ZN2« ^M tür Annst^ Wijsenschalt und geselliges Leben. Nedigirr von Franz Hermann von Hermannsthal. ^ IVA . Freitag am AprU ^G4^5. W^H ^ V»,< dieser Zeltschrill erscheinen wochenilli»! zwei iltuinmern, icdes Mal ein halber Vollen, Derlei ? des Nlattes ist in Laiback aaniiähria o» beiahlt. Alle l. t. ^ostamier neomen Pränumeration an. I n Laldac« vränumerirl man beim Verleger am slaan, Nr. >yi>, <>» ersten Slocte. Probe« auö den >,„ Nr, »7 dieses Blattes angezeigten Gedichte» von). N.Nogl . 2. Wanderers Wünsche. Erblick' ich uon des Thaies Enge Den Hirten hoch au, Felsgestei», lind höre seines Hornes Klange, So möchl' ich wohl ein Hirte snn. l!nd seh' ich auf den slncht'ge» Wellen Den Fährmann zieh'» ii» Morgenschein, So niocht' ich mich zu ihm geselle», Und so wie er ein Schiffer sei». Doch sprenget durch die grüne» Saaten Ein Rcilerschwarm in's Land hinein, So drängt es mich nach kühne» Thaten, Dn mocht' ich gleich ei» Krieger sein. Und sehe ich ei» Kloster ragen I m Wald, verlassen und allein, Möcht' wieder ich der Welt entsagen Und dort ei» Mönch im Kloster sei». Doch stehe ich, nach langem Wandern, ?ln eines Friedhofs stille», Hai», So wünsch' ich nichts mehr von dem cmder», Da niocht' ich nur ei» Todtcr sein. Gi« krainisches Iagdabenteuer. (Wahre Begebenheit.) Als im Jahre 1810 der französische Marschall M ar­men c Gouverneur von Illyrien war, hatte derselbe den Thiergarten, welcher nahe am Schlösse Kalcenbrunn, eine kleine Stunde von Laibach, gelegen ist, im Besitz. Der Marschall wollte in diesem Garten mehre wilde Thiere zu seinem Vergnügen halten, insbesondere wäre es ihm sehr erwünscht gewesen, einige jungen Bären zu bekommen. Der Wunsch des französischen Machthabers wurde bald be­kannt, und mit dem Beifügen des Versprechens einer nam­haften Belohnung für Denjenigen, der solche Thiere liefern würde, den jagdhabenden Dominien tund gemacht. Dieses geschah denn auch zu Neifniz, und dort fand sich der Kühne, welcher ein so gefährliches Wagestück unternehmen sollte, und zwar in der Person des noch jetzt lebenden Jägers Andreas L , der damals im besten Mannesalter stand. Er wußte hoch auf dem Gebirge, welches das anmu­thige Thal von Neifniz einschließt, um eine Felsenhöhle, in welcher vor kurzer Zeit die riesige Gattin eines solchen zot­tigen Waldmagnaten ihr Wochenbett gehalten harte, Sc!« Entschluß war schnell gefaßt. Er wählte sich einen jun­gen Iägerburschen zum Begleiter, nahm einen großen fe­sten Sack mit, und beide gingen, mit ihren einfachen Jagd­gewehren bewaffnet, muchig ins Gebirge der bekannten Felsenhöhle zu. Sie kamen dahin, und schlichen, die Ge­wehre mit gespanntem Hahne in der Hand, langsam und leise derHöhle zu, Andreas stets mir scharfem Auge die Spur der Bärin am Boden suchend. Endlich gelangten sie ganz nahe an die Höhle, ohne daß, wie sie besorgten, die Bärin aus derselben gestürzt wäre. Nun wagten sie sich,' etwas kühner gemacht, ganz an den Eingang der Höhle, welche im Gestrüppe etwas versteckt im Felsen sich befand. Sie horchten mit an sich gehaltenem Athem — immer noch die gespannten Gewehre in der Hand. Alles war stille — in der Höhle war kein Laut zu vernehmen. Andreas betrachtete mir seinem geübten Auge den Boden, spannte plötzlich den Hahn seines Gewehres ab, und sagte ganz laut zu seinem Gefährten: „Die Bärin ist nicht zu Hause, siehst du, da ist frische Fährte aus derHöhle heraus; nun schnell zur Sache. Halte den Tack bereit, ich werde dir die Iun^ gen herausgeben, die du dann gleich in den Sack steckst und selben zubindest. Solltest du die Bärin kommen bö ren, so lege dich schnell zum Eingang derHöhle und rufe