^r» 100. Freitag den 2. Mai 1851. .-j.lW. .(3) Nr- ^'/^ Kund ui a ch u n g. Die Friedrich Weitenhü'Uer'sche Mädchenaus-steuerstiftuna,, im Betrage von 28 st. 51 ^ kr. C. M. ist im Jahre 1650 nicht zur Verleihung gekommen, Zum Genusse derselben sind wohlerzogene Mädchen armer Aelttrn, welche sich im wirklichen Brautzustande befinden, berufen Diejenige,,, welche sich dicßfalls in Bewerbung setzen wollen, werden daher aufgefordert, ihre Gesuche, belegt mit den zur Erweisung der obgcdachlen Stiftungsci^enschaften erforderlichen Documenten, bis 3U. Mai d. I. bei der k. k. Statthalterci zu überreichen. Von der k. k. Statthaltcrci zu Laibach am 25. April 1851. Gustav Graf v Ch orinsky, k. t. ^s,i«tl)al,.I»sp°cl°rcn ^^ Lla„° ^ Z toren spectorcn . 2 zu 10W si. ! IN 7 ? 3 zu W(» „ s f 2 zu ^W „ 83W st. lX. .. , 2 zu 7l»N ,. ^ '' j 1 zu tiiltt „ s Bei Dienstreisen in ihren Bezirken sind sie nach den, sür die Finanzbeamten bestehenden Vorschriften zu behandeln. Zur Besetzung dieser Dienstpostcn wird der Concurs bis Ende Mai d, I. ausgeschrieben, und es sind dieselben nebst den allgemeinen Erfordernissen zum Eintritt in den Staatsdienst in der Regel die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch-politischen Studien', die Kenntnis; dcr Stcucrverwaltung insbesondere nachzuweisen. Ausnahmsweise können auch solche Bewerbe berücksichtiget werden, welche die-juridisch-politischen Studien;ucht nachzuweisen vermögen, jedoch durch ihre frühere Dicnstcsstcllung ihrc practischl Tüchtigkeit für dic politische und Steuer-vcrwaltung vollkommen bewährt haben. Diejenigen, welche sich ^ hie Verleihung cmcs dcr obMvähnttn 1<> Dk'nstplätze in Bewerbung sctzcn wollen, habcn daher ihre, über den Stand, Alter, und ms- ferner über ihre bisherige Dienstleistung und Gcschäftbkenntnisse nebst einer ordentlichen Mnsttabelle gehörig belegten Gesuche, und zwar jene, welche bereits in l. f. Diensten stehen, im Mgc ihrer vorgesetzten Behörden bis zum obenerwähntenTagc bei dieser Steuer-Direction einzureichen. Laibach dcn 22. April 1851. Gustav Graf Chorinsky m. s». k. k. Statthalter. Stellung und Geschäftskreis der Steuer - Inspector?«. (Zu Folge hohen Finan^Mllii- ftcrial - E rl a sse s vom »i. April ,85:, 6ahl »!n5>). H. 1. Für jeden politischen B^lk wird (in Steuer» Ilispictor bestellt. §». 2. Dem Eteucr-Insp.ctc'r wird nach Map dcü Erfoldcrnisses das nöch'ge Hilsspirso-nale bcigegcbcn. Die Beamten und Angestellten des in dem Standorte desselben befindlichen Stcucramtts werden ihm für die Rschnungsarb.'ittn. d,e Füh^ rung der Ucl>elsichlen und die Verfassung dir Nachwe.sunqen zur Hilfeleistung ^glwi. Die Geschäfte der ersten Art (/V). die b in Beziehung auf dic Feststellung der Steuer-Objecte. 1) Die Mitwirkung m'd Ucberw^chuna. bei der Auoführung und periodischen Revision des allgemeinen Grundsteuer-(5^tast.rs nach Mc,ß-ßabc dcr dilßfaUigcn Instru^lionen. 2) Die Einliituna, zur Elnsammlung, die Prüfung U7,d Richtigstellung dcr H^uSzmscrträg-nissr und die Berechnung und Beschreibung der Steuerssebühren. 3) Die Bemessung der Hauöclassensteuer bei neu kibautcn oder erweitciien, dieser Steuergattung unterliegenden Gebäuden. 