Nr. 1773. HI. 1878. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese. Inhalt: I. Mittheilung eine« Schreiben«, enthaltend den Dank Sr. Heiligkeit Papst Leo XLII. ftlr die Kundgebungen treuer Anhänglichkeit. — II. Lösung einiger Zweifel hinsichtlich der Verleihung von Ablässen. — III. Ministerial-Verordnung, betreffend die Enthebung der Reserve-Militär-Seelsorger von dem persönlichen Erscheinen bei Offiziers-Rapporten. IV. Ergänzung der Ministerial-Verordnung vom 24. Dezemb. 1872, betreffend die Stempelfreiheit für behufs militärischer Evidenzhallung auszustellende Matritenscheine. — V. Sammlung milder Gaben für durch Hagelschläge beschädigte Gemeinden der Bezirke Deutschlandsberg, Cilli, Leibnitz, Radkersburg und Peitau. — VI. SainmlnngSbewilligung für die Barmherzigen Brüder in Algersdorf zum Behuf der Errichtung einer Eretin- und Jdioten-Anstalt in Keinbach. — VII. Anempfehlung des Werkes: „Svete listne bukve katoliške eerkve“ von Dr. L. Klofutar. — VIII. Anempfehlung de« „Leobuches“ von Dr. Anton de Waal. — IX. Diözesau Nachrichten. I. Durch die h. apostolische Nuntiatur in Wien ist mit Zuschrift dto. 30, Juli l. I. Z. 10.957 nachstehendes Schreiben des inzwischen verstorbenen Staatssekretärs, Sr. Eminenz des Herrn Kardinals Alexander Franchi dto. 15. Juli l. I. Z. 29.933 anher gelangt: Hochwohlgeborner, hochwürdigster Herr! Kaunl waren einige Tage seit der Erhebung des Papstes Leo XIII., Unseres erhabenen Herrn, ans den Stuhl des hl. Petrus verflossen, als eine unzählbare Menge von Erklärungen, Adressen ltub ersurchtsvollen Schreiben, nicht blos aus Italien sondern auch aus allen Diözesen und Gegenden der Welt an Seine Heiligkeit zu gelangen begann. Kirchenobcre, Metropoliten und Domkapitel, religiöse Institute jeglicher Art, Wohlthätigkeits-Pereine, literarische und wissenschaftliche Corporationen, hervorragende Persönlichkeiten des Clerus und Laienstandes, Alle wetteiferten miteinander, um dem neuen Papste ihre aufrichtigsten Glückwünsche, verbunden mit beit rührendsten Beweisen der tiefsten kindlichen Erfurcht, sei es mittelst Telegraph, sei es auf gewöhnlichem Wege darzubringen. In diesen Adressen und Huldigungserklärungen, welche den Geist der Einheit und Eintracht in der Kirche hinlänglich offenbarten, war das Gefühl des Schmerzes wegen der peinlichen Lage, in der sich der gemeinsame Vater der Gläubigen befindet, gemischt mit Kundgebungen von Wünschen und Hoffnungen, die mitunter bekräftiget waren durch fromme edelmüthige Gaben, dazu bestimmt, die Nothlage und Bedrängnisse, von denen der Hl. Stuhl seit mehreren Jahren heimgesucht ist, zu erleichtern. Euer Hochwürden, Hochwohlgeboren, können sich wohl denken, welchen Eindruck solche Kundgebungen der Liebe auf das Gemüth des Hl. Vaters gemacht haben, der schon im ersten Momente Seiner Erhebung auf den päpstlichen Thron durch eine ebenso spontane als großartige Demonstration, die Ihm von Seite Seines vielgeliebten römischen Volkes zu Theil wurde, getröstet, in außerordentlicher und wunderbarer Weise jenes allgemeine Gefühl der Verehrung und Liebe sich erneuern und gleichsam wie durch einen Zauber von Tag zu Tag sich mehr entwickeln sah, das den verstorbenen Papst Pius IX. glorreichen Andenkens bis zu seinem Grabe begleitet hat, ein Gefühl, das stets ein Gegenstand der Bewunderung und des Staunens nicht blos für