XVIII. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule HVCarlDTJ-rg. Veröffentlicht von der Direetion am Schlüsse des Studienjahres Inhalt. 1. Nochmals die Reisereelmungen Wollgers von Ellenbrechtskirclien. < Zugleich ein Beitrag zur Waltherfrage. Von Prof. Anton Nagele. tä. Sehulnachricliten. Vom Director. Verlag der k. k. Oterreaischule. Druck von Ed. .Tanscbitz Nfgr. (L. Kralik) in Marburg a.D. tftlö UIO UllüUUJllllllllglll IIUIIgDIU IUII iillUUJIUjIllO (Zugleich ein Beitrag zur Waltherfrage.) Von Prof. Anton Nagele. Mit welchem Eifer forschte man seit langem nach dem urkundlichen „Walther von der Vogelweide“ — endlich ward die Sehnsucht erfüllt. Prof. A. Wolf in Udine fand in den Ostertagen des Jahres 1874 im Communal-Archiv in Cividale eine Serie von Pergamentblättern, Ueiserechnungen enthaltend, darunter auch eine Ausgabe für den berühmten Sänger. Der Fund wurde allenthalben mit Jubel begriisst — leider kam aber die Herausgabe der Pergamentblätter in keine glückliche Hand und vergellte manchem die Freude über den Fund, denn sie wurde in einer Art ausgeführt, die es ganz ausgeschlossen erscheinen lässt, dass Itegierungsrath Ignaz Vincenz Zingerle dabei, wie man aus einer Schlussstelle des Vorwortes folgern könnte, die wesentliche Förderung der „Herren Hofrath Prof. Dr. Ficker, Prof. Dr. Alfons Huber und Prof. Dr. Stumpf-Brentano“ erfuhr. Es ergibt sich dies, abgesehen von vielen ändern Dingen, insbesondere der Anordnung der einzelnen Partien der Ueiserechnungen, schon aus dem einen Umstande, dass die Einleitung einen Satz enthält, der an Originalität wenig zu wünschen übrig lässt: „Da dies (die Schenkung des Pelzkleides) am 12. November geschah (S. 14) und Wolfger durchweg nur als Bischol in unsern Aufzeichnungen erscheint, muss dies vor dem Jahre 1204 also 1203 geschehen sein.“ Prof. Winkelinann brachte gegenüber Zingerle’s durch nichts begründete, sondern einfach hingestellte Hypothese, es sei das Jahr 1203 als das Jahr der Schenkung anzusehen, in der „Germania“ XXIII, 236 fg. die Verumthung zum Ausdrucke, dass das fragliche Jahr nicht 1203 sondern 1199 sei, eine Vermuthung, die er auch durch einleuchtende Gründe stichhältig zu machen versuchte. Zingerle’s Hypothese dagegen erfuhr zunächst im Lit. Centralblatt 1877 Nr. 20, S. G54 fg. eine vorläufige Begründung durch Dr. F. Zarncke, die dieser in der „Waltherfrage“ nicht minder wie in der „Nibelungenfrage“ hochverdiente Forscher in den Berichten der k. sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, philolog.-historische Klasse ddto. 13. März 1878 erweiterte und vertiefte. Ich selbst habe dann „Germania“ XXlVv p. 392 fg. gegen Zarncke die Ansicht Winkelmann’s festzuhalten und zu vertheidigen gesucht, wogegen Zarncke in einer neuerlichen Erörterung der Frage in derselben Zeitschrift für die Blätter der Ueiserechnungen 1V--VIII das Jahr 1204 zweifellos als Entstehungsjahr feststellte, ohne jedoch dadurch für die Blätter I—III das Jahr 1203 als solches definitiv gewinnen zu können. So blieb die Sache unentschieden bis auf das Erscheinen der Monographie Pani Kalkoffs: Wolfger von Passau 1191—121)4. Eine Untersuchung über den historischen Wert seiner „Reiserechnungen“ nebst einem Beitrag zur Walther-Chronologie. Weimar, Hermann Böcklau, 1882. Die Kritik der „Reiserechnungen“ trat mit der Abhandlung Kalkoffs in ein neues Stadium, aber in kein günstiges; denn Kalkoff bietet an Stelle ruhiger und nüchterner Abwägung und Ausnützung des in den ,Reiserech-nungen“ gebotenen, historischen Materials eine von einer ausschweifenden Phantasie unterstützte Combination. Wenn man Geschichte schreiben und nicht lediglich fabricieren will, so muss man sich doch an die Thatsaehen halten und auch mit der Armut der vorhandenen Thatsaehen rechnen. Was Kalkoff geleistet hat, ist lediglich hyperkritische Grossthuerei. Damit lass es sich aber aucli leicht vereinigen, dass Kalkoff die gewöhnlichsten Dinge nicht weiss, denn was soll es auch heissen, wenn er beispielsweise S. 141 ad a. 1206 zweimal eine Botschaft an Herzog Ulrich nach Villach abgehen lässt. Und er, der sich doch in die subtilsten Combinationen verirrt, hätte doch wohl auch den Gedanken erreichen können, dass das iMoederndorf, das auf Blatt IX und X der „Reiserechnungen11 angegeben ist und im Zusammenhang mit Klagenfurt und St. Veit geuannt wird, doch unmöglich das im fernen und bei dieser Jahreszeit (Jänner) schwer zugänglichen Gailthal gelegene sein kann, da dasselbe ja doch auch als Haupt- und Zwischenstation Villach, die Residenz des Herzogs, wohin mehrfach Botschaften abgehen, zur Voraussetzung hat, sondern ganz unbezweifelbar das Möderndorf im Zollfelde zwischen Maria-Saal und Tanzenberg, mit einem Schloss und einem lustigen Wald, wie es bei J. W. Freih. v. Valvasor Topogr. Archiducatus Carinthiae etc. Nürnberg 1G88, heisst. Kalkoff würde auch, hätte ihn die Phantasie nicht allzuhitzig fortgerissen, leicht haben linden können, dass nach seiner Auffassung statt der auf Blatt IX (R. R. 60, Z. 3 v. u.) bemerkten XII vices prandiorum, deren 14 herauskommen mussten. Er sagt nämlich p. 140: „Der Herr wird am 19. erst Nachmittags angekommen sein, so dass für diesen Tag auch nur ein prandium in Ansatz zu bringen ist.“ Ferners „man rechnete ab post prandium, nach der ersten Mahlzeit am 2(i. Jänner vor dem Aufbruch nach Möderndorf“ (wie sich Kalkoff die Zurücklegung des Weges von Klagenfurt nach Möderndorf im Gailthale an einem Nachmittage dachte, davon sagt er leider nichts und doch muss er sich die Sache an einem Nachmittage gedacht haben!). Darnach entfallen auf den 19. und 26. Januar je ein prandium, auf den 20., 21., 22., 23., 24. u. 25. Januar je zwei praudia. Mau sieht, auch Kalkoff ist der Kunst des Addierens, die er als höhere, finanzielle Technik den Schreibern von Blatt IX und X im Gegensatz zu Blatt I—VIII zuschreibt, nur in sehr geringem Grade mächtig. Trotzdem nun aber Kalkoff die XII vices prandiorum unrichtig gezählt hat, so möchte ich doch auch mit Rücksicht auf die VII noctes, die an der nämlichen Stelle erwähnt werden, es als Zweifellos betrachten, dass der auf Blatt IX erwähnte Donnerstag der 26. Januar war und dass mit Rücksicht auf das dort ausgewiesene, längere Verweilen des „dominus“ in Kärnten im Zusammenhalt mit der urkundlich sichergestellten Thätigkeit Wolfger’s in Kärnten in den ersten Monaten des Jahres 1206 dieses Jahr vor dem Jahre 1212 den Vorzug verdient. Wogegen ich mich aber ganz entschieden aussprechen muss, ist die völlig willkürliche Behauptung Kalkoffs, dass post prandium am 26. Januar abgerechnet wurde. Das steht nicht nur nicht auf Blatt IX, wo es doch stehen müsste, sondern das gerade Gegentheil lässt sich unschwer und ohne Hyperkritik feststellen Blatt IX und X sind überhaupt keine Reiserechnungen im gewöhnlichen Sinne, sondern sie sind Kostenüberschläge oder Gesammt-Expensarien, die nicht gleichzeitig mit dem Auflauf der Kosten, sondern nachträglich zusammengestellt wurden. Ganz ausgesprochen tritt uns dieser Charakter auf Blatt IX entgegen, während Blatt X ausser diesen auf das tägliche Leben bezüglichen Expensen noch Einzelausgaben für Kleider, Botenlohn, Geschenke etc. enthält. Dass sich nach dem oben bemerkten Hinweis auf den Umstand, dass das auf Blatt IX und X erwähnte Möderndorf zwischen Klagenfurt und St. Veit, nicht aber im Gailthal zu suchen ist, die so zuversichtliche Erklärung Kalkoffs, die er dem michsenarius (R. R. 62. 22) angedeihen lässt, wornach es der Pfarrer von Mitschig, „dem dicht bei Mederendorf gelegenen Orte, in dessen Pfarrei also die Jagd abgehalten wurde“, war, als völlig unrichtig herausstellt, ist selbstverständlich. Merkwürdig bleibt übrigens dieser michsenarius doch! Sollte er am Ende mit dem Streite Zusammenhängen, den der Patriarch Wolfger mittelst Urkunde vom 23. Februar 1206 (Ankershofen, Arch f. ö. G. A. XXI, 178) zum Austrag brachte in Betreff der Kapelle Möchling an der Drau? Merkwürdig ist auch die Consequenz Kalkoffs in folgendem Punkte. Sowohl S. 34 als S. 139 seiner Schrift hebt Kalkoff mit der ihm eigenen Entschiedenheit hervor, dass Blatt IX und X von italienischen Klerikern herrühren, dabei behauptet er aber wieder S. 142, dass um 1211 ein Pirus als Chorherr von Cividale erscheint — er nimmt dann weiter an, auf eine Hypothese kommt es Herrn Kalkoff niemals an, dass dieser Pirus eigentlich Leo Pirus geheissen habe — und dass sein Name i. e. sein eigentlicher Name in Leupherus germanisiert worden sei. Wenn Kalkoff dann weiter den Schreiber von Blatt X dem von Blatt IX überordnet, so ist das wiederum eine durch nichts beglaubigte Ver-muthung, wie alle übrigen, die sich auf die Charakterisierung und Rangordnung der noch auf diesen Blättern genannten Personen vorfinden und auf die ich nicht weiter eingehe. Als zweifellos erscheint mir gegenüber den vagen Hypothesen Kalkoffs, dass der Schreiber von Blatt IX sich in der unmittelbaren Umgebung des „dominus“ befand, während die auf Blatt X ver-zeichnete Gesellschaft erst zum dominus in Klagenfurt stiess, nachdem sie 9 Wochen in Mederndorf und 3 Wochen und 4 Tage in St. Veit gewesen waren, d. i bis inclusive 18. Januar. Am 19. Januar trafen sie in Klagenfurt ein und es wurden sodann die Rechnungen dem Cassameister des „dominus“ vorgelegt. Der dominus selbst wird auf Blatt X nur da erwähnt, wo seine Ankunft bezeichnet wird, eine Ausgabe für denselben findet sich nicht. Auf Blatt IX kommen dann noch zu den anfangs ausgewiesenen Kosten für den „dominus“ und sein Gefolge, Nachträge und zwar für 8 Jäger, die vom 5. bis 19. Jänner in Mederndorf weilten, während die andere Gesellschaft sich in St. Veit aufhielt und dann noch 2 Guthaben, wovon das eine von Lant-schad, das andere von Sifridus cocus und Ortilinus, servus domini Heinrici notarii, das eine für 6, das andere für 3 Wochen erhoben werden, sie waren wahrscheinlich also mit Hinblick auf die 9 Wochen, die die Jagdgesellschaft von Blatt X in Mederndorf zubrachte, beim Aufenthalte dortselbst erwachsen. Dass der „dominus“ von Klagenfurt nach Mederndorf gieng, erhellt aus Blatt IX nicht. Der von Kalkoff S. 1-13 bemerkte Unterschied zwischen Blatt IX und X. wornach ersteres septimana, letzteres ebedomas gebraucht, lässt sich nicht durch die grössere Gelehrsamkeit, über die der Schreiber des letzteren verfügt, erklären, sondern dadurch, dass der Schreiber von Blatt IX eben ein Kleriker, der vou Blatt X etwa ein Kanzleibediensteter weltlichen Standes war, der ganz gut in der Technik des Umrechnens von Geld auf Getreide und umgekehrt den Rechner von Blatt IX überboten haben mag, ohne dass deshalb gefolgert zu werden braucht, dass er ihm an Rang überlegen war. Die Bezeichnung von Blatt IX auf der Rückseite: „Veuiente domino ad Clagefurt in vigilia“ deutet auch darauf hin, dass Blatt IX als Hauptblatt, Blatt X als Beilage zu betrachten ist, was sich aus den obenerwähnten Nachträgen auf Blatt IX gegenüber Blatt X ableiten lässt. Die Alt und Weise, wie Kalkoff mit den sehr mageren Notizen, die Blatt IX und X boten, umgesprungen ist, um das herauszubringen, was er haben wollte, liefert den Gradmesser für den Wert seiner Combinationen in Bezug auf die ändern Blätter der Reiserechnungen und aus diesem Grunde wurde hier den beiden sonst belanglosen Blättern eine grössere Aufmerksamkeit geschenkt. Aber auch Kalkoff musste einräumen, dass Blatt IX und X nicht unmittelbar au die anderen Blätter anschliessen und es entfällt hie-mit ein schwerwiegendes Moment für die Annahme, dass dieser Fall in Bezug auf die Zusammengehörigkeit vou Blatt I—III und Blatt IV—VIII vorhanden sei, um so mehr, als zwischen der erstem und der letztem Blättergruppe hinsichtlich der äussern Anordnung auffällige Unterschiede obwalten. Nach allem, was man sieht, kommt man zur Annahme, dass die Blätter nicht an und für sich in ihrer Eigenschaft als Cassabuchbestand-theile, sondern durch das Verhältnis, in dem sie zu einer und derselben Persönlichkeit stehen, auf solche Weise zusammengekommen sind, einer Persönlichkeit, die jedenfalls durch mehrere Jahre in der unmittelbaren Umgebung des Bischofs-Patriarchen sich befand, eine Annahme, die es dann freilich nicht begünstigt, zu denken, dass mit Hinblick auch auf Blatt IX und X, Blatt I—III und IV—VIII chronologisch eng znsammengehören müssen. Für die Blätter IV—VII hat Zarnoke das Jahr 1204 als Entstehungsjahr erwiesen und es haben die Ausführungen Kalkoffs, wenn man nicht gewillt ist, mehr oder minder extravagante Combinationen historischen That- suchen gleichzuhalten, zu diesem Thema keinen weitern Wert. Kür die Waltherfrage sind die Blätter IV—VIII in dem Kalle völlig gleichgiltig, wenn sich keine Riickbeziehung, kein innerer oder äusserer Zusammenhang zu Bl. I—111 ergibt. Und in der That existiert eine derartige Bezugnahme von IV—VIII zu I—III ebensowenig, wie zwischen IX—X zu einer dieser beiden Partien der „Reiserechnungen“. Dass Blatt IV - VIII aber zusammengehören, ist durch den Inhalt dieser Blätter völlig zweifellos. Dass Blatt 1 111 zu- sammengehörig sind, ergibt sich aus den übereinstimmenden Rechnungen auf Blatt I und II und aus der Notiz auf Blatt 111, S. 23.22 verglichen mit Blatt 11, S. 1 4,i5-j«. Kerners sieht man leicht, dass Bl. II zu einem Theil Notizen enthält, die in eine spätere Zeit fallen, als jene, bezüglich welcher Blatt I und II übereinstimmen. Dabei ist es selbstverständlich, dass Bl. III Aufzeichnungen aus noch späterer Zeit als die originelle Partie auf Blatt II enthält, oder eventuell Nachträge zu Bl. 11. Ein solcher Nachtrag zeigt sich schon durch die ganz eigentümliche Datierung S 23,17 fg., wo es heisst: In illa septimaua, in qua fuit festum Sebastiani, apud Novum Castrum, die einen vollen Gegensatz zu der genauen Datierung bildet, mit der das Blatt eröffnet wird. Wahrscheinlich wurde die Notierung der S. 23,17 fg. vorfind-licheu Angaben tief unten auf dem Blatte gemacht, ehe noch sonst etwas auf demselben verzeichnet war. Als dann die Rechnungen S. 22,3 fg. bis 23,B fg., die von der Spitze d'S Blattes an liefen, verzeichuet wurden, war der Raum in solcher Weise beengt dass die S. 23,«_i6 vorliegenden Notizen in engern Zeilen und kleiner Schrift ihre Kixierung finden mussten. Denn S. 23,0 fg. und 17 fg. als eine ohne Weiters sich an S. 22.a—23.- anschliessende Partie zu betrachten und die Datierung S. 23,17 in Zusammenhang mit der das Platt II einleitenden Datierung zu bringen, muss nacli allen Regeln historischer Kritik abgelehnt werden. Es ergibt sich daraus zweifellos als Lösung der Datierung: In sabbato octava sancti Johannis der 1. Juli 1200. Und nun zu Kalkoff! S. 38 polemisiert er in ganz zweckloser Weise gegen Winkelmann und nimmt an, was bei Winkelmann nirgends ersichtlich wird, dass er sich die österreichische Reise auf die im Blatt III gegebenen folgend gedacht habe, was durchaus nicht nothwendig, ja nicht einmal wahrscheinlich ist, sie kann ebenso gut vorangegangen sein. Alle weitere Ausführungen auf S 38 und im ersten Absatz von S. 39 sind müssiges und völlig belangloses Gerede, das daher nicht weiter zu berücksichtigen ist. Nur auf einen Punkt möchte ich aufmerksam machen, nämlich auf die Notiz, womach Wolfger am 24. Juni 1203 in Gott weih urkundete. Setzen wir den Kall, es hätten die „Rechnungen“ nicht die bequeme Datierung: Ju die sancti Mauritii, so wäre gleich jemand bei der Hand und würde behaupten, die betreffenden Ausgaben, resp. Einnahmen sind offenbar iu der Zeit des 24. Juni gemacht worden. Man darf daher nicht gerade darauf loscombinieren, da ja Wolfger, soweit wir bei dem „elenden, urkundlichen Material“, das uns zu Gebote steht, urtheilen können, sehr häufig in Oesterreich reiste. Der zweitu Absatz auf S. 39 in K alko Hs Monographie ist nach unsern Ausführungen bezüglich der Datierung von §. 23,17 mit Rücksicht auf S. 22,;j völlig belanglos. Kalkoff sagt dann: „Dass wir den 31. März als das letzte Datum der in II aufgeführten Reise an die ungarische Grenze anzunehmen haben, das dürfte für den Unbefangenen schon daraus hervorgehen, dass die Blätter der italienischen Reise (IV. V.) am 1. April in Neustadt, also gerade eine Tagreise von Kroissenbrunn, jenem Grenzorte an der Donau, der letzten Station in Blatt II (nicht III) einsetzen.“ Der circulus vitiosus, der da in breitspuriger Weise zurechtgelegt ist, wird leicht ersichtlich. Weil Blatt IV und V mit dem 1. April beginnen, muss die Reise auf Blatt II mit dem 31. März abschliessen und weil diese Reise mit dem 31. März abschliesst, gehören Blatt IV und II zusammen. Aber auch Herrn Kalkoff kommt es auf §• 40 etwas bedenklich vor, dass für die Aufzeichnung der Ausgaben der italienischen Reise, obwohl Wiener-Neustadt noch nicht in Italien, sondern nur 1 Tagereise von Kroissenbrunn entfernt liegt und die dieser folgende Reisestatiou Wolfger’s bezeichnet, mit Umgehung des noch bedeutenden freien Raumes auf Blatt II, sowie lila und der völlig unbeschriebenen Seite von IHb ein neues Blatt nahm; doch wozu wäre die historische Schule, wenn es nicht für alles eine Ausrede gäbe. Es kommt ja nicht so sehr auf die Beschaffenheit der Ausrede, sondern nur auf den Grad des Selbstbewustseins an, mit dem sie vorgetragen wird. Und so erfahren wir denn von Herrn Kalkoff, dass deshalb ein neues Pergamentblatt genommen wurde, weil Wolfger beim Verlassen seiner Diözese nicht mehr bei seinen Pfarrern, Klosterleuten und Ministerialen herbergeu konnte und nun alle Bedürfnisse seines Gefolges wie die eigenen aus seiner Tasche bestreiten musste. „Nun findet sich aber auf Blatt IV davon auch nicht eine Spur und selbst die Notiz auf Blatt V, S. 33 ist von Kalkoff in übermässiger und nicht richtiger Weise ausgebeutet worden, wenn Kalkoff a. a. 0 sagt: Man vergleiche nur den Eingang von Blatt V mit den Blättern I—III; jetzt erst beginnen die auf jeder Station wiederkehrenden Ausgaben an die Küche, für Brod, vinum bonum, Futter, Stallung, Hufbeschlag, für Wächter und Wäscherin.“ Die Behauptung Kalkoffs ist im Verfolg der Reise bis Villach eine dreiste Unwahrheit, ebenso soweit sich dieselbe auf Blatt I—III bezieht und es seien zur Behauptung nur einige markante Stellen aus diesen Blättern angeführt. S. 13 (R. R.) 17 fg.: Postea, cum per Wiennam transiremus et episcopus in domo decani pranderet, pro pabulo .ij.den.etc. S. 14,: Lotrici .ij. den. Equis episcopi .viij. den. ad sufferandum S. 14,25: lotrici et pro lieno .vij.den. S. 15,10: (Apud Rez). Ibidem ad coquinam et pauem et pabulum et potum .xij. tal. .lxx. den. minus. (Ein Beweis zugleich, dass der Schreiber von Bl. II auch addieren kann, was Kalkoff gelegentlich anzweifelt). S. 17n: lotrici .vij. den. S. 17,3: Pro sufferando equo episcopi .ij. den. S. 17,21: Post nativitatem apud Engelhardescellam pro vino .Lxiv. den. pro pisce .viij. den. S. 20,10: pro potu et vadio ,vj. sol. longos et ,xj. den. S. 8,(lj: pro expenso et pabulo xr,vij. den. S. 8.1(j: Lotriči .vij. den. S. S..,4 fg.: Auto dederat apudZeizemunimpro bono-vino .lixxxviiij. den. In duas lagenas .viij. dcu. S. 9,a: pro pabulo etc. .x. den. S. 9.4 Lotriči .iij. den. S. 9,J0 : pro pabulo apud Wiennain .iij. den. S. 9,25: pro sufferaudis equis episcopi .viij. den. Lotriči .ij.den. S. 1 : Visinhardo pro vino .xx. den. S. 10,13: Lotriči pro lavando et lieno .vij. den. etc. etc. Zu bemerken ist noch, dass wir allgemeine Ausdrücke linden, z. B. pro omnibus nccessariis, unter deuen auch Ausgaben für obige Zwecke enthalten sein können. Auch die Wächter begegnen uns mehrfach und zwar nicht nur auf der „österreichischen Reise“, die der italienischen vorangieng, sondern auch auf der Rückreise von Güttwcih nach Passau. So sind denu auch hier wieder Kalkoffs Behauptungen, so bestimmt sic vorgetragen wurden, völlig aus der Luft gegriffen und selbst nicht der Schatten eines Beweises — mehr wäre durch diese Sache ohnedies nicht zu erreichen ist für die Erklärung der Thatsache vorhanden, dass, trotzdem die Schreiber, wie uns Kalkoff einmal belehrt, an furchtbarer Pergamentnoth litten, so vielen und so köstlichen Raum unbeachtet liessen. Aber auch die nächstfolgende Behauptung Kalkoffs (S. 40) ist nicht besserer Art: „Man wollte von der ungarischen Grenze aus eine lange und beschwerliche Reise nach dem Süden antreten; daher versahen sich die Chorherrn Normann und Bruder Heinrich schon in Wien mit Sommerfussbekleiduug ; daher wurden kostbillige Einkäufe au Sätteln, Schabraken und Zäumen für Reit- und Saumthiere, an Kleidern und Schuhwerk, au Reisekoffern und Watten gemacht, die schon in Wien begonnen, in Hof an der March und in Neustadt fortgesetzt wurden.