^"- Z. Donnerstag den ift. Jänner 1828. Wnbernial - ^erlautbarunMN. Z. 21. ü) Nr. 297. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer imRent-bezn-ke ?ai-6NlV gelegenen Domamsn-Realitäten. ^. In Folge hohen Staats - Güter-Ver^ußerungs-Hofcommission - Decrets, vom 4. November 1627,,Zahl 775/ St. G. V., wird am 3a. Jänner 1826, und nöthigenfalls an ^en darauffolgenden Tagen, in den gewöhnlichen Annsstunden, h^^ h^ k. k. Rentamte m ^ren^ Istnaner - Kreises , zum Verkauft m: Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, theils dem Religions-, theils dem druderschaftsfonde gehöriger, im Bezirke t'aren.o gelegener Domainen-Realitäten, geschntten werden, als: 1) des in der Gememde (^ir^nova liegenden, und 260 Quadrat-Klafter, I^ messenden Kloss-r - Gebäudes, geschätzt auf 299 fl. Zo k^. 2) des in der nähmlichen Gemeinde liegenden, L^ixa benannten, und 194 Quadrat-Klafter messenden Gartens/ geschätzt auf 9 fl. 25 kr. Z) des ebenso dort gelegenen, und 708 Quadratmeter messenden Weide-Grundes, geschätzt V ^ ? ?- 25 kr. 4) des in der llontr^Ä 5. ^3l liegenden, und 1 Joch, 2S4 Quadrat-^aner messenden Ackergrundes, geschätzt auf 14 ^- ^ kr. 5) der in der Gemeinde Ver-linI P? legenden Trümmer eines Hauses mit ^ra -M^"en nn Flächenmaße von 36 ' « !e n^e?^ ^schätzt auf 9 fi- äo kr. ^en-o liegenden, Kloster- Gebäudes L^^'^ ^'"^" schatzl auf 960 fl. 53>r ' v^ ^«ßeii, ge- ichen Gemeinde und w de^.^ '"t .' ^ «5cs qelegenen Hauses, im^'"'^ ^-ouadrat-Klafter, S', 6 "/g s^^^/^ Z, kr. V der eben dort geke^mk 'L ^5 geschätzt auf 147 st. ^o kr. -. Dlese R^ litäten wschm einzelnweise, so wie sie die be- treffenden Fonde besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen waren, um die beigesetzten Fiskalpreise ausgebothen, und dem Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k< k. St. G. V, Hof-Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fiscal-Preises entweder in baarerConv. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Ueberbringer lautenden Staats-Papieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bei der Ver-steigerungs - Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende / vorlaufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licttanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung ,des dießfälligen Contracted Nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Eommitentsn der Versteigerungs - Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbie-ther hat die Hälfte des Kaufschlllings innerhalb H Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkauf-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte ckber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität m erster Priorität grundbüchlich versichert, mit ö vom Hundert in 36 Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen - Gebuhren in halbjährigen Verfall- Raten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raten - Zahlungen abtragen, wenn der Erste-hungs - Preis den Betrag von 5a st. übersteigt, sonst aber wtrd die zweyte Kaufschillingshälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ucbergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding-msse berichtiget werden muffen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben, werden, dsr sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des ^ Kaufschillings herbeiläßt. — Die ubngen Verkaufsbedmgnif-se, der Werthanschlag und d:e nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rentamte in ?2r6n»o eingesehen, so wie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Staats-Güttr - Ver-außerungs-Prov. Commission. Triest am 25. November 1627. Sigmund Ritter v. Moßmillern, k.k. Gubernial- undPrasidml-Hecretär. Z. 20. (1) aä Nr. 297.St.G-V' Kundmachung der Verkauf - Versteigerung mehrerer im Bezirks tHürsa gelegenen Domamen- Realitäten. — In Folge hohen Staats - Güter-Veräußerungs-Hof- Commission-Decreis vom 4. November 1827, Zahl 774/^t. G.