Sitzung fortzusetzen. Wird daun die Sitzung geschlossen, so hat der Finanzausschuß den Nachmittag frei, da Nachmittag keine Plenarsitzung stattfindet. Ich bitte also Herrn von Gntmansthal den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Herrn Abg. Kromer den krain. Grundentlastungsfond betreffend, zu erstatten. Berichterstatter Ritter v. Gutmansthal (liest): „Hoher Landtag! In der 8. Landtagssitzung am 7. Dezember d. I. wurde zu dem von dem Rechenschaftsberichtsausschusse ad §. 4 des Rechenschaftsberichtes gestellten Antrage dahin lautend: „Der Landtag beauftragt den Landesausschuß die weiteren Verhandlungen mit dem k. k. Finanzministerium im Sinne der im §. 4 des Rechenschaftsberichtes dargelegten Grundsätze fortzuführen" — ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Kromer dahin eingebracht: „Der Landesausschuß habe das Ansuchen um jährliche Flüssigstellung einer Subvention von 60.000 fl. für den kraini-schen Grundentlastungsfond unter ziffermäßiger Beleuchtung der für unser Kronland daraus resultirenden Vortheile sogleich zu erneuern", — welcher Abänderungsantrag dem Finanzausschüsse zur Vorberathung zugewiesen wurde. Der Finanzausschuß konnte nach eingehender Prüfung des Gegenstandes der vom Abgeordneten Kromer ausgesprochenen und umständlich motivirten Ansicht nicht beitreten, indem er zwar einerseits das im hohen Grade wünschenswerthe der vom gedachten Abgeordneten beabsichtigten festen Regelung dieser Angelegenheit für alle Zukunft vollkommen anerkannte, cs aber anderseits weder für nothwendig, noch für zweckmäßig erachtet, dem Landesaus-schusse, welchem in dieser Beziehung mehrjährige Erfahrungen zu Gebote stehen, und der auch darin eine bereits erprobt anerkennenswerthe Thätigkeit an den Tag gelegt hat, in der weiteren Behandlung des Gegenstandes durch irgend welche bestimmte Weisungen über die Modalität und den Zeitpunkt der fortzusetzenden Verhandlungen vorzugreifen. In Anbetracht dessen und nachdem der Landesausschuß ohnehin in der Lage ist, von den eingehenden Erörterungen und Motiven des Abgeordneten Kromer Kenntniß zu nehmen und selbe allenfalls bei Fortsetzung der Verhandlungen mit der k. k. Regierung zu benützen, stellt der Finanzausschuß den mit jenem des Rechenschaftsberichtsausschusses übereinstimmenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, die weiteren Verhandlungen mit dem k. k. Finanzministerium zur Regelung des Grundentlastungsfondes im Sinne der im §. 4 des Rechenschaftsberichtes dargelegten Grundsätze fortzuführen". Schloißnigg, in. p. Gutmansthal, in. x. Obmann. Berichterstatter. (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort zu diesem Antrage? (Abg. Kromer meldet sich zum Wort.) Abg. Kromer hat das Wort. Abg. Kromer: Ich bin zwar zu einer entsprechenden Beleuchtung des vorliegenden Antrages heute nicht vorbereitet; allein ich erachte es als meine Pflicht, so viel khnnlich diesen Gegenstand dem hohen Hause bekannt zu geben, eben weil die Beschlußfassung in dieser Frage nur dann richtig erfolgen kau», wenn das hohe Haus auch den bisherigen Vorgang und den derzeitigen Stand der Angelegenheit erfaßt haben wird. Die Genesis war folgende: Zur Ordnung der Geldverhältnisse unseres Grund-entlastungs-Fondes hat der Landesausschuß in seiner an das Präsidium der k. k. Landesregierung gerichteten Note vom 4. April 1865 um Erwirkung einer unverzinslichen Subvention jährlicher 60.000 fl. aus dem Staatsschätze für die Jahre 1866 bis inclus. 1895 angesucht. Hierüber haben Seine Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 12. November 1865 dem krainischen Grundentlastungssonde aus die Dauer der Verlosung jährlich zur Deckung der jeweiligen Abgänge unverzinsliche Staatsvorschüsse gegen dem bewilliget, daß die hierdurch bis zum Jahre 1896 anwachsende Schuldenlast des Fondes, von dieser Zeit an in sechs auf einander folgenden Jahren, und wo möglich gleichen Raten abgetragen werde; — und laut hohen Fiuanzministerial-Erlasses vom 26. November 1865 wurde für das Jahr 1866 ein derlei Vorschuß von 60.000 fl. in den Staatsvoranschlag eingestellt. Weil jedoch der hohe Landtag in den Voranschlag des Grundentlastungsfondes pro 1866 auch für die börsemäßige Einlösung der Grundentlastungs - Obligationen einen Betrag von 136.460 fl. einbezog; so hat das hohe Finanzministerium in seinem nachträglichen Erlasse vom 11. Juni I. I. erklärt, daß obgedachte unverzinslichen Staatsvorschüsse nicht etwa zur Einhaltung des Tilgungsplaues für das Landesdrittel, sondern nur zur Deckung der jeweiligen Abgänge des Grundentlastungsfondes bewilliget worden seien, und daß auch allfällige Fondesüberschüsse vorerst nur zur Abtragung der Passiven, insbesom dere jener an das hohe Aerar verwendet werden müssen Gegen diese Auslegung der Allerhöchsten Entschlief sung hat der Laudesausschuß Einsprache erhoben, uni darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht auf den wesentlichen Inhalt, aus die Beleuchtung und Richtung obgedachter Subventions-Verhandlung, so wie ans dem daratf gefußten Begehren unter den jeweiligen Abgängen nir jene verstanden werden können, für welche zur Äufbrit-gung der durchschnittlichen Annuität des Landesdrittell, nach Abschlag der Zuschläge von den direkten und inii-rekten Steuern noch immer die Deckung ermangelte. Zugleich wurde hervorgehoben, daß eine gegentkei-lige Auslegung der Allerhöchsten Entschließung die Interessen des Landes und der Reichssinanzen gleichmäßig schädigen, weil für diesen Fall der Gesammtvorschuß während der Verlosungs - Periode nicht lediglich auf 1.800.000 fl., sondern über 4,000.000 fl. sich belaufen müßte. Darauf hat jedoch das hohe Finanzministerium mit dem Erlasse vom 10. Oktober l. I. erklärt, daß es der Ansicht unseres Landesausschusses sehr gerne beipflichten würde, wenn mit der Subvention jährlicher 60.000 fl. wirklich ausgelangt werden könnte. Dies sei jedoch nicht der Fall, indem der Grundentlastungsfond mit jährlichen 60.000 fl. nicht auslaugen, sondern vom Jahre 1874 an eine Subvention jährlicher 174.000 fl. benöthigen werde. In diesem Erlasse des Finanzministeriums will unser Landesausschuß wenigstens die Zusicherung, daß dem Landessonde erforderlichen Falles aus den Reichsfinanzen Vorschüsse gegeben werden, in mehr bündiger Form ge- Bericht bež Landesausschusscs betreffs @ub»cntioiicn für die Branika- und Obergurk-Großluppcr Straße. — Antrag des Finanjausschuffcs 007 über Antrag Kromer, betreffend den GrundentlaNungsfond. läufig zugesicherten Summe von 2.000 fl. mit Note vom 14. Juni Z. 5073 ersucht, und es ist vom Landesaus-schusse mit Rückstcht auf das für Heuer fich herausstellende Defizit des Baufondes ein weiterer Betrag von 2.000 fl., somit im Ganzen eine Summe von 4.000 fl. als Subvention für die Teisenberg - Großlupper Straße aus dem Laudesfonde bestimmt worden. Ueber die Maßregeln, welche zur Durchführung einer wirksamen Controle im Verbrauche des Sprengpulvers und in der Abnützung des Schanzzeuges eingeführt find, wurden dem Landesausschuffe die befriedigensten Aufklärungen in der Landesregierungsnote' vom 20. August laufenden Jahres zu Theil. Weiters wurde dem Landesausschusse mit Note vom 21. Oktober lausenden Jahres bekannt gegeben, daß der Bezirkshauptmanu und Bezirksvorsteher in Laibach Johann Pajk über sein wiederholtes Anlangen von der Leitung des Obergurk-Leitscher Straßenbaues enthoben, und daß diese Leitung nach nunmehr definitiver Besetzung des Bezirksvorsteherspostens in Sittich dem Bezirksvorsteher Alexander Grafen von Auersperg übertragen worden ist. In dem Berichte des k. k. Bezirksamtes Sittich vom 7. November laufenden Jahres Z. 1789 wird schließlich mitgetheilt, daß der Bau bei der jetzt günstigen Jahreszeit fortgesetzt wird und daß die Erdarbeiten in der zweiten Baustrecke noch im Laufe dieses Herbstes beendet werden dürften. Einige nothwendigen Nacharbeiten in der ersten Baustrecke werden bis 20. November durchgeführt sein. Ueber die letzte in Angriff zu nehmende Straßenstrecke find die Pläne und Kostenüberschläge erst vor kurzem eingelaugt und dieselben von der k. k. Landesregierung mit Note vom 17. Dezember laufenden Jahres Z. 11547 an den Laudesausschuß mit dem Ersuchen um Er-virkugg einer weiteren ausgiebigen Beihilfe aus dem laudesfonde geleitet worden. In diesem Projekte wird Sc Trace von der Anhöhe bei Leitsch, nächst Pleßevica, lit? zur Einmündung in die Straße bei Groß-Mlaöen cls die kürzeste und entsprechendste bezeichnet. Die Länge dieser dritten Baustrecke würde 2687 Käfter betragen. Die Kosten der Erdbewegung und Panirung, ferner der Pflasterung, Beschotterung und de Straßengeländer werden ans 7947 fl. 68 kr. veranlagt , demnach käme die Herstellung einer Cnrrent-flifter auf 2 fl. 95.7 kr. ö. W. zu stehen. Weiter stellt es fich heraus, daß die Geldmittel, weche zum Baue dieser Straße für das Jahr 1866 zu Gvote standen, nicht einmal für die Vollendung des Ba-.es in den ersten zwei Baustrecken zureichen werden, und daß abgesehen von dem Bedeckungsausfalle bei den erst« zwei Baustrccken, der ganze Aufwand für die dritte Baürecke neu beschafft werden muß. 'Aus den Bezirkskasse der in die Concurrenz bezogenen Bezirke kann dies ohiieUeberlastung der Contribuenten nicht geschehen. Da der Ausbau der Straße dringlich ist und nicht wohl ruf zwei oder drei Jahre vertheilt werden kann, so ist schn derzeit für eine weitere ausgiebige Subvention aus dm Laudesfonde Vorsorge zu treffen. ,ndem der Landesausschuß diese Sachlage nebst den vo ihm für die beiden besagten Straßen bereits bewilligte Subventionen dem hohen Hause zur Kenntniß bringt, kellt er den Antrag: „ nr _ , Her hohe Landtag wolle für den Ausbau der Obergur; Großlupper Straße eine weitere Subvention aus bemkandesfonde bewilligen und den Landesausschuß zu deren efiniliven Feststellung bis zu einem vom Fi- nanzausschüsse zu bestimmenden Marimalbetrage ermächtigen". (Nach der Verlesuiig.) Präsident: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? Berichterstatter Dcschmann: Ich bitte, ich würde eventuell einen Dringlichkeitsantrag stellen, daß nämlich für den Fall, als morgen die letzte Sitzung wäre, der Finanzausschuß ermächtiget werde, mit Umgehung der gewöhnlichen Förmlichkeiten über diese Vorlage sogleich Bericht zu erstatten. Präsident: Ueber die letzte Sitzung kann ich mich noch nicht aussprechen. (Abg. Deschmann: ich habe ihn nur „eventuell" gestellt.) Jedesfalls bringe ich diesen Dringlichkeits-antrag zur Berathung. Womit begründen Herr Abgeordneter diesen Dringlichkeitsantrag? Berichterstatter Deschmann: Weil es sonst unmöglich wäre, die geschäftsorv-nungsmäßige Behandlung dieses Gegenstandes im hohen Hause zu veranlassen. Präsident: Aber auch wenn die letzte Sitzung erst nächsten Freitag stattfinden sollte, so ist doch die Dringlichkeit des Antrages angezeigt, damit wir den Finanzausschuß veranlassen, während der Feiertage zu arbeiten. Wird dieser Dringlichkeitsantrag unterstützt ? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche diesen Dringlichkeitsantrag annehmen, fitzen zu bleiben. (Es erhebt fich Niemand.) Die Dringlichkeit des Antrages ist angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung selbst und ich bitte jene Herren, welche den Ausschnßantrag genehmigen, fitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist genehmigt, und wird dem Finanzausschüsse dem gefaßten Beschlusse gemäß, als Dringlichkeitsantrag zur Berichterstattung zugewiesen. Wir kommen nun zum Berichte des Finanzausschusses über den Antrag des Abg. Kromer, betreffend den Grundeutlastungsfond (Rufe: Schluß! Schluß!). Ich vernehme einzelne Rufe nach Schluß. (Gegenrufe: Nein! Nein!) Abg. Kromer: Es soll gegenwärtig noch der Finanzausschuß zusammen treten, der vielleicht eine längere Berathung pflegen dürfte, daher ich Schluß der Sitzung beantrage. — Auch dürfte der nun vorliegende Gegenstand eine längere Debatte erheischen. (Rufe: Gar keine!) Präsident: Ich bitte, meine Herren, wir müssen mit der Zeit geizen; wir haben außer diesem Gegenstände noch einen Bericht des Ausschusses über die beiden Anträge des Dr. Toman und einen Antrag über eine Petition. Es wird von dem größeren Theile der Mitglieder gewünscht die 3* 226 Bericht des LandcSausschusscs betreffs Subventionen für die Branitza- und Obcrgurk-Großluppcr Straße. Lieferung des zum Straßenbaue nöthigen Schanzzeuges um den eigenen Gcstehungs - Preis; ferner von den Gemeinden des Bezirkes Teisenberg ein in drei Jahren zu zahlender Beitrag von 3.000 fl., welchen der Fürst Carl Auersperg sogleich vorzustrecken erklärt hat, zugesichert worden. Der Landesausschuß glaubte auf Grundlage des gefaßten Landtagsbeschlusses zur Förderung der möglichst baldigen Inangriffnahme dieses Baues in der an die hiesige k. k. Landesregierung ergangenen Note vom 5. Febr. k. I. Z. 3546 de 1865 vorläufig sich für eine Subvention von 2.000 fl. erklären zu sollen. Hierüber hat die k. k. Landesregierung wegen Mangels eines die ganze Straßenstrecke umfassenden Projectes die theilweise Ausführung der Straße in drei Abtheilungen von ziemlich gleicher Länge beschlossen, und es ist die erste Strecke von Obergurk bis zur Höhe des Obergurker Berges nach einem vom Gewerksdirektor Dobner entworfenen Plane im Frühjahre sogleich in Angriff genommen worden, um einerseits die günstige Bauzeit nicht unbenützt verstreichen zu lassen, und anderseits den durch den Nothstand hart bedrängten Bewohnern jener Gegend einigen Erwerb zu sichern. Mit der Leitung der Ausführung sind gemeinschaftlich Gewerksdireklor Dobner und Bezirkshauptmann Pajk betraut worden. Zur Sicherung des weiteren Baufondes sind von der k. k. Landesregierung auch die an dieser neuen Stras-senverbindung im hohen Grade interessirten Bezirke Rudolfswerth, Tschernembl und Mottling in die Concurrenz gezogen worden, und es ist in jedem dieser drei Bezirke pro 1866 eine Steuerumlage von je Einem Kreuzer per Gulden der direkten Steuern mit dem Vorbehalte verfügt worden, nach Maßgabe des Bedarfes in den Bezirkskassavoranschlägen eine weitere ähnliche Vorsorge zu diesem Zwecke zu treffen. Diese Stcuerumlage einschließlich der ebenfalls in den Bezirkskassavoranschlägen vorgesehenen Concurrenzbei-trägc der Bezirke Umgebung Laibachs und Sittich ließen ein schon im Jahre 1866 disponibles Ergebniß von 2000 fl. erwarten, so daß die für das laufende Jahr verfügbare Bedeckung auf die runde Summe von 8000 fl. veranschlagt werden konnte. Weiter hat die k. k. Landesregierung verfügt, daß zur Bestreitung der Bauauslagen vorerst die Beiträge des Fürsten Carl Auersperg und der Gemeinden des Bezirkes Teisenberg in Anspruch genommen werden sollen, und daß erst nach Erschöpfung jener Beiträge die Flüssigmachung der aus dem Landesfondc zugesicherten Subvention nach dem jeweiligen Bedarfe angesucht werden solle, so wie, daß seiner Zeit sämmtliche Baurechnungen dem Landesausschnsse mitzutheilen sein werden. Nach dem vorgelegten Kostenüberschlage der ersten Straßenstrecke in der Länge von 2227 V» Klaftern ist der Gestehungsbetrag einer Currentklafter bei der normalmäs-sigen Straßenbreite von 2% Klaftern auf 1 fl. 67 kr. ausgewiesen worden, und die wirkliche Hintangabe um den Betrag von 1 fl. 40 kr. pr. Currentklafter erfolgt, wornach sich die Herstellungskosten der ersten Baustrecke auf 3118 fl. 50 kr. zu belaufen hatten. Während der Ausführung dieser Baustrecke wurde vom Gewerksdirektor Dobner der weitere Plan für die zweite Straßenstrecke von der Höhe deö Obergurker Berges bis zum Uebergangspunkte beim Bilde gegen Ple-öevica in der Länge von 2747 Klaftern der Landesregierung zur Baubewilligung vorgelegt. Die Kosten der Erdbewegung, Planirnng, Pflasterung und Beschotterung wurden auf dieser Strecke mit 5926 fl. 87 kr. veranschlagt, wornach eine Klafter Stras-senlänge bei einer Breite von 21/» Klaftern aus 2 fl. 15? kr. zu stehen käme. Die Bewilligung zum Baue dieser Strecke wurde jedoch nur unter der Bedingung ertheilt, daß die Currentklafter um den nämlichen Betrag, wie bei der ersten Strecke, nämlich um 1 fl. 40 kr. hintangegeben würde, und es ist auch die weitere Führung des Baues um diesen Gestehungspreis übernommen tvorden. Zur Würdigung der hierbei stattgehabten möglichsten Schonung des Baufondes ist zu berücksichtigen, daß sich jener Bau durchgehends im Felsterrain bewegt, und daß nach den Preisanalysen der k. k. technischen Behörden die Aushebung einer Kubikklafter felsigen Bodens, wenn sie mit Steinsprengnng verbunden ist, auf 7 fl. 77 kr., bei V3 festem und % Felsterrain auf 6 fl. 45 kr., für den Fall endlich, als keine Steinsprengung nothwendig ist, auf 4 fl. 63 kr. bewerthet wird. Als Aufwand für die beiden ersten Straßenstrecken' ergab sich demnach ein Betrag von 6764 fl. 30 kr. bet einer Straßenlänge von 4974V2 Currentklaftern. In dieser Summe sind jedoch nicht enthalten: a) die Kosten des Sprengpulvers im approximativen Betrage von 1500 fl.; b) die Kosten des Schanzzeuges, dessen Beischaffnng die Gewerkschaft Hof um den eigenen Gestehungspreis übernommen hatte, im beiläufigen Betrage von 1500 fl. c. Die Kosten der Grundablösung, welche bis jetzt nicht erhoben werden konnten, und in der bisherigen Strecke die Waldboden und Hulweiden durchzieht, kaum eine erhebliche Ziffer rcpräsentiren dürften. Die Kosten für die ganze Straße wurden in einer Gesammtlänge von 8000—9000 Klaftern nach einem beiläufigen Voranschläge auf 14000 bis 15000 fl. prälimi-nirt; worin jedoch die Kosten des Sprengpulvers, der nöthigen Geländer und des Schanzzeuges im beiläufigen Betrage von 3000 fl. nicht einbegriffen sind. Zur Deckung des noch in diesem Jahre zur Ausführung gelangenden Baues standen, wie bereits oben angeführt wurde, beiläufig 8000 fl. in Aussicht. Jedoch ist die Einzahlung der daselbst einbezogenen 2000 fl., welche durch die Concurrenz der Bezirke Ruvolfswerth, Tschernembl und Möttling aufzubringen sind, da sie als Steuerzuschläge zu den Bezirkskasseumlagen eingehoben werden, erst mit dem Schluffe des Jahres zu gewärtigen und dürfte bei den Nachwchen des Nothstandes in Unter-krain kaum vollständig zu realistren sein. Mit Sicherheit konnte demnach, für dieses Jahr kaum auf eine Bedeckung von 7000 fl. gerechnet werden, welchen gegenüber zur Äusbezahlung zu gelangen hatten: a. die Durchbruchs-, Planirungs- und Beschotterungskosten der beiden ersten Strecken mit....................... 6.764 fl. 30 kr. b. des Sprengpulvers mit ... . 1.500 „ — „ c. des Schanzzeuges mit .... 1.500 „ — „ Summa . . 9.764 fl. 30 kr. welcher Betrag, in der Voraussicht, daß sich die Gewerkschaft Hof mit einer Detailzahlung für die Beistel-luug des Schanzzeuges zufrieden stellen werde, sich auf circa 9 000 fl. herabmindert. Da nach dieser Darstellung zu besorgen war, daß ohne weitere Aushilfe der Straßenbau ins Stocken gerathen würde, so hat die Landesregierung den Landesausschuß um definitive Bekanntgebung der auS dem Lan-desfonde zu gewärtigenden Subvention, außer der vor- 93crtd)t des Straßcncomite's über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Straßenconcurrcnzgebiete. — Debatte des ^.andeöausschusses betreffs Subventionen für die Branitza- und Obergurk-Großlupper Straße. hierüber. — Bericht 225 Präsident: Wünscht Jemand zu §. 5 das Wort? Abg. Kroiner: Ich möchte bemerken, daß weder in dem Gesetze über die Erhaltung der Concurrenzstraßen, noch in dem vorliegenden Gesetze für Berufungen gegen die Verfügungen der betreffenden Straßencomitö's irgend eine Frist bestimmt worden ist. Ich glaube daher, es würde der Klarheit des Gesetzes zusagen, wenn man im vorliegenden §. 5 eine bestimmte Frist zur Berufung gegen alle derlei Verfügungen feststellen würde, und ich beantrage die Frist von 14 Tagen. Präsident: Und wo wollen Sie die Verfügung bezüglich der 14 Tage hingestellt haben? (Dr. Suppan: am Schluffe!) Abg. Kromer: Dem §. 5 soll sich der folgende Satz anschließen: „Berufungen gegen dessen Verfügungen sind in der Präklusivfrist von 14 Tagen dem Landesausschusfe vorzulegen". Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist hinlänglich unterstützt. Abg. Kromer: Zur mehreren Begründung des vorliegenden Antrages möchte ich nur noch bemerken, daß es nothwendig ist, eine Berufungsfrist fest zu stellen, damit die bekheilig-ten Gemeinden und die einzelnen Gemeindeinsassen sich darnach halten können, und saß anderseits Die Berufungsfrist nicht zu weit ausgedehnt werden soll, weil Straßcn-bauten ihrer Natur nach eine längere Verzögerung nicht gestatten. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Deschmami: Ich stimme dieser Bestimmung einer solchen Präclu-stvfrist vollkommen bei. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, es kommt nun §. 5 zur Abstimmung, ich werde in 2 Theilen abstimmen lassen, der erste Theil lautet: „die gemeindewcise und individuelle Zutheilung der einzelnen Straßen in jedem Concurrenz-gebiete steht dem Slraßencomits zu". Der zweite Theil ist der Antrag des Abg. Kromer und er lautet: „Berufungen gegen dessen Verfügungen sind in der Präclustvfrist von 14 Tagen dem Landesaus-schussc vorzulegen". (Präsident bringt diese beiden Anträge zur Abstimmung und werden dieselben angenommen, worauf über Antrag des Präsidenten sogleich das ganze Gesetz in dritter Lesung angenommen wird. Es kommt nun der „Bericht des Landesausschusscs über die von ihm zu Folge Landtagsbeschlusses vom 15. Jänner 1866 bewilligten Subventionen für die Branitza und Obergurk-Großlupper Straße, nebst Antrag für eine wei- XIV. Sitzung. terc Subvention der letzteren". Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmaim (liest): „Hoher Landtag! In der 16. Sitzung der letzten Session ist vom hohen Landtage der Betrag von 10.000 fl. für Straßenbausubventionen nachträglich in das Präliminare des Lan-desfondes pro 1866 eingestellt worden. Hiervon sind vom hohen Landtage den Gemeinden des Bezirkes Senosetsch 1000 fl. als Beitrag für die in diesem Jahre zur Auszahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten der Rekathaler Straße bewilliget worden, während der weitere Rest von 9000 fl. zunächst für folgende möglichst bald in Angriff zu nehmende Straßenstrecken in Anwendung zu kommen hatte. 1. Für die Strecke der Rudolfswerth - Gurkfelder Straße von Merüeöendorf durch den Krakauer Wald nach Großdorf. 2. Für die Fortsetzung der Seisenberger Straße gegen Leitsch, Schalna nach Großlupp. 3. Für die neue Straße im Wippacher Bezirke über Manöe durch das Branitza Thal bis an die küstenländische Grenze. Dem LandeSausschusse ist die entsprechende Verwendung deS noch verfügbaren Restes von 9000 fl. übertragen worden; nach dem gleichzeitig gefaßten Beschlusse liegt ihm auch ob, die Nothwendigkeit einer jeden bewilligten Subvention dem hohen Landtage speziell nachzuweisen. Da über die projektirte Straßenbaute durch den Krakauer Wald eine abgesonderte Vorlage mit dem Ansuchen um Bewilligung einer erhöhten Subvention erfolgt ist, so beschränkt sich der nachfolgende Bericht auf die für die beiden letzteren Straßen bewilligten Subventionen. Zu dem Baue der Branitza-Straße könnte, wie dies schon int Rechenschaftsberichte S. 7 angedeutet ist, wegen den nothwendigen Vorerhebungen über die Grundablösungen des meist aus Weingärten bestehenden Terrains die Ausstellung der neuen Trace erst nach Beendigung der Weinlese vorgenommen werden; der Landesausschuß glaubte jedoch im Sinne des am 15. Jänner 1. I. gefaßten Beschlusses zu handeln, wenn er schon vorläufig sich für die Uebernahme der Meisterschaften und Materialien für Kunstbauten, welche in dem mit Plänen und Kostenüberschlägen belegten Präliminare auf 3291 fl. 58 kr. veranschlagt sind, ans Rechnung des Landesfondes erklärte, indem jene Kosten sich meist ans den Bau von Brücken beziehen, und hicmit int Sinne des §. 