie anderwärts denselben erlag, wodurch der kontinuierliche Zusammenhang mit ihrem ursprünglichen Hauptareale zerrissen wurde. Hat nun Daphne Blagaya7ia durch die konstatierte Verbreitung viel von dem Nimbus verloren, der sie anfänglich umgab, so bleibt immerhin unser inselförmiges, vom Hauptverbreitungsgebiete räumlich so weit getrenntes Vorkommen interessant genug, um derselben die größtmöglichste Schonung hier angedeihen zu lassen, was leider seit einigen Jahren nicht mehr der Fall ist. Daphne Blagayana ist bei uns in den letzten Decennien eine Modepflanze gewisser Kreise geworden, die sich nicht damit begnügen, einzelne Blütenzweige zu pflücken, die vielmehr ihre geradezu kindische Leidenschaft durch das Köpfen von Hunderten von Stöcken erst befriedigt wissen. Kaum sind die ersten Sträuchlein erblüht, werden schon förmliche Plünderungszüge mobilisiert, derjetrbenk, als nächst- gelegener Standort, von allen Seiten gestürmt und Strauch auf Strauch rücksichtslos geköpft. Wie leicht begreiflich, konnte diese Gier nach der Königsblume auch der Landbevölkerung nicht entgehen und diese wußte, wie in solchen Fällen immer, diesen Umstand auszunützen und sich daraus einen, wenn auch geringen Erwerb zu schaffen. Infolgedessen wird Daphne Blaga-yana nicht nur an Ort und Stelle buschenweise feilgeboten, sondern auch Körbe voll nach Laibach selbst zu Markte gebracht. Erwägt man, daß wegen verhinderter Autogamie und spärlichem Insektenbesuche bei uns nur äußerst selten Früchte zur Reife gelangen und daß somit selbst bei weitgehendster Schonung die Vermehrung durch Samen nur einen minimalen Nachwuchs liefern kann, und berücksichtigt man ferner die aus den Achseln der innersten Blütenstützblätter des gipfelständigen Blütenköpfchens hervorgehende Verzweigung, so wird man es erklärlich finden, daß bei solchem Vandalismus die Pflanze am Jetrbenk stellenweise fast schon ganz vernichtet wurde. So habe ich heuer an Lokalitäten, wo ich vor 15 Jahren Hunderte von Stöcken zählen konnte, nur mehr ganz vereinzelte kümmerliche Individuen vorgefunden. Es wäre demnach im Interesse der Erhaltung unserer Königsblume sehr zu wünschen, daß die berufenen Organe in geeigneter Weise einschritten, zumal das vom krainischen Landtage erlassene Gesetz zum Schutze dieser Pflanze in der gegebenen Fassung wenig oder gar nicht geeignet ist, dieselbe vor Ausrottung zu schützen. Anders verhält sich die Sache in ihrem Hauptverbreitungsgebiete, wo die Pflanze an den betreffenden Standorten in großen Mengen wächst und auch reichlich fruchtet. Da droht derselben nicht die Gefahr der Vernichtung, wenn sie auch hier, wie namentlich in Bosnien, eine von der einheimischen Bevölkerung seit alters her gesuchte und geschätzte, unter dem Namen «Jaglika»1 oder «Borica» bekannte Blume ist. So wird sie nach Seunik in Zepče, wo sie am Smolin und Mat ina massenhaft vorkommt, nach altem Brauche ihres angenehmen Duftes wegen von den Kmeten den Agas als 1 Interessant ist, daß die Leute im Ločnicagraben unsere Pflanze mit dem stammverwandten Namen «igalka» bezeichnen. Liebesgabe gebracht. Ebenso halten auch die Katholiken von Čaj nica ihre zierlichen weißlichen Blüten als erste Boten des ersehnten Frühlings hoch in Ehren. Schon Ende März wird hier die Borica vom Cicelj geholt und von Kindern in den Gassen feilgeboten, und am Palmsonntage setzen Frauen und Mädchen ihren Stolz darein, Kopftuch und Brustlatz damit zu schmücken. Nicht weniger beliebt ist die Borica aber auch bei den Mohammedanern von Čajnica, die nach Delie folgende Sage über ihre Entstehung zu erzählen wissen: In einer am Abhange des Cicelj unter einer großen Linde sich erhebenden Tekia (d. i. eine türkische Grabhalle) lebte vor 300 und mehr Jahren Murad-Zath der Gute, — auch Dedja genannt, weil er Scheih gewesen — und hat auch hier seine Grabstätte in einem in der Mitte der Tekia befindlichen Sarkophage, an dem fromme Mohammedaner noch jetzt ihre Gebete verrichten. Murad Dedja hatte ein sehr frommes, gottgefälliges Leben geführt und mit Gottes Hilfe viele gute Werke in der Umgebung von Čajnica geschaffen. Zu diesen vielen Werken zählt auch die Erschaffung der Borica. Die Tekia, welche Murad Dedja bewohnte, war nämlich eines Tages in Brand geraten und stand alsbald in hellen Flammen. Da rief eine geheimnisvolle Stimme aus dem Fichtenwalde: Murad Dedja, es brennt deine Tekia, fliehe längs der Strugovi! Zugleich sah man eine Lichterscheinung, die längs der Strugovi, dem Lieblingsaufenthalte Dedj as am Cicelj, davonlief. Tags darauf konnte man, da Schnee den Boden bedeckte, in diesem die Tritte bemerken, wie Dedja die Tekia verlassen hatte, um nicht zu verbrennen. In Strugovi verblieb Murad so lange, bis die Tekia und der Sarkophag neu hergestellt waren. Dann kehrte er zurück und liegt, wie erwähnt, noch jetzt dort bestattet. Während der eiligen Flucht aus der brennenden Tekia sei nun der fromme Dedja in Schweiß geraten, und wo ein Schweißtropfen von seiner Stirne niederfiel, da sie eine Borica entsprossen und erblüht. Die Territorialeinteilung der lllyrisehen Provinz Krain unter französischer Verwaltung. (1809 bis 1814.) Mit einer Tabelle. Von Dr. Seraphine Puchleitner. i. Die großartigen und durchgreifenden Veränderungen der politischen Karte Mitteleuropas, welche die Eroberungszüge Napoleons im Gefolge hatten, erstreckten sich auch auf das Gebiet des österreichischen Kaiserstaates. Französischer Geist schuf hier im Süden der Monarchie unter dem Namen der Illyrischen Provinzen ein neues, merkwürdig einheitliches Staatswesen, dessen Kernland der Hauptsache nach mit der heutigen Provinz Krain zusammenfiel. Am 14. Oktober 1809 trat Österreich im Vertrage von Schönbrunn alle zwischen Alpen, Save und Adria gelegenen Reichsteile an Frankreich ab. Napoleon vereinigte dieses Gebiet mit dem von Italien wieder abgetrennten Venetianisch-Istrien, Dalmatien, Ragusa und Bocche di Cattaro und mit den von Tirol abgetretenen Landgerichten von Lienz und Sillian zu einem Staatskörper, dessen Zusammengehörigkeit und Einheitlichkeit schon der antikisierende Name «Provinces Illyriennes» bezeichnen sollte; aber erst die Organisation, welche die Provinzen durch das kaiserliche Dekret am 15. April 1811 erhielten, machte denVersuch, diese nach Bevölkerung, Geschichte und materiellen Verhältnissen so verschiedenartigen Länderbestandteile zu einer wirklichen staatlichen Einheit zu verschmelzen. Zum ersten Generalgouverneur der Illyrischen Provinzen bestellte Napoleon den Herzog von Ragusa, Marschall Marmont, einen vertrauten Jugendgenossen, der sich nicht bloß als Soldat, sondern auch als tüchtiger Administrator bewährt hatte: für seine glücklich durchgeführte Verwaltung Dalmatiens war ihm vom Kaiser der Herzogstitel verliehen worden. In persönlichen Unterredungen mit Napoleon zu Fontainebleau, wohin sich Marmont vor Antritt seines neuen Amtes begeben hatte, wurde zunächst eine provisorische Organisation des eroberten Gebietes vereinbart, bei welcher wenigstens in den unteren Instanzen die