^V. wird am 4. Februar 1826/ und nöthigen falls an den darauffolgenden Tagen in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dcm k. k. 5/ienram:e in (^ierza, Istnaner Krezses, zum Vcrr'au^'e tm Wege der öffentliche^ Vsrstelgcruag na benannter, dem Bruderschaftofonoe g^/orige^, in der Gemeinde ?olNIQro.: ^. ;.n Be^rcc ^^ auf 12 st. 40 kr. 12) des in der ..,.., al:^n l^'emeinde,liegenden, von eben der-scloen Bruderschaft stammenden, VÄleWK be-namncn, und 1 Joch, 535 Quadrat-Klafter messenden Acker-Grundes, geschätzt auf iZ fi. ia kr. i3) des ;n der nähmlichen^ Gemeinde liegenden, von eben derselben Bruderschaft stammenden., lilomn ,benannten, und 94^ Quadrat-Klafter meFenden Weide- Grundes, geschätzt auf 6 fi. Zo kr. 14) des in der nähmlichen Gemeinde liegenden, von eben gedachter Bruderschaft stammenden, Os^uZn» ?Ll'«jö benannten, und 1 Io,ch, 480 Quadrat - Klafter messenden öden Grundes, geschätzt auf 7 fl. 20 kr. i5) des in der nähmlichen Gemeinde liegenden, von eben derselben , Bruderschaft stammenden, Or35loa benannten,-und i5Z0 Quadrat-Klafter messenden Weide-Grundes, geschätzt auf 5 ft. 20 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie dn betreffenden Fonde besitzen lmd genießen, - her zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wären, um die beigesetzten Fiscalpreise aus-gebothen/ und dem Meistbiethenden mit Vor-h^halt der Genehmigung de/k. f. St. G. V. Hof-Commission überlassen werden. — Nlt-mand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Thnl des Fiscal-preises entweder in baarer Conv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Uederbringcr lautenden Staats-Papieren nach chrcm cursmäßlgen Werthe bei der Ver-Neigerungs- Commission erlegt, oder eine auf mesen Betrag lautende, vorläufig von der Comnnsswn geprüfte, und als legal und zu-reuhend befundene Sicherstellungs - Urkunde dechringt. ^- Die erlegte Caution wird jedem Luitanten mit Ausnahme des Meistble-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mnstbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich Zur Errichtung des dießfalligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfalllge Vollmacht seines Com-mitenten der Veisteigerungs - Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbiether hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb H Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs - Actes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die-andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Reali-kät, in erster Priontat grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen-Gsbühren in halbjährigen Verfall - Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten - Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs - Preis den Betrag ^'-F6 kl- übersteigt, sonst aber wird dis zweyte RauftchMngs - Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgnisse benchüget werden müssen. — Bel gleichen Anbothen wird Dem-jemgen der Vorzug gegeben werden, der sich M- sogleichen, oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeilaßt. -- Die übrigen Verkaufsbsdingmßs, der WertbanMag und die naßere Beschreibung der zu ^veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dcm k. k. Rentamte in ^lie^o eingesehen, so wie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Sraats - Güter - Veräußerungs - Prov. Coin-misswn. Triest am 25. November 1627. StgmunV Ritter v. M 0 ßmillern, k. k. Gubermal - und Präsidial - Secretar. Z. 29. (i) Nr. 2774W5Z35. Verlautbarung dcr Erledigung des 5. krainerischen Unterrichts-Gelder-Stwcndlums/ lm jährlichen Ertrage von 60 st. Metall-Münze. — Das 5. krai-neriscke Urtternchtsgelder-Gtioendmm, ln dem jährlichen Ertrage von 60 ss. Metall - Münze , lst in ErledlgunZ gekommen. — Alle je-ne Schüler an den höheren Bildungsanstal-len , welche auf dlefes Sllpendzum aspiriren, werden angewzesen, ihre