“ Wer lacht da nicht? Es sieht gerade so aus, als ob Herr Kalkoft die Absicht hatte, der gelehrten Welt ein X für ein U vorzumachen, namentlich jenem Theile, der den Reiserechnungen kein eingehenderes Studium zugewendet oder wenigstens kein Verständnis abgewonnen hat. Ilerru Dr. Wackernell haben seine Ausführungen jedenfalls rasch überzeugt — nun, der Gelehrte ist Herrn Kalkoft'vollauf vergönnt. Vergleicht man die Ausgaben, die auf S. 21 apud Wiennam und Apud Curiam ausgewiesen sind, mit den Ausgaben, wie sie etwa auf S. 8, 10 und 13 apud Wiennam oder Sanctum Ipolitum angegeben werden, so sieht jeder, der lesen und rechnen kann, wie heillos Herr Kalkoff aufgeschnitten hat. Und überdies muss Kalkoff einräumen, dass ein Theil des apud Wiennam Eingekauften nach Theben, Stopfenreith, Hof a. d. March mitgenommen, hier ergänzt, dann weiter über Wiener-Neustadt, Obersteier und Kärnten geschleppt wurde, um dann, sobald man nach Italien niederstieg, verwendet zu werden. Nein! und abermals nein! Die Ausgaben pro estivilibus, die S. 1!,»_!« apud Wiennam erwähnt sind, entsprachen zweifellos einem momentanen Bedürfnis, denn solche estivalia waren ebenso in Wiener-Neustadt oder in Friesach oder in Villach und Tarvis mit derselben Leichtigkeit zu beschaffen, wie in Wien. Schade, dass Herrn Kalkoff die auf Blatt III, S. 22,l8 vcrzeichiiete Ausgabe pro piris .vij. den. entgieng, sonst hätten wir die Freude erlebt, zu er- fahren, dass Wolfger am 3. Jänner in I’assau Birnen einkaufen liess, uni in Bologna einen angenehmen Nachtisch zu haben. Von der gleichen schätzenswerten Sicherheit in derCombination ist daun die Behauptung, die Kalkoff unmittelbar an die obige anschliesst: „Ferner wird auf der ganzen italienischen Reise IV—VII ein wohlbewaffnetes Gefolge von Hungari bis zu seiner Verabschiedung in Gossensass erwähnt, welches sich Wolfger wohl von dem Könige von Ungarn, dem er wichtige Dienste erwiesen hatte, ausgebeten haben mochte, möglich auch, dass er sie um Sold in seine Dienste nahm. Jedenfalls sind sie auf der österreichischen Reise nicht bei dem Bischöfe.“ Kalkoff wollte nämlich ein neues Moment für den Beweis haben, dass die bis an die Grenze Ungarns ausgedehnte „österreichische Reise“ mit der italienischen zusammenhängt und da wurden diese Hungari dazu ausersehen und wacker ausgebeutet. Wie steht es denn nun aber thatsächlich mit diesen Hungari? Auf Blatt IV werden sie einmal erwähnt und zwar bei Gossensass. Auf Blatt V werden sie dreimal, auf Blatt VI dreimal, auf Blatt VII einmal erwähnt. Blatt V nennt sie aber erst beiRonkastel südlich bei Bologna, dann bei „Marthirburch“ zwischen Florenz und Siena und endlich bei Siena, Blatt VI nennt sie nur bei Rom, Blatt VII endlich nur bei Gossensass. Blatt V bringt S. 38,8 folgende Notiz: Hungaris. .v. sol. bon.; S. 39,10- is: Hungaris (et Bibberoni et presbytero et Gernodo) pro feno .v. sol. pisan. Eisdem pro fcmunentis .xviij. den. pisan. Eisdem pro vino .iij. sol. pisan.; §• 39,18: Huu-garis pro feno .v. sol sen.; Blatt VI S. 40,7: Hungaris .xxiv. den.; S. 40,15: Hungaris .xxij. den.; S. 41 ,i-j: Hungaris .XL. den. Eisdem .viiij. sol. veron.; Blatt VII S. 54n;: Hungaris pro gramine, ferrameutis, vino et hujus-modi .xiij. sol. veron. Und daraus macht Kalkoff mit seiner unübertrefflichen, kritischen Keckheit ein wohlbewaffnetes Gefolge, das den Bischof auf der ganzen italienischen Reise begleitete, das ihm wahrscheinlich der König von Ungarn beistellte und das in Gossensass mitten auf dem Wege oder ohne ersichtlichen Grund entlassen wurde. Wahrlich die „historischeSchule“ liats weit gebracht! Ich weiss nicht, wer diese Hungari waren, ob Musikanten oder Händler, aber dass sie ein bewaffnetes Gefolge des reisenden Bischofs nicht waren, das weiss ich gewis. Es ist nicht uninteressant zu beobachten, wie neben den Hungaris auch der einzelne Hungarus erwähnt wird und Kalkoff wäre dem Ziel um vieles näher gekommen, wenn er sich darunter Händler etwa von der Qualität der Schacherjuden gedacht hätte. Kalkoff fährt dann weiter: „Wem aber dies alles (was denn?) nicht genügen sollte für den Nachweis, dass sich die italienische Reise unmittelbar an die ungarische (sic!) in Blatt II anschliesst, dem will ich noch mittheilen, dass Wolfger am 30. März 1204 mitten zwischen Wien und jenen dicht bei einander gelegenen Grenzorten und zwar in Schwadorf — es sollte heisseu Schwandorf — urkundete.“ Das ist also der grosse Trumpf, den sich Kalkoff für den ultimo aufgespart hat — leider ist er zu klein. Wir haben bereits oben mit dem Exempel von Güttweih darauf liinge-wiesen, dass derartige Beweismomente eben gar keinen Wert haben, daYVolfger in diesen Gegenden aus leicht begreiflichen Gründen fortwährend vorkommt. Ueberdies, wie stimmt das mit der Rechnung Kalkoffs, wornach Wolfger am 31. März in Kroissenbrunn war, das nordwestlich von der vorhergenannten Reisestation, Hof an der March, liegt? Hof an der March ist wieder nördlich von Theben. Die Reise gieng demnach offenkundig von Wien nach Theben, von dort über das fragliche „Stuotpherrich“ nach Hof und Kroissenbrunn. W'o bleibt da Schwandorf? Dazu kommt noch, dass Schwandorf, obwohl Wolfger dortselbst sogar urkundete, in dem Itinerar gar nicht einmal vorkommt. Der Historiker muss doch mit den Thatsachen rechnen und die That-sachen sprechen liier eine deutliche Sprache, freilich nicht für Kalkoff, sondern gegen ihn und gegen sein zweifelloses Kartenhaus, das er mit grösser Akribie aufgebaut hat, ohne deshalb hindern zu können, dass es eben wie ein Kartenhaus auf den ersten, leichten Stoss zusammenfällt Kalkoff fährt sodann S. 41, nachdem er sich einen Moment auf die bisher errungenen Lorbeern seiner sieghaften Kritik zur Ruhe gesetzt, fort: „Dass diese Reisen unmittelbar vor die italienische Reise gehören, dafür dürfte auch das schon ein deutlicher Fingerzeig sein, dass, da Wolfger’s Uebergang nach Aquileja unmittelbar nach dem 30. Juli, dem letzten Datum der R R. (VIII, G0,J2) stattfand, mit den Blättern IV—VIII auf die der österreichischen Reisen (I—III) nach Aquileja und später mit einem Theile des patriarchalischen Archivs nach Cividal^ gelangten. Wir haben es eben mit einem fast ganz auf Reisen verbrachten Jahre aus dem Leben Wolfger’s zu thun und diese Notizenblätter blieben daher schliesslich in den Händen eines der vertrauteren Reisebegleiter, der mit Wolfger nach Aquileja gieng. Ich führe dies später weiter aus; für jetzt möge man daraus entnehmen, wie verkehrt es ist, wenn Wil-manns von einem „Reisebuche“ spricht; aus einem solchen würden sich wohl erstens mehr und zweitens auch frühere Blätter erhalten haben und dann würde dieses sicher in Passau geblieben sein, da die Reisen noch ganz in die bischöfliche Periode -Wolfger’s fallen und noch ganz auf Kosten der Passauer Kirche und unter Betheiligung von Passauer Beamten gemacht wurden. Auf der Reise aber waren diese Blätter sicher nicht in der Form eines Buches vereinigt. Da trug jeder der grundverschiedenen Aufzeichner sein Blatt im Gewände bei sich; auch fehlt jede Spur davon, dass man sie später in Form eines Buches zusammengefasst hätte; man gab sich nicht eiumal Mühe, die schliess-liche Summe aller Kosten zu vermerken. Nur also, wenn diese losen Blätter einer im Ganzen ununterbrochenen Reiseperiode angehören, ist es erklärlich, wie sie schliesslich zusammen mit Blättern aus der Agleierzeit Wolfger’s ihre Ruhestätte im patriarchalischen Archive finden konnten.“ Mau sieht aus diesem Citat, wie es Kalkoff zu Stande bringt, mit vielen Worten nichts zu sagen. Sind denn nicht Blatt IX und X mindestens circa 2 Jahre später anzusetzen? Und warum soll ein Rechnuugsbucb Wilmanus hat sicli ja gewis nicht gedacht, dass dasselbe in Schweiusleder gebunden war - in Passau geblieben sein, die Blätter aber nichtV Im Gegentheil, gerade bei der strengen Sonderung, die Kalkoff bezüglich der Inhaber und Verrechner der einzelnen Blätter annimmt, muss es noch viel mehr Wunder nehmen, dass sie so hübsch beisammen in Cividale zu finden waren. Eine Persönlichkeit in der Umgebuug des Patriarchen ist im Besitze der Reiseblätter und da verschlägt es durchaus nicht, ob wir eine zusammenhängende Heise oder mehrere Reisen anuehmen. Eine zusammenhängende Reise ist durch Bl. IX und X ausgeschlossen, also bleiben wir dabei: Wir haben es mit mehreren Reisen zu thun. Kalkoff fährt dann fort: „Jene Reise au die Grenze Ungarns nun, die, wohl zunächst veranlasst durch die dem Bischof noch in Passau antreffende Botschaft des Königs von Ungarn (19.20) auch die böhmische Grenze bei Schattau kurz berührte (19,,, nuncio Boemico) muss nun aber, da sie unmittelbar vor die römische gehört, in den letzten Tagen des März stattgefunden haben, da Wolfger noch am 8. März 1204 in Passau urkundete.“ Was nun zunächst die Botschaft des Königs von Ungarn anlangt, so treffen wir eine solche auf S. 2.13 (ll+\ Boten aus Böhmen schlechtweg begegnen S. 2,221 S. 5,4 u. 9 (li j,) und 17,^) S. 15,21 und 17,17, ohne dass sie jenen Effekt haben, den Kalkoff gerade in dem einen Falle voraussetzt, abgesehen davon, dass ein solcher auch bei anderen derartigen Botschaften, wie z. B. bei denen des Markgrafen von Mähren oder des Königs Philipp je zu Tage treten würde. Damit ist der erste Theil der Ausführungen Kal-koffs wieder erledigt. Was aber den zweiten Theil desselben betrifft, zu-sammengehalten mit der Thatsache, dass Wolfger am 30. März in Schwandorf urkundete, so ist dadurch allerdings eine Reise des Bischofs nach Oesterreich im März gewis, aber nicht, dass es die auf Blatt II verzeichnete ist und es ist durch diese Angabe nichts anderes gewonnen, als der Umstand, dass Wolfger diese Reise frühestens am 9 März antrat. Wie Wolfger in dieser sicherlich kurzen Zeit nicht nur die Reise fertig brachte, sondern, nachdem er am 31. März in Schwandorf noch zu thun hatte, mit den ungarischen Angelegenheiten zu Stande kam, um Früh Morgens am 31. März von Kroissenbrunn nach Wiener-Neustadt sich zu begeben, das betrachtet Kalkoff wahrscheinlich als ganz private Angelegenheit des reisenden Bischofs. Schade übrigens, dass der Nuncius Constantinopolitanus (33,7) erst bei Passau auf tritt, nicht schon bei Gossensass, sonst hätte Kalkoff den Verdruss, dass die Hungari bei Gossensass so Knall und Fall entlassen werden, leicht vom Herzen bringen können, er hätte sie nur diesem Nuncius nach Con-stantinopel mitzugeben brauchen, wo sie ja damals eine prächtige Verwendung finden konnten. Kalkoff lässt sodann den Bischof am 4. Mai wie er zu diesem Datum kam, weiss Gott — in Rom eintreffen und tritt ganz überflüssiger Weise auf zwei Seiten seiner Monographie (42 und 43) das breit, was Zarncke für die Festsetzung des Jahres 1204 als des Jahres der italienischen Reise, klar und bündig und völlig abschliessend hervorgehoben hat. Auf Suite 71) kommt Kalkoff noch einmal auf die österreichische Reise zurück und zwar im Anschluss an die Erörterungen über die ungarischen Verhältnisse im Jahre 1203. Er sagt da: „Wie man sieht, gab es für den Bischof hinreichenden Stoff zu Verhandlungen mit den Ungarn. Dennoch verweilte er nur einen Tag an der Grenze und der schnell wechselnde Aufenthalt an den Orten Theben, Stopfeureut, Hof und Kroissenbrunn, die alle dicht bei einander rings um die Mündung der March in die Donau liegen, muss wohl durch mangelhafte Verabredung über den Ort der Zusammenkunft herbeigeführt worden sein. Denn am 30. März noch urkundete Wolfger auf dem Wege von Wien nach Theben in Schwandorf. Die in der Datierung der Urkunde enthaltenen Angaben über das Verwandschafts-verhältuis Herzog Leopolds mit dem ungarischen Königshause sind für das beabsichtigte Zusammentreffen mit dem Ungarnkönig oder seinen Delegierten höchst charakteristisch. Wolfger bestätigte die Exemption eines von dem Wiener Kämmerer Gottfried und seiner Gemahlin Goldrun erbauten Bet-hauses von der dafür entschädigten Wiener-Pfarrei und zwar voluntate Pa-taviensis chori; und in der That finden sich ausser dem Dechanten Heinrich und Wolfgers Bruder, dem Probst Sigehard von St. Pölten, noch sieben andere Passauer Chorherren unter den Zeugeu; dann folgt eine grosse Anzahl Passauer und Babenberger Ministerialen. Wolfger wurde also bis an die Grenze seiner Diözese von einem grossen Theile seines Kapitels und seiner Ritterschaft begleitet; aber nur sehr wenige von den Aufgezählten haben die italienische Reise mitgemacht uud finden daher in dem nun folgenden Theile der Reiserechnungen Erwähnung; der Kanzleivorsteher Ulrich findet sich unter den Zeugen vom 30. März; ihm wird noch in Neustadt am J. April eine grosse Summe für die Ausgaben des Hochstifts während der Abwesenheit des Bischofs ausgezahlt; also wird Wolfger dieses stattliche Gefolge wohl erst in Neustadt entlassen haben. Nur der Frater Heinrich uud der Marschalk Walther sind bestimmt,als fernere Begleiter Wolfgers nachweisbar. Mehrere der Zeugen kommen übrigens aut der österreichischen Reise im Gefolge des Bischofs vor.“ Wie windig diese Ausführungen Kalkofi's sind, erkennt man auf den ersten Blick. Um den Gang der Reise von Wien nach Theben, Stopfenreut, Hof uud Kroissenbrunn, obgleich die italienische Reise sehr pressant war, zu erklären, muss Kalkoff zu einer mangelhaften Verabredung betreffs des Ortes der Zusammenkunft seiue Zuflucht nehmen, muss mit Bezug anf die Urkunde von Schwandorf den Bischof mit eiuem aussergewöhulichen Ge-lolge reisen lassen, ohne das eiu solches in den Reiserechnungen der österreichischen Reise auch nur im geringsten hervortritt. Kalkoff-sagt dann weiter: „Die ganze Reise von Passau bis Neustadt hat also höchstens acht Tage gedauert uud wenn Wolfger gar nur einen Tag auf die ungarischen Verhandlungen verweudete, so war der sehr triftige Grund hiefür, dass die Frage seines Ueberganges nach Aquileja jetzt der Entscheidung nahe war, dass ihn die wichtigsten, persönlichen Interessen nach Italien riefen. In einer Tagreise konnte er von Kroissenbrunn am 31. März Wiener-Neustadt erreichen, wo clie Rechnungen in der neuen, ausführlichen Weise einsetzen.“ So müsste denn also nach Kalkort' die Reise von Passau nach Wien trotz des illustren Gefolges, das Wolfger mit sich führte, in etwa fünf Tagen absolviert worden sein und einen solchen Par- forceritt, den man etwa bei einem minnegernden Husarenlieutenant verstehen würde, muthet Kalkoff dem Bischof" und seinem Gefolge zu Am sechsten Tage urkundete dann Wolfger in Schwandorf, am siebenten ist er auf der Suche nach dem König von Ungarn, oder seinen Bevollmächtigten, gibt dann in aller Eile in Hof eine Menge Geld aus, worauf ihn Kalkoff in Kroissen-brunn die Nacht des 31. März zur Ruhe nach den gewaltigen Strapatzen einräumt. Am 1. April geht die Hetze schon wieder von neuem an, denn der Weg von Kroissenbrunn nach Neustadt ist laug genug, um den Bischof tagsüber vollauf zu beschäftigen. Aber noch am 1. April finden wir auf Bl. IV und V eine Reihe bedeutender Geldgeschäfte und Ausgaben, die nach Kalkoff jedenfalls bei nachtschlafener Zeit ihre Erledigung gefunden haben müssen. Von ungarischen Botschaften oder dergleichen ist aber überdies in den Rechnungen keine Spur zu finden. Und alle diese Behauptungen und Auseinandersetzungen sollen wir Herrn Kalkoff auf Treu und Glauben hin- nehmen, das tliue, wer es vermag. Patriarch Peregrin von Aquileja starb überdies erst am 15. oder IG. Mai 1204, also anderthalb Monate später als Wolfger nach Kalkoff seine italienische Reise mit grösster Eile betrieb, um in Rom wegen seines Ueber-ganges nach Aquileja die geeigneten Schritte zu thun. Man sieht, Kalkoff baut ohne auch nur ein Atom in den Urkunden vorzutinden, ein Gebäude auf, als gäbe es dort Bausteine in Ueberfluss. Gerade in Hinblick auf die vorliegenden Verhältnisse müssen wir die Einreihung der „österreichischen Reise“ in den März des Jahres 1204 ent-sehieden ablehnen und annehmen, dass dieselbe im Spätfrühling eines frühem Jahres stattfand und zwar mit Rücksicht auf die Anordnung auf Blatt II jedenfalls nach der ersterwähnten österreichischen Reise, welche Blatt I und II in Verbindung mit dem Schluss des Bl. III bringen und vor dem ersten Tlieil des Blattes IV. Dann ist mit Rücksicht auf die einleitende Datierung von Blatt III die „österreichische Reise“ in den Mai, die Rückreise, die nicht verzeichnet ist, in den Juni 1200 zu setzen. Dass Wolfger Anfangs Juli 1200 in Passau weilte, steht urkundlich fest, wie dies auch Kalkoff S. 38 zugiebt. Für die übrigen auf Bl. 1 und II verzeichneten Reisen istdann weiters das Jahr 1199 bis 1200 ebenfalls gewis. Blatt I—III gehören demnach einer Gruppe von Reise-blätteru an, die nur theilweise, wie dies ja auch von Blatt IV —VIII und zweifellos nicht minder für Blatt IX und X feststeht, erhalten geblieben sind. Blatt I—III gehören den Jahren 1199/1200, Bl. IV—VIII dem Jahre 1204, Blatt IX und X wahrscheinlich dem Jahre 1206 an. Der Verlust von Blättern, die zu den vorhandenen zugehörig sind, wird übrigens auch von Kalkoff eingeräumt; ist aber einmal die Annahme eines solchen Verlustes unabweisbar, so begreift man die Hartnäckigkeit schwer, mit der die chronologische Ver- IQ O bindung der ersten acht Blätter trotz entgegenstehender. gewichtiger Bedenken partout behauptet wird. Habe ich bisher, um die Waghalsigkeit der Hypothesen Kalkoffs zu illustrieren, dessen Ausführungen in extenso gebracht und gewürdigt, so darf icli mir jetzt, um nicht Raum und Zeit unnöthig zu verschwenden, in dieser Beziehung einige Reserve auferlegen. Was Kalkoff nun zunächst vom Kämmerer Herbord redet, ist völlig aus der Luft gegriffen. Herbord wird nämlich auf Blatt IV nie erwähnt, ebenso nicht auf Blatt I, wohl aber auf Blatt II, III, V, VI und VII und da conjec-turiert Kalkoff, der übrigens, ob absichtlich oder unabsichtlich, weiss ich nicht, S. 45 behauptet, Herbord werde auch auf Blatt I genannt, dass dieser Herbord der Verfasser von Blatt IV sei, das er mit den Blättern 1 und VIII in intimen Zusammenhang bringt, was allerdings richtig ist. Die Stellen, in welchen Iler-bord genannt wird, sind folgende: R. R. S. 18: Apud Pattaviam-Herbordo pro bracis .xj. den. ; S. 21,19: Apud Curiarn—Herbordo pro ferrameutis, frenis, ca-pistris ct hujusinodi .i,x. den ; S. 23,4 (Bl III). Apud Pattaviam-Herbordo . . . den. pro rinca et clavis .iij. den.; S. 34,24: Feria quinta apud Veitkirchen — — Herbordo pro bracis.vij. den. frisac. (Bl. V); Feria tertia et feria quarta apud Bononiam — Herbordo pro calciis .v. (?) den. imperial. (Bl. V); S. 44,10: Feria secunda apud Florentiain — Herbordo pro parandis calciis .XX. . . . (Bl. VI); S. 48.13: Feria quinta apud Veronam — Herbordo (.viij. den. veron.) .iij. sol. veron. (Bl. VI ); S. 51,7 • Feria quinta ibidem (aput Veronam) — Herbordo .iiij. sol. veron. (Bl. VII); S. 54,2: Nocte et sexta feria apad Brixiam — pro parandis calciis Ilerbordi .viij, den. veron. (Bl. VII); S. 5 7 23: Feria quinta apud Nuoremberch —Herbordo pro bracis .vj. den. (Bl. VII). Das ist alles, was uns von Ilerbord mitgetlieilt wird — und was macht Kalkoff daraus; dass ich seinen weiteren Fabeleien über Ilerbord, wornaoh zwei Schreiber auf den kleinern österreichischen Reisen die ihm später zugetheilten Aufzeichnungen mit besorgten, nur einen Blick der Geringschätzung widme, wird man begreifen. Kalkoff geht dann auf den Schreiber von Bl. V über und bespricht den Umfang seines Ressorts, wobei er auch der Einlösung der Pfänder Erwähnung thut, die auf jeder deutschen Station nöthig war und er bemerkt noch dazu iu der Anmerkung 2 zu S. 45 folgendes : Es ist dieses Einlösen der Pfänder eine auch aus der höfischen und Volksdichtung hinlänglich bekannte Erscheinung; es ist indessen bemerkenswert!), dass die Notiz „pro vadiis“ nur bis Villach (vielleicht bis Gemona) voi kommt: in Italien konnte der Reisende wohl schneller und leichter die ortsübliche Münze ein wechseln.“ WelcherWert dieser Behauptung beizumessen ist, erhellt daraus, dass Bl. IV die Pfänder nie erwähnt, Bl. V bis Villach, Bl. VI S. 43.a:! und 40,2 bei Siena und Bologna und Bl. VII nur in Bologna, nie auf den zahlreichen deutschen Stationen, die die Rückreise berührt. Eine Vergleichung von Blatt IV mit Blatt V ergibt für Kalkoff mit Recht eine scharfe Sonderung in Bezug auf die Aufgabe der Schreiber der beiden Blätter und dass Bl. V mit Ausnahme sehr weniger Daten und Ortsnamen mit Blatt IV nichts gemeinsam hat. Freilich bricht Blatt V schon frühzeitig und zwar mit der Station St. Quirico am 28., nicht, wie Knlkoff sagt, am 29. April, ab. Ganz anders verhält es sich aber mit Blatt VI, bezüglich dessen Kal-koff mit Recht betont, dass auf demselben die Gesammtausgaben verzeichnet sind; falsch sind nur wieder seine Schlussfolgerungen und hyperkritisch ist wieder der Nachweis, den er zu erbringen sucht, dass VI einerseits und IV und V andererseits total verschieden sind, so dass VI, was freilich auch thatsächlich nicht der Fall ist, keine blosse Abschrift von IV sein könne; er fährt dann fort: „allein der kurze Absatz unter dominica Cantate auf IV und VI) bietet viele charakteristische Verschiedenheiten.