H! e ^üailiaäies ^cilluic," elschel',t wöleiUlick 3 M''l: D."stl>q, Doixiersta^ und Samstag. l,»c> koftel sammt dem .Illyrischen Vl^tt," ,m Comptoir q irizjähria 9 fl. halbjähr,g /f si. .^.. sr. ; fiic i) c IllsteUu,^ insHau? si>'^ jahr!l^/l<> kr. mehr ^u ,„t!ichc>>,. D^rch die k, k. Post u»ter Coül'ert mil gel-rinkier Adr,sse poriofrei ganzjährig 12 ss,. halbjährig 6 ff, (^M — Insert o,isael i'hr fill nil.,'Hpaücilzeile od^r deu Naum derselb^l, fiir e,,,ma!,ge Vunch-iltlxiq 2 kr. fur ei,,e zlvelmc>I,g, 4 kr., für e,ne ?reilu.i>!c,e 5 t>. CM. Inserate bis ,2 ^clle,' » ft. für 5 Mai. ^ ' ^ Aemtlicher Theil Ml^er Verleger der ,>Laibachcr Zeitung" Herr ^ Ignaz Edler v. Klrinmayr, hat dem Landes-i Präsidium eine Summe von l 4? fi. E. M. an bis-! her bei ihm eingegangenen milden Beiträgen für ' t»ie durch die Revolution und durch die Kriegs.-ereiqnisse verunglückten Einwohner des Königre'chs Siebenbürgen überreicht. Indem dieser Betrag unter Einem im Wege des hohen Ministeriums des Innern seiner Bestimmung zugeführt wird, sieht sich das Landes - Präsidium veranlaßt, solches mit dem Ausdrucke des öffentlichen Dankes an allc betheiligten Geber zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Vom k. k. Landespräsidium. Laibach am 30. Mai 1849. Das Gemciudlgcsctz vo,n >7.N?äi; «8Ri>. 1.. ^. Jedermann im Staate hat einen doppelten Beruf, indem er einerseits in semen verschiedenen Beziehungen seine Privatzwecke verfolgt, andererseits aber in seiner Eigenschaft als Staats, bürqer auch zu den Gesammtzwccken nach seiner Fähigkeit und nach seinen ^chältnisscn mitwirken soll. In letzterer Eigenschaft mich sich aber der Private im Staate nicht nur die Beschränkungen gefallen lassen, welche als Bedingung des geordneten Gesammtlebcns und der Erreichung der Staatszwecke nothwendig erscheinen, sondern auch positiv in seiner Sphäre mitwirken, damit durch vereinte Kräfte erreicht werde, was einzeln zersplitterte Kräfte nicht zu erreichen vermögen. Dem absoluten Negierungssystcme hat man nicht selten den Vorwurf gemacht, daß es bei den Staatsbürgern politische Trägheit erzeugt, indem die jenem Systeme eigenthümliche, selbst in die unterste Schichte dcs Staatslcbcns des natürlichen Gemeindcverbandes eingreifende Bevormundung der Staatsbürger jcder freieren Regung des Patriotismus hemmend entgegentritt, wodurch einerseits eine gänzliche Theilnahmslosigkeit der Staatsbürger in allen öffentlichen Angelegenheiten entstehen, andererseits aber die erkünstelte Sraatsma-schine selbst einen schwerfälligen Gang nehmen muß. Ganz anders gestaltet es sich in der Entwickelung des constitutionellcn Staatslebens, in welches nun auch die Völker Oesterreichs durch die ihnen verliehene Verfassung eingeführt sind; hier gilt es die bürgerliche Freiheit, innerhalb der Schranken des natürlichen Staatsrechtes zu wahren und die geregelte verfassungsmäßige Theilnahme der Staatsbürger an den Angelegenheiten des öffentlichen Wohles nicht nur überhaupt in's Leben 'zu rufen, sondern auch durch die entsprechenden Institutionen, zu welchen vorzugsweise die Organi-sation der Gemeinden gehört, in fortwährender Lebensthät igkei t zu erhalten. Wie wohlthätig eine zwcckgcmäße freisinnige Verfassung der Gemeinden auf das Staatslcbcn einwirke, ist noch von Niemanden verkannt worden, daher denn auch das Augenmerk z^r Regierungen an allen Orten darauf gerichtet war, die Organisation der Gemeinden möglichst zu vervollkommnen und auf dieser festen Grundlage den weiteren Staatsorganis- mus anzubahnen. 'Auch unsere Regierung, so schwierig unter den gegebenen Verhältnissen ihre Aufgabe auch seyn mag, hat die hohe Bedeutsamkeil der Gemeinden und ihre angemessene Organisirung nickt verkannt; wir finden daher schon in der Neichs-verfassung den Gemeinden einen Wirkungskreis eingeräumt, welcher dem Principe einer freien innern Verwaltung vollkommen entspricht, einem Principe, welches mit der Entwickelung des bürgerlichen Gc-meinsinnes. mit der Hebung des Interesses an öffentlichen Angelegenheiten, in seiner Verwirklichung den staatlichen Verhältnissen der Monarchie zur sichersten Grundlage dienen wird. In derVcrfassungsurkunde handelt der 4. Abschnitt von den Gemeinden, und es werden in diesem <^§. 33) die Grundrechte der Gemeinden gewährleistet , die nähere Bestimmung derselben und insbesondere drs Wirkungskreises der Bezirks - und Krcisgemeindcn aber den Gcmeindegesetzen vorbehalten. Die Staatsverwaltung hat nun ein provisorisches Gcmcindegcsetz erlassen und es ist das-selbe bereits in mehreren Kronländrrn officicll kund geinacht; die hierländigc Publication ist aber bisher aus dem Grunde noch nicht erfolgt, wcil sich der gesehgcmäße krainische Texl noch in der Ausarbeitung befindet. Auf eine baldige wirkliche Organisirung des Gcmeindewescns kann um so mehr gerechnet werden, als dieß in der That die Basis zu allen wei tern administrativen Reformen bildet und selbst die Staatsverfassung erst dann lebenskräftig werden kann, wenn der Unterbau derselben, nämlich die Organisirung der Gemeinden vollendet erscheint. Es dürfte daher nicht unpassend seyn, das, wenn gleich Hierlands noch nicht publicirte Gemeindegesetz vom 1?. März l. I. einer vorläufigen Beurtheilung zu unterziehen und jene Momente hervorzuheben , welchen in der practifchen Durchführung des Gesetzes besondere Wichtigkeit beigelegt werden muß, worüber daher ein richtiges Verständniß in vorhinein wünschenswert!) erscheint. Die verfassungsmäßigen Grundrechte bilden zunächst das Eritcrium zur Beurtheilung eines von der constitutionellcn Regierung gegebenen Gesetzes; denn, was verfassungsmäßig besteht, muß auch in den speciellen Gesetzen anerkannt werden und dieselben dürfen nichts enthalten, was den sanctionir-ten Grundrechten Entgegen wäre. In dieser allgemeinen Beziehung muß dem Gcmcindegesetzc der vollste Beifall gezollt werden, denn die Regierung hat in demselben nicht nur die den Gemeinden versa ssu ngsmä ßig gewährleistcten Grund-rechte in ihrem ganzen Umfange und in ihrer wahren Bedeutung aufgefaßt und anerkannt, sondern auf der Basis derselben auch jene zweckmäßigen Anordnungen getroffen, durch deren Anwendung und Feststellung im Geiste des Gesetzes der Gc-meindcverband eine lebenskräftige und dauerhafte Gestaltung erhält, und der im Eingänge aufgestellte Satz »dieGrundfeste des freienStaa-tes ist die freie Gemeinde" nicht als eine leere Phrase erscheinen, sondern als sichere Grundlage des neuen Staatsorganismus zur Verwirklichung gedeihen soll. Wir finden im Eingänge des Gesetzes den Wirkungskreis der Gemeinden ausgedrückt, wobei es auf die wesentliche Unterscheidung zwischen dem natürlichen und übertragenen ankömmt. Das Gesetz sieht die Gemeinde für mündig und für befähiget an, die zunächst ihr eigenes Interesse berührenden Angelegenheiten selbst zu leiten und zu besorgen; die Gemeinde ist auch in der That zunächst berufen, ihre Bedürfnisse zu erfassen, und die ihr zu Gebote stehenden Mittel auf eine derW Befriedigung derselben entsprechende Weise anzuwenden. So wie jedoch die Freiheit des Einzelnen im Staate durch die Rücksichten des allgemeinen Wohles beschränkt erscheint, eben so muß dieses auch von den Gemeinden, als moralischen Personen, gelten. Es ist auch begreiflich, daß es dem Staate in der Gesammtheit n cht gleichgültig seyn kann, auf welche Art die einzelnen Gemeinden in der Leitung ihrer Angelegenheiten vorgehen, weil die Gemeinde im Staate nicht als eine völlig iso-lirte Corporation angesehen werden kann, sondern dieselbe vielmehr mit den übrigen Gemeinden, mit dem Kronlandc und mit dem Staate als Gesammtheit im Zusammenhange steht. Es ist in Bezug auf die Gesammtzwecke nicht gleichgiltig, ob z. B. die Gemeinde mit ihrem Vermögen gut oder schlecht gebaret, ob sie sich ohne Noth verschuldet, ob sie ihre Mitglieder mit Steuer-zuschlagen belastet u. s. w.; daher muß auch der natürliche Wirkungskreis der Gemeinde in jene Schranken gewiesen werden, welche sich mit Rücksicht auf das Gesammtwohl als nothwendig darstellen. Dergleichen Beschränkungen enthält das Gesetz, namentlich in Bezug auf die Veräußerung oder Vertheilung des Gemeindevermögens und Ge meindcglites, in Bezug auf die Umlage von Per-centen auf die directen und indirecten Steuern zur Deckling von Gemcindebedürfnissen, auf die Aufnahme von Darlehen, in so fern eine solche Umlage oder ein solches Darlehen ein bestimmtes Maß überschreitet (§. 74, 79, 80 des G. G.) Aber auch in diesen Fallen übt nicht zunächst die Regie^ rung einen imperativen Einfluß, sondern sie überläßt es der Krcisvertretung oder dem Landtage, derlei Angelegenheiten der Ortsgemeinde zu beurthei. len. Der lV. und V. Absatz der allgemeinen Bestimmungen drückt zu dem auch die echt consti-tutionelle Form aus, in welcher der natürliche Wirkungskreis der Gemeinde sich zu äußern hat, indem die beschließende Gewalt vor der-Gcmcinde selbst durch die Majorität ihrer Vertretung, die executive Gewalt aber von dem Gemeindevorsteher, als vollziehenden Organe, ausgeübt wird. Was den übertragenen Wirkungskreis anbe langt, so umfaßt derselbe, wie dieß aus den §§ 126 bis 141 erhellt, größtentheils nur solche öf fcntliche Angelegenheiten, welche wenigstens mittelbar das Interesse der Gemeinde berühren, wie z. B. die Anhaltung von Verbrechern, die Aufsicht über die Fremden, die Aufsicht über Maß und Gewicht , die Mirkwirkung bei dem Eonscriptions-und Nekrutirungsgeschäfte; die Uebertragung dieser Geschäfte an die Gemeinden muß um so zweckmäßi- 328 ger erkannt werden, als die Geschäftsdehcmdlung dadurch vereinfacht, andererseits aber die Gemeinden selbst in die Lage kommen, ihre hiebei uorkom-menden Interessen wahrzunehmen. Es steht demnach auch mit voller Zuversicht zu erwarten, daß die Gemeinden und rücksichtlich die von ihr gewählten Verwaltungsorgane sich auch diesem delegirten ^ Geschäftskreise mit dem redlichsten Willen und al-^ lem Eifer unterziehen, und das von der Regierung ^ in sie gesetzte Vertrauen vollkommen rechtfertigen > werden. In Bezug auf die Constituirung der freien Gemeinde, wovon der l. Abschnitt handelt, ist der practischen Durchführung des Gesetzes durch die Aufrechthaltung der gegenwärtigen Ca-tastral-Eint heilung, wodurch jede Gemeinde ein abgeschlossenes, genau bcgränztes Gebiet erhält, ein wesentlicher Vorschub gegeben; es ist damit der factische und rechtliche Bestand der gegenwärtigen Gemeinden anerkannt, und es kann auf dieser unwandelbaren Basis die Einführung des neuen Gemeindeorganismus in den Kronländern, in welchen, wie bei uns bereits der stabile Catastcr eingeführt ist, keinen großen Schwierigkeiten unterliegen. Sehr zweckmäßig ist in dieser Hinsicht die nach §. 