Wir kommen nun zu unserer heutigen Tagesordnung : bestehend in der Fortsetzung der gestern unterbrochenen Debatte in Betreff der Vorlage VeS Rechenschaftsberichtes. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Wir sind bei Post-Nr. 4 geblieben. Ich bitte den Repräsentanten deS Herrn Berichterstatters, Herrn Abg. Svetec den Vortrag zu halten. Berichterstatter - Stellvertreter Abg. Svetec (liest): „4. Mit Bedauern hat der Ausschuß aus §. 3. lit. b. entnommen, daß die Bemühungen der Landesvertretung eine Erleichterung der Militärvorspannsleistung zu erwirken, vergeblich waren. Der Ausschuß erkennt zwar an, daß unter den obwaltenden Verhältnissen jeder Schritt vergeblich wäre; er kann jedoch keineswegs mit dem Landesausschusse den Gegenstand nunmehr als erledigt ansehen; er glaubt vielmehr, daß sich der Landtag das Recht wahren müsse, bei günstiger Gelegenheit seine Bitte zu erneuern. Wenn irgend ein Gegenstand gemeinsam ist, so ist es die Armee. Sie ist eine wahre Reichsarmee. Die Vorspanns- und Bequartirungskosten müssen daher als Reichsangelegenheiten angesehen, und aus das Reichsbudget überwiesen werden. Wie käme auch irgend ein einzelnes Land dazu, in Folge allgemeiner strategischer und diplomatischer Verhältnisse eine unverhältnißmäßige Last allein tragen zu müssen, während andere Königreiche und Länder hievon ganz verschont bleiben. Ans den nämlichen Gründen, aus denen z. B. jetzt die Länder der böhmischen Krone und zum Theile Niederösterreich Kriegsentschädigungen erhalten, gebührt auch für alle Vorspannsfuhren und Bequartirungen die angemessene Entschädigung aus den ReichSfinanzen. Der Ausschuß glaubt übrigens ebenfalls, daß weitere Schritte dermalen vergeblich und nicht opportun wären, und er stellt daher lediglich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag behält sich vor, feine Bitte wegen Uebernahme der Auslagen für die dem k. k. Militär geleistete Vorspann auf das Reichsbudget bei geeigneter günstiger Gelegenheit zu erneuern, und der Landesaus-schiiß wird beauftragt, diesem Gegenstände seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden". Präsident: Die Debatte ist eröffnet. Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Abg. Dr. Suppau meldet sich zum Wort.) Herr Abg. Dr. Suppau hat das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan: Ich möchte hier nur noch bemerken, daß das verehrte (Semite einen Ausdruck des Rechenschaftsberichtes irrig aufgefaßt hat. Wenn im Rechenschaftsbericht gesagt wurde, daß der Gegenstand als erledigt zu betrachten sei, so könnte darunter wohl nicht verstanden werden, daß der Landtag aus das Recht verzichte, seinerzeit eine Aenderung im bisherigen System der Vorspannsleistungen zu veranlassen. ES versteht sich von selbst, daß dem Landtag derlei Billen anzubringen immer freisteht, und nach meiner Anschauung bedarf es keiner ausdrücklichen Wahrung dieses Rechtes. ES ist damit nichts anderes gesagt worden, als daß der gewissermaßen positive Widerstand, welchen das Land bisher diesen Normen entgegengesetzt hat, dadurch daß es eben die Vorspannskosten mehrerer Jahre hindurch nicht bezahlte, nunmehr ein Ende nehmen muß, und daß die Kosten für die Vergangenheit, so wie die weiter auflausenden Kosten, bis eine Aenderung int gesetzlichen Wege eintritt, nunmehr vom Lande getragen werden. Dies glaubte ich bemerken zu sollen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Stellen Herr Dr. Suppan vielleicht einen Antrag? Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan: Nein, ich stelle keinen Antrag. Präsident: Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage des Ausschusses einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist vom hohen Hause angenommen. Berichterstatter-Stellvertreter Abg. Svetec (liest): „5. Die vom Landesausschusse ausgesprochene Hoffnung aus eine günstige Lösung der für unser Land so wichtigen Frage wegen des inkamerirten Proviuzialfondes dient zur angenehmen Wissenschaft. Nachdem jedoch die Verjährungsfrist bereits mit 15. Dezember d. I. zu Ende geht, so wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, die Verjährungsfrist betreffend den inkamerirten Provinzialfond sorgsam' im Auge zu behalten, und wegen Unterbrechung derselben die erforderlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten". Präsident: Ich erlaube mir dem hohen Hause eine Note Seiner Ercellenz des Herrn Statthalters, welche an den Landesausschuß gerichtet ist, und heute demselben zukam, und diesen Gegenstand betrifft, vorzutragen. Sie lautet (liest): „Ich habe die gefällige Eingabe vom 27. November l. I. Z. 4056 des löblichen Landesausschusses, betreffend die Verhandlung wegen des P r o v i n z i a l s o n d e s, dem Herrn Staatsminister vorgelegt und bin nunmehr mit dem Erlasse vom 28. November l. I. Z. 6989 von dem Herrn Staatsminister einverständlich mit dem Herrn Finanzminister ermächtigt worden, dem löblichen Landesausschusse die Zusicherung zu geben, daß für bett Fall, als die Zurückstellung des Provinzialsondes Gegenstand eines Rechtsstreites werden sollte, die Regierung aus betn Zeitverlaufe bis nun und überhaupt aus dem Zeitraume, während dessen der Gegenstand in administrativer Verhandlung schwebt, die Einwendung der Verjährung nicht ableiten wird". (Lebhafte Beifallrufe.) Wünscht Jemand der Herren diesfalls zu sprechen? Berichterstatter Dr. Costa: Alö Berichterstatter des Ausschusses erlaube ich mir int Hinblick auf bett eben vernommenen Erlaß der hohen Landesregierung im Namen des Ausschusses den Antrag ad 5 zurückzuziehen. Stenographischer Gericht der achten Sitjiing Des fmunisdjcii Caiifltages zu Laibach am 7. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram. — Als Vertreter der k. k. Regierung: Se. Ercellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. W id mer, dann der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Se. Ercellenz Graf v. Auersperg, Graf Margheri, Rosman, Jombart. — Schriftführer: Abg. Guttman. Tagesordnung: 1. Fortsetzung der Verhandlung über den Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. — 2. Bericht des Petitionsausschuffes über die ihm zugewiesenen Petitionen. Legiim der Ätzung 10 Uhr 33 Minuten. oOO^OO> Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. Schriftführer Abg. Guttman: Mein College Kapelle hat mich ersucht, in seinem Namen das Protokoll vorzulesen. (Nach der Verlesung.) Präsident: Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? Poslanec «Ir. Tornau: Prosim, jaz nisem nobenega predloga stavil zastran podučnih bukev naših županov; ta predlog je bil odborov. To prosim popraviti. Sicer pa mislim, da razlogi (motivi) ne spadajo v zapisnik, temuč samo sklepi in predlogi, kakor smo lansko leto sklenili in kakor zahteva opravilni red. Präsident: Die vom Herrn Abgeordneten Dr. Toman gewünschte Verbesserung im Protokoll, nämlich dahingehend, daß er den bezüglichen Antrag nicht selbst, sonderit daß er vom Ausschuß gestellt wurde, wird im Protokoll vorgenommen werden. vin. Sitzung. Der Bemerkung, daß die Motivirung nicht ins Protokoll gehöre, schließe ich mich an und bitte den Herrn Schriftführer bei Abfassung der Protokolle auf §. 12 der Geschäftsordnung gefälligst Rücksicht zu nehmen. Abg. Dcfchmann: Ich glaube, daß auch noch anzuführen ist, daß über diese Post 3 sich eine Debatte entsponnen und diese und jene Herren sich dabei betheiligt haben. Präsident: Welche Post? Abg. Dcfchmann: Bei den Straßen, was ebenfalls ausgelassen ist. Abg. Kapelle: Ist ja zurückgezogen worden. Präsident: Ist sonst etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? Wenn nicht, so ist dasselbe genehmigt und ich bitte den Herrn Schriftführer, die angedeuteten Verbesserungen im Protokall gefälligst nnverweilt vorzunehmen? Seine Ercellenz Baron Schloißnigg als Obmann des Finanzausschusses ladet die Mitglieder desselben für heute Nachmittag 4 Uhr zu einer Sitzung ein. 102 Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die GeschäftSthätigleit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. — Debatte hierüber. — Be-"LV~/ ' stimmung der Tagesordnung für die nächste Sitzung. — Schluß. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß weder die Neuconstitilirung der Gemeinden, und noch weniger die Durchführung der neuen politischen Territorialeinthcilung Krams eilt wesentliches Erforderniß der Bildung der Con-currenzgebiete ist; daß im Gegentheile die Erhaltung der Straßen im guten Zustande und die Verwaltung derselben durch autonome Organe wichtig genug ist, um auf jedem Wege beschleunigt und gefördert zu werden, und daß nichts im Wege stand, diesfalls selbst die früheren Gemeinden ; einzuvernehmen. Der Ausschuß erlaubt sich daher den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Der LandcsanSschnß werde beauftragt, den Entwurf des Gesetzes über die Bildung der Straßcnconcurrcnz-gcbietc jedenfalls noch in der gegenwärtigen Landtags-Session vorzulegen, und b) zu diesem Ende die hohe Regierung zu ersuchen, die k. k. Bezirksämter anzuweisen, die erforderlichen Vor-crhebnngcn unverzüglich einzusenden." (Nach der Verlesung:) K. L Statthalter Freiherr tu Lach: Ich erlaube mir hierüber zu bemerken, daß erstens alle Gemeindcwahlen bereits geschehen sind, und daß zweitens alle Nachwcisnngen über die Straßenconeurrenz-Ans-schüffe, mit Ausnahme einer einzigen, in den Händen deS Ausschusses sind, und daß auch diese einzige heute angelangt und noch heute dem Ausschüsse zugewiesen toieb.](Dobro.) Präsident: Ich eröffne die allgemeine Debatte. Wünscht Jemand in derselben zu sprechen? (Abg. Deschmann meldet sich zum Worte.) Herr Deschmann haben daS Wort. Abg. Deschmann: Ich glaube, daß der Antrag des verehrten Ausschusses sich dadurch beheben dürfte, daß ich im Namen des Landcs-ausschusses die Erklärung abgeben kann, daß der Entwurf dieses Gesetzes noch im Verlaufe dieser Session vor den hohen Landtag gelangen werde. Ich möchte mir nur eine Bemerkung bezüglich der Punkte, die hier vorkamen, erlauben. Es ist beut Landcsausschufse nicht möglich gewesen, die Landgemeinden in dieser Angelegenheit einzuvernehmen, indem die k. k. Landesregierung gleich bei der Ausschreibung der Neuwahl oder kurze Zeit daraus die Bezirksämter angewiesen hat, daß die neuen Gemeinden unmittelbar nach ihrer Constituirung wegen Bildung der Concurrenzgcbictc cinver-nommen werden sollen. Man konnte nicht voraussehen, wie lange diese Constituirung dauern werde; es hat sich wider Erwarten längere Zeit hinausgeschoben; jedoch hätte cs auch der Landesausschuß nicht gewagt, die vorher bestandenen Gemeinden diesfalls einzuvernehmen, weil in der letzten Session eben von jener Seite des hohen Hauses betont wurde, daß man auf die neuen Gemeinden warten solle, um bezüglich der Kategorisirung der Straßen ihre Boten zu vernehmen. Nun ist aber unstreitig die Einbeziehung der Gemeinden bei den Concurrcnzen der Straßen viel empfindlicher, viel nachhaltiger, als bei der Kategorisirung derselben, daher schien cs nothwendig, daß die neuen Landgemeinden bezüglich dieses Gesetzes ihr Votum abgeben sollen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort in der Generaldebatte ? Schluß der Sitzung Abg. Dr. Costa: Ich habe lediglich zu bemerken, daß nach der Erklärung Sr. Excellenz des Regierungs-Vertreters der Ausschuß vom Punkte b seines Antrages zurücktritt, dagegen Punkt a aufrecht erhält, der nichts verfängt, da er mit der Absicht des LandcSausschusscs zusammenfällt. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen; wir schreiten nun zur Spccialdcbattc. Wünscht Jemand zur Position a des AuSschußantragcs das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche mit der Position a deS Ausschusses einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist augc-ttoutmett. Der Antrag b ist vom Ausschüsse selbst zurückgezogen worden, kommt mithin nicht zur Abstimmung. Abg. Sbetec (fährt fort ztt lesen): „3. In Betreff des 25perc. Zuschlages zur Verzehrungssteuer wird in Gemäßheit der Andeutung des LandcSausschusscs beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dieser Theil deS Rechenschaftsberichtes (Seite 8) werde dem Finanz-Ausschusse zur Prüfung und Berichterstattung anläßlich der Beschlußfassung über den Voranschlag des Grundcntlastungsfondes für das Jahr 1867 zugewiesen." Abg. Dr. Costa: Nachdem der Voranschlag im Grundentlastungsfoude pro 1867 vom hohen Hause bereits genehmigt worden ist, nachdem der Finanz-Ausschuß die Frage wegen des Verzehrungssteuer-Zuschlages für das Jahr 1868 einer gründlichen Erörterung unterzogen hat, und nachdem dieser Ver-zchrungSstcucr-Zuschlag von 25 pCt., wie pro 1867 prüli-minirt war, für das Jahr 1868 auf nur 20 pCt. reducirt worden ist, so entfällt nothwcndigerweise über diesen Antrag die Abstimmung und ich ziehe denselben tut Namen des Ausschusses zurück. Präsident: Der hohe Landtag hat vernommen, daß dieser Antrag zurückgezogen worden ist, cs ist daher dieser Gegenstand als abgethan zu betrachten. Abg. Ritter tu Gittmamrsthäl: Ich beantrage den Schluß der Sitzung. Präsident: Abgeordneter v. Gutmannsthal beantragt den Schluß der Sitzung. Wird dieser Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wird der Antrag nugcuommcn? (Sämmtliche Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist angenommen. Meine Herren, ich habe nur noch die Tagesordnung für die nächste Sitzung, das ist für morgen (Rufe: Dobro!) zu bestimmen. Dieselbe enthält die Fortsetzung der heutigen Debatte. Anderes Material steht nicht zu Gebote, indem wir die heutigen Vorlagen erst zum Gegenstände der nächsten Sitzung machen werden. Die Sitzung ist geschlossen. 1 Ahr 37 Minuten. Druck ven Ignaz v. Kleinmayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landesausschusses^ Mufe: Gegenprobe.) Ich bitte also jene Herren, welche für den Ausschußantrag sind, sich zu erheben. (Geschieht. — Nach der Zählung:) Der Ausschußantrag ist mit einer Majorität von 2 Stimmen nngeuoimueu. Wir kommen nun zum 3. Antrage. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. Toman: Es ist noch ein kleiner Zusatz. Präsident: Lit. c lautet nun so (liest): „6. Derselbe werde endlich beauftragt, einen Preis von 200 fl. ö. W. für das beste bis Ende April 1867 beim krainischcn LandcSausschussc einzureichende Manuscript eines slovcuischcn Handbuches für Gemeindevorsteher unverzüglich auszuschreiben und imd) erfolgter Anerkennung ans dem Landesfondc auszubezahlen rc." Mach der Verlesung:) Daun bleibt der Wortlaut, wie er hier in der Vorlage ist. (Abgeordneter Deschmaun meldet sich zum Wort.) Herr Abgeordneter Deschmaun hat das Wort. Abg. Deschmann: Für's Erste muß ich mich dahin rechtfertigen, daß der Herr Abgeordnete Zagorec mich falsch verstanden hat, wenn er glaubt, daß ich gegen das Handbuch gesprochen habe. Ich glaube jedoch, daß der Schlußsatz einer Abänderung bedürftig ist. Dadurch daß der Landesausschuß das Werk in Druck zu legen hätte, erschiene er gleichsam als Eigenthümer desselben. Ich glaube aber, daß wir dem Verfasser desselben einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir ihn nur mit 200 fl. prämiren, denn wir wissen, daß Verfasser von Gebetbüchern für ein Gebetbuch einen Betrag von 100 fl. bis 150 fl. ja sogar 200 fl. von den einzelnen Buchbindern erhalten haben. Andererseits ist es nicht zu verkennen, daß der Lan-dcsansschnß selbst als Verleger des Werkes dasselbe kost- i spicliger herausgeben würde, als cs herauskäme, wenn es Eigenthum des Verfassers bliebe. Ich würde daher zu beut zweiten Absatz Folgendes zur Abänderung beantragen (liest): „Das prümirtc Handbuch ist unverzüglich in Druck zu legen und zum niedrigsten Preis unter allfülliger Subventionirnng des Herausgebers ans dem Landesfondc in Vertrieb zu setzen." Es würde demnach der Herausgeber eine Subvention aus dem Landesfondc beanspruchen können, damit ein mög» liehst niederer Preis diesfalls erzielt würde. Ich glaube, daß dadurch viele Unzukömmlichkeiten vermieden würden und daß der Herausgeber, überhaupt die Privat-Jndnstric, dafür sorgen wird, daß das Publicum sich am Abonnement in sehr lebhafter Weise bethciligcn werde. Präsident: Werden der Herr Antragsteller mir den Antrag übergeben ? Abg. Dr. Costa: Der Ausschuß nimmt den Antrag Deschmann's als den seinigcn auf. Präsident: Es entfällt somit die Unterstützungsfrage, ich werde jedoch dem hohen Hause den vom Ausschüsse acceptirten Antrag nochmals bekannt geben. Derselbe lautet: (Liest denselben.) Wünscht noch Jemand von den Herren zu Antrag c das Wort? Die Unterstützungfragc entfällt, weil cs ein Ausschuß-antrag ist. (Nach einer Pause:) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich den Absatz c des Ansschußantragcs in folgender Fassung zur Abstimmung bringen (liest): „c. Derselbe werde endlich beauftragt, einen Preis von 200 fl. für das beste bis Ende April 1867 beim krainischen Landesausschusse einzureichende Manuscript eines slovcuischcn Handbuches für Gemeindevorsteher auszuschreiben und vom Landesfondc auszubezahlen. Selbes hat zu enthalten: den Text und eine populäre Erläuterung des Gcmeindcgesctzcs für Krain, eine Zusammenstellung aller bestehenden Gesetze und Verordnungen, welche dem Gemeindevorsteher nach dem ihm zustehenden Wirkungskreise zu wissen nothwendig sind; die Fvrmn-laricn der am häufigsten vorkommenden Eingaben, Erledigungen, Protokolle tt. dgl.; endlich den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeindeansschnß und die Instruction für die Gemeindebeamtcn und Diener. Das prümirtc Handbuch ist unverzüglich in Druck zu legen und zu möglichst niedrigstem Preise unter all-fälliger Subventionirnng des Herausgebers ans dem Landesfondc in Vertrieb zu setzen. Von dem Erscheinen desselben sind alle Gemeinden amtlich zu verständigen." Jene Herren, welche mit dein modisicirtcn Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist einstimmig angenommen. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, da dieser Ansschußantrag aus mehreren Theilen besteht, über denselben sogleich in dritter Lesung abzustimmen, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich) Er ist in seiner Gänze angenommen. Präsident: Ich bitte den Herrn Repräsentanten des Berichterstatters, fortzufahren. Abg. Svetec (Repräsentant des Berichterstatters, liest): 2. Bereits in der dritten Session unseres Landtages 1864 wurde das Straßcnconcurrenz - Gesetz votirt, welches am 14. April desselben Jahres die allerhöchste Sanction erhielt. In der letzten Session wurde festgestellt, wie die Straßen unseres HcrzogthnmS zu kategorisiren seien, und auch dieser Gesetzentwurf erhielt die allerhöchste Sanction. Es bedarf nur noch der Bildung der einzelnen Concurrenzgebiete, damit jene Gesetze ins Leben treten, und der Landcsansschuß erkennt in seinem Rechenschaftsberichte selbst an, wie wün-schenswerth cs wäre, daß diese für den allgemeinen Verkehr höchst wichtige Angelegenheit in den gesetzlich geregelten Gang gebracht werde. In der That lassen die competentesten Stimmen keinen Zweifel übrig über die volle Berechtigung dieses Wunsches! Es droht btc Gefahr, daß die wichtigsten Verkehrswege unseres Hcrzogthnms unwegsam werden, da die Con-currenzgebiete noch nicht gesetzlich festgestellt sind, die lan-desfürstlichen Behörden sich mehr und mehr der bezüglichen Einflußnahme enthalten und die autonomen Straßcncomitvs noch nicht constitnirt sind. Der Landcsansschuß rechtfertigt die Nichtvorlagc des i Gesetzentwurfes über die Bildung der einzelnen Concnrrcnz-gcbiete damit, daß die Neubildung der Gemeinden noch ; nicht durchgeführt ist und die erforderlichen Borerhcbnngen erst von einigen wenigen t k. Bezirksämtern eingelangt sind. Abg. Tr. Costa: Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, daß heute ab-gestiniiut wird und daß über die Stylisirnng der Ausschuß das nächstemal eine Vorlage au den Landtag mit Uebcr-gchung aller übrigen Förmlichkeiten machen wird; er wird lediglich dem hohen Landtage die Stylisirnug bekannt geben. Abg. Tr. Toman: Die Stylisirung ließe sich ganz einfach machen, sie ist ohnehin richtig. Damit aber das Wort „welches" nicht zu weit davon steht, könnte man cs auslasscu und so sthli-siren: „Derselbe werde endlich beauftragt, einen Preis von 200 st. für das beste bis Ende April 1867 beim krainischcn Landesausschussc einzureichende Manuscript eines slovcnischen Handbuches für Gemeindevorsteher auszuschreiben und vom Landesfondc auszubezahlen." Präsident: Wird dieser Antrag im Namen des Ausschusses gestellt? Abg. Tr. Costa: Ja, im Namen des Ausschusses. Präsident: Dann bitte ich den Herrn Dr. Toman, mir diesen Antrag zukommen zu lassen. Die Generaldebatte ist geschlossen. Wir schreiten nun zur Specialdcbattc. Wünscht Jemand von den Herren zum ersten Absätze das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche denselben annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist einstimmig angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Absätze das Wort? Abg. Freiherr v. Schloisznigg: Zum zlvciten Absätze würde ich mir doch erlauben, meine Ansicht vorzubringen. Es soll hier dem Landesausschussc einverständlich mit der Landesregierung das Besngniß eingeräumt werden, die imperative Bereinigung einzelner Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung unter Vorbehalt der definitiven Entscheidung durch den Landtag provisorisch zu verfügen. Ich weiß denn doch nicht, ob die Ertheiluug einer solchen Vollmacht an den Landesausschuß unumgänglich nothwendig ist. Ich halte schon die ganze Maßregel der imperativen Vereinigung für eine solche, welche nur in einzelnen Fällen und aus sehr wichtigen Ursachen stattfinden kann. Was ist eigentlich Dasjenige, was in der gegenwärtigen Zeit von allen, welche die Zeit begreifen, angestrebt wird? Es ist die möglichste Autonomie, die möglichste Freiheit. Nun fangen wir damit tut, daß wir eine Körperschaft, eine bestehende Gemeinde nämlich, nöthigen, ihre Selbständigkeit aufzugeben, weil wir cS für besser halten, daß sie selbe aufgebe; mir scheint das liberaler Despotismus zu sein. Ich glaube, daß man in einzelnen Fällen aus StaatS-zwccken so gut, als man Einzelne nöthigen kann, etwas von dem Gebrauche ihrer Freiheit aufzugeben, auch ganze Körperschaften daztt nöthigen könne. Ich glaube aber nicht, daß solche Fälle so dringend sein werden, daß nicht Zeit wäre, damit bis zur nächsten Session des Landtages zu warten. Es ist tutet) eine sehr bedenkliche Sache, sowohl für den Landcsausschuß, als auch für die Regierung, eine Verfügung provisorisch zu treffen, welche der Landtag späterhin erst seiner Erwägung unterziehen und darüber sich aussprcchen soll. Hat nämlich die Landesregierung und der Landcsaus-schnß etwas verfügt, so wird der Landtag sehr schwer davon abgehen, und es scheint mir der ganze Zweck des Paragraph b der zu fein, die Vollmacht dcS Landtages an den Landcsausschuß zu übertragen; das halte ich doch nicht für nothwendig, weil man eine solche Entscheidung dann füllen kann, wenn der nächste Landtag zusammengetreten sein wird. Es handelt sich daher blos um einen Zeitraum von einem Jahre, und ich werde daher für diesen Absatz nicht stimmen. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort zum Absätze b des Ausschußantrages? (Abgeordneter Dr. Toman überreicht seinen Antrag.) Wenn nicht, söhnt der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Tr. Costa: Ich habe nur zu bemerken, daß ich mit den Grundsätzen, welche der Herr Vorredner ausgesprochen hat, wohl vollkommen übereinstimme. Der Ausschuß hat sich jedoch auf den Standpunkt eines gegebenen Gesetzes gestellt, nämlich des der Gemeindeordnung, und dieses schreibt ausdrücklich im § 88 vor, daß in denjenigen Füllen wo die Geschäftsführung von den kleinen Gemeinden nicht in der Weife gehandhabt werden kaun, daß eine ersprießliche Leistung zu erwarten steht, auch eine imperative Bereinigung gestattet ist. Es sind also tm § 88 der Geineindcorduuug die Bedingungen genau vorgezeichuct, und diese sind wieder solche, welche ein längeres Zuwarten unmöglich machen. Ich bitte besonders auf den Fall der Aenderung der jetzigen Bezirksämter zu denken, wenn anstatt 30 nur 12 in Krain sein werden, wenn also ein großer Theil des übertragenen Wirkungkrcises auf die Gemeinden kommt und wenn dadurch kleine Gemeinden vollständig außer Stande sind, diesem übertragenen Wirkungskreise gerecht zu werden, dann bleibt nichts Anderes übrig, als die Zusanimeulegung zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung. Der Landcsausschuß wird im Einvernehmen mit der Landesregierung genau prüfen, ob die Bodingu'ngen dazu vorhanden sind; sind diese vorhanden, so kann damit nicht bis zur nächsten Session gewartet werden, sondern es muß die imperative Zusammculeguug zu diesem Behufe sogleich stattfinden. Ich glaube daher, daß wir nur einem Bedürfnisse Rechnung tragen, keineswegs aber den Hnnptgrundsützcn der freien Gemeinde dadurch entgegentreten. Ich muß daher die Annahme dieses Punktes beantragen. Es ist allerdings richtig, daß der hohe Landtag sich schwer entschließen wird, eine Verfügung seines Landesans-schuffes im Einvernehmen mit der Regierung später zu annnlliren. Vielleicht geschieht es ein oder das andere Mal, geschieht cs aber nicht, so hat dieser Beisatz wenigstens den Zweck, daß der Landtag in die Kenntniß kommt, in welchen Fällen und aus welchem Grunde eine imperative Zusammenlegung stattgefunden. Ich glaube, daß dieser Zusatz im Grunde der nachträglichen definitiven Entscheidung des Landtages nichts verfängt. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es liegt kein Antrag vor, wir schreiten daher zur Abstimmung. Ich bitte daher diejenigen Herren, welche mit lit. b des Ausschußantragcs einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Nach der Zählung:) Es sind 13, wie viel sind anwesend? fahrung lehrt, daß diese Hoffnung, die von einem Mitglicdc des LandesauSschuffcS betont worden ist, eine eitle war, und daß leider viele Gemeinden in ihrem particularistischcn Bestände geblieben sind. Ebenso sanguinisch möchte ich die Ansicht bezeichnen, daß jeder BczirkSvorstchcr cs in seinem Interesse finden müsse, größere Gemeinden zu haben. Die Anschauungen darüber gehen eben weit auseinander, und dasjenige, was der Ausschußbericht sagt, daß Vorliebe, Anschauungsweise und der Einfluß der Bezirksvorsteher hier sehr maßgebend sind, ist eine wohl unwiderlegbare Thatsache, die ihre Bekräftigung darin findet, daß in einzelnen Bezirken dnrchgchends große, in anderen hingegen durchgchcnds kleine Gemeinden constituirt worden sind, der beste Beweis, daß diese vom Ausschüsse angeregten Momente einen großen maßgebenden Einfluß gehabt haben. Der Ausschuß wollte am allerwenigsten der Regierung hiebei einen Vorwurf machen, und wie mein Vorredner angedeutet hat, hat der Ausschuß erst in der letzten Sitzung den Satz gestrichen, daß eben die Individualität der einzelnen Bezirksvorsteher sich ebenso wie jedem Einflüsse des Landtags, so auch großentheils dem Einflüsse der Regierung entzieht; cs sind das eben individuelle Verhältnisse, welche nicht durch Decrct und Vorschriften geregelt werden können. Der Ausschuß und gewiß auch der hohe Landtag stellt keineswegs an den Landcsausschuß die Anforderung, mit Ostentation und fortwährenden Knndmachnngcn vor die Oeffentlichkcit zu treten, aber der Ausschuß war einstimmig der Ansicht, daß in einer so wichtigen Sache, wie die Con-stitnirnng der Gemeinden ist, der LandcSansschnß denn doch sein für die Gemeinden gewiß gewichtiges Votum öffentlich hätte einlegen sollen, und der Ausschuß ist noch immer dieser Ansicht; er schlägt daher dem hohen Landtage den ersten Antrag zur Annahme vor, da der Landcsansschnß auch jetzt nicht zögern soll, in diesem Punkte seine Ansicht und dadurch auch die Ansicht des hohen Landtages öffentlich zur Geltung zu bringen. Wir geben uns keineswegs der Täuschung hin, daß dadurch alte kleinen Gemeinden verschwinden werden, glauben aber, daß der Landcsansschnß, als Vertreter und als Ausfluß der Landesvertretung von Krain, gewiß einen mächtigen Einfluß haben wird. Was das beabsichtigte Handbuch für die Gemeinde-Vorsteher betrifft, so möchte ich wohl glauben, daß irgend eine Gefahr für den Landesausschuß in der Annahme der Anträge des Ausschusses nicht liegt. Die Arbeit bleibt in geistiger Beziehung unbedingt Privatarbcit und wird auch als Privatarbeit in die Ocsfcnt-lichkcit treten; sic wird lediglich vom Landcsansschnß prä-miirt und in Druck gelegt; verantwortlich ist der Landcsausschnß nur infoferne, daß er, wie cs nach der Zusammensetzung des LandcsauSschnsscs selbstverständlich ist, ein Prü-Mium einem Werke nicht zuerkennen wird, welches den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entspricht, und namentlich , welches in gediegener Weise nicht Dasjenige leistet, was hier von ihm verlangt wird. Der Landcsansschnß wird das ^ Manuscript prüfen. Findet er cs den ausgesprochenen Bedingungen entsprechend, so wird er die Prämie zuerkennen und wird cs unter dem Namen des Verfassers in die Ocffentlichkeit geben. Also, wenn da vielleicht auch ein oder der andere Paragraph des Gcmcindegesctzes eine nicht ganz richtige Interpretation gefunden hat, so ist der Landesansschuß nicht Schuld daran, sondern das wird immer nur das Verschulden des betreffenden Verfassers sein, und dies wird hier so wenig ausbleiben, als wie bei der Commcntirung irgend eines andern Gesetzes, nachdem es bekannt ist, wie weit die Meinungen bei Commcntaren auseinander gehen. Ich befürworte daher nochmal diese Anträge, wie sic der Ausschuß gestellt hat, vom ersten bis zum letzten. Ich erlaube mir nur, im Namen des Ausschusses einen zwar selbstverständlichen, aber ganz kurzen Beisatz zn lit. c zn machen, too es heißt: derselbe wird beauftragt, einen Preis von 200 fl. ö. W. für's beste Manuscript eines slovenischcn Handbuches für Gemeinde-Vorsteher unverzüglich auszuschreiben. Da muß cs noch heißen: „und aus dem Landessonde auszuzahlen." Es ist selbstverständlich, aber damit kein Zweifel besteht, beantragt der Ausschuß diesen Zusatz. Schließlich habe ich noch den Bemerkungen dcS Herrn Abgeordneten Deschmann entgegenzutreten. Abg. Dcsch-mann hat auf einen Widerspruch, welcher ans unserer Seite wiederholt vorgekommen ist, hingewiesen, daß wir nämlich auf einer Seite unsere Landbevölkerung immer als gebildet und als derartig geschildert haben, welche den übrigen Völkern nicht nachsteht, und ans der andern Seite begehren wir, daß doch der Landesausschnß dasselbe am Gängelbande führt. Nun, ich glaube, der erste Satz ist in dieser Weise von dieser Seite hier noch n i e ausgesprochen worden. (Abg. Toman: Dobro!) Das sind Diejenigen, die immer behauptet haben, daß unser Volk, was geistige Befähigung, was guten Willen und Charakter betrifft, keinem Volke nachsteht und es mit jedem Volke aufnehmen kann. (Dobro!) Wir haben aber wiederholt betont, heute und immer, daß leider unser Volk, weil ihm eben die Mittel zur Ausbildung gefehlt haben, nach nicht jene Stufe erlangte, ans der wir cs gerne sehen würden. (Dr. Toman : To je resnično !) Wir sagten das im allgemeinen, nicht blos in Bezug ans einzelne Fälle; auch bei Völkern, welche in politischer Beziehung höher stehen, als die Deutschen in Oesterreich — ich nenne nur die Engländer und Amerikaner — bedürfen die Gemeinde-Vorsteher, Sheriffe und Friedensrichter Handbücher. Daher ist cs gewiß keine Schande, wenn wir sagen, das krninerische Volk bedarf deren. Wir verlangen nicht, daß der LandeSansschnß das kraincrische Volk am Gängelbande führe, sondern wir stellen an den Landcsausschnß nur die Anforderungen, daß derselbe im gegenwärtigen wichtigen Momente auch ohne Ostentation mit Manncswürde und Energie zum Volke spreche, und bei dieser Ansicht werde ich immer verbleiben müssen. (Dobro, dobro!) Präsident: Ehe ich die Generaldebatte schließe, erlaube ich mir eine Bemerkung in Beziehung ans die Stylisirnng des Absatzes c. zu machen. Der Herr Berichterstatter hat beantragt, lit. c soll lauten: (Liest denselben.) Ich glaube, daß der Antrag in stylistischcr Beziehung nicht ganz gut klappt. Der Passus: „und ans dem Lan-dcsfonde auszubezahlen," steht im Antrage nach meiner unmaßgeblichen Ansicht nicht an rechter Stelle. Abg. Dr. Toman: Das bezieht sich auf das Manuscript. Präsident: Wenn der Herr Abgeordnete keinen Anstand finden, ich für meine Person kann nicht zustimmen; wenn aber im Namen des Ausschusses darauf beharrt wird, so schreite ich zur Abstimmung. Abg. Sbetec: Man könnte vielleicht ans folgende Art sthlisircn: „Einen Preis von 200 fl. aus dem Landcsfonde für das beste Manuscript u. s. to." VII. Sitzung. 3 Mich wundert cS, wie der Herr Deschmanu eine solche Ansicht aussprechen kann; mich wundert cs, nachdem er doch gewiß zur Intelligenz des Landes zählt, indem ihm gewiß die staatlichen und socialen Verhältnisse vollständig bekannt sein müssen! Ich bitte, meine Herren, wenn man den Grundsatz acccptiren wollte, daß der Unterricht und die Belehrung der Privatindustrie zu überlassen sei, so müßte sa der Staat augenblicklich die Schulen aufgeben; er müßte es aufgeben, den Unterricht zu regeln und überhaupt aus seinen Mitteln Unterrichtsanstaltcn gründen zu wollen; er müßte sagen: Wollt ihr Schulen, nun so errichtet sie; es müßte ferner auch die Kirche den öffentlichen Unterricht aufgeben, cs müßte die Geistlichkeit beseitigt werden, denn wozu braucht man eilte Geistlichkeit, cs kann ja Jedermann Unterricht ertheilen, man überlasse dieses ganz der Privatindustrie! Mich wundert es wirklich, wie der Herr Abg. Desch-mann eine solche Einwendung gegen einen Gegenstand machen kann, dessen Nützlichkeit doch so sehr auf der flachen Hand gelegen ist, nämlich daß die Belehrung das Mittel sei, um dem Volke klarere, bessere Begriffe beizubringen. Darüber, glaube ich, sind nicht blos wir, die wir die Ehre haben, hier im Landtage zu sitzen, sondern, wie ich glaube, die ganze Welt einig. Dies glaubte ich zitr Widerlegung der Ansichten des Herrn Deschmanu vorbringen zn müssen. Präsident: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? Poslanec Zagorec: Meni se tudi to čudno zdi, da gospod Dežman ne pripoznava potrebe, da deželni odbor take bukve na deželo da. Da se pa take bukve tudi po ceni dobijo, je potrebno posebno za majhne občine, Mere so se ravno zdaj vstanovile in ktere si nemorejo kupovati takih bukev za drag denar, kajti navadno imajo le malo ali nič premoženja. Treba je pa tudi, da se izdajo te bukve v slovenskem jeziku. Imamo namreč po deželi dosti županov in drugih ljudi, kteri kaj dobro in lepo slovenski brati in pisati znajo, med tem ko nemškega jezika le malo ali celo nič ne razumejo. Iz takih bukev bi se župani učili, kar je o tej ali unej reči treba ukreniti, kaj in kako da je treba svojim predpostavljenim odgovarjati. Iz teh bukev bi se tudi male občine lehko učile, zakaj da je bolje se y velike občine združiti. Tedaj se oziraje na male občine po deželi še ta predlog posebno podpiram. (Guttman [smehljaje] : pravo!) Prvosednik: Gospod Zagorec! Opomniti Vas moram, da se gospod Dežman kar nič ustavljal ni izdavanji teh bukev. Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort, wenn Niemand mehr.... (wird unterbrochen vom) Abg. Deschmann: Ich würde mir auch daö Wort erbitten, nur um ein paar flüchtige Bemerkungen zu machen. Herr Dr. Toman scheint von den Verhältnissen unserer Gemeinden schlecht in-struirt zu sein, wie er behauptet, daß Scrvitntswaldnngen nicht an kleinere Gemeinden abgetreten wurden. In Jnner-krain sind eben die einzelnen Ortschaften in den Besitz dieser Waldungen gelangt; und über die Verwaltung des Ort-schaftsvermögcns ist ja ein eigener Anhang in der Gemeinde-ordnung?! Dem kleinlichen Angriff des Herrn Abgeordneten Svctcc zu entgegnen finde ich für überflüssig; ich müßte mich ans dem Gebiete philologischer Haarspaltereien ergehen, was ich der Würde des Landtages nicht entsprechend erachte. Eines nur will ich bemerken: Bon jener Seite hören wir immer sagen: Unser Landvolk ist gebildet, cS steht keinem andern Volke nach; wenn im Landtage die Bemerkung gemacht wird, daß die Bildungsstufe desselben manches zu wünschen lasse, so erheben sich dort die eifrigsten Lob-redner des hohen Bildungsstandes unseres gemeinen Volkes, — und dem Landcsansschusse wird zugemuthct, er soll cs immer am Gängelbande führen und und ihm gegenüber die Rolle eines Schullehrers übernehmen. Lesen Sic einmal die Instruction des Landesauschnsscs, nirgends werden Sie finden, daß ihm eine solche Aufgabe zugewiesen worden wäre. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Svctcc: Ich bitte um das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Herr Deschmanu hat seine Erwiderung gegenwärtig s o vorgebracht, als ob i ch ihn herausgefordert hätte, während es doch thatsächlich ist —- das hohe Haus kann cs bezeugen — daß er der Herausfordernde ist. Es ist doch Thatsache , daß er das Wort „področje“ kritisirt hat; cs ist Thatsache, daß er die Belehrung der Privatindnstrie überlassen wollte. Daß ich dann darauf meine Bemerkungen gemacht habe, fand ich für nothwendig, ich muß mich aber gegen die Ausdrucksweise des Herrn Deschmanu, daß meine Erwiderungen unwürdig waren, verwahren! Poslanec dr. Toman: Prosim besede. Jaz moram o tej stvari, kar se tiče občinskih služnih ali lastniških pravic, še nekaj govoriti, da pokažem gospod Dežmanu, da sem v tem morebiti ravno tako ali še bolj podučen kot on. Če so na Notranjskem take občine, kterim so se oddali kot celoti, kot moralični osobi kaki boršti, tak se jim je to le kot moraličnej jurističnej osebi zamoglo storiti in posebno, če so oni podložni kake nekdanje grajščine v kakej občini, ali vasi s tim zadovoljni bili. Sploh pa to nikakor ne velja. Sicer je pa posebno v našej občinskej postavi skrbljeno za to, da ne pridejo občine, ali kaki posamezni deli v njej ob svoje premoženje, bodijo si boršti ali kaj drugega, saj je posebna postava jej priložena zastran oskrbljevanja tacega premoženja. Präsident: Wenn Niemand der Herren in der Generaldebatte das Wort wünscht, so hat der Herr Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Tr. Costa: Dasjenige, was gegen den Ausschußbcricht und gegen den Ausschußantrag vorgebracht worden ist, hat bereits von dein Herrn Vorredner eine fast nach allen Richtungen hin zutreffende Widerlegung gefunden, und ich kann mich daher darauf beschränken, einige wenige Bemerkungen zu machen und einige wenige Erläuterungen zum AuSschußbcrichtc beizufügen. Der Ausschuß ist keineswegs so sanguinisch, anzunehmen, daß eine Kundmachung, ein Aufruf des Landesaus-schnsscs alle kleineren Gemeinden weggeblasen hätte. Aber vielleicht wäre es am Platze zu sagen, daß der Landcsausschnß sich einer etwas sanguinischen Hoffnung hingegeben, wenn er geglaubt hat, daß auch ohne seine Einflußnahme kleine Gemeinden verschwinden werden. Die Er- Bericht des zur Prüfung beS Rechenschaftsberichtes über die Gefchäftsthiitigleit bcS LandcSauSfchusfeS bestellten Ausschusses. 97 zmiraj voditi in brzdati, ker vsak predstojnik ima posebno kar se tiče občin, svoje misli. Ali te besede smo še-le pri zadnjem dogovoru izpustili. 8 tem nočemo reči, da bi ne bila volja nekterih predstojnikov, vso svojo zastopnost obračati na to, kar bi za narod naš dobro bilo, mislim pa vendar, da je nekoliko predstojnikov bilo, ki niso zagovarjali in nasvetovali na vso moč veeih občin. Treba je tedaj, da drugi element, deželni odbor, na noge stopi, da on podučuje po celej deželi ljudstvo, da je bolje večili občin sestaviti, posebno, če bomo na mestu zdanjili trideset okrajnih uredov imeli le dvanajst okrajnih glavarstev, in če se bode prihodnja uravnava kantonskih gosposk predrugačila. Odkritosrčno moram reči, da bi mi naj ljubši bilo, ko bi se moglo imperativno zapovedati, da naj se veči občine napravijo, kakor so postavim pod francozom bile. Če so takrat hasnile take občine, če jih je takrat naše ljudstvo za dobre spoznalo in dolgo po tem še obdržalo, zakaj bi dandenašnje ne bile koristne. Škoda, da nam takega povelja ne dopusti državna postava zastran občin. Gospod Dežman je na dalje rekel, da naše ljudstvo ne ve, kaj ima občina pravic, kaj ima bpraviljstva, in da zavoljo tega ni napravilo večili občin, daje deželni odbor podučeval naše ljudstvo, ali da naš kmet ni hotel napraviti večili občin zarad tega. Jaz pa mislim, da se kmet vendar ni dobro podučil , da imajo manjše občine združene v velike soseske pri oskrbljevanji svojega premoženja in drugih opravil menj stroškov, kakor pa, če ostanejo same za-se male. Treba je tedaj, da se tudi to v namenjenej knjigi pove, da jo izda deželni odbor, ker se bode njegovim razlogom bolj verjelo, kakor pa, če jih posamezni pisatelj osnuje. (Dobro!) Če gospod Dežman očita odbora, da je on drugo važno stvar prezrl, namreč zastran borštov, zastran posesti naših občin, da se postavi bran, da se borštovi ne končajo prehitro, moram najpred reči, da je gospod Dež-manova vednost v tej reči v deželnem odbora najpred izostala, kajti prilike je imel že tam tak predlog staviti, kterega morebiti jaz, če ne bo tega kdo drugi storil, še med tem zborovanjem stavim, da se ustanove v našej deželi kantonski borštnarji, kakor so že bili enkrat v našej deželi v 1820—1830 letih. V resnici je dozdaj borštna postava mrtva, dokler kantonske gosposke nimajo tacih organov, ki pazijo na ravnanje z borštmi, posebno kar se tiče lastinarjev. Ti delajo z borštmi, kar se jim zdi, in postava jih ne doseže, če ravno tudi omejuje gospodarenje lastinarjev. Sicer moram pa opomniti, da kar se tiče borštov, je malo občin, ki bi jih kot moralične osobe posedovale ali v lasti imele. Boršti so po zdanjej odvezi služnosti tistim posameznim osebam prišli v last, ki so kot taki stali v zvezi podložnih do grajščin. Tedaj ne spada iz tega obzira in tudi ne iz splošnega v denašnje premišljevanje in predrugovanje, kako se ima za občinske boršte skrbeti. Gospod Dežmanovo nasvetovanje o tem je tedaj denes odvečno in ne spada v denašnji pogovor. 8 tem sem hotel le pokazati, da gospod Dežman dobro reč zametuje in se jej vpira z napačnimi razlogi. Jaz pa prosim, naj slavni deželni zbor prav dobro in na tenko premisli, kaj je za naše ljudstvo dobro in ne-obhodno potrebno, in naj sklene, da se izda nasveto- I vana knjiga; da ne bode tožilo, še to se mi ni hotelo j podati. (Dobro!) Mg. Svetec: Ich werde mir auch erlauben, zur Rede des Herrn Deschmaiiu einige Bemerkungen zn machen. Vor allem scheint er sich an dem Worte „področje“ zn stoßen, weil er gefunden hat, daß der in der Ueber« setznng aufgenommene Ausdruck „področje“ nicht jedem Gemeinde-Vorsteher schon a priori bekannt ist. Ich gebe zn, daß es vielleicht viele Gemeindevorsteher gibt, welche nicht blos dieses Wort, sondern viele andere : Worte auch nicht verstehen ; allein es ist gewiß Unrichtig, wenn Herr Deschmann behauptet, daß im ganzen Laude kein Gemeindevorsteher existirt, der den genanten Ausdruck verstehen wurde. Das, glaube ich, ist entschieden unrichtig, und zwar deshalb, weil dieses Wort in unseren Büchern, namentlich in unserer Zeitschrift „Novice" und anderen Zeitschriften schon seit Jahren in Gebrauch ist, und daher ganz gewiß alle jene Bewohner dieses Landes, welche die „Novice" lesen, den Ansdruck verstehen dürsten; daß aber viele Gemeindevorsteher die „Novice" lesen, ist wieder eine unbestrittene Thatsache. Andererseits einzelne Worte her-ausznnehmeu und zu sagen: dieses Wort ist nicht besannt, und daraus weitere Folgerungen zu ziehen, ist nach meiner Meinung vollständig verfehlt; denn wollte man solche Sott« sequenzen ziehen und auf solche Prämissen Schlüsse bauen, dann könnte man eben so gut beweisen, daß auch der deutsche Text nicht nütze sei, daß man also auch die deutsche Sprache nicht in Anwendung bringen solle. Was aber die Bemerkung des Herrn Deschmann betrifft: Es hätte der Ausschuß zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes übersehen, daß die Gemeinden kein Vermögen haben, dann, daß die Gefahr vorhanden ist, daß sie mit den ihnen aus der Grundentlastungsablösung zugefallenen Waldungen wüsten werden, ist ebenfalls unrichtig. Daß sie fein Vermögen haben, konnten wir unmöglich übersehen, weil es ja ausdrücklich im Rechenschaftsberichte steht, daß die Gemeinden fast gar kein Vermögen besitzen; allein warum Herr Defchmann erwähnt und uns daraus einen Vorwurf zn machen scheint, begreife ich nicht. Was hätte doch das Nechenschaftscomito diesfalls thun sollen? Es ist mir nicht bekannt, und ich glaube auch nicht, daß es Jemandem bekannt sein wird, auf welche Art und Weise ein Somite den Gemeinden zum Vermögen verhelfen solle ? Uebrigeus, wenn vielleicht Herr Defchmann solche Mittel kennt, wenn er vielleicht jene Wünschelruthe besitzt, um aus nichts ein Vermögen zn schaffen, so könnte man wohl ihm den Vorwurf machen, warum er als Mitglied des Landes-ansschnsses, als Mitglied jenes Ausschusses, welcher eben den Rechenschaftsbericht zusammengestellt hat, dieses Mittel nicht in Anwendung gebracht habe? Was ferner das Wüsten der künftigen Gemeinden mit den Waldungen betrifft, so hat das ebenfalls nicht unser Somite übersehen, sondern vielmehr der Landesansschuß hat es übersehen (Abg. Dr. Sofia: Ganz richtig), indem im Rechenschaftsberichte hievon keine Spur vorgekommen ist; übrigens wüßte ich wirklich nicht, was unsere Pflicht gewesen wäre und was wir überhaupt hätten thun können, tun einem Uebel, welches meist erst in der Zukunft eintreten soll, entgegen zu arbeiten. Der Herr Abg. Deschmaun hat ferner vorgebracht, es sei nicht recht die Sache des Landesausschusses, das Volk zu belehren, es sei viel angezeigter, den Unterricht und die Belehrung überhaupt der Privatindustrie zu überlassen. 96 Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. Der verehrte Ausschuß stellt den Antrag wegen Herausgabe eines slovcnischen Handbuches für die Gemeinde-Vorsteher. Es kann gewiß nur gewünscht werden, daß ein solches erscheine, und ich glaube auch, daß eine Unterstützung auS dem LandcSfondc für das Erscheinen eines solchen angezeigt wäre; ob es jedoch entsprechend sei, daß der Landesausschuß als Herausgeber dieses Werkes erscheint, müßte ich bezweifeln. °6ht jedes solches Handbuch enthält beim doch immerhin eine Art Commentar des Gesetzes, und es kann in den Commentar eine Interpretation gelegt werden, welche vielleicht mit dem Gesetzestexte selbst im Widerspruch steht, ober die im Stande ist, den Landesausschuß selbst in unangenehme Conscgncnzen zu verwickeln. Für den Landcsaus-schuß ist das vom hohen Landtage votirte Gesetz maßgebend. Wohl aber würde ich wünschen, daß bei der Erläuterung deS Gesetzes in der slovcnischen Sprache einzelne Ausdrücke, die sich jetzt im slovenischcn Texte vorfinden, fallen gelassen würden. So bin ich überzeugt, daß es in ganz Krain keinen einzigen Gemeinde-Vorsteher gebe, welcher zum Beispiel den slovcnischen Ausdruck „področjewelcher im Texte vorkommt, in der Art deuten würde, daß darunter der Wirkungskreis der Gemeinde zu verstehen sei. Es heißt int weiteren Verlaufe des Berichtes des verehrten Ausschusses, daß das Selbstgefühl der Gemeinde geweckt werden soll. Gewiß ist das ein anzustrebendes Ziel, jedoch die Ertvcckung eines Selbstgefühles, wenn nicht die materiellen Mittel da sind, ist denn doch immer nur ein scheinbarer Erfolg, ist schließlich nur eine Ostentation. Wir müssen trachten, die Gemeinden zu kräftigen und unser Augenmerk darauf richten, daß ihre materiellen Hilfsmittel zunehmen und wachsen, und hier erlaube ich mir schon jetzt einen Umstand hervorzuheben, welcher der Aufmerksamkeit des verehrten Ausschusses entgangen ist. Die Gemeinden haben beinahe kein Vermögen; es besteht dasselbe meist aus Jagdpachtertrügnissen und Hntweiden, jedoch ein bedeutender Schatz ist in jüngster Zeit denselben zugefallen, welcher jedoch in kürzester Zeit vernichtet zu werden droht. Es sind die Waldungen, welche den Gemeinden in Folge der Servi-tuten-Ablösung zufielen. Leider sieht man in verschiedenen Gegenden Krains den Bürgermeister und die Ausschüsse sammt den Gemeinde-Angehörigen in den Wald hinausgehen, um, wie cs jedem beliebt, zu hacken, und cs überkommt den Wciterblickcnden ein trauriges Gefühl über die Zukunft, die uns bevorsteht. In dieser Richtung glaube ich, wäre cs angezeigt, schon jetzt dahin zu wirken, daß in Kürze in legislatorischer Weise diese Verhältnisse geregelt werden, damit dieser Schatz der Gemeinde nicht in kurzer Zeit zu Grunde gehe. Zum Schlüsse muß ich noch anführen, daß vor Kurzem dem Landesausschussc int Privatwcge eine von einem an erkannt tüchtigen Beamten verfaßte Zusammenstellung derjenigen Verordnungen, welche ans das Gcmeindclcbcn von Einfluß sind und die ein Gemeinde - Vorsteher zu wissen braucht, zugekommen ist. Es war mir nicht möglich, eine Durchsicht dieser Arbeit zu pflegen. Sie können jedoch versichert sein, daß cs Aufgabe des LandesauSschnsscs sein wird, jedes solche Unternehmen ans das eifrigste zu fördern; jedoch glaube ich, daß die Belehrung und der Unterricht doch immer mehr Sache der Privat-Industrie sein sollte. Wir würden sonst dahin gelangen, daß, so wie cs in ein« zelueu Gegenden Feldprcdigtcn gibt, auch vom Landcsans-schnsse Gemeindeprcdigten veranstaltet werden müßten. (Dr. Costa: Ganz gut!) Ferner kommen wir zum weiteren Resultate, daß schwungvolle Proclamationen, daß Drncksorten u. s. w. Dasjenige ersetzen sollen, waö der unmittelbare Contact mit den Gemeinden hervorbringen soll. Man hat dem ehemaligen Systeme vorgeworfen, daß cs die bnreankratische Viclschreibcrei befördert habe; hüten wir uns, die Vicl-druckerei an die Stelle der Bielschreiberei zu setzen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Poslanec dr, Toman: Prosim besede. Jaz imam dolžnost, zagovarjati od-borove predloge, ker sem bil v tem odseku. Moram se pa tudi posluževati jezika, kterega bi tukaj zmiraj rad slišal, če ravno se ne smem nadjati taiste milosti od gospoda poročilnika za oficialni časnik, ktero zahteva občinstvo, ktero zahteva pravica za taj jezik. Prečestitemu predgovorniku, gospodu Dežmanu, ocU govarjam: Meni se čudno zdi, kakor on pravi, da mi preveč upanja stavimo na poduk našega ljudstva. To nikakor ni temeljita beseda. Ja, slavna gospoda! kako I more gospod Dežman — ud deželnega odbora — v tej j reči zagovarjati deželni odbor in trditi, da s podukom pri našem ljudstvu ne bodemo opravili nič. Saj še nimamo skušnje, da bi bil deželni odbor podučljivo govoril k našemu ljudstvu, in da bi ga poslušalo ne bilo. Naše ljudstvo se rado podučuje, ono se rado poslužuje „Novic11 in drugih njemu podanih in prav po domače pisanih knjig, ali koliko bolj važno bi se njemu zdelo, če naenkrat deželni odbor s tako knjigo stopi pred naše ljudstvo. In če gospod Dežman pravi, da formulari i. t. d. ne morejo nadomestovati žive besede, vendar mislim, da se bode našemu ljudstvu zelo vstreglo, če izda deželni odbor take bukve, v kterih se podučuje, kako se ima v občini uradovati, v kterih so zapisane vse postave, kterih je treba županu vedeti. Posebno me veseli, da je tudi prečestiti gospod cesarski namestnik sam občutil potrebo take knjige za naše ljudstvo. Tudi 200 fr. ni toliko, če jih za to na vse strani potrebno knjigo obrnemo, kajti veliko veče iznesite deželnega denarja smo že obračali na druge manj važne strani. Tudi v tem ni nič resnice, da bi deželni odbor v kake zadrege prišel zarad tolmačenja postave, če to knjigo on založi. V vsakej takoj knjigi se morajo postave pretresovati in pregledovati, da postane razumnejši prostemu ljudstvu, kakor tekst sam ob sebi, zato pa vendar ostane to tolmačenje misel pisatelja, in za to nihče drug ni odgovoren. Toliko' sem mislil zavr-noti temu, česar se gospod Dežman boji. Gospod Dežman je zagovarjal nadalje položaj, stan in pamet, prebrisanost, brihtnost našega kmeta, in je rekel, da posled tih lastnosti edino se je postavilo toliko malih občin. Jaz vendar mislim, da resnica zastran tega, da niso večih občin stvarili, je le v teh besedah, ktere je odbor poročil in v tem izgovoril, da bolj ali menj ko so bile občine podučene, so tudi ustanovili veče ali manjše občine. V prašajte gospoda predstojnika kranjskega kantona, koliko ima on občin v svojem okraju; on Vam ne bode rekel 30 ali 27, temuč 12! (Dobro!) In to zavoljo tega, ker je on spoznal potrebo, da se napravijo veče občine, ker je od njega prišel uk med ljudstvo. Tako moč imajo okrajni predstojniki. Temu predlogu je še odbor hotel dostaviti, da delovanje kantovskih predstojnikov na vse strani tudi vlada ne more Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte über die eben vernommenen Anträge. K. I. Statthalter Freiherr v. Bach: Der verehrte Ausschuß hat in seinem Vortrage bemerkt, daß das Beharren vieler kleinen Gemeinden aus ihrem früheren Particularismns und die Theilnahmslosigkcit bei den Wahlen insbesondere darin seinen Grund habe, daß die Gemeinden über die künftige Bedeutung des Gemcindc-lcbens, sowie auch über den Wirkungskreis, der ihnen künftig eröffnet wird, nicht gehörig unterrichtet worden sind. Die Unterweisung der Gemeinden war die Aufgabe der Bezirksämter, und es sind auch in dieser Richtung, sowie auch wegen der Bewegung zur Bildung größerer Gemeinden die bündigsten Weisungen an die Bezirksämter ergangen. Ich kann dafür einstehen, daß wenigstens im allgemeinen von Seite der Bezirksämter dieser Weisung mit pflichtmäßigem Eifer nachgekommen wurde. Wenn cs gleichwohl nicht möglich war, alle Gemeinden über die Zweckmäßigkeit und Ersprießlichkeit der Bildung größerer Gcmeindegebiete zu überzeugen, so mag dies wohl auch andere Ursachen haben. Zumeist begegnete man der Unlust der kleineren Gemeinden, durch Verschmelzung mit einer größeren ihr bisheriges selbständiges Leben auszugeben; sodann war auch über die vergleichsweise höhere Aufgabe der künftigen Gemeindevertretungen das Verständniß noch nicht allgemein geworden; wußte man doch die Bezirksbehörden noch immer nahe, und glaubte man, wie bisher, auch in der Zukunft ans deren Rath und Unterstützung rechnen zu dürfen! Manchmal war auch ein materieller Umstand die Schuld, daß eine kleinere Gemeinde allein blieb, wie z. B. ein zufälliger höherer Jagdpachtschilling, den die Gemeinde, wiewohl mit Unrecht — weil der Jagdpacht sich nach dem Gesetze auf den Grundbesitz austheilt — doch mit der künftigen vereinigten Gemeinde theilen zu müssen besorgte. Es ist unter diesen Verhältnissen dahin gekommen, daß in manchen Bezirken eine verhültnißmäßig große Anzahl von kleinen Gemeinden entstanden, oder daß cs eigentlich bei der bisherigen Anzahl so vieler kleinen Gemeinden geblieben ist; so im Bezirke Oberlaibach 25, im Bezirke Sittich 25, im Bezirke Egg 19, im Bezirke Tschernembl 21, im Bezirke Stein gar 39 Gemeinden. (Lebhafte Bewegung.) Es kann bei dieser offenbar allzu großen Anzahl kleiner Gemeinden nur crwünfchlich sein, wenn dieselben wenigstens zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung vermocht werden und wenn nöthigcnfalls in dieser Richtung von Amtswegcn vorgegangen wird. Insoweit der verehrte Ausschuß bemerkt: cs sei das Gcmeindegesetz auch gegen Geld nicht aufzutreiben, muß hervorgehoben werden, daß bei der Publication des Ge-meindegcsetzes jede Gemeinde auch ein Exemplar desselben vermittelst des bezüglichen Landcsgesctzblattcs erhalten hat. Seither ist auch durch die Privatausgabe dieses Gesetzes in beiden Texten zu billigem Preise gesorgt worden. Das Handbuch ist allerdings für die Gemeindevorsteher ein Bedürfniß, das lebhaft gefühlt wird, und in dieser Richtung kann der Antrag des Ausschusses wegen Prämiirung eines solchen Handbuches gewiß nur mit Befriedigung begrüßt werden. Ich kann übrigens beifügen, daß bereits ein gediegener Fachmann ein solches Handbuch im Manuscripte fertig hat. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren im allgemeinen über diese Ausschußantrüge zu spre- chen? (Abg. Deschniann meldet sich zum Wort.) Herr Abgeordneter Deschniann werden in der Generaldebatte sprechen? Abg. Deschulnmt: Ich glaube, daß der verehrte Ausschuß zu sanguinische Hoffnungen von einer Belehrung hegt, wenn er meint, daß für den Fall, als dieselbe von dem Landesausschusse ertheilt worden wäre, der Particularismns der Gemeinden auf Knall und Fall gewichen wäre. Der Landesausschuß glaubte davon Umgang nehmen zu sollen, indem er überzeugt war, daß in der Richtung der Constitnirnng größerer Gemeinden seine Interessen ganz analog seien mit jenen der Regierung. Es muß jeder einzelne Äezirksvorsteher nur wünschen, daß in seinem Bezirke möglichst große Gemeinden seien, indem die Geschäfte der Regierung sicherlich dadurch nur vereinfacht werden. Es war in Krain zu hoffen, daß größere Gemeinden constituirt würden, da ja, wie bekannt, die wenigsten unserer Gemeinden ein eigenes Vermögen besitzen und denn doch die Vermögensverhältnisse das Hanpthin-derniß einer Vereinigung zu größeren Gemeinden bilden. Die Erfahrung hat ein Anderes gelehrt. Ich glaube, daß hier wohl auch etwas aus Rechnung der berechnenden Be-svrgniß unseres Landvolkes zu setzen sei. Unser Landmann ist praktisch, er kennt noch nicht den künftigen Wirkungskreis der Gemeinden in seinem vollen Umfange; zumal ist die Frage des übertragenen Wirkungskreises noch ein völliges RBHsel. Fragen wir den Landmann um seine Anschauungen bezüglich mancher Punkte des selbständigen Wirkungskreises der Gemeinden, so scheut er sich vor der Aufgabe, welche ihm zu Theil werden soll. Ich erinnere nur an die Localpolizei. Es ist dies ein Umstand, wo der eifrigste Gemeindevorsteher mit Bcsorgniß daran denkt, daß vielleicht ein zu eifriger Dienst im localpolizeilichen Interesse leicht den rothen Hahn ans seinem Dache zur Folge haben könnte. Diese Gründe, meine Herren, sind die Ursachen, warum bei sehr vielen Gemeinden die Selbständigkeit, das Verbleiben derselben in der Jsolirtheit stattgefunden hat. Es gab auch bei solchen kleinen Gemeinden einzelne patriotische und tüchtige Männer, welche sich bereit erklärt haben, die Geschäfte derselben unentgeltlich zu besorgen, jedoch unter dem Vorbehalte des jetzigen Umfanges der Gemeinde, da sic ihre Zeit nicht opfern können, wenn ihre Dienste von großen Gemeinden in Anspruch genommen würden. Das ist ebenfalls ein Umstand, welcher mit zu berücksichtigen wäre. Eine Belehrung des Ausschusses hätte einen erwünschten Erfolg schwerlich gehabt; sic wird auch in Zukunft, wenn das hohe Hans demungcachtet beschließen sollte, daß diesfalls eine Belehrung wegen der Wichtigkeit größerer Gemeinden stattfinden solle, von keinen: günstigen Erfolge begleitet sein, denn der nächste Schritt zur Bildung großer Gemeinden ist doch der, daß sich die Gemeinden möglichst nach Pfarren arrondiren. Es sind in dieser Beziehung dem Landes-ausschnssc mehrere Gesuche zugekommen, wo einzelne Ortschaften aus der bestehenden Katastralgemeinde ausgeschieden und zur Katastralgemeinde ihrer Pfarre hinübergezogen zu werden wünschten, jedoch konnte diesen Gesuchen keine Folge gegeben werden, da die hohe Regierung dagegen Einsprache erhoben hat, daß brevi manu die Grenzen der jetzigen Katastralgemeinden verrückt werden könnten. Es tritt demnach ein bestehender Verwaltungs-Organismus einer zweckmäßigeren Zusammenlegung einzelner Gemeinden hindernd in den Weg. Es wird darüber gesprochen werden bei Gelegenheit der Erledigung einer Petition, welche vor Kurzem an den Petitions-Ausschuß gelangt ist. e) der Beschluß in Betreff der Landesumlage von 14 pCt. I auf die dirccten Steuern für den LandeSfond, dann von 26 pCt. auf die dirccten Steuern und von 25 pCt. auf die BcrzehrungSsteuer von Wein, Wein- und Obstmost, dann vom Fleische zu Gunsten des Grnnd-cntlastungSfoudcs für das Jahr 1866; f) das Gesetz über die Einführung einer Taxe von Augenscheinen bei Privatbauführnngen im Stadtpomcrium Laibach, sowie die Gesetze über Umlagen zu Gemeinde-zwecken, und zwar: g) für die Stadtgcmeinde Laibach, betreffend die Enthebung des Berzchrungssteuerzuschlages von 40 kr. per -Eimer Bier, und einer Abgabe von 1 kr. vom Mieth-zinsguldcn bei Miethzinsen von 50 bis 100 fl. und von 2 kr. bei Miethzinsen über 100 fl.; d) über den 80^„perc. Zuschlag zu den dirccten Steuern | ans das Jahr 1866 für die Gemeinde Pölland; i) den 22perc. Zuschlag zu den dirccten Steuern auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Tratta; k) den lOOperc. Zuschlag zu den dirccten Stenern auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Prevoje, endlich j l) den 662/j „Perc. Zuschlag zur Haus- und Grundsteuer auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Kertina." Präsident: Ich bitte jetzt nur die Post I vorzutragen, und wenn diese beendigt ist, mir Gelegenheit zu geben, das Haus zu befragen, ob cd seine Meinung darüber aussprcchcn wolle. '1(6 g. Sdetec (fährt fort): „Die dritte Kategorie enthält endlich jene Gegenstände, an welche der Ausschuß besondere Anträge zu knüpfen und sic dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen für nöthig erachtet. Diese sind: 1. Mit Bedauern entnimmt der Ausschuß dem Rechenschaftsberichte die Mittheilung, daß in vielen Bezirken die kleinen nicht lebensfähigen Gemeinden in ihrem früheren Particularismus bleiben wollten, und daß bei den Neuwahlen der Gemeindevorstehungen nicht selten eine große Thcilnahmslosigkeit der Bevölkerung herrschte. Diese Thatsachen haben wohl ohne Zweifel darin ihren Grund, daß die Bevölkerung über die Bedeutung der neuen Gemeinden und über den ihnen gesetzlich einge- j räumten Wirkungskreis nicht gehörig unterrichtet war; , es ist dies aber umsomehr zu bedauern, da in Krain ! jene autonome Zwischengruppe der Bezirksvertretungen nicht besteht, welche sich z. B. in Böhmen so vorzüglich bewährt. Der Ausschuß anerkennt gerne die Verdienste, welche sich die Zeitschrift „Novice" in dieser Richtung erwarb. Es ist aber andererseits auch selbstverständlich, daß Privat-Zeitungsartikel nie einen allgemein durchdringenden Einfluß auszuüben vermögen. Eine an alle Gemeinden gerichtete eindringliche Belehrung des Landesansschusses wäre zuversichtlich vom günstigsten Erfolge begleitet ge- i wesen, und insoferne es sich um die künftige Bereinigung kleiner Gemeinden handelt, — erscheint sie noch immer , höchst wünschenswert!). Allerdings hängt vieles auch von den landesfürstlichen Behörden ab, wofür namentlich der Umstand Zeuge ist, daß regelmäßig in einigen Bezirken durchgchends große, in anderen durchaus kleine Gemeinden constituirt wurden. Die Ansichten, der Einfluß, die Vorliebe des Bezirksvorstehers sind eben unberechenbare j und eine nicht zu unterschätzende Macht, welche in bestimmte [ Richtungen zu zwängen außerhalb der Kraft des hohen Landtages liegt. Um Gcschüftsstocknngcn zu vermeiden, wird man daher zunächst von der imperativen Vereinigung zu gemeinschaftlicher Geschäftsführung nach § 88 G. O. Gebrauch machen und zu diesem Ende dem Landesausschussc eine umfassende Vollmacht ertheilen müssen. Wichtig ist cs endlich, strebsamen Gemeindevorständen die Mittel zu bieten, sich über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, über die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu belehren. In dieser Richtung liegen bereits Petitionen dem hohen Hanse vor, und es ist bei Constituirnng der neuen Gemeinden wiederholt die bittere Klage und wohl ganz begründet erhoben worden, daß man durch Monate hindurch um kein Geld den Text des Gemeindegesetzes zu kaufen vermochte! Während in deutschen Ländern den Bürgermeistern Commentare, Handbücher, Gesetzsammlungen der mannigfaltigsten Art zu Gebote stehen, besteht nichts Derartiges für unsere slovcnischen Gemeindevorsteher. Der hohe Landtag würde daher die Ncnconstituirnng der Gemeinden wesentlich befördern, sich ein dankcns-werthes, gewiß in allen Gemeinden freudig anerkanntes Verdienst noch in seiner letzten Session erwerben, wenn er durch Preisausschreibung ein derlei slovcnischcs Handbuch ins Leben rufen und herausgeben würde, das die wesentlichsten Gesetze mit den nothwendigen Erläuterungen und den Formnlaricn für Eingaben, Protokolle rc., den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeinde-ausschuß u. s. w. enthielte. Die Kvstenfrage fällt bei einem so nothwendigen und nützlichen Unternehmen kaum ins Gewicht, umsoweniger , da der größte Theil derselben beim Verkaufe des Buches wieder hereingebracht werden würde. Der Ausschuß stellt sonach folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Der Landcsausschuß werde beauftragt, in einer öffentlichen Kundmachung die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Bildung großer Gemeinden zu erläutern und allen Gemeinden wärmstcns ans Herz zu legen; b) derselbe werde ermächtiget, int Falle deö Bedürfnisses einverständlich mit der k. k. Landesregierung die imperative Vereinigung mehrerer Gciücinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung in Gemäßheit des § 88 G. O. unter Vorbehalt der definitiven Entscheidung durch den Landtag provisorisch zu verfügen; c) derselbe werde endlich beauftragt, einen Preis von 200 fl. ö. W. für das beste Manuscript eines slovcnischen Handbuches für Gemeinde-Vorsteher unverzüglich auszuschreiben, welches bis Ende April 1867 beim krainischcn Landesausschusse eingereicht wird. Selbes hat zu enthalten: den Text und eine populäre Erläuterung des Gemeiudegesetzes für Krain, eine Zusammenstellung aller bestehenden Gesetze und Verordnungen, welche dem Gemeindevorsteher nach dem ihm zustehenden Wirkungskreise zu wissen nothwendig sind; die Formularien der am häufigsten vorkommenden Eingaben, Erledigungen, Protokolle u. dgl., endlich den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeindcausschuß und die Instruction für die Gemeindebeamten und Diener. Das prämiirte Handbuch hat der LandesauSschnß sohin unverzüglich in Druck zu legen und gegen möglichst niedrigen Preis in Vertrieb zu setzen. Von dem Erscheinen desselben sind alle Gemeinden ämtlich zu verständigen." Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Landesfondcs pro 1867. — Abstimmung hierüber. — Bericht des zur Prüfung des Rechenschafsberichtes GO über die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. ' v ° bindungsstrecke zu pflegen, die Pläne und Kostenüberschläge zu verfassen und die Concurrenzvcrhandlungen einzuleiten wären." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Kromer: Ich glaube, im ganzen Lande besteht nirgends eine schlechtere Concurrenzstraßen-Verbindung, als zwischen den Bezirken Gottschce, Tschernembl und Mottling. Es führt zwar von Mottling aus eine Straße über Semitsch und Stokcndorf, und vom Bezirke Tschernembl eine zweite Straße über den sogenannten Mcicrlcbcrg nach Gottschee; allein j beide Straßenzngc haben eine fast durchaus unebene Trace, sie führen theils über sehr hohe und steile Berghohen, welche ' das Zugvieh kaum mit beut leeren Wagen erklimmen kann, j theils wieder nach so jähen Abschüssen, daß man dieselben nur mit Lebensgefahr befahren kann. Und doch haben die j Bezirke Tschernembl und Mottling einen für den Weinbau ! und die Obstcultur vorzüglich geeigneten Boden. Der Absatz dieser Producte in der Richtung nach Neustadtl oder gegen Croatien kann ans dem Grunde nicht erfolgen, weil die angrenzenden Districte selbst derlei Producte in großer Menge erzeugen. Ein viel besserer Markt wäre beiden I Bezirken in der Richtung gegen Reisniz, Großlaschitz, Gott- ; schcc, Laas, Planina und weiter in der Richtung gegen j Trief? geboten; allein eben der schlechte, sehr beschwerliche Straßcnzug verkümmert den Absatz auch nach dieser Richtung hin, und so ist der Bevölkerung beider Bezirke jeder mate- ; nette Impuls zu einer mehreren Thätigkeit benommen. Die Herstellung einer besseren Straßenverbindnng zwischen diesen Bezirken ist sohin dringend nothwendig. Allein die drei Bezirke Gottschee, Tschernembl und Mottling werden bei ihrer bekannten Armuth die Initiative hiezu nie ergreifen; denn sie schcueti die großen Kosten eines in der Länge von j beiläufig fünf Meilen neu herzustellenden Straßenzuges. Es ist daher wirklich dringend nothwendig, daß zu diesem gemeinnützigen Unternchtnen die Landesvertretnng selbst den Impuls gebe und die Gemeinden durch Zusicherung einer entsprechenden Subvention aus dem Landesfonde zur endlichen Ausführung einer besseren Straßenverbindung crmuthige. Ich unterstütze daher den vorliegenden Antrag. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Svetec: Ich kann aus eigener Wahrnehmung nur bestätigen, was der Herr Abgeordnete Kromer soeben ausgeführt hat. Es ist wirklich dringend nothwendig, daß zwischen den Bezirken Gottschee und Tschernembl ein besseres Communi-cationsmittcl hergestellt werde. Es ist mir auch bekannt, daß die Bevölkerung diesen Wunsch allgemein theilt und daß dieser Wunsch sicherlich schon in der heurigen Landtagssession hierorts zum Ausdrucke gekommen wäre, wenn die Gemeiitden früher wären rcorganisirt worden, und itamcntlich wenn die Straßenconcurrcnzgcbictc schon früher festgestellt worden wären. Es ist daher ganz in der Ordnung, wenn der hohe Landtag für diese Arbeit, für dieses Unternehmen eine Unterstützung aus dem Landessonde in Aussicht stellt, und cs ist anderseits auch zu wünschen, daß die Straßcnconcurrenz-Gebicte möglichst bald bestimmt werden, damit auch von dieser Seite kein Hinderniß im Wege stehe. Ich unterstütze also vollkommen den Antrag des Finanz-Ausschusses. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage des Finanzausschusses? (Da Niemand sich meldet, bringt Präsident diesen Antrag zur Abstimmung, und wird derselbe angenommen.) Präsident: Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der Tagesordnung : Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Tr. Costa: Nachdem es für den hohen Landtag kaum angenehm sein kann, einen 30 Seiten umfassenden Bericht durch einen so heiseren Berichterstatter, wie ich es heute bin, vorlesen zu hören, so wird mein verehrter Freund Svetec die Güte haben, statt meiner die Vorlesung des Berichtes vorzunehmen, und ich behalte mir nur vor, in der Debatte, wo cs nöthig sein wird, das Wort zu ergreifen. Abg. Svetec (liest): „ 1 c richt des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die Gc-schäftsthätigkeit des Landesausschusscs des Hcrzogthums Krain während der Periode von: 16. Februar bis Ende October 1866 bestellten Ausschusses." Präsident: Ich bitte, Herr Berichterstatter, je eine Post vorzutragen und bei jeder Post abzuschließen, damit wir über jede einzelne Post als selbständiges Object berathen und beschließen. Abg. Svetec (fährt fort): „Wie in den Vorjahren, so wurden auch diesmal die Geschäftsgcgenstände des Rechenschaftsberichtes in drei Kategorien abgesondert. Die erste Kategorie umfaßt jene Gegenstände, über welche an den hohen Landtag besondere Vorlagen gelangt sind, oder gelangen werden. Diese Gegenstände werden in diesem Berichte nicht weiter berührt. Ebenso einigte sich der Ausschuß bezüglich der Frage, die Erleichterung der Grundsteuer in Krain betreffend, wegen der hervorragenden Wichtigkeit dieses Gegenstandes und um eine allenfalls mittlerweile hcrablangende Erledigung von Seite der hohen Regierung abzmvarten, — einen abgesonderten Bericht vor das hohe Hans zu bringen. In die zweite Kategorie satten jene Gegenstände, welche die in der letzten Session gefaßten ltnb allerhöchst genehmigten Landtagsbeschlüsse betreffen, welche als abgeschlossen anzusehen sind und rücksichtlich welcher lediglich der Antrag gestellt wird, der hohe Landtag wolle sie zur Kenntniß nehmen. Sic sind folgende: a) Die Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung; t>) das Gesetz über die Katcgorisirung der nicht ärarialen öffentlichen Straßen und Wege; c) die Nachtragsverordnnng zum Gesetze über die Rcgnli- rung des Moorbrennens am Laibacher Moraste; d) der Beschluß über die Aufhebung der Verordnungen wegen Erfolgung von Prämien für erlegte Ranbthicre; Berichterstatter Deschmann (fährt fort): Hiezu kommen die Bedeckungen der Schulfondc: 5. Domestical und städtischer Fond 14.090 fl. 60'/2 kr. 6. Gcbärhansfond .... 123 „ 39 */„ „ 7. Findclhausfond .... 1003 „ 62 V2 „ 8. Irrenhaus............ 632 „ 16'/„ „ 9. Zwangsarbeitshaus . . . 26.439 „ — „ Sninmc der Gesaimntbedecknng 61.547 fl. 46 kr. Wird nun dieser Betrag von der oben ansgewiesenen Summe des Gesammterfordernisses . . . . 231.778 „ 80 V2 „ in Abzug gebracht, so ergibt sich ein noch zu deckender Abgang von 170.231 fl. 34'/, kr. Bei der Unmöglichkeit der Steigerung der Zuschläge zu den directcn Steuern wäre die auf dieselben entfallende Landesuinlage wie bisher mit 14 Neukreuzern von jedem Gulden directer Steuer ohne Kricgszuschlag auch für das Jahr 1867 zu belassen, wodurch sich bei einer Steucrschul-digkeii in runder Summe von 1,047.000 fl. zur theilwei-sen Bedeckung des oben ausgewiesenen Abganges ein Er-trägniß von 146.580 fl. ergeben würde. Für den noch unbedeckt bleibenden Restbetrag von 23.651 fl. 34'/, kr. ist die Inanspruchnahme eines Ver-zehrungsstcnerzuschlagcs nothwendig geboten, und cs ist bei einer lOperc. Umlage auf die Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmost und vom Fleische ein beiläufiges Er-trägniß von 33.500 fl. zu erwarten, wodurch sich ein Ueber-schußvon 9848fl.651kr. ergäbe, welcher jedoch aufRechnungdes voraussichtlichen Entgangcs an Umlagen in Folge der stattfindenden Steuerabschrcibungen zu setzen sein wird. Der Finanzausschuß stellt demnach folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des krainischcn Landesfondes und seiner Subfondc für das Jahr 1867 werde nach der obigen rubrikcnwciscn Auseinandersetzung in dem Erfordernisse mit 231.778 fl. 80'/, kr. und in der Bedeckung mit 61.547 fl. 46 kr. festgestellt. 