Der SbW$ Reserve-Cadet Aspirant. Zusammengestellt von A. Nowatzi Feldwebel im k. n. k. Infanterie-Regimento Leopold II., Konig der Belgier, Nr. 27. Laibach 1902. Buclidruckorei Ig. v. Kleinmavr & Fed. Bamberg. Der Reserve-Cadet- Aspirant. Zusammengestellt von A. Nowatzi Feldwebel im k. u. k. Infanterie-Regimente Leopold II., Konig der Belgier, Nr. 27. Laibach 1902. Buchdruckerei Ig. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. O^OoCj^O I n tia.lt. Seite Beforderung und Evidentfiihrung.5 Waffenubungen.5 Armstreifen.6 Documente, welche zur Ernennung erforderlich sind 6 Termin fiir die Einsendung des Lebensstellungs- Nachweises und Subsistenzmittel-Reverses . . 6 Aufenthaltsort melden. 7 Activierung zimi Zwecke der Ubersetzung zum Berufsofficier.8 Ubersetzung zur k. k. oder konigl. ung. Landwehr 8 Wiedererlangung der Wurdigkeit.9 Verzichtleistung auf die Ernennung zum Reserve- Cadetten, resp. Reserve-Officier.9 Jene Einjiihrig-Frehvilligen (los Soldatenstandes, wolche die Eeserve - Officiers - Prufung bestanden haben und welchen auch die Eignung zum Reserve- Ofiicier in aufierdienstlicher Beziehung zuerkannt wurde, werden gleichzeitig mit dem Tage ihrei’ Ubersetzung in die Reserve zu wirklichen Feld- webeln (Oberjagern, Wachtmeistern, Feuerwerkern) befbrdert. Diejenigen ebemaligen Einjahrig-Freiwilligen des Soldatenstandes, denen daher die Cadetten- Charge nur mangels einer entsprechenden Lebens- stellung nicht verliehen werden konnte, werden bei ihren Standeskorpern als »Reserve-(Ersatz- Reserve-)C adet-Aspiranten » evident ge- flihrt. Diese Reserve - Feldwebel (Oberjager, Wacht- meister, Feuerwerker) [Reserve-Cadet-Aspiranten] haben eine achtundzvvanzigtšigige Waffeniibung abzuleisten und werden in dem, dem Austritte aus dem Prasenzdienste folgenden ersten, dritten und sechsten Jahre der Waf£eniibung beigezogen, haben die Wafientibung mit den ftir Reserve-Cadetten bestehenden Ausnahmen bei ihrem Standeskiirper abzuleisten und sind wahrend der Waffentxbung gleich den Reserve-Cadetten zu verwenden und zu schulen. 6 Die Reserve-(Ersatz-Reserve-) Cadet-Aspiranten haben zufolge Allerh. EntSchliefiung vom 1. Marž 1901 (N. V. BI., 8. St.) die fttr Einjahrig-Freivvillige vorgeschriebenen «Armstreifen» zu tragen. Zur Ernennung zum Reserve-(Ersatz-Reserve-) Cadetten ist die Beibringung eines Lebens- stellungs-Nachvveises, zur Ernennung zum Reserve - Officier auch die Beibringung eines Subsistenzmittel-Reverses unbedingt erforderlich. Reserve- (Ersatz - Reserve-) Cadet-Aspiranten, die ihre Ernennung zum Reserve- (Ersatz-Reserve-) Cadetten anstreben, haben im allgemeinen bis langstens 2 5. August einen Lebensstel- lungs-Nachweis (die Lebensstellung wird durch amtliche Original - Anstellungsdecrete, Frequen- tationszeugnisse von Universitaten oder durch Bestatigungen der politischen Behorden Uber die Berufsstellung und Erwerbsbeschaftigung nach- gewiesen) beizubringen. Nach diesem Termine ein- langende Lebensstellungs-Nachweise konnen nur in sehr riieksichtswurdigen Fallen, in vrelchen der Reserve-(Ersatz-Reserve-) Cadet-Aspirant dieses Document zwar zeitgereclit eingesendet hat, die¬ ses jedoch ohne sein Verschulden erst nach dem festgesetzten Termine beim Standeskorper einlangte, beriicksichtigt werden. Es liegt daher im eigenen Interesse der be- treffenden Reserve- (Ersatz-Reserve-) Cadet-Aspiran¬ ten, den Einsendungstermin genauestens einzu- halten, weil sonst dessen Ernennung zum 7 R e s e r v e - (Ersatz-Reserve-) C