@ Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 4. Laibach, 1901. IX. Jahrgang. Das Eisen in Rrain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Milliner. Die Eisen- und Stahlwerke im oberen Savethale. Die GewerJcherren an der Sava. Der Ursprung dieser Gewerke ist ziemlich dunkel. Valvasor III. 893 spricht von Privilegien Friedrichs von Ortenburg ddo. 24. August 1381. Mit dieser Angabe stimmt gut überein die Bittschrift der „N. und N. Gewerke der Eisen-perkwerch am Jauernik, As slin g und in der Alben“ ddo. prses. 22. April 1574 an den Erzherzog, in welcher sie sagen: „Im verschinen 72ten Jahr haben wir auf den Ed. ehrf. Herrn Georgen Singer etc. und in der Pfandscbafts-Commission verordneten Comis-sari supplicando gelangen lassen, damit er unser, noch von den Grafen zu Cilli löb. Gedächtniss habende Frayhayt deren Copie beiliegt, bei Eur Fr. Drhl. zu confirmiren fürtragen hätte sollen.“ Leider fehlt dieses Actenstück jetzt, und leider haben die Herren das Datum im Begleitschreiben nicht angegeben, wohl aber geben Junauer und Bottenmanner in einem undatirten Concepte an, dass es über 200 Jahre her sei, seit die Cillier Grafen die Freiheiten ertheilten. Dies stimmte mit Valvasors Angabe, welcher das Jahr 1381 nannte. Ueber die Entstehung des Bergwerkes und der ersten Freiheiten für dasselbe, seitens der Cillier Grafen, liegt uns ein Promemoria der Gewerken an den Oberbergmeister Singer von 1574 vor, in welchem es heisst: „Wir haben gemeldet, wie die Unterthanen oder Gereuter in der Alben ob Assling von Weiland Graf Friedrich von Ortenburg eine gefertigte Befreiung über die Plahütten und Hammerwerke in vermeldter Alm haben, wovon wir glaubwürdige Unterschrift gefunden.“ „Das gleichwohl vermeldte Unterthanen und Gewerken dazumal sie ihren alten Plaofen in der Alben gehabt. Wie aber hernach und bei vielen Jahren mit Landsfürstlicher Consens ein Bressanischer Plaofen daselbst in der Alben aufgerichtel, der auch noch im Werk ist, seien dagegen die andern kleinen teutsehen Plaofen1) um des mehreren Auflaufenden Unkosten willen verlassen und deren ausser des ainigen Bressianischen neuen Plaofens in der Alben und dann eines herunter zu Assling beim Dorf und der Landstrassen, so Herr Graf zu erbauen erlaubt, der alten Plaofen keiner mehr dieselben Unterthanen in der Alben, so die Alt-Ortenburgerische Freiheit haben, sind auch nicht mehr Gewerken, sondern Bauern, arbeiten und behelfen sich ihrer Gründe und Gereute, so sie in der Alben gemacht, deren nun-malen fast viel hineinkommen, mit Schwendung des Gehölzes sehr grossen Schaden thun, alles im Namen und Schein ihrer Bergwerksfreiheiten, welches ein Missbrauch ist und Eu. Frstl. Durchl. in mehr weg zu Nachtheil und den jezigen Gewerken zur Hinderung reicht.“ Die Gewerken bitten nun, der Erzherzog möge durch den Vicedom „denen in der Alben ob Assling habende Original-Freiheiten abfordern und ungefähr auf den Inhalt wie andern dergleichen Eisenbergwerk in Crain begabt und fürgesehen, corrigiren und den jezigen wesentlichen Gewerken der Plahütten und Hammerwerk in der Alben und an der Saw übergeben.“ Dieser Auseinandersetzung gemäss hätten im XIV. Jahrhundert die Bauern bei Heil. Kreuz zuerst für ihre primitiven Oefen die Concessionen vom Cillier Grafen als Herrn von Weissenfels erhalten, und erst später wären die Italiener nachgerückt, welche ihre brescianischen Oefen erbauten, die Bauern überflügelten und bei Seite schoben. Letztere hin-gegegen hüteten ihre Freiheitsbriefe und wollten sie nicht herausgeben. i) i) Vielleicht durch Kärntner Schmiede, welche hier vor den Italienern einwanderten.. Ueber die Alben zog ein vielbenützter Saumweg nach Kärnten hinüber, der auch von Schmugglern fleissig fre-quentirt wurde. So schreibt z. B. die Grazer Kammer unterm 31. December 1571 an den Landeshauptmann von Krain, Herwart v. Auersperg, es sei ihr angezeigt worden: „wie durch die krainerischen Sämer mit Honig, Wein und Salz über die Risen und Asslinger Alben in Kärnten, und entgegen wiederum mit Haar und Leinbat (Flachs und Leinwand) dahin in Crain, ungeacht das er Einnehmer solche Risen zu zweienmalen abgraben lassen, aber dieselben allzeit wieder durch die Samer eröffnet worden, als einen verbotenen "Weg“, dadurch käme die Mauth an der Wurzen gar in Abfall. Der Landeshauptmann möge dagegen einschreiten. Hinsichtlich der Organisation der Gewerke trifft Valvasor 1. c. gewiss auch das Richtige, wenn er sagt, dass die Gewerke „zu Viertheil — oder halben Ofen bestritten“ hätten, da wirklich nachweisbar anfänglich mehrere Gewerke bei einem Ofen Antheilsrechte besassen, ähnlich wie dies ursprünglich auch in Eisnern1) und Krop der Fall war. Nach und nach wurden diese Antheile in Sava in einer Hand vereinigt, während sie in Eisnern ganz zersplittert wurden. Die Aehnlichkeit in den ursprünglichen Zuständen zeigt sich auch in der Rechnung nach Arbeitswochen hier wie dort. So schreibt der Pfleger von Görtschach, Hans Na glitsch, anlässlich der Oberbergrichter-Wahl unterm 12. October 1578, er sei: „der khl ein sten a in er, namblich an den neuen Plaouen zu Assling, darin ich auch neun Wochen zu arweiten hab“. Mit neun Arbeitswochen nennt er sich der Kleinsten einer. — Der Unterschied gegen Krop und Eisnern lag somit nur in der Ausgestaltung der Werke im Laufe der Zeit. Hier wurde den Erzen entsprechend Bergbau auf Schlägel und Eisen betrieben und Stahl für den Export fabrizirt, die Zahl der Besitzer aber vermindert, bis nur mehr einer übrig blieb. Dort wurden nur Nägel fabriziert, die Reihenwochen immer mehr zersplittert, bis es zu Besitzern von kaum einigen, oder einem einzigen Tage in der Campagne kam. Sehr wichtige Auskünfte über die Verhältnisse der hiesigen Gewerkschaften erhalten wir aus einem Vollmachts-Schreiben, welches Santi Mar diesi und Bucelleni dem Francesco Malvasia ausstellen, sie bei der zweiten Oberbergrichterwahl zu vertreten, da sie in Geschäften nach Italien reisen müssen. Ursprünglich lautete die Vollmacht auf „Ludovico Etolai2) di Trieste“. Aus diesem wurde durch Ueberschrift und Rasur des Striches am d „Francesco Malvasia di Venezia“ gemacht; die beiden Schriften sind wohl zu unterscheiden, da die Tinte der Ueberschrift schon braun, die der Unterschrift aber noch kohlschwarz ist. Da heisst es nun, dass Santi Marchesi für sich und Bucelleni will, dass der Bevollmächtigte „die Stimme abgiebt für fünf die wir da sind“ „per cinque di noi che siamo“ — datirt ist die Vollmacht „alle fucine di Jeseniza adi 4. set-temb. 1579.“ >) Cf. „Argo“ Vili., p. 1. J) Dieser Mann heisst bald Ludovico Bartholay, bald Ludovico Etholai und Etolai. Unterm 28. October 1579 berichten „N., die Verlag- und Inhaber des Lucatellischen Hammerwerks zu Assling“ dem Vicedom Bonhomo, „dass die Lucatellischen und weiland Jeronimo Schwarz seliger, noch vor vierzig Jahren das berürt Bergwerk inne gehabt, und wir den Lucatellischen Th eil viel Jahr verlegt haben. Als aber die Lucatellischen gegen uns in sehr grosse Schuldenlast eingerunnen und nicht bezahlen konnten, ist uns ihr Theil noch im 67er Jahr (1567) um unsere Anforderungen eingeantwortet, und die Zeit herum durch uns gebaut worden. Nachdem aber die Lucatellischen alsbald nach geschehener Einantwortung sich unterstanden, allerlei Eintrag zu thun, haben sie uns die Freiheiten, so sie ohne allen Zweifel gehabt, oder ihre Erben noch haben, nicht zugestellt, so dass wir den Inhalt derselben nicht kennen. Das ist aber nicht allein uns, sondern mäniglich im Land bewusst, dass solch Bergwerk vor 40 Jahren nicht allein erhebt, sondern auch im Schwung gewesen ist. Und weil wir nicht zweifeln, dass die Lucatellischen und Schwarz seliger, über solch Bergwerk alsbald im Anfang werden Freiheiten ausgebracht und das Werk mit Zugeben der kays. Mst. als