Macher NöcchMatt. -------w\Aj@uW~ 4*f >4- Inhalt: I. Gesetz vom 19. April 1885, womit prov. Bestimmungen über die Dotation -W der kath. Seelsorgegeistlichkeit erlassen werden. — II. Stempelbehandlung von Matrikelscheinen für Bedienstete der k. k. Staats-Eisenbahnen. — III. Friedhöfe. — IV. Sammlung für Wiznitz in der Bukowina und für Steiermark. — V. Ausschreibung der Johann Nep. Schlacker'schen Stiftung für Lehrerswitwen. — VI. Priester-Exercitien. — VII. Concurs-Verlautbarung. — VIII. Chronik der Diöcese. Gesetz vom 19. April 1885, mit welchem provisorische Bestimmungen über die Dotation der Katholischen Seelsorgegeistlichkeit erlassen werden. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: Artikel I. Bis zu dem Zeitpunkte des Zustandekommens einer definitiven Regelung der Dotationsverhältnisse der katholischen Seelsorgegeistlichkeit im Gesetzgebungswege haben folgende provisorische Bestimmungen zu gelten: §. 1. Selbstständigen katholischen Seelsorgern und systemi-sirten Hilfspriestern wird das standesgemäße Minimaleinkommen (Congrua), insoweit dasselbe durch mit dem geistlichen Amte verbundene Bezüge nicht gedeckt ist, aus den Religionssonden, beziehungsweise aus der staatlichen Dotation derselben ergänzt. Unter dem Ausorucke „selbstständige Seelsorger" sind alle jene Geistliche zu verstehen, welche auf Grund kanonischer Einsetzung von Seite des Diöcesanbischofs in einer bestimmten kirchlichen Gemeinde die Seelsorge auszuüben das Recht und die Pflicht haben oder sonst durch den Diöcesanbischos zur selbstständigen Ausübung der Seelsorge berechtigt sind, wie die Localcapläne, die Pfarrvicare u. s. w. Unter dem Ausdruck „Hilfspriester" sind diejenigen Geistlichen zu verstehen, welche den selbstständigen Seelsorgern vom Diöcesanbischofe zu deren Unterstützung in der Ausübung der Seelsorge beigegeben sind. §. 2. Das Minimaleinkommen wird auf die Dauer des im Eingänge dieses Artikels bezeichneten Zeitraumes für jedes der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nach dem diesem Gesetze beigeschlossenen Schema I festgestellt. §. 3. Ob und inwieweit im einzelnen Falle eine Ergänzung nach §. 1 stattzufinden hat, wird auf Grund vorzulegender Einbekenntnisse von der politischen Landesbehörde nach Einvernehmung des Diöcesanbischofs entschieden. Für die Einbekennung der Einnahmen und Ausgaben zum Zwecke der Congruaergänzung haben folgende Grundsätze zu gelten: 1. Bezüglich der Einnahmen sind nur nachstehende Bezüge einzurechnen: a) der Reinertrag von Grund und Boden in jener Höhe, in welcher derselbe von den betreffenden Grundstücken zur Bemessung der neuen Grundsteuer festgestellt erscheint; b) der Zinsertrag aus vermietheten Gebäuden in seiner wirklichen Höhe, nach Abschlag der gesetzlichen Quote der Erhaltungs- mit) Amortisationskosten; c) der Ertrag von Capitalien, nutzbaren Rechten und gewerblichen Betrieben; d) fixe Renten und Dotationen in Geld, Geldeswerth oder Naturalien (letztere nach Durchschnittspreisen berechnet mit 10 Percent Abschlag vom Bruttoerträge als Einbringungskosten). Ausnahmsweise kann bei c) und d) für Einbringungskosten von Capitalszinsen oder Renten aus Billigkeitsrücksichten ein entsprechender Abschlag bewilligt werden; 6) das Einkommen aus Überschüssen des localen Kirchenvermögens, insoferne solche Überschüsse zu Dotationszwecken verwendet werden können; f) die Stolagebühren in einem Pauschalbetrage, welcher