4) Die Vornahme oder Einleitung drr zur B»'-lmssung dcr Erwerbst.uer erforderlichen Er-h.liungen und die Vorschlvibuug der bemes-s'N.'n Eteuer. 5)Die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung der Einkommensteuer-Bekenntnisse, zu wel» chem schüfe er die Müwnkung dcr Vertrauensmänner, der Gemeinden und a»dcrsr Sachverstandigen in Anspruch nehmen!kann, und sohln die Festsetzung der Vteuergebühr selbst. Sollte in einem politischen ',Bczirke das Geschäft der Einkommensteuer^-Bemessung von solchem Umfange seyn, daß zl,r Prüfung der Bekenntnisse und Ermittlung des Einkommens die Aufstellung zweier oder mehrerer Commissionen erforderlich wäre, so hctt dcr Neznköhauptmann die erforderlichen Anträge an die Stculr'Landctzbehörde zu erstatten, und nach dcn Weisungen der letzteren die Commissionen zu bestellen, welche die von ihnen vollführt» n Operate dem Steuer-Iüspector zur weiteren Amtshandlung mit« theilen. l.>) In Beziehung auf die laufende Bteucruerwallul, g. ft) Die Ausfertigung der von den Sleueräm-t»vn vcrfaßten individuellen Vorschscibungeli der öffentlichen Steuern und der Zuschläge zu denselben und deren Zurückstellung an die Steucrämt.r zum Behufe, dcr Einleitungen zur Emhcbung. 7) Die Erhaltung der Ordnung in der Vor-schrnbung, Eilchebung, Abfuhr und Ver« rechnurq der Steuern. 8) Die E.staltlmg dcr Anträge zur Einleitung und die Ueberwackuna. des Vollzuges der stesehli'-hen Maßregeln zur zwangsweise« Emdlingung der Etcuellückstäüdc. U) D:e Beurteilung der Stcukr-Nachsichts-Zufristungs' oder Herabschungogesuchc und die Vergütachtung der Rccurse in Stcuer-sachcn. 1<») Die Handhabung der Voischriften zur Cviden^h^ltun^ dcr Objccte der verschiedenen «Huttlmgcn der direclen Besteuerung und insbesondere die Führung dcS Ein^ kommen- u. Etwlrbstcuer-(^tailels; endlich c-) in Beziehung auf die Ueberwach u na, dcr Steue rqcba r u n g. 1^) Di.' Vorsorqc für die a^emlssene Einleitung und Belehrung der Gemrindc-Vor-siande z.nsi -dcre Gebrechen in der Geschäftsführung wahrnimmt, auf deren Abstellung zu dringen. §. 7. Alle anderen durch die §Z. IU5 bis FN9 der Amts'Instruct»'on für die politischen Behörden und durch die Vcrordnungcn vom 9, August unv 13. November 185N (Rcichsgeseh^ und Regierunqs-Blatt t^XIV. und l'.I^.) für die die dirccte Besteuerung der Bezirkshauptmannschaften übcnragenen und nicht in dem A. 5, auf: geführten Geschäfte dcr dirccten Besteuerung haben auch künftig dem unmitttlbarcn Gcschäftskrcisc derBezirkshauptmannschaft anzugehören. (^. 4 ^.) Insbesondere sind hierunter begriffen: A) Die Einleitung und Unterstützung jcner Maßregeln, welche zur Ausführung der Revision des Grundsteuer-Catasters getroffen werden, namentlich in jenen Beziehungen, bei welchen es sich um die Mitwirkung der Gemeinde-Organe handelt. 2) In Betreff der Hauszinsbesteuerung die Erstattung der Antrage, ob eine ganz? Ortschaft, odcr welche Theile derselben dieser Besteuerung zu unterziehen seyen. 3) Die Eindeförderung der Gesuche um Nachsicht, Zufristung oder Herabsetzung dcr Steuer und der Rccurse in Angclcgenhki-ten der directcn Bcstcuerunq mit dem Gutachten dcs Steucr-Inspcctol's und den dcr Bezirkshauptmannschaft sich allenfalls darbietenden Bemerkungen. 