latt zur Laibacher Zeitung. I^r. 69. Donnerstag den 10. Juni 18H7. Vubernial - Verlautbarungen. I. 895. (3) Nr. 10926. «Zurrende des kaiserl. königl. il lyrischen Gu-berniu m s. — Behandlung der am 1. Mai 1847 in der Serie 215 verlosten Hofkammer-Obligationen zu drcl und einhalb, zu vier, zu vier und einhalb und zu fünf Percent. — In Folge hohen Hoskammer-PläMal - Erlasses vom 3. Mai l. I,, Zahl 374l, wild mit Beziehung auf das hieroitige Circulate vom N.November 1829, Zahl 25642, Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht — H. l. Von den Hofkammer-Obligationen, welche in die am l. Mai l647 verloste Serie 2l5 eingeheilt sind, nämlich Nr. 63564 bis einschließig Nr. 65531 , werden die darunter begriffenen Capitalien zu vier und cinhalb und zu fünf Percent an dic Gläubiger im Nennwerthe des Capitals bar in Conventions-Münze zurückgezahlt. — Die in dieser Serie enthaltenen Hofkammer-Obligationen zu drei und einhalb und zu vier Percent aber werden nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März 16lg gca.cn neue, mit drei und cinhalb und mit vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Staats-Schulduelschreibungen umgewechselt. — §. 2. Die Auszahlung der verlosten Schuldbriefe zu vier und einhalb und zu fünf Percent beginnt am 1. Iunius 1647, und wird von der k. k. Universal-, Staats- und Banco-Schulden. C^ffe geleistet, bei welcher die vere losten Obligationen einzureichen sind. — §, 3. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Zinsen, und zwar blö Ende April l6t7 zu zwei und ein V'er-tel und zu zwei und cinhalb Perccnl ,n Wiener Wahrung, für den Monat Mai l6t? hingegen die ursprünglichen Zinftn zu vier und einhalb und zu fünf Percent in Conventions - Münze berichtiget. - §. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals - Auszahlung bei der Bchör-de, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebu.'g zu erwirken. - z. 5. Bei der Capitals - Auszahlung von Ovationen, welche auf Fonde Kirchen, Klo,ler, Stiftungen, öffentliche I^ st'tute und andere Körperschaften lauten sin-den jene Vorschriften ihre Anwendung / welche bei der Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden müssen. — §. 6. Die Umwechslung der ,n die Verlosung gefaVnin Hofkammer-O^l'gationen zu drei und einhald und zu vl.r Percent geqen neue, in Conventions-Münze verzinsliche EtaalS - Schuldoer-schrelbungen^geschleht gl.ichfalls bei der k k Universal-, tz?laats. n. Banco. Schuldtn- Casse' bei welcher die verlosten Obligationen e>n/u-relchen sind. - §. 7. Die Zmse., d,r neuen Schuldverschreibungen in Conventions - Münze laufen vom l, Mai l8l7, und die bis dahin von den älteren Schuldbriefen ausständigen Zinsen tn Wiener Währung werden bei der Umwechslung der Obligationen berichtiget — §. 8. Den Besitzern von solchen Obligationen deren Verzinsung auf eine Filial-Credils.Casse übertragen ist, steht 5s frei, die Capitals-Auszahlung und beziehungsweise die Obligations - wnwechslung bei der k. k. Universal, Staalk- und Banco-Schulden.Casse oder bei' jener Credits Casse zu erhalten, wo sie bisher dle Zinsen bezogen haben. — Im letzteren 578 Falle haben sie die Verlusten Obligationen bei d.'r Filial - Credits : Casse eil,zulrichen. —Lai-bach am 11. Mai l8^7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Ämlucrileur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Ios. Ed. Freiherr Pino v. Friedenthal, k. k. Gudernialrath. Z. 909, (2) Nr. 4142. "ä Nr. 13198. Kundmachung wegen Herstellung der W ä ch terh auser auf der Staatseiscn b ah n strecke