Imts Nlatt zur Laibacher Zeitung. .H/ 92. Dinstag ven 2. August 1843. Giubermal ^erwntbarungett. Z.1186. Nr. 17189. Veränderungen in den ausschließenden Privilegien. — Nachdem I. G. Schaupp, gräflichKönigs» eeg'schcr Baumeister, auf die Geheimhaltung der Beschreibung des ihm unterm 7. November 18l0 verliehenen fünfjähngell Privilegiums, aus die Erfindung neuer Malzdörre verzichtet, und um Behandlung nach dem ersten Absätze deö H. 8 des allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 gebeten hat, so wird nach der hohen Weifung dcr k. k. allgemeinen Hofkammer vom 18. August 1838, Z. ^"^^7, die m Abschrift zugesendete Beschreibung des genannten Privilegiums zu Jedermanns Einsicht in das hiesige Pnvilegiumsregister eingetragen. — Welches zu Folge hohen Dccrctes der k. k. al!gemeincnHofkammervom19.Iuni, Z. 24L02, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 24. Juli 1842. Z. 11631 Nr. 16758. Veränderungen in den aus sä) ließenden Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat nachstehende Privilegien zu verlangern befunden: für das zweite Jahr das dem Jacob Iägers-derger am 15. Mai v. I. verliehene Privile« gium, auf cins Verbesserung aller Arten von Schuhmacherardeiten; — fur das dritte und vierte Jahr das am 16. Mai 18l0 an Peter Franke! und Hermann Kohn verliehene zweijährige Privilegium, auf eine Verbesserung der Thoni.-feircnköpfe, welches gegenwartig laut Abtretungsurkunde vom 2. v.M., Eigenthum des Joseph Jacob Franke! und des Hermann Kohn lst; — für das zweite Jahr das ursprünglich der Theresia Bettinger am 7. Mai v. I. verliehcne und mittels Abtretung an Ios. Moser übertragene Privilegium, auf die Erfindung von Vor - und Regendachern auf alle Arten von Wagen; — für das vierte Jahr das dem Anton Fridreich am 16. Mai 1839 auf eine Verbesserung der Thon-Tabakspfei-fenköpfe verliehene und in dcr Folge fik daS dritte Jahr verlängerte Privilegium. — Ferners hat Carl Gustav Kern daö Eigenthum des ihm am 21. Juni v. I. verliehenen einjährigen Privilegiums, auf die Entdeckung einer Massa, „Steinpappe" genannt, an Hermann Ronthaler et ^um^. in Berlin abgetreten, und Peter Bastiani auf das ihm am 4. November 1839 verliehene Privilegium, auf eine Erfindung und Verbesserung in der Verfertigung von Uhrschlüsscln, Verzicht geleistet. — Welches hiemir in Folge allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.—Laibach am 20. Juli 18K2. Z- "92. (2) Nr. "22«^°» Concurs. Zur Wiederbesetzung einer erledigten Stra-ßencommissärsstelle in diesem Gubernial-Gebiete mit dem Gehalte jährlicher 700 st., und durch allfallige graduelle Vorrückung mit dem Iahres-gehaltevon600st., und dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 700 fi., dann mit einem jährlichen Reisepauschale von 27 fi. pr. Mei5, nebst einem besonderen, nach Maßgabe der Ausdehnung des zugewiesenen Di-strictes berechneten Weg- und Brü'ckenmauth-Vergütungs-Pauschale, dann einem jährlichen Kanzleipauschale von 6 fi., wird der Concurs hiemit bis zum 23. August d. I. ausgeschrieben. — Alle j?ne, welche sich um diesen Dienstesposten bewerben wollen, haben ihre mit den Documented über den Besitz der für denselben vorgeschriebenen technischen Erfordernisse, über ihren Stand, Alter, Religion, Geburtö- — 642 — Den Umstand, daß die Ziehung dev Lotterie von Geyernu «ur die einzige ist, die noch in diesem Inhre V0V sich geht, empfehlen wir der Aufmerksamkeit des geehrten Publl-kums. Wien, im Julius 