von der Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Diöcesanbischofe, oder falls ein Einverständnis nicht erzielt wird, vom Cultusminister festzusetzen ist. Von den solcherweise ermittelten Stolagebühren ist ein Betrag von 30 fl. in Abrechnung zu bringen; g) das Erträgniß aller vor Wirksamkeit dieses Gesetzes mit einem bestimmten Betrage errichteten Meßstipendien und Stiftungen für gottesdienstliche Functionen, wenn deren Einrechnung keine Bestimmung des Stiftsbriefes entgegensteht. Alle nach Wirksamkeit dieses Gesetzes errichteten derlei Stiftungen sind von der Einrechnung unbedingt ausgeschlossen. 2. Bezüglich der Ausgaben sind einzustellen: a) die von den einzubekennenden Einnahmen (1, a—g) m entrichtenden landesfürstlichen Steuern, die Landes-, Bezirks- und Gemeindeumlagen und sonstige für öffentliche Zwecke auf Grund eines Gesetzes zu leistende Beiträge, sowie das Gebührenäquivalent; b) die Kanzleiauslagen für die Matrikelführung, wo dieselben nicht aus dem Kirchenvermögen bestritten werden, dann die mit der Führung des Decanats-amtes (Bezirksvicariats) verbundenen Auslagen in einem im Verordnungswege festzustellenden Betrage; c) Leistungen an Geld und Geldeswerth aus dem Grunde einer auf dem Einkommen haftenden Verbindlichkeit; d) wenn die Anzahl der unter 1 g) bezeichnten, im Laufe eines Jahres zu persolvirenden Messen eine bestimmte Normalzahl übersteigt, das Erträgniß jener Meßstipendien, welche der Seelsorger zur Persol-virung an andere Geistliche abgeben muß; wenn für die betreffenden einzelnen Messen stiftbrieflich kein bestimmter Betrag festgesetzt ist, so ist das diöcesan-übliche Meßstipendium einzustellen. Die Normalzahl ist für jede Divcefe im Einvernehmen mit dem Bischöfe festzustellen; wird ein Einverständniß nicht erzielt, so ist die Zahl von 200 anzunehmen; e) größere Bauauslagen, welche einen Beneficiaten nach den bestehenden Gesetzen treffen. Dagegen sind alle auf den persönlichen Unterhalt (Haushalt) bezüglichen und mit der Bewirtschaftung von Grund und Boden verbundenen, sowie die durch die Instandhaltung der pfarrlichen Gebäude nach den bestehenden Vorschriften entstehenden Ausgaben nicht einzubeziehen. Ausnahmsweise kann bei außergewöhnlichen Auslagen, z. B. bei Sicherstellung des Wasserbedarfes, die Einbeziehung bewilligt werden. Die Bestimmung der Zeit, innerhalb welcher die Einbekenntnisse einzureichen, sowie die Art und Weise, wie die Einbekenntnisse einzurichten, zu prüfen und richtig zu stellen sind, wie und von welchem Zeitpunkte die Anweisung der zuerkannten Congruaeraänzung zu erfolgen hat, bleibt dem Verordnungswege Vorbehalten. §. 4. Zeigt sich, daß eine nach den vorstehenden Bestimmungen einzubekennende Einnahme verschwiegen oder eine Ausgabe wissentlich unrichtig angesetzt wurde, so ist den für die Richtigkeit des Einbekenntnisses verantwortlichen Personen eine Geldstrafe bis zur Höhe desjenigen Betrages aufzuerlegen, um welchen der Religionsfond oder der Staatsschatz benachtheiligt worden wäre. In anderen Fällen einer Divergenz ist lediglich das Einbekenntniß richtig zu stellen und nur nach Umständen der Ersatz der Kosten des Richtigstellungsverfahrens aufzuerlegen. §. 5. Die Provisoren erledigter Pfründen erhalten ihren Gehalt aus den Religionssonden. Derselbe richtet sich nach der Höhe der Eongrna, welche der betreffenden Pfründe nach §. 