von Sava bis Kreßnitz in Krain. — Seine Excellenz der Herr Hofkammerpräsident haben mit dem hohen Erlasse vom 22. d. M., Z. 984 15. ?., die Erbauung von 13 Wächterhäu-scrn auf der Strecke zwischen Sava und Kreßnitz, mit einem Kostenaufwands von 23522 st. 18 kr, C. M. genehmiget und angeordnet, daß diese Bauführung im Wege der öffentlichen Con. currenz durch Einreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordcrnden überlassen werde. — Von diesen 13 Wächterhäusern sind herzustellen: IU Stück einfache ebenerdige, I Stück ^ 1729 st. 49 kr., zus. 17298 st. 10 kr.; 2 Stück einfache, aber mit Souterrain, 1 Stück 5 2l)11fl. 35 kr., zus. 4023 st. 10 kr.; 1 Stück einfach ebenerdig, ' jedoch nach länglicher Construction, 2200 st. 58 kr.; zusammen 23522 st. 18 kr. — Diejenigen, welche gesonnen sind, diesen Bau zu übernehmen, haben ihr Anbot längstens bis zum 30. Juni l. I., Mittags um 12 Uhr, bei derk. k. General-Direction für die Staatseisenbahnen in Wien, Herrngasse Nr. 27, einzureichen. Das Offert muß versiegelt überreicht werden und hat den Vor- und Zunamen des Osserenten und die Angabe seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenter! mit Ziffern und Buchstaben anzugeben. — In dem Anbote muß ausdrücklich angeführt werden, daß der Offcrent die Pro-jcttöpläne, die Prcistabelle, die allgemeinen Bau-bedingnissc, dann die Baubeschreibung und besonderen Baubedingnisse entweder bei der k. k. General-Direction in Wien, oder bei der k. k. Civilbauleitung für die k. k. Staatseisenbahn in Cilli eingesehen, dieselben wohl verstanden und unterschrieben habe und sich genau nach den vorge-zcichneten Bestimmungen verhalten wolle. — Sollte ein Offerent nicht schon früher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung derartiger Baulichkeiten erwiesen haben, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen. — Von der nach Abzug des Nachlasses entfallenden Bausumme ist das 5^ Vadium entweder bei dem k. k. Universal-Camera!-Zahlamte in Wien oder bei einem k. k. Provinzial - Camera! - Zahlamte zu erlegen. Das Vadium hat entweder aus barem Gelde, oder aus Staatsschuldoerschreibungen, oder aus Realhypotheken zu bestehen. Der bezügliche Erlagschein oder die von einem Fiscal-amte richtig befundene Hypothekarurkunde muß dem Offerte beigeschlossen werden. — Bis zur Entscheidung über das Ergebniß der Versteigerung bleibt jeder Anbotleger für den Inhalt seines Anbotes rechtsverbindlich und ist im Falle, als dasselbe angenommen wird, verpflichtet, die eingegangenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen und dieserwegen einen förmlichen Contract auszufertigen. — Das Vadium des angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten , die übrigen Badien werden aber sogleich ausgefolgt werden. — Dem Ersteher bleibt es jedoch überlassen, die Caution auf eine andere Wcise zu leisten und das Vadium zurückzunehmen. —> Von der k. k. General-Direction für die Staatsciscnbahncn. Wien am 28. Mai 1847. ä. ^'.0. (2) Ns. ^lN. uä Nr. !5,l68. Kundmachung wegen Herstellung der W a ch t e r h ä u-ser auf der Strecke d er S t a a t s e l se n-da h n zwischen Kreßnltz und Laibach , n Krain. — Mit den, hohen Erlasse vom 22. d. M., Z. 985, L 1^, haben Se, Excellenz der Herr Hofkammer- Präsident die Her« strung von »8 Wächterhaus.'rn auf der Sm« ck>> zwischen K^ßnitz und Laidach, mit einem Gesammtkostenaufwi^nde von 33,600 fl. 52 kr. zu qenchmigen und anzuordnen befunden, daß di»s> Baucen lm W»ge der öffentlichen Con-clnrcnz durch Emrcichung schriftlicher Anbote an dcn