3 den einzelnen Steuer - oder Catastralgemeinden eingeräumte Berechtigung, sich mit andern zu einer Ortsgemeinde zu vereinigen, wobei jedoch stets der Grundsatz festzuhalten ist, daß die Gebiete der selbstständig vermessenen Catastralgemcinden nie zerstückt, und daß daher nur ganze Catastralge-meinden vereint zu einer Gemeinde constituirt werden dürfen. Die Vereinigung mehrerer Cata-stralgemeinden in Eine Gemeinde ist zunächst (mit Ausnahme des im §. 4 berührten Falles) dem Ermessen dcr Gemeinden anheimgestellt, und erfolgt demnach nur über das Verlangen der Gemeinden selbst, welchem Verlangen jedoch in keinem Falle entgegengetreten werden dürste. Wir haben im Kronlande Krain in drei Kreisen und 35 Steuer-bczirken im Ganzen 931 selbstständige Steuer- oder Catastralgemeinden, darnach würde also eine Anzahl von 93! Ortsgemeindcn zu organisiren seyn; allein bei der Verschiedenheit in dem Flächenmaße der einzelnen Steuergemeinden (so umfaßt z. N. die Stcuergcmeinde Studorf im Bezirke Radmannsdorf, als dem Flächenmaße nach die größte, 22.807 n. ö. Joche, während es wieder Gemeinden von weniger als 100 n. ö. Jochen im Ausmaße gibt) in der Bevölkerung, im Vermögen und in sonstigen Verhältnissen ist es jedenfalls anzunehmen, daß von dcr Vereinigung mehrerer Sttuergemein-dcn zu einer einzigen Ortsgemeinde vielfach Gebrauch gemacht werden wird, indem die Vortheile einer solchen Vereinigung mit Hinblick auf den natürlichen und übertragcnm Wirkungskreis der Gemeinden zu ungefällig sind, als daß sie nicht beachtet werden sollten. Wollte man auch voraussetzen, daß in jeder gegenwärtigen Catastralgemcinde Männer zu finden seyen, welche die erforderlichen Fähigkeiten zu den Functionen eines Gemeindevorstandes oder Rathes, und zur Besorgung des übertragenen Wirkungskreises besitzen, welche Annahme sich vielleicht nicht durchgehends erwahren dürfte, so bleibt es doch ganz gewiß, daß durch die Vereinigung kleinerer Catastralgemcinden zu einer selbstständigen Ortsgcmeinde die Nothwendigkeit mehrerer Gemeinde-beamtcn und Diener (§. 81 — 84) wegfällt, — daß ferner eben dadurch die Anstalten zur Erhaltung der inneren Ruhe und öffentlichen Sicherheit (§. 85) weniger kostspielig und demnach viel kräftiger und wirksamer werden, und daß endlich die Verpflichtung der Gemeindemitglieder, ihre Thätigkeit den Interessen der Gemeinden zu widmen, durch die größere Zahl wahlfähiger Gemeindemitglieder wesentlich erleichtert werde. Es dürfte dem-nack zu gewärtigen seyn, daß kleinere Catastralgemeinden, und insbesondere solche, welche für sich allein kein gut arrondirtes Gebiet bilden selbst ihren Vortheil einsehen und sich aus freiem Willen entweder an größere anschließen, oder mit benachbarten kleinern zu Einer Ortsgemeinde vereinigen werden. In so fern jedoch einzelne Gemeinden die Mittel nicht besitzen, um den ihnen durch das Gemeindegesetz auferlegten Pflichten nachzukommen, so greift eine gesetzliche Vereinigung mit andern Gemeinden Platz, welche Verfügung sich dadurch rechtfertiget, daß die den Gemeinden obliegenden Geschäfte nicht nur ihr eigenes, sondern in wesentlichen Theilen auch das allgemeine Interesse dcr Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit berühren, weßhalb nothwendiger Weise dafür gesorgt werden muß, daß jenen Pflichten der Gemeinde Genüge geleistet, und dort, wo die Mittel hiezu den einzelnen Gemeinden mangeln, dieselben durch Vereinigung mehrerer aufgebracht und gesichert werden. Damit jedoch durch eine solche, im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt gebotene Vereinigung mehrerer Catastralgemeinden zu einer Ortsg meinde, die Rechte der Gemeinden bezüglich ihres eigenthümlichen Vermögens nicht geschmälert werden, spricht das Gemeindegcsetz den Grundsatz aus, daß bei einer solchen Vereinigung das Vermögen und Gut der einzelnen Gemeinden wider deren Willen nicht zusammengezogen werden dürfe; ein Grundsatz, der jedenfalls auch dort gelten muß, wo sich mehrere Catastralgemeinden freiwillig zu einer einzigen Ortsgemeinde vereinigen. So zweckmäßig die Vereinigung mehrerer zu kleiner Catastralgemeindcn zu Einer Ortsgemeindc auch seyn mag, so läßt sich doch nicht läugnen, daß dieselbe ihre nicht zu überschreitende Gränze habe, indem die Bildung zu großer Gemeinden auf die Ausübung des den Gemeindeorgancn zugewiesenen Wirkungskreises eher erschwerend als erleichternd einwirken könnte. Erreicht nämlich der Gcmeindebezirk eine zu große Ausdehnung, so könnte dadurch eine solche Geschäftsvermehrung herbeigeführt werden, daß eine erspri eß lich e Be sorgung derselben und insbesonders der in den übertragenen Wirkungskreis gehörigen Geschäfte fast unmöglich würde. So wie demnach das Gemeindegesetz im §. 5 den Gemeinden mit bedeutender Volkszahl das Recht ertheilt, sich in Fractioncn, die jedoch keine selbstständigen Gemeinden zu bilden haben, zu theilen, und denselben zur Erleichterung der Verwaltung einen gewissen Wirkungskreis anzuweisen , eben so wird es im Interesse der einzelnen Catastergemeinden liegen, die facultative Zusammenlegung mehrerer Catastralgemcinden zu Einer Ortsgemeinde nur dann zu verlangen, wo dieselbe mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse wirklich Vortheile gewährt und zwar nur in so weit, als die Größe des Gemcindebczir-kes nicht von hemmendem Einfluß auf die Wirksamkeit der Gemeindeorgane ist. Die §§. 7 — 26 handeln von den Gemeindegliedern und Fremden, von den Rechten dcr einen und dcr andern und von dcr Art, wie die Rechte eines Gemeindcgliedes (Bürgers oder Angehörigen) erworben werden. Hinsichtlich d.r Gemeindebürger hält sich das Gesetz (§. 8) an das gegenwärtig Bestehende , und es sind demgemäß als Gemcindebür-ger jene zu betrachten, welche gegenwärtig cincn bestimmten Iahresbetrag an directer Steuer von einem in der Gemeinde gelegenen Haus- oder Grundbc sitze, oder von einem unbeständigen Aufenthalt in der Gemeinde gesetzlich bedingenden Gewerbe oder Erwerbe entrichten. Die erste Aufgabe wird daher bei Einführung des Gemeindewesens die Zusammenstellung der Gemeinde-Matrikeln seyn, welche nach obigem Begriffe auf Grundlage der Steuerlisten zu verfertigen seyn, und sohin bei der Bildung der Wahlkörper nach §. 36 zur Grundlage zu dienen haben werden. In Betreff der Bildung dcr Wahl-körper enthalten die §§. 36 — 38 die Bestimmung, daß sich die Wahlberechtigten, die den Gemeindc-ausschuß, als Repräsentanten der Gemeinde, zu wählen haben, nach Maßgabe der Bevölkerung in zwei oder drei Wahlkörper zu theilen haben, von welchen jeder eine gleiche Anzahl von Ausschuß-und Ersatzmännern wählt. Zum Behufe der Bildung der Wahlkörper selbst werden alle Gemeindebürger nach der Höhe der auf Iedcn entfallenden gcsammten Iahresschuldigkeit in Listen eingereiht, und nach dl> sen Listen wird dann die Gesammtsumme der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen Steuer in eben so viele gleiche Theile getheilt als Wahlkörper zu bilden sind. Auf Grundlage dieser Listen ist sohin nach der Zahl der einzelnen Steuerpflichtigen und nach der Höhe der auf Iedcn entfallenden Iahresschuldigkeit die Quote zu bestimmen, nach welcher dieselben in den einen oder andern Wahlkörper einzureihen sind. Wenn z. B. in cincr Gemeinde die Gesammtsumme der von den Gemeindebürgern zu entrichtenden Steuer-Iahrcsschuldigkeit 300 si. beträgt und 3 Wahlkörper zu bilden sind, so entfallt auf jcdcn Wahlkörper die Stcucrschuldigkcit von 100 fl.; gesetzt nun, man mußte in dcr Liste, ü, welcher die Gemeindcbürgcr nach dcr Höhc ihrer Iahresschul-digkcit gerciht sind, von denen Höchstbcstcuerten anfangend, bis zum Betrage der Iahresschuldigkeit von 10 si. herabsteigcn, um die auf den ersten Wcihl-! körper entfallende Summe von 100 fl. zu erreichen, so bildet I0fi. die Quote für den ersten Wahlkörper, und alle Gemeindebürgcr, welche 10 si. oder mehr als 10 fl. Steuer zahlen, bilden dcn ersten Wahlkörper; dann werden in der Liste die einzelnen Steucrbe-träge von den zunächst unter 10 fl. besteuerten angefangen, so lange zu summircn seyn, bis abermals 100 fi. erreicht sind; gesetzt man mußte zu diesem Behufe bis zum Betrage von 4 fi. herabsteigen, so bildet dann 4 st. die Quote für den zweiten Wahlkörper, endlich alle, die weniger als 4 fl., jedoch wenigstens den zu dem Rechte eines Gemeindebür-gers erforderlichen Iahresbetrag an l. f. Steuern entrichten, dcn dritten Wahlkörpcr. Diese Abtheilung der Wahlberechtigten in mehrere Wahlkörper, wovon jeder einc gleiche Anzahl von Mitgliedern des Gcmcmde - Ausschusses wählt, gewährt allen Schichten dcr Wahlberechtigten die Beruhigung, daß ihre allenfalls besondern Interessen im Gemcinde-ausschusse nicht unvertrcten seyn werden. So wie die Staatsverwaltung einerseits bedacht war, dcn Gemeinden einen möglichst freien Wirkungskreis einzuräumen, so hat sie aber auch andererseits vorgedacht, denselben ihrcn Beruf möglichst zu erleichtern. Wärcn z. B. die mit der Leitung dcr Gemeinde-Angelegenheiten betrauten Gemeindeglie-der zu viel in Anspruch genommen, so würde selbst bei dem besten Willen Ucberdruß entstehen, und au-ßer dem würden auch die matcricllcn Interessen der Einzelnen dabei sehr beeinträchtiget; daher die Bestimmungen, daß der Ausschuß und Gemeinde-Vorstand nur auf 3 Jahre gewählt werde (§. «6), daß Personen, welche in der letztverfiosscncn Wahlperiode die Stelle eines Bürgermeisters oder Gemeindcra-thes dckleidet haben, für die nächstfolgende Wahlperiode und Personen, welche durch drei aufeinanderfolgende Wahlperioden, also durch 9 Jahre als Ausschuß- oder Ersatzmänner wirksam waren, für die nächste Wahlperiode das Recht haben, die auf sie fallende Wahl abzulehnen; eben so erleichternd ist auch die Anordnung, daß die Ausschußvcrsamm-lungen sowohl in den Orts- als in den Bezirks-und Kreisgcmemden in der Regel nicht öfter als zwei Mal im Jahre Statt zu finden haben. Dcr natürliche Wirkungskreis der Gemeinde, von welchen die §§. 