mit dem Taufscheine, dem Beweise lhrer Dürftigkeit, mit den Zeugnissen des Gmdienfortgangs in den letzt abgewichenen zwey Semestern, über thr sittliches Betragen und über die überstandenen natürlichen, oder getmpfien Blattern, belegten Gesuche» tns ?nde Jänner 1826, zus verlang bey dieser kandesstelle zu überreichen. Von dem k. k. illyrlschen Gubernium. ^— Lüibach den 27. December 1827. Ferdinand Graf v. A: chelburg / k. k. Guberniall Secretär. Z. Za. (0 aä Nr. 263l3* C u r r e n d e des k. k. iüvrtschen Gubermums zu kaibach. Mtttets wclchcr bekannt gemacht nnrd, daß Sech-mdünntuch/ so wie auch die unter der Benennung ?al2l.Liil-3 und Lu/Iä^ui'z lm Handel vorkommenden schärpenartlgen Umhangtü-cher von. Sndendünntuch der Kommerzlal? Stamvlung unterliegen. — Aus Anlaß des erhobenen Zweifels, ob Slidendünntuch dee Kommerzwl - Stämplung untcrlttge, hat die hohe Hofkammer zu erNären befunden, daß Sndendünmuch unter der in dem Tariffe des Kommerzial - St am pel patents vom 8. November 1793, enthaltenen allgemeinen Benennung ,, glatte und gelirnfle Gegenzeuge", allerdings begriffen lft, daß daher selbes gleich den Sndenzeugcn der K^mmer-zial-Stämplung unterluge. — Eben so sind auch die im Handel unter, dcr Benennung kZIlUllui's und Lavääcui'5 vorkommenden 38 scharpZnartigenUmhanqtüchrr vonBeidendünn« tuch, und zwar ohne Rücksicht auf lhre Größe, zufolge der hohen Hofkammer - Verordnungen vsm 14. Hornung iLoZ, Nr. ^^53/ und 14. Jänner 1812, Nr. 167, der Kommerzial-Stamplung unterworfen. -»- Welches in Folge hohen Hofkammer - Dccretes vom Zo. v. M., Nr. Högll- hiemit allgemein bekannt gemacht wird. Laibach am 20. December 1827. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur, Johann Graf v. Welsperg, Vlce-Präsident. Peter Rttttr V. Zi egler, k. k. Guberm'alrach. Ktavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. il. (2) Nr. 7:64. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram nnrd bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des vr. Maximilian Wurzbach, als Vormund der Florian-M^schitzschen Knider, als erklärten Erben zur Erforschung der Tchul-denlast nach dem/ am Zl. October laufenden Jahrs mit Testament verstorbenen Florian Mlschltz, gewesenen Wein? und Getreldhand^ ler, dle Tagsatzung auf den 28. Jänner 1628, Vormittags um ^ Uhr, vor dlesem k. k. Stadt-und Landrechte besstmmet worden, bev welcher alle Jene , welche an dlesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewlß anmelden ur.d rechtsgeltend darchun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am Z8. December 1827. Z/ 25. (i) A V VIS 0 Nr. io7o5. di Concorso per il vacanteposto di Assesso-re presso quest' 1. R, Magistrate* politico economico, Rimtesto essendo vacante presso quest' Imp- Reg' Magistrate) pol, ecori. un po^to dl Assessore al quale . va annesso " 1'anuuo Salario di f, 1400 aumentabile ai f. 1600 si-noa f. 1800 j si porta a notlzia di chiun-qua desiderasse concorervi, affine sappia produrre entro il terraine di sei Settimane^ decorribili dal giorno d? oggi il suo ricorso a tenore delle vigenti genarali prescrizioni pei casi d' aspiri a pubblici Impieghi^ fa. eendo constare Iegalniente la patria, eta? religione, e stato j tedesca; e cragnolina, di provarc la condotta morale j la gualitä, e la durata degli .impieghi finora sostenuti^ e la manie-ra con cui vcnero disimpegnati ? nonche gli altri meriti parlicolari c£e potessero dirno-stare. Si aggiunge poi finalmente, cht gl' irnpiegati indipendenti da tjtiesto Magislra-to, dovranno far giungere le docurnentats loro suppliche medianie i rispetiivi Signo-ri Capi d' UfGzio^ munite della prescritta Tabela di Qua-iisicazione» GIOVANNI PIETRO lD'. BÜZJ. Imp. Reg, Gonsigliere di Governo e Presid* del Magistrate». Trieste li 27 Dicembre 1827^ DaH7"Imp. Reg, Magistrato pol, econ, Antonio Babose Pascotisj,- d' Ehreufels, S e g r e t a r i o, Vsrnnschte