¦<4>,T -4 Z*" *> ¦ 1849. ___________,______________,71________^______________^_______^ V Samstag den 22. December. Vuln'rllial-Verlttutbarnugon. Nr. ^3^. (3) Z. 21^. K u d m a ch u n g der k. k. politischen Lande sorg anisi-rungs - (5 0 m m issi 0 n fr'i r d a s K r o n-l a n d K r a i n. — Betreffend or> Behandlung der politischen l. f. Beamten aus Anlaß der Organisirung der neuen politischen Admrnistra- tion. __ Zufolge a. H. Genehmigung vom H:z. Dec^ I^,W hat der Herr Minister des Innern mit hohem Erlasse vom I-l. l. M., Z. Ni,45<>, über die Behandlung der politischen l. f. Beamten aus Anlaß der Organisirung der neuen politischen 'Administration nachstehende Verordnung anher bekannt gegeben, welche hiernnt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.— §. 1. Mit dem 15. December 1d,4!> treten sämmtliche Concepts-Bcamte, welche bei den, in den Kronländern Böhmen, Mahren, Schlesien, Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Tirol, Eteiermark, Harnten, Krain, in dem Kustenlan-de und Trieft bestehenden Gubenuen, Landes- ^ regierungen, Kreisämtern oder ersten l. f. politischen Instanzen angestellt sind, in den Stand der Verfügbarkeit. — .(>. 2. Jeder im Stande der Verfügbarkeit befindliche Beanrce ist verpflichtet, sich überall, ohne Unterschied des Kron-landcs, im Staatsdienste verwenden zu lassen.— Dagegen behält er den mit seinem bisherigen Dienstgrade verbundenen systemisirtcn Gehalt, so wie die bisher bezogene Personalzulagc und das Quartiergcld, letzteres so lange als er sich an dem Orte befindet, für welchen dasselbe systc-nüsirt ist — auch werdcn ihm die Dicnstjahrc ohne Unterbrechung fortgezählt. — Der Anspruch auf die mit der Function selbst verbundenen Bezüge, als Functionszulage, Tafelgelder, Kanzlei-pauschalien u. dgl. dauern so lange fort, bis die Behörde, bei welcher der Bezugsberechtigte angestellt ist, aufhört, oder die Zuweisung desselben zur Verwendung bei einer Behörde des neucn Organismus erfolgt. Mit dem Eintritte in den Stand der Verfügbarkeit erlischt in Fallen von Uebersiedlungen aus Anlaß dieser Zuweisung der Anspruch auf Uebersiedlungs - und Reisekosten-Entschädigungen. — ^'. 3. Der Stand der Verfügbarkeit hört auf: a) durch Verleihung einer Dienstesstellc in dem Stcnus der neuen Behörden; l>) durch Versetzung in den zeitlichen Ruhestand; <>) durch Pensionirung. — H. ^4. Jene im Stande der Verfügbarkeit befindlichen l. f. politischen Beamten, welche noch vor dem Beginne der Wirksamkeit der neuen Verwaltungsbehörden Dienstesstellen bei diesem letzteren erhalten, sohin unmittelbar aus ihrer gegenwärtigen Anstellung in den Status dieser neuen Behörden eingereiht werden, treten m dem Augenblicke, in welchem sie für ihren neuen Dienstposten beeidet werden, aus dem Stande der Verfügbarkeit. Letzterer hat für dieselben nur die Folge, daß sie aus Anlaß des Antrittes ihres neuen Dienstpostens keinen Anspruch auf Diäten und Uebersiedlungö- und Reisekosten-Entschädigung haben. — K. 5,. Mit der verliehenen Stelle erhalt der Beamte den mit derselben systemmäßig verbundenen Gehalt und die übrigen Bezüge gegen Einstellung der bisherigen. — Sollten diese letzteren die mit der, gleich bei Einführung der neuen Organisation oder "in der Folge während des Begünstigungs-jahres verliehenen Stelle ihm jeweilig zukommenden Bezüge übersteigen, so wird der über- steigende Betrag denselben belassen. — H. tt. Jedem dermal mit Gehalt angestellten Conce p ts beam ten, weicher nicht entweder eine snstemisirtc Stelle erhält, oder in denbleibe n-den Ruhestand zu treten hat, wird das Begünstigungsjahr bewilliget.