71 — 125 handeln, bezieht sich vor Allem auf das Gcmeindevermögen und Gemeindcgut, dessen Verwaltung gänzlich dem frei-gewählten Gemeindeausschusse überlasscn und "ur jcnen Beschränkungen unterworfen ist, die durch höhere Rücksicht geboten werden, und größtcntheils bereits außer dcn Gränzen der eigentlichen Verwaltung liegen. Niemand wird verkennen, daß die Be-schränkungen rücksichtlich der Veräußerungen des Gemeindcvermögens, der Selbstbcsteucrung und Auf-nähme eines höheren, als die Hälfte des einjährigen 327 Betrages der Gemeindeeinkünfte übersteigenden Dar- leihens als wohlthätige und im Interesse der Gemeinde sowohl als des Staatas, nothwendige Bestimmungen erscheinen, die in den Gesetzen aller freien Staaten vorgezeichnet sind und die Autono-mie der Gemeinden in feiner Weise beirren können. Da die Gemeinde ihre Angelegenheiten selbst zn leiten hat, so must es ihr auch frei stehen, die Zahl und die Genüsse ihrer Beamten und Diener, in so weit diese nothwendig sind, zu bestimmen und ihre Verwaltungsorgaue selbst zu ernennen, daher diese Rechte auch im §. 8 dem Ausschusse als Gemeinde-repräsrntanten nach seinem vollen Umfange eingeräumt sind. Die Gemeinden des stachen Sandes dürften indessen selten in die Lage kommen, eigene Beamten anstellen zu müssen, indem die wenigen Schleibgeschäfte, die bei ihnen vorkommen, im Sinne des §. 83 einem sonstigen schreibenskundigen Individuum, z. B. einem Schullehrer der eigenen oder einer benachbarten Gemeinde, gegen eine mäßige Rc-munerirung übertragen werden könnten, ohne daß die Anstellung eines eigenen Individuums nothwendig wäre. Ein vorzügliches Augenmerk der Gcmeinden'soU stets auf die Erhaltung der innern Ruhe und össent-lichen Sicherheit gerichtet seyn, indem nur bei ci.nem kräftigen Zusammenwirken Aller, die durch den Staatsverband bezweckte Rechtssicherheit rrcichbar ist, daher der Gemeinde (§. «<>) im Falle einer in ihrer Gemarkung verübten öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Beschädigung des Eigenthums mit' Nccht die Verpflichtung auferlegt wird, den Bc. schädigten in so ferne und damals den Ersatz zu leisten, wenn der Thäter nicht zu Stande gebracht wird und die Gemeinde nicht nachweiset, baß es nicht in ihrer Macht lag, die begangene Gewaltthätigkeit zu verhindern. Diese Anordnung erscheint um so mehr gegründet, als nach vielfältigen Erfahrungen die Gemeinden gewöhnlich in der «age sind, derlei boshafte Beschädigungen hintan zuhalten, oder doch den Thäter ausfindig zu machen, und die Unterlassung dieser Verpflichtungen im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht schonender sanctionirt werden kann. Die vollziehende Gewalt muß stets eine rasche seyn, daher dieselbe dem Bürgermeister, jedoch mit steter Beachtung der Beschlüsse des Gemeinde-Ausschusses, eingeräumt ist. Die dem Bürgermeister nach tz. 107 ^. 123 des Gemeindegesetzcs zustehenden Befugnisse lassen von selbst entnehmen, wie wichtig das Amt eincg Bürgermeisters für die Gemeinde sey, daher zu dieser Stelle nur solche Männer zu berufen wären, welche ihren Obliegenheiten gewachsen und des ihnen geschehen Vertrauens in jeder Beziehung vollkommen würdig sind. Noch mehr aber tritt die>Wichtigkeit des Amtes eines Bürgermeisters hervor, wenn man auf den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde (§§. 126 — 141) rcflcctirt, indem dieser in der Regel eben nur durch den Bürgermeister ausgeübt werden soll. In dem übertragenen Wirtungskreise spiegelt sich das Vertrauen, das die Regierung in die Gemeinden setzt, in dem schönsten dichte ab, und läßt sich demnach mit vollster Zuversicht erwarten, daß die Gemeinden dieses chrenwerthe Vertrauen würdigen und die Erweiterung ihres Wirkungskreises bis zur Theilnahme an eigentlichen Regierungsgcschäften mit jener Bereitwilligkeit aufgreifen werden, die aus dem edlen Bewußtseyn, im Interesse des öffentlichen Wohles zu wirken, nothwendig entspringen muß. Man müßte den Patriotismus der Gemeinden ganz verkennen, wenn man annehmen wollte, daß dieselben von der Wichtigkeit der ihnen anvertrauten öffentlichen Geschäfte zurückschaudern wollten; wenn gleich der übc.tragene Wirkungskreis unverkennbar von hoher Wichtigkeit ist, so sind die demselben inhäri^ renden Geschäfte größtenthcils so einfach, daß sie, einmal in das neue Geleise eingeführt, in der Regel nur einen redlichen Willen erfordern, in welcher Beziehung wir z. B. nur auf die Erhebung und Abfuhr der directen Steuern hinweisen, welches Geschäft, so wichtig es an sich ist, auf Grundlage der bekannten Vorschreibungen nur Ordnungsliebe und Rcchtschassenheit des Gemcindcvorstandes erheischt. Uedrigcns werden die Gemeindcvorstände in den ihnen über die Ausübung dcs übertragenen Wirkungskreises zukommenden Instruktionen einen eit-faden erhalten, nach welchem sie bei einem rechtschaffenen Willen keine Schwierigkeiten finden werden, ihrem ehrenvollen Amte auf befriedigende Weise zu entsprechen. So wie der Gemeindeausschuß die Interessen der Ortsgemeindcn, so hat der Bezirksausschuß die Interessen der Bezirksgemeindc, die mit der untersten politischen Einleitung zusammenfällt, und endlich die Kreisvertretung, jene der Kreisge-incindc als des Inbegriffs sämmtlicher im Kreise liegender Bczirksgrmeindcn, zu wahrcn. Die Bezirks - und Krcisgcmeinden bilden demnach weitere Glieder in der Kette unseres Staatsorganismus, welche dazu dienen sollen, um auch jenen Angelegenheiten , welche die Interessen des ganzen Bezirkes oder mehrerer zu demselben gehörender Ortsge-mcinden innerhalb ihres natürlichen Wirkungskreises — oder welche den ganzen Kreis, oder mehrere Bezirke betreffen, ein gemeinschaftliches Organ der Verhandlung und Schlußfassung zu geben. Der Kreisvertrctung ist ferner auch noch die wichtige Aufgabe zugewiesen, in allen Berufungen gegen sich nicht auf den übertragenen Wirtungskreis beziehenden Beschluß der Ausschüsse der Orts - und Bezirlsgemcinden als zweite Instanz einzutreten und die Vcrmögcnsverwaltung der Ortsgemeinden zu überwachen. In letzterer Sphäre ist dieKreisvertre-tung zum Theile auch berufen, zu jenen Verfügungen mit dem Gemcindcvcrmögen, in welchen die Ortsgemeindcn aus höheren Rücksichten beschränkt sind, z. B. bei Aufnahme von Darleihen und Selbst-besteuerungen, die definitive Bewilligung zn erthei len, und sie übt demnach in dieser Beziehung thcil-weise jene Controlle aus, welche eigentlich der Staatsverwaltung zustünde. Dadurch, daß unsere Regie-rung jeden imperativen Einfluß auf die Gebarung mit dem Gcmeindevcrinögen von sich ablehnt, und denselben der Kreisvertrctung, und in den wichtigsten Angelegenheiten (§. 74 und 80) dem Landtage überläßt, gibt sie zuerkennen, daß sie der Institution eines freien Gemcindevcrbandcs durchaus keinen Eintrag thun wolle, was von allen Gemeinden nur freudig begrüßt werden kann. Wir glauben daher mit aller Beruhigung erwarten zu können, daß die Gemeinden die ihnen durch dir Verfassung und durch das gegenwärtige Gcmeindcgesetz gewährleistete Stellung im Staate in ihrer wahren Bedeutung erfassen, daß sie die ihnen gegebenen freisinnigen Institutionen zu ihrem und zum allgemeinen Staatsvorthcile benutzen und in ihrem Wirkungskreise mit allem Eifer ihr eigenes und das allgemeine Wohl zu fördern bedacht seyn werden. Schwierigkeiten wird es im Anfange aller-dings zu überwinden geben, allein, wenn der Grund gelegt ist, so steigt das Gebäude rasch empor, und an gutem Material fehlt es in unserm Lande nicht; sind einmal die Ortsgemeinden constituirt, so wirb es auch an den geeigneten Organen zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte nicht ermangeln, und wir werden in kurzur Zeit die wohlthätigen Folgen des mit dem Gemeindewesen sich stets neu belebenden Gemeinsinncs und erhöhten Gemeinde-Wohlstandes wahrnehmen. Mehrere Zöglinge der hiesigen kaufmännischen Vildungsanstalt des Herrn Ferdinand Mahr, haben einen Betrag von Siebzehn Gulden C. M. zum Besten der verwundeten Krieger des vaterländischen Wcrbbezirks-Infanterie. Regiments Prinz Hohenlohe Nr. 17 gewidmet und dem Militär. Obercommando übergeben. Indem dieses patriotische Geschenk seiner Bestimmung zugeführt wird, unterläßt man nicht, diesen edelmüthigen Zöglingen hiefür den verbindlichsten Dank zu sagen, und die Anerkennung solch' patriotischen Sinnes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. K. K. Mil. Obcrcommando. Laibach den »I.Mai 1849. Politische Nachrichten Laib ach, am l. Juni. Ihre Mazestät die Königin von Griechenland ist gestern