mich. Ist es aber zu spät, so hast du dein und mein Ge­wehr, jedes mit zwei Kugeln geladen; dann denke, daß wir Beide verloren sind, wenn du fehlst." Andreas bekreuzigte sich, warf hierauf seinen Rock ab, und legte sich an das in die Höhle führende Loch, wel­ches so eng war, daß er, ein starker großer Mann, auf dem Bauche durchkriechen mußte. Nun befand er sich in der Höhle. Darin gänzliche Finsterniß und eine drückende Schwüle; doch war die Höhle so geräumig, daßAn dreas fast aufrecht dann stehen konnte. Ihm stieg ein greulicher Gedanke auf — ob er sich nicht etwa an der Fährte ge­ -4«3 täuscht habe, und die Bärin dennoch im Lager sein konnte. — Doch obgleich nicht ohne Angstschweiß in kalten Tropfen auf der Stirne, faßte er sich bald, kniete auf den Boden nieder, und fing, vor sich mit den Händen vorsichtig um­hertastend, zu suchen an. Plötzlich ergriff er einen Petz, dem Griffe folgte sogleich ein durchdringendes Geplärre. Andrea« hatte einen kleinen Petz beim Kragen, und er­wischte auch bald dessen eines Brüderchen. Er schob sie beide beim Loche heraus seinem Begleiter zu, welcher sie sogleich in den Sack steckte und diesen zuband. Die Petz­lein plärrten im Sacke noch wi'tthender, so daß der Jäger­bursche durch das Loch dem Andreas zurief: „Um Gocres willen, kommt heraus — man hört das Geschrei der Jun­gen weit und breit, und wir sind verloren, wenn die Bä­rin jetzt herzu kommt.« Andreas hatte indessen durch das Gelingen des größten Theils seines Wagestückes den vollen Muth gewon­nen. Er wollte und mußte auch das dritte Junge haben, es komme, was da wolle. Er tastete, jedoch vergeblich, in der ganzen Höhle um­her — kein Junges war mehr zu finden. Schon wollte er sich abermals auf den Bauch legen und zu seinem Ge­fährten, der ihn fortwährend heraus zu kommen beschwor, wieder zurücktriechen, als er plötzlich fast an der Decke der Höhle zwei funkelnde Puncce gleich zwei Iohanneswürm­chen bemerkte, keck darnach griff —- und siehe da — auch der dritte kleine Bursch plumpste von der Wand, wo er sich geborgen glaubte, aber durch seine funkelnden Aeuglein ver­lachen wurde, quäkend auf den Boden, und wurde zu sei­nen Brüdern in den Sack geschoben. (Beschluß folgt.) Aus der Polizei - Ordnung für Inner- Hesterreich vom Jahre 1673 (Fortsetzung.) Zweite Classe. Die Nobilitirten, welche keine Landgüter besitzen, die Stadtrathsverwandten zu Gratz, die Forstmeister, andere Mautheinnehmer, Bauschreiber, Münzmeister, Protocolli­sten, Registraturen, Expedicoren, Concipisten, Taracoren, Rechnung-Officiale, Unter-Marschall, Ober-Vorgeher, bei der Eisengewerkschaft, Eisen-Obmann, „Verweserisch-Vor­dernberg- vnd Ober-Ambts-Gegenschreiber,,, Salzkämmerer, Landes-Mittelsding, Einnehmer, Radmeister in Vordern­berg, Oberbergmeister, Anns-Verwalter, Bergrichter, Ei­senschreiber, Fisch-Inspector, Hof-Spittelmeister, andere Zeugwart!), Landschafts- und landeshauptmannische Secre­täre, die Schrannen- und respective Land-Schreiber, die Landes-Vicedom- und kellermeisterischen Secretarien, welche nicht Doctoren oder lic^itinu.juri« sind, der Landschafts-Buchhalter, Rentmeister, die aufgenommenen ungraduirteu Advocaten, oder vielmehr Procuratoren, die Magister der Philosophie, die öffentlichen Notare, »welche dieser Pro­fession allein abwarten, die Weiß-Potten/' die Bürger­meister und Richter der übrigen l. f. Städte und Märkte, die Roßbereiter, Sprach-Tcmz- und Fechtmeister, die Hof­befreiten Handelsleute, die Hofcavaliere, wie auch der drei ober« Stände Öber-Psieger („welche i>er ni»,,'„,m, Regenten, Rentmeister oderHaubt^Leuth genendt werden«), so wie ihre Hofmeister, Aufwärter, die