— §.7. Für jene Beamte, welche unmittelbar nach der Auflassung der Behörde, der sie angehören, ohne eine sy-stcmisirte Srelle zu erhalten, in außerordentliche Verwendung treten, beginnt das Begünstigungsjahr von dem Zeitpuncte, mit welchem diese Verwendung aufhört, für die übrigen mit dem Zeitpuncte, wo die Behörde, bei der sie angestellt waren, aus der Wirksamkeit tritt. — §. s. Wer bis zum Ablaufe des Begünstigungs-zahieö nicht eine systcmisirte Stelle erhält, wird in den zeitlichen Ruhestand verseht. — § i). In om Stand der Verfügbarkeit treten aus gleiche Weise alle bei l. f. politischen Behörden mit Gehalt angestellten Manipulations- Beamten — ^ie erhalten dadurch dieselben Ansprüche uuo übernehmen dieselben Verpflichtungen, wie die in den Stand der Hicrfügbarkcir tretenden Con-ccpts-Beamten, sind aber, wenn sic nicht entweder eine systemisirtc Stelle erhallen, od^r nach den bcltchenden Vorschriften in den bleiocn-den Ruhestand versetzt wct'dcn, gegen Abrechnung cines entsprechenden Betrages an den, oen ein- ! zelnen Behörden zugemessenen Kanzlei - '^anschalten in Verwendung zu dringen. - FaU5 sie Be Hufs einer solchen Verwendung an einen anderen Ort als den ihrer gegenwärtigen Anstellung versetzt werden, erhalten sie eine Pauschalcntjchädi gung für die UcbersiVdllmgskosten mit zwanzig Percent ihres letzten Gehalts. — Diese Uebersiedlungs-Entschädigung wird auch jenen Kanz-ll'ibeamteti zugestanden, welchen eine systemisnte, Gtclle vcrlichm wird, mit der keine höhere, als ihre bisherige Besoldung verbunden ist. — §. 10. Auf jene Kanzlei-Practikanten, welche dele>tö wenigstens 3 Jahre mit gutem Erfolge in Verwcir-dung stehen, i!t mit der LandeScommission billiger Bedacht zu nehmen, und deren zeitweilige Zu-tyeilung an die eine oder andere politische Stelle Behuss der Besorgung der Kcmzleigeschäfte, unter theilweiser Verminderung des Kanzlei - Pauscha-es nach Thunllchkeit zu veranlassen. - In diesem Falle genießen dieselben die Begünstigung, daß ihnen, wenn sie unmittelbar aus dieser Verwen dung in eine definitive Bcdicnstung übertte-ten, ihre Dienstjahrc ohne Unterbrechung angerechnet werden. — H. II. Sämmtliche Beamte Einer Kategorie, sie mögen bel den Statthal-tcreien, Krctsregierungen oder Bezirköhanptmann-schaften angestellt si-yn, bilden in dem Kronlande, wo sie angestellt sind, einen -l räutsch, und eine Meile von der Wiener (Som-merzralstraße, und von der Staatseisenbahn eine Meile entfernten landtästichen Gutes Wildenegg sammt t'lnxll!,>> i^.