gegen 1 l Uhr Abends auf der Durchreise incognito hier angekommen und ist unter dem Namen einer Gräfin von Athen in dem Gasthofe zur »Stadt Wien abgestiegen. Ihre Majestät hatte sich alle Empfangsfeierlichkeiten verbeten, geruhete bloß, Seine Ercellenz den Herrn Landesgouverncur zu empfangen und hat nach kurzem Aufenthalte und eingenommenem Mahle die Weiterreise angetreten. Gestern am 3l. Mai Abends um die ittte Stunde wurde, ungefähr cine halbe Stunde hinter Adelsberg gegen Maunitz, der Tnest-Cillier Courier-Wagen von 10 bis 12 Individuen, anscheinlich Tschitschcn, räuberisch angefallen. Die 4 Passagiere, mit Ausnahme des einen, der Gelegenheit fand, seine Brieftasche seitwärts hinter einen Steinhaufen zu werfen, wurden sogleich ihrer Habe beraubt. Die Räuber machten sich hierauf an die gewaltsame Erbrechung der Ver-wahrungsbchältnisse des Wagens, wurden jedoch durch den Trommelschlag eines zufällig anrückenden Militär-Quartiermacher. Commando's von 6 Mann verscheucht und an der Mitnahme der Postsendungen , die lediglich in Briefpaquetcn bestanden, verhindert, wonach diese unversehrt in Laibach an-langtcn. Wegen Verfolgung der Räu'der wurde von Seite der Behörden bereits das Erforderliche vorgekehrt. Laibach am I. Juni !849. - « Laibach, am l. Juni. Ein tieferschütterndes Ercigniß ist eingetroffen. Ofen ist gefallen. Wir sagen: tiefcrfchüttcrnd, nicht als ob durch den Verlust dieses Platzes unsere Sache einen empfindlichen Nachtheil erlitten hätte, denn Ofen ist in strategischer Beziehung von keiner so großen Wichtigkeit, sondern nur, weil wir den Schmerz erleben müssen, einen — wenn auch geringen — Theil unserer tapferen Armee, ungeachtet der heldenmüthigsten, ja verzweifelten Gegenwehr in die Gefangenschaft der Insur genten gerathen zu sehen. Schon seit mehreren Tagen haben die Tagesblätter und auch die »Wiener Zeitung", diese Trauerbotschaft gebracht, allein da ihre Angaben mehr oder weniger nur auf einer Mittheilung von Gerüchten beruhetcn, so zauberten wir, dieselben mitzutheilen, selbst auf die Gefahr hin, daß man uns eine Saumseligkeit in der Mittheilung von Tagesneuigkeiten vorwerfen könnte. Jetzt, nachdem wir Gewißheit in der Sache erlangt haben, theilen wir den Lesern die näheren Umstände derselben mit. Die »Wiener Zeitung" von 28. Mai bringt hierüber folgenden Bericht - Nachdem über das Schicksal Ofens bis zur Stunde offizielle Berichte mangeln, weil die Communication dahin unterbrochen ist, so wird dasjenige zur öffentlichen Kenntniß ^gebracht, was hierüber ziemlich verläßliche Kundschaftsnachrichtcn geben: Am 4. Mai rückte Görgey auf der Ofner Seite vor, besetzte den Blocks- und Schwabenberg und rückte in Ofen bis zum Bombenplatz. General-Major Hentzi nahm die Aufforderung zur Capitulation nicht an, und entwickelte ein so heftiges Feuer, daß sich die Insurgenten zurückzie-hen mußten. An selbem Abende bombardirte er auch Pesth, von wo aus auf die k. k. Truppen mehrere Schüsse sielen; hiedurch erschreckt, hielten sich die Insurgenten mehrere Tage passiv und schlugen eine Brücke bei der Insel Csepel. Am 9. begannen die Ungarn ernster von den Bergen die Festung zu beschießen, in Folge dessen am !0. Morgens von 5 bis 7 Uhr Pesth heftiger 328 bombardirt wurde, wo auch cm Haus (Trattner-Karolnsche) in Brand gesteckt wurde. Am heftigsten war sodann das dritte Bombar-dement der Stadt Pesth am 13. Abends 7 Uhr, wo auch mittelst Raketen mehrere Häuser zerstört wurden. Am 17. Nachts 10 Uhr wurde zum ersten Male gestürmt, wo an manchen Stellen die Insurgenten die Walle erreichten, aber mit großem Verluste von 4 — 500 Todten zurückgeschlagen wurden. Den zweiten Sturm wagten sie am 19. Nachts 11 Uhr, wo sie nicht einmal die Wälle erreichten, und ebenfalls mehrere 100 Todte hatten. — Endlich wagten sie den dritten Sturm am 20. Abends 11 Uhr, und überwältigten um 6 Uhr Morgens am 21. Mai l. I. mit großer Uebermacht die Festung. Nach der Erstürmung fand man den Obersten von Ceccopicri Infanterie todt, und den General-Major Hentzi an drei schweren Wunden noch lebend. Alle Officiere der Kroaten und Gränzer wurden ohne Erbarmen niedergemacht, das Schloß und einzelne Häuser, wo man auf Offiziere Jagd mächte, geplündert. Der Major der Gränzer, der mit ungefähr 200 Mann den Brückenkopf hielt, gab Befehl, als er die Erstürmung der Festung und das Hcrandringcn der Rebellen sah, selben in die Luft zu sprengen; als ihm nicht Folge geleistet wurde, zündete er selbst die Mine, doch erplodrite das Pulver zur künstlichen Oeffnung und zermalmte den Major, ohne der Brücke! Schaden zuzufügen. — Der Verlust der Ungarn wurde bei diesem Sturme auf 250 Mann und 40 Offiziere angegeben. In Ofen commandirte Görgey im Ganzen 30.000 Mann. Die «Presse« vom 2!>. Mai meldet: ' ' Auf außerordentlichem Wege erhalten wir eine Mittheilung aus Pesth v. 23. Mai: Nach diesen Angabe^ wären nämlich die Ossiciere der Ofner Besatzung nicht^nicde»gehauen, sondern zu Gefangenen gemacht worden. 'Ebenso sollen auch die Croatcn, welche sich nach der Erstürmung auf den Schloßplatz zurückgezogen hatten, verschont worden seyn. Die Plünderung von Privatgcbäuden wird in Abrede gestellt. Die außerordentliche Tapferkeit des Generals Hentzi hat selbst sofanatischen Gegnern Anerkennung und Bewunderung aufgezwungen. Es wird behauptet, Görgey habe das Krankenlager seines tapfern Gegners nicht verlassen und H?ntzi soll in dessen Armen verschieden seyn. Wir lassen einen andern Bericht, von einem Reisenden herrührend, folgen, dem »,s gelang, auf Umwegen von Pesth hierher zu kommen: Als die österreichische Armee P.sth geräumt hatte, zog Gör-gcy in Eilmärschen heran, um den Mittclpunct seiner Stellung in Ofen zu nehmen. Die Zeit, welche den k. k. Truppen gegönnt blieb, war zu kurz, um kunstgerechte Vcrtheidigungswerke anzulegen; auch glaubte die Besatzung wohl an eine regelmäßige Belagerung, aber an keinen verheerenden Sturm. In Eile wurden aber doch Klöster in Citadellen umgcschaffen, alte Mauern verstärkt, Schulterweh-ren neu angelegt, Schanzen gebaut, Umpfählungen gezogen, ein 15 Fuß tiefer und 21 Fuß breiter Graben hergestellt, um aus selbem Gegenminen zu ziehen. Zugleich ließ General Hcntzi viele Häuser mit Schieß-scharten versehen, und in den Straßen Zwerchwätte erbauen. Jede zusammenhängende Reihe von Häusern ward zu einer Schanze. Die Insurgenten lagen auf den nahen Gebirgshöhen, welche Ofen dominiren, bauten Batterien, eröffneten Laufgräben und schritten bald zum Graben verschiedener Minen, in Allem eine unglaubliche Thätigkeit entwickelnd. Die Belagerung begann am 4. Mai und war schrecklich, der umerirdische Krieg schauderhaft, da es den Insurgenten an geschickten Minenarbeitern nicht fehlte. Das Bombardement dauerte beinahe ununterbrochen. Bomben, glühende Kugeln und Karaffen wurden in Unzahl in die Stadt geworfen. Der 19. war für Ofen der fürchterlichste Tag. Bis jetzt konnte der durch das Feuern verursachte Brand wieder gelöscht werden; aber dießmal wehte ein heftiger Wind der die Flamme von einem Ort zum andern trug^ wodurch mehrere Gebäude rettungslos in Asche gelegt wurden. Der Sturm wurde am 20. Abends von den Insurgenten gewagt. Zwei kleine Minen unter der Eontrascarpe gingen um 8 Uhr in die Luft und zündeten cine größere, welche unter schrecklichem Gekrach den Hauptwall in zitternder wellenförmiger Bewegung in die Höhe hob. Dieß schien der von den Insurgenten erwartete Moment. Zwei Sturm-Colonnen stürzten sogleich auf den geöffneten Punct, während drei Massen im Sturmschritte nachfolgten. Die beiden ersten Heereszüge drangen unter dem gekreuzten Kartätschenfeuer der Besatzungsbatterien in die Vorwerke, besetzten den Garten und nahmen die Brustwehr. Mehr als 300 Insurgenten lagen bereits todt auf dem Platze. Die hartbedrängten k. k. Truppen fochcm mit Löwenmuth und sahen sich in Kürze von den nachgerückten Sturm-Colonnen an allen Seiten angegriffen; denn um 12 Uhr Mittags waren zwei Basteien, die Katze des Hauptwallcs und eine Schanze innerhalb der Ringmauer mit Ucbermacht eingenommen, und der blutige Kampf wälzte sich nun von Haus zu Haus. Die k. k. Truppen kämpften in beispielloser Todesverachtung um jede Scheidewand. Jede Treppe, jede Kammer, jedes Dach kostete mehrere Menschenleben. Man focht in den Höfen und in den Zimmern Mann gegen Mann. Die Insurgenten gaben und nahmen keinen Pardon; ihr Feldgeschrei warBlut! Während des Straßenkampfes ward geplündert. Noch immer waren die k. k. Soldaten und ein Theil der Einwohner zum Widerstände eittschlossen; allein die magyarische Bevölkerung verlangte das Gegentheil und leistete den nach allen Richtungen vordringenden Insurgenten treulos jeden Vorschub. Jeder, der österreichische Uniform trug, wurde nun niedergemacht und ein schreckbares Gemetzel — kein Kampf mehr— dauerte bei vier Stunden. Wer jetzt fliehen konnte floh. Am frühen Morgen erschien Görgey in Ofen. Er hielt strenge Mannszucht. Die Insurgenten lagerten auf den Plätzen mitten unter Leichcn. Ein Kriegsrath wurde ernannt, welcher die östcrr. Garnison zur Gefangenschaft verurthcilte, den Gefangenen aber den Uebertritt in die Insurrections-Armce freistellte. Niemand wählte das Letztere. Görgey's Bericht an den Präsidenten nach De-brcczin lautete in drei Worten: »Hurrah! Buda!" Görgey! Die Antwort war: »Den Dank der Republik!