Amtsblatt MImbacher^eitnng. Mr. 367. Samstag den 3R. November »85?. Z. 7^2. a (i) Nr. !9l??. Kund ln achun g. Mit Beginn des Studienjahres I85»7j5^ sind folgende Studentenstipcndien in Erledigung gekommen: 1. Bei der von Andreas Chrön unterm 35. Jänner i6^8 errichteten Stiftung dor l. Platz im jahrlichen Er:rage von ?8 fl. Zum Genusse dieses Stipendiums sind berufen studirende Söhne armer Bürger aus Laidach, Krainburg odcr Obcrburg, vorzüglich aber aus des Stifters Verwandtschaft, nur müssen die Stuoirenden mindestens Schüler der 5. Gymnasialklasse sein. Der Stiftlma hat sich ans die Musik zu verlegen, und diese Stiftung, zu welcher das Präsentationsrecht dem hiesigen fürstbischösiichcn Drdinariat zusteht, k^nn nach zurückgelegten Gymnasialstudien nur noch in der Theologie genossen werden. 2. Die von Michael Deschmann unterm ^- August l83l engeordncte Stiftung jahrl. ^^ fl. CM., zu deren Genusse Studirende aus z dos Stifters Verwandtschaft, hernach jene der Josef« Deschmann, gebornen Langenholz, endlich in Ermanglung auch solcher, jene aus de.-Pfarre Radmcmndsorf berufen sind. Diese Wüstung kann in jeder Studien-Abtheilung Ze-lwssen werden und daö Präscntationsrechl steht dem hochw. Domkapitel in Laibach zu. 3. Die von Jakob Anton Fanzoi laut Testamentes vom I. Februar l7l)5 erachtete Stiftung jä'hrl. 38 fl. Diest kann in allen Btudienabtheilungen bis Zur Vollendung der Studien genossen werdm, und ist für arme Stlldircndc vom Bürger- oder Bauernstände in Kram überhaupt bestimmt. Das Verleihung recht übt die Landesregierung aus. 4. Das von Benjamin Iellouscheg Ritter v. Fichtenau unterm 9. Juli l^Itt errichtete Stipendium jahrl. i2 si. EM. Dasselbe kann, von den Normalklassen angefangen, in allen Studienaothcilungen genossen Werden und zum Genusse desselben sind vorzugsweise Studirende aus des Stifters Verwandtschaft, unter denen der Aermste den Vorzug haben soll, und in Ermanglung solcher, auch wohlgesittete Iünalmae aus der Stadt Neustadtl berufen. Das Prasentationsrecht zu demselben hat d/r Aelteste der stifterischen Familie, derzeit Herr Josef Iellouschcg Ritter v. Fichtcnau, gemeinschaftlich mit dem Probstcn oder Vorsteher des Kollegialkapitels zu Neustadtl auszuüben, !>. Das von Felix Karl Marquis cl^ (xu-/llm^' l^eorns unterm l. Mai !O5tt errich. t"e Stipendium pr. 50 si. Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Fraslau, Valentin Kuß, unterm 29. Juni l?29 errichteten Stiftung der erste und zweite Platz,! jeder mit 45 fl. :i2 kr. (5. M.. auf deren Genuß studierende Anverwandte des Stifters vor Allen den Vorzug haben. ^ In Ermanglung von Anverwandten des! Stifters sind zum Genusse des ersten Sciftungs-! Platzes Studierende, dte von, der Stadt Stem gebürtig sind, berufen. Auf den zweiten Platz haben aber in Ermanglung von Anverwandten des Stifters Stu- i dierende aus der Pfarre Laufen in Stciermark und in Abgang solcher, die aus der Pfarre Fraslau in Smerma^k, nr.d endlich substitute! risch die aus der Pfarr Stein Anspruch. Diese zwei Stiftungsplätze können jedoch nur von der l. bis zur Vollendung der <5. Gymnasialklasse genossen werden und der Stiftlmg ist verpflichtet, an Mittwochen und Samstagen für daö Seelenheil des Stifters die h. Messe zu hören und einen Theil des Rosenkranzes mit der Lauretanischcn Litanei zu beten. Das Präsentationsrecht zu dem ersten Stiftplatze steht dem