“ Dieser Absatz steht auf Bl. IV, 27,, 4 fg. so: In dominica Cantate discantoribus domini pape tal. Uli francigene cum giga et socio suo dim. tal. Cuidam alii clerico in viridi tunica .ij. sol. Symoni de Saxo ,xv. sol. pro duobus sericiniis cingulis episcopi .xxxij. sol. Ger-hardo reddidi pro biretta .v. sol. Cuidam Augustensi militi .v. sol. Cuidam clerico .iiij. sol. In curiam .XLviij. rnarc. Magis-tro Nicolao post nos Home re-manenti .ij. marc. Canonicis de hospitio nostro .ij. marc. Auf Blatt VI lautet der Abschnitt (40,14 fg.): Dominica Cantate pro pane .xiiij. sol. et .ij. den.pro vino.xij. sol.Incoquinam .xxxij. sol pro pabulo .xiij. sol et iiij den. pro gramiue xiiij. den. Cantoribus pape tal. llli cum giga et socio suo .x. sol. Cuidam alii clerico .ij. sol. pro Normano .xj. den. pincerne .xvj. den. Ilungaris .xr,. den. Eisdem .viiij. sol. veron. preposito Sancti Floriani .ij. sol. veron. Simoni .XV. sol. pro vasculis et ovis et hujusmodi .xiiij. den. Gerhardo .ij. sol. dominis canonicis in hospicio iij. tal. ln curiam .XLviij. marc. Wernhardo pro ferramentis .xx. den. pro cingulis sericinis .xxxij. sol. Gerhardo reddidi xx. den. pro birreto. Cuidam (militi) Augustensi .v. sol. pro purganda curia .iiij. sol. pro ferramentis .ij. sol. Cuidam clerico .iiij. sol. MagistroNicolao.ij. marc. Canonicis deSanctaMariaNova.ij.marc. Welches sind denn nun die vielen charakteristischen Verschiedenheiten? Das eine Mal ist IV, das andere Mal VI kürzer oder länger und genauer. VI hat ausserdem die laufenden Auslagen und dazu eine specielle, nämlich dominis canonicis in hospicio .iij. tal., die bei IVfehlt. Charakteristische Verschiedenheiten vermag ich keine zu entdecken. Von sonstigen Verschiedenheiten erwähnt Kalkoff, dass IV S 28,2ß angibt: Cuidam pingui Saxonico clerico in nigris vestibus dim. marc., woraus VI macht (46,20): Cuidam albo Sa-xoni in nigris vestibus dim. marc. Diese harmlose Antithese konnte einem Schreiber auch bei einer zweiten Niederschrift und gerade bei einer solchen leicht einfallen. Ob sie aber eines Chorherrn würdig ist, welche Würde Kal-koff dem Schreiber von Blatt VI ohne die geringste, ansprechende Motivierung zuweist, ist freilich eine andere Frage. Weitere Verschiedenheiten notiert Kalkoff noch mit folgenden Worten : „VI hat fiir das stereotype ultra statu tarn elemosinam in IV folgende Ausdrücke: ultra statutas oblationes (42.-,j), ultra offertorium (42,10), ijltra statutum (45,2]). IV sagt stets dominus papa, dominus episcopus; während der Schreiber von VI seiner, wie sich zeigen wird, höhern Stellung gemäss das dominus weglässt.“ Nun ist es allerdings richtig, dass IV nur den Ausdruck „ultra statutam elemosinam hat — er begegnet zuerst beiRadicofani — allein auch Bl. VI hat zweimal und zwar 45,25 und 46.2:j den nämlichen Ausdruck, zu dem „ultra statutum“ lediglich als Abkiirzuug erscheint. Ein besonderes Gewicht möchte ich daher auf die Abweichung in den beiden anderen Ausdrücken nicht legen, kein höheres, als dass sie auf Blatt VI der Kürze halber so verzeichnet stehen. Noch weniger zutreffend erscheint mir der andere von Kalkoff berührte Punkt. Denn wenn ich selbst mit Kalkoff annehmen würde, es sei der Schreiber von VI ein Chorherr gewesen, so würde ihn diese Würde kaum haben abhalten können, papa und episcopus mit dem epitheton „dominus“ auszuzeichnen. Die Sache verhält sich aber überdies noch anders. Auf Bl. IV kommt dieses Epitheton, wenn ich recht gezählt habe, lSmal vor, es fehlt aber, wo man es erwarten sollte, 14mal und darunter bei episcopus 4mal, auf Blatt VI dagegen, wo dominus ohnedies nur sehr selten vertreten sein konnte, gemäss den dort vorfindlichen Notizen, kommt es dreimal vor und zwar 41,4: dominis cano-nicis — dagegen 41,14 nur canonicis; 46,u : domino Ulrico Frisingensi ca-nonico; 48u domini Kalogi. Wie hinfällig daher Kalkoffs Wahrnehmung ist, leuchtet ein, denn wenn VI den Kanonikern den Titel gibt, hätte er ihn dem papa nnd dem episcopus nicht Vorbehalten. Es ist eben auch da wieder die olt gerügte Hyperkritik Kalkoffs vorhanden. Dasselbe Verhältnis begegnet uns aber durchweg mit dieser Bezeichnung dominus, denn Bl. I bringt das Epitheton 8mal, lässt es aber, soweit dies nachweisbar ist, in analogen Fällen 18mal aus, darunter bei episcopus lOmal, setzt es bei rex einmal, lässt es aber dafür dreimal fort, setzt es bei archiepiscopus nie, bei cano-nicus jedoch einmal. Auf Bl. II kommt dominus sechsmal vor, bleibt unter ähnlichen Verhältnissen nicht weniger als fünfundzwanzigmal fort. Auf Blatt III kommt das dominus gar nie vor, musste aber, wenn I, III, IV und VIII sich so nahe stehen, wie Kalkoff meint und mit Bezug auf seine Verwertuug des dominus mindestens 6mal auftreteu. Auf Bl. V kommt dominus 2mal, auf Bl. VII, wie auf III gar nie vor, obwohl ziemlich viele Anlässe hiefür vorhanden wären. Wenn man daher auf diesen Umstand Gewicht legen will, kann man III und VII in die allernächste Beziehung zu einauader bringen. Kalkoff findet es schliesslich bezeichnend, dass Bl. VI (46;]2) einen Satz nachträgt und zwar in freierer Weise zu 46,,,, der in IV unmittelbar auf den Vordersatz folgt. Ich setze die beiden Stellen neben einander her: Bl. IV hat: Widoni de Munzun et patriuo episcopi .xr,. tal. bon., pro qui-bus dabantur .vj. marc. et .iij. unc. et quarta et dim. Bl. VI: Widoni de Munzun et patrino suo XL libras (ad litteras cam- bitionis)---------------------pro jam dictis XI; libris date sunt .vj. marc. et .iij. unc. et quarta et dim. (Das Eingeklammerte ist getilgt). Nun frage ich jemanden, was da bezeichnend ist? — Kalkoff wusste selbst nichts diesbeziig- liohes anzugeben, sonst hätte er es gewiss getlian. Es ist allerdings beim Vergleich der beiden Daten etwas bezeichnend, das scheint aber Herrn lval-koff entgangen zu sein, nämlich dass das suo auf Bl. VI nach Bl. IV mit episcopi aufzulösen ist, was man ohne Bl. VI nicht vermuten möchte — ein Beweis, dass man bei Besprechung dieser Daten nie vorsichtig genug sein kann. — Kalkofi' führt dann weiter an, dass man völlige Klarheit über Bl. VI erst erhalte, wenn man es mit Bl. Vll vergleiche, was eben zum Theil deshalb möglich sei, weil VI mit dem II. Juni schliesst, Vll mit dem 3. Juni beginnt. Diese Vergleichung ergebe nun was er schon früher vermutet habe, dass Bl. VI alle Ausgaben zusammenstelle. In der That scheint sich dies so zu verhalten, wie bereits oben hervorgehoben wurde und wie ein Ueberblick über die Ausgaben von Bl. VI, verglichen mit Bl. IV und VII, lehrt. Alle Ausgaben bringt Bl. VI zunächst in Bezug auf den Aufenthalt des Bischofs und seines Gefolges in Rom und zwar zuerst in geschlossener Folge, dann mit Nachträgen. Das erstere tritt uns entgegen 40 3—41,,,; die Nachträge sind 41 u fg. verzeichnet, wobei die dazwischen auftretenden Correcturen ein sehr beredtes Zeugnis dafür ablegen, dass Kalkoffs oft wiederholte Behauptung von den verschiedenen Schreibern, von denen jeder sein Blatt in der Rocktasche bei sich trug und von den Conferenzen, die unter ihnen allabendlich oder wohl gar am Morgen vor dem Frühstück abgehalten wurden, ebens > erfunden ist — wie die ändern alle, das geht unwiderleglich aus 41,jo und km;, verglichen mit 41,21 hervor, unter Berücksichtigung der dazwischen stehenden und ihnen unmittelbar folgenden Posten Mit 4I,18 beginnt die Reise von Rom heimwärts und es hört eine Uebereinstimmung der Rechnungen von Bl. IV und Bl. VI zunächst auf. Eine solche ist dann erst wieder S. 42,7 vorhanden, verglichen mit 27,2o: aput lacum Sancte Christine und unmittelbar anschliessend an das benachbarte Acquapendente, Ortschaften die am lago di Bolsena gelegen sind. Ebenso tritt dieser Fall bei der nächsten Reisestation, wo man zwei Tage weilte, nämlich bei St. Quirico ein. Dann folgt auf Bl. VI noch ein Nachtrag zu den Ausgaben für Küche und Stall, die in St. Christina gemacht wurden. Dass es ein Nachtrag ist, erhellt aus dem Ausdrucke fuerant in prandio (43,12). Die Erwähnung St. Christina’s an dieser Stelle scheint, wie aus dem Fragezeichen nach diesem Ortsnamen zu schliessen ist, dasZingerle im Ortsrepertorium setzt, den Herausgeber zu freilich unberechtigten Zweifeln über die Lage von St. Christina veranlasst zu haben. Zwischen St. Quirico uud Bologna erscheint das Itinerar auf Bl. IV mangelhaft und macht den Eindruck der Lückenhaftigkeit. Die Ausgabe pro safrano findet sich apud Martirburch auf IV und VI; sonst kommt auf IV nur mehr die in VI, 44.]s verzeichnete Ausgabe vor, nämlich 28,.Apud Sanctam cuidam vago .ij. sol. hon. Bl. VI bringt dann ausschliesslich Ausgaben für den täglichen Bedarf, die S. 44,5— 45,7 verzeichnet sind. Zu Bologna, wo man nach Blatt V] am ‘2. Juni spät Abends ankam und bis zum 7. Juni, also 4—5 Tage weilte, bringt Bl. VI wieder sehr umfassende Rechnungen, die die Posten von IV und VII in sich begreifen. Die Ausgabe: Minutori antiqui ducis Liupoldi .ij. tal. bon., welche VII streicht, findet sich bei IV zum 3., bei VI zum 4. Juni angegeben. Wenn aber Kalkoff von Bl. VII behauptet, es verzeichne genau alle die Arten von Ausgaben, die wir bisher in V vorfanden, so dass zwischen V und VII wohl nur ein von diesem Schreiber herrührendes Blatt ausgefallen ist, so ist das insoferne unrichtig, als VII gleich zu Anfang auch solche Ausgaben verzeichnet, die V nie, sondern nur IV nachweist. Kalkoff behauptet ferners, VI habe oft eine ganz andere Reihenfolge der Notizen als VII. Es wird daher gut sein, diese Verschiedenheit zn veranschaulichen und ich führe daher mit Ausschluss der nur einseitig ver-zaichneteu Posten die auf Bl. VII (S. 4(J) und Blatt VI (S. 45) verzeichneten Ausgaben an: Bl. II: In die ascensionis apud Bononiam pro gramine in cameram sol. bon. pro gramine equorum .xij. sol. bon. pro vino .iiij. den. bon. Feria sexta ibidem pro feno .xij. sol. bon. Wilhelmo pro lineis .xiij. sol. et .viij. den. bon. pro stramineo pillio episcopi .ij. sol. bon. Widoni .iij. sol. bon. Sabbato pro gramine .xij. sol. bon. pro ferramentis .iij. sol. bon. Lotriči .xvij. den. bon. pro gramine in cameram et pro cerasis sol. bon. Ultra sta-tutam elemosinam .vj. sol. bon. pro gramine .xij. sol. bon. Item pro gramine ferramentis et redemptione pignoris Hungari .xiij. sol. bon. Uolrico pro fer-rameutis .iiij. sol. bon. Widoni .vj. sol. et .ij. den. bon. pro subsellio et cal-caribus fratris Heinrici .iiij. sol. et .iiij. den. bon. pro sudario ad equum episcopi .xxvij. den. pro parvis rebus .viij. den. bon. pincerne .xxx. den. bon. Feria secunda in quodam claustro ultra statutum elemosinam .vj. sol. bon. pro cerasis sol. bon. Bl. VI: In die ascensinis pro gramine in caminatam .xij. den. pro vino .iiij. den. pro gramine .xij. sol. bon. Feria sexta pro feno .xij. sol. bon. Wilhelmo pro camisia et bracis .xiij. sol. et .viij. den. bon. pro pillio .ij. sol bon. Widoni .iij. sol. bon. ln sabbato pro gramine .xij. sol. bon. pro ferramentis .iij. sol. bon. Lotriči .xvij. den. bon. pro gramine in caminatam et cerasis .xij. den. bon. pro biretta .v. sol. bon. ultra statutum in bursam .iiij. sol. bon. ln dominica Exaudi — — Ad parandas vestes presbyteri .vij. sol. bon. Ultra statutam elemosinam .vj. stfl. bon. Marschalco pro gramine .xij. sol. bon. Item marschalco pro gramine et ferramentis et redemptione pignoris Hungari .xiij. sol. bon. Ulrico pro ferramentis .iiij. sol. Widoni .vj. sol. et .ij. den. bon. calcaribus et filtro fratri H. .iiij. sol čt .iiij. den. bon. pro sudario ad equum episcopi .xxvj. den. pincerne .xxx. den. bon. pro trufi« .viij. den. bon. Feri a secunda ultra statutam elemosinam .vj. sol. bon. pro cerasis .xij. (len. bon. Wenn nun KalkofT sagt, VI ist oft besser unterrichtet, hat oft eine ganz andere Reihenfolge der Notizen (aber immer nur innerhalb der au demselben Rastorte gemachten Ausgaben) und ist so von Correc-turen, Streichungen und Nachträgen bedeckt, wie kein anderes Blatt, so wollen wir, bevor wir in unserer Beweisführung weitergeheu, zunächst diese Behauptung prüfen. Zuerst verstehe ich nicht, wie Kalkoff seine erstgemachte Behauptung mit einer weiter unten folgenden vereinbaren kann, wornach der Schreiber von VII mit den beiden ändern untergeordneten Klerikern konferierte — und dass nach manchem Hin- und Herreden alles auf Bl. VII richtig zusammengestellt wurde. Ich verstehe nicht, wie die das Blatt VII einleitende Notiz In die ascensionis apud Plauuarre, wobei diese Ortsangabe gestrichen wurde, entstand, nicht, wie öO.j und 50,5 entstand, ferners nicht, wie Blatt VI 47,14 und 47,i,„n das demnach zweimal wiederholte pro pabulo .iiij, sol. mezan, dagegen Bl. VII, 50,i3-u pro pabulo .iij. sol. mezan. bringt. Ferners verstehe ich mit Zugrundelegung der Erklärung Kalkoffs nicht, wie auf Bl. VII, 50,4: pro gramine .vij. sol. et .vj. den. bon. steht, was auf VI ganz fehlt. Ebensowenig wie VI dazu kommt (47.17) eine Notiz: Naute .iij. sol. mezan. zu führen, die auf VII ganz fehlt. Da diese Notiz unmittelbar auf die oben angeführte 47,m.n pro pabulo .iiij. sol. mezan. folgt, so erklärt sich die falsche Angabe auf Blatt VII pro pabulo .iij sol. mezan. und das Fehlen der bercgten Notiz Naute .iij. sol. mezan. sehr einfach; der Abschreiber (VII) übersah die Sache — bei einer Conferenz, wie Kalkoff sie annimmt, ist ein solches Versehen schlechterdings undenkbar. Nicht zutreffend oder jedenfalls übertrieben ist das, was Kalkoff über die Reihenfolge der Notizen sagt, denn wenn ich in Bezug auf die Folge der einzelnen Posten Blatt VI zugrunde lege, so erhalte ich für Blatt VII folgendes abweichendes Schema: 1, 3, 2, 4, 5, G, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, IG, 17, 18, 19, 20, 22, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 29, 31, 32, (ist früher zwischen 28 und 30 darüber geschrieben) 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 41, 43, 44, 40, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61. Wo bleibt da die ganz andere Reihenfolge — da sich Ab- weichungen nur in neben einander befindlichen kleinen Posten, die wegen ihrer Kürze leicht zu übersehen waren, ergeben? Ja diese .genau Übereinstimmende Reihenfolge, zusammengehalten geradezu mit den unbedeutenden Abweichungen und dem Umstande, dass VI eine beträchtlich erweiterte Postenzahl hat, ergibt für VII mit aller Bestimmtheit eine eklektische Abschrift. Dafür spricht auch die Streichung der Stelle aul VII, 49,- Minu-tori etc., die ganz gleich mit VI angereiht ist. Gleich angereiht und ebenso gestrichen ist: Pincerna etc., wobei die ursprünglich mangelhafte Construc-tion in etwas erweiterter Form gegeben wird. Dass nicht VI von VII, sondern VII von VI abschrieb, habe ich schon oben hervorgehoben, es wird dies aber auch deutlich aus dem Umstande, dass auf VI der Schluss der Ausgaben vom II. Juni fehlt, nämlich 51,15-1,1 pro pabulo etc. Damit beginnt VII seine selbständige Thätigkeit, die sich gleich als Ersatz für VI herausstellt durch den Ausdruck 51,17 In vigilia pentecostes reddidi, der sich auf VII bisher nicht fand, während ihn VI, 45,22 anwendet: In dominica Exaudi reddidi etc. Schon wenn man die Blätter IV und VI — bei VI und VII ist dies, wie ich zeigen werde, in viel erhöhterm Grade der Fall — mit einander vergleicht, findet man, dass die Annahme, es seien die Schreiber der beiden Blätter identisch, die einfachste und geradeste ist; es geht dies auch aus ‘27,1g Gerhardo reddidi pro hiretta .v. sol.. verglichen mit 41,9 Gerhardo reddidi .lx. den. pro biretto hervor. Die verschiedene Zählung, auf die Kal-koff S. 46, Anm. 1 einen freilich nicht näher definierten Werth legt, verschlägt dabei gar nicht, ebensowenig, als wenn da dieser, dort jener synonyme Ausdruck gebraucht oder dieser oder jener schlechte Witz gemacht oder variirt wird. Kalkoff ist da, selbst nach seiner Annahme, viel zu weit gegangen, ohne recht zu überlegen, dass die Laune gut gefütterter „Schüss-linge“ und solche wären es doch wohl, die hier Schreiberdienste thun und die, wenn sie in der ersten Person reden, nur das Echo ihres diktierenden Meisters, des Frater Heinrich, sein könnten,oft recht ausschweifend ist. Was z.B. die verschiedene Zähluflg in den Blättern IV—VII anlangt, so reduziert sich diese Verschiedenheit auf ein solches Minimum und ist so wenig systematisch, dass man sie vernünftiger Weise unmöglich hernehmen wird, um diese oder jene Hypothese darauf zu stützen. Denn wenn ich Blatt IV mit VI vergleiche, so finde ich zunächst ein paar verschiedene Angaben, sei es, dass dieselben auf einem Lesefehler der Schreiber oder der Herausgeber beruhen. Bl. IV gibt nämlich 27,n .XLiij. deu. an, während VI für denselben Posten .xLij. den. rechnet (40,8). Bl. IV zählt 29.9 cuidam militi tal. mezanorum zu, VI dagegen dim. tal. mezan. Blatt IV reduciert von kleinerer auf grössere Münze, so heisst es auf VI dim. tal., wo VI .x. sol. hat (2 mal), .v. sol., wo VI .lx. den. aufweist, IV setzt ferners die Zahl .ij., wo VI duo hat (3 mal); IV sagt .xl. tal. bon., wo VI .XL. libras hat. Das ist alles; wie man sieht, viel weniger, als man erwarten möchte. Interessant ist dabei, dass VI die langem Zählungen hat, während IV sich kürzer fasst in Bezug auf Reduc-tion der Münzen und Setzung der Zahlen an Stelle von Zahlwörtern, soweit VI dies nicht gethan hat. Dieselbe Beobachtung machen wir, wenn wir Bl. VII heranziehen — V bleibt füglich unberücksichtigt, da es mit IV hierin nichts gemein hat. Widersprechende Angaben zu denen von VI finden sicli in VII folgende: 50 10 .vij. sol. et .viij. den. mezan., wo VI 47,,, .vij. sol. et .vj. den. hat. Die erstere Angabe erklärt sich, da wir .vij. als Abschrift von VI betrachten, leicht, wenn wir 50,7 u. ,, ins Auge fassen. Ebenso habe ich schon früher die Differenz von 50,13 (VII) und 47,]3 und 14.1.1 (VI) erklärt (pro pabulo .iij. sol. mezan — pro pabulo .iiij. sol. mezan.) Eine weitere Differenz besteht zwischen ö0,lti (VII) in coquinam .xxvj. sol. mezan. und 47,22 (VI) Widoni in coquinam .xvj. sol. mezan. Ferners hat VII (50,23) Wilhelmo .lx den. liatispon. et .vj. sol. veron., während VI rechnet: 2* Wilhelmo .lx. den. Ratispon. et (.lx. den.) — durchstriclien — et .vij. sol. verou. (48..,). Beide Male liegt ein Schreibfehler vor, der letztere ist besonders interessant. VII sah die .lx. den. durchstrichen, dachte einfach VI wollte reducieren und setzte daher fälschlich .vj. sol. veron. statt des richtigen .vij. sol. veron. Nicht minder interessant ist der folgende Schreibfehler, den VII begieng. Da kommt nämlich auf VI zweimal (48,,.,) hintereinander .xij. den. vor, dann 48,18 .xxiiij. den. Blatt VII reduciert das erste Mal und das zweite Mal richtig sol. veron., das .xij. steckt ihm aber arg im Kopfe und so reduciert es das dritte Mal, wo es sich um die .xxiiij. den. handelt, statt .ij. sol. veron. .xij. sol. veron. Ausser den erwähnten Fällen begegnet auf VII die Reduction von .lx. den. auf .v. sol, von .x. sol. auf dim. tal. (VI hat an dieser Stelle 47..,3 .iiij. den. fälschlich zweimal) und noch zweimal von .xij. den. auf einen solid. Das ist eben wieder alles, wobei aber dies alles nur gegen, nicht für Kalkoff spricht. Dass auch Blatt VII gelegentlich das „duo“ von Bl. VI als Zahl .ij. bringt, wurde bereits oben bemerkt. In glänzender Weise wird aber meine in Bezug auf Blatt VII vorgo-tragene Ansicht durch ein ganz unscheinbares Wörtchen bestätigt, das Kal-ko(V entgieng, trotzdem er es liebt, mit dem bekannten Hochmuth des Se-minarpiperichs über altverdiente und erprobte Forschei-, wie es doch zweifellos Zarncke ist, herzufallen und sie der Fahrlässigkeit und Oberflächlichkeit zu zeihen. Dieses Wörtchen ist: Item. S. 50.in kommt die Stelle vor: Item cuidam peregrino .iij. sol. mezan. Sie ist allerdings nebst einer vorher- gehenden und nachfolgenden, die Ausgaben pro gramine enthält, ausgestrichen, aber auch das ist, wenn man noch andere ausgestrichene Stellen auf Bl. VII vergleichsweise heranzieht, charakteristisch dafür, dass der von mir angenommene Eklekticismus von Blatt VII mitunter wenig geschickt angewendet wurde. Dass aber an dieser Stelle das Item gebraucht wurde, ohne dass hiefür das natürliche Corrolar, nämlich cuidam peregrino sich findet, liefert den unwiderleglichen Beweis dafür, dass Vll in diesen Partien sicher eine Abschrift ist. Abgesehen nun davon, dass der Ausdruck „Item“ eine Identität mit einem vorausgegangenen Gegenstände zur Voraussetzung hat, geht dieses Verhältnis auch thatsächlich aus einem Betracht der zahlreichen Stellen, in denen dieses früher so beliebte Wörtchen in den R. R vorkommt, mit aller Bestimmtheit hervor. Zum Belege hiefür führe ich die betreffenden Stellen hier an : S. 4.o(i: Pr0 cera; 4,27 u. 5n: Item pro cera; (i,H: pro cera; fi.n: Item pro cera (“2 mal); 6,10: Item pro cera; 8,20! pro cera — Item pro cera; 9,;,: pro pabulo et ferramentorum clavis; 9.4: Item pro ferramentis; 10,lft: lllis, qui paraverunt vestes episcopi; 10.20: Item incisori vestium; 13.9 = 9,2; 13,10-n =9U; 14,17: pro freno etc.; 14,19: Item pro freno; 16,,,: pro cera; Iti,,,,: Item pro cera (2 mal, durch Zingerle ergänzt); 16.n : Item pro cera; 17,12: pro cera; 17.1;j: Item pro cera; 18,,3: Apud Garsten; Item apud Garsten; 10,.. : pro lieno; 19,u«s-24: Item pro lieno; 21,14: nautis etc.; 21,1K: Item nautis; 21,21: Normauno; 21Itein Nonnanno; 22,,, : Fratri Ueinrico pro lintcamine; 22,lu: ltem Fratri Heinrico pro liucis; 24.7: pro cera; 24,s: Item pro cera; 25.