bestehenden österreichischen Verwaltungseinrichtungen ihre Geltung behielten. Dem ersten Generalgouverneur aber fiel die Aufgabe zu, nach genauerer Kenntnis der eroberten Länder und ihrer Bedürfnisse Vorschläge über eine einheitliche Organisation derselben zu machen. In dieser Tätigkeit sollten ihn die beiden höchsten Verwaltungsbeamten der Illyrischen Provinzen, welche ihm unmittelbar untergeordnet waren, unterstützen: an der Spitze der eigentlichen Verwaltung der Generalintendant der Finanzen, auf dessen Berichte der Generalgouverneur seine Entscheidungen zu treffen hatte, während an der Spitze des Gerichtswesens ein Generalkommissär der Justiz stand. Marschall Marmont war nach seiner eigenen Aussage mit den Vollmachten eines Vizekönigs ausgestattet und sollte nur mit dem Finanzminister über sämtliche Angelegenheiten Illyriens und mit dem Kriegsminister bezüglich der dort untergebrachten französischen Armee korrespondieren.1 Diese verhältnismäßig selbständige und unabhängige Stellung des Generalgouverneurs wurde bedeutend eingeschränkt durch das Organisationsdekret vom 15. April 1811,1 2 3 das in 1 Siehe «Memoiren des Marschalls Marmont, Herzogs von Ragusa». Herausgegeben nach seinem Original-Manuskript, übersetzt und mit einer Einleitung versehen von Karl Goldbeck. Potsdam 1857, 4 Bde. IL Bd., S. 200 bis 203. 2 Veröffentlicht im Bulletin des lois (unzugänglich) und im Télégraphe officiel. 18 Titeln mit 272 Artikeln die Grundzüge der Verwaltung in den Illyrischen Provinzen feststellt, welche mit einigen Modifikationen derjenigen Frankreichs nachgebildet wurde, allerdings mit dem Unterschiede, daß die Provinzen an der Repräsentativverfassung Frankreichs keinen Anteil hatten. Die Titel I bis VI1 des Organisationsdekretes enthalten in 62 Artikeln Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der höchsten politischen Behörden sowie über die Befugnisse der leitenden Beamten. Danach bestand die Regierung des Landes aus dem Generalgouverneur, dem Generalintendanten der Finanzen und dem Generalkommissär für das Justizwesen. Dem Generalgouverneur wurde ein Gouvernements-Sekretär beigegeben, den er selbst zu ernennen hatte; unter dem Generalintendanten fungierten ein Generaleinnehmer und ein Schatzmeister. In die Kasse des ersteren flössen alle Einnahmen der Provinzen, letzterer hatte alle Ausgaben zu leisten. Beide wurden auf Vortrag des Schatzministers vom Kaiser ernannt. Die oberste Verwaltungsbehörde war der Kleine Rat, welchem die Mitglieder der Regierung und zwei Richter des Appellationshofes in Laibach angehörten. Den Vorsitz führte der Generalgouverneur. Der Kleine Rat war die oberste Berufungsinstanz bei allen Entscheidungen der Provinzialbehörden in Verwaltungsangelegenheiten und bildete das Kassationsgericht in allen Streitsachen bis zu 200.OOO Francs; über höhere Beträge entschied der Kassationshof in Paris. Vor Einführung der französischen Gesetze in den Illyrischen Provinzen bestimmte 1 Titre I. Du gouvernement des provinces Illyr. Art. 1—3. » II. Du gouverneur-général. Art. 4—28. » III. De l’intendant-général des finances. Art. 29 — 36. » IV. Du commissaire de justice. Art. 37—43. » V. Du receveur-général et du trésorier. Art. 44—58. » VI. Du petit conseil. Art. 59—62. dieser Rat das Gerichtsverfahren und entschied in allen Kompetenz-Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Gerichtsstellen. Alle Gesuche um Begnadigung oder um Aufschiebung richterlicher Urteile gingen an den Kleinen Rat und wurden von diesem an den Großrichter-Justizminister geleitet, der sie im Geheimen Rate dem Kaiser vorlegte. Er beriet ferner über wichtige Verfügungen in Sachen der hohen Polizei, worüber zwar die Beschlußfassung dem Generalgouverneur allein zustand, jedoch erst nach Anhörung des Kleinen Rates. Die Stellung und die Befugnisse des Generalgouverneurs innerhalb seines Amtsbereiches einerseits und Frankreich gegenüber anderseits kennzeichnen zugleich die politische Stellung der Illyrischen Provinzen, die Art und den Grad ihrer Abhängigkeit von der Zentralregierung in Paris. Der Generalgouverneur war der eigentliche Repräsentant der Regierungsgewalt; unter seinem Befehle stand — ausgenommen im Kriegsfälle — die gesamte Land- und Seemacht. Auch der Generalintendant der Finanzen, welcher die ganze Ziviladministration Illyriens zu leiten und zu überwachen hatte, sowie der Generalkommissär für das Justizwesen waren ihm untergeordnet. Während die Wirkungskreise der beiden letzteren strenge voneinander geschieden waren und keiner sich Einmischungen in die Amtshandlungen des anderen erlauben durfte, hatte der Generalgoüverneur die Übersicht über das Ganze, zumal auch ihr schriftlicher Verkehr mit den betreffenden Ressortministern ebenso wie der aller Provinzial-und Kirchenbehörden durch seine Hände ging. Die Besetzung aller Stellen in der Zivilverwaltung bedurfte, soferne sie nicht dem Staatsoberhaupte Vorbehalten war, mindestens der Genehmigung des Generalgouverneurs, ebenso die Enthebung der Beamten von ihrem Dienste, welche er auf den Bericht des Generalintendanten verfügen konnte. Bezüglich der Ernennung der Offiziere in den Grenzregimentern, der Intendanten in den Provinzen und ihrer Subdelegierten in den Distrikten sowie der Richter bei den Tribunalen, welche der Kaiser vollzog, hatte der Generalgouverneur wenigstens das Vorschlagsrecht. Für die Ernennung der leitenden Beamten in den einzelnen Verwaltungszweigen durch den betreffenden Minister erstattete der Generalintendant seine vom Generalgouverneur genehmigten Vorschläge. Selbständig ernannte dieser außer dem Gouvernements-Sekretär die Friedensrichter, die Notare, Advokaten und Haussiers, ferner die Maires in den Kommunen mit Ausnahme jener der Städte Laibach, Triest, Zara, Ragusa und Karlstadt, welche vom Kaiser selbst ernannt wurden. Der Generalintendant der Finanzen arbeitete in der Regel mit dem Generalgouverneur, den er von allen Ergebnissen seiner amtlichen Korrespondenz in Kenntnis setzen mußte. Im Einverständnisse mit ihm oder einem Offiziere des Ingenieurkorps erstattete der Generalgouverneur dem Minister des Innern Vorschläge über die öffentlichen Arbeiten, welche in Illyrien ausgeführt werden sollten. Nur in unvorhergesehenen oder außerordentlichen Fällen traf er selbständig die nötigen Vorkehrungen, mußte aber sofort dem Ressortminister darüber Bericht erstatten. Überdies hatte der Generalgouverneur alle sechs Monate an jeden der Minister, soweit es seinen Geschäftskreis betraf, einen allgemeinen Bericht über den Zustand der Illyrischen Provinzen einzureichen. Schon aus den bisher angeführten Bestimmungen des Organisationsdekretes ist ersichtlich, daß man bestrebt war, die Verbindung der Illyrischen Provinzen mit Frankreich trotz ihrer Entfernung und exzentrischen Lage zu einer möglichst festen und dauernden zu machen. Dasselbe zeigen auch die übrigen Titel des kaiserlichen Dekretes, von welchen hier nur noch Titel VII über die Zivilorganisation der Illyrischen Provinzen berücksichtigt werden