«11 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 8s. Freitag den 17. April 1874. lN7-2) Nr. 8729. Amanuensisstelle. . An der l. k. Universitätsbibliothek in Wien Mnnt die Stelle eines provisorischen Amanuensis ^ besetzen, mit welcher ein Iahresgehalt von sechs-Mdert (600) Gulden nebst Activitätszulage jähr-Her vierhundert (400) Gulden österr. Währ. ver< bllndenist. Bewerber um diese Stelle wollen ihre mit ,^l Nationale, ferner mit dem Nachweise über ^ zurückgelegten Studien und Sprachkenntnissc, ann über ihre bisherige Verwendung belegten k'Uche, und zwar, wenn sie in einer Staats-"Hellung stehen, im dienstlichen Wege ,. bis 18. April 1874 ," ber k. k. n. ö. Statthalterei in Wien ein-düngen. Wien, den 30. März 1874. Von der k. k. n. ö. S'lallhalterei. ft65^3) Nr. 2508. Ankauf von Hengsten. Ueber Auftrag des k. k. Ackerbauministeriums °"l 25. März 1874, Z. 3742, wird bekannt ^eben, daß der Ankauf von Landesbeschälern der Äschen Vollblut und der norischen (Pinzgauer) ^ce in der bisher gepflogenen Art und Weise ^"tt werden wird.' Dagegen werden Besitzer von solchen verkäuflichen Hengsten, welche weder der englischen Vollblut, noch dcr norischen Race angehören, eingeladen, dieselben behufs Ankaufes als Laudesbeschäler bis Ende Mai 1874 bei der Landescommission für Pferdezucht in Kram anzumelden. Die anzukaufenden Hengste müssen nachstehende Eigenschaften besitzen: Abstammung: Bei folchen, die von ärarischen oder licemierten Hengsten abstammen, muß dieselbe durch Borzeigen des Deckscheins (Belegzettel) bei andern durch ein glaubwürd lges schriftliches Zeugnis dargethan werden. Bei Hengsten, welche schon zum Belegen verwendet wurden, ist außerdem ihre Fruchtbarkeit glaubwürdig nachzuweisen. Alter: nicht unter 35 )