MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang XI. 1898. Heft 3. c) ^ (d Das Klima von Krain. Von Prof. Ferdinand Seidl. (Fortsetzung des IV. Theiles.) 2i. Die mittlere Dauer des Niederschlages und dessen mittlere Menge in einer Niederschlagsstunde. Unsere allmählich in die Einzelheiten eindringende Darstellung der Hydrometeoration Krains hat die Niederschläge vor allem nach ihrer Gesammtergiebigkeit für das Jahr, die Jahreszeit und den Monat gekennzeichnet; alsdann wurde insbesondere die Häufigkeit und Ergiebigkeit der Niederschlagstage geschildert. Ein Tag mit einem viertelstündigen, ganz schwachen Regenschauer wurde hiebei in unseren Erörterungen nicht geschieden von einem solchen mit Tag und Nacht dauerndem Regen. Um daher einen wesentlichen Zug in den hyetographischen Verhältnissen eines Landes nicht im unklaren zu lassen, wird es nöthig, die Häufigkeit, Dauer und Ergiebigkeit der wirklich von Niederschlag erfüllten Stunden und Minuten in ihrer zeitlichen und räumlichen Vertheilung so gut als möglich darzustellen. Das Beobachtungsmaterial zur Inangriffnahme dieser Fragen zu liefern sind automatisch registrierende Regenmesser berufen. Solche kamen aber bislang in Krain nirgends zur Thätigkeit. Einige Hauptzüge des Phänomens lassen sich indessen bereits feststellen, wenn in den meteorologischen Tagebüchern einer Station vermerkt ist, ob während der Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XI, H. 3. 5 Beobachtung zu den üblichen drei täglichen Terminen (7", 2 h, 9h, beziehentlich 6*, 2h, 10h) ein Niederschlag stattfand oder nicht. Derartige Eintragungen lassen sich nachKöppens Anregung (Met. Zeitschr. 1880, S. 362) gemäß den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung nach Art von Stichproben verwerten. Wenn nämlich die Anzahl der Beobachtungen nicht zu klein ist und wenn bei der Notierung wirklich die Witterung des Beobachtungsmomentes eingetragen wird und nicht etwa ein Regen, der eine halbe Stunde früher oder später stattfand, als bei der Beobachtung stattgefunden vermerkt wird, so ist man zu dem Schlüsse berechtigt, dass die Verhältnisse durchschnittlich dieselben seien in den Augenblicken der Beobachtung wie in der ganzen Zwischenzeit. Wenn demnach unter n Beobachtungen es in r Fällen regnete, V so kann angenommen werden, dass nicht bloß — der Beobachtungsmomente, sondern auch ebenderselbe Antheil der gesammten Zwischenzeit von Niederschlag erfüllt war. Dem- r gemäß bedeutet der Quotient — auch die «absolute Niederschlagswahrscheinlichkeit». Bezeichnet ferner beispielsweise N die Gesammtzahl der Stunden eines Monates, in welchem f nach mehrjährigen Notierungen in aller Beobachtungs- T momente ein Niederschlag verzeichnet wurde, so wird------N die wahrscheinliche Gesammtdauer der Niederschläge in diesem Monat, in Stunden ausgedrückt, sein. Diese Gesammtdauer dividiert durch die Zahl der Niederschlagstage ergibt alsdann die wahrscheinliche Dauer des Niederschlages an einem Niederschlagstage. Schließlich liefert die Division der gefallenen Regenmenge durch die Gesammtzahl der Niederschlagsstunden des betrachteten Zeitabschnittes die mittlere Regenhöhe während einer Stunde Regens. (Koppen 1. c.) Von den meteorologischen Stationen Krains lässt allein Laibach die Bestimmung der hier definierten Größen auf Grund mehrjähriger Terminbeobachtungen zu (die bereits im ersten Abschnitte des vorliegenden IV. Theiles der Klimatographie Krains erwähnt wurden). Um eine geographische Orientierung zu erlangen, haben wir den ebenso angelegten Notierungen der Stationen Klagenfurt und Triest ebendieselbe Behandlung zutheil werden lassen und schließlich noch Registrierbeobachtungen von Pola herangezogen. Die unmittelbar durch die Auszählung aus den Tagebüchern Deschmanns gewonnenen Zahlen sowie die daran angeschlossenen ersten Rechnungsergebnisse enthält die hier eingeschaltete Tabelle LX. Die übrigen Ableitungen sowie die Vergleichsresultate in dem beabsichtigten Umfange bietet die darauf folgende Tabelle LXI. LX. Laibach 1851—1880. Gesammtzahl der Beobachtungen Absolute Niederschlags-mit Regen, 30 Jahre Wahrscheinlichkeit %o 6h A IO^ Mittel 6* A ioh Mittel December . 113 114 124 117 123 123 133 126 ■ Jänner . . 98 115 99 104 105 124 106 112 Februar . . 81 91 98 90 96 108 117 107 März . . . 117 115 113 115 126 124 122 124 April . . . 74 81 94 83 82 90 104 92 Mai . . . 96 115 100 104 103 124 107 111 Juni . . . 71 92 84 82 79 102 93 91 Juli . . . 44 52 59 52 47 56 64 56 August . . 46 46 50 47 49 49 54 51 September . 