gewesten Herrn und Landesfürsten angefangen habeu, möchten Ihre der Lucatellischen Erben und Herr Santo Marchesi, der der Schwarzen selig Theil an sich bracht, deshalben ersucht und die Freiheiten von ihnen abgefordert werden“. In einer langen Auseinandersetzung des Orfeo Bucceleni über die Werke in Sava und Jauer-burg, anlässlich eines durch Julius Bucceleni neu zu erbauenden Ofens ddo. 23. Mai 1598, schreibt Orfeo, dass seine Familie vor 70 Jahren in diesen Ländern Fuss gefasst habe, das wäre anno 1528. Somit wären sie zehn Jahre „in der Alben“ geblieben, um 1538 sich im Thale an der Wasserkraft der Save ihren Forno und ihre Fucina aufzurichten. Dabei behielten sie aber den Ofen in der Alben noch immer im Gange. Einiges Licht über diese Werke wirft auch ein Bericht des Ludovico Bartholaj an den Vicedom Bonhomo ddo. Jeseniza 5. November 1579. Er schreibt, dass siel) am 31. October einen Brief des Vicedoms ddo. 25. October mit einem Befehle des Fürsten und einer Beschwerde oder Bittschrift der Landschaft und anderer Herren in Kärnten, in Angelegenheit einiger Oefen und Hämmer, welche in Krain neu eröffnet wurden, empfangen hätten. Es werde behauptet, dass sie den Kärntnern und der Kammer von Nachtheil seien. — Der Auftrag Bonhomos ging dahin, schriftlich zu berichten, und die Freiheiten dieser Gewerke vorzulegen. Bartholay meint, er könne jetzt nichts sagen, da Santi Marchesi in Italien seit langer Zeit abwesend sei. Aus Achtung aber berichte er, dass er zu Martini kommen werde. Ehe er kommt, kann man von seinen Gewerk- *) *) Nämlich die Gewerke iu Assling. schäften (Jauerburg) keinen Brief haben, diese sind nicht neu und in keiner Weise erneuert. Im Ge-gentheil seien am Jauernik zwei Hämmer und ein Ofen aufgelassen worden wegen Mangel an Kohl, obwohl sie sehr alt (antichissimi) und gut privilegirt sind. .Nach Santi Marchesis Rückkehr soll alles Sava und Jauernik Betreffende aufgeklärt werden. Fragen wir nun nach den Gewerken, welche hier arbeiteten, so treffen wir die ältesten Namen in den Acten des Vicedom-Archivs, welche anlässlich der Errichtung der Bergwerksordnung entstanden. Die ältesten Schriftstücke sind Bestätigungen von erhaltenen Einladungen zum Gewerkentag nach Laibach ddo. 9. October 1568, und der Gewaltbrief für Junauer ddo. 22. October 1568. Im ersteren erscheinen zu As sling: Piro und Jacob Lu-chotel, wie sie eigenhändig zeichnen (der Schreiber des Actenstiickes schreibt Locateli) und Christof Schwarz. Die Fusin heisst „am Saufluss pey E s 1 i n g “. Am Gewaltsbriefe ddo. 22. October 1568 erscheinen von den Hämmern „zu der Alben“, „zu Assling“ und „am Jauernik“: Christof Schwarz, Piro Lucatello, Domenico Chaua-lar und Piro Perchazin. Am Ladebogen von 1569 finden wir den Schwarz und die Locatelli noch in der Alben. Zu Assling ander: „im Dorf Fusin“ zeichnet Piero Pe rchazin. In einem Schreiben der krainischen Gewerke an den obersten Bergmeister der Niederösterreichischen Lande, Jörg Singer, ddo. Assling, 30. September 1571, fertigen: Peter Locatelly, Marc Anton Cauetsh, Hans Tzirmann, Jacob Locatelli, Andre Perkhatzin, Bleyer, Domenigo Caualar, Hans Cramer, Supan, Lienhardt Ros hit sh und Peter Perkhatzin, sämmtlich in Assling. Im folgenden Jahre 1572 fertigen eine Eingabe an den Erzherzog Carl unter andern: „Piero und Jacob Lucateli zu Assling an der Sau“. Sie sind somit seit 1569 bereits von der Alben herabgekommen. Unterm 2. Juli 1572U erfahren wir, dass sich die von Assling um Bestellung des Franz Venediger als Bergrichter beworben. Diese Bitte sprachen sie schon unterm 30. September 1571 aus, und dort hören wir, dass Venediger „Burger zu Malferget“ (Malborghet) sei. Der Oberbergrichter Georg Singer und der Kammerrath Moriz v. Dietrichstein erachten ihn für tauglich, wesshalb er bestätiget werden soll. 0 Im Vicedomarchiv im Fase. Waldwesen, alt I. 70. Es ist nun interessant zu sehen, wie die italienischen Stahlschmiede und Grubenherren einerseits fest zusammenhielten, andererseits mit misstrauischer Zurückhaltung sich gegen die übrigen Gewerke im Lande, und selbst gegen die Bergbehörden ablehnend verhalten. Speciell auf den in-triguanten Junauer und seinen ad latus Rottenmanner waren sie nicht gut zu sprechen. Von der ersten Oberbergrichter-Wahl1) am 13. October 1573 heisst es: „die vom Jaueruigkh, an der Saw, Assling, in der Alben und W ohain, als mit Namen Mr. Santi Markhesi für sich und Herrn Hansen Germani ver-mög seines fürgelegten Gewaltes, Ludwig Barth olay, Jacob Loca tei für sich und Petern Perkhozin, Jeronimo M'ulley und Anthon i Ponizoll, die haben an irer Stat den Oratio2), ihren Vetter geschickt, Inhalt seines Gewaltes. Diese haben sich entschlossen, und seien zufrieden, dass man einen Obrist-Perckrichter erwelle, doch wellen sy dieser Zeit wer der sein solle, ihr Stimb nicht geben, aber in 14 Tagen wollen sie ihr Notturft zu der Herrn Gewaltstrager handen schriftlich erlegen.“ Nun war aber einmal Tollhoff gewählt und im Amte installirt, die Herren Gewerke in und um Assling mussten sich ihn einmal gefallen lassen, obwohl sie ihn nicht anerkennen wollten. Charakteristisch für dieses Verhältniss ist ein Brief des Santi Marchesi dal Juernich 12. Juli 1574, adressirt an „Felix Tolff (Tollhoff) dalcuni edificy pergrichter“ da heisst es : „Es ist verlorene Zeit, mir, hochmögender Herr!, Befehle zu ertheilen, oder zuzuschreiben, als Bergrichter, denn um Ihnen die Wahrheit zu sagen, habe ich Sie nie gehalten und halte Sie auch nicht für meinen Richter; das genüge Ihnen zu wissen, denn wir haben schon nach dem bisherigen Herkommen die Wahl eines andern getroffen, welcher von der Behörde bestättiget worden ist, so dass, wenn Sie von mir etwas berechtigtes verlangen werden, ich Ihnen Rede stehen will. Bemühen Sie sich jene gut zu regieren, die Sie gewählt haben und geben Sie uns Ruhe, indem Sie diejenigen nicht behelligen, welche auch Sie nicht molesticeli.“3) >) Dimitz kannte das Schriftstück und erwähnt der Wahl zu Krainburg III., p.225. Unbegreiflicher Weise aber spricht er von der Wahl „des ersten Unterbergrichters“! — Ebenso flüchtig behandelt er die Namen der Wähler-Gewerke. Den Namen Santi Markhesi konnte er entweder nicht lesen, oder übersah ihn, aus Ludwig Bartholay und Jacob Locatel macht Dimitz einen Ludwig Barthelmä, Jacob Donatelli!! — den Jeronimo Mulley nennt er Jeronimus Azula!! —Statt Panizol schreibt er P o n i s e 1 u. dgl. mehr. — Dazu lagen Dimitz zwei Abschriften der Wahlprotokolle vor, beide sehr gut geschrieben. 8) Horatio Nani aus der Wochein, nachdem Dialecte, den er schrieb, zu urtheilen, ein Venetianer. Nani war als Bevollmächtigter seiner Landsleute erschienen, während Dimitz 1. c,, p. 226 alle die genannten Vollmachtgeber sich an der Wahl betheiligen lässt. 3) Unterm 1. April 1575 nennen sie den Dolhof einen verschuldeten Handelsmann in Laibach, gegen welchen sie prote-stiren. Der liier gemeinte Mann ihrer Wahl ist der oben erwähnte, anno 1572 erwählte und bestätigte Unterbergrichter für Assling, Franz Venediger. Indessen scheint die Aversion der Italiener gegen den neuen Oberbergrichter sich auf den Abscheu, den sie vor dem widerwärtigen Junauer hatten, zurückzuführen zu sein, da sie Dollhoff als Product und Werkzeug Junauers zu betrachten geneigt schienen. Für diese Auffassung spricht der unten folgende Brief der Gewerke ddo. 18. August 1574. Der geradezu beleidigende Brief Marchesis muss denn doch zu Auseinandersetzungen geführt haben. Unterm 21. Juli 1574 ddo. Steinfelden verweist und rügt der erzherzogliche Oberbergmeister Singer energisch die Opposition der Italiener im Thale und ist die Strafepistel an „Santi Marchesi, Rad- und Hammermeister am Jauernik um Assling und seine Mitconsorten“ gerichtet, ein Beweis, dass Marchesi damals der bedeutendste und einflussreichste unter den italienischen Gewerken war. Der Verweis hatte gewirkt, denn unterm 18. August 1574, dal forno di Jeseniza, weht ein anderer Tenor aus dem Schreiben an „den edlen und werten Phelixen Dol-hoff, pergrichter unsern guetten Freundt zu Laibach“. Der Text des Briefes ist indess wieder italienisch. Santi Marchesi, Ludovicho Etholay (sic) und Andrea Perkhazin schreiben an den Magnifico signore, dass sie „den Herrn Bergmeister (sig. pergmaster) in Kürze erwarten, da er uns geschrieben hat, indem wir aus dieser Gewerkschaft die Bitte zu kommen, an ihn gerichtet haben. Durch seine Ankunft dürfte das ganze Bergwesen gut geordnet werden zum Nutzen der Kammer. „II Zo-dermon et Gienauer“1) sollen ihren Geschäften nachgehen questo basti“. 