Tabelle I. Tabrlle 111. C a t n ft r fl 1 - Natur al-Brutto-Erträgniß pr. Joch des mit der betreffenden Fruchtgattnng Cu ltursk osten-Ab zugsp er cente angebauten Bodens Frucht- in in Culturs - in in gattung Steiermark Krain gattung Steiermark Krain Weizen 935/g» Metzen 830/64 Metzen Acker 607» 563/» Korn 937s» " s57o» .. Wiese 28 V» 247» Gerste 113 T/e 4 „ ii3764 .. Weide 337* 297» Hirse H .. 1257o» .. Garten 507» 487» Hafer 1329/64 .. 12 4 5/g 4 „ Hochwald — Mais is37/g» .. 1447g4 .. Bau-Area 54 V» 50 Haidckorn 8'V« 4 747o4 .. Weingarten 657» 643/» Erdäpfel 8i5764 .. 73.— Rüben 83*%» .. 65.— „ Klcefutter 2959/100 Centner 3137ioo Centner Durchschnitt Heu 777,oo .. 487,oo " in Steiermark 52 V» Grummet 677,oo " 787/ioo „ „ Krain . . 457» Wein 162/40 Eimer 16 8/i o Eimer Holz 17.00 Klafter 97ioo Klafter Tabelle II. Tabelle IV. Das Verhältniß der Culturen Geldreinertrag Fläche in österr. Jochen in Steiermark in Krain in Conv.-Münze fl. m in Gesummte Oberfläche 3,898.250 1,732.000 Steiermark Krain Aecker 532.909 232.490 Gesammt- reinertrag 7,314.148 3,366.889 nach L „ ... 3,838.130 vor Jbev Revision Eggärten 162.522 1.382 Aecker 3,684.916 1,726.952 Wiese 460.753 284.413 Wiesen 1,994.873 909.587 Weide 374.521 361.337 Weiden 285.113 207.493 Weingärten 54.655 16.768 Weingärten 617.589 181.489 Hochwald 1,551.797 645.674 Hochwälder 520.731 252.127 j Niederwald 57.419 57.630 Niederwälder 20.326 26.528 pr. 15.824 ft. bewilligt werden muß. Wenn man bedenkt, daß der Schade wenigstens das Sechsfache der nachgelassenen Steuer beträgt, so läßt cs sich beiläufig ermessen, welch' einen bedeutenden Druck auch die Elcmentar-Ereignisse auf den hierländigcn Grundbesitz üben. Das Comite hat hicmit den gegenwärtigen Stand der Stcucrfragc Krams, die bisherigen Fortschritte ihrer Lösung, sowie die Hindernisse dargestellt, welche derselben bisher im Wege gestanden sind. Es wurde die Frage der Ueberbür-dung, obgleich sie schon in den früheren Landtags-Sessionen erschöpfend begründet worden ist, neuerdings erörtert, um so dem hohen Landtage die Nothwendigkeit und Dringlichkeit der Lösung dieser Frage neuerdings zu vergegenwärtigen. Kram ist sowohl im Verhältnisse zu den Nachbarländern, als auch im Verhältnisse zu seiner Leistungsfähigkeit, also relativ und absolut überbürdet. Hiedurch ist aber auch der Standpunkt, den der hohe Landtag auch in dieser Session einzunehmen haben wird, klar vorgezeichnet. Der hohe Landtag kann, ohne seine Pflichten gegen die Comittcnten tief zu verletzen, nicht aufhören, zu bitten, daß Krain hinsichtlich der Besteuerung nicht schlechter behandelt werden möge, als die anderen Länder der Monarchie; er kann nicht aufhören, zu verlangen, daß das dem Lande durch die Nichtbcobachtung der im § 26 des Allerhöchsten Patentes vom Jahre 1817 enthaltenen Anordnung zugefügte schwere Unrecht beseitiget und die Folgen desselben nach Möglichkeit gut gemacht werden. Der hohe Landtag wird daher bei Festhaltung der bisherigen Grundlage einerseits die Parificirnng unserer Steuerbasis mit jener von Kärnten und Steiermark, andererseits eine schleunige Abhilfe gegen die zunehmende Verarmung durch weitere Erleichterungen und möglichste Schonung des Stainmcapitals und des fundus instructus anstreben. Nachdem jedoch nach den bisherigen Erfahrungen das hohe k. k. Finanzministerium kaum zu bewegen sein dürfte, auf eine Steuererleichterung für Krain in der Weise anzutragen, daß die Stcucrvorschreibnng für dasselbe nach einem geringeren Percentensatze stattfände, so scheint cs angezeigt zu sein, anstatt eines Percentennachlasses eventuell um den 'Nachlaß einer bestimmten Summe von der ordentlichen Grundsteuerziffer zu bitten, welche dann unter die einzelnen Grundbesitzer nach Maßgabe ihrer relativen Ucberbürdung vertheilt, beziehungsweise denselben abgeschrieben werden würde. Diese Modalität hätte den Vortheil, daß sie eine gleichmäßig gerechte Berücksichtigung aller Steuerträger ermöglichen würde, und daß sie namentlich gegenüber den gegenwärtig üblichen ungewissen, sowohl das Staats- als das Landesbudgct beirrenden Abschreibungen in voraus und dauernd festgestellt werden könnte. Das (Somite glaubte zu diesem Zwecke den Betrag von 150.000 fl. ö. W. vorschlagen zu sollen, weil dieser Betrag mit Hinsicht auf die in den Tabellen I, II, IV und V gegebene Darstellung jene Ziffer nicht übersteigt, um welche die ordentliche Grundsteuer Krains auf Grundlage des Cata-stcrS geringer ausgefallen wäre, wenn man sich daselbst bei der Classificirung der Culturen und bei der Bestimmung des Reinertrages an jene Grundsätze gehalten hätte, wie in Kärnten und Steiermark. Obige Ziffer ist aber auch deshalb nicht zu hoch gegriffen, weil Krain wegen der bisher geleisteten, mehrere Millionen betragenden Ueberzahlungen selbst gerechten Anspruch auf eine größere Berücksichtigung hat. Die Wiederholung der Bitte wegen Ucbcrwachnng der Vorschriften in Betreff des fundus instructus findet ihre Rechtfertigung darin, daß das Comite in verläßlicher Weise zur Kenntniß gelangt ist, daß noch immer Steuerexecutioncn aus den fundus instructus geführt werden, was hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben ist, daß die k. k. Bezirksämter ihre Vollzugsorgane nicht hinlänglich controliren. Selbstverständlich kann die Controlc nur durch Revision der Pfändungs-Relationen wirksam geübt werden, und sie ist in der That um so nothwendiger, weil durch bloßes Einschreiten in Folge einer Beschwerde bei der notorischen Uukenntniß und Unbeholfcnheit vieler, namentlich der ärmeren Steuercontribuenten, diesem wirthschaftlich und fiscalisch so verderblichen Mißbrauche nicht vollkommen gesteuert werden könnte. Das Comite stellt demnach nachstehende Anträge: „Der hohe Landtag wolle beschließen: An die hohe Regierung werde die Bitte gestellt, sie geruhe: 1. Bei Sr. k. k. Apost. Majestät zu erwirken, daß die durch die Allerh. Entschließung vom 31. December 1864 den einzelnen Grundbesitzern, aber auch ganzen Gemeinden und Bezirken allergnädigst gewährten Steuererleichterungen in der Weise ans das ganze Hcrzogthnm Krain ausgedehnt werden, daß für dasselbe vom Jahre 1867 an das Grundsteuer-Ordinarium auf der Grundlage von 12 Percent statt der bisherigen 16 Percent des Catastralreinertrages ermittelt, und daß demgemäß auch die Zuschlagsziffcrn geregelt werden; oder aber eventuell , daß vom gegenwärtigen Grundsteuer-Ordinarium pr. 565.637 fl. 42 kr. ein unter die einzelnen Grund-steuerträger nach Maßgabe ihrer relativen Ucbcrbür-dung zu »ertheilender Betrag pr. 150.000 fl. bleibend abgeschrieben werde, und daß der darnach verbleibende Rest vom Jahre 1867 an das Grundsteuer-Ordinarium bilde, nach welchem auch die Zuschlägeziffern zu regeln wären; 2. den k. k. Bezirksämtern den Auftrag zu ertheilen, daß sie sich von der genauen Befolgung der hinsichtlich des fundus instructus bestehenden Vorschriften bei Steuer-cxecutivncn durch Revision der betreffenden Pfändungs-Relationen die Ueberzeugung zu verschaffen haben." Laibach, am 24. December 1866. Dr. Lovro T oin a n m. p., L. S v etc c m. p., Obmann. Berichterstatter. XV. Sitzung. Wenn daher die Broschüre sagt: „Die Steuerexccu-tionen haben durchaus keinen Antheil an der Viehstands-vcrmindernng, weil das gepfändete und executive feilgebotene Vieh ja nicht geschlachtet, sondern im Wohnorte des Steuer- ' rückständlers ober in einem nahe gelegenen Orte, jcdcirfalls in Kram verkauft, daher dein Lande erhalten wird," — so dürfte weder die Behauptung, noch dürften die Gründe derselben ganz richtig sein. Namentlich stehen diese Gründe schon mit der auch in der Broschüre anerkannten Thatsache im Widerspruche, daß der Viehstand in Krain sich wirklich bedeutend vermindert hat, was nicht möglich gewesen wäre, wenn die Gründe richtig wären. Uebrigens steht wirklich nichts im Wege, daß daS für die rückständige Steuer verkaufte Pich vom Fleischhacker gekauft, oder daß cs von dem allsälligcn Käufer an den Fleischhacker oder auch außer Lands verkauft wird. Das Wmlichc gilt von der Devastirung der Wälder. Wenn indessen die Broschüre die Ursachen der WalddcvastatioU hauptsächlich in dem übermäßigen Verbrauche des Holzes zu finden glaubt, so ließe sich beim doch auch gegen die dicsfälligen Berechnungen des Verbranchsquantums einiges mit Grund einwenden. Namentlich dürfte die Annahme des BrcnnholzbcdarfeS für 62.775 Familien mit ä 6 Klaftern und für 32.856 Familien mit ä 5 Klaftern im Durchschnitte der Wirklichkeit kaum entsprechen. Würde überhaupt der übermäßige häusliche Bedarf des Brennholzes die Ursache der Walddevastirungen sein, so würde diese Erscheinung allmälig und schon viel früher, nicht aber erst in der neuesten Zeit und in einer so rapiden Weise zu Tage getreten sein. Hinsichtlich der Ausfuhr dcS Mercantilholzcs ist auch noch zu bemerken, daß auch aus dem Kankerthale in Kärnten, sowie ans den Cubrancr Waldungen in Croatien Ouantitütcn desselben auf den krainischen Bahnstationen aufgegeben werden, die bei der Berechnung von dem ans | Krain bezogenen Holzquantmn abgeschlagen werden müßten. Entschieden muß endlich auch der in der Broschüre 1 ausgesprochenen Ansicht entgegen getreten werden, daß bei einer neuen Revision des Catasters so bedeutende Aende- i rüngen der Culturen vorgefunden werden dürften, daß, wenn auch der