65 78 95 79 72 87 106 88 October . . 79 93 131 101 85 100 141 109 November . 137 141 135 138 152 157 150 153 Winter . . 292 320 321 311 108 118 119 115 Frühling . . 287 311 307 302 104 113 111 109 Sommer . . 161 190 193 181 58 69 70 66 Herbst . . 281 312 361 318 103 115 132 117 Jahr . . . 1021 1133 1182 1112 93 104 108 102 LXI. A. Absolute Niederschlagswahrscheinlichkeit %o C. Mittl. Dauer d. Niederschlages an einem Regentag, Stunden Pola Triest Laibach Klagen-furt Pola Triest Laibach Klagen- furt December 79 94 126 123 5'5 6-9 9-0 10-2 Jänner 64 86 112 82 5-7 8-6 8-5 8-8 Februar . 61* 75* 107* 64* 5-3 7-8 8-5 8-3 März . . 76 104 124 106 53 8-1 8-6 8-5 April . . 73 101 92* 125 4-5 6'7 5-8 7-9 Mai . . 47 93 111 120 3-9 53 5-9 6-7 Juni . . 36 65 91 113 3-0 3-5 5-1 5-7 Juli . . 17* 34* 56 78* 2-0* 2-8 3-4* 4’4* August . 20 37 51* 86 2-3 2'7* 3-6 4-9 September 38 61 88 103 3'4 4'2 6-3 6-8 October . 61 114 109 114 3'9 6'3 6-8 7-1 November 83 98 153 116 49 6'7 8-5 8-7 Winter . 68 85 115 90* 5-5 7'8 8-7 9-1 Frühling . 65 99 109 117 4 6 6'7 6-8 7-7 Sommer . 25* 45* 66* 92* 2-5* 3-0* 4-0* 5-0* Herbst . 61 91 117 111 4-1 5-7 7-2 7-5 Jahr . . 54 80 102 103 4'29 5'64 6'57 702 B. Wahrscheinl. Gesammtdauer des Niederschlages, Stunden D. Mittl. Regenhöhe in einer Regenstunde, mm December 58 70 94 92 1-64 1-00 1-09 0-78 Jänner 48 64 83 61 111 0-68* 0-95* 0-53* Februar . 41* 51* 72* 44* 1-04* 0-83 101 0-64 März . . 57 77 92 79 1-43 0-96 1-04 0-74 April . . 52 73 66* 90 1-40 1-06 1-44 0-77 Mai . . 35 69 83 89 1-64 1-27 1-56 112 Juni . . 26 47 66 81 2'89 2-67 1-80 1-38 Juli . . 13* 25* 41 58* 3-50 3-05 3-02 2'24 August . 15 28 38* 64 4-61 3'39 3-36 2-05 September 27 44 64 74 3-56 2-78 222 1-49 October . 45 84 81 85 2-71 1-74 2-07 1-43 November 60 71 110 84 1-68 1-23 1-34 0-98 Winter . 147 185* 249 196* 1-26* 0-84* 1-02* 0-65 Frühling . 144 220 241 258 1-49 1-10 1-35 0-88 Sommer . 53* 100* 145* 204* 3-67 3-04 2-73 1-89 Herbst 132 200 254 243 2'65 1-92 1-88 1-30 Jahr . . 477 704 890 901 1.91 1-49 1-57 116 Gemäß Tabelle LX regnet es in Laibach am Morgen (6*) durchschnittlich in 9’3% der Tage, nach Mittag (2Ä) in 10'4°/0, am Abend (10A) in 10'8% der Tage. Dieser Unterschied der Niederschlagsfrequenz zu den bezeichneten Tageszeiten besteht dem Sinne nach den größten Theil des Jahres, ist aber am schärfsten ausgeprägt im Herbste, wo die Häufigkeit des Regenfalles von 10‘3 % am Morgen auf 13'2 % am Abend anwächst. Durchschnittlich werden in Laibach 10’2 °/0 der Zeit von fallenden Niederschlägen erfüllt, das macht gemäß der Tabelle LXI im Jahre 890 Stunden. In Pola beträgt die Ge-sammtdauer des Niederschlages im Jahre 477, in Triest 704, in Klagenfurt 901 Stunden. Mit der Annäherung an den luvseitigen Fuß des Karstgebirges erfolgt also eine rasche Zunahme der Niederschlagsdauer, ja auch die Annäherung an die Centralalpen Kärntens scheint noch von einer solchen, allerdings mit wesentlich gemäßigtem Tempo, begleitet zu sein. Zum Vergleiche möge es erlaubt sein, hier einige Werte vorzuführen, welche H. Meyer für die jährliche Gesammt-dauer des Niederschlages in Deutschland berechnet hat: Borkum 811, Königsberg 833, Breslau 837 Stunden. (H. Meyer, Niederschlagsverh. Deutschlands 1876 bis 1885, Archiv der Deutschen Seewarte, XI., 1888). Unsere Tabelle lässt erkennen, dass nach den vorliegenden Daten dem Becken Ostkärntens nicht das ganze Jahr hindurch die größte Niederschlagsdauer unter den hier verglichenen vier Orten zukommt. Im Herbst und insbesondere iin Winter übertrifft der Einfluss der örtlichen Lage jenen der geographischen und weist dem Laibacher Becken eine größere Niederschlagsdauer zu als jenem des benachbarten Kärntens. Die physikalische Ursache dieses Verhaltens ist leicht zu erkennen. Im Herbste sowie im Winter ist die vornehmliche Quelle des atmosphärischen Wasserdampfes das Meer. Die von demselben herwehenden südlichen Winde werden an der ihnen zugekehrten Seite des Gebirgswalles der Karawanken und Steiner Alpen festgehalten und erzeugen hier sowie im angrenzenden Laibacher Becken andauernde Niederschläge. Nach Überschreitung der Gebirgskette sind die feuchten Luftströmungen ihres Wasserdampfes bereits soweit entledigt, dass sie im Kärntner Becken nicht bloß zu beträchtlich weniger ergiebigen, sondern auch zu kürzer andauernden Condensationen Veranlassung finden. In der wärmeren Jahreshälfte liefert der Continent den überwiegenden Antheil des niederfallenden Wasserquantums. Die in die Adria vorgeschobene Halbinsel Istrien steht zu dieser Zeit bereits im eigentlichen Machtbereiche