AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnulfplatzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden enfgegengenommen in der Administration in Klagenturf und in allen Annoncenkonto 189.606. Kärntner Landeshypothekenanstalt, Konto Nr, 11 349 expedifionen, Preise lauf Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.S60.—, Halbjährl.S30.—, monafl.SS.— 7. Jahrgang / Nummer 7 Freilag, den 15. Februar 1957 Einzelpreis S 1.20 Sitzung der Landesregierung In der Sitzung der Kärntner Landesregierung, die am Dienstag, den 12. Februar, stattfand, berichtete Landeshauptmann VV e d e n i g über die Sammelaktion des „Kärntner Nothilfswerkes“, deren Ergebnis der Hilfsbereitschaft der Kärntner Bevölkerung und der Wirtschaftskreise ein schönes Zeugnis ausstellt. Es wurde beschlossen, den Spendern und den an der Sammlung beteiligten Organen bzw. Organisationen Dank und Anerkennung der Kärntner Landesregierung zum Ausdruck zu bringen. — Auf Antrag des Landeshauptmannes wurden die Gemeinden Sittersdorf, Gallizien und Kirchbach i. G. zu Frenidenverkeiirs-gemeinden erklärt. Die Gemeinde Wieting ist aus der Liste der Fremdenverkehrsgemeinden, die Gemeinde Görtschach aus dem Fremdenverkehrs-Zweckverband Hermagor-Pressegger-see ausgeschieden. — Ebenfalls auf Antrag des Landeshauptmannes beschloß die Landesregierung die Besetzung von 30 ausgeschriebenen Leiterstellen an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie die Ernennung einer Reihe von II a uptschullehrern. Lhstv. F erlitsch referierte über die gegenwärtige Lage der Kärntner Almwirtschaft und über die sich daraus für das Land ergebenden Probleme. Uber Antrag des Lhstv. K r a ß n i g wurde beschlossen, für die Hilfsaktion zugunsten notleidender Arbeitsloser (Notstandsunterstützungsempfänger) einen Betrag von 30.000 Schilling je zur Hälfte aus Mitteln des Opferfürsorgefonds und des Katastrophenfonds zur Verfügung zu stellen. — Auf Antrag desselben Referenten stimmte die Landesregierung zu, den in der Landesblindenanstalt in Klagenfurt auf Kosten der öffentlichen Fürsorge in Pflege befindlichen Blinden zur Erleichterung ihres Daseins ab 1. Februar ein monatliches Taschengeld von 45 Schilling zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, daß der Blmde ohne Verschulden über keine eigenen Einkünfte verfügt, die den Betrag von 45 Schilling übersteigen, oder daß er das 65. Lebensjahr erreicht hat. Auf Antrag des Landesrates Sima nahm die Landesregierung den Monatsvoransohlag des Landes für den Monat Februar 1957 mit Ausgaben in Höhe von 17,452.510 Schilling zur Kenntnis. — Auf Grund des Berichtes des Landesrates S c h e i b e r über die Tagung der Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau wurde der Beitritt des Landes als Förderer zur Gesellschaft beschlossen. Die Landesregierung genehmigte ferner den Entwurf eines Gesetzes über die Landesstatistik, der an den Kärntner Landtag weitergeleitet wird. Der Entwurf eines Volksbildungsgesetzes wird hingegen zwecks Kompetenzfeststellung zunächst dem Verfassungsgerichtshof übermittelt. Deutsche Ehrung für Dr. Jose! und Karla Kimeswenger Medizinalrat Dr. Kimeswenger und seine Frau, die sich nicht nur große Verdienste um das Sanitätswesen, um die Organisation des Roten Kreuzes und um den Blutspenderdienst im Lande erworben haben, waren auch in Jugoslawien verdienstvoll tätig, wo sie seit 1951 über 4000 Volksdeutsche Kinder ehrenamtlich untersucht und sie den Eltern, die nach Österreich und Deutschland ausgewandert sind, zugeführt haben. Nun hat das Deutsche Rote Kreuz in Bonn Medizinalrat Dr. Kimeswenger und seiner Frau das Große Ehrenzeichen für Verdienste um das Rote Kreuz Deutschlands verliehen. In einem Schreiben würdigte der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Ministerpräsident a. D. W e i t z, das erfolgreiche Wirken Dr. Kimeswengers und seiner Frau Dr. Karla Kimeswenger, die unermüdlich im Dienste der Menschlichkeit und deg Gesundheitswesens tätig sind. Überreichung des Goldenen Ehrenzeichens Landeshauptmann Wedenig überreichte am 7. Februar 1957 der Direktorin der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen der Ursulinen m Klagenfurt, Regierungsrat Mater Alfonsa Üamide, das ihr vom Bundespräsidenten mit Entschließung vom 3. Dezember 1956 verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. ■ Landesrat Ing. THOMAS TRUPPE: Fremdenverkehr in der Landespolitik Kärnten im Wandel der Fremdenverkehrswirtschaft — Motortourismus an erster Stelle Die mit dem Fremdenverkehr befaßten Stellen unseres Landes beschäftigen in der Phase der günstigen Nachkriegsentwicklung Probleme und Aufgaben, die für die wirtschaftliche Zukunft Kärntens von ausschlaggebender Bedeutung sein werden. Im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern sind die Ziele darauf gerichtet, die gegebenen Möglichkeiten für eine noch intensivere Gestaltung des Fremdenverkehrs zu nutzen. Wenn uns auch die bisherigen Bemühungen in den Ergebnissen befriedigen, so wird sich im raschen Wechsel der Werbemethoden und in den stets steigenden Ansprüchen an die Fremdenverkehrseinrichtungen nur jenes Land durchzusetzen vermögen, das sich auf dem touristischen Markte als zugkräftiger Wettbewerbspartner erweist. Mit dem Übergang vom Einzel- zum Massenreiseverkehr hat sich in der Fremdenverkehrs-Wirtschaft jener Strukturwandel vollzogen, der unseren heutigen Begriffen der Touristik entspricht. Dieser Prozeß ist eine Folge soziologischer Wandlungen, wobei sich das staatliche Interesse am Fremdenverkehr durch die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzbarmachung zu regen begann. Die Notwendigkeit der Förderung und Pflege dieses Sektors ist somit keine Erkenntnis unserer Tage, sondern sie ergab sich bereits mit dem Einsetzen der fortschrittlichen Verkehrsentwicklun g. Obzwar die Motive zum Fremdenverkehr zum größten Teil auf außerwirtschaftlichen Ebenen liegen, so stellt sich seine Abwicklung jedoch als eine Reihe von wirtschaftlichen Vorgängen dar. Man mißt seine volkswirtschaftliche Bedeutung an den wertmäßigen Umsätzen und an den Auswirkungen in der Zahlungsbilanz. Man sieht marktmäßig Angebot und Nachfrage und bewertet die Fremdenverkehrseinrichtungen eines Landes nach ihrem Anteil am Volksvermögen. Aus dieser Betrachtungsweise ergibt sieh das Streben nach einem möglichst optimalen Marktanteil, _ somit der Kampf mit dem Wettbewerbspartner. Behördliche Maßnahmen Das bemerkenswerteste positive Ergebnis im Aufbau des Fremdenverkehrs ist die Tatsache, daß dieser wie nie zuvor in das Blickfeld der öffentlichen Aufmerksamkeit und Erörterung gerückt ist. Mit dem Gesetz vom 30. Dezember 1947, betreffend die Regelung der Fremdenverkehrspflege, hat das Land Kärnten die rechtliche Basis für das Wirken des Landesfremdenverkehrsamtes und des Landesfremdenverkehrsrates geschaffen, die ihre Aufgaben als ein öffentliches, die Gesamtbevölkerung angehendes Anliegen betrachten. An Stelle von Verbänden und Vereinen treten kraft Gesetzes die Gemeinden als Träger der Fremdenverkehrspflege auf. In kleineren Gemeinden obliegt diese Aufgabe dem Bürgermeister oder einem von ihm bestellten Fremdenverkehrsreferenten, in größeren Gemeinden einem Ausschuß der Gemeindevertretung. Erstreckt sich ein Fremdenverkehrsgebiet über mehrere Gemeinden, so können diese auf Grund einer Satzung Übereinkommen, die Fremdenverkehrspflege durch Koordinierung aller Maßnahmen gemeinsam wahrzunehmen und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, den Zweckverband, zu gründen. In der Landesorganisation trat durch das Gesetz an Stelle des früheren Landesfremdenverkehrsverbandes, der nur ein eingetragener Verein war, der Landesfremdenverkehrsrat als eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, dem außer den Fremdenverkehrsgemeinden alle Hauptinteressenten des Fremdenverkehrs im Lande an gehören. Dieses Forum nimmt jene Aufgaben wahr, die über die örtliche Fremdenverkehrspflege hinausgehen und eine Zusammenfassung aller Hauptinteressen des Fremdenverkehrs im Lande erfordern. Eine einheitlich geführte Organisation vermag durch werbetechnische Maßnahmen einer Entwicklung nicht nur den Anstoß 2m geben, sondern auch die weitere Gestaltung entscheidend zu beeinflussen. Jede Werbetätigkeit erfordert jedoch, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen soll, ein unerläßliches Maß von Bewegungsfreiheit, die jedoch durch die mangelnden finanziellen Mittel in der Gegenwart sehr eingeengt ist. Die im Landeshaushalt 1957 vorgesehenen Beträge zur Förderung des Fremdenverkehrs sind im Verhältnis zu den Zweck-auf Wendungen anderer Lander bescheiden. „Alles fließt!” Durch die Tatsache des immer größer werdenden Angebotes auf dem touristischen Markte ergibt sich die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung an die vorherrschenden Werbemethoden. War vor Jahrzehnten das Motiv des typischen Erholungsaufenthaltes vorherrschend, so trachtet man in der heutigen Epoche der Motorisierung, in kurzer Zeit möglichst viel zu sehen und zu sammeln. Es rücken somit jene Gebiete in den Brennpunkt des Fremdenverkehrs, die eine günstige Verkehrslage aufweisen und deren Straßennetz den ständig wachsenden Strom der Verkehrsteilnehmer aufzunehmen in der Lage ist. Diese Voraussetzung verpflichtet uns, auf den Umstand hinzuweisen, daß der derzeitige Zustand Wieder ein Bezirksaltersheim eröffnet In Wolfsberg vom Landeshauptmann Wedenig seiner Bestimmung übergeben Der soziale Zug der Kärntner Landesverwaltung ist unverkennbar: Am 9. Februar wurde in Wolfsberg nach zweijähriger Bauzeit das neunte Altersheim in Kärnten von Landeshauptmann Wedenig im Beisein des Fürsorgereferenten Lhstv. Kraßnig, der Landesräte Sima und Scheiber, des Bundesrates Eberhard, des Landesamtsdirektors Newole, des Bürgermeisters Meidl und anderer Persönlichkeiten seiner Bestimmung feierlich übergeben. Bezirkshauptmann Hofrat Dr. K a r i s c h begrüßte eingangs des Festaktes die zahlreichen Gäste und gab einen Überblick über die Baugeschichte des Altersheimes, das nun für die meisten alten Leute des Lavanttales die letzte Rast sein wird. Der Bezirkshauptmann hob die Verdienste Landeshauptmann Wedenigs, Lhstv. Kraßnigs, und des früheren Fi.nanzreferenten Pabst, ferner der früheren Bezirkshauptleute Dr. Geppl und Dreihann-Holenia hervor, durch deren Hilfe auch der Wolfsberger Bezirk ein Altersheim erhalten hat, dessen umbauter Baum 9468 Kubikmeter beträgt. Die Baukostensumme beläuft sich auf 7,186.000 Schilling. Das schöne Heim, das sich auf einer Anhöhe über der Stadt erhebt, ist ein Gemeinschaftswerk aller im Bezirksfürsorgeverband vereinten Gemeinden des Bezirkes. Lhstv. Kraßnig leitete seine Ansprache mit der Feststellung ein, daß die Idee der Errichtung von Bezirksaltersheimen im i Schoße des Gemeinde- und Sozialreferates j geboren wurde, in die Zeit unmittelbar j nach dem Zusammenbruch des zweiten Welt- : krieges zurückreicht und mit der Neuord- ; nung des gesamten Fürsorgerechtes zusarn- i menhängt. Mit der Übergabe des Wolfsberger j Altersheimes haben fast alle politischen Be-; zirke eine neuzeitliche Heimstätte für unsere ! alten Leute, die dort ihren Lebensabend in Geborgenheit verleben. Als wir im Jahre 1949 mit dem Ausbau des ersten Bezirksaltersheimes in Pudlach im Bezirk Völkermarkt begonnen hatten, erklärte Lhstv. Kraßnig, hielten wir es nicht für möglich, daß wir in den nächsten sieben Jahren neun solche Heime bauen würden, zumal die Bezirke und Gemeinden außerdem eine Reihe anderer, ebenso dringender Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen haben. Abschließend wies der Sozialreferent, nachdem er allen Beteiligten am Bau des Altersheimes dankte, auf die erfreuliche Tatsache hin, daß durch die Errichtung des Bezirksaltersheimes Wolfsberg die Bettenzahl für die Pfleglinge der Altersheime in Kärnten sich um 60 vermehrte und damit auf rund 700 Betten stieg. Landeshauptmann Wedenig hob in seiner Bede hervor, daß das kleine und arme Land Kärnten immer wieder Beispiele höchster sozialer Gesinnung gebe. Diese Sozial-gesinnung bat die Menschen aller Weltanschauungen ergriffen. Denn es ist die Pflicht der Gemeinschaft, jenen Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und in Ehren grau geworden sind, einen sorgenfreien Lebensabend zu sichern. Jeden Verantwortlichen erfüllt es mit Freude und Genugtuung, unsere Alten zufrieden und glücklich zu wissen. Am Ende der Feier schloß sich ein Bundgang durch das moderne Altersheim an, das aus einem Einbett- und einem Zweibett-Trakt besteht, die. ein zentraler Mittelbau verbindet, in dem sieh der Speiseraum und die Wirtschafts- und Verwaltungsräume befinden. Die Zimmereinrichtungen sind einfach und die Räume gemütlich, so daß sich die alten Leute wohl fühlen. Die Pläne des Altersheimes stammen von Architekt Dipl.