Hmts-WVlat» zur Laibacher Zeitung. Nr. 79. Samstag den 3. Juli 1847. Gnbermal - Verlautbarungen. Z. W67. (3) Nr. l2564. Concurs-A usschrcibung. Zur Wiedcrbesetzung der an der Hauptschule zu Villach erledigten Stelle elneb Lehrers des Zeichnens und der dann: verbundenen technischen Gegenstände, womit ein Gehalt jährlicher Dreihundert fünfzig Gulden C. M. aus dem Normalschulsonde verbunden ist, wird der Concurs am 30. September l. I. an den Normal Hauptschulen zu Wien, Gratz, Laibach und Klagenfurt abgehalten werden. — Diejenigen, welche sich an tinen» dec od-genannten Orte der Coneursprüfung ulNer^ ziehen wollen, haven sich del der betreffenden Normal-Schuldircccion zu melden, und derselben ihre, mit den Nachweisungen über Alter, Religion, Stand, Vaterland, sittliches Verhalten , Studien, etwa schon gelelsttte Dienste und Sprachkenntnisse versehinen Ge« suche zu üderrvichtn und darin anzugeben, ov dezlehungöweise mit welchem Lchrindiviouum an der oberwahnten Hauptschule, dann ln welchem Grade sie verwandt oder verschwagtrt sind. — Bom ^ f. iUyr. Gubernium. — Laibach am 4. Juni !8t7. Aviso. Si e reso vacante il posto di Direitore presso T I. H.scuola elementare maggiore di SpalaLo cui va annesso 1' annuo salario di iio-rini seicento (6oq fl.) e pel cm rimpiazzo vieneaperto concorso per sei seltiraane de-corribili dal giorno delJa prima inserzione del presente avviso nella gazetta Provin-zialc. — GH aspiranti dovranno produrre le loro domandc debitamente corredale dai respettivi documenti air Ordinariato Yesco-vile di Spalato, tranne il Caso de' pubbli- ci impiegali che si produranno mediante i relativi loro capi d' Uffizio comprovando 1' etä, la rcligione, la moraJita, gli studifalti, la conoscenza di linpue ed i servigi prestati. — Dovranno in sine dichiarare se ed in qual grado di parentela od astinita si trovano congiunti con talnno del personale della stessa capo scuola di Spalato. — Zara li 20 Maffffio 1847- Hemtliche Verlautbarungen. Z. 1077. (3) Nr. 5592. »cl 1292. Concurs zur W ie der besetzu ng einer provisorischen staatsherrschaftlichen Bezirk s rich tc r st e ll e. — Bei der k. k. Re-ligionsfondsherrschaft Lantstraß in Krain ist die provisorische Bezirksrichterstelle zu besitzen, mit welcher tin Iahrcsgeh^lt von Fünfhun, dert Gulden, der Genuß der Naturalwohnung im Schloßgcbaude, und ein Deputat jährlicher zwölf Klafter hartcs Brennholz veroun, dcn lst. - Bewcri,'er um diesen Dienstposten haben sich über Alter, Stand, Moralität, bisherige Dienstleistung und erworbene Kenntnisse, insbesondere üdcr die zurückgelegt»« juridisch politischen Studien, übcr die erlangten Wahl-fahigkeitsdecr»te für die zu versehenden Richter-amtel, und Übcr die vollkommene Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache legal aus-zuwelftn, die gehörig rocumeutlrten Gcsuche längstens bis letzten Iull d. I. an die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung ln Neustadll zu leitei,, und in denselben anzugeben, ob, und wie weit sie mit einem Beamten des Bcrwal« tungoamtes der k. k. Religlonsfondöherrschaft Landstraß verwandt oder verschwägert scyen. — Von oer k. k. steyermärkisch. illyr>schen Ca-meral Gefallen- Verwaltung. — Grstz am 11. Juni l647. 688 Z. 1076. (3) Nr. 5752^323. Concurs wegen Besetzung einer provisorischen staatsherrschaftlichen A m t s-schreib e r ste l le. — Bei dem Verwaltungs« amte der vereinten k. k. Ltaatsherrsch^ften zu St. Anora in Karnten ist die letzte provisorische Amtsschreiberstelle mit dcm Iahrcsgehalce von Zweihundert füilfzig Guloen, einem Brenn-holzd<-putate.von acht Wiencr-Klaftern weicher Scheittr, und dem G.nusse d^r freien Wohnung in Erledigung gekommen. — äur Wicderbe-setzung wird der Concurs bis 15. Juli o. I. ausgeschrieben. — Jene, welche sich um diesen Di^'nstposten bewerben wollen, haben sich über Atter, Stand, tadellose Moralität, bisherige Dienstleistung und erworbene Kenntnisse, besonders in der Landamtirung, legal auszuweisen, die gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege an die k. k. Camcral Bczuksuerwal-tung ln Klagenfurt zu leiren, und in denselben anzugeben, ob, und in wie weit sie mit einem Beamten des genannten Vcrwaltungsamles verwandt oder verschwägert ftyen. — Von der k. k. stcyermarkisch-lllyrischen - Camera! - Gefallen -Verwaltung. Gratz nm 1l. Juni l8/»7. Z> 10757^3s NrT^^^ Concurs zur Besetzung der Förster stelle in Adelsberg. — Bei dem Verwaltungsamte der Cameralherrschaft Adelsberg in Krain ist die, mit dem Gehalte jahrlicher Dreihundert Gulden C. M., einem Brennholzdeputate jährlicher sechs Klafter harter Scheiter, und einem Ouar-tiergelde von jährlichen vierzig Gulden (5. M. verbundene definitive Försteistelle in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs bis Ende Juli 1847 eröffnet wird. — Jene In. dividuen, welche sich um diesen Dienstposten zu bewerben gedenken, haben sich über ihr Nationale, Alter, ledigen oder verehelichten Stand, ihre erlangte wissenschaftliche und practische Ausbildung im Forstfache, über ihre gegenwärtige Dienstleistung und eine tadellose Moralität, endlich über die volle Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache legal auszuweisen, und ihre belegten Gesuche, worin zugleich zu bemerken ist, ob, und in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Forstdiener der Staatsherrschast Adels-bcrg verwandt oder verschwägert sind, im vorgeschriebenen Wege an die k. k. Camera!-Bezirks-Berwaltung in Laibach zu überreichen. — Von der k. k. steyermarkisch - illyrischen Cameral-Gefallen-Verwaltung. Gratz am 19. Ium 1847. Z. 1062. (3) Nr. 1862. Kundmachung. In Folge Genehmigung dcs hohen Prä-sioiums der k, k. allgemeinen Hoskammer vom 3l. Mil l6N, Z. 4498, ?.?, werden wahrend ocs heurige« Sommers, vom 2>. Juni bis 2!. October »647, an jedem Donnerstage die, bei dem k. k. Hofpostamte in Wien und dem k. k. Postinspectoratc in T.'plitz vorkommenden, nach 3t. Petersburg und den nördlich von oixe, und dann über 1 Loch von halb zu halb Loth um den einfachen Tardetrag. — Welches in Folge hoher Verordnung der wohllödl. k. k. Obersten Hofpostl'erw^ltung vom 7. Juni 18l7, Z. 536, 1?. 