1579 ddo. 4. September „alle fucine di Jeseniza“ unterzeichnen ein Schriftstück: Santi Marchese e Bucelin. 1576 fertigt S anti Marchess für sich und für B u c c e 11 a n i. Gelegentlich der vorzunehmenden zweiten Ober-bergrichters-Wahl bevollmächtigten unterm 18. September 1579 „Misser Santo Marchesi und Buzellani“ Hammergewerken zu Jauernik und a. d. Save bei Assling den Francesco Malvasia. Im Fascikel Waldwesen des Vicedom-Archives erscheinen sub prses. 19. Juli 1580 Santi Marchesi und Juane (Johann) Locateli dito Gobelini, genannt. ') Rottenmanner und Junauer, vielleicht Iness Ersterer doch Zodermann, der Name kommt noch als Zoderman, Coderman und Koderman vor, wenn er nicht eine Corruption aus Rottenmanner ist. Wurden doch im slavischen Munde aus Ivleindienst Qu and est, aus Dienstman Desman, aus Rossmann Rezman u. a. m. Wie bedeutend gegen Ende des XVI. Jahrhunderts diese Werke sein mussten, erhellt aus der Repartirung der Beiträge zur Abtragung der Grazer Schuld des Junauer und zur Besoldung des Bergrichters, ddo. März 1581. In beiden Fällen sind 30 fl. der höchste Satz und dieser trifft nur die Locotelli, Santi Marchesi und Francesco Malvasia Wie bedeutend diese Summe war, ersieht man daraus, dass ganz Ober- und Unter-Eisnern auch nur je 30 fl. zu leisten hatten. Im Jahre 1589 erscheinen auf der Eingabe der Gewerke gegen Junauer,1) Orfeo Bucelleni del Jauernik und Pa itolo e Bernadino Bucelleni alla Saua. Job. Locotello hatte sich schon in die Wohain gezogen,* 2) er zeichnet „Sito gi Bohin“. 1595 erhielt ein Julius Wuzelleni Erzgruben bei „Sadni Plaush“, welcher sich als Gruben-eigenthümer zu Assling auch 1595 über Eingreifen eines Raimund von Gera beklagt. Dieser, sowie der „Laibacher Rathsbürger Andreas Al ex andr ini, Hammergewerk in Assling“, kommen nicht weiter genannt vor. Letzterer erhält unterm 7. December 1593 zu Assling und Längenfeld zwei Erzgruben, „darin Eisenstein zu suchen“. Es waren Versuchsbaue ohne weitere Bedeutung, als die, die ansässigen Gewerke zu beunruhigen. Im Berichte Harrers an den Vicedom ddo. Krain-burg 21. April 1595, über die verfallenen Eisenwerke im Lande, wird ein Weilland „Leonhard Ehren oder Cren3 4) als Hammergewerk zu Assling mit drei Hammerschlägen genannt. Das Werk sei vor 7 — 8 Jahren baufällig verlassen worden, so dass vor zwei Jahren das ganze Gerüst eingefallen, sanunt den dazu gehörigen Kohlbarn. Trotz aller Aufmunterung wollen die Gerhaben (Vormünder) nichts weiter thun, so dass der Kammer hier jährlich an die 500 fl. Rh. und ein Mehreres entgehen. Harrer meint: es solle das Werk Herr Julius Bucelleni1) kaufen. Die Werke „an der Sava“ scheinen somit um diese Zeit schon ganz in den Händen der Bucelleni gewesen zu sein, und zwar denen des Julius. An ihn wendet sich auch unterm 13. September 1596 der Vicedom J. Rabatta um Auskünfte, warum in jüngster Zeit so viele Gewerke zu Grunde gegangen waren? Julius Bucelleni berichtet darüber unterm 1. December 1596 dalla Saua. Als Hauptübelstand be- 1) Cf. „Argo“ Vili., p. 81 ff. 2) Besass aber noch Pleiofen und Mojstrana. 3) Vater des Bischofes Thomas von Laibach 1598—1630. Cf. über ihn „Argo“ III., p. 139. 4) Harrer schreibt Wuzellini. zeichnet er die „neue Bergordnung und die Bergrichter, welche, statt die Gewerke zu schützen, mit ihnen Processe führen, so dass die Gewerke, um den Processen nachzugehen, ihre Hämmer aufsichtslos lassen mussten, so dass sie zu Grunde gehen mussten, wie man sieht; denn von 36 Gewerken, welche vor 15 Jahren noch rüstig arbeiteten, (lavoravono alla gagliarda), sind nur noch 17 übrig, und auch diese haben noch so viele Beschwerden, dass sie, wenn der Fürst sich nicht ins Mittel legt, nur noch kurze Zeit bestehen werden. Die Beschwerden sind folgende: 1. Müssen die übriggebliebenen Gewerke dem Bergrichter den Gehalt so bezahlen, wie früher die sechsund-dreissig. 2. Müssen sie den Weindaz bezahlen, was sehr viel ausmacht.1) 3. Die Personalsteuer der Arbeiter drückt diese sehr, denn sie sind alle arm und verschuldet. 4. Sind so verfluchte Bauern (maladetti li vilani) gekommen, welche die guten Vorschriften übertreten, indem sie Hoch- und Schwarzwälder niederbrennen, um Gereute und Einzäunungen zu machen (per far nusui ruoti et fratte), indem sie das junge Holz niederhauen, um Einzäunungen herzustellen. Dazu halten sie noch grosse Mengen von Ziegen (gran quantità di capre). Es wäre Pflicht des Bergrichters, mit gebührenden Strafen vorzugehen; da sie nicht gestraft werden, treiben sie es täglich ärger und verursachen in unsern wenigen Wäldern jährlich tausende von Gulden Schaden, so dass in wenigen Jahren auch diese Gewerke an den gedachten üebelständen zu Grunde gehen werden. Es wäre gut für die Gewerke, dass das Bergrichteramt abgeschafft würde, dafür an jedem Bergorte ein Richter-aufgestellt würde, den die Gewerke wählen und die Oberbehörde bestättiget, der die Befugniss hätte, in erster Instanz mit vier Beisitzern, welche die Gewerke zahlen, zu urtheilen. Er würde nicht nur einmal jährlich, sondern fünfzigmal die Wälder revidiren und die Schädiger strafen. Die Urtheile gingen an den Vicedom. Wenn der Landesfürst das thäte, erspart er den Gehalt des Bergrichters, es würden die Wälder mehr geschont, da jeder die eigenen hüten würde. Die armen Gewerken hätten mehr Ruhe und könnten ihren Geschäften besser nachgehen. ImUebrigen ist Harrer ein Ehrenmann, der bleiben soll, wenn schon das Oberbergrichteramt nicht abgeschafft wird.“ Der Schlusspassus bezieht sich auf die Intri-guen, welche auch gegen ihn gesponnen wurden, und welche die Italiener anwiderten. Cf. „Argo“, V., p. 78. Julius Bucelleni scheint ein ebenso tliätiger als fähiger Mann gewesen zu sein; im Jahre 1598 finden wir ihn daran, einen neuen Ofen zu bauen, welcher jedenfalls einen Fortschritt des Geschäftes bedeutet haben muss, da seine Concurrenten „am Javornik“ dagegen Protest erheben. Unterm 12. März 1598 klagen nämlich Orfeo Bucelleni und Martin Turgidi beim Erzherzoge: „Es hat sich Jullio Buzeleni, Hammergewerk an der Sau unter As sling in der Herrschaft Weissenfels in Crain vernehmen und hören lassen, er wollte daselbst bei seinem Hammerwerch einen neuen wäDisc hen P1 a o f e n bauen, wie er dann albereit einen Anfang gemacht. Weil er dan uns alten Hammersgewerken sollich Gebäu das Plahaus zu grossem Schaden, Abbruch und Verderben unserer alten und von unerdenklichen Jahren erbauten wallischen Plaöfen und Hammerwerk gereichen würde, sonderlich der Wälder halber, welche nunmehr fast verbraucht und abgehackt werden, dass also gar wenig Gehölz vorhanden.“ etc. -Denn es sind drei1) erbaute wallische Pläöfen nahe bei einander, nur auf ein Viertel Meil wegs von einander, die bedürfen einer grossen Anzahl Kohl und Arzt, dass wol in wenig Jahren Mühe und Arbeit geben wird, diese erbauten Plaöfen fruchtbarlich zu erhalten, und mit Kohl und Arzt zu erfolgen.“ Es wird auch dem Julius Bucelleni vorgeworfen, dass er den neuen Ofen „mehr aus Missgunst den aus Nortturfft“ baue, „den er bei seinem alten Plahaus in der Alben noch wohl in die zwanzig oder dreissig Jahr Wälder und Holz genugsam hat.