^; Scolaribus; 25,2: ltem cuidam scolari; 20,B: Cuidam peregrino; 29,8: ltem cuidam peregrino; 31,1(i: Ultra statutam ele-mosinam; 31,18: ltem ultra statutam elemosinam; 31,24: duobus garcionibus; 31,24.2.5: ltem alii garcioni; 32.4: Cuidam pauperi; 32,i.2; ltem cuidam alii pauperi; 32 8: Presbytero dim tal. aput Onolspach; 32,».#: ltem (aput Onols-pach) reddidit Gerhardo. 43,18: pro gramine; 43,23: Item pro gramine; 47..,: Widoni; 47,,: ltem VVidoui; 47,8: Cuidam peregrino; 47,n: ltem cuidam peregrino; 49,14: pro gramine; 49,u: Item pro gramine; 50,io-n: ltem cuidam peregrino: ö 1,03: Pr0 gramine; 5J,26: ltem pro gramine; 52,14: programine; 52,]3: ltem pro gramine; 53,16: pro gramine; 03,18-1»: Item pro gramine; 53,24: pro fer-ramentis; 53,27: ltem pro ferramentis; 54,7-s: programine; 54,..,.i0: Item pro gramine; 54.23: pro ferramentis; 54,24: Item pro ferramentis; 56,7: pro ferramentis; 56,10: Item pro ferramentis; 56,r>: pro vino; 56,,,,: ltem pro vino; 57,4: pro ferramentis, gramine etc.; 57,8: ltem programine; 57,7: Item pro ferramentis; 57,29 : pro vino; 57,29: Item pro vino; 58,10: Aput Ciimum cam- bivit Frater Heinricus etc.; 58,21: ltem ibidem etc.; 59.4: Aput ferrariam; 59,2: ltem; 59,3: ltem; 59, n: Apud llomam semel; 59,12: ltem ibidem; 59,13, ü. i5: Item ibidem (3 mal); 59,22: Apüt Veronam cambivimus; 59,24: Item ibidem; 59,25: Item ibidem; 60,4: Aput Werde; 60,2: ltem ibidem; 60,.-,: Aput Nuorembercb; (SO,,,: Item ibidem; 60.10: Aput Pattaviam cambi-vimus; 60,,, : Item ibidem. Diese einzige, eben angeführte Thatsacbe genügt, um das ganze, ohnedies sehr luftige Gebäude Kalkoffs über den Haufen zu werfen. Wenn ich daher dennoch der weitern Beweisführung Kalkoffs folge, so bin ich mir wohlbewusst, damit ein Superfluum zu leisten. Mau könnte bei oberflächlicher Betrachtung von Blatt VI den Gedanken hegen, dass Bl. VI sich an ein verloren gegangenes Blatt, das die Rechnungen von Bl. V entsprechend ei’gänzte, anschloss, wenn man aber das Verhältnis von IV und VII zu VI erwägt, muss man eher glauben, dass zu Blatt VI mehrere gleichartige Blätter verloren sind, während IV, V u. VII als eklektische Abschriften zu denselben erscheinen. Ueberhaupt machen die 10 Blätter den Eindruck, dass sie die Reste einer Sammlung sind, die, wenn man nur das unmittelbar Zugehörige in Betracht zieht, die Zahl von 20 Blättern überschritt. Kalkoff hebt sodann, um die vermeintliche Eigenartigkeit von "Bl. VI zu erweisen gegenüber „den beiden ändern Schreibern“ (IV u. V u. Vll) noch einige der zahlreichen (?!) Verschiedenheiten zwischen VI und Vll mit gelegentlicher Berücksichtigung auch von IV hervor. Als eine solche sieht er zunächst an, dass VI (45,o-4) die Präposition „Ad“ auwendet, wo VII (49,12) pro und IV (28,16) de sagt. Dass auch dieses Beweißmoment nichts taugt, sieht man leicht, wenn man die Anwendung der Präpositionen auf den verschiedenen Blättern ins Auge fasst. Wonu wir nur den Ausdruck für die Küchenspesen hernelinien, so zeigt sich uns auf allen Blättern, wo sie auftreten, Verschiedenheit. Blatt VII hat „In coquinam , 50,«,21, 10.22! ^'1219.24.29’ ^12.17. sti> 2G ? 12.175 56.4 5 57,3,10i 15i 18,25; 58,,,. Bl. V: 16,04; 36,6i1ü; 38,3,10,19; 39,7. Bl. VI: 4ü,13i17; 41 ,10i 16i 21; 42,j. 7, u. t8 (2 mal); 43,.,. 15, 24 ; 44,15i!ly; 47*3, 22, 25 ) 48,8l lß. Dagegen hat VII wieder ad coquinam in prandio: 50,<5-7. Bl. V: 36,14 in prandio in coquinam. ebenso 37,] und 39,14 ad coquinam 39,22. Bl. VI: 40.4; 41„9. Auch Blatt II (15,,0) schreibt: ad coquinam, obwohl Kalkoff dieses Blatt in einen Gegensatz zu I, III, IV, VI und in einen Zusammenhang mit V und VII bringen möchte. Ausserdem kommt aber auch der Ausdruck in prandio in coquinam auf Blatt VII 52,,9, 54,l7, 57,10 und 58„ ; dann auf VI: 43„lil9 44,5, 45,2 vor. Bemerkenswerth ist es ferner, dass, entgegen dem auf allen Blättern eiumüthig begegnenden pro pane, Blatt VI einmal (41,.,,) „In paue“ hat Ferners bringt Blatt VI stets pro gramine in caminatam, nur ein einziges Mal (42,24) heisst es pro gramine super caminatam. Dieses „super“ hat Herrn Kalkoff zugleich ein Licht angesteckt, das er auf S. 48 mit grösser Umständlichkeit bin- und widerrückt. Wenn VII statt des langem und gewähltem caminatam von Bl. VI den kürzern und gewöhnlichem Ausdruck in cameram setzt, so sollte sich Kalkoff doch hüten, daraus, weiss Gott, wie Kapital zu schlagen. Ferners hat Blatt VII gegenüber dem sonst durchweg vorkommeuden Ausdruck „Ultra statut am elemosinam“ Super stat. elem. (55,2) und 66,, „ gar supra statutani elem. — ein Ausdruck, der uur noch auf Bl. IV (31,23) vorkommt. Merkwürdig ist ferner die auf Blatt VI und VII übereinstimmend vorkommende Angabe: pro bursa ad piper. Was nun endlich den Gebrauch der Präposition „de“ anlangt, so linden wir auf Bl. V, 37,7: de paranda faila episcopi. Ferners 37,2,: de para udo cifo. Auf Bl. VI, 40,,,: de dividendo argento. Auf Bl. I, 8„4: De parandis ocreis; 8„5: de paranda mantica; 1 U,2,: de soccania magistri Heinrici.j Auf Bl. II, 14,27: de soccania magistri Heinrici. Auf Bl. IV, 26,og: de antiquo debito; 27,7: de paraudo anulo; 28„fi: de parandis vestibus. In unwiderleglicher Weise wird aber meine Ansicht, dass wir es doch, wie bis auf Kalkoff wohl auch angenommen wurde, mit Abschrilten zu thun haben und dass IV, V und VII wahrscheinlich Abschriften der Quelle VI sind, durch den Umstand bestätigt, dass, wie bereits oben erwähnt, der gewis befremdliche Ausdruck supra statutam elemosinam auf Blatt IV und VII geuaii an derselben Stelle und bei identischen Posten vorkoinmt (31,23 bis 56,12). Das Nämliche gilt in Bezug auf die gleichfalls angeführte Stelle in den Blättern I-und II de soccania (10,2, bis 14,27), so dass wir es auch hier mit Abschriften zu thun haben, sei es, dass das eine Blatt vom anderu in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht, sei es, dass beide auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen. Als eine weitere Verschiedenheit bezeichnet Kalkoff, dass VI filtrum, VII dagegen subsellium als Bezeichnung der Satteldecke wählt (46,n—49,17). Nun kommt subsellium auf Blatt I und II je einmal (3,27—21,5), auf Blatt V dreimal (33,17; 35,2; 36„6), auf Blatt VII einmal, nämlich an der oben ci-tierten Stelle (49„7) vor, Filtrum kommt ausser auf Blatt VI (46,-') noch auf Blatt III (22,5 vor und bezeichnet hier -— pro filtro eidem (i. e. Normanno) zweifellos nicht die Satteldecke, sondern einen Kleiderstoff — Filz. Wenn nun VII anstatt des unbestimmten, weil nur den Stoff bezeichnenden Filtrum das genauere subsellium setzt, natürlich nur in dem einen Falle, dann ist es thörioht mit Kalkoff zu behaupten — VI setzt filtrum, wo VII subsellium hat — solche Dinge müssen eben definiert werden. Kalkoff macht dann weiter darauf aufmerksam, dass die Ausgabe Nicolao hospiti marc. (46,8) nur in VI erscheint Ja. warum soll diese Ausgabe nur da erscheinen, weiss Kalkoff hiefür auch nur irgend einen Grund anzu-führen, er, dem doch die Beweisgründe für die windigsten Hypothesen spottfeil sind ? Bei der Conferenz, wie sie Kalkoff zwischen IV, VI und VII annimmt, ist dies wahrlich nicht denkbar, wohl aber kann eine so knappe Notiz bei einer Abschrift leicht übersehen werden. Ebenso sagt Kalkoff, kommen die Löhne für Schiffer (37,,, 17) nur in VI vor. Das ist aber ein Irrthum — diese Löhne kommen auf Blatt V vor und können wegen ihrer Datierung weder auf VI noch auf VII verzeichnet sein. Endlich gibt er an, dass der ganze Passus 47,13-15 nur in VI vorkomme. Auch dies ist falsch. Der beregte Passus lautet: Feria tercia aput Karpen pro gramine .iij. sol. mezan. pro pane .lx. den. mezan. pro pabulo .iiij. sol. mezan. Die letztere Ausgabe ist gestrichen, deshalb handelt es sich nur um die beiden erstem. Die an zweiter Stelle genannte Ausgabe findet sich auf Blatt VII, 50,7-s dariibergeschrieben, charakterisiert sich demnach als Nachtrag, die erstere Ausgabe ist aber 50„2 als letzte der sub titulo Feria tercia aput Karpam erscheinenden, verzeichnet. Eine andere Ausgabe, die Blatt VI, 47„r hat : Naute .iij. sol. mezan. fehlt allerdings, während die zwei Zeilen später angegebene auf den Schiffer bezügliche Naute .xxviij. den. mezan. auch auf Blatt VII, öO.it-is steht. Nun wie lässt sich das zusammenreimen mit der Conferenz, die der Chorherr und die beiden Kleriker zwischen der Matutin und dem Frühstück, wie Herr Kalkoff will, gehalten haben sollen. Bei der Annahme einer Abschrift erklärt sich der Ausfall dieser kurzen Notiz sehr leicht. Ich habe zugleich aber darauf hiugewieseu, wie sich daraus das irrthümliche pro pabulo .iij. sul. inezan , das Vll, 60,i»-u bringt, ganz natürlich erklärt. Dagegen sagt Kalkoff weiter, ist VII viel ausführlicher und au manchen ändern Stellen wortreicher als VI. Um die erstere der beiden Behauptungen zu begründen, citiert er 50,,8 ff. und 50,23. Die beiden Stellen lauten: Burchardo, garcioni Vicentiam pro nunciis regis Hungarie currenti und Wilhelmo Pattaviam cursori. Zu diesen Stellen hat VI allerdings nur Burchardo garcioni und Wilhelmo. Dagegen hat VI wieder (48,,,) Pilgrimo scolari — VII Pilgrimo (51,-,); VI, Marchalco pro pabulo (48,,) — VII pro pabulo (50,22.23); VI. 46,, u. : Marchalco pro gramine (2 mal) VII pro gramine und Item pro gramine (49,u); VI, 45„3: Wilhelmo pro camisia etbracis — VII Wilhelmo pro lineis (49,«.7). VI, 47,22: Widoni in coquinam — VII: in coquinam (50,,B). Manchmal hat allerdings auch VII, wahrscheinlich zu Zwecken grösserer Deutlichkeit ein oder das andere Wort mehr als VI, aber selten und dann ist die Erweiterung ganz unbedeutend und nicht der Rede werth, während Kalkoff thut, als sei die Differenz, weiss Gott, wie gross. Ganz irrelevant ist es auch, wenn Kalkoff den Ausdruck pro feuo, den er mit pro gramine identificiert, verwerthen will. Dieser kommt auf Bl. II, 13,, und 14,2S; auf Bl. III, 24,3, auf Bl. V nicht, wie Kalkoff meint, zuerst bei Padua, sondern bereits bei Gemona vor, 35„7; 36,12; 37,5; 38,0; 39„0 familie pro feno — dagegen 39,17 familie pro gramine) 39,)8 und 40,,; auf Bl. VI, 45„2 und 48,,T. auf Bl. VII, 49.3; 52,20; 52,25 und 58,u. Nun alsoV Wenn dann Kalkofi behauptet, Blatt VII stimme in der Art seiner Ausgaben mit Blatt V völlig überein, so ist dies einfach unrichtig, wie sich jedermann leicht, wenn er V und VII vergleicht, überzeugen kann. Wenn er weiter sagt, Vll habe auch die Eigenthümlichkeit, Notizen, die nicht in sein Fach schlagen, wieder auszustreichen, nachdem sie an IV und VI mitgetheilt sind, so habe ich bereits nachgewiesen, wie vollständig ansgeschlossen diese Meinung, die sich überhaupt mit der „Conferenz“ schwer verträgt, ist und wenn sich dann Kalkoff unter den zwei Belegen, die er hiefür beibringt, auf 50,|„ beruft, so ist dies doppelt falsch, weil 50,10 offenbar als Nachtrag, wie die Ausgabe In coquinam Widoni .ij. tal. mezanorum, die (50„) darüber geschrieben ist, iu 50,4 sich findet. Auch sonst entdeckt Kalkoff noch charakteristische Uebereinstimmung zwischen V u. VII, zunächst in dem Gebrauch des „hujusmodi.“ Vll hat diesen Ausdruck nicht nur dreimal, wie Kalkofi' angibt, sondern sechsmal, allerdings ausschliesslich auf der zweiten Seite, nämlich 53,2,; 54,7; 55„,;; 56,8; 57,4 uud 67„„; ferners findet er sich auf Blatt V nicht einmal, sondern zweimal und zwar 33„8 uud 35,.,. Ja es hat ihn sogar Bl. II, nämlich 20„(! u. 21,20, aber leider bringt ihn auch Blatt VI, 41,3 und sägt auch diesen Ast, auf den Kalkoff sich gesetzt hat, unbarmherzig ab. Freilich hat VI dafür wieder die Caprice, dass es, wie Kalkoff’ hervorhebt, für das Aehnliche „pro parvis rebus“ pro trufts sagt. Deuselhen Ausdruck variirt II, 14,5-<; mit pro minutis agendis — I. 10,, — uud noch einmal pro minutis rebus (18,s_.,) — auch I, 7,u hat den nämlichen Ausdruck — aber gerade Blatt 11, das Kalkoff zu V und VII stellen möchte, hat recht fataler Weise 20„ß auch den Ausdruck pro trufis und daneben doch auch wieder 21„2 die Angabe pro parvis rebus. Das ist ja eben das Verdriess-liche bei der ganzen Sache, dass der strammen Consequenz Kalkoffs diese unverdauliche Inconsequenz in den Blättern der II. R. gegenübersteht und in dem Punkte wird mir daher Kalkoff sicherlich beipflichten, dass die Schreiber dieser Blätter, nachdem ihnen solche Rösselsprünge gelingen, in zu gutem Futter waren. Die kurzen, chronikalischen Notizen, von denen je eine auf V u. Vll Vorkommen mit dem beidesmal darauf folgenden Ibi dedimus haben keinen weiteren Belang, denn ich stelle ja auch V u. VII zusammen, freilich anders als Kalkoff. Wenn Kalkoff’ dann weiter sagt: Im Anfänge und zwar bis Verona etwa (!) verhält sich VII ebenso ablehnend, wie V gegen alle Ausgaben, die den Kämmerer (IV) angeheu, so ist das, wie ich schon oben hervorhob, einfach unrichtig und diese Unrichtigkeit ergibt sich bereits, wenn man nur die Ausgaben Ultra statutam elemosinam ins Auge fasst, die in V bis auf einen Fall und hier ist dieser Ausdruck gestrichen — nie, in VII gleich zu Anfang wiederholt Vorkommen. Und nun bringt Kalkoff wieder eine seiner gewohnten Hypothesen, er lässt nämlich Wolfger einen Theil seines Gefolges in Verona l’ortscliickcn. Dass er ihnen auch ein Reisegeld mitgab, ist nicht vermerkt, aber vielleicht hatte er das Zipperlein und war in Folge dessen gerade sehr übler Laune, weshalb er die armen Leute am Ende gar unmittelbar nach der „Conferenz“ uud vor dem Morgenimbiss entliess. Ja so ein reisender Bischof kann oft gar unberechenbar werden und viel schlimmer als der Tyrann von Syrakus, der wahrlieh auch keinen allzu guten Leumund genoss. Nun kommt Kalkoff endlich auf den Frater Heinricius zu sprechen, von dem uus der junge Gelehrte die Neuigkeit mittheilt, dass er der oberste (!) Fiuanzbeamte Wolfger’s war. Dass er die Geldgeschäfte in der Hand hatte, sieht jeder, der lesen kann, dass er der oberste Fiuanzbeamte war, hat Kalkoff zum wenigsten nicht bewiesen, da wir andere Finanzbeamte aus der II. R. nicht kennen lernen. Wenn dann Kalffoff aus der Stelle 21,f., (IV) feria quinta ante mediani quadragesimam dedit Frater Heinricus domino Uolrico scribe .1,. tal. et .x. marc. herausliest, Frater Heinricus übergab dem nach Passau zurückkehrenden Chorherrn und Kanzleivorsteher Ulrich eine grosse Summe zur Bestreitung der während der Abwesenheit des Bischofs nothwendigen Ausgaben, so ist das ganz seine Sache — wundern muss man sich nur, dass Wolfger den armen Chorherrn von Kroissenbrunn noch nach Wiener-Neustadt mitschleppte und ihn nicht mit dem ändern stattlichen Gefolge, das der Bischof dort, nach Kalkoff wenigstens, entliess, nach Passau zurücksandte. Nicht minder unbewiesen erscheint es mir, wenn Kalkort' den Frater lleiuricus, der zuerst auch als Magister Heinricus auftritt, mit dem Passauer Cellerarius und Canonicus gleichen Namens identificiert. Dass der Mann, der bereits in einer Urkunde vom Jahre 1188 unter den Passauer Chorherrn erscheint, in den R. R. als magister aultritt und dann von einem ändern Magister seines Namens durch Frater unterschieden wird, ist gewis recht bedenklich. Die nunmehr folgende Stelle in Kalkoffs Ausführungen ist für die Sache so entscheidend, dass ich sie in extenso hersetze, um sie dann Punkt für Punkt zu beleuchten: „Frater Heinricus ist überall gemeint, wo in den R. R. von dem auszahlenden in der dritten Person die Rede ist. Wenn daneben ein Schreiber ausnahmsweise in der ersten Person redet, so erklärt sich dies dadurch, dass das Geld dann durch seine Iland gieng, dass er vom Chorherrn beauftragt war, es dem Empfänger zu übergeben. Auch hierin bemerkt man zwischen V und VII eine bezeichnende Ueberein-Stimmung: in diesen Blättern ist meist die erste Person Pluralis angewendet, was der Schreiber natürlich thun konnte, auch wenn er mit dem Auszahlen direkt gar nichts zu thun hatte. Doch muss auch diesem Schreiber öfters ein solcher Auftrag geworden sein und es ist richtig, dass IV daun von einer dritten Person redet; so ist 5758,(; der Schreiber von VII der Beauftragte uud IV spricht von ihm 3‘2.8 u. ,3 (sowie vorher 32,3) mit Anwen- dung der dritten Person. In dem einen Falle 32,l5 = 58,,, muss das Geld durch die Hände beider (!) Schreiber gegangen sein!! So Kalkoff. Sehen wir, was die R. R. sagen. Wenn wir zunächst die Ausdrücke, mit denen die Zahlungen ausge-wiesen werden, Revue passieren lassen, so finden wir auf sämmtlicheu Blättern eine durchgehende Gleichartigkeit. Ohne Angabe der Person in passiven Ausdrücken finden sich die Zahlungen theilweise ausgewiesen in Blatt IV: distribuebantur (25„r>) Missa 29,2), remissa est (29,7) und in VI corrcspondierend (47,10), mittebantur (30.,t und 32,,,), solvebantur (33„0\ ferners in Blatt VII dabantur (57„8 und reddebantur (57.8). Am häufigsten vertreten ist die dritte Person und zwar in Blatt I: dedit magister Heinricus (2,,,), ante dederat ipse (3,2), Gerhardo solvit (3,5.«), Hugoui solvit (3,7), Mas dedit ipse (8,;j\ Ex illis dedit ipse (8,r,), Ante dederat (8,24-25); in Blatt 11: dedit frater Heinricus (II,,), Ante dederat ipse (11,,-), solvit ipse Gerhardo (11,19.20)1 Gernodo solvit (12,20-27), expendit ibi (20,1-2) — es ist dies der letzte und durch einen ganz speziellen Umstand hervorgerufene Fall, der auf Bl. 11 vorkommt, denn mit Ausnahme desselben erscheint er von 12,L,7 bis 22,._„ also auf mehr denn 9 Seiteu der R. lt. nicht mehr; in Blatt III: nie; in Blatt IV: dedit l'raterHeinricus '24,,,), solvit ipse (21,,), reddidit (31,,,,; 32,3; 32,h ; 32„3); iu Blatt V: dcdit frater Heinricus (33,n i.-); in Blatt VI: nie; in Blatt VII: reddidit 53,7; frater Hrinricus expendit in hospicio {68,4-5; in Blatt VI11: cambivit frater Heinricus (58„,,); accomodavit {G0,lr>). Die erste Person erscheint: In Blatt I: Gernodo reddidi (4,7.8) — Blatt II hat an der entsprechenden Stelle: solvit. ln Blatt II: nie; in Blatt III: nie; in Blatt IV: solvi (2ß,27); accomodavi (27,;j); solvi (28„3), reddi (sic!) (31,22^! 