Mindtstsordelnden überl^ss»» wevden. — Unt^is 30. Zum !, I-, Mittags ,2 Uhr, bei der k. k Gen^raldirrllion für i>ie staalseiscn-dahmn in Witl,, Hen^g^sse Nr. 27, einzureichen. — Das Anrot ist versiegelt zu üdcrqe-vcn und. hat ren Vor- und Zunamen dcs 2f-fercntcn so wie die Angabe seines Wohnortes zu 579 enthalten. Der Nachlaß an de»i Einheitsprei-sen muß in Perzenten mit Ziffern und Buch-paben angesetzt werden. In dem Offerte ist ausdrücklich ;u erwähnen, daß der Offercnt die Projectspläne, die Preistadelle, die allgemeinen Baudcdingnisse, dann die Bauvcschrei-duna und besondern Baubedingnisse entweder dei der k. k. Gencraldireccion in Wien, oder bei der k, k. Civ!li)c:ulcilung für die Staatseisen-bahn in Cilli eingehen, dieselben wohl verstanden und unterschrieben hade, wie auch, daß cr dcren Bestimmungen genau beobachten wolle. — Eollce der Osserent nicht schon frü her als Bauunternehmer bei den Ataatscisen-balMn seinc persönliche Befähigung zur Ausführung solcher Baulichkeiten dargethan h^ben, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen. — Von der Bausumme, die nach Abzug des Nachlas entfällt, kann das HFVadium im Baren oder in hiezu geeigne-ten Staatßp^pieren, oder auch mittelst einer Realhypothek geleistet werden, und der AuS-wels hierüber muß dem Anbote angeschlossen sey,,. — Icder Offerent ist dis zur Enlscyei' dung über das Ergebniß der Versteigerung für den Inhalt seines Anbotes rechtsverbindlich und hat falls dasselbe angenommen wird, die Verpflichtung, dle übernommenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen, und muß dieser-wigen einen förmlichen Contract ausfertigen. — Das Radium des angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten. Dem Erste« her bleibt es aber überlassen, die Caution auf eine andere Weise zu leisten und das Vadium wieder zurückzunehmen. — Die übrigen Va-dien werden sogleich ausgefolgt werden. — Bon der k. k. Gencraldirection für die Ltaats-eistnbahnen. — Wien am 2«. Mai l6'l7. 2- 893. (3) Nr. 9293. Verlautbarung. Mtt Beginn des Schuljahres 18"/^ ist em Stipendium aus dem illyr. Blindcninstiluts-Fonde, und zwar zur Bedeckung des vom Blin-denmttltute m Linz laut Bericht vom 13. September !U45 für Unterricht und vollständige Ver-^sleguug georderten jährlichen Betrages von IM» ^ - /s/'! 'ben diesem Betrage zu besetzen. — Aus d.eies haben solche arme blinde Kinder aus x7""^ärmen einen Anspruch, welche au-k I l5 . ^^beit mit keinem andern unheilba-''" Pechen behaftet sind, Lehrfähigkeit be-ßtzen, dav <, e Lebensjahr erreicht, das 15te aber noch mch^ überschritten haben. Die Bildungszeit dauert 0 Jahre. ^ Da übrigens in diesem In- stitute jeder Zögling beim Eintritte mit doppelter Kleidung, Bett- und Leibwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen seyn muß, welch' Letzteres demselben auch vom Institute für 15 — 16 si. C. M. besorgt werden kann, der obgcdachte Fond aber diese Auslagen zu bestreiten nicht vermag , so muß der Stiftling diese Verpflichtung auf sich nehmen und zuhalten. — Gesuche um dieses Stipendium sind entweder unmittelbar, oder im Wegeder Bezirksobrigkeit und des k. k. Kreisamtes bei diesem Gubernium bis längstens Cnde Juni l. I. einzubringen, und diese müssen mit dem Taufscheine, dem von dem betreffenden Pfarrer ausgestellten und von der Bezirksobrigkeit bestätigten Armuths - Zeugnisse, endlich mit dem von dem Districts - oder Kreisarzte ausgestellten Zeugnisse über die körperliche Gesundheit und Bildungsfahigkeit des Kindes documentirt seyn, und die ausdrückliche Erklärung zur Versehung des Stiftlings mit den obenangedeutcten weiteren Erfordernissen enthalten. — Laibach am 18. Mai 1847.