-Ing. Schmiedhofer. vieler Kärntner Landesstraßen nicht geeignet ist, werbend zu wirken. Daraus ist .zu folgern, daß bei Erstellung des Landeshaushaltsplanes in Hinkunft Bedacht auf die Erfordernisse der Fremdenverkehrswirtschaft und damit auf einen forcierten Ausbau der Straßen zu nehmen sein wird. Nicht die Schönheit der Kärntner Landschaft allein und die Fremdenverkehrsbetriebe, nicht die Kultur in Vergangenheit und Gegenwart werden für die weitere Entwicklung bestimmend sein, sondern auch der Anreiz, den der Motortourismus in Kärnten findet. Da der Werbung die Leistung sachlich und zeitlich vorangeht, ist als zweiter bestimmender Faktor ein wohlausgewogenes Leistungs- und Preisgleichgewicht in den Fremdenverkehrsbetrieben notwendig. Der Feriengast lebt zwischen Vorstellung und Realität und aus dem Verhältnis der beiden ergibt sich die Berufung eines Landes als Ferienland. Sie wird umso positiver sein, je näher die Wirklichkeit der Vorstellungswelt kommt Am leichtesten wird dies auf dem Gebiete der vergleichbaren Leistungen möglich sein, weshalb durch planmäßige Erforschung der Beurteilung, also Meinungsforschung, richtungweisende Erkenntnisse gewonnen weiden können. Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs Die große Fülle von Maßnahmen, deren Durchführung geeignet erscheint, den Fremdenverkehr im Lande zu fördern und ihm damit eine größere Rentabiltät zu sichern, läßt sich auf folgende Punkte zusammenfassen: 1. Koordinierung aller Werbemaßnahmen der Wirtschafts-, Kultur- und Fremdenverkehrsinstitutionen. 2. Ständige Leistungsanalyse und Bedacht-nahme auf das Leistungs- und Preisgleichgewicht. 3. Heranziehung eines Reisepublikums aller E inkommensschichten. 4. Verstärkte Bemühungen zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer und zeitliche Verteilung auf Frühjahr und Herbst. 5. Intensiver Ausbau der Zubringerstraßen. Fremdenverkehr ist Staatsaufgabe Der Verwirklichung dieser Forderung läßt dem dynamischen System der freien Marktwirtschaft breiten Raum. Im allgemeinen Wachstumsprozeß wird der Fremdenverkehr in Kärnten die Stellung einnehmen, die aus der Erfüllung der Voraussetzungen resultiert. Aus den Darlegungen geht hervor, daß er zur Staatsaufgabe geworden ist. Durch die in. der Gegenwart so eminent gewachsene Bedeutung der Fremdenverkehrswirtschaft muß die Aufbringung der für ihre Förderung notwen- Fortsetzung Seite 2 Der Lawinenwarndienst für Kärnten Einzelne Talschaften unter Beobachtung — Der Rahmen des Katastrophendienstes erweitert Seit Beginn dieses Winters werden zn jedem Wochenende, fallweise auch mehrmals in der Woche, in den Kärntner Tageszeitungen und im Rundfunk Lageberichte des Lawinen-wamdienstes für Kärnten, nötigenfalls auch Lawinen Warnungen bekanntgemacht, und es ist nun an der Zeit, der Öffentlichkeit näheren Aufschluß über den Zweck dieser Einrichtung und über das Zustandekommen dieser Berichte zu geben. Die Lawinengefahr ist die tückischeste Gefahr der Alpengebiete, weil sie sehr unberechenbar ist, weil das Wissen über die Entstehungsursachen der Lawinen sehr wenig verbreitet ist und weil dementsprechend Gefahrenlagen meist nicht richtig erkannt werden. Aus diesem Grund hat man in der Schweiz schon seit Jahren einen Lawinendienst eingerichtet, der die Aufgabe hat, die Entwicklung der Schneedecke in den verschiedenen Talschaften nach fachlichen Gesichtspunkten zu beobachten, die Öffentlichkeit darüber auf dem laufenden zu halten und gegebenenfalls rechtzeitig zu warnen, wenn sich bedrohliche Lagen anbahnen. Auf diese Weise konnten schon viele Lawinenunglücke verhindert oder wenigstens ihre Folgen und Gefahren wesentlich vermindert werden. Auch in Vorarlberg arbeitet seit einigen Jahren ein solcher Lawinendienst mit bestem Erfolg. Die Opfer von Heiligenblut mahnen Kärnten bleibt zwar in der Mehrzahl der Jahre von Schneemengen, die unter Umständen zu größeren Lawinenkatastrophen führen können, verschont. Daß dies aber nicht immer und unbedingt der Fall ist, hat allein schon das Jahr 1951 gezeigt, in welchem in mehreren Orten Kärntens, so in Heiligenblut, Oberdorf-Rennweg, Patergassen, Dössen-Mall-nitz u. a. Lawinenkatastrophen eintraten und neben sehr großen Sachschäden auch eine Reihe von Menschenleben forderten. Aber auch Winter ohne abnormal hohe Ka-tastrcphen-Schneelagen fordern alljährlich Opfer aus den Reihen der Schitouristen, der Holzarbeiter oder der auf Höhenbaustellen Beschäftigten. Dazu kommt dann auch noch die Gefährdung des Verkehrs, wenn fallweise auch kleinere Lawinen lebenswichtige Straßenzüge blockieren. Die Aufgaben des Lawinendienstes Aus diesem Grunde hat das Land Kärnten im Rahmen der bereits bestehenden Organisation des Hoohwasserdienstes (Katastrophendienst) erstmalig in diesem Winter einen solchen Lawinen-Wamdienst, allerdings in sehr vereinfachter Form eingerichtet, der folgende Aufgaben hat: 1. Katastrophenlagen in einzelnen Talschaften oder in ganzen Landesteilen rechtzeitig zu erkennen, sie möglichst frühzeitig anzukündigen und zu warnen, um dadurch die nötigen Vorsichtsmaßnahmen, weiter die Bereitschaft des Katastrophendienstes u. ä. auszulösen. 2. Lagen mit Lawinengefahr, die meist nur örtlich, dafür aber um so häufiger im Verlaufe eines jeden Winters eintreten, bedrohen zwar fast nie Siedlungen oder Verkehrswege im Tal, dafür aber die Schitouristen und besonders auch die Beschäftigten der immer ausgedehnter werdenden Höhenbaustellen, ferner die Holztransporte aus den Gebirgsgräben und manche andere. Diese Art von Lawinen-unfällen und -Unglücken ist fast durchwegs auf Unkenntnis und mangelndes Erkennen der Gefahr seitens der Betroffenen oder auch ihrer Arbeitgeber zurüekzuführen. Gerade solche Unfälle können durch Lawinen-Lageberichte und -Warnungen weitgehend eingeschränkt werden. 3. Eine weitere Aufgabe des Lawinendienstes ist es, in Fällen von Lawinenkatastrophen der Einsatzführung sachkundige Berater zur Verfügung zu stellen. Fremdenverkehr in der Landespolitik Fortsetzung con Seite 1: digen Mittel nicht nur durch die Träger deš Fremdenverkehrs, sondern in verstärktem Maße durch die staatlichen Stellen erfolgen. Nicht durch Gesetze, Statuten und Verordnungen allein wird das gesteckte Ziel erreicht, sondern durch eine Politik, die auf die Belange des Fremdenverkehrs ausgerichtet ist. Der Fremdenverkehr hat ün Verlaufe der Nachkriegszeit in Kärnten einen kaum vorausgeahnten Aufschwung genommen. Es handelt sich unleugbar um ganz erhebliche Werte, die der Gesamtwirtschaft alljährlich aus ihm erwachsen. Die Förderung dieses Sektors, der uns berechtigte Aussichten auf die Möglichkeit eines weiteren Ausbaues gewährt, ist daher für das Land eine Angelegenheit von wirtschaftspolitischer Bedeutung und somit ein wesentlicher Faktor in der Landespolitik. Die Ursachen der Lawinen Das Wissen, daß nach besonders starken Schneefällen erhöhte Lawinengefahr besteht, ist ebenso allgemein verbreitet wie die Meinung, daß ganz besonders Wärmeeimbriiche und Warmwetter zu Lawinenabgängen führen müssen. Leider ist aber in Kreisen, die es eigentlich wissen müßten, nur sehr wenig bekannt, daß nicht nur große Schneefälle oder Wärme zu Lawinen führen können, sondern daß sehr häufig vorkommende Lawinenarten gerade zu Zeiten äußerst gefährlich werden können, bei welchen von Wärmewirkung oder Neuschnee keine Rede ist. Dazu kommt, daß die gefährlichsten Lawinenformen — wenn man von der unmittelbaren Auslösung des Abbruches absieht — ihre eigentliche Ursache fast nie im herrschenden oder unmittelbar vorhergegangenen Wetter haben; ihre entscheidenden Ursachen liegen vielmehr meist in der Tiefe der Schneedecke verlwgen und sind eine Folge von Witterungseinflüssen, die viele Wochen oder auch Monate vorbei- auf die Schneedecke eingewirkt haben. Eine einigermaßen richtige Beurteilung der jeweiligen Lage erfordert daher außer entsprechenden Kenntnissen und viel praktischer Erfahrung insbesondere auch häufig wiederholte Untersuchungen der Schneedecke sowie die dauernde Beobachtung der während des ganzen Winters auf sie einwirkenden Einflüsse und der Vorgänge im Inneren der Schneedecke. Zu diesem Zweck werden in den in Betracht kommenden Teilen Kärntens an dreizehn, teils sehr hoch gelegenen Örtlichkeiten, welche die für ihre Gegend kennzeichnenden Schneeverhältnisse widerspiegeln, eingehende Beobachtungen über die Entwicklung der Schneedecke und der auf sie einwirkenden Witterungseinflüsse gemacht. Diese nach 19 verschiedenen Gesichtspunkten gemachten Beobachtungen über Wetter und Schneedecke — insgesamt rund 750 verschiedene Einzelmöglichkeiten — werden nach einem für diesen Zweck geschaffenen Telegramm-Schlüssel in sieben fünfstellige Zahlen zusammengefaßt und täglich an den Lawinen-wamdienst durchgegeben. Hier werden sie nach den Erfahrungen der Praxis und den neuesten Erkenntnissen der Forschung verarbeitet und bilden einen wichtigen Behelf für die Beurteilung der jeweiligen Lage in den einzelnen Talschaften und Höhenbereichen. Hiebei kommen das gute Einvernehmen und die Zusammenarbeit mit der Wetterdienststelle Klagenfurt sehr zustatten, weil sie es neben anderem ermöglichen, auch meteorologische Gesichtspunkte hei der Beurteilung der Lage mitzuverwerten. Die Auswertung des Lawinen Warndienstes Die Ergebnisse der Tätigkeit des Lawinen-wamdienstes werden der Allgemeinheit in folgenden Formen nutzbar gemacht: 1. Während des ganzen Winters wird jede Fast alle schweren Straftaten aufgeklärt! Die Jahresbilanz 1956 der Kärntner Gendarmerie gongen mit einem Gesamtbetrag von 349.776 S erlassen und 95 Sicherstellungen durchgeführt. Uber Aufforderung bzw. Auftrag der Gerichte, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erfolgten 1044 Verhaftungen und Festnahmen. 82.687 Anzeigen und Eihebungs-berichte gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Natur wurden erstattet; weiter wurden 274 Haus-, Persons- und Effektendurchsu-chungen und 275 Beschlagnahmen sowie Sicherstellungen vorgenommen. In 393 Fällen wurde Assistenz geleistet. Hiezu kommen noch 1439 Haus-, Persons- und Effekten-durchsuchungen und Beschlagnahmen, die zum Zwecke der Strafgerichtspflege und des Verwaltungsstrafverfahrens aus eigenem Antrieb vorgenommen wurden. Bei Elementarereignissen, Unfällen, Leichenfunden und bei alpinen Rettunes- oder Bergungsuntemehmen wurde in 7211 Fällen cingegriffen. Die Zahl der Verkehrsunfälle (auch der Verkehrstoten) hat sich wie im Vorjahr wieder erheblich erhöht. Es wurden 19 entwichene Strafgefangene und Zöglinge sowie 166 abgängige, verirrte und entlaufene Personen aufgegriffen. Der Gesamtwert der durch die Tätigkeit der Gendarmerie Kärntens im Jahre 1956 sichergestellten Güter und gutgemachten Diebstahlsschäden beträgt 2,365.078 S. Vor einigen Tagen wurde beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten die Übersicht der im Jahre 1956 in Kärnten von Gendarmeriebeamten erzielten wesentlichen Diensterfolge und geleisteten besonderen Dienste abgeschlossen. Im Jahre 1956 mußte die Gendarmerie in Kärnten (ausgenommen die Polizeirayone Klagenfurt und VjUach) in insgesamt 1551 Verbrechens- und 9387 Vergehens- und Uber-tretungsfällen aus eigenem Antriebe ein-schreiten, wobei wegen begangener Verbre-brechen 418 und wegen Vergehen und Übertretungen 88 Verhaftungen vorgenommen wurden. Die Gesamtzahl der schweren Delikte (Verbrechen) ist wie in den vergangenen Jahren merklich gesunken. Auch die Zalil der leichteren Gerichtsdelrkte (Vergehen und Übertretungen) wurde 1956 kleiner. Alle sechs im Landesgendarmeriekommandobereich begangenen Mordfälle (mit zehn Mordopfern) sonne drei Mordversuchen und auch die sonstigen schweren Straftaten (Raubüberfälle, schwere Einbrüche usw.) konnten bis auf einige wenige Fälle, an denen noch gearbeitet wird, restlos aufgeklärt werden. Wegen Verwaltungsübertretungen würden aus eigenem Antriebe 27.949 Anzeigen erstattet und 1924 Festnahmen vorgenommen. Weiter wurden 39.279 Strafverfü- 438.226 Fahrzeuge passierten die Staatsgrenze Aus dem Tätigkeitsbericht 1956 des Bundespolizeikommissariates Villach Das Bundespolizeikommissariat Villach, dessen Arbeitsgebiet sich auf den weiten Bereich der Stadtgemeinde Villach erstreckt, hat nun ebenfalls seinen alljährlichen Tätigkeitsbericht erstellt und ihn der Öffentlichkeit vorgelegt. Aus der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit registriert das Bundespolizeikommissariat, das unter der Leitung des Oberpolizeirates Doktor Boeder steht. 1708 Gerichtsdelikte; davon 151 Betrugsfälle und 606 Diebstahls-delikte. Bei 1135 Straftaten konnten die Täter von der Polizei ausfindig gemacht werden, von denen 1236 Österreicher und 84 Ausländer sind. Bei den 1135 Straftaten, die sieh [ auf Diebstahl und Betrug beziehen, waren 67 Kinder bis zum 14. Lebensjahr, 141 Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und 1112 Männer und Frauen über 18 Jahre beteiligt. Villach hat 32.191 Einwohner In Villach sind nach dem Ausweis des Meldeamtes der Bundespolizei am 31. Dezember 1956 insgesamt 32.191 Personen gemeldet gewesen, davon 794 Ausländer. Im Vorjahr standen 1546 Geburten 626 Sterbefällen gegenüber. Nach dem Polizeitätigkeitsbericht waren in Villach am 1. Jänner 1957 3209 Kraftfahrzeuge gemeldet, um 214 Fahrzeuge mehr als 1955. Von den gemeldeten Kraftfahrzeugen sind 1191 Personenkraftwagen, 497 Lastkraft- wagen, Zugmaschinen und Omnibusse, 1419 Motorräder und 508 Mopeds. Auch in Villach gibt es eine erkleckliche Anzahl von Verkehrssündern, die sich nicht an die Verkehrsdisziplin gewöhnen können. 77 Kraftfahrern mußte der Führerschein entzogen werden, davon 33 wegen Trunkenheit. Die Zahl der Ver-kehrsunfälle im Jahre 1956 beträgt 669, um 65 Verkehrsunfälle weniger als im Jahre 1955. 