1>., hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — K. K. Ober-Post-Verwaltung. Laibach den 20. Juni i8i?. Zl^1U63. (3) 5tI7i92^. Kundmachung. Von den im Verwaltungs-Jahre 1843 in dem illyrischen Postbezirke aufgegebenen, allein wegen Unbestellbarkeit an das Aufgabspostamt zurückgelangten Briefen sind bei der am 14. April 1847 von Seite der wohllöblichen k. k. Obersten Hofpostvcrwaltung vorgenommenen com 689 missionellcn Eröffnung die im nachstehenden Verzeichnisse aufgenommenen Briefe, wegen vorgefundener Geld- oder Documenten- Einschlüsse, von der Vertilgung ausgeschieden worden. —-Die Aufgeber dieser Briefe werden demnach eingeladen , selbe gegen Erweis des Eigenthums, Entrichtung der darauf haftenden tariffmäßigen Gebühren und gegen Empfangsbestätigung längstens binnen vier Monaten bei dem bezüglichen Aufgabspostamte zu beheben. K. K. Oberpostverwaltung. Lcnbach den <5<5. Juni 1847. V e r z e i ch n i ß der in dem illynschen Oberpostverwaltungsbezirke im Jahre 1843 aufgegebenen und bel der m 3kien Statt gefundenen commissionellen Eröffnung mit Geld und Documenten vorgefundenen Rctourbncse. ^ H Aufgeber Aufgabsort Adressat Abgabsort Inhalt Porto _____________^______j________ ___________s_____________si. jkr. ^ ———-------------------.------ 1 1843 F. Nowak Friesach DebcllakMatt). Lcchen Quittung — 6 2 „ Omaßcn Martin Großlupp Bensizhostaria Trieft Taufschein — 12 K. K. illyr. Oberpostuerwaltung. Laibach den 22. Juni 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z- ,oL5. (2) Nr. 2492. Edict. Vom Bez. Gerichte der F. (6. Herrschet Wip-pach wird kund gemacht: Vs sey über Einschreiten der Vogtobrigkeit Wlppach, n»m. der (Zuratkirche St, Margaret!) in Podkray, in die executive Versteigerung der, dcm Hrn. Wenzel von Abramsbrrq von TriUeck gehörigen, der Herrschüft Wippach zuii ^ergv. Gd. Tom. I Nr. 556, Nr. 6 und 17, Dom. A!. '6 dienstbaren, gerichtlich aus 474 fi. 6 kr. ge. patzten Weingründe Bcdnischzhe und Schaplouz, wegen mis dem w. ä. VercUciche vom 26. Juni z84", ?- '/^"^s" 590 fi. 51 kr. (5. M. gewilliget, hnz drn Feilbietungs .. Tagsatzungen auf den 5. 3"^'de^it ^ ^'PU'Nlber und den 6. October l. ^'^ni^ .^" 9 bls 12 Uhr Vormittags in dieß. ^ ?. ^7.^"^"^ei mit dem Beis.tze beraumt 3'^ die.^ " ^rsteigerungsobjecte 'nur bei der geben wcrd^ ""^ """ '" Schätzung hint.nge- . . 5^ss"'V^^7 "' Kauflustigen mit dem Bei-sal^ versiandigel, dai; zcdcr L.citant vor dem Anbore das lo /^ V^dmm zu erlegen hat. Das Schal'U^s-ProtocoU, der Grundbuchs - Enracc und die ^i'it^'-no.rsbcd,ng.usse können täglich hicramts eingesehen ____^eznks. Gericht Wippach am 8. Juni ,847. 3- 'o55. (2) Nr.^ Edict. .... ^'"^' ^,^rkögerichle Flödmg wild bekannt gcmacyt: l^s sey m die executive Fcilbietung der, dem Altx^opat,ch, vuI^u Schnpcl gchöngcn, der ^crr-schast Flodnig 5ub kcct. Nr. 29>ienstbarcn, in ßlöd-n>g llcgcnden, laut Echä'tzungsprotocollcö rom 24 April I. I. auf >?73 fi. ,0 kr. (Z. M. bcwertheten '/3 Hübe sammt An - und Zugehör, wegen dem Hrn. Michel Ieras schuldigen Hao fi, c. 8. c., gcwiUiget und es seyen zur Vornahme derselben drei Tagsatzun-gen, und zwar aus den »9. Juli, ,9. August und »N. September d. I., jedesmal um 9 Uhr Vormittags im Orte der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Realität nur bei der dritten FeilbietungZ-Tagsatzung unter dem Schätzungswerthe hintangege-ben werden wird. Die Licitationsbedingnisse und der Grundbuchs' extract können Hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Flödnig am »0. Juni 1647. 57^6^ (3) Nr. 23^2. Edict. Von dcm gefertigten k. t. Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß man über gepflogene Untersuchung den Jacob Mlakcr, von St. Veit bei Podpctsch, als Verschwender zu erklären, und zur Verwaltung seines Vermögens ihm den Ignaz No-vack von St. V.'lt zu bestellen befunden habe, an den sich die Interessenten in'Zukunft zu wenden haben werden. K. K, Bezirksgericht Egg und Krcutbcrg am 10. Juni »6^7. Z, 5oü5. >'3) . Nr. 2246. E d , c t. Von dcm gefertigten k. t Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß die'mincist Edict ddo. 2c). December 1845, Z. 53i,, iibcr den zu SaUoch ansässigen Hüblcr, Paul Udou^sch, verhängte «Zuratet aufach'obcn, und sonach dcms.ldcn die freie Bermö-aenöverwallung eingeräumt worden fty. K. K. Bczirkögcrlcht C.^g und Krcuibcrg am 22, Juni il)^7. 690 Z. loSc). (3) Nr. 909. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des am ,6. Februar l. I. zu Elavine, H meinen, werden unter den Folgen des §. 614 des a. b. G. B. angewiesen, solche bei der am 26. Juni l. I. anberaumten Liquidationstagsatzuna anzumelden. K. K. BezirksgerichtSenosctsch am :6. Mai »847. ' Z. 10tl8. (3) Edict ^ Nr. 1317. Von der Bez. Obrigkeit Krupp in Unterkrain werden nachbenannte, zur dießjährigen Rekru-tirung gewidmete, auf die Vorladung nicht erschienene militärpflichtige Individuen, als: ^l Tauf- u. Zuname Wohnort Z^ Psarr -3^ Anmerkung Aj_______________ _________ <^> VN " 1 Martin Bluth Bresovarcber 3 Semitsch 1827 ) 2 Stephan Kotschevar Lipouz 3 do. „ ( ^„ , c. l- ^ 3 Johann Ruschitsch . Mottling 80 Mottling , < ^"cgal abwesend. 4 Anton Gerdeschitsch do. 93 do. „ ^ 5 Franz Schukle do. l^8 do. „ Mit Wanderb, abwes. 6 Jacob Muchitsch Naunatz 6 do. „ ^ 7 Mach. Ambroschitsch Beretensdorf 5 do. „ 8 Markus Popovitsch Skemlouz 4 Draga ^ 9 Johann Iurjovitsch Tributsche ^ 21 Adleschitsch „ " 10 Math. Mathetitsch 00. ! 33 do. „ « ^^ Joseph Illinitsch do. , 36 do. „ ^ 12 Nicolaus Krotetz Preloka l ^ Preloka „ 13 Gregor Schatz Sille 13 do. „ 2 14 Johann Zwetasch do. 17 do. „ ^> 15 Georg Morautz Podklanz 2l Weinitz „ ) « 1« Mathias Papa Utschakouze 36 do. „ 17 Mal'cus Schuttcy Kovatschigrad 8 do. „ ^ 18 Georg Iuanitsch Wöltsverg 9 do. „ <-) 19 Stephan Videtitsch do. 16 do. „ > <" 20 Pttcr Frankovitfch Dröfchnik 4 do. „ " 21 Georg Frankovitsch Neulindcn 1« do. „ " 22 Stephan Michellitfch Obersuchor dei Weinitz 6 do. „ ^ 23 Thcodor Verlinitsch Bojanze ! 23 . Ponique „ 24 Martin Iurschinitsch Tschernembl 52 Tschernembl 25 Alois Tonia do. 157 do. ,82« M't veraltetem Paß abwesend 2« Johann Broschitsch Sille 9 Pieloka „ 2? Ioh. Kunitsch jun. Lachina 4 Weinitz „ , 28 Gcorg Drasumeritsch Wöltsberg z 31 do. „ 29 Georg Schatz Schweinberg 8 Schweinberg „ Illegal abwesend 30 Joseph Adleschitsch Sella bei Freithurn > 3 Adleschitsch „ 31 Joseph Fleck Kalbersbcrg z 7 Tschcrnembl l825 32 Mathias Romscheg Dolcnavaß 20 do. „ hiemit aufgefordert, innerhalb 4 Monaten, vom Tage der Einschaltung dieses Edicts, bei dieser Bez. Obrigkeit um so gewisser zu erscheinen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, widrigens dieselben nack den bestehenden Vorschriften als Rekrutirungssiüchtlinge behandelt werden würden. Bez, Obrigkeit Krupp am 10. Juni 1847. O9I Vubernial - Verlautbarungen. Z. 1098. (I) Nr. I4053. Surrende des kaiserl. königl. illyrischen Gu-berniumö. — Verfahren über Klagen, welchegegen mehrere Beklagte gerichtet sind. — Seine k. k. Majestät haben in Beziehung auf das Verfahren über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Februar