______________________^^^_ Stadt- n. landrechtl. Verlautbarungen. Z, 921. (2) Nr. 4598. Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Joseph Thomann, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 25. März 1847 verstorbenen Spinners Ehegattinn, Iosepha Thomann, die Tagsatzung auf den 28. Juni 1847 Vormittags um ttt Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden ; bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 22. Mai 1847. Z7901. (2) Nr. 4608. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Andreas Goriupp , Vormundes der minderj. Jacob, Maria,Katharina, Franz, Johanna und Franciska Pousch, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2s). März l. I. hier in der Stadt verstorbenen Mathlas Pousch, die Tagsatzung auf den 28. Juni l. I Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts- 580 gründe Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am ,8. Mai 1847. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 903. (2) Nr. 6876. Kundmachuna. Zur Eicherstellung der Verpflegung für das in Laibach und Concurrenz stationirte k. k. Militär und der zeitweise« Durchmärsche an den Artikeln Brot, Hafer, Heu und Stroh, auf die Zeit vom 5. August bis Ende October 1847 , wird die öffentliche Subarrendirungs» behandlung bei diesem k. k. Kreisamte am 26. Juni d I Vormittags um lO Uhr Statt finden. — Der Verpflegsbedarf besteht in l750 Brotportionen » 5'^ Loth; 129 Haferportionen I '/g Metzen; 22 Hellportionen a 8 Pfd.; 84Hkupottionen ä lO Pfund; 152 Etreu-strohportionen !< 3 Pfund taglich, und in 3N0 Bund Bettcnstroh a 12 Pfund vierteljährig, dann in dem unbestimmten Bedarf in den 3 erstern Artikeln für Durchmärsche. — Im Falle einer Truppencontraction wird sich nach Umständen ein höherer Bedarf cr» geben. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: l) Hat jeder Offerent vor der Verhandlung ein Vadium von 500 fl. C. M. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nichierstchern rückgestellt, oom Ersteher aber bis zum Cautionserlage rückbe-halten werden wird; fcrners sick vor der Com« mission auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hin« reichend vermöglich sey. — 2) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Beirrungen müssen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stämpel dcr Commission übergeben werden, und darin erklärt seyn, daß Osserent sich al len jenen Bestimmungen in Beziehung auf die Contractsdauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fügen wolle, welche die Landesbehörden zu beschließen finden. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — 4) Nachtragsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider' werden zurückgewiesen. — 5) Muß der Erstehcr bei Abschluß des Contractes eint Caution mit 6^ der gcs^mm' ten Geldertragnlß entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach d?m Curse, oder auch sideijustorisch zur k. k. Militärhaupt'Verpsiegs-Magazinscasse allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k. Kam-merprocuratur als giltig anerkannten Cau-tionsinstrumente angenommen werden können. — 6) Wird auch die Erforderniß für die zeitweis.-n Durchmarsche in der Hauptstation Laibach sichergestellt, deren Größe zwar in Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür aber am Verhandlungstage die näheren Bestimmungen werden vorgezeichnet werden, — Die weitern Anskünfte und Contractsbedinq-nisse können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der hiesigen k k. Militär - Halipc-Verpflegs-Magazins-Kanzlei eingeholt werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 3l. Mai ,8'l7. Hemtliche Verlautbarungen. 