1842. D. Zinnev H Gomp. Lose, sowohl schwarze als rotde, dann interessante Compagnie - Spiel-Acticn alif vlele Lose, sind zu einem billigst festgesetzten, und bis zur Ziehung unabänderlichen Preise bei dem gefertigten Handelsmanne zu haben. Derselbe ist in die besonders günstige, in Laiback ausschließliche Lage gesetzt, zu jedem ordinären Lose fünf Antheile von Freilosen Ai-nt»» aufgeben zu können; man'also, nur em Los zahlend, eilfmal spielt, und fünfmal sicher gewinnen muß. Uoh Go. Wtutscher. Liter arisch e Anzeigen. 3- '715. s9) Leihbibliotheks-Anzeige. LeopoldPaternolli in La^ dach, am Hauptplalze Nr. 8, em-pflchlt den 1'. 1'. Lesefreunden Laibachs und der Provinz Kram seine reichhaltige Leihbibliothek mit 6W3 Bänden/für deren Benützung die Pranumerations - Bedingnisse bil -llger gestellt sind, als von jeder anderen m hen österreichischen Staaten, tndem per Pranumerationsbetrag für einen Band täglich (oder 5 auf emmal zu nehmende Bände, die wöchentlich einmal umgetauscht werden können), nur 40kr., die Einlagen del einem Band 30kr., bei ö Bänden 2 fl. betragt, welche letztere beim Llustreten zurück gegeben wird. Die anderweitigen billigsten Pränumera-tions - Bedingungen bei Veradfol-pung von mehreren Bänden taglich, sind aus den Katalogen, die in setner Handlung berett liegen, einzusehen, und der Eintritt kann an allen Werktagen von 7 Udr Morgens bis 7 Uhr Abends geschehen. — Zugleich empfiehlt er auch seine möglichst gut ossorttrte Buch-, Kunst-, M ll-fikalien- und Schrei b ma t e-nallen - Handlu ng, wo auch jede genaue, jedoch schriftliche Bestellung auf nicht vorräthige oder zu erscheinende Gegenstände im Fache des Buch-, Kunst-, Mustkalien- Handels ,dann auf Musik-Instrumente, Maler-, Zeichen- und Schreib -Requisiten mit Eifer möglichst billig und schnell, so wie in den verflossenen 16 Jahren, bereitwillig besorgt wird. H. N93. (2) Vorzügliches Werk über Oesterreich. In I. Scheible's Buchhandlung in Stuct- gart ist neu erschienen, und bei S^ora Nercher in Laidach vorräthia: Das lombardisch-venetianische U s n i g r e i O. Beschrieben von N. N Kchmidl. Mit 88 Ansichten in Stahlstich. Preis 1 fi- 45 kr. Von demselben Verfasser erschienen: Tyrol mit Vorarlberg. Mit 36 Ansichten in Stahlstich 1 st. 24 kr. Erzherzogth. Oesterreich m. Salzburg. Mit 61 Ansichten in Stahlstich 1 st. 15 ^. Herzogthum Steyermark. Mit 32 Ansichten in Stahlstich 1 st. 24 kr. Königreich Illyrien. Mit 40 Ansichten in Stahlstich 1 st. 24 kr. Dalmatien ist unter der Presse 562 ort, Eprachkenntnisse, Studien, bisherige Dienst-lcistuag lc. gehörig belcgteu Gesuche bis zum obcrwalMen Tage bei di-. — Dlcsc Nealttätcn we>dcn kinzelnwclse, lo wle sie der betreffende Fond besitzt und gelugt, oder zu besitzen und zu ge-nlcßen berechtiget wä.e, um die beigesetzten Flscalprnse aukgcboten, und den Melstblctcn« den mit V^rdcbiüc r^r Genehmigung des hoben k. k. HofklNUmcrrPiäsi?lums überlassen werden. "-- N>>mand wl'd zur Velstcigerung zugelassen/ dc^ nicht oorlausigden zehnten The,l des Fiscalprcises, entweder in barer Conven-tlons Münze oder in öffentlichen verzinslichen Staatspaplcrcn nach ihrcm mr Zeit des C'rlagcs bekannten caursmäßigcn oder sonst gesetzlich be-slimmien Wcrthc. bci dev Versieigerungs-^cM' mission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende/ vmläusi'g von der e>wähnten Com« Mission geprüfte und gesetzlich zureichend befundene Slcherstcllungs l Ulkunde beibringt. — Die crlcgtc Eautlon