soll. Er zerfällt in sechs Abschnitte und enhält außer der Territorialeinteilung Illyriens Bestimmungen über die Stellung der Intendanten und Subdelegierten in ihren Provinzen, resp. Distrikten, über die Kompetenz der Verwaltungsbehörden und über die Munizipaladministration. Die Territorien und Länder, welche Französisch-Illyrien umfaßte, lassen sich nach ihrer früheren Zugehörigkeit in zwei wesentlich verschiedene Gruppen scheiden. Zum Gebiete der vormals österreichischen Erblande gehörten Krain, der Villacher Kreis, Görz, Triest, Österreichisch-Istrien, Zivil- und Militär-Kroatien. Auch das vom König von Bayern im Vertrage vom 28. Februar 1810 abgetretene Stück des tirolischen Eisackkreises ist hieher zu rechnen. Die zweite Gruppe enthält die ehemals italienischen oder doch unter italienischem Einflüsse stehenden Gebiete von Venetianisch-Istrien und Dalmatien mit den Inseln, die Bocche di Cattaro und die ehemalige Republik Ragusa. Dieses ganze Gebiet war mit teilweiser Berücksichtigung der historisch gegebenen Einteilungen in sechs Zivilprovinzen und in eine Militärprovinz eingeteilt. Für die Beibehaltung der letzteren mit ihrer früheren Verfassung hatte sich Marschall Marmont, welcher die Zweckmäßigkeit dieser Institution in seinen Memoiren rühmend hervorhebt, besonders warm eingesetzt.1 So war denn auch an der Organisation der Regimenter nichts geändert worden; sie wurden auch jetzt nach den von der österreichischen Regierung erlassenen Reglements regiert. Die Oberaufsicht über die-Verwaltung der sechs illyrischen Grenzregimenter, in welche sich Militär-Kroatien gliederte, führte ein Militär-Intendant mit dem Wohnsitze in Karlstadt. Die Zivilprovinzen waren : I.) Krain mit dem Hauptorte Laibach. Der Umfang dieser Provinz fiel mit jenem der vormals österreichischen Provinz 1 1. c. S. 205 ff. gleichen Namens nicht vollkommen zusammen. Sie bestand allerdings, wie vormals das Land Krain, aus den Kreisen von Laibach, Neustadtl und Adelsberg; doch wurde vom Adelsberger Kreise das Gebiet von Wippach sowie die Gebiete von Castua, Mahrenfels, Mitterburg, Tybein und Wachsenstein1 abgetrennt und teils zur Provinz Istrien, teils zu Zivil-Kroatien geschlagen. Auch die Grenze des Laibacher Kreises gegen Steiermark erlitt eine geringfügige Änderung, indem das steirische Möttnig an Krain kam, während dieses den Jaselnik-berg an Steiermark abtrat.1 2 2. ) Kärnten mit dem Hauptorte Villach. Es bestand aus dem Villacher Kreise und den früher zum Eisackkreise in Tirol gehörigen Landgerichten Lienz und Sillian. Tarvis war aber vom Villacher Kreise getrennt und zu Italien geschlagen worden. 3. ) Istrien mit dem Hauptorte Triest umfaßte die Stadt und das Gebiet von Triest, Venetianisch-Istrien, Monfalcone und Gebiet, die ehemalige Grafschaft Görz und das Gebiet von Wippach. Die Grenze gegen das Königreich Italien bildete der Isonzo. 4. ) Zivil-Kroatien mit dem Hauptorte Karlstadt. Nebst dem alten Zivil-Kroatien, das von Österreich bis zur Save abgetreten worden war, gehörte dazu: Fiume mit Gebiet, ein Teil von Österreichisch-Istrien, Mercopail, das ungarische Littorale mit Einschluß der Stadt Zengg (= Segna) und die Inseln Veglia, Arbe, Cherso, Lussinpiccolo und Lussingrande. 1 Die Gebiete Castua bis Wachsenstein sind im Organisationsdekrete nicht namentlich angeführt; sie finden sich aber in den Katasterabschlüssen der Josefinischen Steuerregulierung 1787/89 beim Adelsberger Kreise als Werbbezirke einzeln verzeichnet. Vgl. Karte des Adelsberger Kreises von Kindermann 1795. 2 Siehe Dimitz, Geschichte von Krain, IV. Bd., S. 303. 5. ) Dalmatien mit dem Hauptorte Zara. Es enthielt das früher venetianische Dalmatien ohne Curzola und ohne die dem Distrikte von Fiume (Zivil-Kroatien) zugeteilten Inseln. 6. ) Ragusa mit dem gleichnamigen Hauptorte. Diese Provinz umfaßte nebst der ehemaligen Republik gleichen Namens das Gebiet der Bocche di Cattaro, die zu Ragusa gehörigen Inseln und Curzola. Jede dieser Provinzen war gleich den französischen Departements in Verwaltungsbezirke niedrigerer Ordnung, in Distrikte eingeteilt. Die Distrikte zerfielen in der Regel in mehrere Gerichtsbezirke (Kantone), deren jedem eine gewisse Anzahl von Kommunen (arrondissements communaux) zugewiesen wurde. An der Spitze der Zivilverwaltung stand in jeder Provinz ein Intendant, dem ein Intendantur-Sekretär beigegeben war. Die Intendanten hatten dieselben Pflichten und Befugnisse wie die Präfekten in den französischen Departements, deren Stellung in administrativer Hinsicht jener der Provinzen entsprach. Unter dem Befehle des Generalintendanten von Illyrien, dem sie über ihre Tätigkeit Bericht erstatten mußten, leiteten die Intendanten die Verwaltung ihrer Provinz. Sie waren Richter in Streitsachen, welche die Steuern oder öffentliche Arbeiten betrafen, und hatten dieselbe Gerichtsbarkeit wie die Präfekten in Frankreich. Die Provinzialintendanten wurden vom Kaiser ernannt; doch der Generalgouverneur hatte das Recht, dem Finanzminister die dazu geeigneten Persönlichkeiten vorzuschlagen. Jeder Intendant bezog ein Gehalt von 8ooo Francs; in Krain, Istrien und Dalmatien bezog er außerdem noch io.ooo Francs zur Bestreitung der Bureaukosten, in den übrigen Provinzen nur 6ooo Francs. Die Intendantur-Sekretäre hatten ein Jahresgehalt von 2666 2/s Francs. Außer dem Intendanten und seinem Sekretär war in jeder Provinz ein besonderer Empfänger als Vertreter des Generalempfängers und ein Zahlmeister, als Vertreter des Schatzmeisters angestellt. Die Vorstände der verschiedenen Verwaltungszweige bildeten in jeder Provinz einen Intendanturrat mit denselben Aufgaben und Rechten, wie sie dem Präfekturrat in den Departements zukamen.1 Die Intendanten hatten ihren Sitz in dem Hauptorte ihrer Provinz, der zugleich Hauptort jenes Distriktes war, welchen, der Provinzialintendant selbst verwaltete. Die übrigen Distrikte einer Provinz standen unter der Verwaltung von Subdelegierten. Ihre Stellung war gleichbedeutend mit jener der Unterpräfekten in Frankreich, wo sie den Arrondissements, in welche jedes Departement zerfällt, vorstanden. Sie hatten in ihren Distrikten dieselben Aufgaben wie die Intendanten in den Provinzen und in den von ihnen selbst verwalteten Distrikten. Die Berichte der Subdelegierten gingen an den Intendanten, von welchem sie auch ihre Weisungen erhielten. Für diese Beamten bestanden zwei Gehaltsklassen: es gab elf Subdelegierte erster Klasse mit einem Jahresgehalte von 2500 Francs und IOOO Francs zur Bestreitung der Bureaukosten und drei Subdelegierte zweiter Klasse zu Lussinpiccolo, Lesina und Curzola mit IOOO Francs Gehalt und 500 Francs Bureaukosten. Die sechs illyrischen Zivilprovinzen enthielten zusammen 20 Distrikte, welche wieder in 96 Kantone abgeteilt waren. Eine Vermehrung oder Abänderung der Distrikte konnte nur vom Minister des Innern auf Antrag des Generalgouverneurs verfügt werden, welcher seine Vorschläge aber erst nach eingeholtem Gutachten des Kleinen Rates erstattete. Betreffs der Kantone durfte der Generalgouverneur nach Anhörung des Kleinen Rates selbst die nötigen Abänderungen vornehmen. 