Stadtpfarrer zu Stein und zu dem zweiten nach Umständen dem Pfarrer zu Laufen oder Fraslau in Steiermark zu. ll. Bei der von der Frau Katharina Freiin von Lichtenthurn, geb. Machkot, errichteten Stiftung der erste und zweite Platz, jeder mit dem jährlichen Erträgnisse von !lU si. M kr, C. M. Zum Genusse dieser Stipcndiumsplätze sind vor Allen mchtvermöglichc Blutsverwandte der Stiftcrin, von der zweiten Normalklasse angefangen bis zur Vollendung der Studien und nach diesen noch durch ein'Jahr, wenn sie sich über die zweckmäßige Verwendung der Zelt aus-zliweisen vermögen, in Abgang solcher aber arme, gutgesittett' und gut studierendc Jünglinge aus der Vorstadtpfarre St. Peter in Laibach, nach Maßgabe ihrer Vorzugc in Sitten und Studien, mit Ausschluß jedoch der Kinder von Beamten, berufen. Das Verleihungsrccht steht der k> k. Landesregierung zu. lü. Bei der von Christoph Plankelli vermöge Testamentes vom 2tt. Jänner !78ti rr-richteten Stiftung der erste Platz pr. 3tt fl. (5. M. -— Zum Genusse derselben sind befuftn studierend? Bü'rgerssöhne von Stein und in de-rcn Ermanglung jene von Laibach; — jedoch darf dieses Stipendium nur vom erreichten lll. bis zurückgelegten l7. 'Altersjahre genossen werden. Das Verleihungsrechi stcht der k. k. Landesregierung zu. :3. Die vom Priester Thomas PokluFc^ errichtete Stiftung pr. 2l fl., zu deren Genuß vor Allem Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berufen sind. , . Dieselbe kann bloß bis zur Volley bung der Gpmncsiülstudien genossen werden/und nur dann, wenn kein anderer bedürftiger Studierender aus des Stifters Verwandtschaft vorhanden ist, kann der Genuß der Stiftung dem Snftlinge bis zur Vollendung sämmtlicher Stu' oien belassen werden, — Unter mehreren Anverwandten entscheidet der nähere Verwandt-schastsgrad. In Ermanglung der Verwandten haben arme Studierende aus dcr Pfarr Obe^görjach hierauf den Anspruch, sind jedoch gehalten, im ! Falle ein stiftungsfähiger Verwandter vorkommt, demselben zu weichen. — Sollten sich um dieses Stipendium nur zwei Bewerber mit gleicher Qualifikation und bezüglich der Verwandten im gleichen Verwandtschaftsgrade meldcn, so haben sie die Stiftung zu gleichen Theilen zu genießen. Das Prasentationsrecht steht den Anver-wandten des Stifters und^ in bestimmten Fäl^ len dem jeweiligen Pfarrer und Kaplane m Ooergörjach zu. 14. Bei der von Anton Raab errichteten l. Stiftung der erste Platz pr. W si. C. M., welche für Studierende Bürgersföhne von Lai-bach auf drei Jahre, d. i, von der 4. biö Beendigung drr 6. Gymnasialklasse bestimmt ist. Daö Prä>entütl0nsrecht steht dem Laibacher Stadtmagistratt zu. 15. Die von Anton Raaö Errichtete ll. Stiftung pr. l«7 fl. E. M., welchs nur für studierende aus des Stifters, oder dessen Gattin Verwandt,chaft b-stimmt ist, und so lange genossen werden kunn, bis der Stiftling zu Folge seiner Studien in cinen geistlichen Orden treten oder Weltpriester werden kann. Das Prasentanonsrecht zu derselben steht dem Stadtmagistrate in Laibach zu. ltt. Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Kostel Lorenz Raczky unterm 27. Februar 1805 errichteten Stiftung der ?. Platz pr. 4l ft. CM-, aufweichen bloß studirende Anverwandte des Stifters, von denen jener der männlichen Linie mit dem Zunamen Raczky den Vorzug hat, Anspruch machen können. Der Genuß des Stipendiums ist, von den Normalschulen an, auf keine Studisn-Abthei-lung beschränkt und daö Präsentationsrecht steht dem Pfarrer zu Faka bei Kostel zu. 17. Bei der vom verstorbenen Herrn Bischof von Trieft, Matthäus Raunicher, errichteten Stiftung zwei Plätze mit je 80 fi. CM. Ans den Genuß dieser Stiftung haben Studenten aus der stifterische,,, vate, lichen und mütterlichen Anverwandtschaft nicht so sehr nach dem näheren oder entfernter« Verwandtschaftsgrade, als mit Rücksicht auf Talent, wissenschaftlichen Fortgang und lodenswerthe Sitten den nächsten Anspruch. ^In. Ermanglung dieser haven den nächsten Anspruch darauf Studenten aus dem Markte Watsch^ so zwar, daß ein in jeder Hinsicht ausgezeichneter Student d?ß Marktes selbst wirklich anverwandten, aber schwachen Schülern vorgezogen werden kann. Sind keine Geeigneten dieser beiden Kategorien vorhanden, so können Schüler aus der Pfarre Watsch, mit Einschluß ^ daraus ^M- ^^2i5"» Untertanen dcs Graf 88? Lamberg'schen Kanonikatcs in Laibach und end-s lich Krams. Smdirende überhaupt zum Genusse dieses Stipendiums berufen werden. Das Prasentationsrecht steht deml öaibacher fürstb. Ordinariate zu. - - 18. Das von Johann Markus Anton Freiherrn v. Rosetti, gewesenem Bischof von Pedcna,^Mrmöge Testamentes vom 3!. Oktober !69l'errichtete Sttpendiu.n pr. 2! si. (ZM., zu dessen auf dic sechs erste»' Gymnasialklassen in Laidach beschränkten Genusse erme, gut stu-dirende Jünglinge überhaupt berufen sind. Das Verleihungsrecht uvt nur die Landesregierung anZ. 19. Bei der von Adam Schager laut Urkunde ddo. Laibach am 28. Februar 1732 angeordneten Stiftung der l. Platz mit 4:5 fl. ^8 kr.'^CMi/ wetche von dem' Gymnasium an, nur so Laibach studirt, genossen werden kann. Auf dieselbe haben vob AÜM Anspruch die Tlgna^en, d'e den Nanien Schager führen und dem Stifter blutsverwandt sind, :mttr mehreren Agnaten haben die näheren Verwandten und bei "gleichen Verwandtschaftsgraden die zum Studiren tauglicher« und an Jahren ältern den Borzug; bei Abgang der den Namen Schagcr führenden Anverwandten aber die Kognaten, die dem Stifter in weiblicher Linic verwandt sind; jedoch haben die Kognaten immer den sich etwa meldenden Agnaten dcu Platz zu räumen, und bei Ermanglung der Anverwandten die Söhne armer Bürger aus der Stadt Stein. Das Prasentationsrecht steht dem Aeltesten aus der Schager'schen Abstammung, und in Ermanglung des Schager'schen Stammes dem jeweiligen Stavtpfarrer in Stein zu. ' " 20. Bei der von Adam Schuppe, gewesenen Pfarrer in Sagor, unterm AÜ. August 5675 errichteten Stiftung der erste und zweite Platz, jeder zu !9 si. 5U kr CM., deren Genuß für Studirende aus des Stifters Verwandtschaft und in deren Ermanglung für Studenten aus Stein bestimmt und auf keine Studienabtheilung beschränkt ist. Das Präsentationsrecht steht der Stadtgemeinde in Stein zu. 7: 2^l^ Die Andreas Schurbi'sche Stiftung A. 2tz hl. CM., auf deren Genuß bloß Studirende aus den drei Familien, deren Repräsentanten und nächsten Anverwandten des Stifters Andreas Schurbt, Mathias Sluga und Michael Walipttizh bei Stein sind, Anspruch haben. ,.. "" - ' ^' ' - ^ ' Dieseibe kaNl Migens 1» allen Studicn-abtheilungen genossen werden. 22. Bei der vom Priester Christof Skofiz errichteten Stiftung der erste Platz, im derma-ligen Iahresertrage pr «3 fl. 3« kt., zu deren Genuß Studirende überhaupt "berufen sind. Das Prasentationsrecht steht dem jeweiligen Herrn Fürstbischöfe von Laibach zu. . 