« Herr Feldmarschall-Lieutcnant. Um den Leichnam Ofens zu bewachen wird nur eine geringe Besatzung daselbst bleiben, Görgey mit seiner Truppe nach Komorn ziehen. Die Festungswerke in Ofen sollen geschleift werden. Um 12 Uhr Mittags am 22. brannte Ofen noch an mehreren Orten. Man rechnet, daß während der Belagerung bei 1000 Bomben in die Festung geschleudert wurden, das Geschützfeuer unterhielten die Insurgenten mit glühenden Kugeln. W i e n. Se. k. k. Majestät haben folgendes Handschreiben erlassen: Lieber Fcldmarschall-Lieutenant Freiherr v. Cordon! Mit tiefer Betrübniß habe ich das unglückliche Los so vieler muthvoller Vertheidiger der Festung Ofen, — ihres braven, heldenmüthigcn Eum-mandanten, einer großen Anzahl pflichtgetreuer Ossi-ciere und Mannschaft der dort verwendet gewesenen Abtheilungen Meines Heeres zur Kenntniß genommen — neue zahlreiche Opfer des unseligen Kampfes einer verzweifelten Partei und ihres ver- führten Anhanges gegen durch Jahrhunderte bestehende Rechte, gegen Gesetz und Ordnung! Es ist Mein Witte, daß für die Hinterbliebenen Witwen und Waisen Allcr, welche dort selbst auf so ehrenvolle Weise den Tod für die gerechte Sache erlitten, und von denen Mir vorläufig nur der tapfere Commandant, G. M. Hentzi, der eben so brave Oberst Alnoch, dann der Major, welcher bei der beabsichtigten Sprengung des Brückenpfeilers sein Leben ließ, speciell bekannt sind, in möglichster Weise gesorgt werde, wornach ich Sie beauftrage, Hierwegen ungesäumt die Erhebungen zu pflegen, und Mir die geeigneten Anträge in kürzester Zeit vorzulegen. Schönbrunn, den 29. Mai l«49. Franz Joseph m. i>. Wien, 29. Mai um 1 Uhr N. M. So eben ist von dem General-Major Standeisky, Stellvertreter des commandirenden Generalen in Trieft, folgende telegraphische Depesche an den Kriegsminister eingelangt: Nach erhaltener Mittheilung des Herrn Vicc-Admirals Dahlrup, ist Ancona eng cernirt zu Wasser und zu Land, am 24., 25. und 26. Mai von der Seeseite durch die Kriegsschiffe beschossen, worauf die zurückbehaltenen Geißeln ausgeliefert wurden. Die Einwohner scheinen entmuthigt; die Wasserleitung abgeschnitten; Land- und Seemacht in Verbindung. Gcsterrcichischl-o Küstenland. U>. Trieft, 3«. Mai. (Corresp ond en z.) So eben vernehmen wir, daß der General Wol-ter zum Commandanten des zu einem Schutthaufen gewordenen Forts Malghera ernannt, und nach Besetzung des zwcilvn festen Platzes S. Giuliano durch Explosion einer von den Rebellen angelegten Miene mehr als zwanzig unserer tapferen Krieger getödtet worden sind. Vor Malghera sollen sich außer der allenthalben mit Nuym gekrönten östcrr. Artillerie das 7. Iägerbataillon und die Wiener-Freiwilligen ausgezeichnet haben. Anderthalb ital. Meilen von S. Giuliano liegt die mit einer Batterie Kanonen vertheidigte Insel S. Secondo, welche von Venedig selbst kaum eine halbe ital. Meile entfernt ist. — Auf der langen Lagunenbrücke vor S. Giuliano wurden sogleich mehrere Batterien aufgepflanzt, und am frühen Morgen des 29. Mai eröffnete unser Park ein mörderisches Feuer auf die Insel S. Secondo und zogen auf die Stadt, indem ein Theil derselben für unsere gröberen Ge^ schütze bereits innerhalb der Schußweite liegt. Seitdem hört man den Wiederhall des Kanonendonners unausgesetzt bei ruhiger Nacht bis an unsere Küste herüber, wovon ich mich gestern selbst überzeugt habe. Bei dem kirchlichen Auszüge am Fronleichnamsfeste dürfte österreichisches Militär Spalier bilden. Dafür wenigstens lauten eine Unzahl von Wetten, welche hierorts eingegangen werden. Na.-detzky hält sein General-Quartier noch in Mestre, und soll sich dahin geäußert haben, daß er gleich nach geschehener Einnahme Venedigs Trieft besuchen wolle, wo ihn ein königlicher Empfang erwartet. Das Bombardement Ancona's von Seite unseres, unter persönlicher Leitung des Vice-Admirals Dahlrup stehenden Geschwaders dauert fort, und es sollen bereits die meisten Landbatterien demolirt seyn, während sich General Wimpssen zum Angriffe zu Lande bereitet. Jene zwei Compagnien des Reg. Heß, welche von hier aus einbarkirt worden waren, sind zu Sturm-Colonnen commandirt worden. Die französischen und englischen Kriegsschiffe sehen dem Schauspiele mit einer misteriösen Unthätigkeit zu. Dem Gerüchte vom Falle der Stadt Ofen wollte hierorts Niemand glauben. Nachdem es sich nunmehr zur Wahrheit constatirt hat, bedauert Jeder, nicht 32» nicht so sehr dem an sich unerheblichen Verlust des Platzeswegen, sondern vielmehr, daß Welden, dacs, wie klar, nicht in dem strategischenPIane jenerOpcra-tionen gelegen ist, Ofen zu halten, nach alter Sitte darin eine Besatzung zurückließ, und über zwei Tausend Helden fruchtlos hinopfern konnte. Sein Meister Nadetzky hatte zur Zeit des Rückzuges gegen Verona anders gehandelt. So meinen unsere Bürger. — Doch, dieß ist ja nur das Urtheil einer kriegsunkundigen Handelswclt. Daß in Neapel die vordem gegebene Constitution verbrannt, und die alte Fahne der Bourbons statt der temporären dreifarbigen neuerdings aufgepflanzt worden, wird Ihnen schon bekannt seyn. Mit Hinblick auf die gegenwärtigen politischen Verhältnisse und Tendenzen Italiens war beides für Neapel nothwendig *), und wir freuten uns mit, als gestern das hiesige neapolitanische Kriegs-Dampfboot »Capri« in obiger Beziehung das Reactions-Fest mit Kanonen Salven feierte. Doch was für Neapel in der Wahrheit als Rettungsanker erkannt worden, würde für Oesterreich und seine Negiecungsform unfehlbar ein Todesstoß seyn. Kriegsschauplatz aus Ungarn. Armeebefehl. Hauptquartier Preßburg am 26. Mai 1849. Seine Majestät, unser gnädigster Kaiser und Herr, haben nach der Rückkehr von der Armee wiederholt die Militärspitäler zu besuchen, mit väterlicher Sorgfalt die Einrichtung derselben in Augenschein zu nehmen, die Leidenden aufzurichten und zu trösten geruhet. Unbekümmert um die Gefahren, die Allerhöchst Ihrer eigenen Gesundheit drohen möchten, haben Seine Majestät insbesondere auch jene Gemächer besucht, wo Typhus und andere ansteckende Krankheiten wütheten, und die Größe der Gefahr und des Leidens dienten Seiner Majestät nur als Maß-stab lebhafterer Theilnahme und Fürsorge. Soldaten! mit Freude theile ich Euch diesen neuen Beweis der huldvollen Sorgfalt und Liebe Eures Kaisers gegen seine Krieger mit. — Sein Auge wacht über Euch, sein edles Herz schlägt für Euch ebenso in den Stunden des Kampfes und Sieges, wie in jenen der Gefahr und des Leidens. Ihr habt durch Treue und Tapferkeit, durch muthvolle Ausdauer bei wachsenden Schwierigkeiten Euch als würdige Glieder des Heeres bewiesen, das trotz aller Feinde, Oesterreichs Fahnen ruhmvoll wehen läßt; — Eure Herzen werden höher schlagen bei der Kunde der liebreichen Sorgfalt, die unser jugendlicher Monarch Euren kranken und verwundeten Kameraden beweist, und Ihr werdet mit gewohnter Hingebung bei jeder Gelegenheit dem Feinde erproben, daß Oesterreichs Soldaten auch stets und überall jener Liebe und väterlichen Fürsorge Ihres gütigen Kaisers und Herrn würdig sind. Weld c n, Feldzeugmcister und Armec-Ober-Commandant. Lombard. Venetianijches Königreich. ^ Rovigo, 2g. Mai. Die theoretische Schwindelei einer schrankenlosen Freiheit, welche neuerlich in tausend verschiedenen Formen auftauchte und leider allenthalben einen nur zu empfänglichen Boden fand, konnte nicht verfehlen, Entzügelung der ") Wir tonnen d,r Mcmiln«, unsere« Correspond»"!»" nicht bei. Pflichtn- sslei t der Zcit, Außcrord,n>!,ch<'3»'tverhälünssc können böch-ü»ns di, Suspendirung cinz,!n,rco'>Ni'i Reckt, recht' sertiaen , welche, fo wi, di, Verhältnisse temporär ist; all,in d" Aufhebung d»l Eonsiitution Iaht sich nicht rechl. fertign und sa^t. wenn sie «uch für d>< Gegenwart durchsühr. bar ist. »ur den Samen zu finer n,uen Revolution. D>c Zweckmäßigst von Staatseinr,chlungsn darf nicht nach vor. üb,r«etiende» Erscheinung,!,, iondern nur nach l»«n Vcdurfnissen der Zeit b»urlh,ilt werden. Hat der Höi,,q von Neop'l die ver. li,h,,n Constitution lurüHg^onimen, so muß ließ j^er Freund ' der Ruhe unt Ordnung ernstlich rcdauern. A. d, R. Leidenschaften in allen Richtungen hervorzurufen. Unter den vielen Ergebnissen davon war auch der Umstand, daß man unter voller Freiheit auch die Erlaubniß begriff, frei zu raubet, und zu stehlen; und gleichwie zur Durchführung aller Principien sich Gesellschaften bildeten, so constituirtc sich auch im Districte Polesella eine lobliche Gesellschaft von Dieben, deren Mittelpunct sich in Garofolo, rinem kleinen Dorfe an den Ufern des Po, befand. Unter dem Schutze der italienischen Tricolorc ernannte diese saubere Gesellschaft einen Chef und einige Vicc-Häuptlinge, welche die Verrichtungen der Subalternen regelten und ihre Streitigkeiten schlichteten, sie hatte eigene Statuten und Normen, nach deren Maßgabe die Operationen vor sich gingen; den He, fehlen der Vorstände mußte unbedingte Folge geleistet werden. In Verbindung mit einer gleichgesinn-ten Spitzbubcngilde im nahen päpstlichen Gebiete, wurden Diebstahle, Einbrüche und Raubanfä'lle nach einer Art von strategischem Plane so pfiffig und vorsichtig ausgeführt, daß nirgends Spuren zu einc^ Inzicht, ja nichl einmal zu einer Verdächtigung hinterblieben. Die Mehrzahl der verübten Verbrechen betraf Schlachtvieh und Pferde, welche über die Gränze transportirt und jenseits derselben verkauft wurden. Der politischen Behörde ist es nun kürzlich gelungen, die Fäden dieses Gewebes von Schandthaten zu entdecken. Unter Assistenz der Finanzwache und einiger gutgesinnten Individuen erzielte man das Resultat, den Chef und den Vicc-Häuptling der Bande zur Haft zu bringen. Nachdem so eben der Raub von 4 Ochsen Statt gehabt hatte, ward die Spur der Thäter verfolgt, von denen zwei in einem Gehölz am Ufer des Po eingeholt wurden, nach welchem die Fußstapfen der geraubten Thiere deutlich hinwiesen. Einer der Gauner wurde nach vcr' zwcifeltem Widerstände festgenommen; der andere entfloh gegen den Strom, warf seine Kleider von sich, und entzog sich dem Arm der weltlichen Gerechtigkeit durch Schwimmen; doch die Strafe des Himmels ereilte ihn, man