1 Über den Wirkungskreis des Präfekten und des Präfekturrates in den Departements siehe Berghaus, Deutschland vor fünfzig Jahren, II. 3., S. 31 ff. Über die Kompetenz der Verwaltungsbehörden in strittigen Fällen und über die Art des dabei zu beobachtenden Verfahrens1 enthielt der fünfte Abschnitt des Titels über die Zivilorganisation Illyriens folgende Bestimmungen : Der Intendant der Provinz ist im Distrikte ihres Hauptortes wie jeder Subdelegierte in seinem Distrikte die erste Instanz in Verwaltungssachen. Von den Subdelegierten ging die Berufung an den Intendanten der betreffenden Provinz und an dessen Intendanturrat. Sprach der Intendant selbst in erster Instanz — also in seinem Distrikte —, so ging die Berufung an den Intendanturrat. In dritter Instanz entschied der Kleine Rat unter dem Vorsitze des Generalgouverneurs. Der Generalintendant war berechtigt, die Entscheidungen der Provinzial-Intendanten durchzusehen und abzuändern ; doch mußte er darüber an den Generalgouverneur berichten. Wie bereits erwähnt, war jeder Distrikt in mehrere Kantone abgeteilt; während diesen aber in Frankreich eine gewisse politische Bedeutung zukam,1 2 dienten sie in Illyrien nur den Bedürfnissen der Rechtspflege. Indem man hier die bisherigen grundobrigkeitlichen Gerichte abschaffte, setzte man Friedensgerichte an ihre Stelle, denen die niedere Zivilgerichtsbarkeit anvertraut war. Die Friedensrichter hatten in Streitsachen bis zu ioo Francs Recht zu sprechen, konnten aber auch über höhere Beträge Vergleiche abschließen. 1 De la compétence de l’autorité administrative en matière contentieuse et de la forme de procèder. (Art. 95 —105.) 2 Die Kantonsversammlungen in Frankreich bestanden aus allen politisch berechtigten Bürgern, welche das 21. Lebensjahr überschritten hatten; sie wählten die Friedensrichter, deren Stellvertreter (suppléans), die Munizipalräte in den Mairien mit mehr als 5000 Einwohnern sowie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements-Wahlkollegien. Berufungen gegen ihre Entscheidungen mußten an die Tribunale erster Instanz gerichtet werden, welche zugleich Kriminalgerichte waren.1 Die Friedensrichter wurden vom Generalgouverneur ernannt ; ihre Anzahl richtete sich nach der Zahl der Bevölkerung und nach der Art ihrer räumlichen Verteilung in der Provinz. Daher sind diese Umstände auch für die Anzahl der Kantone maßgebend, in welche eine Provinz, resp. ein Distrikt, zerfällt. Die Kantone selbst setzten sich wieder aus einer Reihe kleinerer Territorialeinheiten zusammen, welche als die kleinsten Verwaltungsbezirke in den Provinzen die Grundlage für die Steuerbemessung und Steuereinhebung bildeten. Es sind dies die Arrondissements communaux (= Gemeindebezirke), gleichbedeutend mit den Kommunen oder Mairien in Frankreich. Für diese Arrondissements communaux, welche in den Erlässen und Publikationen jener Zeit häufig bloß Arrondissements, öfter auch Kommunen genannt werden,1 2 gelten 1 Das Organisationsdekret setzt in Illyrien zehn solcher Tribunale erster Instanz ein, und zwar in den Städten Laibach, Neustadtl, Lienz, Fiume, Karlstadt, Görz, Zara, Spalato, Ragusa und Cattaro. (Art. 188.) Vgl. Costa, Justizverwaltung in Illyrien. Mitteilungen der juristischen Gesellschaft in Laibach. Doch trat in Neustadtl ein solches Gericht nie in Wirksamkeit. Der «Télégraphe officiel» veröffentlicht in Nr. 17 vom 26. Februar 1812 einen Erlaß Napoleons, durch welchen das Gericht I. Instanz in Neustadtl aufgehoben und sein Sprengel dem Tribunal I. Instanz in Laibach zugewiesen wird. 2 Die Bezeichnung Arrondissement schlechtweg, die in den Tableaux der Territorialeinteilungen der Provinzen (Télégraphe officiel) durchaus verwendet wird, kann zu Irr-tümern Anlaß geben, da derselbe Terminus in Frankreich die Unterabteilungen der Departements bezeichnet und auch in Illyrien manchmal für Distrikt gebraucht wird. Außerdem Mitteilungen des Musealvereins für Kram. Jahrg. XV, H. III u. IV. 8 jene Bestimmungen über die Munizipalverwaltung, welche im sechsten Abschnitte des Titels VII der kaiserlichen Verordnung (Art. 107 bis ii5) enthalten sind. Hier werden die Gemeinden nach der Größe der Einwohnerzahl in drei Gruppen unterschieden, zu deren Verwaltung eine größere oder geringere Anzahl von Munizipäl-Beamten und -Räten bestellt wurde. 1. ) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern besorgte die Gemeindegeschäfte ein Maire mit vier Adjunkten und einem Munizipalrat von zwanzig Mitgliedern; 2. ) in Gemeinden von 2400 bis 5000 Einwohnern genügten zwei Adjunkten und sechzehn Munizipalräte; 3. ) in Gemeinden mit geringerer Bevölkerungszahl bestand der Munizipalrat aus zwölf Mitgliedern und an ihrer Spitze stand ein Syndikus, dem ein Stellvertreter (suppléant) beigegeben war. findet er häufig in einem noch allgemeineren Sinne — für jede Zusammenfassung von Gebieten überhaupt — Anwendung. Dimitz, Geschichte Krains, nennt die Gemeindebezirke nach seiner französischen Vorlage Arrondissements ; die österreichischen Gesetze und Verordnungen nennen sie — ebenfalls nach französischem Muster — Kommunen und führen dann dafür die Bezeichnung Hauptgemeinden ein. Bei Hermann, Geschichte von Kärnten, heißen sie häufig Mairien ; doch bezeichnet dieser Ausdruck eigentlich die Verwaltungsbehörde und nicht das Gemeindegebiet. — Der größeren Deutlichkeit wegen mögen hier die Bezeichnungen für die Verwaltungsbezirke in Frankreich und in Illyrien einander gegenübergestellt werden. Frankreich: Département Arrondissement Canton Commune Illyrien: Provinz Distrikt Kanton Arrondissement communal. Die Maires, welche — ausgenommen in den großen und bedeutenden Kommunen von Laibach, Triest, Zara, Ragusa und Karlstadt — vom Generalgouverneur ernannt wurden, hatten mit Hilfe ihrer Beigeordneten die Gemeindebudgets zu entwerfen und dem Provinzialintendanten einzureichen. Auf den Bericht desselben an den Generalintendanten wurden sie von diesem geprüft und bestätigt, wenn die Einkünfte der Gemeinde weniger als 10.000 Francs betrugen; sonst mußten sie vom Generalintendanten an den Minister des Innern gesendet werden, welcher sie im Staatsrate dem Kaiser zur Bestätigung vorlegte. Nach Artikel 114 des Organisationsdekretes behielten die Gemeinden vorläufig ihre alten Einkünfte; außerdem wurden ihnen die Polizeistrafgelder und die Zuschlagzentimen von der neu eingeführten Patentsteuer nach dem in Frankreich geltenden Maßstabe überlassen. Eine merkwürdige, den Wirkungskreis der Gemeinden betreffende Neuerung war es, daß die Führung der Zivilstandsregister den Pfarrern abgenommen und den Maires der Gemeindebezirke übertragen wurde. Da die Geschäftssprache der Gemeinden die französische war, ist wohl kaum anzunehmen, daß in den Arrondissements communaux die ländliche Bevölkerung selbst einen lebhaften Anteil an der Gemeindeverwaltung hatte. Doch wurden ihre Lasten von der neuen Regierung wenigstens insoferne