d. I. folgende Allerhöchste Bestimmungen zu erlassen geruhet: ,) Wenn von mehreren Beklagten, welche nach chnen zugestellter Klage keinen ge- die wettern genchtlichen Verordnungen zugestellt w"den sollen namhaft gemacht haben, zwar mcht der m der Klage zuerst Genannte, wohl aber Emer oder Mehrere der später Genannten Rede und Antwort geben, so stnd die weiteren aericht-lichen Verordnungen nicht an den Erstbekiaaten sondern an denjenigen, welcher Rede und Antwort gegeben hat, oder wenn Mehrere gemeinschaftlich Rede und Antwort geben, an den in der Klage Erstgenannten unter denselben zuzustellen. __ In Bescheiden über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, sind daher die Beklagten mit der Androhung zur Bestellung eines gemeinschaftlichen Bevollmächtigten nach den Vorschriften der Gerichtsordnung anzuweisen, daß im Falle der Unterlassung die Zustellung der wei-teren gerichtlichen Verordnungen an den in der Klage zuerst Genannten, odcr wenn nicht dieser, wohl aber Einer oder Mehrere der später Cienann- ^n^. f-s"b """"" geben würden, nach den obenangeful^en Bestimmungen erfol en werde. 7^ ^ Appellations- und Revmonszuae Instanz mcht venhei ig 'h"^ ^ " """' geben h°t«°rauzgesetzt. daß die ApP ^k°n oder Revision einen Ge»cnstanl> «^ WM««- Joseph Frech,r, v.Weingarten, -andcS.Gouuerneur. Andreas Graf v. Hohenwart k- k Hofrath, öricdrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. (Z. Amtsbl. Nr. 79 v. 3. Juli l847.) Hemtliche Verlautbarungen. I. 1U78. (1) Nr. °°"/«<.5 Kundmachung. Von der k. k. steyermärkisch illyrischen vereinten Camera! - Gefallen - Verwaltung wird in Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 7. Mai 1847, Zahl 12551M85, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sämmtliche in den Provinzen Steiermark, Kram und Kärnten bestehenden, und in dem Verzeichnisse - dieser Kundmachung genannten Weg -, Brücken -, Uederfuhr - und Linien-Mäuthe für die Jahre 1848, 184» und 1850, und zwar entweder für alle diese drei Jahre, oder für die Jahre 1848 und 1849, oder für das Jahr 1848 allein, vom I. November 1847 im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden:— l. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung zuerst für die einjährige, dann für die zwei und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle eines günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufsprcis sich als der vor-thcilhaftcste darstellenwird. —2. Aus dem anliegenden Ausweise stnd die Namen der Hauptstationen und der ihnen allenfalls zugetheilten Filial-Einhebungen (Wermauthen), die Anzahl der Meilen- und Brük-ken-Classen sammt dem Ausrufspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. — 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle jene zugelassen, welche nach den Landesgesetzen zu solchen Geschäften geeignet, und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. — 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legali-sirtcn Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der Licttation ausweisen und diese ihr übergeben — 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder auch mehrerer Stationen zusammen, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden , was aus den, in dem K 2. angeführten Ausweise ersichtlich ist, gegen dem zu machen, daß sie auf die im §. 8 bezeichnete Art die vorläufig Caution für alle jene Mauthen, für welche dll- Gcsammtanbot gestellt ist, erlegen. — 6. Ebenso ist es gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtungen von Mauthen einzureichen, und zwar auf die Pachtung bloß einer oder mehrerer Stationen, in so ferne dieselben bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offerent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn 2 692 ihm der ganze Complex, fur den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlasten werde. — Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlung die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Mauthen oder jene der Licitation für größere Complere zu bestätigen. — 7. Bei den schriftlichen, mit den gehörigen Stämpeln versehenen Anboten ist Folgendes zu beobachten: — 3. Dieselben muffen mit dem, zu Folge des §. 8 dieser Kundmachung als vorläufige Caution sicherzustellenden Betrag im Baren oder in Staatspapieren, nach dem letztdekannten börsemäßigen Curse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial-Cas-se, oder einem Gefällsamte lm Baren oder Staatspapieren nach dem Curswcrthe erlegt, oder hypothekarisch pupillarisch sichergestellt worden sey; daher, so weit es sich um eine hypothekarische Sicherstellung handelt, mit der landtäfli-chen oder grunddiichlich einverleibten Vcrschrei-bung der Grundbuchs- oder L«ndtasel-Crtrac-te, und der gerichtlichen Schätzungsurkuntze der Hypothek versehen seyn. — l^. Dieselben muffen bis zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Cameral-Bezirks - Verwaltung für die darin genannten Pachtobjecte versiegelt eingereicht werden. — c. Die schriftlichen Anbote muffen den Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit dem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können , haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst dem von dem Namensfertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefälls - Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingung verbinden. Zugleich muffen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectes geschehen kaun. — ä. Auf dem Umschlag des Offertes sind jene Mauthstationen, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. — e-. Diese Anbote dürfen durch keine den Li-citatisnsbedmgungen nicht entsprechende Clauseln beschränkt styn, vielmehr muffen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Of-ferent die in der Kundmachung enthaltenen, und die bci der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Licitationsprotocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. — s. Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige, zwei- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei zugleich gestellt werden. — g. Von Außen muffen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: Anbot zur Pachtung der Wegmauthstation (folgt der Name der Station). — Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht: — Ii. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einreichung für die Offcrenten, für die Ge-falls-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. — Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitations-Commissar, welchem sie von der Cameral - Bezirks - Verwaltung, die sie in Empfang nahm, verzeichnet übermittelt werden, eröffnet und kund gemacht. Als Erstehcr der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung znzulaffen, derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung, oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, so ferne dieses Bestbot den Ausrufspreis erreicht, überschreitet, und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. — Hierbei wird, wenn der mündliche und schriftliche Anbot vollkommen gleich seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben werden, für welchen eine vom Licitations-Commissar vorzunehmende Verloosung entscheidet. — 8. Der Pächter hat zur Sicherstellung seines PachtschiUings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle aber muß der Pachtschilling monatlich vorhinein, im zweiten Falle nur nach Ende eines jeden Monates entrichtet werden. Diese Caution kann im Baren oder in k. k. Staatspapiercn, nach dem letzt bekannten Curse, oder mittelst Hypothekar- Sickerstellung geleistet werden. Die Einverleibung der lctztern in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten des Pächters. — Jeder Versteigerungölustige muß den sechsten Theil des für ein Jahr entfallenden Ausrufsprciscs, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission alü vorläufige Caution erlegen; dieser Erlag kann eben so, wie die, oben erwähnte Pacht- Caution selbst, im Baren oder in k. k. Staatspapieren nach dem letzt bekannten börsemaßigen Curse gesckehcn. Auch kann dafür cinc einverleibte Pragmatikal-S'checheits- 693 Urkunde mit Beibringung des Grundbuchs- oder Landtafel - Extractes und des Schatzungsactes eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Seite der betreffenden k. k. Kammerprocurarur zu Gratz, Laibach oder Klagenfurt versehen seyn muß. - Zur Erleichterung jener Vcrsteigerungslustigen, welche bereits Pächter einer Aerarigl-Mauch sind, wird gestattet, daß in Berreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbehörde , in deren Gebiete die Mauch - Versteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth odec mehrere Mäuthe bereits gepachtet und ihre dießfallige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre stir die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. — Es muß )edoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch ein? an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competenten Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Mauthsta-tion gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und übcrdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für scine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet w^rde, fur die Pachtung der Mauch, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungö-Commission ^^eichen, und dlei,er Commission auch die ihr ausgefolgten, für dle gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlag-scheine, oder der Quittung über die hiefür erlegte bare Caunon und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden Tilgungsfonds-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonds fruchtbringend angelegt wurde, übergeben.— 9. Gleich nach der Beendigung d^ Versteigerung wird die als vorläufig? Caution beigebrachte Sicherstellung denen zurückgestellt, welche die Maut!) nicht erstanden haben, dem Bestbleter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß längstens bis zum 20. October 1847 geschehen. ^-1l> Nachdem die Licitation einer Mauthsta-tion geschlossen wurde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichta»inahme des Anbotes von Seite der compctenten Behörde ausgesprochen worden ist, kein nachträglicher Anbot angenommen. — II. Die Ucbergabe des Gegenstandes der Pachtung geschieht am 1. November 1847. — 12. Der Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten. Station und der damit verbundenen Gebühren-EinHebung in die Rechte und Verpflichtungen des Aerars.—13. Dort, wo Aerarial-Mauthgedäude bestehen, wird, wenn der Pächter es wünscht, wegen micthweiser Ueberlassung derselben an ihn ein besonderes Uebeveinkommen gepflogen werden. — 14. Die allgemeinen Pachtbcdingungen sind aus der Anlage zu entnehmen, die besonderen für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingungen können aber vor der Versteigerung bei den betreffenden Cameral - Bezirks - Verwaltungen in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden, — An wie viel Mauthschranken die betreffende Mauth eingchoben werden kann, an welchen Orten der dn'sisalligc Mauthschranken aufgestellt ist, und endlich, welche Wchrschranken allenfalls zu der verpachteten Mauth gehören, und an welchen Orten sich dieselben aufgestellt befinden, wird in den Verstcigcrungsprotocollen und in den Mauthpacht-Verträgen genau angegeben werden. 15. Die Licitationen beginnen immer pünctlich um die zehnte Stunde Vormittags. — Formu-lareeines schriftlichen Offertes. — (Von Inne n.) Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der Mauthstation (folgt der Name der Station) für die Zeit vom I. November 1847 bis Ende October l848, — oder vom 1. November 1847 bis Ende October 1849, oder vom 1. November 1847 bis letzten October I85N den Iahrespachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und in den Contractsbedingnissen enthal-rencn Bestimmungen genau befolgen werde. — Als vorläufige Caution lege ich im Anschlusseden Betrag von.......Gulden .... Kreuzer bei, oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von.......Gulden .... Kreuzern nachweisen.) — (Sind die beigelegten Do-cumente anzugeben), oder lege ich die Cassc-quitttmg über das erlegte Wadium bei. ... am . . . l847. (Unterschrift nach Maßgabe des §.7). __ ,25 on Außen.) Nebst der Adresse der Behörde , an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages im beiliegenden Gelde, oder der Obligationen, oder des Betrages der zur Sicherclden bei der Uebergabe der Station verzeichnet, gegen Empfangsbestätigung eingehändiget werden. — Zweitens. Bei den sogenannten Wehrmau» then oder Filialstationen treten die nämlichen Wegmauthgebührcn, wie bei den Hauptstationen ein. — Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den Wehrmauth - Stationen nur jene Parteien, welche die Hauptstation umfahren, oder mit Vieh umtreiben, o. i. solche Parteien, welche vor dem Hauptschranken von der mauth, Pflichtigen Straße ablenken, und dieselbe hinter diesem Schranken wieder benutzen. — Die Brückenmauthgebühren aber sind bei den Wehr« mauth-Stationen nur in so weit cinzuheben, als die mauthpsiichtigen Brücken wlrklich be> nützt werden. — Drittens. Dem Pächter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankenbäume und Zugehör, in