10 des Straßen-gesetzes vom 14. April 1866 eine Subvention aus Landesmitteln rechtfertigen, welcher gegenüber die nicht unbedeutenden Erpropriationskosten des Weingartenterrains und der Naturalrobot den Gemeinden des Bezirkes Wip-pach obliegen werden. Mit dem Bane dieser Straße wurde int November begonnen und es ist zu gewärtigen, daß diese wichtige Verbindungsstraße Krains mit dem Küstenlande int nächsten Jahre ihrer Vollendung zugeführt werde. Der Bau der Obergurk-Großlupper Straße ist in beiläufig 2/s Länge der projectirten Trace zur Ausführung gekommen, der Landesausschuß erlaubt sich wegen der wünschenswerthen baldigsten Herstellnng dieser für einen großen Theil Unterkrains höchst wichtigen Straßenanlage eine weitere Subvention für den Ausbau der letzten Strecke in Antrag zu bringen. Bekanntlich sind für den Bau dieser Straße vom Fürsten Carl Auersperg ein Beitrag von 1.000 fl. nebst Präsident: Wir haben nun den Gesetzentwurf zu berathen. Ich eröffne die Generaldebatte. (Niemand meldet sich.) Wir schreiten daher zur Spezialberathung. Wünscht Jemand das Wort zu §. 1? Abg. Kromer: Mir kommt vor, daß im zweiten Alinea dieses Paragraphen ein Modus für die Zusammenlegung mehrerer Concurrenzgebiete festgestellt worden ist, der sich fast nie realisiren ließe. Denn, wenn wir die Sache praktisch prüfen, so wird sehr selten, ich glaube nie der Fall eintreten, daß alle Gemeinden zweier Concurrenzgebiete ohne Ausnahme für die Zusammenlegung stimmen werden. Ich erachte dieses auch nicht nothwendig; denn, wenn einmal die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Gemeinden beider Concurrenzgebiete die Vortheile der Zusammenlegung einsieht, dann soll auf die Opposition einzelner Gemeinden wohl nicht mehr gesehen werden. Ich würde daher die zweite Alinea in einer etwas andern Fassung proponiren, und glaube sie sollte so lauten: „Die Zusammenlegung zweier oder mehrerer dieser Concurrenzgebiete kann über vorläufige Einvernehmung sämmtlicher hierbei betheiligten Gemeinden und gegen Zustimmung ihrer überwiegenden Mehrzahl vom Landes-ausschusse bewilligt werden". (Üeberreicht den Antrag.) Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Berichterstatter Deschmann: Herr Präsident, ich glaube im Namen des betreffenden Ausschusses zu dieser Abänderung die Zustimmung geben zu können. Präsident: Es liegt daher nur ein Antrag, nämlich der des betreffenden Ausschusses vor, weil sich der Berichterstatter des betreffenden Ausschusses mit dem Antragsteller geeini-aet hat. Ich bringe daher, wenn kein gegentheiliger Antrag gestellt wird, den gegen §. l, obgleich er aus mehreren Theilen besteht, zur Abstimmung, und zwar in der nun geänderten Form (liest denselben). Jene Herren, welche mit dem §. 1 in der gegenwärtigen Fassung einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) §. 1 ist genehmiget. Wünscht Jemand zu §. 2 das Wort? Abg. Kromer: Auch hier erlaube ich mir eine Bemerkung: Die Stylisirung dieses Paragraphen scheint mir nicht glücklich gewählt: Es heißt hier unter Anderem: „Welche die Gemeinden eines Concurrenzgebietes im Vergleiche zu den Gemeinden benachbarter Concurrenzgebiete, von denen die bezügliche Straße im hohen Maße benützt wird un-verhältnißmäßig belasten". Allein die Gemeinden des benachbarten Concurrenzgebietes sollen nicht in die Mit-concurrenz einbezogen werden, und so lange sie nicht ein-bezogen sind, können sie ja damit auch nicht belastet sein. Ich glaube daher, daß in dieser Stylisirung jedesfalls ein Widerspruch besteht, und würde beantragen, daß zu einer bessern Stylisirung des §. 2 eine kurze Unterbrechung der Sitzung stattfinden möge. Präsidcut: Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, unterbreche ich die Sitzung für die Dauer der Discussion und bemerke dem Herrn Berichterstatter, daß er auch vorgelesen hat: „in höherem Grade", während es in meiner Vorlage heißt: „in hohem Maße". Ich bitte auch darauf Rücksicht zu nehmen. Ich unterbreche die Sitzung (die Sitzung wird mit 12 Uhr 15 Min. unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 25 Min.) Die Sitzung ist eröffnet und ich bitte den Herrn Berichterstatter Deschmann das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Deschmann: Das (Somite beantragt folgende Stylisirung des 8. 2 (liest): „Zu neuen Straßenanlagen oder kostspieligen Straßenanlegungen, deren Herstellung die Gemeinden eines Concurrenzgebietes zu empfindlich belastet, können auch die Gemeinden benachbarter Concurrengebiete, denen die bezügliche Straße einen überwiegenden Vortheil bietet, in die Mitconcurrenz einbezogen werden. Die Entscheidung hierüber steht dem Landesausschusse zu". (Da Niemand zu diesem Antrage sich meldet, so bringt der Präsident denselben zur Abstimmung und wird derselbe angenommen.) Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter, haben noch eine Abänderung in Vorschlag gebracht. Berichterstatter Deschmann: Nämlich, daß im ersten Paragraphe, über den wir schon beschlossen haben, anstatt „gegen Zustimmung": „mit Zustimmung" gesetzt werde. Präsident: Ich bitte also alinea 2 des S- 1 in der neuen Fassung nochmals zu lesen. Abg. Kromer (liest): „Die Zusammenlegung zweier oder mehrerer dieser Concurrenzgebiete kann über vorläufige Einvernehmung sämmtlicher hierbei betheiliglen Gemeinden und mit Zustimmung ihrer überwiegenden Mehrzahl vom Landesausschusse bewilliget werden". Präsident: Mit Bewilligung des hohen Landtages, obwohl über diesen Paragraph bereits beschlossen wurde, möchte ich den Gegenstand, nachdem die Aenderung stylistisch wichtig ist, nochmals zur Berathung bringen. Es entfällt die Unterstützung, da der Antrag im Namen des Ausschusses gestellt wurde. (Präsident bringt, da Niemand sich zum Worte meldet, 8- 1, alin. 2 in der gegenwärtigen Fassung zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen.) (Präsident bringt hierauf die §§• 3 und 4, da Niemand sich bei denselben zum Worte meldet, zur Abstimmung und werden dieselben gleichfalls angenommen.) 223 Bericht des Straßrncomit-'s über den Gesetzentwurf noch nicht bic Anschauung über bte Gemeinsamkeit ber Interessen in diesem Umfange sich consolidirt hat. Die Bilbnng ber Concurrenzgebiete nach bem Umfange ber jetzigen politischen Bezirke scheint daher die einzige derzeit ausführbare zweckentsprechende Modalität zu sein, indem die Bildung der Rayone nach Gemeinden eine zu große Zersplitterung herbeiführen, und die Feststellung der Cvncurrenzen nach den einzelnen Straßen — obwohl sic für einzelne Straßenzüge sehr entsprechend wäre — im großen Ganzen kaum zu beseitigende Schwierigkeiten und Complicationen der mannigfaltigsten Art zur Folge hätte. — Doch soll die bezirksweise Bildung der Concurrcnzge-biete jenen Aenderungen, die sich in Folge der neuen politischen Eintheilung des Landes als wünschenswerth herausstellen werden, keinerlei Schwierigkeiten in den Weg legen, daher denn auch in einem Zusatze zu §. 1 des vorgelegenen Gesetzentwurfes die weiteren Zusammenlegungen der Cvncurrenzen in Analogie mit den Zusammen-legnngen der Gemeinden der freieste Spielraum gewahrt werden soll. Die im §. 2 normirte ausnahmsweise Beizichung eines oder mehrerer an einer Straße interessirter Bezirke in eine gemeinschaftliche Concurrenz zu den Barauslagen für Straßenauslagen in fremden Concurrenzgebieten glaubte man nur auf den Fall neuer Straßenanlagen oder kostspieliger Umlegungen beschränken zu sollen, indem ohnehin die BarauSlagen für die gewöhnlichen alljährlich sich ergebenden Kunstbauten in der Bezirksumlage ihre genügende Deckung finden werden, oder in besonders bcrück-sichtignngswürdigen Fällen eine Unterstützung aus dem Landesfonde zu gewärtigen haben, während durch die Herbeiziehung fremder Bezirke zu allen BarauSlagen nur zu leicht eine der guten Instandhaltung der Straße abträgliche Eifersucht zwischen den verschiedenen Bezirken genährt, und das Pflichtgefühl der Gemeinden jedes Bezirkes in erster Linie für die Erhaltung der Straßen ihres Concnrrenzgebietes zu sorgen abgeschwächt werden könnten. §. 3 wurde nicht beanständet. Bei §. 4 wurde in Anregung gebracht, ob es nicht entsprechend wäre, jene Straßenstrecken, welche einzelne Ortschaften durchziehen, den Concurrenzpflichtigen dieser Ortschaft zur Erhaltung zuzuweisen, ohne daß diese ihre Leistung bei der allgemeinen Concurrenzpflichl in Abrechnung gebracht würde. Da jedoch §. 11 des Straßen-gcsetzcs vom 14. April 1864 die erhöhete Concurrenzver-pflichtnng für einzelne Ortschaften uormirt, und da die weitere Bertheilung der Naturalleistungen bei Einführung jener.Ercindirungen mit den größten Schwierigkeiten verbunden wäre, so wurde von diesem Anirage Umgang genommen. Auch zog man in Erwägung, ob es nicht entsprechend wäre, alö Norm anszusprechen, daß die Naturalleistung an jeder Straße im Gelde abgeschätzt, und die Bertheilung auf die einzelnen Gemeinden nach einem je nach dem größeren oder geringeren Vortheile, den eine Straße den einzelnen Gemeinden mit Rücksicht auf ihre Lage bietet, festzustellenden Prozentenansatze durchgeführt werbe. Diese Art der Bertheilung wäre ein Durch-sührungsmodus, dessen sich die einzelnen Straßcncomite's sicherlich in den meisten Fällen bedienen werden, doch dürfte bei der Mannigfaltigkeit der hie und da obwaltenden Verhältnisse die Anwendung eines nach Abstufungen festzusetzenden Prozentenansatzes bei einzelnen Gemeinden Ausnahmen erleiden, daher den Counts's keine weiteren , betreffend die Bildung der Strgßeneoncurrenzgebiete. Schranken gezogen werden sollen, außer jenen, welche die Anforderungen der Billigkeit und der möglichsten Ausgleichung in den Naturalleistungen erheischen. Auf Grund dieser Erwägungen wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle dem sub •/. angeschlossenen Gesetzentwürfe seine Zustimmung ertheilen". Derbitsch in. p. Deschmann in. p. Obmann. Berichterstatter. Gesetz, wirksam für das Herzogthum Krain. Ueber Antrag und mit Zustimmung des Landtages Meines Herzogrhums Krain finde Ich im Nachhange zu dem Straßengesetze vom 14. April 1864 anzuordnen, wie folgt: §. 1. Jeder der gegenwärtig bestehenden politischen Bezirke des Landes bildet für die innerhalb feiner Grenzen befindlichen Concurrenzstraßen ein Concurrenzgebiet. Die Zusammenlegung zweier oder mehrerer dieser Concurrenzgebiete kann nach vorhergegangenem Einverständnisse sämmtlicher hierbei betheiligtcr Gemeinden vom Landesausschussc bewilliget werden. Einzelne Gemeinden, welche in Folge der neuen politischen Eintheilung des Landes ans dem bisherigen Bczirksverbande treten, sind in die Straßenconcurrenz des Bezirkes, dem sie zufallen, einzureihen. §. 2. Bei neuen Straßenanlagen oder kostspieligen Stras-senumlcgungen, welche die Gemeinden eines Concurrenz-gcbietes im Vergleiche zu den Gemeinden benachbarter Concurrenzgebiete, von denen Die bezügliche Straße im hohen Maße benützt wird, unverhältnißmäßig belasten, können auch letztere in die Mitconcurrenz einbezogen werden. Die Entscheidung hierüber steht dem Landesausschusse zu. §. 3. Die Barauslagen für die Concurrenzstraßen sind auf sämmtliche Gemeinden des Concurrenzbezirkes nach Maßgabe ihrer Gesammtvorschreibung an direkten Steuern zu vertheilen. Diese Bezirksumlage ist durch dieselben Organe und Mittel, wie die Steuern selbst einzuhebeu. §. 4. Die gemeinde- und ortschaftöweise Bertheilung der Naturalleistungen hat mit thunlichster Berücksichtigung der bei den Bezirksstraßen bestandenen Uebung, der Eigen-thünilichkeit des Straßenzuges, seiner größeren oder geringeren Abnützung, der Schwierigkeit der Schottergewinnung, der Entfernung der einzelnen Gemeinden und Ortschaften von der Straße zu geschehen. Bei der individuellen Bertheilung ist dem einzelnen Concurrenten die möglichste Erleichterung durch Zuweisung einer zusammenhängenden Strecke mit Rücksicht auf seinen Gesammtbesitzstand zu verschaffen. §. 