fand ihn später als Leiche auf der Fluth treibend. — Mit Bedauern muß man es sagen, daß unter den Mitgliedern der Bande mehrere Personen waren, deren Stellung und bür' gcrliches Betragen sie vor jedem Verdachte bewahrte; darunter ein Communallehrer u. A. Königreich Sardinien Turin, 24. Mai. In einem Artikel des Waffenstillstandes von Novara wurde die Auflösung der aus österreichischen Unterthanen, namentlich aus Polen, Ungarn und Lombarden bestehenden Frei. corps von Seite Piemonts festgesetzt, wogegen sich der F. M. Radetzky verpflichtet, den in die österreichischen Staaten zurückkehrenden Freischärlern völlige Amnestie auszuwirken. Der Kriegsminister della Rocca hat nun dieses Corps wirklich aufgelöst, und läßt die einzelnen Abtheilungen derselben bis an die lombardische Gränze escortiren. Sowohl das erwähnte Versprechen des F. M. Radetzky, als auch eine nculiche Proclamation desselben, in welcher er sich über die Bereitwilligkeit der Gemeinden des lombardisch-venetianischen Königreiches, Ersatzmänner für die Deserteurs zu stellen, sehr beifällig aus-fpricht, und die früher erlassenen respcctiven strengen Verordnungen außer Kraft setzt, lassen Günstiges für das Schicksal der Freischärler hoffen. Aus der sorgfältigen Vollziehung des auseinandergesetzten Waffenstillstandsartikels wollen Viele den baldigen Abschluß des Friedens mit Oesterreich prognostiren. Die piemontesischen Journale bringen sehr wcit> läusige Details über die letzten Momente des Generals Namorino. Nachdem er die Nacht vor seinem Tode im Gebet zugebracht, und die Tröstungen der Religion empfangen hatte, fuhr er des Morgens in Begleitung zweier Priester und des ihm die ver-hängnißvolle Stunde verkündenden Ofsiciers auf das Marsfeld, wo die Erecution Statt haben sollte. Dort durchschritt er festen Fußes das Viereck, in welchem die Soldaten aufgestellt waren , und sagte diesen folgende Worte: »Ich sterbe nicht als Verräther , sondern eines Subordinationsfthlers halber. Die Geschichte wird mich richten. Beobachtet die Disciplin, und bleibt Eurem Könige getreu." Hierauf beschenkte er die zwölf Gardcgrena-dicre, welche zur Erecution commandirt waren, beauftragte einen Priester, seine Uhr, ein Ehrengeschenk der Stadt Warschau, seiner alten Mutter szu überbringen, legte die Hand auf's Herz und gab selbst das Zeichen zum Abfeuern. In die rechte Augenhöhle, die Kehle, und die Brust von sechs Kugeln getroffen, erfolgte der Tod augenblicklich. Er wurde mit militärischen Ehren begraben. Deutschland. Frankfu rt, 25. Mai. Gestern soll auf's neue an den Herrn Erzherzog Reichsverweser die Aufforderung zur Niederlegung seines hohen Amtes in die Hände des Königs von Preußen von Berlin aus durch Telegraph ergangen, und dießma! sogar die Forderung gestellt worden seyn, daß Seine kaiserliche Hoheit den Tag des Rücktritts bestimmt angeben möge. Hinzugesetzt wi,d, das unter den Mitteln, welche den Herrn Reichsverweser zur Nachgiebigkeit bewegen sollen, auch die Verweige-rung der in Aussicht gestellten Truppenzüge zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Ruhe zu zählen sind. Obgleich in nicht geringer Verlegenheit, beharrt der Fürst bei seinem Entschlüsse, sein Amt nirgends anders hin, als dorthin zurückzugeben, von wo er es empfangen, also an die Nationalversammlung. Die „F. O. P. A. Ztg." , welche diesen Artikel als Tagesgerücht aufnimmt, lehnt jedoch die Bürgschaft für die Wahrheit ab. München. Die Augsburger Postzcitung meldet über die in dem Lager von Donauwörth Statt gefundenen Meutereien: Die erste Unzufriedenheit zeigte sich bei den Neuburger Soldaten, die bei der Eile, womit die Vorbereitungen zum Lager getroffen weiden mußten, allerdings Manches missen mußten. Als aber die Kemptner einrückten, schienen die Bande der Subordination völlig gelöst. Unter dem Rufe: »Freiheit, Republik, Hecker hoch" zogen die Soldaten am Dinstag Nachmittags schaarenweise durch die Straßen der Stadt und verhöhnten die Drohungen eines Generals, dem kein Mittel blieb, als sich zurückzuziehen. Berauscht zogen sie Abends zum Lager hinaus. Hier empfing sie mit gezogenem Säbel ein Major und mahnte sie, zur Pflicht zurückzukehren. Die Antwort war ein thätlicher Angriff auf den Ofsicier. Endlich gelang es, die Ruhe herzustellen, und die Soldaten verliefen sich in ihre Zelte. Mittwoch den 23. Mai kam das Iä'gerbataillon von Burghausen, Kerntruppen des besten Geistes und von musterhafter Disciplin. Die Nachricht von dem zügellosen Treiben ihrer Cameraden hatte sie im Innersten empört, und sie sprachen den festen Entschluß aus, Ordnung zu machen. In der That kam es bald zu einem Conflicte. Ein Major der Jäger verwies den Oberländern, als diese in ihrer Weise sich wieder belustigten, ihr schamloses Treiben, ward aber sofort umzingelt und an der Brust gepackt. In diesem Augenblicke machte sich ein anderer Ofsicicr der Jäger die Gasse, und versetzte Dem, der sich am Major vergriffen, einen Säbelhieb über den Kopf. Hiemit schlen das Signal zu einem allgemeinen Kampfe gegeben; denn die Oberländer griffen sofort zu ihren Geweben und luden sie scharf, und die Jäger thaten deßgleichen. Nur dem eindringlichen Zureden der Ofsicicre gelang es, einen blutigen Kampf zu verhindern — es siel nicht Ein Schuß. In kurzer Zeit war die Ruhe vollkommen hergestellt, auch die Nacht blieb ruhig. Die Burg-hauser, welche sich so trefflich benahmen, erhielten am 24. Morgens Befehl, mit dem ersten Eisen-bahnzuge nach Octtingen abzufahren. sSie sind in Fürth angekommen.) An ihrer Stelle traf das Straubinger Jäger-Bataillon ein, das ebenfalls vom besten Geiste beseelt ist, und im Verein mit den Negensburgern, den noch zu erwartenden Passauern und den Chevaurlcgers aus Dillingcn dem rebellischen Geiste der von den Demagogen verführten Oberlander wohl die Spitze zu bieten vermag 33tt (Nack dem Münchener Landbotcn wäre in dem Lager das Standrecht verkündet worden.) Die Rheinpfalz zeigt ihre »deutsche« Bewegung jetzt in einem andern Lichte. Ein Mitglied der provisorischen Negierung verfügt sich nach Paris , um dort eine Stütze für die Erhebung zu suchen, da man Lust hat, die Vereinigung mit Frankreich zu proclamiren, wenn Baiern nicht unverzüglich den Landcswünschen entspreche. Die deutsche Revolutions-Propaganda in Frankreich in-fiuirt sehr erfolgreich auf die Pfälzer Maßnahme. Man will erst die französische Regierung sondiren, und sich zugleich aller Clubbs der Berg-Partei versichern. Im Elsaß und in den Departements des Ober - und Niederrheins agitirt man, um Zuzug für den Fall, daß preußische oder altbairi-sche Truppen einrücken sollen. (Lloyd.) Lud wigs burg, 2). Mai. Wir entnehmen dem »Ludwigsdurger Tagblatt" folgenden Bericht: Gestern Abend fand hier auf dem Erercierplatz eine Soldatenversammlung aller hiesigen Waffengattungen Statt, deren Zahl man gegen 1600 Köpfe schätzte. Zweck derselben soll Besprechung dienstlicher Verhältnisse und Erklärung des Festhaltcns an dcr deutschen Neichsverfassung gewesen seyn. Die Bemühung höherer Ofsiciere zur Aufhebung der Versammlung war vergeblich. Der Gouverneur, Generalmajor von Troyff, welcher herbeigeeilt war, soll nach Auseinandersetzung der friedlichen Absichten Erlaubniß zur Abhaltung der Versammlung gegeben haben. Er machte natürlich sogleich Anzeige bei Sr. Majestät dem König und nicht lange darauf erschien der König zu Pferde mitten unter den Versammelten, sie ungefähr folgenderweise anredend: „Soldaten, Würt-tembergcr, was thut Ihr hier? Wollt Ihr Euch gegen Euren König empören, wollt Ihr den Soldaten in Baden nachahmen, die ihren Fürsten treulos verlassen haben? Das könnt, das werdet Ihr nicht thun!" Hierauf folgte eine Erklärung, daß die Verfammclten so etwas nicht beabsichtigen, sondern daß sie nur die Absicht hätten, sich friedlich über ihre Angelegenheiten zu berathen. Als dcr König nähere Auskunst verlangte, traten zwei Soldaten des 1. und 8. Inf. Regiments vor Se. Ma. jestät und brachten unter Versicherung unveränderter Hochachtung und Hingedung mit bescheidenem Freimuthe im Namen der Versammelten — wie uns aus verschiedenem Munde übereinstimmend gesagt wurde — Beschwerden und Wünsche derselben vor, ungefähr dahin gehend: »Die öfteren Einberufungen verursachten den Beurlaubten unerschwingliche Gcldopfer und Zeitverlust; das Erercircn komme bei schon länger gedienten Leuten zu häusig vor; bei Ausmärschen 'möchte der Mannschaft der Grund mitgetheilt werden; seyen sie auch weit entfernt, sich die Vorgänge im Badischen zur Richtschnur zunehmen, so seyen sie doch auch nicht gemeint, gegen ihre Mitbürger oder ein Volk vcrwendcn zu lassen, welches dle Reichsvcrfasslmg anerkannt habe und solche durchführen wolle. Die Sprecher sollen ferner gesagt haben, wenn der Soldat ausgedient und seine Uniform abgelegt habe, so trete er ja selbst wieder in das Volk zurück, dem er angehöre." Der Sprecher soll sich auf die dadischen Militärvorfälle, denen er selbst beigewohnt, und welche er abschreckend genug gefunden, in dieser Beziehung bezogen und gesagt haben, er habe selbst einem bedrohten badischcn Ofsicier den Degen wieder umgehängt. — Der König soll erwiedert haben: »er habe die Reichs-verfassung anerkannt und werde sie auch halten; es freue ihn, ihre Gesinnung kennen gelernt zu haben, er — der Sprecher — sey ein braver Soldat," und er reichte demselben dann die königl Hand. — Noch ist zu erwähnen, daß eine ungetheilte feindselige Stimmung sich gegen Preußen in dcr Versammlung aussprach. Die Erzählungen über den ganzen Vorfall sind sehr verschieden, und die Richtigkeit der einzelnen Details läßt sich nicht verbürgen; dem Sinne nach wird aber unser Bericht so ziemlich das Wahre gegeben haben. Den 25. Mai. Diesen