“ Daraus geht deutlich hervor, dass zu Ende des XVI. Jahrhunderts Glieder der Familie Bucelleni noch in der Alben schmolzen, aber auch schon an der Sava und in Jauerburg festen Fuss gefasst hatten. Unterm 30. März 1598 kam das Gesuch an den Vicedom zur Aeusserung. Dieser forderte natürlich den Julius Bucelleni zur Gegenäusserung auf, welche uns aber nicht vorliegt. Sie war datirt vom 12. Mai, wohl aber liegt vor die Duplik, welche darauf Orfeo Bucelleni in seinem und des Martin Turco (Turk) Namen überreichte. Sie ist vom 28. Mai 1598 datirt und lässt sich daraus ganz gut die Aeusserung des Julius ddo. 12. Mai recon-struiren, da Orfeo jeden ihrer Punkte einzeln behandelt. Orfeo schreibt wie folgt: „Ich habe die Antwort des Julius Bucelleni, datirt von der Gewerkschaft Jesiniza ddo. 12. Mai, an Euer Wohlgeb. gerichtet gesehen, welche ich voll von Unrichtigkeiten finde (piena di poca verità), worauf ich erwidere. Nachdem ihm dieser Ofen (forno) zu erbauen erlaubt wurde, und da dies zu unserem Nachtheile war, so beschweren wir uns an seine Hoheit, demüthig bittend, dass unsere Gründe beachtet würden. Er erstaunt über unsere Kühnheit, dass wir der Concession, die er 1595 vom Landesfürsten erhielt, opponimi. Ich sage (dico), dass, wenn der Landesfürst unsere Beschwerden gekannt hätte, und von der Wahrheit informili; worden wäre, er gewiss die Ofenconcession nicht erhalten hätte. Da er sagt, dass unsere Bittschrift voll geringer Wahrheit sei, so wollen wir sie beweisen.“ „Er sagt, dass dieser Bau unseren Gewerken nicht schade. ’) Man trank damals noch keinen Schnaps. 9 Pleiofen, a. d. Sava und am Jauernik. Ich sage, wenn nicht Vorsorge getroffen wird, so wird der Bau der Ruin unserer besagten Gewerke sein. Er sagt, dass er nicht unsern Schaden sucht, wohl aber den Nutzen der hohen Kammer, und den — seinigen auch — indem der Landesfürst jährlich mindestens 800 fl. Nutzen haben soll. Ich sage, wenn er bei seinen alten Oefen nicht Kohle hätte, um alle seine Werchgaden (focine) in Betrieb zu erhalten, so hätte die Kammer keinen Nutzen. In solchem Falle würde man wohl Sachverständige finden, um die Wälder zu revidiren, und wenn es sich herausstellte, dass sie reichlich vorhanden sind, um unsere beiden alten Oefen in Betriebe zu erhalten und noch für einen neuen, um hunderte von Jahren auszuhalten, könnte man ihm einen solchen Bau gestatten. Wenn man aber zur Einsicht gelangt, dass die Wälder kaum für die zwei Oefen auf 30 — 40 Jahren genügen, so ist es recht und billig, dass die alten Oefen bleiben, welche schon seit vielen Jahren gebaut sind und ihren Herrschaften hohe Zinsen (affiti) tragen. Auch für die Kammer wäre es besser, einen beständigen Gewinn zu haben, als einen, der in 15—20 Jahren aufhört. Obwohl er sagt, dass die Wälder in diesem Thale für 600 Jahre reichen, antworte ich nichts Anderes, als dass, wenn die Wälder revidirt sein werden, Euer Wohlgeb. das Gegentheil finden werden. Dass er bei seinem alten Ofen Kohl hat, um 30 Jahre und länger zu arbeiten, verpflichte ich mich, durch Experte zu beweisen, und ich glaube, es geschieht uns grosses Unrecht, dass er in unsern Wäldern fällen darf für diesen neuen Ofen, während wir keinen Antheil an jenen Wäldern haben, welche zu seinem alten Ofen gehören. Daher ist es seine Absicht, jene Wälder zu schonen, die zu seinem Ofen gehören, so lange, bis er unsere ruinirt hat, um sich dann neuerdings auf seine znrückzuziehen. Wo könnten wir dann unsere Oefen und Hämmer betreiben (dare il fogo ?) Bliebe ein Wald übrig, so wäre er so entlegen, dass es sich nicht rentiren würde zu arbeiten (Che non ci butaria conto il lavorar), und muss man darauf besonders Rücksicht nehmen, dass ich heute den Sack Kohl um 4 kr. theurer bezahlen muss, weil ich weiter bin, als er, und schon sieht man, dass er in den Wäldern zu schlagen anfing, die für uns bequemer gelegen sind, und die seinigen lässt er. Er sagt, dass er an seinem Ofen nicht mehr als vier Monate per Jahr arbeiten kann. Ich sage, dass jener Ofen die nämlichen Werchgaden, die seinigen und die des Crenn1) (Kren) durch viele Jahre unterhalten hat (che quel forno a manetenuto quelle medeme focine, le sue et quelle di crenni molti anni), und sie machten viel mehr Geschäfte als jetzt, was ich beweisen kann. Er sagt: Wenn Ew. Gnaden die Wahrheit sehen wollen, Sie finden werden, dass wir die missgünstigsten Menschen der Welt und Störer seines armen Friedens seien. Wir aber antworten, dass wir es nicht aus Neid und Friedensstörung thun. Wir wollten ihn nie stören, wie er es uns gethan hat, indem er uns sehr oft viele Arbeiter abwendig machte und besonders Fuhrleute, so dass gewiss, wenn keine Vorsorge getroffen wird, etwas Unpassendes gesehen wird (un giorno potria suceder qualche incoueniente). Was den Nutzen betrifft, den er der Kammer angeblich zuwendet, indem er in einem Jahr ihr mehr gebe, als wir in vier Jahren, so sage ich, dass ich ') Leonhard Kren — Chrön — cf. oben p. 56. nach dem Verhältnisse der „foeinen“ mehr Nutzen gebe als e r. Es sind schon siebzig Jahre her, dass unser Haus in diesen Ländern Fuss gefasst hat1) (casa nostra a piantata piede in questi Paesi), und fortwährend Nutzen gegeben hat der Kammer, wie man aus den Freibriefen der Kaiser ersehen kann. Er sagt, dass er fast allein dieses arme Thal erhält. Ich sage, dass Euer Gnaden nach dem Verhältnisse der Gewerkschaften finden werden, dass ich viel mehr Leute ernähre, als er, und mit mehr Nutzen für die armen Arbeiter und Bauern. Dass es wahr ist, dass man mit ihm nicht leben kann, habe ich schon gesagt und sage es noch einmal, denn er hat uns sottoman hinter dem Rücken, bald mit Zureden, bald mit Drohungen Arbeiter abwendig gemacht, und daher können wir uns nicht ausdehnen durch Erbauung anderer Gewerkschaften (focine), wie wir es gethan hätten, wenn er bestrebt wäre zu leben und Andere in Ruhe zu lassen. Ueber Das, was er von Martin Turco sagt, bin ich nicht verantwortlich, aber ich sage mit Grund, dass von Dem, was er von ihm sagt, das Gegentheil wahr sei, mit Ausnahme, dass er luthrisch ist (che è Lutterano) ; wenn er aber solchen Eifer für den Glauben hat, warum hält er so viele lutherische Arbeiter? (lauoranti Luterani) — er hat deren mehr als fünfundzwanzig, und er jagt sie nicht weg; aber glauben mir Euer Gnaden, dass er sich nur unter dem Schatten dieses Turko decken will (ma credami che lui sotto questa ombra del Turco si uolio eouertare) etc. Er sagt, dass er zu Folge der ihm ertheilten Concession alle Gewerkschaften des Crenn (tutte le focine di crenni) und quasi den ganzen neuen Ofen (et quasi tutto il forno novo) mit sehr grossen Kosten erhaut habe, ja da er einen Manco hat, so wären Se. Durchlaucht gehalten, ihn mit mehr als 10.000 fl. zu entschädigen, da sonst die seine und die des Crenn zu Grunde gehen müssten. Mir scheint, er solle zufrieden sein und Gott danken, dass er die Focinen des Crenn erhalten hat, ohne dafür einen Quatrino* 2) zu geben, denn sie sind mit Feldern, Wiesen und dem Wohnhause sicher 10.000 fl. werth, er aber hat zur Herstellung derselben kaum die 500 fl. ausgegeben, die ihm Se. Durchlaucht schenkte. Nun sehen Ew. Gnaden, ob er sich in irgend einer Sache an die Wahrheit hält. Was den Ofen (forno) betrifft, so ist es nicht wahr, dass er daran so viel gebaut habe, und das Wenige, was er erbaut hat, hat er in grösster Hast gemacht, als ob er gewusst hätte, dass wir ihm entgegentrelen wollen, um sich dann entschuldigen zu können. Aber alles Das kann unserem Rechte keinen Eintrag thun. Ich bitte Euer Gnaden wollen befehlen, dass er für jetzt den Bau einstelle, bis vom Gerichte unsere Gründe erwogen sind, oder wollen Ew. Gnaden einen solchen Bericht an Se. Durchlaucht machen, dass wir sogleich einen Einstellungsbefehl für den Bau erhalten. --------Er sagt, wir hätten schon vor drei Jahren unser Recht geltend machen sollen, ehe er noch gebaut hat, nicht erst sechs Wochen, nachdem er begann, einige Mauern zu machen. Aber wollte Gott, wir hätten es gewusst, als er um so etwas Unstatthaftes ansuchte. Aber er hat es im Geheimen gethan, als er darum unterhandelte, zu veranlassen, dass die „zecha“ nach Görz kam, und unter dem Vorwände, ein Mann zu sein, der der Kammer grossen Nutzen verschaffen will, wurde ihm >) Also 1528. 