des kaiscrk. königl. illyrischen Guberninms. 7^ .. ^.-—^7---7^ _ .. . '...'7 —-—' 7— Wegen Entrichtung der Postwagensgebühren in Konventions- Münze. 3n Folge Seiner Majestät allerhöchsten Befehls und Eröff¬ nung der k. k. allgemeinen Hofkammer vom io. Dezember müssen die Postwagensgebühren/ vom i. Februar i3i8 ange- fangen, in allen österreichisch-kaiserlichen Ländern nach den hier beygefügten Tariffen in Konventions - Münze emgehoben werden» Dieses wird zu Jedermanns Wissenschaft bekannt ge¬ macht/ und zugleich werden die beygerückten Vorschriften zur genauen Nachachtung bestimmt. , Laibach am 3o. Dezember 1817. Julius Graf von Straffoldo, Gouverneur. 7 Franz Ritter v. Ebenau, kaistrl. ksnigl. Gubernialmth.