2 zukommt, und beträgt bei Pfründen bis zu 500 fl. Eongrua dreißig Gulden, bei Pfründen bis zu 600 fl. Eongrua vierzig Gulden, bei solchen mit 700 bis 900 fl. Eongrua fünfzig Gulden, und bei jenen mit 1.000 fl. oder mehr Eongrua sechzig Gulden monatlich. Verweser erledigter Pfründen, deren Gehalt monatlich 30 fl. beträgt, sind nicht verpflichtet, die Stiftungsmessen anders als gegen das vom Bischof festgesetzte Stipendium zu persolviren. Excurrendo-Proviforen erhalten eine von Fall zu Fall zu bestimmende Remuneration, welche aber in keinem Falle zwei Drittheile des ordentlichen Provisorengehaltes übersteigen darf. §. 6. Ohne ihr Verschulden leistungsunfähig gewordene Seelsorger erhalten ohne Rücksicht auf ihr etwaiges Privateinkommen einen Ruhegehalt, der nach dem angeschlossenen Schema II zu bemessen ist. Diese Ruhegehalte sind, infoferne sie nicht aus dem Pfründeneinkommen gedeckt werden können, aus den Reli-gionsfonden, beziehungsweise aus der staatlichen Dotation derselben zu bestreiten. Im Falle besonderer körperlicher Gebrechen eines De-ficienten kann der Kultusminister demselben ausnahmsweise einen höheren, als den ihm gemäß des Schemas gebührenden Ruhegehalt bewilligen, jedoch nur bis zum Maximalbetrage von 600 fl. für einen selbstständigen Seelsorger und von 400 fl. für einen Hilfspriester. §• 7. Auf Seelsorgestationen, für welche bisher die Eongrua mit Heranziehung der Mittel der Religionsfonde in etnem höheren Betrage bemessen war, als dies nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Fall ist, finden diese Bestimmungen erst bei einer Neubesetzung und nur dann Anwendung, wenn der dauernde Bestand der höheren Eongrua nicht in einem speciellen Rechtstitel begründet ist. Desiciente Seelsorger, welche einen höheren Ruhegehalt beziehen, als ihnen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zukommen würde, bleiben im Genüsse ihres bisherigen Ruhegehaltes. §• 8. Aus Seelsorgestationen, welche einer regulären Com-munität einverleibt sind, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes keine Anwendung. Dasselbe gilt von den einer weltgeistlichen Körperschaft einverleibten Seelsorgestationen, solange die Körperschaft hinreichende Mittel besitzt, um für das standesmäßige Minimaleinkommen der mit der Seelsorge betrauten Geistlichen aus Eigenem zu sorgen. Artikel II. §. 9. Die durch das gegenwärtige Gesetz festgesetzten Ergänzungen der Dotation der Hilfspriester (§. 1), der Gehalte und der Remunerationen der Provisoren (§. 5) und der Ruhegehalte der Desicienten (§. 6) haben vom 1. Jänner 1886 im vollen Betrage, jene der Eongrua der selbstständigen Seelsorger (§. 1) vom 1. Jänner 1887 an mit der Hälfte und vom 1. Jänner 1888 an in ihrer Gänze in Wirksamkeit zu treten. §. 10. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind der Minister für Eultus und Unterricht und der Finanzminister beauftragt. Wien, am 19. April 1885. Fran? Joseph m. p. Taaffe m. p. Conrad m. p. Dunajewski m. p. Schema I der im Sinne des §. 1 für die einzelnen Königreiche und Länder auf die Dauer des im Eingänge des Artikels I bczcichnctcn Zeitraumes fcstgcstclltcn Congruabeträge. Selbst- ständige Seelsorge Gulden in öst. Währ. 1.800 500 1.200 400 1.000 1.000 400 800 350 700 1.200 400 1.000 400 900 350 800 350 700 i. Niederösterreich. Wien.......................................; der Umgebung von 4 Meilen um Wien: Pfarren mit fystemisirten Hilsspriestern Pfarren ohne systemisirte Hilfspriester Städten und größeren Curorten anderen Orten: Pfarren mit fystemisirten Hilsspriestern Pfarren ohne systemisirte tzilfspriester II. Böhmen, Mähren, Schlesien und Oberösterreich. 