so weit sie ein Eigenthum des Aerariums sind, und unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daß er die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus Eigenem destreite, und sie in demselben Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen, oder die alcen ganz unbrauchbar geworden slnd, hat der Pächter für die Herstellung eines neuen Schrankens zu sorgen, der ln diesem Falle dergestalt sein Eigenthum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzeit sich mit seinem allfälligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kann. — Viertens. Der Päch. ter »st weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schran» ken eigenmächtig zu versetzen. Cs steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefallsbehörde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung im Einverständnisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn keme Anstände dagegen obwalten. — Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anständig zu behandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu expediren. Es liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Viehteeidern, die seinen Schran- ken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und dieauf den entrichteten Betrag lautende Bollete, auf Verlangen einzuhändigen, wie nicht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. — Er ist verbunden, eine von der Aefällsbehörde bestätigte und leserliche Gebü'hrentabelle an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb des Enchebungälocales anzuheften und während der ganzen Pachtzcit angeheftet zu lassen. — Im Falle der Nichldefolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis ltt fl , welche die Bezirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. — Sechstens. Die Beischaffung dcr Wegmauth-Valor-Bolleten bleibt dem Pächter überlassen; es wird jedoch demselben ein Formulare vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolletcn gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gc-dührendetra.ges corrigirte oder radirtc Bollete der Partei gegeben werden. — Siebentens. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei cin hö'hcrer Betrag eingehoben, als gesetzlich bestimmt ist, sc> verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage drs zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldcs, «„abhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen kömnten. — Achtens. Venvelgert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. — Bei Separat-eilfahrten, so wle bei Extrapostfahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. — Neuntens. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgedühr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pachter ist jedoch berechtiget, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefälls-Uebertrelung betritt, das sieden und einhalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem cinzuheben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. — Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungtzsteuer- oder L^ntrolls-amte, oder dem nächsten für die Untersuchungen «95 über Gefällsüdertretungen bestellten Beamten, oder, wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschrcibung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten Gesalls-Verkürzungen «infließenden Strafgelder fallen nach Abzug der Kosten des Verfahrens, so wett diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. __ Zehntens. Die Entscheidung der sich auf die Einhebunq und H^nvhadung dcr Mauth beziehenden Strettigkc'ten zwischen dcm Pach« tcr und d.n Parteien steht den Cameralbchorden zu. Der Pächter ist daher verbunden, dcn Ge-fallöbehörden üdcr alle Mauth - Angelegenhci-tln, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Dlese Behörden sind berechtigt, ihm hierzu im Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Straf-doten odcr auf andere gesetzliche Art zu verhalten Gegen die Entscheidung der Cameralbezirks-Verwaltung kann binnen vier Wochen der Re- k. stlyerm. Guberniums vom 5. Juni, und jene des k. k. illyrischen Gubernlums vom 12. Juni 1940, Z. 92l0 und N090, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewlchtez der Ladungen der Lastwägen, die Bespannung derselben, die Breite der Relfe der Rader, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung lst von dcm Pächter gleichfalls entweder der nachstcn politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. - Zwölftens. Dem Pachter steht das Recht, die Parteien zur Vorze,, gung der Mauthbollete »on der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. — Dreizehntens. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn dcr Pächter dcn Pachtschilling monatlich in Vor« hlnein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn der Pächtlr es aber vorzieht, den-felbcn erst nach Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschilllngs zu erlegen kömmt, und die spä« testens bis 20, October 18 . . bei der betreffenden Cameralbezirks - Verwaltung geleistet wer» den muß. Diese Caution kann im Baren, oder mittelst Hypothekar-Sicherstellung, oder auch ink. k. Staats - Creditspapieren, welche nach dcn dießfalls bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, bestehen und erlegt werden. — Zur Erleichterung jener Versteigerungslustigen, welche bereits Pachter einer ?le-ranallnauth sind, wird gestaltet, daß in B.-treff derjenigen Personen, welche >n dem Ge, biete dcrstlbcn lnt^nden BezirkS'^ehörde, in deren Gebiete die Mauthversteigerung, an welcher sie Tht'il nehmen wollen, Et^tt findet, eine Mauth oder mehrere Mäuthe bereits gepachtet, und ihre dießfällige Caution durch Erlag baren G^loeS oder in Staatspapicren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie chre für die gegenwärtige Pachtnng bestellte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. — Es muß jedoch in diesem Falle der becrffendePächter und beziehungs» weise Pachtlustige durch elne ali dem Tage der Pachtversteigerulig ausgefertigte Bestätigung der competenten Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Mauthstationen gewidmeten, amtlich aufbewahrten Geldbetrag? und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person tin Verbot odtr Pfand» recht erwirkt sey, und überließ muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pach, tung der Mauth, welche er eingehen will und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Verstei-gerungscommiss'on überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirtcn öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Quittung über die hiefür erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung d^er Staatsschulden - Tilgungsfonds ' Haupt - Casse, w?nn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. -» 65,6 Vierze hn tens. Der Pächter hat selbst für seme Uiterkunft zu sorgen, dort aber, wo ilera-rialgedäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wetzen seiner Nnterbringunq ia denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden — F ün fz e h n t e n s. Deu Pachlschilling hat der Pachter auf seine Gefahr und Kosten an die betreffende Cameralbezirks« oder Filialcasse zu ........ abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am lt). eines jeden Monats zu bezahlen sind. — Wenn der Pächter aber mit ciner Zahlungsrate im Rückstände bleibt, so laufen oon dem Verfallstage an bis zur Tilgung der rücksta'noigen Pachtrate vierpercentige Verzugszinsen, w.lche hiermit ausdrücklich de» düngen werden. — Sechzehntens. Wenn einem Packer die Benützung des gan;en ge-p^chtetcn Ooje.tes, oder bei ^oncretal ^ Ver Pachtung die Benützung auch nur eines einzelnen , zu den Concretalpacht-Objecten gehörigen, jedoch selbstständigen Mauthobjectes durch ein Elementar ^ Ereigniß, oder l'urch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereign niß n^ch von ihm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn T^gen ununterbrochen ganzlich entzo gen wird; so ist derselbe derecht'g/t, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, w.lche Vergütung aber die für die Zeit der entgangen?« Benützung des ihm entzogenen Mauthobjectes entfallende Pschsschil lings-Q^ote nichc übersteigen d^rf. Als ftlbst-ständiges M'lutho^ject wird bei Concrecalp^ch-tungcn jede Mauthstation angesehen und behandelt, welche in oer Versttlgerungs - Kundmachung als eine selbstständige Station und mit einem selbstständlgen Ausrufspreise aufgeführt w-ro. Behufs der Ausmittlulig der auf das entzogene selbstständige Maulhobject von dem Concretalpachtschlllinge entfallenden Pacht-schillings - Quote wird gleich bei Ausfertigung dcs Vertrages der für das gepachtete Concre-talobject gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrufspreise zu dem Ge-sammt-?lusrufsprcise vertheilt. — Hinsichtlich der Ued.rfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nlchr als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begrün, deudes Elementarereigniß ang.slhln wird, und d«ß daher auch der Pächter aus Anlaß dleses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen berufen lst. — Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, dahrr durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjectes behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufalle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjectes in große« rem oder geringerem Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines selbststanoigcn Mauthobjectes nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objectes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen yat. — Die Entschädigungsgesuche wegen eittgangener Benützung der Pachtobjecte müssen während der peremto« rischen Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, bci der Bezirks-Behörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, überreicht werden, widrigens auf solche G.suche keine Rücksicht genommen werden wird. — Si e b zeh n te n s. Für den Fal!, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit del' Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die el' aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offenstehen soll. -Hiernach wird jedesmal, unl» insbesondere in dem Faille, wenn dir Pachcer die bedungene Caution nicht zur gehöligen Zeit vollständig leistet, oder den Pachlschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nickt vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Vernehmung Sequester auf die gepachtete Station, »vclchc die Station auf seine Rechn,>"g und Gefahr zu verwalten halben, ei>,z"s'-tzen, o5er das gepachtete Object auf ftine Gefahr und Kosten neuerdings fellzubieten, und die eine oder die ancere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich im andern Wege zur Erfülllina, des Vertrages zu verhalten. — In jedem dieser Fälle bleibt der Pachter m der Haftung für jeden Betrag, der an d<>n bedungenen Pachlschillinge nicht eingebracht werden würde, und der G»'fällsbehör5e steht es zu, den ab» gehenden nebst den schuldig gebliebenen Betrag aus seiner Caution, nöthigcnfalls auch von seinem übrigen Vermögen einzubringen. — Wenn bei der in einem solchen Fall vorgenommenen Wiederversteig,ru"g em höherer Pachlschillilig erlogt werden soute, oder wenn bcl dltigcn, so haben die mit §. 17 festgesetzten Nechte des Gefä'lls-Ärars einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schriftliche Anbot von der com-pttenten Behörde ralificirt werde, wird längstens bis zum Anfangstage der Pachtzeit Statt sin, den und dem Pachter bekannt gegeben werden, bis wohin der Bestbieter von seinem Offerte nicht zurücktreten kann. — Wenn mehrere Personen zusammen Bestbieter sind, so haften sie zur ungetheilten Hand für die Erfüllung der , übernommenen Contracts-Verbindlichkeiten. — Das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. — Zwanzigstcns. Der Pächter ist verpflichtet, die für ein Pachtcontracts . Exemplar entfallende Gtämpclgebü'hr sogleich bei der Bekannt, gebung der erfolgten Bestätigung z„ entrichten. — Ein und zwanzig st ens. Der Pächter hat nebst den allgemein kundgemachten Vorschriften und Tariffen auch die ihm bei der Li-cilation vorgehaltenen und unter die Pachtungsbedingungen aufgenommenen Bestnnmungen ge. nau zu beachten, und sich daher .mit Rückblick auf den ihm eingehändigten Amtsunterricht ge» genwartig zu halten, daß auch das in die Schwemme und zur Tränke getriebene Vieh am Local, Schranken, das zur Weide auf die Alpen gehende Vich aber bei allen Mauthstationcn die Befreiung von der Entrichtung der Gebühr genießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder andern Feuerlösch,Requisiten, wenn sie vei einer Feuers-b'unst verwendet werden, mauthfrei zu b.ho , Geidorf decto l - ^ Camera!- , l82 5'/, ^meral- , -^ Zt. Leonhard d^tto i — ^ ,0. Juli l657 2't'/, «,„.«. - Z ^ Schörgelgasse dctto , — ^ Bezirks- l7'l3 3l ^ezlllb- ^ » Münzgraben dotco 1 — l 1847 ,383 56'/, «> ,. , ^ Karlau detto l - ' Verwaltung 24l7 55'/, ^"waltung ^ ' Lazareth dctlo ^ i ^ . ^ 1/z38 21'/4 ^ WienerStraße. Frohnlcit.n l Weq.u. Brückenm.! 2 M. s Gratzer Eameral. ^ am l 5432 — l Gratzer Cam. l «« Worth Wegmauth s 2 — > Bez. Verwaltung ^ 12. Juli > 2345 — s Bez. Berwlt. j '"' ^"" Ungarische Straße. Fürstcnfeld Weg: u. Brückenm. 