2,912.539 Personen wurden kontrolliert Zum Arbeitsbereich des Bundespolizeikommissariates Villach gehören auch die Grenzkontrollen in Arnoldstein, in Thörl-Maglern und in Rosenbach. Im Jahre 1956 ist die" Gesamtzahl der bei den obigen Exposituren kontrollierten Personen auf 2,912.539 gestiegen. Allein in Thörl-Maglern wurde die Paßkontrolle bei 1,710.300 Reisenden durchgeführt, fn Rosenbach, wo sich die Grenzkontrolle für Eisenbahnreisende nach Jugoslawien befindet, wurden im Vorjahr 274.382 Personen kontrolliert. Der Grenzverkebr sowohl nach Italien als auch nach Jugoslawien im Abschnitt der Bundespolizei Villach vermehrte sich gegenüber 1953 um fast 102 Prozent, gegenüber 1954 um fast 62 Prozent und gegenüber 1955 um 21 Prozent. Besonders stark war der Kraftwagenverkehr an der Grenze von Thörl-Maglern, wo im Vorjahre 438.226 Autos die Kontrolle passierten; das sind um 167 Prozent mehr als im Jahre 1953. Woche am Freitag um 16 Uhr ohne Rücksicht darauf, ob augenblicklich größere oder geringere Lawinengefahr besteht, ein Lagebericht ausgegeben und durch Tagespresse und Rundfunk in Kärnten verlautbart. Er soll die interessierten Kreise allgemein über die Lawinenlage und die Veränderungen seit dem letzten Freitag-Bericht unterrichten. Weiter sollen die Schitouristen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Tourenpläne für das Wochenende entsprechend einzurichten und den jeweils notwendigen Grad von Vorsicht bei ihren Unternehmungen walten zu lassen. 2. Treten in der Zwischenzeit wesentliche Änderungen der Lage ein, wird sogleich ein neuer Lagebericht, notfalls sogar in Form einer Lawinenwarnung, ausgegeben und auf demselben Wege veröffentlicht. 3. Ist örtlich oder in ganzen Landesteilen mit der Ausbildung einer Katastrophenlage zu rechnen, so verständigt der Lawinemvarn-dienst außerdem noch die in Frage kommenden Bezirksverwaltungsbehörden unverzüglich, damit diese die nötigen Vorkehrungen veranlassen können. In diesem Winter befindet sich der Lawinenwarndienst in Kärnten gewissermaßen noch im Ver-suchstadium und hat noch mit manchen Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen, mit deren 'Überwindung dann auch die Verläßlichkeit seiner Arbeit noch zunehmen wird. Daß seine Tätigkeit aber in der kurzen Zeit schon Anklang gefunden hat, geht allein schon daraus hervor, daß man sich bereits an die regelmäßigen Freitag-Berichte gewöhnt hat und daß schon öfters Rückfragen erfolgten, wenn die Veröffentlichung des Lageberichtes einmal in der einen oder anderen Zeitung oder Nachrichtensendung unterblieben ist. Es bleibt nur zu wünschen, daß die Tätigkeit dieser neuen Einrichtung manches Lawinen-unglüok verhüten hilft, weiter, daß es dem Lawinenwamdienst möglichst lange erspart bleibt, Katastrophenlagen zu melden und Kärnten lange von Ereignissen wie im Jänner 1951 verschont wird. Der Verkauf der Alpenglimmerwerke In der Sitzung von 12. Februar der Kärntner Landesregierung gab Landesrat Sima einen eingehenden Bericht über die Vorgänge, die zum Verkauf der Geschäftsanteile des Landes an der Alpen-Glimmerwerke-G. m. b. H. geführt haben, und stellte dazu fest: Die Alpen-Glimmerwerke, deren Betrieb seit längerem größere Zuschußmittel des Landes erforderte, sollten laut einstimmigem Beschluß der Landesregierung vom 14. August 1956 mit Ablauf des Jahres 1956 stillgelegt und liquidiert werden, falls die damals angeknüpften Verkaufsverhandlungen keinen Erfolg haben sollten. Zu dem genannten Zeitpunkt waren nämlich Verhandlungen mit einer an dem Erwerb des Werkes interessierten Firma im Gange. Der negative Verlauf dieser Verhandlungen führte am 13. Dezember 1956 zum ebenfalls einstimmigen Beschluß der Landesregierung, den Betrieb unter Beachtung der kürzesten gesetzlichen Fristen zu liquidieren. Bei einer Liquidation hätte das Land nicht nur keinen Gewinn erzielt, sondern mit eibeblichen Verlusten rechnen müssen. Es war daher selbstverständlich, daß das Angebot einer inzwischen aufgetretenen Interessentengruppe, die bereit war, das Werk für einen Betrag von eineinhalb Millionen Schilling zu übernehmen, es weiterzuführen und damit auch die Arbeitsplätze zu sichern, angenommen wurde. Durch den Liquidierungsbeschluß vom 13. Dezember waren alle Beschlüsse der Landesregierung vom 14. August bezüglich eines eventuellen Verkaufes — also auch die, die ein unteres Limit für den Verkaufspreis betrafen — eindeutig überholt. Die im Zusammenhang mit einer Anfrage im Kärntner Landtag in Presseangriffen erhobene Behauptung, daß der Regierungsbeschluß vom 14. August auch noch für den Verkauf der Geschäftsanteile des Landes im Zustand der Liquidation des Unternehmens Geltung haben müsse, entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Spenden für das Kärntner Nothiltswerk Beim „Kärntner Nothilfswerk“ sind weitere Spenden für die Ungarnhiife eingegangen: Be-zirkshauptmannschaft Villach, Endabrechnung S 2060.50; Bezirkshauptmannschaft Villach, Abrechnung „Rettet das Kind" S 1004.—; Dipl-Ing. Gunzer, Klagenfurt, S 100.—; Gemeinde Vellach, Straßensammlung, S 1263.—. Spende für die Ungarnhiife Namens der Mitglieder des Rotary-Clubs überreichte am 7. Februar 1957 Baumeister Fritz H a g g dem Landeshauptmann einen für die Ungarnhiife bestimmten Scheck im Be-i trage von 50 Dollar. Theodor-Körner-Schule Cello-Abend Maestro Fulvio Renzulli Tanzabend Harald Kreutzberg in Klagenfurt eröffnet Der Bürgermeister der Landeshauptstadt, Peter Graf, war wieder in der angenehmen Lage, im dichtbesiedelten Stadtbezirk der Kanaltalersiedlung ein modernes Volksschul-gebäude der Schuljugend feierlich zu übergeben. Diese schöne Schule, die den Namen nach dem verstorbenen Bundespräsidenten Theodor Körner trägt, erhält in ihrer zweiten Bauphase einen weiteren Trakt, in dem die Hauptschule, die gegenwärtig in der „Festung“ untergebracht ist, ihren entgültigen Standort finden wird. / Im geräumigen Turnsaal der Theodor-Körner-Schule fand anläßlich der Eröffnung eine Feier statt, in der der zuständige Baureferent Stadtrat Außerwinkler die zahlreichen Gäste begrüßte, unter denen sich u. a. Lhstv. Kraßnig, die Landesräte Sima und Ingenieur Truppe, Bürgermeister Timmerer von Villach, die Nationalräte Dr. Weißmann und Wunder, Präsident Dipl.-Ing. Pfrimer von der Handelskammer, Präsident Dr. Sweceny von der Lan-desfinanzdirektion, Polizeidirektor Dr. Payer befanden. In seinem Überblick über den Bau dieses Schulkomplexes hob Stadtrat Außer-"'in'kler hervor, daß die 20klassige Volksschule mit ihrer verbauten Fläche von 1854 m2 einen Betrag von 9,065.000 Schilling erforderte. Der Entwurf und die Planung stammen von Baurat Dipl.-Ing. Neugebauer der Hochbauabteilung des Stadtbauamtes. Bürgermeister Graf führte in seiner Ansprache aus, daß die Theodor-Körner-Schule nun das Kulturzentrum für die Jugend des Waidmannsdorfer Stadtbezirkes sein werde. Sie ist die dritte neue Schule seit 1945. In diesem Zeitraum hat die schulfreundliche Stadtverwaltung für Schulneubauten, Renovierungen und Ausgestaltungen der vielen Schulgebäude in der Landeshauptstadt über 27 Millionen Schilling ausgegeben. Mit dem Dank an alle Beteiligten am Bau der Schule übergab der Bürgermeister den Schlüssel der neuen Schule feierlich ihrem Direktor Und Verwalter Cerjak. Nach Stadtrat H o 1-2er, der die Theodor-Körner-Schule als einen Weiteren Markstein in der Geschichte des Pflichtschulwesens der Landeshauptstadt be-zeichnete, und Stadtschulinspektor Leo L tikaš, der den Dank der Lehrerschaft an die Stadtverwaltung für das zeitgemäße Schulbaus, in dem erstmalig Freiluftklassen vorgesehen sind, zum Ausdruck brachte, ergriff Lhstv. Kraßnig in Vertretung des Landeshauptmannes das Wort. Er sagte u. a.: Wenn sich dis Bewohner der Landeshauptstadt, insbesondere aber die Bevölkerung dieses Stadtteiles über die Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Schule freuen, so darf sich mit ihr das ganze Land glücklich schätzen; denn trotz großer finanzieller Sorgen ist es wieder gelungen, zu den vielen Schulhausbauten, die in den letzten Jahren im Lande errichtet wurden, eine neue, moderne, den pädagogischen, sozialen und hygienischen Erfordernissen entsprechende Schule hinzuzufügen. Namens des Landesschulreferenten Landeshauptmann Wedenig dankte Lhstv. Kraßndg für die Behebung der Schulraumnot im Waidmannsdorfer Stadtteil i Vor allem Bürgermeister Graf, dem Finanz- j referenten Vizebiirgermeister Pogatscbnig, Stadtrat Außerwinkler und Stadtrat Dr. Hol-Zer, Konzerthaussaal erwies sich als zu klein Der mittlere Die Dante-AIighieri-Gesellschaft stellte in letzter Zeit einige Künstler von Rang vor. So konnten wir am Dienstag, 12. Februar, einen interessanten Virtuosenabend erleben, der von dem Cellisten Fulvio Renzulli aus Rom und seinem Begleiter, dem uns bekannten Pianisten Otto Schulhof aus Wien, gestaltet wurde. Renzulli, ein Meisterschüler Casals, ist ein großer Könner, und zu bewundern war die hervorragende Technik, die ihm die Griffsicherheit bis in die höchste Lage seines Instrumentes verleiht, doch ist das klangliche Element beim Cello viel schwieriger zu lösen als die manuelle Fertigkeit. Zu Beginn wurde eine Sonate von Boccherini in A-dur gespielt, ein Werk mehr liebenswürdiger als tieferer Natur. Die Solosuite von Bach verlangt eine große Reife des Interpreten, und der junge Künstler brachte auch dieses Werk zu vollem Erfolg. Zum Abschluß des ersten Teiles stand eine Sonate von Valentini in E-dur. Der zweite Teil zeigte den Künstler mehr in seiner Eigenart des Virtuosen. Er spielte von Lalo russische Lieder, von Rossini das „Gebet des Moses“, bearbeitet von Paga-nini in Variationen; des weiteren von Casella ein Notturno, eine Tarantella von Popper und von Sarasate „Zapateado“. Faszinierend wußte der Künstler alle vorkommenden Schwierigkeiten, wie Flageolette, Glissandos, Scordatu-ren, Piccicatis und Springbögen zu meistern, I wodurch er einen enthusiastischen Beifall erntete. In Otto Schulhof am Flügel hatte Renzulli einen hervorragenden, ebenbürtigen Partner zur Seite, der noch eine Steigerung des Eindruckes hinterließ. Otto Schulhofs fesselnde aktive und sich zugleich sensitiv in jedes Rubato schmiegende Begleitkunst wurde nicht zuletzt durch den Rang einer Anschlagskultur bis zum letzten Ton zu einem Erlebnis gestaltet. Abschließend sei am Rande vermerkt, wie schade und fast bedrückend es ist, daß ein so phantastischer Beherrscher des Cellos wie Renzulli sein Können nicht so voll in den Dienst der Musik und ihrer großer Meister stellt, sondern in die schon steil abfallende Kurve leeren Virtuosentums abzugleiten beginnt. Viele Kunstinteressierte mußten leider trotz Herbeischaffung von Sitzgelegenheiten das Konzerthaus wegen Überfüllung verlassen. M. Harald Kreutzberg, ein Berufener und Auserwählter auf der Tanzbühne, kam vom Ballett und gehört zu jenen Künstlern, die eigenes seelisches Erleben in körperrhythmischen Formen zu gestalten wissen. Sein Ausdruck und seine Charakteristik sind die zierliche Leichtigkeit seiner Schwünge und Sprünge, wobei er das Spielerische und knapp Dekorative durch alle seine Tänze schlingt. So kennen wir Harald Kreutzberg schon aus den Dreißigerjahren und bewunderten ihn beifällig auch bei seinem Tanzabend am 10. Februar im Stadttheater, wo er sich mit seelischer Spannung und getanzter Zeitsatire die Herzen seiner zahlreichen Verehrer und Bewunderer abermals eroberte. Jede einzelne Nummer seines reichen Repertoires war fesselnd und voll zurückhaltender Bescheidenheit. Groß und aufrüttelnd war seine vollendete Schöpfung vom „Ewigen Kreis“, ein Thema vom Sterben, das er ergreifend gestaltet und bis auf seinen Prolog rein tänzerisch und mimisch bewältigt. Der Ausklang seiner Tanzfolge in der auch wieder jede Figur in effektvollem Stil und gepflegter Pantomine seine Kunst im heiteren Licht erscheinen ließ, machte es dem begeisterten Publikum schwer, von Harald Kreutzberg Abschied zu nehmen, den es immer wieder auf die Rampe rief. Die Begeisterung galt aber auch Friedrich W i 1 c k e n s, der den Meister einfühlend und exakt am Flügel begleitete. bl. Die Bodenerosion in den Karawanken Univ.