^il-'X'!!!,^ gcwilligct, und hiezu drei Termine, und zwar auf den N>. December l. I, dann 2i. Jänner und 5. Februar l^N, jedesmal um Il> Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechtc mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieses Gut weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungß-tagsatzuug um den Schätzungöd<'trag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei ber dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würde Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die diesifälligen Licitations-bedingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden oder bei dem Vertreter des Ere-cutionsführers, Hrn. Dr. Anton Rack, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Lmdach den !tt. October 18^9. Nr 12621. lAnmerk. Bei der ersten Feilbietung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Laibach am l5, December 1849. Z. 2-!l4 (3) Nr. 127l^. Von dem k. k. ZttM' und Landrcchle in Krmn wird dem Herrn Gregor Kolkitsch mittelst ge^elrwättigcn Edlcts erinnert: (5s l)abe wldcr densilben bei diesem G^rlchte d,e Frau Margarecha Podboy Klage auf Zahlung einer Mietyzitlsforde-rung pr. 140 si. L. M. eingeoracdt, und um eine Tagsatzung, welche auf den 18, März 1850, früh ^9 Ul)r dcstlmmt wurve, nachgesucht. 392 Da der Aufenthaltsort des Beklagten Hrn. (5 reg or Kolbitsch diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocatcn l)i-. Anton Rack als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden welden wnd. Hr. Gregor Kolbitsch wird dessen zu dem Cnde erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erschtinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Ol'. Rack, Nechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich ftlbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, ins besondere, da er sich die aus seiner Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Won dem k, k. Stadt- und itandrcchte. Laibach den 14. December 184!». Z. 231«. (3) Nr. 4701. Kundmachung. Die hohe Ministerial-Post - Section hat mit Erlaß vom 14. November d. I., Zahl 761Njl'.8., die von dieser Ober- Postverwal-tung beantragte Errichtung einer täglichen Mal-lefahrt auf der Route zwischen Adelsberg und Fiume genehmiget. Diese Mallefahrt wird von Adelsberg aus mit 1. und von Fiume aus mit 2. Jänner 185N ins Leben treten, und zwar in dcr Tourfahrt von Fiume täglich um 2 Uhr Nachmittags abgehen, und um 9 Uhr 45 Minuten Abends in Adelsberg eintreffen, in der Retourfahrt aber von Adelsberg täglich um 1 Uhr 4tt Minulen Nachmittags abgefertigt werden, und um 9 Uhr 15 Minuten in Fiume anlangen. — Die auf dieser Route bereits bestehende tägliche Reiipost bleibt in dem Course von Adelsberg nach Fiumc unverändert, in der Tour von Fiume nach Adelsberg wird dieselbe jedoch aufgehoben und durch die Mallepost ersetzt. — Die Aufnahme von Reisenden bei diesen Mallefahrten wird auf den Hauptwagen beschränkt, und d^s Passagiersporto auf 29 kr. 6. M. pr. Meile festgesetzt, wobei ein Perzen-teuzuschlag nicht Statt findet; das Freigepäck? wird auf 40 Pfund Gewicht und INN fi. Werth bestimmt. Im Einklänge mit der Errichtung dieser täglichen Mallefahrt wird den k. k. Postämtern in Sagurie und Feistritz vom 1. Jänner 185N angefangen, auch die Besorgung deö Fahr-postoieimes übertragen. — Was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — K. K, illyrische Ober - Post - Verwaltung. — Laibach den IN. December 1849. Z. 2309. st) Nr. 4556. Kund m a ch u n g. In Folge Anordnung der Postsection des hohen k. k. Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, vom 9. August 1849, Z. 5397, sind: 1. die in Mauthhauscn und Grein bisher bestandenen Briefsammlungen in Postämter mit Pferdewechsel umgestaltet; 2. in Steyeregg und Zelt in Ober-Oesterreich Post^ Aemter mit Pferdcwechscl; 3. in Pregarten u. Perg in Ober-Oesterreich Postämter ohne Pferdewechsel errichtet worden. — Die Postdistanzen wurden- wie folgt festgesetzt: zwischen Linz und Eteyeregg auf ',g Posten, zwischen Steycregg u. Mauthhauscn auf'/« Posten, zwischen Mauth-hausen und Zell auf 1'^ Posten und zwischen Mauthhausen und Grein auf 2'^ Posten. — Die neuen Postämter ln Mauthhausen, Pregarten und Grein werden sich mir der Aufnahme und Bestellung von Correspondenzen und Fahrpostsendungen, jene in Steyeregg, Perg und Zell vorläufig nur mit der Besorgung oer Correspondenzen befassen und ihre Wirksamkeit mit 29. November 1849 beginnen. — Diese Postämter erhalten ihre Verbindung durch die täglichen Rcitposten zwischen Linz und Zell, über Mauthausen, zwischen Mauthhausen und Grein, dann durch die tägliche Botenfahrpost, zwischen Mauthhausen und Weitersdorf. — Was hrermü zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — K. K. illyr. Oder-! post-Vexwaltung. — Laibach den 19. Novem-oer 1849. i Z. 2327. (3) Nr. 4899. ! Kundmachung. ! Bei dem k. k. Postinspcctorate in Eger ist eine Accessistenstelle mit dm, Gehalte jährlicher 35U si., gegen Erlag der Caution lm Betrage der Besol-dung, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um dlest oder um eine Accessistenstelle mit3NN st., in jenem Falle, wenn dle erstgedachte im graduell lcn Wege besetzt werden sollte, haben die gehörig documentirten Gesuche, unter Nachweisung der Studien, der Kenntniß von der Postmanipulalwn und der beiden Landessprachen, im Wege oer vorgesetzten Behörde bib 20. December l. I. bei der Prager Obcrpostverwaltung einzubringen, und darn, zu bemerken, ob und mit welchem Beamten bei dem emgangserwa'hnten Amte sie etwa, dann in welchem ^>rade verwandt oder verschwägert sind. — K, K. illyrische Oberpostverwaltung. La»bach dtn IN. December 1849. Z. 2326. (3) Nr. 4794. Kundmachung. Die k, k. Ministcrial'Pojtstclion hat mit dem hohen Erlasse vom 27. v. M, Z. 4644, den hierortigen Antrag genehmigt, daß dle gegenwärtig bestehenden wöchentlich dreimaligen Post« dotensahrten zwischen Blciburg und Völkermarkt auf tagliche Course vermehrt werden. — Diese üurse, wodurch der Htadt Bleiburg ut,o dem, dem dortigen Posiamce zugewiesenen Bestellungsbrzirke nach allen Richtungen und namentlich nach dcr Hauptstadt des Kronl^ndeS Kärnten sich eine tägliche Co'.respolidenzgelegenhl'it eröffnet, werden mit l. Jänner 185N beginnen und nach der bisherigen ^ursordnuilg befördert werden, — Was hlemlt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — K. 6. lUyasche Oberpostverwaltung. Lalbach den 8. December 1849. Z. 2330. (2) Nr. 4978. Kundmachung. In der Stadi s_?eru«iul>l, im Neustadtler Kreise, wird mu 1. Jänner I»5U