3. 936. (2) Kundmachung. Wegen Ueberl^ssunq t^r Lieferung der im Militarjahr 1847 del den Staats- und Lo-calwohllhätigkeits - Anstalten zu Klagenfurt erforderlichen Materialien, als: baumwollene, weiße, ungebleichte und Hoscntragerbänder, H^lstüchel, Canavas, Kotzen, blaue hanfiei-stene, werchene und Scrohs^ckl^inwand, Bund-schuhe , Schuhe, P^nroffeln. lcinwandtne Gchnupftücheln, blaulvollene Sllün>pfe, dun-kelgraucö. Vi Ellen breites Kappentuch , Wachs-leinwand, Zackelwolle, blauer, weißer und un-gedleichtcr Zwirn, welch? soeben genannte Artikeln auf einen Betrag von ll9l st. 3l kr. C. M. veranschlagt sind, wird am l9. Juni l8'l7 Vormittags von 9 bis 12 Uhr in der Amtskanzlei der Wohlthätigkettsanstal-tcn 5 Verwaltung zu Klagenfurt arcikelweise die Minuendo - Licitation abgehalten werden, wozu die Lieferungslustigcn mit dem Bemerken zu erscheinen vorgeladen werden, daß sowohl vor als wahrend der Licilationsoauer für einzelne oder sämmtliche Artikel auch gehörig ausgefertigte, versi.-gclte, mit Mustern belegte Offerle angenommen werden, und daß die Lililationsbedingungen in den gewöhnlichen Amtsstunden in dcr k. k. Wohlthätigkeitsan-stalten-Verwaltungskanzlei z» Laibach eingesehen werden können. — K. K. Staats- und Local- Wohllhätigkeitsanstalten - Verwaltung. Klagenfurt am 28. Mai !6l7. — 581 - Aemtliche Verlautbarungen. Z. 942. (,) Nr. l373. Vorladung. Vom g,fertigten k. k. Bezirkscommissariate Oberlaibach werden nachstehende militärpsi'ch' tige Individuen der Erscheinung wegen vorgeladen. K Tauf. u. Zuname , ^^""^ , k Z Pfarr D ^ Anmerkung. ^l ' oder Wohnort ^,^ ^' Z ii-z ^l ^ l____________ - —- 1 Johann Stanounig Smolnig 8 Sä)warzcnb,rg i827 I -«^.. .^^.s,^^ 2 Urban Mejak Billichgratz 60 Billichgrah ^ l '"^" avn ejenv. 3 And.Echusterschitsch Oberbresovitz 12 Pr.ss,r lS20 Reklut.rungsfiüchlling. 4 Matthäus Sersche Oderlaibach 66 Obcrlaibach „ ^ 5 Bimon Salasnig H«ib 33 do. i6»7 ^ illegal abwesend, b Matthälls Piuk Dulle 2 Franzdorf „ 1 Alle hier vorgeladenen militärpflichtigen Individuen haben sich, von heute an, binnen l Mo-N.N.N so gewiß vor di's.6 B.'zi,kscommiffariat zu st,Ucn »nd ihre unbefugte Abwesenheit zu recht-fertigen, als widrigcns di,selben nach dc., bestehenden hohen R»krutirungövorzchriften behandelt w.rdcn. — Oberlaibach am 26 M^i l8z?. Z. 924- (1) Nr. 1412. Kundmachung. Da mit Rücksicht auf die in Österreich, Preußen und Sachsen gegenwärtig bestehenden Coursverhältnisse und Eisenbahnverbindungen, die Corrcspondenzen zwischen einigen Provinzen der österreichischen Monarchie und den freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck über Preußen schneller an den Ort der Bestimmung gelangen, als dieß auf dem von der fürstlich Thurn und Taris'schen General-Postadministration zur Beförderung der fraglichen Correspondenzen gewählten Wege, zu Folge der in Gemäßhcit des Decrctes des hohen Präsidiums der k. k. allge^ meinen Hofkammer vom 13. März I8-l3, 3. 1?07^?. 