des regenarmen mediterranen Subtropengebietes. Gerade im Sommer erlangt das contrastierende Wirken der maßgebenden Factoren der Hydrometeoration nördlich und südlich von Krain seinen Höhenpunkt. Alsdann erhält Pola Niederschläge nur an 53, Klagenfurt hingegen an 204 Stunden. Die zwischengelegenen Orte der Niederungen (welche allein hier verglichen werden) vermitteln diese Extreme. Demgemäß erhält während des Sommers Triest durchschnittlich an 100, Laibach an 145 Stunden die herkömmlichen Niederschläge. Die periodische Zu- und Abnahme der Regendauer im Laufe des Jahres ist auf dem Gebiete zwischen den Tauern und der Adria offenbar durch eine und dieselbe Grundnorm bestimmt, erscheint aber durch das Eingreifen zweier contrastierender hyetographischer Regime nach zwei Richtungen hin in kennzeichnender Weise abgeändert. Es bestehen zwei rivalisierende Minima. In Pola entfällt auf den Juli das primäre, scharf ausgeprägte Minimum regenerfüllter Stunden (mit 13), auf den Februar ein secundäres (mit 41 Niederschlagsstunden). Umgekehrt ist in Klagenfurt das Hauptminimum dem Februar (mit 44), das secundäre dem Juli (mit 58 Regenstunden) zugewiesen. Triest und auch noch Laibach schließen sich in diesem Verhalten wesentlich Pola an, indem die Minima die dort gegebene Rangordnung behalten. Der Einfluss des Continentes aber bewirkt, dass sie sich nicht so schroff gegenüberstehen wie auf dem Südende Istriens. Das Hauptmaximum der Niederschlagsdauer entfällt auf den November oder October, in Klagenfurt auf den December, ein secundäres von ziemlich ebenbürtigem Ausmaße auf den März, den rauhen ersten Frühlingsmonat. Bezieht man die Niederschlagsdauer auf den Regentag als Einheit, so ergeben sich die bemerkenswerten Zahlenreihen der Abtheilung C unserer Tabelle. Darnach nimmt die Dauer des Regens an einem Regentag auf dem Wege von der Adria landeinwärts gegen die Tauern das ganze Jahr hindurch beständig zu. Sie beträgt im Jahresdurchschnitt in Pola 4'3, in Triest 5'6, in Laibach 6-6, in Klagenfurt 7-0 Stunden. In diesem Befunde kommt wohl eine Norm von weitem Geltungsbereich zum Ausdrucke. Denn auch in Deutschland nimmt nach H. Meyer 1. c. die wahrscheinliche Regendauer an einem Regentage von der Küste (Borkum, Neufahrwasser 4‘0 Stunden) nach dem Binnenlande (Breslau 5'8, Friedrichshafen 6-0 Stunden) zu. Bemerkenswert sind die jahreszeitlichen Verschiedenheiten im Charakter der Niederschläge, insofern derselbe durch die in Rede stehende Abtheilung unserer Tabelle aufgedeckt wird. Die winterlichen Niederschläge halten etwa doppelt so lange an als die sommerlichen. Die durchschnittliche Dauer des Regens an einem Regentag im Sommer beträgt in Pola 2'5 Stunden, sie wächst in Laibach auf 4'0, in Klagenfurt auf 5'0 Stunden an. Im Winter dagegen fällt der Niederschlag, wenn er sich eingestellt hat, in Pola durch 5'5, in Laibach 8’7, in Klagenfurt 9T Stunden an einem Tage. Unsere Tabelle liefert nur Mittelwerte. Da es erwünscht ist, die Extreme wenigstens nach einer Seite kennen zu lernen, wurden aus der mit voller Sorgfalt Tag für Tag lückenlos geführten Witterungschronik Deschmanns für die 28 Jahre 1864 bis 1891 die Fälle ausgezählt, in welchen die Notiz: «Regen (Schnee) den ganzen Tag andauernd» eingetragen erscheint. Obwohl diese Bemerkung nicht strenge ad verbum zu nehmen ist, indem es in jedem Landregen Intervalle gibt, wo es nicht regnet, so haben wir doch das Ergebnis der Auszählung als charakteristisch in die hier eingeschaltete Tabelle LXII zusammengestellt. LXII. Laibach 1864 —1891, 28 Jahre. Gesammtzahl der Tage mit Regen (Schnee) «den ganzen Tag» Dec. Jänn. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Oct. Nov. Jahr 43 27 22 41 31 29 16 14 8 21 53 40 345 * Darnach gab es in Laibach in 28 Jahren 345, also jährlich 12'3 solcher Tage. Am häufigsten treten sie in den Monaten October bis December auf, am seltensten im Sommer. Wie in den Mittelwerten, hebt sich auch hier der März durch eine vermehrte Anzahl der Tage mit extrem lange anhaltendem Niederschlag ab. Eine andere bedeutsame Erkenntnis vermittelt die Abtheilung D der Tabelle LXI. Wie in Deutschland nach H. Meyer, so nimmt auch im Bereiche der südöstlichen Alpen die durchschnittlich in einer Regenstunde fallende Regenmenge von der Küste nach dem Binnenlande ab, während gleichzeitig, wie bereits erörtert, die Niederschlagsdauer zunimmt. Die Niederschlagshöhe einer Regenstunde beträgt im Jahresdurchschnitt in Pola L91, in Triest 1'49, in Laibach L57 und in Klagenfurt L 16 mm. Es ist wohl der Einfluss