Verlautbarungen. Z. ,3. (l) Edict. Nl. 21^. Von dem Bezirksgerichts Gottfch?e wird Hz«. mit bekannt gemacht: Es scye auf Anfuchf« des Jacob Ranket aus Windlschoorf, a^ Eesslonär Ker Juliana Plimiß. in dle Re^sZunnrung oel, tem Machos Kren zu WlnolfHöork, in die Execution gezogenen, f^mmt einiger unbebeutcnoer hausein» lichtung, auf 324 ft 52 kr. gerichtllch gelchätzten halben Bauern. Hude, sub Lsnf. Nr. »2, gewitti< get, und seyen die am 27. July, 2l. August und 27. September 1624, fruAlNen Verftejgerungs« taqsaßungen, neuerllch am 4. Februar, 4, Wgrz und 6. Apnl iö2ü, I^aca Wintlfchösrf, Vsrmit' tag in den gewöhnlichen Amtsftunden, mit dem Besehe anberaumt worden, daß, wenn die Rea» lität bey oer ersten oder zweyien Tagfayung nicht wenigstens um oder über öen Schätzungswerts an Mann gebracht werden könnte, bey der dritten auch unter der Schätzung hmcan gegeben werden wülde. Die Licitationstzeöingnisss können in der Kanz« ley ein^fehen werden. B z. Gericht Gottschss am lV-Decemtz. lL27. 39 MnberttiKl - UerlautbaruMM. Z. I^y3. (3) 26Nr.29O.St.G.V. ' Kundmachung der Versteigerung der Rcllgwnkfondsherv-schaft ^Vialnz in Siepermark. — Zu Folge Dccretes dcr k. k. Etaatkgüter - Ver-äußerungs - Softommisston, vom i^z. July 1827, Zahl'441 , wuW am H. März 2826/ VormittagsZ um 20 Uhr in der k. k. Burg ,m Rathssaale des k. k. Landesgudcrnmms zu Gray , dle Rellgionefondeherrschaft Stainz samwt der lncorporlrtcn Gült Herberstorf nächst Stainz, und der Pfansaüli St.Ete-phan ob Stalnz, öffentltch versteigert, und wlt dem Vorbehalte der höchsten" Genehnn-gung gn den Melstbiethenden verkauft werden.—Der nach dem Durchschnitte der baren Geldabfuhren m den 10 Jahren von 1L17 bis einschilcßig 1826/ berechnete Aubrufkprns dieser Herrschaft ,st 166,962 ft. 52 kr. , das ift: E»n Mahl Hundert Sechzig Sechs Tausend Neun Hundert Sechzig Drey Gulden 52 kr. Conventions- Münze. — Dlrse Herrschaft liegt m Steycrmark, im Gratzer-Kreise, 6 Stunden von der Hauptstadt Gratz entfernt, m einer dcr schönsten und fruchlbarsicn Ge-genden des Landee. — Dle vorzüglichsten Be^ standtheile, Gerechtsamen und Nutzungen der« selben sind folgende: — ^. A n Gebäuden: 1. Das ,m Vlereck gebaute/ durchaus gemauerte, und mit Ziegel gedeckte, auf einer Anhöhe fiehcr.de herrschaftliche Schloß-rdcr Snftsgebaude an der Oft-Nord - und Südseite 2 Stockwerke, an der Westseite aber , Stockwerk hoch. — Das ganze Gebäude schließt zum Theil die sehr geräumige 'Pfarr-fn'che ein, und bildst durch dleftlbe, und nnt? tels eines kleinen 2 Stock hohen Zwlschenfiü-gcls, zwey Höfe, wovon der erstere und kleinere einen mit sehr gutem und hinreichenden Wasser versehenen Radbrunnen, und der zweyte seh^ große Hof ebenfalls einen Brunnen enthäit. — Das ganze herrschaftliche Gebäude enthält 83 Zimmer, 7 Kammern, lI Kuchen, 17 Gewölbe und 5 Keller auf 2I7 Glartin m Halbgebinden, wovon aber von der Pfarvgeistlichkett 11 Ammer, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Gewölb und 1 Keller auf 26 Vtartin benutzt werden. — Für die an verschobene Parteyen vermktheten Wchnungs-befiandtheile und Keller gmg im Milikärjahre 3827 ein Bestandzins ein pr. 54 ft- äS kx. E.M. 2. DZr herrschaftliche Getreldkasten in geringer Entfernung vom Schlosse, durchaus ge- mauert, mit Ziegcln gedickt, 3 Sttcknerk hcch, in welchcm über 3000 Mctzen Geireide Platz haben. Untcr demselben befindet sich ein Keller auf 53 Stanm ,n Halbstartinfassern. Z. Die Slndhütte ovf gcwauerten Pfeilern, niit Latten verschalt rnd n-it Ziegeln gedeckt. H. Die gemauerte und wit Ziegeln eingedeckt te Pferdestallulig auf 12 Pferde. — Z, Das Mkperhans, gemauert, wlt Ziegeln Zedccft, und 1 Stockwerk hoch. — ß. Das Binder« Häuschen/ gemsuklt und mit Zlegeln gedeckt. 