1011 Amtsblatt Jur Laibacher Zeitung Nr 137 Samstag den 17. Juni 1871. (242—-1) Nr. 5)582. Concllrs-Ausschrnbllng. Bei dem Magistrate ist eine Amtsdicnevstclle mit einer Iahrcslöhnung von 250 ft. ö. W. erlediget, zn deren Besetzllng anmit der Concurs dis 8. Juli l. I. ausgeschrieben wird. Diejenigen, welche sich nm diese Stelle bc werben wollen, haben hieramtö ihre Gesuche zn iiberreichen nnd sich darin über ihr Alter, über ihr sittliches Bcrhalten und über die vollständige Kenntnis der beiden Landessprachen in Wort nnd Schrift glaubwürdig auszuweisen. Stadtluagistrat Laibach, am 13. Juni 187 l. Der Alirgcllncist«.'!-: Deschmann. (237—3) Nr. 125. In Folge Ermächtigung des hohen k. k. Lan-desschulrathes wird die durch den Tod erledigte Lehrersstelle mit slovenischer Unterrichtssprache an der Volksschule in Neudcgg hiermit zur Wiederbe-sctzuug ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle wollen ihre docnmen-tirten Gesuche bis längstens Ende Juni d. I. anher überreichen. am 10ten Juni 1871. Der k. t. Beznkshallplluaml als Porsitzcüdel': ______________Gkel.____________ ^24<^1) Nr. 451. Kundmachung der t. t. TteuwLocalcommission Laibach, betreffend die Neberreichunss der Hauöbeschveibungen uud Hauszins Bekenntnisse des Iahreö »^i7« Zum Zwecke der Umlegung der Haus-zinsstener für das nächstfolgende Verwaltungsjahr 1872 sind die vorgeschriebenen Hausbc-schreibungen und Zinsertrags Bekenntnisse für die Zeit von Michaeli 1870 bis 1871 auf die bis nun üblich gewesene Art bei der ge-ftrtigten k. k. Steuer-Localcommission innerhalb der unten festgesetzten Termine während den vor- und nachmittägigen Amtsstunden einzureichen. Die Herren Hauseigenthümer, Nutznießer, Administratoren und Sequester von Gebäuden, so wie deren Bevollmächtigte hier in der Stadt und den Vorstädten Laibachs werden somit zur rechtzeitigen und genauen Vollziehung der in dieser Angelegenheit bestehenden Gesetze und Vorschriften angewiesen und aufgefordert, sich bei Abfassnng der Hausbeschreibungen, dann der Hauszins-Bekenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2. September 1857, womit die österreichische Währung als der alleinige gesetzliche Münz- und Rechnungsfuh angeordnet wurde, aufmerksam gemacht, daß in den Zinserirags-Vekenntnissen di^' Miethe zinse in österr. Währung einzustellen kommen. 4. Db auch richtig alle unbewohnten und unbenutzt stehenden Hausbestandtheile nach Vorschrift der M 25 und 2. 1 bis wol. lit. N. «) Der Karlstädter-Vorstadt der 11. Juli 1871 für die Heiser (5.-Nr. l bii< ii^I.Iit.^. ^) Der Vorstadt Hnhuerdorf der 12, Juli 1871 für die Hänser C.-N. 1 l'is moi. lit. d. N) Der Vorstadt Krakan der 13. Juli 1871 für die Häuser C.-Nr. 1 l>iö inoi. 1it.(^. l) Der Vorstadt Tirnan dcr 14. Juli 1871 für die Häuser C,-Nr. 1 bis iiwi. lit, l>. k) F«ir den Karolinengrnud dcr 15. Juli 1871 für die Häuser C.-Nr. 1 bis inel. <;8. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Micthzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer die angegebenen Fristen zur Uebcr-reichung der Hausbeschreibungen und der Zins ertrags-Vekenntnisse nicht zuhält, verfällt in die mit H 20 der Belehrung für die Hauseigenthümer vorgeschriebene Behandlung. Laib ach, am 12. Juni 1^71. K k. Stcucr-Locnl-Commi^ion.