4) Die Einleitung dcr Erhebungen über den Umfang ron Elementar-Beschädigungen u. dcr beschädigten Objecte, für welche zeitliche Steuerllachlässc in Anspruch genommen werden können. 5) Die Anordnung der Maßrcqeln zur zwangs--weisen Betreibung dcr St^uerrückstandc, wobei es der Erwägung dcs Bczirkshaupt mannes odcr scit^s Stcllverttetcrs überlas, sen bleibt, die für die Schonung der Rück ständner sprechenden Rücksichten in Erwa gung zu ziehen und zu entscheiden, ob u. in wieferne die einzelnen Executionsgrade einzutntcn haben, oder auf Zu fristungen oder theilwcise Nachsichten angetragen wcr-den könne. Die persönliche Verwendung eines politi-schen Beamten bci der Stcuererecution hat dann Statt zu finden, wenn sie dcr Bezirkshauptmann für angemessen erachtet, oder der Stcucr^Inspcctor in wichtigern odcr umfassenderen Fällen darum ansucht. «) Die Amtshandlung Hegen jene Gemeinde Vorsteher, welche den ihncn rücksichllich dcr directen Besteuerung obliegenden Aufgaben nicht nachkommen, durch Anwendung der Discipline - odcr sonstigen Zwangc maßregeln. H. 8. Für diese Geschäfte (§. 7) ist dcr Steuer-Inspector dcr Vezirkshauptmannschaft zur Führung des Referate zugewiesen. Dem Stcner,Inspcctor liegt auch ob, in allen seiner sclbstständigen Amtshandlung angehö renden Gegenständen dcr Bczirkshauptmannschaft auf Bet langen die verhandelten Acten zur Ein. sicht vorzulegen, wie auch Auszüge oder Uebersichten aus denselben oder den Vormerkungen, Steuer Cataster u. dgl. zum Gebrauche der ge-nannten Behörde zu verfassen. §. 9. In Beziehung aus die indirect,.' Be, stcucrung ist dcm ordentlichen Geschäftskreise des Steuer-Inspcctors l§. !l ll ) die Prüfung dcr Urkunden und Behelfe zugewiesen, nach denen die unmittelbaren Gebühren von Rechtsgeschäften zu bemessen sind und die Bestimmung dcs Maßstabes, nach welchem die Bemessung dieser Gebühren vorzunehmen ist, in so ferne nicht diese Bemessung den Steuerämtern unmittelbar und ohne wciterc Rückfrage überlassen ist. §. IN. Insofern? cä mit der Besorgung dcr zu dcm ordentlichen Geschäftskreise dcr Stcuer-In-spectoren gehörigen Verrichtungen vereinbar ist, könncn denselben von der Camcral-Bezirksbehörde Erhebungen über Gcfallsubertretungcn, Casse-Bcon-trirungen bci Gefallsämtcrn oder andere Erhebungen und Verhandlungen zugewiesen werden, dic bci Gelegenheit dcr übrigen Amtshandlimgcn des Fteuer-Inspectors ohne erheblichen Zeitaufwand vollzogen werden könncn. Dcßgleichen kann auch der Bezirkshauptmann den Steuer-Inspector zu Erhebungen und Verhandlungen, welche in den Wirkungskreis der politischen Behörde gchörcn, insoweit verwenden, als solches ohne Nachtheil für die Besorgung dcr dem ordentli^ chcn Geschäftskreise des Steuer-Inspectors angehörenden Geschäfte geschehen kann. §. N. Dem Bezirkshauptmanne steht zu, dem Steuer-Inspector übcr sein Ansuchen bri besonders wichtigen, umfassenden odcr dringenden Geschäften nach Thunlichkcit eine zeitweilige Aus' Hilfe durch die der Bezirkshauptmannschaft z„ Gebote stehenden