2) Eine venetianische Kupfermünze, genau im Gewichte eines Hellers. die Gnade ertheilt.-------Weil ich weiss, dass der besagte Bau der letzte Buin unserer Gewerkschaft wäre, wenn er zur Vollendung käme, so bin ich bereit, ihm sogleich meinen Ofen und meine Hämmer (il mio forno et focine) zu verkaufen nach der Schätzung von Sachverständigen und auch darum, weil ich weiss, dass er der Alleinige in diesem Thal sein will, um nach seiner Weise die Bauern beherrschen zu können (esser solo in quella vale poter regger a suo modo li villani). Mit Schluss des XVI. Jahrhunderts und Beginn des XVII. sind die Bucelleni alleinige Herren an der Sava. 1632 werden sie geadelt, am 20. September 1634 über Empfehlung des Fürsten von Eggenberg Landstände1) von Krain. 1651 erhalten sie den Freiherrnstand* 2) mit dem Prädicate v. Reichenberg und 1686 die Grafenwürde. (Repert. d. Vic.-Arch. p. 235.) Das Waldwesen in Krain. Nach arcliivalischen Quellen von A. Müllner. V. Die k. Forstmeister in Krain. Aus dem uns vorliegenden Actenmateriale geht hervor, dass die Organisation des Waldwesens mit der des Bergwesens zusammenfällt. Es geschah dies gegen Ende des XVr. Jahrhunderts, als einerseits das Gewerkewesen sich im Lande entwickelt hatte, während andererseits die Vermehrung der Bevölkerung den Ueberschuss derselben in die Wälder drängte, wo sie Gereute anlegte, Kohlen brannte und Holzindustrie betrieb. Beide Momente drängten zu einer Regelung der Verhältnisse durch den Landesherren. Ueber die Organisirung des Gewerkewesens haben wir schon früher3) eingehend gehandelt. Es geschah durch die Carolingische Bergordnung von 1575, der zur Folge die den Bergwerken gewidmeten Wälder der Aufsicht und Verwaltung des kais. Oberbergrichters unterstellt wurden. Die kaiserlichen Forste aber hatte ein kais. Pürg- und Forstmeister zu überwachen, welcher in Forstsachen dem Vicedom, in Jagdsachen aber dem Oberstjägermeisteramte unterstand.4 * *)) 0 „Goldenes Buch“ bei der Landschaft. 2) An Paul Iioratius und Johann Andreas, laut Intimation der Kammer an den Landesverweser Grafen Blagay, ddo. 6. December 1651, im Landesarchive. Bei diesem Anlasse treffen wir zuerst auf den Namen Reichenberg welcher jetzt am Bergbau von Zadnem plavšu haftet. p Cf. „Argo“ V.; Nr, 1 ff. 4) Für Görz und Friaul beabsichtigte, wie wir oben gesehen, Ferdinand I. schon 1531 einen Forstmeister anzustellen. Indessen scheint der erste fähige Waldmeister erst 1583 in der Person des ehemaligen krainisclien Oberbergrichters Gregor Cornar gefunden worden zu sein. In einem Acte ddo. „Graz fünfundzwanzigsten Dezembris nach dem neuen Calender anno in drei undachzig-sten“ heisst es, die Geschäfte beim friaulischen Waldmeisteramte Als erster Forstmeister begegnet uns in den Acten 1572 Hans Wild (Cf. Vili. pag. 94), er hatte seinen Amtssitz in Raclmannsdorf und starb im September 1588. Sein Nachfolger ist sein Sohn Peter Wild, dem unterm 3. Mai 1589 die gleiche Zahlung wie seinem Vater, per 72 fl. jährlich „sammt gehabter Prouision“ zugesprochen wird. In einem Acte ddo. Graz 12. März 1598 kommt zur Sprache, dass der Forstknecht in der Feistritz, Jakob Prelesnik, um eine Zubusse von 8 Star gemischten Getreides per Jahr bittet. Es möge, heisst es, der Forstmeister Peter Wildenhofer einvernommen werden. Peter Wild oder Wilden h of er starb im Mai 1610. Ihm folgt bis 1611 seine Witwe, Frau Olympia Wild, welcher laut Gesuch de prms. 9. December 1610 das Pürg- und Forstmeisteramt vom Oberst-Jägermeister Frh. v. Tan-bausen bis Ende 1610 übertragen wurde. Sie ersucht um Auszahlung ihrer Besoldung, welche ihr unterm 3. Jänner 1611 bewilliget wird. Im Jahre 1610 quittirt Frau Forstmeister Olympia Wild auch dem Abte von Sittich die ihr gebührenden 25 Laibacher Star Deputathaber, welchen, nebst 9 fl. Baar-geld Sittich dem Forstmeister zu reichen hatte. Aus dem Gesuche der Frau Olympia de prses. 9. December 1610 erfahren wir, dass im November 1610 vom Landes-Vicedom „Franz P e 1 i z e r o 1“ zum Forstmeister ernannt wurde. Unterm 5. Jänner 1613 ddo. Graz befiehlt Erzherzog Ferdinand, dass der neue Forstmeister Franz Pelli-z er oll die Bezüge des vorigen aus dem Vicedomamte geniessen solle. Als solche werden genannt 154 fl. Besoldung, 55 Laibacher Star Haber, 36 fl. für ne un Forstknechte, 40 fl. für einen in Stein. Pellizeroll muss bis' 1624 gedient haben, da wir ihn unterm 18. December 1623 noch genannt finden. Unterm 19. December 1624 aber heisst Adam Textar1) (Textor) Pürg- und Forstmeister als in Fusstapfen seines Antecessors weiland Franz Pellizeroll’s. Bis 1635 schweigen die Acten. In diesem Jahre wird uns Johann Jakob Widerwoll zu Widerfels genannt. Er amtirte bis 10. Mai 1650. Unter diesem Datum wird die Resolution ddo. 18. April mitgetheilt, der zur Folge Widerwoll wegen „ungetreu und ganz schädlich geführter Administrirung des Forstmeisteramtes in Crain“ entlassen wurde. In diesem Entlassungsdecrete wird ihm laut Inquisitionsprocesses und Zeugenaussagen vorgehalten, dass er „von vielen Jahren her mit straf-mässiger Verschwendung des Gehölzes, Verödung der Wälder, und des Wildtpradtstandt, hatten sich „ein gut Zeit her dermassen erzaigt, dass wo es bei demselben Stand verbleiben sollte“, mehr Schaden als Nutzen erwachsen würde. Es wird daher der gewesene Bergrichter Gregor Cornar seiner Tauglichkeit wegen zum Waldmeister ernannt, und ihm „für seinen Aufzug“ 100 fl. Rhein. bewilligt.Yicedom-Act Fase. 1.69 (alt). *) Wahrscheinlich ursprünglich ein Weber oder Tekavc. Ein Urban Textor war 1544—1558 Bischof von Laibach. Verstattung des Gereutmachens und in anderer dergleichen Wege ganz eigennützigerweis untreulich gehaust und hiedurch einen grossen Schaden (welchen man sich absonderlich zu ersuchen vorbehält) causirt und zugefügt.“ Als sein Nachfolger wird aber unterm 18. April 1650 Johann Jakob von Gallenfels ernannt. Gallenfels wird 1657 noch genannt und scheint im September 1665 gestorben zu sein, weil mit Zuschrift ddo. Graz 11. März 1666 der Vicedom verständiget wird, dass dem kaiserlichen Kammerdiener Raphael Montanelli das durch den Tod des Johann Jakob von Gallenfels erledigte Forst- und Waldmeisteramt vermög Resolution ddo. 23. September 1665 verliehen wurde. Sollten die Wildbannen verkauft werden,1) so bleibt ihm der ganze Gehalt zugesichert ; er sei daher auf die beiden Aemter zu installiren. Als Besoldung werden ihm für sich und seine Forstknechte 270 fl., nebst 40 fl., welche ihm „de novo auf die Forstknechte wegen Aufsehung der Bischoflaker, Radmannsdorfer, Veldes er und Weissenfelser Wälder deputirt worden“, somit zusammen 310 fl. angewiesen. An täglichem „Lifergeld“ (Diäten) gebührten ihm 12 Schilling, wenn er die Wälder bereiste. Ueber Montanellis Fähigkeiten und Amtsführung haben wir oben VIII. pag. 135 ff. genügende Auskünfte erhalten. 1682 wird er zuletzt in den Acten erwähnt. Von da an ist die Reihenfolge nicht chronologisch festzustellen. 