1'., mit i. Mai 1843 in Wirksamkeit getretenen Übereinkunft der Fall ist, so hat das hohe Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer mitDccrctvom ll>.December l84tl, Z.IW^l'.?., nach dem Erlasse der k. k. Obersten - Hofpostver-waltung vom 7. März l. I , Z. 201jl>.l>., zu gestatten befunden, daß die Packetc zwischen den dicßscitigen Postämtern und den Thurn und Ta-xiö'schen zu Hamburg und Bremen mit der bezüg-lichen österreichisch - hanseatischen Corresponded Über Preußen instradirt werden. __ hierbei ist zugleich bestimmt worden, daß für Briefe zwischen Österreich und den freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck zwar die gemeinschaftliche Bncftaxe von12kr., wie bisher, eingehoben werde, daß hingegen :,) rücksichtlich der Tcansito-Gebühr eine Änderung und beziehungsweise Herabsetzung von 8 kr. auf 6 kr. für eine neinfachen, (Z. Amts-Bl. Nr. 69 v. »0. Juni »L47.) '/, Loth wiegenden Brief aus den vorbenannten Städten nach Illyrien und vice vm5» Statt finde; daß d) für Briefe, die mehr als ein halbes Loth wiegen, die gemeinschaftliche Portotaxe und der Transito - Zuschlag nach der untenfol-gcnden Gewichts - und Tax - Progressions - Tabelle zu entrichten sey, und daß c) für Sendungen unter Kreutzband und Muster nach den genannten freien Städten und zurück, die zu Folge hohen Hofkammcr - Präsidial - Erlasses vom 13. März 1843, Z. lilN.l k». ?., bewilligten Porto-Ermäßigungen , mit Rücksichtsnahme auf die gegenwärtig bei diesen Korrespondenzen gestattete Herabsetzung der fürstlichen Transitozuschläge, von 8 auf 6 kr. Statt zu finden haben. — Zu Folge hohen Dccrets der k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 23. v. M., Z. 37Hl> ?., hat nach einer von der gedachten Central-Post-bchö'rde mit der fürstlich Thurn und Taxis'schen General-Post-Direction zu Frankfurt a. M. und mit der königlich preußischen Postverwaltung zu Berlin getroffenen Übereinkunft, vom 1. Juni 1847 anfangend, sowohl die erwähnte Instra-dirung, als auch die Ermäßigung des Tans'schen Transito-Zuschlages von tt und 10 kr., nach der unten beigesetzten Gewichts- und Progressions-Tabclle auch aus die Correspondenzen nach dem Königreiche Dänemark, der Insel Helgoland, den Hcrzogthümern Holstein und Lauenburg, dem Fürstenthume Eutin und dem Großhcrzogthume Oldenburg bis lo<'o Hamburg und vil^ v^i-»» Anwendung zu finden. — Welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 2 — 582 — Gewichts- und Progressions - 2abelle. zur Berechnung des gemeinschaftlichen Porto und des fürstlich Thurn- und Taxis'schen Transiso- Iuschlages, sowohl für die frankirte, als auch für die unfrankirte Corresponds«; zwischen Österreich und den fürstlichen Postamtern zu Bremen, Hamburg und Lübeck. Transito - Zuschlag für die Thurn- und Taxis'- schen Posten bei Briefen Gemein- :,,' l> ., c ,. , Bremen, Hambura und c^:^«, «> ,^ schaftllches Lübeck nach allen o'st^. ^l V^derg Gewicht des Briefes Staa^, »ut Ausnahme "mbardle u. Venedig, Porto der zub b benannte!, Pr. dann dem Fürstenthume vin^en und umgekehrt Lichtenstein _____________ 3 6 kr. ä 10 kr. I si- i kr. l st- ! kr. > si. > kr. bis 7, Wiener-Loth — ,2 — 6 — 10 über '/, " 1 ^ ^ — 18 - 9 — 15 " z " I/, " — 24 — 12 — 20 „17, „ 2 „ „ — 3« — 18 — 3N „ 2 ^ 2'/, " „ - 48 — 24 — 40 „ 2'/, ., 3 „ s, 1 — __ 3V — 5U „ 3 , 3/, " „ 1 12 — 33 — 55 ,, 3/, ., 4 " , I 12 — 36 1 — „ 4 ., 4/2 " », 1 24 — 39 1 5 » 4/z ., 5 , „ 1 24 - 42 1 IN ., 5 „ 5/, " " I 24 — 45 1 15 „ 5/, « « " , 1 24 — 48 12« „ 6 ,. «'/, " ,13« _- 51 1 25 ^ N/, , 7 " « 1 36 — 54 1 30 „7 „ 7/2 "13« _^ 57 1 35 » 7'/, „ 8 " „ 1 36 1 — ^ 4U „ 8 k, 8V2 " " 1 48 1 » I 45 „ 8'/, „ 9 " " 1 48 ^ « 1 50 „ 9 ^ 9/, , , 1 48 1 9 I 55 „ 9/2 , 10 , „ 1 48 1 12 2 — . ,0 „ 10/, , . 