32,| 5; in Blatt \7: nie; iu Blatt VI: Gerhardo reddidi (41,8); (45,22); in Blatt VII: reddidi (51,l7), (52,4), (57,21), (58,„); iu Blatt VIII: nie. Vereinzelt ist die Stelle (29,,3 — IV —): Pincerua l'ecit cuidani dari, dazu (48,u.i5 — VI —): Piucerna cuidam jussit dari uud (51 V —): Pincerna fecit ex mandato episcopi cuidam dari. Letztere Stelle ist ausge- strichen und auf VI fehlte ursprünglich das „jussit“ und wurde erst darüber geschrieben. Die erste Person Plural kommt vor: In Blatt I : Quando ivimus (8,23); in Blatt II: cum essemus apud Svabedorf (13,7); cum per Wienuam transi-remus (13,17); cum ad Archiepiscopum ircmus (18„0); in Blatt III: Quando versus Ebbilzperch descendimus (24,6) ; in Blatt IV: mutuavimus (25,2G); iu Blatt V: Ibi dedimus (37,17); appreciavimus (37,20); in Blatt VI: Quando de Roma recessimus (41,18); in Blatt VII: Ibi dedimus (53,5); ministravit nobis (53,u); nobiscum (58.,,); in Blatt VIIf: cambivimus (59,.,2 und 60,u). Ueberschaut man die vorstehende Zusammenstellung, so erkennt man leicht, dass eine durchgreifende Differenz zwischen den einzelnen Blättern nirgends zu Tage tritt und dass dieselben daher ihre Entstehung einer und derselben Persönlichkeit und eventuell ihres Untergebenen danken. Ich betone dabei, dass ich selbst das Letztere- nicht für unbedingt nothwendig cr-achte, wenn ich mir gegenwärtig halte, wie z. B. Gernodo reddidi auf Blatt I (4,7-s) in Gernodo solvit auf Blatt II (12,26.97) aufgelöst erscheint, ferners wie an Stelle des Garcioni meo auf I (3,22-23) durch Garcioni fratris Hein-rici auf II (18,25) ersetzt wird — wenn^Kalkoff meint, der Schreiber des Frater Heinricus habe sich in eitler Selbstüberhebung den Diener desselben als eigenen angemasst, so ist dies ein thörichtes Geschwätz, das sich selbst schon durch den Umstand widerlegt, dass die Rechnungen ja nicht zum Privatvergnügen des Schreibers angefertigt wurden, sondern, wenn wir schon den Schreiber annehmen, jedenfalls dem Frater Heinricus vorgelegt werden mussten. Noch sprechender ist aber 32,15 (IV) verglichen mit öiS,^ (VII) und die Ausrede, die K alko IT da gebraucht, ist — eben eine Ausrede. Es heisst dort Odackaro reddidi .xxv. den. episcopo concessos und ganz genau dieselbe Angabe ündet sich auch au der eitierten Stelle auf Blatt VII. Was ist es denn da mit der „Conferenz“ ? Ist diese Stelle denn nicht der schlagendste Beweis dafür, dass wir es mit Abschriften zu thun haben, und dass sich die beiden Schreiber IV und VII sammt allen ändern Schreibern und Chorherrn, die Kalkoft’ mit den Reiseblättern in Verbindung bringt, in eitel Dunst Hilflosen. Frater Heinricus wollte ursprünglich, wie es ganz natürlich ist, die Rechnungen objektiv hersteilen, daher das durchgreifende dedit in allen Blättern, die entweder selbständig sind oder Anfangsblätter von Abschriften, nämlich I, II, IV, V. So erklärt es sich auch, warum II nie die erste Person gebraucht und später von einer Bezeichnung der Person ganz absieht. Denn das wird man wohl zugeben müssen, dass Blatt I älter ist als Blatt II und dass eben die Unordnung auf Blatt I die Veranlassung geworden ist, das Ausgabenverzeichnis auf Blatt II in geordneter Reihenfolge zu erneuern. Den ganz klaren Beweis hiefür gibt ja die Bezeichnung des Frater Hein-ricus auf der ersten Partie auf Blatt I, die von den Einnahmen handelt, sowie in dem Ausgabenverzeichnis auf Blatt I bis Wien als magister Heiu-ricus, was ja nicht denkbar wäre, wenn die beiden Schreiber, wie Kalkoft' will, täglich ein- oder zweimal conferierten. Nur unter diesem Gesichtspunkte, wenn wir nämlich IJ als Abschrift zu I auftässen, wird es allein erklärlich, wie II die Stelle von 1 pro suo et alterius magistri Heinrici equis (3,4.5), nachdem es doch sonst durchweg und gleich vom Anfang „Frater Heinricus“ auwendet, mit pro suis et alterius magistri equis wiedergibt und damit aus der Rolle fiel. Das Nämliche passierte dem Schreiber der Blätter überhaupt; er wechselt, namentlich auf den Blättern der italienischen Reise ohne ersichtlichen Grund die Bezeichnung der Person und es tritt nicht selten — die Buchhaltung war nach Kalkoff damals noch sehr im Argen an Stelle der objectiven Verrechnung manches subjective Moment und sogar „kurze, chronikalische Notizen traten auf, freilich nicht, wie Kalkoff annimmt, nur auf V und VII, sondern auch auf IV (30^): ubi dominus episcopns celebravit. Besser eingehalten, aber auch bezeichnend für das Zustandekommen der Blätter ist diese objective Verrechnung in den Ausdrücken Ipsi magistro Heiurico auf Blatt I (2,20) und ipsi fratri Heiurico auf Blatt II (18,.,ti). Dass aber die Behauptung Kalkoffs, wo die dritte Person auftrete, sei immer Frater Heinricus zu verstehen, auch nicht richtig ist, habe ich bereits hervorgehobeu und ist deutlich ersichtlich, wenn man 28,19 und 46,,, vergleicht. Hier heisst es patrino suo, dort patrino episcopi. Kalkoff macht nun aus den Prämissen, die ich hinlänglich beleuchtet zu haben glaube, den Schluss, der folgende Punkte enthält: 1. Der Geld-vorrath befand sich in der Hand eines angesehenen Cliorherrn, welcher das Amt des Cellerarius bekleidete. 2. Dieser sorgte für die Einwechslung der jeweiligen Landesmünze und zahlte selbst oder durch seine und des .Bischofs niedere Beamte oder Ministerialen das Geld für die sämmtlichen Bedürfnisse des Hofes aus. 3. Mitunter liess ihm der Bischof eine besondere Anweisung durch seinen Begleiter, so einmal durch den Schenken zukommen. 4. Daneben führte der Bischof eine besondere lvassa, die Bursa, aus welcher seine ganz persönlichen Auslagen als Almosen, Geschenke etc. bestritten wurden und die aus der Hauptkassa ergänzt wurde. 5. Au jene Hauptkassa „in cameram“ (46,u) wurden auch die Zahlungen geleistet. 6. Mit dem Aufzeichnen der von den verschiedenen Kreisen des Hofes gemachten Ausgaben waren zwei niedere Kleriker betraut, deren einer, der Kämmerer (IV) sich in der nächsten Umgebung des Bischofs aufhielt und die Ausgaben der „Schatulle“ verzeichnete. Der andere überzeugte sich in der Küche, im Stalle, bei dem Wirthe und dem niederen Dienergcfolge von der Richtigkeit der an die Kassa gemachten Forderungen und übernahm vorkommenden Falles auch die Auszahlung. 7. Während des grössten Theiles der Reise aber setzte sich ein jenem obersten Verwaltungsbeamten beigegebener Kleriker, der auch dessen Wechselgeschäfte verzeichnete, alltäglich mit jenen beiden in Verbindung und stellte sich auf einem besonderen Blatte alle, jedesmal gemachten Ausgaben zusammen. 8. Dieser brauchte sich aber in Reihenfolge, Ausdruck, Berechnung der Münze nicht eng an jene zu binden, da er vieles noch selbst im Kopfe hatte, befleissigte sich aber meist grösserer Kürze; oft hatte er sich wohl schon vor der Conferenz Notizen gemacht. Dann wurde (in VI auffallend häufig) ein Corrigieren, Streichen oder Nachtragen nöthig; und da das Rechnungswesen noch sehr im Argen lag, so zeichnete er die Einnahmen mitten unter den Ausgaben auf. Köstlich! Kalkoff macht einmal (S. 61, Anm. 1) in Bezug auf die Ausführungen Zarncke’s die Bemerkung: „Sehr bestimmt und sehr — unfruchtbar.“ Nun das Nämliche kann man bezüglich der Auseinandersetzungen Kalkoffs, den die Lorbeern Grions offenbar nicht schlafen Hessen, keineswegs behaupten, aber ähnlich wenigstens könnte man sie kritisieren mit den Worten: Sehr bestimmt und alles — Phantasie. Was zunächst die „bursa“ betrifft,. so kommt sie auf IV, VI und VII vor und zwar an folgenden Stellen: 26,23-2+: In bursam .ij. sol. wienn.; 30,22: Aput Brixiam in bursam .ij. sol. Ratisp. (IV); ferners 45,21: Ultra statutum in bursam .iiij. sol. bon.; 48,21-22: pro bursa ad piper .xxv. den. veron. (VI); endlich 49,n.^: Ultra statutam elemosinam in bursam .iiij. sol. bon.; und 51,ir,: pro bur$a ad piper .xxv. den. veron. Die auf VI und VII vorkommenden Stellen sind demnach identisch. Man wird daher immerhin zugeben müssen, dass das vorliegende Materiale nicht im entferntesten ausreicht, um das daraus zu machen, was Kalkoff gemacht hat. Was ich aus den Blättern IV—VIII deduciere, ist viel einfacher und lässt sich in wenige Worte fassen: Frater Heinricus, der weder Chorherr noch Cellerarius war, hatte die doch sehr einfachen Geldgeschäfte zu besorgen und schrieb die Blätter wahrscheinlich selbst. Zuerst schrieb er sämmtliche Ausgaben und die geringfügigen Einnahmen unterschiedslos zusammen und versuchte dann eine Sonderung derselben auf separaten Blättern durchzuführen. Jedenfalls aber ist der recht complicierte Apparat, wie ihn Ivalkoff sich zurechtgerichtet hat, lediglich als Erfindung dieses sehr phantasievollen, jungen Gelehrten anzusehen. Und so komme ich wieder mit Kalkoff zu den Blättern der österreichischen Reise zurück. In Bezug auf das Verzeichnis der Einnahmen, mit denen Blatt 1 beginnt, machen wir gleich eine interessante, wenn auch von Kalkoff vernachlässigte Wahrnehmung. Eine ziemlich bedeutende Anzahl von Einnahmen 2,2-10 ist nämlich durchstrichen und wenn wir diese Thatsache in Vergleich setzen mit allen ändern derartigen, wie sie uns die R. R. in grösser Anzahl bieten, so finden wir, dass die hier durchstrichenen Ausgaben auf einem audern Blatte verzeichnet waren — etwa auf dem Blatte, welches alle ändern Ausgabenpartien, die Blatt II bringt, aufführte. Es ist dies ein wichtiges Beweismoment dafür, dass Blatt III, was wir ja ohnedies bestritten haben, in keinen Zusammenhang mit Blatt I zu bringen ist. Dagegen hat Kalkoff mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausgaben auf I, 7,],s-it und 8 sammt und sonders nur auf Blatt I allein stehen, allein die Schlüsse, die er daraus folgert, sind wieder viel zu weitgehend. Er hat zunächst ausser Betracht gelassen, dass es auf II zwar heisst: Apud Zeizemurum (12,a8 ff.) pro cera dim. tal. et .xl. den. — pro fune .ij. den. Quando ipse ierat Wiennam pro feno et ferramento (nicht ferramentis, wie Zingerle einschaltet) .iij. den. pro sera ad manticam .viij. den. — pro duobus pilleis .xij. den. etc., woraus man freilich schliessen könnte, es seien diese Ausgaben in Zeisselmauer gemacht, dass aber auf I die Sache ganz klar und bündig auseinandergesetzt ist, indem die betreffenden Stellen dort lauten; Apud Zeizemurum pro cera dim. tal. et .xl. den. pro fune .ij. den. Pro feno et ferramento apud Wiennam .iij. pro sera mantice .viij. den pro duobus pilleis .xij. den. etc. (4,o-it) Diese Ausgaben wurden nämlich in Wien gemacht, als der Bischof mit dem Gefolge sich über Wien nach Schwandorf begab. Eine andere Reihe von Ausgaben, die auf I, 9.i ff. und auf II, 13,, ff. verzeichnet ist, wurde gemacht., als sie in Schwandorf weilten, wie II ja ausdrücklich hervorhebt (13-): Postea cum essemus apud Svabedorf fratri lleinrico pro tunica apud Wiennam. Schon der Ausdruck „Postea“ verglichen mit 13,n Postea, cum per Wiennam transiremus etc bestätigt, dass 1 die oben angeführte Ausgabe (4,.,-k) richtig datiert hat. Nun ist aber noch eine dritte Reihe von Verzeichnissen: Wechselnotizen, Einnahmen und Ausgaben enthaltend, vorhanden, die nur auf Blatt I sich finden, die ebenfalls in Wien entstanden und einen Nachtrag mit der Datierung apud Zcizeniurum etc. und apud Wiennam aufweisen (7,ivit und 8). Es sind (lies spezielle Geldgeschäfte, die der nach Wien vorausgesandte Frater Ilein-ricus abmachte und die er auf der ändern Seite von Blatt i notierte. Ueber die Zeit, in der das geschah, belehren uns die R. R. ja auch; Krater Heinricus ist am Samstag vor Simon und Juda in Wien — die ändern kommen am Dienstag darauf nach. Der eben erwähnte Nachtrag mag ihn dann verleitet haben, nicht mehr auf Blatt Ia zurückzugreifen und an 4,,7 anzuschliessen, sondern mit seinen Notizen auf Blatt 1b fortzufahren. So erklärt sich alles ganz einfach, ohne dass man zu dem merkwürdigen Einfall seine Zuflucht nehmen muss, Frater Heinricus und sein Schreiber seien nach Wien vorausgegangen und von Wien wieder nach Zeiselmauer zurückgekehrt, um — das Gefolge nach Wien zu führen das acht Tage in Zeiselmauer — nach Kalkoff — interniert blieb, während, wie erwähnt, Frater Heinricus am Samstag vor Simon und Juda nach Wien gieng und die ändern am darauffolgenden Dienstag nachkamen. Dass auch die Conferenzen zwischen Wien und Rchwandorf dabei ins Wasserfallen, ist selbstverständlich. Welchen Nonsens Kalkoff aber zusammenschreibt, zeigt der Umstand, dass er sagt, der Schreiber von II habe nichts von den Einkäufen des Kammerschreibers (I), die dieser in Zeiselmauer machte, wo sie doch beisammen waren, erfahren; natürlich, weil dies Herrn Kalkoff nicht in den Kram passen würde. Wenn er aber weiter behauptet, der Schreiber von II vermerke einen Posten : ad expensam in Wiennam und implicite sagen will, der Schreiber von I nicht, so ist dies ganz falsch, denn dieser Posten, den II (13,14 ) vermerkt, ist auch auf I (9 7) verzeichnet. Mit Einbeziehung dessen, was ich bereits weiter oben gelegentlich über die Blätter „der österreichischen Reise“ hervorhob, in die vorstehenden Erörterungen erledigt sich alles, was Kalkoff über die Blätter I und III auf Seite 52 -58 seiner Monographie sagt. Von dem allen bleibt eben nichts Consistentes zurück — es ist eben alles Schaum, macht sich geltend, wie dieser und verschwindet, wie dieser. Kalkoff kommt nunmehr auf die „charakteristischen Verschiedenheiten“ zwischen Blatt 1 und 11 zu sprechen. In dieser Beziehung beobachtet er, dass der Schreiber von II in der Angabe von Personalien und dgl., seiner Aufgabe entsprechend, sich einer grösseren Genauigkeit befleisst und führt folgende Belege dafür an: 13,2«: Ottoni Bibbero, nescio, quo eunti ; Cuonrado de Asparn ( Romam durchstrichen) ad St. Jacobum eunti (18,2); nuncio domini regis in Austriam descendenti (18,.,); ferners 14.a: Ruolando apostate; 14,21: Pandolfi. Andere Abweichungen — alle könne er sie nicht anführen — seien folgende: II, 14,17: consutoribus = f, 10,10: illis qui paraverunt vestes; II, 10,servis pro suis indigenciis = I, Gu: pro necessariis; II Barbe = I Bardo; II pro vadio = I ad redemptionem pignorum; II, 11,11! pro re-ficienda = I, 2,21: pro consuenda. Kalkoff fährt dann fort: „Wie ein Ab- schreiber“ auf so charakteristische Verschiedenheiten von seiner „Vorlage“ verfallen soll, ist rein undenklich; und in diesem Falle könnte doch nur das wohlgeordnete Blatt II die „Abschrift“ sein. Vorerst noch eine Kleinigkeit, die Kalkoff vor diesen Auseinandersetzungen einschiebt, ohne sie zu würdigen. Es ist dies nämlich die Datierung auf Blatt I, 9,17: Pro cera in secuuda feria ante festum sancti Martini, die auf Blatt II fehlt, dem Kalkoff doch grössere Genauigkeit als den» Blatte I zuweist. Nun man muss sich da doch fragen, welchen Zweck hat denn eigentlich diese Datierung, nachdem eine solche bei der vorausgehenden grossen Wiener-Rechnung und auch nachher fehlt. Die Antwort ist für jeden, der die Ileiserechnungen kennt, leicht. Die Ausgabe ist ein Nachtrag und die eingehende Datierung soll die Ausgabe von den ändern „pro cera*, die in derselben Reisestation (Wien) gemacht wurden, unterscheiden. Ganz unberechtigt ist es auch, wenn Kalkoff diese Datierung mit „10. November“ auflöst, denn wenn es der 10. November war, so möchte man wohl in vigilia sancti Martini erwarten, wie beispielsweise Blatt IX ja auch in vigilia St. Sebastiani hat. Aus diesem Doppelgrunde und im Hinblick auf das Vorkommen und den Charakter der sonst auf Blatt I begegnenden Datierungen, die soweit sie nur zu Zwecken der Orientierung vorhanden waren, von Blatt II unberücksichtigt blieben, muss ich die Annahme Kalkoffs als eine willkürliche und völlig unbegründete bezeichnen. Ich führe jetzt zu den oben citierten Stellen von Blatt II die entsprechenden auf Blatt I an: 9,19-20: Ottoni Bibbero; 5,11: Cuonrado de As-parne; 5,ia: Nuncio regis; 9,23: Cuidam calvo apostate de Enstorf; lO.u: garcionis de Roma. Was bringt demnach II Neues? I. Das Geständnis, es wisse nicht, wohin Otto Bibbero gegangen sei; 2. Dass Konrad von Aspern nach S. Jago gieng; 3. Wohin der Bote des Königs sich begab; 4. Wie ein kahlköpfiger Apostata de Enstorf und wie ein Garcio de Roma hiess. Diese ganz unbedeutenden Ergänzungen kann der Abschreiber leicht genug angebracht haben, wie wir denn auch auf Blatt I zu wiederholten Malen Namen ergänzt, resp. darübergeschrieben finden, so 2,20: „Remundo“; 3,ji : „Buschingo“; 6,2: Wilheim“. Würden sich nun diese Ergänzungen nicht schon I, sondern erst in II finden, so wären sie natürlich auch von Kalkoff als „charakteristische Verschiedenheiten“ notiert worden. Geradezu lächerlich aber ist es, wenn Kalkoff in Bezug auf das zweite Citat von charakteristischen Verschiedenheiten spricht — jedermann wird finden, dass Blatt II, wie es einer solchen Abschrift gemäss ist, sich an manchen Stellen kürzer, an ändern deutlicher äussert. Mehr ist ja nicht vorhanden. Dass nicht Blatt I, sondern Blatt II die Abschrift ist, hat Kalkoff richtig erkannt, dass sie gegenüber von Blatt I einen eklektischen Charakter hat und nur berücksichtigt, was den Verfolg der Reise des Bischofs und seines Gefolges angeht, hat er ebenso erkannt -— aber falsch gedeutet. Kalkoff macht einmal bezüglich des Blattes VI die zutreffende Bemerkung, dass die vielen Correcturen darin es als Hauptblatt charakterisieren, dasselbe gilt von Blatt I, das in dieser Hinsicht freilich noch viel ärger aussieht als Blatt VI. Von beiden Blättern gilt, was Kalkoff von allen behauptet, dass die Schreiber sie, wenn auch nicht gerade im Gewände, doch aber ständig bei sich führten, um ihre Aufzeichnungen so eigentlich staute pede zu machen. Doch finden sich freilich auch Ausnahmen von dieser Regel, die schon früher bezeichnet wurden und die sich als Nachträge leicht kenntlich machen, weshalb ich auch Kalkoffs Ansicht, dass der Schreiber das Blatt im Gewände bei sich trug, für zu weitgehend erachte — denn „bös abgerieben“ kann ein solches Blatt, das ja fast 700 Jahre alt ist, leicht auch durch andere Umstände geworden sein. Auf Blatt VI sind solche Stellen, die ich der Kürze halber lediglich citiere: 41,]« fg.; 43,12 (fuerant); 47,i fg.; auf Blatt I, 3,2: Ante dederat ipse apud Mutharne und 8,24-25- Kalkoff versucht nun die Entstehung des Durcheinander auf Blatt I nachzuweisen und die Reihenfolge der einzelnen Partien desselben herzustellen. Hierin kann ich ihm meist beipflichten, obgleich er auch hier seiner Phantasie keine Schranken setzte. Nachdem Blatt Ib vollgeschrieben war, die letzten Notizen, die auf Blatt II, 15,18 unter Apud Widra stehen, wurden, wie die R. R. darthun (7, Anm. 5), der Länge nach am Rande notiert, kehrte der Schreiber desselben auf 1 a zurück, ohne jedoch die folgenden Ausgaben unmittelbar an das frühere Ausgabenverzeichnis anzuscliliessen — aus welchem Grunde ist ganz irrelevant, obwohl Kalkoff da wieder eine allerdings mögliche Ver-muthung ausspricht. Dass der Schreiber den S. 5, Anm. 2 der R. R. vermerkten Querstrich jetzt anbrachte, um nach unten hin den nach Kalkoff für eventuelle Einnahmen offen gelassenen Raum zu markieren, glaube ich schon aus dem Grunde nicht, weil das ja vollständig unnöthig war, da die Aufzeichnung von Ausgaben an dieser Stelle ohnedies den betreffenden Raum abgrenzte, vielmehr halte ich es für gewis, dass dieser Querstrich dann entstand, als durch die Ausfüllung dieses Raumes mit einem neuerlichen Ausgabenverzeichnis 4,is bis 5,h und' wegen der dadurch hervorgerufenen unmittelbaren Anreihung von Neukirchen an Engelhardszell eine Verwirrung leicht entstehen konnte. Nun kann man aber gleich eine interessante Beobachtung machen, die zwar auch Kalkoff nicht entgieng, über die er aber allzu rasch hinwegglitt. Blatt I verzeichnet nämlich einen Ausgabenposten 0,14: Aput Niwenkirchen, der zweifellos zwischen die Ausgaben von Weitra und Mauthausen gehört, aber auf Blatt II fehlt. Dass dieser Posten zweifellos hieher gehört, geht nicht nur aus dem Umstande hervor, dass er unter dem Strich steht und mit derselben rostfarbenen Tinte, wie die folgenden Ausgaben geschrieben ist, sondern äuch daraus, dass der Schreiber von I das bei II, 18,1 fg. stellende Verzeichnis hier abbrechen und die 18.5 ff. vorfindlichen Ausgaben ganz oben auf Ib einschalten musste. Was den Ort Neukirchen anlangt, so ist wahrscheinlich jenes Gall-neukirchen darunter zu verstehen, das nordwestlich von Mauthausen gelegen ist. Dass es westlich von Mauthausen liegt, verschlägt nichts, denn die Reise geht ja unmittelbar darauf auch zuerst nach Ebelsberg, dann nach Efierding und wieder zurück nach Wels. Kalkoffs Behauptung aber, es gehören die Ausgaben bis Neukirchen eigentlich über den Strich und die auf 3 Blatt II verzeichneten Ausgaben (18.t fg.) seien bei Neukirchen gemacht, erledigt sich von selbst, da eine Uebereinstimmung zwischen jeuen und diesen nirgends vorhanden ist. Anders wäre es, wenn die Ausgaben apud Niwen-kirchen auf Blatt I fehlten, aber auf Blatt II vorhanden wären, dann hätte Kalkoff sofort und mit Recht geschlossen, dass diese Ausgaben auf Blatt I fehlen, weil der Schreiber keinen Kaum, oder um seine Idee zu verwenden kein Pergament mehr hatte. Wenn nun der Schreiber von Blatt II, wie Kalkoff will, selbständig war und wie es in der That der Fall ist, sein Ausgabenverzeichnis stets regelmässig fortführt, so konnte er unmöglich diese in den lt. II. 4 /eilen umfassenden Ausgaben bei Seite lassen — anders ist dies freilich, wenn man, wie ich dies thue, annimmt, dass II nur eine Abschrift ist, denn da konnte ein solches Versehen leicht Vorkommen. Wenn nun aber Kalkoff, um es zu erklären, dass I mit dem Ilaume so kargte und die Notizen, wenn er mangelte, bald da, bald dort unterzubringen oder einzuflicken suchte, behauptet — man hatte seit Ende Oktober kein Pergament wieder gekauft, so ist das falsch, denn sowohl Bl. I (10,i») als auch Blatt II (14,25) verzeichnen auf dem Rückwege von Wien nach Passau nach dem 12. November apud sanctum Ipolitum die Ausgabe pro percameno .xij. den. Im Ganzen empfängt man, wenn man die Bemühungen des Schreibers von Blatt l ins Auge fasst, die vorliegenden Ausgaben noch au( dem letzten Plätzchen, das er ausfindig zu machen weiss, unterzubringen, den Eindruck, als handle es sich darum, alles Zugehörige uuf demselben Blatte anzubringen. Wir haben daher die Rechnungen auf Blatt I als etwas Ganzes und in sich Abgeschlossenes zu betrachten und aus diesem Grunde kann man schwer daran denken, dass Blatt III die unmittelbare Fortsetzung von Blatt I ist. Kalkoff bespricht nun S. 64 fg. die Partien des Bl. II, die auf I nicht mehr verzeichnet sind. Jetzt erst fühlt er sich ganz frank und irei und unbeirrt von den hemmenden Aufzeichnungen auf coirespoudierenden Blättern. Freilich entgeht mir dabei auch zumeist das Mittel, um das Verkehrte seiner Beweisführung oder das Phantastische derselben durch Ihatsachen nach-weisen zu können. Auf Blatt II folgt auf den letzterwähnten Ausgabenposten folgendes Verzeichnis: Apud Ascha, cum ad Archiepiscoqum iremus et in Ebbelzperch pro vadio dim. tal. minus denariis. ' Apud Cremesemunstre .xx. den. Apud Garsten .xij. den. Liunze in moutauis pro omnibus necesariis ,x. sol. breves minus .viij. den. Item apud Garsteu in reditu pro ferramentis .v. den. Apud