2. Zur Deckung des Abganges per 170.231 fl. 34', kr. werde eine Umlage von 14Perc. aus sämmtliche directcn Steuern ohne Kriegszuschlag, ferner von lOPerc. auf die Verzehrungssteuer vom Weine, Wem- und Obstmost und vom Fleische eingehoben. 3. Der Landcsnnsschüß wird beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung dieser beschlossenen Umlagen zu erwirken. Der Finanzausschuß hielt cs schließlich für angemessen, eine gegenseitige Vergleichung der geprüften Rubriken bezüglich ihres Einflusses auf die Landeswohlfahrt vorzunehmen. Diese führte zur Constatirung der Thatsache, daß die fructificirenden Auslagen sich nur auf sehr wenige AuS-gabsrubriken beschränken und verschwindend klein seien, gegenüber den großen Anforderungen, welche zu Folge gesetzlicher Bestimmungen aus Landesmitteln bestritten werden müssen, obwohl viele derselben den Landesinteressen völlig fremd sind. Es ist daher dringend geboten, den Rücksichten der größten Sparsamkeit Rechnung zu tragen und Ausgaben, die dem beabsichtigten Zwecke nicht entsprechen, zu beseitigen. Zu den letzteren scheinen dem Finanzausschüsse die Kosten des Findelhauses zu gehören. Ueber diesen Gegenstand, sowie über die Pauschirung der Kanzlei-Erfordernisse bei sämmtlichen landschaftlichen Aeintcrn wird dem hohen Landtage mittelst besonderen Vorlagen Bericht erstattet werden. Die durch die Uebernahme der Zwangsarbcitsanstalt in die eigene Regie nothwendig scheinenden Reformen in der Administration, ferner die wünscüenswcrthe möglichste Herabminderung der Schubauslagen und der Militärvorspann, endlich die billige Rücksichtnahme auf die mangelhaften Com-Municationcn in einem Theile Unterkrains, haben den Finanzausschuß zur Stellung folgender Schlußanträge veranlaßt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß habe die für die bei der hiesigen Zwangsarbeitsanstalt angestellten landschaftlichen Beamten und Diener bisher bestandene DiensteS-Jnstrnc-tion mit Rücksicht aus die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen einer Revision zu unterziehen und hierüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten. 2. In diese Prüfung sind insbcsonders auch die Nonnen für die Beischaffung der Montur und Armatur, der Verpflegung, Bekleidung, der Wäsche und des Bettzeuges, der Beheizung, Beleuchtung, der Medicaments, Fabrikserfordernisse u. s. w., dann für die Herstellung der erforderlichen Neubauten und Adaptirungen, endlich über die Beschäftigung und den Unterricht der Zwäng-linge und über die Verrechnung ihres Verdienstes ein-zubeziehen. 3. Bis zur Genehmigung der gedachten Instruction seien alle Bcischaffungen thunlichst in größeren Partien und Fälle überwiegenden Vortheils ausgenommen, in der Regel im öffentlichen Verhandlungswege beizustellen, wobei dem Landescmsschusse die entsprechende Ueberwachnng bezüglich der Quantität und Qualität der Waare, so wie der Angemessenheit der Preise obliegt. 4. Der Landesausschuß hat sich mit der k. k. Landesregierung wegen Einführung der größten Oekonomie in den Schubaüslagen ins Einvernehmen zu setzen und dahin zu wirken daß: a) die Kosten der Verpflegung und Vorspannsbeförderung der Schüblinge tut Wege der Minuendo-Licitation tier mindert; b) die Einzelbcförderung der Schüblinge mittelst Vorspann thunlichst eingestellt; c) auszuweisende Personen von nicht geineinschädlichem Charakter mit gebundener Marschroute in ihre Heimat verwiesen werden; d) schließlich hat der Landesausschuß in Erwägung zu ziehen, ob die Beförderung der Schüblinge durch eine mehr umfangreiche Benützung der Eisenbahn nicht ökonomischer wäre, als jene mittelst der Schubvorspann, tmd tut geeigneten Falle die Vorkehrungen zur Erzielung dieses Ersparnisses sogleich zu veranlassen 5. Ist die Staatsverwaltung zu ersuchen, daß bei der Militärvorspann eine entsprechende Controlc über die Nothwendigkeit der einzelnen Vorspannsanwcisungcn und über die wirkliche Benützung der angewiesenen Vorspann stattfittde. (Sämmtliche vorstehende Anträge wurden vom Präsidenten einzeln zur Abstimmung gebracht und ohne Debatte in zweiter, und über Antrag des Präsidenten sogleich in dritter Lesung angenommen.) Berichterstatter Teschman» (fährt fort): „6. Zur Herstellung einer besseren Straßenverbindung zwischen dem Bezirke Gotischer einerseits und den Bezirken j Tschcrnembl und Möttling anderseits wäre den dortigen Gemeinden schon vorläufig eine entsprechende Subvention, aus dem Landesfonde gegen dem in Aussicht zu stellen, daß sogleich die Vorerhcbungcn über die geeignetste Vcr- Hecrdcn ober gar unserer Bevölkerung schädlich sein könnten, ! glaube ich wohl nicht, denn ich glaube kaum, daß die Wölfe : und Bären mittlerweile eine Kaninchennatur annehmen und sich massenweise vermehren werden. Daß weniger Thiere geschossen worden waren oder geschossen werden, weil die Taglia auf Raubthiere aufgehoben ist, möchte ich sehr in Frage stellen. Es ist, wie ich glaube, ungefähr um diese Zeit im vorigen Jahre gewesen, daß der hohe Landtag den Beschluß gefaßt hat, die Aufhebung der Raubthierprämien der hohen Regierung gegenüber zu beantragen. Die Leute im Lande sind davon unterrichtet worden und haben diesen Beschluß schon damals als Gesetz angesehen; trotzdeln sind aber eben im verflossenen Winter, ungeachtet die Witterung nichts weniger als günstig für die Jagd war, mehr solcher Raubthiere geschossen worden, als in früheren Zeiten, wo man die Prämien noch als aufrecht ; bestanden betrachtet hatte. Und wenn sie auch nicht geschossen worden wären, wenn die Leute auch weniger Freude haben würden, sich mit Nachtwachen und dergleichen Sachen abzugeben (Heiterkeit), [ trat solche Thiere zu entfernen, nun so wissen wir ja, daß bereits andere Präparate, in Anwendung gebracht werden, mit dieselben Zwecke zu verfolgen; die Wölfe werden ja schon mit Strichnin, Arsenik, Cyaneali und allen möglichen modernen Chemikalien verfolgt, und es ist also nicht gerade nothwendig, sie todtzuschießen, wenn die Nachtwachen so beschwerlich sein sollten (Heiterkeit), sie können auch eine Dosis Gift bekommen, mit welcher sie vertilgt werden. (Heiterkeit.) Was endlich die Ansicht anbelangt, daß dergleichen In- i dividuen, die mit der Vertilgung solcher Thiere in den j Gemeinden sich befaßt haben und sie als Profession ausübten, durch den Abgang der Prämien zu kurz kämen und um ihr Verdienst gebracht werden, so muß ich doch wohl fragen: ob denn diese Thiere keinen objeetiven Werth haben, ob der Abgeordnete Kromer nicht weiß, daß jeder geschossene Wolf bis auf das letzte Viertelpfund verkauft wird, daß nicht nur die Decke einen Werth hat, indem es jetzt eine moderne Sache ist, dergleichen Wild-Teppiche zu haben, da sich jeder gerne auf den Sportsman spielt und daher einen j solchen Teppich bei seinem Bette haben will, dieselbe also im rohen Zustande gut verkauft wird. Es wird das Wolfsfleisch selbst überall ans den Märkten reißend verkauft und theuer bezahlt, so zwar, daß, wie ich recht gut weiß, Wölfe, die 60Pfd. Gewichthatten, dem Erleger durch ihr Fleisch einen größeren Betrag eingetragen haben, als er durch die Prämie selbst bekommen hätte. Ich sehe daher nichtein, nun tun wir die Sache wieder von neuem umändern, warum wir einen kaum sanetionir-ten Landtagsbeschluß wieder ändern sollen, nachdem weder auf eine massenweise Vermehrung dieser Raubthiere, noch auch ans Nutzen für die Jäger, die die Tödtung derselben: sich zur Aufgabe machen, zu denken ist. Sollten sich diese Thiere vermehren, so ist eö ja Nie- : mandem verboten, dieselben zu erlegen; er kann sie erlegen, : er hat deswegen trotzdem sein Verdienst, wenn nicht eben in der Prämie, welche ohnehin in dem nächsten besten Gasthause geblieben ist, sondern durch den Werth der Decke und des Fleisches dieser Thiere. Ich kann mich daher mit der Ansicht des Abgeordneten Kromer nicht einverstanden erklären. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? VII. Sitzung. Mg. Stromer: Ich hätte die wenigen Bemerkungen nicht fallen lassen, wäre ich nicht aus meiner letzten Reise nach Unterkrain von vier Bezirken einstimmig ersucht worden, mich dafür anzn-nehmen, daß die Taglia für die Erlegung der Raubthiere wieder eingeführt werde. Auf die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten v. Langer möchte ich nur erwidern, daß aus dem Grunde, weil im vergangenen Jahre mehr Ranbthiere erlegt wurden, als in den Vorjahren, durchaus nicht gefolgert werden könne, daß sie auch entgegen und vollends ausgerottet werden; denn wenn ungeachtet dessen, daß dem gemeinen Jäger die Lust vergangen ist, auf die Erlegung dieser Raubthiere sich zu verlegen, dennoch obiges Resultat hervorgetreten ist, so ist dieses vielmehr ein Beweis dafür, daß letzterer Zeit eine ungewöhnliche Vermehrung der Raubthiere stattgefunden habe, indem sonst nicht so viele hätten erlegt werden können. Wenn übrigens der Herr Abgeordnete v. Langer glaubt, derlei Thiere seien aus dem Grunde nicht zu verfolgen, weil sie doch auch einen objeetiven Werth haben, so wundert mich nur, daß er für die Erhaltung der Raubthiere nicht auch eine Prämie votirt. (Heiterkeit.) Das, glaube ich, wäre consequent gewesen. Mg. 0. Langer: Ich erlaube mir nur, den Herrn Kromer darauf aufmerksam zu machen, daß ich durchaus nicht gedacht habe, daß die Erhaltung dieser Thiere wegen deö Werthes der Felle wünschenswerth sei, sondern nur darauf hingewiesen habe, daß seine Anschauung, der Jäger habe durch den Abgang der Prämie gar kein Verdienst, eine irrige ist, indem er doch beim Jagdeigenthümer durch Ueberlassung der Beute immerhin seine Entlohnung findet. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Mg. Mnlley: Ich will nur mit einigen Worten (Heiterkeit) bemerken, daß ich mich der Ansicht des Abgeordneten Kromer unbedingt anschließe und gleichfalls zur Kenntniß deS hohen Hauses bringen muß, daß die Einführung dieses Gesetzes einen peinigenden Eindruck bei den Landgemeinden hervorgerufen hat. Man hat daraus gleichsam den Schluß gezogen, und ich glaube mit Recht, daß wir die Oekouomie im Lande nicht so im allgemeinen schützen und namentlich nicht rücksichtlich des Viehes gehörig für dasselbe gesorgt und gedacht haben. Wie wir sonst in vielen Beziehungen sehr splendid vorgegangen sind, haben wir hier diese geringe Prämie denjenigen, welche sich bei der Erlegung dieser Ranbthiere der steten Lebensgefahr aussetzen, vorenthalten. Ich will diesfalls keinen Antrag stellen, weil die Con-sequenz wirklich verletzt würde, wenn wir, nachdem daö Landesgesetz kaum in Kraft getreten, wieder zur Abänderung desselben schreiten würden; allein ich glaube, daß der Erfolg der Sache doch zur Ueberzeugung führen wird, daß, wenn auch nicht in kurzer Zeit, so doch nach längerer Dauer die Wiedereinführung des alten Gesetzes wahrscheinlich sein werde. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort zum Landesfond im engeren Sinne? (Da Niemand sich meldet, so bringt der Präsident die Anträge des Finanzausschusses zum Landesfonde im engeren Sinne zur Abstimmung, und werden dieselben angenommen.) 2 Präsident: Ich bitte, Herr Berichterstatter, hier abzubrechen. Hiemit ist der Landesfond im engeren Sinne abgeschlossen, welcher der Berathung und Beschlußfassung unterliegt. Wünscht Jemand der Herren das Wort zum Landes-fondc im engeren Sinne? Abg. Kromer: Zur Rubrik 7 bitte ich um's Wort. Präsident: Herr Abgeordneter haben das Wort. Abg. Kromer: Soviel mir erinnerlich, war die Unterbringung der hiesigen Obcrrcalschule im Mahr'schen Hause nur eine provisorische, und es wurde der Beschluß gefaßt, zu einer entsprechenden Unterbringung der Realschule ein anderes angemessenes Locale entweder anzukaufen oder neu auszuführen. Ich möchte mir daher vom Landesausschusse oder von dem Herrn Berichterstatter als dessen Mitglieds die Auskunft erbitten, ob denn für die Realisirung dieses Beschlusses schon welche Schritte geschehen sind, oder warum dieses bisher nicht geschah? Präsident: Herr Berichterstatter haben die Interpellation des Abgeordneten Kromer vernommen; sind Sie in der Lage, sogleich darauf Antwort zu geben im Namen des Landesausschusses ? Berichterstatter Teschmann: Es müssen an den Landcsansschuß, so viel mir bekannt, die diesfälligen Anträge von der Stadtcommune Laibach geschehen, bei welcher ein eigenes Somite für die künftige Unterbringung der Realschule respective für den Neubau der selben bestellt war. So viel mir bekannt, hat vor einiger Zeit im Gcmcindcrnthc die Wahl eines Mitgliedes, welches durch den Austritt des Dr. Mitteis abgängig geworden ist, stattgefunden. Es wird daher von den dics-fälligcn Anträgen der Stadtcommnnc abhängen, daß dieser Gegenstand von Seite dcö Landesausschusses einer weiteren Erwägung zur Antragstellung tut hohen Landtage unterzogen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Costa: Ich habe kurz zu berichtigen, daß die Stadtcommune keine Anträge zu stellen hat. Es ist wohl ein besonderes Comite bestellt, welches aus Mitgliedern des Landcsaus-schusses und Vertretern der Comutune besteht, und dieses Comite hat die Anträge zu stellen, den Gegenstand im Auge zu behalten und zu verfolgen. Die Mitglieder dieses Comite's von Seite der Stadtvertretung sind natürlich nicht in der Lage, das Comite zu-samtncn zu rufen, sic werden aber diesem Rufe augenblicklich Folge leisten, sobald sic zu den Comitesitzungen einberufen werden, Abg. Guttman: Auch ich bin so frei, etwas zur Aufklärung des Gegenstandes beizutragen So viel ich mich erinnere, ist mit Herrn Mahr ein mehrjähriger Pachtvertrag abgeschlossen worden, ich glaube auf 6 Jahre. Dieser Zeitraum ist eben dem Comite zur Antragstellung gegeben worden. Nachdem seither nur 2 Jahre verlaufen sind, so bleiben noch 4 Jahre übrig (Heiterkeit), und in dieser Zeit wird das Comite diesem Antrage nachkommen. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Abg. Dr. Bleiweis: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß es seine Richtigkeit hat, wie Abgeordneter Deschmann bemerkt hat, daß das Comite erst in der neuesten Zeit vervollständigt worden ist durch die Wahl ans dem Gcntcinderathe an die Stelle des aus diesem Comite ausgeschiedenen Directors Mittcis. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren zu sprechen? Abg. Kromer: Zur Rubrik 13. Präsident: Herr Abgeordneter Kromer haben das Wort. Abg. Kromer: Durch den vorjährigen Beschluß ist jede Auslage auf Prämien für die Erlegung von Raubthicrcn entfallen. Ob jedoch dieser Beschluß im wirklich volkswirthschaft-lichen Interesse gelegen war, möchte ich nach den mir zugekommenen Mittheilungen fast bezweifeln. Die tägliche Erfahrung lehrt, daß derlei Raubthiere nicht in größeren sogenannten Treibjagden erlegt werden, weil diese Thiere bis zum Zusammentrommeln der Jäger in der Regel sich nicht fest halten lassen. Aber in jeder Gemeinde gab es bisher einzelne entschlossene Männer, welche fortgesetzte Nachtwachen, mitunter j wochenlanges Aufpassen nicht gescheut haben, um derlei Thiere zu erlegen und sich so die Taglia zu verdienen. Seit der Aufhebung der Taglicn ist diesen Männern zu einer derlei Aufopfertmg jeder weitere Impuls benommen, und so dürften sich die Raubthiere in Kürze wieder bedeutend vermehren. Der Schade, den sie an unserem Hoch- und Niederwilde und an unseren Heerden verursachen werden, dürfte gewiß einen größeren Ausfall als die bisherigen Prämien tut jährlichen Gcsammtbctragc von höchstens 4 bis 500 fl. betragen. Ich bin zwar nicht in der Lage, die genügende Anzahl positiver Belege anzugeben, um schon derzeit eine Aenderung des vorjährigen Beschlusses zu beantragen, kann jedoch nicht umhin, die Bcsorgniß auszufprechcn, der eigene Schade dürfte uns in dieser Frage vielleicht sehr bald zur Umkehr bestimmen Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Abg. b. Langer: Der Herr Abgeordnete Kromer hat die Besorgnisse ausgedrückt, daß die Raubthiere sich durch Aufhebung der Taglia so sehr vermehren werden; er hat ferner die weitere Bcsorgniß ausgedrückt, ob cs wohl noch Jäger geben werde, welche dieselben zu erschießen sich entschließen werden, endlich, daß es doch ungerecht wäre, für das viele Nachtwachen und dergleichen diesen guten Männern jedes Entgelt zu entziehen. Daß sich diese Thiere so schnell vermehren und plötzlich in solchen Massen auftreten werden, daß sic unseren Uebertrag fl. 40780 fl. 15413-33 cl. den auswärtigen Gebär-anstalten.... . „ 7000 zusammen ! . . fl. 47780*— 3. Rubrik: Ampfungsaustrrgen: а. Remunerationen, Aushilfen und Prämien . fl. 157 1). Diäten und Reisekosten der Jmpfärzte . . . „ 2400 б. Zchrungskostcn für die Mütter der Vorimflingc „ 800 zusammen ~ T~ fl. 3357'— 4. Rubrik: Snnitätsauslagen: a. Mcdicamcnten - Drittel bei Epidemien ... fl. 150 b. Fuhrkostcn des Sanitätspersonals bei Epidemien „ 4000 zusammen . 7~T ft. 4150*— 5. Rubrik: Verpflegung drrZlvüugtinge: Für die krainischcn weiblichen Zwänglinae in Lankovitz.................... fl. 2880*— 6. Rubrik: Hummitütsaustalten: a. Der Irrenanstalt in Wien für ein Individuum aus Krain fl. 172 b. der Irrenanstalt Graz c. „ „ Triest 201 für 2 Irren . . . ff 524 d. der Irrenanstalt Abbs ff 204 6. „ „ Agram f. dein NothsP itnle in Gott- " 124 schec für 1 Individuum g. der Laibacher Armenver- " 166 sorgungsanstalt . . „ 98 zusammen ... fl. 1489*— 7. Rubrik: Beiträge: a. Dem krainischcn Ackcr- baufondc den Jahresbeitrag von..............fl. 1050 b. der Hufbcschlagslehran- stalt.....................„ 630 c. für Civilschüler an der Thierarznei - Schule in Wien........................ 200 d. für die Unterbringung der Oberrealschnlc im Mahr'schen Hause und Bcistellung der Lehrmittel .... „ 1700 zusammen ... fl. 3580*—- 8. Rubrik: Schubauslagen: a. Für die Schubbeförde- rung mittelst der Eisenbahn ................. fl. 2000 b. für die Schnbbcförde- rung mittelst Vorspann „ 4000 c. für die Verpflegung und Begleitung der Schüblinge ....................