der Lage im Luv der Steiner Alpen, welcher für Laibach eine örtliche Zunahme der Regenintensität im Vergleiche zu Triest erzeugt, während das normale Verhalten durch die von der warmen Küste nach dem kühlen Binnenlande fortschreitende Verminderung des in der Luft enthaltenen Wasserdampfes bestimmt wird. Dementsprechend ist die Niederschlagshöhe pro Regenstunde im Bereiche des Karstes und der Karawanken namhaft größer als in Deutschland (Borkum 0‘94, Breslau 0'70 mm). Die jahreszeitliche Änderung der durchschnittlichen Ergiebigkeit einer Regenstunde wird in beiden verglichenen Gebieten durch dieselbe physikalische Ursache in gleichem Sinne bestimmt. Vom winterlichen Minimum (Pola 1-26, Laibach L02, Klagenfurt 0’65 mm) wächst die in einer Stunde niederfallende Regenmenge auf das sommerliche Maximum an, welches im Bereiche unserer Tabelle den winterlichen Betrag etwa um das Dreifache übertrifft (Pola 3'67, Laibach 2'73, Klagenfurt L89 mm). Im Herbste ist eine Regenstunde ergiebiger als im Frühling. Für Breslau fand H. Meyer folgende Regenhöhen pro Regenstunde, die wir hier des Vergleiches halber anführen: Winter 0‘36, Frühling 0‘58, Sommer L34, Herbst 054 mm. Die im vorstehenden Abschnitt erörterten Zahlenwerte zeigen eine gesetzmäßige zeitliche und geographische Vertheihing sowie einen engen Anschluss an die in Deutschland zutage tretenden Normen der zeitlichen und örtlichen Anordnung. In diesen Umständen bekundet sich nicht bloß die Brauchbarkeit unseres Beobachtungsmateriales, sondern nicht weniger auch die Eignung der angewendeten Stichprobenmethode. ____________ Anmerkungen zu den Tabellen des vorstehenden Abschnittes. Zur Verwendung kam folgendes Material: Pola, Registrierbeobachtungen, 1876 bis 1892, 17 Jahre; für die übrigen Stationen Terminbeobachtungen, und zwar: Triest 1880 bis 1897, 18 Jahre, 7*, 2h, 9h; Laibach 1851 bis 1875, 25 Jahre, 6h, 2h, 10*, und 1876 bis 1880, 5 Jahre, 7*, 2Ä, 9Ä; schließlich Klagenfurt 1867 bis 1891, 25 Jahre, 7*, 2h, 9*. Die jährliche Anzahl der Niederschlagsmarkierungen zu den drei Beobachtungsterminen in Laibach ist für 1851 bis 1875 im Mittel 111'2, für 1876 bis 1890 nur 77'3; die ersten sechs Lustra weisen folgende Mittel auf: 141, 111, 114, 111, 106, 84. Das erste (Beobachtungen Zeilingers) dürfte zu hoch, das letzte zu niedrig sein. Durch Verwendung dieser zwei Lustra wird das allgemeine Jahresmittel nicht geändert, auch der jährliche Gang nicht in namhaftem Maße. Die Gesammtzahl der Niederschlagsmarkierungen 6*, 2h, 10*, 1856 bis 1875, beträgt nämlich: December 251, Jänner 245, Februar 159, März 237, April 153, Mai 175, Juni 179, Juli 108, August 95, September 138, October 203, November 266, Jahr 2209. ____________ Aus dem Weiehselburger Stadtarchive. Von Konrad Omologar. Modi- und Stadtgericht Weidiselburg.1 I. Chronologische Notizen über Hoch- und Stadtgericht in Weichselburg. 1. ) 1444. Kaiser Friedrich III. setzt den Bürgern des Marktes Weichselberg einen Marktrichter ein, schenkt ihnen fünf Huben, dass sie aus den Einkünften derselben einen Galgen bauen und eine bestimmte Summe in die landesfürstliche Cammer reichen. (O.-Pgt. im Stadtarchiv, nun verschollen.) 2. ) 1461. Derselbe Kaiser bestimmte dem Markte Weichselberg den Burgfried: «dasz für uns kommen seyn, unser gethreuen Lieben, unser Bürger und Leuth gemaintlich zu Weixelberg, und gaben uns zu erkennen, wie nach dem Wir In vormals hätten erlaubt ein Richter nach Ihren Nothdurfften zuseczen und zu erwählen, Sie noch bisher manglhalben eines Burgfrieds daselbs, meniger Irrung, und Wieder(w)ertig-keit gehabt hätten, und uns demüthiglich gebetten, In den 1 Es bestanden zu Weichselburg zwei an sich selbst ursprünglich voneinander unabhängige Gerichte : Das Landgericht der Herrschaft Weichselberg und das Markt-, später Stadtgericht Weichselburg, beide Criminal- und Civilgerichte. Eigenthümlich ist, dass das jedenfalls ältere Landgericht die Bestrafung der Verbrecher wenigstens in späterer Zeit der Stadt übergeben wurde. — Die von mir aus den Stadtrechnungen und Gerichtsprotokollen gesammelten Daten sind für die Rechtsgeschichte schon an sich selbst wertvoll. Ich gedenke im zweiten Theile dieser Abhandlung auf Grundlage dieser und noch anderer Notizen eine Geschichte des Gerichtswesens in Weichselburg und das Verhältnis der Stadt zur Herrschaft zu besprechen. Zu diesem Zwecke scheint mir geeigneter, die Belege zuerst zu veröffentlichen. Der Verfasser, Burgfried bey demselben unsern Markt mit Namen auf das unb(?) sanct Lienharts Kreucz unterhalb desselben unsers Markts auf der Strassen und von dann auf stand Linharts-Kirchen, da entgegen ober mit samt dem Pachi (Püchel!), darauf die Kirchen steht, und von derselben samt Linharts-Kirchen und dem Pachi vntz auf den Altenmarkt, auf die Ober Strassen, und der obera Strassen untz auf das Pründl enthalb der Goritzn, und fürbas, untz auf das Pründl bey dem Pfarrhof aberinnend, und darnach auf die Aüchen, die in der Kositz steht, darin dann der bemeldten Pfarrkirchen Acker, und Wiesen liegen . . .» (O.