1 48 1 ,5 2 5 „ 1U/, , 11 " , 1 48 1 18 2 10 ., 11 „ 117, " , 1 48 1 21 2 15 „ 1,/. ., ,2 . ^ 1 48 1 24 2 Pfarre z l'l Anton Gasparin ^825 Sgosch 9 Vigaun 2 35 Johann Kunschitz 1826 Läse l^ Obergörjach 3 49 Thomas Mull „ Smokuzh 27 Bresnitz 4 6^ Ios/Ph Stcrgar „ Woh,in.Vellach 43 Woheiner Vellach 5 65 Caspar Tlschon l^27 Alcham,r 53 Mitterdorf 6 lO3 Andreas Kosu „ Grabzhe l3 Ovcrgörjach 7 lo^. Jacob Sima ^ do. l8 do. g 1^) Urban Rkar „ Untergörjach iz9 do. 9 199 Joseph Iurgelle ^ Unterotiok 22 Möschnach 10 2l6 Joseph Resman ^ Neudorf 4 sees ?l 2l5 Johann Möglizh 1626 Verdnach 5 Möschnach 12 2^l8 Jacob Kodras „ Vigaun 59 Vigaun 13 25l Joseph Douschan „ Hofdorf 2^ do. ttz 253 Georg Mokoru ^ ^'öschach 24 Löschach 15 256 Valentin Kristan „ Hlebitz 4 Lets t6 269 Anto» Itoßman „ Dodrauza l Ousch'sche 37 272 Lorenz Narl ^ K.rschdorf 3 do. t8 35 Blas Bernard . „ Woheiner Vellach 25 Woheiner V.llach 39 ^i0 Gregor Iakopizh „ Untergörjach 46 Obergörjach 20 5U Uartin Barcuzh ^825 Moste 3 Breömtz 21 5l Johann Iekler l82^t Vodescditsch 16 Veloeö 22 5^ Johann Kchumer „ Mcukusch 2 Oberqörjach 23 63 Iostph Pohcr ^ Bresiach 39 Möfchnach 2> 66 Joseph Ianz ^ PaUovizh l Löschach 25 6? Franz Zhchcn „ do. »l oo. K. K. Bezirköcommissariat Radmannsdorf und Veldes am l. Juni 1857. Vermischte Verlautbarungen. 2. 938. (1) Nl> l267. Edict. Das k. k. Beziltsgl'richt Prem zu Fcistntz macht bekam, r: i3s sey über Anlangen des )llois Bachmann, als vormaliqen Vogteirepräsentantcn der Pfarrkirche ^t. Ptter zu Domcg<;, wider Mathias VaUcntschicsch vv" ^Mingen, und Joseph Gasperschitsck von Prem, wegcn vom Letzlern nicht zugehaltenen Licilatlonsbe.-dlnginsseil, in die Nclicitation der, zur Herrschaft Prem zul) Urb. Nr. 2 unterthamgen, auf 22^1 fi. 40 kr geschätzten Nealttal, und zwar mit Gefahr und Kosten des Schehers. qewilligel, und es sey zu deren Vornahme die einzige Tagsatzung auf den 5. Juli l. I. früb 9 Uhr, in loco der Realität mil dem Belsatze anberaumt worden, daß dieselbe hiebei auch unter dem Schätzwerthe um was »mmer für einen Anbot hintan» gegeben werden wird; wozu Kauflustige erscheinen mögen. Dcr GlundbuchseNract, das Schätzungsproto. coll und die Licitationsbedingnisse können >n den ge« wohnlichen Amtsstundcn hiergerichts eingesehen werden. K. K. Bezilksgencht Prem zu Feisttitz am 10. 584 Z. 935. (l) Nr. 1407. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp, als Personalmstanz, werden über Ansuchen der Grundobrigkeit Gült Oklug-hos, alle Jene, welche auf das Vermögen deren Un-terlhanes, Georg Ambroschitsch, von Bercitensdorj Haus-Nr. l^l, was immer für Ansprüche zu machen gedenken, hicmit aufgefordert, solche bei der hiezu auf den 13. Juli d. I, Vormittag um 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung anzumelden und zu liquidiren. Bez. Gerlpp Krupp am 26. März 1847. Z. 93?! (I) Nr. 1329. Edict. D^s k. k. Bezirksgericht Prcm zu Fcistriz macht bekannt: Es sey über Ansuchen des Franz Vizhizh von Triest. gegen Johann Vizhizh von Dornegg, ll« pri,t?5. 10. d. M., Nr. l329, wegen, aus dem w. ä. Vergleiche vom 6. Mai 1843 schuldiger 200 fi. sammt 5 "/a Zinsen c, 5. c, in die executive Feilblctung der, dem (.^xecuten gehörigen, auf ll?8 fi. gerichilich ge-schätzten, dem Gute' Mühlhofen zud Urb. N>. 