wild jercm LlcitalUcn mit Ausnahme jener des Mclslblelers, nach been« dlgter Versteigerung zurückgcsttllt < jene des Mcistdleters dagegen wnd als l)c>fallen angc» sehen werden, wenn er sich zur Eirichtung ocS dcßfälligen Eonlrcctes nicht herbeilassen rrolltc, ohne daß er deßhalb v^n den Verbindlichkelten nach dem Licliallonsacte befreit würde, oder wenn er d,e zu bezahlende elfte Rate des ge« machen Anbotes in 0cr fesigcsctzlcn Zeit mcht derlcbil^en wlnde. Vci pftichimäßigcr Erfüllung dieser Odllcgclchcitcn aber ,rnd il)m der erlegte betrag an der ersten K^,fschil!e Zinsen »n halbjährigen Verfalls, raten abführt, »n fünf gleichen Iohiesraten ab» tragen, wcnn der Erstkhungsftreis den Bettssg von 5o fi. übersteigt; sonst abcr wird die zweite Kaufschlllmgbhälfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedinglusse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen dcr Vorzug g>geb n werden, der sich zur soglcichen oder früheren Benchtigung des Kaufichillings herbeiläßt. ^, Für den Fall, daß der Erstehcr der Realität contractsbrückig, und letztere cl-nem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten des Crstehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werden sollce, lrnd es von^ dem Ermessen dcr k. k. Staatsgüter-Veräul)erungs.P,ovinzlal-Commission abhalf" , nlcht nur d,e Summe zu bestimmen, welche bel der ,icucn Fcilb>c:ung für den Ausrufsprcls gelten solle, sontern auch den Nelicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohm Hof. kammer-Präsidium vorzulegen. — Weder aus dcr Bestimmung des Ausrufspreifts, noch aus 563 der Beschaffenheit der Genehmigung des kci-tationsactes kann der contractsbrüchig gewor, dene Kaufer irgend cme Anwendung gegen dle Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Nellc«, tation herleiten. — Nach ordcntllch vor sich gegangener Versteigerung und rüclsichllich ^ach bere,ts geschlossener Licltation weroen wettere Anbote mcht mchr angenommen, sonder» zu. rückgewicsen werden, worauf dle LlMatl^is-lustlgen insbesondere aufmerksam gemacht wer. i>en. - Dle übrigen Verkaufsbedingmsse, dcr Werthanschlag und d>e nähere B>scbrcldu„g der zu veräußernden Realitäten können oon den Kauflustigen bci d.m k. k. Nentamte m L^e eingesehen wc^cn. - Von der k. k. Staats, güter. Veraußcrungs . Pruvlnzlal' Commqjlon 3r»cst am 6 Juli 1842. _______^^ Itavt. unll I2llvrechtliche ^ellllulbarungen. Z. 1131. (3) Nr. 5344- Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sty von die-scm Gerichte auf'Ansuchen des Grophandlungs-Hauses Arnstein od Eskeles gegen Paul Vcr-dou, in die öffentliche Versteigerung der, dem Exequirten gehörigen, auf 159 ft. 3 kr. geschätzten Praciostn,Hauöcinrichtung^, Wäsche, Kleidungsstücke und sonstigen Fahrni^en gcwil-liget, und l)iczn drei Termine, und zwar anf den 4. und 25. August und 12 Septcmdor 1842, jedesmal in dcn gewöhnltchcn ?lnns-stunden in dem Gebäude des hiesigen Stadt-magistrates mit dcm Beisätze bestimmt worden, daß, wem, dich Fährnisse weder lm der ersten noch zweien Fcilbietungs-Tagsatzung um den Schatzungöbctrag oder darüber an Mann gebracht wcrdcn konnten, selbe bei der dritten auch unter dem Echätzungsdetrage hint-angegebcn werden würden. — ^aibach am l2. Juli 18^12. ________________ ^ 1160. (3) Nr. 4566. Edict. Won dcm k. k. Stadt- und Landrechlc in Krain wird bekannt gcmacht: Es sty von diesem Gerichte anf Ansuchen der Frau Sophie Freiinn v. Schweiger, gcb. Gräfinn v. Auer-s^'g , gegen Donat Euppancich, in die öffentliche Versteigerung dcö dcm Exequiitcn gehörigen, auf 6W0 si. geschätzten, in Schisch-ka gelegenen landtäsi. Meierschaftshofes, Gru-henbrunnen genannt, sammt An- und Zugehör, bestehend: aus dcm Schloßgedaudc, dcm eingefriedeten Vbjt - und Küchcngartcn, 3 Acckcvn und einem Wiesflecke, gewilligct, und hiezn drei Termine, und zwar auf den 13. Juni 11. Juli und 8. August 1842, jedesmal um 10'Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dcm Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schäz-zungsbetrag oder darüber?.an Mann gebracht werden könnte, stlbc bei der dritten auch unlec dem Echätzungsbetrage hintangcgcben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei Nchl, die dießfälligen Licitationsbedingnisse wie auch die Schätzung iu dcr dießlandrcchNichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundcn, odcr 'ci dcm Vertreter der Executionöführerinn, Dr. Math. Burger, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen.— Laibach den 26. Avrel 1312. Nr. 5436. A n:nerku ng. Auch bei der zweiten Feil-bictungs-Tagsatzung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. — Laibach den 19. Juli 1642. ÄlMtliche Verlautbarungen- Z. 1176. (3) Nr. 5206/VlII. Kundmachung. Die Verpachtung ciniger )lerarial-, Weg-, Wc>lst>r- nnd Brückcnmä'uthe im öaibacher Ca-mcral.Bc-zilre betreffend. — Die k. k. Cameral-Bczirksverwaltung in Laibach bringt im Nachhange zur Kundmachung bezüglich der Verpachtung dcö Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer und dcr Gemeindezuschläge in der Pro-vinzial-Hauptstadt Laibach vom 14. Juli 1842, Nr. 496'l/VI, zur allgemeinen Kenntniß, daß in Folgc hohen Hofkammer-Decretes vom 30. Juni !6'l2, Nr. 26559, die im nachstehenden Verzeichnisse enthaltenen Mauthstationen auf ein Jahr, und zwar vom 1. November 1842 bis Ende October 1643, oder auf zwei Jahre, lind zwar vom 1. November 1842 bis Ende October 1844, im Wege der öffentlichen Versteigerung und durch Annahme schriftlicher Offerte, und zwar die Linienmäuthe und die Wassermauch in Laibach zugleich mit dcr Vcrzehrungsstener in der Prov. Hauptstadt Laibach unter folgenden Bedingungen in Pacht gegeben werden. — 1. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung zuerst für die einjährige, und dann für die zweijährige Zcitfrist, und zwar der Linicn-mauthe und der Wassermauch in Laidach zugleich mit dcr Verpachtung der Vcrzchnmgs- 564 steuer in der Provinzial-Hauptstadt Laibach in der Art alternativ abgehaltn, daß sowohl die Werzehrungssteuer, als auch die Weg- undWas-sermauth m Laibach für das Jahr 1643, oder für die Berwaltungsjahre 1843 «no 1Z44, dann die Verzehrungssteuer und die Weg - und Was-fermauth in Laibach zwar zugleich, jedoch die Verzehrungssteuer nicht bloß auf die Jahre 1843 und 1844, sondern auch auf das Jahr 1845 ausgebotcn werde, und im Falle eines günstigen Erfolges, wird sich die Wahl zur Annahme des einen oder andern Anbotes vorbehalten und mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen wer« den, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vorteilhafteste darstellen wird. Den Pachtlustigen bleibt es sonach unbenommen, entweder nur Anbote für die Jahre !A43 und 1644 rücksichtlich beider Objecte oder Anbote, rück-sichtlich der Verzehrungssteuer auf Ein oder drei, und rücksichtlich der Linien- Wegmäuthe und her Wassermauth auf Ein oder zwei Jahre zu wachen. — 2. Aus dem Verzeichnisse sind die . Namen der Hauptstationen und der ihnen allenfalls zugetheilten Filial-Einhebungen (Wehr-mäuthe) die Anzahl der MeUen- und Brücken« Classen sammt dem Ausrufspreise derselben zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der .Drt und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. — F. Zu diesen Versteigerungen werden alle Zene zugelassen, welche nach den Landesgesetzen zu solchen Geschäften geeignet, und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. — tz. Wer im Namen eines andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und diese ihr übergeben. — 5. Den Pachtlu-stigcn ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder auch mehrerer Stationen zusammen , insofern sie bei derselben Tagsatzung ausgcdoten werden, was aus dem in dem Z. 2 angeführten Ausweise ersichtlich ist, gegen dem zu machen, daß sie auf die im §. 8 bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Mau-then, für welche dcr Gesammtanbot gestellt ist, erlegen. — 6. Eben so ist es gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung von Mauthen einzureichen/ und zwar auf die Pachtung bloß einer oder mehrerer Stationen, insoferne dieselben bei derselben Tagfatzung versteigert werden, wobcl der Offerent auch die Bedinguug stellen kann, daZ sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm dcr ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde.__Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nach dem Ausschlagc dieser Pachtverhandlungen die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Mauthen, oder jene der Licitation für größere Com-plere Zu bestätigen. - 7. Bei den schriftlichen Offerten ist folgendes zu beobachten: a. Dieselben müssen bezüglich der Mauchstationcn mit dem zu Folge des §. 8 dieser Kundmachung als vorläufige Cautton sicher zu stellenden Betrage in Barem oder ^n Staatspapieren nach dem jetztbekannten dörsenmaßigen Course belegt oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei'einer Aerarial-Caffc oder einem Gefallsamte im Baren oder Staatsvapie-ren nach dem Courswerthe erlegt, oder hypothekarisch-pupillarisch sicher gestellt worden sey, daher, so weit es sich um eine hypothekarische Sicherstcllung handelt, mit der lanotaflichen oder grundbüchlich einverleibten Verschreibung der Grundbuchs - oder Land-tasel-Extracte und der gerichtlichen Schätzungsurkunde der Hypothek versehen sey. — 5». Dieselben müssen vor der Beendigung der Versteigerung dem zur Abhaltung derselben bestimm, ten, im Ausweise benannten Amte, oder dem Licitations-CommiM versiegelt übergeben werden. — c. Die schriftlichen Anbote müssen den Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen ^5 das-selbe nebst dem von dem Namensftrtiger und noch einem Zeugen unterfertigen zulassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich alä Mit. schuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle, und Alle für Einen dem Gefälls« arar zur Erfüllung der Pachtbediugung verbinden. Zugleich müssen sie in dem Ossete jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebcrgabe des PachtobjecteL geschehen kann. - 6. Auf den Umschlag des Offertes sind jene Mauthstationcn, s"r welche der Anbot gemacht wird, deutsch anzugeben. - <-. Diese Anbote dürfen durch reine, den Licitationsbe-dingungen nicht entsprechende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Dfferent die in 565 dcr Kundmachung enthaltenen, und die bei der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Li-citationsprotocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. — f. Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, bezüglich der Mauthe auf eine einjährige oder zweijährige Pachtperiode, oder auf beide zugleich gestellt werden. — ^. Von Außen müssen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: „Anbot zurPachtung derWegmauth-Stanon—" (folgt der Name der Station) — K. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeilpunkte der Eindeichung für die Offerentcn, für die GefällS-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung, nachdem alle anwesenden Lici« tantcn erklärt haben, kein weiteres Anbot machen zu wollen, in Gegenwart derPachtlustigcn von dem Lmtations-Commissar, welchem sie von der Behörde, die sie allenfalls im Empfang nahm, sogleich zu übergeben sind, eröffnet und kundgemacht. Als Erstehcr der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angeschen, der entweder bei der münd« lichen Versteigerung oder nach dem ordnungs: mäßigen schriftlichen Anbote — 10. Nachdem die Licitation eines Pachtobjectes geschlossen wurde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichtannahme des Anbotes von Seite der competenten Behörde ausgesprochen worden ist, kein nachträglicher Anbot angenommen. — 11. Die Uedergabe des Gegenstandes der Pachtung geschieht mit 1. Noc vember 1842. — 12. Der Pächter tritt rück--sichtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren-EinHebung in die Rechte und Verpflichtungen des Aerars. — 13. Dort, wo Aerarial-Mauthgcbäude bestehen, wird, wo der Pächter es wünscht, wegen miethweiser Ueder-lassung derselben an ihn ein besonderes Uebereinkommen gepflogen werden. — 14. Die allgemeinen Pachtbedingungcn, wie auch die besonderen für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingungen können aber vor der Versteigerung bei dieser Cameral-Bezirks-Berwal-tung in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — 15. Die Licitationen beginnen 566 immer pünktlich um die zehnte Stunde Vormittags. — Schlüßlich wird bemerkt, daß mit 1. November l842 die in der Stcphansdorfer Ca-nalbrücke bei der Laibacher Vorstadt Polana bestehende tterarial-Mauth in Folge hohen Hof- kammcr-Decretcs vom 19. März 1842, Nr. 8554, aufgelassen wird, daher solche auch anS dem Complcre der Laibachcr Mäuthe ausgeschieden wurde. Ausweis über die für das Verwaltungsjahr 18'13 oder die Verwaltungsjahre 1843 und 1844 im 3ai-dacher Camcral-Bezirke zu verpachtenden Aerarial-, Weg- und Brückenmauth-Stationen und die Wassermauth zu Laidach. Benennung Cathegorie^"^! ^ r t ^Tag P^i^V'^ ^ ___, ^^^ ^ ii > .^''^lu^ bel welcher! ^^-^"-^^' '""" " «—-«.-----.^,— ^" ,cm Jahr m ^^ ^^.^ der Mauthstationen "Z ^^'^! der Versteigerung ^twMze. einzureichm Linien-, Weg- und Brückenmäuthe in Laibach, dann die Wassermauth in Laibach. Wiener u. Kärnt- l ! ' ^ ! ^ « ! ner Linie öinienwegmauth 1 — j H 3423 36 » ! Karlstädter Linien-, Weg- u. > i !« ! I Linie Brückenmauth 1 II /Beiderk. k.Z^ 28!)1 3' ß St. Peterslinie i s l^ameral-Be-^ ^ < Z^ nebst Kuhthal Limenwegmauth I — > Ms-Ver-! ^Z 95U 51 UZ Triester Linie ' .'waltung in ! 3'ß ^ Z H sammt dem Wehr- > Laibach, i . ! ^ schranken in der Linien-, Weg- u. l I '8 ^ Tirnau Brückenmauth II» ,3 4329 14 3 ' Laibach Wassermauth —, — i ^ z 140 30 ^ !' ! ! ! i Auf der Wurzner oder Villacher Straße. ^ Feistritz bei Pir- ! Bez. - Obrigk. I 3, D j ^ . ' kendorf. i Brückenmauth — ll Krainburg ^ ^ 801 — ^ 3 ' Auf der Kappler Straße. ! l krainerische Weg-l Illlll ^k-') ^s s / ^ ^ l ! Dberkanker ^ kärntnerische Weg- III Kraindurg '«A >ift5i'— ^Z ! ! undBrückenmauth! 