1. Zn Prag und Brünn............................................................................................... 2. In Linz (mit Urfahr), Ried, Steyr und Wels, dann in Troppau..................................................... 3. In der Umgebung von 2 Meilen um Prag und um Brünn, in Städten und Märkten über 5.000 Einwohner, dann in größeren Curorten.................................................................\ 4. In anderen Orten: a) Pfarren mit fystemisirten Hilfspriestern................................................................... b) Pfarren ohne systemisirte Hilfspriester.................................................................... III. Steiermark, Kärnten, Krain» Salzburg, Tirol mit Vorarlberg. ln der Landeshauptstadt................................................. n Städten und Märkten über 5.000 Einwohner und in größeren Curorten 1. 2. 3. In anderen Orten: a) Pfarren mit fystemisirten Hilfspriestern b) Pfarren ohne systemisirte Hilfspriester IV. Istrien, Triest und Gebiet, Görz, GradiSca und Bucowina. 1. In Triest................................................................................................. . 2. In Czernowitz............................................................................................... 3. In der Umgebung von 2 Meilen um Triest, in Städten und Märkten über 3.000 Einwohner, dann in Größeren Curorten.......................................................................................... •n anderen Orten........................................................................................... V. Galizien. Zn Lemberg und Krakau........................................................................ Zn Städten über 10.000 Einwohner, dann in den Orten Podgorze (bei Krakau) und Biala . Zn Städten und Märkten über 5.000 Einwohner und in größeren Curorten .... Zn allen anderen Orten . .............................................................. VI. Dalmatien. 1. In Zara............................................................................................... 2. In Städten und Märkten über 2.000 Einwohner, in Lefina, Macarsca und Curzola, dann in größeren Curorten................................................................................................. 3. In anderen Orten...................................................................................... Erläuterung! Als „größere Curorte" sind solche anzusehen, in welchen erfahrungsgemäß der Fremdenverkehr eine namhafte Preissteigerung der Lebensbedürfnisse zu verursachen pflegt. 400 800 350 700 300 600 1.200 400 1.000 400 700 350 600 300 1.000 400 700 350 600 300 500 300 800 350 600 300 500 300 trete Congrua betragen hat « LS o 05 o Schema II der Bemessung der Ruhegchalte leistungsunfähig gewordener Seelsorger. II. Stempetbehandtung von Matriketscheinen für Bedienstete der k. k. Staats-Eisenbahnen. Die k. k. Finanz-Direction zu Linz hat auf die Anfrage eines Pfarramtes bezüglich der Stempelbehandlung von Tauf- und Todtenscheinen, welche von Eisenbahnbediensteten aus Anlaß von Geburts- und Sterbefällen behufs Behebung von statutenmäßigen Beneficien aus der Kranken- und Unterstützungscafsa verlangt werden, unterm 12. Februar l. I., Z. 1676, nachstehenden