damalige Reinertrag einzelner Culturen herabgesetzt würde, dennoch die Stcucrquotc gewiß nicht geringer ausfallen würde, als die gegenwärtige. Um diese Behauptung mit solcher Bestimmtheit aufstellen zu können, dürften wohl vorläufig die factischen Grundlagen vollkommen fehlen. Wenn cs auch wahr ist, daß nach Einführung des stabilen Catasters drei Viertel des Laibachcr bei 40.000 Joch umfassenden Morastes in bessere Cultnrgattungen umgewandelt worden sind, so ist cs anderseits eben so wahr, daß im übrigen Lande ausgedehntere Veränderungen nicht stattgefunden. Die vereinzelten Parzellen, die llmwandlungcn erfahren haben mögen, werden aber mit Inbegriff des Laibachcr Morastes nicht im Stande sein, um den ausschlaggebenden Cultnrgattungen, nämlich die Acckcr pr. 233.872 Joch und die Wiesen pr. 284.413 Joch, wesentlich zu altcriren. Uebrigens fehlt ja vorläufig auch noch jeder Maßstab, um das Ergebniß einer allfälligen künftigen Revision mit Bestimmtheit beurtheilen zu können. Wie sehr der krainischc Grundbesitz einer Erleichterung des ans ihm lastenden Druckes bedarf, soll die nachstehende Zusammenstellung zeigen, welche die absolute Uebcrbürdung desselben ziffermäßig darthut. Der Reinertrag des krainischen Grundbesitzes beträgt, wie bereits angegeben, 3,366.889 fl. 25 ’/„ kr. CM. oder 3,535.233 fl. 89 kr. ö. W. Aus diesem Reinerträge ist zu bestreiten: 1. Die l. s. Grundsteuer ordentlicher Gebühr nach der Verschreibung pro 1865 mit fl. 565638 der Drittclzuschlag pr.............., . „ 188546 der 2/0 Kriegszuschlag pr..................„ 188546 zusammen fl. 942730 2. Die verschiedenen Umlagen (laut Tabelle XV der Broschüre) pr. 452.510 fl. 40 kr. 3. An Grundentlastungscapitalien verblieb zn Folge der in der 10. Sitzung des Jahres 1865 gemachten Darstellung zur Last der Verpflichteten in der Summe pr. 1,688.747 fl. 381/, kr. Nachdem die letzten Capitalien int Jahre 1855 in die 20jährige Tilgung übergingen, so muß dieses Capital vom Jahre 1865 an in 10 Jahren eingezahlt werden. Die JnhreSquotc beträgt daher gleichmäßig vertheilt 168.874 fl. 73 '/2 kr., die 5pcrc. Zinsen davon betragen 8443 fl. 73 kr. Da sic aber laut beiliegender Tabelle VI in 10 Jahren die Summe pr. 464.365 fl. 54 kr. ausmachen werden, so entfallen hievon jährlich durchschnittlich 46.436 fl. 55 kr. Die durchschnittliche jährliche G.-E.-Gebühr beträgt daher 215.311 fl. 28 kr. 4. Die Grundsteuer ordentlicher Gebühr beträgt, wie schon früher angegeben wurde, 565.638 fl., diese lOOfach genommen gibt den Werth der Grundstücke mit 56,563.800 fl. Die Capitalsanlage soll sich nach den allgemein geltenden Grundsätzen wenigstens mit 5 Perc. jährlich verzinsen. Zur Verzinsung dieses den Grundwerth repräsentirenden Capitals mit 5 Perc. ist somit jährlich die Summe pr. 2,828.190 fl. erforderlich. Die Summe der aus dem Grnndrcincrtragc zu bestreitenden Lasten beläuft sich daher auf jährliche 4.438.741 fl. 68 kr. Im Vergleiche dieser Lasten zum obigen Reinerträge zeigt sich zu ihrer Bedeckung der jährliche Abgang pr. 903.507 fl. 79 kr. Ncbstdcm sind aber die Grundbesitzer zu den verschiedenen Concurrenzen für Straßen-, Kirchen- und Schul-zwcckc, dann zu jährlich wiederkehrenden Geld- und Naturalleistungen an die Geistlichkeit, Lehrer, Kirchendiener u. s. w. verpflichtet, welche Leistungen bei genauer Berechnung und Veranschlagung zu Geld eine sehr bedeutende Jahrcssumme abwerfen würden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen und zur Bcdck-kung obigen Abganges muß insbesondere von jenen Besitzern, deren Grundstücke mit Passiven belastet sind, von Jahr zu Jahr nothwendig das Stammcapital angegriffen werden. Deshalb mehrt sich aber ihre Schuldenlast von Jähr zu Jahr. Mit Ausschluß der Grundentlastungs - Capitalien betrugen nur die intabulirten Capitalien mit Ende des Jahres 1860 Hicrlands die enorme Summe pr. 31,407.527 fl., * zu deren Verzinsung jährlich 1,570.376 fl. 35 kr. erforderlich sind. Wo ist aber die sicher nicht unbedeutende Summe der nichtintabulirten Capitalien, welche aus den Grundbesitz ausgeliehen worden sind und verzinset werden müssen? Daß diese am Grundbesitze haftende Schuldenlast wegen der voit Jahr zu Jahr steigenden Noth und der immer ungünstiger werdenden Verhältnisse der Grundbesitzer seither sich nicht vermindert, sondern bedeutend zugenommen hat, würde eine neuerliche Erhebung sicher außer Zweifel setzen. Diese Darstellung dürste die ans dem Grundbesitze lastende absolute llcbcrbürdung zur Genüge bewiesen haben. Bei dieser Gelegenheit sei auch noch eines weiteren, auch in der Broschüre erwähnten Bcdrüngnisscs der hiesigen Grundbesitzer erwähnt, nämlich der häufigen Elementar-Ercignisse, wofür durchschnittlich ein jährlicher Stcncrnachlaß * Glej vojvodstvo Kranjsko, stran 15. Die in der Broschüre ausgesprochene Ansicht, daß der Grund der Klagen wegen Steuerüberbürdnng nicht in der Catastralschätzung, nicht in dem Ausmaße der ordentlichen Grundsteuer liegt, sondern in der Höhe der Zuschläge und Umlagen, stimmt mit der Geschichte nicht überein. Denn es ist doch Thatsache, daß die Stände Krams gleich gegen die erste Steuervorschreibuug, die ans Grundlage des stabilen Catastcrs erfolgte, Klage führten und sich wegen übermäßiger Belastung beschwerten. Die hohe Regierung sah sich in Folge dessen auch veranlaßt, eine Revision des Catastcrs anzuordnen, die erst im Jahre 1849 beendet wurde. Von diesem Jahre bis 1863 war cs allerdings ziemlich still, doch nicht weil der Grund, sondern weil das Organ fehlte, durch welches die Beschwerden hätten vorgebracht werden können. Ebenso verlieren die Berichte jener Stcucrorgane, welche angeben, daß sich die Contribuenten nicht über die ordentliche Grundsteuer, sondern nur über die Zuschläge beschweren, sehr bedeutend an Gewicht, wenn man ihnen die Thatsache gcgcnüberhült, daß die wenigsten hierländigen Steuerträger die ordentliche Steuer von den Zuschlägen hinlänglich zu unterscheiden wissen. Mit welchem Rechte übrigens gesagt wird: Nicht die ordentliche Grundsteuer ist zu hoch, sondern nur die Zuschläge machen sic unerschwinglich — mit demselben läßt sich umgekehrt behaupten: Weil die ordentliche Grundsteuer zu hoch bemessen ist, sind die Zuschläge unerschwinglich. Wenn die Broschüre sagt: „Man ermäßige die Zuschlüge und Umlagen, so werden die Steuern und Umlagen eingebracht werden" — so läßt sich dagegen nichts Wesentliches einwenden, nur entsteht die Frage, welche Zuschlüge und Umlagen sollen oder können ermäßiget werden? Die des Staates oder jene des Landes, des Bezirkes oder der Gemeinde? Wer unser Landespräliminare einsieht, wer die Bedürfnisse des Landes für die Grundentlastung und für die übrigen dem Landesfonde zur Last fallenden Anstalten und Einrichtungen kennt, wird den Ausspruch nicht wagen, daß die Zuschläge des Landes ermäßigt werden können. Desgleichen bürgen uns die k. k. Bezirksämter, sowie der mehr als conservative Sinn der Gemeinden dafür, daß auch für die Bezirke und Gemeinden nur die allernothwendigsten Umlagen bewilligt werden. Bei den Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Umlagen läßt sich also eine Einschränkung nicht wohl denken. Ja die in Aussicht stehende Erweiterung der Autonomie läßt mit Grund voraussetzen, daß derlei Umlagen sich noch steigern werden. Soll also eine Ermäßigung stattfinden, so kann diese nur an der Grundsteuer und an den zu Gunsten des Aerars bestehenden Zuschlägen vorgenommen werden, was übrigens auch gerecht und billig wäre, weil in dem Maße, als Vcr-waltnngsgeschäfte an autonome Organe übergehen, das Staatsbudget erleichtert wird. Nebst den Zuschlägen führt die Broschüre auch noch einige andere Gründe an, welche die Abnahme der Steuer-fähigkeit Krains erklären sollen. Darunter befindet sich auch die bedeutende Grnndparzellirnng. Wir können diesen Gründen nicht beistimmen. Wenn sich auch nicht in Abrede stellen läßt, daß es Hierlands viele Grundbesitzer gibt, welche mit dem Prodnc-tcncrtragc ihres Grundbesitzes nicht ihr Auskommen fanden, so kann doch die Bolksvcrarmung nicht der hierländigen großen Grnndparzellirnng zugeschrieben, am allerwenigsten aber die Grundzerstückelung als Ursache der bedenklichen Steuerrückständc anerkannt werden. Die von Jahr zu Jahr sich mehrende Bolksverarmnng ist vielmehr in den obliegenden großen, von Vielen uner-schwingbaren Gibigkeiten, im Mangel an Nebenverdienst in Folge des Anfhörens des Commerzes ans den Reichsstraßen, in dem Hinsiechen der ehemals zahlreichen Gewerbe, wovon schon viele ganz aufgelassen und anheim gesagt worden sind, zu suchen; diese sind auch die Ursachen der im Lande allgemein herrschenden Geldnoth. Man macht ja doch zu Gunsten der Grundzerstückelung und des kleinen Grundbesitzes sogar geltend, er sei nationalökonomisch vom Vortheil, weil der kleine Grundbesitzer seinem Grunde mehr Aufmerksamkeit widmen, denselben besser bestellen und ihm einen höheren Ertrag abzwingen kann, als es den großen Grundbesitzern möglich ist. Die Erfahrung lehrt auch, daß die kleinen Objecte besser bestellt werden, als die großen Grundcomplexc; den Beweis hiefür liefert die Gartcnwirthschaft, welcher auch in der Broschüre eine vortheilhafte Erwähnung geschieht. Mit der Grundzerstückelung geht übrigens die Substanz nicht verloren, die Grnndparzellen bleiben und wccb-scln nur