-Prof. Dr. F. Reiner, Laibach, sprach Die Österreichisch-Jugoslawische Gesellschaft und der Naturwissenschaftliche Verein für Kärnten hatten für Freitag, den 8. Februar, im | Landesmuseum zu einem Vortrag des Profes- , sors Dr. F. Reiner von der Universität Lai- I hach eingeladen, der die österreichischen Weide- i rechte in den Karawanken und die Boden- j erosionen im Quellgebiet der Save behandelte. ; Der Vortrag, den Hofrat Dr. H a 1 i e r der j Agrarbezirksbehörde Villach einleitete, gestal- : tete sich überaus interessant; der Museumssaal ; wurde ein Lehrsaal für praktische Geologie und Pflanzensoziologie und die zahlreichen Zuhörer das Auditorium, unter dem sich auch Lhstv. Ferlitsch, Präsident der Landwirtschaftskammer, ÖR Grober, die Hofräte Dr. Moro, Heinzei, Piesch, Pabst und Dr. Gölles, ferner j Prof. Dr. Löhr, Generalkonsul Devide vom jugoslawischen und Dr. Anditsch vom italienischen Konsulat befanden. Prof. Dr. Reiner führte die Hörer in die Geheimnisse der Bergnatur ein und sprach von den lockeren Felswänden, den Zacken und Zinnen der Berge, die blank und grau über den Schluchten stehen; von den jagenden Schichten kostbaren j Erdreiches, die im Ablauf der Erosions- j Werner-Berg-Ausstollung in Laibach Im Anschluß an die Wemer-Berg-Ausstellung,. die von der österreichischen Galerie im Wiener j Oberen Belvedere veranstaltet wurde, bereitet ■ nunmehr die Moderne Galerie in Laibach eine j umfassende Ausstellung vor, die einen Quer- ( schnitt durch das gesamte malerische und gra- i phische Werk Werner Bergs geben soll. Neuer Literaturpreis für Ingeborg Bachmann Der jungen österreichischen Dichterin Inge- j borg Bachmann, die für ihre lyrischen Werke bereits mehrfach deutsche Literaturpreise erhalten hat, wurde für ihren neuen Gedichtband „Anrufung des Großen Bären" gemeinsam mit dem deutschen Autor Gerd Ölschlegel der „Literaturpreis der Freien Handelsstadt 1 Bremen“ verliehen. Ingeborg Bachmann ist eine gebürtige Klagenfurterin. I über die Ordnung von Wald und Weide Prozesse, ohne daß sie immer von Menschenhand gebremst werden können, der Talsohle zustreben; vom Schieben und knallenden Brechen der schnellsten und gefügigsten Steine in der historischen Landschaft des Diluviums, die am Rande der gewaltigen Eisströme geformt wurde. Diese zögernde Bewegung der Berghänge, die uneinbringliche Humusflächen in die Tiefe schicken und die Bäche und Flüsse schwellen, beschäftigen seit jeher die Wissenschaft. Der Raubbau an den Wäldern öffnet dem Walten der Natur unbegrenzte Möglichkeiten. Je älter die Kulturgeschichte der Länder, desto mehr ist ihr Boden verfallen, eine Erkenntnis, die jede planende Wirtschaftspolitik berücksichtigen muß. Seit undenkbarer Zeit verändert sich das Antlitz der Natur, ausgelöst von den Problemen der Bodengestaltung und Bodenerhaltung. Sie belasten auch das Kärntner Weiderecht auf den jugoslawischen Grenzalmen, die zum Einzugsgebiet der oberen Save gehören und bei Nichtbeachtung unabsehbare Folgen für die Siedlungen und Kulturen im Savetal haben. Daher wurden die Weidefragen für die Kärntner Bauern in den Karawanken aus diesen Gründen einvernehm- ‘ lieh gelöst, wodurch der erosionsreiche Boden i jenseits der Staatsgrenze unberührt bleibt. Da- | für haben die Kärntner Bauern andere Weide- j flächen zugewiesen erhalten. Farbfotos vermittelten, Wie die Wasser des Himmels ihre stille, doch nie ruhende Arbeit verrichten, wie sie die gemahlene Steinfracht in breiten Flußläufen vor sich herschieben, die Ufer zerbrechen, sich zu gewaltigen Überschwemmungen stauen und wie Schuttwoge auf Schuttwoge die fruchtbare i Landschaft erstickt. Ebenfalls in Lichtbildern i festgehalten, erörterte Univ.-Prof. Dr. Reiner | die hoffnungsreiche Bekämpfung der Boden- ] erosion in Afrika, in der Schweiz, in Serbien j und im Savetal. Univ.-Prof. Dr. A i c h i n g e r, Leiter des Pflanzensoziologischen Instituts in j Klagenfurt, hob in abschließenden Worten die | mit Lichtbildern dokumentierte freundschaftliche Zusammenarbeit der österreichischen und | jugoslawischen Wissenschaftler hervor, die i sich in der Bekämpfung der Bodenerosion zum , Vorteil beider Länder an der Karawanken- f grenze gestaltet. bl. | Redewettbewerb der Mittelschüler Die Österreichische Liga für die Vereinten Nationen führt auch heuer wieder in allen Bundesländern einen Redewettbewerb für Mittelschüler mit einem in Wien stattfindenden Schlußbewerb der Landesbesten durch. Die Teilnehmer können unter folgenden Themen wählen: 1. Auch auf mich kommt es an! Die Verantwortung des einzelnen in Stadt; Staat und Welt; 2. Wien, eine Stadt stellt sich vor; 3. Sollen junge Österreicher auswandem?; 4. Gleichgültigkeit gegenüber dem politischen Geschehen ist eine Gefahr; 5. Jugendprobleme von heute (welchen Tadel der Erwachsenen erkennen wir an, welchen nicht). Für Kärnten wird der Wettbewerb von der Liga-Landessektion veranstaltet Es haben sich hiezu 16 Mittelschüler gemeldet, die mit Hilfe des Landesschulinspektors, Prof. Franz Arnold, erfaßt wurden. Die Durchführung des Redewettbewerbes findet am 25. Februar um 14 Uhr im großen Sitzungssaal des Klagenfurter Rathauses vor einer zum Großteil aus Mittelschulprofessoren bestehenden Jury statt. Die Landessektion setzt für den Wettbewerb drei Geldpreise zu S 250.—, S 150.— und S 100.— und wertvolle Buchpreise aus. Jugoslawien ermäßigt Visagebühren Wie das Generalkonsulat Klagenfurt der FVR Jugoslawien mitteilt, wurde die Gebühr für ein Touristenvisum (bis 30 Tage Aufenthalt) von S 52.— auf S 26.— herabgesetzt. Das Ausflugsvisum wurde von zwei auf drei Tage ausgedehnt und die Gebühr aber von S 13.— auf S 7.— ermäßigt. Jugendlichen bis 14 Jahre, wenn sie auch einen eigenen Reisepaß besitzen, "wird das Visum kostenlos ausgestellt. Bei den Familienreisepässen wird ungeachtet der Zahl der eingetragenen Familienmitglieder nur die einmalige Visagebühr verrechnet. Die Grundgebühr für ein Sammelvisum (für Gruppen von 5 bis 50 Personen) beträgt S 52.—; die Zusatzgebühr pro Person wurde von S 13.— auf S 7.— herabgesetzt. SÖie Srneuerung det Kärntner Voßketangee Von Dr. Franz Koschier Kärnten ist überaus reich an Volkstanz-r m e n, die in jahrelanger Forscher- und sammilertätigkeit der Vergessenheit entrissen ^erden konnten und nun von den Kärntner rolkstumsgruppen gepflegt werden. Neben den Selen Einzeltänzen, worunter der anmutige Meinkirchheimer Boarische, die beschwingte {vebspolka, der Spinnradltanz aus dem Drau-der Neubayrische aus Mittelkärnten, der Schwedische aus der Gegend und der Stroh-Schneider des Lavanttales erwähnt werden J?Hen, stehen die Gruppenformen des Treffner Tanzes und des Deutschen aus Mieger. Dazu 5°aimen die vielen Werbetänze von der Rosen-Sler Spitzbuampolka bis zur Dreierform der peiligenbluter Studentenpolka, vom lebhaften steirischen über den bewegungsreichen Kärnt-2®* Figurentanz bis zum schier endlosen Drei-J^irer. Daß sich neben den bisher aufgezeich-/Cten vierzig Paar- und Kreistänzen in Kärnten fSch die großen Brauchtumsformen des Linden-j^hZes im Gaiittal, des mitternächtlichen Masch-jCfertanzes im Drautal und des alten Reiftanzes ,n Hütteniberg erhalten haben, sei hier kurz ^ähnt. Volkstanz — Gemeinschaftstanz \j Hie Entstehung in der Gemeinschaft gab dem >°*kstanz auch seine gemeinschaftsbildende Der Volkstanz ist daher — im Gegensatz cj* den üblichen Paartänzen — ein ausgespro-^Czier Gemeinschaftstanz und wird Cjhit einer Zeit der scheinbaren Auflösung aller ^teilenden Bindungen und Ordnung doppelt Jttvoll. Da der Erfolg jeglicher Voikstums-vom inneren Gehalt und nicht von der hehren Form abhängt, kann richtige Volkstanz-r‘®8e nur in Verbindung mit der Pflege des Ge- meinschaftsgedankens zum Erfolge führen. Der Volkstanz verlangt die Verbundenheit, die Einheit der Tanzenden. Der tiefe Sinn des Volkstanzes geht verloren, wenn die Gemeinschaft fehlt. Nicht der Tanz, sondern die Gemeinschaft der Tanzenden gibt dem Volkstanz das Gepräge. Voikstanzpflege kann daher niemals im bloßen Vorführen von Volkstänzen bestehen, auch dann nicht, wenn dies im Dienste des Fremdenverkehrs geschieht. Die Volkstänze sind keine Varietčnummern, sondern wertvolles Kulturgut unseres Volkes, an dem wir uns selbst erfreuen und das wir ohne Verzerrungen den Gästen unseres Landes, die unser Volkstum in seiner Ursprünglichkeit sehen wollen, zeigen sollen, Allzu häufig übliche Übertreibung, wie der landfremde Watschenplattler, unmögliche trachtenähnliche Kostümierungen, unschöne Fußtrittschlachten und kommandomäßiges Jauchzen sollen vielleicht höchst originell wirken, ergeben aber ein falsches Biki unseres Kärntner Volkstums. Das bloße Eindrillen von ausgesprochenen Schautänzen zu Vorführungszwecken — womöglich gegen Bezahlung — kann vom volfcs-bildnerischen Standpunkt aus überhaupt nicht als Volkstanzpflege angesprochen werden, da hier die Erziehung zur Gemeinschaft fehlt. Solche schwierige Tänze verlangen nicht selten eine bestimmte, kleine Anzahl von Paaren und ein gewißes Können, weshalb solche Volkstanzgruppen nach kurzer Zeit an Mitgliederschwund eingehen. Daß man bei einer richtigen Volkstanzpflege vom einfachen zum schwierigen Tanz vergehen muß — und nicht umgekehrt —, kann daher nicht eindringlich genug betont werden. Beim Volkstanz müssen alle— und nicht einige wenige Bevorzugte — mittun können, da nur so eine wirkliche Gemeinschaft entstehen kann. Volkstänze sind Kulturgut Wenn der Volkstanz nicht nur eine Angelegenheit von Volkstanzgruppen, sondern wieder Kulturgut weitester Kreise unseres Volkes werden soll, dann bedarf die Volkstanzbewegung eines gemeinsamen Tanzgutes, das in allen Kursen und Schulen in gleicher Weise gelehrt und von allen Gruppen beherrscht wenden soll. Diese Grundformen bilden gewissermaßen die Schriftsprache unseres Tanzgutes, während die übrigen Volkstänze, wie die Mundart, landschaftsgebunden sein sollen. Die bisherigen Bemühungen und Erfolge lassen es gerechtfertigt erscheinen, die Ausgangspunkte der modernen Volkstanzbewegung aufzuzeigen. Schon bald nach dem Kriege ging in Österreich ein kleiner Kreis von Heimatfreunden unter der Führung des verdienstvollen Prof. Raimund Zoder daran, die Möglichkeiten aufzuspüren, wie dem Verfall heimischer Art auch im Bereiche des geselligen Lebens zu begegnen sei. Man war sich darüber im klaren, daß der Tanz ein Kernstück der Geselligkeit und Unterhaltung ist. Im besonderen hat die Jugend ein Recht auf gesellige Freude, auf Fröhlichkeit in der Gemeinschaft und dazu zählt vor allem der Tanz. Wollen aber junge Menschen fröhlich sein, sich unterhalten, wollen sie tanzen, was steht ihnen zu Gebote? Fast ausschließlich die sogenannten Modetänze. Die reichen Schätze eigenständigen Tanzgutes schienen vergessen und nicht mehr bekannt. Es hat keinen Sinn, immer nur gegen Auswüchse und Entartungen beim Tanze zu wettern, sondern es kommt darauf an, unserer Jugend Möglichkeiten zu geben, in einer unserer Art und unserem Wesen entsprechenden Weise gesellige Freude und somit auch den Tanz zu erleben. Wir wollen, daß alle, die dazu Lust haben, sich wieder an unseren Tänzen erfreuen können. Nicht eine krankhafte Wiederbelebung längst verstorbener und erstarrter Tanzfoimen soll damit erzwungen werden, sondern es soll vielmehr das Tanzgut, das wir unser eigen nennen und das sich in unserer Zeit in Land und Stadt bewährt hat, herangezogen werden. Es hat sich gezeigt, daß der Volkstanz, wenn er richtig dargeboten wird, auch den modernen Menschen anspricht und zu dem eine nicht hoch genug einzuschätzende positive Begegnung von Stad und Land, von jung und alt ermöglicht. All das hat dazu beigetragen, daß die Volkstanzfeste sich immer mehr durchsetzen. Dieser Überblick läßt den Schluß zu, daß sich in Österreich allenthalben die heimatverbundenen Kreise regen, der Volkstanz immer mehr Freunde und Anhänger gewinnt und daran ist, sich durchizusetzen. Geht es doch einer zeitgemäßen, lebendigen Volkstumsemeuerung nicht darum, bei den verschiedensten Gelegenheiten eine kleine Groppe bereit zu haben, die ein paar Volkstänze vorführt, sondern vor allem darum, daß unsere heimischen Tänze zum lebendigen Gemeinschaftsgute des Volkes, vor allem der Jugend, werden! * Kommt zum Kärntner Volkstest! Im obigen Sinne veranstaltet das Kärntner Heimatwerk, das sich die Pflege und Erneuerung der Kärntner Volkskultur zur Aufgabe gestellt hat, am Sonntag, den 24. Februar, um 18 Uhr, im Festsaal der Ärbeiterkammsr in Klagenfurt ein Kärntner Volkstanzfest, das zu einem Treffen der Kärntner Volkstanzgruppen, Heimatverbände und Volkstumsfreunde werden soll. Dieses Volkstanzfest steht unter dem Ehrenschutz des Landeshauptmannes Ferdinand Wedenig. Der Tanzfolge ist zu entnehmen, daß allgemein übliche Tänze (Walzer, Marsch, Pölka) gespielt werden sowie die einfachsten österreichischen Gemeinschaftstänze zur Aufführung kommen. Zahnbehandler im vertragslosen Zustand Der Standpunkt der Krankenkassen Die Kärntner Krankenkassen haben am 8. Februar die Vertreter der Kärntner Presse zu einer Informatiönskonferenz eingeladen, die unter dem Vorsitz des Obmannes der Gebiets-krankenkasse, Schmidt, abgehalten wurde. Im Zuge der Vertrags- und Tarifverhandlun-gen haben die Standesvertreter der Zahnbehandler verschiedene Behauptungen aufgestellt, die einer Richtigstellung seitens der Krankenkassen bedürfen, leitete der Obmann seine Darlegungen zum vertragslosen Zustand der Krankenkassen mit den Zahnärzten und Dentisten ein. Die Kärntner Gebietskrankenkasse z. B., die ihre Leistungen auf das Einkommen bzw. die Beiträge der verschiedenen Berufsgruppen aufbaut, hat seit Beginn ihrer Selbstverwaltung und der Verträge ihr Einkommen von 100 Prozent auf 267 Prozent erhöht, während die Ausgaben für die Zahnbehandler von 100 Prozent auf 280 Prozent angestiegen sind. Bei der Landwirtschaf ts-krankenkasse steigerten sich die Einnahmen von 100 Prozent auf 187,19 Prozent, während ihre Ausgaben für die Zahnbehandler von 100 auf 205,51 Prozent sich erhöht haben. Daraus kann man schließen, daß die Zahnbehandler mit dem Einkommen der anderen Berufsgruppen Schritt gehalten haben. Die Krankenkassenfunktionäre, wie Direktor Petz von der Gebietskrankenkasse und Obmann W i n d i s c h und Direktor G ö r z e r von der Landwirtschaf tskramkenkasse, beschäftigten sich ferner mit der Forderung der Zahnbehandler nach Erhöhung der Honorare für die konservierende Zahnbehandlung, wobei sie nachweisen konnten, daß in Kärnten die Krankenkassen nahezu jedes Jahr die Tarife für die konservierende Zahnbehandlung erhöht haben, und mit ihren Rückvergütungen an erster Stelle stehen. Die Erfüllung der Forderungen der Zahnbehandler haben die Krankenkassen mit größter Verantwortung geprüft und ihre Angebote gegenüber den Zahnärzten bis zur Grenze des Möglichen gesteckt. Aber die volle Erfüllung der Forderungen der Zahnbehandler würde eine Erhöhung der Beiträge der Versicherten und auch der Dienstgeber zur Folge haben, oder die Krankenkassen müßten ihre Leistungen kürzen. Die Krankenkassen sind nur Sachwalter der Beiträge der Versicherten, und weite Kreise der Zahnbehandler und Ärzte glauben, den Krankenkassen stünden unerschöpfliche Reserven zur Verfügung. Das ist leider nicht der Fall. Auch die Anspielung auf die „immensen“ Verwaltungskosten der Krankenkassen erklärten die Sozialversicherungsvertreter, verfehlen ihr Ziel. Denn die Verwaltungskosten der Krankenkassen betragen in der Regel durchschnittlich 5 Prozent; 95 Prozent der Einnahmen fließen wieder den Ärzten, Apotheken, Spitälern, den Kurverwaltungen zu oder werden als Krankengelder den Versicherten ausbezahlt. Der Schlüssel zum Tresor der Krankenkassen liegt — wie ein Kramkenkassen-funktionär mit Nachdruck erklärte bei den Ärzten. Der Mensch - Mittelpunkt der Planung tung, die es nicht für opportun hält, Gesetze zu beschließen, die auf den ersten Blick nicht populär sein können. Gedanken zum modernen Städtebau / Von Baurat Dipl.