erleichtert, als die persönliche Dienstverpflichtung der Untertanen gegenüber der Grundobrigkeit aufgehoben wurde, während die aus einer Überlassung von Grundstücken resultierenden Lehensrechte derselben einfach abgelöst werden konnten.1 Doch sollten die 1 Art. 252: Les servitudes purement personelles sont seulement supprimées sans indemnité. Les droits méme féo-daux résultans d’une concession primitive de fonds y sont simplement déclarés rachetables. Modalitäten der Ablösung erst durch ein besonderes kaiserliches Dekret geregelt werden.1 II. Die strenge Einheitlichkeit in der Verwaltung drückt sich naturgemäß auch in der ihren Zwecken dienenden Territorialeinteilung aus; in ihrem Kartenbilde findet sich daher bis zu einem gewissen Grade auch die innere Organisation eines Landes — soweit dies überhaupt möglich ist —• veranschaulicht. Doch bringt keines der beiden gleichzeitigen Kartenwerke, welche die Illyrischen Provinzen zum Gegenstände ihrer Darstellung machten, deren administrative Einteilung in Distrikte, Kantone und Arrondissements communaux. Die «Carta generale dell’Illyria » von Capellaris1 2 nimmt auf die französische Einteilung überhaupt keine Rücksicht; dagegen enthält die «Carte des provinces Illyriennes» von Caetan Palma3 nebst den äußeren Grenzen des illyrischen Staates gegen Österreich, Bayern, Italien und die Türkei noch dessen Landeseinteilung und ermöglicht dadurch eine allgemeine Orientierung über den damaligen Verlauf der Provinzgrenzen. Dennoch mußte sich auch die genauere Einteilung der Illyrischen Provinzen in Distrikte, Kantone und Kommunen auf der Karte darstellen lassen, wenn nur die Grenzen der letzteren bekannt waren. Die amtlichen Erlässe, durch welche der Umfang der illyrischen Gemeindebezirke festgestellt wurde, finden sich im 1 Bis dahin waren die Untertanen zur Leistung von Grundzinsen und Fronden (mit Ausnahme der persönlichen Arbeitsfronen) noch verpflichtet, soferne sie sich mit der Grundobrigkeit nicht auf gütlichem Wege über die Ablösung verständigt hatten. Erlaß des Generalgouverneurs vom 4. Juni 1812. — «Télégraphe officieU Nr. 47, S. 187. 2 Herausgegeben 1812 in Wien und Pest. 3 Triest 1812. «Télégraphe officieb, dem Amtsorgane der französischen Regierung in Illyrien veröffentlicht. Sie enthalten keine Angaben über die Grenzen der Kommunen; ihr Umfang wird hier lediglich durch namentliche Anführung der kleineren Gemeinden, welche einem Arrondissement communal zugewiesen wurden, bestimmt. Es mochte daher von vorneherein fraglich erscheinen, ob die wünschenswerte kartographische Fixierung der französischen Gebietseinteilung nach den zu Gebote stehenden Quellen und Hilfsmitteln überhaupt erreichbar sei. Zunächst läßt sich diese Frage für das ganze Gebiet gar nicht ohne weiteres beantworten ; sie kann, da man genötigt ist, von den späteren territorialen Entwickelungen auszugehen, welche erst detaillierte und genaue Grenzen auch der kleinsten Verwaltungsgebiete enthalten, dabei aber nicht in allen Provinzen gleich waren, nur länderweise untersucht und beantwortet werden. Die Verfasserin des vorliegenden Aufsatzes beschränkte sich darauf, diese Untersuchung für Krain durchzuführen;1 die Ergebnisse derselben sollen im folgenden auszugsweise mitgeteilt werden. Um überhaupt einen Anhaltspunkt für die Beantwortung der oben gestellten Frage zu gewinnen, galt es zunächst festzustellen, in welcher Weise die österreichische Verwaltungseinteilung in Krain nach der Rückerwerbung Illyriens an die französische anknüpfte. Wichtige Aufschlüsse erhalten wir darüber in der Organisationsverordnung vom 23. Juni 1814 «betreffend die Einführung der politischen Verwaltung in den drei krainerischen 1 In ihrer Dissertation «Versuch einer kartographischen Darstellung Krains unter französischer Verwaltung mit einer Einleitung über die Zivilorganisation der Illyrischen Provinzen.» Mit 4 Tabellen und 15 Kartenbeilagen. — Die Arbeit wurde in dem unter Prof. Ed. Richters Leitung stehenden geogra- Kreisen : Laibach, Neustadtl und Adelsberg, dann in dem kärntischen Villacher und im Görzer Kreise nach den Grundsätzen der österreichischen Regierung», in welcher eine Note der k. k. Organisierungs-Hofkommission vom 13. Juni 1814 bekanntgemacht wird.1 Durch diese Note werden die Mairien — die Verwaltungsbehörden der Arrondissements communaux — aufgehoben, die frühere Kreiseinteilung wieder hergestellt und jeder Kreis in eine Anzahl von Bezirken zerlegt, welche aus je zwei oder mehreren unz er trenn ten Kommunen gebildet wurden. § 2 der genannten Note lautet wörtlich: «Bei der gegenwärtigen Unmöglichkeit, die dermaligen Kommunen zu zertrennen, ohne zugleich in der dermaligen Steuerverfassung eine große Verwirrung zu verursachen oder eine mühsame Abänderung zu unternehmen, die wenigstens für jetzt den Umständen nicht angemessen ist, konnten nur ganze, un-zertrennte Kommunen den Bezirken zugeteilt werden; diese Kommunen sind von nun an Hauptgemeinden und die in diesen enthaltenen vormaligen kleineren Konskriptionsgemeinden Untergemeinden zu benennen. Die Zuteilung der Hauptgemeinden zu den Bezirken und die von der k. k. Organisierungs-Hofkommission erfolgte Benennung der Dominien, welche die obrigkeitliche Verwaltung der angezeigten Bezirke übernehmen sollen, wird jedes Kreisamt bekanntgeben.» phischen Institut der Universität in Graz gemacht und bildet nur eine Vorarbeit zu dem die Napoleonische Gebietseinteilung betreffenden Teile des historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. 1 Diese, wie auch alle übrigen Krain betreffenden Verordnungen der österreichischen Regierung von 1814 bis 1818 sind gedruckt in der Ergänzungs-Sammlung zu den Provinzialgesetzen für das Herzogtum Krain und den Villacher Kreis im Königreiche Illyrien. Laibach 1835. Trotz der Aufhebung der Mairien sollten also die Grenzen der Arrondissements communaux intakt bleiben; sie wechselten nur die Bezeichnung.1 Auch in der Verordnung vom 2. Juli 1814, welcher sich ein «Ausweis über die Einteilung der drei krainerischen und des Villacher Kreises in obrigkeitliche Bezirke und Hauptgemeinden» anschließt, wird ausdrücklich betont, daß an dem Umfange der Hauptgemeinden derzeit nichts geändert werden dürfe. Sollte sich in der Folge zeigen, daß eine oder die andere der Untergemeinden nach ihrer Ortslage schicklicher einem anderen Bezirke zuzuteilen wäre, so könne dieses in einem künftigen Jahre, bei Gelegenheit als die Steuermatrikeln erneuert würden oder als die bevorstehende Einführung eines neuen Steuerfußes erfolge, ohne Anstand und ohne Verwirrung geschehen, soferne dabei die angezeigten Grundsätze beobachtet würden und wenn diese Abänderung durch kreisamtliche Untersuchung nötig befunden, von der Landesstelle aber als den Umständen und den aufgestellten Vorschriften angemessen genehmigt werde. In der Tat erließ das k. k. prov. General-Gubernium am 27. November 1814 ein Dekret an die Kreisämter in Laibach, Neustadtl, Adelsberg und Villach betreffend die Regulierung der Untergemeinden