Hofrichter in Klö­stern, die Hofmeisterinen, die Kammerjungfrauen. „Verbotene Sachen. Neben obigen in der ersten Class, verbottnen Sachen ist denen in dise änderte Class gehörigen Persohnen zuge­brauchen auch verbotten, das Edl-Mader-Fuetter, der Sam­mct, Plursch, Genuaz, Adlaß, Tobin, Damasch, Ter­tzenell, das Ausländische Tuech, dessen Ellen über drey Taller kostet, die halben Castor-Hüc, die Niederländische­vnd andere kostbare Spallier, auch von Gold oder Eilbe­ren Leder und dergleichen, die Niederländische oder andere Außländische theuere Teppich, und denen Weibs-Persohnen absonderlich, die gespitzten Schlair, vnd fliegende oder auff­gespenlete Ober-Röck. So sollen auch die in dise änderte Class gehörige Persohnen auff ein Hoch-Zeit-Mahl, sambt den Wein nicht über funffzig Gulden, auff ein anders Gastmahl ober sambt den Wein, nicht über fünffzechen Gulden wen­den: auch in jhrer täglichen Kost, sich jhren Stand gemäß verhalten: vnd bei derselben Conduccen nicht über acht weisse Windliechter gebraucht werden. Zuegelassene Sachen. Dahergegen verstatten Wir jhnen gnädigist, an hochen Festen vnd Ehren-Tägen ein güldene Ketten von hundert Gulden, vnd einen Ring in gleichen Werth, und jhren Ehewirthinen vnd Töchtern ein paar Armb-Bändl, ein Pörtl von Kharten: oder Loth-Perlen, oder aber von gül­denen Rööln, vnd dann ein einfaches güldenes Halß-Kettl, mir einem ä^n»,' oül oder andern Anhang, jedoch daß alle drey Stuck, nicht über zweyhundert Gliben werth seyen. Fener lassen Wir beyderley Geschlecht zue, den ge­mainen, oder Stain Mader, vnd ander geringes Fuedter, einen Sammeten oder Plurschenen Manns-Rock, vnd den Mantl allein mit Plurschenen, Tobin: Damaschk: Tertze­nell: vnd dergleichen Auffschlägen, so auch denen Weibs-Persohnen ein Sommer: oder Plurschenes, Tobin: Da­maschk: oder Tertzenelles Wambes, jhnen sammentlichen aber, einen Doppeldaffet, jedoch denen Weibern nur zu Ober-Röcken zugebrauchen, einen mittern Annaberger oder im Land gemachten Seidenen Spitz, zu einem einfachen Geprämp, die Elln von funffzehen biß achtzehen Kreutzer; Icem, solche Zwirne Spitz, die Eln höchstens von ein Gulden dreissig Kreutzer, auff jhre Hauben vnd Fürrüc­cher aber, einmahl geprämbt, die Elln per dreyssig Kreu­tzer; Dann mögen sie sich gebrauchen einer Silbernen TrinckKandl, wie auch der Becher, Saltz-Fäßl vnd Löffl, desgleichen der geringern Tappetzereyen, der gemeinen Tür­ ckischen vnd andern dergleichen Täppich, der geringern Sei­ denen Tacken vnd Daffeten Beth-Fürhang, nicht weniger auch der Mändcl-Wägen von alter Manier, vnd die Pferdt mit Khumeter, jedoch aber nur ausserhalb der Stadt, vnd über Land, es wäre dann daß einer oder der andere Vn­ päsilichkeit halber deß Fahren nicht entrcttyen köndte.« 4»3 Dritte C l a s s e. Di? übrigen Buchhalterei-Veamten, Canzellisten, Zim­merwärter, aller Tribunalien, Thürhüter, Trabanten, Trom­peter, oder, „weilen diese zwei Species die Livrö tragen, vilmehr ihre Weiber ond Kinder;" ferner die Filial-Ein­nehmer und Gegenschreiber, Mauthner, Wagmeister, Fisch­meister, die vorzüglicher« bürgerlichen Handelsleute, wie auch andere vorzüglichere Bürger, welche kein Handwerk treiben, die Künstler, nämlich: Buchdrucker, Maler, Bild­hauer, Goldarbeirer, Perlenhefter, Wachsbossirer, Kupfer­stecher, Petschaftstecher u> dgl.; Pfleger, Schreiber und Kämmerlinge der Landschaftmitglieder, die übrigen RathZ­verwandten in den i. ö. l. f. Stadien und Märkten, sammt ihren Stadt-Schreibern, die Sollicitatoren, Kastner, Rent­uno andere Schreiber, Factor«», Kaufmannidiener, des Adels Bcschließerinen. „Verbottene Sachen. Alle in die