1706 wird S eb as tian Har tman als Waldmeister erwähnt, da er aber nicht im Lande weilt, bewirbt sich Franz Anton de Georgis um das Amt als Substitut. Fase. I. 69. Er scheint das Amt nicht erhalten zu haben. Es wurde wieder einem gewesenen kaiserlichen Kammerdiener Ludwig de Biel* 2) verliehen, wie dies aus einer Zuschrift der Hofkammer ddo. 20. Jänner 1712 an den Vicedom Lanthieri hervorgeht. Es wird hier befohlen, „dem kais. Waldmeister Ludwig de Biel als gewesten kais Kammerdiener die vor ungefähr sechs Jahren ihm ausser seiner Besoldung als Waldmeister befohlenen 200 fl.“ w’eiter fortzubezahlen. De Biel scheint ein galanter Herr gewesen zu sein, er bedient sich zu seinen Correspondenzen eines mit Goldschnitt versehenen Briefpapieres,3) auch scheint er ziemlich pretentiös aufgetreten zu sein. So specificirt er sine dato als ihm entgehende Emolumente: „erstlich die ihm kraft Resolution Nr. 1 beim Landesvicedom angeschafften *) Was 1667 geschah. 2) Auf seine Landsmannschaft könnte möglicherweise aus dem Erlasse ddo. 15. März 1710 geschlossen werden, mit welchem ihm erlaubt wird, in „seinen Angelegenheiten nach Antwerpen zu verreisen und bis Mitte Mai auszubleiben“. Einen Substituten habe er auf seine Kosten zu bestellen. 3) Z. B. ddo. 23. August 1712. Viced.-Archiv Fase. I 69. 30 Star Haber à per 1 fl. 8 kr..................34 fl. 20 Star Waizen à 3 fl........................... 60 „ 24 Klafter Holz à 1 fl. 30 kr................... 36 „ zusammen . . 130 fl.“ Ferner verlangt er Passirung von Haber für zwei Pferde, für sich und einen Reitknecht, was ihm unterm 30. September 1709 von der Kammer abgeschlagen wurde, dafür aber dem Vicedom eingeschärft, „ein sorgsames Auge zu haben“, dass er die viermalige Visitation der Wälder jährlich fleissig verrichte, worüber bei Unterlassung zu berichten sei. Unterm 18. August 1711 wird angeordnet: ihm sein Weizendeputat in guter Qualität zu liefern, damit er sich nicht weiter beschwere. Im selben Jahre que-rulirt er wieder wegen Brennholzlieferung. In einer Zuschrift ddo. 29. Juni 1711 des Vicedoms an die Kammer heisst es, dass dem de Biel vom verstorbenen Kaiser 50 Klafter bewilliget wurden, so viel als der Vicedom selbst bezog. Wegen Schlag und Ueberführung des Holzes sollte keine Neuerung aufkommen, und es so gehalten werden, wie mit anderem Deputatholze. Als er aber die unweit des Stangen waldes wohnenden Unterthanen verständigt, dass sie die 40 Klafter wie die des Vicedoms schlagen und überführen sollten, widersetzten sie sich gänzlich und meinten, „dass sie zu keiner Neuerung oder andern Robot“ als allein was zu diesem Vicedomamt und dem allhiesigen kaiserlichen Haubtgschloss (wie dies von uralters-hero gestiftet worden) erforderlich, angehalten werden können“. Als der Vicedom die Pfändung anordnete, half dies auch nichts, „indem die abgepfändete Supp (župa)“ gleich darauf nach Laibach kam und inständigst bat, mit diesem neubewilhgten Holzschlag und Holzfuhr verschont zu bleiben. Sie möchten angesichts der schweren Kriegszeiten und Contribution nicht grauirt werden. Der Vicedom räth dem de Biel mit Geld das Holz deductis dedu-cendis zu reluiren. De Biel s Verlangen auf Zuerkennung von 40 Klafter Brennholz, für welche er sich erbot, statt 30 kr. per Klafter, 60 kr. als Taxe zu bezahlen, um die Unterthanen nicht zu beschweren, wurde schliesslich unterm prass. 27. November 1711 als ungerechtfertigte Neuerung abgewiesen. De Biel wird zum letzt enmale in einer Zuschrift der Hofkammer an den Vicedom ddo. 20. März 1717 genannt. Mit diesem Jahre hören die Acten des Vicedomarchives über das Waldwesen auf und als 1719 der kais. Kriegsschiffbaumeister Foke Ger son die kaiserlichen Wälder in Krain besuchte, erwähnt er keines Waldmeisters mehr, sondern spricht vom Oberbergrichter Kappus als denjenigen, welchen „er gebeten, das übrige, was ihm noch abgeht, nach Görz nachzuschicken“. (Cf. „Argo“ VIII., pag. 154) Die Waldaufsicht war somit jetzt dem Oberbergrichter übertragen, so dass dieser zugleich Waldmeister war. Daher übergibt Spande 1 sein Waldvermessungsoperat 1723 dem Oberbergrichter und Waldmeister Kappus (Cf. Vili., p. 193). Von 1738 bis 1771 beschäftigte man sich, wie wir gesehen, mit den Vorbereitungen zu einer neuen Waldordnung, welche 1771 publicirt wurde. Unterm 16. October 1745 wird eines landesfürstlichen Waldamtes erwähnt, welches eben das mit dem Oberberggerichte verbundene Waldmeisteramt war. Wie die Maria Theresianische Waldordnung von 1771 die Waldaufsicht ordnete, haben wir oben pag. 39 gesehen. Bis 14. Mai 1783 blieb der Oberbergrichter auch Waldmeister. Kaiser Josef unterstellte die Wälder den Kreisämtern, doch scheint im Anfänge noch der Oberbergrichter die Waldaufsicht gehabt zu haben, nur war ihm ein Waldbereiter beigegeben. Im Landesarchive erliegt unter Fase. Bergwesen eine Urkunde des „k. k. Rathes, Kreis-Commissärs und Verwalters der Berggerichtssubstitution“ Josef d. Redange, in welcher unterm 3. März 1791 bestätiget wird : „dass das krainerisehe Oberberggericht und Waldamt bis 27. October 1780 in einem Oberbergrichter und zugleich Waldmeister, einem Actuar, einem Wochenschreiber und einem Berg- oder Frohnboten bestanden und dass solches seit 28. October 1780 bis 14. Mai 1783 mit vier Assessoren, einem Kanzelisten, einem Wal db ere iter und drei Waldhütern vermehrt worden sei“. Der erste bekannt gewordene unterschreibt sich auf einem Berichte über den Zustand der Weissenfelser Waldungen prass. 25. Juni 1781 als J. G. Haas, Waldbereiter. Trotzdem klagt Alois v. Vermatti unterm 14. Juli 1790 im Landtage, dass „die Waldungen den beispiellosen Verwüstungen preisgegeben wurden.“ Es ergibt sich somit für die Zeit von 1572 bis circa 1717 die folgende Reihe der kaiserlichen Forstmeister in Krain : 1. Hans Wild, circa 1572—1588. 2. Peter Wild, auch Wildenhofer genannt, Sohn des Hans Wild, 1588 bis Mai 1610. 3. Olympia Wild, Peters Witwe, bis Ende 1610. 4. Franz Pelizerol, 1611 —1623. 5. Adam Tex tor, 1624— 1635 ? 6. Johann Jakob Widerwoll zu Widerfels, 1635?—1650. 7. Joh. Jakob v. Gallenfels, 1650 —1665. 8. Raphael Montanelli, 1665 bis circa 1682. Von da Lücke in den Acten. 9. Sebastian Hartmann, 1706 genannt. 10. Ludwig de Biel, 1706 bis circa 1717. Nun folgen die Oberbergrichter1) Kappus, Nemitzhofen, Aichelburg und Redange, unter welchem das Ober- berggericht 1783 aufgehoben und vom 26. März an eine Berggerichtssubstitution fungirte, das Waldwesen aber an die Kreisämter überging. -----<§.--- Die Zukunft der Stadt Laibach. XLVI. Die Schiffer bewohnten das Dorf T ir nau, die Fischer die Krakau. Beide Dörfer sind durch die Gradašca geschieden und jede der beiden Bevölkerungen war von solchem Selbstbewusstsein ihrer Bedeutung getragen, dass sie in keine Berührung weder unter sich (ausgenommen in der Kirche), viel weniger mit dem Landvolke kommen wollten. Es heirateten Krakauer nur unter sich, Tirnauer ebenfalls nur unter sich. Die Häuser, durchwegs ebenerdig, haben ihre Thore nie gegen die Gasse des Dorfes, sondern in kleinen Seitengässchen zwischen zwei Häusern, welche durch diese Bauart bedingt sind. Gegen die Strasse zeigen sie alle ihre dreifenstrigen Seitenfronten. Während die Männer von Krakau dem Fischfänge oblagen und die der Tirnau als Schiffer, Frächter und Facchini am Rain ihr Brod erwarben, betrieben die Weiber und auch Männer das Spitzenklöppeln als Hausindustrie. Die Erzeugnisse gingen nach Croatien. Eine alte Elle solcher Spitzen kostete 15 kr. Aehnlich waren auch die Schiffer in Oberlaibach organisirt. Auch hier bestand in der vorhistorischen und römischen Zeit ein reger Schiffsverkehr. Der Hafen-platz war auch damals, wie in letzter Zeit, unterhalb der heutigen gemauerten Brücke bis zum heutigen Bräuhause, dessen Stallungen einst Magazine waren, während das grosse Jelovšek’sche Wirthschaftsgebäude an der Strasse der Speicher für das Getreide war, welches für Id ria1) bestimmt war. Auch hier zählte die Zunft 60 Mann Schiffleute — čolnarji; das Auf- und Abladen besorgten 30 Facchini vulgo „cigarji“ — Zieher. Die Schiffer bildeten eine Bruderschaft unter dem Schutze des heil. Nikolaus2) in Koren, wohin sie am Tage des Heiligen gemeinsam wallfahrten. Zu Pfingsten fuhren sie zum Trauerberge. Sie führten eine gemeinsame Casse, aus welcher auch die Leichenkosten der Mitglieder bestritten wurden. Starb ein Mitglied der Zunft, so folgte ihm der Sohn ; war dieser noch ein Kind, so wurde für ihn ein Ersatzmann gestellt, welcher per Fahrt 2 fl. erhielt, der Ueber- ') Dieses Getreide kam jedes Vierteljahr aus Laibach per Schiittierfuhren in Säcken zu 3 Metzen. Nach Idria wurde es mit Fuhren, welche von je zwei Paar Ochsen bespannt waren, vor Anlegung der neuen Strasse über Veharše spedirt. Das Quecksilber und der Zinnober aber wurden per Schiff nach Laibach transportirt. 