„ 7500 zusammen ... ft. 13500*— Fürtrag fl. 92149*33 9. Rubrik: Geudarmeriebrqnartieruug: Uebertrag fl. 92149*33 Die Panschaldotation mit .... „ 6500*— 10. Rubrik: Varspaunsaustageu: a. Für den Civildienst . fl. 1000 b. für den Militärdienst . „ 11000 zusammen ... ft. 12000*—• 11. Rubrik: Reue Bauten entfällt diesmal. 12. Rubrik: Landes-, Wasser- u.Straßen- bauten: a. Die auf das Jahr 1867 entfallende Tangente zu den Morast - Entsumpfungskosten mit . . fl. 7981 b. fürStraßcnsubvcntionen „ 5000 c. für die Vorarbeiten der Laibach-Villachcr Bahn eventuell................„ 5000 zusammen . . . fl. 17981*— 13. Rubrik: Prämien für Raubichier- Erteguug entfällt. 14. Rubrik: verschiedene andere Aus- gaben ...............................„ 300*— Gcsamniterfordcrniß des Landesfondes im engeren Sinne.........................„ 128930*33 Hiezu kommen die Erfordernisse der Subfondc: 15. Domestical oder ständischer Fond . „ 30365*94 16. Gebärhausfond ....... „ 9606* 17. Findelhausfond ....... „ 25880*39 18. Jrrenhausfond.......................... 5709*82 19. Zwangsarbcitsanstalt..................„ 31286*26 V2 (Summe des Gesammterfordernisses f(. 231778*801/2 is. Bedeckung. 1. Rubrik: Ietiv-Interesseu: a. Fünfpercentige Interessen von dem der Commune Laibach gegebenen Darlehen per 20000 fl. fl. 1000 b. fünfpercentige Ausglei-chungsintercssen von dem an den Brückcnbaunntcr-nehmer in Gnrkfcld Max Stcpitschnigg gegebenen Darlehen per 4000 fl., respective dem Capitals- reste per 2666 fl. 6 7 kr. „ 133.33 zusammen ... fl. 1133*33 2. Rubrik: Krankruucrpflcgskosten- Crflike: Von zahlungsfähigen Kranken ausKrain „ 1000*— 3. Rubrik: Beitrüge: Anzusprechender Beitrag des h. Aerars für Deckung des Abganges des Domesticalfondcs ....................„ 16275*34 4. Rubrik: Verschiedene fonftige Cin- uahmeu: a. Die von Steiermark zu leistenden Ersätze an Eisenbahnschubkosten . fl. 750 b. sonstige Zuflüsse, respective Ersatzkosten . „ 100 zusammen . . . fl. 850*— Zusammen die Bedeckung des Landesfondes fl. 19258*67 fl- XV. Provisionen. Uebertrag Für die Aufsehers-Witwe Maria Sedej XVI. Gnadengoden. Für die Wnndarztenö - Witwe Rosalia Wascher................... .___________fs Gesammt-Erforderniß . Bedeckung. I. Activ - Zinsen. Die Interessen von der Obligation Nr. 2363 pr. 2120 fl............... II. Ertrag der Realitäten. Pachtzins von einem Termine . . 31196-517, 54-75 35'— fl. 31286-26% fl. 106-— 3"— III. Ertrag der Fabriks- und Arbcits-Anstatt, dannVcrdiensi der Zwängtingc. 1. Forderungen für verkaufte Fabricate...... fl. 600 2. Fabricate und Material-Vor- räthe ........ 1300 3. Privat - Arbeitslohn der Zwänglinge............„ 3500 4. Jnventarial - Gegenstände . „ 100 5. Vorschuß - Rückersätze . . „ 100 6. Verschiedene Empfänge . „ 100 zusammen . IV. üeiträge. Abfuhr des reinen Fabriks-Erträgnisses an den Landcsfond......................fl. V. verpflegsKosten-Vcrgütung. Für Zwänglinge aus andern Kronländern bei einem Stande von 110 fremdlän- fl. fl. 5700-- 1660"— 18870"— 100-— fl. 26439-- fl. 31286-26% bigen Zwänglingen ä 47 kr. mit VI. verschiedene Einnahmen. Ersatzkosten und sonstige Zuflüsse . . Gcsammt-Bedcckung . Wird derselben das Erforderniß mit entgegengehalten, so zeigt sich ein Abgang pr. fl. 4847-26 '/2 Berichterstatter Teschmauu (liest): VI. Canöesfonb. A. Erfordernis;. 1. Rubrik: verwattnngs - Auslagen. a) Besoldungen und Functions-Gebühren. Functionsgebühr fees Landeshauptmannes ... fl. 2000-— Functionsgebühr der vierLan- desausschüsse ä 1000 fl. „ 4000-— Besoldung des Sccrctärs . „ 1200'—• „ „ Kanzlei-Vorstandes . . , „ „ 1. Kanzlisten , n ir II I „ „ Landesbnch- halters. . , „ „ 1- Officials , 2 ff // fr f II „ l.Jngrossisten, ff 2. Besoldungsbcitrag an das k. k. Acrar für Besorgung der Cassageschäfte des Landes-fondes ....... Fürtrag fl. 14083-33 1000-— 700"— 600*— 1200"— 900-— 800-— 600"— 550'— 533*33 Uebertrag fl.14083.33 Für die Dienerschaft: I.Diener 350*— 2. „ „ 300" 3........ 250-—- fl. 4498-33 zusammen . . fl. 14983*33 Nach Abzug der auf den Domestical- und den Grundcntlastungsfond entfallenden Quoten zusammen pr. .... . fl. 10485*— mit .............................. b) ©turnen. Ein Diurnist für die landschaftliche Kanzlei mit täglich fl. 1 fl. 365 Ein Diurnist für dieLandesbnch-haltnng mit täglich fl. 1 . . „ 365 Ein zweiter Diurnist für die Landesbuchhaltung mit täglich fl. 1 365 zusammen . . c) Emolumente. Anschaffung der Livroe für den zweiten Diener .... fl. 35 Anschaffung der Livroe für den dritten Diener...............,35 fl. 1095- zusammen . . fl. 70*— d) Amts- und Kanzlei-Erfordernisse. Für das Schreib-, Belenchtungs- und Behcizungs - Materiale, dann für Schreibrequisiten . fl. 200 Druckkosten für das Landesgcsctz und die für die k. k. Bezirksämter erforderlichen Druck- sorten ............ . . „ 600 zusammen . . fl. 800*— e) Remunerationen und Aushilfen. Für das Buchhaltnngs-Personale fl. 150 Für den Bau - Ingenieur . . „ 400 zusammen . . f) L and'ta gs - Ausla ge n. Diäten und Reisekosten für die Landtags-Abgeordneten . . fl. 5420 Stenographen und Hilfsarbeiter „ 1440 Druckkostcn des Landtages . „ 1160 Beheizung......................„ 30 Requisiten.....................„ 100 Aushilfsdiener ...... 50 550-— zusammen . . fl. 8200-g) Reisekosten und Diäten. Für die Mitglieder des Landesausschnsscs und die landschaftlichen Beamten in verschiedenen Dienstes -Angelegenheiten fl. 200*- Gesammtsumme der Verwältnngs-Auslageit fl. 15413*33 2. Rubrik: Kronkenverpsiegskosteu: a. Dem Civilkrankenhause in Laibach für Kranke überhaupt .... fl. 24500 b. dem Militärspitale in Laibach für unasscntirte Recruten .... „ 280 c. den Krankenanstalten in anderen Kronländern für daselbst behandelte Individuen aus Krain . „ 16000 Fürtrag fl. 40780 fl. 15413-33 II. Guartirrgetder. Uebertrag . fl. 1575'— 1 Adflmet . ... fl. 126'—» 1 Oberaufseher . . „ 52-50 zusammen . . fl. 178'50 III. Emolumente. 1. An Brennholz für den Verwalter 10 Klftr., für den Adjuncten 10 Klftr., 2 Oberanfsehcr ü 6 Klftr., 18 Aufseher ü 6 Klftr., zusammen 120 Klftr. a fl. 6-10 . . . . fl. 744'— 2. An Kerzen dem Verwalter und Adjuncten ä 36 Pfd., 1 Oberaufseher 18 Pfd., 1 Oberaufseher 12 Pfd., 18 Aufseher ä 12 Pfd., zusammeu318 Pfd. a 44kr. „ 139'92 Z. An Brot für 2 Oberaufseher und 18 Aufseher täglich ä 1 % Pfd. mit . „ 739-12^ zusammen . . fl. 1623' 4l/2 IV. Gestaltungen. An systcmisirtcn Gebühren: 1. Organist . . . . fl. 72'— 2. Hausarzt . ... „ 378'— 3. Wundarzt .................. 199-50 4. Barbier..............„ 75'60 5. Lampenanzünder . . „ 50-40 zusammen . . fl. 775'50 V. Löhnungen. a) Ordentliche: 1. 1 Obcrausseher . . fl. 189'— 2. 5 Aufseher ä fl. 157-50 „ 787-50 3. 13 Aufseher L fl. 151-20 „ 1965-60 b) Außerordentliche: 4. für den allfälligen Bedarf von 4 Aushilfsaufsehern mit fl. 151-20 jährlich „ 600'— zusammen . . fl. 3542-10 VI. Kirchenerfordernissr. Auslagen für die Beleuchtung der Capelle, Opferwein re.....................fl. 150'— VII. Amis- und Kanzlei-, dann Unter- richtserfordernisse, a) S h st emifirt e. 1. Jahrespauschale der Ver- waltung für die Kanzlci- crforderuissc, ohne Licht . fl- 47-25 2. dto. daS Tischbeleuch- tungSPauschale . . . „ 21-— 3. beut Verwalter das Tisch- bclcuchtungSpauschalc „ 12-60 4. dto. dein Adjuncten . . „ 12-60 b) Veränderliche. 5. Papier 25'— 6. Druck- und Lithographie- arbeiten ff 25'— 7. Echulerfordernissc . . 20'— 8. Jnventarialgegcnstände . .i 40'— zusammeu . . fl. 203-45 Fürtrag . fl. 8047-59 y2 VIII. Montur und Armatur. Uebertrag . fl. 8047'59V2 1. Die kategoriemäßige Montur für 2 Obcrauf-schcr und 18 Aufseher tut jährl. Durchschnitte von circa fl. 33 ... . fl. 700 2. auf Muuitionsgebühren für dieses Auffichtspcrsoualc von 20 Individuen ä 35 kr. „ 7 zusammen . . fl. 707-— IX. Fabribserfardernisse. 1. An Fabriksmaterialien . fl. 1500 2. Jnventarialgegenstände . „ 150 3. Arbeitsübcrverdienste der Zwänglinge . . . . „ 1200 4. Perceute des Verwaltungspersonales .....................„ 80 5. Löhnungen...................„ 450 6. BcleuchtungSkosten . . „ 100 7. Amts- und Kanzleierforder- niffe........................„ 30 8. Vorschüsse gegen Rückersatz „ 140 9. Abfuhren an den Zwangs-arbeitShaus-resp.Landessond „ 1660 10. Verschiedene Auslagen . „ 150 zusammen . . fl. 5460'— X. Fnnctionszutagen, Remunerationen und Aushilfen. 1. Functionszulage des Verwalters ...................fl. 212-50 2. dto. des Adjuncten . . „ 175.— 3. Verändert. Remunerationen „ 400-— 4. Veränderliche Aushilfe „ 200-— zusammen . . fl. 987-50 XI. Erhaltung bestehender Gebäude. 1. Conservationskosten . fl. 700-— 2. Assecuranzkosten . . „ 60'— 3. Rauchfangkehrer - Bestallung . . . . „ 110'— zusammen . . fl. 870'— XIS. Steuern und Abgaben. Die 7pcrc. Einkommensteuer von denActiv-zinsen Pr. 106 fl.......................fl. 7'42 XIII. Regiekosten. 1. Bespcisuug bei Annahme eines Zwäng- lingstandes von 150 Köpfen ä 17 kr. täglich................fl. 9307'— 2. Medieamente und ärztliche Ordinationen . „ 500.'— 3. Beheizung. . . . „ 800'— 4. Beleuchtung . . . „ 600.— 5. Kleidung, Wüsche und Bettzeug . . . . „ 2300'— 6. Reinigung und Lagerstroh......................„ 200'— 7. Jnvcntarialgegenstäude „ 60.— 8. Verschiedene Auslagen „ 300'— zusammen . . fl. 14067'— XIV. Pensionen. Für den Verwalter Johann v. Maiti . fl. 1050-— Fürtrag . fl. 31196-51V3 3. Beiträge: zur Remuneration des Directors . . - zum Gehalte des Ver-walters .... zum Quartiergclde . zum Gehalte des Con-trolors .... zum Quarticrgeldc des Cvntrolors . . . zum Gehalte dcS Amtsschreibers . . . zum Gehalte des Primararztes .............. zum Gehalte des Primär -wundarztes . . . zum Adjutum des Se-cundararztes . . . zum Adjutum des Se-cundarwundarztes . zur Löhnung des Amtsdieners .... zum Holzdeputate des Verwalters . . . zum Holzdcputatc des Cvntrolors . . . zum Holz- und Lichtdeputate der beiden Secundarärzte . . zu den Interessen der Borati'schcu Stiftung zur Guadcngabe der Juliana Bold . . . Uebertrag . ft, 297-50 fl. 51-22 „ 136-587* „ 34-141/, .. 102-447, 34-147, „ 68-29 „ 81-30 „ 81-30 „ 51-22 „ 51-22 .. 28-- .. 8-53-/, „ 8-537, „ 13-52 1-61 „ 17- 77, zusammen . . fl. 769-15 7* 4. Miethzins an den Krankenhausfond für drei Zimmer...................„ 126-— 5. Amts- und Kanzleierfordernisse: sistemisirte Kanzleipauschalieu fl. 8 veränderliche Erfordernisse . „ 20 BeheizuugsauSlagen . . . „21 zusammen . . fl. 49-— 6. Remunerationen und Aushilfen: fixe Remuneration an Professor Dr. Valenta .......................„ 100*— 7. Erhaltung bestehender Gebäude sammt Rauchfangkchrerbestallung . . . . „ 200'— 8. Steuern und Gaben: Einkommensteuer von Coupons . . „ 6-40 9. Regiekosten: Verpflegsgcbühren. . . fl. 7976 Hauseinrichtung . . . „ 70 zusammen . . fl. 8046-— 10. Verschiedene Bedürfnisse . . . . „_______________12-— ; Gesammtsummc des Erfordernisses fl- 9606- 5'/, ii. Bedeckung. 1. Activ-Jnteresscu fl. 91-397, 2. Verpflcgskostcn-Bergütung .... „ 32-— Gesammtsumme der Bedeckung . fl- 123.39 7, Im Vergleiche mit dem Erfordernisse pr. „ 9606- 57, zeigt sich ein Abgang pr fl- 9482-66 III. dinbcsfjstusfoiit). a. Erfordernis;. 1. Beitrag zur Borati'schen Stiftung . fl. 6-44 2. Veränderliche Kanzlei- und Amtsersor- dernisse .............................„ 40-— 3. Steuern und Gaben......................„ 25-95 4. Diäten und Reisekosten: für Aerzte zur Behandlung der Findlinge .... fl. 800 ent Pflcgeeltern zur Abholung der Findlinge . „ 300 zusammen . . fl. 1100-— 5. Vcrpflcgskosten der Findlinge . . „ 24000'— 6. Regiekosten: für Medicamente . . . fl. 150 „ Bekleidung . ... „ 550 zusammen . . fl. 700-— 7. Verschiedene Auslagen „ 8-— Gesammtsummc des Erfordernisses fl. 25880-39 is. Bedeckung. 1. Activ-Juteressen fl. 370-62'/, 2. Aufnahmstaxen für Findlinge . . „ 233-— 3. Verschiedene Einnahmen . . . . „ 400-— Gesannntsuimne der Bedeckung fl- 1003-627, JmVergleiche mit dem Erfordernisse pr. r. 25880-39 zeigt sich ein Abgang von .... fl. 24876-76 V, IV. Orvcnlinusfoitö. A. Erfordernis;. 1. Beiträge, dieselben wie beim Gebärhausfonde sub Post 3 des Erfordernisses, nur mit einem anderen Procenten-Ausmaße, zusammen..................fl. 461-30 2. Amts- und Kanzleierfordernisse: fixe Pauschalien ... fl. 4-92 veränderliche Erfordernisse „ 9'— BeheizungSauSlagcn . . „ 16-— zusammen . . fl. 29-92 3. Erhaltung bestehender Gebäude . . „ 150-— 4. Steuern und Gaben „ 2-60 5. Regiekosten: a) Verpflegsgcbühren . . fl. 5044 b) Hauseiurichtung . . „ 15 zusammen . . fl- 5059-— 6. Verschiedene Auslagen „ 7-— Gesammterforderniß . . . fl. 5709-82 55. Bedeckung. 1. Activ-Juteressen fl- 74-167, 2. Vcrpflcgskosten-Vcrgütung .... „ 558-— Gcsammtbedcckung . . fl- 632-167, Im Vergleiche mit dem Gesammt- erfordernisse pr.......................„ 5709-82 zeigt sich ein Abgang von .... fl. 5077-65'/, Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter Dr.Suppau (liest): V. 3mnni]snvöetts=ßn|Mt. Erfordernis;. I. Besoldungen. 1 Verwalter . . . fl. 787-50 1 Adjunct . ... „ 525-— 1 Oberausscher . . „ 262-50 zusammen . . fl. 1575-— Fürtrag . fl. 1575'— trag gestellt, so wird darüber die Debatte eröffnet und Beschluß gefaßt, sonst aber werden lediglich die Schlnßantrüge bei jedem Fonde zur Abstimmung gebracht. Wir erleichtern uns dadurch die Arbeit und ersparen uns die Monotonie der Verhandlung. Wenn keine Einwendung erhoben wird, so bitte ich den Herrn Berichterstatter, den Bericht über den Krankenhausfoud ununterbrochen vorzutragen, und wir werden diesem gemäß verfahren. Berichterstatter Dr. Blciweis (liest): I. iKnmsienfjnusfonö. /1. Erfordernis;. 1. Besoldungen, Remunerationen, Adjuten, Löhnungen: Gehalt des Spitalverwalters ... fl. 840'— „ „ Coutrolors . „ 630— „ „ Amtsschreibers „ 420— „ „ Primararztes „ 500'—• „ „ Primarwund- arztes . . . „ 500-'— Adjutum des Secundar- arztcs . . . „ 315'— „ des Secundar- wundarztes . „ 315'—■ Remuneration desSpital- directors . . „ 315*— „ der beiden Primarärzte deö . „ 400'— „ Sccirdieucrs . „ 100'— Löhnung des Amtsdieners „ 172*20 zusammen . . fl. 4507'20 2. Quartiergcldcr: des SpitalvcrwaltcrS . fl. 210'— des Coutrolors . . . „ 210'— zusammen . . „ 420— 3. Entschädigung für Emolumente: dem Spitalvcrwaltcr für 10 Klftr. Brennholz. fl. 52'50 dem Coutrolor hiefür . „ 52'50 dem Secundararzte für 5 Klftr. Brennholz und 18 Pfd. Unschlittkerzen „ 42'— dem Secundarwundarzte „ 42'— zusammen . . „ 189'— 4. Stiftungen und Beiträge: an die Borati'schc Familienstiftung das Jntercsscndrittcl ..... „ 32*20 5. Amts- und Kanzlei-Erfordernisse: sistemisirteKanzleipanscha- lien..................fl. 37'30 veränderliche Kanzlei-Erfordernisse . . . . „ 100'— Beheizungs- und Belcnch-tungserforderniß . . „ 125'— zusammen . . „ 262 30 6. Für Remunerationen und Aushilfen . „ 100'— 7. Erhaltung bestehender Gebäude . . „ 900'— 8. Einkommensteuer von Fondsintcresscn „ 170'— 9. Regiekosten: a) Vcrvflcgskostenver- gütung . . . . fl. 28340'— Fürtrag . fl. 28340— fl. 6580*70 Ucbertrag . fl. 28340.— fl. 6580-70 b) Hanscinrichtung, Gcräthe u. Wäsche „ 300'— c) Wäschercinigung für d.Jnspectionszimmcr „ 10'— zusammen . . „ 28650'— 10. Gnadengabcn: für die Controlorswaise I. Bold .... fl. 105-— für den Krankenwärter M. Povsck . . . „ 63'— für den Krankenwärter J. Hočevar . . . „ 38*31 für den Krankenwärter J. Pokorni . . . „ 100'— für den Krankenwärter M. Oblak . . . „ 60*— zusammen . . „ 366 31 11. Bestallungen: für den Rauchfangkehrer .... „ 68'46 12. Verschiedene Ausgaben: allfällige Substitutionsgebühren . . „ 150*— Gesammtsummc des Erfordernisses . fl. 35815'47 i$. Bedeckung. 1. Activ-Jntcrcsscn.....................fl. 2464'11 2. Ertrag der Realitäten................„ 126'— 3. Beiträge: a) zu den Besoldungen, Remunerationen, Adjuten, Löhnungen, Gnadengabcn , Deputaten: vom Gebär-hansfonde ... fl. 769-15 V2 vomJrrenhausfonde „ 461'30 b) zu den Interessen der M.Borati'schen Familienstiftung : vom Findclhausfonde . „ 6'44 vom Bürgerspitals- fondc. . . . „ 5'89 V2 c) zur Salvay'schcn Krankenbettstiftung: von der Armeninstitutscommission . „ 10*50 zusammen . . „ 1253*29 4. Vcrpflegskostenvergütung: aus der Stadtcasse, dem Sicherheitsund Landesfonde...................„ 32380*— 5. Vermächtnisse und Geschenke . . . „ 20'— 6. Verschiedene Einkünfte............„ 40'— Gesammtsummc der Bedeckung . ! fl. 36283*40 Im Vergleiche zum Erfordernisse Pr. „ 35815-47 zeigt sich ein Ucberschuß von . . . fÖ 467'93 II. fleGiirsjnusfoni). l. Erfordernis;. 