-Pgt. im Stadtarchiv, nun verschollen, Abschrift daselbst.) 3. ) 1478. Dienstag nach St. Ulrich, Graz. — Kaiser Friedrich III. erlaubt den Bürgern von Weichselberg ihren Markt auf einer anderen Stelle aufzubauen, erhebt die neue Ansiedelung zu einer Stadt, gibt dieser eine Maut, aus derer Einkünften man die Stadt befestigen möge, verleiht ihnen einen Wochenmarkt und übersetzt drei bis dahin in der St. Veiter Pfarre (davon waren zwei in St. Veit und einer in St. Lorenz — Chmel, Mon.Habs., II.) abgehaltenen Märkte in die neugegründete Stadt. (Orig, im Stadtarchiv zu Weichselburg.) 4. ) c. 1478? Aus dem Gerichtsprotokolle von 1716. «. . . Es ist aber bürgerliche Gemain zu Weixelburg von Ihro Khay. May. vom Federigi Hochseiligsten Memoria priviligirt worden, dass an S t. Johann es Babta tag als den 24. Juny 1726 in der Kürchen St. Anna in der Statt Einen Stattrichter zu erwällen . . .» (Stadtarchiv, Gerichtsprotokoll.) 5. ) 1521. 20. Nov. Graz. — Erzherzog Ferdinand, Prinz von Spanien bestätiget den Weichselburgern auf ihr Ansuchen alle ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien, erlaubt ihnen aus ihrer Mitte sich einen Richter zu erwählen, der das landesfürstliche Gericht daselbst verwalten möge, -wie andere landesfürstliche Richter in Krain, bestätigt ferner den Besitz der schon vom Maximilian I. verliehenen fünf Huben (jene wie im Jahre 1444 verliehen worden) gegen jährliche Gabe von 2 Pfund 64 Pfennig. Der Richter möge jährlich 10 Pfund guter Landeswährung der Cammer entrichten. (O.-Pgt. im Stadtarchiv, nun nicht mehr vorhanden.) 6. ) 1526. Ein Todtschläger Clement Pappel wurde auf Fürbitten der Stände vom Erzherzog Ferdinand begnadigt zu einem vierzehntägigen Arrest im Stadtthurme zu Weichselburg unter der Bedingung des Vergleichs mit dem Richter und der Urfehde. (Dimitz, Gesch. Krains, IL, p. 296.) 7. ) 1551 und dann jedes Jahr kommt in den Stadtrechnungen vor, dass der Stadtbote auf dem Jahrmärkte im Juni «Freiung» aufgesetzt und nach einer Woche wieder abgenommen ; seine Gebür dafür war eine Maß (Viertel) Wein à 4 kr. fürs Auf- und soviel fürs Abnehmen im Jahre 1551 und weiter, im Jahre 1589 8 kr. für beides, und 1600 für jedes 10 kr. 2 Pfennig. — Aus der Stadtrechnung vom Jahre 1589 erfahren wir, was diese Freiung war, nämlich das Gerichtsschwert als Zeichen der Richtermacht über Leben und Tod. Dort heißt es: «Item mer den 16. Juni habe ich (der Richter) dem Statt-Pötten den altten gebrauch nach in halt Vnser frayhaitten so er die Freyung auff alls dz khay-serlich schwerdt auffgeseczt, vnd wider umben So ers abgenumben Ime geben kr. 8» — [NB. Nach I. Andreas Schmeller «Bayerisches Wörterbuch», I. Band, ist die Freiung (Freyum, Freyem) 1.) die Freiheit, z. B. die Freiheit von örtlichen Zunft- etc.'Beschränkungen im Verkaufen; 2.) «jus et locus asyli».1] 8. ) 1551. «Meister Lienhart Zuchting (d. i. Scharfrichter) hat die Galgen1 2 an der Richtstatt gemacht, gegeben 1 fl., für 2 Baumb dazu 6 kr.» (Stadtrechnungen.) 1 Die Anmerkungen des Verfassers sind in eckigen Klammern. 2 Wo überhaupt dieser Galgen gewesen sei, wissen wir, wie auch von jenem im Jahre 1444, nicht. Im Jahre 1742 war bei der Richtstätte ein der hl. Barbara geweihter Bildstock. Jetzt ist nirgends ein solcher vorhanden. Als Richtstätte bezeichnet die Tradition einen westlich von der 9.) 1551. «Vmb ein Plachen so mit einer Decken vnd Sacke in dacz Gefänhnus geben 37 kr.» (Stadtrechnungen.) 10. ) 1553. «Idem so man den Armen gericht beschehen den 25. Septembrisz Ainem geben der zwen Paumb czu gericht gefuertt geben 24 kr. Denen so dieselben aufgehebt vnd eingeseczt geben 26 kr. Vmb ain vberpaumb? geben 5 kr. Ainem Pötten der dj Laittern von gericht Stat hereingetragen geben 3 kr.» [Der Strangcandidat ist uns nicht bekannt; vermuthlich wollte man seinen Namen nicht verewigen.] (Stadtrechnungen.) 11. ) 1558. «Andre Sima gegeben, da er zu einer Maleficz Recht auf Seisenberg geraisst, zur Zehrung 13 kr.» [Den Scharfrichter, seinen Knecht wie auch den Bannrichter musste man während der Reise aushalten.] (Stadtrechnungen.) 