5. Die gemeindeweise und individuelle Zutheilung der einzelnen Straßen in jedem Concurrenzgebiete steht dem Straßencomits zu. Berufungen gegen dessen Verfügungen gehen an den Landesausschuß". 000 Bericht des Finanzausschusses über die aus dem Landesfonde dem Bezirke Ratschach zur Erhaltung.der Neuringerstraße zu bet £££ Subvention. — Bericht des Straßencomite's über den Gesetzentwurf, die Bildung der Concurrenzgcbiete betresscnd. bcwilligcndcn sprünglich der Fall war, in Anspruch genommen, daher denn auch ihre Abnützung mit der vom Bezirke Ratschach beigestellten Beschotterung nicht gleichen Schritt hält. Außerdem wurden die Naturalleistungen dieses gebirgigen Bezirkes in keinem bedeutenden Maße in Anspruch genommen , da jene Straße an der Bezirksgrenze liegt, und die coneurrenzpflichtigen Ortschaften sehr weit davoii^ entfernt sind, daher auch die Verwahrlosung dieser Straße schon seit einer Reihe von Jahren datirt. Die gelieferten Kostenüberschläge und Pläne beziehen sich theils ans Erweiterungen, welche meist mittelst Felssprengungen zu vollführen sein werden, auf die durch das dort gewonnene Material zu bewerkstelligenden Stras-senerhöhungen, und auf die nach dem technischen Befunde unumgänglich nothwendige und demnächst in Angriff zu nehmende Fundiruug einer Straßenstrecke in der Länge von 1970 Klaftern. Für letztere werden die Meisterschaften und Materialien auf 1667 fl. 93 kr., die Hand-und Zugrobot auf 2134 fl. 17 kr. veranschlagt, außerdem mehrere Wasserabzngsgräben erforderlich sein, deren Herstellung approximativ auf 800 fl. sich belaufen dürfte. Da diese 'Straße schattenseits angelegt ist, und eine tiefe Waldschlucht durchzieht, so scheint nach dem Urtheile der Ortskundigen die Herstellung von Wasserabzugsgräben und Wasserdurchlässen, welche jetzt größtentheils fehlen, als das dringendste in Angriff zu nehmende Erforderniß. Hiermit soll die Nothwendigkeit der Fundiruug der Straße an nassen lehmigen Stellen keineswegs abgesprochen werden, doch glaubt der Ausschuß diese Arbeiten nicht in die Kategorie der Kunstbauten stellen zu sollen, sie wären vielmehr im Wege der Naturalleistungen auszubringen, da auch bei den bisherigen Bezirksstraßen vielfältige Aufdämmungen, Straßenerhöhungen und Fnndi-rungen durch Naturalleistungen stattgefunden haben, ohne hiefür die Bezirkskasse in Anspruch zu nehmen. Es wird demnach Aufgabe des mit der Verwaltung dieser Straße betrauten Organes sein, außer einer ausgiebigen Beschotterung, Wölbung und Erweiterung der Straße auch für die Herstellung geeigneter WasserabzugSgrä-ben Sorge zu tragen und zur Bildung des nöthigen Bau-fondes für die Barauslagen an dieser seit Jahren stark vernachlässigten Straße auch die an deren guter Couser-virnng im hohen Grade iutereffirte Industrie im geeigneten Wege zu ausgiebigeren Beiträgen zu vermögen. Endlich wird vor der Ausmündung dieser Straße in die Muu-kendorfer Straße eine Umlegung in der kürzesten Linie an betn rechten Neuringufer stattzufinden haben, wobei einige geringen Kosten für Grundablösnng anerlaufen dürften. Als Ansporn für die zu diesem Zwecke anzuregende Thätigkeit der dortigen Bezirköeoneurrenz scheint eine Subvention ans dem Landesfonde im Betrage von 500 fl. angezeigt zu sein. Nach diesen Andeutungen beantragt demnach der Finanzausschuß: Es werde dem Bezirke Ratschach für die Barauslagen bei der Neuringstraße ein Pauschalbetrag von 500 fl. auö dem Landesfonde mit dem Bedeuten bewilliget, daß die entsprechende Beschotterung und Wölbung der Straße, so wie die Herstellung der nöthigen Wasserabzngsgräben und Abflußkanäle ehethnnlichst ausgeführt, für die Her-beiziehung der diese Straße vorzugsweise benützenden Industrie zu freiwilligen Beiträgen bei den Barauslagen Sorge getragen und eine entsprechendere Ausinündung der Straße in die Munkendorfer Straße mit thunlichster Ein- haltung der geraden Linie am rechten Neuringnfer bewerkstelliget werde". Schloißnigg m. p. Deschmann m. p. Obmann. Berichterstatter. Präsident: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich habe nur dem hohen Hause bekannt zu geben, daß der Herr Abgeordnete Ritter von Gutmansthal gestern für diese Straße einen Betrag von 300 fl. zugesichert hat. (Bravo! Bravo!) Präsident: Wenn Niemand der Herren das Wort wünscht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Finanzausschusses einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des Straßen-Comitss über den Gesetzentwurf die Bildung der Coucurrenzge-biete betreffend. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dcschmann (liest); „Das für Straßeuangelegeuhefteu eingesetzte (Somite, welchem die Vorlage des Laudesausschusseö über die Bildung der Coneurrenzgebiete in der Landtagssitzung am 18. d. M. zur Berathung zugewiesen wurde, hat vorerst die Frage in Erwägung gezogen, ob die Erlassung eines derartigen Gesetzes zu einer Zeit zweckentsprechend sei, wo die bevorstehende neue Territorialeiutheilung die Grenzen der auf Grundlage jenes Gesetzes festzustellenden Con-currenzgebiete in vielfältiger Weise zu alteriren droht, und ob es nicht räthlich wäre, bis zum Juslebeutreten jener neuen Eiutheilung des Landes das bisherige Stras-senprovisorinm fortdauern zu lassen. Es ist nicht zu läugnen, daß die künftige politische Eiutheilung des Landes Aenderungen einzelner Coueur-reuzgebiete zur Folge haben werde, doch ist dieses Moment von geringerer Bedeutung, falls bei der Bildung der Conenrrenzen auf die vorhandenen praktischen Bedürfnisse die entsprechende Rücksicht genommen wird; weiters ist im Auge zu behalten, daß der erste Schritt zur Verwaltung der Coueurreuzstraßeu durch die Gemeinden ehethnnlichst geschehe» müsse, indem die k. k. Behörden die Besorgung dieser Angelegenheilen nur als eine provisorische Agende betrachten können, und es im Interesse des Landes gelegen ist, daß die vom hohen Landtage beschlossenen Straßengesetze auf dem Gebiete der praktischen Ausübung erprobt, und neue Erfahrungen gesammelt werden, um allfälligen Mängeln der Gesetze durch entsprechende Bestimmungen in dauernder Weise zu begegnen. Auch das (Somite erachtet, daß nur die Bildung möglichst großer Concurrenzen die Garantien einer gleichmäßigen Vertheilnng der mit dem Straßenbaue und deren Erhaltung verbundenen Lasten, so wie der gedeihlichen Entfaltung beS Straßenwesens biete. Doch schien eine Ausdehnung derselben in dem Umfange, tote ihn die ehemals bestandenen, nun wieder einzuführenden Bezirkshauptmannschaften bieten, derzeit nicht angezeigt zu sein, indem den Straßeneomitü's eine kaum zu bewältigende Last aufgebürdet würde, und auch unter der Bevölkerung Debatte über den Petition von PlaLsirk^ (Stof[fpftalc. — Bericht des Finanzausschusses über die 90s Landesfondc zur Erhaltung der Zirknitz-Laascr Straße. natürlich dann der alte Vertrat, außer und der neue tu Wirksamkeit. Es würde vielleicht da nur noch so viel Zwischenzeit bleiben, und der alte Kontrakt noch so lauge tu Wirksamkeit sein, bis diese Erhebungen, besonders was den §. 7 des Vertrages, die pauschalirten Beträge betreffend, anbelangt, beendigt sein werden. Der Landesausschuß hat einigen Grund annehmen zu können, daß die Ordensschwestern diesem neuen Vertrage nicht widerstreben werden; erstlich liegt uns ein solcher Vertrag mit den Ordensschwestern im Gratzcr Lan-desspitale vor. Eö ist der nämliche Orden und es war dort die Regie unter den nämlichen Verhältnissen, wie bei uns, das wäre ein Punkt, der uns die Aussicht eröffnet, daß wir da vielleicht keine längeren Verhandlungen nothwendig haben werden. Der 2. Punkt ist der, der auch hier im Ausschußberichte angeregt wurde, daß die barmherzigen Schwestern selbst dringlichst eine Abänderung des alten Kontraktes wünschen, besonders wegen den Ertra-ordinationen, wegen welchen wirklich ewige Differenzen vorkommen. Ich glaube daher, daß der Antrag des Landesausschusses recht wohl bleiben könnte, und ich glaube auch, daß diese Vorverhandlungen in kurzer Zeit beendiget sein können, so daß dann eine Aenderung des Kontraktes, ohne erst diese Frist kontraktmäßig von einem Jahre einzuhalten, alsbald eintreten könnte. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es liegt nur ein Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Kromer vor; dieser muß daher zuerst zur Abstimmung kommen. Sein Antrag lautet, — ich bitte mich zu verbessern, wenn ich mich irren sollte: „der Landesausschuß werde beauftragt, den im Jahre 1855 mit dem Orden der barmherzigen Schwestern wegen Besorgung der Spitalregie .. . (wird unterbrochen vom) Abg. Kromer: Ich bitte, Herr Präsident, mein Antrag würde so lauten: „Der Landesausschuß werde beauftragt, wegen der Besorgung der Spitalregie mit dem Orden der barmherzigen Schwestern einen neuen Vertrag nach den Prinzipien des zwischen dem Orden und dem Gratzer Landesausschusse für das steiermärkische Landesspital im Jahre 1865 vereinbarten Vertrages, mit den Hierlands über genaue Erhebung aller bei Feststellung der pauschirten Regiekosten maßgebenden Faktoren als entsprechend erscheinenden Modifikationen abzuschließen". Präsident: Jene Herren, welche den so eben vernommenen Abänderungsantrag des Abg. Kromer annehmen wollen, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist mit Majorität angenommen. Ich bitte nun über beide Anträge im Ganzen abzustimmen und jene Herren, welche dieselben im Ganzen annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Wir kommen nun zum Berichte des Finanzausjchusses über die Petition der Gemeindevorstände von Planina, Zirknitz und Vigaun um Ertheilung einer Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der Zirknitz-Laaser Straße. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Ritter v. Gutmansthal (liest): „Hoher Landtag! In der dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesenen Petitton der Gemeindevorstehungen Planina, Zirknitz und Vigaun um Ertheilung einer Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der ihnen zugewiesenen Concurrenzstraße wird dieses Ansuchen damit motivirt, daß die Erhaltung dieser 27/s Meilen langen Straße wegen ihrer großen Frequenz und wegen der großen Anzahl darauf befindlicher Kunstbauobjekte eine höchst kostspielige ist, welche bei der offenbaren Armuth der dabei betheiligten Gemeinden und bei der ihnen noch außerdem obliegenden Erhaltungspflicht mehrerer wichtiger Gemeindestraßen von ihnen ohne anderweitige Beihilfe nicht geleistet werden kann. Nachdem in dieser Petition alle näheren Andeutungen über die Beschaffenheit und den Umfang der zu erhaltenden Kunstbauobjekte fehlen, und nachdem ferner eine Erklärung der politischen Behörde über die Leistungsfähigkeit und Concurrenz- Belastung der gedachten Gemeinden ebenfalls nicht vorliegt, so findet der Finanzausschuß keinen Anhaltspunkt, um der vorliegenden Petition das Wort zu reden und stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Petition der Gemeindevorstehungen Planina, Zirknitz und Vigann um eine Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der ihnen zugewiesenen Concurrenzstraße wird nicht Folge gegeben". Präsident: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche den Ausschußantrag annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist mit Majorität angenommen. Wir kommen nun zum Berichte des Finanzausschusses über die aus dem Landesfonde dem Bezirke Ratschach zur Erhaltung der Neuringer Straße zu bewilligenden Subvention. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat die ihm zur Berathung zugewiesene Landesregierungs - Prästdialnote vom 10. Dezember l. I. Z. 3765 sammt den angeschlossenen Plänen und Kostenüberschlägen, betreffend die Erwirkung einer Subvention für die Neuringstraße im Bezirke Ratschach einer eingehenden Prüfung unterzogen, wobei sich herausstellte, daß die besagte Straße für die Montanindustrie und Holzproduktenausfuhr des benachbarten Bezirkes Nas-senfuß von hoher Wichtigkeit und daß ihre gute Instandhaltung um so mehr zu wünschen sei, da sie die kürzeste Verbindung zwischen einem nicht unbedeutenden unterkrai-nischen Kohlenbecken und der Eisenbahn bildet. Ihre erste Anlage geschah bei den günstigen Terrainverhältnissen längs des Neuringbaches mit äußerst geringen Kosten, und auch ihre weitere Erhaltung wäre von keinen Schwierigkeiten begleitet gewesen, falls sie nur dem ländlichen Verkehre hätte genügen sollen. Durch die Etabliruug der großartigen Johannisthaler-Zinkhütte wird sie jedoch in einem viel ausgiebigeren Maße, als es ur- (beziehungsweise der Irrenhaus-Direktion) zusteht, Anträge auf Versetzung oder Entfernung unbrauchbarer Individuen zu stellen, welchen die Oberinn nachzukommen hat. §. 14. Dienstleute, welche die Gemeinde zur Erfüllung der Vertragsobliegenheiten hält, werden im Erkrankungsfalle auf die Zeit von 4 Wochen unentgeltlich auf die dritte Klasse aufgenommen, jedoch wird für diese Kranken an die Gemeinde auS keinem Titel eine Entschädigung gezahlt. § 15. Zur Aufrechthaltung eines geregelten Geschäftsganges und des guten Einverständnisses wird eine besondere Hausordnung aufgestellt, und darin der Wirkungskreis eines jeden Einzelnen an bestimmte Instruktionen gebunden. So weit durch die Hausordnung und die Instruktionen die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages berührt werden, sind dieselben im Einvernehmen der Vorstehnng (Jrren-hausdirektion) mit der Schwesterngemeinde zu berathen und festzustellen. Dieselben bedürfen der Sanction des Landesausschusses. §. 16. Der Besuch der Kranken wird mit Rücksicht auf die Hausordnung durch eine besondere Verordnung des Landesausschusses geregelt. Der Besuch der syphilitischen Abtheilung ist nicht gestattet. Unterredungen mit Kranken dieser Abtheilung können nur außerhalb des Krankenzimmers, im Beisein einer Wartperson stattfinden. §. 17. Die Auszahlung der gesummten Regicauslagen durch die Fondsverwaltung geschieht nach Vorlage der Rechnung mit Vorbehalt der Adjustirung durch die Con-trolbehörde. §. 18. Die Gemeinde der Töchter der christlichen Liebe übernimmt keine Verantwortung bezüglich der sämmtlichen Anstaltsgebäude im Falle etwaiger Beschädigung derselben durch Elementarereignisse oder Unglücksfälle; sie haftet nur für die von ihr inventarisch übernommenen Einrichtungsgegenstände, auch diese, falls sie auf obgenannte Weise ohne Verschulden der Gemeinde Schaden gelitten, oder zu Grunde gegangen wären, sind durch die betreffenden Fonde zu ersetzen oder wieder herzustellen. Die Gemeinde übernimmt bezüglich der Reparaturen in den Gesammtanstalten nur solche, welche die von ihr inventarisch übernommenen Gegenstände betreffen, so wie jene Verpflichtungen, welche einem Miether der Foudsverwal-tung dem Vermiether gegenüber obliegen, sie übernimmt aber jene Reparaturen nicht, welche sich auf Küche, Sparherd und Brunnen beziehen. Sie verpflichtet sich auch nicht zur Besorgung deö Wasserführens, wenn dasselbe in dem Brunnen ausgehen sollte, so wie auch nicht zur Besorgung der Arbeiten der Mehrungsräumer, der Reinigung der Kanäle, des Fegens der Kamine und des Ausführens des Schnees aus den Hofräumen der sämmtlichen Anstaltsgebäude. §. 19. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jedem der beiden Contrahenten steht jedoch das Recht zu, denselben zu kündigen. Zur Kündigung wird gegenseitig ein Einjähriger Termin festgesetzt. Die Vertragsurknnde wird in drei gleichlautenden Eremplaren ausgefertigt, wovon Eins der Landesausschuß, — das zweite die Visttatorinn der Töchter der christlichen Liebe, und das dritte die Schwester Oberinn der Anstalten in Empfang nehmen wird. §. 20. Dieser Vertrag tritt mit 1. Jänner 1865 in Wirksamkeit. Gratz am 21. Dezember 1864. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so übergehen wir zur Spe-zialberathung. Wünscht Jemand zum ersten Absätze des Ausschußantrages das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich über denselben abzustimmen und jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der erste Absatz des Ausschußantrages ist angenommen. Wünscht Jemand zum 2. Absätze das Wort? Abg. Kromer: Die Kündigung des Vertrages möchte ich als entbehrlich, und andererseits auch als bedenklich erachten; denn, wenn der neue Vertrag mit den Ordensschwestern zu Stande kommt, so kann in diesem ohnehin festgestellt werden, von welcher Zeit an der frühere Vertrag aufzuhören habe. Kommt er jedoch nicht zu Stande, dann ist für die fortgesetzte Subministration, weil eben der frühere Vertrag gekündet worden ist, einstweilen nicht gesorgt, und ich muß schon derzeit erklären, daß icb die Sicherstellung der Verköstigung und der Krankenpflege im Wege einer Minuendo-Verhandlung wirklich nicht als entsprechend erachte. Ich glaube daher, daß von der vorläufigen Kündigung ganz abgesehen werden könnte. Präsident: Stellen der Herr Abgeordnete einen Antrag? Abg. Kromer: Ich stelle den Antrag dahin, daß die Kündigung zu unterbleiben habe. Präsident: Der Antrag würde daher so bleiben, wie er vom Ausschüsse gestellt wurde, nur mit Streichung der Position, welche die Kündigung betrifft. (Abg. Kromer: Ja.) Wird der Antrag des Herrn Abg. Kromer unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Die Kündigung ist nach dem gegenwärtig bestehenden Vertrage für beide Theile auf Ein Jahr festgestellt. Nur glaubte der Landesansschuß annehmen zu können, daß eine Vereinbarung mit den Ordensschwestern stattfinden werde, und wenn diese getroffen sein wird, so tritt In das Bereich der Regie gehören: 1. Die gesammte Krankenpflege mit Einschluß des Kranken- und Leichentransportes innerhalb der Anstalten. 2. Die ganze Verköstigung mit Einschluß aller Getränke und des Brotes. 3. Die Kleidung, Leib- und Bettwäsche nach einer besonders festgesetzten Norm. 4. Die Reinigung aller dieser Gegenstände. 5. Die Bettfournituren nach einer bestimmten Norm. 6. Die Beleuchtung. 7. Die Beheizung mit beliebigem geeigneten Brennmateriale und die Theebereitung. 8. Die Haus-, Zimmer- und Kücheneinrichtung. 9. Die Rein- und Jnstanderhaltung der gesamm-ten Räume der Anstalten mit Ausnahme der Leichenanstalt. 10. Die Bäder. §. 3. Die Gemeinde übernimmt alle vorhandenen, zur ge-sammten Regie gehörigen Objekte inventarisch, und verpflichtet sich, dieselben in stets brauchbarem Zustande zu erhalten, nach Bedarf den ziffermäßigen Jnventarialstand durch Nachschaffungen zu ergänzen; im Falle der Auflösung des Vertrages das Gesammtinventar in der bei der Uebernahme desselben bestandenen, oder durch angeordnete Umstaltungen bewirkten Quantität und Qualität an den Landesausschnß zu übergeben. §. 4. Der Landesausschuß läßt alljährlich u. z. nach erfolgter Reinigung der Anstalten das Inventar durch eine Commission aus Abgeordneten des Landesansschuffes und aus Mitgliedern der Vorstehung revidiren. §. 5. Die Gemeinde übernimmt alle Regiekosten gegen eine Entschädigung, welche für alle in obgenannten Anstalten befindlichen Verpflegten pr. Kopf und Tag berechnet wird. Der Tag des Eintrittes und des Abfalles zusammen genommen wird als Ein Tag berechnet und bezahlt. Der Tag beginnt um 4 Uhr Nachmittags. §. 6. 3. Im Findelhause: a. für Arme....................19 fr. Deft. W. b. für Kinder unter 6 Monaten mit Einschluß der Kost . . . 3 „ „ „ c. für Kinder über 6 Monate bis zu 1 Jahre mit Einschluß der Kost.....................8 „ „ „ d. für Kinder int Alter von 1 bis 7 Jahren ohne Kost täglich . 5 „ „ „ 4. Im Irrenhause: a. auf der I. Klasse .... 75 „ „ „ b. „ „ II. „ .... 43 „ „ „ c. a a III. n .... 23 u n „ §. 8. Die Ausspeisung geschieht in allen Anstalten genau nach beiliegenden Ausspeisungsnormen. Die Ausspeisung wird mit Zugrundelegung des mittleren Marktpreises nach der Vorschreibung berechnet und bezahlt. Die Controle über die Quantität und Qualität der Speisen und Getränke übt die Spitalsvorstehung. §. 9. Die Gemeinde übernimmt serncrs verschiedene in dem Vertrage nicht namhaft gemachte Bedarfsgegenstände gegen Anweisung der Vorstehung, u. z. Charpie, Compressen, Pölster aus Häckerling, sunent-Werg, Stroh und Roßhaar i zeitlich Binden, Flanell, Barchent, Guttapercha, Stärk-,!um den Roggen - und Leinfamenme hl rc., dann Wein- f Gestehgeist, Mineralwässer, alle Gattungen Spritzen,/ ungs-so wie das für die Anstalten nöthige Eis \ Preis. §. 10. Die Gemeinde verpflichtet sich, für die Krankenpflege auf den Zimmern der verschiedenen Abtheilungen die hinreichende Anzahl geeigneten Wartpersonales beizustellen. Durchschnittlich ist für 7 — 10 schwere Kranke, und für 10 — 16 minder schwere Kranke oder Rekonvalescenten Eine Wartpersou erforderlich. §. 11. Der Nachtdienst darf nur durch verständige und verläßliche Personen aus dem Wärterpersonale, welche sowohl mit dem Krankendienste vertraut, als mit den Patienten bekannt find, versehen werden. Bei Transferirmig von einer Anstalt in eine andere wird der Tag der Transserirung nur Einmal gerechnet, u. z. an der Anstalt, von wo aus die Transferi-rung geschieht. §■ 7. §• 12. Ueber die Befähigung der Wartpersonen entscheidet die Vorstehung über Antrag des Abtheilungs-Vorstandes. Ein als ungeeignet befundenes Individuum darf dem Ab-theilungsvorstande nicht aufgedrungen werden. Die an die Gemeinde zu entrichtende Entschädigung beträgt pr. Tag und Kopf: Für die Regie mit Ausschluß der Speisen, Getränke, Brot und Apotheke: 1. Im allgemeinen Krankenhause: a. auf der I. Klasse .... b. „ a II. a ... . o. n n HI n ■ 2. Im Gebärhause: a. auf der I. Klasse . . . . b. n a II. „ ... • o. n a HI. „ . . . - 70 kr. Deft. W. 40 a n a 17 „ „ „ 80 70 36 n ir n it II it it n n §■ 13. . Das gesammtc Dienstpersonale, welches die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Vertrags-Verpflichtungen nöthig hat, wird von ihr selbst aufgenommen und unterhalten. Die Bestimmung des Lohnes für die Wärter, Wärterinnen und das sonstige Dienstpersonal ist innere Angelegenheit der Gemeinde. Auch bleibt ihr das Recht, daö von ihr aufgenommene Dienst- und Wartpersonale zurechtzuweisen, nach Umständen zu bestrafen, und aus gegründeten Ursachen zu entlassen, so wie es ebenfalls der Spitalsvorstehung entfallen, und demnach keinen Gegenstand zum weiteren Zwiespalte mit den ordinirenden Aerzten abgeben würden. Der gegenwärtige Kontrakt im Gratzer Landesspitale unterscheidet sich im Wesen von dem hiesigen dadurch, daß — außer dem pauschirten Regiekostenbetrage — den Ordensschwestern in Betreff der Verspeisung der Kranken nur für die wirklich verabreichten Speisen und Getränke nach den Marktpreisen der Ersatz geleistet, und die Me-dikamentcnbcistcllnng von einem Apotheker auf Grund eines mit demselben abgeschlossenen Vertrages für Rechnung der Fonde unmittelbar besorgt wird. In die pauschirte Vergütung fällt die Beistcllung des Wartpcrsonales und die gestammte Krankenpflege, die Wäschereinigung, so wie die Nachschaffung und Erhaltung der Wäsche und des übrigen fundus instructus. — Die Vortheile, welche der Gratzer Kontrakt — im Entgegenhalte mit dem hierländi-gen — bietet, bestehen im Folgenden: 1. An Speisen und Getränken wird nur das bezahlt, was wirklich verabreicht wird, während nach dem bisher bestehenden Kontrakte den Ordensschwestern pr. Kopf und Tag die volle Gebühr, im Krankenhause z. B. mit 49 fr. für jeden Kranken bezahlt werden muß, ober etwas genießt oder nichts. Nun sind aber bekanntlich viele Schwerkranke, welche mehrere Tage nichts als Suppe bekommen, ebenso ist die Diät für Kranke nach großen Operationen, dann der Wöchnerinnen in den ersten 9 Tagen. 2. Bei der ]/4, % oder ganzen Portion sind die Speisen und Getränke genau nvrmirt, welche diese Portionen bilden; nun aber findet zuweilen der Arzt statt der normmäßigen Speise eine andere diesem oder jenem Kranken entsprechender, oder er ordinirt statt der Speise ein Getränk, z. B. Kaffee, Wein u. dgl., und obschon die in der Portion bezeichnete Speise in Abfall kommt, wird doch die Bezahlung für die substituirte beansprucht. 