Bescheid gegeben: „Auszüge aus den Registern über Geburten, Taufen, Trauungen und Sterbefälle oder förmliche Geburts-, Tauf-, Trauungs- und Todtenfcheine unterliegen im Grunde der Tarifpost 73 des Stempel- und Gebühren - Patentes vom 9. Februar 1850 der Stempelgebühr Pr. 50 kr. vom Bogen und zwar so oftmal, als Fälle bestätigt werden. Eine bedingte Gebührenfreiheit besteht zufolge T. P. 117 lit. u. obigen Gesetzes nur für im diplomatischen Wege von ausländischen Behörden nachgesuchte Matrikelauszüge. Es begründet daher der Umstand, daß Matrikelauszüge von armen Personen angesucht und denselben ausgefertigt werden, feine Stempelfreiheit, ausgenommen in den Fällen, wenn diese Matrikelauszüge von Personen, welche im Grunde des gesetzlich ausgestellten Armutszeugnisses im gerichtlichen Verfahren über ihre eigenen Streitangelegenheiten, gemäß T. P. 75 lit. o. des Gesetzes vom 13. De-cember 1862, R. G. B. Nr. 89, für diese Streitangelegenheiten das Armenrecht erhalten haben, als Behelfe und Beweismittel für diese Angelegenheiten angesucht werden. Die Tarifpost 117 lit. n. des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850 bestimmt jedoch, daß Zeugnisse, welche Personen beibringen müssen, die vom Staate, der Gemeinde, öffentlichen Anstalten, Privat-Pensions-Jnftituten und Ver-sorgungs-Anstalten einen Unterhaltsbeitrag unter was immer für einem Namen oder eine Armen-Pfründe beziehen, über das Vorhandensein jener Umstände, von welchen der Bezug des Genusses bedingt ist, zu diesem Gebrauche die bedingte Stempelfreiheit genießen. Im Verfolge der von dem hochwürdigen Pfarramte hieher gerichteten Mitteilung, daß Beamte und Bedienstete der k. k. Staatsbahn bei einem Todes- oder Geburtsfalle eines ihrer Familienmitglieder von der k. k. Bahndirection einen Geldbetrag ansprechen können und zu diesem Zwecke um psarrämtliche Geburts- und Todesfallsbestätigungen ohne Stempel, jedoch mit dem Pfarrstegel versehen, an-suchen, über deren Stempelbehandlung hieher die Anfrage gestellt wurde, hat sich die k. k. Finanz-Direction an die hiesige k. k. Eisenbahnbetriebs-Direction um Auskunft gewendet, ob es sich bei den erwähnten Setheilungen mit Geldbeträgen um solche Betheilungen handelt, welche die Bahnbediensteten aus einem von der k. k. Bahndirection verwalteten Humanitätsfonde anzusprechen haben, oder ob derlei Betheilungen etwa nur als im administrativen Wege ertheilte Aushilfen aus der hiezu bestimmten Staatsdotation zu betrachten sind, welche nach dem Ermessen der Vorgesetzten Direction ohne förmlicher Berechtigung der Gesuchsteller ausgefolgt werden. Hierauf hat die k. k. Eisenbahnbetriebs-Direction in Linz hieher mitgetheiU, daß die Geburts- und Leichenbestattungsbeträge nur an solche Bedienstete geleistet werden, welche Mitglieder der Kranken- und Unterstützungscafsa für Bedienstete der k. k. österr. Staats-Eisenbahnen sind, und daß diese Beträge in den Statuten fixirt sind. Zur Erlangung derselben ist der legale Nachweis der Geburt oder des Sterbefalles nothwendig, und werden zu diesem Zwecke von den Pfarrämtern die Ausfertigungen von Geburtsund Todtenscheinen seitens der Betreffenden beansprucht. Die Form der pfarrämtlichen Atteste ist für diesen Zweck gleichgiltig, wenn nur der amtliche Charakter aus denselben zweifellos zu entnehmen ist. Bei Setheilung der Bediensteten mit Unterstützungen oder Aushilfen im administrativen Wege aus Betriebsmitteln