den Besitzer. Ans der Erfahrung kann ferner angeführt werden, daß eben die kleinen Grundbesitzer pünktlicher ihrer Zah-lnngspflicht nachkommen, als die größeren Grnndeigenthümer, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sic bei der Bearbeitung der eigenen Grundstücke noch Zeit für Taglöhnerdienste erübrigen, weil die obliegende Gebühr aus kleineren Betrügen besteht, welche sie auch durch Taglohn sich erwerben können; was aber den größeren, bei der Bcwirthschaftung der eigenen Grundstücke vollauf beschäftigten Grundbesitzern unthunlich ist. Die angegebene Zahl von 24.247 hierländigen unbe-hausten Grundbesitzern dürste auf einer unrichtigen Erhebung beruhen, denn hiernach wäre ja jeder vierte Grundbesitzer ohne Haus ! Bei einer genauen Ermittlung wird sich unzweifelhaft herausstellen, daß kaum der 30. bis 40. Grundbesitzer durchschnittlich unbchaust ist. Die Gesammtzahl der hierländigen Grundbesitzer mit 95.928 wird sich daher um viele Tausende herabmindern. Die Broschüre bekämpft auch die in der letzten Land-tagsscssion ausgesprochene, ans thatsächliche Wahrnehmungen gestützte und gewiß ganz natürliche Behauptung, daß die übermäßige Steuer und die zwangsweise Eintreibung derselben auch an der Verminderung des Viehstandes und der Devastirnng der Wälder Schuld trage. Der betreffende Ausschnßbericht wollte hiedurch gewiß nicht gesagt haben, daß diese Wirkung durch die Steuer-executionen immer unmittelbar hervorgebracht werde. Im Gegentheile wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß für den loyalen, den ehrlichen, den selbstbewußten Stcuercontri'buenten schon die bloße Androhung der Stcucrexccution ein hinreichendes Motiv ist, daß er alle Kräfte anstrengt, seine Sachen verschleudert und sich selbst des Unentbehrlichen entäußert, um die Execution von sich abzuwenden. Dieselbe Wirkung müßte nach dem Berichte um so mehr eintreten, wenn die Steucrexccution ans den fundus instructus geführt würde, was der Erfahrung zu Folge fast ausnahmslos geschah. Eine Einsicht in die diesfülligen Pfändungsrelationen würde diese Thatsache wohl außer allen Zweifel stellen. Möglich, daß es seitdem besser geworden ist, doch könnten auch hierüber nur die Pfändnngsrelationen eine sichere Auskunft geben. Daß in einem solchen Falle der Contribuent, um den fundus instructus zu retten, alles nur immer Entbehrliche, selbst Parzellen des Grundes verkauft, Schulden contrahirt, Wälder devastirt, ist wohl eine ganz natürliche Sache. sprünglich unrichtig und ungerecht, so hat sich dieses Mißverhältniß durch die seitdem eingetretene durchgreifende Veränderung der Verhältnisse nur noch gesteigert. Das fernere Festhalten an solchen fehlerhaften Grundlagen muß daher das ursprüngliche Unrecht nur noch vergrößern, und läßt sich um so weniger rechtfertigen, um so weniger entschuldigen, als dieses Unrecht ein von Natur armes und seitdem durch die vielen ungünstigen Verhältnisse auch verarmtes Land betrifft. Die Broschüre glaubt einen Grund für die höhere Ertragsschätzung bezüglich Krams auch darin zu finden, daß Krain nicht eine hinreichende Menge Körnerfrüchte erzeugt, um seine Bedürfnisse zn decken. Allein derselbe Umstand ist auch bei Kärnten und Steiermark vorhanden. Denn nach den statistischen Tafeln des hohen Finanzministeriums crfcchstc das Land Kärnten im Jahre 1849, und zwar: an Körnerfrüchten....................... 2510747 Mtz. an Kartoffeln 71.618 Metzen oder wie 5 zu 1 14323 „ an Stoppclrübcn 204.166 Metzen, oder wie 8 zu 1 ................... 25521 „ zusammen 2550591 Mtz. Ueber Abzug des nach Angabe der Broschüre für menschliche Nahrung nicht bestimmten Hafers pr.................... 826595 „ dann des zum Anbaue nöthigen Samen-getreides (für Krain ist nach der Broschüre zu seiner Production, über Abzug des Hafers von 1,799.374 Metzen am Samen-getreide 476.030 Metzen, über Abzug des Hafers 111.163 Metzen, im Reste pr. 364.867 Metzen erforderlich) im Verhältniß zu Krain.............................. 362248 „ zusammen 1188843 Mtz. verbleiben 1,361.748 Metzen; für die aus 338.808 Personen bestehende einheimische Bevölkerung ä 6 Metzen sind aber erforderlich 2,032.848 Metzen, folglich hat das Laud Kärnten einen Abgang von 671.100 Metzen. In Steiermark betrug im Jahre 1849 nach denselben Tafeln die Gesanimtfcchsnng an Körnerfrüchten ............................ 7425146 Mtz. an Kartoffeln 1,917.142 Metzen, oder wie 5 zu 1 .............................. 383428 „ an Stoppelrüben 734.142 Metzen, oder wie 8 zu 1................, . . 91818 „ zusammen 7900392 Mtz. davon ab der zur menschlichen Nahrung nicht bestimmte Hafer pr................... 2025938 „ dann an Samcngctreidc nach dem Verhältnisse in Krain mit.....................1191189 „ zusammen 3217127 Mtz. wornach verbleiben 4,783.265 Metzei:, für die Bevölkerung von 1,057.904 Personen ä 6 Metzen find aber erforderlich 6,347.424 Metzen. Es zeigt sich somit ein Abgang von 1,564.159 Metzen. Daraus folgt, daß auch die Länder Kärnten und Steiermark zur Deckung des Landesbedarfes eine bedeutende Menge von Cerealien einführen müssen. Unter obigem Bedarfc ist aber das Erforderniß für die bei den vielen Montanwerken in Kärnten und Steiermark beschäftigten fremden Arbeiter nicht enthalten. Um darzuthnn, daß das Grundsteuer-Ordinarium Krains nicht zu hoch ist, führt die Broschüre an, daß nachdem die Vorschreibung der Grundsteuer ordentlicher Gebühr ohne Drittel- und Kricgszuschlag für das Jahr 1865 nur 565.637 fl. 42 kr. ö. W. oder . 538702 fl. 182/Jr. CM. beträgt, gegenüber des Postulates des Jahres 1843 pr. . . . 535731 „ ll3/4 „ „ nur noch eine Ucbcrschreituug der ordentlichen Gebühr mit . . . 2971 fl. 63/t kr. CM. vorhanden ist. Zur Erreichung dieses geringen Unterschiedes zählt die Broschüre unter die seit dem Jahre 1844 stattgefundcnen Grundsteuer-Abschreibungen nicht nur jene Beträge, welche dem Lande in Folge der im Jahre 1849 beendeten Schäz-znngsrevision des Grundstcucr-Catastcrs in Unterkrain, dann nach der Vollführung der gleichen Revision einzelner Culturs-gattungen in Inner- und Obcrkrain zu Theil geworden sind, sondern auch jene Summen, welche wegen Ertragsunfähigkeit von Grundparzellen im Evidenzhaltungswege bleibend abgeschrieben wurden. Auch wird dort den Abschreibungen jene Summe beigezählt, welche zu Folge Allerhöchsten Patentes vom lOtctt October 1849 durch die Herabsetzung der Steuer pr. 17 fl. 47 kr. ans 16 fl. C. M. pr. Hundert Gulden Reinertrag nach seiner Berechnung mit 60.349 fl. 233/4 kr. C. Bi. weggefallen ist. Von den angeführten Grundsteuer-Abschreibungen können jedoch als eine bleibende Erleichterung der dein Lande obliegenden Grundsteuer nur jene anerkannt werden, welche in Folge der Schätzungö - Reambulirung durch die geschehene Herabsetzung des Reinertrages herbeigeführt worden sind. Die übrigen Grundsteuer - Abschreibungen bilden aber gesetzliche, dem Lande zu keinem besondern Vortheile gereichende Nachlässe. Denn im Evideuzhaltungswcge sind Steuer-abschreibungen in allen Ländern der Monarchie zulässig, wo die Catastral-Opcrationcn schon beendet sind und die landes-sürstliche Steuer ans ihrer Grundlage cingehoben wird. Ebenso wird durch das Allerhöchste Patent vom 10. October 1849 nicht blos Krain berührt, dieses erstreckt sich viel-i mehr auch auf andere Länder der Monarchie, naincntlich auf Kärnten und Steiermark, mit wclcheii Ländern Krain die Vergleichung der beiderseitigen Schätzungsanschlügc macht. Zufolge des berufenen Allerhöchsten Patentes wurde : demnach nicht blos in Krain, sondern auch in anderen Ländern der Monarchie, namentlich aber in Kärnten und Stcier-inark, von je 100 fl. Reinertrag die Grundsteuer um 1 fl. 47 kr. C. M. herabgesetzt. Da aber nach Maßgabe der über diese Herabminderung verbliebenen Gebühr gleichzeitig der Drittelzuschuß eingeführt worden ist, so ist hiedurch dem Lande gar keine Erleichterung, sondern vielmehr eine bedeutende Erhöhung der bisherigen Gebühr zu Theil geworden. Der in der Broschüre erwähnte Umstand, daß die Pachtschillinge in Krain in der Regel höher siiid, als der Catastral-Reinertrag, und daß die Kausschilliiige das Zwanzig-fache des Catastral-Reinertrages übersteigen, hat wohl vielfach auch in den gegenwärtigen Valuta- und sonstigen Geld-verhältnissen seinen Grund, ist aber bei der vorliegenden j Frage auch deshalb nicht von: Belange, weil nicht behauptet wird, daß das Land schon durch die reine Grundsteuer absolut überbürdet sein würde. Uebrigens besteht die einfache Grundsteuer nicht mehr, sondern sic ist bereits mit den Zuschlägen derart ein Ganzes geworden, daß man sic nicht mehr allein in Betracht ziehen kann. Würde mcut aber die Grundsteuer sammt Zuschlägen in Anschlag bringen, dann dürfte sich hinsichtlich der Pacht- und Kausschilliiige in Kraiii ein aiidcrcs Verhältniß herausstellen. In wclchein Verhältnisse übrigens der Reinertrag des Grundbesitzes zu seinen Lasten steht, wird später gesagt werden. nichts gerechtfertigte höhere Taxirung ein offenbares Unrecht in der Besteuerung zugefügt wurde. Nachdem die Broschüre selbst die höhere Schätzung einiger Culturen Krams gegenüber jenen von Steiermark hervorhebt, so sei cs gestattet, diesen Vergleich etwas auszudehnen, und obgleich das Alles schon in den früheren Landtagssessionen gesagt worden, nochmals auf einige auffallend