und die dabei zu beobachtenden Grundsätze. Dieser Erlaß enthielt neben Bestimmungen über die Größe der Untergemeinden, in welche eine Hauptgemeinde abzuteilen sei, die Verfügung, daß womöglich jede der vormaligen Josephi-nischen Steuerregulierungs-Gemeinden als eine Untergemeinde zu erklären sei. Zugleich hielt man aber auch jetzt noch an dem Grundsätze fest, daß solche Zusammenlegungen von (französischen) Untergemeinden zu einer regulierten Unter- 1 Dieselbe Note der österreichischen Regierung bestimmt auch, daß für jede Untergemeinde ein Gemeinderichter, für jede Hauptgemeinde ein Oberrichter von der Bezirksobrigkeit bestellt werde. gemeinde nur innerhalb der Grenzen der bestehenden Hauptgemeinden stattfinden dürften. Wo jedoch Änderungen im Umfange der Hauptgemeinden unabweislich seien, solle dies in der Rubrik der Anmerkungen in den Ausweisen über die Regulierung der Untergemeinden angezeigt und im Begleitungsberichte ausführlich begründet werden. Sieht man von den letzteren als Ausnahmen betrachteten Fällen ab, so ergibt sich aus den Erlässen und Verordnungen des Jahres 1814 für den Zusammenhang der österreichischen mit der französischen Gebietseinteilung folgendes: 1. ) Die französischen Kommunen oder Arrondissements sind identisch mit den österreichischen Hauptgemeinden. 2. ) Die Kommunen behalten unter der österreichischen Verwaltung nicht nur ihre Bedeutung als Grundlagen der Steuerverfassung, sondern eben deswegen bleiben auch ihre Grenzen zunächst unverändert. 3. ) Die regulierten österreichischen Untergemeinden entsprechen in der Regel den ehemaligen Josefinischen Steuerregulierungsgemeinden. Diese regulierten Untergemeinden bildeten aber bei der in den zwanziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts erfolgenden KatastralVermessung die Grundlage der neuen Katastralgemeinden.1 Da man zudem auch damals noch den Grundsatz aufrecht erhielt, daß Vereinigungen von Untergemeinden zu einer Katastralgemeinde womöglich nur in derselben Hauptgemeinde vorgenommen werden sollten,1 2 erschien die Er- 1 «... In Provinzen, wo mehrere Gemeinden in eine Steuer-Hauptgemeinde vereinigt sind, ist jede Untergemeinde als selbständige Gemeinde zu behandeln und aufzunehmen.» Katastral-Vermessungsinstruktion 1817. § 154. (1824.) 2 Nachdem die Katastral-Vermessungsinstruktion in den §§ 156 und 157 die Fälle festgestellt hat, in welchen Ände- Wartung nicht unberechtigt, daß sich die Grenzen der französischen Gemeindebezirke nach jenen der modernen Katastralgemeinden rekonstruieren lassen müßten. Denn die österreichische Hauptgemeinde, das ehemalige Arrondissement communal der französischen Verwaltung, zerfiel nach der Katastralvermessnng — wenn die gegebenen Vorschriften überall beobachtet wurden — in eine Anzahl von Katastralgemeinden, deren Grenzumfang mit der Arrondissementsgrenze zusammenfallen mußte. Die Arrondissementsgrenzen konnten demnach auf der Katastralkarte eingetragen werden, wenn nur einmal festgestellt war, welche Katastralgemeinden den zu einem Arrondissement gehörigen französischen Untergemeinden entsprachen. Dies hätte sich mit verhältnismäßig geringer Mühe ermitteln lassen, wenn aus den kartographischen und lexikalischen Hilfsmitteln, welche zu diesem Zwecke benützt werden konnten, die Zugehörigkeit der einzelnen Ortschaften zu ihren Katastralgemeinden ersichtlich gewesen wäre. Doch verzeichnet die Spezialkarte von Krain im Maßstabe i: 75.000* 1 bloß die Grenzen der politischen Gemeinden, welche meist aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Auch die Ortsrepertorien von Krain aus den Jahren 1874 und 1884 führen nur die Ortsgemeinden mit den dazugehörigen Ortschaften an, während sie die Verteilung der letzteren auf Katastralgemeinden nicht berücksichtigen. Die «Übersichtskarte der Steuerbezirke rungen am Umfange der Gemeinden vorgenommen werden dürfen, heißt es im § 158: «Bei diesen Konzentrierungen, wenn sie in Provinzen, wo Untergemeinden bestehen, eintreten, muß womöglich Bedacht darauf genommen werden, daß sie mit einer Gemeinde in Vereinigung kommen, die der nämlichen Hauptgemeinde angehört, welcher sie zustehen.» 1 In 14 Blättern. und Katastralgemeinden» von Krain1 enthält dagegen wohl die Grenzen der Katastralgemeinden und ihre Hauptorte, doch fehlt die Angabe der Ortschaften, welche außerdem noch in eine Katastralgemeinde fallen. Um das Verhältnis zwischen den Untergemeinden eines Arrondissements einerseits und den auf sie entfallenden Katastralgemeinden anderseits zu bestimmen, war daher eine ziemlich mühevolle Bearbeitung und Vergleichung der genannten Hilfsmittel nötig, welche indes in allen jenen Fällen zum Ziele führte, in welchen die in den bisher angeführten Erlässen und Instruktionen geforderte Stabilität des Umfanges der Hauptgemeinden nicht unterbrochen wurde. Dort freilich, wo bei der Regulierung der Untergemeinden oder später während der Katastralvermessung eine Zusammenlegung von Untergemeinden stattfand, welche verschiedenen Hauptgemeinden angehörten, war es nicht möglich, die Arron: dissementsumfänge nach Katastralgemeindegrenzen zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion, bei welcher es sich um die Gemarkungen der betreffenden Ortschaften handelte, war umso weniger zweifelhaft, je näher die Grenzorte aneinanderlagen. Gleichwohl mußten die so gezogenen Grenzen auch in den günstigsten Fällen als unsichere gekennzeichnet werden, so lange nicht durch eine Einsichtnahme in die Indikationsskizzen der Katastralaufnahme von Krain die Möglichkeit geboten war, die Ortschaftsgrenzen auf die Spezialkarte zu übertragen. Konnte bei der verhältnismäßig geringen Ausdehnung einiger in solchen Fällen bloß hypothetisch gezogener Grenzen auf eine Richtigstellung mit Hilfe der Indikationsskizzen umso leichter verzichtet werden, je kleiner der verwendete Kartenmaßstab war, so kam doch eine viel bedeutendere Unsicherheit in den Grenzverlauf dort, wo auch die Zugehörigkeit einzelner Ortschaften zu dem einen oder anderen Arrondissement zweifelhaft wurde. 