1. Besoldungen: des Geburtshelfers fl. 105'— der Spitalshcbamme „ 157-50 zusammen ... fl. 262-50 2. Entschädigung für Emolumente: der Spitalshebamme von jährlichen 18 Pfd.Unschlittkerzcn und 5 Klftrn. harten Brennholzes .... . „ 35'— Fürtrag . fl. 297*50 QJ. Eingabe des landwirthschaftlich-industriellen Ausstellungs-Comits's in Laibach. — Wahloperatsprüsung für Graf Margheri und Franz Nudesch. — Bericht deS Finanzausschusses über das Präliminare des Landesfondes mit Subfonden pro 1867. schaftlich-industrielle Weltausstellung vom Mai bis October abgehalten wird, der einstimmige Beschluß gefaßt worden, daß die auf das Jahr 1867 in Laibach anberaumte Ausstellung zu vertagen sei. Einen gleichen Beschluß hat auch das Counts für die im Jahre 1867 in Graz projectirtc Ausstellung aus demselben Grunde gefaßt, weil auch dieses von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß die Durchführung einer Proviuzaus-stelluug neben der großen Weltausstellung, bei welcher sich auch die Länder Oesterreichs mit lebhafter Theilnahme betheiligen dürften, ein zu gewagtes Unternehmen wäre. Das ergebenst gefertigte Counts beehrt sich demnach, den Vcrtagungsbcschluß dem hohen Landcsausschusse mit dem Ersuchen mitzutheilen, daß hievon der hohe Landtag im Hinblicke auf die diesfälligc Petition der k. f. Land-wirthschafts-Gesellschaft, welche um eine Subvention der Laibacher Ausstellung für das Jahr 1867 eingeschritten ist, mit dem Beisatze gefälligst in Kenntniß gesetzt werde, daß das Somite seiner Zeit, wenn die hierlündige Ausstellung, unbeirrt durch eine andere, stattfinden wird, das Gesuch um eine geneigte Unterstützung des besagten vaterländischen Unternehmens aus dem Landcsfonde rechtzeitig erneuern werde. Das Counts der landwirthschaftlich-industriellen Ausstellung in Laibach, am 2. December 1866. Der Obmann Ferdinand Terpinz in.p.. Dr. Bleiweis m.p. Schriftführer." (Nach der Verlesung:) Ich ersuche das hohe Haus, von dieser Eingabe gefälligst Kenntniß zu nehmen. Wir koinmcu nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung , nämlich Prüfung des Operates der Wahl von zwei Landtagsmitgliedern aus dem Großgrundbesitze. Ich bitte den Herrn Berichterstatter Deschmann, den Bericht vorzutragen. Berichterstatter Deschmann (liest): „H oher Landtag! Durch die freiwilligen Mandatsniederlcgungen der Herren Anton Freiherr v. Codclli und Eduard v. Strahl sind in der Classe des großen Grundbesitzes zwei Abgcordnctcu-stcllcn erledigt worden, wofür die Neuwahlen vom k. k. Landespräsidium nach vorausgegangener Verlautbarung der bezüglichen Wählerliste mit Kundmachung vom 16. November l. I., Z. 3238, auf den 3. December ausgeschrieben und in der „Laibacher Zeitung" Nr. 265 und 274 allgemein kundgemacht worden sind. Das über die Wahl aufgenommene Protokoll sammt den in duplo geführten Abstimmungslisten, welchem auch die Legitimativnskarten und Vollmachten beilicgen, sammt den in triplo geführten Stimmzählungslisten ist durch das k. k. Landcspräsidium dem Landcsausschusse zur Prüfung und Berichterstattung an den hohen Landtag übermittelt worden. Von den 126 Wahlberechtigten haben sich 27 persönlich au der Wahl bethciligt, während 22 ihr Wahlrecht durch einen Bevollmächtigten im Sinne des § 16 der Landtagswahlordnung ausübten. Die Wahlcommission ist nach § 36 zusammengesetzt und es sind die Abstimmungsverzeichnisse und Stimmzustcllungslisten nach den Bestimmungen des Gesetzes geführt worden. Von den abgegebenen Stimmen entfielen 30 auf Graf Albin Margheri, 30 auf Franz Rudez, 18 aus Anton Ritter v. Gariboldi, 15 auf Graf Josef Barbv-Waxcustcin, 6 auf Graf Josef Auersperg und 3 auf Julius v. Wurzbach. Da im Entgegenhalte zu der Gcsammtanzahl von 51 Wählern, die sich an der Wahl bethciligt haben, die absolute Mehrheit sich mit 26 herausstellt, so erscheinen Albin Graf Margheri und Franz Rudez nach § 48 der Landtagswahlordnung als Abgeordnete gewählt. Da bei diesem Acte nach den Bestimmungen des Gesetzes vorgegangen wurde und auch bezüglich der beiden Gewählten alle Erfordernisse des § 17 der Laudtagöwahlordnung vorhanden sind, so stellt der Landesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle die Wahl der beiden Abgeordneten aus der Classe des Großgrundbesitzes Albin Graf Margheri und Franz Rudez genehmigen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Landcsausschusscs einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. (Der Abgeordnete Rudez tritt ein. Die Versammlung erhebt sich.) Sie werden in meine Hand geloben, an Eidesstatt, unserem Allergnädigsten Herrn und Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflicht! Abg. Rudez: Ich gelobe! (Die Versammlung setzt sich.) Präsident: Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung : Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Landesfondes mit seinen Subfonden, dem Irren-, Findel- und Gebärhausfondc, dann dem Kraukcn-hausfondc. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Bericht des FMNMsfchulsk'S über den Voranschlag des Landesfondes und der einschlägigen Subfondc des Kranken-, Gebär-, Findel- und Irrenhauses und der Zwaugsarbcitsanstaltfür das Verwaltungsjahr 1867. Hoher Landtag! Der mit der Prüfung des Voranschlages des Landesfondes und seiner Subfonde für das Verwaltungsjahr 1867 betraute Finanzausschuß legt das Resultat seiner Berathungen in der nachfolgenden rubrikenweisen Zusammenstellung und in den Schlußanträgen zur hohen Genehmigung vor, indem er sich vorbehält, die einzelnen Ausätze durch seinen Berichterstatter mündlich motiviren zu lassen." Präsident: Ich werde mir erlauben, dem hohen Hause den Antrag zu stellen, daß ich den Bericht bezüglich jedes einzelnen Fondcs durch den Herrn Berichterstatter ununterbrochen vortragen lasse, daß ich dann am Schlüsse die Debatte eröffne; wird über eine einzelne Post eines Fondes ein An- Stenographischer Gericht der sie be it keil Strung Des bem'iiikche» Ccmütages zu Laibach am 6. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram.— Vertreter der Regierung: K. k. Statthalter Freiherr v. Bach; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmen und der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Graf Auersperg, Graf Mar-ghcri, Rosmann, Baron Zois. — Schriftführer: Abgeordneter Kapelle. Tagesordnung : 1. Prüfung des Operates der Wahl von zwei Landtagsmitgliedern aus dem Großgrundbesitze. — 2. Bericht des Fincmz-ausschusses über das Präliminare des Landesfondes mit seinen Snbfonoen, dem Irren-, Findel- und Gebärhausfonde, dann dem Krankenhausfonde. — 3. Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes über die Geschttftsthätigkeit des Landesausschusses bestellten Ausschusses. — 4. Bericht des Petitionsausschusses über die ihm zugewiesenen Petitionen. Äegiim !>cr Sitzung 10 Uhr 42 Minuten. ------C00§§00<=--------- Präsident: Meine Herren! Wir sind beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Guttnian liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hanse genehmigt. Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen: Auf die Tische der Herren Abgeordneten habe ich heute folgende Landtagsvorlagen vertheilen lassen: 1. Antrag des LandcSanSschnsscs auf Bewilligung einer jährlichen Personalzulage für den Kanzlisten Johann Smukavec. 2. Antrag desselben Ausschusses wegen Definitiv-Erklä-rnng des provisorischen Kanzlcidicncrpostens in der AmtS-kanzlei der Landcs-WohlthätigkcitSanstalten. 3. Bericht des Landeöausschnsscs wegen Aenderung der Landtags-Wahlordnung. 4. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondcs pro 1865. Es sind mir heute drei Petitionen und eine Eingabe überreicht worden, und zwar: Von der Gemeinde Senosetsch folgende Bitte, adressirt an und überreicht durch das Landtagspräsidiuin (liest): TII. Sitzung. „Občine okraja senožeškega prosijo ponižno, da bi se jim težka bremena: obiranje reške ceste in zastanih c. k. zemljišnih davkov na kake viže odložile.“ Diese Petition wird dem Petitionsausschnsse zur Berichterstattung zugewiesen. Durch den Abgeordneten Toman wurde die Petition des Joses Prosen, Amtsdiener beim hohen Landesausschusse, um eine im Pensionsstande im Gnadenwege zu bewilligende Personalzulage überreicht. — Wird ebenfalls dem Petitionsausschusse zugewiesen. Durch den Abgeordneten Koren wurde die Petition der Vorstchung der Ortsgemeinde Vigaun, welche bittet, die Zirkniz-Vigauner Gemcindcstraßc als Concnrrenzstraße zu erklären, überreicht. Wenn nichts dagegen eingewendet wird, so betrachte ich meinen Antrag, diese Petitionen an den Pctitionsaus-schuß zu verweisen, als vom hohen Hanse genehmigt. Vom Herrn Dr. Blciwcis wurde an den Landcsnus-schuß mit der Bitte, den hohen Landtag hievon in Kenntniß zu setzen, folgende Eingabe überreicht. Ich finde cs für nothwendig, diese Eingabe dem hohen Hause per extension bekannt zu geben. (Liest:) „Hoher Landcsansschuß! In der heute stattgefundencn Sitzung des Ausstcl-lungs-Comite's ist mit Rücksicht auf den gewichtigen Umstand, daß im Jahre 1867 zu Paris eine landwirth- 1 Antrag des 8«ntoiß des Herr» Abgeordneten Derbitsch scheint mir daher nicht gegründet. Zn dieser Aufklärung bin ich, als Vorsitzender, verpflichtet, alsbald ich wahrnehme, daß die Auffassung eines zur Abstimmung kommenden Antrages auf einem Irrthume beruhen könnte. Haben Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Berichterstatter Dcschmann: Ich glaube diese Anschauung war auch im Ausschüsse vorwiegend. Abg. Mlllley: Ich würde mir einen ganz kleinen Zusatzanrrag erlaube», um alle diese Unzukömmlichkeiten zu beseitigen. Es ist eine gemeinhin bekannte Thatsache, daß bei dergleichen Vertheilungsmodalitäten nie Alle zufrieden gestellt werden können. Bei Erwägung dieser Verhältnisse, namentlich bei größeren Vertheilungen und Betheiligungen würde es nach meiner unvorgreiflichen Ansicht angezeigt sein, wenn wir uns in das Wese» der Vertheilung nicht einlassen, sondern dies der Lokalbehörde überließen, welche ein sogenanntes gemischtes Vertheilungs - Comite constituiren könnte, welches dann die Bedrängnisse und lokalen Verhältnisse genau zu würdigen im Stande sein wird und nach diesen Schlußfaffungen dann die Vertheilung dieser Subvention einleiten würde. Wenn ich mich auch bezüglich der Summe dem gestellten Antrage anschließe, so möchte ich doch bezüglich der Vertheilung derselben, mir den Antrag erlauben, daß dieselbe der Lokalbehörde zukommen solle und daß ein eigenes Vertheilungs- und Unterstützungs-Comite aus den verschiedenen Grnppirungen gebildet werde, um dann die Vertheilung einzuleiten, und um so viel als möglich dem Anwurfe zu entgehen, daß wir parteiisch, willkührlich oder gar ex benevolentia vorgegangen seien. Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? Abg. Derbitsch: Ich bitte dieses Comite bestehk bereits. Präsident: Ich bitte jene Herren, welche dcn Antrag Mulley unterstützen, sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Er ist nicht unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Der Herr Berichterstatter auch nicht? — Wenn nicht, so ist die Debatte über diesen Zusatzantrag geschlossen, und ich schreite nun zur Abstimmung und zwar, wie ich schon früher erwähnte, kommt der Antrag Derbitsch als der weiter gehende zuerst, dann der Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung. Der Antrag Derbitsch als Zusatz zum Hauptantrage lautet (Liest denselben). Ich bitte jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sich zu erhebe». (Geschieht.) Er ist in der Minorität geblieben. Es kommt sonach der Antrag des Landesausschusscs, welcher Ihnen ohnedies vorliegt, zur Abstimmung; ich bitte jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte stehen zu bleiben. (Nach der Zählung.) Es ist die Majorität. Der Antrag des Landesausschusses ist daher mit der Modifikation, daß statt l.OOO, 2.000 fl. aus dem Lan-desfonde zu bewilligen seien, vom hohen Hause genehmiget. '1 Sitzung. Obwohl hier zwei Anträge vorliegen, so kommt es doch, da dieselben in Einem verschmolzen sind, von der Abstimmung im Ganzen ab. Wir kommen nun zum Berichte des Finanzaus-schusses über die Herabsetzung der Verpflcgsgebühr in der hiesigen Zwangsarbeitsanstalt. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. Snppair (liest) : „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat den ihm in der 3. Sitzung zur Vorberathung zugewiesenen Antrag des Landesaus-schusses-betreffend die Herabminderung der Verpflegstare in der hiesigen Zwangsarbeitsanstalt allseitig erwogen, und fand gegen die vom Landesausschusse verfügte Her-abmindernng auf 49 kr. für das Jahr 1866 mit Rücksicht auf die schon in dessen Berichte entwickelten Gründe keine Einwendung zu erheben, weshalb er die nachträgliche Genehmigung dem hohen Hause anzuempfehlen beschloß. Hinsichtlich der Feststellung der Verpflegstare für das Jahr 1867 leitete den Finanzausschuß der Wunsch, dem seitens verschiedener Landesvertretungen, deren Angehörige in der hiesigen Anstalt dctenirt sind, ausgesprochenen Verlangen ans Verminderung der Verpstegstare, in so weit dies ohne Schädigung des LandesfondeS nur immer möglich war, zu entsprechen, und er glaubte deshalb die Verpstegstare für das Jahr 1867 mit 47 kr. beantragen zu sollen. Da nämlich nach dem Berichte des Landesausschusscs die VerpflegSkosten in den 3 Beobachtungsjahren 1862 bis 1864 abzüglich des Arbeitserträgnisses und mit Rücksicht ans die verminderten Bespeisungskosten sich auf 48^/,go kr. bezifferten und letztere in Folge der neuerlichen Verpachtung sich für das Jahr 1867 noch um circa 1 kr. niedriger herausstellen, und da weiters das Arbeitserträg-niß der Anstalt sich im laufenden Jahre auch etivas günstiger gestaltet hatte, so glaubt der Finanzausschuß, daß mit der von ihm beantragten Tare im Jahre 1867 das Auslangen gefunden werden könne. Eine weitere Herabmindcrung schon für das kom-, mcnde Jahr eintreten zu lassen, dazu fehlte ihm jeder j genügende Anhaltspunkt, obwohl er die Anschauung ge-! wann, daß eine theilweise Verminderung der Regie und eine Erhöhung des Arbeitserträgnisses erreichbar, und cs daher möglich sein dürfte, in den folgenden Jahren noch mit einer weiteren Verminderung der Verpflegsgcbühr vorzugehen. Der Finanzausschuß erachtet es für zweckmäßig, daß dies schon gegenwärtig de» betreffenden Landesausschüssen mitgetheilt werde, und stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die durch den Landesansschnß für das Jahr 1866 verfügte Herabsetzung der Vcrpflegsgebühr in der hiesigen Zwangsarbeits-Anstalt auf 49 kr. pr. Kopf und Tag werde nachträglich genehmiget; 2. für das Jahr 1867 werde diese Verpflegsge- bühr auf 47 kr. pr. Kopf und Tag festgestellt; 3. der Landesansschnß werde beauftragt, die Landesansschüsse jener Länder, deren Angehörige in der hiesigen Anstalt dctenirt sind, von dieser herabgesetzten Tare mit dem Beifügen in Kenntniß zu setzen, daß der hohe Landtag bei der erst kürzlich erfolgten Uebergabe der 76 Antrag dcs Landcsausschusscs wegen Bewilligung einer Unterstützung aus dem Landcsfondc für die durch den Brand in Slra-iSc Beschädigten. — Debatte hierüber. 1 Procent dessen zu geben, was sie eingebüßt haben und so der drückenden, nackten Armuth doch für einige Tage abzuhelfen. Vorliegend bedarf es sohin keines Umzuges durch Zuweisung an den ohnehin in unserer Mitte sitzenden Finanzausschuß; ich glaube vielmehr, daß wir die vom Herrn Abg. Derbitsch beantragte Summe sogleich votiren sollen, denn wenn irgend wo, gilt hier das Sprichwort: „Wer schnell hilft, hilft doppelt". Präsident: Herr Horak hat die Güte gehabt, mir zu sagen, daß er noch eine Nachtrags-Bemerkung machen wolle. Abg. Horak: Ich will die weitere Bemerkung machen, daß ich mich dem Antrage des Abg. Derbitsch für den Fall anschließe, als mein Antrag auf Verabfolgung von 2.000 fl. vom h. Hause nicht genehmiget werden sollte. Präsident: Der Herr Abgeordnete haben mir aber noch den Antrag mitgetheilt, daß, wenn auf 2.000 fl. erkannt würde, Sie sich dem Zusatzantrage des Landesausschusses nämlich, daß vorzugsweise Industrielle berücksichtigt werden sollen, anschließen. Kann ich das so annehmen? (Abgeordneter Horak: Ja.) ES ist also der Antrag Horak's der, daß sich nur die Summe auf 2.000 fl. ändert, im Uebrigen schließt er sich ganz dem Antrage des Landesausschusses an. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Herr Berichterstatter? Wenn nicht, so ist die Debatte geschlossen. Es liegen mir hier drei Anträge vor, nämlich der Antrag des Landesausschusses, dann der Antrag des Herrn Abgeordneten Derbitsch und der Antrag des Herrn Abgeordneten Horak. Hierbei muß ich bemerken, daß der Antrag des Landesausschusses eigentlich aus zwei Theilen besteht. Er enthält nämlich die Summe, welche bewilliget werden soll, und dann die Andeutung, auf welche Art diese Summe vorzugsweise verwendet werden soll. Der Antrag Derbitsch erhöht diese Summe, und bezweckt auch eine Modification rücksichtlich der Verwendung derselben. Der Antrag Horak ist gleichlautend mit dem des Landesausschusses, nur daß die Subvcntionssumme auf 2.000 fl. erhöht wird. Ich werde daher bei der Abstimmung zuerst die Subvcntionssumme zum Gegenstände derselben machen, und dann über den Zusatz, auf welche Art diese Summe verwendet werden soll, abstimmen lassen. Rücksichtlich der Summe, ist der Antrag Horak der am weitesten gehende. Ich werde daher diesen zuerst zur Abstimmung bringen; sollte dieser fallen, komint der Antrag Derbitsch, und wenn dieser abgelehnt wird, der Ausschußantrag zur Abstimmung. Ist etwas gegen diesen AbstimmuugsmoduS zu erinnern (Abg. Dr. Costa: Sehr gut). Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit dem Antrage Horak rücksichtlich der Summe einverstanden sind, nämlich: „Der hohe Landtag wolle zur Unterstützung der durch das Feuer verunglückten Stražišer aus dcm^ Lan-desfonde einen Beitrag von 2.000 fl. bewilligen", sich zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte stehen zu bleiben. (Nach der Zählung.) Es ist die Majorität, es haben sich 17 Herren erhoben (Schriftführer Guttman: Ich stimme auch dafür). Der Antrag Horak ist somit angenommen. Wir kommen nun zu dem Zusatzantrage betreffend die Art und Weise, wie dieser Betrag verwendet werden soll. ^ Hier ist der Antrag Derbitsch der weiter gehende, er ist noin_ Antrage deö Landesausschusses in der Beziehung entfernet, daß er nicht allein die Industriellen vorzugsweise berücksichtigt haben will, sondern insbcsonders auch die durch den frühern Brand beschädigten Grundbesitzer. Der Antrag Derbitsch lautet im 2. Theile (liest): „Bei dessen Vertheilung vorzugsweise auf die bereits früher in diesem Jahre durch das Feuer heimgesuchten Grundbesitzer, dann auf die weitere durch daö Feuer am 18. November l. I. beschädigten Grund- und Hausbesitzer und auf die kleinern Gewerbetreibenden zur Anschaffung der für die Fabrikation der Siebböden nöthigen Werkzeuge Rücksicht zu nehmen ist". Es ist offenbar, daß dieser Antrag weiter gehend ist, ich muß ihn daher zuerst zur Abstimmung bringen. Berichterstatter Defchmann: Ich bitte, Herr Vorsitzender, als Berichterstatter steht mir das Recht zu, bezüglich dieses Antrages eine Bemerkung zu machen. Präsident: Ich bitte, ich habe früher gewartet, aber der Herr Abgeordnete haben sich nicht zum Worte gemeldet. Berichterstatter Defchmann: Ich glaube, daß der Antrag deö Landesausschusses angenommen werden müsse, indem der Antrag Derbitsch nichts anderes besagt, alö: sämmtliche Abgebrannte sollen berücksichtiget werden, während der Antrag dcs Laudes-ausschnsscö doch eine gewisse Abstufung derselben bezweckt, und ich glaube, daß die Rücksicht erstens auf die bereits Abgebrannten und zweitens auf die Gewerbetreibenden doch vor Allem maßgebend sein soll. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Abg. Derbitsch: Ich möchte das hohe Haus nur auf den Umstand aufmerksam machen, daß, wenn ein Theil der Abbrändler, der gewiß arm ist, und Berücksichtigung verdient, hier auögeschlosten werden sollte, ich mich wirklich, ich muß es aufrichtig sagen, als Vorsteher des Amtes dort, kaum trauen würde eine solche Vertheilung vorzunehmen. Ich bitte nur zu berücksichtigen, daß die 23 Grundbesitzer Alles verloren haben, sie haben kein Geräthe, keine Vorräthe, keine Lebensmitteln, und eben so wenig Wohnungen, wie die Uebrigen, sie sind daher wenigstens, so weit zu berücksichtigen, wie diese Siebböden-Erzeugcr. Ich mißgönne gewiß Niemanden eine Wohlthat, aber ich glaube, es würde keine gute Sensation erregen, wenn ein großer Theil der Abbrändler bei der Betheilung ganz leer ausginge. Präsident: Da muß ich wohl die Aufklärung geben, daß im Antrage des Landesausschusses nicht gemeint ist Jemanden auszuschließen, sondern lediglich, daß die Jndustrielleit vorzugsweise berücksichtiget werden sollen, betheilt sollen ja Alle werden. (Abg. Dr. Costa: Ganz richtig!) sich ihr Brot anders zu verdienen, als eben bei der Siebböden - Fabrikation. Nun haben viele derselben keine Weberstühle, keine Werkzeuge, jedenfalls nur die Wenigsten, viele derselben auch keine Wohnungen. Solange man sie nicht in den Stand setzt, daß sie ihrer gewöhnlichen Beschäftigung nachgehen können, so lange können sie sich unmöglich etwas erwerben. Ich bin, und ich glaube auch das ganze Haus ist überzeugt, daß unser LandeSfond wirklich nichts hat, da er zum großen Theile mittelst Auflage auf den schon ohnehin schwer drückenden Steuer-Gulden gebildet wird, aber ich glaube, bei der Größe des Unglücks und bei den besonderen hier eigenthümlichen, das Unglück noch vergrößernden Umständen dürfen wir bei der Gewährung der gestellten Bitte auf ergiebige Unterstützung für die Abbrändler in Stražiše nicht bangen. Ich glaube, daß unsere Committenten gewiß einverstanden sein werden, wenn sie, überzeugt von der Größe des Elends, hören werden, daß wir den Stražiša’nent eine ergiebige Unterstützung votiren. Eine bereits geschehene Unterstützung soll wohl kein Präjudiz bilden, doch will ich in Erinnerung bringen, daß das hohe Haus in der vorigen Session den Nothleidenden in Unterfrain eine Unterstützung von 2.000 fl. gewährt hat, wobei von den betreffenden Bezirksämtern in Summa an Bedarf für das Samengetreide und zur Unterstützung der Nothleidenden überhaupt nur ein Erforderniß von 34.670 fl. ausgewiesen worden ist. Das hohe Haus hat auch den Nothleidenden in Jnnerkrain im vorigen Jahre eine Unterstützung von 1.000 Gulden bewilligt, das hohe Heius hat selbst für einzelne Brückenbauten Unterstützungen gewährt, ja für einzelne Straßenbauten; ich glaube, ohne darcms eine Consequenz ziehen zu wollen, daß das hohe Haus sich consequent bleiben werde, wenn es meinen gewiß billigen und begründeten Antrag genehmiget, den ich dahin stelle, daß eine Unterstützung auS dem Landesfonde für den vorliegenden Fall von 1.500 fl. bewilliget werden möge. Ich erlaube mir nur noch beizusetzen, daß ich wegen der Vcrtheilung noch einen Zusatz beantrage, nicht in der Absicht, daß in der Vertheilung eine wesentliche Aenderung von dem Antrage deS Landesausschusses geschehen solle, sondern in der Meinung, daß man auch auf die übrigen zum erstenmal abgebrannten Grundbesitzer Rücksicht nehmen müsse, welche nach dem Ausschußantrage übergangen worden zu sein sch einen, obwohl nach meiner vollkommenen Ueberzeugung dieses nicht die Absicht sein konnte. Ich bitte die Herren diese gewiß berücksichtigens-werthe Sache zu beherzigen und meinen Antrag anzunehmen, welcher dahin lautet: „Der hohe Landtag wolle zur Unterstützung der durch das Feuer verunglückten ©trnžišer aus dem Landesfonde einen Beitrag von 1.500 fl. bewilligen, bei dessen Vertheilung vorzugsweise auf die bereits früher in diesem Jahre durch das Feuer heimgesuchten Grundbesitzer, dann die weiteren durch das Feuer am 18. November I. I. beschädigten Grund - und Hausbesitzer und auf die kleinen Gewerbetreibenden zur Anschaffung der für die Fabrikation der Siebböden nöthigen Werkzeuge Rücksicht zu nehmen ist". Präsident: Wird der so eben vernommene Eintrag unterstützt? Ich bitte die Herren, welche denselben unterstützen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Die Abgeordneten Horak und Kromer melden sich zum Worte.) Ich bitte, es sind wieder 2 Herren gleichzeitig aufgestanden, dem neu eingetretenen Mitgliede gebe ich zuerst das Wort. Abg. Horak: Ich als Industrieller, unterstütze den Antrag des Abgeord. Derbitsch, und mache zur Bemerkung des Dr. Toman noch die weitere, daß in ©tražiše 1.800 Menschen mit der Siebböden-Fabrikation beschäftigt sind, daher es nicht anders sein kann, als daß im Berichte der hiesigen Handels- und Gewerbekammer ein Irrthum vorliegt , weil ein Gcsammtwcrth von nicht mehr als 8—9.000 fl. für Produktion, Arbeit und überhaupt den ganzen Verkehr von 1.800 Menschen unmöglich eine richtige Anschlagsziffcr sein kernn. Ich glaube aber, nachdem ich dieser Tage in der „Laibacher Zeitung" gelesen habe, daß die krainische Sparkasse den Betrag von 1.500 fl. der Ortsgemeinde ©tražiše bewilligt hat, daß der h. Landtag etwas mehr thun sollte, nachdem die Sparkassa ein wiewohl reicher, doch eben nur ein Verein ist. Hier aber ist die Repräsentanz des ganzen Landes, hier werden hundert und hundert Gemeinden repräsentirt und in einem solchen Falle, wo das Unglück Stražiše so hart betroffen, wie gegenwärtig, sollte jede Gemeinde verpflichtet sein, der andern aufzuhelfen. Ich glaube auch, daß der Herr Bürgermeister Laibachs im Gemeinverathe den Antrag stellen wird, daß die Hauptstadt Laibach als erste Gemeinde des Landes ebenfalls mit einem Betrage den Stražišancrn zu Hilfe kommen werde. Ich glaube den Antrag stellen zu müssen, daß die Repräsentanz des ganzen Landes etwas mehr thun sollte, wie eilt Verein, und es wäre daher nicht zu viel, wenn der hohe Lerndtag für die vielen Tausende, die jetzt dort im größten Unglücke leben, die Verabfolgung von 2.000 fl. an die Ortsgemeinde Stražiše beschließen würde. Präsident: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? er lautet auf 2.000 fl. ohne Beisatz. (Einige Mitglie-der erheben sich). Er ist hinreichend unterstützt. Herr Abg. Kromer hat das Wort. Abg. Kromer: Es bestand zwar die Gepflogenheit, die Fragen über größere Subvenliouen vorläufig immer dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Allein so oft für größere Straßen-bauten oder für andere ähnliche Zwecke von dieser hohen Versammlung Subventionen angesprochen wurden, haben wir dieselben immer bereitwillig votirt, und doch hat es sich bei allen diesen Subventionen nur darum gehandelt, den betheiligten Bezirken ein paar Procent ihrer Steuerzuschläge, sohin Coucurrenzbeiträge zu ersparen, welche für das Vermögen der Einzelnen eben nicht so drückend waren. Gegenwärtig aber handelt es sich darum, den Bewohnern einer Ortschaft zu helfen, über welche das Elend und die Noth mit eiskalter, eiserner Faust herangetreten sind, es handelt sich darum, den Verunglückten wenigstens 74 Antrag dcs Landcsaiisschusscs wegen Bewilligung einer Unierltützung aus dcm LandcStcndc für dic durch den Brand in Stta-lSc Vctchädigtcft. — Debatte hierüber. vijo blaga od 8.000 for. do 9.000 for. vrednosti. Jaz sicer ne vem, iz kterih bukev je vzel slavni deželni odbor to številko, morebiti iz zadnjega poročila trgovske in obrtnijske zbornice; ali gotovo je, da stražiški izdelki iznašajo po vrednosti na leto 80.000 for. do 90.000 for. tudi znabiti čez 100.000 for. Zadnje poročilo trgovske in obrtnijske zbornice je že tri leta staro in v to se je neki vrinila pomota, da je ena ničlja (Nulle) izostala, tako da bi se na mestu 8.000 for. do 9.000 for. imelo brati 80.000 for. do 90.000 for. in to je pomota prejšnje, ne zdanje trgovske in obrtnijske zbornice. Samo toliko navedem o tej stvari in le to sem hotel popraviti. Präsident: Ich bitte, Herr Berichterstatter, es ist an Sie vom Herrn Abgeordneten Dr. Toman eine Interpellation gerichtet worden, daß die Angabe im Ausschußberichte, der Werth der Siebböden-Erzeugung in Stražiše betrage jährlich wenigstens 8.000 fl. bis 9.000 fl. ans einem Irrthume beruhen dürste. Haben der Herr Berichterstatter eine Aufklärung zu geben? Berichterstatter Deschmann: Ich glaube eben, daß die Aussage des Herrn Dr. Toman ganz richtig ist. Ich habe dies nur aus dem betreffenden Berichte der Handels- und Gewerbekammer herausgenommen, wo wirklich diese Ziffer darin steht und ich dachte, eS werde sich schon Gelegenheit bieten, daß diese Ziffer im hohen Landtage richtig gestellt werde. Präsident: Das hohe Haus nimmt Kenntniß von der Berichtigung des Herrn Dr. Toman; er muß hievon die beste Kenntniß haben, da er selbst in der Handelskammer amtirt. Der Herr Abgeordnete Derbitsch hat das Wort. Abg. Derbitsch: Zur Unterstützung des eben vernommenen Antrages des löblichen LanveSausschusses werde ich mir erlauben, aus eigener Wahrnehmung und als Augenzeuge des gräßlichen Brandes noch einiges Thatsächliche zu bemerken. Der Umfang bed großen Brandes und die Größe des Schadens ist in Umrissen bereits im Berichte angegeben, zur Größe des Schadens kömmt aber noch ein weiterer hier sehr schwer wiegender Schade zuzurechnen, nämlich der Schaden aus dem Brande vom 21. Juli l. I. Am 21. Juli l. I. brannten in der nämlichen Ortschaft Stražiše 13 der größten' Grundbesitzer ab. Sie verloren hiebei ihre sämmtliche Wohnungs- und Wirth-schastsgebäudc, den ganzen fundus instructus, mit Ausnahme des Viehes; Viele derselben waren nicht assecurirt, andere mit sehr mäßigen Beträgen. Sie haben mit Anstrengung aller materiellen Kräfte und Coutrahirung bedeutender Schulden ihre Wohnung-und Wirthschaftsgebäude sammt Nebengebäuden wieder aufgeführt, sic haben mit aller Aufopferung die Geräth-schasten, überhaupt das Wirthschaftsgeräthe, Futtervorräthe beigeschafft — kaum waren sie damit fertig, so haben sie wieder durch Flammen Alles verloren. Sie flehen nun mittellos da, obdachlos, einige derselben auch ohne Kredit, sie werden vielleicht gegenwärtig in Folge dcs großen Unglückes noch Gläubiger finden, die ihnen etwas darleihen werden, aber ich bin fest überzeugt, so wie ich die Leute und ihre Wirthschaften kenne, daß Viele nicht für sich, sondern für ihre Gläubiger die Gebäude wieder aufbauen werden. Die weiteren Grundbesitzer, 23 an der Zahl, welche jetzt zum ersten Mal abgebrannt sind, sind nicht viel besser daran, sie haben ebenfalls Alles verloren. Wie bereits int Bericht auseinander gesetzt ist, war keine Möglichkeit einer Rettung; die Größe des Feuers hat sogar die Mauern ordentlich verkalkt. Die weitere Klasse von den Verunglückten sind die sogenannten Kaischenbesttzer. Diese hatten ziemlich ausgedehnte Gebäude, doch wegen ihrer Beschäftigung mit der Siebböden-Fabrikation durchgehends von Holz. Man sieht gegenwärtig nichts als einzelne zertrümmerte Oefen und wenige verkalkte Steine an der Stelle, wo früher die Häuser standen. Diese Klasse von Abbrändlern so wie viele Inwohner-familien gehören zu dem Stande der Siebböden-Erzeuger. Die Siebböden-Erzeuger betrieben gegenwärtig, nachdem die Montan-Industrie in Oberkrain ziemlich darniederliegt, beinahe die einzige neunenswerthe Industrie; sie erzeugen an Siebböden, so wie bereits vom Herrn Vorredner Dr. Toman berichtet wurde, an 80.000 fl. jährlich im Werthe. Allein es ist auch diese Werthsumme zu geringe gegriffen, denn ich bin aus Erfahrung überzeugt, daß der Werth der erzeugten Siebböden jährlich 120—140.000 fl. beträgt, und in anderen Fabrikaten aus Roßhaar ungefähr 30.000 fl., so daß man den Werth jährlicher Erzeugung ungefähr auf 150—180.000 fl. veranschlagen kann. Dadurch, daß diese Familien obdachlos geworden sind, leidet selbst die Industrie in so ferne, als es an Erzeugern fehlt. Es haben zwar diese Familien nicht für sich, sondern auf Rechnung ihrer Herren gearbeitet, aber die Herren können auch gegenwärtig das Fabrikat nicht veräußern, nachdem ihnen die Leute zn deren Erzeugung fehlen. Hervorzuheben wäre nach meiner Ansicht der Umstand, daß btefe Fabrikate für unser Land wichtig sind, in so ferne sie großen Theils in das Ausland versendet werden, und dadurch manches Sümmchen in das Land kommt. Wie groß das Unglück und das Elend dieser Leute ist, ist die Thatsache anzuführen, daß viele dieser Familien in verschiedenen Ortschaften zu zwei Stunden weit von einander entfernt zerstreut sind. Manche Familie von 5 Personen ist in 3 Ortschaften untergebracht, die Grundbesitzer selbst haben ihr Vieh ebenfalls in verschiedenen Ortschaften unterbringen müssen, sie selbst wohnen in den abgebrannten Gemäuern mit halbem Dippel-Boden. Die Größe des Unglückes und des Elendes vermehrt noch die gegenwärtige Jahreszeit, so wie der Umstand, daß die meisten Abbrändler keine eigenen Waldungen besitzen und somit kein Hol; für ihren Bedarf beziehen können. Ich glaube, daß man bei diesem großen Unglücke, bei dem Umstande, daß die meisten Abbrändler, nämlich die Siebböden-Erzeuger, nicht in der Lage sind, sich ihr Brot zu verdienen, auf diese billige Rücksicht nehmen müßte. Denn die Siebböden-Fabrikanten sind von ihrer Jugend auf, etwa von ihrem 6. oder 7. Jahre an, bei dieser Beschäftigung verwendet, sie haben nichts anderes gelernt, verbleiben bis zum Tode bei dieser Beschäftigung, und weitn man selbst gegenwärtig ihnen eine andere Beschäftigung geben könnte, so wären sie nicht im Stande, ®end,t teä d'"M°usschusses übcr das Präliminare des Domesticalfondeö für das Jahr 1867. - Antrag des Landcsausschusscs wegen 7Q Bewilligung einer Unterstützung aus dem LandeSfondc für die durch den Brand in ©traiiic Beschädigten. iö Uebertrag . . 29.738 fl. 66 kr. Sapleton Wilhclmine und Maria ... 63 ,, — v. Scio Ludmilla . . 105 „ — „ Zusammen . . 273 „ — „ 15. Rubrik: Provisionen. Weber Anna, Burghausmeisters-Witwe 63 „ 87 ya „ 16. Rubrik: Gnadengaben. Jllaschitsch Xaveria GussichJosefineFreiin v Vermati Vinzenzia Aovio Isabella Weber Franziska . Gariboldi Florentine Gariboldi Blandine Gariboldi Henriette Zusammen . . 290 „ 41 „ daher im Erfordernisse zusammen 30.365 fl. 94^ kr. B. In der Bedeckung. 1. Aktivinteressen . . 7.246 fl. 60% fr. 2. Ertrag der Realitäten und nutzbaren Rechte .... 3.674 „ — „ 3. Beiträge (Empfänge des Theaterfondes) 3.120 „ — „ 4. Verschiedene andere Einnahmen ... 50 „ — „ Zusammen . . 14.090 „ 60 % „ wornach sich im Entgegenhalte zum Erfordernisse von....................... 30.365 „ 94V2 „ ergibt ein Abgang von . . 16.275 fl. 34 kr. welcher von der h. Staatsverwaltung als Dotation des ständischen Foudes unter Verwahrung der Ansprüche aus der Jnkamerirung des Proviuzialfondes in Anspruch zu nehmen ist. Der Finanzausschuß stellt demnach den Antrag: 1. Der hohe Landtag wolle nach obiger rnbriken-weiser Darstellung das Präliminare des Domcsticalfondes für das Jahr 1867 a) im Erfordernisse mit . . 30.365 fl. 94^ kr. b) in der Bedeckung mit . . 14.090 „ 60ya „ genehmigen, und 2. den Landesausschuß beauftragen, den sich ergebenden Abgang mit................................. 16.275 fl. 34 kr. als Dotation von der h. Staatsverwaltung in Anspruch zu nehmen". (Bei der positionsweise vorgenommenen Abstimmung wurde vorstehendes Präliminare in 2. und 3. Lesung vom h. Hanse unverändert ohne Debatte angenommen.) Präsident: Berichterstatter Deschmann (lieöt): „Hoher Landtag! Die Ortschaft Stražiše im Bezirke Krainburg ist in der Nacht vom 17. auf den 18. November l. I. von einer furchtbaren Fcuersbriinst heimgesucht worden. Von den 134 Häusern der Ortschaft wurden 69 mit vielen Nebengebäuden, im Ganzen 102 Wohn- und Wirthschaftsgebäude ein Raub der Flammen, ferner die dortige Filialkirche und der Thurm. Unter den vom Unglücke betroffenen sind 33 Kaisch-ler und 36 Grundbesitzer, von den letzteren brannten 13 am 11. Juli l. I. ab; sie hatten ihre nun zum zweiten Male durch das Feuer zerstörten Wirthschafts- und Wohngebäude mit großen Kosten eben wieder hergestellt. In den abgebrannten Kaischen lebten meist Inwohner-Familien, deren weniges Hab und Gut das Feuer völlig verzehrte. Hierdurch sind im Ganzen 126 Familien obdachlos geworden, eine Rettung des beweglichen Vermögens war meist unmöglich, indem die meisten Häuser von Holz waren, und in kurzer Zeit bis auf den Boden niederbrannten. Viele der Verunglückten retteten kaum ihr Leben. Der Gefammtschade beläuft sich nach der Mittheilung des k. k. Bezirksamtes Krainburg auf mindestens 94.000 fl. Eine große Zahl der abgebrannten Häuser war zwar für den Feuerschaden assecurirt, jedoch mit sehr mäßigen Beträgen. Die Gemeinde Stražiše hat im Wege des k. k. Bezirksamtes Krainburg an den Landesansschuß die dringende Bitte gestellt, bei diesem außerordentlichen Unglücksfalle den Nothleidenden eine Unterstützung aus dem Lan-desfonde bei dem hohen Landtage zu erwirken. Die große Anzahl dieser Verunglückten beschäftiget sich mit der Siebböden-Fabrikation, und es kann die jährliche Erzeugung dieses Industriezweiges nach der Schätzung der hiesigen Handels- und Gewerbekammer auf mindestens 8.000 fl. bis 9.000 fl. veranschlagt werden. Diese ländliche Industrie ist durch den Umstand, daß auch die Werkzeuge zur Fabrikation der Sicbböden zu Grunde gegangen sind, auf längere Zeit lahm gelegt, sie erheischet daher eine rasche Unterstützung. Der Landesansschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle zur Unterstützung der durch das Feuer verunglückten ©trctžtšer ans dem Landesfonde einen Beitrag von 1.000 fl. bewilligen, bei dessen Verthei-lung vorzugsweise auf die bereits früher in diesem Jahre durch das Feuer heimgesuchten Grundbesitzer und auf die kleinen Gewerbetreibenden zur Anschaffung der für die Fabrikation der Siebböden nöthigen Werkzeuge Rücksicht zu nehmen ist". (Die Abgeordneten Dr. Toman und Derbitsch melden sich gleichzeitig zum Worte.) Präsident: Es sind zwei Herren gleichzeitig aufgestanden; ich entscheide nach dem Alphabet. (Nach einer Pause.) Indessen, ich gebe dem Herrn Dr. Toman das Wort, da mich ein Wink des Herrn Abg. Derbitsch dazu ermächtigt. Poslanec dr. Toman: Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist: Antrag des Landesausschusses wegen Bewilligung einer Unterstützung aus dem Landesfonde für die durch den Brand in (Etmžiše Beschädigten. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Jaz bodem samo zastran številke, ktera je zapisana v odborovem sporočilu oziroma na letni zaslužek Stražiščanov govoril ter rad pripuščam gospodu Verbiču, da on naredi pristojni predlog. V tem poročilu namreč stoji, da Stražiščani na leto v kupčijo spra-