Everdingen pro vadio .xxxvj. den. Guidam ceco .xLij. den. Apud Niwenkirchen pro vino .vij. sol. laugos et .v. den. pro vadio .xiiij. den. Zarncke bemerkte mit Recht, dass sich dieses von spärlichen Ausgaben begleitete Itinerar nicht datieren lasse — Kalkoff denkt anders, nur in dem einen Punkte stimmt er Zarncke bei, dass es eiuc Botenreise ist. „Die Boten reisten nämlich über Aschach, Kremsmünster und Garsten, zogen dann im Thale der Enns aufwärts und gelangten bei Weyer über die Berge ins Ipsthal, welches sie aufwärts über St. Georgen bis Lunz verfolgten, um von da Uber Neuhaus und Maria-Zell das Mürzthal und später Friesach zu erreichen. Das war aber ein Weg, der sich mitten im Winter wohl nur für junge Kleriker und kriegerische Ministerialen, aber schwerlich für einen alternden Kirchenfürsten eignete Die Boten aber sollten zum Erzbischof von Salzburg gehen, den Wolfger noch mit den unten zu besprechenden Verhandlungen beschäftigt in Friesach vermuthete; sie müssen etwa am 21. Dezember von Obernberg abgeschickt sein, als Wolfger in Mattsee durch einen Boten aus Salzburg (17,3) erfahren hatte, dass der Erzbischof dort noch nicht eingetroffen sei; sie kehrten mitten auf dem W’ege um, da sie .wohl den kurz nach dem 3. Januar in Passau beschenkten (III, 22,l2) erz-bischöflichen Boten begegneten, die sie nun zu ihrem Bischof geleiteten. Ihre Rechnung geht auf der Rückreise bis Neuenkirchen, wo sie den Bischof trafen (18,2n); auf ihre Meldung hin kehrte er am 2. Januar nach Passau zurück “ Ich führe zunächst die von Kalkoff citierten Stellen an: 17,3 = 7.0 = Nuncio de Salzpurch dim. tal. 22.,;, == Nunciis archiepiscopi .xxx. den. Das obige spärliche Itinerar und diese beiden kurzen Notizen sind das Substrat für die vorstehenden Auseinandersetzungen Kalkoffs, diese selbst aber bilden den Gipfel der Unverfrorenheit, zu dem Kalkoffs Kritik sich emporschwang. Eine Entgegnung ist hier überflüssig, nur auf den einen Punkt möchte ich aufmerksam machen, dass nie in den Blättern der R. R. von einem Erzbischöfe von Salzburg, sondern nur vom Salzburger Probste die Rede ist, dagegen wird auf I und II ausdrücklich der Mainzer Erzbischof erwähnt, der thatsächlich im Jahre 1200 durch Oesterreich nach Ungarn und retour reiste, während um diese Zeit in Salzburg eine Sedisvacanz eingetreten war. Die schlechthinige Erwähnung des Erzbischofs, die positive Erwähnung des Mainzer Erzbischofs zusammengehalten mit jener Reise des letztem und dem Umstande, dass wir wohl von nahen Beziehungen Wolfgers zum Erzbischof Konrad, nicht aber zu Lupoid wissen, dieser letztere überdies im Winter 1203 in Italien weilte, dass ferners ein Salzburger Erzbischof nicht erwähnt wird und Lunz in Niederösterreich liegt, demnach nicht auf dem Wege nach Friesach sondern nach Wien, so findet man leicht, dass es mit den Phantasien Kalkoffs nichts ist, sondern dass der erwähnte Erzbischof, dem die Boten, weun ich schon Zarncke’s Vermutung acceptieren soll, auf der Strasse nach St Pölten entgegen giengen, niemand anderer ist, als der berühmte Konrad von Mainz, dem Wolfger bald die letzten Ehren erweisen sollte. Wenn aber Kalkoff Lupoid von Worms betreffend einmal sagt, warum sollte Lupoid nicht auch von Italien einen Boten an Wolfger gesandt haben, so ist zu bemerken, dass nicht ein Nuuoius, sondern nuncii Arehi-episcopi Maguntini erwähnt werden. Zu bemerken ist weiter noch, dass wir bezüglich des Blattes II 18,10fg. nicht wissen, wie es entstanden ist, ob es nicht von da an angefangen einen ändern Charakter hat und ändern Zwecken als bisher diente, ob nicht nach 18,9 auch ursprünglich ein Kaum frei blieb und diese Daten 18,,0 bis 18,21 erst später verzeichnet wurden. Es fehlt uns jetzt jede Controle und wir müssen, wollen wir nicht zweckloser Hyperkritik uns überlassen, eben gestehen, dass wir nichts wissen. Zudem ist der Absatz 18,10 bis 18,o,, wie das Facsimile darthut und auch Kalkoff einräumt, wie es scheint, von anderer Hand. Kalkoff behauptet, dass auch jetzt noch sich einige Notizen auf II und III (III = Fortsetzung von I) finden — alle sei nicht möglich, weil die Schreiber jetzt mehr inner halb desReisegetolges beieinander waren (!!). Wie Kalkoffs Behauptung von der Gleichheit einiger Notizen begründet wird, geht aus folgender Zusammenstellung hervor: II, 18,22: Cuidam vetule .xxx. den. — III, 22,7: Cuidam moniali .xxx. den; II, 19,4: pro cera tal. ist annähernd gleich den Ausgaben III, 22,ia: pro cera .iij. sol. longos und 23„ : pro cera tres longos sol. et dim. zusammengenommen; II, 19.8: Nuncio ad regem eunti dim. tal. et 3 den. ist gleich III, 22,8: Eidem ad regem eunti 10 sol. breves. Und das nennt Herr Kalkoff historische Kritik? Bei einer solchen Hy-perkritik ist es auch nicht zu verwundern, wenn Kalkoff aus der schlichten Notiz „pro parandis soumscriniis .xj. den.“ schliesst, es seien am 3. Januar Vorbereitungen zu der grossen, italienischen Reise getroffen worden. Bezieht sich vielleicht die Stelle auf Blatt II, 20,1-3: Qunado Frater Heinricus de Everdingen Pattaviam rediit, expendit ibi pro parandis scriniis et fer-ramentis et pabulo .lx. den. auch auf die italienische Reise? Wenn dann Kalkoff weiter sagt und zwar in Hinblick auf die Ausgaben von II, 19,i4-io, es liege da eine Visitationsreise des Bischofs nach dem Kloster St. Johann in Waldhausen vor, wovon natürlich in den R. R. nichts steht, an welcher Frater Heinricus und „sein Schreiber“ nicht betheiligt waren, da dieselben zur nämlichen Zeit eine Reise nach Efferding unternahmen, die auf Blatt III, 23,c,-n verzeichnet steht und sich dabei auf obige Notiz II, 20,i-3 beruft, so geht er mit seiner Folgerung wieder weit über die Thatsachen hinaus. Wenn auch der Name des Frater Heinricus in den 6 Zeilen, die die Reise nach Waldhausen umfassen, fehlt, so fehlt derselbe doch auch in der 9 Zeilen umfassenden Partie, die die angebliche Reise über Engelhardszell nach Efferding und zurück betrifft, die Frater Heinrich unternahm und die nach Kalkoff III, 23,c-u verzeichnet steht. Erwägt man, dass neben II, 20,i-a als letzter Notiz von Passauer Ausgaben auch die obige den Frater Heinrich betreffende steht, so ist es keineswegs ausgeschlossen, dass Frater Heinrich zuerst mit dem Bischof nach Waldhausen gieng uud dann nach Efferding, ja es ist dies mit Rücksicht auf den Umstand, dass diese Notiz gerade in Verbindung mit der Waldhausner Partie erscheint, sogar recht wahrscheinlich. Uebrigens ist das alles ohne weitere Bedeutung und lässt sich wegen mangelhaften Materials nicht entscheiden. Bemerkt muss übrigens wohl auch werden, «lass eine Uebereinstimmung zweier Stellen auf Blatt III vorhanden ist, nämlich 23,8: Niwenkirchen equis descendentibus ad redemp-tionem pignorum .x. den. und 24,i: Engilschalco cum equis descendenti x. den. und dass weiter an die grosse Zahl von Notizen, deren eine die letzteitierte Stelle ist und die apud Novum Castrum datiert sind, sich eine einzelne Notiz: Apud Everdingen pro pignore .vij. den. anschliesst, wir haben also auch hier eine Reise nach Efferding. Bemerkt muss noch weiter werden, dass auf der in Blatt II zuletzt verzeichneten „österreichischen Reise“ neben dem dreimaligen pro vadio (resp. vadiis) ein zweimaliges ad redemptionem pignorum vorkommt. Man sieht leicht, dass hier der Boden auf Schritt und Tritt schwankt und der Mangel jeglicher Controle ladet zur grössten Vorsicht ein. Ich habe wenigstens die Ueberzeugung nicht gewinnen können, dass Blatt III an Blatt II anschliesst und dass die wichtige Datierung auf Blatt III: In sabbato octava sancti Johannis, auf den 3. Januar zu beziehen ist und zwar um so weniger, als die Stelle: pro piris .vij. den. deutlich genug für den Juli, nicht für den Januar spricht. Obsteinkäufe begegnen uns auch sonst in den Reiserechnungeu öfters, so Blatt VI, 43,23: Dominica voccm jocundam (aput Senas) pro cerasis .xij. den; 45,20: in sabbato (post asceusionem „aput Bononiam)“ pro cerasis .xij. den.; am nämlichen Orte und am 7. Juni 46,25: pro cerasis .xij. den; ferners auf Blatt VII ausser in den mit VI gleichlautenden Stellen 53,17: pro fructibus sol. veron. (in Bozen); pro cerasis .v. sol. et .ij. den. veron. (53,2G bei Brixen. Ich halte daher diesen Posten III, so unscheinbar er sich anlässt, für bedeutsam genug, um die Entscheidung für die erwähnte Datierung im Sinne Winkelmanns zu treffen Kalkoff seihst muss übrigens, um sich einigermassen aus der Dintc zu helfen, in seinen folgenden Ausführungen annehmen, dass mehrere Blätter fehlen und der Schreiber von II erst später wieder zur Aufzeichnung der „österreichischen Reise“ auf Bl. II b, soweit dasselbe noch Raum bot, zurückgreifen musste. Für Kalkoff gilt eben immer und immer das Wort: Hilf, was helfen kann. Er wird nie verlegen, wohl aber wird es der besonnene und ehrliche Historiker, wenn er sich denkt, es könnte jemand herkommen und an der Thatsache, wie Kalkoff Geschichte macht, anknüpfen und denken, dass die moderne, historische Schule in seinem Sinue und Geiste vorgehe. Deshalb folgte ich auch den Spuren Kalkoffs länger, als eigentlich noth that und ich hoffe, dass es keine deutsche, historische Schule gibt, die sich mit Kalkoff und seiner phantastischen Kritik rdentificiert. Für die Beurtheilung der R. R. aber, denke ich, bleiben folgende Sätze aufrecht: 1. Die R. R. bieten einen Bruchtheil von Blättern, die Rechnungen von 1199 bis 1206 umfassen. 2. Die in Verlust gerathenen, zugehörigen Blätter sind an Zahl den erhaltenen überlegen. 3. Das Anfangsdatum auf Blatt III ist der 1. Juli 1200. 4. Blatt 1 uud II gehören in die Zeit vor 1200 und mit Bezug auf Blatt III ins Jahr 1199. 5. Blatt IV—VIII gehören ins Jahr 1204. 6. Blatt IX und X wahrscheinlich ins Jahr 120G. 7. Blatt II, III, V und VII sind Abschriften; Blatt II wenigstens insoweit es mit Blatt I überein^timmt. 8. Der Autor sämmtlicher Blätter ist Frater Heinricus, ein Passauer Kleriker — ob ihm ein Schreiber dabei behilflich war, lässt sich nicht erweisen. 9. Dass die Blätter in Cividale gefunden wurden, spricht dafür, dass Frater Heinricus mit Wolfger nach Aquileja gieng. Walther von der Vogelweide erhielt demnach seinen Pelzrock, der im Hinblick auf 8,13-14 von guter Qualität gewesen sein muss, am 12. November 1199; vielleicht war es Wolfger. der ihn an König Philipp wies. Sch ul nach richten. I. Personalstand. a) Der Lehrkörper bestand aus den Herren: 1. Joset Frank, Ritter des Franz-Josef-Ordens, k k. Director. Gustos der Lehrer- und Schülerhihliothek; i. k. k. Professoren: Josef J onasch, Vorstand der VI. Glasse und Gustos der Lehrmittelsammlung für Geometrie; Ferdinand Schnabl, Gustos der Lehrmittelsammlung für Freihandzeichnen; Franz Fasching, Vorstand der V. Glasse und Gustos der Lehrmittelsammlung für Geographie, lehrte auch Stenographie; Franz Brei ich, Weltpriester der füistbischöflichen Lavanter Diöcese; Gustav Knohloch, Vorstand der III. Glasse; Gaston Ritter von Britto, Doctor der Philosophie, Gustos der physikalischen Lehrmittelsammlung und zweiter Vertreter der Unterrichtsverwaltung im Schulausschusse der gewerblichen Fortbildungsschule in Marburg; Karl Neubauer, Vorstand der IV. Glasse; August Nemeöek, Vorstand der VII. Glasse; Robert Spiller, Vorstand der I. Glasse und Gustos der Lehrmittelsammlung 4 für Chemie, Leiter der analytisch-chemischen Übungen, Mitglied der k. k. Prüfungscommission für das Lehramt an Volks- und Bürgerschulen in Marburg; Anton Nagele'; 3. k. k. wirklichen Lehrern: Vincenz Bieber, Gustos der Lehrmittelsammlung für Naturgeschichte; Adolf Mager, Vorstand der II. Classe, Mitglied der k. k. Prüfungscommision für das Lehramt an Volks- und Bürgerschulen in Marburg; i. Turnlehrer Rudolf Markt, Turnlehrer der k. k. Lehrerbildungsanstalt: 5. Nebenlehrer für Gesang Augustin Satter, Domchoralist. h) Die Schuldiener: Johann Korošec und Simon Fuchsbichler. II. Lehrverfassung nach ansteigenden Classen. I. Classe. Religionslehre. 2 Stunden. 1. Semester. Die christkatholische Glaubenslehre aut der Basis des apostolischen Glaubensbekenntnisses. II. Semester. Die christkatholische Sittenlehre auf Grundlage der zehn göttl. Gebote. B re lieh. Deutsche Sprache. 5 Stunden. Die Wortarten, Flexion des Nomen und Verbum; der nackte Satz. Erweiterungen desselben, gezeigt und erklärt an einfachen Beispielen. Orthographische Übungen. Laut richtiges und sinngemäßes Lesen; Erklärung, Besprechung und mündliche Wiedergabe des Gelesenen. Memorieren und Vortragen erklärter Gedichte mitunter auch prosaischer Abschnitte. Schriftliches Wiedergeben einfacher Erzählungen oder kurzer Beschreibungen. Neubauer. Slovenische Sprache. '1 Stunden. Bedingt obligat. Aussprache, Wechsel der Laute, Tonzeichen, Lehre von den regelmäßigen Formen der flexiblen Redetheile. Spreebund Schreibübungen. • Brelich. Französische Sprache. 5 Stunden. Leselehre. Formenlehre mit Berücksichtigung der Elemente der Lautlehre und zwar das Substantif und sein genre; das Adjectiv qualitativ, possessif und demonstratif; regelmäßige Conjugation; Bildung der zusammengesetzten Zeiten. Elemente der Orthographie. Construction des einfachen Satzes. Mündliche und schriftliche Übersetzung einfacher Sätze aus dem Französischen und in dasselbe, Aneignung eines ent sprechenden Wortvorrathes. Vorbereitete Dictate. Kleine Hausarbeiten nach Erfordernis. Nt me Ce k. Geographie. 3 Stunden. Die Hauptformen des Festen und Flüssigen auf der Erde, ihre Anordnung und Vertheilung und die politischen Abgrenzungen der Eidtheile als übersichtliche Beschreibung der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und politischen Eintheilung, auf Grund des Kartenhildes. Fundatnentalsätze der mathematischen und physikalischen Geopraphie, soweit sie zum Verständnis der einfachsten Erscheinungen unentbehrlich sind und anschaulich erörtert werden können. Neubauer. Mathematik. 3 Stunden. Erörterung des dekadischen Zahlensystems. Die vier ersten Grundoperationen mit unbenannten und einfach benannten Zahlen ohne und mit Decimalen. Erklärung des metrischen Maß- und Gewichtssystems. Grundzüge der Theilbarkeit der Zahlen; größtes gemeinsames Maß und kleinstes gemeinsames Vielfaches. Gemeine Brüche. Verwandlung gemeiner Brüche in Decim-.dbrüche und umgekehrt. Das Rechnen mit mehrfach benannten Zahlen. Spiller. Naturgeschichte. 3 Stunden. Anschauungsunterricht u. zw.: I. Semester. Wirhel-tbiere, vorwiegend Säugethiere und Vögel; eine Anzahl passend ausgewählter Formen der übrigen Classen. II. Semester. Wirbellose Thiere; vorzugsweise Gliederthiere, namentlich Insecten; einige der wichtigsten und bekanntesten Formen aus der Ahtheilung der Weich-und Strahlthiere. Spiller. Geometrie und Freihandzeichnen. 4 Stunden. Geometrische Formenlehre (An-schauungslehre.) Der Punkt, gerad- und krummlinig begrenzte ebene Gebilde. Räumliche Gebilde, eckige, halbrunde und runde Körper. Zeichnen ebener geometrischer Gebilde aus freier Hand nach Tafelvorzeichnungen. Das geometrische Ornament und die Elemente des Flachornamentes. Kn oblo ch. Schönschreiben. '2 Stunden. Deutsche Current- und englische Gursivschrift. Fasching. Turnen, 2 Stunden Erste Elementarübungen. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. II. Classe. Religionslehre. 2 Stunden. Der katholische Gultus. 1. Semester: Die natürliche Nothwendigkeit, und Entwicklung desselben, die kirchlichen Personen, Orte und Geriit.be. II. Semester: Die kirchlichen Ceremonien als Ausdruck dos katholischen religiösen Gefühles. ß r eli c h. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Vervollständigung der Formenlehre. Erweiterung der Lehre vom nackten und bekleideten Satze; die Satzverbindung und Satzordnung in ihren leichteren Arten. Fortsetzung der orthographischen Übungen. Alles Übrige wie in der I. Classe. Fasching. Slovenische Sprache. 2 Stunden. Bedingt obligat. Gesammte Formenlehre sammf den anomalen Formen. Einige zum Verständnis der Lesestüeke nothwendige Sätze aus der Syntax. Brelich. Französische Sprache. 4 Stunden. Fortsetzung der Formenlehre. Die Adjectifs numeraux, Comparation; die Pronoms; die 3 regelmäßigen Conjugationen; der Article partitif; das Adverb; Preposition; Syntax des Pronom personnel conjoint; Frage- und negative Form; die gebräuchlichsten unregelmäßigen Verben mit Ausfall des Stammconsonanten (verlies auf uire, ire etc.). Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Vermehrung des Wortvorrathes. Vorbereitete Dictate. Lesen leichter Erzählungen. Mage r. Geographie und Geschichte. A. Geographie. 2 Stunden. Spezielle Geographie Afrikas und Asiens in topographischer und physikal. Hinsicht mit Bezugnahme auf die klimatischen Zustände namentlich in ihrem Zusammenhänge mit der Vegetation. Länder- und Völkerkunde mit Berücksichtigung der Abstammung, der Beschäftigung, des Verkehrslebens und der Culturzustände der Völker überhaupt. Übersicht der Bodengestalt, der Stromgebiete und der Länder Europas. Spezielle Geographie der Länder des westlichen und südlichen Europa in der angegebenen Weise. B. Geschichte, 2 Stunden. Geschichte des Alterthums, hauptsächlich der Griechen uud Römer mit besonderer Hervorhebung des sagenhaften und biographischen Stoffes. Fasching. Mathematik. 3 Stunden. Abgekürzte Multiplication und abgekürzte Division. Das Rechnen mit periodischen und mit unvollständigen Decimalbrüchen mit Rücksicht auf die nothwendigen Abkürzungen. Das Wichtigste aus der Mass- und Gewichtskunde, aus dem Geld- und Münzwesen. Mass-, Gewichts- und Münzreduction. Schlussrechnung (Zurückführung auf die Einheit), auf einfache und zusammengesetzte Aufgaben angewandt. Lehre von den Verhältnissen und Proportionen, deren Anwendung; Regeldetri, Kettensatz; Procent-, einfache Zins-, Discont- und Terminrechnung, Theilregel, Durchschnitts- und Allegationsrechnung. Jonas ch. Naturgeschichte. 3 Stunden. Anschauungsunterricht, und zwar: I. Semester: Mineralogie. Beobachtung und Beschreibung einer mäßigen Anzahl von Mineral-Arten ohne besondere Bücksichtnahme auf Systematik mit gelegentlicher Vorweisung der gewöhnlichsten Gesteinsformen. II. Semester: Botanik. Beobachtung und Beschreibung einer Anzahl von Samenpflanzen verschiedener Ordnungen; allmälige Anbahnung der Auffassung einiger natürlichen Familien; Einbeziehung einiger Formen der Sporenpflanzen in den Kreis der Betrachtung. Bieber. Geometrie: 2 Stunden. Geometrisches Zeichnen: 2 Stunden. Elemente der Planimetrie: Gerade Linie, Winkel, Parallellinien. Die wichtigsten Lehrsätze über die Seiten und Winkel des Dreieckes, Congruenz der Dreiecke; Parallelogramm und Trapez; einiges über das Viereck und Vieleck im allgemeinen; Ähnlichkeit der Dreiecke, Vergleichung und Ausmessung der geradlinigen Figuren; der Pythagoräische Lehrsatz im geometrischen Sinne. Das wichtigste aus der Kreislehre. — Übungen im Gebrauche der Reißschiene, des Dreieckes und des Reißzeuges. Jonasch. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Elemente der Perspective. Zeichnen nach Draht-und Holzmodellen. Zeichnen des Flachomaments nach dem Vorbilde an der Schultafel. Gesammtunterricht des Flachornamentes. Schnabl. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. III. Classe. Keligio n sl ehre. 2. Stunden. I. Semester: Geschichte der göttlichen Offenbarung des alten Bundes mit den nötliigen apologetischen Erklärungen. II. Semester: Die göttliche Offenbarung des neuen Bundes. Brei ich. Deutsche Sprache. 4 Stunden. Der zusammengezogene und zusammengesetzte Satz; Arten der Nebensätze, Verkürzung derselben, indirecte Rede, die Periode. Systematische Helehrung über Orthographie und Zeichensetzung. — Genaues Eingehen auf die Gedankenfolge und Gliederung der größeren prosaischen Lesestücke. Bei Erklärung classischer Gedichte passende biographische Notizen über die Verfasser. Memorieren und Vortragen. Nagele. Sloveni sehe Sprache, 2 Stunden. Bedingt obligat. Systematische Wiederholung der gesummten Formenlehre. Fortgesetzte Übungen. Prosaische und poetische Lectüre. Brei ich. Französische Sprache. 4 Stunden. Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre. Systematische Behandlung der unregelmäßigen Verben auf Grund der Lautgesetze; defective und unpersönliche Verba; Conjonctions; der zusammengesetzte Satz; Syntax des Artikels; Anwendung der Hilfsverben. Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Memorieren kurzer Lesestüeke; Vermehrung des Wortvor-rathes Vorbereitete Dictate. Ne me Ce k. Geographie und Geschichte. Je 2 Stunden. Specielle Geographie des übrigen Europa mit Ausschluss der österreichisch-ungarischen Monarchie, in der angegebenen Weise. — Geschichte des Mittelalters mit steter Berücksichtigung der vaterländischen Momente. Nagele. Mathematik. 