7. ZwepW^genschoppen, beyde auf gemauerten Säulen unter Zlegelbedachung ruhend, mit Latten verschalt, geben Raum für 6 Wagen. — 8. Tie grcße gemauerte, mit Ziegeln eingedeckte Mcyereysiallung in 6 AbtheiZ lungen, auf io Pferde, und 2.0 Stück Horn^ vieh. — ^. Die gemauerte unterm Ziegeldas che siehende Schwelnfiallung auf 24 Stück.— 20. Die große gemauerte und Mlt Zttgeln ge» dcckte Scheuer in 3 Abtheilungen, und mit 3 Dreschtennen vnsehen. — 11. Das Ge-richtkdienerhaus, gemauert, und mitZiegeln gedeckt. —> 52. Das von Holz erbaute, mit Hallendach versehene Haaihans. — iZ. Zwey gsmauerte Ihürmchcn an beyden Ecken des herrschaftlichen Ziergattcns mit 2 geräumigen Sälen. Sclbe sind mit Schindeln, an den Kuppeln aber mit Kupferplatten gedeckt. — iä. In der Entfernung von einer kleinen Viertelstunde vom Schloßgebaute das Herr, schafillchc sogenannte Pichlhofstöcll, gemauert^ Mlt Ziegeln gedeckt, und 1. Stockwerk hoch.. ,5. Die herrschaftliche Mauthwühle im Markte Etainz am Stainzerbache gelegen ,'w;t H, Läufern und einer Grlcsfiampf, durchaus sts-waucrr, und niit Ziegeln gedeckt, dabey b<-sindct sich c,n abgesondertes, mit Ziegeln gedecktes Häuschen zur Wchnung des Müssers, für das Mllnärjahr 1828, in Pacht gelassen um jährliche 170 ft. E. M. — 16. Ein gemauertes mit Zügeln gcdccktcs Glashaus in dem herrschaftlichen Küchengarten. — 37. Ein Zlegelofcn sammt großen mit Stroh eingedeckten Zzegelstadel. — L. An Grundstücken: Dle zu dieser Herrschaft gehörigen Mepergründe bestehen in Acckern aus ßo Ioch^, MKtafter, in Wiesen zSö Ioch, /^9 zM Klafter, in Garten 5 Iech, ii^5 Klafter, jn Huthwelden 3Z Joch, 126t Klafter, wovon einen jcrrelllgen Piarrcr zu Stainz der Eonvcntgarten mit 2 Joch, ^7 Klafter, die Krautgartenwiese mit 7 Joch, io Klafter, und der Krautgartenacker mit 1 Joch, 5^6 Klafter, gegen einen jährlichen Pachtsch,zUng zum Genuße überlassen sind.5 — c. An O. Amts-Blatt Nr. ö. d. w. Jänner 3828.) 4o Teichen. Diese Herrschaft besitzt 3 Teiche im Flächenmaße ooa 2 Joch, l2^l ^Utdrat- klafter. —. Für samlncllhe obige Grundstücke L. und diese Teiche 0. »st mtt Inbegriff des mitoerpachteten PichlhofltZck.-ls oben Post 14 im Milttarjahre 1827 em Pachc^ns emgegan-gen pr. 1728 ft. 3 H4 kc. C. M. — I). An Waldungen. ' Qie Wal)unzen messen 7Z7 Joch, 7^.7 stlafler, sse siad größtenchells mit Fohren, Flchcen und Tannen bs wichsen. — Der .Käufer der Herrschaft hat Me bisher bestandene Verdichtung, d'.e Verarmt- Messing-fabrlk zuFcZuenchal mN dem norhigen Holze a^ls den herrschaftlichen Walounn'n ge^en N?rzütung des currenren Holzprnses zu versehen, nicht zu ubernchnen, und wnb daher dsr-seloen uollko.nmen entbunden. — ^. Ziegel» brennerey. Bey den berr-schaftllchen Zle-gelöfen können bey jeden Brand lg-ooa Stück VerschledTner Gattung ßleqel erzeugt, we,rd^n. Der in emer geringen Entfernung liegende, aus gemauerten, mit Zügeln gedeckten Häusern bestehende Markt Sramz bathet eme günstige Gelegenheit zum vorchnlhaften Ab-sahe dar. — I?. Ka lk br e n n er e y. Nächst dem herrschaftlichen Kalkwalde befindet sich em eigener, der Herrschaft Gramz gebörlger Kalkofen. — (^. T a z. Die Herrschaft GtZm; besitzt eigenthümlich einen Zapfemaz in den Pfarren Gtamz, Bt. Kteohan und Sl. Flo-rmn pon allen Getrankgatrungen. — Für dmen Taz wird eln PachrsHMmg von 2000st. Eono. Münze entrichtet. — N. An Doml-nical- Mutz un gen. Dle Unterthanen dieser Herrschaft befinden sich m ig Aemcern, größtentheils in eigenen politischen Hezreken, und bestchm in 1027 Äücksaffsn, uZn wel« chen 782RuMcali, Z^Dominical« Unterthanen , und 2o^ Vergholden sind. — Dle Zu, lehensbesitzungen'betragen oon den Rusticali-sten Z7Q , oon den D^mmlcHl - Unterchanen iQZ / und von den Bergholden 5Z4. — Die Unterthanen dieser Herrschaft nebst den Besitzern der Hulehensgründe haben jährlich zu bezahlen an onuerändeklichen Urbarszmsen 65Z f^. 