0 Die Zunftfahne der Schiffer zeigte den kaiserlichen Adler und das Bild des heil. Nikolaus. >) Cf. auch „Argo“ VI., p. 46. schuss des Verdienstes ging in die Casse und wurde dem Jungen gutgeschrieben, so dass mancher als Erwachsener bis zu 400 fl. an Ersparnissen aus der Casse ausbezahlt erhielt. Starb ein Schiffer ohne männlichen Erben, so trat die Zunft zusammen und wählte den neuen Mann aus den Knechten, er musste von gutem Rufe und kräftigen Körpers sein. Die Schiffer waren hier ebenfalls militärfrei. Die Schiffe wurden in Oberlaibach selbst gebaut und glichen den in Laibach üblichen. Sie hatten 110 bis 200 Ctr. Tragfähigkeit. Die Fracht war derartig vertheilt, dass von Laibach stromaufwärts die Tyruauer, stromabwärts aber die Oberlaibacher Zuuft die Waaren beförderte. In den letzten Jahren des Verkehres und wahrscheinlich auch früher betrug die Fracht 1 Groschen per Centner. Wer kein eigenes Schiff besass, bezahlte pro Fahrt für die Benützung eines Fahrzeuges einen Zwanziger. Man fuhr gewöhnlich circa 8-9 Uhr Abends von Oberlaibach ab und landete gegen 4 Uhr Früh in Laibach, bei günstigem Wetter kam man auch in sechs Stunden dort an. Die Rückfahrt erforderte natürlich mehr Zeit. Bei Ueberschwemmung des Moores fuhr man gerade fort, ohne das Flussbett des Flusses zu benützen.1) Die Waarenmagazine waren am Landungsplätze nächst der heute Fröhlich’schen Brauerei Heute ist das Magazin als Stall verwendet. Mit Eröffnung der Südbahn zwischen Laibach und Triest 1857 hörte auch der Verkehr auf dem Laibachflusse auf. Die Generation der Save- und Laibach-Schiffer und der mitunter herkulischen Facchini ist bis auf wenige Greise abgestorben, welche noch an den verödeten Stromufern angesichts der vorüberrollenden Lastenzüge der Südbahn vom einstigen lebhaften Treiben zu erzählen pflegen. Hart und gefahrvoll war allerdings ihr Handwerk, es erforderte kraftvolle Gestalten, wie sie eben in den krainischen Bergen zu beiden Seiten des Flusses gediehen, und die Getreidelasten an die adriatischen Seestädte verfrachteten, aber es nährte reichlich seinen Mann. Wenn irgendwo Jahrtausende alte Citate anwendbar sind, so sind es hier die Verse der Genesis XLIX. 13., 14. 15. auf das Verhältnis der Venetianer und Krainer. „ Zàbulon in littore mariš habitabit et in statione navium pertingens usque ad Sidonem.“ „Issachar asinus osseus, accumbans inter t e r m i n o s — et s u p p o s u i t liumerum ad portandum.“ ‘) Bei strenger Kälte fror die Laibach ausnahmsweise vom Kammer (5Vs unter Oberlaibach) bis Lipe, da der Fluss hier kein Gefälle hat. Da fuhr man allerdings oft zwei Tage. ------<§>.---- Die Scliädelsammlung des krainischen Landesmuseums in Laibach. Von Dr. Ugo G. Vram in Korn. Das krainische Landesmuseum besitzt eine ganz interessante Sammlung von Schädeln, welche bei Ausgrabungen am Moore, in den prähistorischen und römischen Gräbern, sowie aus ehemaligen mittelalterlichen Friedhöfen der Stadt Laibach in den letzten Jahren zusammengebracht wurde. Ich hatte die Gelegenheit, die Sammlung zu stu-diren und zu untersuchen. Die Resultate dieser Studien übergebe ich hier dem Publikum, glaube aber, dass es nützlich sein dürfte, unseren methodischen Standpunkt zu präzisiren und einige orientirende Bemerkungen vorauszuschicken. Schon Camper und Blumenbach zeigten die Bedeutung des Schädels für die Charakteristik derRacen. Wichtiger wurde die Sache durch die Arbeiten von Retz ius, welcher die Bewohner der skandinavischen Halbinsel nach ihren Schädeln eintheilte. Er theilte sie mit Bezugnahme auf die Verhältnisse der Länge und Breite der Schädel, erstere von vorne nach hinten zu 100 an- (Breite X 100) . „ .. , . , , genommen ------T --------- in Dolicliocephale oder Länge Langschädel und Bachycephale oder Kurzköpfe, je nachdem die Verhältnisszahl über oder unter 80 war. Zum Längebreiteindex, denn so nannte er das Ver-hältniss, setze er noch den Camperischen Gesichtswinkel hinzu und theilte die Menschheit in Dolichocephalen mit prognatem und orthognatem Gesichte und in Brachice-phalen mit prognatem oder orthognatem Gesichte. Der Versuch, die Menschenschädeln aus anderen Welt-theilen nach demselben System zu ordnen, glückte nicht, denn überall, wo die Forschung angestellt wurde, fand man breitköpfige und langköpfige Schädel, Uberai prognate und orthognate Gesichter. Man glaubte, dass durch die Einführung einer dritten Gruppe, die die Schädel mit einem Längenbreiteindex von 75—80 aufnehmen sollte, eine Gruppe, die man meso-cephale nannte, der Sache geholfen werden könnte; auch neue Masse und Winkelmessungen wurden eingeführt, aber umsonst. Man häufte Masszahlen auf Masszahlen, man rechnete Verhältnisse auf Verhältnisse, und immer hatte man noch keine brauchbare systematische Craniologie, die der Anthropologie hätte praktische Dienste leisten können. Die Sache sank zu einer Spielerei mit Zahlen und Massen herab, mit welchen Niemand etwas anzufangen wusste, so dass ernste Anthropologen ganz auf die Craniologie verzichten wollten. Indess lag die Schuld in der Methode, welche man anfänglich einschlug. Noch Retzius und Brocca theilten sammt ihren Nachfolgern die Schädel nicht nach ihren Formen ein, sondern legten die Indexe den Abtheilungen zu Grunde. Zur weiteren Verwirrung trug auch die falsche Auffassung bei, der zur Folge man die.ethnologische Einheit Volk mit der Einheit Race verwechselte, und dass man vergass, dass ein Volk zwar aus einem anthropologischen Element bestehen kann, aber gewöhnlich aus mehreren besteht. Um zu zeigen, wie zwei ganz verschiedene Schädel ganz gleiche Indexe haben können, möge folgendes geometrische Exempel gemacht werden. Man zeichne ein Dreieck und ein Viereck von gleicher Basis und gleicher Höhe. Multipilizirt man nun die Masszahl der Basis mit 100 und dividirt das Produkt durch die Masszahl der Höhe, so erhält man analog dem Calcili aus den Schädeln gleiche Resultate, obwohl die Figuren total verschiedene sind. So kommt es, dass man in jeder Schädelsammlung an den verschiedensten Schädelformen, die gleichen Indexe herausrechnen kann. Allerdings fehlte es nicht an Klagen einsichtsvoller Forscher, welche das Spiel mit werthlosen, gelehrt thuen-den Ziffern lächelnd betrachteten und eine vernünftige Reform der craniologischen Methode verlangten. Zu den besonnenen Forschern, welche ausgezeichnete Arbeiten geliefert hatten, gehören His, Rütimeyer, Eker und v. Holde r. Sie alle legten die Schädelform zu Grunde und namentlich v. Holder hat ein ganz neues System gegründet, welches die deutschen Forscher leider nicht acceptirt und weiter ausgebildet haben. In Italien schlug Mantegazza eine Reform vor, und wenige Jahre später entwarf Prof. G. Sergi ein System auf rein morphologischer Grundlage,1) welches mit der Zeit ausgebildet und von den meisten italienischen Forschern angenommen und auch im Auslände als praktisch anerkannt wurde. Nach diesem italienischen Systeme werden die Schädel nach ihren Formen bestimmt und in Varietäten und Untervarietäten eingetheilt. Der Varietäten - Charakter wird gewöhnlich nach der oberen Ansicht bestimmt, (ausgenommen Platycephalie, Trapezoyde und Sphaeroide), die der Untervarietäten aber nach den der anderen Ansichten, der Breite oder der Schädelcapacität gebildet. Demnach theilt Segi die Cranien in neun Hauptvarietäten,* 2 *) welche ihre Bezeichnung nach der geometrischen Figur, welche um die Cranienquerschnitte umschrieben werden kann, erhielten. Es sind diese Varietäten : I. Ellypsoides. II. Ovoid es III. Pentago- ni Man vergleiche darüber die interessante Arbeit: „Le Varietà umane, Principi e metodo die classificazione di Giuseppe Sergi,“ in den Atti della società Romana di antropologia Vol. I. Fase. I. Roma 1893. Die Redaction. 