Vormittag mußte das erste Infanterie-Regiment vor dem König ausrücken. Se. Majestät soll die Frage an das Regiment gerichtet haken: wenn Sie sich an die Spitze ihres Heeres stellen würden, ob Sie sich dann auf ihre Treue und Hingebung verlassen könnten? worauf die Antwort erfolgte, daß Alle mit dem letzten Blutstropfen dafür einsteben, wcnn es nicht gegen Verfassung und die Beschlüsse der Nationalversammlung sey, wcan Se. Majestät in dieser Beziehung mit dem Volke gehen werden. Fr a n k r e i ch. Paris, 23. Mai. Die heutige Sitzung der Nationalversammlung war vor Abgang der Post noch nicht beendigt. Doch hatte man bereits über die gestern eingebrachten Amendements abgestimmt, und das des Generals Cavaignac angenommen. Es lautet: Die Nationalversammlung lenkt die ernste Aufmerksamkeit der Negierung auf d^e Ereignisse und Truppenbewegungen in Europa, und durchdrungen von den Gefahren, welche den innern, so wie den äußern Interessen der Republik drohen, empfiehlt sie der Regierung, die Maßregeln zu ergreifen, welche nöthig sind', um dieselben energisch zu beschützen , und geht zur Tagesordnung über:« Ioly's und Nastide's Zusatz »die Unabhängigkeit und Nationalität der Völker zu wahren," wurde mit 346 gegen 269 Stimmen verworfen. Paris, 26. Mai. Die Agonie der constitui-renden Nationalversammlung hat ihre Endschaft erreicht; sie ist heute um 6-^ Uhr Abends glücklich , wenn auch schwer verschieden. Die Montagne, namentlich ihre nicht wiedercrwählten Mitglieder, machten noch einige verzweifelte Versuche, einc außerordentliche Sitzung für den folgenden Tag, Sonntag den 27. Mai, durchzusetzen, indem sie theils auf die Nothwendigkeit hinwiesen, eine feierliche Dankadresse an die Armee und an die Natio. nalgarde zu votiren, theils die Amnestiefrage, die durchaus noch erledigt werden müsse, als Vorwand benutzten; die Enragirtestcn gingen sogar so weit, zu verlangen, ^daß die »Constituante" noch am Montag eine Sitzung halten sollt, um feierlichst ihr Mandat in die Hände der neuen legislativen Versammlung niederzulegen; aber alle diese Anstrengungen nutzten nichts ; die Versammlung lehnte es, wenn auch mit sehr geringer Majorität, ab, auf die Amnestiefrage einzugchen; die vorgeschlagene Adresse wurde durch ein einfaches Dankesvotum an die Armee und die Nationalgarde erledigt, und was die feierliche Uebergabe der Souueräni-tätsre.yte an die neue Versammlung anbelangt, so bemerkte der ältere Dupin schr richtig, daß die neue Versammlung ihr Mandat eben so wie die »Constituante" direct vom Volk habe, und daß deßhalb ein solcher Act nicht nur überflüssig, sondern widersinnig sey. So konnte denn endlich der Präsident Marvast dazu kommen, die Schlußrede zu verlesen, und mit dem Rufe: »Es lebe die Republik!" endigte die Sitzung und die »Constituante.« Lcdru-Nolin hatte es vorher jedoch noch für nöthig gehalten, zu erklären, daß bis zum Augenblick des Zusammen-tretens der neuen Versammlung die gegenwärtige noch zu recht bestehe, und daß sie sofort wieder zusammentreten könne, wenn irgend ein Ereigniß ihre Intervention w^nschenswcrth mache. Indessen ist ein solches Ereigniß durchaus nicht wahrscheinlich, die Stadt war vollkommen ruhig, und die Angst vor Staatsstreichen hatte sich ziemlich verloren. . Die legislative Versammlung tritt Montag zusammen; ihr Alterspräsident wird der 81jährige Keratry seyn; bis zum Mittwoch wird sie wahrscheinlich die Verification der nicht bestrittencn Wahlen vollendet haben, und sich dann mit Ernennung ihres Bureaux definitiv constituiren. Ueber die Bildung eines neuen Ministeriums oder die Neconstituirung des gegenwärtigen hört man noch immer nichts Bestimmtes. (Presse.) Paris. Die »Independance" theilt den Inhalt des gestern in der Nationalversammlung eingebrachten Vorschlages auf die am 27. Mai abzuhaltende Heerschau wörtlich mit: »Die National-Versammlung wünscht in dem Augenblicke, in welchem sie ihre Macht niederlegt, der Nationalgarde und der Armer den Ausdruck der Dankbarkeit darzulegen, zu welcher sie der Beistand verpflichtet, den ihr beide in ihrer Thätigkeit für die Organisation und die Bes'esti. Mtttelrrl!« St>,atbs>ln!iev,lschr>'!l'>ingen zu 5 ^,, onen der Giänbe s » von O.'tterr.ich »nter und ob der l z» 3 f><^t. l <3n,!h, von Välnnc». .'.Nähren, ! ,,2 1)2 „ « 5,0 Sä'!,!",'. Vtcurmirk. Kärnt.,,. >bers>immer« Amtek , , . . ^ .. 1 3/l „ ) Nant'Aclieii, ps. ^tück ,,29 in 6, M- ssourse in Fon»z und Action ,twai kul^r. Deuil^n u»d Valxt.n hingen airmail beulend g^liegen, lie! lüdlbarem M»nss.l an Akg.'dern. 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Ä»> 3.. z,ai, F,eii» von ^i'a^ia, k. k Kamine rei-s Oeinahll» , oon Txest »ach Wi^,. — Hr, 5'^»^ r>oi, Koller , Etuhliichiei-, v^» Wic» nach Tliest. -^ Hr. ?ilb,!l Dowl^alli», Besitze, , ncn Fünnc nach Kla-aenfmt. —Hi' Fianz N.ichc'ld, Haudluügsa^. t, v«» Gral) nach Tii.st. Ver;eichniß der hier Verstorbenen. Den 24. Mai 18 49. ^»ei-l- Bailholoiuä, S Sii?,r, k, t, Kamine, oiocn ralu-s .-Kan^llist, all 43 I,.h>e, in d.r Kra^aa Vol.-stat't Nr. 5, an der Elittrasnm^. — Raihanna Ha biail.tz, k. k. i?leütellanl5cc,chi.i , a>l 25 I'hre, »in Cio.ls^ual Nr. !, all d^- ^^ehlüog Den 26. Herr Johann M,schro?,tz, bmgl Älel dei'macheinn'üic!', alt ^7 Iah!>>, i» del C^pltloei »Voi-' stadl Nr. 45, an Alcel'SschwäHe. — Donienic.) Ta>a^ ch!»i,E's"'^'h"a! ^e>cer, alt ä2 Ial),e, oil Clml,p>tal Nr. l, am Typhli«. Den 27 D,m Caspei' >i , ,l„ l i. Jahre ihres »Nlers, ll, der Slabt N,'. 2ll, a,i> Typ!>lS. D^i 2<). Dem Jacob Zhe,i>eilz, Ta^löhner, il!er, Volstadt :)?,. 8l , an der Lllna/nsli t)t " Maria Bos, Taljlöhüerü,, all ^)o Jahre, ,m Ci^illpl' tal N>. , , a» der Abjeh,l!>hc s^itwe, alt 36 Iahie, >n der Sc.idc Nr. 62 am Zeh,fibber. D,n 3>. Mai. D>'M Frai.z ^aiüpe, ^«ctlialienr Hänger, j.',i, Ki„d Mtthia), alc 5 Monate und »» ä-^ae, i„ der St Peters < Vorstadt N>. l4<^, ail, 3,, all btt Jahr,, il, d,r sradt Nr. 174, a„ der Banchwassei sucht. — Dem Johann Pokol», ?u.kelfabri^ 'Tl'chler, sein Kind Nudoll'h, alt li Wochen, i«, der ^t. PelerS V.'>st»dt Nr. l!3 au d,l' Zlil^ehrn,,^ — Dei» We„zel Woder^a, prao. Aufseher, seine Tochter Johanna, alt 8 Hahre, i» d.r Poland-^oistadl Nr. 2u , an der Abzehrn»^. Im k. k. MllilaV - 2pilal. Am 24 Ma> 16^9. Geoi^ Gnselli-, Gemeiner 00» P,,'i,z Hohenlohe »?. ^nft. Reg., all 2l) I'b'e, amTyphu'. Dcli 25 Georg Klß, Gemellier voil E. H. Carl I'N't. Negimeul Ni. 52, alt 24 Jahre, au der Vun geniubeiculose. Pfandamtliche Licitation. Donnerstag den 21. Imü wer. ^n zu den gewohnllchcn Amtöstun-^n ln dem hierorttgen Pfandamte ^le tm Monate April ltt^ verses ten, und ftltyer weder ausgelösten noch umgeschnebenen Pfänder an den Melstwtenden verkauft. ^__^1^^^' i. Juni 18^9.____ Anfeige Eb wild in einer Apotheke cin Plactikant gesucht, der die Studien bis zur ersten Humanitäts' <5lc>ffe absolvirte. — Näyeres darüber in der Apotheke der Frau v. Gromadzki am Hauptplatze. (Z. vaib. Ztg. Nr. 6«.) Z. 934. l>) E d i c t a l - V o r l a d u n g. Nr. »782 Die nachstchenden, zur Stellung für die Landwerhr berufenen Militärpflichtigen, welche am ltt, l. M. auf dem Laibacher Assentplatze nicht erschienen sind, werden hiemit aufgefordert, sich bei dem gefertigten Amte freiwillig in .«ü'rze einzufinden und ihr Ausbleiben zu techtfertigen, als ihnen sonst die Zwangsstellung mit verlängerter (Kapitulation bevorsteht. Post- ^iW- w'burts- ' Name ^ Anmerkung. " ^ ^ Ort Z ^ Jahr Numerus >5>^> l I V..l«n,in Zi..l Veldes 50 ^«5,14 munn Fcistriz 57 ! „ 3 3 .l-,^!. l'i./.'j Asp 22 , »8l5 4 4 <^«<)>^ Xl'li^x'i l Asp 2U l ^ 5 7 .^..d ^ti..j Mitter Dobrava I Z8l7 Grund. duche 0cr k. k. Domcapitrlgült Lall'ach «nl. Nrct. Nr. ' !25, llrd. Nr. l57 vollommcndeil Haldhube mitlelst ^ A^haildl. ^rot. vlim l>. März >80ü. sur Urb. ^ Sattler ftit ,'^. März »806 iiltadulitten Forderung! pr. 300 fi, hieramtS uderrcicht, worüber zur münd-! lichen Verhandlung die Tagsatzung aus oen 30. Aug.! 0, I. früh 9 Uyr bei diejem Gerichte mit dem Anhange des 3- 29 a. O. O, angeordilct wurde. Da der Anfrntl>>lt dcs Geklagten u»d dessen allfälliger Rechtsnachfolger diesen, Gerichte unbekannt ist. und derftlbe l>i.llncht aus den k. k. Crll.noen abwesend ist, so h.,t,nau ans seine Gefahr und Kosten ! den Gregor Iglitfch von Pr.voje, als dessen Kurator, zur! Anstragung dilftr Rechtssache bestellt Dessen wild ^ der Geklagte zu dein (Kiide tlinnert, laß er rechtzeitig! entweder selbst llscheiu,,^ oder dem bestellten (5l,rator seine .Vchelie an die Ha»d gebe, oder selbst rinen Vertreter bestelle, überhaupt ordnungslnaßig einzn. schreiten wissen möge, wivrigens er sich die aus seiner Verabsa'nmung entsteyendei« Rechtsfolgen selbst beizu^ messen haben wird. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutbcrg den ll. Mai l8j9. Z. 976. il) Nr. 1625 Edict. Alle Jene , die auf den Nachlaß des am >8, Mai l. I zu li!«ö« ul) inl«.^!u!o verstorbellen Halb yüblerS Anioil Prterlin einen Anspruch zu stellen , uerlneinen, haben denselben bei de> auf den 27. Juni t>. I. Vormiltag 9 Uhr angeordnete« Tagsatzung bci Vermeioung der im K. 8l4 b. G. B. ellthaltenen ^ol gen, hiergerichts anzumelden. K. K. iUezirlsgericht Egg und Kreutberg am 24. Mai 1819, 3. 972. (1) Nr. »491. Edict Von dem gefertigten t. k. Bezirksgerichte wird hlcmit bekannt gegeben, daß man d,e gegen den Pro-digus Franz ^il^l-t von iiipa verhaogte Euratel aufzuheben, und ocnselbe» in die freie Vermögensuer-waltung zu setzen befunden habe. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutbcrg am 9. ^«ai 1849. Z. 969. (I) Nr. 864 Edict. Von dem gefertigten k k. Bezirksgerichte wird hiemit bekannt geinacht: Mai, h>»be über Anlangen der Maria 'peterliu, in die executive öffentliche Ver. anßerung der, dem Jacob Pogacschnig von Vidcm go hörigen, im Grundbuche der Pfarrhosgllt Mannsburg «uli Urb. Nr 109 und ,04 vorkommenden Realität, wegen aus dem w a Vergleiche ddo. l Febr. 1848, Nr. 27, schuldigen 200fi. <:.