Dritte Claß gehörige Persohnen, sollen sich neben andern in erstehenden zwey Classen verbottene« Sachen enthalten, der Stain Mader, des; Tuechs, dessen Ellen über drei Gulden tostet, der seidenen Zeug, als To-bin, Tertzenell, Damascht, Doppeldaffet, vnd dergleichen, der frembden vnd andern Seiden: vnd Zwirnenen Spitz, alle außländische Leinwath, der Hüet von Viertl-Castor, allerhand Spallier, vnd Türckischen oder anderen außlän­dische« kostbaren Täppich, wie auch der Kobel, vnd Män­tel-Wägen. Fermers sollen sie auff ein Hochzeit sambt dem Wein nicht über oreyssig Gulden, auf ein anders Gastmahl aber sambt Wein, nicht über zehen Gulden wenden, auch bey jhren Conducten keine weisse: sondern auffs maiste nur acht gelbe Wind-Liecyter gebraucht werden. Zuegelassene Sachen. Hergegen wird ihnen gnädigist erlaubt, ein guldener Ring mir einem schlechten Stein, jedoch daß alles zusam­men nicht über zehn Gulden kosten, so dann jhren Ehewir­thinen vnd Töchtern noch darzu ein Silberne Gürtel von zwaintzig Gulden, wie auch ein Pörtl von golden Rösln vnd Sammere Visier«. Feners denen Männern ein Daffcter Sommer-Mantl, vnd jhren Eheweibern vnd Töchtern zu Fürmechern vnd Miedern, wie auch beyderley Geschlecht zu Mantl-Auff­schlngen, Damaschk, Tertzenell, Tobin vnd dergleichen, Item alle halb Seidene Zeug, so dann fein Pranger und Schle­singer Schlayr, zu Überschlägen vnd Hauben, darzue schlechte im Land gemachte Spitz!, die Ellen von funffzch­en: biß zwaintzig Kreutzer werth; So mögen sie sich auch Silberner Tischbecher vnd Löffl gebrauchen." Vierte C l a s s e. Die Falkner, Jäger, Geheg- und Feldbereicer, Stadt­»vagmeister, Hof-Satler, Thorsteher, Senften- und Klap­per-Knecht, Stangen- und Vorreiter, Lake!, oder, weil, diese drei Livree tragen, vielmehr ihre Weider und Kinder; ferner die gemeinen Bürger- und Handwerks- auch bürger­liche Inleute zu Graz; in andern Städten und auf dem Lande die lleberreiter, Schulmeister, Meßncr, Kirchendie­ner, die geringe« Kanzlei-Bedienten, als Heitzer u. dgl., die Handwerksgesellen, die Köche und Köchinen, auch an­dere Diener von Personen, welche in den vorhergehenden Classen begriffen sind. ^Verbottene Sachen. Denen in die vierdce Clasi gehörigen Persohnen, wird über obiges der vorhergehenden drey Claßen verbotten, das Fech- vnd Küniglich-Fuedter, die Fuchskehl vnd Wammen, auch was disen in Werth gleich ist, außer daß sie Fech-Hauben tragen, wie auch das Künigl-Fuedter vnd Fuchs-Kehl zum vorschiessen gebrauchen mögen, so dann ist jhnen verbotten, nicht allein alles Tuech, so ausser Vnsern Erb­ländern gemacht wird, sondern auch das Inländische, dessen Ellen über zwey Gulden kostet; Item alle ganh vnd halb­seidene Zeug, Strimpff vnd seidene Bänder, deren Ellen über sechs Kreutzer kostet, ingleichen der Cameloch, wie auch die schwartz vnd weisse Spitz, fein Praager vnd Schle­singer Schlayr, Vlmer, Schlesinger, wie auch feine in Vn­sern Ertz.Herzogthumb Oester^eich ob der Ennß gemachte Leinwath, Hüet, so über zwey Gulden kosten, desgleichen auch Silberne Becher vnd Löffel. Sie sollen auch auff eine Hochzeit, sambt Wein, nicht über zwaintzig Gulden, auff ein anders Gast-Mahl aber, sambt Wein nicht über sechs Gulden wenden. Insonderheit aber sollen die Handwerker bey Auff. ding: vnd Freysprechung der Lehr-Iungen, bey Fürgeb­vnd Verfertigung der Maisterstuck, wie auch bey allen an­dern Handwercks-Zusammenkunfften, die, bißhero durch Miß­brauch eingeschlichene kostbare Mahlzeiten gewißlichen ein­stellen, vnd wo in jhren Handwercks-Ordnungen hicvon etwas gewisses außgeworffen, dasselbe nicht Überschreitren, in dem übrigen aber, sollen