1363 Amtsblatt.znr Laibacher Zeitung Nr. l94 Montag dcn 26. August 1872. (291—2) Ni. 4349. Concurs-Ausschreibllng für forstliche Neisestipendien. Von Seite des k. k. Ackerbau-Ministeriums werden zwei forstliche Neisestipendien von je Acht hundert (80t)) Gulden für absolvierte Hörer der k. k. Forstakademie in Mariabrnnn verliehen, um sol-chen die weitere theoretische und praktische Ausbildung durch den Besuch fremder Institute und Forst-objccte zu erleichtern. Bewerber um ein solches Stipendium haben ihre mit dem klassenmäßigen Stempel versehenen, an das k. k. Ackcrdauministe-riulu zu stylisierenden Gesuche mit dem Zeugnisse über die vollständige Absolvierung sämmtlicher Fachschulen an der k. t. Forstakademie und dem Nach' weise über die etma nachgefolgte Praxis, welche bei sonst gleichen Verhältnissen einen Vorzug begründet, dann mit einem Moralitats-Zeugniffc zu belegen und Ziel und Plan der Studienreise beizufügen. Die Einreichung der Gesuche erfolgt bis längstens 1. Oktober l. I. bei der Direction der k. k. Forstakadcmie Maria »brunn, woselbst von Seite des Profcssoren-Colle-giums über die Verleihung sowie über die Moda-litätcn der Neisc die Anträge an das k. k. Ackcr^ bauministcrium zur Schlußfassung erstattet werden. Die Ausfolgung des zuerkannten Stipendiums wird von der fchriftlichen Erklärung des Bewerbers, den speciellen, ihm vom Ministerium ertheilten Weisungen nachkommen zu wollen, abhängig gemacht. Vom k. k. Ackcrl'au-Minijlerium. (279—3) 3ir. 5318. Staatsstlpcndium firr die landwirtkschaftliche Lehranstalt Francis'lo Iojlphiillim in Miidling. Mit Beginn des Studienjahres 1872/3 kommt an der landwirthschaftlichcn Lehranstalt in Mod-ling ein vom k. k. Ackerbau-Ministerium bewilligtes Stipendium im Betrage von 250 fl. zu besetzen. Bewerber um dieses Stipendium haben (wenn sit: u.cht bereits Zöglinge dieser Anstalt sind) nachzuweisen, daß sie den AufnahMbedingungen derselben entsprechen. Zur Aufnahme wird erfordert: 1. Die Znstimmungscrklärung der Eltern ober Bormünder; 2. ein Lebensalter von mindestens Iss Jahren, für welche Bedingung nur in bcfunders rücksichtswürdigen Fällen vom Curatorium Nachsicht ertheilt werden kann; 3. der Nachweis über ein mit gutem Erfolge absolvirtes Untergymnasium oder eine Unter realschule. Behufs des sicheren Verständnisses der land wirthschasllichcn Porträge ist es wünfchcnswcrth, daß sich der Studierende vor seinem Eintritte Anschauungen vom landwirthschaftlichen Betriebe erworben hat. Bei unzureichenden Nachweisen bezüglich der Schulbildung oder der landwirthschaftlichcn Anschau ungen kaun sich der Betreffende einer Aufnahms Prüfung unterziehen, dercu Ergebnis über die Auf nähme in die zweijährige Fachschule oder in den Borbereitungsmrs entscheidet. Die Mli diesen Nachweisen, sowie mit einem beglaubigten Mttellosiqkntszcugnissc vcrschcncn, von den Eltern oder Vormündern mitgcscrtigten Gesuche nm das obige Stipendium sind längstens bis zum 12. September d. I. an das Euratorium der landwirthschaftlichen Lehranstalt „FranciscotIoscphinum" in Mödliug einzusenden. Laibach, am 27. Juli 1872. K. k. Landesregierung. Der k. k. Landes - Präsident: Alexander Graf AuerSperg V. v. (316—2) Nr. 402. Cl) !lc u l s ,ur defenitiven Besetzung der vehrerstelle in Preskn, Gemeinde Hwischellwassern. Ueber Auftrag des hohen k. k. Landesschul« rathes vom 28. Juli 1872, Z. !151, ist die Leh-rerstellc in Preska, mit welcher zugleich der Orga nisten und Meßnerdienst verbunden ist, definitiv zu besetzen. Die darauf Neslcctierenden haben ihre Ge suche unter Beilegung der Befähigungszeugnisse und Nachweisung bisher allfä'llig geleisteter Schuldienste bis Ende des laufenden MonateS entweder im Wege der politischen Behörde des Wohnortes, oder durch die vorgcfctztc Schulbchörde, je nachdem die Bewerber bereits dedienstet sind oder nicht, bei dem gefertigten Bezirksschulrats einzubringen. Laibach, am 13. August 1872. K. k. De.jirksschulralli. Der Vorsitzende. (293d—3) Nr. 7170. Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Direction für Kram wird bekannt gegeben, daß der excindicrte k. t. Tabak-Verlag zu Stein im politischen Bezirke Stein im Wege öffentlicher Eoncurrenz mittelst Uebcrreichung schriftlicher Offerte an denjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen wird, welcher die geringste Verfchlcißprovision anspricht oder auf jede Provi sion Verzicht leistet oder ohne Anspruch auf eine Provision einen jährlichen Pachtschilling (Gewinnst-rücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. ' Die Offerte sind längstens bis 4. September 1872, mittags 12 Uhr, beim Vorstände der k. k. Finanz« Direction in Laibach zu überreichen. Im übrigen wird sich auf die ausführliche Kund-machung, enthalten im Amtsblatte der „Laivachcr Zeitung" Nr. 185 vom 14. August 1872, berufen. Laibach, am 4. August 1872. (319—1) Nr728237 Edict. Bei dem gefertigten Bezirksgerichte ist vom 15. September l. I. an eine permanente Diurnistenstelle mit dem Taggelde per 80 kr. zu vergeben. Bewerber um dicfe Stelle haben sich über makelloses Vorleben, Kenntnis der slovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift, fertige, leserliche Handschrift und über vollkommene Ge fähigung in allen gerichtlichen Manipulations-Ge^ fchäslcn auszuweisen. K. k. Bezirksgericht Landstraß, am 21. August 1^872.______ (292 - 3) ' Nr75434. Edict. Vri der mit der Allerhöchsten Beisiherstellen VIII. Diäten-klaffe bei den letztgenannten Gerichtshöfen mit je einem IahreZgehalte von 1400 ft. und 150 fl. Quartiergeld; 12.2« Bezirksnchterstellen IX. Diätenllasft mit dem IahreSgehaltc von 1200 fl. und 150 ft. Quartiergeld; ll») Richterliche HilfS Vra.nt: 13. 1 Sccretärstelle VIII.Diätcnklajsc orl oer Gri:<>z-Sectis>n der Septemviraltasel mit dem Iahresgehalte von 1500 ft. und 150 si. Quattiergrld; 14. 1 Secretärstellc IX. Diätenklasse bei der Grenz-Scction der Banaltafel mit dem Jahres» gehalte von 1200 si. und 150 st. Quartiergcld; 15. 5 Secrctärstellen IX. Dicitenklassc bei den Gerichtshöfen in Gospik, Qgulin Petrinja, Binkovce und Semlin mit dem IahreSgehalte von 1000 ft. und 100 st. Quartiergeld; 16. 5 Secretä'rstellen lX. Diätentlasse bei dcn Gerichtshöfen in Gospii, Ogulin, Prtrinja, Neugradischka und Semlin mit dem Iahresgehalte von 900 ft. und 100 fl. Quartiergcld; 17. 2 GerichtsadjunctensteUen IX. Diätcu-klasse bei der Grenz-Scctlon der Septemviraltafcl und Banaltafel mit je einem Iahresgehallc von i)00 ft. und 150 ft. Quarticrgcld; 18. 1!) Gerichtsadjunctensttllen IX. Diäten klaffe, davon 2 bei dem Gerichtshöfe in GoSpii, je cmc bci den Gerichtshöfen in Ogulin, Petüii/a, ittcugradischka, Bmtovce und Scmlin und 12 b^i dcn Bezirksgerichten mit je einem Iaylcsgch<ülc von 800 fl. und 100 ft. Quarttergcld; 111. 35 GerichtSadjunctcnst^n X. Diäten klaffe, davon je eine bei dcn Gerichtshöfen in Gosvie, Ogulin, Neugradischka, Ainlooce und Sein^ lin, 2 vel dcm Gerichtshöfe in Pelnnja nnt je einem Iahresgehalte von 700 ft. und 100 fl. Quarticrgcld und 28 bei den Bezirksgerichten und 20. Auscultantcnstcllen XI. DlätcnKassc mit je einem Iahrc^djutum von 400 st. «.) ElaalSanwalte: 21. 1 OwstaatSanlvaltsstelle VI. Diäten^ klaffe bei der Grenz-Section der Banallajcl mi IahreSgehalle von 24<)0 ft. und 250 ft. ^ tiergeld; 1384 22. 1 Oberstaatsanwaltsubstitutenstelle VIII. Diätenklasse bei der Grenz-Section der Banal lafel mit dein Iahresgehalte von 1500 fl. lmd 150 st. Quartiergeld; 23. 