werden amtliche Atteste aus den Geburts- oder Sterbematriten nicht verlangt. Bei diesem Sachverhalte ist es außer Zweifel, daß psarrämtliche Bestätigungen über Geburts- und Sterbefälle von Familiengliedern der Bediensteten der k. k. Staatsbahnen, wenn sie von denselben oder allenfalls von deren Vorgesetzter Behörde lediglich zu dem Zwecke angesucht werden, damit dieselben einen Anspruch auf Setheilung aus der Kranken- und Unterstützungscafsa geltend machen können, gemäß Tarifpoft 117 lit. n. stempelfrei ausgefolgt werden können, auch wenn diese Zeugnisse nebst der Unterschrift des Seelsorgers mit dem pfarrämtlichen Siegel versehen sind. Es wäre sich hiebei aber lediglich auf die pfarr-ämtliche Bestätigung der Thatsache des betreffenden Geburtsoder Todfalles und des Tages desselben zu beschränken. Es ist jedoch gemäß Punkt 5 der Vorerinnerungen zum Tarife des Gesetzes vom 9. Februar 1850 am oberen Rande des Zeugnisses der Zweck der Ausstellung, nämlich zum Behuse der Geltendmachung des Anspruches auf Betheilung aus der Kranken- und Unterstützungscafsa und die Person, welcher die Bestätigung zu diesem Zwecke zu dienen hat, allenfalls unter Beziehung auf die Tarifpost 117 n. anzugeben, was auch im Contexte des Zeugnisses geschehen kann. Die Ausstellung förmlicher Matrikelauszüge, resp. Geburts- und Todtenfcheine, wäre für diese Fälle zu unterlassen." m. Lind in der Nähe eines Bauplatzes Grundstücke gelegen, welche nt einer erst projectirten Erweiterung eines begehenden Friedhofes in Aussicht genommen werden, so können dem Ansuchen um Bewilligung M Erbauung eines Wirtschaftsgebäudes auf einem solchen Bauplätze nicht sofort die rücksichtlich der Friedhöfe bestehenden Vorschriften entgegengeltellt werden. Erkenntniß vom 21. Jänner 1885, Z. 228. Der k. k. V. G. Hof hat über die Beschwerde des Karl Eichmann in Zirkov, ca. böhm. Landesausschuß anläßlich der Entscheidung desselben v. 2. Juli 1884, Z. 15065, betreffend die Verweigerung des Consenses zur Erbauung eines Wirtschaftsgebäudes auf der Parcelle Nr. 500 in Wolschan, nach durchgeführter v. m. Verhandlung und Anhörung des Adv. Dr. Ludwig Bendiener, dann des Adv. Dr. Karl Dostal, des Letzteren in Vertretung der an der Streitsache mitbeteiligten Stadtgemeinde Prag, zu Recht erkannt: „Die angefochtene Entscheidung wird nach §. 7 des Ges. vom 22. October 1875, R. G. B. Nr. 36 ex 1876, aufgehoben." Entschcidungsgriiildc. Mit der angefochtenen Entscheidung wurde der dem Karl Eichmann ertheilte Consens zur Erbauung eines Wirthschaftsgebäudes auf der Parcelle Nr. 500 der Gemeinde Zi/kov deshalb aufgehoben, weil die Erweiterung des Wolfchaner Friedhofes in östlicher Richtung im Principe bereits ausgesprochen sei, weil die Gemeinde Prag zum Zwecke dieser Erweiterung die Parcelle» Nr. 501 und 502 angekauft hat, dieselben also als zum Friedhofe gehörig angesehen und auf sie die Normen der Hofkanzleidecrete vom 1. December 1783, 23. August 1784, 1, Juli 1785, 6. September 1787 und 24. Mai 1835 angewendet werden müssen, welche eine Minimalentfernung von 5 Klaftern zwischen Wohngebäuden und Friedhöfen festsetzen. Die kundgemachten gesetzlichen Vorschriften, und zwar: die Hofdecrete vom 23. August uud 13. September 1784, Pol. G. S. Kaiser Joseph, Bd. VI, pag. 567 und vom 7. October 1784 ebenda pag. 569, vom 1. Juli 1785, Pol. G. S. Bd. VIII, pag. 579, bestimmen nur, daß Friedhöfe in angemessener Entfernung