a d e 11 e n nicht mit dem 1. Janner des folgenden Jahres erfolgen wurde. Ubrigens werden die Reserve-(Ersatz-Reserve-) Cadet-Aspiranten auch von ihrem Standeskorper zur Reibringung des Lebensstellungs-Nacbweises und eventuell des Subsistenzmittel-Reverses (Rei- lage 1) [falls letzteres Document nicht schon bei- gebraeht wurde] aufgefordert, nnd ist dann selbst- verstandlich der vom Standeskorper angegebene Einsendungstermin einzuhalten. Der Lebensstellungs-Nachweis, ist mit einer Meldung (Reilage 2) in Vorlage zu bringen. Weiters ist gleichzeitig in dieser Meldung der bleibende Aufenthaltsort anzugeben. Falls der Termin fiir die Vorlage schon ein kurzer ist, ist der Lebensstellungs-Nachweis dem Standeskorper directe, sonst im Wege des zu- standigen Erganzungs-Rezirks-Commandos einzu- senden. Der Lebensstellungs-Nachweis kann auch ge- legentlicli der Ableistung der Waffeniibung ab- gegeben werden. Damit, das dem Standeskorper vorgelegte Do¬ cument nicht — wenn dieses etwa nicht vor- schriftsmaflig verfasst ist — zu einer eventuellen Erganzung riickgestellt wird, ist besonders auf dessen richtige Ausfertigung (Legalisierung, be- hordliche Restatigung etc.) ein grofies Augenmerk zu richten, da hiedurch leicht der Termin ver- saumt werden konnte und die Ernennung zum 8 Reserve-(Ersatz-Reserve-) Cadetten, eventuell Re- serve-Officier, mit dem folgenden Janner-Termine in Frage gestellt wiirde. Um dem Vorstehenden vorzubeugen, empfiehlt es sicli, das in Torlage zu bringende Document nicht bis zum letzten Termine, sondern schon friiher einzusenden. Reserve-Cadet-Aspiranten, welche die A čti¬ vi erun g zum Zwecke der seinerzeitigen Uber- setzung in den Berufsstand anstreben, haben ihre diesbezuglichen, mit einem 1 K-Stempel versehenen und an das k. u. k. Reichs - Kriegs- Ministerium gerichteten Gesuche im Wege des evidenzzustandigen Erganzungs-Bezirks-Commandos beim zustandigen Truppenkiirper einzubringen. Diesem Gesuche ist der Lebensstellungs-Nachvveis, eventuell auch der Subsistenzmittel-Revcrs, und bei Minderjahrigen auch die notariell beglaubigte Zu- stimmung des Vaters, beziehungsw. des Yormundes, beizuschlieflen. Fiir dieseUbersetzung konnen jedoch im Sinne der Circular-Verordnung des k. u. k. Reichs-Kriegs-Ministeriums vom 2. Februar 1896, Abth. 1, Nr. 703 (N. V. BI., 5. St.), nur jene ge- wesenen Einjahrig-Freiwilligen inBetrackt kommen, welche wahrend des Prasenzjahres in praktischer Beziehung «besonders geeignet* classificiert wurden. Gesuche von Reserve-Cadet-Aspiranten, welche die Probedienstleistung behufs seinerzeitiger Ubersetzung zur k. k. oder konigl. ung. Landwehr anstreben, sind ebenfalls wie die vor- erwahnten Gesuche zu stilisieren und zu belegen und 9 liaben im aligemeinen bis liingstens 25. September beim zustandigen Truppenkorper einzulangen. Diejenigen Reserve- (Ersatz - Roserve-) Cadet- Aspiranten, welchen die Wurdigkeit zum Officier in auflerdienstlicher Beziehung nachtraglich ab- erkannt wurde (den Bedingungen der Beilage 1 der Beforderungsvorschrift niclit entsprechen), konnen nur dann wieder fiir die Ernennung zum Reserve- (Ersatz - Reserve-) Cadetten, beziehungsvv. Reserve-Officier, in Antrag gebracht werden, wenn sie sich zum Zvvecke der Erlangung derWurdig- keits-Erklarung einer mindestens dreimonatlichen activen Dienstleistung auf eigene Kosten unterziehen. Diese Dienstleistung ist bei j enem Truppen¬ korper abzuleisten, bei welchem dem Aspiranten die Wilrdigkeit aberkannt wurde, und ist erst nach Jahresfrist, und zwar vom Tage der dauernden Beurlaubung, respective der Ubersetzung in die Reserve an gerechnet, zulassig. Derlei Gesuclio sind an den zustandigen Truppen¬ korper zu richten, und entscheidet hieriiber das Reichs-Kriegs-Ministerium. Reserve- (Ersatz-Reserve-) Cadet-Aspiranten- welche auf ihre Ernennung zum Reserve- (Ersatz, Reserve-)Cadetten, beziehungsw. Reserve-Officier, verzichten, haben dies unter genauer Angabe der Griinde dem zustandigen Truppenkorper zu melden. 