3. Nach dem Gratzer Kontrakte zählt der Eintritts- und Abgangstag aus dem Spitale zusammen nur einen Tag, nach unserem Vertrage zählen der Eintritts- und Abgangstag zwei Tage, wenn der Kranke auch Abends kommt und Vor-inittags entlassen wird, in keinem Falle daher die Verpflegung eines ganzen Tages erhielt. 4. Der Spitalsgarten und die Wiese am Moorgrunde, welche bei dem gegenwärtigen Kontrakte den Ordensschwestern zur freien Benützung überlassen waren, fallen dem Krankenhaus-sonde zurück, und würden sohin nur gegen Entrichtung eines Pachtschillings den Schwestern überlassen werden. Dies sind die Wege, durch welche nach dem geänderten Kontrakte Ersparnisse für die Fonde erzielt werden und welche in der Voraussetzung, daß der Orden der Aenderung des Kontrakts zustimmt, denselben zur Annahme wenigstens probeweise empfehlen. Mit vollem Rechte hat jedoch die Spitalsdirektion in Uebereinstimmung mit den Conferenzmitgliedern, welche sich im Prinzipe für die Annahme des Gratzer Kontraktes mit dem Modus aussprachen, daß die Bezahlung nur für die wirklich verabreichten Speisen und Getränke geleistet wird, aus den §. 7 des Gratzer Kontraktes mit der Bemerkung hingewiesen, daß dieser Punkt, welcher für die übrige Regie — mit Ausschluß der Speisen, Getränke, des Brotes und der Apotheke — pr. Kopf und Tag einen, den Ordensschwestern zu entrichtenden Pauschalbetrag normirt, nach den hiesigen Lokalpreisen zu modifiziren, resp. viel niederer anzusetzen wäre. Im Gratzer Spitale ist nämlich für diese Regie im Krankenhause pr. Kopf und Tag je nach den drei Klassen ein Pauschalbetrag pr. 70 kr., 40 kr. und 17 kr., — im Gebärhause pr. 80 kr., 70 kr. und 36 kr., im Irrenhause pr. 75 kr., 43 kr. und 23 kr., im Findelhause für die Ammen und Kinder pr. 19 kr., 3 kr., 8 kr. und 5 kr. normirt. Was nun diese Pauschalirung betrifft, so theilt der Landesansschnß die Ansicht der Spitalsdirektion und der landschaftlichen Buchhaltung, welche letztere nach einem von ihr über die Durchschnittsergebnisse der Regiekosten des Laibacher Krankenhauses in den Jahren 1852, 1853 und 1854 verfaßten Ausweise der Ansicht ist, daß im Vergleiche der hierortigen niederen Preise des Holzes, der Wäschereinigung, des niederen Taglohnes u. s. w. zu jenen in Gratz der Pauschalbetrag für die 3. Klasse im Krankenhause mit 12 kr., im Gebär- und Findelhause mit 24 kr., im Irrenhause mit 18 kr. genug hoch angesetzt seien. Der Landesausschuß muß hierzu bemerken, daß diese Ansätze jedenfalls den hierländigen Preisverhältnisscn nahe kommen dürften, glaubt jedoch, daß, weil sie möglicherweise auch noch niederer vielleicht aber auch höher sich herausstellen könnten, die definitive Festsetzung derselben dem Landesausschusse zu überlassen wäre, weil sie erst dann erfolgen kann, wenn eingehende Erhebungen gepflogen und auch der Orden hierüber einvernommen sein wird. Alle übrigen Punkte des Gratzer Kontraktes enthalten mehr oder weniger ähnliche Stipulationen, wie die des Vertrages sind, welcher für das hierländige Krankenhaus im Jahre 1855 mit dem Orden der Schwestern der christlichen Liebe abgeschlossen wurde, und es würden in demselben nur jene Aenderungen vorzunehmen sein, durch welche die einzelnen Punkte mit der hier bestehenden Hausund Dienstordnung in Einklang gebracht, und sonstigen Bedürfnissen Rechnung getragen werden würde. Nach dieser Erörterung stellt der Landesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die von den Herren Gregoriö und Salier überreichten Offerte, wegen Uebernahme der Krankenpflege im hiesigen Spitale werden abgelehnt. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, den int Jahre 1855 mit dem Orden der barmherzigen Schwester» wegen Besorgung der Spitalsregie abgeschlossenen und gegenwärtig in Kraft bestehenden Vertrag zu kündigen und anstatt dessen mit dieser nämlichen Ordens-Congregation einen neuen Vertrag nach den Prinzipien des zwischen derselben und dem Gratzer Landesausschusse für das steiermärkische Landesspital im Jahre 1865 vereinbarten Vertrages mit den Hierlands über genaue Erhebung aller bei Feststellung der pauschirten Regiekosten maßgebenden Faktoren als entsprechend erscheinenden Modifikationen abzuschließen". Vertrag zwischen dem Landesansschuß von Steiermark und der Gemeinde der Töchter der christlichen Liebe des heiligen Vinzenz von Paul wegen Uebernahme der Regie in der landschaftlichen Kranken-, Gebär-, Findel-, und Irrenanstalt zu Gratz. §• 1. Die Gemeinde übernimmt die Regie im landschaftlichen Kranken-, Gebär-, Findel- und Irrenhause mit Ausnahme der in diesem Vertrage nicht namhaft gemachten Zweige derselben. Die Irrenanstalt wird von diesen Vertragsbestimmungen nur in so lange berührt, als sich dieselbe in den gegenwärtig benützten Lokalitäten befindet. Das Inventar, umfassend die Leibes- und Bettwäsche, Bettfournituren, Service, Einrichtungsstücke verschiedener Art und sonstigen Gegenstände, repräsentirt einen hohen Werth und ist mit einem großen Geldanfwande aus den bezüglichen gonbeit beigestellt worden. Die Thatsache, daß dieser Theil der Regie zu keiner Zeit weder im Laibacher Spitale noch in anderen Krankenhäusern dem Traiteur oder sonst einem Privaten überlassen war, scheint durch das Bedenken begründet zu sein, daß eine Controle durch die Direktion und Verwaltung bei einer solchen Pachtung eine unrealisirbare Verfügung bleiben müßte, indem nicht einmal eine quantitative, viel weniger qualitative Uebersicht der einzelnen Artikel jeder Zeit objektiv möglich wäre, und es sonach geschehen könnte, daß die Fonde nach der Rückübernahme ihres Jnventares gezwungen werden würden, ungebührliche Summen auf neue Beischafsung der Leibes- und Bettwäsche, Bettfour-nitnren u. s. w. verwenden zu müssen. Dieser mögliche, ja wahrscheinliche Fall verdient daher im Interesse der Anstalten - Fonde und beziehungsweise des Landesfondes die gebührende Würdigung. Wenn man demnach nur allein die Beköstigung der Kranken einem Traiteur zu übergeben räthlich finden würde, so würde die übrige Regie des Hauses sodann der Spitalverwaltung anheim fallen müssen, und Verwalter und Conlrolor müßten wieder ins Haus ziehen und die 8 Zimmer, welche gegenwärtig von den 22 Ordensschwestern bewohnt werden, nach den Gregoriö-Saller'schen Offerten aber disponibel gemacht werden, neuerdings beziehen , dadurch würden die besagten Lokalitäten als Krankenzimmer wieder in Abfall kommen. Nicht zu übersehen ist auch der Umstand, daß, wenn der ebenbesagte Theil der Regie der Spitalsvcrwaltung zufallen würde, eine Vermehrung des Amtspersonales kaum abweislich wäre. In Würdigung aller der gedachten Umstände, und bei dem Dafürhalten, daß es sich bei einer geordneten Krankenpflege nicht bloß darum handeln könne, daß man lediglich die billigsten Speisen und Getränke erziele, sondern, daß die Verpflegung und Wartung eine möglichst gute sei, und daß eine genaue Oberaufsicht über den sämmtlichen Haushalt dadurch wesentlich erleichtert wird, wenn die Gesammtregie in Einer Hand sich befindet, glaubt der Landesausschuß die Erfahrung des Nachbarlandes Steiermark in eben dieser Angelegenheit zu Rache ziehen zu sollen. Mit der Note vom 20. Okt. d. I., Z. 8137 hat der steiermärkische Landesausschuß dem diesseitigen Ansuchen in nachstehender Weise zu entsprechen die Gefälligkeit gehabt: „Dem geschätzten Ersuchen vom 26. April l. I., Z. 1382 in Betreff gewünschter Mittheilung des Resultates der Regie der hiesigen Landeswohlthätigkeitsanstalten nach dem neuen, mit den barmherzigen Schwestern abgeschlossenen Vertrage ist der Landesausschuß erst gegenwärtig nach vollständigem Abschlüsse aller diesfälligen, auf das Jahr 1865 Bezug habenden Rechnungen zu entsprechen in der Lage. Dieses für den stetem. Landesfond verhältnismäßig günstige Ergebniß wird in dem, von der landsch. Buchhaltung gelieferten Ausweise •/. dargelegt und hiedurch die Voraussetzung bestätiget, daß der neu abgeschlossene Regie-Vertrag sowohl in finanzieller, als humanitärer Beziehung wenig zu wünschen übrig lasse. Ucbri-gens darf der Landesausschuß nicht verhehlen, daß die Art der Berechnung der Speisen nach den monatlich geänderten Marktpreis-Tabellen eine sehr komplicirte und XIV. Sitzung. die diesfalls von der landsch. Buchhaltung geübte Controle eine sehr mühevolle ist, ohne daß der Landesausschuß bisher in bet Lage war, in den bezüglichen Manipulationen ohne Verletzung der Interessen des Landesfondes eine Aenderung eintreten zu lassen". Der neue, von dem steiermärkischen Laudesausschusse vom 21. Dezember 1864 mit den Schwestern der christlichen Liebe abgeschlossene Vertrag liegt vollinhaltlich dem hohen Landtage in Abschrift vor. Laut der in der obangeführten Note des steiermärkischen Landesausschusses von der dortigen Buchhaltung gelieferten Ausweise zeigte sich im Gratzer Landesspitale gegenüber dem alten Regie-Pachtverträge für das Jahr 1865 ein Ersparniß von 19.642 fl. 58 kr. Der Landesausschuß übergab den dem hohen Hause vorliegenden im Gratzer Landesspitale in Wirksamkeit stehenden Vertrag der hiesigen Spitaldirektion mit Zuziehung der Primarärzte und des Spitalsvcrwalters zur Begutachtung. Die Conferenzmitglieder, welche schon in der Sitzung am 22. Februar 1865 ihre Aeußerung über die Gregoriö-Saller'schen Offerte dahinabgegeben haben, daß, falls sich die Ordensschwestern zu einer Aenderung des Kontraktes vom Jahre 1855 nicht herbeiließen, die Beköstigung in den Landeswohlthätigkeits-Anstalten im Concurrenzwege dem Mindestfordernden zu übergeben wäre, sprachen sich in der Sitzung am 14. November 1866 im Prinzipe einstimmig für die Annahme des gegenwärtig im Gratzer Krankenhause giltigen Regievertra-ges auö und beantragen nur eine den hierortigen Verhältnissen entsprechende Modistzirung desselben, welche im Wesentlichen den §. 7 betrifft, da die in demselben angesetzten Pauschalbeträge im Vergleiche mit den hier-ländigen Preisen des Holzes, der Wäschereinigung u. s. w. zu hoch gegriffen erscheinen. Bei der Entscheidung der Frage bezüglich der Regieänderung in den Landeswohlthätigkeitsanstalten, wird vor Allem im Auge zu behalten sein, daß es sich, wie bereits bemerkt wurde, in einem öffentlichen Krankenhause nicht bloß darum handeln könne, daß man die wohlfeilsten Speisen und Getränke erziele, sondern daß — ohne übrigens das Interesse der Fonde außer Acht zu lassen — die Verpflegung und Wartung der Kranken eine gute, und die ganze übrige Regte eine wohlgeordnete, möglichst einheitliche sei. Wenn durch die Gregoriö-Saller'schen Offerte immerhin ein Gewinn für die Fonde in Aussicht steht, so walten gegen die Ueberlassung der gesammten Regie an einen Traiteur aus dem bereits Gesagten so gewichtige Bedenken ob, daß der Landesausschuß sich für den Abschluß eines neuen Kontraktes mit den Schwestern des Ordens der christlichen Liebe nach den Punktationen des gegenwärtig in Landesspitale zu Gratz in Wirksamkeit stehenden Vertrages, jedoch mit den erforderlichen Abänderungen aussprechen muß, nach welchem gegenüber der früheren Regie ein namhaftes Ersparniß erzielt worden ist, welches demnach auch hierorts mit Grund angehofft werden kann. Mehrjährige Erfahrungen haben dem LandesauS-schusse die Ueberzeugung verschafft, daß die Regie in den Händen der Ordensschwestern gut besorgt erscheint, und daß hier und da vorgekommene Mängel bei dem bereitwilligen Entgegenkommen derselben alsbald beseitiget wurden. Außer der nicht immer hinreichenden Anzahl des Wartpersonales, welche nunmehr geregelt ist, boten die meiste Veranlassung zu Differenzen die sogenannten Ertraordinationen, welche nach dem neuen Kontrakte ganz 2 Antrag Taman, bctrcffcnd die imperative Vcrthcilung der Wcchsclgründc. - Antrag des Landceausschusscs auf Aenderung der Regie im hiesigen Civilspitalc. vzel, tak bi še dalje govoril o različnih razmerah me-njavnega vživanja takih zemljišč in od podlage, na kterej bi se dala postaviti nasvetovana postava. Ne vem tudi ali imamo v naših politiških postavah ktero, ki meri na razdeljenje menjavnih zemljišč. Pa saj bode vse to najleže deželni odbor prav dobro premislil, razvedel in nam predložil postavo v prevdarek. Toliko je gotovo, da razdelitev in sicer obligator ična je neobhodno potrebna, ker se po razdelitvi more zelo povikšati rodovitnost menjavnih zemljišč. Zato upam, da če pritrditi slavni zbor mojemo nasvetu, po kterem zamore našej domovini dosti koristi nastati. Präsident: Die formelle Behandlung über diesen Antrag ist die nämliche, wie beim letzten. Abg. Dr. Costa: Ich stelle den Antrag, auch diesen Antrag dem nämlichen Ausschüsse mit dem nämlichen Beifügen der beschleunigten Berichterstattung und Absehung von allen Formalitäten zuzuweisen. (Präsident bringt diesen Antrag, sowohl rücksichtlich der Wahl eines Ausschusses als auch rücksichtlich der Dringlichkeit zur Unterstützungsfrage und wird derselbe nach den beiden Richtungen unterstützt.) Ich bringe ihn sogleich zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche die Dringlichkeit des Antrages annehmen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich erlaube mir nun zu Folge der freundlichen Ermächtigung, die mir zu Theil ward, die Mitglieder dieses Ausschusses dem hohen' Hause namhaft zu machen. Ich berufe in diesen Ausschuß die Herren: Ritter von Gutmansthal, Dr. Costa und Herrn Zagorc und bitte diese Herren, diesen Dringlichkeitsantrag zu behandeln und noch heute oder in der nächsten Sitzung darüber gefälligst Bericht erstatten zu wollen. Wir kommen nun zum 5. Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: „Antrag des Landesausschusses auf Aenderung der Regie im hiesigen Civilspitalc". Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. (Die Abgeordneten Dr. Costa, Gutmansthal und Zagorc verlassen behufs Berathung den Saal.) Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Die Offerte, welche die Herren Gregorič und Saller im Jahre 1864 bezüglich der Regieübernahme im hiesigen Krankenhause dem hohen Landtage überreicht haben, haben in der letzten Session eine Erledigung deshalb nicht gefunden, weil der hohe Landtag dem Vorgehendes Lan-desausschusses, vorerst die Resultate des mit den Ordensschwestern in dem Gratzer Landesspitale im Jahre 1865 abgeänderten Kontraktes in Erfahrung zu bringen, seine Zustimmung gab. Da nunmehr die in dem Landesspitale zu Gratz gewonnenen Erfahrungen, wo derselbe weibliche Orden, wie hierorts, die gestimmte Krankenpflege besorgt, dem Landesausschnsse vorliegen, so ist der Zeitpunkt zur Erledigung der Gregorič- und Saller'schen Offerte um so mehr gekommen, als in letzterer Zeit dem Landesaus- schusse auch von Seite des Ordens in mehreren Einlagen die dringendsten Wünsche um die Regelung der Regie kundgegeben wurden, und auch die Spitalsdirektion im Einverständnisse mit den Primarärzten und der Spitalsverwaltung eine Aenderung des im Jahre 1855 mit den Ordensschwestern abgeschlossenen Kontraktes für nothwendig erachtet. Der Landesausschuß glaubt vor Allem die Gregorič- und Saller'schen Offerte einer Beurtheilung unterziehen zu sollen. Am 14. März 1864 überreichte der Handelsmann Joses Gregorič ein Offert, in welchem er erklärte, die Verpflegung und sämmtliche Versorgung der Kranken im hiesigen Civilspitale unter den nämlichen Modalitäten übernehmen zu wollen, wie dieselben laut des Kontraktes mit den Ordensschwestern derzeit bestehet, und überdies zu Gunsten der Spitalsfvnde b% einzulassen. Am 6. August 1864 verbesserte Gregorič diesen Anbot dahin, daß er auf die Lokalitäten, welche derzeit die Ordensschwestern bewohnen, Verzicht leisten und dieselben der Spitalsverwaltung zur Disposition stellen wolle. — Am 31. Jänner 1865 überreichte auch der Hotelbesitzer Josef Saller eine diesfällige Offerte, in welcher er erklärte, die Bespeisung der Kranken gegen einen 10F Einlaß jedoch derart übernehmen zu wollen, daß die täglich verabreichten Speisen und Getränke am Ende jedes Monates nach den Lokalmarktpreisen berechnet werden; auch er stellt die von den Ordensschwestern bewohnten Zimmer, so wie den Spitalgarten und die zum Spitale gehörige Wiese am Moorgrunde der Krankenhausverwaltung zur Verfügung. Als Herr Gregorič von dieser Offerte Kunde erhielt, machte er am 13. November 1865 einen dritten Anbot, nach welchem er sich zu allem dem verpflichtet, wie Saller, überdies aber bei der Beköstigung der Kranken und der Lieferung der Medikamente einen Nachlaß von Yl% zusichert. Hieraus ist zu ersehen, daß die beiden Offerenten schon unter sich eine Versteigerung hielten und daß, wenn es sich lediglich nur darum handeln würde, Speisen und Getränke möglichst wohlfeil zu erhalten, im öffentlichen Concurrenzwege vielleicht noch vortheilhaftere Anbote, als es die beiden genannten Offerte sind, erzielt werden würden, und daher von diesem Gesichtspunkte aus sich nur der öffentliche Concurrenzweg empfehlen würde. Da jedoch ein Krankenhaus weder ein Gast- noch ein Inquisitions- oder Strafhaus ist, so kann, wenn auch bei demselben die möglichste Sparsamkeit keinesfalls außer Acht gelassen werden darf, doch die Erzielung der niedrigsten Preise bei den Speisen und Getränken nicht allein maßgebend sein, weil es zweifellos ist, daß hierbei nur die Kranken leiden würden. — Ganz unbegreiflich ist übrigens dem Landeöausschusse der Gregoriö'sche i2% Nachlaß bei den Medikamenten, da es bekannt ist, daß die Apotheker dem Spitale einen 50^ Nachlaß bewilligen, und die Arzneimittel daher auf diesem Wege ohne Zwischenhändler um 38L wohlfeiler beigestellt werden können, als nach dem Anbote des Gregorič. Daß dieser aber noch um 12^ unter die besagten bO% herabgehen würde, ist kaum anzunehmen, weil ein solider Apotheker sich zu einem 62L Nachlaß wohl nicht herbeilassen dürfte. Mit der Beistellung der Speisen, Getränke und Arzneimittel aber ist die Spitalsregie noch nicht abgethan, sondern es kommt noch die Gebarung mit den Anstalts-Jnventarial-Gegenständen und die Wartung in Betracht. bleibt mir daher die Wahl frei, welchen ich zuerst zur Abstimmung bringe; übrigens ist die Priorität der Abstimmung in diesein Falle ohne Belang. Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Dr. Costa, welcher mir rascher zum Ziele zu führen scheint, zur Abstimmung, dahin lautend, daß der Antrag des Dr. Toman einem, vom Präsidium ihres hohen Hauses zu wählenden Ausschüsse von 3 Mitgliedern zugewiesen werde. (Bei der hieraus erfolgten Abstimmung wurde dex Antrag angenommen.) Das zweite ist der Dringlichkeitsantrag, daß nämlich die drei von mir zu ernennenden Ausschußmitglieder sogleich oder wenigstens bis zur nächsten Sitzung über diesen Gegenstand dem hohen Hause zu berichten hätten. (Dr. Costa: Mit Amgangnahme aller Förmlichkeiten.) Wird dieser bereits unterstützte Dringlichkeits-Antrag angenommen? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist angenommen. Ich werde, weil ich doch einige Ueberlegung brauche, die 3 Mitglieder im Lause der heutigen Sitzung bekannt geben, da mir das Vertrauen gegeben ward, Dieselben zu wählen. Ich bitte, wir haben noch einen weiteren Gegenstand zur Begründung. Poslanec dr. Toman: Predlog moj, ki sem ga stavil zastran menjavk ali menjavnih zemljišč, se glasi\j „Naj deželni odbor pripravi za prihodnji zborovi shod načrt postave, po Icterej se morajo razdeliti menjavke (menjavna zemljišča, Wechselgründe)". Formalna pravica, da se posvetujemo o tej stvari in da sklepamo, nam je podana v deželnej ustavi §. 18. I. 1. Kar sem napeljal razlogov zastran pašnikov, vsi ti veljajo za predlog zastran razdelitve menjavk. Potreba, silna potreba naše dežele nam ukazuje, da obračamo svojo skrb in prevdarnost na po-spešenje materijalnega blagostanja našega naroda. Zemlja, na kterej bivamo, je naša mati, ki nas ima preskrbeti s potrebnimi pomočiti in sredstvi za naše potrebe. Mi moramo slabeti pridno, marljivo in modro, da ona porodi dostojno tacih pomočkov. Kakor v pašnikih, tako leži mnogo pridelkov zamorjenih v menjavnih zemljiščih. Kaj pa so menjavna zemljišča? _ Menjavno zemljišče je tako, ki ima dva ali več gospodarjev, ki se v vžitku vrste. Taka zemljišča so travniki, njive i. t. d. Razmere take vrstitve so mnogovrstne, na priliko: 1. Včasih so ltonči, to je, vsa menjavna zemlja je na dva konca razdeljena in vsak tak konec se leto za leto menjevaje vživa. Kdor je letos vžival konec a, vživa drugo leto konec b in nasprotno. V teh primerljejih je menjavna zemlja ena parcela. 2. Včasih ste pa dve parceli in se parceli vsako leto menjevaje vživate. Tako ima vsaka parcela vsako leto druzega gospodarja. 3. Včasih je pa menjavna zemlja samo ena parcela, pa se tako vživa, da jo ima eno leto en gospodar vso, drugi pa drugo leto vso. Te razmere vživanja in še druge se najdejo pri menjavnih zemljah. Iz takega vrstilncga vživanja pa imajo solastniki ali soposestuiki in tudi vlada mnogo škode. I. Kar zadeva solastnike, tak se jim kaže sledeča škoda: 1. Ako so menjavna zemlja travniki, tak se ti prečisto pokose, tako se sčasoma čisto pokončajo in še polovico dohodkov ne dajo, ld bi jih dali, ako bi bili razdeljeni v kose in taki kosi polna, posamna last enega vživalca. Na tacih travnikih se zapazijo cele lise, ki so brez trave. Vsak kmetovalec lehko loči menjavne travnike od drugih. 2. Take travnike je navada v jeseni prav čisto in golo popasti „potvezati“, kakor Gorenci pravijo. To je, konji in goveja živina se pribija na verige ali vrvi otvezana na take travnike in se prestavlja tako dolgo, da vse ne ogloda. Kar konjem in govedi ostane, posname še ovca. Gospodar, ki ima ravno letos vžitek posname vse do čistega, do živega in njegov naslednik mora žalosten gledati, — in spredniku prihodnjo let zopet kar more vrne. Tako gre to naprej in zemlja mora na zadnje popolnoma opešati in tako oslabeti, da ne da skoraj nič trave. 3. Menjavna zemlja se slabo obdeljuje; njive se malo, travniki nič ne gnojijo, ker eden vživalec drugemu nasledniku dobička ne privošči. Na menjavnih travnikih se ne trebijo vodni grabni, se ne odpe-ljujejo prevelike vode, grmovje se ne trebi, karanje ne pobere, brez skrbi se sem ter tj e vozi, z eno besedo, talci travniki se neumrljivo zapuščajo. 4. Kdor ima veliko menjavnih parcel, ima tudi celo zbirko davlcovskih bulcvic, ktere se ravno tako vsako leto menjujejo, kakor vživanje. Zgodi se pa lehko, da človek pozabi na take bulcvice, ali, da jih od sprednilca ne dobi, — na enkrat pride rubež za davke, gospodar ne ve, kaj je dolžen, zdaj teče k davkarskem uradu, zgubi čas, plača rubežen, vrh tega se jezi in škoda je gotova. 5. Zastran davkov pa se zna škoda iz tega kakemu solastniku zgoditi, ker se davki in nakladi menjajo in ravno enega morebiti veči nakladi zadenejo. Že leta 1861ega je gospod Koren v občnem shodu gospodarske družbe govoril, kako da so škodljiva menjavna zemljišča, kaka škoda doraste solastnikom po teh neprimernih davkih. 6. Pa tudi sovraštvo in pravde izhajajo iz me-njavnega vživanja. Te in še druge škode izhajajo očividno iz me-njavnega vžitka zemljišč za solastnike. II. Pa tudi vlada ima škodo pri poberanji davkov, ker pri njem veliko časa zgubi. Iz tega površnjega premišljevanja se že vidi velika škoda, ki solastnikom in vladi iz menjavnih zemljišč izvira. Takih zemljišč pa imamo v našej deželi še prav veliko. Se ve, da bi solastniki si lehko sami škodo odvrnoli, ko bi si taka zemljišča razdelili; ali žalibog v našej domovini je še preveč gospodarjev, ki pravijo: „Kakor je bilo, tako naj bo zdaj in prihodnjič!