Arbeitskräfte zu gewähren. H. 12. Dcr Steuer-Inspector ist zunächst dem Bczirkshauptmanne und mittelst desselben dcr für die dirccten Steuern bestellten Landcsbe Horde untergeordnet. Der Bezirkshauptmann übt über den Steuer-Inspector die nach den bestehenden Vorschriften dem Vorgesetzten eingeräumte Amtsgewalt insoweit aus, daß er berufen ist, ihm Aufträge zu geben, Verweise zu ertheilen, oder ihn unter gleichzeitiger Anzeige an die Landes-Steuerbehörde vom Gehalte und in dl-i'nqenden Fällen uom Amte und Gehalte zu suspendiren. Die Verhandlungen über andere Strafen oder Disciplianer - Maßregeln wegen Dicnstvcrqchcn sind dcr Entscheidung dcr Landes-Steuerbehörde vorbchaltcn. H. !3. Dcr Geschäftsverkehr zwischen dcm Bczirkshauptmanne und dem Steuer - Inspector in Angelegenheiten der directen Besteuerung hat auf dic einfachste und kürzeste Wcisc Statt zu finden. Die nicht in dcm selbbstständigcn Geschäftskreise dcs Stcuer-Infpcctors (§'. 5) bcqriffc-ncn m.d dahcr in das GeschaftsprotocoU der Bczirkshauptmannschaft und nicht in jcncs dcs Steucr^Infpectors gchörcndcn Geschäfts stücke, dic dcr Bczirkshauptmami dcm Stel,cr-Inspi,'ctor zur Bcarbcitung zuweiset, werden diesem auf dcm» selben Wcge und in derselben Alt zugcmittclt und von ihm erlediget, als es für das Con-ceptspcrsonale dcr Vczirkshauptmannschaft eingeführt ist. Bcl Gcschaftästrickcn, die dem Stcucr-In-spcctor zur Einsicht, Aufklärung oder Aeußerung sciner Meinung mitgetheilt werden, jetzt er seine Bemerkung, Aeußerung oder die Erledigung^ Entwürfe unmittelbar auf dcm Geschäftöbogen der Bczirkshauptmannschaft bci. §. !4. In den Angelegenheiten dcr dircctcn Bestcucrung hat zwischen den Stcuerinspcctorcn und dcr für die directcn Steuern bestclltcn Lan^ desbehörde der Gcschäftsvet kehr ill dcr Art ?tatt zu finden, daß dic Vorlagcn dcs Stcucr-Inspcc-tors an dicsc Behörde zu richten, jcdoch im Wcge dcr Bczirkshauptmannschaft zu überreichen sind und die Auftrage und Erlasse dcr Steuer-^andcsbchölde an die Inspectoren gleichfalls im Wcgc dcr Bczirkühauptmannschaft hinab zu gelangen habcn. §. 15. Rücksichtlich dcr Amtshandlungen, welche sich auf die Gcbührenbcmefsung von Rechtsgeschäften (§. 9) oder Geschäfte der indircctcn Besteuerung (§. lll) beziehen, unterliegt dcr 3teuer»Inspector der Uedcrwachung der (5ame-ral-Bezirksverwaltung, mit der er den unmit- tclbaren Geschäftsverkehr zu unterhalten und de-rcil Aufträgen und Weisung?« cr nachzukommen hat. Solitc dcr BezirkslMptmann Kenntniß er-lcmgcn, daß der Stcucr-Inspcctor durch die AmtShandlungcn dicscr ?lrt in cmcm für die rc« gclmäßigc Führung dcr Geschäfte der dircctcn Besteuerung nachthciligcn Gradc in Anspruch ge-nommcn werde, und sollte übcr das unmittelbare Emvcrnehmcn mit der Cameral-Bczirksbe-hörde dic Abhilft nicht crfolqcn, so steht dem Bczirkshariptmannc zu, im Wcgc dcs Präsidiums dcr Steucr^Landesbehörde die den Umstanden und 5c» Bcoürfmsscn dcs Dienstes angemessene Vorkehrung nachzusuchen. Z. 2uI7^,^2) Nr7«W Concurs - Kundmachung. Besetzung der für das Kronland Stcicrmark bestimmten Steuer-In- spcctors e und Unter -Inspectors- S tell en. Um den regelmäßigen