Stenografiern zapisnik polo sejo deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 8. oktobra 1. 1881. Nazoči: Prvo sedli ik: Deželni glavar Gustav grof T h ur n - V a 1 s a s s i n a. — Vladni zastopnik: Deželni predsednik Andrej Winkle r. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, vitez dr. B1 e i w e i s , D o 11 h o f, Klun, grof Blagay in dr. vitez Vesteneek. Dnevni red.: 1. Branje zapisnika o IV. seji deželnega zbora dnč 5. oktobra 1. 1881. 2. Naznanila deželno-zbornega predsedstva. 3. Poročilo deželnega odbora gledč zgradbe deželnega muzeja „Rudolfinum“ v Ljubljani. (Priloga št. 43.) 4. Poročilo finančnega odseka o pritožbi gosp. grofa Lan-t hi eri -a glede zaračunjanja pri posestvu Slapskem. (Priloga št. 42.) 5. Poročilo finančnega odseka o proračunu bolnišničnega, porodišničnega, najdenišničnega in norišničnega zaklada za 1. 1882., k prilogi 7., podpriloga C. I, II, III in IV. (Priloga št. 4L) 6. Poročilo finančnega odseka o nakupu mestne ledenice v bolnišnici, k prilogi 32. (Priloga št. 38.) 7. Poročilo finančnega odseka o stavbi barake in drvarnice v bolnišnici in ene drvarnice v podružnici na Poljanah, k prilogi 33. (Priloga št. 39.) 8. Poročilo finančnega odseka o prošnji zdravnika asistenta dr. P r e i n i č a za definitivno namestenje. (Priloga št. 40.) 0> Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu zaklada posilim delalnice za I. 1880. z dotičnimi odstavki letnega poročila. 10. Ustno poročilo finančnega odseka o računskih sklepih bolnišničnega, porodišničnega, najdenišničnega in norišničnega zaklada, k prilogi 7., podpriloga C. I, II, III, IV h 1880. z dotičnimi odstavki letnega poročila. 5. seja. 1881. UkWMWr frailjt der fünften Sitzung des luaiaifdica landtaps zu Jnibidj am 8. ©ittalrer 1881. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Gustav Graf Thurn-Valsassina. — Vertreter der k. k. Regierung : Landespräsident Andreas Winkler. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogaear, Dr. Rit. v. Bleiweis, Dollhof, Klun, Graf Blagay und Dr. Ritter v. Vesteneck. Tagesordnung: 1. Lesung des Protokolles der IV. Landtagssitzung vorn 5. Oktober 1881. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. 3. Bericht des Landesausschnsses, betreffend den Neubau des Landesniuscums Namens „Rudolfinum" in Laibach. (Beilage Nr. 43.) 4. Bericht des Finanzausschusses über die Beschwerde des Herrn Neichsgrafen b. Lanthieri gegen den Vorgang bei den Abrechnungen vom Gute Slap. (Beilage Nr. 42.) 5. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Kranken-, Gebär-, Findel- und Jrrenhausfondes pro 1882, ad Beilage 7, Subbeilage C. I, II, III, IV. (Beil. Nr. 4L) 6. Bericht des Finanzausschusses Über den Ankauf der Eisgrube im Spitale, ad Beilage Nr. 32. (Beilage Nr. 38.) 7. Bericht des Finanzausschusses über den Bau einer Barake und Holzlege im Civil- und einer Holzlege im Polana-Filial-Spitale, ad Beilage Nr. 33. (Beilage Nr. 39.) 8. Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Assistenzarztes Dr. Prcinič um definitive Anstellung. (Beil. Nr. 40.) 9. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Zwangsarbeitshausfondes de 1880 sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. 10. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Kranken-, Gebär, Findel- und Jrrenhausfondes, ad Beilage 7, Subbeilage C. I, II, III, IV de 1880, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. F)g V. seja deželnega zbora kranjskega dn6 8. oktobra 1881. 11. Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu za 1. 1880. in o proračunu za 1, 1882. gledišnega zaklada, k prilogi št. 2., z dotičnimi odstavki letnega poročila. 12. Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu za 1. 1880. in o proračunu za 1. 1882. ustanovnih zakladov, k prilogi št. 3. in 4., z dotičnimi odstavki letnega poročila, posebno o izvršitvi dotičnik deželno - zbornih sklepov glede sirotnišničnih zadev, k prilogi 31. 13. Ustno poročilo finančnega odseka o peticijah. 14. Ustno poročilo gospodarskega odseka o vladni predlogi glede obiskovanja c. kr. rudniške šole v Idriji in pravico javnosti imajočih osobinskih šol. (K prilogi št. 19.) 15. Ustna poročila upravnega odseka o nekaterih peticijah. Obseg: Glej dnevni red, razun točke 14. in 15. — V. Sitzung dcs krainifchen Landtages am s. Oktober 1881. 11. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses Über den Rechnungsabschluß de 1880 und Voranschlag pro 1882 des Theater-fondes, ad Beilage Nr. 2, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. 12. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß de 1880 und Voranschlag pro 1882 der Stiftungs-fonde, ad Beilage Nr. 3 und 4, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes, insbesonders über die Ausführung der in Waisenangelegenheiten gefaßten Landtagsbeschlüsse, ad Beilage Nr. 31. 13. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über Petitionen. 14. Mündlicher Bericht des Verwaltungsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Schulbesuch an der k. k. Werksschule in Jdria und an den mit dem Oeffentlichkeits rechte versehenen Privatschulen. (Ad Beilage Nr. 19.) 15. Mündliche Berichte des Verwaltungsausschusses über einige Petitionen. Inhalt: Siehe Tagesordnung, mit Ausnahme der Punkte 14 und 15. Seja se začne ob 15. minuti čez 10. uro. örginn der Sitzung 10 Ahr 15 Minuten. 1. Branje zapisnika o IV. seji deželnega zbora dne 5. oktobra 1. 1881. 1. Lksung des Protokolles der IV. Landtags-sitzttng vom 5. Oktober 1881. Landeshauptmann: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v nemškem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmiget. 2. Naznanila deželno-zbornega predsedstva. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. Seit der letzten Sitzung sind unter die Herren Abgeordneten folgende Vorlagen vertheilt worden: Priloga 38. Poročilo finančnega odseka o nakupu mestne ledenice na bolnišnem vrtu k predlogi št. 32. Beilage 38. Bericht des Finanzausschusses wegen des Ankaufes der städtischen Eisgrube im Spitalsgarten ad Vorlage Nr 32. Priloga 39. Poročilo finančnega odseka o tem, da bi se napravila baraka in dve drvarnici za deželne dobrodelne naprave k prilogi št. 33. Beilage 39. Bericht des Finanzausschusses, betreffend den Bau einer Barake und zweier Holzlegen für die Landeswohlthätigkeitsanstalten ad Vorlage Nr 33. Priloga 40. Poročilo finančnega odseka o definitivnem imenovanji asistentnega zdravnika v norišni podružnici na Studencu. Beilage 40. Bericht des Finanzausschusses wegen Definitiv-Er-klärung der Stelle eines Assistenzarztes in der Jrren-hausfiliale zu Studenz. Priloga 41. Poročilo finančnega odseka o proračunih deželnih dobrodelnih zavodov oziroma o bolniškem, porodnišnem najdenišnem in norišnem zakladu za 1. 1882. (k prilogi št. 7, sub C I., II., III. in IV.). Beilage 41. Bericht des Finanzausschusses über die Voranschläge der landschaftlichen Wohlthätigkeitsanstaltcn beziehungsweise den Krankenhaus-, Gebärhaus-, Findelhaus- und Jrrenhausfond pro 1882 (ad Beilage Nr. 7, sub C I, n, m und iv). Priloga 42. Poročilo finančnega odseka o pritožbi grofa Lan-thieri-a zarad odračunjanja pri Slapski grajščini. Beilage 42. Bericht des Finanzausschusses über die Beschwerde des Herrn Reichsgrafen v. Lanthieri, betreffend die Abrechnung vom Gute Slap. Weiters habe ich die Ehre, dem hohen Hause folgende Petitionen vorzutragen, welche sämmtlich von mir hochdemselben überreicht werden: Gesuch des Dr. Ferdinand Lilek, Operationszögling an der chirurgischen Universitäts - Klinik in Wien um Unterstützung. (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Petition der Filoniena Vidmar, Bürgerschullehrerswitwe mn Gnadengabe für sich und ihre Kinder. (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku - Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Petition der Schulgemeinde Zirkniz um ein Darlehen von 2000 fl. für die Erweiterung des Schulhauses. (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch der Besitzer der in das Morastkulturgebiet einbezogencn Parzellen der Katastralgemeinde Želimtje um Vorlage eines Gesetzes auf Abänderung des Landesgesetzes vom 25. November 1880. L. G. Bl. Nr. 16. (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja upravnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Verwaltungsausschusse zugewiesen.) 3. Poročilo deželnega odbora glede zgradbe deželnega muzeja „Rudolfinum“ v Ljubljani. (Priloga št. 43.) 3. Bericht des Laudcsausschusses, betreffend den Neubau des Landesmufeums „Rudol-finnm" in Laibach. (Beilage Nr. 43.) Landeshauptmann: Da die betreffende Beilage noch nicht aus dem Drucke eingelangt ist, so stelle ich an das hohe Haus die Anfrage, ob es gegen die sofortige formelle Behandlung dieses Gegenstandes eine Einwendung erhebt? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Ich erlaube mir zu beantragen, denselben dem Verwaltungsausschusse zuzuweisen. Abgeordneter Areiherr v. Apfaktrern: Da bei dem Neubaue eines Landesmuseums die Landesmittel doch in einem hohen Grade in Anspruch genommen werden würden, so würde ich mir den Antrag erlauben, diesen Gegenstand dem Finanzausschüsse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) 4. Poročilo finančnega odseka o pritožbi gsp. grofa Lanthieri-a glede zaračunjanja pri posestvu Slapskem. (Priloga št. 42.) 4. Bericht des Finanzausschusses über die Beschwerde des Herrn Rcichsgrafen v. Lan-thieri gegen den Vorgang bei den Abrechnungen vom Gute Slap. (Beilage Nr. 42.) Berichterstatter Dr. Ritter v. Kaktenegger: Der Bericht des Finanzausschusses ist an die Herren Abgeordneten erst gestern vertheilt worden, ich glaube jedoch , daß dieselben damit einverstanden sein werden, formell von der Einhaltung der 48stündigen Frist unserer Geschäftsordnung Unigang zu nehmen und den Gegenstand schon heute der Behandlung zu unterziehen. Ich möchte den Herrn Landeshauptmann bitten, das hohe Haus zu befragen, ob ich von der Vorlesung des Berichtes mit Ausnahme der Anträge enthoben sei, indem ich mir vorbehalte, in kurzem mündlichem Vortrage die Motivirung der einzelnen Anträge zu ergänzen, wo es nothwendig sein wird. Landeshauptmann: Ist das hohe Haus mit der bloßen Verlesung der Anträge einverstanden? (Pritrduje se — Zustimmung.) Berichterstatter |>r. Ritter v. Kaktenegger: Aus dem Eingänge des Berichtes des Finanzausschusses ist dem hohen Hause ersichtlich, wie das Vertragsverhältniß des Landes Krain zum Herrn Grafen von Lanthieri in Bezug ans die Benützung und Gebrauch seines Gutes Slap für die Zwecke einer Landes-Obstund Weinbauschule geregelt ist. Aus diesem Rechtsverhältnisse resultirt für das Land Krain die Verpflichtung, die Reinerträgnisse des Gutes Slap an den Herrn Grafen Lanthieri abzuführen. Diese Reinerträgnisse werden derart berechnet, daß nicht bloß alle für die Bewirthschaftung des Gutes erforderlichen Auslagen mit Ausnahme derjenigen, welche die Schule und den Unterricht betreffen, in Abzug gebracht werden, also die Auslagen an Steuern und sonstigen Reällasten und Wirthschaftskosten nicht nur, sondern daß das Land auch berechtiget ist, diejenigen Kosten, welche es in das Gut zum Zwecke der Verbesserung seiner Grundstücke, namentlich der Neuanlage von Weingärten und Obstpflanzungen investirt hat, aus den Erträgnissen des Gutes einzubringen. Es ist begreiflich, daß diese Vorauslagen in den ersten Jahren, solange es sich darum handelte, das Gut nicht nur in einen an und für sich wirthschaftsfähigen, sondern auch für die wirthschaftlichen Zwecke der Schule entsprechenden Zustand zu versetzen, einen bedeutenderen Aufwand mit sich brachten. Eine natürliche Folge davon war, daß dem Herrn Grafen Lanthieri nicht nur kein Barerträgniß zugeflossen ist, sondern es war von Jahr zu Jahr in dem Maße, als die Kulturanlagen gewachsen sind, auch sein Schuldverhältniß zum Lande in Betreff der Rückerstattung dieser Vorschüsse ein Wachsendes, — eine Rückerstattung in dem Sinne, daß die Abrechnungsschuld in Vorschreibung kam, mit dem Vorbehalte, daß sie aus den Reinerträgnissen künftiger Jahre eingebracht werde; es ist dieser Fall, der im Laufe der bisherigen Periode zweimal eingetreten ist, einmal im Jahre 1878, und abermals heuer. Die Grundsätze, nach welchen die Abrechnungen gepflogen werden, sind vom Landesansschuffe eingehend erörtert und festgestellt und dem Herrn Grafen Lanthieri im Wege der jährlichen Mittheilungen der Abrechnungsausweise der Landesbuchhaltnng, welche nach dem Vertrage maßgebend sind, zur Agnoscirnng bekannt gegeben worden, und der Herr Graf Lanthieri hat dieselben entgegen genommen,"jedesmal anstandslos gefertiget und anerkannt. Der Umstand nun, daß im Jahre 1879 die Abrechnung ein besonders ungünstiges Resultat für den Herrn Grafen ergab und die Abrechuungsschuld mit Schluß des Jahres 1879 auf die Summe von 6166 fl. 56 kr. gestiegen ist, der Umstand andererseits, daß der Landesausschuß genöthiget war, betreff der Zinsen von dem auf dem Gute Slap intabulirten Landesfondkapitale pr. 6300 fl. die Einbringung zu veranlassen, hatte den Herrn Grafen Lanthieri, da aus dem Erträgnisse des Gutes für ihn kein Bareinkommen resultirte, zu einer Vorstellung beziehungsweise Beschwerde an den hohen Landtag bewogen, deren Begründung und deren Petitum auch in der Vorlage des Finanzausschusses genau skizzirt ist. Der Finanzausschuß hat sich daher veranlaßt gefunden, die Frage, ob und wie diese Grundsätze der Abrechnung vom rechtlichen Standpunkte und von den Rücksichten der Billigkeit begründet sind, in reifliche Erwägung zu ziehen und glaubte dem hohen Landtage die weitgehendste Anwendung der Rücksichten, welche in der unentgeltlichen Widmung des Gutes Slap