23. Bei der von Friedrich Skervin unterm 6. August 171« erreichten Stiftung der zweite Platz mit jährlichen 5tt fl. CM. Zum Genusse dieser Stiftung, welcher erst in den Gymnasialstudien beginnen kann und auf die Dauer von 6 Jahren beschränkt ist, sind vorzugsweise Studirende aus des Stifters Verwandtschaft uud in deren Ermanglung solche berufen, die in der Stadt Stein geboren sind. Das Prafentationörecht zu derselben gebührt dem Aeltcsten der Menschen Anverwandten und wird dermalen vom Herrn Augustin Vidiz, k. k. Zahlmeister in Prag, ausgeübt. 24- Das vom gewesenen Pfarrer zu St. Johann am Draufeldc bei Marburg, Jakob Stancha, unterm 29. April 1711« angeordnete Stipendium jährlicher 46 fl. CM.,' welches von den Gymnasialstudien angefangen, in allen Studienabthcilungcn, jedoch nur durch l5 Ichre genossen werden kann. Dasselbe ist vorzugsweise für Studirende aus des Sttfterö Verwandtschaft, in deren Ermanglung aber für jene bestimmt, welche aus der Pfarre Tscher-nembl und dann auö den benachbarten Pfaden gebürtig sind. Das Prasentationsrecht zu denselben gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Tscherncmbl. 25. Bei der Thalnitscheo von 'T'halberg'-schen Stiftung der zweite Platz im jährlichen Ertrage von l2<> fl. CM. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen,, die von der Schwester des Stifters abstammen,, in deren Ermanglung sodann auch andere arme Studirende überhaupt. 26. Bei der Stiftung Unbekannt i der neu kreirte zweite Stiftungb/catz pr. Al st. Znm Genusse d'cscö Stiftungsplatzes sind arme Studierende zu Laibach überhaupt, berufen. Das Verleihungörccht steht der Landesregierung zu. 27. Das vom hiesigen Bürger Iobst Weber errichtete Stipendium pr. 66 st. C. M., welches von einem gut studierenden Laibacher Bürgerösohne durch dr^i Jahre, und zwar von der 4. bis Vollendung der tt. Gymnasialklasse genossen werden kann. Das Prasentationsrecht übt der hiesige Stadtmagistrat aus. 28. Das von Friedrich Weitenhiller, errichtete, und für einen armen, gut studierenden Schüler der 6. Gymnasialklasse bestimmte Stipendium pr. 5U ft. Das Präsentationsrecht übt der bevollmächtigte Weitenhiller'sche Patronatsreprüsentant Herr Josef Aichholzer, Handelsmann in Laibach, aus. 29. Bei der vom hochw. Herrn Fürstbischöfe von Laibach, Anton Alois Wolf, unterm l. Februar 1844 errichteten Sttftung dec erste Platz jährlicher 8l fl, C. M. Zum Genusse dieser Stiftung sind berufen Studierende: aus der Bergstadtpfarre Idria gebürtige arme Jünglinge, welche vermög ihrer vorzüglichen Geistesfähigkeiten, vermög ihrer guten Verwendung . und Moralität zu guten Hoffnungen für die Zukunft berechtigen, deren Aeltern, wenn sie^solche noch haben, vermögenslos und arm sind und sich nicht etwa aus der Bergstadtpfarre wegbegebcn und anderswo bleibend niedergelassen haben. In Ermanglung dergestalt qualisizirter, aus der Stadtpfarre Idria gebürtiger Jünglinge haben auf dieses Stipendium arme, aber gut gesittete und gut studierende Söhne der Besitzer solcher gewesenen Rustikalrealitäten, die zu den bestandenen Laibacher Wsthumöherrschaften Pfalz Laibach und Görtschach gehören, Anspruch, Dieses Stipendium kann von den Gymna-sialsludicn angefangen bis zur Vollendung deö vom Stiftlinge freigewählten Berufsstudiums genossen werden, und das Verleihungsrecht übt der noch lebende