2 II. Fürsteufelder ^ 1000 — Comm. Zollamt ? 15. Juli Gratzer ^ 13. Juli Ilz Wegm^ull) 2 — detto ' 671 — Camera!- i Gleisdorf Weg» u. Bruckenm. 3 II. Gratzer Camera!- 10. Juli 3680 — Bezirks 7. do. Bez. Verwaltung Verwaltung F'lstrltz Brückenmautt) — I. Fürstenfeld 15. Juli 220 — ,3. do. Comm. Zollamt ^ ^ Benennung Cathegorie Anzahlder Ort Tag Nekörde Bis ^ -^ ^------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------... Ausrufspreis " ' 3 3)^ ^ ^ , bei welcher die zu welchem ^I der ^^ der für em Jahr ^tte einzu- ^ 3 Z Mauth - Stationen. ZZZ Versteigerung. ------------— eichen smd. Tage. ff Z _____________________________^ ^ ________st- i kr. " l Triesier Straße. 5" ^. Wildon WeK-u. Brückenm ' 3 II. Gratzer Camera!. 10. Juli l l l^12 l^'/^ Cam. Bez. Ver- 7. Juli A N ^^- Verwaltung Vormittags waltung Gratz ^' '^^" Landschabrücke dctto 3 Hl, < 3901 — ^ H? Gpielftld Brü'ckenm^uth - III. Marburger / 4i8O — ^ " Peßnitzbach detto — I. s ll0O — 5 Marburg Gratzer- Wegmauth 3 — Cameras ' 3600 — s ^ «..,; l thor ? l3. do. do. g^^ > do. Karnthner- . detto ^ " ^ Bezirks- l 5W — l « thor ^ Camera!- » « " do. Drauthor detto l — Verwaltung. ^ 2724 — ^ do. Tlaudllickt' Brü'ckenmauth - III. 6756 — Bezirks- ^ > » St. Joseph Weg-u. Brückenm, 3 Il ll. / Gefallen- ^ l0869 3^ ^ Gonobih delto 2 I. I. 5 ^....,.^. <( ^ ^ 7222 »0^ Verwaltung Hochenegq detto 2 I. > Haup^mt ^ ,5. do, do. 5^9 23^ ' 12. do. ^ ! Sannbrücke detto 3 I. III. ^ Cilli. X ' ^^^ ^ Franz delto 3 l. ll. ^ ' 13276 ^ ^. Marburg Wassermauth - — Marb. Caw- Bez. Verwaltung i3. do. do. 2444 — 8. do. K a r n t h n e r S t r a ß e. ^ ^ St. Oswald Wegmauth 2 — Cameral-Bez. / ^ ^^ ^, ' ^,^. 78z — ^Cam. Bezirks- ^ 8. do. Mayrenberg detto 3 — Marburg > Nachmittags ^^ ^ Verwaltung j H Benennung Cathegorie Anzahl der Ort, Tag 9^,5, ^jc; H ^------------------------_^---------------------------------------------------------------------------------------Ausrusspreis ^°^ , ^,s B) ^ » ^ ^ « i. . « .., . ^. , bei welcher die zu welchem HV der ^ ^ der fur em Jahr 5^^.. V ^ Mauth - Stationen. Z Z ^ Versteigerung. ------------------ reichen sind. Tagc. V_____________________________________^ "____________________________________fl. ^ kr. Wiener Straße: Sp^^S'm. Wegwar 2 _ ^ ^ Nathh^ ^i,,^, .«„ "°° ' , . l.^. Brück Wienerthor Wegmauth ^ — / Cameral- '^ ^. 2000 — Verwaltung ^ do. Gratzcrthor Weg - u. Brückenm. 3 IN. ^ Bez. Verwaltung > «, ."^" ' 4600 — ^^ ^5. do. I do. Leobncrthor detto 2 II. ^ Brück ^ ^iacynuttag ^^ ^ ^ V ItalienerStraße: <^ V LeobenimMuhlthal Wegmaulh I 2 — ^ Camera!- ^ tl91 — ^ ) , do, in Zeltenschlag Weg-u. Brückenm. 2 II. > Bez. Verwaltung s 19. Juli 1980 — ! ? l5.Iuli l do. am Waasen detto 2 II. H in Bruck ' 2980 -^ / ? ^ St. Lorenzen detto 3 lll, II. >, ^ . ^. ^ It. ) ^7W - ^ detts ^ ». Iudenburg dctto 3 I. II. ^ Im Rathhause )> 22. Juli 2222 — ' s 20. do. Unzmarkt Wegmauth 3 -_ ^ zu i 1665 — ^ ? Neumarkt detto 2 — ^ Iudenburg 1 1300 — « U ^ Dürnstein dclto 2 — ! 1121 — 1870 — ) 1 Mmcrndorf Wegmauth 3 - / ^m Rathhause 5 25. Juli I66l-f ,„ ^ <- l- Wörtschack Weg, u. Brückenm. 3 I. ? ^ ^" ^Vormittag 2282 — ^ °"" ^i.^un Rottenmann s detto 2 II. 1.1 ) Rottenmann ^ 4,,. _ ^ lj ^ Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag Nekm^ Bis -K^______________________________________________________________------------------------------------------------------------------------ Ausrufspreis -üeMde, ^)ls «^ „ ^ c- - o l. bei welcher die zu welchem — Z der ^ « <^ der sur ein Jahr <^^ , - ° I ß Z ^ l^ ' ^ Offerte emzu- Z ^ Mauth - Stationen. 3 Z ^ Versteigerung. ----------------- reichen si.,d. Tage. Gaishorn Wegmauth 3 _ i Im ^ 5,4 o ,i ^^' ^ ^ Cameral' !^ Kallwang Weg«u. Brückenm. 3 I. Rathhaust zu / «/"^ „?^ ^^ ^ >Bez. Vcrwltg.s^ 2i.Iuli Dimerödorf Wegmaulh ? — j Rottenmann 5 ^acylnlllag ^^ — ^ Brück l^ Ennsthaler Straße: ^ Mandling Weg-u. Brü'ckenm.> 31 I. >) Bezirksodrigkett ) ^ « .. « 266 — >) >) 2^l do Griming detto > 3^II.II.IIl1) zu Liezen ) ^. ^N ^ ^ ^ s) d.tto ^ ^.do. StraßeüberdenPührn: ^ Spital am Pührn ^ Wegmauth , 3> — »Bez. Obrgk. Lletze»^ 26. Juli > ^30^—^ detto > 2'^. do. 3 ThauernScraße: ! Trieben«. St. Ioh Wegmauth , tz _ > Im Rathhause zu ) .. > ,460 - >) >)20 ^li Möderbruck Weg c u. Brückenm.s 3 I. ll. > Iudenburg ) ^' ^"" ^ . ,7^ » ^ ^etto ^20. ^ull "^" Krai n. Wiener Straße: ^ Trojana Wegmauth 2 — Bezirks- ) 430g — ^ ^ " Kraxen detto 2 — Commissariat ) l7. Juli 4^^7 — / Camcral- > l3. do. " Feistritz bei Pod- Weg - u. Brückenm. 2 III. Egg u. Kreutberg ) Nachmittag 8l20 — ! Bezirks. ' '^ pctsch zu Potpeisch ) , Verwaltung ^ Tschernutsch Brü'ckenmauth — III. Cameral - Bezirks- ,9. Juli 10005 — V in Laibach ,7. do. Verwaltung Laibach Nachmittag ) ^ Benennung ! Cathegorle Anzahl der O r r ! T a g « <" >. cu ^ .-- ^ " ! ^ » _______________ u ^ , ^ -i BeHorde, Bis - « d e . i- - der c" o> l, bei welcher die zu welchem 33: ^ ^ ^ ' ^ Offene einzu- V ^ Mauth - Stationen ^ HZ Versteigerung __________ "ichen smd. Tage. Z r?> i^ - si. ! kr. Laibacher Weg-uno Linienm au the: ^aibach Wassermauth ^ ^- ) ^ 228 — ! l Wienrr und )n c^> .l » — ) / 5550 — Camcral- St, Peter »«, d„t° ' ^ ) >i> ., ( Vmmucag sammt K„h!ha! , ««wal-ung ^ V.'rwa,t»„g - ''''"" Tliestsl,- 3mie sammr W.'g ^ und Brücken i l. ) n . ^ ! 7020 — l -^ Tyrnau m.iulh ) ^a'vacy .^ ^^^^ ^, Olierlaibach W^'gmauth 3 -. ) ^ ) ,9. Juli ,03i0 26 » <2 detlo Wass.lmaulh ^ ^ ) ) N^chnlittag i56 - > -^ Communications -Straße: /^ l7 ^. i,^'«,,..^ ! ! il^am. B^z. Verwlc. ,9.Juli > l Cam. Bez. l , " ^Uoch Wegmauch ^., ^^ ,^ Vormil^ag j «" ^ >Verw. Laidaclj b"o W u r z n er oder Villacher Straße: Würzen ^ Neq« u. Brückenm.l 3 II. ^ 2. Juli 76g!— i8. Illli Sava bei Aßling Weqmauth 3 — ? Bezirkscommiss. do. 506 — « < ^ " W^ld Brückenmaull) - l. III. ' Kronau do. 577 — ^ "."/ do. Safnitz Wegmanll) 2 - Bez. Commiss, zu 22, Juli 250 - I; lt ,9. Juli Radmauödorf ft^iback"" Feistlitz bei Pirken^ Bru'ckeumaulh - II. Bezirksodligkeit do. 902 — ^awacy ^^ dors - I Kraindurg KapplerStraße: §^^.^«p... krain. u. käln.Weq-l l.I I. I. Bezilksol'riqkcit 22. Juli l l ^^m. Bez. ^ ^ ,. „.oerranr" u„d Brückenmautl) ^^ I. j Kralnburg Nachnnttag j ^" - ^erw. öaidach j ^'^"" 5^ ^ Benennung Cathegorie Anzahl dcr Ort ^ T a g Neko'rde Bis ' A ^ __________________^______________________-------^-_______________^____________ Ausrufspreis ^)'"^ , Z^ ^ ^ ^ ... ^. , bei welcher die zu welchcm ^ ^L der _ ^ der fur em Jahr ^^ einzu- -" V ^ Mauth - Stationen. Z ZZ Versteigerung. ^ , ' "icheu smd. Tage. Ä K l a g e l: f u r t e r S t r a ß e.