grelle Unterschiede in der catastralen Behandlung dieser zwei Länder aufmerksam zu machen. Es ist kaum nöthig, hervorzuheben, das; Krain mit seinen kahlen Kalkgebirgen, mit seinem dürren Karstboden, der sich nicht blos über ganz Jnnerkrain, sondern auch über mehrere Bezirke Unterkrains, namentlich über Großlaschitz, Reifniz, Gotischer, Tschernembl, Teisenberg, Treffen, und über Theile des Neustadtler, Sitticher und Möttlingcr Bezirkes erstreckt und mit seiner mageren Gleba einen Vergleich mit der vorzüglichen Productionsfähigkeit Steiermarks nicht aushalten kann. Es ist dies eine Thatsache, die Niemand, der diese zwei Länder aus eigener Anschauung kennt, in Abrede stellen wird. Uebrigens wird diese Thatsache durch die Ziffern des stabilen CatastcrS selbst bestätiget. Das Somite wird sich erlauben, diesfalls einige aus den statistischen Tabellen dcS hohen k. k. Finanzministeriums vom Jahre 1858 geschöpfte Daten anzuführen und theil-weise tabellarisch darzustellen. So ist aus der in der Tabelle I dargestellten Uebersicht ersichtlich, daß in Steiermark bei den sämmtlichen Feld-, Wiesen- und Waldprodncten das Joch des damit angebauten Bodens durchschnittlich erträgnißreicher ist, als in Krain. Steiermark besitzt ferner, wie cs ans der Tabelle II ersichtlich ist, von der Hauptcultnrsgattnng, dem Acker, welcher laut der Tabelle IV mehr als die Hälfte der Rcin-ertragsziffer repräscntirt, mehr als dreimal so viel als Krain. Dessenungeachtet überstieg der Geldreincrtrag Stcicr-marks per 7,314.148 fl. CM. den ursprünglichen Gcldrcin-ertrag Krains per 3,838.130 fl. CM. nur mit die Hälfte. Diese Ziffern sind doch der schlagendste Beweis., daß die leitenden Grundsätze bei der catastralen Schätzung in Krain wesentlich andere, wesentlich ungünstigere gewesen sein mußten, als in Steiermark. ES ist zwar durch die nachfolgende Catasterrevision der ursprüngliche Reinertrag Krains per 3,838.130 fl. CM. auf 3,366.889 fl. CM. herabgemindert worden; allem auch diese Ziffer steht in keinem Verhältniß zn jener von Steiermark ; überdies wurde die Herabminderung des Reinertrages hauptsächlich nur bezüglich Unterkrains vorgenommen; in Ober- und Jnnerkrain fanden nur unbedeutende Revisionen statt, und auch diese beschränkten sich fast nur auf die schlechteren Cultursgattungcn, nämlich auf Weiden und Wald, so daß das ursprüngliche grelle Mißverhältnis; zwischen Steiermark und Krain bezüglich Ober- und Inner-krainS noch fast unverändert fortbesteht. Die erwähnte Broschüre erkennt audi an, daß mehrere Cultursgattungen Krains, namentlich die Aecker, die vorzüglich bcachtcnöwcrth sind, höher geschätzt wurden als in anderen österreichischen Ländern, namcrtflid) höher als in Steiermark und Kärnten; allein, den Gründen, durch welche sic die höhere Schätzung zu erklären sucht, könnte man nicht beistimmen. Namentlich können die diesfalls erwähnten Umstände der größeren oder kleineren Fläche, welche jede Cultnrsgattung einnimmt, der höheren oder niederen Lage derselben, der größeren oder geringeren Ausdehnung des Anbaues einer zweiten Frucht, keine Schuld an der höheren Reincrtragsschäz- : zung Krains haben, weil diese Umstünde nur auf den höheren oder geringeren Natnral-Brutto-Ertrag einen Einfluß üben können; der Natnral-Brutto-Ertrag aber ist, wie die Tabelle I beweist, in Steiermark säst durchgehcnds größer als in Krain. UcbcrdicS ist and) der Anbau der zweiten Frucht in Steiermark ausgedehnter und ergiebiger als in Krain. Denn Steiermark bebaut 109.207 Jod; mit Heiden und 8784 Jod) mit Stoppelrüben, Krain nur 72.126 Jod; mit Heiden und 6615 mit Rüben; und gewinnt Steiermark 880.688 Metzen Heiden und 734.546 Metzen Rüben, Krain aber nur 557.207 Metzen Heiden und 429.577 Metzen Rüben. Daß in Krain höhere Fruchtpreise zur Grundlage der Ertrags sch ätzung angenommen worden sind, das ist leider eine Thatsache, ob aber mit Red)t, das ist eine andere Frage; denn cs ist gewiß gar kein Grund vorhanden, den Früchten Krains einen höheren Werth beizumessen, als jenen Steiermarks; ja eö wurde gelegentlich der Berathung der hierländigen Productenpreise vor ihrer Einführung in den stabilen Cataster sogar ausdrücklid) ausgesprochen, daß die hierländigen Producte keinen höheren Werth haben, als jene Steiermarks. Dennock) wurden nachträglich für Krain bedeutend höhere Ansätze gewählt. Besonders auffallend gegenüber Steiermark ist and) das in Krain beoback)tcte Verfahren bei Bestimmung der Culturskosten und des daraus resnltirenden Abzugsproccn-teS. Während nämlich Steiermark, wie bereits gesagt, entschieden fruchtbarer ist, während man dort bedeutend geringere Frud)tpreise angenommen hat, brad)te man bemtod), wie aus der Tabelle III ersichtlich ist, für Steiermark bei sämmtlichen Cultursgattungen höhere Culturskostcn heraus als in Krain, während cs gerade umgekehrt sein sollte; denn, wo der Boden fruchtbarer und die Frnchtpreisc geringer sind, da sind doch unzweifelhaft die Culturskosten geringer als im umgekehrten Falle. Da muß man denn doch ans den Gedanken geleitet werden, daß für die Ertragsschätzung Krains nicht blos die natürlichen Verhältnisse, sondern auch gewisse andere Einflüsse maßgebend waren, die sick) eben itidjt berechnen lassen, die aber in dem schon in der 1. Landtagssession bei diesem Gegenstände erwähnten Berid)tc des Kreisamtes Neustadtl richtig angedeutet worden sein dürften. In Folge der angenommenen höheren Fruchtprcise und der geringeren CulturökostcnabzugSpercentc ist es denn ge-flchehen, daß die Producte KrainS gegenüber jenen Stcicr-marks laut Tabelle V um die bedeutende Ziffer von 705.198 fl. 10 kr. CM. höher geschätzt worden sind, wie cs in der letzten Landtagssession gezeigt wurde, daß sic gegenüber jener von Kärnten eine höhere Schätzung von 690.049 fl. l3/& kr. CM. erfahren haben. Allein, wenn man auch annehmen wollte, daß für die Annahme höherer Fruchtpreise in Krain zur Zeit der 2lm lcgnng des stabilen Catasters, Gründe vorhanden waren; heute gibt es hiefür gewiß keine mehr. Im Gegentheile ist z. B. Steiermark, was die Leichtigkeit des Absatzes der Productc und die Nachfrage nad) denselben betrifft, int entschiedenen Vortheile. Zum Beweise dessen dürfte cS genügen, nur auf die fcidjcn Erzlager und auf die in Folge dessen so bedeutende Montanindustrie, ans die vielen berühmten Mineralquellen, so wie auf den Umstand hinzudeuten, daß Steiermark bereits vier Eisenbahnen besitzt, während Krain nur eine einzige. Waren daher die Grundlagen des stabilen Catasters für Krain im Verhältniß zu anderen Ländern schon ur- Daraus wolle der hohe Landtag entnehmen, daß für das Jahr 1865 den hierländigen Steuerträgern eine ziemlich namhafte Erleichterung zu Theil werden soll, wofür das hohe k. f. Landespräsidium und die k. k. FinanzLandes-Direction, wie nicht minder mehrere k. k. Bezirks- und Steuerämter, die diese Sache mit Eifer gefördert haben, den aufrichtigen Dank des Landes verdienen. Dabei darf jedoch nicht verschwiegen werden, daß, so bedeutend auch diese Erleichterung für unsere schwerbedrückten Steuerträger ist, sic doch insolnnge keine Beruhigung gewähren, die gerechten Ansprüche des Herzogthums Krain insolange nicht befriedigen kann, als sic nicht eine stabilere Form angenommen hat und solange die Möglichkeit nicht vorhanden ist, dieselbe allen Contribuentcn im Verhältnisse ihrer Ucberbürdung möglichst gleichmäßig zu Theil werden zu lassen. Ohne die bereits in der letzten Landtagssession gegen, das gegenwärtige Verfahren hinsichtlich der Bestimmung der abzuschreibenden Steuerquoten vorgebrachten Bedenken, die auch noch jetzt nngeschwächt fortbestehen, wiederholen zu wollen, sei hier nur des Ucbelstandcs erwähnt, daß die für das Jahr 1865 bewilligte Steuererleichterung den einzelnen Stencrbezirkcn sehr ungleichmäßig zu Theil wird. Die aus die einzelnen Bezirke entfallenden Quoten konnten zwar, da die Acten vom hohen k. k. Finanzministerium noch nicht herabgclangt sind, nicht erhoben werden, doch ist so viel gewiß, daß einige Bezirke daran gar nicht participiren, z. B. Kronau, Radmannsdorf, Littai, weil die betreffenden Bezirksämter diesfalls keine Anträge gestellt hatten. Für andere Bezirke werden aus demselben Grunde nur aus dein Titel der Uneinbringlichkeit Betrüge abgeschrieben, wie z. B. für Großlaschitz, Gurkfcld, Neumarktl, Planina, Stein, Wippach. Der Titel der Ucberbürdung oder anderer widrigen Verhältnisse scheint für die letztgenannten Bezirke gar nicht geltend gemacht worden zu sein, und doch waltet kein Zweifel ob, daß, wie anderwärts, auch in den genannten Bezirken Stcuerüberbürdungen vorkommen, und daß die Mißernte des vorigen Jahres auch einige dieser Bezirke getroffen hat. Solche Ungleichheiten in der Berücksichtigung werden wohl insolange nicht beseitigt werden können, als die bezügliche Antragstellung ohne einer klaren Instruction, ohne einen bestimmten Maßstab lediglich dem individuellen Ermessen der k. k. Bezirksorgane.