22 dieniR'aren 3.l8 Hübe gcw'.lligel, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungcn auf den 3. Jul«/ den 2. August und den 4 September l. )., jedes« mal Vmmitlsgs 9 Uhr, in lucc> r^i «itgu mit dem Anhange anberaunu worden, daß diese Realität nur bei dcr dritten Feilbielung auch unter dcm Schätz-werthe hinlangcgeben werden wird, wozu Kauflustige erscheinen mögen. Der Grundbuchsextract, das Schähungsprote« coll und die Licitalionsbedingnlsse können während den Amtsstunden hiergerichts cin^cschen werden. K. K. Bezirksgericht Prem zu Feistlitz am l l. Mai «847. Z. 9^,1. (l) 3lr. 750^ Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Oderlaibach wird hiemit öffentlich kundgemacht: (^s sey in der Ere-culionssacke des Matthäus Echiuz von Oßredk, in die execuiivc Feilbieiung der, dem ^xccuien P^er Salier gehörigen, zu Stein 5ud b. Nr. 103 dienst' baren, laut Schatzungsprolocoll vom Bescheide 23. Februar 1847, Nr. 294, gerichtlich aus 1039 ss. 20tr. geschätzten Drittclhubc, ob schuldiger l l5 fi. c. «, c. gcwilliget, und zu deren Vornahme der erste Termin auf den !<8. Juni, der zweite auf den 26. Juli und der dritte auf den 20. August l. I., jedesmal früh 9 Uhr, in loco der Realität zu Stein mit dem Beisatze bestimmt worden, daß diese Realität bei den zwei eisten Licitalionen nur um den Schätzungswert!) oder darüber, bei der drillen aber auch darunter wird hmiangegeden werden. Dessen dlc Kauflustigen und insbesondere die in-tabulirten Gläubiger, zur Sicherung ihrer Rechte, mit dem Beisatze verständiget werden, daß das Schätzungs» Protccoll, der Grundbuchs'xlracc und die Licitations-bcdi"gnisse, nach welch' Letzteren jeder Licitant unter Andnn auch das 5 °/^ Vadium zu crlrgcn haben wird, täglich in den Amtsslundcn bei dem Gerichte eingesehen werden können. Oberlaibach den 26. April 1847. Z. 9^7. (,) Nr. ,790. Edict. Vom Bez. Gerichte Wippach wird kund gemacht: tZs sey über Einschreiten des Herrn Carl Pcrsoglio, (Zcssionär der Gebrüder Michael und Ma-' thias 'öaurenzhizh von Oberfeld, in den erecutiven Verkauf der, zum Andreas Echcnouz'schen Verlasse von Obeifeld gehörigen, dem Gute Leutenburg «uli Urb. Nr. 144, R. Z. 8? dien»1barcn,gerichtlich auf 954 fi. 15 kr. geschätzten l.l4 Hude gcwilliget, und hiezu 3 Termine, auf den 26. Juli, den ^6, August und den 25. September l. I.. jederzeit vom 9 b,s 12 Uhr, in loco Obert'eld mit dcm Beisätze bestimmt worden, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietung auch unttr der Schätzung hinlangegeben werben wird. Das Schätzungsprolocoll, der Grundbuchsex-tract und die Licitalionsbedingnisse, n«ch welchen jeder Licitant vor dem Anbote das >0 "/« Vän. l3. März l6o8, uild aus dem w. ä. Plotocolle ddo. ,7. Februar l>'og, inlabl. 2. M.i lSio, pr. 2-?5 fl. L.W, «. «. 0.; li^ des Alex Pipan, aus dem w. ä. Protocolle vom 6. März lttoS, prän. 14. März 1808, pr. 653 fi. 4« kr. D. W. ; c) des Aler Pipan, aus dem Vertragsprototolle ddo. 29. April l^'06, iittabl. 2Z Mai >8c>9, pr. 3<), fl.; u l8U8, intabl. 3o- Iäulier ,Lag, pr. .^4 si. 4, kr., u. 6) des Simon Deu, aus dem Schuldscheine vom ,2. November >6s»6, intaöl. >U. Juli >8<,l), pr. 5oo fi. L. W , dic TagsatzllNl, zur mündlichen Vcr-Handlung auf den >a. Eep'ember I. I., früh 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet, und den unbekannt wo bcsindlichen Tabulargläubiqern,so wie deren gleichfalls unbekannten Nech-snachiolgcm, Joseph Moloru von Ftistlitz, als ^nl-iltl),- »(! n(!l„,i> bestellt worden, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der a. G. O' verhandelt werden wiro. Hievon werden die Inteiesscnten zur allfälligcn eigenen Nahinchnuinq ihre Rechte mit dcm Bemer^ ken in Kenntniß gesetzt, daß sie allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen oder ihre Behelfe dem aufgestellten Kurator ausfolgen, oder sich einen weitem Sachwalter bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, weil sie sich sonst die Folgen ihrer Verab-säumuiig selbst zuzuichrciben haben wcrdcn. K.K.Äez. Gericht Nrumarkil am 27. März »847.