12. ) 1576. «Mathiasch Marcz von obtschina hat von wegen des entleibten Erssar, in der Fengkhnus alhie darin Er etliche wochen lanng verhafftet gesessen, darin verzert 9 fl. 4 kr.» (Stadtrechnungen.) 13. ) 1577. [Hinrichtungskosten.] «Den 3. tag marty 77isten Jars ain Maleficz Person mit Namen Anndre Mrina von Sa-gredisch, welche ainen erschossen alhie in der Stat betretten, gefengkhnuß, ist Neun tag gesessen je ain tag. 3. k. verzert fl. — kr. 27. «Vnd wie man den fürs Pannrecht gesteh, vnd dan hinaus zum gericht fueren sollen allenthalben verzert fl. — kr. 18.» »Dem Pann Richter, so Er als lanng etlich tag auf den Zuchtinger warten muessen, für Zerung vnnd seiner gerichts-gerechtigkhait, geben fl. 2 kr. 20.» «Dem Anclager geben kr. 52.» «Dem Zuchtinger vom Regkhen vnnd Rat Prechen 3 fl. 4 kr.» »Die Laittern von Ime Zuchtinger wider lösen muessen. 8 kr.» Stadt an der Reichsstraße gegen Laibach auf dem Peščenikberge befindlichen Hügel. Man nennt den Hügel «gavge» und den Ort «pri gavgah». «Den Arbaittern, so die Laittern auß vnd eingetragen, den Galgen bessert, von allen geben 28 kr. dieselben haben insonderhait verzert 26 kr.» «Die Herrn Nachpern, als Sy vom gericht wider herein khomen, haben verzert 44 kr. (Etwa 11 Maß Wein à 4 kr.)» «Dem Herrn Pharer auf Weixlberg so Er den Armen Thätter hinaus getrost geben 24 kr.» «Umb ein wagen Rath (Wagenrad) zu des baine (Beine) Prechen geben 24 kr. Einem schmiden der es beschlagen 16 kr. Umb ain wißpaumb (?) darauf der geratprehte gethan 3 kr.» — [Mithin hat diese Hinrichtung 9 fl. 2 kr. gekostet, was gegenwärtig etwa 72 Gulden betragen dürfte.] (Stadtrechnungen.) 14. ) 1597. «Den 28. jan. ist ein Malleficz Person so dem Michel Weslaj Reuerendo bestollen in die Verhafftung eingezogen worden hab ich vmb den Zichtinger als palt geschickt geben Pottenlohn 31 kr. 1 Pf. Uber 3 Tag ist diese Person entrunnen, gab ime die drei Tag Zerung à Tag per 4 kr. — Als der Zuchting am 6. Febr. von Seysenberg angekommen und die Maleficzperson entronnen, ihm für den Weg geben 54 kr. 2 Pf.» (Stadtrechnungen.) 15. ) 1600. «Also der Zichtinger in Unter Crain gezogen, verzert 8 kr.» (Stadtrechnungen.) 16. ) 1613. Als der Scharfrichter von Laibach seinen Weg hindurch genommen, verzehrt ein Viertel Wein (Maß) und um 2 kr. Brot, zusammen 9 kr. — [Der Wein war hiemit verhältnismäßig theuer.] (Stadtrechnungen.) 17. ) 1618. «Item gab h(errn) Jacoben Hyssor(?)1 als d(er)zeit G(erichts)statt,2 dero Hur8 dirigirn vnd darmit völlig bezalt. Nämblich 4 fl.» (Stadtrechnungen.) «Mehr dem Freyman geben per Trang vnd Speiß 8 kr. 2 Pf.» (Stadtrechnungen.) 1 Unleserlich. (Anm. d. Verf.) — 2 Nicht bestimmbar. — 3 Vergi. Notiz 29 und 44. 18. ) 1623. «7. Sept. Alcz man einen Stattpotten von Laibach seiner Verbrechnuss halber auf Verordnung des Landvizdombs auf Neustatl begleiten müssen, den Führern zur Zehrung (gegeben) 4 fl.» (Stadtrechnungen.) 19. ) 1624. «Als man den 11. Marty die Gerichtsstatt oder Galgen aufgesetzt ist bey mir (dem Richter) gebräuchiger massen verzehrt worden in Speiß und Trank 2 fl. 2 kr.» (Stadtrechnungen.) 20. ) 1626. «Mehr gab ich dem Freimann als er auf Wördl gereist sein Gebür x/4 Wein und umb 1 kr. Brot = 5 kr.» (Stadtrechnungen.) 21. ) 1630. «Als Freimann den 15. Jänner auf Nassen-fuß geräist, sein Gebür 1/2 Wein vnd 2 kr. broth. Item 1 Khörzen = 12 kr. 3 Pf.» (Stadtrechnungen.) 22. ) 1630. «Als Freymann am oster Erchtag auf Sittich wegen der desparirten Perschon geräist, verzehrte beim hierunter und aufreisen 29 kr. 2 Pf.» (Stadtrechnungen.) 23. ) 1630. «4. Febr. als der Pannrichter und ankhlager alda gewest, verzehrt wein und Speis 34 kr.» (Stadtrechnungen.) 24. ) 1631. «15. dez. verzehrten drei Inwohner, wellche das Hochgericht gebessert 44 kr.» (Stadtrechnungen.) 25. ) 1632. «Als Adam Skuffiz vnd Andree Gorenz den 8. Jäner 1632 Justificirt worden, gäbe ihnen (der Richter) ä/4 Wein und 2 kr. broth = 12 kr. — Damain verzehrten die yenigen, so die Laitter auß vnd aingetragen in speis vnd wein 20 kr.» (Stadtrechnungen.) [In derselben lag ein Zettel, dessen Obertheil abgerissen ist, von der Schrift ist nur erhalten:] «... so der Freyman von Ihme verzehrt 2 fl. 10 kr. Mehr verzerte der Freyman, als Er Adam Skuffza vnd Andreen Gorencz justificirt in 3 Tag 3 fl. 50 kr. Summa 9 fl. 27 kr. — NB. hat dieses Herr Stadtrichter zu pezallen.» (Rechnung.) 