3 Stunden. Die 4 Grundoperationen in allgemeinen Zahlen mit ein und melngliederigen Ausdrücken. Quadrierung und Cubierung ein- und mehrgliedriger :iII-gebraischer Ausdrücke, sowie dekadischer Zahlen. Ausziehung der 2. und 3. Wurzel aus dekadischen Zahlen. Fortgesetzte Übung im Rechnen mit besonderen Zahlen zur Wiederholung des arithmetischen Lehrstoffes der früheren ('.lassen, angewandt vorzugsweise auf Reclmungsaul'gaben des bürgerlichen Geschäftslebens. Zinseszinsenrechnung. Jonasch. Physik. 3 Stunden. Allgemeine Eigenschaften der Körper: Cohäsion, Adhäsion, Elaslicitiit — Wärmelehre: Voliunsänderung, Wärmeleitung, specifische Wärme, gebundene und freie Wärme, Wärmestrahlung. — Magnetismus: Natürliche und künstliche Magnele, Wechselwirkung der Magnete, Magnetisierung, Erdmagnetismus. — Eleotricität: Heihungs-electricität, Electroskop, Verslärkungstfläser, Electrophor, Electrisiermaschine. Galvanismus: Galvanische Kelten. Wirkungen des electrischen Stromes, Inductionsströme, Thermo-Electri-cilät. — Akustik. Bieber. Geometrie: 1 Stunde. Geometrisches Zeichnen: 2 Stunden. Elemente der Stereometrie, Lehrsätze über die Lage von Geraden und Ebenen gegen einander. Regelmäßige Körper, Prismen, Pyramiden, Cylinder, Kegel, Kugel. Größenbestimmung dieser Körper. Anwendung der Planimetrie zur Lösung der wichtigsten Constructionsaufgahen. Theilung der Geraden, Maßstäbe und Anwendung derselben. Winkeltheilung Construction regelmäßiger Polygone. Tangenten an einen und an zwei Kreise. Construction des Kreises. Kn ob loch. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Übungen im Ornamentzeichnen nach Entwürfen iles Lehrers an der Schultafel, ferner nach farblosen wie auch nach polychromen Musterblättern, mit Belehrung über die Stilart des Ornamentes. Studien nach plastischen Ornamenten sowie nach geeigneten schwierigeren ornamentalen Musterblättern, wobei gelegentlich auch die menschliche und thierische Figur in den Kreis der Übungen einzubeziehen ist. Gedächtnis-Zeichenübungen, wie auch fortgesetzte perspectivische Darstellungen geeigneter technischer Objecte. Schnabl. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. IV. Classe. Religionslehre 2 Stunden. Kirchengeschichte. 1. Semester: Von der Gründung der christkatliolischen Kirche bis auf die Reformation. II. Semester: Von der Reformation bis zum letzten Vatieati-Goncil. Brei ich. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Zusammenfassender Abschluss des gesammten grammatischen Unterrichtes. Zusammenstellung von Wortfamilien mit Rücksicht auf Vieldeutigkeit und Verwandtschaft der Wörter gelegentlich der Lectüre. Das Wichtigste aus der Prosodie und Metrik. Lectüre wie in der III. Classe, wobei auch die antike und germanische Götter- und Heldensage zu berücksichtigen ist. Memorieren und Vortragen. — Aufsätze mit Berücksichtigung der iin bürgerlichen Leben am häufigsten vorkommenden Geschäftsaufsätze. Neub auer. Slovenische Sprache, hi Stunden. Bedingt, obligat. Modus- und Tempuslehre. Die wichtigsten Ableitungen und Zusammetzungen der Wörter. Rrelich. Französische Sprache. 3 Stunden. Formenlehre der C.omposila (subslantifs und adjectits'; Elemente der Wortbildung; Syntax, insbesondere Rections-, Modus- und Tempus-lebre. Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Prosaische und poetische Lectüre. Mündliche Reproduction w ie in der III. Glasse. Memorieren kurzer Lesestücke. Vermehrung des Wortvorrathes. Dictate. Mager. Geographie und Geschichte. Je i Stunden. Specielle Geographie Amerikas, Australiens und der österreichisch-ungarischen Monarchie mit Berücksichtigung der Ver-fassungsverhöltnisse des Kaiserstaates. — Übersicht der Geschichte der Neuzeit, mit eingehenderer Behandlung der Geschichte von Österreich. Anmerkung. 1. Das Zeichnen von Karten, theils als Skizzen einzelner Objecte aus freier Hand und aus dem Gedächtnisse, theils als schematische Darstellungen, theils als Kartenbilder in der einfachsten Form auf Grundlage des Gradnetzes wird in allen Klassen vorgenommen. Anmerkung "l. In ličiva VI. und V’R. Classe tritt die Geographie nicht mehr selbständig, sondern nur in Verbindung mit dem Geschichtsunterrichte auf, wo sie als gelegentliche, durch irgend welchen Anlass gebotene und Früheres ergänzende Wiederholung, vorzugsweise aber zur Erläuterung historischer Thatsachen im weiteren Sinne eine Stelle tindet. Neubauer. M al h ein at i k. -i Stunden. Allgemeine Arithmetik. Wissenschaftlich durchgelührle Lehre von den 4 ersten Rechnungsoperationen. Grundlehren der Theiibarkeit der Zahlen. Theorie des größten gemeinsamen Maßes und des kleinsten gemeinsamen Vielfachen, angewandt auch auf Polynome, Lehre von den gemeinen Brüchen; Verwandlung gemeiner Brüche irt Decimal-hrüclie und umgekehrt. Gründliches Eingehen in das Rechnen mit Decimalen, insbesondere in das Verfahren der abgekürzten Multiplication und Division. Lehre von den Verhältnissen und Proportionen nebst Anwendungen. Lehre von der Auflösung der Gleichungen des 1. Grades mit einer und mehreren Unbekannten nebst Anwendung auf praktisch wichtige Aufgaben. Knobloch. Geometrie. 1 Stunde. Geometrisches Zeichnen, d Stunden. Anwendung der algebraischen Grundoperationen zur Lösung einfacher Anfgaben der Planimetrie und Stereometrie. — Erklärung und Darstellung der Kegelschniltslinien, elementare Entwickelung der wichtigsten Eigenschaften dieser Linien und deren Anwendung zu Tangenten-Gonstructionen. Darstellung geometrischer Körper und einfacher technischer Objecte in horizontaler und verticaler Projection aut Grund der Anschauung, als Vorbereitung für das Studium der darstellenden Geometrie. Jonasch. Physik. 3 Stunden. Mechanik der festen, tropfbaren und gasförmigen Körper. Die Lehre vom Lichte und von der strahlenden Wärme. Bieber. Chemie. 3 Stunden. Vorführung der wichtigsten physikalisch-chemischen Erscheinungen und Processe. Gedrängte Gharaeteristik der Elemente und der verschiedenen Allen der aus ihnen entstehenden Verbindungen. Spiller. Freihandzeichnen. 4- Stunden. Wie in der III. Klasse. Schnabl. Turnen. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Mark). V. Classe. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Lectüre epischer und lyrischer Gedichte, sowie größerer prosaischer Schrill stücke Auswahl charakteristischer Lesestücke aus der alldassi-sclien Literatur. Elementare Belehrung über die wichtigsten Formen und Arten der epischen und lyrischen Poesie, sowie der vorzüglichsten prosaischen Darstellungsformen im Anschlüsse und auf Grund der Lectüre. l'lumgen im Vortragen poetischer und prosaischer Schriftstücke. Aufsätze concrel.cn Inhaltes im Anschlüsse an die Lectüre und an das in anderen Disciplinen Gelernte, Anleitung zum richtigen Disponieren auf dein Wege der Analyse passender Aufsätze und bei Gelegenheit der Vorbereitung und Durchnahme der schriftlichen Arbeiten. Ne u b aue r. Französiche Sprache '3 Stunden. Wiederholung und Ergänzung der Syntax. Systematische Behandlung der Adverbialsätze. Interpunctionsiehre. Mündliche und schriftliche lihungen. Lectüre von möglichst abgeschlossenen Musterstücken der französischen Literatur mil besonderer Berücksichtigung der Prosa und verbunden mit kurzen biogiaphischen Notizen über die betretenden Autoren. Memorieren einzelner kleiner Abschnitte. Vermehrung des Wortvorrathes. Dictate. Kleine Sprechübungen im Anschlüsse an die Lectüre N emecek. Englische Sprache. 3 Stunden. Bedingt obligat. Lese- und Aussprachelehre auf Grund der leichtverständlichen Lautgesetze; die Betonung mit Hinweis auf den germanischen und romanischen Ursprung der Wörter. Formenlehre sämmtlicher Redetheile mit Übergehung der veralteten oder speciellen Fächern eigenen Formen. Syntax des einfachen Satzes; das Verhältnis des Nebensatzes /.uni Ilauplsalze, soweit die Kenntnis desselben zum Ver- ständnisse <■ i 11 f'n<■ Im■ r Lesestücke erforderlich ist. Mündliches und schriftliches Übersetzen englischer Sätze ins Deutsche und umgekehrt. Englische Dietale über den in der Grammatik und beim Lesen behandelten Lehrstoff. Im H. Sem. Lesen leichter Erzählungen in Prosa. Mager. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte des Alterthums, namentlich der Griechen und Körner, mit besonderer Hervorhebung dei culturhistorischen Momente und mit fortwährender Berücksichtigung der Geographie. Fasching. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Kettenbrüche. Unbestimmte Gleichungen des 1. Grades. Lehre von den Potenzen und Wurzelgrößen, insbesondere Quadrieren und Cubieren melirgliedrieger Ausdrücke, sowie das Ausziehen der und 3. Wurzel aus mehrgliedrigen Ausdrücken und aus besonderen Zahlen. Die Lehre von den Logarithmen und deren Beziehung zur Potenzlehre. Einrichtung und Gebrauch der Logarithmentafeln. Gleichungen des ^ Grades mit einer Unbekannten •— Planimetrie, streng wissenschaftlich behandelt, Geometr. Grundbegriffe. Die gerade Linie, der Winkel, seine Arten und seine Messung. Parallele Linien. Das Dreieck, seine Grundeigenschaften: Gongruenz der Dreiecke und die daraus sich ergebenden Eigenschaften des Dreieckes. Das Vieleck, seine Grundeigenschafien; Congruenz der Vielecke; das reguläre Vieleck. Eingehendere Behandlung des Viereckes. — Proportionalität der Strecken und Ähnlichkeit der ebenen Figuren u. zw.: Ähnlichkeit der Dreiecke und daraus sich ergebende Eigenschaften des Dreieckes; Ähnlichkeit der Vielecke. Flächeninhalt geradliniger Figuren, einiges über Verwandlung und Theilung derselben. — Die Lehre vom Kreise, regelmäßige, dem Kreise eingeschriebene und ungeschriebene Vielecke. Kreismessung. Dr. v. Britto. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Eingehende Wiederholung der wichtigsten Lehrsätze über die Lagenverhältnisse der Geraden und Ebenen. Durchführung der Elementaraufgaben der darstellenden Geometrie in orthogonaler Projection mit Rücksichtnahme aut die einschlägigen Schattencönstructionen. Knobloch. Naturgeschichte. 3 Stunden. Zoologie. Das Wichtigste über den Bau des Menschen und die Verrichtungen der Organe desselben: Behandlung der Classen der Wirbelt liiere und der wichtigeren Gruppen der wirbellosen Thiere mit Rücksichtnahme auf anatomische, morphologische und entwicklungsgeschichtliche-Verhältnisse, jedoch unter Ausschluss alles entbehrlichen und systematischen Details. Bieber. Chemie. 3 Stunden. Specielle Chemie. I. Theil: Anorganische Chemie. Spiller. Freihandzeichnen. \ Stunden. Die Proportionen des menschlichen Gesichtes und Kopfes werden besprochen und nach den Vorzeiclmungen auf der Schultafel in Con-lureu eingeübt. Gesichts- und Kopfstudien nach geeigneten Gypsmodellen. — Fortgesetzte Übungen im Ornamentzeichuen und freie Wiedergabe der Zeiclmungsobjectc aus dem Gedächtnisse nach Maßgabe der Zeit und der Fähigkeiten des Schülers. — Bei der Ausführung der Zeichnungen ist der Erzielung correcter Conturen stets das Hauptaugenmerk zuzuwenden. Die Schüler sind mit den haiiplsfi.chlichsl.cn Darstellungsmanieren bekannt zu machen und in der Handhabung des Pinsels zu unterweisen. Schnabl. Turnen. '1 Stunden. Ordnung»*, Frei- und Geräthübungen. Markl. VI. Classe. Deutshc Sprache. 3 Stunden. I. Semester. Lectüre einer Auswahl aus dem Nibelungenliede und aus Walther von der Vogelweide, und Hervorhebung der unterscheidenden Merkmale dermtid. und nhd. Sprachlbrmen. Anschauliche Darstellung der Abzweigungen des indo-europäischen Sprachstanunes und der deutschen Sprache, Eintheilung der deutschen Literaturgeschichte in Hauptperioden; Besprechung der großen nationalen Sagenkreise im Anschlüsse an die Lectüre des Nibelungenliedes*; Aufklärung über die Grundlegung der neuhochdeutschen Schriftsprache. II. Semester. Lectüre prosaischer Schriftstück«; vorwiegend aus der classischen Literaturperiode; lyrische Auswahl mit vorzüglicher 'Berücksichtigung Klopstock’s, Schiller’» und Göthe’s; ein Drama von Schiller und eines von Lessing oder (iötlie. Aufklärung über die Entstehung und etwaigen geschichtlichen Grundlagen der in der Schule gelesenen Dramen. Leichtfassliche Erklärung der Hauptpunkte der Dramatik. Übungen im Vortragen prosaischer und poetischer Lasestflcke. — Aufsätze wie in der V. Classe, mit angemessener Steigerung der Forderungen eigener Production. Nagele. Französiche Sprache. 3 Stunden. Abschluss des grammatischen Unterrichtes. I’aiticipialconstiuctionen, erschöpfende Darstellung der Regeln über die Participia; die Periode; elliptische Sätze. Stilistische Übungen. Lesen größerer Fragmente descriptiver und didak tischer Prosa, sowie Muster der Epik, Lyrik und didaktischen Poesie, verbunden mit kurzen biographischen Notizen über die betreffenden Autoren. Sprechübungen im Anschlüsse an die Lectüre. Der Unterricht bedient, sich versuchsweise der französischen Sprache. Nameček. Englische Sprache. 3 Sluiulen. Beding! obligat. Y'ervollständigung der Formenlehre durch die anormalen und schwierigen Elemente. Syntax sänimllicher Redetheile, des einfachen und zusammengesetzten Satzes in den üblichen Constructionen. Die notlnvendigsten Elemente der Wortbildung im Anschlüsse an die deutsche und französische Sprache. Dictalc im Anschlüsse an die Lectüre. Lesen von Musterstücken erzählender, beschreibender und epistolarer Gattung, sowie leichter Gedichte. Mager. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum west-phiilischen Frieden in gleicher Behandlungsweise wie in der V. ('lasse und mit specieller Ilücksicht aut die österreichisch-ungarische Monarchie. Nagele. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Arithmetische und geometrische Progressionen. Zinseszinsen- und Rentenrechnung. Combinationslehre. Binomischer Lehrsatz tür ganze positive Exponenten. Höhere Gleichungen, die auf quadratische zurückgeführt werden können; quadratische Gleichungen mit 2 Unbekannten, in einfachen Fällen mit mehreren Unbekannten, Exponentialgleichungen. Fortgesetzte Übungen im Gebrauche der Logarithmentafeln. Einige einfachste Fälle von unbestimmten Gleichungen 2. Grades mit 2 Unbekannten. — Geometrie. 1. Goniometrie. Gebrauch trigonometr. Tafeln. Einige Aufgaben über goniometrische Gleichungen. 2. Ebene Trigonometrie. Auflösung rechtwinkliger Dreiecke. Anwendung auf die Lösung gleichschenkliger Dreiecke und auf die regelmäßigen Vielecke. Auflösung schiefwinkliger Dreiecke. Anwendung auf einige combinirte Fälle, sowie auf Aufgaben der Cyklometrie und der praktischen Geometrie. 3. Stereometrie. Die wichtigsten Sätze über die Lage der Geraden im Raume gegen einander, sowie zu einer Ebene, und über die Lage der Ebenen gegen einander. Grundeigenschaften der körperlichen Ecke überhaupt und der dreiseitigen Ecke insbesondere; Congruenz und Symmetrie. — Eintheilung der Körper, Grundeigenschaften und Congruenz der Prismen überhaupt, der Parallelepipede insbesondere, und der Pyramiden. Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes der Prismen, Pyramiden, des Pyramidalstutzes und des Prismatoids. Ähnlichkeit der Pyramiden und der Polyeder. Die regulären Polyeder. Eigenschaften des Cylinders, des Kegels, der Kugel, Berechnung des Rauminhaltes dieser Körper und der Oberfläche des geraden Cylinders, des geraden ganzen und abgekürzten Kegels und der Kugel. Einige Aufgaben über Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes von Rotationskörpern. Dr. v. Britto. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Orthogonale Projection der Pyramide und Prismen, ebene Schnitte und Netz dieser Körper; Schattenbestimmungen. Darstellung der Cylinder-, Kegel- und Rotationsflächen, letztere mit der Beschränkung auf die Flächen 2. Ordnung; ebene Schnitte, Berührungsebenen und Schlagschatten dieser Flächen. Einfache Beispiele von Durchdringung genannter Flächen. Jonasch. Naturgeschichte. 2 Stunden. Botanik. Betrachtung der Gruppen des Pflanzenreiches in ihrer natürlichen Anordnung mit Rücksichtnahme auf den anatomisch-morphologischen Bau derselben und auf die Lebensverrichtungen der Pflanze im Allgemeinen; der Charakter der wichtigsten Pflanzenfamilien ist zu entwickeln, alles entbehrliche systematische Detail jedoch ausgeschlossen. Bieber. Physik. \ Stunden. Einleitung. Mechanik: Statik des materiellen Punktes und starrer Systeme von 2 und mehreren Angriffspunkten, Schwerpunkt, Stabilität, Beibungs-constante, Dynamik des materiellen Punktes, lebendige Kraft; schwingende Bewegung eines materiellen Punktes, krummlinige Bewegung. Fliehkraft, Wurfbewegungen. Dynamik starrer Systeme, Trägheitsmoment, physisches Pendel. Die einfachen Maschinen. Die wichtigsten Erscheinungen, welche auf der Rotation des Erdkörpers beruhen. Zusammendrückbarkeit, Oberflächenspannung und Kapillarphänomene. Hydrostatischer Druck. Auftrieb, Schwimmen. Aräometer, Ausflussgeschwindigkeit. Luftdruck, Barometer, Gesetze von Mariotte und Gay-Ltissac. Dynamische Theorie der Gase. Barometrische Höhenmessung. Gewichtsverlust der Körper in der Luft. Ausströmen der Gase. Diffusion. — Wellenlehre: Longitudinale und transversale Wellenbewegung, Princip von Huyghens, Reflexion, Brechung und Interferenz der Wellen. — Akustik: Erregung des Schalles, Bestimmung der Tonhöhe, Tonleiter, Verhalten tonender Saiten, Stäbe, Platten und Luftsäulen, Reflexion und Interferenz des Schalles, Combinationstöne, Klangfarbe, Stimm- und Gehörorgan des Menschen. Frau k. Chemie. 3 Stunden. Specielle Chemie. II. Theil: Chemie der kohlenstoffhaltigen Verbindungen (organische Chemie). Theoreme der allgemeinen Chemie; Constitution chemischer Verbindungen. S p i 11 e r. Freihandzeichnen. 2 Stunden. Wie in der V. Classe. Schnabl. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. VII. Classe. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Lectüre wie im II. Semester der VI. Classe, außerdem Göthe’s „Hermann und Dorothea“ und eventuell Shakespeare’s „Julius Caesar“ oder „Coriolan.“ Zusammenhängende biographische Mittheilungen über die Hauptvertreter der clssischen Literatur in entsprechender Auswahl und Ausführlichkeit. Übungen im präme-ditierten freien Vortrage. Nagele. Französische Sprache. 3 Stunden Cursorische Wiederholung der wichtigsten grammatischen Lein en. Lectüre von längeren Musterstücken rhetorischer, reflectierender oder philosophisch-historischer Prosa, sowie dramatische]' Dichtung, nach Umständen eines ganzen classischen Dramas, verbunden mit biographischen Notizen über die betreffenden Autoren. Leichte französische Aufsätze im Anschlüsse an die Lectüre, und in der Schule vorbereitete Briefe. Sprechübungen. Der Unterricht bedient sich gelegentlich der französischen Sprache. N čine ček. Englische Sprache. 3 Stunden. Bedingt obligat. Vervollständigung der Syntax durch die Interpunktion. Lectüre historischer, reflektierender und oratorischer Prosa, sowie der Hauptscenen eines Dramas von Shakespeare und abgeschlossener Fragmente aus der classischen Epik oder Dialektik Versuche mündlicher Reproduction des Gelesenen in englischer Sprache. Mager. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte der Neuzeit seit dem westpliälischen Frieden in derselben Behandlung wie in der V. Glasse. Kurze Übersicht der Statistik Österreich-Ungarns mit Hervorhebung der Verfassungsverhältnisse. Fasching. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Grundlehren der Wahrscheinlichkeits-Rechnung. Einige Aufgaben über Lebensversicherungs-Rechnung. Zerlegung complexer Ausdrücke in ihren reellen und imaginären Theil. Berechnung des Moduls und Arguments und graphische Darstellung complexer Größen. — Grundlehren der analytischen Geometrie der Ebene. Anwendung der Algebra auf die Geometrie. Erläuterung der gebräuchlichsten Goordinatensysteme, Transformation der Coordinaten. Analytische Behandlung der geraden Linie, des Kreises, der Parabel, Ellipse nnd Hyperbel, mit Einschränkung auf jene wichtigsten Eigenschaften dieser Linien, welche auf Brennpunkte, Tangenten und Normalen sich beziehen, stets mit Zugrundelegung des rechtwinkligen Goordinatensystems, Quadratur der Parabel und Ellipse. Polargleichungen der Kegelschnittslinien unter Annahme des Brennpunktes als Pol und der Hauptachse als Polarachse. — Sphärische Trigonometrie. Die wichtigsten Grundeigenschaften des sphärischen Dreieckes, Grundformeln und Behandlung der Hauptfälle der Auflösung rechtwinkliger und schiefwinkliger sphärischer Dreiecke, Flächeninhalt des sphärischen Dreieckes. Anwendung der sphärischen Trigonometrie aiff Stereometrie und auf die Lösung einiger elementarer Aufgaben der mathematischen Geographie, einige der einfachsten Aufgaben aus der sphärischen Astronomie. — Wiederholung des gesammten arithmetischen und geometrischen Lehrstoffes der oberen Glassen, vornehmlich in praktischer Weise durch Lösung von Übungsaufgaben. Dr. v. Britto. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Elemente der Linearperspective: Darstellung der perspectivisclien Bilder von Punkten nach der Durchschnittsmethode und mit Benützung senkrechter Coordinaten, die Sätze vom Begegnungs- und Theilungspunkte. Anwendung des Vorangegangenen zur perspectivisclien Darstellung geometrischer Körper und einfacher technischer Objecte. Wiederholung der wichtigsten Partien aus dem Gesammtgebiete des Gegenstandes. Kno bloch. Naturgeschichte. 