.^R 221. 1865. ÄmlMalt zur Laikacher Zeitung, 27. September. (335u) Nr. 6625. VeyelMWsteucr - Pachtverstcigerung. Von der k. k Finanz. Direktion in Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Verzchrungöstcuer vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschanke, dann von den steuerpflichtigen Viehschlachtungen und Fleischverschleiße im Umfange, < des ganzen polit. Bezirkes Kappet, ll. des ganzen polit. Bezirkes Ebcrndorf und lll. des ganzen polit. Bezirkes Bleiburg, auf Grund des Gesetzes vom »7. Au« gust l8«2 (R. G. B. Nr. 55) auf die »^monatliche Periode, d. i. vom I. November I865 bis letzten Dezember l8lltt, und mit dem Vorbehalte der stillschweigenden Erneuerung für die Solar» jähre I8L7 und !8tt8, im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtuntcrnehmern wird zu ihrer Richte schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 9. Oktover l 8 6 5 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um N> Uhr Vormittags vorgenommen und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendet wer« den sollte, in der welters zu bestimmenden und bei der Versteigerung bekannt zu machenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Ver-zehrungsstcuer und des dermaligen außerordentlichen 20^ Zuschlages zu derselben vom steuerpflichtigen Auöschanke des Wcmcs und Mostes für die I4monatliche Periode l für den polit. Be, zirkKappel mit dem Betrage von 33U5 fl. und bezüglich der steuerpflichtigen Viehschlachtungen und des Fleischvcrschlcißes mit dem Betrage von 795 st., sohin in dem Gesammtbetragc von 4l00 fl. ö, W., und für die Solarjahre !8«7 und !8«8 von Wein und Most mit dem Iahres-betrage von 2754 fl., bezüglich des Fleisches mit dem Iahreöbctrage von l» Uhr Vormittags, versiegelt zu überreichen und werden, wcnn Niemand mehr mündlich lizitiren will, eröffnet und bekannt gemacht, worauf dann dlc Abschließung mit dem Bestbieter erfolgt. Sobald die Ei-öffnung der schriftlichen Offerte, wobct die Offerenten zugegen sein können, beginnt, werden keine nachtraglichen schriftlichen oder mündlichen Anbote mehr anaenom. men. Schriftliche Offerte werden schon mit Be-gum der Stunde der mündlichen Versteigeruna nlcht mehr zugelassen. ' " " Lauten der mündliche und der schriftliche An. bot auf den gleichen Betrag, so wird dim A stern der Vorzug gegeben, bn gleichen schriftli-chen Anboten entscheidet die Verlosung, welche sogleich an Ort und Stelle nach der Wahl der Llzltattons - Kommission vorgenommen werden wird. E5 können Anbote sowohl für jedes Ein^ zelne dieser drei Pachtobjekte für sich, wie auch für alle drei zusammen gemacht werden, indem bei der öffentlichen Pachtvcrhandlnng zuerst jedes derselben für sich, sodann aber alle drei vereint ausgcboten werden. 6. Wer nicht für sich, s^dern im Namen eines Andern lizititt, muß sich mit einer gerichtlich legalisirtcn speziellen Vollmacht bei der Lizi. tationS-Kommission ausweisen und ihr dieselbe übergeben. 7. Wenn Mehrere in Gesellschaft lizitiren so haften sie zur ungethcilten Hand, d. h All! für Einen und Einer für Alle, f^- die Erfüllung, der übernommenen Kontraktsvcrbindlichkeitcn. 8. Die Versteigerung geschieht unter Vorbehalt der höheren Genehmigung und cs ist der Lizitationsakt für den Bestbieter durch seinen Anbot, für die k. k. Finanz,Verwalllmg aber von der Zustellung der Genehmigung verbindlich. 9. Der Ersteher wird nut Beginn der Pachtperiode durch die k. k. Finanzbehörde in das Pachtgcschäft eingesetzt. Derselbe hat zur Sicherstellung seines Pachtschillings längstens binnen acht Tagen nach der geschehenen Zustclluug der Genehmigung der Pachtversteigerung den 4. Theil des für ein Jahr bedungenen Pachtschillingö als Kaution in Varem oder in öffentlichen Obligationen, welche in der Regel nach dem zur Zeit des Er» lages bekannten börsemaßigen Kurswcrthe oder in Staatsanlehensloscn von den Jahren 1839 und l854, die ebenfalls nach dem Kuröwerthe, jedoch nicht über ihren Nennwerth angenommen werden, oder in einer von der k. k. Finanz« Direktion annehmbar befundenen Pragmatikal« Hypothek zu erlegen, beziehungsweise das Vadium bis auf diesen Betrag zu ergänzen. 10. Den Pachtschilling hat der Pächter in gleichen monatlichen Raten nachhinein am letzten Tage eincb jeden Monats, und wenn dieser ein Sonntag oder Feiertag ist, am vorausgehenden Werktage an die ihm bezeichnete Kasse abzuführen. Die übrigen Pachtbedingnisse können bei der k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt in den ge« wohnlichen Amtsstunden vor der Versteigerung eingesehen werden und solche werden auch bei der Lizitation dcn Pachtlustigcn vorgelesen werden. Klagenfurt, am 19. September l865. Von der k. k. Finanz-Direktion. (328—3) Kundmachung. Das nächste Schuljahr am k. k. Ttaats-Unter-Gymnasium zu Krainburg be ginnt dcn 2. Oktober d. I., um 8 Uhr früh, mit dem heil. Geistamte, welchem sämmtliche Studircnde beizuwohnen haben. Die Aufnahme in das Gymnasium findet am 28., 29. und 30. September d. I. in den gewöhnlichen Amtsstunden in der Direktions-kanzlei statt. Zur Anmeldung haben alle Schüler in Bogleitung ihrer Gltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen. Die neu eintretenden Schüler haben sich mit dem Taufscheine und mit dem Zeugnisse der lV. Hauptschulklasse oder mit den Gymnasial« zeugnissen auszuweisen und die Aufnahmötare von 2 fi. ltt kr. ö. W. zum Lchrmitlelfonde zu erlegen. Am 3. Oktober d. I. Vormittags wird dle Aufnahmöprüfung für die I. Gymnasialklassc l abgehalten werden; in den übrigen Klassen beginnt an demselben Tage um 8 Uhr Vormittags ordnungsmäßig der Unterricht. K. k. Gymnasialdirektion zu Krainburg, den 17. September I8V5. (321-4) Nr. 142. An der M. KnabenhauplschuleM St. Maö beginnt das Schuljahr 18«°/«« mit der Anrufung des hcil. Geistes am V Oktober «n, 8 Uhr. Die Anmeldung jcncr Schüler, welche benannte Hallptschlllc zu besuchen wünschen, möge am 3O. September Vormittags von 8—12, Nachmittags von 2-6 Uhr im Lchrzimmer der II. Klasse im Nedouteugebäude geschehen. Städtische Knabenhauprschule zu St. Ja« kob in Laibach, am 19. September 1865.