26. ) 1674. «Den Arbeiteren, welche das Hohe Gerecht aufgebaut bezahlt 16 kr. — Dem Stadtknecht für gemachte Fohlthör als gebräuchig bezahlt 26 kr. 2 Pf. (Stadtrechnung.) [Der zweite Absatz folgt unmittelbar auf den ersten. Ist Fohlt hör vielleicht Folter, Einrichtungen zur strengen Frage? An Zugbrücken, die zugleich zum Sperren der Thore dienten, wird kaum zu denken sein. Auch muss die Formalisierung: «als gebräuchig» berücksichtigt werden. Leider sind die älteren Gerichtsprotokolle nicht vorhanden, oder sie waren übrigens, wenigstens als besondere Acten nicht verfasst, deshalb bleibt Manches nicht verständlich.] 27. ) 1675. «Item von Einem unterseczten Khrampen vnd zu dem Hohengerichte gemachten Spannnegel bezalt 16 kr.» (Stadtrechnungen.) 28. ) 1675/6. «Als . . . (unleserlicher Name) auf Auersperg zu dem Panrecht vmbgschikht worden zur Zerung für Knecht vnd Pferd bezalt 40 kr.» (Stadtrechnungen.) [Da aus den Umständen nicht für bestimmt zu ersehen ist, und das Datum in den Stadtrechnungen selten vorkommt, und dieselben nach dem Rechnungsjahre, das in Weichselburg ungefähr im Juli, gewöhnlich am St. Ulrichstage, begann und schloss, verfasst sind, kann ich in diesem und in manchen anderen Fällen nicht das Jahr bestimmen, da Manches auch nachträglich, nicht am Tage der Auszahlung notiert vorkommt. Dies hat ja ohnehin in diesem Falle keine Bedeutung. -Die Rechnungshefte habe ich im Stadtarchive mit Bezeichnungen beider Jahre, in diesem Falle mit 1675/6 bezeichnet.] 29. ) 1677. 3. Mai. — Als man einen «Delinquenten» namens Petelin von Laibach auf «Naystattl» befördert und vier Personen und einen Wagen mitgeschickt, den Männern zu 30 kr., für den Verbrecher 11 kr. gezahlt. [Eine Art Schubsbeförderung.] (Stadtrechnungen.) In diesem Jahre ist auch beschlossen worden, dass die schlechten Menscher1 aus der Stadt geschaffen werden. (Gerichtsprotokoll.) 1 Menscher, Bezeichnung von minderwertigen Frauenspersonen (vergi. Valvasor a. a. O.), Weiber von übler Aufführung. — Vergi. Notiz 17, 32 und 44. (Anm. d. Verf.) 30. ) 1686. Georg Cerovšek erzählte jemandem, dass sein Nachbar etwas über ihn gesprochen habe. Derselbe klagte den vermeintlichen Verleumder und selbstverständlich musste Cerovšek als einziger Zeuge auch vors Stadtgericht, wo er aufgefordert wurde, seine Worte zu beschwören, was er nicht thun wollte; deshalb wurde er verurtheilt, sich selber auf das Maul zu schlagen, wie ein unehrlicher Mensch, seine Worte zurückzunehmen und den Geklagten wie den Kläger und das löbliche Stadtgericht um Verzeihung zu bitten und er musste im Stadtthurme 8 Tage bei Brot und Wasser Buße thun. (Gerichtsprotokoll.) 31. ) 1702, 20. Jänner. — «Wegen dessen dass alhier zu W. ein Zeit hero, über die Malleficanten das geheime Urtheil im Gerichtshaus geschaffen und gesprochen haben, damit aber ferohin solche scheußliche acta1 nit mehr in Gerichtshaus gehalten, sondern dem Gehrauch nach wie in anderen Städten . . . werden solle, dass dahin geschlossen worden, dass von Inskhünftig sich zugetragen werdet, über einen Malleficanten das Recht zu sprechen, soll man an dem gewöhnlichen Rathhaus allhier das geheime endliche Urtheil, unter der Chomaun aber das öffentliche publicirt werden.» (Gerichtsprotokoll.) 32. ) 1702, 21. Jänner. — «Maruscha Pevizin (Pevec) aus Herzogkhall (Lučarjev kal, Pfarre St. Veit bei Sittich) gebürtig ist von der Herrschaft Weichselberg wegen zweien ermordeten Kindern so den 19. August 1701 begangen hat, am obigen dato in die Stadt Weixelburg gestellt und daselbst am Rathhaus das endliche geheime Urtheil gefällt und unter der Comaun aber das öffentl. exequirt und publicirt worden.» (Die Bestrafung ist nicht angegeben.) (Gerichtsprotokoll.) 33. ) 1705. Fleischhauer Georg Prelesnik schlachtete in der Nacht einen kranken Ochsen und hat diese 1 Jedenfalls sub Notiz 32 angeführter Fall. (Anm. d. Verf.) Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XI, H. 3. Vornahme dem Richter auch nicht angezeigt; in der Nacht zu schlachten und sonst auch ohne Anmeldung, war strengstens verboten. [Das Urtheil ist nicht leicht zu verstehen und zu unbestimmt, es lautet kurz und bündig: «ist er zu einer Straf auf den Thurm zu speren, so lang er denselben dasselbsten verzert haben wird.» Da musste er hübsch lang gesessen haben und das Fleisch dürfte zuletzt doch einen üblen Geschmack haben. Vielleicht wurde bestimmt, wieviel im Gelde durch einen Tag Kerker abgebüßt werde.] (Gerichtsprotokoll.) 34. ) 1705. Es wurde festgesetzt, dass der Fleischhauer, der ein dem Richter nicht gemeldetes Schlachtvieh schlachtet, auf den Pranger kommen werde. (Gerichtsprotokoll.) 