-Ing. Dr. Erich Hamböck In der „Kärntner Landes-Zeitung“ vom I. Februar hatte Dipl.-Ing. Erich Hamböck zu Problemen im modernen Städtebau Stellung genommen und die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Landschaftsschutz als Grundsätze des Siedlungsbaues herausgestellt. In der Folge schließt nun der Verfassern seine Darlegung mit interessanten Feststellungen ab. Die Verkehrsbeziehungen von den Wohngebieten zu den Arbeitsstätten müssen möglichst rationell geplant sein, so daß der Berufsverkehr sich in kürzester Zeit und reibungslos abwickeln kann. Die Verkehrsplanung spielt im modernen Städtebau eine ganz entscheidende Rolle. Nur mit großen Kosten hissen sich unrichtige oder unzureichende Verkehrslösungen wieder verbessern. Dem Charakter des modernen Verkehrs entsprechen Ortsumfahrungen besser; auch für die Bewohner der Siedlungen und Städte ist es günstiger, wenn der Durchgangsverkehr um die Siedlung herum geführt wird und in die Wohnstraßen abzweigt. Man ist daher von dem gedankenlosen Straßenschema unserer Städte ganz abgekommen und plant die Straßen ihrem Zweck entsprechend verschieden breit, so daß man bei den Herstellungsarbeiten sehr viel Geld sparen kann. Natürlich errichtet man dann auch nicht mehr geschlossene Häuserblocks, sondern nur noch Hauszeilen und -gruppen, die locker und nach der besten Besonnung ausgerichtet in Grünflächen stehen. Diese Grünanlagen dienen in erster Linie auch der Erholung. In ihnen liegen die Spiel-und Sportplätze, durch sie führen die Wege der Hausfrauen zu den Einkaufszentren, die Wege der Schulkinder kreuzungsfrei zu ihren Schulen, zu den Omnibus- oder Bahnhaltestel- len. Breite Grünbänder trennen die Wohngebiete von den gewerblichen und Industrieanlagen, sie führen schließlich zu den großen Erholungsgebieten am Bande der Städte in die umgebenden Berge oder zu den Seen. Ausländische Vorbilder Dies sind nicht Wunschbilder eines Phantasten — längst gibt es derartige Städte. In Vällingby bei Stockholm, einer Siedlung mit 65.000 Einwohnern, ist alles das verwirklicht, was vorhin als gut und schön geschildert wurde. Man kann nun fragen, warum diese Maßnahmen, die so zweckmäßig und gesund und vor allem auch wirtschaftlich sind, nicht auch schon bei uns angewendet wurden. Liegt es daran, daß wir leider dafür nicht genug Geld haben? Das Argument kann nicht ganz stimmen, denn wir bauen ja sehr viel, sogar bis an die Grenze unserer Leistungsfähigkeit. Dann liegt es an den Planern, könnte man sagen, aber auch das stimmt nicht, denn wir haben gerade auf diesem Gebiet ausgezeichnete Fachleute im Lande. Es liegt an uns selber, an der Einstellung j zum Problem des Siedeins und Wohnens, vor allem an unserer Vorstellung vom unbeschränkten Eigentum an Grund und Boden und wohl auch am System unserer politischen Verwal- Die Wiener Frühjahrsmesse 1957 Vom 10. bis 17. März — Große Erfolgsschauen und Kollektivausstellungen Mit einer Stetigkeit, mit neuen Erkenntnissen und einer beredten Tradition entwickelt sich die Wiener Messe von Jahr zu Jahr in der Vereinigung von technischer und Mustermesse, von Kollektivausstellungen und wiedererstandenem Wirtschaftsleben zu einer zentralen Schau österreichischen und europäischen Industrieschaffens. Wien rüstet bereits zur Wiener Frühjahrsmesse, die in der Zeit vom 10. bis zum 17. März ihre Tore öffnen wird. Diesmal werden wieder Textilien und die Bekleidungsartikel im Zeichen der österreichischen Qualität im Mittelpunkt der Messe stehen. Eine ungeheure Vielfalt von neuen Modellen an Bekleidungsstücken für das Frühjahr und den Sommer, an Wäsche-Kollektionen, Krawatten, Hüten für Damen und Herren wird zu bewundern sein. Die Wiener Frühjahrsmesse bietet aber auch die erste Möglichkeit, sich über das Angebot in Wintersportmoden zu orientieren. In einer holländischen Kollektivschau gelangen Textilerzeugnisse, Molkereiwaren, Fischkonserven, Kaffeerzeugnisse. Maschinen, Waagen, Autoreifen und Staubsauger zur Ausstellung. Holland schickt auch Frühlingsgrüße in Form eines Tulpenbeetes. Eine internationale Zweirad- und Kfz.-Zubehör-Ausstellung wird die technisch Beflissenen begeistern. Eine ausgesprochene Neuheit wird ein sogenanntes Roller-Moped sein. Eine Lösung des Fahrrad- und Moped-Parkproblems erwartet man sich durch neuartige Klammem, die ein geordnetes Parken der zweirädrigen Fahrzeuge ermöglichen. Auch eine Falt-garage für Automobile, Motorräder und Roller wird eine Neuheit auf der Wiener Frühjahrsmesse bilden. Auch Schuhe mit neuen modischen Effekten und Narbenbildern, Porzellan und Keramik, Parfüme und Kosmetikartikel, Haushaltsartikel sowie technische Haushaltsgegenstände, Taschenlampen, die sich am Lichtnetz aufladen lassen, ferner ein Tonbandgerät mit zwei Stunden Spieldauer werden das große Interesse der Besucher der Wiener Frühjahrsmesse finden. Auch Werkzeugmaschinen, Baumaschinen und Baumaterialien, landwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Lebensmittel- und Biiromaschmen vervollständigen die Liste der vielen Neuheiten der Wiener Messe. Wie entstehen denn unsere Siedlungen? In der Regel ist es doch so, daß irgendwo edn Grundeigentümer sich entschließt, zu parzellieren und zu verkaufen. Da das Gebiet meist nur klein ist, werden die Straßen die Par-zellengrenzen entlang geführt, also es wird ein System übernommen, das für die Bewirtschaftung eines Ackers oder Waldes vielleicht ausgezeichnet geeignet war, aber als Verkehregerippe für eine Wohngegend bestimmt falsch ist. Niemand kann sagen, wie die Siedlung endgültig aussehen wird, denn immer wieder kann ein Acker parzelliert und die Siedlung erweitert werden. Nachträglich muß dann die Wasserversorgung sichergestellt, die Lichtzuleitung gebaut werden, nachträglich muß ein Platz für die notwendig gewordene Schule, für den Kindergarten gesucht werden, nachträglich muß eine Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung gefunden werden, nachträglich siedeln sich die Geschäfte irgendwo an. Schach den Bodenspekulanten! Zu der Frage der Grundbeschaffung kommen noch andere ungelöste Probleme, unter ! denen das der unverdienten Bodenwertsteige-I rung das brennendste ist. Gemeint ist damit | die Tatsache, daß überall dort, wo Baugebiete | ausgewiesen werden, sofort die Grundstück-i preise steigen. Vor kurzem wurden Beispiele aus Baden bei Wien, Klagenfurt und Linz veröffentlicht, wo Wertsteigerungen bis zu 530 und 560 Prozent, ja in einem Fall sogar 8900 Prozent festgestellt worden sind. Die Grundstückseigentümer verdienen also enorme Summen, ohne dafür das geringste geleistet zu haben. Anderseits muß aber die öffentliche Hand die kostspieligen Aufschließungen für Straßen, Wasserleitungen usw. tragen. Man fragt sich nur, wieso die Allgemeinheit dazu kommt, die Gewinne einiger Leute zu finanzieren. Wäre es nicht gerechter, wenn diese Steigerungen des Bodenwertes, die ohne Ar-beits- oder Kapitalsaufwand des Eigentümers entstehen, wieder der Allgemeinheit zugeführt werden könnten? Aus der einen Unzulänglichkeit folgt die andere, daß baureife Grundstücke als Kapitalsanlage gehortet werden und dadurch wirtschaftliche Baumaßnahmen blockieren. Ist es — volkswirtschaftlich gesehen — nicht ein ; Wahnsinn, wenn man hört, daß fast 50 Pro-i zent aller vorhandenen gut ausgebauten ! Straßenlängen in Klagenfurt nicht bebaut sind-! während weit draußen an der Peripherie mit großen Mitteln neue Siedlungsstraßen gebaut werden müssen. Beinahe ebenso wichtig für einen gesunden Wohnungsbau ist die Lösung des Mietzins-! Problems. I Es ist unseren Politikern ja gar nicht zu verargen, wenn sie sich scheuen, in dieses Wespennest zu greifen. Es kann aber auch unmöglich damit getan sein, daß man zuwartet. Gerade in dieser Zeit der hohen Baukonjunktur ist ein rasches Handeln geboten. Sunöesgefetolätter für bie fftepuMtf Ofterreidj Das 6. Stück ist am 28. Jänner 1957 erschie- ; nen. Es enthält; Nr. 23. Bundesgesetz: Abänderung des Bundes- : gesetzes, betreffend den Verkauf von Aktien I verstaatlichter Banken. Nr. 24. Verordnung: Soldatenvertreter-Wahl- ! Ordnung. Das 7. Stück ist am 31. Jänner 1957 erschie- \ nen. Es enthält: Nr. 25. Bundesgesetz: Nationalrats-Wahlord-nungsnoveMe. | Nr. 26. Bundesgesetz: Abänderung des Bundes- j gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten. Nr. 27. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Hausbesorgerordnung. Nr. 28. Verordnung: Gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der Müllereifach- \ schule des Landes Oberösterreich in Wels. Nr. 29. Kundmachung: Aufhebung des VIII. Abschnittes des Abgabenrechtsmittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Das 8. Stück ist am 4. Februar 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 30. Bundesgesetz: Strafgesetznovelle 1957. Nr. 31. Bundesgesetz: Änderungen und Ergänzungen des gerichtlichen Strafverfahrensrechtes und des Geschwornen- und Schöffenlistengesetzes. Nr. 32. Bundesgesetz: 2. Staatsvertragsdurchführungsgesetz. Nr. 33. Bundesgesetz: Vermögenssteuergesetznovelle 1957. Nr. 34. Verordnung: Kupfergehalt von Frucht-und Gemüsekonserven. Das 9. und 10. Stück sind am 5. Februar 1957 erschienen. Sie enthalten: Nr. 35. Verordnung: Catgutverordmmg. Nr. 36. Verordnung: Bindung der gewerbs- mäßigen Erzeugung von medizinischem Naht- material und Organersatzmaterial an eine 1 * * * 5 * 7 * 9 Konzession: j Nr. 37. Kundmachung: Beitritt Griechenlands zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst und Zurückziehung der von Griechenland anläßlich des Beitrittes zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst aufrechterhaltenen Vorbehalte. Nr. 38. Kundmachung: Beitritt Mexikos zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstel- ; lung eines unabhängigen und demokratischen Österreich. Nr. 39. Notenwechsel zwischen dem Bundes- j kanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, I und der Königlich Norwegischen Gesandtschaft über die Verlängerung der Schutz- | frist für Werke der Literatur und Kunst. Nr. 40. Kundmachung: Aufhebung eines Teiles des § 70, Abs. 2, des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Nr. 41. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt. 2anbesgefet$blätter für tarnten Das 2. Stück ist am 11. Februar 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 8: Gesetz vom 28. Dezember 1956 über den Landesvoranschlag 1957 (Landesfinanzgesetz). Nr. 9: Kundmachung der Landesregierung vom 30. Jänner 1957, ZI. Gern. J-39/1/1957, über die Änderung des Namens der Gemeinde Kleinkirchheim-Bad in „Bad Kleinkirchheim“. Nr. 10: Kundmachung des Landeshauptmannes vom 1. Februar 1957, ZI. Landw.-39/2/ 1957, betreffend die Saatgutanerkennung. X Amtlicher Anzeiger Amt der Kärntn er Landesregierung Bestellung zum Dampfkesselinspektor Der Landeshauptmann hat mit Erlaß vom 29. Jänner 1957, Ge-161/1/57, auf Antrag des Technischen Überwachungsvereines Wien vom 12. April 1956 Herrn Dipl.-Ing. Robert H o r -nischer gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 17. April 1948, BGBl. Nr. 83, mit Wirkung vom I. Jänner 1957 zum Dampfkesselinspektor für den Bereich des Bundeslandes ICärnten mit dem Sitz in Graz, Mohsgasse I, bestellt. Seine Befugnis umfaßt die Erprobung und Überwachung der Dampfkessel, Dampfgefäße und Druckbehälter bei den Vereinsmitgliedern in Kärnten. Demzufolge ist er auch im Bundesland Kärnten zur Prüfung der Anwärter für die Bedienung von Dampfkesseln berechtigt. — Klagenfurt, den 29. Jänner 1957. — Zahl: 5e-161/l/57. Für den Landeshauptmann: Der Landesrat: Räder e. h. Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Verkehrsbeschränkungen infolge Tauwetters Über Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 7. Februar 1957 werden infolge des herrschenden Tauwetters gemäß §§ 31, Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/47, für folgende Straßenzüge im Bereiche des Verwaltungsbezirkes Klagenfurt ab sofort nachstehende VerkehTsbeschränkungen verfügt: I. Befahrbar für Fahrzeuge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 16 Tonnen: 1. Triester Bundesstraße, 2. Packer Bundesstraße, 3. Loiblpaß-Bundesstraße von Klagenfurt bis Strau, 4. Rosental-Bundesstraße von der Bezirksgrenze bei Suetschach bis Strau. n. Befahrbar für Fahrzeuge bis 7 Tonnen Gesamtgewicht mit Anhänger bis 10 Tonnen: 1. Görtschitztal-Bundesstraße von Klagenfurt bis Brückl, 2. Magdalensberg-Landesstraße. i III. Befahrbar für Fahrzeuge bis 5 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 7 Tonnen, Unimog und Traktoren mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht: 1. Loi'blpaß-Bundes- straße von Strau bis zur Staatsgrenze, 2. Gra-fensteiner Bundesstraße von Schloß Rain bis zur Anna-brücke, 3. Rosental-Bundesstraße von Kirschentheuer bis Freibach, 4. Turracher Bundesstraße von Klagenfurt bis Feldküchen, 5. Ortsdurchfahrt Wölfnitz der Hallegger Landestraße, 6. Ottmanacher Landesstraße vom Bahnhof bis zum Ort Maria-Saal. IV. Befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht (Fuhrwerke bis 1 Tonne), folgende Landesstraßen: 1. Karn- burger Straße von Tessendorf bis Kamburg, 2. Mitterteichstraße, 3. Tuderschitzer Straße, 4. Hallegger Straße mit Krumpendorfer Ast, 5. Seltenheimer Straße, 6. Treffelsdorfer Straße, 7. Poggersdorfer Straße, 8. WÖrthersee-Süd-uferstraße, 9. Keutschacher Straße, 10. Krottendorfer Straße, 11. Reifnitzer Straße, 12. Pyramidenkogelstraße, 13. Exzelsiorstraße, 14. Augsdorfer Straße, 15. Farrendorfer Straße, 16. Köttmannsdorfer Straße, 17. Miegerer und Obermiegerer Straße ab Ebental, 18. Grad-nitzer Straße, 19. Niederdorf—Zeller Straße, 20. Göltschacher Straße, 21. Thoner Straße, 22. Waidischer Straße, 23. Zell—Mitterwinkel-straße, 24. Unterloibler Straße, 25. Windisch Bleiberger Straße, 26. St.-Kanzianer Straße, 27. Sand—St.-Peter-Straße. V. Befahrbar bis zu einer Tonne Gesamtgewicht, folgende Landesstraßen: 1. Tentscha-cher Straße, 2. Klein-St.-Veiter Straße, 3. Fiatschacherstraße, 4. Karnburger Straße ab Hamburg, 5. Hörzendorfer Straße, 6. Ottmanacher Straße von Maria-Saal nach Pischeldorf-7. Arndorfer Straße, 8. Töltschacher Straße. 9. Timenitzer Straße, 10. St.-Michaeler Straße Die Beschränkung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Fahrbahndecke schneefrei ist und unter dem Raddruck nachgibt. Ist ein Straßenzug auch nur an einer Stelle aufge-vveicht, so gilt die Gewichtsbeschränkung für i seine gesamte Länge. Diese Beschränkungen treten außer Kraft, sobald die Fahrbahn infolge starken Frostes oder Abtrocknung unter dem Raddruck nicht mehr nachgibt. Maßgebend für diese Feststellung ist für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt das Straßenbauamt Klagenfurt. Bei Eintritt neuerlichen Frostaufganges werden die angeordneten Verkehrsbeschränkungen ohne weitere Ankündigung wieder wirksam. Von der Verkehrsbeschränkung sind die im 5 23 (1) Straßenpolizeiordnung genannten Fahrzeuge sowie jene der Bundes- und Landesstraßenverwaltung ausgenommen. Das gleiche gilt auch für die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen. Soweit bestimmten Omnibuslinien anläßlich der Fahrbewilligung seinerzeit die Einstellung der Fahrten bei Tauwetter vorgeschrieben wurde, ist diesem Auftrag sofort nachzukommen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Übertretungen dieser Verkehrsbeschränkungen nicht nur mit Verwaltungsstrafen belegt werden, sondern daß in nachweisbaren Fällen die Kraftfahrzeughalter auch für die Kostentragung einer allfälligen Schadensbehebung der Fahrbahn herangezogen werden können. Bei Benützung von schnee-und eisfreien Straßenstrecken ist die Verwendung von Schneeketten verboten. — Klagenfurt, am 7. Februar 1957. — ZI.: 6 V 3/57-2. Der Bezirkshauptmann: i. V. Dr. Hinterberger e. h. Bezirkshauptmannschaft Villach Auf Antrag des Straßenbauamtes Villach vom 7. Februar 1957, ZI. X-3/6/57 Fl./PL, werden wegen Eintritts von Tauwetter zur Vermeidung von Fahrbahnschäden an Bundes- und Landesstraßen gemäß §§ 31, Abs. 1, 32 und 33, Abs. 1, der Straßenpolizeiordnung vom 27. März 1947, BGBl. Nr. 49/1947, für folgende Straßenzüge des Bezirkes Villach-Land Verkehrsbeschränkungen ab sofort bis auf weiteres angeordnet, und zwar: I. Befahrbar für LKW bis 12 Tonnen Ge- samtgewicht, mit Anhänger bis 16 Tonnen Ge-gcwicht: Bundesstraßen (Vorrangstraßen): 1. Triester Straße von der Bezirksgrenze in Velden über Villach bis zur Bundesgrenze bei Thörl. II. Befahrbar für LKW bis S Tonnen Gesamt- gewicht, mit Anhänger bis 10 Tonnen Gesamtgewicht: Bundesstraßen (Vorrangstraßen): 1. Drautalstraße von der Abzweigung von der Triester Straße in Villach bis zur Bauamtsbereichsgrenze bei Rothenthurn. III. Befahrbar für LKW bis 5 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 7 Tonnen Gesamtgewicht, für Unimog und Traktoren mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht: Bundesstraßen: 1. Millstätter Straße von der Bauamtsbereichsgrenze in Radenthein bis zur Einbindung in die Triester Straße in Seebach bei Villach. 2. Ossiacher Straße von der Bezirksgrenze bei St. Urban bis zur Einbindung in die Millstätter Straße in Seebach bei Villach. 3. Rosentaler Straße von der Bezirksgrenze im kleinen Sucbagraben bis zur Einbindung in die Triester Straße bei Fürnitz. 4. Wurzenpaßstraße von der Abzweigung von der Triester Straße bei Hart bis zum Wurzenpaß. IV. Befahrbar für LKW bis 5 Tonnen Gesamtgewicht, für Unimog und Traktoren mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, für Fuhrwerke bis 1 Tonne Gesamtgewicht: Bundesstraßen: 1. Gailtalstraße von der Abzweigung von der Triester Straße bei Hohenthurm bis zur Bezirksgrenze bei Emmersdorf. V. Befahrbar für LKW bis 3 Tonnen Ge- samtgewicht, für Unimog und Traktoren mit Anhänger bis I Tonne Gesamtgewicht, für Fuhrwerke bis 1 Tonne Gesamtgewicht: Alle Landesstraßen des Bezirkes, und zwar: 1. Vorderberger Straße, 2. Zlaner Straße, 3. Stocken-boier Straße, 4. Traginer Straße, 5. Kreuzner Straße, 6. Farchtenseestraße, 7. Bleiberger Straße, 8. Schöntorestraße, 9. Kerschdorfer Straße, 10. Ferndorfer Straße, 11. Gummerner Straße, 12. Pattendorfer Straße, 13. Krastal- straße, 14. Glanzer Straße, 15. Fresacher Straße, 16. Schüttstraße, 17. Teuchener Straße, 18. Arriacher Straße, 19. Niederdorfer Straße, 20. Leonhardseestraße, 21. Ossiachersee-Süd-uferstraße, 22. Magdalenenseestraße, 23. Sankt Magdalen—St.-Ulrich-Straße, 24 Finkensteiner Straße, 25. Faakerseestraße, 26. Großsattel- straße, 27. Föderlacher Straße, 28. Lind—Sel-Pritscher Straße, 29. Faakerseeuferstraße, 30. Pogöriacher Straße, 31. Ledcnitzener Straße, 32. St.-Martiner Straße, 33. Mühlbacher Straße, 34. Rosembacher Straße. Sobald ein Straßenzug auch nur an einer Stelle aufgeweicht ist, so gilt für seine Gesamtlänge die Gewichtsbeschränkung. Die Gewichtsbeschränkung wird am Anfang und am Ende des Straßenzuges gekennzeichnet. Die Verkehrsbeschränkung gilt jedoch auch bei Fehlen entsprechender Vorschriftstafeln oder einer anderweitigen Kennzeichnung. Die Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, die den im § 23 (1) StPolO. angegebenen Zwecken (Feuerwehr-, öffentlicher Sicherheitsdienst und Hilfsdienst, Krankentransport und Rettungsdienst) dienen. Das gilt auch für die fahrplanmäßigen Kurswagen von Omnibuslinien sowie jene der Bundes- und Landesstraßenverwaltung. Die Fahrer (Lenker) solcher Fahrzeuge sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, daß infolge der Nichtbeachtung der Gewichtsbeschränkungen keine Beschädigung von Straßen und deren Zubehör verursacht wird. In äußerst dringenden Fällen (lebenswichtige Fuhren) kann bei der Bezirkshauptmannschaft Villach im Wege des Straßenbauamtes Villach, Schillerstraße, um eine Ausnahme von diesen Verkehrsbeschränkungen angesucht werden (§ 34 StPolO.). Ausnahmeanträge sind mit einer 6-S-Stempelmarke zu vergebühren. Bei Benützung von schnee- und eisfreien Straßenstrecken ist zur Vermeidung der Zerstörung der Straßendecken die Verwendung von Schneeketten verboten. Jede Nichtbeachtung bzw. Verletzung der Vorschriften dieser Kundmachung wird, soweit nicht ein vom Gericht zu ahndender Tatbestand vorliegt, als Verwaltungsübertretung von der Bezirkshauptmannschaft Villach mit einer Geldstrafe bis zu S 1000.—, im Nichteinbringungsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen, bei erschwerenden Umständen an Stelle oder neben der Geldstrafe mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet. E$ wird besonders aufmerksam gemacht, daß im Straferkenntnis auch über die aus der Übertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche der Straßenverwaltung gegen den Beschuldigten 'im Sinne des $ 57'VStG. 1950 entschieden werden wird. Die Kraftfahrzeughalter trifft somit auch die volle Schadenshaftung (§ 72 StPoIG.) Diese Verkehrsbeschränkungen treten außer Kraft, sobald die Fahrbahnen infolge starken Frostes oder Abtrocknung unter dem Raddruck nicht mehr nachgeben. Maßgeblich für diese Feststellungen bleibt das Straßenbauamt Villach. — Villach, am 8. Februar 1957. — ZI.: 6 V 2/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Hafner e. h. Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Gewichtsbeschränkungen Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 5. und 6. Februar 1957, Zahl 371/VI/a/1957/Gr./La und Zahl 384/VI/a/1957/ Gr./La, wird für nachstehende Landesstraßen des pol. Bezirkes Soittal a. d. Drau gemäß §5 29 und 31, BGBl. Nr. 46/1947, eine Gewichtsbeschränkung wie folgt verfügt: Fahrzeuge über 3 Tonnen Gesamtgewicht ohne Anhänger, Fuhrwerke über 1 Tonne Gesamtgewicht und Traktoren mit Anhänger über 1 Tonne Gesamtgewicht dürfen die nachstehenden Landesstraßen nur dann benützen, wenn die Fahrbahndecke gefroren ist. Diese Verfügung gilt bis zu ihrem Widerruf j durch die Bezirkshauptmannschaft Spittal a. d. Drau. 1. Kleinkirchheimer Landesstraße vom Tratt-lerwirt bis zur Bezirksgrenze nach Zirkitzen; 2. Fellbacher Landesstraße von Kleblach bis Gajach;- 3. St.-Oswalder Landes Straße von Klein-kirchheim bis St. Oswald; 4. Lurnfelder Landesstraße von Lieserbrücke bis Lendorf; 5. Trebesinger Landesstraße von Spittal bis Gmünd; 6. Trefflinger Landesstraße von See-j boden über Treffling nach Gmünd; 7. Maltatal-i Landesstraße von Gmünd bis Pflüglhof; I 8. Weißensee Landesstraße von Greifenburg bis j Neusach; 9. Zwicken'oerger Landesstraße von | Oberdrauburg bis Zwickenberg; 10. Gitsch-; talcr Landesstraße vom Kreuzberg bis zum Kreuzwirt. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden als Verwaltungsübertretungen mit Geld- und Arreststrafen geahndet. — Spittal an der Drau, am 7. Februar 1957. — ZL: 6-S-10/57. Der Bezirkshaupt mann Bezirks hauptmann Schaft St. Veit an der Glan Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetters Über Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 7. Februar 1957 werden infolge des eingetretenen Tauwetters gemäß S 29 des Straßenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 46,1947, bzw. gemäß §§ 31, Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, für folgende Straßenzüge im Bereiche des Verwaltungsbezirkes St. Veit a, d. Glan mit sofortiger Wirkung nachstehende Verkehrs beschränfcurgen verfügt: I. Befahrbar für Fahrzeuge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 16 Tonnen Gesamtgewicht: 1. Triester Bundesstraße, 2. Silberegger Landesstraße von Möltiing bis Treibach. II. Befahrbar für Fahrzeuge bis 7 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 10 Tonnen Gesamtgewicht: 1. Görtschitztal-Bundesstraße von Bezirksgrenze Klagenfurt bis Brückl, 2. St. Veit—Völkermarkter Bundesstraße von St. Veit a. d. Glan bis Brückl, 3. Ossiacher Bundesstraße von St. Veit a. d. Glan bis Feistritz-Pulst. 