überlassen bleiben wird, wobei manchmal selbst die Scheu vor einer bedeutenden Arbeit Die Gründe, die der hohe Landtag bisher zur Erweisung derselben vorgebracht hat, obgleich sic sich ans die feste Grundlage des Gesetzes, auf evidente Daten des Catastcrs und auf natürliche, für Jedermann wahrnehmbare Verhältnisse stützen, haben noch immer ihre Würdigung nicht gefunden. Diese Gründe sind aber bisher auch nicht widerlegt worden. Der hohe Landtag wird daher nicht umhin können, sich wiederholt auf dieselben zu berufen und mit seiner Vorstellung so lange fortzufahren, bis seine Gründe die verdiente Berücksichtigung gefunden haben werden. Gemeiniglich wird gegen die Stcuerüberbürdung Krains die Einwendung gemacht, daß die einfache Grundsteuer Krains nicht zu hoch sei, und daß erst die Zuschläge dieselbe so unerschwinglich machen. Diese Anschauung, an der nicht blos viele k. k. Bezirksorgane, sondern auch die hiesige k. k. Finanzdircction festzuhalten scheint, und die selbst aus das hohe k. k. Finanzministerium nicht ohne Einfluß geblieben sein dürfte, mag an und für sich nicht ohne alle Berechtigung fei»; allein die Folgerung, die man aus derselben zieht, daß die Klage wegen Grundstenerüberbürdung nicht begründet sei, ist jedenfalls unrichtig, beim das hat der Landtag nie behauptet, daß der krainischc Grundbesitz bei seiner dcrmaligcn Entwicklung die einfache Grnndstenergebühr ohne Drittel- und Kricgszu-schlag und ohne die anderweitigen Zuschläge durchschnittlich nicht ertragen könnte. Der Landtag behauptet nur, und hat cs auch bewiesen, daß Krain gegenüber anderen Ländern, namentlich gegenüber Kärnten und Steiermark, mit der Grundsteuer un-vcrhältnißmäßig belastet, somit relativ überbürdet ist, und daß die zu dieser Grundsteuer hinzugetretenen Zuschläge nicht nur das Mißverhältnis; der Belastung gegenüber anderen Ländern sehr gesteigert, sondern auch die Grundsteuer selbst bereits unerschwinglich gemacht haben. Die Veranlassung, die vorerwähnte ungünstige Anschauung auch der hierortigen k. k. Finanz-Dircction beizumessen, gab das gewiß sonst sehr schätzbare Werk: „Statistische Tabellen über die directen Steuern im Hcrzogthume Krain, mit den historischen Bemerkungen und sachgemäßen Erläuterungen. Herausgegeben von Carl Fontaine v. Fcl-senbrunn, k. k. Obcrfinanzrath und Finanzdirector in Krain. Erschienen als Broschüre in Laibach 1866." Wegen der hervorragenden Wichtigkeit dieses auch vom einen nachtheiligen Einfluß ans die Sache üben kann. Ein hohen k. k. Finanzministerium anerkannten Werkes für den vor- weitcrcr Ucbclstand ist zweifellos auch der, daß die umfang reichen Erhebungen, die den Antragstellungen vorangehen müssen, die definitive Erledigung derart verzögern, daß die Abschreibungen erst im dritten Jahre zur Durchführung gelangen können. Hiedurch geschieht cs, daß Coutribucntcn in der Zwischen liegenden Gegenstand konnte das Somite nicht umhin, einige auf die Grundsteuersrage Krains directen Bezug nchmcude Ansichten einer näheren Erörterung zu unterziehen. Vor allem muß der Broschüre die Anerkennung ausgesprochen werden, daß sic die thatsächliche Ueberbürdung Krains mit der Steuer sammt Zuschlägen und Umlagen, zeit, nachdem sic nicht wissen, ob ihnen die Abschreibung zu j die zunehmende Verarmung und den wirthschaftlichcn Ver Theil werden wird, vielleicht unter dem Drucke der Execu- j fall des Landes offen anerkennt, was gewiß für die Bc-tion die abzuschreibende Quote — gewiß schwer und viel- ! mühungen des hohen Landtages, dem Lande eine Erlcichtc-leicht mit bedeutenden Opfern — einzahlen, wodurch ihnen ' rung zu verschaffen, von der günstigsten Bedeutung sein muß. die später zu Theil werdende Wohlthat bedeutend verküm- Dagcgen scheint die Broschüre, wie schon bemerkt, nicht mert und sie selbst der Gefahr ausgesetzt werden, das nächste gaU5 geneigt zu sein, eine Überschätzung nach dem Catastcr Jahr wegen dieser nachträglichen Erleichterung minder bc rücksichtigt zu werden. Die Hnuptursache, warum sich der Landtag mit dem und somit eine Ucberbürdung hinsichtlich der einfachen Grundsteuer zuzugestehen. Allein für das Land Krain ist cS nicht im mindesten bisherigen Resultate seiner Bemühungen nicht zufriedenstellen zweifelhaft, daß die Catastralschätzungen nicht nach jenen und von der Wiederholung seiner oftmaligen Bitte nicht Grundsätzen wie in den Nachbarländern vorgenommen, daß ablassen kann, ist die beharrliche Weigerung, die thatsächlich der Catastralreinertrag, als Basiss der einfachen Grund bestehende, in den frühern Landtagssessionen so gründlich dargcthane Stcuerüberbürdung Krains anzuerkennen. steuer, nicht nach beut gleichen Maßstabe wie für die Nachbarländer bemessen, und daß ihm somit durch die, durch Darüber hat das hohe k. k. Finanzministerium laut Note des hohen k. k. Landespräsidiums vom 24. Juli s. I., Z. 2004, eröffnen lassen: ad a. Daß es von den bisher diesfalls eingehaltenen Grundsätzen nicht abweichen könne, weil im Sinne der erwähnten allerhöchsten Entschließung nicht blos das allerdings stabile Moment der Ucberbürdnng, sondern auch das veränderliche Moment der im Laufe des Jahres eintretenden Verhältnisse zu berücksichtigen ist; daher wäre die Bestimmung der abzuschreibenden Quote im Beginne des Jahres unthunlich; nach der Ernte aber, wo sie allerdings möglich wäre, würde sie sich vom gegenwärtigen Vorgänge nicht wesentlich unterscheiden. Was die Beiziehung der Bcthciligtcn betrifft, so sei es nicht räthlich, ihnen eine uraßgebcnde Stimme einzuräumen, da sic keinesfalls als unparteiische Bcnrtheilcr der Sachlage angesehen werden könnten; übrigens versieht sich da-s hohe Finanzministerium, daß die Finanzbehörden, welche für die richtige Durchführung der allerhöchsten Entschließung allein verantwortlich sind, erforderlichen Falls, ohne durch die Controlc der Bctheiligten beirrt zu sein, gewiß nicht außer Acht lassen werden, die Betheiligten pro informations einzuvernehmen. Auch findet sich das hohe Finanzministerium bereit, den Unterbehörden aufzutragen, schon am Beginne jedes VcrwaltungSjahrcs die aus dem stabilen Momente der Steuerüberbürdung bekannten und jedenfalls in Abschreibung zu bringenden Steuer-quoten auszuscheiden und vorzumerken, beziehungsweise diese Quoten nicht einzuheben und rücksichtlich derselben die Contribucnten ans keinen Fall mit Anwendung von Zwangsmaßregelu zu behelligen. ad b. Die Ausdehnung der allerhöchsten Entschließung vom 31. December 1864 auf das ganze Land Krain in der Weise, daß anstatt der bisherigen 16 pCt. des Catastral-Rcinertragcs nur 12 pCt. zur Grundlage der Besteuerung zu dienen hätten, würde den Standpunkt gänzlich verändern, welcher rücksichtlich der Steuererleichterungen für Krain bisher eingehalten worden ist. Es würden dann nicht mehr die Steuerüberbürdung einzelner Landesthcile und die besonders obwaltenden Verhältnisse, welche diese um so drückender erscheinen lassen, sondern eine gleichmäßige Uebcrbürdnng aller Landcsthcile als bestehend und maßgebend angenommen werden müssen, die offenbar nicht vorhanden ist. Und nachdem Sc. Majestät bereits über den a. u. Vortrag vom 14. Jänner 1864, worin der Gegenstand umfassend gewürdiget und erläutert ist, die gleiche Bitte des krainischen Landtages wiederholt zurückgewiesen haben, so schien es nicht mehr angemessen, über denselben Gegenstand bei Sr. Majestät neuerdings a. n. Vortrag zu erstatten, u. z. um so weniger, als vom kraincr Landtage neue Gründe und Momente für seine Bitte nicht geltend gemacht worden sind. ad c. Diese Uebcrwachung sei nie außer Acht gelassen worden und Unzukömmlichkeiten in der angedeuteten Richtung werden, so oft bestimmte Thatsachen zur Kenntniß des Finanzministeriums gelangen werden, auf das strengste geahndet. So lautet im Wesentlichen die Erledigung des hohen k. k. Finanzministeriums. Der Rechenschaftsausschnß erlaubt sich daraus mit Befriedigung hervorzuheben die Anordnung, daß die aus dem Momente der Ucberbürdnng -in Abschreibung zu kommende Quote schon im Beginne des Verwaltungsjahrcs auszuscheiden und nicht Anzuheben sei; ferner die Erwartung, daß die Finanzbchördcn bei ihren Erhebungen in jedem erforderlichen Falle die Betheiligtcn pro informations einvernehmen, und endlich, daß die Beobachtung der hinsichtlich des fundus instructus bestehenden Vorschriften überwacht und jede dicsfälligc Unzukömmlichkeit ans das strengste geahndet werden würde. Dagegen hat unsere Bitte, die Steuererleichterung für das ganze Land betreffend, welche doch das Hauptziel unseres Strcbcns ist und bleiben muß, vorläufig eine Erhörnng nicht gefunden, indem das hohe Finanzministerium die vom Landtage vorgebrachten Gründe nicht schwerwiegend genug gefunden hat, um darüber Sr. Majestät neuerdings einen allerunterthänigstcn Vortrag zu erstatten. Somit ist diesfalls der vorjährige Zustand unverändert geblieben, und es soll nun mitgetheilt werden. welche Erleichterungen in Gemäßheit der allerhöchsten Entschließung vom 31. December 1864 nach dem bisherigen Modus dem Lande zu Theil werden sollen. Um die erwähnte allerhöchste Entschließung für das Jahr 1865 wirksam zu machen, hat die hierortige k. k. Fi-nanzdirection mit Erlaß vom 1. Februar d. I., dir. 27/pr., an sämmtliche k. k. BczirkSvorstchcr und den Bürgermeister von Laibach den Auftrag erlassen, im Einvernehmen mit den Stcucrobcrbcamtcn und allfälliger Beiziehung der Gemeinde-vorstände oder anderer Vertrauensmänner bis Ende Februar d. I. nachstehende Ausweise vorzulegen: 1. Ueber die für das Jahr 1864 als eindringlich bezeichneten , jedoch noch nicht eingebrachten Steucrrückstände mit Angabe der Gründe der Nichteinbringung und mit Bci-ziehung jener Rückstände, welche nicht eindringlich sind; 2. über die Stcuerrückstände des Jahres 1865, welche wegen Zahlnngsunvermögcnhcit der Contribncntcn ganz oder theilweise uneinbringlich sind; 3. über jene Parteien, welchen wegen erwiesener Gruud-stenerüberbürdung ein Theil der Grundsteuer-schuldigkeit für das Jahr 1865 abzuschreiben wäre, unter Angabe der jährlichen ordentlichen Grundsteuerschuldigkeit, des Rückstandes und des abzuschreibenden Pcrccutes von der ordentlichen Grundsteuer. Bei diesem Punkte wurde ausdrücklich angeordnet: Die lleberbürdung müsse thatsächlich nachgewiesen werden, z. B. durch Kaufschillinge für Realitäten, welche den Catastralwerth nicht erreichen; durch Pachtschillinge für Grundstücke, welche mit dem Reinerträge in keinem Verhältnisse stehen; durch Vergleichung des Reinertrages u. s. w. 4. lieber die eindringlichen Rückstände auf Grund dieser Ausweise und der darin erstatteten Anträge hat die hiesige k. k. Finanzdirection dem hohen k. k. Finanzministerium nachstehende Steucrbeträgc zur Abschreibung beantragt: 1. Wegen Zahlungsunvcrmögenheit an den Grundstcucrrück- ständen für die Vorjahre bis incl. 1864 fl. 8050-84 7, 2. wegen Grundstcuerübcrbürdung und der schlechten Ernte im Jahre 1865 „ 111319-20'/2 3. wegenGrundst.