Herr Stifter selbst aus., M. Das vom gewesenen Pfarrer zu Pöl-land, Georg Zeiser, unterm 3. Mai l«Ol, errichtete Stipendium jahrlicher 2.t fl. ö6 kr. C. M. Dasselbe ist bestimmr für einen in dem Dekanate Gottschee, vorzüglich aber im Gebiete der ehemaligen Herrschaft Pölland gebürtigen, wohlgesitteten und gut studierenden armen Jüngling, und kann bis zur Vollendung der Studien genossen werden. Daö Prasentationsrecht steht der Inhabung der Herrschaft Holland zu. Jene Studicende, welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, Armuths- und Impftmgs-zeugniffen, dann mit dem Schulzeugnizse von den beiden Semestern des verflossenen Studienjahres 3857, und wenn sie das Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, auch mit dem legalen Stammbaum und andern Dokumenten belegten Gc-suche, und zwar bezüglich der unter Post Nr. !, 2, 7, 17, 22/2.-, und 2i3 bekannten, unmittelbar beim hiesigen fürstbischo'flichen Ordinariate, bezüglich der übrigen aber im Wege der vorgesetzten Studien - Direktion bis 2i>. Dezember l. I. bei dieser Landesregierung zu überreichen. Jene, welche sich um mehrere Stipendien bewerben, haben zwar für jede Stiftung ein abgesondert.^ Gesuch zu überreichen, indem die für mehrere Stipendien zugleich lautenden Gesuche nicht berücksichtigt werden, können jedoch dle vorgeschriebenen Behelfe nur einem Gchlche beilegen und in den übrigen sich bloß darauf beziehen, K. k. Landesregierung für Kram Laidach am 6. November «857. Z?7l3^"^"'(l) Nr. ,9275. Konkurs-Ausschreibung einer Rcvisions-Assistsntenstelle bei dcr technischen Rechnungs-Abtheilung der 3andes-Bau.Direktion in Laib ach. Bei der technischen Rechnungs-Abtheilung der Landes-Bau-Direktion m Laibach ist eine Revisionö-Assistentenstelle mit dem Gehalte jährl. wl» fl, zu besehen, wozu der Konkurs bis 2tt. Dezember «85,7 ausgeschrieben wird. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit den gehörigen Behelfen innerhalb des obigen Termines und zwar, wenn sie schon im Staatsdienste stehen, im ämtlichen Wege, sonst aber unmittelbar beim Vorstände der gedachten Rech-nungs-Abtheilung einzubringen und zugleich anzugeben, ob sie mit einem Bau- oder Rech-nungsbeamten in Krain verwandt oder verschwägert sind, Wien am l2. November !857. Z 2> besetzen, ' Bcwi>l'b.'r haden ihre Gesuch? bmm'n vier Woche,i, vom Tac,e der drillen Einschaltung der c;egenwarligc«i Kundmachung in d,r Wiener Zci-lkli^ im vol!,^schrieb^ncn Wege bei dem Präsidium der k. k. Kl.isgerichte zu Wloß - Becsknek und Ncnsah oder becäi Vmstande d<6 Bezirköamlcö WMchstz zu überreichen. ,H!^ M''. banat. Ohttlandesgerichts - Prä- ^'sibwn'z Temesvar am 13. November 1857. Z" 2«»^ I(l) ^"" """Nl^ l555. G d i 5 t. Vo'n k. f. Kt'isg^ichcc in Neussadcl wl^d i)l>Mic kund gcmscht: Es sei über Al.suchen drö >t aus . . . ^ ^ . . j<»(MU si. uild das e'^'ilsrdige, in dcr deutschen ^asse büd Konsk. Nr. 138 gelegene Haus aus.........45,tt st. geschätzt. D>e Gchatzunq, die H2'.>scr!)eschreidung uno die Llzltanonöbediciqnlsse kö,tini cinqicten clste» Feilbietliüg d.r, dcm ^slztcrn ^' hörig«-» , im Gruiidbuche Gallllifclls 5»>k Ull'. '^r. 54 oorkommcndlli Rcülität sich klin Kaufiustic,cr gc^ ineldet hat, dahcr zi^ der auf drt> i2. D^e«'-' l. I. l.ngeordnctcn zweiten Fcilbi^ungs^igsalilln^ geschritten werden wiid. K. k. Brzi,tsc,mt Ks^inburc,, als Wcncht, am ^ ' lü. i'iovimbcr 1857.