1 Von 1830 (1 : 115.200, 4 Blätter.) (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Grabdenkmale in der Kirche zu Poganitz bei Rudolfswert. Von Konrad Omologar. In der sonst unscheinbaren, ehemals der Herrschaft Poganitz gehörigen Kirche St. Rochi, gegenwärtig eine Filiale der Pfarre St. Michael bei Rudolfswert, befinden sich drei Grabdenkmale, die zwar verhältnismäßig noch jung und künstlerisch von keinem besonderen Werte sind, die jedoch wegen der Personen, denen sie gewidmet sind, erhalten zu werden verdienen. Die Kirche ist ein mäßiger einschiffiger Bau mit einem dreiseitig geschlossenen Presbyterium, einem viereckigen Turme vor der Fassade, auf dem das Monogramm Christi .und die Jahreszahl 1627 vom Jahre der Erbauung eingemeißelt ist. Sie ist eine derjenigen Kirchen, die ex voto wegen der im Jahre 1626 herrschenden Pest errichtet wurden, wie die Kirchen St. Rochi zu Dravlje bei St. Veit ob Laibach und bei St. Veit nächst Sittich. Von den Denkmalen (aus Eisen) sind zwei unter dem, und eines neben dem Sängerchore eingemauert. Ich lasse die Detailbeschreibung derselben weg, da diese Zeilen nur den Zweck haben zu sagen, daß diese Denkmale vorhanden sind. I. Ein Denkmal ist gewidmet der Josefa Thekla, Edlen von Lehmann, verehelichten Langer (von Podgoro) zu Poganitz, geboren am 23. September 1795, gestorben am 28. September 1855. II. Das schönste unter diesen ist ein ebenfalls eisernes Denkmal an der Rückwand unter dem Sängerchore. Es hat oben das Wappen der Breckerfelde : halbrunder Schild, quadriert, mit Herzschild, bedeckt mit dem Spangenhelm und der Gans als Kleinod. Im Herzschilde über einem stilisierten, liegenden Halbmond (Menschenatlitz) ein auf einer Doppelkette hängender Stern. Im Hauptwappen 1 und 4 eine gekrönte Gans, 2 und 3 ein einköpfiger Adler. Unten die Aufschrift : «in memoriam || Adolphi Florent : a j| breckherfeldt-impohoven || s. r. i. equit : domini in altenburg || ubi natus 18. april : 1783 mortuus || in poganitz 28. martii 1841. || ultimus antiquae stirpis sua j| tristem vixit vitam.» III. Inschrift : «d. valentino pazur j| viro erudito et prudenti || amico probato || posuerunt amici. || — . — sep. silesius beneschov : nat : mdcclxxxi (| mort: in poganiz |j ix: juni mdcccxxxviii.» Die Leichen sind in der Kirche unter dem Fußboden beigesetzt. Ein Beitrag zur Geschichte der einstigen italienischen Oper in Laibach. Von Konrad Crnologar. In der Schloßbibliothek zu Weißenstein befindet sich unter anderen Werken auch ein Buch, betitelt: ' (Titel a) L’amante | di tutte | dramma giocoso per musica | di ageo liteo | da rappresentarsi j nel teatro nuovo : di lubiana 11’autumno del’ anno 1766. Dedicato | a | sua eccellenza | la contessa d’auersperg, ’ nata contessa de rothall. | In lubiana MDCCLXVI | per giov. federico eger. | Con licenza de’ suporiori. | (Titel b) Der I in alle Frauenzimmer sich | verliebende | Liebhaber. | Ein Lust- und Singspiel, j von Ageo Liteo. Vorgestellt in der Schaubühne der Hauptstadt | Laybach in Crain, wehrender Herbstzeit des | 1766 Jahrs. I Aus dem italiänischen in deutsch ungebundene Rede | übersetzt von j J. J. C. H. Gewidmet Seiner Excellenz \ der Frau, | Frau Gräfinn von Auersperg, | gebohrne Gräfinn von Rothall. I Laibach, | gedruckt bey Johann Friedrich Eger, Landschaftlichen | Buchdruckern. | Einfach broschiert, klein 8°. 16 unpaginierte Seiten, enthaltend den italienischen und deutschen Titel, die darstellenden Personen, die Veränderung der Schaubühne und die Widmung; von der Seite 16/17 an bis zur Seite 271 das Libretto in drei Akten, links der italienische Urtext in Versen, rechts die freie deutsche Übersetzung. Auf der 272., unpagi-nierten Seite befindet sich nur in deutscher Sprache der «Epilogus» des Übersetzers an den Leser, der hier folgt: «Geneigster Leser! Wenn etwann nicht so gerathen, | Dies Uebersetzungswerk, wie es in sich seyn soll: I Verzeih! und denk: es sind der Feder erste Thaten, | In diesen rauhen Feld. Und wo lebt jener wohl : ] Der jeden nach den Sinn, und sein Geschmack kann schreiben ? | Ich bin hierzu zu schwach ; mein Kiel der Fehler voll. | Wers besser kann, der schreib. Ich werde doch verbleiben : | Sein Freund so wie der dein. Mein Leser lebe wohl.» Man sieht aus diesen freien Versen, daß der Übersetzer nicht nur zu einer Übersetzung in Prosa, sondern auch dichterisch veranlagt war. Nun, wer war dieser J. J. C. H.? Die Oper war durch sieben Personen vorgestellt, und zwar durch die Damen Therese Alberis, Domenica Silvestri, Magdalena Piacenti, Maura Coronati und durch drei Schauspieler Francesco Roselli, Giovanni Guadagnini und Cesare Feretti. Der Unternehmer nennt sich selbst in der Dedication nicht. Die Musik ist von Baldassar Galuppi (sonst Buranello benannt), Vize-Hoikapellmeister zu Venedig ; die Kleidung, neu und reich ausgestattet, war von Lazzaro Maffei in Venedig, folglich alles aus Italien. Die Szenerie, dort Veränderungen der Schaubühne genannt, war die sinnreiche Erfindung der Wiener Maler Gefall und Mittermayer. Aus der Widmung erfährt man, daß die italienischen Singspieler, welche dieses Stück der Gräfin widmen, dieses als das zweite im Jahre 1766 aufgeführt hatten. Dieses Singspiel war bereits an mehreren Orten Deutschlands mit allgemeinem Beifalle, teils wegen der in demselben vorkommenden . . . lächerlichen Begebenheiten, teils wegen der ungezwungenen Ausdruckungen und der wohlgesetzten Musik, aufgeführt worden, hier in Laibach aber zum erskenmale. Da jedoch viele der italienischen Sprache nicht mächtig waren, wurde der italienische Text in die deutsche Prosa übertragen. Der Übersetzer nennt sich in dieser Widmung «Unbenannt». Unter der Widmung ist «Laybach den 22. Nov. 1766» und als Unterschrift «Umiliffimi Offequiofiffimi l’Imprefario, e Virtuosi del Teatro di Lubiana» (deutsch: die Gesellschaft deren Italiä-nischen Sing-Spielen allhier). Interessant ist die Angabe der Szeneri (Kulissen etc.). Daraus ersieht man, daß die Bühne nicht eben einfach war. In diesem Stücke brauchte man im ersten Akte ein Landgut im freien Felde, in dessen Mitte ein Lustschloß, von verschiedenen Bauernhütten umgeben, ein Zimmer und einen Saal; im zweiten einen Saal und ein finsteres Zimmer mit Seitentüren und im dritten einen Garten. Wir haben hiemit hier nicht mit einem Wandertheater oder mit einer Gauklergesellschaft, sondern mit einer allen Anforderungen der Kunst entsprechenden Bühne zu tun. Übrigens sind in dieser Bibliothek mehrere Libretti italienischer Opern vorhanden, die in Laibach aufgeführt worden. Aus der Bibliothek in Weißenstein. Von Konrad Crnologar. . In dieser Bibliothek befinden sich seltene Werke über Krain, teils von krainischen Gelehrten, welche eine kurze Besprechung verdienen. Das für die Geschichte der Akademia Operosorum interessante Werk: Bos in lingua | sive | discursus j academicüs i de pecuniis | vetero-novis I a I Ioanne Stephano | Floriantschitsch j de Grienfeld i. u. d. inclyti ducatus Carnioliae | secretano-adjuncto, | et advocato jurato, 1 inter academicos operosos | Tinnulo | historico-juridico-politicò | de-ductus. I Cum licentia superiorum. Labaci, anno M.DC.XCV. j Typis haeredum Mayr, inclytae Carnioliae typographi. Klein 8°. 12 unpaginierte Seiten + eingesetzter Kupferstich -\- 136 paginierte Seiten. Druckgröße 13/7 cm. Pag. 1 Titel, 2 Approbatio, 3—6 Dedication, 7 — 10 Author ad benevolum lectorem, 11, 12 Syllabus authorum, quibus in hoc discursu academico vel allegando, vel impugnando usi sumus. Ordine alphabetico. (Folgen 51 Autoren, darunter «Lands Handvest des Herzogthums Crain».) Das Werk wurde «Ex officio episcopali Labaci die 2. Okt. 1695, Joannes Antonius Thalnitscher, vicarius generalis» approbiert. DieWidmung beginnt : «Reverendissimo, | et j illustrissimo j domino, domino Jo : Baptistae | Preschern, | ss. Theologiae, & j. u. d. Celsyy Princ. Archi-Episc. Salisb. | intimo consiliario, | cathedralis ecclesiae Labacensis praeposito, ;f nec non | academiae operosorum j labacensium | praesidi, dieto I resoluto.» Zwischen den vorgerückten Blättern und dem Texte ist ein Quartblatt (15/13 cm) mit einem 9/11 cm großen, sehr schönen, von A. Trost gestochenen Kupfer und zwei Epigrammen («Epigramma in symbolum d. authoris, ut primi ex academia operosorum scriptoris» von Johann Rudolf Freiherrn Coraduci und «E. in libellum de pecuniis» von Franz Wilhelm von Zergollern) eingeschaltet. (Pohlin, Bibl.Carniol. p. 20 schreibt, daß das Buch dem Wolfgang Weichard Grafen Gallenberg gewidmet wurde.) Von 160 bis 175 ist «Index rerum et verborum». Münzenabbildung pag. 49, 61 (römisch), pag. 149 drei Medaillen: a) silberne Prämiemedaille «* praem. | scholae j provinci | carniolae j 1584.