-Ueberbürdungallein „ 3397-08'/^ zusammen ... fl. 149277-43 V2 Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit Erlaß vom 23. November l. I., Z. 43.407, die Abschreibung dieser Grundsteucrsumme, in welcher auch der Drittel- und der Kriegszuschlag einbegriffen ist, auch bereits thatsächlich bewilliget^ bis ans den Betrag pr. 1858 fl. 58 kr., welcher wegen eines RcchnungsvcrstoßeS ausgeschlossen wurde, jedoch in Folge der von der k. k. Finanzdirection gegebenen Aufklärung nachträglich sicherlich bewilligt werden wird. Don dieser Summe werden 71.662 fl. 16 kr. den Steuerrückständlern abgeschrieben, 77.615 p. 27'/„ kr. aber jenen Parteien, welche die Grundsteuer schon berichtigt haben, von der Schuldigkeit des Jahres 1866 abgerechnet. or a Debatte über den Bericht des Finanzausschusses betreffend die Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. — Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes bestellten Ausschusses, betreffend die Grundsteuerfrage. V sifilitičnem razdelku smo imeli te dni in morebiti jih imamo še denes sifilitičnih žensk 45. (Hört!) Jaz sem vse prašal, od kod da so, in k j e so bile prej, ko so noter prišle. Takih, ki so Ljubljančanke so 3, Z so tudi iz Jesenic, iz Ribnice 2, iz Kamnika 2, 1 iz Škofijeloke, 1 iz Moravč, (Posl. Mulley: Das überschreitet doch alle Grenzen! — Predsednik zvoni.) Kako to? To so številke, ki jih potrebujem v dokaz; jaz nisem nobene osebe imenoval, samo kraje. Rekel sem, da Ljubljančanke so samo 3, ravno tako jih je pa iz gore n s-kih Jesenic, od kodar bi se utegnilo misliti, da nobena živa duša ne dolazi v ljubljansko bolnišnico, tudi iz Dolenskega jih je veliko. Koliko pa je v bolnišnici za sifilitične med 45 tacih, ki niso Ljubljančanke, j pa so v Ljubljani v službi ali brez službe? Vsih sku- j paj 8, in te so večidel natakarce, ktere kakor Ljubljan- j čanom služijo, tudi drugim. Poglejmo zdaj tudi v n or niš ni c o. Tam imamo 19 moških in 17 ženskih, tedaj skupaj 36. Iz Ljubljane so 4 moški in tudi 4 ženske. Rekel sem že gori, da ne število, ampak koliko časa je kdo v bolnišnici, odloči stroške. In tako nahajamo enega moškega, kije že 1836. leta prišel iz dežele (iz sv. Lenarta) v nor-nišnico, — da vstrežem gospodu Mulleyu, ga ne imenujem, kdo je in kterega stanu — drugi, starešina nor-nišnice, je prišel iz Kočevja, in sicer 1846. leta; tedaj je eden že 30 in drugi 20 let v tej bolnišnici. Slavna gospoda! ta oba dva sta iz dežele, in če za enega računimo skupne stroške na 4500 gold., za dru-zega 3000 gold., vprašam Vas : koliko 100 Ljubljančanov z drugimi boleznimi bi bili za ta denar priži-vili v bolnišnici? Jaz mislim, da so to statistični izkazki, ki zadosti očitno govore: ali to je pravično, da dežela nima konkurirati po postavah, ampak da mestu naklada največo krivično butaro ? V razjasnevanje družili vgovorov se nočem spuščati, ker vse je jasno temu, kdor nalašč ne zatiskuje oči. Samo to, kar so nekteri govorniki toliko povdar-jali. plačila dežele za osušenje močvirja, za Grubarjev kanal i. t. d., hočem s tem razjasniti, da vprašam, slavna gospdda! ali ne plačujejo Ljubljančanje po dokladah k direktnim davkom tudi za ž a n d ar m er ij o? Vprašam Vas, kje pa rabi ljubljansko mesto žandarje ? Čemu — po tem pravilu — plačujejo mestjani žandarje, ki jih le dežela rabi? Gospod Kromer je rekel, da je cestnina za ljubljanski tlak siloviti davek, ki se naklada vnenjim. Ali morebiti ta davek ne vdarjajo ljudje na blago, ki ga v mesto na prodaj vozijo? Tisti davek tedaj mi plačujemo. In tako nimam druzega nič omeniti, kakor le priporočati : Naj slavni zbor sprejme, kar je finančni odbor nasvetoval; nasvetoval je še veliko manj, kakor kar pravica terja, ker pravično bi bilo to, da se mesto postavi na isto plačilo, kakor vse druge občine; nasvetoval je le to, kar je primerno, ali kakor Nemec pravi: „Was billig ist." (Dobro!) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Wir schreiten nun zur Abstimmung und es findet die namentliche Abstimmung statt. (Abg. Kromcr: Ich wollte sie eben auch beantragen.) Der Antrag des Finanzausschusses liegt den Herren vor, ich bitte jeneHerren, welche dafür sind, mit „Ja," und jene Herren, ; welche dagegen sind, mit „Nein" zu antworten, und ersuche die Herren Baron Apfaltrern, Kromer und den Herrn Schriftführer, das Scrutinium über die abgegebenen Stimmen zu führen. Ich schreite zur Verlesung der Namen: (Mit „I a" stimmten die Herren Abgeordneten: Dr. Blciweis, Dr. Costa, Dcschmann, Debevec, Guttman, Horak, Dr.Rccher, Rudesch Franz, Excels. Baron Schloiß-nigg, Dr. Suppan, Svetec, Dr. Toman, v. Wurzbach, Baron Zois. — Mit „Nein" stimmten die Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Graf Auersperg, Brolich, Der-bitsch, Ritter v. Gutmansthal, Jombart, Klemenčič, jKorcn, Koslcr, Kromer, v. Langer, Lokcr, Graf Margheri, Mnlley, Obreza, Rosman, Zagorec, Dr. Skcdl, Ivan Toman. — Abwesend waren: Se. fürstbischöfl. Gnaden Dr. Widmer und die Herren Abgeordneten: Kapelle und Rüde; Josef.) Abg. Kromer: Nach meiner Vormerkung haben 19 mit Nein und 14 mit I a gestimmt. Schriftführer Abg. Franz Rudesch: Richtig. Präsident: Also ist der Antrag des Finanzausschusses abgelehnt. Ich unterbreche die Sitzung ans 5 Minuten. (Die Sitzung wird um 1 Uhr 15 Min. unterbrochen, wieder aufgenommen um 1 Uhr 30 Min.) Meine Herren, die Sitzung ist eröffnet. Dem Wunsche eines großen Theiles der Herren Abgeordneten gemäß ändere ich hier die Reihenfolge der heutigen Tagesordnung ab, und cs kommt nun an die Reihe der Bericht des zur Prüfung des Rechensä)aftsberichtcS bestellten Ausschusses betreffend die Grundsteuerfrage. lNach einer Pause:) Wenn keine Einwendung geschieht, ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Svetec (liest): ,,d3 e richt des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes bestellten Ausschusses über die Grundsteuerfrage. Der hohe Landtag hat ans dem Rechenschaftsberichte entnommen, daß die von ihm in der letzten Session gefaßten Beschlüsse wegen Erleichterung der Grundsteuer den gewünschten Erfolg nicht gehabt haben. Die betreffenden Beschlüsse gipfelten in der Bitte: a) die mit Allcrh. Entschließung vom 31. December 1864 gestatteten Stcncrabschrcibnngcn in den am meisten überbürdeten Landestheilen mit Würdigung der obwaltenden Verhältnisse nicht nur bei einzelnen Grundbesitzern, sondern auch bei ganzen Gemeinden und Bezirken in einer schon während des StcnerjahreS im coinmissionellen Wege und unter Zuziehung von Vertretern der Betheiligten nach Perccntcn der jährl. Stenervorschrcibnng zu bestimmenden Quote eintreten zn lassen; b) die mit der erwähnten Allerh. Entschließung den am meisten überbürdeten Landcstheilen gewährte Begünstigung aus das ganze Land in der Art auszudehnen, daß das jährliche Grnndsteuer-Ordinariuni auf der Grundlage von 12 pCt., anstatt der bisherigen 16 pCt., des Catastralrein-crtrages ermittelt werde, und daß demgemäß auch die Regelung der Zuschlügezisfer zu erfolgen Hütte, und c) bei Vornahme der Stenerexecntionen die Beobachtung der hinsichtlich des fundus instructus bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu überwachen." Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Rufe: Schluß der Debatte !) Abg. Mnlley: Ich bitte um das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Präsident: Ich bitte zu reden. > Abg. Mnlley: Der Herr Dr. Costa hat gleichsam den Bezirksämtern auch zur Last gelegt, als wenn man unter der Decke die Cassengcbahrungen hätte. (Dr. Costa: Ich glaube, daß die Bezirkscassen nicht öffentlich gcbahrcn!) Es ist nicht wahr, ebenso öffentlich, wie die Commune, verwalten die Bezirksämter ihre fremden Gelder, und ich habe nur in der Richtung die Gcbahrung der Stadtgcmcinde angcnmnmcn, wie cs allgemein bekannt ist, daß Zuschläge auf Zuschläge gcthürmt werden, (Dr. Costa: Ist ja nicht wahr!) und sowie durch Schuldenmachen kein Private, kein Staat groß geworden ist, so sage ich, daß auch die gegenwärtigen Väter der Commune, die Metropole des Landes dadurch zu keiner Größe und Blüthe bringen werden. Abg. Tr. Costa: Ich bitte um das Wort zu einer kurzen persönlichen Bemerkung. Ich bitte den Ordnungsruf gegen den Abgeordneten Mulley ergehen zu lassen. (Abg. Mulley will sprechen.) Präsident (läutet): Ich habe das Wort vor allen. Abg. Tr. Costa: Ich bitte. Präsident: Es kann nur einer auf einmal sprechen. Aus welchem Grunde soll ich den Ordnungsruf ertheilen? Abg. Tr. Costa: Weil ich nicht Jemandem der Abgeordneten das Recht geben will, zu sagen, daß die gegenwärtigen Vertreter der Stadt Laibach letztere zu keiner Blüthe bringen werden. Ich glaube, die Communalvertrctung kann den Ordnungsruf beanspruchen, und ich begehre ihn. Präsident: Ich muß mir da doch die Bemerkung erlauben, daß durch diese negative Behauptung des Herrn Abgeordneten Mnlley nicht gesagt sei, daß die Stadt Laibach durch die jetzige Vertretung zum Ruin gebracht werde. Wenn Jemand sagt, daß die jetzige Vertretung der Stadt Laibach diese nicht zur Blüthe bringen werde, ist dies allerdings für die Vertretung nicht schmeichelhaft, aber eine Beleidigung ist cs nicht, gegen den Anstand ist cs nicht; daher kein Grund zum Ordnungsruf. (Bewegung im Centrum.) Ich bitte, mir steht cs diesfalls zu, meine Meinung auSzusprcchcn, und wenn ich eilten Ordnungsruf erlasse, kann appcllirt werden, im Gegentheile ist mein Ausspruch inappellabel. Abg. Tr. Toman: Ich bitte um daS Wort. Ich werde nichts reden, sondern nur einfach erklären, daß ich als Abgeordneter der Landgemeinden nicht nur anerkenne, >vas dieser Antrag des Finanz- ausschusses beziclt, daß der Stadtgcnicindc Laibach daö gewährt werde, was ihr gebührt, sondern daß gewissermaßen ihr Rechtsanspruch weiter geht und daß ich mit gutem Gewissen für den Antrag als Vertreter der Landgemeinden stimmen werde. Diese Erklärung luoüte ich beisetzen, damit Jedermann weiß, daß auch die Landgemeinden-Abgeordneten int Stande sind, das Recht der Stadtgcmcinde Laibach anzuerkennen. Präsident: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt worden. Kraft Paragraph 38 der Geschäftsordnung muß ich diesen Antrag ohne Unterstützungsfrage zur Abstintmung bringen, und ich bitte jene Herren, welche mit dem Schlüsse der Debatte, vorbehaltlich, daß der Herr Berichterstatter noch spricht, einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Es j ist der Schluß der Debatte vom hohen Hause verfügt. Der Herr Berichterstatter haben das letzte Wort. Poročevalec dr. Bleiweis: Valovi denešnje debate so prikipeli tako visoko, da je poročevalcu težko govoriti z mirno besedo. Vendar gospoda baron Schloissnigg in dr. Costa sta mi pomagala, da morem z mirno besedo odgovarjati na nektere protigovore. Prvič se moram čuditi, da je bilo v govorih de-nešnjega zbora čutiti, kakor da bi dve stranki bilo; ena stranka poslancev iz dežele in druga stranka poslancev iz mesta. Jaz mislim, slavna gospoda, da je to krivično, ako se v takej zadevi delimo v dve stranki. Mi vsi zastopamo deželne interese in tisti ravno, gospoda, ki govorijo zato, da se p olajša mestu, kar je do zdaj po krivici plačevalo v bolnišnico, so tudi iz dežele voljeni. Tit ne gre za partikularne interese ne mesta ne dežele, — tu gre le za pravico! Kaj pa je o tej reči, ktero imamo denes pred seboj, pravica? Pravica stoji odločno zapisana v Kaj višem sklepu 19. marca 1851. V tem sklepu je natenko dana postava, da občine vse dežele po dokladah direktnih davkov konkurirajo k ohranenju in k vzdržavanju deželne bolnišnice. To je postava, vse drugo, kar sta gospoda Kromer in Mulley na svojo stran vgovarjala, so le ukazi deželne vlade, kterih eden pravi belo a drugi črno, in sta si tedaj že sama v nasprotji. Jaz se ne bom dalje spuščal v druge vgovore, ker ni mogoče, kaj več in boljega povedati, kakor sta že gospoda baron Schloissnigg in dr. Costa rekla. Samo v enej zadevi mislim, da bodem vendar kaj novega povedal. Statistični izkazki so bili od več strani kot napačni imenovani. Jaz mislim, da o tem, kar je deželni odbor predložil, nihče po pravici ne more dvomiti to, kar se morebiti komu zdi pomanjklivo, hočem zdaj nekoliko razjasniti. Vgovarja se to najbolj, da se bolniki jemljejo v bolnišnico kot vnenji, čeravno so tukaj v Ljubljani služili kot posli. Treba tedaj, da to reč nekoliko globokeje pogledamo. Jaz sem se podal te dni v bolnišnico in sem sam obiskoval bolnike. Komur se številke, ki jih bodem tu imenoval, ne zdijo verjetne, prosim, naj se potrudi v bolnišnico sam. Dva oddelka bolnišnice sta, ktera naj več stroškov prizadeneta, namreč: sifilitični in pa nornišnica. V presoji stroškov, kakor je že gospod dr. Costa povedal in kar sta, gospoda Koren in Kromer prezrla, ne gre za število ljudi, ampak za število dni. XV. Sitzung. 3 ich glaube, man braucht nicht weit reisen zu müssen, um einzusehen, daß Kranke nur dann non den Bezirken hereingebracht werden, wenn sic schon eine größere Krankheit haben, die eine längere Zeit zur Heilung erfordert, während in Laibach auch Arme in das Spital gebracht werden, die eben liicht längere Zeit in Anspruch nehmen. Ob Laibach einen Narren hat, werde ich nicht beantworten ; mich wundert nur, daß diese Frage von Jemandem aufgeworfen wird, der selbst in Laibach seinen bleibenden Sitz hat. (Heiterkeit im Centrum.) Das sind beiläufig diejenigen Gründe, die heute ins Gefecht geführt worden sind, um den Antrag des Finanzausschusses zu schlagen. Es ist der Antrag des Finanzausschusses ein solcher, von dem ich annehme, er würde vielleicht auch voll Seite des Gcmcindrathcs mit Freuden begrüßt werden — ich weiß cs nicht, ich kann ilicht redčil im Namen der Stadt-repräsentanz von Laibach, ■— aber das kann ich wohl sagen, daß die Stadtgemeinde die Frage nicht so einfach wird ans sich beruhen lassen und daß ich es daher dem hohen Landtage zur Ucberlcgung anheim geben möchte, ob es nicht vielleicht vortheilhaftcr wäre, heute den Antrag anzunehmen, als das ungewisse Geschick künftiger Schritte, welche die Commuile immerhin wird unternehmen können, abzuwarten, welche möglicherweise den Landcsfond mehr belasten werden, als der Antrag des Finanzausschusses. Das ist eine Erwägung die ich dem hohen Hanse anheim gebe; zu flehen hat die Stadtgcmcindc Laibach nie Grund gehabt, und thut cs auch heute nicht, sie begehrt ein Recht, und ich spreche als Abgeordneter des Landes für das Recht der Stadt. Will die Majorität nicht, so kann sie allerdings auch das Recht beseitigen, ob cs aber den Principien der Lan-deSvcrtrctnng angemessen ist, ob cS insbesondere dann angemessen ist, wenn wir selbst, wie bereits mein Herr Vorredner angedeutet hat, das Recht schon Jahre lang vergeblich suchen, ohne daß uns bisher Recht geworden ; ob es, eingedenk des angeführten Spruches unter solchen Umständen angemessen ist, selbst Recht zu verweigern, ist auch eine Frage, die eine reifliche Ueberlcgung des hohen Hauses erfordert. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Kromer: Ich möchte auf Einiges, was die Herren Vorredner ! vorgebracht haben, nur eine kurze Antwort geben. Seine Excellenz Herr Baron Schloißnigg haben bemerkt : wozu hätten wir bei der Regierung um Aufklärung erst ansuchen sollen, nachdem uns ja der ganze bisherige Vorgang actcnmäßig vorlag. Es scheint dies nicht ganz richtig, denn wenn schon im vorigen Jahre die Majorität ; den bisherigen Verlauf in der Art, wie ihn ein Theil des Finanzausschusses für sich in Anspruch nimmt, in den Acten : nicht gefunden hat, so war die Sache nicht so klar; ein ! Theil sah weiß, der andere sah schwarz. Es war daher allerdings an der Zeit, sich zur näheren Aufklärung an die Regierung zu wenden, um die Wahrheit zu erfahren. Seine Excellenz haben weiter bemerkt: wir haben auch von jenem Theile, welcher das Interesse der Landgemeinden vertritt, heute nichts Neues gehört. Natürlich! cs ist uns im ganzen Berichte des Landesansschnsscs nichts Neues geboten worden, cs sind nur Excerpte dessen, was im vorjährigen Berichte bereits vorgekommen ist. Wie hätten wir also etwas Neues widerlegen sollen, nachdem keine neuen Momente vorliegen? ! Seine Excellenz bemerkten, eS sei sehr gefährlich, sich ans beigebrachte statistische Daten zu berufen, und doch hat nur jener Theil des Finanzausschusses, der eben heute den Antrag vertrat, diese statistischen Daten beigebracht. Woran sollen wir unS also halten, wenn cs gefährlich ist, sich an solche Daten zu halten, die uns die Majorität des Finanzausschusses zur Begründung ihres Antrages selbst vorführt?! Herr Abgeordneter Costa meint gar, diese Daten seien ganz verfehlt, sic seien durchaus unrichtig; also wir sollen auf Substrate hin einen Antrag annehmen, die die Gegner selbst als unrichtig anerkennen! (Abg. Dr. Costa: Sind ja wahr!) Weiter bemerkte der Letztere, wie kommt denn die Commune dazu, daß sie zur Grundentlastung beiträgt? Nun, ich glaube, daß die Commune — abgesehen davon, daß zu diesen Leistungen auf Grund eines Rcichsgesctzes alle Schichten und alle Classen der Bevölkerung beitragen müssen — durchaus nicht sagen kann, sie sei am Grundbesitze nicht betheiliget. Die Commune Laibach hat ja mit Rücksicht ans ihre Einwohnerzahl einen Realbesitz auszuweisen, wie solchen nur wenige Städte besitzen. (Dr. Blciwcis: Schluß der Debatte!) Man sagt, die Commune stehe bei dieser Concurrcnz in einem anomalen Verhältnisse. Wird aber das anomale Verhältniß dadurch