35 liNü kr. an Zinsen von zer-stäckten hercschafllichen Realltären vor der Recttficatisn 3^6ll. l3 6)16 kr. an Zlnsen von zerstückten herrschaftlichenReajttären nach der Rectification 27^ st. 5ä tHiä kr. an SHutz - und V«leggeld oo^- Berggütern 64ß. 44 kr. an unveränderlichen, schon vor der Rectification pHctirtem Rohathgeld z56st. 40 kr. Zusammen in W. W. l5a2 ss. 17 i3)l6 kr. Die vormahls bestandene NaiuralrobM wird seit dem Jahr 1787 mit Geld reluirt', und hieran eins Summe von 2727 fi° g M kr. W. W. jährlich bezahlt. — U« Zinskornern sind von den Unterthanen jahrlich zu entrichten: in natui-a 7 Matzen, 20 Maß Wntzen, » „ 7 « ^l) „ Korn, ,5 ,» 7 ,» 40 „ Hafer,, « « Z2 „ ^a „ Hirse. Auf ewige Zeuen wurden reluirt: 63 Metzen, 19 Maß Wntzen, 60 Metzen 3)4 Maß Korn, 3^5 Mezen, 33 Maß Hafer , 220 Metzen, 9 Maß Hirse, wofür jahrlich im Ganzen em Reluttionsbnrag von 607 st. 29 kr. W, W. einzugehen hat. — An Klemrechten haben dle Unterthanen jahrlich zu entrichten: 25 iM Lammer, ys Kaoauner, 137 Hühner, Z6cZ Hendel, Ig?^ Eyer, uno 921 1)3 Haar-Faustllng. — l. An Laude mien, MorZ tuarien^ Kaufbriefs'und Gerich rss Taxen: Von alZcn Rustical« und Donnm-cal - Besitzungen, mu Ausnahme der bürger, ltchen Hauser', Garren und Gemeindgründe des Marktes Sramz, welche laudemialfrey sind, hat die Herrschaft Stainz das Recht/ bey Besitzueränoerungen das Laudemium mzc 10 oja vom Grundwerthe / bev Besitzverande--rungen uon Berggütern aber wlrd m auf-und absteigender Linle der zwanzigste, außerdem hingegen der zehnte do. bezogen. — s^ach jeder Best'tzveranderung hat der neue Besiyer die Gewahr zu losen, uno die übllcheKanf-briefs - Tare mit I si. ;u entrtchten. — Das Mortuar oder Snrdrechl wird von dem rel. nen Verlaßuermögen in der Regel mit 3 0^0 von den Besitzern der Rusticalhuben und dsr sogenannten Hofstatte hingegen mit Rücksicht auf den eintretenden Fall des N5U3 inuioll« mir 3 ojo bezogen. — Die Grundbuchs-, Ge-rlchts - und allgemeine Rlchteramrs - Taxen werden nach den bestehenden höchsten Gzsetzen abgenommen. —^ ll. An Körnerzehenten: Dle Herrschaft Stainz besitzet eigenthümlich einen Gerreidzehent lN 55 Gegenden, theils ganz allein, theils gemeinschaftlich mit anderen Dom-nien. — Derselbe war ini Jahre 1827 um einen Pachtschlllmg von jahrllchen 564 ^ ZQ kr. Conu. Münze verpachtet. -« 1^. Weinzehente: Die herrschaftltchen Wemzchence erstrecken sich auf HI Gegenden, und besitzt solche die Herrschaft EtalNz theils ganz allein / the,ls gemeinschaftlich nnt andern Donumen. Dlese Weinzehente waren tm Jahre ^627 um jahrliche l26Sft..46 kr. Eonv. Münze verpachtet. — ^1. An Bergrecht und Zinslnost: Hieran haben jahrlich i» namra einzugehen, und zwar: an Bergrecht 699 niederösterr. Eimer, iH Y2 Maß, anZinss most i3 niederösterr. Elmer, 10 Maß, zusams men 712 nichsrösterr. Elmer, 24 Y2 Msß. ^ 41 Disse Weine müssen von den Unterthanen unentgeltlich in den herrschaftlichen Keller geführt werden. Ausserdem sind" unwlderrustzch mtt Geld rclmrt I mederösierr. E;mer, und 6 Mäß, wofür jährlich HÜ. 57 y/z kr. W. W. einzugehen haben. — 5i. Jagdbarkeit: Die Reisjagd in den Pfarren Stamz, St. Stephan ob Stäinz, dann in einem Theile der Pfarre Predmg, St. Florian und St. Stephan im Rosenthale, theus nnbannlg, Heils mtt andern Herrschaften. Ift um jahr-nche 65 st. Zo kr. Conv. Münze verpachtet.— U. Flscherey-Gerechtsame: Die Fi, scherep- Gerechtsame in 3 Bächen', Mnz em-banmg, um !7 fi. ,5 kr. Conv. Münze verpachtet. — ?. Patronats-und Vog-teyrechte: Die Herrschaft Stainzübr das Patronats- und-Vogtevrecht Kber die Pfarren Stain; und Sr. Stevhan ob Stain;, sammt den dabey befindlichen Schulen, dann Über das zur Pfarre Gtamz gehörige Ealvas rienberg-Kirchlem, und über die zur Pfarre St. Stephan ob Gramz gehörige Schule m St. Joseph aus. — Q. W e r b b e z ir k: Dieser Herrschaft lst ein Bez»rk uon ZI Cons scriptions- Gemeinden zugethet'lt, in welchen flch 28 ^Zauprfteuer: Gemnnden mtt einer ^eelenanzahl von 7789 Köpfen befinden.— Zum' Ankaufe wird' Jedermann zugelassen, der hier Landes- Realitäten zu besitzen geeignet ist. —Demjenigen, welcher in derRe-gel nicht landtafelfahig :st, kommt für den Fall der Erstehung dlestr Herrschaft für ihn und seine Leibeserben in gerader absteigender Lmie die 'Nachsicht der Landtaftlfähigkeit, und die damit verbundene Befrevung von der Entrichtung des unnobilitirten Zinsguldens in Hinsicht dieser Herrschaft zu Statten. —' Wer an der Versteigerung Theil nehmen wlll, hat als Cautio.n den zehnten Theil des^Ausrufspreises, als Caution bey der Versteigerungscommission entweder bar, oder m öffentlichen, auf Metallmünzs, und auf ^eberbrmger lautenden Staatsvapieren nach tyrem cursmäßigcn Werthe Zu erlegen, oder von d^ «"sen Betrag lautende, vorlaufig <.^ ^ c' >^ Kammerprocuratur geprüfte, "^^s gewahrt bestätigte Sicherstellungsac-tk b y ubrmg^ W,^ Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, ft ist er schuldig, sich vorher mtt einer rechtsförmlich für diesen Act ausgestellten, und gehörig legalisir-ten Vollmacht seines Commitenten auszuweisen. Der dritte Theil des Kaufschillings dieser Herrschaft, ist von dem Ersteher vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Verkaufs- actes noch vor der Uebevgabe zu berichtigen, die verbleibenden zwev Tritttheile, kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften ^Herrschaft in erster Priorität versichert/ uMmit jährlichen Fünf vom Hundert in Conventions-Münze, und in halbjährigen Fristen verzinset werden, binnen fünf Jahren mit fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur getiauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsdaten, und die Beschreibung der Herrschaft, wie auch die au sführlichen Kaufs-Bedingungen, können bey der kaiserl. königl. stepermärkischen Staatsgüter'- Inspection im sogenannten Vicedomhaust zu Gratz eingesehen werden. — Wer die Herrschaft selbst, in Augenschein zu nehmen wünschet, kann sich an das Verwaltungsamt Stamz wenden. — Von der, k. k. stepermärkischen Staatsgüter- Veraust serungs- Commission. Gratz am27.Nov. 1827. Anton Schürer v. Wald heim, k. k. Gubermal-und Prasidial-Sckretar. Z. 5. (3> Nr, 26906M5S. ' C u v r e n d e de^ k. k. illyrlscken Landes - Guberm'ums zu kalbach. — Betreffend die Behandlung solcher Schüler, welche im Alter von iZ Jahren in d»e i. Grammatical - Klusse aufgenommen werden, wegen gcnngen Fortganges remnren - sollten , mftiß aber das lH. Iahu überschritten haben. — Sezne Majestät ha? ben N»t allerhöchster Entschließung, vom Za. October dieses Jahres, hinsichtlich der Behandlung solcher Schüler , welche im Alter von 5I Jahren in die erste Grammatical-Claffe aufgenommen wurden, wegen gerin« gen Fortgangs revetiven sollten, mdeß aber das 14. Jahr überschriiten haben, allergna-digft auszusprechen geruht, dsß alle Iünglms ye, ohne eine neue Aufnahme zu bedürfen, dle erste Grammatical - Classe nnederhohlcn dürfen, wenn sie glelch wahrend des ersten Gymnasial-Jahres düs iH. Lebensjahr überschritten haben, und in der Lage sind, diele wttderhohlen zu müßen. — Dtese allerhöchste Anordnung wird in Gemaßheit des hohen Studien - Hofcommisswns ? Decretes, vom 1, vorigen Monats, Zahl 5865, hie-mit zur allgemeinen Kenntmß gebracht. «» Laibach den 6. December 1627. Joseph Camiüo Freyherr v. Schmidburg^ Landes - Gouverneur. Johann Graf v. Welsperg, Vice-Präsident. Georg Mayr, k. k. Gubsrmalrath und Domprobff. ä2 Stadt- Mv lanVreHtliche ^erlautbarunZen. z. Z, 78a. (3) Nr. 376g. Von dem k. k. Vtadt- und Landrechre in Krain wird an.mlt bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn ^Yrtstian Grafen u. Anems, Vormundes des minderjährigen Tbaddaus Klkmens , Grafen v. Lamhieri, väterlichen Thaddaus Grafen Lan-thierischen Universal - Erben, :n dle Ausfertigung' der Amortisations ? Edicre , rück-sichtltch des/ feit 3. December 1/65/ auf der Herrschaft Wipbach intabul-rten, von Ihro Majestät der Kaiserinn Maria Theresia, dem Herrn Carl Grafen von Lan-thieri, für