Vang der Geschäftbehandlung für die oirecte Besteuerung zu sichern, eine schleunige und genaue Bcmcssung der Gebühren von den Vermögens ' Ucbertragungen zu crziclen, und die Stcucrämtcr unter eine wirksame unmittelbare Leitung zu stcllcn, habcn Seine Majcstat über dcn, im Einvcrnchmcn mit dcm Ministerium dcs Inncrn, und mit Zustimmung dcs Ministcrrathcs gcstclltcn chn'rbictigsten Antrag, mit dcr allcrhöchstcn Entschließung vom 7. Juli 185>» die Aufstcllung eigener Vcamten an der Seite dcr Bczirköhauptmannschctftcn zu bewilligen geruht, welchc dic Geschäfte der directen Besteuerung theils selbstständig, theils für die Be-zirkshauptmannschaft, mit dcr Unterordnung unter letztere, dann die unmittelbare Uebcrwachung und veitung der in ihrem Bezirke gelegenen Steuer» ämter, und die Gebührenbcmcssung von Rechtsgeschäften, soweit dicse nicht den Stcucramtcrn überlassen ist, zu besorgen haben. Diese Beamten führen dcn Titel Steuer-In. spectoren und Steucr-Untcrinspcctoren. Welche Stellung dicselbcn einzunehmen ha« ben, wclche Oblicgcnhciten und Geschäfte ihnen zugewiesen sind, ist aus dcr mit dem hohen Fi-nanz-MinisterialMlassc vom ll. April l8^l, ii "°"/'o3! hcrc>b.lclangtcn Vorsch'ift zu entnehmen^ wclche Vorschrift bci dcn k. k, Bezirks-hauptmannfchaftcn, dcn k. k. Steueiämtcrn und Cameral-Bezirksbehöldkn im Kronlande Eteier-mark cingcschen werden kann. Steucr-Inspectorcn wcrdcn in den wichtigern Bezirken, Stcuer-Untcrinspcctorcn für die klci-nern, minder wichtigcn Bczirke ocstellt werden. Die Inspcctoren habcn dcn Rang von Finanz - Bczirköcommissälcn und dic Unterinspecto« rcn jcncn von Finanz - Directions - ' öu erheben: ..) Das Ncre.nsporto, d. i. !> kr. C. M. fm den e.nsachen ^ voch Wi^Gewicht nicht ^7^;^"^^"" von I,) Das fremde (fische, und Transtloporto, d. i. ^^r 6 M für jedc>i das Gewlcht, von ^ ^^' ^icner Ge-wicht nicht lU'erüelgendcn Bri.f mit der Pro--grcssion V^ /2 ^l) zu ,'/, Loth; ^mnach für .inen '/, ^oth nlcht überstngendcn Brief die Gesammttare mit 29 kr. entfällt. 2. Für ftankirte Briefe aus England nach Oesterreich und für unfrankitteBliese aus Oesterreich nach England aber findet die Bemessung und Einhcbung des Franco und Porto von Seite der k. Postanstalt in Großbritannien auf Grund der prcußischZ- brittischen Vertragsbestimmungen Statt, wornach m diesen Fällen für jedcn Brief bis zu dem Gewichte von //^ Loth I^/p l>, oder 5,l» kr. (z. M. zu entrichten kömmt. Da hiernach cin bei dcr Aufgabe in Oesterreich frankirter, V2 "och nicht übersteigender Brief nach England nur 29 kr. kostet, während der Empfänger in England für einen österrcichi schen nicht frankirttn Brief 50 kr. bezahlen muß, anderseits der 'Aufgeber in England bei Franki rung eines Bliefes nach Oesterreich 5U kr., dcr Adressat in Oesterreich aber bei dem Empfange eines unfrankillen Briefes aus England nur 29 kr. bezahlt, so findet sich die gefertigte k. k. Postdircction veranlaßt, das correspondirende Publikum auf diese Portoungleichheit mit dem beifügen aufmerksam zu machen, daß es, inso-fcrnc cine gegenseitige Portoberechnung unter den Korrespondenten Stattfindet, rathlich ist, die nach Großbritannien zu versendenden Briefe bei der Uebergabe an die k. k. Postämter zu frankircn, dagegen die Briefe aus England sich unfrankitt zusenden zu lassen. K. r. Postdirection. i!aibach am 23. Apt.il 185 l. Z. wi). a (2) Nr. 1268. Kund m a ch u n g. Zu Folge Erlasses der k. k, Generaldirection für (Zommunicationen ll. Von dem k. k. Bezi.lögciichlc l^ibach l, 8«cl<»n wild dltcMüt gegcdt,,, l..