3 Stunden. 1. Semester: Mineralogie. Kurze Darstellung der Kry-stallographie, dann Behandlung der wichtigsten Mineralien hinsichtlich der physikalischen, chemischen und sonstigen belehrenden Beziehungen nach einem Systeme, jedoch mit Ausschluss aller seltenen oder der Anschauung der Schüler nicht zugänglichen Formen. II. Se mester: Elemente der Geologie. Physikalische und chemische Veränderungen im Großen in zusammenfassender kurzer Darstellung unter Bezugnahme auf passende Beispiele; die häufigsten Gebirgsgesteine und die wesentlichsten Verhältnisse des Gebirgsbaues womöglich durch Illustrierung an naheliegenden Beispielen; kurze Beschreibung der geologischen Weltalter mit häufigen Rückblicken bei Besprechung der vorweltlichen Thier- und Pflanzenformen auf die Formen der Gegenwart und mit gelegentlicher Hinweisung auf stamm verwandtschaftliche Beziehungen der Lebewesen. • Bieber. Physik, i- Stunden. Magnetismus, Magnetpole, Constitution eines Magnetes, magnetisches Moment eines Stabes, Erdmagnetismus. — Electricität: Erregung der Eleetricität, Coulomb’sches Gesetz, Influenz, Ansammlungsapparate; constante Ketten. Wirkungen des galvanischen Stromes und deren Gesetze, Messung der Stromstärke, Amperes Theorie des Magnetismus, Magnetoelectrische und electrodynamische Induction. Hauptgesetze der diamag-netischen Erscheinungen und der Thermoelectricilät. l,)ie wichtigsten technischen Anwendungen des Magnetismus und der Electricität — Optik: a) geometrische Optik: Geradlinige Fortpflanzung des Lichtes, Photometrie, Reflexion an ebenen und sphärischen Spiegeln, Spiegelsexta.nl. Brechung des Lichtes durch Prismen und Linsen, Linsenbilder, Dispersion des Lichtes, Frauenhofer’sche Linien, Spectralanaly.se. Das Auge, die Mikroskope und Fernrohre. b) Physische Optik: Methoden zur Messung der Lichtgeschwindigkeit, Beziehung der Lichtgeschwindigkeit in '2 Medien zur Brechung nach Newton und Huyghens; Gesetze der Interferenz des Lichtes, Beugung; Polarisation des Lichtes durch Reflexion, einfache und doppelte Brechung, Drehung der Polarisationsebene ; Fluorescenz, Pbosphorescenz, chemische Wirkungen des Lichtes. — Wärmelehre: Wirkungen der Wärme, Thermometer, Messung von Wärmemengen, Änderungen des Aggregatzustandes. gesättigte und überhitzte Dämpfe, Hygromelrie, Dampfmaschine; Leitung und Strahlung der Wärme. Einiges von der mechanischen Wärmetheorie. — Astronomie: Ortsbestimmung der Himmelskörper, rotierende und progressive Bewegung der Erde und Erscheinungen, die sicli daraus erklären, Kalender; l’räcession der Nachtgleichen: der Mond und seine Bewegung; die Planetenbewegungen, Kometen, Fixsterne. Dr. v. Britto. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Wie in der V. Classe. Schnabl. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Ueräthübungen. Mar kl. III. Lelirtexte und Lehrbehelfe nach Gegenständen und innerhalb derselben nach Classen. 1. I! e 1 i g i o n s 1 e h r e. I. ('I. Leinkauf; Kurzgefasste katliol. (ilauhens- und Silteu-lelire, U. CI. Terklau: Der Geist, des katliol. Cultus. 111. CI. Wappler; Geschichte der gölll. üllenbarung. IV. CI. Dreehsl. Kurzgefasste Keligions- und Kirchengeschichte für Bealschuleii. 2. Deutsche Sprache. 1. CI. Willomitzer: Deutsche Grammatik für österreichische Mittelschulen: Neumann und Gehlen: Deutsches Lesebuch für die 1. CI. der Gymnasien und verwandten Anstalten. II. CI. Willomitzer: Deutsche Grammatik für Mittelschulen; Neumann und Gehlen: Deutsches Lesebuch für die II. CI. 111. CI. Heinrich: Grammatik; Neumänn und Gehlen: Deutsches Lesebuch für die III. CI. VI. CI. Heinrich: Grammatik wie in der III. CI.; Neumann und Gehlen: Deutsches Lesebuch für die IV. CI. V. CI. Egger: Deutsches Lelir-und Lesebuch für höhere Lehranstalten, 1. Theil, Einleitung in die Literaturkunde, Ausgabe für Bealschuleii. VI. CI. Egger: Deutsches Lehr- und Lesebuch II. Theil 1. Band. Literaturkunde. «lauker und Noi1: Mittelhochdeutsches Lesebuch. VII. CI. Egger: Deutsches Lehr-und Lesebuch, II. Theil, 1. und “2. Band. 3. S lo veil isclie Sprache. I. —IV. CI. Sket: Slovenisches Sprach- und Übungsbuch. 1. Französische Sprache. 1. und II. (H. Plötz: Elemeiitargrammatik der französ. Sprache. III.—VJ1.CI. Plötz: Schulgrammatik der französ. Sprache. 111. und IV. CI. Bechlel: Französ. Lesebuch für die unteren und mittleren Classen der Mittelschulen. V.- VII. CI. Bechlel: Französ. Chrestomathie für die oberen Classen der Mittelschulen. 5. Englische Sprache. V. CI. Groag: Schulgrammatik der engl. Sprache, 1. Tbl., Klementarbuch der engl. Sprache, VI. und VII. CI. Groag: Schulgrammatik der engl. Spräche, 1. Theil und II. Theil: Syntax; Kader und Wüvzncr: Englisches Lesebuch. (i. G eographie. 1. CI. Herr: Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung. I. Cursus: Grundzüge für den ersten Unterricht in der Erdbeschreibung. II. — IV. CI. Herr: Lehrbuch der vergleich. Erdbeschreibung. II. Cursus: Länder- und Völkerkunde. I,—IV. CI. Kozenn: Geograph. Schulatlas für Gymnasien, Real- und Handelsschulen in (Hi Karten. 7. Geschichte II. CI. Gindely: Lehrbuch der allgem. Geschichte für die unteren Classen der Mittelschulen. I. Bd.: das Alterthum. III. CI. Gindely: '2. Bd.: Das Mittelaller. IV. CI. Gindely: 3. Bd.: Die Neuzeit. Mayer: Geographie der österreick-ungar. Monarchie für die IV. CI. V. CI. Gindely: Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die oberen Classen der Bealschuleii. 1. Bd.: das Alterthum. VI. CI. Gindely: 2. Bd.: Das Mittelalter und 3. Bd: Die Neuzeit. VII. CI. Gindely: 3. Bd.: Die Neuzeit. Ilannak: Ocsterr. Vaterlandskunde, Oberstufe. II.—VII. CH. l’utzger: Historischer Schulatlas. 8. Mathematik. I. CI. Močnik: Lehr- und Übungsbuch der Arithmetik lür IJnlcr-realschulen. I. Theil. 11. CI. Močnik: Lehr- und Übungsbuch. 2. Theil. III. CI. Močnik: Lehr- und Übungsbuch. 3. Theil. IV.-VII. CI. Močnik: Lehrbuch der Arithmetik und Algebra für die oberen Classen der Mittelschulen. V. CI. Močnik: Geometrie für die oberen Classen der Mittelschulen. VI. CI. Wittstein: Elementarmathematik, II. Bd. I. und 2. Abth.: Ebene Trigonometrie und Stereometrie. VII. CI. Wittstein: II. 2. Abth.: Sphärische Irigo-nometrie. Frischauf: Einleitung in die analvt. Geometrie. V. All. CI. Adam: Taschenbuch der Logarithmen. !l. Geometr. Zeichnen und darstellende Geometrie. I. CI. Streissler: Hie geometrische Formenlehre. I. Abth. II. — IV. CI. Streissler: Die geometr. Formenlehre. 2. Abth. V.—VII. CI. Streissler: Elemente der darstellenden Geometrie der ebenen und räumlichen Gebilde. 1(1. Naturgeschichte. 1. CI. Pokorny : Illustrierte Naturgeschichte des Thierreiches für die unteren Classen der Mittalschuleu. 11. CI. Pokorny: Illustrierte Naturgeschichte des Pflanzen- und Mineralreiches. V. CI. Schmidt: Leitfaden der Zoologie für Gymnasien und Bealschuleii. VI. CI. Wrulscliko: Vorschule der Botanik für die höheren Classen der Mittelschulen. VII. CI. Hochstetler und Bisching: Leitfaden der Mineralogie und Geologie lür die oberen Classen der Mittelschulen. II. Physik. 111. u. IV. CI. Krist: Anfangsgründe der Naturlehre für I nterrealschulen. VI. und Vll. Ct. Münch: Lehrbuch der Physik. 12. Chemie. IV. Gl. Kauer: Elemente der Chemie für die unteren Classen der Mittelschulen. V. CI. Mitteregger: Lehrbuch der Chemie für Oberrealsehulen. 1. Tbl.: Anorganische Chemie. VI. CI. Mitteregger: Lehrbuch der Chemie für Obeirealschulen, 2. Tbl. Organische Chemie. 13. Gesang. 1. IV. CI. Berger: Sammlung katholischer Kirchenlieder. 14. Stenographie. I. Cursus. IV. u. V. Gl. Faulmann: Gabelsbergers stenographisches Lehrgebäude, stenogr. Anthologie. IV. Themen zu den deutschen Aufsätzen und grössere Lectüre. V. Classe. Hausaufgaben: Die Waldmühle. —■ Meer und Wüste. — Die Sprache des Winteis. — Licht- und Schattenseiten der Auswanderung. — Keine Hose ohne Dornen. Der Spartaner und der Athener — Das Erwachen der Thierwelt im Frühlinge. Die Bedeutung der Flüsse. - Der Einfluss der Wärme auf das Leben der Thiere. Warum darf der Österreicher auf sein Vaterland stolz sein? — Schulaufgaben: Der Baum in den vitji’ Jahreszeiten. Sch wert und Ptlug. — Die Bedeutung der servianischen Verfassung. Die Seefahrt als Bild des menschlichen Lebens. Neubauer. VI. Classe. Hausaufgaben: Die Bedeutung der Hausthiere für die Eidwicklung der menschlichen Cultur. — Die weltgeschichtliche Bedeutung des Merovingerreiches. — Die Sprache und ihr Zweck. — Freies Thema. — Wo das Eisen wächst in der Erde Schacht: Da entspringen der Erde Gebieter. (Schiller). — Die Freiheitsidee in Schillers „Wilhelm Teil“. — Die Bedeutung der Chemie für das praktische Leben. — Der Ideengehalt in Klopstoeks Odendichtung. — Schulaufgaben: Geistiges Leben iu Deutschland bis zum Zeitalter der Ottonen. — Erklärung des Gedichtes Walthers von der Vogelweide: „Sö die bluomen üz dem grase dringen!“. Der Kreuzzug Friedrich Barbarossas. — Deutschlands Bodengestalt. — Größere Lectüre: Schillers „Teil“. Nagele; VII. Classe. Hausaufgaben: Gothes „Gütz von Berlichingen“. — Die geistigen und gesellschaftlichen Zustände vor dem Ausbruche der großen Revolution. - Erde und Mond. -Freies Thema. — Das Freiheitsideal in Schillers Dramen. — Österreichs Antheil an der deutschen Liederdiehtung. Die mechanische Thätigkeit des Wassers. Kaiserin Maria Theresia. Schulaufgaben: Gothes Antheil an der Sturm- und Drangperiode. — Die epische Idee in Collies „Hermann und Dorothea“. Wohl wieget Eines viele Tbaten auf, das ist für seines Vaterlandes Not.li der Heldentod (flbland). — Nur der ist wahrhaft arm, der weder Geist noch Kraft hat. (Sternau). — Größere Lectüre: Gothes „Hermann und Dorothea“. Nagele. V. Freigegenstände. Gesang. Eine Abtheilung. 2 Stunden. Lehre von den Intervallen. Zeitmaß. Übungen n Treffen der Intervalle, Ein- und zweistimmige Lieder. Im 1. Semester 32 Schüler, im 11. Semester 27 Schüler der I. IV. Classe. Satter. Stenographie. I. Cursus. 2 Stunden. Wortbildung, Wortkürzung, Lese- und Schreib-ühungen. Im I. Semester 30 Schüler, im II. Semester 22 Schüler der IV. und V. Gl. Fasching. Analytische Chemie. 4 Stunden. Qualitative Untersuchungen mit 1 Säure und 1 Basis, sowie zusammengesetzter Körper. Löthrohrproben. Im 1. Semester li Schüler, im II. Semester 3 Schüler der V. Classe. Spiller. VI. Aufnahmstaxen. Aufwand für die Lehrmittel. Beiträge für die Schülerbibliothek. Unterstützungsverein. A. Die Aufnahmslaxen von 44 Schülern betrugen...............................93 fl. 40 kr* Taxe für ein Zeugnisduplicat.....................„....................... 1 „ — „ Zusammen . . 93 fl. 40 kr. * Davon kommen 2 fl. 10 kr. für die LehrmiUeldotation pro 1888/9 zu verrechnen. Durch den Erlass des hohen k. k. steierm. Landesschulratlies vom 10. Jänner 1888. Z. 7013, wurden für das Jahr 1888 bewilligt: für die Lehrerbibliothek 408 fl. 32 kr. und für die Lehrmittelsammlungen 333 fl. 19 kr., zusammen 741 fl. '>1 kr., in welcher Summe 91 II. .30 kr. von den obigen 93 11. 40 kr. milinbegrilTen sind, während als Theilbetrag derselben mit Note des löbl. Stadfrathes von Marburg vom 19. Jänner 1888, Z. 700, aus der Stadtcasse (>4., 7., 8. und 9. Juni wurde die schriftliche Maturitätsprüfung abgehalten, die mündliche Prüfung wird am 10. Juli stattlinden. 11. Am 28. Juni wohnte der Lehrkörper der zum Andenken an das Hinscheiden Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand I. in der Domkirche abgehaltenen Trauergottesdienste bei. 12. Am 1-4. Juli wurde das Schuljahr mit einem Gottesdienste und der Zeugnisvertheilung geschlossen. X. Verfügungen der Vorgesetzten Behörden. 1. L. S. R. 1 (5. Juli 1887. Z. 2795. Freiwilligen Repetenten kann die Schulgeldbefreiung unter den dafür geltenden Bedingungen zuerkannt oder belassen werden. 2. L. S. R. 0. November 1887. Z. 7033. Genehmigung der Verlegung der analyt * chemischen Übungen auf 1—3 Uhr nachmittags am Mittwoch und Samstag für die Zeit vom October bis Ende März. 3. L. S. R. 26. November 1887. Z. 7386. Definitive Genehmigung der Einbeziehung der Akustik in den physikalischen Lehrstoff der 3. Classe. 4. L. S. R. 9. December 1887. Z. 7724. Schlecht gedruckte Classikerausgaben sind aus der Schullectüre und den Schülerbibliotheken zu beseitigen. 5. L. S. R. 11. April 1888. Z. 1636. Genehmigung der Vertheilung der Lehrfächer und Classenordinariate für 1888/9. 6. L. S. R. 24. Mai 1888. Z. 2958, II. Juni 1888, Z. 3251, 17. Juni 1888, Z. 3496. Genehmigung der Lehrtexte und Lehrbehelfe für das Schuljahr 1888/9. 7. L. S. R. 11. Juni 1888, Z. 2487. Genehmigung der Stundeneintheilung für das Schuljahr 1888/9. XI. Aufnahme der Schüler für das Schuljahr 1888 9. Zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 2. Jänner 1880, Z. 85, sind für die Aufnahmsprüfungen zum Eintritte in die I. Classe 2 Termine bestimmt, von denen der erste an das Ende des Schuljahres auf den 15. und 16., erforderlichen Falles auch auf den 17. Juli (1887/8 auf den 14. Juli), der zweite aber in den Anfang des Schuljahres 1888/9 auf den 16. und 17., erforderlichen Falles auch auf den 18. September fällt ln jedem dieser Termine wird ..über die Aufnahme definitiv entschieden. Eine Wiederholung der Aufnahmsprüfung an derselben oder an einer anderen Lehranstalt für dasselbe Schuljahr ist unzulässig. Zur Aufnahme jener Schüler, welche sich für eine höhere Classe melden, sowie zur Vornahme der Wiederholungs- und Nachprüfungen ist, die Zeit vom 16. bis 18. September (vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 5 Uhr) bestimmt. Der Eröffnungs-gottesdienst wird am 18. September abgehalten. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September. Die Schüler, welche von einer Volksschule kommen, haben die nach einem vorge-schriebenen Formulare ausgefertigten Schulnachricliten sammt dem Tauf- oder Geburtsscheine mitzubringen ; jeder in eine höhere Classe neueintretende Schüler hat nebst dem Tauf- oder Geburtsscheine das Zeugnis vom 2. Semester 1887/8 vorzuweisen. Zum Eintritte in eine höhere Classe ist eine Aufnahmsprüfung in allen Fällen vorzunehmen, in welchen der Bewerber ein Zeugnis über die 1887/8 zurückgelegte, unmittelbar vorhergehende Classe einer gleichnamigen und gleichgestellten öffentlichen Lehranstalt der im Reichsrathe vertretenen Länder nicht vorlegen kann Die Classe, in 'welche der Schüler aufgenommen wird, hängt von dem Ergebnisse der Prüfung ab, für welche eine Taxe von 12 11. im vorhinein zu erlegen ist. Für die Aufnahme der Privatisten gelten dieselben Bedingungen wie für die öffentlichen Schüler. Jeder neu eintretende Schüler hat die AufnalimStaxe von 2 11. 10 kr. und den Uiblio-theksbeitrag von 1 fl., jeder wieder eintretende Schüler hingegen blos den Uibliotheksbeitrag von l 11. bei der Einschreibung zu entrichten. Das Schulgeld beträgt für jede Classe jährlich 30 11. und ist in 2 gleichen Raten innerhalb der ersten sechs Wochen eines jeden Semesters zu zahlen. Die Direction und die Professoren werden während des Schuljahres jederzeit bereit sein, den Eltern oder deren Stellvertretern über die Schüler alle gewünschten Auskünfte und Rathschläge zu geben; der Schule wird es immer nur sehr erwünscht sein, mit dem Elternhause ununterbrochen in engem Verkehr zu stehen, um auf diese Weise das Wohl der Schüler nach Möglichkeit zu fordern. XII. Verzeichnis der Schüler. I. Classe. Anderluh Alois, Arledter Hermann, *liöiim Rudolf, Brandstätter Jojef. Bressnig Hubert, Descovich Ali'ons Ritter von Oltra, *Franz Leo, Gersthol'er Josef, Glagovšeg •loset, G reiner Ferdinand, Handl Alfons. *Hauser Otto, Heigel Theodor, Kantz Rudolf, Kösll Josef, Laab Edmund, Lininger Otto, Mach Franz, Michl Reinhold, Oswald Alois, Oswald Johann, Pachernig Felix, l'latzer Alois, Pušuik Simon, Riedl Josef, *Riedler Karl, Rotier Johann, Schwab Josef, Sigl Johann, Sparovitz Ludwig, *Spielvogel Otto, *Stunipf Engelbert, lomschitz Franz, Wagner Rudolf, Wögerer Hermann, Wolfzettel Ferdinand, Wreschak Rudolf, Zamolo Konrad. 3S. II. Classe. Bressnig Karl, DoleCek Rudolf, *Eichkitz Georg, Fiala Johann, Figdor Wilhelm, Formacher Alfred Edler von Lilienberg, *Garbeis Paul, Glaser Albin, Hantsch Karl, Hartinger Karl, *Hausmanninger Victor, Heckei Hermann, Heilmann Rudolf, Jöbstl Vincenz, Kozourek Franz, *Krajc Mathias, Krüger Ernst, Luhn Karl, Matiak Max, Meden Anton, Umelko Max, Osterberger Franz, Pečina Leopold, Pusswald Karl, Schlöinieher Heinrich, Schneider Friedrich, Schnepf Karl, Sieberer Johann, Sporn August, Sporn Josef, Uri Otto. Wregg Josef, Mondei Friedrich. 33. III. Classe. Baader Hermann, Dolinschek Anton, Ferlinz Hugo. Friedrich Leopold, Gleichweit Adolf, *Haim Alexander, Janschitz Victor, Kandutsch Robert, Koranczuk Ferdinand, Koranczuk Karl, *Kraus Friedrich, Loisel Dominik, Müller Arthur, Nimmerrichter Johann, Orthaber Stefan, Plhak Karl, Poppauer Aurel, Radey Ferdinand, *Rossmann Joset, Schwing-hannner Julius, Tschernitschek Friedrich, Windegger Josef, Zadravec Jakob. ■!?>. IV. Classe. Böhm Johann, Chladek Franz, Dolkowski Leon, Felber Johann, Fischer Franz, Frolnn Nestor, Gaißer Johann, Jäger Alois, Jäger Franz, Ketz Josef, Kosmatil Alois, Petternel Leopold, Schmidt Karl, Schöppel Otto, Schrimpf Friedrich, Smetana Rudolf, Trif-kovič Johann, Weidt Richard, *Weissenherger Julius. 19. V. Classe. *Diermayr Hans, Erntner Johann, Fritsch Richard, Jenitschek Franz, Kraus Hugo, Meixner Johann, *Pollak Samuel, Scheibel Robert, Schelesinger Eduard, Sernee Radovan. 10. VI. Classe. Arledter Friedrich, *Bäumel Adolf, Dieskau Otto Ritter von, Droll Wilhelm, Holzer Rudolf, Kaup Ignaz, Mayr Maurilius, Nasko Max, *Staimnen Adolf, Zurunič Lazar. 10. VII. Classe. Frolnn Heinrich, Kodella Ludwig, Kropsch Arthur, Pajek Otto, Salomon Gustav von Friedberg, *Sentscher Anton, Stöger Manfred. 7. Anmerkung. Die mit einem * bezeichneten Schüler haben die Vorzugsclasse erhalten. XIII. Statistik der Schüler. j C a s s e z_ 1. Zahl. Zu Ende l!S8(>/7 Zu Anfang 1887/N Während des Schuljahres eingetreten I. 11. UI. 'V. v^ VI. i VII. I 57 42 33 38 1 26 24 — 16 21 1 9 1° 7 11 - 7 7 155 153 2 Im Ganzen also aufgenomnien . . . ~42 89 24 22 10 11 7 ~155 Darunter: Neu aufgenomnien und zwar: anfgestiegen 85 2 1 3 1 1 1 41 Repetenten — - — Wieder aufgenommen und zwar: aufgestiegen 37 23 19 9 9 6 193 Repetenten 7 — —. - 1 - 8 Während des Schuljahres ausgetreten 4 n 1 3 _L_ ""J 15 Schülerzahl zu Ende 1387/8 . . 88 33 23 19 10 10 7 ~140 Darunter: Öffentliche Schüler . . . . 38 33 23 19 10 10 7 ; 140 Privatisten _ 1 G 1 a s s e 2. Geburtsort i Vaterland . Marburg I. n. 111. IV. v. VI. VII. 15 7 10 9 5 3 3 52 Steiermark überhaupt ...... 13 14 5 5 2 2 2 43 Kärnten 1 2 — 1 — 2 — G Krain . . . . ■ , . 2 — 1 3 Küstenland 2 2 1 — 5 Tirol — 3 1 4 Niederösterreicli . . 3 2 — 5 Schlesien - 1 — — 1 Böhmen i ] 2 Galizien . — — 1 — 1 Siebenbürgen 2 2 Ungarn 2 — 1 2 1 — 2 8 Kroatien und Slavonien 1 - 1 1 — — 3 Dalmatien , _ 1 — 1 Bosnien 1 1 2 Italien 1 > - 1 Schweiz — — — 1 — — 1 Summe . 3. Muttersprache. 88 33 23 19 10 10 7 140 Deutsch 34 80 19 15 9 8 G 121 Slovenisch 4 2 2 2 1 1 12 Cecbisch 1 — 1 Polnisch - 1 1 — 2 Serbisch I 1 — 2 Italienisch — —'' 2 — — - — 2 Summe . 4. Religionsbekenntnis. 88 83 23 19 10 10 7 140 Katholisch des l;it. Itilus 3.1 32 22 17 9 8 7 130 Griechisch-orientalisch — — — 1 — 1 — 2 Evangelisch Augsburger Confession Israelitisch 8 1 _ 1 1 C — — 1 — 1 — — 2 Summe . 38 3S 23 19 10 10 7 140 5. Lebensalter. 10 Jahre 1 1 11 7 7 lä , 11 8 1 — — — — 20 13 „ 10 16 G 2 — — — 34 14 , G 7 7 4 2 — — 20 15 2 2 6 5 3 1 19 Ifi 1 — 2 4 3 3 — 13 17 , 2 1 3 6 18 , — 1 1 1 4 3 10 19 1 — 2 — 3 20 „ — — — — — 1 1 Summe . 88 83 23 19 10 10 7 140 6. Nach dem Wohnorte der Eltern. Ortsangehöi'ige 23 21» 12 IG 7 4 3 8G Auswärtige 15 12 J1 3 3 G 4 54 Summe . 38 23 19 10 10 7 140 7. Classification. a) Zu Ende des Schuljahres 1887 8. I. Fc>rlgangsclasseviml Vorzug Zu einer \ViederhoTungsprfifii)ig zuge-lassen............................. II. Fortgangsclasse..................... III. , .................. Zn pinta' Nachtragsprüfung krankheitshalber zugelassen....................... Ausserordentliche Schüler............... Kumme . b) Nachtrag vom Schuljahre 1886/7. Wiederholungsprüfungen waren bewilligt Entsprochen haben................ Niehl entsprochen haben (o5 41 18 17 10 j ' f, ; 1 0 G 108 24 20 IG 11 G 9 G 92 1 ■ ■ — — — — '— — 19 7 11 3 o l 43 11 14 8 8 4 1 1 50 G15 270 255 150 105 m DO 1020 fl 3G0 300 240 1G i> 90 135 ‘)0 1138011 975 570 495 m 195 270 m Poop n. 75-CO 4-20 2-10 4*20 2.10 210 2-10; 92-40,, — — — ' — — 1 — — — I 11. 75-GÖ 5-20 2-10 210 TTö 2,10||93’40fl. ii . : 12 16 13 ■ 9 50 — ■ — - 3 o 5 5 13 | — — 13 8 — — 21 1 — — — ' — —- 14 9 3 1 — — — 27 j — 1 2 , 1 4 1 1 2 1 4 — 100 — noo — 200 - GOOfl.