zu Landesschulzwecken begründet sind, anempfehlen zu sollen; alle diejenigen Auslagen, welche als ein wenn auch in entfernter Weise für Schulzwecke gewidmeter Aufwand betrachtet werden können, sollen also ausgeschieden werden. Ich muß aus der Beschwerde noch ergänzend hervorheben, daß dermalen eine Post angegriffen wird, obwohl dies früher nie der Fall gewesen war. Der Landesausschuß hat im Interesse des Landes und un-vorgreiflich der Entscheidung des hohen Landtages an-genomuien, daß diejenigen Auslagen, welche das Land zur Anschaffung des fundus instructus — also der nothwendigen Bewirthschaftungsmittel für das Gut Slap zu machen in der Lage war, in einer angemessenen Verzinsung dem Lande vergolten werden, ans jenen Gründen, welche in der Vorlage des Finanzausschusses näher entwickelt sind. Diese Post ist diejenige, welche voin Herrn Grafen Lanthieri nun ganz besonders angegriffen wird, und es ist dies die erste Post, welche der Finanzausschuß dem hohen Landtage als eine solche bezeichnet, welche nicht nur künftighin, sondern auch aus den bisher festgestellten Abrechnungsresultaten ausgeschieden werden soll. Herr Graf Lanthieri bemerkt besonders, daß es ihn Wunder nehme- daß er von seinem Gute, welches ihm bisher einen Jahresertrag von 1200 fl. abgeworfen hätte, im Laufe der letzten acht Jahre nicht nur kein Erträgniß hat, sondern ihm dasselbe mit Ende des Jahres 1879 für Wirthschaft und Anlagekosten sogar eine Schuldsumme bis 6000 fl. bereitet hat. In diesem Punkte, habe ich die Angaben des Grafen Lanthieri richtig zu stellen. Der Brutto-Ertrag allerdings hat sich im Jahre 1873 auf 1219 fl. Belaufen, allein das ist, wie gesagt, nur der Bruttoertrag, welcher nebenbei bemerkt, im Jahre 1876 sogar auf 618 fl. gesunken ist; von einem Reinerträge durchschnittlicher L200 fl. zumal ohne Ameliorations kann also nicht die Rede sein. Ich constatire andererseits, daß die Bewirthschaftung des Gutes durch das Land Krain dasselbe in einen so guten Zustand gebracht hat, daß in den letzten drei Jahren sich der Bruttoertrag für das Jahr 1878 auf 3566 fl., für das Jahr 1879 auf 2022 fl. und für das Jahr 1880 ans 2741 fl. belaufen hat, der durchschnittliche Bruttobetrag aller bisherigen Jahre beziffert auf 1940 fl., während daher früher ein günstiger Bruttoertrag 1200 fl. betragen hatte, ist er jetzt auf durchschnittlich 1940 st. gestiegen. Aus diesen Umständen glaube ich constatiren zu dürfen, daß die Besorgniß des Grafen Lanthieri, daß er fort und fort passiv gegenüber dem Lande sein wird, unbegründet, sondern die Beschaffenheit des Gutes Slap eine derartige geworden sei, daß abgesehen von der Ungunst der Witterung, für die Niemand verantwortlich ist, ihm die sichere Hoffnung gewahrt, daß nicht nur die bisherige Investitions-Schuld alsbald abgestattet sein wird, sondern daß er endlich auch in Bezug auf die Jahreserträgnisfe zu den erwünschten Barbezügen gelangen wird. Zur allgemeinen Aufklärung der Situation namentlich des Umstandes, daß Herr Graf Lanthieri keine Erträgnisse bezogen hat, sah ich mich dies vorzubringen bewogen, und ich erlaube mir im Namen des Finanzausschusses vorbehaltlich weiterer Erörterungen, welche allenfalls gegenüber allfälligen Debatten im hohen Hanse nothwendig sein sollten, die Anträge des genannten Ausschusses vorzulesen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem Begehren um Abschreibung des mit Schluffe des Jahres 1879 bereits anerkannten Rechnungsguthabens pr. 6166 st. 56 kr. des Landes Krain an Herrn Carl Reichsgrafen von Lanthieri über die Einkünfte und Ausgaben des Gutes Slap, so wie 2. dem Begehren, vom 1. Jänner 1881 ab die b% Zinsen jährlicher 315 fl. von dem auf dem Gute Slap intabulirten Landesfondskapitale pr. 6300 st. ö. W. zu erlassen, wird keine Folge gegeben. 3. Der Landesausschuß wird jedoch ermächtigt, beginnend mit dem Jahre 1873 in den Jahresabrechnungen mit Herrn Carl Reichsgrafen von Lanthieri: a) von einer Verzinsung der zur Beschaffung und Instandhaltung des für die Gutswirthschaft nothwendigen Fundus instmctus bisher gemachten oder künftig zu machenden Ausgaben Umgang zu nehmen, b) aus den bisherigen und den kommenden Jahresabrechnungen die auf den Fundus instmctus für die Gutswirthschaft bezüglichen Empfangs- und Ausgabsposten, so wie eine diesfällige Verzinsung, c) wie auch die Gärtuerlöhnung auszuscheiden, d) demgemäß die Richtigstellung der bis nun ermittelten Abrechnuugsschuld des Grafen von Lanthieri vorzukehren. Es sind also wesentlich zwei Positionen, welche in Hinkunft aus der Abrechnung auszuscheiden sein werden, nändtcf) die Verzinsung der aus die Gutsbewirthschaftung nothwendigen Auslagen behufs Anschaffung des Fundus instmctus einerseits und die Gärtnerlöhnung andererseits, obschon im letzteren Punkte der Bericht des Ausschusses sich im Allgemeinen ausgesprochen hat, so will ich doch denselben noch einer mündlichen Begründung unterziehen. Wir haben bei Uebernahme des Gutes Slap keinen Gärtnergehilfen gehabt, weil dasselbe ein Weingut war. Erst im Jahre 1877 nach Maßgabe der all-mäligen Erweiterung des Schulgutes für seine Zwecke ward es in seiner Wirisch aftsb esch affenh eit auch zu Obstbau- und Gärtnereigute, ist der Gemüsebau und die damit verbundene Wirthschaft eingeführt worden. In Folge dessen hat der hohe Landtag im Jahre 1877 den Beschluß gefaßt, einen Gärtnergehilfen mit 250 fl. jährlicher Entlohnung anzustellen und es war bisher auch mit geringer Vacanz ein Gärtnergehilfe gegen diese Entlohnung daselbst bedienstet. Gerade Heuer wurde bei der Erledigung des Voranschlages für das Gut Slap pro 1882 beschlossen, nicht nur die Erhöhung dieser Entlohnung pro 1881 auf 300 fl. zu genehmigen, sondern dieselbe für das Jahr 1882 auf 360 fl. zu erhöhen. Dies wäre eine erhöhte Auslage, welche nach bisherigem Abrechnungsgrundsatze dem Herrn Grafen Lanthieri zur Last' geschrieben werden müßte; allein das schien dem Finanzausschüsse denn doch unbillig und vielleicht auch dem Vertrage nicht zweifellos entsprechend; dem Vertrage liegt das Prinzip zu Grunde, daß nur Wirthschafts-, nicht aber Schulauslagen gegen Herrn Grafen Lanthieri in Abrechnung zu bringen sind. Weil nun der Gärtner — ebenso der Winzer — auch zu Schulzwecken gebraucht wird, so glaubte der Finanzausschuß ein richtiges Abkommen darin zu finden, daß zwar die Winzerlöhnung dem Herrn Grafen Lanthieri zur Last falle, weil der Winzer für die Bewirthschaftung schon dem Herrn Grafen Lanthieri nothwendig gewesen war, dieser jedoch von der Zahlung des Gärtnerlohnes enthoben werde. (V generalni in specijalni debati se nihče ne oglasi in predlogi finančnega odseka obveljajo v 2. in 3. branji — In der General- und Specialdebatte meldet sich Niemand zu Worte und die Anträge des Finanzausschusses werden in der 2. und 3. Lesung angenommen.) 5. Poročilo finančnega odseka o proračunu bolnišničnega, porodišničnega, najdeniš-ničnegain norišničnega zaklada za 1.1882 , k prilogi 7., podpriloga C. I., II., III. in IV. (Priloga št. 41.) 5. Bericht des Finanzausschusses über den Vorallschlag des Kranken-, Gebär-, Findel-ititb Zrrcnhansfondes pro 1882, ad Beilage 7, Subbcilage C. I, II, III, IV. (Beilage Nr. 41.) Berichterstatter Areiherr v. Apfaktrern: Ich möchte mir die Bitte erlauben, daß das hohe Haus zu einer kleinen Aenderung der Tagesordnung in dem Sinne zustimmen möge, daß die Punkte 6, 7 und 8 der heutigen Tagesordnung vor dem Punkte 5 zur : Verhandlung vorausgehen, weil diese Gegenstände auf den Voranschlag sich beziehen, der in der Beilage 41 enthalten ist, daher vor der Votirung des letzteren berathen werden müssen. Wenn also das hohe Haus einverstanden ist, so werde ich über die Punkte 6, 7 und 8 der heutigen Tagesordnung zuerst Bericht erstatten. (Pritrduje se — Zustimmung.) 6. Poročilo finančnega odseka o nakupu mestne ledenice v bolnišnici, k prilogi 32. (Priloga št. 38.) 6. Bericht dcö Finanzausschusses über den Ankauf der Eisgrnbe im Spitale, ad Beilage Nr. 32. (Beilage Nr. 38.) Berichterstatter Areißerr v. Apfaktrern: (Prebere poročilo finančnega odseka, priloga 38. oziroma priloga 32., s sledečimi predlogi — Verliest den Bericht des Finanzausschusses, Beilage 38, resp. 32, mit nachstehenden Anträgen): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Ankauf der im Spitalsgarten gelegenen städüschen Eisgrube zu Spitalszwecken um den Betrag von 1200 st. wird genehmigt und der Landesausschuß ermächtigt, den Kaufvertrag mit dem Stadtmagistrate abzuschließen; 2. zur Vornahme der an der Eisgrube nöthigen Reparaturen wird ein Betrag von 800 fl. in den Voranschlag für das Jahr 1882 eingestellt; 3. Der Landesausschuß wird mit dem Abschlüsse des bezüglichen Kaufvertrages und der Veranlassung seiner bücherlichen Durchführung beauftragt. (V generalni in specijalni debati se nihče ne oglasi in obveljata prvi in drugi predlog brez razgovora — In der General- und Specialdebatte meldet sich Niemand zum Worte und werden die Anträge 1 und 2 ohne Debatte genehmiget.) Nachdem bereits im ersten Antrage der Landesausschuß beauftragt worden ist, den diesfälligen Kaufvertrag abzuschließen, so erlaube ich mir, das Einver-ständniß des Finanzausschusses voraussetzend, den dritten Ausschußantrag dahin abzuändern, daß er lauten möge: „Der Landesausschuß wird mit der Veranlassung der bücherlichen Durchführung des Kaufvertrages beauftragt. (Obvelja — Angenommen; —potem obvelja ves predmet v tretjem branji — sohin wird der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) 7. Poročilo finančnega odseka o stavbi barake in drvarnice v bolnišnici in ene drvarnice v podružnici na Poljanah, k prilogi 33. (Priloga št. 39.) 7, Bericht des Finanzausschusses über den Bau einer Barake und Holzlege im Civil- und einer Holzlcge im Polana-Filial-Spitale, ad Beilage Nr. 33. (Beilage Nr. 39.) Berichterstatter Areiüerr v. Zpfattrern: Nachdem der Bericht sich schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, so erlaube ich mir den Antrag, mich von der Verlesung desselben zu entheben und mir zu gestatten, daß ich nur die Anträge verlese. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Anträge des Finanzausschusses lauten (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Zur Anschaffung eines Zeltes zum Gebrauche der chirurgischen Abtheilung des Krankenhauses ist in den bezüglichen Voranschlag der Betrag von 120 fl. einzustellen. 2. Für den Bau der Holzlege im Kirchenhofe des Spitales wird der Betrag von 450 fl.; 3. für den Bau der Holzlege in der Spitalsfiliale in der Polana-Vorstadt von 250 fl. und zwar für beide Posten als Nachtragskredit für das Jahr 1881 genehmigt, „jedoch gegen dem, daß der erstere Betrag pr. 450 st. — von den Schwestern des Ordens des h. Vinzenz von Paul mit b% verzinset und der Zinsenbetrag von deren Regiekosten-Rechnungen zeitgemäß in Abzug gebracht werde". (Vsi predlogi obveljajo brez razgovora v drugem in tretjim branji — Sämmtliche Anträge werden ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung angenommen.) 8. Poročilo finančnega odseka o prošnji zdravnika asistenta dr. Preiniča za definitivno namestenje. (Priloga št. 40.) 8. Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Assistenzarztes Dr. Preiuiö um definitive Anstellung. (Beilage Nr. 40.) Berichterstatter Ireiherr v. Apfaltrern: Es handelt sich hier um die Bitte des Assistenzarztes Dr. Paul Preinič um Systemisiruug de^Stelte, welche er jetzt probisorisch time hat. Die Bitte dieses Herrn gründet sich auf sehr anerkennenswerthe Motive. Er betont in seinem Bittgesuche zuerst, daß er darauf Gewicht legen muß, daß in Studenec auch für die Zukunft immer ein Assistenzarzt nothwendig sein wird, nachdem selbst wenn wir den Fall voraussetzen, daß das Irrenhaus voll ausgebaut wird und ein Primararzt hinkommt, demungeachtet ein Assistenzarzt nothwendig sein wird. Er betont weiters, daß er in seiner Dienst-eigenschaft nicht bloß ein tüchtiger Psychiater sein, sondern auch administrative Kenntuisse bethätigen muß, nachdem der Primarius nicht immer in der Filiale zu Studenec sein kann. Er beruft sich sohin auf die schwierige Aufgabe, welche an einen Irrenarzt überhaupt gestellt ist, und auf die mannigfachen Gefahren, welche dieser Berns mit sich bringt, die ihn nöthigen, auch auf seine Familie zu denken; er ist nämlich verheiratet und Vater von 3 Kindern. Er sagt weiters, das; seine Stelle nicht in einem wesentlichen Grade besser dvtirt sei, als wie jene der Herren Secundarärzte im Krankenhause, während doch seine isolirte Stellung in Studenec, der nahezu gänzliche Mangel des geselligen Verkehrs das Leben minder erquicklich macht. Endlich weist er darauf hin, daß in allen Irrenanstalten Oesterreichs ein zweiter Arzt mit einer definitiven Stelle organisirt ist und daß es eine große Unzukömmlichkeit ist, wenn die Irren häufig einen Wechsel des sie behandelnden Arztes erfahren. Und dieser Wechsel würde doch unsern in der Filiale zu Studenec der Heilung entgegen sehenden Irren bevorstehen, wenn seine Stelle nicht definitiv würde und er sich durch die Erlangung einer definitiven Stelle und einer bessern Fürsorge für seine Familie veranlaßt sehen sollte, den Dienst der Landschaft Kram, wie dies in seinem Contracte begründet ist, auf ein Jahr zu künden. Die Direction der Wohlthätigkeitsanstalten hat dieses Gesuch sehr fürwortlich einbegleitet und hat auf einen Umstand hingewiesen, der sehr ausschlaggebend ist. Dieser Umstand liegt darin, daß für den Fall, als Herr Dr. Preiniö den Dienst kündigen würde, die Landschaft in der größten Verlegenheit wäre, seine Stelle wieder zu besetzen, weil es solcher Irrenärzte, die auch der Landessprache, der krainischen Sprache, mächtig sind und mit den Irren verkehren können, nicht viele gibt. Es ist mir sogar ein mir sehr auffallendes und bedauerliches Novum ans diesem Berichte zur Kenntniß gelangt, daß derzeit gar kein Krainer Medizin studirt, so daß wir ans 6 Jahre hinaus auf einen Nachwuchs in diesem Fache nicht rechnen können, abgesehen davon, daß ein derartiger Studirender ohnedies nur ein Mediziner, ob er aber auch ein Psychiater sein würde, sehr fraglich wäre. Ans diesen Gründen hat sich der Finanzausschuß veranlaßt gesehen, dem hohen Landtage folgende zwei Anträge vorzuschlagen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen.- 1. Die Stelle eines Assistenzarztes an der Irrenhaus-Filiale zu Studenec werde vom 1. Oktober 1881 an als eine bleibende, mit dem Bezüge eines Jahresgehaltes von ö. W. fl. 800 — und eines Reluitionsbetrages für Bedienung, Wäschereinigung und Beleuchtung pr. ö. W. 43 fl. 20 kr. und dem Rechte auf die normalmäßigen, vom obigen Tage an zu berechnenden Quin-quennalzulagen von 50 fl. ö. W. verbundene Stelle erklärt. 2. Der Landesausschuß wird mit der Durchführung der hieraus für den derzeitigen provis. Inhaber dieser Stelle Herrn Dr. Paul Preiniö sich ergebenden Folgen beauftragt. (Obveljata brez razgovora v drugem in tretjem branji — Werden ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung genehmiget.) Ich bin nun in der Lage, den Voranschlag der verschiedenen Fonde unserer Wohlthätigkeitsanstalten zu beginnen und in demselben auf diejenigen Positionen besondere Rücksicht zu nehmen, welche das hohe Haus "ach den von den Landesausschnß-Anträgen abweichenden Anträgen des Finanzausschusses zu genehmigen die Güte haben wolle. Ich erlaube mir mit dem Voranschläge des Kranken-hausfondes zu beginnen und den Vorschlag zu machen, daß ich an der Hand der Beilage 7, Seite 29, die Summen der einzelnen Rubriken verlese und daran, wenn eine Aenderung gegenüber den Anträgen des Landesausschusses vorgenommen werden soll, die Erörterung knüpfe, wornach, wenn die Debatte geschlossen sein wird, über die einzelnen Rubriken abzustimmen wäre. Wenn zu einer Rubrik das Wort nicht gewünscht wird, so wäre die Rubrik als genehmiget anzusehen. (Predlog obvelja — Der Antrag wird genehmiget.) A. Erforderniß. Bei der Position I. a. „Gehalte, Adjuten, Remunerationen" haben die Worte „und systemisirte Diurnen" wegzubleiben, hingegen kommt sub Zahl 5 eine neue Post „Diurnen - Pauschale" 350 fl. hinzu, wornach sich das gesummte Erforderniß von 4035 fl. auf 4385 fl. erhöht. Die Position b. bleibt unverändert, wornach sich das gesammte Erforderniß dieser Post von 9776 sl. 67 kr. erhöht auf 10.126 fl. 67 kr. (Obvelja — Angenommen.) II. Quartiergelder............... 350 fl. — kr. (Obvelja — Angenommen.) III. Emolumente.......................192 fl. 10 kr. (Obvelja — Angenommen.) IV. Stiftungen.......................65 fl. 80 kr. (Obvelja. — Angenommen.) V. Amts- und Kanzlei-Erfordernisse. 400 fl. — kr. (Obvelja — Angenommen.) VI. Erhaltung bestehender Gebäude nebst Kaminfegerbestallung. Diese Post ändert sich in Folge der heute gefaßten Beschlüsse betreff des Eisgrubenbaues und der Anschaffung eines Zeltes in nachstehender Weise: a. Ankauf und Adaptirung der Eisgrube . 2000 fl. b. Ankauf eines Zeltes...............120 „ c. Erhaltung bestehender Gebäude nebst Kaminfegerbestallung .... . . 1000 „ Summe . 3120 fl. (Obvelja — Angenommen.) VII. Steuern und Gaben .... 23 fl. 45 kr. (Obvelja — Angenommen.) VIII. Regie-Kosten...................... 47.390 fl. Bei dieser Post erlaube ich mir auf den Antrag des Finanzausschusses hinzuweisen, welcher dahin geht, daß der Landesausschuß beauftragt iverde, die Medikamenten - Rechnungen im geeigneten Wege und in angemessener Weise einer Superrevision durch das ärztliche Personale der Wohlthätigkeits-Anstalten zu unterziehen. Der Finanzausschuß hat sich zu diesem Antrage deshalb veranlaßt gesehen, weil die Revision dieser Rechnungen denn doch in einer, wie es scheint, — ich will nicht gerade einen direkten Vorwurf aussprechen, — nicht sehr eingehenden Weise vorgenommen wird. Diese Rechnungen steigen, wie dies das anwesende verehrte Mitglied des Landesausschusses bestätigen wird, Jahr zu Jahr mit sehr bedeutende Beträge, und das Auffallende ist, daß jetzt, wo es sich um höhere Beträge handelt als früher, bedeutend geringere Abstriche durch die Revision gemacht werden, gegenüber den Revisionen früherer Jahre, wo es sich um bedeutend geringere Beträge gehandelt hat. Es war dies dem Finanzausschüsse ein Fingerzeig, daß in der Sache nicht mit jener Sorgfalt vorgegangen werden dürfte, welche das Interesse des Landes erheischt und das immerwährende Steigen der Auslagen nothwendig erscheinen läßt. Es wird deshalb der Antrag sub Nr. 5 des Ausschußberichtes vorgeschlagen, welcher seiner Zeit zur Abstimmung kommen wird. Ich habe ihn hier erwähnt, weil er mit dieser Position, welche übrigens unverändert bleibt, im Zusammenhange steht. Poslanec dr. Vošnjak: Finančni oclsek predlaga za pregled lekarskih računov 120 gld. in zahteva, da bi se računi super-revidirali in sicer po zdravnikih v bolnici. Deželni odbor je že večkrat izrekel željo vodstvu dobrodelnih naprav, da bi sekundarji pregledovali lekarnične račune, ker so najbolj zmožni in linea metlica sodbo izreči. Ali sekundarji tega niso hoteli storiti, ker se jim je remuneracija premala zdela. Vsako leto je na tisoče receptov, in kdor jih hoče pregledati, ima veliko posla. Ako finančni odsek sprejme ta predlog, bi bilo treba, da se votira kaka svota za tiste zdravnike, ki bodo račune pregledovali. Dalje imam opozoriti, da so računi za zdravila sedaj zarad tega viši, ker pri kirurgičnih boleznih rabijo tako zvane listerske obveze, in listerski preparati so dragi. Poslednje leto so se pa računi zmanjšali, ker se je industrija tudi v tej stroki povzdignila in se preparati dobe bolj ceno. Tukajšnji apotekar si je moral poseben aparat omisliti, da je delal take od primarja zahtevane preparate. Predlanskem je bil račun samo za te preparate blizo 1000 gl., lani se je zmanjšal in upati je, da prihodnja leta računi ne bodo tako visoki, ker so iznašli drug način, rane obvezovati. Če finančni odsek zahteva, da se računi pregledujejo po zdravnikih, morala bi se za to dovoliti svota 150 ali 200 gld. in ne vem, ali se bo toliko prihranilo, kar bo stalo dvakratno pregledovanje računov. Sicer ne bo mogoče zahtevati to od zdravnikov, ker po in-štrukciji niso zavezani račune pregledovati. Jaz sem zoper to, da bi se sprejela ta resolucija; če pa se to zgodi, prosim gospoda poročevalca, da nasvetuje za to delo prhnemo svoto. Berichterstatter Kreisten v. Apfattrern: Die Sache verhält sich so. Ich glaube, daß eine Remuneration für die eigentliche Rechnungsrevision vollkommen ausreichend ist. Was die Superrevision anbelangt, erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Die Vorgänge in den Spitälern anderer Länder sind derart, daß die Revision der Medikamentenrechnungen nicht durch Jemand andern, separat honorirten, sondern durch den Sekundarius vorgenommen wird. Es ist dies in den Spitälern zu Prag und in Wien, von welchen beiden Heilanstalten ich Kenntniß habe, der Fall, es wird vermuthlich auch in Graz der Fall sein, nur habe ich mich zufälliger Weise dort nicht erkundigen können. Wenn man nun die hiesigen Herren Sekundarien und selbst die Herren Primarien revidiren lassen möchte, so wäre das kein Unglück; für den einen oder anderen Monat die revidirten Rechnungen einer Superrevision zu unterziehen, ist keine so große Arbeit, und wenn nicht alles in der Ordnung sein sollte, so wird man weitere Revisionen vornehmen, wie man sagt, Stichproben eintreten lassen. Dies würde keine große Mühe kosten und würde eventuell, wenn diese Stichproben mit Geschick vorgenommen würden, zum günstigen Resultate führen und die Vermuthung des Finanzausschusses, daß da etwas nicht in Ordnung ist, würde sich als eine unrichtige herausstellen und demselben wenigstens die Beruhigung verschaffen, daß es mit diesen iijtmer steigenden Medi-kamentenrechuungen seine Richtigkeit habe. Es ist allerdings wahr, daß in den chirurgischen Abtheilungen als Verband die sogenannte Schweizerwolle angewendet wird, welche kostspieliger aber vollkommen den Heilungszwecken entsprechend ist, und es ist daher anzuempfehlen, daß die Landschaft in Wahrung ihrer humanitären Aufgabe sich nicht weigern solle, diese Wolle zu Verbänden sich anzuschaffen gegenüber der wohlfeiler kommenden Charpie. Was aber die Instrumente anbelangt, so ist darüber schon in einer andern Richtung vorgesorgt, wie wir sub Rubrik VIII. lit. c gesehen haben: sonstige ärztliche Ordinationen. Und in dieser Hinsicht kann ich nicht unterlassen, zu bemerken, daß nicht nur sehr bedeutende neue Anschaffungen an Instrumenten gemacht, sondern auch bedeutende Beträge für Reparaturen ausgegeben werden müssen. Somit glaube ich, daß eine Aenderung in diesem Punkte weder was die unmittelbare Prüfung der Medikamentenrechnungen anbelangt, noch für eine Superrevision vorzusorgen, angezeigt wäre. Ich bleibe daher bei den vom Finanzausschüsse beantragten Summen und Antrügen. Landeshauptmann: Ich bringe diese Position pr. 47.390 fl. zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Krcisterr v. Kpfattrern: suklje ................................ 840 fl. (Obvelja — Angenommen.) X. Gnadengaben................... 398 fl. 32 '/2 kr. (Obvelja — Angenommen.) XL Verschiedene Ausgaben................. 1360 fl. (Obvelja — Angenommen.) Das Gesammterforderniß be- ziffert sich daher auf .... 64.266 fl. 34'/» kr. B. Bedeckung. (Vse točke zaklade obveljajo brez razgovora po nasvetu finančnega odseka, priloga 4L, oziroma deželnega odbora, priloga 7./C — Sämmtliche Positionen der Bedeckung werden nach den Antrügen des Finanzausschusses, Beilage 41, resp. des Landesausschusses, Beilage 7/0, ohne Debatte genehmiget.) Die Gesammtbedeckung beträgt daher ..................10.015 ft. 34 kr. und ergibt sich gegenüber dem Erfordernisse von.................. 64.266 ft. 34V« kr. ein aus dem Landesfonde zu bedeckender Abgang von . . . 54.251 fl. % kr. (Obvelja — Angenommen.) II. Gebärhausfond. A. Erforderniß: I. Gehalte ......................891 fl. 67 kr. (Obvelja — Angenommen.) II. Fixe Remuneration des Assistenten der Gebäranftalt. Diese Post erhöht sich in Folge des in der vorigen Sitzung gefaßten Beschlusses von 85 fl. auf 143 fl. (Obvelja — Angenommen; — vse naslednje točke potrebščine in zaklade obveljajo brez razgovora po nasvetu finančnega odseka, priloga 4L, oziroma deželnega odbora, priloga 7./C — Alle ferneren Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung werden nach den Anträgen des Finanzausschusses, Beilage 41, resp. des Landesausschusses, Beilage 7/0, ohne Debatte genehmiget.) Gegenüber dem Erfordernisse pr. 4482 fl. 39 kr. und der Bedeckung von............ 705 „ 60 „ ergibt sich somit ein Abgang von . . 3776 fl. 79 kr., welcher aus dem Landesfonde zu decken wäre. (Obvelja — Angenommen.) III Findelhausfond. Gegenüber dem Erfordernisse von 37.029 fl. 74 kr. und der Bedeckung von................ 4.527 „ 89 „ ergibt sich ein Abgang von .... 32.501 fl. 85 kr., welcher aus dem Landesfonde zu decken wäre. (Obvelja — Angenommen.) Hiernach sind die vier ersten Ausschußanträge erlediget und wir kommen zum fünften Antrage, welcher lautet (bere — liest): 5. Der Landesansschuß wird beauftragt, die Medikamenten-Rechnungen im geeigneten Wege und in angemessener Weise einer Superrevision durch das ärztliche Personale der Wohlthätigkeitsanstalten unterziehen zu machen. (Predlog obvelja brez razgovora v drugem in potem ves predmet v tretjem branji — Der Antrag wird ohne Debatte in zweiter und sohin der ganze Gegenstand in dritter Lesung ohne Debatte genehmiget.) 9. Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu zaklada posilne delal-nice za 1. 1880. z dotičnimi odstavki letnega poročila. Ich habe zu bemerken, daß in Folge eines Druck-verstoßes das Gesammterforderniß im dritten Finanz-ausschußantrage, Beilage 41, von 9634 fl. 44 kr. auf 9637 fl. 44 kr. richtig zu stellen ist. (Vse točke potrebščine in zaklade obveljajo brez razgovora po nasvetih finančnega odseka, priloga 4L, oziroma deželnega odbora, priloga 7./C — Alle Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung werden nach den Anträgen des Finanzausschusses, Beilage 41, respective des Landesausschusses, Beilage 7/0, ohne Debatte genehmiget.) Gegenüber dem Erfordernisse von . 9637 st. 44 kr. und der Bedeckung von.............. 308 „ 20 „ ergibt sich ein Abgang von .... 9329 fl. 24 kr., welcher aus dem Landesfonde zu decken wäre. (Obvelja — Angenommen.) IV. Jrrenhausfond. A. Erforderniß. I. Gehalte................................ 1400 fl. (Obvelja — Angenommen.) II. Fixe Remunerationen für die Besorgung des ärztlichen Dienstes in den Jrrenfilialen im Zwangsarbeitshause und in Studenec. Die Post b. reduzirt sich in Folge eines bereits gefaßten Beschlusses von 200 fl. auf 150 fl., wornach sich diese Gesammtpvst von 800 ft. auf 750 fl. herabsetzt. (Obvelja — Angenommen; — vse naslednje točke potrebščine in zaklade obveljajo brez razgovora po nasvetih finančnega odseka, priloga 4L, oziroma deželnega odbora, priloga 7./C - alle ferneren Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung werden nach den An-h'ägeit des Finanzausschusses, Beilage 41, respective des rmndesausschusses, Beilage 7/0, ohne Debatte genehmiget.) 6. seja. 1881. 9. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Zwangs-arbeltshausfondes de 1880 sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. Berichterstatter Luckmann: Der Finanzausschuß hat die Rechnung des Landesausschusses über den Zwangsarbeitshausfond für das Jahr 1880 geprüft und richtig gefunden; daher stellt derselbe den Antrag: Der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß mit folgenden Ziffern genehmigen: Reelle Einnahmen. . . . Durchlaufende Einnahmen . Gesammtsumme............. Anfänglicher barer Kassarest Gesainmteinnahmen . . . Reelle Ausgaben . . . . Durchlaufende Ausgaben Gesammtsumme............. Abgang .................. Gesammtausgaben. . . . 35.274 fl. 93% kr. 28.295 „ 15 „ 63.570 fl. 8% fr. 2.437 „ 49 „ 66.007 fl. 57% kr. 52.130 „ 51% „ 10.310 „ 70 „ 62.441 fl. 21% kr. 3.566 „ 36 .. 66.007 fl. 57% kr. Der Abgang pr. 8390 fl. 23% kr. stellt sich bedeutend niedriger, als er präliminirt wurde, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Ausgaben, die für den vermehrten Zwänglingsstand bestimmt wurden, nicht gemacht worden sind, und dann, weil für die Lan-kvvitzer Zwänglinge mehr präliminirt als faktisch ausgegeben wurde. Landeshauptmann: Ich bringe den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Derichterstatter Lnckmann: Der hohe Landtag hat in seiner 6. Sitzung vom 28. Juni 1880 folgenden Beschluß gefaßt: „Der Landesausschuß möge Sorge tragen, daß die in dem Rechenschaftsberichte ausgewiesenen Empfänge und Ausgaben der Zwangsarbeitsanstalt mit den bezüglichen Posten des Rechnungsabschlusses des Zwangsarbeitshaus-fondes künftighin übereinstimmen." Diesfalls sind die nöthigen Weisungen an die Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalt und an die Landesbuchhaltung ergangen. Nun muß ich hier den Herren Abgeordneten bemerken, daß die Rechnungsabschluß-Ziffern mit denen des Rechenschaftsberichtes nicht übereinstimmen und dies ist erklärlich, da der Rechnungsabschluß alle Ziffern der Auslagen anführt, während die Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalt bloß die currenten Gebarungen für das Jahr 1880 verbucht hat, und daß wir andererseits Posten für die Lankovitzer Anstalt und für die auswärtigen Zwänglinge präliminirt haben, voll denen jedoch bloß einer sich in der Anstalt heuer befand, und daher stimmen die Empfänge und Auslagen nicht überein und können nur combinanclo gefunden werden. Meiner Ansicht nach kann dies nicht anders sein, indem der Rechenschaftsbericht nur die Gestion des Zwangsarbeitshauses enthält und Auslagen für die Vergangenheit für die Lankovitzer Anstalt und auswärtige Zwänglinge nicht berücksichtiget. Daher bitte ich diese Mittheilung des Rechenschaftsberichtes auf Seite 161 zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Der hohe Landtag hat in derselben 6. Sitzung vom 28. Juni 1880 folgenden Beschluß gefaßt: „Der Landesausschuß wird beauftragt, zur geeigneten Zeit Verhandlungen wegen Uebergabe der Zwangsarbeitsanftalt in die Verwaltung des Staates mit der Regierung zu erneuern, und wenn nur thunlich, zum Nutzen des Landes durchzuführen". Auf das diesbezügliche Einschreiten des Landesausschusses hat die k. k. Landesregierung mit Note vom 2. März 1881, Z. 356 erwiedert, daß in Folge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 27. Februar 1881, Z. 1114 schon mit Rücksicht auf die Lage der Staatsfinanzen, welche eine im Vorhinein nicht zu berechnende Mehrbelastung des Aerars nicht gestattet, dermalen von der weitern Verfolgung der Verhandlung wegen Uebernahme der krainischen Zwangsarbeitsanstalt durch den Staat Umgang genommen werden müsse, und daß gegenwärtig der Zeitpunkt auch nicht annäherungsweise angedeutet werden kann, in welchem die Wiederaufnahme dieser Verhandlung möglich sein wird. Der Finanzausschuß hat diesfalls keinen Antrag zu stellen und beantragt bloß, bei dem Umstande, als dem Landesausschusse keine Mittel zu Gebote stehen, die Verhandlungen mit dem Staate zu beschleunigen, diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Auf Seite 174 —181 des Rechenschaftsberichtes stehen die ausführlichen Berichte des Landesausschuffes über die Zwangsarbeitsanstalt. Indem ich nun voraussetze, daß die Herren Abgeordneten dieselben bereits gelesen haben, will ich nur bemerken, daß der Finanzausschuß diesfalls keinen Antrag zu stellen hat, als dieselben zur genehmigenden Kenntniß zn nehmett. Es entsteht nun die Frage, ob es nicht opportun wäre, die Kosten für die Erhaltung auswärtiger Zwänglinge zu erhöhen. Da aber in Folge Vermehrung des Zwänglings-standes mit Sicherheit zu erwarten ist, daß sich die Kosten auf einzelne Zwünglinge vertheilt, gewiß vermindern werden, ist man von der beantragten Summe abgegangen. Was die Verdienste der Zwünglinge anbelangt, so sind dieselben allerdings dem Finanzausschüsse gering vorgekommen, aber nach den Verzeichnissen der letzten zehn Jahre kann man constatiren, daß jährlich eine Verbesserung der Verdienste stattfindet, und andererseits hat man oernommen, daß sich in anderen ähnlichen Anstalten die Resultate viel ungünstiger stellen, wie in Weinhaus, wo ein Zwängling 300 fl. Kosten verursacht, man ist dahier von jenem Antrage abgegangen und ich bitte das hohe Haus, diesen Bericht zur Kenntniß zu nehmen. (Obvelja — Angenommen.) 10. Ustno poročilo finančnega odseka o računskih sklepih bolnišničnega, porodiš-ničnega, najdenišničnega in noriš ničnega zaklada, k prilogi 7., podpriloga C. I., II., III., IV. 1. 1880., z dotičnimi odstavki letnega poročila. 10. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Kranken-, Gebär-, Findel- und Zrrenhausfondcs, ad Beilage 7, Snbbcilage C. I, II, III, IV, de 1880, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. Berichterstatter Ireiherr v. Apfaktrern: Es handelt sich hier um die Rechnungsabschlüsse derjenigen Fonde pro 1880, deren Voranschläge pro 1882 ich soeben vorgetragen habe. Der Finanzausschuß hat diese Rechnungsabschlüsse geprüft und beantragt, dieselben nach den Ansätzen des Landesausschusses, Beilage 1, zu genehmigen. Bevor ich an die Verlesung der einzelnen Positionen schreite, habe ich zu bemerken, daß bei dem Krankenhausfonde sich für das Jahr 1880 gegenüber dem Voranschläge ein Erfolg von 63.920 fl. 78 kr. ergeben hat, und ich halte mich für verpflichtet, dem hohen Hanse hierüber die Aufklärung zu geben. Es ist nämlich der Landesfond in einer gewissen Hinsicht, aber nur in einer gewissen Hinsicht einen namhaften im vorjährigen Ausweise mit 37.626 fl. angegebenen Betrag dem Krankenhausfonde schuldig gewesen. Nachdem aber diese Forderung des Krankenhausfondes nur eine Fiction war, da ihr auf der anderen Seite eine entsprechende Belastung entgegenstand, so hat der Landesausschuß, wie ich glaube, ganz richtig entschieden, daß dieser nur die Rechnung vergrößernde in seiner Existenz aber ganz werthlose Rückstand zur Abschreibung gebracht werde, um durch die Beseitigung desselben den Ausweis klarer zu machen. Nachdem diese Abschreibung durchgeführt worden ist, so zeigt sich ein Minus von 14.974 fl. 33 kr. (Poročevalec prebere potem posamezne točke računskega sklepa bolnišničnega, porodišničnega, najdenišničnega in norišničnega zaklada za leto 1880., priloga L, ki obveljajo brez razgovora — Der Berichterstatter verliest sohin die einzelnen Positionen der Rechnungsabschlüsse des Kranken-, Gebär-, Findel- und Jrrenhausfondes, Beilage 1, die ohne Debatte genehmiget werden.) Mit diesen Rechnungsabschlüssen im Zusammenhange stehen einige Materien des Rechenschaftsberichtes, welche dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen worden sind. Wegen dieses Zusammenhanges erlaube ich mir dem hohen Hause bei dieser Gelegenheit Bericht zu erstatten. Es wurde dem Finanzausschüsse die Materie, Marg. Nr. 135, 144, 148, 216, und der zweite Theil des §. 8 und andere Gegenstände, welche in dieser Hinsicht einschlaggebend sind, zur Berichterstattung zugewiesen. Marg. Nr. 135. Bericht des Landesausschusses über den voriges Jahr erhaltenen Auftrag, die Aktivrückstände des Jrrenhausfondes nach Möglichkeit einzubringen und die Forderungen, welche uneinbringlich sind, abschreiben zu lassen. Da haben sich auch thatsächlich, wie aus dem Rechenschaftsberichte, Seite 149 , zu entnehmen ist, mehrere Rückstände als uneinbringlich ergeben, welche daher durch den Landesausschuß bereits zur Abschreibung gebracht worden sind. Es sind aber noch einige Rückstände, welche zur Abschreibung kommen sollen und für deren Uneinbringlichkeit triftige Gründe sprechen, für deren Abschreibung sich jedoch der Landesausschuß im eigenen Wirkungskreise nicht als ermächtiget ansah. Deswegen erlaube ich mir mit Rücksicht auf die in diesem Absätze enthaltenen Darstellungen den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle die Abschreibungen der Irrenhaus-Verpflegskosten für Maria Vesel pr. 1200 fl. 50 kr., für Arthur Schuller pr. 1000 fl. 90 kr., für Maria Žerjoit pr. 186 fl. 96 kr., welche Abschreibungen vom Landesausschusse veranlaßt worden sind; weiters die Reduktion solcher Verpflegskosten auf die Hälfte, und zwar: für Johanna Ličan, Maria Dostal, Michael Mekina und Genovefa Kovač, gleichfalls durch den Landesausschuß veranlaßt, zur genehmigenden Kenntniß nehmen und bewilligen, daß die für Matchäus Peterlin mit 3215 fl. 42 '/2 kr. berits im Rückstände haftenden Irrenhaus - Verpflegskosteu in Abschreibung gebracht und die von da weiter laufenden solchen Kosten zur Hälfte auf den Landesfond übernommen, zur andern Hälfte jedoch von dessen Heimatsgemeinde eingebracht werden und hierzu den Landesausschuß beauftragen. (Obvelja — Angenommen.) In Betreff anderer solcher Jrrenverpflegskosten hat der Finanzausschuß in einer der letzten Sitzungen Bericht erstattet und ich bemerke nur noch, daß von einem gewissen Heinrich Žar? von Gurkfeld 705 fl. eingeflvssen sind, es bleibt daher noch ein bedeutender Rückstand bei dieser Forderung. Nun handelte es sich noch um die bereits beim Rechnungsabschlüsse des Fiudelhausfondes erwähnten 116.000 fl. Passivrückstände und andere Aktivrückstände, welche wir an Findelverpflegskosten nach Triest theils schulden, theils zu fordern hätten, obwohl sie noch nicht liquid gestellt sind, und wie ich glaube, schwer liquid zu stellen wären. In dieser Richtung hat der Landesausschuß auf Seite 235, Marg. Nr. 216, Bericht erstattet und bitte das hohe Haus, dies zur Kenntniß zu nehmen. Aus diesem Berichte ist zu entnehmen, daß das Land an Findelverpflegskosten im Monate Juni l. I. 20.000 fl. bezahlte und Ende d. I. 30.557 fl. 78 kr. zu bezahlen hätte. In Betreff dieses Rückstandes wäre zu wünschen und der Finanzausschuß findet es für angezeigt, daß dem hohen Hause der Vorschlag gemacht werde, dem Landesausschusse den Auftrag zu geben, daß diese Gelegenheit der Barzahlung von 30.557 fl. 78 kr. dazu benützt werde, um in Betreff der rückständigen Forderung pr. 116.000 fl. und andererseits Pr. 31.693 fl. 94 kr. mit der Vertretung des Landes Triest ein Uebereinkommen zu treffen. Aus diesem Grunde erlaubt sich der Finanzausschuß folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle die Verfügung des Landesausschusses aus Anlaß der am 7. Juli 1880 vom Landtage gefaßten, auf die gegenseitigen Ansprüche der Landesvertretungen von Kram und Triest für Verpflegung von Findlingen sich beziehenden Beschlüsse, worüber der Laudesausschuß unter der Marg. Rubrik 216 berichtet, zur genehmigenden Kenntniß nehmen und denselben anweisen, sich mit dem Landesausschusse von Triest aus Anlaß der am Schluffe des laufenden Jahres zu zahlenden liquiden Forderung des Landes Triest pr. 31.557 fl. 78 kr. ins Einvernehmen zu setzen und ihn zu ermächtigen, mit demselben ein Abkommen dahin zu treffen, daß der Anspruch des Landes Triest mit einer angemessen erscheinenden Quote der Gegenforderung Krams gegenseitig aufgehoben erklärt werde. Endlich wurde dem Finanzausschüsse auch die Angelegenheit, welche im Rechenschaftsberichte, Marg. 148, betrifft, zugewiesen, nämlich der Beschluß des hohen Landtages in der 14. Sitzung vom 13. Juli 1880 wegen Ankaufes der städtischen Eisgrube, und der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle die durch die Beschlußfassung über die Landtagsvorlage Nr. 32 erfolgte Erledigung der mit Marg. Nr. 148 bezeichneten Materien des Rechenschaftsberichtes zur Kenntniß nehmen. (Obvelja — Angenommen.) Endlich erlaube ich mir auf den II. Theil des §. 8 die Aufmerksamkeit des hohen Hauses zu lenken, daß nämlich gleich im Beginn dieses II. Theiles und auch am Schluffe auf den Seiten 165 — 167 ausführliche Berichte über Verfügungen des Landesausschusses stehen, Verfügungen, welche die Erzielung größt möglichster Sparsamkeit im Laibacher Spitale zum Zwecke haben. In Bezug auf diesen Bericht stellt der Finanzausschuß in Erledigung der ihm ertheilten Aufgabe folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle den im II. Theile des §. 8 des Rechenschaftsberichtes auf Seite 165—167 enthaltenen Bericht des Laudesausschusses über Verfügungen, welche die Erzielung möglichster Sparsamkeit in den Landeswohlthätigkeitsanstalten zum Zwecke haben, zur befriedigenden Kenntniß nehmen. (Obvelja — Angenommen.) 11. Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu za 1. 1880. in o proračunu za 1. 1882. gledišnega zaklada, k prilogi št. 2., z dotičnimi odstavki letnega poročila. 11. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß de 1880 und Voranschlag pro 1882 des Thcaterfondeö, ad Beilage Nr. 2, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes. Berichterstatter Deschmann: Der Finanzausschuß hat sich im Wesentlichen an die Anträge des Landesausschusses, Beilage 2, angeschlossen, und nur in einem Punkte eine Erhöhung beantragt, welche ich mündlich näher begründen werde. Ich erlaube mir nun die einzelnen Positionen des -Erfordernisses und der Bedeckung in der wiederholt beliebten summarischen Weise vorzutragen. Erforderniß. I. Löhnungen........................218 fl. 19 kr. (Obvelja — Angenommen.) II. Vertragsmäßige Subvention an den Theaterunternehmer ................................... 