4. Metnitztal-Landesstraße von Friesach bis Staudachhof. III. Befahrbar für Fahrzeuge bis 5 Tonnen Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 7 Tonnen Gesamtgewicht; Unimog und Traktoren mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht: I. Gurktal-Bundesstraße, 2. Ossiacher Bundesstraße von Feistritz-Puist bis Bezirksgrenze politische Expositur Feldkirchen, 3. Zeltschacher Landesstraße, 4. Silberegger Landesstraße von Treibach bis Mosel, 5. Längsee-Landesstraße, 6. Klippitztörl-Landesstvaße von Mosel bis Lölling, 7. Görtschitztal-Bundesstraße von Brückl bis Landesgrenze (Hörfeld). IV. Befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht (Fuhrwerke bis 1 Tonne): I. Metznitztal-Landesstraße ab Stau- ! dachhof, 2. Gradeser Landesstraße, 3. Juden-; dorfer Landesstraße, 4. Glödnitzer Landes-I straßc, 5. Deutsch-Griffener Landestraße, | 6. Meiseldinger Landesstraße bis zur Abzwei-j gung P.isweg, 7. Uberfelder Landesstraße, i 8. Piswcger Landesstraße, 9. Hörzendorfer Lan-! desstraße vom Raidenwirt bis Hörzendorf, 1 10. Töscheklorfer Landesstraße, 11. Atthofener i Landesstraße, 12. Kohl-Landesstraße, 13. Krappfelder Landesstraße, 14. Eisen-Landesstraße, 15. Mosinz-Landesstraße, 16. Knappenberg-Landesstraße, 17. Saualpen-Landesstraße. V. Befahrbar für Fahrzeuge bis zu 1 Tonnnc Gesamtgewicht: 1 Wimitzer Landesstraße ab Abzweigung Pisweg, 2. Hörzendorfer Landesstraße von Hörzendorf bis zur Bezirksgrenze Klagenfurt, 3. Gersdorfer Landesstraße, 1 4. Muraunberger Landesstraße, 5. Glantschach-Liemberger Landesstraße, 6. Tentschacher Landesstraße, 7. Kli ppitztörl -Landesstraße von Lölling bis zum Klippitztörl. Die Beschränkung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Fahrbahndecke schneefrei ist und unter dem Raddruck nachgibt. Ist ein Straßenzug auch nur an einer Stelle auf-j geweicht, so gilt für seine gesamte Länge die 1 Gewichtsbeschränkung. Diese Beschränkungen treten außer Kraft, sobald die Fahrbahn infolge starken Frostes oder Abtrocknung unter dem Raddruck nicht mehr nachgibt. Maßgebend für diese Feststellungen sind die jeweils zuständigen Straßenmeistereien Sankt Veit an der Glan, Friesach und Eberstein. Bei Eintritt neuerlichen Frostaufganges wer- i den die angeordneten Verkehrsbeschränkungen ohne weitere Ankündigung wieder wirksam. , Jene Straßenzüge, die einer Verkehrs- I Beschränkung unterliegen, sind von der Stra- j ßenverwaltung an den Anfangs- und End- \ punkten mit den Tafeln „Gewichtsbeschrärt- j kung infolge Tauwetters“ sowie mit der An- j gäbe des zulässigen Gesamtgewichtes gekenn- \ zeichnet. Von der Verkehrsbeschränkung sind die im $ 23, Abs. 1 der Straßenpoi izeiordnung genannten Kraftfahrzeuge sowie jene der Bundes- j und Landesstraßenverwaltung ausgenommen. Die fahrplanmäßigen Kurswagen der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen, unterliegen im allgemeinen nicht der Verkehrs- I beschränkung, sind jedoch auf besonders aufgeweichten Straßenzügen einzustellen oder zumindest soweit wie möglich einzuschränken. Die Fahrer der Linienomnibusse sind anzuweisen, auf den Straßen den ausgefahrenen Spurrinnen auszuweichen. Soweit bestimmten Omnibuslinien anläßlich der Fahrbewilligung seinerzeit die Einstellung der Fahrten bei Tauwetter vorgeschrieben wurde, sind diese sofort einzustellen. Um den Straßenbenützem soweit wie möglich entgegenzukommen, wurde im heurigen Jahr unter Berücksichtigung des Ausbaues der Straßenzüge in den letzten Jahren eine Er-i höhung des zulässigen Gesamtgewichtes vorgenommen. Für lebenswichtige Fuhren kann in ! Ausnahmefäilen im Wege des Straßenbauamtes j Klagenfurt bei der Bezirkshauptmannschaft ; St. Veit a. d. Glan um eine Sonderbewilligung ! angesucht werden, die jedoch nur in den drin-; gendsten Fällen erteilt wird. Ausnahmeanträge ' sind mit einer 6-S-Stempelmarke zu verge-1 bühren. Es sei darauf hingewiesen, daß bereits ! Anfang Jänner des heurigen Jahres in den ! Kärntner Tageszeitungen auf die Verkehrs-j Beschränkungen aufmerksam gemacht wurde. ! Jede Nichtbeachtung bzw. Verletzung der j Vorschriften dieser Kundmachung wird, soweit nicht ein vom Gericht zu ahndender Tatbestand vorliegt, als Verwaltungsübertretung von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan mit einer Geldstrafe bis zu 1000.— S, im Nichteinbringungsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen, bei erschwerenden Umständen an Stelle oder neben der Geldstrafe mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet. Es wird besonders aufmerksam gemacht, daß im Straferkenntnis auch über die aus der Übertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche der Straßenverwaltung gegen den Beschuldigten im Sinne des § 57 VStG. 1950 entschieden werden wird. Die Kraftfahrzeughalter trifft somit auch die volle Schadenshaftung (5 72 Straßenpolizeigesetz). — Klagenfurt, am 7. Februar 1957. — Z.: 6 V 1/57-4. Der Bezirkshauptmann: Dr. Oberlerchner e. h. Diese Verkehrsbeschränkung gilt, sobald die Fahrbahndecke schneefrei ist, unter dem Raddruck nachgibt und nicht fest und unnachgiebig gefroren oder trocken ist. Für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (5 23 StPolO.) und für Linienfahrzeuge der ÖBB, der Postverwaltung und der Privatlinien, soweit sie der Post- und Personenbeförderung dienen, gilt die Verkehrsbeschränkung nicht. Die Verwendung von Schneeketten, Greifern. Stollen und dergleichen auf schneefreien Straßenstücken ist ausnahmslos verboten. Die gesperrten Straßenzüge werden am beiderseitigen Beginn durch Verbotszeichen nach § 35, Abs. 2, des StPoIG. mit Angabe des zulässigen Gesamtgewichtes (ohne Anhänger) vor. der Bundes- und Landesstraßenverwaltung gekennzeichnet. Jede Übertretung dieser Verkehrsbeschränkungen wird gemäß § 72 des StPoIG. unnach-sichtlich und streng geahndet. Außerdem werden die Verantwortlichen bei nachgewiesenem Schaden an der Straße oder deren Einrichtungen zum Schadenersatz herangezogen (§ 72 StPoIG., 5 30 BStG. und § 63 KärntStG.) — Wolfsberg, am 8. Februar 1957. — Zahl: 6 V 5/57-2. Der Bezirkshauptmann: i. V. Dr. Unterkreuter e. h. Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Verkehrsbeschränkungen auf Bundes- und Landesstraßen Infolge eingetretenen Tauwetters werden zur Vermeidung von Schäden an den Fahrbahndecken die Bundesstraße Packer Straße von Twimberg bis Griffner Berg (Bierbaumer) für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht (Wagengewicht und Nutzlast) von über 10 Tonnen und Anhänger von über 7 Tonnen, die Bundesstraßen St.-Pauler Straße von Framrach bis Lavamünd, Unterdrauburger Straße von Wunderstätten (Bezirksgrenze) über Lavamünd bis Rabenstein (Staatsgrenze), und die Landesstraßen St.-Stefaner Straße von der Packer Straße in Wolfsberg über St. Stefan und Siebending zur Packer Straße nördlich St. Andrä, St.-Andräer Bahnhofstraße von St. Andrä durch den Torbogen über die Lavant zur Bahnstation St. Andrä für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht (Wagengewicht und Nutzlast) von über 5 Tonnen und Anhänger von über 3 Tonnen, und die Landesstraßen St.-UIricher Straße von Wolfsberg über St. Johann, Maildorf, Riegelsdorf, Eitweg und St. Ulrich nach Gemmers-dorf, Ettendorfer Straße von der St.-Stefaner Straße über Jakling, Messenbach, Mühldorf, Maria-Rojach, St. Georgen und Ettendorf nach Lavamünd, Weißenbachstraße von Wolfsfoerg I über Kirchbichl nach St. Margareten und Bad j Weißenbach, Hattendorf—St. Mareiner Straße j von Wolfsberg über St. Jakob, Hattendorf, j St. Michael, Pfarrkreuz, Lausing, Siegelsdorf | und St. Marein zur Packer Straße beim Rami, Klippitztörlstraße vom Klippitztörl über Klie-! ning zur Obdächer Straße südlich Bad Sankt ! Leonhard, Siebending-Eitweger Straße, Mettersdorf er Straße von der St.-Pauler Straße in | St. Jakob über Mettersdorf nach Messensach, ; Kollnitzer Straße von der St.-Pauler Straße ; bei Kollnitz über die Lavant zur Ettendorfer I Straße, Raglacher Straße von der Ettendorfer | Straße nach Ragglbach, Rainzer Straße von der St.-Pauler Straße über Unterrainz zur Ettendorfer Straße bei Andersdorf, Grutschen-straße von St. Paul bis zur Grutschenhöhe (Bezirksgrenze), Granitztalstraße von der Packer Straße beim Tabakfastl durch das mittlere Granitztal zur Grutschenstraße, Kleinedling—Maildorfer Straße von der Packer i Straße beim Rami über St. Stefan nach Mail-' dort, Hebalmstraße von der Packer Straße öst-■ lieh Preitenegg bis zur steirischen Landes-i grenze, Lavamünder Alpenstraße von Lava-! münd bis zur steirischen Landesgrenze am i Koglereck für Kraftfahrzeuge mit einem Ge-I samtgewicht (Wagengewicht und Nutzlast) ! von über 3 Tonnen, Anhänger von über 2 Ton-! nen und Fuhrwerke von über 1 Tonne mit so-| fertiger Wirksamkeit bis auf Widerruf gemäß j §§ 3 und 29 des StPoIG. vom 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46 aus 1947, und § 31 der StPolO. vom 27. März 1947, BGBl. Nr. 59, 1 gesperrt. VERLAUTBARUNG der Landeswahlkommission für die Tierärztekammerwahl in Kärnten Gern. I 15, Abs. 7 der Tierärztekammer-Wahlordnung vom 10. Dezember 1949, BGBl. Nr. 32/1950, wird der der Landeswahlkommission für die Tierärztekammerwahl in Kärnten innerhalb der im § 14, Abs. 1 der erwähnten Verordnung vorgesehenen Frist vorgelegte und überprüfte Wahlvorschlag nachstehend verlautbart: Bezeichnung der Wählergruppe: „Einheitsliste der Tierärzte Kärntens“ 1. Dr. Otto Rauter, Grafenstein, 2. Lds.-Vet.-Rat Dr. Johann Ofner, Villach. 3. Dr. Erich Schwayer, Launsdorf, 4. Dr. Hans Hutter jun., Greifenburg, 5. Dr. Josef König, St. Andrä i. Lav., 6. Dr. Gerhard W a t z k e, Klagenfurt. Da nur ein einziger gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Vorstandsmitglieder der Tierärztekammer Kärntens vorgelegt wurde, hat gern. § 15, Abs. 5 der Tierärztekammer-Wahlordnung das weitere Wahlverfahren zu entfallen. Die Landeswahlkommission erklärt demnach unter Bedachtnahme auf I 10, Abs. 1 des Tierärztekammer-Gesetzes vom 22. Juni 1949, BGBl. Nr. 156, nachfolgende Bewerber als gewählt: 1. Dr. Otto Rauter, Grafenstein, 2. Lds.-Vet.-Rat Dr. Johann Ofner, Villach, 3. Dr. Erich Schwayer, Launsdorf. Klagenfurt, am 15. Februar 1957. Der Vorsitzende der Landeswahlkommission zur Durchführung der Wahl in die Tierärztekammer Kärntens: Dr. Waschnig e. h. VERWENDUNGSNACHWEIS über den Lotterieertrag aus der vom BMF mit Erl. vom 2. Juni 1955 dem Verein der Freunde der Gedächtnisstätte am Kreuzbergl in Klagenfurt bewilligten Wertlotterie (ZL 68.403-17/55). Lotterieertrag S 134.429.23 plus 1 Puchroller (2. Haupttreffer) S 7.800,— S 142.229.23 Ausgaben (Verwendung) 1. Schaffung des großen Stufenaufganges, Einfriedung, Rohbau der Gedächtniskapelle S 106.637.28 2. Natursteinplatten S 13.606.— 3. Finanzamt IClgft. (Pauschalgeb.) S 1.500.— 4. Architektenhon. S 6.000.— 5. Diverse Arbeiten S 6.685.75 S 134.429.03 S 7.800.20 Der 2. Haupttreffer (1 Puchroller, S 7800.—) ist noch unverkauft als Sachwert vorhanden. Klagenfurt, am 27. Dezember 1956. Gemeinde Vellach Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Vellach schreibt für den Neu-bei der einklassigen Volksschule in Remsche-nig (sieben Kilometer außerhalb Eisenkappel) die Tischlerarbeiten sowie die sanitäre und Heizungsanlage öffentlich aus. Offertunterlagen sind gegen Erlag eines Spesenibeitrages ab 18. Februar 1957 erhältlich bei der Bezirkshauptmannschaft — Dienststelle für Gemeindehochbauten — Völkermarkt. Die ausgefüllten Anbotsformulare sind bis 1. März 1957 in verschlossenem Umschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für Schule Ramsche-nig“ bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt — Dienststelle für Gemeindehochhauten — wieder abzugeben, woselbst am gleichen Tage um 10 Uhr die öffentliche Anbotseröffnung stattfindet. Der Bürgermeister Kärntner Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Außerordentliche Hauptversammlung Am 25. Februar 1957 findet um 14 Uhr im großen Saal der Handelskammer in Klagenfurt, Bahnhofstraße 42, 1. Stock, eine außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Berichte. 2. Satzungsänderungen. 3. Allfälliges. Die Hauptversammlung ist nicht öffentlich. — Klagenfurt, am 8. Februar 1957. Der Direktor: Rudolf Petz e. h. Der Obmann: Fritz Schmidt e. h. Gerichtliche Verlautbarungen Landes- als Handelsgericht Klagenfurt HANDELSREGISTER Veränderungen: Klagenfurt, Hutter & Schrantz Aktiengesellschaft, Siebwaren- und Filztuch-Fabriken, Zw.N., Sitz: Wien. Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 21. 12. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt und das Grundkapital mit S 40,000.000.— neu festgesetzt. Die Satzung wurde neu gefaßt und geändert, insbesondere § 2 und § 6 (nunmehr § 4). Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) Die Erzeugung, Erwerbung und der Verkauf von Eisen- und Metallwaren jedweder Art, insbesondere von Drahtgeweben ganz aus Draht oder in Verbindung mit anderen Materialien, Metalltüchern, Egoutteuren, Egoutteurüberzügen und Entwässerungszylindern sowie sämtlichen einschlägigen Erzeugnissen, Knotenfängern, Knotenfangplatten und Zylindern, Draht in allen Metallen, Drahtgeflechten aller Art, Seidenbeuteltüchern sowie sämtlichen Gattungen von Sieb- und Drahtwaren überhaupt, Stacheldraht, Drahtnägel, Drahtseilen, Gittern und Toren aus Draht und Schmiedeeisen sowie sämtlichen Schmiede- und Schlosserarbeiten, Eisenkonstruktionen, Stahlleichtbauelemente für Dach-und Deckenkonstruktionen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, Eisenmöbeln, gelochten, gepreßten und gefrästen Blechen, Unterlagsscheiben, und anderen Metallwaren und weiters von allen Gattungen gewebter und gewalkter Filztücher und Wollgewebe, bzw. Baumwollgewebe, sowie von Kunststoffen und Artikeln daraus, auch in Verbindung mit anderen Materialien und Geweben, Gestricken und Gewirken aus Kunststoff, b) Die Errichtung, Erwerbung, Pachtung oder Verpachtung von Sieb-, Filztuch- oder Woll-(Baumwoll-)Ge-webefabriken überhaupt und die Beteiligung an solchen Unternehmungen und Erwerbung von Aktien derselben, c) Die Erwerbung oder Pachtung bereits bestehender oder die Errichtung neuer Unternehmungen, welche die Erzeugung, Erwerbung oder den Verkauf der unter a) angeführten oder verwandten Erzeugnissen zum Gegenstände haben und der Betrieb derselben sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmungen und Erwerbung von Aktien derselben, d) Der Betrieb aller zur Förderung der unter a) bis c) angeführten Zwecke dienenden Handelsgeschäfte und Gewerbe. Gesamtprokuristen: Vinzenz Medwed, Karl Barta, Dipl. Ing. Anton Kampelmühler und Dipl. Ing. Erhärt Ha-natschek, sämtliche Wien. Jeder derselben vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem zweiten Prokuristen. Die Prokura des Dr. Fritz Kuhn ist erloschen. — 1. 