6 Staatsanwälte VM. Diätenllasse bei den Gerichtshöfen in Gospiö, Ogulin, Petrinja, Neugradischka, Binkovce und Semlin mit je einem Iahresgehalte von 15)00 st. und 150 st. Quartiergeld ; 24. 3 Staatsanwalrsubstitutenstellen IX. Diä-tenklasse bei den Gerichtshöfen in Gospiö, Petrinja und Semlin mit je einem Iahresgehalte von 1200 st. und je 100 fl. Quartiergeld. D. Grundbuchsbeamte: 25. 9 Grundbuchsführerstellen X. Diätenklasse mit je einem Iahresgehalte von 800 st. und je 100 st. Quartiergeld; 26. Grundbuchsführerstellen X. Diätenklasse mit je einem Iahresgehalte von 700 st. und je 100 st. Quartiergeld; 27. 10 Grundbuchsführerstellen XI. Diä'ten-klaffe mit je einem Iah,esgehalte von 600 st. und je 100 st. Quartiergeld. Die Ernennung der Richter ist vorerst durch-gehends eine provisorische, die Dauer des Provisoriums wird jedoch über das Jahr 1874 nicht ausgedehnt. Die Justizstellen werden nach ß 5 der kaiserlichen Verordnung über die Durchführung der im Gesetze vom 19. Juni 1871 Allerhöchst sanc- tionirten Justiz-Organisation durch Auditore und Gerichtsbeamte, und zwar vorzugsweise durch solche, welche gegenwärtig in der Militärgrenze angestellt sind oder früher durch längere Zeit daselbst gedient haben, besetzt. Auditore, welche um eine dieser Stellen sich bewerben, haben zu erklären, daß sie in der kroat.-slav. Militärgrenze Dienste leisten wollen, und insbesondere auszusprechen, welche Stelle und in welchem Orte sie dieselbe zu erhalten wünschen. Die auf diese Weise zur Besetzung nicht gelangenden Dienstesstellen werden anderen Bewerbern verliehen und zu diesem Zwecke auf Grund des § 13 des kaiserlichen Patentes vom 3. Mai 1853 für die Iustizstellen mit Ausnahme der uud 1. 4. 5. 8. 9. und 21. Genannten der Concurs hiemit ausgeschrieben. Die Erklärungen der Auditore und die Com-petenzgesuche der übrigen Bewerber, welche sich bereits in einer Staatsanstellung befinden, sind im Wege der vorgesetzten Behörde, sonst aber unmittelbar bei dem General-Commando in Agram als Larches-Verwaltungsbehörde für die kroat.-slav. Militärgrenze, und zwar binnen 4 Wochen, von der dritten Einschaltung in das Amtsblatt „Mroäiw U0viii6" an gerechnet, einzubringen. Zur Erlangung der zu besetzenden Iustizstellen wird die Staatsbürgerschaft der österr.-ungar. Monarchie und die Kenntnis der deutschen und kroatischen oder aber emer andern slavischen Sprache, so wie die Nachweisung aller sonstigen zum Ein« tritte in den Staatsdienst vorgeschriebenen allgemeinen Bedingnisse erfordet, die definitive Anstellung hängt von der Kenntnis der kroatischen Sprache ab. Die Bewerber um eine Anstellung im Conceptfache haben die zurückgelegten rechts- und staats' wissenschaftlichen Studien an einer Universität oder Rechtsakademic, die Ablegung der Civil» oder Mi litä'r-Richteramtsprüfung, so wie ihre bisherige Verwendung nachzuweisen. Bewerber für Gruudbuchsstellen haben sich über die mit gutem Erfolge abgelegte Grundbnchs-prüfung durch glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen. Für den Fall, als unter den Bewerbern die im § 17 bis 19 des kais. Patentes vom 3ten Mai 1853 vorgedachten Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse obwalten würden, oder falls die angesuchte Dienstesstelle einem Vorzugsberechtigten verliehen werden sollte, haben sie die Erklärung beizufügen, welche andere Dienstcsstelle , sich anzunehmen bereit wären. ! Die in diesem Edicte nicht aufgenommenen ^sonstigen Dienstesplätze sind in dem Amtsblatte „^iiu'oäub noviiw" ausgeschrieben. Agram, am 25. Juli 1872. Antu»» Ritter v. Mollinary, ! Fcldmarschall < Lieutenant.