das christliche Volk, sondern sogar für die Feinde der Kirche und des römischen Pontifikats bildete. Dankerfüllt für so viele und so glänzende Beweise der Liebe und Ergebenheit von Seite Seiner geliebten Heerde hätte der Oberste Hirte lebhaft gewünscht, diese Ehrfurchtsbezeugungen mit Worten des Dankes und der väterlichen Zuneigung zu vergelten, die Er an jeden Einzelnen der Unterzeichner, der zu diesem Zwecke an Ihn gesendeten Briefe und Adressen gerichtet hätte. — Allein die große Masse der Letzteren, so wie die äußerst wichtigen Geschäfte, welche natürlich von den Anfängen eines jeden Pontifikats, zumal inmitten von stets zunehmenden und immer peinlicher sich gestaltenden Schwierigkeiten und Verlegenheiten, unzertrennlich sind, hätten es kaum gestattet, 3 daß ein so edler Gedanke mit jener Schnelligkeit zur Ausführung gelangt wäre, welche die Ergebenheit der Söhne don der Güte des liebevollsten Vaters mit Ungeduld erwartete. Bei der Unmöglichkeit also, in welcher sich Seine Heiligkeit der Papst befand und noch befindet, diese natürliche Pflicht, die Ihm höchst angehm gewesen wäre, direkt und persönlich zn erfüllen, ist es Allerhöchstdesien Wille, daß derselben wenigstens in indirekter Weise Genüge gethan werde. Deßhalb hat der Hl. Vater mir befohlen, daß ich mich an Sie, Hochwohlgeborner, Hochwürdigster Herr, wende, nur Sie zu ersuchen, sich jener Mittel zn bedienen, welche Ihnen am Geeignetsten erscheinen, damit die Gefühle des lebhaften Wohlgefallens, welche die, sei es durch Kollektivschreiben und Adressen oder von Seiten Einzelner, sei es von Geistlichen oder Laien aus der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie erhaltenen Kundgebungen der Erfurcht und Ergebenheit in dem Herzen Seiner Heiligkeit erweckt haben, bekannt gegeben, und daß gleichzeitig der väterlichen Dankbarkeit Ausdruck verliehen werde, auf die sich alle Jene Anspruch erworben haben, die bei obgenannter Gelegenheit ihre Glück- und Segenswünsche darbrachten. Der hl. Vater hofft, daß der Glaube und die Frömmigkeit Seiner Kinder in dieser Kundgebung Seiner Liebe all' jene Stärkung, all' jenen Trost finden werden, welchen sie sich erwarteten, und den sie in noch höherem Maße in dem reichen Segen finden werden, welchen Er aus dem Innersten Seiner Seele einem Jeden von ihnen im Besonder»! sowie allen Diözesen, denen sie angehören, sendet, indem Er Gott bittet, daß dieser Segen das Ende der Bedrängnisse der Kirche beschleunigen und das Gebet und die Gelübde, welche die liebenden Kinder für die Freiheit und die Ruhe ihres Vaters und Hirten dargebracht haben, bekräftigen möge. Indem ich hiemit die Befehle des Hl. Vaters erfüllt habe, erübrigt mir nur, Ihnen Hochwohlgeborner, Hochlvürdigster Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung z»l erneuern. Rom, den 15. Juli 1878. Ihr ergebenster Diener Gez. : Al. Kardinal Aranchi. Da diese Kundgebungen der Treue und Anhänglichkeit auch unsere Diözese auszeichneten, so möge auch derselben dieser ehrenvollste Dank hiemit kundgethan sein. Die hochtvürdige Geistlichkeit, sowie die ihrer Leitung anvertrauten Gläubigen werden in dieser ehrenden Anerkennung eine neue Aufmunterung zur treuen Anhänglichkeit an den Hl. Vater erblicken. II. Die 8. Congregatio Indulgentiarum hat mit Dekret vom 12. Jänner 1878 — eingelangt am 7. August 1878 — zur Lösung obwaltender