2 3Z ^ ' KI l Auf der Klagenfurter Straße. '! ^ Neumarktl , Wegmauth 3 - Vez.-Obrig-W "'I^ ^^ j ! Kraindurg Weg- u. Brücken- keit Kram- ^ A Z Z « 1 ^ mauth 2 III bürg, ^Z 5077?» K>3 t Von der k. k. Camera! - Bezirks - Venvaltung. öaibach am 24. Juli I842. ^ 567 Z 1177. (3) Nr. 632. Li citations - Ankündigung. Das k. k. Marine: Oder-Commando zu Venedia bringt zur allgemeinen Kenntniß: daß am 8., 9- und 10. August 1342 um 10 Uhr Vormittags der Marine-Rath im gewöhnlichen Saale oberhalb dem Hauptthore des k. k. Arsenals sich versammeln und öffentliche Verstei« acrungs-Versuche abhalten wird, um die abgesonderten Lieferungen der hier unten bezeichneten Gegenstande, und diese zwar zur nöthigen Bestreitung verdienstlichen Marine-Erfordernisse für'ö Militärjahr 1843 sowohl, als zur Erhaltung der zweckmäßigen Vorräthe, den, auf den sciner Zeit bekannt zu gebenden Fiscal-Preisen Mindestbietenden zu überlassen. — Die Concurrenten werden nicht eher zur Versteigerung zugelassen, bevor sie daZ im nachfolgenden Ausweise auf jedes Lotto entfallende Reugeld in Barem erlegt haben werden, die Erstehcr aberwerden für die Erfüllung der bei den Vertragen eingegangenen Verbindlichkeiten mittelst der hier nn-teii bestimmten Sicherstcllungs-Erläge, welche in Barschaft oderinAtaats-Obligationen, oder auch in (üul^Ilo clt!i 5IaiU6 <^>1 I^aßuo loin-knräo v6tlLt,0 ftcn bestehenden hicrauf bezüglichen Vorschriften unbeschadet) angenommen werden, zu bürgen haben. Lieferungs-Contracte für die an den folgenden Tagen Statt haben sollenden Versteigerungen: Ncimcld ! Sicherstellt Am 8. August 19l2. 6 l lungserläg. Ocsterrcichische I^iro 1. Lerchen-, Tannenholz und sonstige Holzgattungen "".^ 2000 W00 2. Binderholzgattungen und hierauf Bezug nehmende Gegenstande 300 ^600 3. Metalle,roheuad bearbeitete, als Nägel, C^^^^^ . 3000 6000 4. Verschiedenartige kurze Waren......- - - ^ 1Ü00 ' 5. Kupftrschmids-Geräthe........... ^ 240 6. Holzkohlen............... 1200 ^400 ?. Englische Steinkohlen in natürlichem Zustande und in Coaks . 150 300 ^ 8. Dalmatinische und istrianische Steinkohlen in natürlichem Zu- 150 300 stände und in Coaks........... Am 9. August 1852. 4^ Brennrohr (cann^H diugcaro) ... ^ .... l 150 300 ^' Maurer-Materialien............ 500 1000 ^' Beleuchtungs-Artikeln ..........' 300 600 ' ^' Theer, Pech, Unschlitt und 5^>arz ... . . - - - 1200 2400 ?7 Farben und sonstige zur Malerei gchörige Gegenstande . . W0 8W l ^' ^^^.........>M ......' 300 50(1 Am 10. August 18l2. 15. Flaggcnzeug und Sarsche (3.j.) -'-''-' ' ^ ^^ 16. Papierhändlers-Waren ...--' „ 17. Verschiedene Gegenstände Die nähere Bezeichnung der dle obange-führten sicbenzehn Lieferungen blldcnden Ge. genstände, dann alle Contracts-Bedingungen Md die betreffenden Verpfii6)tungen sind sämmt-liä) aus dem Licitationöbcrichte und Capitulate s^vviso ä' ^8la e CgpiwlÄ,..)) 8. 832 vom 10 Juni 1842, welcher bel dem k. k. Mch-tär-CoMwando in Laibach zur beliebigen Eln- sicht liegt, in weitläufiger Darstellung zu entnehmen. — Venedig den 30. Juni 16'l2. — Der k, k. Marine - Ober - Commandant Hamilkar Marquis Paulucci, Vice-Admiral. Der Ober-Intendent und öconomische Referent des k. k. Arsenals Angelo Comello. 568 Z 1195. (1) Nr.""/.