behoben, daß wir statt der ganzen Quote, welche bisher für die der Commune Angehörigen zu leisten war, nur 2/s Dothen ? Die Anomalie bleibt fort. Es handelt sich nur darum, ob diese Anomalie derart ist, daß sie das Recht des Einen oder Andern verletzt, und in dieser Richtung ist bereits genügend beleuchtet worden, daß der jetzige Concurrenzmodus, die Commune muß dies offen gestehen, sie im Verhältnisse zum Lande durchaus nicht übermäßig belastet. Der Herr Vorredner Dr. Costa hat bemerkt: „Das Land erhält bald aus diesem, bald aus jenem Titel Snb-ventionsbciträgc, wann verlangt denn die Commune derlei Beiträge? Verlangt sic etwa Straßcnsubvcntionen?" — Nein! — vom Lande nicht, aber von der Regierung. Sie hat uns unlängst die Pslastermauth aufgebürdet. In einer Stadt, die keine Durchzugsstation ist, der das ganze Land nur zuströmt, um ihr die Bictualien zuzuführen und mit dem Erlöse die Requisiten des Haushaltes anzukaufen, gibt man der Landbevölkerung, welche den ganzen Verkehr der Stadt belebt, zum Danke dafür die Pflastcrmauth; und dann sagt Man noch, die Stadt verlange keine Beiträge für ihre Straßen! Es ist selbstverständlich, daß die Landeshauptstadt bei allen öffentlichen Stiftungen, Sammlungen u. dergl. mit Rücksicht auf ihre Geldkräftc in einem etwas höheren Maße sich betheiligen muß, als das wirklich verarmte Land; daher man mit derlei Beiträgen nicht fortgesetzt aufziehen soll. Wenn übrigens der Herr Abgeordnete Dr. Costa zuletzt noch, ich möchte sagen, die Drohung vorbringt, sobald wir den heutigen Antrag nicht annehmen, so haben wir nur ein größeres Uebel zu gewärtigen, denn die Commune wird einen weiteren Weg betreten; — so muß ich offen sagen, daß mich diese Bemerkung seinerseits, der für die volle LandcSautonomie in der Regel die große Glocke läutet, wirklich sehr befremdet. — Was will denn die Commune dann unternehmen, wenn wir hier beschließen : sic müsse wie bisher die Concurrcnz leisten, und was kann sie denn thun? (Heiterkeit.) Will sie sich vielleicht an die Landesregierung wenden? So lange wir den bisherigen Concurrenzmodus, nach welchem wir das Spital als Landcsanstalt übernommen haben, aufrecht erhalten, hat die Regierung im Gegenstände nichts zu reden. Debatte über ten Bericht des Finanzausschusses betreffend die Regelung der Spitalslosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. weil wir fühlen, daß die Steuerträger der Stadt Laibach keine Zuschlüge ertragen können; weil wir fühlen, wie alle Gewerbe darniederliegen, weil das Eiend in der Stadt eben so groß ist, wie tut Lande, und weil ich hier als Landtags-abgcordneter, nicht als Repräsentant der Stadt das Recht habe, die Noth Laibachs zu vertheidigen, um der Stadt nicht mehr aufzubürden, damit das Land weniger Kostcit trage. Meine Herren, sehen Sic die Rechnungen der Arinen-institutc durch. Jahr für Jahr werden 20.000 ff. aus den öffentlichen Cassen der Stadt Laibach den Armen gegeben, ohne beut, was die Privatwohlthätigkcit thut. Ist das nicht Beweis genug für das Elend in der Stadt? Das, meine Herren, sind Gründe, die dafür sprechen sollten, daß man sich hier nicht auf den Standpunkt parti-culärer Interessen stellen soll, sonderit daß man, wie es der Herr Vorredner gethan hat, den Standpunkt des Rechtes wahre, daß man die Bewohner der Stadt nicht deshalb verkürzen soll, damit die Bewohner des flachen Landes nicht mehr gedrückt werden. Wenn das Verhältniß bezüglich des Spitales ein falsches ist, so führen Sie überhaupt ein anderes Verhältniß für alle Gemeinden ein, und Laibach wird sich nicht beschweren. So lange aber alle Gemeinden das Privilegium haben, ihre Kranken unentgeltlich ins Spital zu schicken, so sehe ich nicht ein, wie Laibach dazu kommen soll, für ihre Kranken zu zahlen. Was sind aber die Gründe, die heute dagegen vorgebracht worden sind? Erstens ist uns ein statistisches Memoire vorgetragen worden, und diesem, ans welches sich die Abgeordneten Kromer und Mulley berufen haben, setze ich gar nichts anderes entgegen, als daß es von der ersten bis zur letzten Ziffer falsch ist, wie ich gleich beweisen werde. Zn allererst ist die Benützung des Spitales zur Bevölkerung in ein bestimmtes Verhältniß gesetzt. Das ist aber offenbar kein Verhältniß, welches hier irgendwie maßgebend sein kann, denn maßgebend kann nur das Verhältniß der Beitragsleistung der einzelnen Gemeinden zum Spitale und der Benützung der einzelnen Gemeinden sein. Ob ein Bezirk viel oder wenig Einwohner hat, das entscheidet nicht; wenn er wenig für das Spital beitragen wird, so wäre es naturgemäß, daß er mehr zahlen soll, als ein anderer, der dasselbe weniger benützt, denn nur die Beitragsleistung zum Spitale kann in eilt Verhältniß zur Benützung desselben gesetzt werden, nicht aber die Bewohnerzahl. Weiters ist fortwährend die Krankenanzahl mit der Beitragsleistung der einzelnen Bezirke verglichen worden; auch dieses Verhältniß ist ein falsches. Es kontmt gar nicht darauf an, ob zehn Kranke im Spitale sind, oder einer, denn wenn ein Kranker hundert Tage tut Spitale ist und zehn Kranke nur einen Tag, so belastet der eine Kranke den Landessond zehnmal so schwer, als jene zehn Kranke. Es ist daher nicht die Anzahl der Kranken, sondern die Anzahl der Verpflegstage maßgebend, und davon hat der Herr Abgeordnete Koren gar nichts erwähnt. Der Herr Abgeordnete Kromer, welcher überhaupt alle statistischen Daten in Zweifel gezogen hat, war Mitglied des Finanzausschusses, und ihm lag das Recht und die Pflicht ob, sich zu überzeugen. Das bloße Bestreiten richtig vorliegender statistischer Ausweise hat gar keinen Werth, sie müssen widerlegt werden und cs muß gezeigt werden, daß sie falsch sind, denn nur dann kann man annehmen, daß auch die Widerlegung, die Bestreitung eine richtige ist. Es ist im vorigen Jahre bereits von der landschaftlichen Buchhaltung, von der man wohl annehmen kann, daß sie objectiv dasteht, der Nachweis geliefert worden, wie viel Verpflegstage auf die Angehörigen der Stadt Laibach und wie viel auf die Angehörigen der Bezirke entfallen. Dieser Ausweis der Verpflegstage ist hauptsächlich maßgebend, denn wie ich bereits erwähnt habe, nicht die Krankenanzahl, sondern nur die Verpflegstage können einzig und allein der Benützung gegenüber in ein Verhältniß gestellt werden. Von den Gegnern der städtischen Ansprüche wird aber vorzüglich ein Moment betont, welches eigentlich neben dem i „Nicht wollen" das Einzige ist, was man als Schein-! gründ ins Gefecht geführt hat, nämlich die große Anzahl i der fremden Dienstboten, welche in das Spital gebracht : und für welche vom Landesfonde gezahlt werden muß, und da sagt man, sie werden zuerst in der Stadt Laibach ans : gesogen und dann kommen sie in das Spital. Ja, da könnte ich wohl sagen, zuerst muß cs bewiesen i werden, daß dies richtig ist, und zweitens ist in der Dienst-boten-Ordnung ein Paragraph, der für das ganze Land gilt, nämlich, daß die Dienstherren für ihre Dienstboten vierzehn Tage zahlen müssen, und dadurch bereits den Landesfond sehr entlasten. Diese ganze Dienstboten - Geschichte beruht aber überhaupt auf einer ganz falschen Anschauung, denn das Spital ist kein Armenhaus, sondern ein Krankenhaus; es kommen also nur Kranke hinein und nicht Diejenigen, die hier ihre Kräfte verloren haben und kraftlos dastehen, sondern nur Jene, die von einer wirklichen Krankheit befallen sind. Es ist dies eilte vollständige Begriffsverwirrung, denn wenn das Krankenhaus ein Armenhaus wäre, dann hätte der Herr Abg. Kromer recht, weil aber das Krankenhaus nur eilt Spital ist, wohin nur wirklich Kranke gebracht werden, so hat er nicht recht. Dattn aber müßte noch weiters nach den Ansichten der Herren Mulley und Kromer die Heimatsgefctzgebung geändert werden, und es müßte Derjenige, der irgendwo in den Dienst tritt, dort auch das Heimatsrecht erwerben. Ich glaube wohl, die Stadt Laibach hat einen Vortheil dadurch, daß sie Dienstboten hat, aber das Land hat dagegen den Vortheil, daß die Personen, die aus dein Lande keine Unterkunft finden und sich nichts verdienen können, in die Stadt als Dienstboten kommen. Ich glaube, daß dieser Vortheil gegenseitig ist; das Land gibt uns die Dienstboten, welche sich in der Stadt ihren Lebensunterhalt verdienen können, ich glaube daher nicht, daß das ein Umstand ist, der in die Wagschale fällt, daß man sagen kann: deshalb soll die Stadt Laibach ungerecht behandelt werden. Dagegen muß ich mich wohl verwahren, daß durch Behauptungen und hingeworfene Reden die Finanzgebahrung irgend einer Gemeinde des Landes, nicht blos der Stadt Laibach, hier verdächtigt und angeschwärzt werde. Es ist hier gewiß der Platz nicht, in einem längeren Exposo die Gcbahrung der Stadt Laibach zu rechtfertigen. „MögeJeder vor seiner Thür kehren", könnte man da den betreffenden Rednern sehr leicht antworten. Die Stadt Laibach hat das für sich, daß ihre Finanz-gebahrung eine öffentliche ist und daß sie Rechnungen legt. Die Bezirkscassen haben dies bis jetzt nicht gethan. (Abg. i Mulley: Unkenntniß!) Endlich habe ich aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Kromer, denen bereits mein unmittelbarer Vorredner : entgegnet hat, nur noch das hervorzuheben, woher es i kommt, daß die Angehörigen der Landbezirke mehr Vcrpflegs-tagc haben, als die Angehörigen der Stadt Laibach. Nun,