Zweifel hinsichtlich der Verleihung von Abläßen für die katolische Welt folgendes eröffnet: DUBIORUM Komani Pontifices in concedendis indulgentiis moderamen semper consueverunt observare, ne per indiscretas et superfluas indulgentias et claves Ecclesiae contemnantur et poenitentiae satisfactio enervetur (GAP. CUM EX EO 14 DE POENIT. ET REMISS). Eodemque consilio ducti haud unquam omisere indulgentias, quas moderaminis fines excessisse perspexerunt, intra eosdem cohibere. Sacrosancta item Tridentina Synodus SESS. 25 DECKET, DE INDULCr. veteri et probatae Ecclesiae consuetudini inhaerens moderationem in indulgentiarum concessione enixe inculcat, ne nimia facilitate ecclesiastica disciplina enervetur. Abusus vero qui in indulgentias irrepserint emendatos et correptos cupiens Episcopis mandat, ut eos Ecclesiae suae diligenter quisque colligat, et ad Summum Romanum Pontificem deferat, cuius auctoritate et prudentia, quod universali Ecclesiae expediet, statuatur. Quae auctoritas a Romanis Pontificibus per Sacram Indulgentiarum Congregationem post ipsius institutionem solet exerceri. Quare varii abusus, quos in nonullis regionibus adversus adeo salutarem Ecclesiae disciplinam inolevisse compertum est, propositi fuerunt in Congretiope generali habita in Palatio Apostolico Vaticano die 14. Decembris 1877 sub forma sequentium dubiorum: 1. Potestne Episcopus vel alius quicumque Praelatus eidem actui pietatis sive eidem pio Sodalitio, cui a Romano Pontifice iam Indulgentiae sive plenariae sive partiales concessae sunt, alias Indulgentias adiungere? Potestne crucibus, coronis, sacris Imaginibus a Papa vel Sacerdote legitima facultate munito benedictis, novas adnectere Indulgentias? 2. Potestne Episcopus fidelibus Dioecesis noti suae Indulgentias concedere, si Ordinarius loci consentit? Potestne tolleravi huiusmodi praxis si nihil aliud intenditur, nisi ut per maiorem nu- merum Praelatorum Indulgentias concedentium summa dierum Indulgentiarum eidem actui devoto ad-nexarum multiplicetur? 3. Potestne Episcopus eidem rei vel eidem actui pietatis, cui iam Antecessor Indulgentias adnexuit, novas Indulgentias applicare? 4. Potestne Episcopus in partibus infidelium, quamvis auxiliarius Ordinarii alicuius Dioecesis Indulgentiam quadraginta dierum concedere sicut Dioecesanus? 5. Potestne Episcopus, quin limites sui iuris excedat, ad augendas Indulgentias eumdem actum pietatis in partes dividere et ex. gr. pro omni verbo Salutioni Angelicae quadraginta dies Indulgentiarum concedere ? 6. Potestne Delegatus Apostolicus virtute facultatum, quas a Summo Pontifice accepit, in concedendis Indulgentiis concurrere eum uno vel altero Episcopo territorii Delegationis suae, ut idem obiectum vel eumdem actum pietatis Iudulgentiis ditet? 7. Praelati, quibus privilegio apostolico data est facultas concedendi in quibusdam solem- nibus festivitatibus per annum Indulgentias plenarias, debentne hac facultate uti per modum actus toties quoties talis solemnitas occurrit, an vero possunt unica concessione eamdem Indulgentiam extendere ad omnes solemnitates periodo annuorum recurrentium aut in perpetuum? Sacra Congregatio respondendum duxit ut infra Ad primum — Negative, nisi novae conditiones adimplendae praescribantur. Ad secundum — Negative ad utrumque. Ad tertium — Negative. Ad quartum — Negative. Ad quintum — Negative. Ad sextum — Consultius ut se abstineat. Ad septimum — Affirmative ad primam partem, Negative ad secundam. Facta autem per infrascriptum Sac. Congregationis Secretarium Sanctissimo Domino Nostro Pio Papae IX relatione in audientia habita die 12. Ianuarii 1878, Sanctitas Sua praedictas responsiones probavit et publicari mandavit. Datum Romae ex Secretaria Sac. Congregationis die 12. Ianuarii 1878. AL. CARD. OREGLIA A. S. STEPHANO PRAEF. A Panici Secretarius. Was hiemit für die Lavanter Diözese bekannt geinacht wird. m. Säinintlichen in der Lavanter Diözese als Civilseelsorger oder als Religionslehrcr angestellten Militärgeistlichen sowie den vorübergehend dein Mannschaftsstande angehörigcn Priestern wird nachstehender Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht dto. 23. Mai 1878 Z. 7289 zur Benehnmngswissenschaft mitgetheilt: „Anläßlich des Einschreitens eines bischöflichen Ordinariates um Enthebung der Reserve-Militär-Seelsorger von dein persönlichen Erscheinen bei Offiziers-Rapporten, hat das k. u. k. Reichskriegs - Ministerium mit Erlaß vom 9. April 1878 Z. 1733. Ab. 9 dem k. k. Landesvertheidigungs-Ministerium eröffnet, daß in Gemäßheit 3* seines Erlasses vom 20. Juli 1872. Z. 4786 Ab. 1. alle als Religionslehrer an öffentlichen und mit dem Oeffent-lichkeitsrechte ausgestatteten Unterrichtsanstalten (einschließlich der Volksschulen) verwendeten Militärgeistlichen in der Reserve überAnsuchenihrervorgesetztenBehördenvom Erscheinen bei den Hauptrapporten enthoben sind. Diese Begünstigung erscheint dem k. u. k. Reichskriegministerium vollkommen hinreichend und allen Forderungen der Billigkeit entsprechend; beinahe sämmtliche Militärgeistliche in der Reserve können daran Theil nehmen, — denn die weitaus größere Anzahl derselben ist eben in der Seelsorge und sonach als Religionslehrer an den bezeichneten Unterrichtsanstalten verwendet, — jene wenigen Geistlichen aber, auf welche die Anwendung dieser Bestimmungen nicht zulässig ist, befinden sich entweder in günstigeren Stellungen oder können sonst ohne besondere Schwierigkeiten den Hauptrapporten beiwohnen. Gleichzeitig hat das k. u. k. Reichskriegsministerium diese Begünstigung auch auf jene wehrpflichtigen Geistlichen, welche vorübergehend dem Mannschaftsstande angehören und bis zu ihrer Ernennung zu Militärgeistlichen in der Reserve zum Erscheinen bei den Controls-Versammlungen verpflichtet sind, ausgedehnt und sämmtliche Ergänzungs-Bezirks-Kommanden diesfalls angewiesen." IV. Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 23. Juli l. I. Nr. 10.366 die nachfolgende Verordnung des H. k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juli l. I. Nr. 9036 anher mitgetheilt: „Im Einvernehmen mit dem k. k. Finanz-Ministerium, dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht und dem k. k. Landcsvertheidigungs-Miuisterium, wird anläßlich einer vorgekommenen Anfrage die Verordnung vom 24. Dezember 1872 Z. 15885, laut welcher die Trauungsscheine der Beurlaubten und Reservemänner des k. k. Heeres und der Kriegsmarine zum Behufe der militärischen Evidenzhaltung nach der Tr. Pst. 117 lit. m. des Gesetzes vom 9. Febr. 1850, der Stempelpflicht nicht unterliegen, dahin ergänzt, daß auch den Geburts- nndTodten-scheinen der Urlauber und Reservemäuner des k. k. Heeres und der Kriegsmarine, dann den Tauf-, Trau- und Tobten-scheinen der Landwehrmänner (Landesschützen) und deren Familien, wenn sie für die militärische Evidenzhaltung ausgestellt werden, im Sinne der Tr. Pst. 117 lit. m. des genannten Gesetzes die Gebührenfreiheit zusteht." Hievon werden die Herren Matrikenführer mit Bezug auf die im kirchlichen Verordnungsblatte I do ä 1873 Absatz VII enthaltene Verordnung zur Darnachachtnng verständiget. V. Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter von Steiermark hat unterm 26. Juli l. I. Nr. 2356/praes die nachstehende Kundmachung anher mitgetheilt: Kundmachung. Durch die am 2. und 14. d. Mts. stattgehabten Hagelschlägc wurde ein großer Theil der Gemeinden der Bezirke Deutschlandsberg, Cilli, Leibnitz, Radkersburg und Pettau auf das Empfindlichste und Nachhaltigste getroffen. Das am 2. d. Mts. stattgefundene Hagelwetter, welches sich zunächst auf die politischen Bezirke Leibnitz und Deutschlandsberg concentrirte, hat in einer großen Anzahl von Gemeinden sämmtliche Feldfrüchtc total vernichtet, die Weingärten sowohl für dieses als für das nächste Jahr ihrer Ernte beraubt und von den Obstbäumen nicht nur alles Obst heruntergeschlagen, sondern auch die Bäume selbst arg beschädigt. Aber auch die Wohn- und Wirtschaftsgebäude haben an der Bedachung in solcher Ausdehnung Schaden gelitten, daß die Wiedereindeckung derselben nur mit einem bei der Armuth der Besitzer kaum erschwinglichen Geld-aufwande stattsinden kann. Der Hagelschlag vom 14. d. Mts. traf eine große Anzahl von Gemeinden derBezirke Cilli, Radkersburg, vor Allem aber viele der beim ersten Hagelschlag zum Theile verschont gebliebenen Gemeinden in Bezirke Leibnitz, sowie einen großen Theil des Kolossergebirges und einige andere Gemeinden im Bezirke Pettau. In der zuletzt genannten Gegend des Unterlandes ist die Weinernte auf Jahre hinaus geschädigt und in Frage gestellt, und sehen viele Weingartenbesitzer besonders aber die Winzer einer unmittelbaren Nothlage entgegen, was umso bedauerlicher ist, als dieselben seit einer Reihe von Jahren in Folge von Frösten und anderen Elementarereignissen nur Mißernten zu verzeichnen haben. Wenn auch die Schadenhöhe in allen vom Hagelschlage getroffenen Theilen Steiermark's noch nicht überall ziffermässig konstatirt werden konnte, so erscheint es schon jetzt als traurige Gewißheit, daß der Schaden ein außerordentlicher und die Existenz zahlreicher Familien im Innersten getroffen, ja geradezu in Frage gestellt ist. Dieses traurige Elementarereigniß läßt es als Pflicht erscheinen, den so hart Betroffenen, von denen sich viele momentan in der drückendsten Nothlage befinden, nach Kräften beizustehen. Ich sehe mich daher veranlaßt, htemit eine Sammlung zur Unterstützung der durch Hagelschlag schwer Beschädigten im ganzen Lande auszuschreibeu. Zugleich weise ich die k. k. Bezirkshauptmänner in Steiermark, sowie die Stadträthe in Graz, Marburg und Cilli an, die eingehenden milden Beiträge an das k. k. steiermärkische Statt-Halterei-Präsidium einzusenden, von welchem dieselben nach Vollendung der Schadenerhebungen unverzüglich ihrer Bestimmung werden zugeführt werden. Um für die so schwer Betroffenen wie möglich ergiebige Sammlnngsbeträge zu erzielen, wird von Ordinariatswegen angeordnet, daß in den Pfarr- (Curatial-) Kirchen am nächsten Sonntage nach Erhalt dieses Erlasses Nachmittag für die