* I f » ; b) die bekannte silberne Schaumünze des Bischofs Thomas Chrön vom 29. März. 1599 und c) der goldenen desselben vom 12. September 1599. Lederband, gepreßter Rücken, am Deckel innen steht geschrieben: «Sigismundus Ant. Josephus Vrsini Comes ä Blaggay, 1716 f.» (Classe XIV., Nr. 125 der Bibliothek zu Weißenstein.) * Das geographisch interessante Werk : Steinberg, Franz Anton de, — Innerösterreichischer Hof-Kammerrat. Laibach 1758, bei Anna Elisab. Reichhardtin, Witwe. «Gründliche Nachricht Von dem in Inner-Crain gelegenen Czirknitzer-See.» Groß 4°, Druchfläche 17/12 cm, 12 unpaginierte -)- 235 paginierte + 1 unpaginierte Seite, 35 Kupferstiche, u. zw. Porträt des Autors, Titelkupfer und 33 Kupfer zum Texte, teils geologisch-physischen, teils darstellenden Inhalts, wie Fischfangs-, Jagd- und landwirtschaftliche Szenen, von sehr guter Ausführung. Auf dem Kupfer Nr. 23 «Anno 1714 den 13. Feb. der Gruben Rescheto reicher Fischfang» steht der Name des Stechers : Jos. Weinmann in Laybach sc., bei den übrigen nicht. Jedenfalls dürfte er alle gestochen haben.1 Um das Porträt des Autors sind mathematische und physikalische Instrumente, oben zwei Wappen desselben, und zwar: a) quadrierter Schild, 1 und 4 je ein springendes Pferd, 2 und 3 je ein steigender Löwe, im Herzschilde drei Berge, beim selben die Aufschrift «Insig. R. Hung.», h) rennendes Pferd, im Grunde ein Berg mit drei Gipfeln, Aufschrift: «Insig. S. R. Imp.» Hiemit führten die Steinberg zwei Wappen, das eine wegen Ungarn und das zweite wegen des Deutschen Reiches. Er selbst ist in seinem 74. Jahre dargestellt. Interessant ist das Titelkupfer mit der allegorischen Figur von Krain, dann Neptun, Ceres, Diana, Faunen undNereiden, Fische und Wildpret und Wappen von Krain, Steinberg und Zirknitz. Bemerkenswert ist die 20. Tafel, 37/26 cm groß, eine Landkarte von Zagorje und Vrh (Sv. Trije kralji) in Innerkrain bis Laibach Babno polje gegen Unterkrain enthaltend. Lieblich ist hier eine um eine Felsinschrift versammelte Gruppe von acht Engelchen, wovon sich sechs mit Schreiben, Zeichnen und Messen beschäftigen, zwei jedoch die Felsinschrift studieren. Auf dem Felsen sind drei Wappen, die sich auf die Familie Steinberg beziehen. Das obere hat im Schilde einen springenden Steinbock «adrianus d. Steinberg 1515», unten heraldisch, links ein springendes Pferd, im Grunde einen Felsen «georgius d. steinberg 1622» und links das früher erwähnte quadrierte Wappen und «hodiernum insigne 1631», unten «dominy d. steinberg». Dann sind in der Mitte des Steines noch die Buchstaben SRIBH, vielleicht den Stecher bedeutend, angebracht. Das Buch ist dem Reichsgrafen Karl von Cobenzl, Freiherrn zu Prossek, St. Daniel, Mossa und Leutenburg, Herrn der Herrschaften Haasberg, Stegberg, Loitsch, Luegg, Reifnitz, Isernico, Flambruzzio und Sivigliäno, obersten Mundschenken in Krain und der Windischen Mark, obersten Erbfalkenmeister und obersten Erbtruchseß von Görz, wirklichen Geheimrat, Kämmerer und bevollmächtigten Minister in den Niederlanden etc. gewidmet. Aus der Widmung und der Vorrede erfahren wir, daß Steinberg noch vor dem Jahre 1718 vom Grafen Kaspar Cobenzl dazu ermahnt worden ist; er hat das Werk bereits 1718 begonnen und 1720 vollendet. Dann hat er es wegen Mangels an Zeit und der erforderlichen Kupferstiche liegen gelassen; da er 1747 pensioniert worden war, hat er selbes zum Drucke befördert und die Kupfer beigeschafft. 1 Josef Weinmann erscheint folglich um das Jahr 1758 als Kupferstecher in Laibach. Auf einer jetzt im Besitze der Frau Josefine Gilly in Weichselburg befindlichen Kupferplatte, worauf das Altarblatt der hl. Anna in der Stadtkirche zu Weichselburg samt einer Ansicht der Stadt aus den Jahren 1767 bis 1778 vorkommt, ist die Signatur: «M. Weinmann Sc.Graecy». Vielleicht waren beide verwandt, vielleicht war Josef der Vater oder Bruder des M. Weinmann. Pohlin (Bibl. Cam.) pag. 52 führt die Widmung nicht an, erwähnt jedoch, daß dieses Werk in französischer Sprache in Haag 1761 in 8° erschienen ist. * Ein alter Atlas mit 22 schön und deutlich gezeichneten und im freien Raume mit prächtig ausgeführten Kupferstichen verzierten Karten von 25/33 cm Druckfläche. Die Sammlung besteht aus zwei Teilen. Der erste hat 13 Karten und den Titel: «Tabvla XIII repraesentantes Regnum Hungariae, cum adjacentibus Provinciis.» Die Tafel I hat die Karte von Ungarn (Vignette: eine Türkenschlacht), II Serbien, III Walachei, IV Bulgaria, V Tabula veteris Pannoniae, Daciae et Illyrici, VI Siebenbürgen, VII Moldau, VIII Slavonien, IX Kroatien, X Bosnien, XI Dalmatien, XII Podolien und Beßarabien, XIII die Übersichtskarte der oberen Länder. Der Zeichner und der Stecher ist auf keiner dieser Karten angegeben. Am Maßstabe sind ungarische Meilen. Der zweite Teil enthält 9 Karten. Hier sind deutsche Meilen auf dem Maßstabe. Der Titel lautet : «Tabvla IX repraesentantes Regna et Provincias Haereditarias Caesa-reas.» Die Tafel I enthält das Königreich Ungarn, Slavonien, Kroatien und Bosnien, II Böhmen, III Erzherzogtum Österreich, IV Steiermark, V Kärnten, VI Krain, VII Schlesien, VIII Mähren (die erhalten) und IX Tirol (welche fehlt). Bei sämtlichen sind auch die angrenzenden Teile der Nachbarländer gegeben. Während bei den ersten Karten weder der Zeichner, noch der Herausgeber und Radierer genannt ist, steht hier auf dem Titelblatte : «Avgvstae Vindel. excudit Johannes Andreas Pfeffel, S. Caes. Maj. Chalcographus» geschrieben. Auch auf den Karten stehen die Angaben : J. A. Pfeffel fee. et ex. (I.), Pfeffel et Engelbrecht fee. et excud. (II), J. A. Pfeffel et C. Engelbrecht sculps, et excud Viennae (III. und den übrigen, doch ist Engelbrecht zuweilen zuerst genannt). Auf den Tafeln II bis VIII steht auch: «Studio et opera cujusdam Geographi Societat. Jesu», folglich sind die von Jesuiten verfertigt und von Pfeffel und Engelbrecht gestochen. Da jedoch die Karten wie das Titelblatt im I. Teile diesen ganz gleich sind, sind auch jene von dem gleichen Zeichner verfertigt. Ungewöhnlich schön sind die den freien Raum ausfüllenden Darstellungen, die sich auf die Geschichte oder Erzeugnisse des betreffenden Landes beziehen und wirklich kunstvoll sind, ebenso wie die Wappen und Aufschrifthalter. (Ohne Bibi.-Signatur.) Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg in Laibach.