«. «., gcwiliiget, und seyen zu deren Vornahme die Termine aus den 2. Juli, den l. August und den 3 September d I , Vormittags 9 Uhr in loco der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß dieselbe nur bei der drittel« Fcilbietung unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe pr. 42^3 st 40 kr. hintangegeben werden wird. Bez. Gericht Egg u. Kleutberg am »9. Mai 1849. Z 975. (1) Nr. 1653, Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Egg und Kreut-berg wird hiermit bekannt gegeben, daß es von der mit Folge dießortigen Edictes am ,9 Febr. l. I., Z, 62 l, in der Erecutionsführung der Sparcasse in iiaibach, gegen die Eheleute Jacob uno Maria Sever von Prevoje, auf den 6. Juni und 6. Juli l. I. ausgeschriebenen 2, und 3. Real- und Mobilar» Feilbietung sein Abkommen habe. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutberg am 2? Mai »849. Z. 974, , l) Nr. »509. Edit, t. Von dem gefertigten k. k, Bez Gerichte wird hieinit bekannt gemacht: Man habe über Ansuchen des Hsrrn Am, Iul Barbo von Gmkseld, in die execu» tive Verankerung der, dem Jacob Stare von Aich gehörigen R^aliläten, als: n) der im Grundbuch? des Gutes Kreutberg x„l> »lect. Nr. 9, Satzb. l'»^ 21 vorkommenden, zu Aich behausten «ti^Hude; l>) des im Grundbuche des Gutes Gerlachstein »nli Urb. Nr. l<: 8 vorkommenden 'Ackers ,>« ^6l<>< l>, pcto aus dem w. a. Vergleiche ddo. 9 August »847, Z. l66, schuldig n 5! fl. l8 kr., gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Termine auf den ,^. Juli, den 2. August und den l, September d. I , Vormittag 9 Uhr in loco des Execute» niit dem Anhange bestimmt worden, daß di'ftlben >>ur bei der dritten Feilbietung unter dem ge» richtlich erhobenen Schä'tznngswerthe und zwar erstrre unter 500 si und letztere unter l68 fi. hintangeg^ben werden. K. K. Gez. Gericht Egg und Kreutberg den 18. Mai 1849. Z. 971. (l) Nr. l 4,0. Edict. Das gefertigte k f. Bezirksgericht bringt hiermit ;ur Kenntniß: Franz Prinwschitsch von Prevoje habe heute die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklärung der unten benannten, auf seiner im Grundbuche der R F, Herrschaft Michclstetten «,. Nov. 1806 «tintab, 19. Nov. 1806, » pr. 8 st 30 kr. hicramts üoerrcicht, worüber zur münd' lichen Verhandlung die Tagsatzung auf den .W. August d. I. srüh 9 Uhr bei diesem Gerichte mit dem Allhange des § !i»i,lt ^m,8«. i». 59 vorkommenden 16 kr. 15/g dl. Kausrechtshnbc, im gerichtlichen Schä'tzungs-werthe von >50 st., wegen noch schuldiger >8 st. 56 kr C. M. «, «. ^. bewilliget, und seyen zn deren Vornahme 3 Feilbietungstagsatzungen, nämlich auf den 23. Juni, 2l.Iuli und 20 August d. I. immer Vormittag von 9 — 12 Uhr im Orte der Pfandrea-lität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß solche bei dcr dritten Fcill'ietung auch unter dem Schätzungs-werthe »vü'rde hmtangegeben werden. Der Grundduchscxtract, die Schätzung und die Licitationsbedingnisse können hiergerichcs eingesehen wcrdei^. Bezirzksgericht Krupp am !5. Mai «8^9. Z. 944. (3) Nr. 103. Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k, Cameralberr-schaft Lack wird bekannt gemacht: Es habe zur Ver-laßabhandlung nach dem am 2. Jänner d. I. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Johann Dollimr, Auszüglers zu Vicharje Haus-Nr. 4, Pfarr Pölland, die Tagsatzung aus den2l. Juni 18^9 um 9 Uhr Vormittags bestimmt Es werden alle jene, welche auf diesen Nachlaß aus welch' immer Gründen einen Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, am gedachten Tage ihre Ansprüche unter den Folgen des § 814 allg, b. G, B. geltend zu machen. K.K. Bez. Gericht Lack am >2. Mai 1849. Z. 93s. (3) Nr. '55"/^ Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkendorf, als Personal-und Realinstanz, wird allgemein bekannt gegeben: Es sey über Ansuchen des Hrn. Sigmund Skaria von Stein, in die executive Fcilbietung der, dem Lorenz Mcdwcd in Mannsl'urg eigenthümlichen, im Gruiidbiiche des Gutes Schernbüchl «nli Rett, Nr. l3, Uvb. Nr, !3 U vorkommenden Einviertel ^ Kaufrechts, hübe zu Mannsburg, Haus-Nr. 34, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom l6. Dec. 1846 schuldigen 136 st 6 kr. o. «. O. gewilliget, und seyen zu deren Vornahme die drei Tags^tzungen auf den 25. Juni, 25. Juli und '^5. August l. I., jedesmal Vcnmit tags 9 Uhr in loco Mannsburg mit dem Bedeuten angeordnet worden, daß die feilzubietende Realität bei der 3ten Feilbietungs^Tagsatzung auch unter dem Schatzungswerthe werde hmtanqegeben werden. Das schatzungsprotocoll, der Grundbuchsextract und die Feilbietungsbedingnisse können Hiergerichts ein-gesehen werden. Münkendorf am 22. Mai 1849. 3. 951. (2) «Kr. 78. ANNONCE. Vom Verw,,ltungsamte ter fürstlich Carl Wilhelm Auer!>rg',chen Herrschaft Amöd in Unler-krain wird hiermit zur Kenntniß gebraut, daß am 5 Juni l, I., Nachmittags um 3 Uhr, die Verpachtung des dießherrschaftlichen Wirthshauses und d>r Oinhedunc) der Brückenmaüth zu A nöd, auf 3 oder 6 naä einander folgende Jahre, in der Awtskanzlei des okgcnarnuen Verwaltungsamtes werde vorgenommen werden, wozu Pachtlustige cillgeladen sind. Die Beoma.mss< der licit^torischen Verpach tung können täglich zu den gewöhnlichen Amts? stunden hieranits einqesehen werden. Ainöo am 2U Mai 1849. Z. 955. (2) A n 5 e i g r. Im GasttMlsc zum „Citronen-Bau m" w,'rd Be sch i qrader La ger - Bier, die Maß pr. ?<> kr,, verkauft. Da das Bier sehr ausgezeichnet gut ist, so hofft man eines gütigen uud zahlreichen Zu'pruchs sich erfreuen zu können. Z. 948. (2) Das Haus Nr. 82, in der Un-tcrschischka, ganz neu gebaut, mit 4 Zimmern, 2 Kellern, nebst anliegendem Acker, knapp an der Hauptstraße gelegen, ist aus freier Hand zu verkaufen. Näheres daselbst bei dem Eigenthümer. Z. 978. (,) Kundmachung. Vom 8. Juni d I. angefangen wird der Frachtlohn für die Beförderung aller Arten 0 rdi -' närer Güter vom Mürzzuschlager Bahnhofe über den Semmering bis auf den Gloggnitzer Bahnhof auf 15 Kreuzer C. M. pr. Sp 0 rc 0 - Ze ntne r festgesetzt; von Gloggnitz nach Mürzzuschlag bleibt dagegen der Frachtsatz unverändert mit 12 kr. C. M. pr. Svorco-Centner. Wien den 23. Mai i3ä9. Van der Direction der k. k. prio. ________ ____^_^_^ Wien-Olagguihcr Eisendahn. Z. 923. (3)' ' ^ ^ Kundmachung. Tagliche Privat-Cilfahrten von Cilli nach Trieft, Görz, hin und zurück. Die gegenwärtigen ergebensten Unternehmer der Privat-Eilfahrten halten sich für verpflichtet, den hochverehrten Herren Reisenden anzuzeigen, daß in Cilli vor dem Gebäude der k. k. Staats-Elsenbahn, täglich einer ihrer, nach der neuesten und elegantesten Form, und der größten Bequemlichkeit entsprechendsten Wagen in Bereitschaft steht', der eine Stunde früher'von Trieft, Görz, und .^4 Stunde später als der Train der Eisenbahn von Wien sum 3j4 nach 12 Uhr) anlangt, mit Abwechslung der Pferde, auf alle Zwischen-Stationen wieder zurückfahren wird, um die folgenden billigen Preise, als: Von Cilli nach Laibach fl. 3 kr. 48 « « « Adelsberg « „ 58 Kinder von 2 bis 10 Jahren zahlen die Hälfte. Die Aufnahms-Kanzleien befinden sich in Cilli in der eigenen Kanzlei und bei der k. k. Staats - Eisenbahn; — in Laib ach im Gasthofe zur »goldenen Schnalle;" __ in Triest vi'8^'Vl8 vom Gasthofe zum »Schwarzen Adler" — und in Görz bei den »Drei Kronen." Z- "". (3) Nr. 1337. Große Realitäten-Verpachtung und lund^ :n5l,uclu8- Verkauf. Von dem k, k. Bezilks-Commissariate Ober-' laibach wird kund gemacht: Es sey auf freiwilliges Ansuchen der Frau Antonia ? ertouz, die öffentliche parzellenweise Verpachtung ihrer Halb hübe sammt dem Wohngcba'llde Consc. Nr. 7 in Franzdorf, auf sechs Jahre, dann der öffentliche Verkaufdes daraufbefindlichen^iillcl!,!, m^l,, l,c!i»3 und der sonstigen Fahrnisse, bestehend in Vieh, Wirthschaftsgeläthen, Futter, Holz- und Kalkvorräthen, Zimmer- undKücheneimichtungu. d.gl. bewilliget, und zu deren Vornahme die Tagsatzung auf den 5. Juni l. I, Vormittags von 9 bis l2 Uhr, Nachmittags von 3 bis l» Uhr und nach Bedarf auch auf den nächstfolgenden Tag angeordnet worden. Dessen werden die Licitationslustigen mit dem Beisätze verständiget, daß das Wohnhaus vorzüg-l ch zum Weinschank und Betriede einer Specerei-Warenhandlung, sowie zu andern Speculationen günstig a/legen sey, und daß die Pachtbedingnisse und die Verzeichnisse der zu versteigernden Fahrnisse Hieramts eingesehen werden können. K.K. Bez. Commissariat Oberlaibach am 23. Mai !8N>. Z. 9«7. (2) Sonntag den 3. Juni 1849 ff rosse Soiree am gruucn Berg, bei verstarkt.m Orchester, wobei die neuesten Piecen und kas große I'^l^oi»,!^ unter dem T tel: Die Schlacht in Italien, mit gricch. Feuerwerk, zur Aufführung kommt, 33" Für fortwährend frisches Lagerbier vom Eiskeller und gute Küche ist bestens gesorgt. Z. 9sl»j. (,) Zwei Gewölbe sind auf der hierortigen St, P^ters-Vorstadt, neben drr Metzger«Brücke, für die nächste Michaeli-Ausziehzelt zu vermiethen. Dieselben kölnien entweder abgesondert, oder in Verbindung bezogen werden. Miethlustige werden eingeladen, ihre Anbote im Hause Nr. 20, auf der St. Peters- Vorstadt, entweder schriftlich oder mündlich, abzugeben, wo auf dieselben auch sogleich erwiedert wird. Z. 9«2. (!) Bei •Ignaz Alois Klriiiinayr in Laibach ist neu zu haben: Erinnerungen au den k. k. FeldMlgmeijter und Kriegsminister Theodor Grafen Baillet von Latour. gr. Med. 8. Preis 54 kr. broschirt. TZ» Der Grtrass ist den in den Feld-znsten von 184^ und 184i» invalid gewordenen Soldaten des 28 ^tin. Infant Negimentes gewidmet.