von bewohnten Orten errichtet werden sollen und es kann daher aus diesen Vorschriften nur so viel abgeleitet werden, daß die Erbauung von Wohngebäuden gleichfalls nur in angemessener Entfernung von bestehenden Friedhöfen zulässig sei. Nun wurde bei der über das Bauansuchen des Beschwerdeführers gepflogenen Localcommission nicht constatirt, daß etwa das projectirte Gebäude in solcher Nähe von dem bestehenden Friedhofe errichtet werden soll, daß die Entfernung mit Rücksicht auf die concreten Verhältnisse und die Bestimmung des Gebäudes aus sanitären Rücksichten nicht weiter als eine angemessene anzusehen wäre. — Auch die angefochtene Entscheidung stützt die Abweisung des Baugesuches nicht darauf, daß etwa die Nähe des bestehenden Friedhofes die Bauführung in sanitärer Beziehung unzulässig mache. — Die Aufhebung des dem Beschwerdeführer von drei Instanzen ertheilten Consenses wird vielmehr damit begründet, daß in der Nähe des Bauplatzes gelegene Grundstücke zur Erweiterung des bestehenden Friedhofes verwendet werden sollen und es werden sofort auf diese Grundstücke die rücksichtlich der Friedhöfe bestehenden Vorschriften ausgedehnt. Nun ist nach der Lage der Acten zur Zeit des Baugesuches die Erweiterung des Friedhofes auf die ob-bezeichneten Parcellen keineswegs außer Zweifel gestellt gewesen, ja diese Erweiterung scheint auch dermalen über das Stadium des Projectes hinaus nicht gediehen zu sein, da die mit der hiergerichtlichen Requisition vom 9. Dezember 1884, Z. 2611, gestellte Anfrage, ob und wann die behördliche Consentirnng zur Eröffnung des Friedhofes auf den Parcellen Nr. 502 und 501 erfolgte, eine Beantwortung nicht erfahren hat. — Hiezu kommt, daß das projectirte Gebäude nicht, wie der Landesausschuß angenommen, als ein Wohngebäude, sondern nur als ein Wirtschaftsgebäude angesehen werden kann, da es wesentlich nur wirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt ist. In der Gegenschrift wird für die Abweisung des Baugesuches noch geltend gemacht, daß das Gebäude eine Einschichte bilden würde, dessen Aufführung daher auch aus Rücksichten der polizeilichen Ueberwachung sich als unzulässig darstellt. — Hiezu ist zu bemerken, daß dieser Umstand weder bei der Localcommission constatirt, noch in der angefochtenen Entscheidung geltend gemacht wurde und seine Thatsächlichkeit dadurch in Frage gestellt wird, und daß in der Entscheidung selbst von dem an die Parcelle Nr. 500 angrenzenden Wirthschastshofe Stranka gesprochen wird. Die angefochtene Entscheidung war daher nach §. 7 des Gesetzes vom 22. October 1875 aufzuheben. IV. Sammlung für Wiznitz in der Bukowina und für Steiermark. Vom Präsidium der k. f. Landesregierung in Laibach sind mit Schreiben vom 14. Mai 1885, Z. iGoO/Pf-, und vom 8. Juni 1885, Z. 1199/Pr., dem sürstbischöslichett Ordinariate nachstehende Mittheilungen zugekommen: 1. Im Marktorte Wiznitz in der Bukowina ist am 17. April l. I. eine heftige Feuersbrunst zum Ausbruche gekommen, welche so rasch um sich griff, daß binnen wenigen Stunden circa 130 Häuser dem verheerenden Elemente zum Opfer fielen. Der hiedurch entstandene Schaden wird beiläufig auf 200.000 fl. veranschlagt und die Nothlage der von diesem Unglücke Betroffenen ist um so größer und drückender, als die Mehrzahl derselben in sehr ärmlichen Verhältnissen lebt und die sämmtlichen Habseligkeiten eingebüßt hat. 2. Am 1. Mai l. I. ist ein großer Theil