ß an, 5. M.u d. ^. u.n !1 Ui)l Voimi:lag und 3 Uhr '^.achM.üag im H^U,c des Herrn '/.ilolauö Nechtl iN der Oraidjcha'Volsladt Haus Nr. l7, d.e Fah.-nl^e und ßsstlten dtl tziau ^rancisca Maria BaklS >m neiwilligei, ^el^e.gtlungö-weae weiden viiäuß^'i wcrdcn. Wozu an Kauflustig oic Einladuilg geschieh'. «aidach am 30. ilp^il l85i. Z. 546. 2> ^lv. l5^^. E d i c l. Dab k. k, Landesgencht zu ^ieustabtl ha: mn! Belorvliung vlm ll). 1. M., Z. ?22, oen Jacob ^orrc aus Ml^inil uder d>c gcuchUicy g»psi^,g«NlN (ölhebunglN iur liisilM'g ttkiail, wvlnacv ocm ^e. n,umle,l Jacob So^e ll,i (iulalor in der Pcl!rn feineö Schwagclb Bernhaid HÜ^iz blsteUt woldei, ist. H. k. iücziitsgcrlchl l. tzlalit, Tllffen am 26. Aplil 18oi. 3. 5^8. (2) N>. ^3. Edict hUl Einbtluiung der Vcllasilnscr^sts-Gläubign. !Uor dein t. k. iü^lltsgclich^c Planüu, haben alle Dlcicnigen, welche a„ t>le ^tllassexsch.'fl drS, den 15. Malz l85U Mlslmdlnen Hüolelö ^icgvl ^abltjna, von Maumh '^i.. 53. als Gläubiger eluc Zoldltuna. zu stellen y^lr», zur ^nmtloung und Da,t.)uul,g delsklbtN dcn 22. Mai !. I- öluh um 9 Uhr zu kllcheinen, oder dlö dahin iyl 'Ailintloun^-geiuch «chnslllch zu üdcn^chlN, »vldllgcxb oie'cn Glaudigcln an die Veila1,en',chall, wem, sie tu ch Die Bezahlung dec .mgtnn-lcc.cn ^l)ldl!U!l^cn elschopi» lvüc^c, t in lvc.ttttl ^lnipiuch zust>,>llde, alv msoillN ihl.cn e»ll Psandllchl grdüylt, Plamna, am l«. Ianncl 1851. Z. 530. (2) Nr. «^^l C d i l l. Vom t. k. B»'ziltöglslchse Plnima wird in dtl Nechtks.'che dls Stlph.n, Otl0l,i»^r von Zilkni^, (^siiolnii dcö Valentin Debeuz, »vider Helena Ro »ine ro.i Zi'tniy, l'ie ereculioe Fliltxciun^ der zu ihrei^ <^U!istln auf de>-, ,,n Glunddliche Haat'dcrg «"!» Ncif. N>. >"25 votkommenden HlUdhllbc mi> dcm Ohtvrrlragc vom 2l. I.niner 1Ü36 inlabuül'ten Hciiall-spn'ichc p'. l»W ss., z„s Hercinbungung d,r, >ius dem U'thlilc v. 25. üuftnst !«49, Z. 3lb9 scbuldlgc,, 156 fl. 30 k'. l'.. «. c>. rewiUigtl, und eS lyen ^u delrn Vomahme l:ie Tags.'tzllügtn auf den 31. Mai, den 2l). Juni und den 30. Zuli l85l, iidcsm.l Früh von 9 bis 12 Uhr im Ollichlssiyt lnil dem Anhange anbilauml woldo», daß die Fvl-oerunc; ecst bei der brmen Tagsa!)ung auch unler ocm Nennwerlhe binta^gegcbei'. wndtl, »rnd. Dcr Glundbuchserlract, l>. die Lkitalicinbdcting' issl' fennen hierge^ichls escheinen, odei d>6 dahin ihr llnmel« ounabglsuch schnjclich zu überreichen, widrigeng dicstll ^laubigtll, an die Aeil^sseüschajl, wenn sie ruick tie Bezahlung der angclnelceten Forderungen ^schöpft würde, tei?> weiserer Anspruch zustande, als insofern itnen ein Pfandrecht gebuhlt. Planina am 3. Februar 185!. Z. 5.'!2. (2) Nr. 680. Edict. 