sie auff keine Handwercks-Mahlzeit, wie die auch Namen habe, iedoch ausser deß WeinS (dessen auff jede Persohn ein Viertl gerechnet) mehr als fünff Gulden aufwenden. Bey jhren Conducten sollen nicht über sechs gelbe Wind-Liechter gebraucht werden. Zuegelassene Sachen. Dahergegen verstatten Wir jhnen genädigist, einen güldenen Ring, von fünff biß sechs Gulden werch, wie auch jhren Weibern vnd Töchtern, (nicht aber denen Dienst­boten) ein Silberne Gürtl von fünffzehen Gulden werth, doch solche allein an Sonn- Feier- vnd andern Ehr«-Ta­gen zu tragen. Desgleichen wird beyderley Geschlecht zuegelassen, das Wolffs- vnd Fuchs-Rucken, wie auch anders geringes Fued­ter, Item allerhand wollene geringe Zeug, vornehmlich aber die jenigen so in Vnsern Erb-Ländern gemacht wer­den, so dann auch Vberschläg vnd Hauben von gemainen Schlayr." (Beschluß folgt.) Aus Möttling in Unterkrain. (Folgen eines Weinrausches.) Kürzlich wurde in dem Dorfe Loquiz bei Möttling ein blödsinniger Mensch, der in einer Unpäßlichkeit beschlossen hatte, dem Ausbruche einer förmlichen Krankheit durch einen tüchtigen Weinrausch vorzubeugen, nachdem er die ganze Nacht unter freiem 4K4 Himmel zugebracht, früh Morgens an der Stelle, wo er sich Abends vorher, um auszuruhen, niedergesetzt halte, todt gefunden. Daß ein Schlagfluß die Ursache seines To­des war, bedarf kaum einer Erwähnung. Möge dieser traurige Vorfall allen Jenen, welche dem Weingotte übermäßig fröhnen, zum warnenden Bei­spiele dienen; mögen Vollsäufer beherzigen, wie sehr sie im trunkenen Zustande ihre Menschlichkeit verleugnen, ja sogar ihr Leben aufs Spiel setzen! I. K-c. Neues. (Eine Sehmaschine) ist nun wirklich erfunden, und in England, Frankreich, Preußen, Oesterreich, Bai­ern und Rußland bereits brevecirr. Wieder mußte es ein Engländer sein, der hier ausführte, was ein Deutscher gedacht hat. Die Setzmaschine des Herrn von Klie­gel in Preßburg, deren in Nro 1? dieses Blattes Er­wähnung geschah, erreicht zwar vollkommen, ihrer Idee nach, die Maschine der Herrn Joun g und Comp, in London, ja sie übertrifft sie noch, indem sie zugleich Ab­legmaschine ist. Aber dem armen Manne fehlen die Mit­tel zur Ausführung! Es kamen auf dem in dem erwähn­ten Blatte angedeuteten Acrienwege nur 2000 st. zusam­men, die natürlich nicht ausreichten, während Joung , der Chef eines großen Baumwollen- und Leinenspinnereigeschäf­tes, schon 60,000 st. ans eigenem Vermögen an seine gleichzeitige Erfindung wandte und bereits überall Patente auf seine Maschine einlöste. Sie wird ungefähr 300 Louisd'or kosten, und leistet die Arbeit, die sonst 10 Setzer erfordert, durch einen einzigen, der aber eigens zu dieser Maschine angelernt sein muß. Moung beabsichtigt, in Leipzig noch in diesem Jahre auf eigene Kosten ein Exem­plar seiner Maschine aufzustellen und dem deutschen Buch­handel durch die That zu zeigen, was sie leistet. Die Folgen dieser Erfindung für die Literatur und ihre Wirk­samkeit sind unermeßlich, namentlich werden, in letzterer Beziehung, die Bücher wohlfeiler werden und die Kauflust des Publicums wird sich reger erweisen. — (Häuser von Eisen und aus Kreide.) Der bekannte Belgier Iobar d hat in den „Oni-rie,- 1lti,3!» 8ull' Oper» il Liiirnment« 5) Vürlairuni zu v»ri »'.ntivi clell' Oper» i ?uriti>iii hören zu laße» die Ehre haben werde. So sehr ich mir schmeichle, daß es mir gelingen dürfte, de» Anforderungen dieses kunstsinnige» -Publicums zu entsprechen, eben so sehr hoffe ich auch, dasselbe werde mich mit seiner ge­wohnten Huld und Gewogenheit beglücken. Giulio Nricciardi, Flötist aus Neapel. Laibach. Druck «ud Verlag des Joseph Blasnik.