1000 fl. (Obvelja — Angenommen.) III. Erhaltung bestehender Gebäude. Hier wird anstatt der vom Landesausschusse beantragten Summe von 800 fl. der Betrag von 1000 fl. in Vorschlag gebracht. Die jährlichen Erhaltungskosten belaufen sich nach einem dreijährigen Durchschnitte auf 600 fl. Der Finanzausschuß hat jedoch den Umstand berücksichtiget, daß in dem Theatergebäude wegen vollständiger Feuersicherheit einzelner Räumlichkeiten größere Adaptirungen nothwendig sind, indem, wie es dem hohen Landtage bekannt ist, der große Theaterbrand in Nizza die Regierung veranlaßt hat, eine genaue lokalpolizeiliche Revision sämmtlicher Theater in Oesterreich anzuordnen. Demgemäß wurde auch im hiesigen Theater ein magistratlicher Lokalaugenschein vorgenommen, wobei mehrere Reconstructionen beantragt wurden. Dieselben sind theilweise bereits vorgenommen worden, einige Adaptirungen jedoch namentlich in der Garderobe sind für das nächste Jahr in Aussicht genommen. Damit nun der Landesausschuß diesfalls in keine Verlegenheit komme, glaubte der Finanzausschuß diese Post von 800 fl. auf 1000 fl. erhöhen zu sollen. (Obvelja — Angenommen; — vse nasledne točke potrebščine obveljajo brez razgovora po nasvetih deželnega odbora, priloga 2. — j alle ferneren Positionen des Erfordernisses werden nach | den Anträgen des Landesausschusses, Beilage 2, ohne Debatte genehmiget.) Das Gesammterforderniß erhöht sich sonach von 3423 fl. 23 V,, kr. auf 3623 fl. 23 ]/2 kr. Bedeckung. I. Miethzinse ............................ 1975 fl. Ich erlaube mir zu bemerken, daß für die ebenerdigen Redoutenlokalitäten nur ein Betrag von 500 fl. eingestellt wurde, während früher hiefür ein Betrag von 670 fl. eingestellt war, weil früher diese Lokalitäten an das Mappenarchiv vermiethet gewesen sind, welches im Juli l. I. diese Lokalitäten verlassen hat. Nachdem es nun nicht möglich sein wird, für diese Räume einen gleich hohen Miethzins zu erzielen, so glaubte der Finanzausschuß hiefür bloß den Betrag von 500 fl. einstellen zu sollen. (Vse točke zaklade obveljajo brez razgovora po nasvetih deželnega odbora, priloga 2 — Alle Positionen der Bedeckung werden nach den Anträgen des Landesausschusses, Beilage 2, ohne Debatte genehmiget.) Gegenüber dem Gesammterfor- dernisse pr..................... 3623 fl. 23 y2 kr. und der Bedeckung von . . . . 3149 „ 50 „ zeigt sich ein Abgang von . . . 473 fl. 73 V2 kr. welcher vorschußweise aus dem Landesfoude zu decken sein wird. (Obvelja — Angenommen.) Der Finanzausschuß hat auch den Rechnungsabschluß des Theaterfondes pro 1880 eingehend geprüft und richtig befunden. Derselbe stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Theaterfondes pro 1880 in nachstehenden Positionen, als: Reele Einnahmen.............2.451 fl. 50 kr. Durchlaufende Einnahmen . . . 5.722 „ 32 „ Reele Ausgaben............. 3.222 „ 89 „ Durchlaufende Ausgaben . . . 4.950 „ 93 „ schließlicher reiner Vermögensstand 44.774 - „ 43 V2 „ genehmigen. (Obvelja — Angenommen). Dem Finanzausschüsse sind ferner auch die den Theaterfond betreffenden Parthien des Rechenschaftsberichtes, Seite 161, zugewiesen worden. Es wird darin berichtet, warum es dem Landesausschusse nicht möglich war, die Redouten-Lokalitäten, wo bisher das Mappenarchiv untergebracht war, wieder zu vermiethen, daß jedoch Aussicht vorhanden ist, daß diese Lokalitäten der Laibacher Stadtmagistrat für die Mädchenschule in Miethe nehmen werde, wornach das erste und zweite Stockwerk des Redoutengebäudes zu Wohnungslokalitäten werden umgewandelt werden können. Zu diesem Zwecke werden bedeutende Adaptirungsbauten nothwendig sein, auf welche schon im vorigen Jahre der hohe Landtag Rücksicht genommen hat, welche Adaptirungen jedoch wegen der schon vorgeschrittenen Zeit nicht vorgenommen werden konnten. Der vorjährige Beschluß vom 21. Juni 1880 lautet (bere — liest): „Der Landesausschuß wird ermächtiget, für den Fall größerer nothwendig werdender Adaptirungen im Redoutengebäude behufs weiterer Vermiethung der vom Mappenarchive innegehabten Lokalitäten außer dem für Gebäude-Erhaltung eingestellten Betrage von 670 fl. auch den Gebarungsüberschuß von 581 fl. 82 kr. zu diesem Zwecke zu verwenden". Der Finanzausschuß hat eine Aenderung dieses Beschlusses dahin für nothwendig erachtet, daß dieser Betrag auch für Adaptirungen verwendet werden könne. Es wird deshalb der Antrag gestellt (bere — liest): „Der Landesausschuß wird ermächtiget, für den Fall größerer nothwendig werdender Adaptirungen im Redoutengebäude behufs weiterer Vermietung der vom Mappenarchive innegehabten Lokalitäten im Falle, als der im Theaterfondspräliininare pro 1882 für Gebäudeerhaltung eingestellte Betrag von 1000 fl. nicht genügen sollte, hiefür auch den mit dem Landtagsbeschlusse vom 21. Juni 1880 ihm zur Verfügung gestellten Gebarungsüberschuß von 581 fl. 82 kr. aus den Vorjahren zu diesem Zwecke zu verwenden." (Obvelja — Angenommen.) Eine weitere dem Finanzausschüsse zugewiesene Marginal-Note befindet sich auf Seite 181 des Rechenschaftsberichtes. Diese bezieht sich auf die Sparkassa-Snbvention von 450 fl., welche der krainische Spar-kassa- Verein sowohl für das Jahr 1879/80 als für das Jahr 1880/81 votirt hat, was zur erfreulichen Kenntnißnahme dienen möge. Hierinit sind alle Materien des Rechenschaftsberichtes, welche den Theaterfond betreffen, erledigt. 12. Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu za 1. 1880. in o proračunu za 1.1882. ustanovnih zakladov, k prilogi št. 3 in 4, z dotičnimi odstavki letnega poročila, posebno o izvršitvi do-tičnih deželno-zbornih sklepov, glede si-rotnišničnih zadev, k prilogi 31. 12. Mündlicher Bericht bes Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß de 1880 und Voranschlag pro 1882 der Stiftungöfonde, ad Beilage Nr. 3 und 4, sammt einschlägigen Absätzen des Rechenschaftsberichtes insbesonders über die Ausführung der in Waisenangelegenheiten gefaßten Landtagö-beschlüsse, ad Beilage Nr. 31. Werichterstalter Ledeuig: Ich möchte um die Erlaubniß bitten, den Gegenstand insoferne sununarisch zu behandeln, daß bei den einzelnen Erforderniß- und Bedeckungsposten der Fonde nur die Hauptfinmncn verlesen werden und nur dort, wo ein besonderer Antrag gestellt werden sollte, die einzelnen Positionen näher begründet werden. (Pritrduje se — Zustimmung.) Es ist zuerst der Bericht des Landesausschusses mit den Voranschlägen der krainischen Stiftungsfonde für das Jahr 1882 und ich ersuche die Herren, in die Beilage 3 Einsicht zu nehmen. Da bitte ich vor Allem auf einen Punkt des Rechenschaftsberichtes, pag. 221, aufmerksam zu sein, weil er auf einige Positionen der Post II „Beit r ä g e" von Einfluß ist, und ich glaube, es sei angemessen, daß dieser Punkt des Rechenschaftsberichtes vorerst in Berathung gezogen werde. Er betrifft den Beitrag des Landes Krain zu den Verwaltungskosten der kaiserlichen Regierung, es hat die kaiserlickie Regierung bereits im vorigen Jahre mit dem Landesausschusse Unterhandlungen gepflogen in Betreff der theilwcisen Vergütung der ihr für die Agenden des krainischen Stu-dentenstiftungsfondes erwachsenden Auslagen und es ist ein Uebereinkommen dahin getroffen worden, daß der Anbot des Landesausschusses, 300 fl. als Jahresbeitrag zu leisten, von der kaiserlichen Regierung acceptirt wurde, infolge dessen auch bereits die Landeskasse angewiesen wurde, den betreffenden Beitrag von 300 fl. für das laufende Jahr 1881 in Empfang zu stellen. Allein diesem Aufträge konnte nicht entsprochen werden, weil für das Jahr 1881 dafür nichts präliminirt worden ist. Diesen Gegenstand berührt daher der II. Theil des §. 10 des Rechenschaftsberichtes, Seite 121, wo um die Bewilligung zur nachträglichen Flüssigmachung dieses Beitrages angesucht wird. Für das Jahr 1882 ist aber der Betrag von 300 fl. bereits in II „Beiträge" berücksichtiget. Es wird daher Namens des Finanzausschusses der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle der Flüssigmachung des Betrages von 300 fl. als Staatsregiekostenbeitrag für die Agenden der krainischen Landesregierung beim Stu-dentenstiftungsfonde für das laufende Jahr 1881 die nachträgliche Genehmigung ertheilen. (Obvelja — Angenommen.) Ich erlaube mir nun den Vortrag der einzelnen Stiftungsfonde aus der Beilage 3 und zwar jedesmal des Erfordernisses und der Bedeckung. 1. Stndentenstiftnngsfond. Erforderniß............................24.414 fl. — Bedeckung ........................... 25.595 „ — Bedecknngsüberschuß.....................1.181 fl. — Bei diesem Fonde ist dem Finanzausschüsse das bedeutend größere Ergebniß im Erfordernisse für Stiftungen gegenüber dem Voranschläge des Vorjahres aufgefallen und es hat sich aus den betreffenden Operaten ergeben, daß dies insbesondere von den Stiftungen herrührt, welche im Laufe des heurigen Jahres dazu gekommen sind, besonders von der Stiftung des Herrn Johann Stampfl, welcher im Laufe des heurigen Jahres den namhaften Betrag pr. 100.000 fl zur Errichtung von Studentenstiftungen gewidmet hat, aus welchen 22 Stiftungen -e 50 fl., 13 Stiftungen ä 100 fl. und 8 Stiftungen ä 200 fl. errichtet worden sind. Der Finanzausschuß glaubte daher, seine Anerkennung für diesen hervorragenden Akt des Wohlthuns nicht besser zum Ausdrucke zu bringen, als durch den Antrag, daß dem großmüthigen Spender der Dank des Landes votirt und dem Stifter in geeigneter Weise bekannt gegeben werde. Der Finanzausschuß stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde dem Herrn Johann Stampfl für seine großmüthige Stiftung der Dank des Landes votirt und der Landesansschuß beauftragt, dies dem Stifter im geeigneten Wege bekannt zu geben. (Potrebščina in zaklada dijaških ustanov obveljate 8 predlogom finančnega odseka — Erfordernis; und Bedeckung des Studentenstiftungsfondes werden sammt dem Antrage des Finanzausschusses angenommen.) 2. Mädchenstiftungsfond. Erforderniß............................. 1280 fl. — Bedeckung.............................. 1246 „ —- Bedeckungsabgang...........................34 ff. — (Obvelja — Angenommen.) 3. Graf Sarrrau'scher Stiftungsfond. Erforderniß................................110 fl. — Bedeckung................................ 113 „ — Bedeckungsüberschuß......................... 3 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 4. P. P. Glavar'scher Stiftungsfond. Bevor die Rubriken dieses Fondes erörtet werden, ist es nothwendig, eine Petition in Verhandlung zu nehmen, welche darauf Bezug hat. Für den Fall, als ihr stattgegeben würde, müßte der betreffende Betrag als Erforderniß in das Präliminare eingestellt werden. Es ist dies die Petition des Arztes des Glavar'schen Spitals Dr. Fortunat Müllner, welcher um eine Erhöhung seines Gehaltes von 400 fl. auf 600 fl. ansucht. Die Gründe, welche er hiefür anführt, sind folgende: Daß er die Fahrgelegenheit zu entfernten Kranken selbst bestreiten müsse, daß die Lebensmittel von Stein und Laibach geholt werden müssen, daß seine Privatpraxis gleich Null ist, und daß er während seiner achtjährigen Thätigkeit im Dienste des Landes Kram bisher noch nie um eine Aushilfe angesucht habe. Der Finanzausschuß glaubte jedoch, daß dem Gesuche des Dr. Müllner nicht Folge gegeben werden soll, weil die angeführten Gründe Voraussetzungen enthalten , welche bei der Erhöhung des Gehaltes des Spitalsarztes von 175 fl. 50 kr. auf 400 fl. in Rücksicht gezogen worden sind. Weiters fehlen in dieser Petition alle näheren Daten und Anhaltspunkte bezüglich des Umfanges seiner Beschäftigung in der Armenpraxis. Endlich hat der Finanzausschuß erwogen, daß seine Bezüge doch nicht gering sind, indem er einen fixen Gehalt von 400 fl., als Zubesserung die Remic'sche Stiftung pr. 36 fl. bezieht, ferner im Genusse eines Naturalquartiers, dessen Werth auf 100 fl. veranschlagt wird, sich befindet, und endlich, was vollständig in seiner Petition verschwiegen ist, daß er als gewesener k. k. Bezirksarzt eine Pension von 400 fl. bezieht, daher sein Gesammteinkommen nahezu 1000 fl. beträgt. Der hohe Landtag wolle beschließen: es werde der Petition des Glavar'schen Spitalsarztes Dr. Fortunat Müllner um Erhöhung seiner Remuneration von jährlich 400 fl. auf jährliche 600 fl. ad personam wegen Abganges rücksichtswürdiger Gründe keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Aus Anlaß der Abweisung dieser Petition hat der Finanzausschuß in Erwägung gezogen, wie so es komme, daß dieser Fond jährlich einen Ueberschuß hat und es ist die Erwägung nahegelegen, ob es nicht gut wäre, für eine zweckentsprechende Verwendung dieser jährlichen Ueberschüsse Sorge zu tragen. Es lagen dem Finanzausschüsse positive Daten nicht zur Hand, welche ihn bestimmt hätten, Vorschläge in dieser Richtung zu machen; er hat sich daher nur zum Antrage entschlossen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der Landesausschuß zu beauftragen, in Erwägung zu ziehen, wie der Bedeckungsüberfchuß des P. P. Glavar'schen Stiftungsfondes in einer dem Zwecke der Stiftung entsprechenden Weise zu verwenden wäre, — und darüber die geeigneten Vorschläge an den nächsten Landtag zu erstatten. (Obvelja — Angenommen.) Es stellt sich sonach beim P. P. Glavar'schen Stiftungsfonde das Erforderniß auf.........................5010 fl. — Bedeckung.............................. 6774 „ — Bedeckungsüberschuß................... 1764 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 5. Lehrerstiftungsfond. Erforderniß............................. 