Die Neuwahlen für den krainischeir Landtag. Beleuchtung des diesfälligen Artikels in Nr. 57 und 58 der „Laibacher Zeitung." — Uebersetzt aus Nr. 1l der „Movies". ^n Folge der Auflösung des Landtages kommen die Wähler des Herzogthums Krain neuerdings in die Lage ihr Wahlrecht auszuüben. Bei der allgemein anerkannten folgenschweren Wichtigkeit dieses bevorstehenden Aktes handelt es sich vor Allem darum, sich klar zu werden, in welcher Richtung und nach welchen Grundsätzen die Wahlen vorgenommen werden sollen. Die „Movies" haben die große Bedeutung der Neuwahlen bereits in Nr. 10 besprochen, und da nun die offizielle „Laibacher Zeitung" dem bezüglichen Aufrufe des National-Wahlcomits in Nr. 10, so wie den Neuwahlen überhaupt Leitartikel gewidmet hat, so erscheint es nothwendig, diesen Gegenstand auch von unabhängiger und unbefangener Seite einige Aufmerksamkeiten zu widmen, um die herrschende „Begriffsverwirrung" zu läutern und es jedem Wähler möglich zu machen, sich sein eigenes Urtheil zu bilden und Wahrheit vom Vorurtheile und Entstellung zu sondern. Es wird dem aufgelösten Landtage zum Vorwurf gemacht, daß er dem beabsichtigten Ausgleich mit Ungarn hindernd in den Weg tritt. Diesem entgegen kann jedoch darauf hingewiesen werden, daß Se. k. k. apost. Majestät selbst anerkannt haben, daß der krainische Landtag sich zur Wahl der Abgeordneten in den Reichstag bereit gezeigt hat, und daß die Auflösung nur deshalb erfolgte, weil der Landtag in einer allerunterthänigsten Adresse jener, wie er nach A. 19 I. s,. der Landesordnung glaubt, berechtigten Anschauung Ausdruck zu geben gewillt war, daß ein Ausgleich nur unter solchen Bedingungen Statt finden solle, und mit Erfolg Statt finden könne, welche die dauernde Garantie für die Einheit und Machtstellung der Monarchie, sowie für die allseitige, wahrhaft konstitutionelle Entwicklung darbieten. Schon die Bedeutung des Wortes „Ausgleich" beweist es, daß dasselbe die freie Vereinbarung aller Theile voraussetzt, und daß von einem Ausgleiche dort keine Rede mehr sein kann, wo es z. B. den Landesvertretungen ganzer Königreiche und Länder (Böhmen, Mähren, Galizien, Tirol, Krain) nicht einmal gestattet wurde, ihre bezüglichen Anschauungen und Befürchtungen ehrfurchtsvollst auszusprechen. Der krainische Landtag hat in seinem Adreß-Entwurfe der Ueberzeugung einen klaren Ausdruck gegeben, wie noth¬ wendig ein baldiger gedeihlicher Ausgleich für den Bestand der Monarchie und das Wohl aller Länder ist, und hat sich bereit erklärt, zu diesem Zwecke jedes zweckdienliche, nothwendige Opfer zu bringen. Wie kann man daher behaupten, daß der krainische Landtag dem Ausgleichswerke Widerstand leisten wollte?! Die Haltung unseres Landtages ist um so weniger geeignet, irgend welche Gefahren für das Kaiserreich herauf zu beschwören, indem die loyalen Vertreter dieses Herzogthums vielmehr von dem innigsten Wunsche beseelt, das weite Kaiserreich groß, mächtig und glücklich zu sehen, ihren Anschauungen und Befürchtungen über die gegenwärtige Lage der Monarchie lediglich in einer allerunterthänigsten Adresse, ihrer gewissenhaften Ueberzeugung gemäß, den pflichtschuldigen Ausdruck gegeben haben. Diese nämlichen Anschauungen haben ebenfalls in einer Adresse im Tiroler Landtage Ausdruck gefunden, ohne daß derselbe aufgelöst worden wäre. Die in der „Laibacher Zeitung" hervorgehobenen Gefahren für das Reich, anläßlich der Haltung unseres Landtages, dürften daher in Hinblick ans diese Thatsache wohl nur lediglich im Gehirne des Leitartikel-Verfassers existiren. Die „Laibacher Zeitung" sagt ferners : „wir alle sind dem angestammten Glauben getreu." Ohne uns in eine Kritik der Auffassung unserer Glaubensgrundsätzc von Seite manchen Gegners des nationalen Wahlcomitö einzulassen, dürfte dieses letztere doch umsogewifser berechtigt sein, den Wahlspruch „alles für Gott, Kaiser und Vaterland" auf seine Fahne zu schreiben, da ja der nationalen Partei wiederholt öffentlich ihre Sorge für die unverkümmerte Erhaltung unseres angestammten Glaubens zum Vorwurfe gemacht und sie höhnisch die „slovenische Tiroler" genannt wurde. Mancher von denen, welche sich zu den „wir" der „Laibacher Zeitung" zählen, dürfte keinen Augenblick anstehen, die -— wo es opportun ist — so ostentativ zur Schau getragene Glaubenstreue, den nivellirenden Grundsätzen des modernen Liberalismus zu opfern. Wir wollen nicht behaupten, daß die Loyalität gegen den Kaiser das ausschließliche Monopol der nationalen Partei sei; aber in Erinnerung bringen müssen wir es der Welt, daß, als im Jahre 1848 die Revolution in Oesterreich sich hinter die Barrikaden verschanzte und in einigen unserer deutschen Nachbarprovinzen der Landsturm organist« wurde, um der aufständischen Reichsmetropole zu Hilfe zu eilen, Krain mit den slovenischen Brüderländern, als Isolator zwischen Italien und Ungarn, unerschütterlich zu seinem Herrn stand und namhafte Geldopfer brachte, um den Retter der Monarchie, Bauns Jellaöiö, kräftig zu unterstützen. In dieser, für die Monarchie bisher gefahrvollsten Periode erprobte sich die volle Wahrheit des Dichter¬ spruches: IIp