35or dcm k. k. Bezirrsgeuch'e Planl! a haben alle Diejenigen, welche an die Uerlassetifchafl deß, ocn IN. Jänner läbl) verstolbenen i»n on Ep.ilpuz ron Planlna, als ^laubiger eine Forderung zn siel» len h^dtn, zur Anlneldung und Dmeldur,g5ges^ch schlisllich ^u überreichen, N'l0>igcns diesen Glalidigern an die Vetlassenschafl ^ we:n, sie durch die Bezahlung der angemeldeten zordlrungen erschöpft wütde, teil» wei-leicr Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfand,echi glbühs!. K. t. i^ezii ksgerichl Planina am 3U. Jänner I83l. Z. 535. (2) Nl. 1577. Edict. D^s k. k. Bezirksgericht St. Martin macht drkar.ttt, daß über das Anlangen vom heuligen, Z. 1577, die mit dem Bescheide vom l. April I. I., Z. ^,8« bewilligte, aus den 2 Ma,, 2. Juni und 2. Juli I. I. bestimmte executive Feildielunq der, t'cm Ioslph Wu^er von Groß'Stangen gehörigen, ün l>o>l'l. Nr. 92 verkommende l^ Freisaßhul'e sislirt wordkn sey. ^?l. Martin am ^6. April >85l. Der k. k. BcznkßSichler: Zhube r. Z. 53^. <,2) Nr. ^0. Edict. Von dcm k. k. Beziltsgelichte Sittich wird be» kannl gem'chl^ , Es t'abe über Anlangen deß Hrn. Franz Geim ^ron Klemglodoku, in die e^eculive Feilbieiung der, lcm Hin. D mian Mösting geiiöngen, im Grunv-tauche der Herrsch^! Zobllbberß »ul» Rcls. Nr. 2l6 '.'orlommllidt!', gerichilich auf 7l)0 sl. geschätzten ^lndiliiclhuoe s," ^..ase, wlgeil aus dem gtlicklli-chcn «96 schul' digtl: 10l) fi., der Einsen und Kosten gewilliget, und hiczu drei Tcimine, als den llen aus den 19. Mai d. I., dt,i 2ien auf der, >8. Ium d. I. und den 3tcn a^l d.n 18. Iull d. I., j^drsmal um W Uhr Vormittags >m One der Nealuai mil dem Anhangt bestimmt, daß ticst Nealnät del der diilen Fe'lbil« lullgsl.i^s^tzung ciuch uiUcl dem Schühuligßwcrthe hii.langlgcbcs! weiden würde. Der GrunrbllckZcrcracl, das SchH^ungsploll». coU und die l!nila!ioni>.'Sedingnisse liegen hier zur ^llisichl brrli,. Sittich am 14. März 183/. H. 5i8. (2) Nr. 1625. Edict zur Einberufung dcr Aerlassenschaüß.Gläubiger. Vor dcm k. s. Bezillsgerichie tiack l,aben ulle Oiejenigen, wclchc an di« Btllasjenschall des d«n 22. März d. I. vtrstoibenen ^seo g Nanlh, Hu-rc.,sihe,ß in D^lliiavas Haus Nr, lt^, als Gläubiger e-ne Foidclunq «u stellen habcn, zur Abmeldung ,'. Oarthl-ung scrselben den 24, Mai d. I. Früh um » Uhr zu tlsch'ilicn, oder rls dahin ihr Anmelrungs-gcsuch schlifilich u^ üderreichen, widrigens diestl, Ola'u-^iqcrn an die Verlassenschaft, wenn sie durck die Bc^hlung der angemeldeten Folderu:«ge>, e»schöpfl wü:dr, kein wencrcl Anspruch zustande, als iiüolerne lhnen ein P>andrccht gedühü. Lack am 29. April «851. Der f. k Bezirksrichler Leviischnig. 2l2 Z. 543. (2) Nr. l692. Edict zur Einberufung der Vellassei'sch^ftZ^Glälibigcr. Vor dim k. k. Bezirksgerichte Wanenbcrg ha-ben aUe Diejeniqcn, welche an die Veilassel'.schaft des am l5. März d. I. zu Sagor vctsto'benen Nealitälendesstzers und WcmschankcrZ Augustin Kricr, als Gläubiger eine Foctelung zu stellen dadcn, zu, Anmeldung und Darthuung dclsclbcn am 7. Juni l. I. Früh um 10 Uhr zu'erscheinen , oder dis dahin ihr Anmcldungsf,csucii schriftlich zu überreichen, widtigens dirsen Gläubigern a:i diese Ver!assensä)aft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Zot-derungen erschöpft ^ü':de, kein anderer Anspruch zustande , a!3 insofer:'.e ibnen ein Pfandrecht gcdühtt. Wattenberg am 16. April 1851. Der k. k. Bezirks!ichler: Peerz. Z. 525. (I) Nr. 3725. Edict. Da bei der in der Execmioüssache des Herrn Johann Ogriiiz von Unlelschlemitz, wider F^anz Stro-jan von Dulle, p^tr». 