554 fl. — Bedeckung............................... 600 „ — Bedeckungsüberschuß.......................46 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 6. Waisenfond. In Betreff dieses Fondes ersuche ich die Herren, den Rechenschaftsbericht, Seite 219, zur Hand zu nehmen und zwar den I. Theil §. 10, wie auch die Beilage 31, weil sie im Zusammenhange mit den vom Landesausschusse aufgestellten Positionen des Erfordernisses dieses Fondes stehen; es ist nämlich in der VIII. Sitzung vom 5. Juli 1880 des krainischen Landtages beschlossen worden, daß in Betreff der Verwendung der Einkünfte des Waisen-fondes folgende Gesichtspunkte ins Auge zu fassen sind, welche in der genannten Sitzung des Landtages in 4 Beschlüssen zum Ausdrucke kamen, welche folgendermaßen lauten (bere — liest): 1. In Hinkunft ist von den Erträgnissen des Waisenstiftungsfondes drei Viertheile zur Unterstützung heimischer Waisenkinder, annähernd für beide Geschlechter, zu gleichen Theilen zu verwenden, und nur ein Viertel der Erträgnisse zum Behufe der Vermehrung des Stiftungsfondes zu kapitalisiren. 2. Der Landesausschuß hat Sorge zu tragen, daß die Anzahl der Stiftungsplätze für Waisenmädchen in der Lichtenthurn'schen Anstalt auf Kosten des Waisenstiftungsfondes vermehrt werde, gleichzeitig aber die Betheilung der Waisenmädchen mit Handstipendien succesive entfalle. 3. Der Landesausschuß hat Sorge zu tragen, daß der Orden der barmherzigen Schwestern die jährliche Gebühr pr. 100 fl. für einen Stiftplatz in der Waisenanstalt wenigstens im Verhältnisse zur Steigerung der Anzahl der Stiftplätze entsprechend ermäßige. 4. Der Landesausschuß hat auch die der bestehenden Mädchen - Waiseuanstalt ähnlichen Anstalten für Knaben in der Weise zu unterstützen, daß er einer solchen Anstalt unter Vorbehalt landtäglicher Genehmigung eine entsprechende Anzahl aus dem Waisenstiftungsfonde do-tirter Stiftplätze für Knaben zuführe. (L. A. Z. 3832 und 3833 de 1880.) Wie aus den in der Beilage 31 entwickelten Ausführungen zu ersehen ist, ist der Landesausschuß allen diesen Anforderungen bereits gerecht geworden, und cs wird auch vom Finanzausschüsse dies dadurch zum Aus-drucke gebracht, daß sein Antrag dahin geht, es mögen die diesfälligen Verfügungen des Landesausschusses vom hohen Landtage zur genehmigenden Kenntniß genommen werden. Der Landesausschuß hat jedoch in seinem Be- V. seja deželnega zbora kranjskega dnč 8. oktobra 1881. richte erwähnt, es sei in Erwägung zu ziehen, ob es bei den großen Ueberschüssen dieses Fondes, welche sich alljährlich ergeben, so wie bei der großen Anzahl von Bewerbern um Stiftnngsplätze nicht angezeigt wäre, den im vorigen Jahre gefaßten Beschluß, daß drei Viertel des Waisenfondsvermögens zu Stiftungszwecken resp. Creirung von Stiftungen zu verwenden und nur den Rest nämlich ein Viertel des Vermögens zu kapitalisiren ist, dahin zu erweitern, daß von nun an vier Fünftel des reinen Einkommens zu Stiftungszwecken zu bestimmen sei. Der Finanzausschuß hat sich mit dieser Frage eingehend befaßt, hat jedoch im Prinzipe diesem Antrage des Landesausschnsses seine Zustimmung nicht geben können und zwar wesentlich aus dem Grunde, weil das Hauptaugenmerk des Landtages dahin gerichtet sein muß, mit der Zeit ein eigenes Waisenhaus zu errichten, durch größere Heranziehung von Stiftungseiukünften zur Unterbringung und Versorgung von Waisen aber dieser Zeitpunkt in immer größere Ferne gerückt würde. Der Finanzausschuß hat jedoch andererseits den Bedürfnissen der Gegenwart dadurch Rechnung zu tragen gesucht, daß er jenen Betrag, welcher unter faktischer Zugrundelegung der Heranziehung von vier Fünftel der reinen Einkünfte des Waisenfondsvermögens sich als Erforderniß für das heurige Jahr ergeben würde, als plus in den vom Landesausschusse präliminirten Betrag in das Budget eingestellt hat und stellt daher mit Rücksicht darauf den Antrag: Der hohe Landtag wolle 1. unter prinzipieller Aufrechthaltung des in der Landtagssitzung vom 5. Juli 1880 gefaßten Beschlusses, betreffend die Verwendung von drei Viertel der reinen Stiftungseinkünfte — mit Rücksicht auf den pro 1882 sich ergebenden Bedeckungsüberschuß und die große Zahl hilfsbedürftiger Waisen die Einstellung von 12.240 fl. in das Stiftungserforderniß pro 1882 genehmigen und den Landesansschuß ermächtigen, diese Summe zur Vermehrung der bestehenden Stiftplätze zu verwenden. 2. Den Bericht über die Ausführung der übrigen in Waisenangelegenheiten gefaßten Landtagsbeschlüsse genehmigend zur Kenntniß nehmen. (Obvelja — Angenommen.) Mit Rücksicht darauf stellt sich in der Position I „Stiftungen des Waisen-fondes" zu ... . 11.460 fl. — noch das plus von . . 780 „ daher im Ganzen. . . 12.240 fl. — und die Summe des Erfordernisses daher 12.979 fl. — Aus Anlaß der Bedeckungen über diesen Fond hat sich der Finanzausschuß auch einer Angelegenheit erinnert, welche bereits der Vergessenheit anheimgefallen zu sein schien, nämlich der Maria Svetina'schen Waisenhausstiftung. Die im Jahre 1876 mit dem fürstbischöfl. Ordinariate diesbezüglich eingeleiteten Verhandlungen sind nicht wieder in Fluß gebracht worden. Es ist damals bekanntlich auf die Anfrage des Landesausschusses von dein fürstbischöflichen Ordinariate eine derartige Aeußerung herabgelangt, welche außer Zweifel stellt, daß das Land Kram auf die Inanspruchnahme des Maria Svetina'schen Legates pure et simpliciter besonders unter jenen Modalitäten, wie sie vom fürstbischöfl. Ordinariate verklau-sulirt worden sind, nicht einzugehen in der Lage wäre. V. Sitzung des komischen Landtages am 8. Oktober 1881. 71 Der Finanzausschuß ist diesfalls der Anschauung, es wäre an der Zeit, sich an die hohe Regierung als oberste Stiftungs- und Ueberwachungsbehörde der Stiftungen mit dem Ersuchen zu wenden, um die nöthigen Schritte einzuleiten, daß die Maria Svetina'schen Stiftungs-Einkünfte ihrem Zwecke zugeführt würden, weil bisher über die Art und Weise der Verwendung dieses Stiftungsvermögens in die Oeffentlichkeit und zur Kenntniß der nach der letztwilligen Anordnung dabei Jn-teressirten nichts gelangt ist. Nachdem dem Landesausschusse auf die Aktivirung einer derartigen Stiftung eine Jngerenz nicht zusteht, so fühlt sich der Finanzausschuß veranlaßt, folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesansschuß wird beauftragt, in Absicht auf die Aktivirung der von Maria Svetina letztwillig angeordneten Waisenstiftung die k. k. Landesregierung als Stiftungsbehörde um die der Hilfsbedürftigkeit zahlreicher krainischer Waisenkinder entsprechende Fürsorge, Auskunft und Unterstützung zu ersuchen. (Obvelja — Angenommen.) Es stellt sich daher das Erforderniß des Waisen- fondes auf.......................... 12.979 fl. — die Bedeckung auf.................... 16.019 „ — Bedeckungsüberschuß................. 3.040 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 7. Jllirischer Blindenstiftungsfond. In Betreff dieses Fondes bitte ich den Rechenschaftsbericht, Marg. Nr. 186, zur Hand zu nehmen, welche die Theilung des Fondes zwischen den Ländern Kärnten und Krain betrifft. Diese Theilung wurde vollständig reell durchgeführt und der Finanzausschuß bittet den hohen Landtag, diese Verfügungen des Landesausschusses zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. (Obvelja — Angenommen.) Das Erforderniß des Jllirischen Blindenstiftungs- fondes beträgt...........................148 fl. — die Bedeckung........................ . 195 „ — Bedeckungsüberschuß.......................47 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 8. Kaiserin Elisabeth - Jnvalidenfond. Erforderniß............................. 282 fl. — Bedeckung.............................. 287 „ — Bedeckungsüberschuß....................... 5 fl. — (Obvelja — Angenommen.) 9. Adelsbergcr Grotten - Jnvalidenfond. Erforderniß...............................38 fl. — Bedeckung.................................38 „ — (Obvelja — Angenommen.) 10. Trevifini'scher Jnvalidenstiftungsfond. Erforderniß..............................100 fl. — Bedeckung................................100 „ — (Obvelja — Angenommen.) 11. Metelko'scher Jnvalidenstiftungsfond. Erforderniß.............................38 fl. — Bedeckung...............................38 „ — (Obvelja — Angenommen.) 12. Laibacher Franenverein - Jnvaliden- stiftnngsfond Nr. 1. Erforderniß.............................67 fl. — Bedeckung................................67 „ — (Obvelja — Angenommen.) 13. Laibacher Frauenverein - Jnvaliden- stiftungsfond Nr. II. Erforderniß............................ 430 fl. — Bedeckung............................ 451 „ — Bedeckungsüberschuß......................21 ft. — (Obvelja — Angenommen.) 14. Musealfond. Erforderniß.......................... 1605 fl. — Bedeckung........................... 1697 „ — Bedeckungsüberschuß.....................92 fl. — (Obvelja — Angenommen.) Zu diesem Fonde bitte ich die Rubrik des Rechenschaftsberichtes „Wichtige Erwerbungen des Landesmuseums" zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. (Obvelja — Angenommen.) 15. Kalister'scher Stiftungsfond. Erforderniß.............................. 4550 fl. — Bedeckung................................ 4550 „ — (Obvelja — Angenommen.) Bei dieser Stiftung ist gegenüber dem Voranschläge die Bedeckungsziffer im minderen Ertrage nachgewiesen. Dies ergibt sich aus dem Umstande, daß bei dem Stiftungskapitale der Zinsfuß von sechs auf fünf reduzirt worden ist. Ich erlaube mir dies zum Anlaß zu nehmen, die im II. Theile des §. 10 des Rechenschaftsberichtes erklärte Angelegenheit der Ermäßigung des Zinsfußes zur Sprache zu bringen. Es ist in den letzten Jahren der Zinsfuß von Kapitalien-herunter gegangen; im Jahre 1876 ist allerdings vom Landtage der Beschluß gefaßt worden, die Zinsen von Privatforderungen zu Stiftungszwecken von 4°/0 oder 5% auf 6°/0 zu erhöhen, allein schon damals wurde die Ausnahme gemacht, daß diese Zinserhöhung dort nicht Platz greifen soll, wo Kapitalien bei Korporationen angelegt sind, weiters auch dort nicht, wo im Stiftungsbriefe selbst eine Erhöhung ausgeschlossen ist, und endlich dort nicht, wo bereits kurz vorher eine Erhöhung des Zinsfußes erfolgt ist. Seit dem Jahre 1876 haben sich die Verhältnisse des Geldmarktes geändert und das Kapital ist billiger geworden. Der Landesausschuß war bereits im Laufe des heurigen Jahres als auch im Jahre 1879 selbst in der Lage, die Interessen von Stiftungskapitalien herabzusetzen. Wie es sich aus den betreffenden Akten ergibt, ; wurde nach der Erhöhung des Zinsfußes im Jahre 1876 j plötzlich oder wenigstens bald hintereinander von dem bei Privaten angelegten Kapitale pr. 109.183 fl. — die Summe pr. 49.960 fl. — also nahezu die Hälfte zurückgezahlt. Von diesen zurückgezahlten Kapitalien wurden bei der krainischen Sparkasse 5050 fl., in Werthpapiereu 31.410 fl. und bei Privaten zu 6°/0 nur mehr 8500 fl. angelegt. Es ist also ein Faktum, daß die Kapitalien um diesen hohen Preis nicht mehr oder wenigstens nicht mit pupillarmäßiger Sicherheit anzubringen sind. Es stimmt daher der Finanzausschuß dem Antrage des Landesausschusses, betreffend die Erniedrigung des Zinsfußes bei und stellt dem entsprechend den folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Von dem Landtagsbeschlusse vom 7. April 1876, betreffend die Erhöhung der Interessen von Kapitalsdarlehen aus den in der Landesverwaltung stehenden Fonden auf 6% erhält es sein Abkommen. (Obvelja — Angenommen.) 16. Holdheim scher Taubstummen - Stiftungs- fond. Erforderniß............................. 740 fl. — Bedeckung............................... 795 „ — Bedeckungsüberschuß.......................55 ft. — (Obvelja — Angenommen.) 17. Wolf'scher Taubstummen - Stiftungssoud. Erforderniß...............................59 fl. — Bedeckung...............................1186 „ — Bedeckungsüberschuß.....................1127 fl. — Diese Post weiset kein Stiftungserforderniß auf, weil die Interessen so lange zu fructifiziren sind, bis ein Taubstummen-Jnstitut für Krain errichtet werden wird. (Obvelja — Angenommen.) 18. Dr. Lovro Toman'scher Stiftungssoud. Erforderniß............................ 336 fl. — Bedeckung.............................. 336 „ — (Obvelja — Angenommen.) 19. Hanns Adam Engelshauser scher Stiftungssoud für arme Adelige. Erforderniß............................1177 fl. — Bedeckung..............................1137 „ — Bedeckungsabgang.........................40 fl. — ’ (Obvelja — Angenommen.) 20. Freiherr v. Flödnigg'scher Stiftungssoud. Erforderniß............................1891 fl. — Bedeckung............................ 2614 „ — Bedeckungsüberschuß.................... 723 fl. — (Obvelja — Angenommen.) (Ves predmet se sprejme tudi v tretjem branji — Der ganze Gegenstand wird auch in dritter Lesung angenommen.) Der Finanzausschuß hat ferner die Rechnungsabschlüsse der krainischen Stiftungsfonde geprüft und für richtig befunden. Er stellt daher den Antrag, diese Rechnungsabschlüsse nach den Anträgen des Landesausschusses, Beilage 4, zu genehmigen. (Poročevalec prebere posamezne točke dohodkov in stroškov ustanovnih zakladov in stan premoženja, priloga 4., in obvelja predmet brez razgovora v drugem in tretjem branji — Der Berichterstatter verliest die Einnahms-und Ausgabsposten der einzelnen Stistungs-fonde, so wie den Vermögensstand, Beilage 4, und wird der Gegenstand ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung genehmiget.) 13. Ustno poročilo finančnega odseka o peticijah. 13. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über Petitionen. Berichterstatter Z>r. Schaffer: Ich habe die Ehre, im Namen des Finanzausschusses über eine Reihe weiterer ihm zugewiesener Petitionen und über einige damit in Verbindung stehende Parthien des Rechenschaftsberichtes Bericht zu erstatten. Zunächst handelt es sich um eine Petition des Vereines zur Pflege kranker Stndirender an der Wiener Universität und damit in Verbindung um die Partie des Rechenschaftsberichtes, Seite 171, unter der Rubrik „Verein zur Unterstützung kranker Stndirender in Wien". Wie die Herren aus der bezüglichen Darstellung des Landesausschusses entnehmen, hat es von dem Landtagsbeschlusse vom 13. Oktober 1869, vermöge welchen die Beiträge für die dem Lande Krain ungehörigen Mitglieder dieses Vereines directe ans dem Landesfonde gezahlt werden, sein Abkommen zu finden, indem der Verein erklärt hat, daß er nicht mehr in der Lage sei, bei den Studirenden aus Krain diese Verrechnungsmodalität gelten zu lassen, weil einerseits dadurch in der Kassacontrolle Beirrungen entstehen, indem für die Mitgliedkarten keine Belege in der Kassa vorhanden sind, und weil auf diese Weise dem Vereine vom Lande Krain keine directe Unterstützung zukommt, indem bisher nur die Mitgliederbeiträge bezahlt worden sind. In Folge dessen hat der Verein diese Abrechnungs-Modalität dem Lande Krain bereits für das Jahr 1880 gekündet. Den Bemühungen des Landesausschnsses ist es gelungen, das Uebereinkommen pro 1880/81 aufrecht zu erhalten, während es von demselben für das Jahr 1881/82 definitiv sein Abkommen erhält, wodurch auch der Landtagsbeschluß vom 13. Oktober 1869 gegenstandslos geworden ist. Es hat nun der Verein als solcher eine Petition überreicht, worin er um eine Geldunterstützung bietet. In Hinblick auf den außerordentlich wohlthätigen Zweck dieses Vereines, Studirende in Krankheitsfällen zu unterstützen, und weil die Studirenden ans Krain von diesem Vereine eine bedeutende Unterstützung bekommen, stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Vereine zur Pflege kranker Stndirender in Wien wird pro 1882 eine Unterstützung von 50 fl. aus dem Landesfonde bewilliget. (Obvelja — Angenommen.) 5. seja. 1881. Eine folgende Petition ist die des Leiters der gewerblichen Fortbildungsschule in Rudolfswerth um Gründung eines Stipendiums für einen absolvirten Schüler dieser Schule zum Behufe des Besuches einer Gewerbeschule. In Verbindung damit steht der Antrag 1 des Rechenschaftsberichtes ad §. 5, zweiter Theil. Wie die Herren aus der bezüglichen Darstellung des Rechenschaftsberichtes entnommen haben, ist vom Unterrichtsministerium die Bewilligung von 3 Stipendien im Jahrcsbetrage von 300 fl. mit dem Genusse durch 2 V„ Jahre für begabte Schüler behufs Absolvirung der höheren Gewerbeschule in Graz ertheilt worden. Zugleich mit dieser Mittheilung ist von Seite der Regierung sowohl an den Magistrat Laibach als auch an den Landesausschuß die Einladung gelangt, diesem Beispiele der Regierung zu folgen, und auch seitens der Commune und des Landes ähnliche Stipendien zum Behufe des Besuches der Staatsgewerbeschule zu stiften. Im Hinblick aus die Thatsache, daß wir zwei Fortbildungsschulen besitzen, eine in Laibach und eine in Rudolfswerth, die zahlreich besucht sind, und mit Hinblick auf die von den Directionen hervorgehobene Thatsache, daß jährlich 6 bis 8 ausgezeichnet befähigte Schüler die Studien vollenden, ohne in der Lage zu sein, zur Fortsetzung der fachlichen Ausbildung nach Graz sich begeben zu können, glaubte der Finanzausschuß dem hohen Hause die Gründung eines Stipendiums anempfehlen zu sollen, jedoch erachtet er, um die Landesmittel möglichst zu schonen, daß statt 300 fl. mit dem Betrage vom 250 fl. pr. Jahr das Auslangen gefunden werden könnte. Der Antrag, welchen der Landesausschuß im Rechenschaftsberichte gestellt hat, kantet (bere — liest): „Der Landesausschuß wird ermächtiget, zum Zwecke des Besuches der Staatsgewerbeschule in Graz durch zwei und ein halbes Jahr an einen hierländischen Gewerbetreibenden, der die Fortbildungsschule in Laibach mit sehr gutem Erfolge besucht hat, ein Stipendium jährlicher 250 fl. aus bent Landesfonde zu verleihen; zu diesem Zwecke wird in das Landesbudget, Erf. Tit. VIII „Ausgaben für Bildtmgszwecke" zunächst für das Jahr 1882 ein Betrag von 250 fl. eingestellt, der Landesausschuß aber noch weiters ermächtigt, zum gedachten Zweck in das Landesbudget für das Jahr 1883 ebenfalls 250 fl. und in jenes für das Jahr 1884 125 fl. einzustellen". Ich bemerke, daß die Herren vernommen haben, daß das Stipendium nur dann verliehen werden soll, wenn eilt vorzüglich qualifizirter Schüler sich meldet. Der Finanzausschuß hat nach einer eingehenden Berathung des Gegenstandes dem Antrage des Landesausschusses mit der Aenderung zugestimmt, daß im Antrage die Stelle „der eine Fortbildungsschule in Laibach" ausgelassen und statt dessen der Passus eingeschaltet werde, „der eine Fortbildungsschule des Landes" mit sehr gutem Erfolge besucht hat, weil auch den Schülern in Rudolfswerth die Gelegenheit geboten werden soll, die Staatsgewerbeschule zu besuchen, dies um so mehr, als für die Schule in Laibach bereits Stipendien bestehen. Nach dem Antrage des Finanzausschusses würde also dieser Antrag lauten (bere — liest): „Der Landcsausschuß wird ermächtiget, zum Zwecke des Besuches der Staatsgewerbeschule in Graz durch zwei und ein halbes Jahr an einen hierlündischen Ge- werbetreibenden, der eine Fortbildungsschule des Landes mit sehr gutem Erfolge besucht hat, ein Stipendium jährlicher 250 fl. aus dem Landesfonde zu verleihen; zu diesem Zwecke wird in das Landesbudget, Erf.-Tit. VIII „Ausgaben für Bildungszwecke", zunächst für das Jahr 1882 ein Betrag von 250 fl. eingestellt, der Landesausschuß aber noch weiters ermächtigt, zum gedachten Zweck in das Landesbudget für das Jahr 1883 ebenfalls 250 fl. und in jenes für das Jahr 1884 125 fl. einzustellen." (Obvelja — Angenommen.) Durch den eben verlesenen Antrag hat auch die Petition des Leiters der Fortbildungsschule in Rudolfswerth ihre zustimmende Erledigung gefunden und der Finanzausschuß beantragt lediglich, daß diese Petition mit Rücksicht aus den so eben gefaßten Beschluß dem Landesausschusse zur weitern' Behandlung abgetreten werde. (Obvelja — Angenommen.) Die nächste Petition ist die des Ludwig Grilz, Studirender an der k. k. Akademie der bildenden Künste in Wien. Das hohe Haus hat diesem Bittsteller bereits im vorigen Jahre eine Unterstützung von 100 fl. verliehen. Nach den dem Finanzausschüsse zugekommenen Nachrichten hat sich Ludwig Grilz dieser Unterstützung würdig gezeigt, indem er fleißig das ganze Jahr den Unterricht besucht hat. Im Hinblick auf diesen Umstand sah sich der Finanzausschuß veranlaßt, eine weitere Unterstützung im verminderten Betrage von 50 fl. für das Jähr 1882 in Aussicht zu nehmen und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Ludwig Grilz, Studirenden an der k. k. Akademie der bildenden Künste in Wien, wird pro 1882 eine Unterstützung von 50 fl. aus dem Landesfonde bewilliget. (Obvelja — Angenommen.) - Ich referire nun über die Petition des Studenten-Unterstützungs - Vereines in Rudolfswerth um Unterstützung. Dieser Verein erfreut sich seit einer Reihe von Jahren der wohlwollenden Förderung seitens des hohen Hauses. Aus den Mittheilungen der Direktion in diesem Gesuche ist zu ersehen, daß im verflossenen Schuljahre mit der bewilligten Unterstützung 20 Studirende betheilt worden sind, von denen ein namhafter Theil die Studien mit vorzüglichem Erfolge absolvirt hat. Der Antrag des Finanzausschusses lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Studenten-Uuterstützungsvereine in Rudolfswerth wird pro 1882 eine Unterstützung von 200 fl. aus dem Landesfonde bewilligt. (Obvelja — Angenommen.) Es gelangt nun an die Reihe das Gesuch des Ferdinand Svetek um eine gnadenweise Unterstützung. Wie aus der Petition zu ersehen, ist derselbe Hörer der Hochschule für Bodenkultur in Wien. Ungeachtet das Zeugniß keineswegs ungünstig ist, glaubte der Finanzausschuß in die Bewilligung einer Unterstützung nicht einrathen zu sollen, weil der Landtag in dieser Richtung immer die Linie eingehalten hat, daß an einzelne Studirende an Hochschulen Unterstützungen nicht bewilligt worden sind, und weil durch einen solchen Beschluß ein bedenkliches Präjudiz geschaffen werden würde. Der Finanzausschuß stellt also den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Diesem Gesuche werde keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Eine weitere Petition ist die des UnterstützungsVereines der slavischen Universitätshörer in Graz. Nachdem der Landtag diesem Vereine bereits seit Jahren eine Unterstützung hat zukommen lassen, so wird auch heuer der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Unterstützungs-Vereine der slavischen Universitätshörer in Graz wird für das Jahr 1882 eine Unterstützung von 50 fl. aus dem Landesfonde bewilliget. Poslanec dr. Vošnjak: Lansko leto dovolilo se je temu društvu 100 gl. podpore iu ue vem, zakaj se predlaga letos samo 50 gl. Iz društvenega poročila je viditi, da je lansko leto dalo dijakom iz Kranjskega podpore 77 gl., drugim dijakom pa čez 200 gl. Ker bi bila podpora 50 gl. premajhna, predlagam, da se dovoli tudi letos temu društvu 100 gl. (Podpira se — Wird unterstützt.) Berichterstatter Ir. Schaffer: Der Herr Vorredner hat ganz richtig angeführt, daß im vorigen Jahre diesem Vereine ein Betrag von 100 fl. bewilligt worden ist. Die Gründe, warum der Finanzausschuß heuer nur 50 ff. vorgeschlagen hat, sind folgende: Aus dem Berichte, der uns zugekommen, ist zu ersehen, daß die Mehrzahl der vertheilten Unterstützungen den Angehörigen fremder Länder und nicht Kramern zugekommen ist, indem Studenten aus Kram nur 77 fl., also nicht einmal die ganze vom Landtage bewilligte Subvention erhalten haben. Ferner beträgt die ge-sammte Gebarung des Jahres 307 fl. Wenn also der sechste Theil vom krainischen Landtage gedeckt wird, so ist das immerhin eine ansehnliche Unterstützung. Schließlich ist heuer an gar keinen Verein, nicht einmal an den Kranken-Unterstützungsverein in Wien, eine größere Subvention als 50 fl. bewilligt worden. (Predlog gospoda poslanca dr. Vošnjaka se zavrže in obvelja predlog finančnega odseka — Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak wird abgelehnt und der Antrag des Finanzausschusses genehmiget.) Endlich berichte ich noch über die Petition des Vereines zur Unterstützung dürftiger und würdiger Hörer an der Universität in Wien. Es ist das einer der zahlreichen humanitären Vereine der Wiener Universität, aus dessen Geschäftsberichte zu entnehmen ist, daß die Studirenden aus Kram in demselben entsprechend berücksichtiget werden. Analog dem vorjährigen Beschlusse des hohen Landtages wird auch heuer der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem juridischen Unterstütznngsvereine an der Wiener Universität wird pro 1882 eine Unterstützung von 30 fl. aus dem Landesfonde bewilligt. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Dr. Witter v. Savinschegg: In der 3. Sitzung wurde dem Finanzausschüsse eine Petition des Fischereivereines zur Berichterstattung zugetheilt. Der Fischereiverein bittet um eine Unterstützung und hat dem Gesuche die Statuten beigelegt. Der Finanzausschuß hat aus den Statuten ersehen, daß der Verein die Hebung der Fischzucht in den Seen, Flüssen und Teichen Krains bezweckt. In Erwägung des Umstandes, daß der Verein ein junger Verein ist, dessen Thätigkeit erst im Laufe des nächsten Monates beginnen wird, der große Auslagen hat, weil er Bruttapparate ankaufen muß, hat der Finanzausschuß für diesen Verein einen Gründungsbeitrag pr. 100 fl. in Aussicht genommen und stellt folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde dem Fischerei-Vereine ein Geldbetrag pr. 100 fl. als Gründungsbeitrag bewilliget. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Freiherr v. Apfattrern: Es hat sich die Gemeinde Slavina an den hohen Landtag — wie bereits im vorigen Jahre — um Abschreibung von Krankenverpflegskosten für Katharina Penko und Michael Berne als Angehörige dieser Gemeinde gewendet. Es ist nicht das erste Mal, daß der hohe Landtag über ein gleiches Gesuch zu entscheiden hat, sondern schon im vorigen Jahre wurde das Gesuch abgewiesen, wie auch diesmal der Finanzausschuß die Abweisung beantragt. Was speziell den Michael Berne anbelangt, so sind diese Kosten nicht in der hiesigen Krankenanstalt, sondern im Agramer Spitale aufgelaufen, und ist gerade die Gemeinde resp. der Gemeindevorstand im Verschulden, daß er über die Zeit, als dessen Entlassung aus dem Agramer Spitale noch angezeigt war, den gedachten abzuholen verabsäumte, wodurch die Kosten ziemlich bedeutend angewachsen sind. Nachdem sie sich übrigens auf den nicht besonders hohen Betrag pr. 34 fl. 50 kr. belaufen, so glaubt der Finanzausschuß, daß auch heuer kein Grund vorliege, in eine Nachsicht dieser Kosten und in die Abschreibung derselben einzugehen. Die zweite Person, für welche die Gemeinde Slavina die Petition überreicht hat, ist Katharina Penko, welche im Spitale zn Pola wiederholt verpflegt worden, und endlich auch dort gestorben ist. Von diesen Verpflegskosten hat der Landesausschnß einmal die Hälfte nachgesehen und dadurch sind sie auf 53 fl. reduzirt worden, welche die Gemeinde zu zahlen I)cu. Nachdem die Hälfte bereits nachgesehen ist, durfte der Finanzausschuß auch bei diesen Verpflegskosten keine weitere Nachsicht mehr üben und mußte beantragen, die Gemeinde Slavina umsomehr mit ihrer Bitte abzuweisen, nachdem sie im vorigen Jahre einen nicht unbedeutenden Beitrag zu einem Zwecke bekommen hat, für den sonst Beträge nicht gespendet werden, nämlich für eine Brücke, die beim Gemcindewege nothwendig war und wofür der Gemeinde mit dem Betrage von 150 fl. unter die Arme gegriffen wurde; daher glaubte der Finanzaus- schuß keinen Anlaß zu haben, diesfalls Gnade zu üben und stellt folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Petition der Gemeinde Slavina um Abschreibung der für Michael Berne im barmherzigen Bruderspitale zu Agram anerlaufenen Verpflegskosten pr. 34 fl. 50 kr. und der bereits auf die Hälfte redu-zirten derlei Kosten für Katharina Penko im Spitale zu Pola pr. 53 fl. 60 kr. wird keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Ich erlaube mir noch auf einen Gegenstand zurückzukommen, welcher aus dem Rechenschaftsberichte dem Finanzausschüsse zugewiesen wurde und welcher sich im II. Theil des §. 