“ in marsikter solastnik neče se v razdelitev vdati zavoljo tega, ker ravno njegov solastnik to želi. Saj je dosti vzroka za sovraštvo ali vsaj neprijateljstvo v tem, da sta do zdaj eno zemljo zaporedoma vživala in si nagajala. Neogibljivo je tedaj treba, da se skrbi na poti postave, da se morajo razdeliti taka menjavna zemljišča, za to sem storil svoj predlog. Ako bi ne bile naše seje že tako pri konci, da se moram bati, da bi za moj nasvet preveč časa ne vsak deležnik svoj del zgubiti, ki ga v dveh letih ne spreobrne v rodivno zemljo. (Glej zvez. 7. sol. 500 post. zbirke.) Dvorni ukaz dne 8. junija 1786 ukazuje , da se imajo v enem letu vsi pašniki razdeliti. (Glej zvez. 10. sol. 51.) Vse te in enake postave še obstoje, večkrat so se zopet ponavljale, ali žalibog do denes se še niso spolnile. Zdaj pa mora resnica biti, potreba na vrata trka. Ozrimo se po družili deželah, kje se najde toliko sveta nerodovitnega, kakor pri nas ? Ali to ni naša nemarnost, — naša škoda? Naj se vgovarja, da je težko najti in postaviti pravo mero razdelitve ali po stanu posestva ali po številu davkov sovlastnikov itd. — to je gotovo, da se prava podlaga in mera zamore postaviti. In ko bi po enej ali drugej podlagi kterega kaka mala krivica zadela, bode on še v krivici več pravice, več dobička dobil, kakor jih ima zdaj v nekoristnej pravici — v splošnej krivici! Trebalo bi si nekoliko načrtati različnost pravnih razmer zastran sovživanja in solasti pašnikov in načrtati potem postavo, kako da bi naj pravičneje vkazala in osnovala se razdelitev pašnikov. Pa tega sem si svest, da če bi ravno mnogo gradiva v tem zamo-gel podati, da vseli razmer ne obseže, kar pa postava mora storiti. Na dalje sem prepričan, da bode deželni zbor po raznih potah in pomočkih različnosti razmer vse pozvedel in porabil in glede na prejšnje postave načrtal postavo, po kterej bodemo primorani vse pašnike pravično razdeliti in pametno rabiti. To je namen mojega nasveta. Naj se izpolni! Naj bi bil potrjen glede na resnico: „Mi imamo v pašnikih zaklade, vzdignimo jih!“ Präsident: Der Antrag, den Herr Dr. Toman heute begründet hat, ist bereits hinreichend unterstützt. Dieser Antrag besteht strenge genommen aus zwei Anträgen, der erste geht dahin, daß die Gemeindehutweiden imperativ vertheilt werden sollen, und der zweite, daß die Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes dem LandesauSschusse aufzutragen sei. Ich stelle die Frage an das hohe Haus, ob dieser Antrag einem Ausschüsse zugewiesen werden soll, und dann welchem? Abg. Dr. Costa: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, den Antrag des Dr. Toman einem Ausschüsse von 3 Mitgliedern zuzuweisen, die Wahl dieser Mitglieder sei dem Präsidium überlassen, und dem Ausschüsse aufzutragen, entweder noch in der heutigen Sitzung oder längstens in der nächsten darüber mit Umgangnahme aller Förmlichkeiten, der Drucklegung u. s. w. Bericht zu erstatten. (Präsident bringt diesen Antrag, sowohl rücksichtlich der Wahl eines Ausschusses, als auch rücksichtlich der Dringlichkeit zur Unterstützungsfrage und wird derselbe nach beiden Richtungen unterstützt.) Präsident: Ich bitte, Herr Abg. Brolich. Abg. Brolich. Ich wollte beantragen, daß der vom Herrn Dr. Toman gestellte Antrag nicht einem Ausschüsse von 3 Mitgliedern, welcher schon in dieser Periode Bericht zu erstatten hätte, zuzuweisen wäre, sondern nachdem die Periode ohnehin zu Ende geht, würde ich beantragen, daß der Antrag des Dr. Toman an den Landesausschuß zur Benützung um einen Bericht in der künftigen Landtagssession zu erstatten, zugewiesen werden möchte. Denn es ist kaum zu erwarten, daß noch in dieser Periode der Antrag durchgreifend erörtert, berathen und über denselben Beschluß gefaßt werden könnte. Poslanec dr. Toman: Prosim besede. Jaz nisem nasvetoval, da se moj predlog izroči kakemu odboru; ali opravilni red § 18. to zahteva, tedaj je tudi predlog gospoda dr. Costa popolnoma opravičen. Da je moj nasvet zastran pašnikov koristen, se lehko vidi iz razlogov mojih. Ali, slavna gospoda! jaz sem tudi toliko postav, ktere je vlada v poprejšnjem stoletji za imperativno razdelitev naših pašnikov dala, navedel, da čez to odbor lehko v 10 minutah poroči; po nasvetu g. Broliha pa bi še le v prihodnjem zboru zvedili, ali se bo taj predlog za osnovo postave zastran imperativne razdelitve pašnikov deželnemu odboru izročil ali ne. Nasvet dr. Costov je tedaj le ad salvendam formam, — a vendar mora sprejet biti, če ne, je moj predlog že zdaj padel. Präsident: Ich bitte, es findet eine Debatte nicht Statt. Abg. Dr. Costa: Ueber die formelle Behandlung allerdings. Präsident: Dann bitte ich,'sich auszusprechen. Abg. Dr. Costa: Ich muß doch gegenüber den Bemerkungen des Abg. Brolich das h. Haus darauf aufmerksam machen, daß, wenn der Antrag des Abg. Brolich angenommen wird, damit nichts anderes gesagt wäre, als: Der Landesausschuß soll über die formelle Behandlung des Antrages des Dr. Toman erst in der nächsten Session berichten und einen Antrag stellen. Das, glaube ich, geht denn doch nicht, lieber die formelle Behandlung des Antrages, daß nämlich der Landesausschuß einen bestimmten Gesetzentwurf auszuarbeiten habe, sind wir doch bald einig. Also glaube ich, daß derjenige Antrag, den ich gestellt habe, der correcte, entsprechende ist, um auch diesen Gegenstand in das ordentliche Geleise zu bringen. Abg. Deschmann: Ich würde mir erlauben, zu dem vom Dr. Costa zum Antrage des Dr. Toman gestellten Antrage einen Abänderungsautrag zu stellen, indem die Wahl dieses Ausschusses von 3 Mitgliedern doch die Zeit des Landtages in Anspruch nimmt. (Abg. Dr. Costa: DaS habe ich dem Präsidium überlassen.) Dann bin ich vollkommen damit einverstanden. Präsident: Es liegen zwei Anträge vor, nämlich der Antrag des Herrn Dr. Costa und des Herrn Brolich. Welcher der engere oder weitere, läßt sich nicht bestimmen, es lov. Cisti pašniki dajo na leto dohodkov 156.386 for., se sadjem 10.613 for. in z lesom 40.494 for.; 1 oral čistih pašovnikov pa da na leto samo 34 kr., se sadjem zasajenih 9 for. 3 kr. in z lesom samo 27 kr. Nasproti imamo čistih travnikov 223.752 oralov, se sadjem zasajenih 9.800 oralov, in z lesom 50.861 oralov. Čisti travniki donašajo na leto 758.461 for., se sadjem 83.583 for., z lesom 67.543 for. in letni donesek 1 orala čistih travnikov je 3 for. 23 kr., se sadjem 8 for. 31 kr. in z lesom 1 for. 20 kr. Če primerimo po tem letni dohodek od orala čistega travnika, ki znese 3 for. 23 kr. z oralom čistega pašnika, ki znaša 34 kr., tak vidimo, da oral čistega travnika donaša 6—7krat več, kakor oral čistega pašnika. Če dalje pomislimo, kar sem rekel, da imamo 271.607 oralov čistih pašnikov in 223.752 oralov čistih travnikov, tak se moramo začuditi, da imamo 50.000 oralov več pašnikov kakor travnikov.« če bi mi zamegli vse čiste pašnike spreobrnoti v čiste travnike, tak bi mi po tem računu povekšali dohodke , ki znašajo na leto od čistih pašnikov 156.386 for., in bi morali imeti 6krat več t. j. 938.316 for., tedaj skoraj en milijon! In če bi mi le tretji del pašnikov spremenili v travnike, tak bi imeli več dohodkov 312.772 for. konv. den.; in če šesti delv spreobrnemo, se povikšajo dohodki za 156.386 for. Če se pa taki travniki še se sadjem nasade, kar vrednost povzdiguje naj manj osemkrat, tak bi, če bi šesti del pašnikov spreobrnoli v travnike in zasadili se sadjem, več dobička bilo 1,251.088 for. konv. den. in to se mi zdi mogoče doseči. Iz tega se vidi, slavna gospoda, koliko koristi je zanemarjeno, koliko premoženja leži v nerodovitnej zemlji — v pašnikih in kaka važnost je v tem, da skrbimo zastran pašnikov. Ravno tak dobiček se kaže, če se pašniki spremene v njive. Pa ne samo iz tega prepričanja po številkah, ampak tudi iz premišljevanja, kaki prid pašniki dajejo, kaka škoda po njih izvira kmetovalcem, mora slednji priti do razsodbe, da so pašniki škodljivi. Škoda, ktera iz pašnikov izvira, se leliko iz sledečega premišljevanja razvidi: 1. Skušnja kaže, da razdelitev pašnikov neizmerno velik dobiček donaša, kjer so razdelili pašnike, se hvalijo zdaj velikega dobička, Jaz le hočem omeniti nekterih takih razdelitev na Gorenjskem, kjer drugod mi niso znane okoliščine. Poglejmo, koliko dobička dajo Ločanom njih Žolčice in njih nekdanje gmajne za gradom, — Vi sočan o m razdeleni pašniki unkraj Kokre, kako lepo polje imajo zdaj na mestu nekoristnih pašnikov. Še le malo let je, kar so Grajani blizu bloškega jezera razdelili svoje pašnike in so spremenjeni v njive in travnike. Koliko sosesk pa je, ki imajo po 100 — 200 in še več oralov ravnih pašnikov, ki bi lehko se v njive in travnike spreobrnoli, če jih razdele. Med Radolico in Mostami leži še kakih 600 — 700 oralov mrtve gmajne, okrog Zaspa in Dobrave ter v Dolini tudi. Koliko žita bi lehko tam pridelali, na mestu da hodijo po njega v Kranj. Razdelitev pašnikov mora našemu ljudstvu dobička prinesti, ker zdaj le malo paše imajo, ki pa živini ne zda — in tak jej morajo še doma pokladati. 2. Druga škoda, ktero pašniki kmetovalcem delajo, je ta, da se s pašo veliko gnoja pogubi. Ako v hlevu vsako odraščeno goved v 15 dneh en voz gnoja naredi, zgubi v 5 mesecih 10 voz gnoja, kar je naj manj 6 — 7 gl. vredno. 3. če pa nastane suša, škoduje ona pašnikom bolj in hitreje kakor poljem in travnikom. To pa za to, ker so pašniki zmirom čisto popašeni in poteptani; rosa se na njih le malo nareja in solnce pašnike v živo pripeka, ker tla sence nimajo. O časih suše so pašniki skoraj brez dobička, in mislim, da še toliko ljudje ne dobijo, da bi mogli plačati davek. 4. Dokler ni pašnik razdeljen, ne more nobeden soposestnik svojega dela, svoje pravice drugače vživati, kakor vsa občina — s pašo — ko bi sicer leliko svoj del spreobrnol v njivo, ali travnik ali gojzd, kar bolj potrebuje. Tako so vsi solastniki eden na druzega vezani in si ne morejo pomagati. 5. Na pašnikih je tudi več takih prostorov, ld ne dajo nič paše in bi se lehko v drugo kulturo spremeniti dali, ali to se le zgoditi more po razdelitvi. 6. če na dalje premišljujemo, kako se vživajo pašniki, tak vidimo, koliko krivice se na njih posameznim posestnikom godi, ker se vživajo po nepra-vičnej razmeri. Bolj mogočni in bogateji sovlastniki si preskrbe več živine itd. Eni vživajo vse, drugi malo, nekteri skoraj nič. 7. Se hujši je pa ta razmera, kader tak pašnik več sosesk vkup vživa. Tu se napodi živine na pašnik, da vse nič ne dobe. Posebno pa bližnje soseske druge izpodrivajo. Koliko pravd narase iz tega in v preteklosti so se tudi zmirom pravdali. 8. Pašniki so nadalje naj slabeji šola kmetijskih otrok. Na mestu, da bi v šolo hodili, pohajkvajo z živino vred na tacih pašnikih, in tako zamoremo reči, da pašniki zastran moraličnega izobraženja, zastran probuda delavnosti v mladem kmetijskem otroku le škodo delajo. Iz vseh teh obzirov se vidi tedaj škodljivost, ne-korist pašnikov. Zato se tudi mnogo modrih solastnikov poganja za razdeljenje pašnikov, le nekteri drže to važno reč nazaj. Tudi vlada je spoznala važnost razdelitve že zdavnej in je dajala postave, ali dozdaj se niso spol-novale. Vzrok temu morebiti leži nekoliko v tem, da podlaga, red, modus niso tako postavljeni, da bi se silo bili na vsem enako pravičnej podlagi k razdelitvi primorani, in nekoliko v tem, da je po soseskah dosti nasprotnikov razdelitve. Nasprotovanje veči del izhaja iz dobička, kterega nekteri bogateji iz pašnikov vživajo, ali pa iz nespoznanja — iz stare trme. Veči del solastnikov pa zdihuje po razdelitvi in želi, da bi se že obstoječe postave izpolnile in deloma tako ponovile in pomnožile, da se bodo morah pašovniki razdeliti in sicer na podlagi vsem sovlastnikom enako pravičnej. Ker sem opomnil, da že stareje postave velje-vajo razdelitev, naj jih nekaj navedem. Patent dne 5. novembra 1768 ukazuje vsem go-sposkam in kresijam, da morajo za razdelitev pašnikov skrbeti in da imajo vsi, ki se temu zoperstavljajo, zgubiti svoje dele. (Glej zvez. 5. sol. 388 post. zbirke.) Ukaz dne 4. januarja 1780 št. 2136 ukazuje, da se morajo vsi pašniki razdeliti do aprila 1780 in sicer od grajščin, sicer imajo kresije to na njih stroške oskrbeti. (Glej zvez. 8. sol. 400 post. zbirke.) Patent dne 17-, aprila 1784 ponovuje ukaz za razdelitev pašnikov, in zapoveduje v Z. 11, da ima