^ Concurs - Ausschreibung. Im Bereiche der steynsch-illyrisch vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung ist eine Rech-nangskanzlistenstelle mit dem Iahrcögehalte von zwei Hundert fünfzig Gulden provisorisch zu besetzen. — Diejenigen, welche sich um dicse Dienststelle zu bewerben gedenken, yaben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege längstens b!ö 15. August 1842 bei der Grätzer Bezirksbehörde zu überreichen, und sich über die mit gutem Erfolge zurückgelegte Prüfung aus der Staatsrechnungökunde, über ihre blshcnge tadellose Dienstleistung, und chre Moralität legal auszuweisen, zugleich aber auch anzugeben, ob und in welchem Grade ste mit Beamten dieser vereinten Cameral-Gefällen-Aenvaltung oder der Eameral-Bezirksbehörden in Stcyermark und Illyrien verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. steyrifch-illy-risch vereinten Camera! - Gefallen« Verwaltung. Grätz am 23. Juli 19^2. 3° »l/H. (3) Nr. 1727. Verlautbarung wegcnErrlchtung einer P 0 fts! ati 0 n zu Ezatesch und Besetzung der Post, niei sters stelle daselbst. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat laut Dekret vom 2l. Illtu 18^2, Z. 22899, beschlossen, daß zu Czarcsch in Unterkrain elne PoWation er» öffnet, und die Postmeisterstelle im Eoncurswege verliehen werde. — Mit dieser gegen Dicnst« vertrag zu verleihenden Stelle, »st cine jähll'che Bestallung von Zweihundert Gulden und e»n Amtselfordermß-Pauschale von Dreißig Gulden jährlich, dann der Bezug der Gebühren für Privat» und Acrarial »Ritte gegen Erlag einer entweder bar oder hypothekarisch zu leistenden Eaullon pr. 20l)fi. verbunden, und es »st der emnetende Postmeister auch noch verpflichtet, lvemgftcns vier vollkommen diensttaugliche Pferde sammt Geschirren und sonstigen Requisiten, dann eine ganz gedeckte und eine halbge-deckte Kalesche, endlich emen Postkarren zu hallen. — Was die Distanz, Ausmaß betrifft, so ist jene zwischen Czatesch und Landstraß mit !'/g/ jene zwischen Ezacesch und Szamabor auf 1 Post festgesetzt wovdcn. — Indem Oderpost, Verwaltung somit diese hohen Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß bringt, und auf den bei ihr zur Einsichtnahme vorliegenden Dienst-vntrag hinwelst, blmerkt sie gleichzeitig, daß der Concurs für dle Postmeistersstelle zu Eza, tesch bis Ende August 18^2 eröffliet s.y, und daß die sompetentcn um dieselbe »hre gehörig documenlilten Gisuche bei die!er Obevpost^Vcre waltUlig einzubringen haben. — Von der k. k. illyrlsHcn Oderpost. Verwaltung, kaibach den vermischte ^criautbarungen. Z. »«65. (2) Nr. 7,7. Edict. Van dem k. e. Bezirksgerichte zu Auersperg wird hiemit bekannt gemacht: Es habe über An. suchen cer Margarelh Hchmetz von Dsuscheg, l. Juli 1842. Z. tiLS. (2) Nr. 12L4. S d i c t. Von dem Bezirksgerichte Rcifmz wird kund gemackt: Es fey auf AnsuHen de» Anna Oraschem von Vrückel, wegen ihr aus dem w. ä. Vergleiche vom »5. «pril »626 schuldigen 72 ft. c. 5. c , in die executive Versteigerung der, dem Joseph Leustet von Brück«! gehörigen Kailchl», sammt dazugehört, gen Grundstücken gewilligt, und zur Vornahme derselben 3 Termine, nämlich: auf den 2a. Juli, V2. August und 26. September l. I. im Orte Brücke! Vormittag um ,0 Uhr mit dem Beisahe angeordnet worden, dah diese Realitäten nur bei der 3. VcrfielgerungSlagsahung unter dem Schäz. zungslverthe P^'^N- «o kr. hintangegeben werden. Bezirksgericht Reifmz den 17. Mai »6^2. Anmerkung. Bei ter .. Feilbietungstagsaz-zung hat sich tem Kauflustiger gemeldet.