Verunglückten ein Opfergang veranstaltet werde, dessen Veranlassung und Zweck beim vormittägigen Gottesdienste dem gläubigen Volke von der Kanzel zu verlautbarcn ist. Der Ertrag des Opferganges ist dann sogleich im Wege des f. b. Dekanalamtes dem f. b. Ordinariate zur Weiterbeförderung einzuschicken. VI. lieber Einschreiten des Priors der Barmherzigen Brüder in Algersdorf um Bewilligung einer freiwilligen Collectur in Steiermark zum Zwecke der Errichtung einer Cretin- und Jdioten-Anstalt in Kainach bei Graz hat dic hochl. k. k. Statthalterci laut Eröffnung dtt. 10. August l. I. Nr. 9711 der gedachten Congregatio» die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben durch bewährte Congregationsmitglieder bei solchen Persönlichkeiten und Körperschaften, von welchen sich eine Unterstützung des gedachten Zweckes erwarten läßt, vorläufig bis Ende 1878 im Kron-lande Steiermark erthcilt. Hievon wird der hochw. Diözesanklerus mit dem in Kenntniß gesetzt, gedachter Sammlung die entsprechende Unterstützung angcdeihen p lassen. VII. Das vom Hochw. f. b. Laibacher Ehrendomherrn, Konsistorialrath und Theologie - Professor Doktor ßeonari) Klofutav herausgegebene Werk: „Svete listne bukve katoliške cerkve“, in welchem die Sonn- und Festtags-Episteln des ganzen Jahres populär, kurz und deutlich von Vers zu Vers erklärt werden, wird dem Hochw. Diözesanklerus bestens ancmpfohlen. — Bestellungen darauf können unmittelbar beim Herrn Verfasser oder durch die hiesige Ordinariatskanzlei gegen Erlag von zwei Gulden pr. Exemplar gemacht werden. VIII. In der Adolf Russell'schcn Buchhandlung in Münster erscheint in 8 Lieferungen (a 50 Pf.) das „Leobuch“ oder „Unseres heiligen Vaters Papst Leo XIII. Leben" von Dr. Anton de Waal, Rector des deutschen Carnposanto zu Roin. Es umfaßt vier reich illustrirte Abtheilungen; als I. Abtheilung: Tod Pius des Großen, Wahl und Thronbesteigung des neuen Papstes Leo XIII. II. Abtheilung: Lebensgeschichte des heiligen Vaters bis zu seiner Erhebung auf den Bischofsstuhl von Perugia. III. Abtheilung: Bischöfliches Leben und Wirken bis zur Losreißung Perugias vom Kirchenstaate. IV. Abtheilung: Von 1860 bis 1878. Auf das gedachte „ Leobuch“ wird der Hochw. Diözesanklerus mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß zum Schlußhefte ein Oeldruckportrait des heiligen Vaters als Prämie gegen Nachzahlung von 1*50 Mark geliefert wird. IX. Diözefan Nachrichten. Dem Herrn Franz Repa, Pfarrer zu St. Jakob in W. B. wurde der Titel eine« fiirstbischöflichen Lavanter geistl. Rathe« verliehen. Die Psarrpfriinde U. L. Fran iu Kirchstiitten wurde dem bisherigen I. Kaplane zu Neukirchcn, Herrn Alois Kob verliehen. Als Provisoren wurden bestellt die Herren: Anton Merčnik ZU St. Acgyden in W. B., Mathias Frece zu St. Margareth bei Römerbad; Gregor Dupelnik zu Rietz und Jakob Pečnik zu Schiltern. Gestorben sind die Herren: Karl Wellebil, Pfarrer zu St. Aegyd in W. B. am 7. Juli; Mathias Zank, Pfarrer zu St. Margareth bei Römerbad am 15. Juli und Adrea« Jug, Pfarrer zu Rietz am 21. Itili l. I. Ausgeschrieben sind die Pfarren: St. Michael in Schiltern bi« zum 28. August; St. Kanzian in Rietz und St. Margareth bei Römerbad bis zum 3. September l. I. K. A. Lavanter Grdinariat zu Waröurg, am 19. August 1878. Archob ijlaxintiUan, Fürstbischof. 3. M. Pajk'S Buchdruckerei in Marburg.