8 befindet. Den einen Theil davon, nämlich den Beginn, habe ich bereits die Ehre gehabt, dem hohen Hause vorzutragen. Die übrigen Theile dieses Paragraphes haben keinen Anlaß zu einer speziellen Bemerkung gegeben, nur zwei Gegenstände sind es, welche den Finanzausschuß zur Antragstellung veranlassen, nämlich erstens, die Normalschulfondsrückstände, welche bei den einzelnen Ortsschulbehördeu ausständig sind. Der Landesausschuß berichtet, daß diese Rückstände successive einfließen, sich jedoch dieselben mit 1. Juni 1881 auf 16.606 fl. 93 kr. belaufen haben, deren successive Einbringung natürlich fortgesetzt wird. In dieser Hinsicht stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesauschuß wird aufgefordert, die Realisirung der mit Ende 1880 verbliebenen Rückstände, Normalschulfonds-, Schul- und Concurrenzgelder pr. 16.606 fl. 93 kr. stets im Auge zu behalten. (Obvelja — Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand, welcher dem Finanzausschüsse zur Emanation Anlaß gegeben hat, ist die Mittheilung des krainischen Sparkasse-Vereines, welcher mit einem namhaften Betrage die hiesige Theaterunternehmung unterstützt hat, daher stellt ber Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der hiesigen Sparkasse-Direktion spricht der Landtag für die gewährte Unterstützung der hiesigen Theaternnternehmung seine dankbare Anerkennung aus und nimmt die übrigen Mittheilungen dieses Rechenschaftsberichts - Abschnittes zur Kenntniß. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Dr. v. Schrey: Die Lehrerschaft der Gurkfelder Schule hat eine Petition überreicht, worin sie bittet, es möge der hohe Landtag den: k. k. Landesschnlrathe nahe legen, daß die Dienstalterszulagen für die krainischen Schullehrer nach den derinaligeir Gehaltsklassen in den Beträgen von 600 fl., 500 ft., 450 fl. und 400 fl., nicht durchwegs mit 40 fl. bewilliget werden. Sie berufen sich auf das neue Schulgesetz vom 9. März 1879, welches alle jene Bestimmungen des Schulgesetzes von: Jahre 1873 aufgehoben hat, welche sich nicht in Uebereinstimmung mit der Novelle befinden, und zu diesen Bestimmungen gehören angeblich auch jene, welche die §§. 22 und 30 des Schulgesetzes vom Jahre 1873 dahin enthalten, daß die Lehrer, welche in definitiver Anstellung fünf Jahre lang an einer öffentlichen Volksschule ununterbrochen und mit einem entsprechenden Erfolge gewirkt haben, eine Dieustalters-zulage von 10 ^ des mindesten Jahresgehaltes erhalten. Da die niedrigste Gehaltsklasse 400 fl. beträgt, so wird die Dienstalterszulage derzeit mit 40 fl. bemessen. Nach dem neuen Gesetze aber, meinen die Lehrer, gebe es nicht immer Mindestgehalte von 400 fl., indem jetzt neue Gehaltsklassen bestehen und zwar mit 600 fl., 500 fl., 450 fl., 400 fl. und indem alle diese Gehaltsklassen bei jeder Schule im Lande vorkommen, so daß man nicht sagen kann, daß überall der Mindestgehalt 400 fl. betrage. Darum meinen die Petenten, müsse die Dienstalterszulage mit 10F von der jeweiligen Gehaltsklasse ausgemessen werden. Der Finanzausschuß findet diese Auslegung des Schulgesetzes ebenso unrichtig als erkünstelt. Es ist klar, daß das Schulgesetz vom Jahre 1879 die Bestimmung des §. 30 des Gesetzes vom Jahre 1873 nicht aufgehoben hat, daß also noch heute die Bestimmung gelte, daß Dienstalterszulagen vom Mindestgehalte von 400 fl. ausgemessen werden. Dieser Mindestgehalt ist auch in der Novelle vom Jahre 1879 vorgesehen, nachdem der §. 22 des früheren Gesetzes nicht ausdrücklich aufgehoben worden ist, gegen die Annahme einer stillschweigenden Aufhebung aber der Umstand spricht, daß eine Erhöhung der Dienstalterszulagen wohl nur durch eine specielle gesetzliche Bestimmung geregelt worden wäre. Es ist also klar, daß als Dienstalterszulage noch immer 10 % von dem Mindestgehalte pr. 400 fl. zu bemessen sind und daß der Landesschulrath in diesem Punkte ganz correct vorgeht. Der Finanzausschuß stellt also den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, dieser Petition werde keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Die Schulgemeinde Savenstein hat einen neuen Schulbau aufgeführt resp. sie steht im Begriffe, denselben zu vollenden. Nach dem Kostenvoranschlage ist ein Betrag von 10.219 fl. 57 kr. präliminirt und ist das Gebäude in Rohbau bereits fertig. Mit Rücksicht auf diesen hohen Aufwand und die Schwierigkeit der Aufbringung desselben aus eigenen Mitteln der Gemeinde hat der Landesausschuß eine Ban-Subvention von 800 fl. aus dem Kredite pro 1881 bewilliget. Die Schulgemeinde vermeint nun eine höhere Subvention in Anspruch nehmen zu können und wendet sich an den hohen Landtag mit der Bitte, die Subvention von 800 fl. auf 2000 fl. zu erhöhen, ihr also eine fernere Subvention von 1200 fl. zu bewilligen. Sie führt an, daß die Kosten 10.200 fl. betragen, daß die Schulgemeinde arm sei, daß sie nur 2400 Seelen zähle, daß sie durch Hagelschlag und Mißernten heimgesucht wurde so wie auch durch die Concurrenz zum Baue eines Pfarrhofes in Anspruch genommen worden ei, daß ihr also alle Mittel fehlen, um den in Rohbau ertigen Bau zu vollenden, indem sie bereits die Kosten ür den Pfarrhofbau nur durch eine 195 L Umlage jabe aufbringen können. Aus den Akten des Landesausschusses hat sich der Finanzausschuß überzeugt, daß in Bezug auf die Gewährung einer Subvention der Landesausschuß eben so weit gegangen ist, als es mit Rücksicht auf die Ansprüche anderer würdigerer weit ärmerer Gemeinden möglich war. Weiters ist erwogen worden, daß dieser Schulhausbau mit einem großen Kostenaufwande durchgeführt wurde, der in dieser Summe nicht absolut nothwendig war, indem die Herstellung einzelner Lokalitäten, als der Wohnung für den zweiten Lehrer, eines Bibliothek-Zimmers hätte unterlassen werden können.' Nachdem bei diesem Kostenaufwande auch die ganze Natural-leistnngs-Reluition mit inbegriffen ist, so kann man auch diese Baukostenziffer nicht als eine an und für sich bedrückende ansehen, nachdem Naturalleistungen sonst von den Gemeindemitgliedern unmittelbar bestritten werden. Die Steuerleistung beträgt jährlich 3500 fl., es ist also dies eine Gemeinde, welche sich durch Steuerumlagen behelfen kann, wärend in vielen anderen Füllen Gemeinden mit einer viel geringeren Steuer-leistung höhere Schulbaukosten bestreiten. Die Bemerkung endlich, daß die Gemeinde durch die Kosten für den Pfarrhofbau in Anspruch genommen worden sei, kann nicht gut beachtet werden, da die Verpflichtung der Gemeinde zum Schulbaue ebenso eine gesetzliche ist und es Sache der Gemeinde gewesen wäre, auf die Erfüllung dieser beiden Verpflichtungen rechtzeitig Bedacht zu nehmen. Wenn auch also der Finanzausschuß sich nicht entschließen konnte, die Gewährung einer weiteren Subvention zum Schulhansbaue zu beantragen, so hat er doch nicht verkannt, daß die Gemeinde große Anstrengungen machen müßte, um den halbfertigen Bau zu vollenden. Mit Rücksicht darauf glaubte der Finanzausschuß , den Landesansschuß ermächtigen zu sollen, einen Vorschuß für diesen Bau in dem Falle zu gewähren, als die näheren Erhebungen über die Umlagen die Nothwendigkeit einer solchen Unterstützung außer Zweifel stellen sollten. Es wird gewiß auch der Gemeinde mit einem Vorschüsse von 1000 fl. mehr geholfen als mit einer Unterstützung von ein Paar hundert Gulden, die man etwa bewilligen würde. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: .Der hohe Landtag wolle beschließen, daß dieser Petition keine Folge gegeben, der Landesausschuß jedoch ermächtiget werde, nach Maßgabe des Resultates genauerer Erhebungen über die Mittel der Gemeinde derselben einen unverzinslichen Bauvorschuß aus demLandes-fonde bis zum Betrage von 1000 fl. zu gewähren und die hiefür angemessenen Rückzahlunqsfristen zu bestimmen. (Obvelja — Angenommen.) Der Lehrer Ivan Lapajne von Gurkfeld hat eine Petition überreicht, worin er um die Rückerstattung eines in den Lehrerpensionsfond gezahlten Betrages von 80 fl. bittet. Es wurde dem Lehrer Lapajne, als er aus Steiermark nach Krain übersiedelte, ein Gehaltsabzug für den Pensionsfoud von 80 fl. gemacht, obwohl er einen ähnlichen Beitrag früher für seine Anstellung in Steiermark an den dortigen Lehrerpcnsionsfoud ent-richtete. Ini Jahre 1880 ist das vom Landtage beschlossene Gesetz sanctionirt worden, zufolge dessen Mitglieder des Lehrstandes, welche von einer öffentlichen Volksschule eines anderen Kronlandes an eine Volksschule des Herzogthums Krain übertreten, für jenen Theil ihrer Dieuftbezüge, für welche sie bereits den Beitrag zum Pensionsfonde geleistet haben, von einer neuerlichen Entrichtung dieses Beitrages dann befreit werden, wenn das betreffende Kronland nach den Grundsätzen der Reciprocität vorgeht. Der Petent beruft sich auf dieses Gesetz und sagt, er dürfte der einzige Lehrer sein, der in zwei Kassen Gehaltsabzüge entrichtet bat, und nachdem das ungerecht sei, so bittet er, daß ihm dieser Betrag von 80 fl. aus dem Lehrerpensionsfonde zurück erstattet werde. Der Finanzausschuß hat diese Petition zur aufrechten Erledigung nicht für geeignet befunden, das bezogene Gesetz trat am 10. Dezember 1880 in Wirksamkeit und eilte Ausdehnung desselben auf die vor dessen Kundmachung bestandenen Verhältnisse ist nicht nothwendig , aber auch nicht zweckmäßig, weil sich über weitere diesfällige Ansprüche kein Urtheil fassen läßt, es ist auch zu erwägen, daß dieses Gesetz sich nur auf jene Lehrer bezieht, welche nach der Kundmachung desselben nach Krain übertreten, nicht aber damals schon-im Laude waren. Auch müßte erhoben werden, in wie weit in Steiermark ähnliche Fälle pro praeterito nach den Grundsätzen der Reciprocität behandelt werden. Mit Rücksicht auf diese Sachlage so wie mit Rücksicht darauf, daß die Lehrerpensionskasse den Landesfond ohnehin sehr in Anspruch nimmt, wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen, diesem Gesuche werde keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Ireiherr v. Zaufferer: Im Rechenschaftsberichte kommt unter Marg. Note 60 der Antrag des Landesausschusses vor, der Stadtgemeinde öernembl einen Beitrag von 200 fl. zum Ausbaue einer Cisterne zu bewilligen. Die Stadtgemeinde öernembl ist im Vorjahre mit dem Ansuchen an den Landtag herangetreten, um für eine neue Herstellung der Cisterne einen Beitrag zu erwirken. Dieses Gesuch wurde dem Landesansschusse mit dem Aufträge übermittelt, die nöthigen Erhebungen zu pflegen. Derselbe beantragt den Beitrag von 200 fl. Die Majorität des Finanzausschusses kann sich jedoch diesem Antrage nicht anschließen bei dem Umstände, als Öernembl eine der größern Gemeinden und speziell eine Stadtgemeinde ist, daher derselben für die Herstellung einer gewöhnlichen Cisterne nicht leicht ein Landesbeitrag bewilligt werden kann, weil dadurch ein gefährliches Präjudiz geschaffen würde, indem es viele Gemeinden in Krain gibt, welche keinen ordentlichen Brunnen besitzen, und dieselben dann den hohen Landtag mit derartigen Gesuchen förmlich überschwemmen würden; aus beut weiter» Grunde, als für die Cisternen- Seja se konča ob 15. minuti čez 2. uro. bauten kein Kredit besteht, bei dem Umstande, als die Herstellung der Cisterne nicht einen so bedeutenden Betrag in Anspruch nehmen wird, wie er im Projekte dargestellt ist, da die Arbeiten für die Reinigung und Aussch öpfung der gegenwärtigen Cisterne durch Naturalleistungen besorgt werden können, da ferner die auf 420 fl. veranschlagte Herstellung der Häugerinnen und Abfallröhren, welche auf dem Schloßgebäude angebracht werden sollen, doch von dem Besitzer des Schlosses, welcher in erster Linie davon Nutzen ziehen würde, getragen werden soll, aus betn schließlichen Grunde, als der Finanzausschuß in Ermangelung eines Rechnungsabschlusses und Präliminares für das laufende Jahr sich die Ueberzeugung über den ungünstigen finanziellen Stand der Gemeinde nicht verschaffen konnte, da dieselbe auch nicht um eine höhere Gemeindeumlage eingeschritten ist, wie eben kein diesbezügliches Gesuch vorliegt, daher der Finanzausschuß den Antrag stellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: es werde der Petition der Stadtgemeinde Černembl um einen Unterstützungsbeitrag für die Herstellung eines Brunnens keine Folge gegeben. (Obvelja — Angenommen.) Abgeordneter Ledenig: Mit Rücksicht auf die bereits vorgerückte Stunde erlaube ich mir dem hohen Hause den Schluß der Sitzung zu beantragen. (Obvelja — Angenommen.) Landeshauptmann: Die nächste Sitzung findet Dienstag den 11. Oktober d. I. Vormittags 10 Uhr statt. (Dnevni red: glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : siehe nächste Sitzung.) Der Finanzausschuß tritt sofort nach Schluß der öffentlichen Sitzung und der Reformausschuß Montag den 10. d. M. um V»4 Uhr zu einer Sitzung zusammen. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 2 Itljv 15 Minuten. Založil kranjski deželni odbor. Laibach. Druck von I. R. Millitz. 14