35. ) 1713. «Am heuth alss den 26ten Aprili 1713 Jahrs ist in der Landtgerichtlichen Herrschaft Weyxel-berg in causa furti gefänglich eingezogen geweste delinquent Nambens Matthia Vendion am Rathhauß denen kays. Sazungen gemöß zu dem sträng mit einhöllig mainung zu Recht verurtheilt, wie auch dz Vrthl wider denselben vol-zogen worden.» (Gerichtsprotokoll.) 36. ) 1715. «Den heut als den 13. apr. 1715 Jahr, ist der in der gerichtlichen Herrschaft Weyxelbe.rg alß Gregor Supantschitz von Wkray bey Prinßkhov wohnhafft und in die Stadt Weyxelburg gestellt vnd wegen seiner 2 molligen Prandts fräües (Frevels) als die Erste zu Laybach an der vorstadt bey S. Peter mer auch zu S. Marthin vnd mit seinem gespann wirglich vorgenomben alß ist an dn khay. Rathhauß zu Weyxlburg mit sambt dn kay. Pan richter einhöllig geschlossen das er mit dem strangkh zu Todt Candenirth (?) vnd solle alß dan der leib mit sambt denen gallgen alles soll verbrennt werden vnd die Asche in die Erden eingegraben werden.» (Gerichtsprotokoll.) 37. ) 1723. 6. Nov. Als Andre Lotschan wegen «des in der Statt gefangenen N. zum Gericht zu khomen berufen worden» hat man vertrunken 1 fl. 24 kr. — Als man den Galgen aufgesetzt, gebräuchigermaßen (verzehrt) 2 fl. 2 kr.— «Der Züchtling auf Maihau den 2. Febr. in Person in zu ex-pediren geraiset 72 Wein und 2 kr. Prot, (zusammen) 6 kr. (Stadtrechnungen.) 38. ) 1723. 11. Nov. «Dem Maister der auf Plet-teriach in Person zu richten gangen geben sein gebühr 7'4 Wein und 6 kr. Prot macht 30 kr.» (Stadtrechnungen.) 39. ) 1725. 24. März. — Die Stadtvertretung hat, weil die Stadt Weichselburg das Hochgericht reparieren und baulich erhalten muss einhellig beschlossen, dass «weil ein jeder Stadtrichter große Sorgen und Sterpaz gehabt, diejenigen in Gewahrsam und Arrest nehmen und allzeit in wen er auf Fange geht, Unkosten und Mühe hat, dass der jetzige Stadtrichter Joh. Igger solle ein neues Hochgericht aufbauen und dergestalten, weilen zu verwahren zwei Hochgericht einer Käich der Herrschaft, die andere aber der Gemein Stadt, also hat man gutwillig mit dem Verwalter Cornelli Steiß übereingekommen, dass man auf jedem Hügel einSchubbn (Schuppe) gebaut und sambtgeschlossen worden, doch ohne Schaden den von S. May. der Stadt geschenkten Privilegien.» (Gerichtsprotokoll.) 40. ) 1729. «Weil die Pildhauerin und die Paderin alsoviel große Händl durcheinander haben, dass die Nachbarn keine Ruhe haben, trotz mehrmaliger Ermahnung und Strafen, werden sie aus der Stadt gewiesen.» (Gerichtsprotokoll.) 41. ) 1736. Wegen Misshandlung seiner Frau wurde Mathias Roiz zu einem achttägigen Arreste im Stadtthurme verurtheilt, dazu noch aber dieselbe vor dem gesammten Gerichte um Verzeihung bitten. (Gerichtsprotokoll.) 42. ) 1742. «5. März ist der in Crimini homocidi in der hochfürstlichen von Auersperg Landgerichtlichen Herrschaft We ix eiberg inhaftirt geweste Johann Rosina in der St. Merthner Pfarr bei Littai gebürtig an der gewöhnlichen Burgfriedskonfin von dem Landgericht übernommen, und in die Stadt eingeführt worden, hernach stehendes Endurtl verfasset, und zwar in Stadtgerichtshaus und unter Comaun publicirt worden. Richter: Franz Heinrich von Weinnacht königl. Bannrichter in Crain. Filipp Frangilla königl. Banngerichtsschreiber. Assesores: Der Stadtrichter und elf aus dem Innern Rathe. Endurtheil: Es solle der Johann Rosina durch das königl. Schwert bey dem Gerichts Kreuz St. Bar-barae von dem Leben zum Todt ihme zu seiner wohlverdienten Straf und andern aber zum Exempl hingerichtet und der Cörper Sambt den Kopf in dem geweichten Freythof der Pfarrkirchen St. Ägidy begraben werden.» (Gerichtsprotokoll.) 43. ) 1742. Ursula Kavčič hat über den Kaplan Martin Gärtner Unziemendes gesprochen. Sie wurde vom selben vor das Stadtgericht gestellt, dort verhört und ver-urtheilt, an einem Sonntag mit dein gesammten Magistrate zu der Statue des hl. Johann Nepomuk zu gehen, dort wurden ihr zehn Gebote Gottes in der Landessprache vorgebetet, sie musste nachsprechen und endlich den Kaplan knieend um Verzeihung bitten. (Gerichtsprotokoll.) 44. ) 1791. Nachdem der Mutter der Catharina Simončič bereits wiederholt bedeutet wurde, dass sie ihre Tochter in einen Dienst gibt, da sie von übler Aufführung und der Stadt zur Ärgernis ist, und da solche herum-vagierende Menscher ohne Verzug aus der Stadt zu treiben sind, wurde beschlossen, dieselbe möge sich binnen 24 Stunden aus der Stadt entfernen, sonst wird sie durch die Wächter hinausgejagt. — Sie wurde erst 1799 auf Ersuchen des Pfarrers Simon Warthol aus der Stadt gewiesen. (Gerichtsprotokoll.)