75 fl. 35 kr., ii, Folge diesige, sichtlichen Edictes vom 3l. Jänner 1851, Z. 87l, ausgeschriebenen ersten Feibietungs - Tagsatzung die Realität nichr an Mann gebracht worden ist, so m»rd zn der auf den 24. Mai !. I ausgeschriebenen zweiten Feilbietmic, geschritten werden. K. K. Bezirksgericht Umgebuug ^aibachs am 24 April I85l. g. 517. (3) Nr. l351. <3 d i c t zur Einberufung der Vcrlassenschafts-Gläubiger. Vor dem k. f. Bezilksgerickte St. Martin ka.-b«n alle Diejenigen, welche an die VkllV.ssensch.ift del ter, 4. Februar 1851 Vtlsiorbenen Vi-izen^, Gam^ von Bresov, Halbhüblcwtides, als Gläubiger eine Forderung zu stellen h^ben, zur Anmeldung mio Dc>r» thuung derselben den 24. Mai l. I. Früh 9 Uhr zu erscheinen, oder ^is dahin ihr Anmeldunflsgesuch schriftlich zu übeweichen, widrigcns diesen Glaubigec,: an dic Vevlaffel'.schaft, nicnn sie durch die Äc/,al)lllnss der angemtldeiln ßordltungen ecschöpfl würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen eii. Pfandrecht gebührt. K. k. Gfzirtt'gencht St. Martin am 10. April, 1851. Z. 521. (3) In Wien Leopoldstadt, Iägerzeil Nr. 403, Thür Nr. 1, werden mit hohen Preisen Edelhirsch-Geweihe, nickt unter 12 Pfund, und Reh-Geweihe nicht unter 25 Loch schwer, und Abtiormitäten (Auswüchse) angleichen Gewichtes, zu kaufen gesucht. Briefliche Anfragen und Offerte werden nur portofrei angenommen. Z. 519. (3) Wohnungs - Anzeige. Im Hause Nr. iö5 am alten' Markte, im l. Stocke, gassenfeits, ist eme s.?one Wohnung von 5 trockenen Zimmern samnn einer Alcove, Küche, Spel'ekammer, Holz-lcge:c., auf gegenwärcige Georgl-^juS' ziehzelt zu überlasien- Nahcre Auskunft wnd im Hause Nr. )n.l, am Dompfarrplatz im 2. Stocke ertheilt. 3. 526. (3) Mit Bewilligung werden Montag am 5. Mai in der St. Peters-«5.orstadt Nr. i, (ersten Stock Rück-s^te), Zimmer- und Küchen-Etn-nchtungsstücke, Hauöwäsche, Nettzeug :c. u., licitando veräußert. Z. 53«. (Y Ein Practicant wird in einer Tuch-, Schnitt- und Modewarenhandlung aufgenommen. Näheres im Zeitungs - Comptoir. Z. 520. (3) -——— Mineral - Bäder zu Xöplitz nächst Neustadt! in Unterkrain. Bei dcr herannahenden Jahreszeit, wo die Natur ihre reichen Spenden auch an die heil« bringenden Mmeral, Bader zur Erhclunq und Erquickung dcs durch mancherlei Leiden abac« stumpften Körpers eröffnet, bringt der Unterzeichnet zur allgemeinen Kenntmß, daß bei den Töplltzer mineralischen Warmquellen die Badezeit, wie gewöhnlich, mit I. Mai beginnen und in mchrcr^n Touren bis in dm spaten Herbst fortdauern wnd. Dieser Curplatz liegt ir, eincm freundlichen, q^unden Thale, vom Mildesten Clima beherrscht ganz geschaffen für Badende, und in übiN-eicher Fülle cntcsmllcn dem S6)oße der Erde die h Graden Reaumur. Die Heilkräfte dieser stit vitlen Jahren rühmlichst bckarinttn, wund