2) Cf. G. Sergi: Specie e varietà umane, saggio di una siste- matica antropologia. Torino 1900. noides. IV. Belloides (Draufsicht lanzenspitzförmig). V. Rhomboides (von der Seite gesehen mit rhom-boidischem Profil). VI. C u b o i d e s (würfelähnlich). VII. Sphenoides (Draufsicht). VIII. Sphaeroides (kugelähnlich). IX. Platycephalus (von vorne gesehen mit platter, abgepresster Stirne). Jeder dieser zerfällt wieder in mehrere Subvarietäten. (Fortsetzung folgt.) ------<§>----; Dei1 Miiiizfund von Jugorje. Im October 1900 fand der Bauer Johann Gornik in Jugorje1) zwischen Steinplatten im Gebirgsterrain einen wohlerhaltenen Thonkrug von 5/4 Liter Inhalt, welcher mit kleinen Silbermünzen vollgefüllt war. Im Monate November erfuhr der Civilgeometer Herr Konrad Zaff gelegentlich einer Amtshandlung in Semič durch den k. k. Gendarmeriepostenführer vom Funde. Der Gendarm über-liess einige Stücke, welche er vom Bauern erhielt, Herrn Zaff, welcher sie dem Berichterstatter zur Bestimmung überbrachte. Die Stücke enviesen sich als Silberpfennige Heinrich des Reichen (f 1450.) Im April d. J. wendete ich mich an den Decan von Semič, Herrn M. Erzar, welcher mir mittheilte, dass der Finder in der Pfarre Suhor wohnhaft sei und Herr Pfarrer Jakob Pavlovčič Auskunft geben könnte. Dies that letztgenannter Herr auch in zuvorkommendster Weise und dirigirte den Finder an das Landesmuseum, für welches der hohe Landes-Ausschuss auch den ganzen Fund erwarb. Der Thonkrug, welcher den Schatz barg, hat die Form einer bauchigen Flasche und gleicht ganz gewissen römischen Flaschenkrügen unserer Gräber, nur ist er henkellos, während die römischen gehenkelt erscheinen. Das Gefäss ist 20 cm hoch, hat 46 cm Umfang; es ist im Bauche mit einer eingeritzten Wellenlinie und mehreren braunen Streifen verziert, und fasst, wie schon bemerkt 1 % Liter. Den Inhalt des Gefässes bildeten Silberpfennige diversester Prägung von durchwegs guter Erhaltung. Ihr Gesammtgewicht betrug, nachdem sie in verdünntem Ammoniak gewaschen waren, 2672 Gramm. Da durchschnittlich 25 Stück 10 Gramm wiegen, so berechnet sich die Ge-sammtzahl des Fundes auf circa 6670 Stücke. Darunter sind keine zehn Stück so verschliffen, dass ihre Zugehörigkeit nicht erkannt werden könnte. Ueberraschend ist der Formenreichthum des Fundes. Der Hauptsache nach besteht er aus Pfennigen von Oesterreich, Salzburg und Bayern. Der Zeit nach liegen die Stücke zwischen circa 1395 — 1495. Die hundertvierundsechzig verschiedenen Prägen sind der Zahl nach ebenfalls äusserst ver- i) Die Ortschaft liegt an der Strasse von Rudolfswerth nach Mottling, dort, wo die Strasse nach Semič abzweigt, 13'9 lem von Rudolfswerth und 10’3 hm von Mottling entfernt, in der Pfarre Suhor. schieden vertheilt. Es gibt da Prägen, welche in einem einzigen Exemplar vorhanden sind, während andere mit über 1170 Stücken vertreten erscheinen. Es kann heute von einer genaueren Schilderung des Fundes noch keine Rede sein, wohl aber mögen die Münzherren, so weit sie mir mit Hilfe von Appel, W e 11 e n h e i m und Prinz Windischgrätz vorläufig zu bestimmen gelangen, aufgezählt werden. I. Oesterreich unter der Enns. pragen 1. Albrecht IV., 1395—1404 2 2. Wilhelm, f 1406 1 3. Leopold IV., f 1411....................... 1 4. Albrecht V., f 1439, Emission 1416 —1420 und 1420-1436 . .......................... 2 5. Ladislaus VI., Posth., 1452 — 1457 ....... 1 6. Friedrich III. (IV.), 1440—1493 17 Darunter Wien mit W. H. L. und W. H. T. Wdgr. 115—117. II. Oesterreich ober der Enns. 1. Ernst der Eiserne als Vormund Albrecht V., 1404 — 1410 5 III. Salzburg-. 1. Johann III., Peckenschlager, 1487— 14 89 . . 1 2. Friedrich von Schauenburg...................... 1 3. Sede vacante 1494 ............................ 14 Darunter Wellh. Nr. 10142. Wdgr. 1413 mit 469 Gramm vertreten. 4. Sigmund von Holneck, 1494- 1495 ... 1 IV. Cilli. Ulrich IIP, t 1456 1 Das einseitige Stück zeigt den Wappenschild mit den drei sechsstrahligen Cillier Sternen im Dreipasse. In dem Winkel des Dreipasses Kleeblätter, in den drei Bögen um den Schild: V(lrich) R(ex) L(adislaus) Das Stück fand ich nirgends beschrieben, Prinz Windischgrätz hat Nr. 642 und Tafel IV. 1. einen mit RRRR bezeichneten Ulrich III. mit dem vollständigen Cillier Wappen (quadr. Wappenschild mit Sternen und Balken) wie es auf Pleterjacher-Ziegeln ebenfalls vorkommt. V. Baiern. 1. Heinrich der Reiche, f 1450 ....... 22 2. Ludwig der Buckelige, f 1445 ....... 9 3. Ernst (f 1438) und Wilhelm (f 1435) . . 7 4. Ernst (f 1438) und Albert (f 1460) ... 3 5. Albert allein....................... 14 Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1 Chur- Pfalz. 1. Otto von Mosbach, f 1461............. 1 2. Ludwig III., 1410 - 1436. Amberger-Pfennige 4 B i s t h u m Augsburg. 1. Peter von Schauenburg, 1421—1469 . . 12 Oettingen. 1. Ulrich von Flochherg, f 1477 ........ 2 Vorläufig noch unbestimmt............. 43 Summa: Prägen 164 Dies möge vorläufig zur Charakterisirung des Fundes genügen ; was noch in den einzelnen kleineren Gruppen unter den 43 Prägen sich finden wird, wird erst eine gründliche Untersuchung derselben lehren. Milliner. Typische Formen aus den archäologischen Sammlungen des train. Landes-Museums „lludollinum“. Unter diesem Titel veröffentlichten wir im Vorjahre eine Serie von 57 Tafeln photographischer Abbildungen von 1109 Stücken des Landes-Museums.1) In den Verhandlungen der Berliner-Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, redigili von Rud. Virchow, besprach in der Sitzung vom 15. December 1900 Herr Dr. Rei n e cke in Mainz unsere Publication auf p. 592—600 in überaus anerkennender Weise. Zum Schlüsse der Besprechung der einzelnen Tafeln schreibt Dr. Reinecke: „Herrn Prof. Müllner wird man nur sehr dankbar dafür sein müssen, dass er die archäologischen Schätze des Laibacher-Museums in so ausgezeichneten Abbildungen veröffentlicht hat ; Man kann es den Vorständen anderer Museen nur empfehlen sein Beispiel nachzuahmen. Denn was bisher auf diesem Gebiete geleistet wurde — wir denken hier an die nach veralteten Gesichtspunkten ausgewählten photographischen Reproductionen des Budapester National-Museums und an die photographischen Serien des Britischen Museums — kann sich mit dieser Ausgabe nicht im ge rin g-sten messen, und unser deutsches „Photographisches Album der Ausstellung 1880- konnte naturgemäss auch nur ein sehr zersplittertes Material bringen. Wenn man in Bezug auf diese Alt der Publication vor- und frühgeschichtlicher Alterthümer noch einen Wunsch äussern dürfte, so wäre es der, dass diesen hervorragend ausgeführten photographischen Tafeln recht bald auch ein ausführlicher Text folgen möchte; dieser Text hätte, neben den nöthigen technischen Angaben, vor allem die Fund-berichte und eine eingehende Beschreibung der etwa mit den abgebildeten Stücken zusammen in einem Grabe u. s. w. gefundenen, hier aber nicht bildlich wiedergegebenen Alterthümer zu bringen“. ') Cf. „Argo“, 1900, p. 120. = 8 Mark, halbjährig 4 K = 4 Mark. —1 */a Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.