eine Brief, sammlung in das Leben treten, Bnese und Fahrpostsendungen bis zum Gewichte von 1U P» besorgen, mit den Postämtern Neustadt«, Litta,, Laibach, Carlstadt und Agram Briefpost-, und mit dem Postamte Mottling zugleich Fahrpost, karten wechseln, uno mit dem letzt.reu Postamtt eine wöchentlich dreimalige Botenpostvcrdindung in folgender Ordnung unterhalten: Am Sonntag, Dinstag und Donnerstag hat d.r Bote in Mottling Abends einzutreffen, um die Influenz auf die Carlstadt-Lalbacher Malle- und beziehungsweise Rcitposten zu erreichen, dort zu übernachten, 5as Einlangen der Laibach-Carlstädter Post abzuwarten und nach erfolgter Uebernahme der für <^l-,>«mdl eingelaufenen Briefe und Fahrpost-sendungen sich ««aufgehalten zurückzubegeben. Den z BelteUungsbezuk dieser Brlessammlung yaben nachfolgende Ortschaften zu bilden: !. Pfarr bezirk littl-l^indl, s) im Bezirke Krupp: Stadt Oi'uolnl)!, Vorstadt ^^nje, Ortschaften Dolejnavas mit üujanavas, Gpstava, Loka, Kocerje, Sribnik, linl.erbaka ? Oberbaka, Sajiveib, Tusentbal, Kajlbereber«;, Woi'ic-berg, INaklo, liodinc, Glove, Solo bei Otovc, ßuvanc, Lojive, Pctcrsdorl, Micliclsdoi f Ku/iendoiJ", Cudnoselo, Uesinc; b) tm S3eAitfe 4pöUanD: JJoblic'c, Terclouik, Mayerle, lii-s.rica, Grie; Jenujjavas, Dragovanjavas, .Braiija, 'J'ancbcrg, Jircznik^ mit Dem S>ct)lojje Turnau, Sclo bei Tuinau, Golek, l^dlok, Setipck; Lerdarce, Labina, Jjularaj, Soveuie. - II. g>foi-rbesue SBcinifc, a) im ©ejiile fttupp: Weiuic, Podklanc, Golek, (Jgulin, Dreaovi, Secoscict1, I cckovce, Kovarii grad, Unkuvce, Otok, Perudini, HrasL bei Weinjc, Weilsbcrg, Labina bei Wehsberg, Bnenna, Kersfloif, üresnik, Sieu* unb 2tlt - Linden, Ober-.unb Unter* Sidior, Daniel ? Winkel bei Darnel, Jiojatjjej b) tm Jöejufc ^)ölIanD: Žabuje , OberJi , Dragalus , ()ij(|(;ngrac, ©tups' unt> Älein»JNervacje. — J1J, ^fatr* bejirf 4i>relofa: Balkovjo, Dcane, Ger-dune, Jakowine, Groci, i'reloka (Söerborf), Unter - Preloka (Dibine), S>btt-¦ unb Unter* Sile, Seno/el, SweU-rse. — IV. ^farr« b e 3 i r t €5 ct) ro e i n bve r g: Bergcl, Draca, Ne-suvak, Sole(i(*? Sweinberg. — 2öa6 bienüt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wlrd. — !K. K. illyr. Obelpostverwaltung. Laibach den 11. December 1649, g. 2H^l. (2) Nr. ^043. Edict, Vom Bezilkogelichle Ootischee wi^d bfk.innt gemacht-. Es ,iy über Ansuchen des Iosepl) Weiß roil Allsliesach, in dit creculive Fcilbiesuna. der, dem Thom^ib Sl^l^ei- ^ehöliqen, im Vluiidbucke des Hei» ^ zogltmms Glittschre »ujj ^ecis. Nr, 1304 vvskom» melidc,» '^ U b. Hude, s^iuint Wohü » u^,d W'r.l)' sch^fiogclaudlN (^oiis, 9il. l9 in Alnviesac!), im Eckä" zunszSwerit e p. 6^« sl. , dalln d»>l iym und dejsen ^heweibc M.nla Elalzcl qlp'atidctm und aufllZ st. geschätzten F.U r^lsse, f>l>tl>. schuldiger 2l)0 fi. c:. «, l!. gtwiUiget, und ^,ur ^orn.'.hine die erste Tagfah't auf den 8. ,^äm,tr l85l), dir zweilc Taqlahrc auf den 7. Februar >850, t'i^ d!ittrTagf.ihll auf de» 7. März l850, jedec-m.U um ll> Uhs ^crmililigs »>, loco Alt. flitsacd mil dem !^«isatze angeordnet wotdei,, daß sowohl die HeaUiäl als Fmi»ie, nöthigenfalls auch unler drm Schahun^srretthe welde» l)inlang