seinen H?ohn Herrn Friedrich Grafen v. Lanthieri, unterm ^. May 1766/ zur Versicherung des Wnwenaehalre» seiner Braut, Fräulein Aloysia Grasinn v. Wagens-berg, von jährlichen 200a st. ertheilten Höft lonsenscs, dann des, sell 24. Jänner 1766, zur Slcherstellung der ehegattllchen Helralhs» spräche^, lntabullrten Heirathsoertrages, zwischen Herrn Fredrick Grafen v. Lanthzeris und Frau Mana Aloysig/ gebornen Grasinn V Wagensbcrg, ciäo. 17. November i/65/ gewilltget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von emem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen ^ vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Wldri-gen auf wetteres Anlangen des heutigen Bittstellers,, Herrn Christian Grafen v. Mtems, die obgedachten Urkunden, eigentlich die dar-üuf befindlichen Intabulations s Certtsicate, nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für ge-tödtst, kraft- und wirkungslos werdsn er^ klart werden. Laibach den 27. Juno 1827. Vom k. k. Stadt - und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn Georg Kallan, Pfarrers zu Gt. Martin vor Kramburg, in dle Aus« fertigung der Amortisations « Edicts, hm« sichtlich nachstehendsr, vorgeblich in Verlust ge^ rathener Zwangs'Darlehensscheine, und zwar: 2) des Zwangsdarlchensscheines, ääo. 5. September 1699, Nr. 633, » 6 o^io über von dem Dekanate Gt. Martin, vor Krainburg, sud Jour. Art. 5o et 68 , bezahlte Zwangs - Darlehen / pr. 37a fi. it kr. ^ K>) des detco, äclo. 19. September 1809, Nr. goi / ä 6 o^I vom nähmlichen Dekanate , bezahltes Zwangs ? Darlehen, pr. 4o fi>) c) des Zwangsdarlehensscheines, ääo. 5. September, 1809, Nr. 682, 2 6 cha über, vom nähmlichen Dekanate, sud Iour. Arr. 444, bezahltes Darlehen, pr. 559 st.; ä)Ides deito, ääo. 11. Macz 1806,2g oja über von der Pfarrkirche und HZ Filialen, 8nd Iour. Art. 291, pro ruz-tic^Ii bezahltes Darlehen, pr. 177 fl. 29 5)4 kr.; 0) des dctto, ääo. 20. August 1809, Nr. 192, 2 6 o^o über von den nähmlichen Kirchen ? 5u!) Iour. 102, ^i-a cjoniiiiic?5li et rli5t,ic:l,Ii^ bezahltes Dar« lchen, pr. 10g st. 53 5)4 kr., und 1) des detto, ciäo. ig. September 1809, Nr. ßac> , 3 6 c>^o über, von den nähmlichen Kirchen, 8nd Iour. Art. 297, ^!'0 clorninicali et. i-u8l.io3li^ be-zcchltcs Darlehen, pr. 109 st. 59 kr., gewilltget worden.. Es werden demnach alle Jene, welche auf gedachte sechs Fwangsdar-lehensscheme aus was immer "für eimm Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von emem Jahre', sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Gcadt- und Land-rechte, so gewlß anzumelden und anhängig zu machen, als sonst auf weiteres Anlangen des heurigen Bittstellers Herrn Georg Kallan, dle obqedachten 6 Zwangs? Darlehensscheine nach Verlauf, dieser gesetzlichen Frist für ge-tödtet, kraft- und wirkungslos er klart wer 5 den würden. Laibach am 12. ^ctober.^ 1Z27. -.. Z. 1179. (I) Nr. 5462. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte m Kram wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des vi-. Andreas Napreth, als aufgestellten Curator der abwesenden Brüder, Joseph und Franz Tischau, als Michael und Catharine Reindler'schen Erben, in die Ausfertigung des^ Edicts zur Einberufung derselben vder Ißrer allfalligcn Erben, wegen Anmeldung ihres Erbrechts/ zu den gedachten zwsy Verlassen, gewilliget worden, daher werden die abwesenden, unwissend wo befindlichen Brü- . der, Joseph und Franz Tischau, oder deren allfalllgm Erben, hiemit einberufen, und ihnen bedeutet, daß sie zur Anbringung ihrer Erbrechte zu den Michael und Catharina Reindler'schen Verlassen, binnen einem Jahre und > sechs Wochen, sich so gewiß bey diesem Gerichte anmelden sollen, als im Widrigen nach Verlauf dieser Frist das Abhandlungsge-schäft mit den angemeldeten Erben geschlossen, und ihnen das Michael und Catharina Reind-ler'sche Vermögen übergeben werden würde. Laibach am 26. September 1627.