11 Beilage 1. Kevei~s, mit welchem der Unterzeichnete Karl., Kaufmann in. in Nied. Ost., sich verptiichtet, soinom Sohne (Neffcn, Miindel) Josef., derzeitReserve-Feldwebel des (Standeskorper.), im Falle derselbe zum Reserve-Officier ernannt wurde, die erforderlicben Subsistenzmittel zu bieten und ihn in den Stand zu setzen, sicli der Ofiiciers-Charge und den zeitweiligen Dienstobliegenheiten im Frieden ent- sprechend zu adjustieren und auszurusten. Auch verptiichtet sich derselbe, ihm wahrend des Verhaltnisses jn der Roserve die erforderlicben Mittel zur dauernden Erlialtung der vorgeschriebenen Adju- stierung' und Ausrilstung sowie zur Nachschaffung der erforderlichen Dienstbiicher und Vorschriften zu bieten. N. am.190. Karl N. Legalisierung. Behordliche Bestatigung. (Der Aussteller ist Besitzer des., bat als .einen Gehalt von jahrlichen., oder hat aus Geschaft [Unternehmen etc.] jahrliche Steuer- leistung.ein Einkommen von jahrlichen . und ist somit in der Lage, den ubernommenen Ver- pflielitungen nachzukommen.) (R.K.M. Eri. v. 12./9.1894, Abth. 1, Nr. 6300; Eri. d. k. k. Min. d. Innern vom 13./1. 1895, Z. 3081, M. J.; Verordnimg des k. u. Ijand.-Verth.- Minist. vom 25-/9. 1894, Nr. 5616/Pras.) 12 Die Nachweisuug (ler Subsistenzmittel kann geliefert werden: 1. )Durch den Besitz eines beweglichen oder unbeweg- lichen eigenen Vermogens; 2. )durch das Einkommen, welches mit einem Civil- Staats- oder diesem gleicbgehaltenen Dienste, oder aber mit einer mit dem Officiers-Charakter veroinbar- licben Privatbeschaftigung verbunden ist, oder S.) durch einen von Seite leistungsfahiger Personen rechtskraftig ansgestellten Revers(vorseitiges Muster), mit welcliem dem Betreffenden die erforderliclien Subsistenzmittel, und zwar einschliefllich jener zur dauernden Erhaltung der vorgescliriebenen Adju- stierung und Ausriistung, dann zur Anscha,ffung der Dienstbiicber und Vorschriften gesichert werden. Die Keverse (Punkt 3) unterliegen' nicht der Stempel- pflieht, mussen bezilglicli der Partei - Unterschriften legalisiert sein und haben die beliordliche Bestatigung zu enthalten, dass die Aussteller nach ihren Vermogens- verbaltnissen thatsacblich in der Lage sind, den ein- gegangenen Verpflichtung« unbedingt nachzukommen (sielie vorseitiges Muster); mit der Bestatigung kann auch die Lebensstellung verbunden werden. 13 K. n. k. (Standeskiirper) Reserve-Feldwebcl (Reserve-Feuerwerker etc.) N. N. Beilage 2. An das Commando des k. u. k. in N. arn 1902. In der Anlage lege ich meinen Lebensstellungs-Nach- weis (oder Subsistenzmittel-Revers, oder beides) vor. Gleichzeitig melde ich, dass mein bleibender Auf- entlialtsort St. Polten in Niederosterreich ist. N. N. Reserve-Feldwebel (Reserve-Cadet-Aspirant). Anmerknng: Papier-Format A 34/42 cm; ganzer Bogen (weil Beilage). K. n. k. Reserve-Feld wel>el (Reserve- Feuervverkei * 1 etc.) N. N. N. am. 1902 legt seinen Lebensstellungs- Nachweis vor. 1 Beilage. COBISS NARODNA IN UNIVERZITETNA KNJIŽNICA 00000502179