2. 1957, B 13-69/Klagenfurt. Klagenfurt, C. Frosch Ingenieurbüro u. Maschinenbau Klagenfurt. — Eingetreten als Gesellschafterin: Irene Brückner, Geschäftsfrau, Klagenfurt. Nunmehr offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. 1. 1954 begonnen. Außerdem wird bekanntgemacht: Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: Handel mit Maschinen, Landmaschinen und Kraftfahrzeugen aller Art, Ingenieurbüro und Maschinenbau, Landmaschinenhandwerk, Reparaturwerkstätte und Schlossergewerbe. — 4. 2. 1957, A 210-24/Klagenfurt. Stockenboi, Josef Kavallar’s Erben. — Einzelprokurist: Dipl. Kfm. Emst Tittes, Villach. Vertretungsbefugt ist nunmehr der Gesellschafter Walter Kavallar allein. — 4. 2. 1957, A 3-15/Paternion. Villach, Giovanni Marcellino & Co. — Ausgeschieden infolge Ablebens der Gesellschafter Giovanni Marcellino. Eingetreten als Gesellschafterin: Agnes Marcellino, Private, Pörtschach a. WS. Vertretungsbefugt ist nunmehr der Gesellschafter Ferdinand Lanner allein. Firma geändert in: Marcellino & Lanner. — 5. 2. 1957, A 335-6/Villach. Klagenfurt, Johann Superata OHG. — Die Gesellschaft ist aufgelöst und in Liquidation getreten. Die Firma führt jetzt den Zusatz: ,Jn Liqu.“ Bestellt zum Liquidator Dipl. Kfm. Josef Genser, Wirtschaftstreuhänder, Klagenfurt. — 2. 2. 1957, A 508-6/Klagenfurt. Löschung: Drasdtitz, Kose hier & Co., Textil Werkstätten, Draschitz-Amoldstein. — Die Firma ist erloschen. — 5. 2. 1957, A 214-50/Villach. GEN OSS EN SCHAFTSREGIST E R Änderungen: Raiffeisenkasse Eberndorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 20. Jänner 1957 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs- | tafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vor-I stand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem ! Obmannstellvertreter und mindestens drei wei-i teren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt | sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Ob-| mannstellvertreter. In den Vorstand neu gewählt: Anna Köstinger, Geschäftsfrau in Buchalm bei Eberndorf, als Vorstandsmitglied. — 6. Februar 1957. — Gen. 1/53-102. Raiffeisen-Bezirkskasse SL Veit a. d. Glan, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 29. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen j und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts-| und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maß-! gäbe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit I und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die An- nahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 6. Februar 1957. — Gen. 3/101-68. Raiffeisenkasse Spittal, registrierte Genossenschaft. mit unbeschränkter Haftung, Sitz: I Baldramsdorf. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 31. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschaftsund Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die An- nahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vor-I Standsmitglieder gemeinsam, darunter der Ob-i mann oder der Obmannstellvertreter. — 6. Fe-; bruar 1957. — Gen. 3/71-58. Raiffeisenkasse Markt Griffen, regi-j strierte Genossenschaft mit unbeschränkter i Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 20. Jänner 1957 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschaftsund Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachunigstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Hans Ellersdorfer. Neugewählt: Josef Primig, Mechaniker in Griffen, als Vorstandsmitglied. — 30. 1. 1957. — Gen. 1/58-50. Raiffeisenkasse SL Stefan im Gailtal, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 9. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschaftsund Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die An- nahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von | Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung I j sowie den Handel mit Valuten (ausländischen ! : Noten und Münzen aus unedlen Metallen) so- I wie mit auf ausländische Währung lautenden ] : Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachun- ■ gen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der j Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglie-I der. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. — 30. Jänner 1957. — Gen. 2/13-78. Raiffeisenkasse Moosburg-Tigring, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Sitz Moosburg. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 16. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unterneh-i mens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf j die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen j und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts-i und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maß-I gäbe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit : und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne , Beschränkung auf die Mitglieder die An-| nähme von Spareinlagen und sonstigen Ein-| lagen; die Förderung des bargeldlosen Zah-! lungsverkehrs; die Durchführung von Zahlun-j gen und Inkassi im In- und Ausland; die Be-I sorgung aller bankmäßigen Vermittlungs-j geschäfte, insbesondere An- und Verkauf von ! Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachunigstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 30. Jänner 1957. — Gen. 2/103 70. Raiffeisenkassc der Gemeinde Steindorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Steindorf am Ossiachcrsee. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 6. Jänner 1957 wurde der § 1 der Statuten geändert. Sitz der Genossenschaft ist nunmehr Bodensdorf. — 6. Februar 1957. — Gen. 2/60-85. papier aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen 6 (sechs) Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden Bezeichnung des Wertpapiere^: Lebensversiche rungspolizze Nr. 110.906 der Versicherungs anstatt der Österreichischen Bundesländer, Ver Sicherungsperson: Samonig Karl, Versiehe rungssumme n. S 10.000.—, Polizze Nr. 110.906 Versicherungsbegi n n 1. Jänner 1943, Fällig keit 1. Jänner 1960, Laufzeit 17 Jahre, bezugs berechtigte Person im Todesfall: Frau Linni Samonig, geb. 1. Mai 1903, im Erlebensfälle die versicherte Person selbst. Derzeitiger Rückkaufswert der Versicherung S 6192.—. Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 6. Februar 1957. — 3 T 6/57-3. Versteigerungsedikt Am 12. März 1957, vormittags 9 Uhr, findet beim gefertigten Gericht, Verhandlungssaal, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 176, KG Dellach, Grundbuch Greifenburg, Einl.-Z. 176, statt. Schätzwert: S 178.540.— Wert des Zubehörs: keines; geringstes Gebot: S 89.270.—. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigen« sie zum Nachteile eines gutgläubigen Er-stehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Greifenburg, am 8. Februar 1957. — E 1502/57. Versteigerungsedikt Am 19. Februar 1957, 11 Uhr, wird in Klagenfurt, Völkermarkter Straße 47, öffentlich versteigert: I Lastkraftwagen, Marke Steyr. — Bezirksgericht Klagenfurt. Abt. 4, am 19. Jänner 1957. — 4 E 14.086/56. Verfahren zur Todeserklärung Landwirtschaftliche Genossenschaft für den Gerichtsbezirk SL Leonhard, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 26. Dezember 1956 wurde der § 2 (Betriebsgegenstand) der Statuten ergänzt. Die Genossenschaft ist weiter berechtigt. Baumaterialien wie Zement, Mauer- und Dachziegel, Dachpappe, Asbest, Schiefer, Heraklith, Kalk u. dgl. für bäuerliche Mitglieder zur Verwendung in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieben zu verschaffen. — 6. Februar 1957. — Gen. 5/159-29. Molkerei Spittal a. d. Drau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 1. Dezember 1956 wurden die §§ 21, 30 und 33 der Statuten geändert. Aus dem Vorstand ausge-schieden: Franz Dertnig. Funktionsänderung: Josef Steiner, bisher Obmannstellvertreter, nunmehr Vorstandsmitglied. Neu gewählt: Anton Glantschnig vlg. Paßhuber, Bauer in Mallnitz, als Obmannstellvertreter. — 2. Februar 1957. — Gen. 7/101-26. Landgenossenschaft Rotheiithurn in Moiz-bichl, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 9. Dezember 1956 wurde der § 2 (Betriebsgegenstand) der Statuten ergänzt. Die Genossenschaft ist weiter berechtigt, Baumaterialien wie Zement, Mauer- und Dachziegel, Dachpappe, Asbest, Schiefer, Heraklith, Kalk u. dgl. für bäuerliche Mitglieder zur Verwendung in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieben zu verschaffen. — 6. Februar 1957. — Gen. 6/258-34. Edikte und Konkurse Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 1. April 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 10/57-4. Friedrich Schneider, geboren am 28. Februar 1921 in Zeiseisberg, Gemeinde St. Thomas a. Z„ als Sohn des Johann Schneider und der Anna, geborene Svete, röm,-kath., ledig, kaufmännischer Angestellter, letzter Wohnort in Zeiseisberg Nr. 2, ist als Obergefreiter der deutschen Wehrmacht, Feldpost Nr. 09.079 E, seit 23. Jänner 1945 an der Westfront (letzte Nachricht aus Karlsruhe) vermißt. Antragsteller: Josef Schneider, Klagenfurt, Flurgasse Nr. 10. 3 T 249/56-6. Nikolaus Nilič, geboren am 14. September 1905 in Hrtkovci (Jugoslawien) als Sohn der Therese Nilič, röm.-kath.. verheiratet, Handelsangestellter, zuletzt in Ruma wohnhaft gewesen, ist als Angehöriger der 3. Komp, des Inf.-Rgt. 13 inVinkovic (Syrmien) seit Jänner 1945 vermißt. Antragstellerin: Katharina Nilič, geb. Schnur, Pfaffendorf bei Ebental 13. 3 T 258/56-4. Gregor Reiner, geboren am 2. März 1926 in Rauscheggen ob Deutsch-Griffen, als Sohn des Andreas Reiner und der Elisabeth, geb. Rauter, röm.-kath., Besitzerssohn, zuletzt wohnhaft in Rauscheggen, österreichischer Staatsbürger, ist als Jäger der deutschen Wehrmacht, Feldpost Nr. 07.985 c, seit 4. April 1945 an der Ostfront vermißt-Antragsteller: Hubert Reiner, Besitzer, ins”- Eggenhube, in Rauscheggen, Deutsch-Griffen- Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Ing. Josef Schüller, Villach, Italiener Straße 32. Der mit Beschluß vom 4. Juli 1955, S 23/55, über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Verteilung des Massevermögens gemäß 5 139 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 4. Februar 1957. — S 23/55-97. Bekanntmachung der Entmündigung Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 5. Dezember 1956, Geschäftszahl 366/56, wurde Franz Wüster, Tapezierermeister, wohnhaft in Klagenfurt, Alois-Scha-der-Straße 35, wegen Geisteskrankheit — Geistesschwäche — beschränkt entmündigt. Zum Beistand wurde Dr. Burghard Ecker, Klagenfurt, Baumbachplatz 3, bestellt. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 1, 28. Jänner 1957. — 1 P 8/57. 3 T 28/57-18. Otto Maier, geboren am 13. Februar 1910 in St. Paul i. Lav. (Tom IX, Fol. 77 i des röm.-kath. Pfarramtes St. Paul i. Lav.), I ehelicher Sohn des Alois und der Maria Maier, 1 geh. Wutscher, zuständig nach St. Paul i. Lay., verheiratet seit 17. Oktober 1936 mit Emiüe Maier, geb. Robin (Tom III, Fol. 214 des röm.-kath. Pfarramtes Kranzeihofen, Bez. Villach), röm.-kath., Kaufmann, zuletzt wohnhaft in Velden am See, Bahnhofstraße Nr. 117, letzter militärischer Dienstgad: Unteroffizier, ist am 28. August 1939 zur deutschen Wehrmacht eingerückt und war zuletzt bei der Einheit Feldpost Nr. 25.203 D im Raume von Fiume im I Einsatz. Seine letzte Nachricht ist vom j 9. April 1945. Antragstellerin: Emilie Maier, I Kaufmannsgattin in Velden am Wörthersee. Einigungsamt Klagenfurt ~ ■■ Kundmachung Bekanntmachung der Entmündigung Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Gmünd/ Kärnten vom 11. Jänner 1957, Gesohäftszahl P 72/54-71 wurde Adolf Geiler, Landarbeiter, wohnhaft in Rosenheim 1, Post Baldramsdorf, wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Zum Kurator wurde das Jugendamt Spittal/ Drau bestellt. — Bezirksgericht Gmünd/Kärnten, 5. Februar 1957. — P 72/54. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag des Ing. Karl Samonig, Sektionsgeschäftsführer, Klagenfurt, Tarviser Straße 144, wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenes Wert- Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 17/57 ein Kollektiwertrag hintergelegt, welcher, wie in § 2 näher bezeichnet, in Kraft tritt. Abgeschlossen am 28. November 1956 zwischen dem Fachverband der Filmindustrie Österreichs in Wien, I., Bauernmarkt 13, und dem ÖGB. Gewerkschaft Kunst und freie Berufe in Wien, IX., Maria-Theresien-Straße 11. Betriff!-Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter der österreichischen Filmuntemehmungen und Filmschaffenden sowie die mit Ausländern geschlos-j senen Verträge (außer Komparsen). Dieser Kollektivvertrag wurde am 30. Dezember 1956 in Nr. 302/56 der „Wiener Zeitung“ kur.dgemacht-— Einigungsamt Klagenfurt, am 18. Jänner 1957. — Ke 17/57-2. Herausgeber und Eigentümer. Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Amulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28