- ? Neumarktl j Wegmaull) 3 - Bczirkscommissariat 2,. Juli i650^ - i8. »zult «> - ! Neum.nkll . Cameral- ^ Krainburg Weg-u. Blückenm. 2 III. do. Kramdurq 22. Juli 5280 — Bez. Vcrwltg »9. Juli ^. zwischenwässern detto 2 III. Cam. Bez. Verw. 2'l. Juli 365^ — Laidach 2l. Juli ^, ^ Laibach ^" TriesterStraße:. > --> Se!,os^tsch Weqmauth , — ) Benrksobn^keit 2^l. Juli ^?l, »2 24.Juli ^ Pläw^ld dctto 2 — ) Scnosetsch detto l373^ 2> Cam. Bez. Vcr detto V Melsberg Wcg-». Blückcnm. i I. ) Bc;irkso!)riqk.eit 26. I^ili 5359 — walt. Lail^ch 23. Juli " Planina Wcgm^.cl) 3s — l) ?lo^lsderg dttto ^937^ — detto j Fiunlaner Straße: Feisil'itz bei Dornca Weg ' l,. Brück^nni 2 l. s Bezirkscommifsarial'l ,0 Juli l 703' 59 > Tam. Bez.Nel^ 7-Juli Slgulic N^'gmaltth ^2 — j F''istritz ^ 0?llo s ^96 26 > walt. Laibach s do. ^^ Agram erStraße: N^ustadtl Brückcnmaulh — lll, ) Cam. Be;. Vcrw. z2. Juli i368 36 -: 9. Juli ^ d^'tto Wegmautl) i — ) Ncustadtl dctto 912 24 A^: dctto " I«'ssc„itz ' dttlo 1 — ) «2 - «- l. - k ' ! 5. Juli ^0,0 "I i2.Iuli Münkendorf Weg< u, B^ü'ckcnm. 2 M. > ^^'« ^"^ dctto 900- ^ ^ detto " Laudstraß Wegmautl) 3 - > ^.andNlaß ^^^ ^,,3 10 ^^ detto ^^ Tuffen Weg.-u". Brückelim. 3 I. Cam. Boz. Vcrw. i2 Juli i()87 — ^ «, 9. Juli ^ ' Neustadtl ^ Z W Com. Zollamt 30. Juli > 275 — sCam. Bz. Verw. > 15. Juli ^t detto Wegmauth j 3 — s Mottling detto s 317 — s Neustadt! l do. K ä r n t h e n. > ^ a p p l e r oder Seeländer Straße: 2 » Kappet Weg-und Brückenm.s 1 I.II.Ill > Magistrat itt.Iuli «965 — l Cam. Bz. Verw. l 5. Juli ^- Vellach detto s 1 l. I. I. / zu Kappet detto ^352 — s Klagmfurt / do. l"^ Unterdrauburger Straße: Clausen Brückenmauth — I. I. si Bezirks-Obrigkeit 13. Juli 412 — IN. Juli « Unterdrauburg Wegmauth 2 — > Unter- detto 478 — Cameral-Bez. do. Lavamünd Weg- und Brückenm. 3 II. i drauburg detto 122tt — Verwaltung do. Bö'lkermarkt Wegmauth 3 — ) Magistrat 15. Juli 1409 — Klagenfurt 12. Juli Griffen Weg- und Brückenm. 2 II. ) zu Völkermarkt detto 301 — do. « LeoblerStraße: Leobel Wegmauth «2 — l Cameral-Bez.-Ver- 17. Juli »925 58 lCam. Bz. Verw.l 15. Juli « Kirschentheuer detto ^2 — s waltung Klagenfurt detto ! 1193 25 ^ Klagenfurt s do. St. V e i t e r Straße: " Friesach Weg- und Brückenm. 3 I. §w^m..^ .. 20. Juli 1814 — Camera! - Bez. i 18. Juli Molding Brückenmauth — 1.1. I/'9? > detto 15ttU — Verwaltung I do. Gz St. Veit Weg- und Brückenm. 3 1.1 I. ^r. ^m ^^ ß l I Wlllach ^ j Klagenfurt > ^ Benennung ! Cathegorie Anzahl der ^ ^' ^.^.___^. ^^— A srufövreis ^ Behörde, B's ?f Vc r """ 71^ d . , ftrei» Jahr ^'« ^ '» w'chem ft Mauth - Stationen, Z ZZ Versteigerung, ^ ^ >"'" s^, Tage, Billachcr Linien - WeZmäuthe. I Vi«.cherOwch°r Wegmauth 2 - G,f,Uen - Hauptamt ^Z«'! 2NW 3« ^ 22, Juli Nillachn U„t«thor Weg - und Bmckmm, 2 II de«° 4^tt — Hlügensurr ^ S a > i l' u r q e r Straße: V^ Straßenach Görz und Italien: ^ " Pontafel Weg- und Brückenm. 3 I. 1l, I Leideme.pon^^^^ 31 Juli 5333 15 Mneral- 27^Iuli t " ^l dctto 3 l, i. I 'Beznkscommissanate detto 1«>7s 31 ^Bezirks- do. ' N ff'! Weamauth 3 - j Tarvis detto 4394 50 Verwaltung do^ Anwldstem BrückmmH - U. Bez. Obr. Arnoldstein 21. Juli 1400 - Klagensurt I«.Iuü Von der k. k. Cameral - Gefallen - Verwaltung für Steiermark und Illynen. Gratz am 16. Juni 1847. 707 Gndcrnial. - Verlautbarungen. A v v i s o Sua Maesta I» K. con Sovrana risulu-zione tlei 22 Aprile a. c. si e degnata di accordare graziosarnente presso 1' i. r. Liceo di Zara V istituzione di una cattedra di sto-ria natnralc generate e di econo mia rurale con cio ehe m quest' ultimo insegnamento vengauo contemplaii gli elementi dell' eco-nomia delle foreste. — Questa uuova callc-dra sara da rigu.trdar.si come uno studio li-bero perLrattato da ua apposito Professore. _ Pel conlenrncnto dello stesso posto col quale \a congiunto 1' anuuo appuntaniento di sior. 800 aumeniabili alii 90Ü o 1ÜÜÜ sa-ranno tennli in seguito al riveriio Dccrcto dei 14. Maggio a. c. Nr. 3l33/53i del Ec-celsa i. r. Commi.ssione aulica degli studii gli csami di concorso nel giorno 1'. JN'o-veinbre 1847 presso le ce. it. Univeisita di Vienna, Padova e Pavia, — Gli aspiranli a tale caltedra dov;anno produne enlro il mese di Oltobre p. v. le document ate loro istanzc a questo Governo immediatamente, merit re quelli die fossero impiegali lo do-vrannolaie col mezzo della loro Superiorita. —-Dovranno essi nelle slosse comprovare la loro eta, religions palria, studii fatli, atluale occupaxione ed impieglii gia sostenuti, co-gnizioni dilingnc, come pure inline se fossero sLretti in grado di consanguincita od affinita con alcutio dcgl'impiegali di questo Liceo. — Zara il 20. Maggio 1847. Hemtliche Verlautbarunncn. Z NU4. (i) H 3973 Kundmachung. Am 14. Juli d I., Vormittag um 9 Uhr, wird hirramts die Verpachtung der, der Filialkir-che St Margareth zu Tomazhou und St. Martin an der Save gehörigen Aecker, auf 8 nacheinander folgende Jahre vorgenommen, und hie-zu werden Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen, daß die dießfalligen Bedingnisse im hiesigen Grulldbuchs^mte eingesehen werden können. — Stadtmagistrat Laldach am 2U. Juni 184?.' Z. 1^. (l) Nr. 1^ l§ d i c t. Von der k. k. Bergge^lchls - Eudstitution für Kram, Gölz, das Trieste 3tadsged,ct m,d Istrien zu L^ldach wird dulch gegenwärtiges Edict b^kclnnt gcmacht: Es Hal?? Hr. Alois (Z. Amtsbl. Nr. 79 v. 3. Juli 1847.) Freiherr v. Lazarini, Besitzer des Eiscnberg,, Schnnlz« und Hammerwerks Sagratz, durch seinen Vertreter Herrn Dr. Johann Oblak,mit der Klage cle p,ii65. 3 Mai i8^7 , Z. 84 j , wider Joachim Ignaz und Katharina Stelß dann Frau Antoma v. Moitellc und deren Rechts» Nachfolger das Beg.hren auf Verjährt - und Elloschcnerklärung der, auf obgenannter Mon« tan - Ontitat aus dem Schuldscheine d?o. »5. October ,600, pr. i i5l)() ft mit dem Restbeträge von 95^(1 ft,, zu Gunsten der beiden ersten Geklagten inladulirten Satzpost und des hierauf aus dem Vertrage ddo. 22. Februar »802 zu Gunsten der Letztgenannten supermta. bulirten Kaufschillingsrestts pr. 22,0l)l) fl. hier. amts gestellt. Nachdem nun das wohllö'bl. k. k Odert'ergamt und Ber^gericht zu Klagen-furt mit dem Rescripte vom 25. Wgj l, I. Z ^52 j, die vorgenannte k, k. BerggcrichtS-Sud,' stituiion zur Vcrhantlung obiger Etreitsäche rrmächtig'-t hac, fo wurde über diese Klage die Tagsatzung auf Donnerstag den 9. September »847, Vormittags um 9 Uhr in 5i.ser Amlskünzloc,I. (l) Nr. l^56. Edict. 3'on dem k. k. Bezirks.-Gelichte Rcifniz wird hiemi: bckannc gemacht: Es sey über Ansuchen des Mathi.is Nuvak von Rcifni,^, Vcvollmächligttn des Herrn Joseph Shelcshnik zu Schneedcrg, ^essionar der 3!i>^l