Steier-marks durch ein Erdbeben heimgesucht worden, welches besonders in den Ortschaften Kindberg, Wartberg und Mitterdorf an Privathäusern und öffentlichen Gebäuden große Beschädigungen verursacht und eine namhafte Anzahl der Bewohner obdachlos gemacht hat. Der Gesammtschade wird auf mehr als 150.000 fl. öekünschlagt und erscheint umso empfindlicher, als die geringen Hilfsquellen der dortigen Bevölkerung auch zur theilweisen Linderung desselben nicht genügen. Nachdem die einheimischen Mittel eine ergiebige Hilfe nicht erwarten lassen, fattd das hohe k. f. Ministerium des Innern mit den Erlässen vom 3. Mat v. A, 5-' und vom 19. Mai d. I., Z. 2117 bestimmt, über Einschreiten des Herrn Landespräsidenten in der Bukowina und des Herrn Statthalters in Steiermark eine öffentliche Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung der Verunglückten auch im diesseitigen Verwaltungsgebiete zu bewilligen. Die hochw. Herren Seelsorger werden hiemit angewiesen, auf die Erzielung eines günstigen Resultates dieser im Wege der politischen Bezirksbehörden und des Laibacher Stadtmagistrates eingeleiteten Sammlung einzuwirken, und die einfließenden Beträge der k. k. Bezirkshauptmaunschaft des eigenen Bezirkes einzuschicken. V. Ausschreibung der Johann llrp. Schlacker'fchen Stiftung für Mrerswitwrn. Die vom Normalschuldirector, k. k. Schulrathe und Ehrendomherrn Job. Nep. Schlacker, errichtete Stiftung zur Unterstützung von je einer Volksschullehrerswitwe ist für die Zeit vom 1. August 1884 bishin 1885 wieder einer anderen zu verleihen. Solche Witwen, welche sonst keine Stiftung genießen, wollen durch die hochw. Pfarrämter von der Ausschreibung dieser Stiftung mit dem Bemerken verständigt werden, daß sie im Falle einer Bewerbung um dieselbe ihr diesfälliges Gesuch mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihre wirkliche Armuth, ihren tadellosen Lebenswandel und über den mindestens zehnjährigen, im Lande Krain lobenswerth versehenen Volksschullehrersdienst ihres verstorbenen Mannes zu belegen und bei diesem Consistorium, dem das Verleihungsrecht zusteht, bis zum 10. August d, I. einzureichen haben. VI. Einladung zu den Priester-Exercitien. Die Priester - Exercitien werden Heuer von Montag Die hochw. Herren Seelsorger wollen ihren dies- den 24. August Nachmittags bis Freitag den 28. August fälligen Entschluß bald den Vorgesetzten Decanatsämtern abgehalten werden. bekannt geben, damit dieselben in die Lage kommen, bar- Es ergeht sonach an die hochw. Diöcesan-Geistlichkeit über bis 10. August anher Bericht erstatten zu können, die Einladung, sich an denselben möglichst zahlreich zu Die an den Exercitien theilnehmenden Priester wollen betheiligen. sich am 24. August bald nach 3 Uhr Nachmittags, mit Talar, Chorrock und Brevier versehen, im Collegium Aloysianum einfinden und sich bei der Direction desselben melden, welche jedem seine Wohnung anweisen und die gedruckte, für die Zeit der Exercitien vorgeschriebene und genau einzuhaltende Hausordnung mittheilen, so wie nach dem Schlüsse der Exercitien die für die Verpflegung zu leistende Vergütung übernehmen wird. VII. Eonrurs - Verlautbarung. Die Pfarre Koprivnik, im Dekanate Badmannsdorf, ist durch Todfall in Erledigung gekommen, und wird dieselbe unterm 20. Juni d. I. zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Gesuche sind an die löbliche Jnhabung des Patronatsgutes Veldes zu stilisiren. Die dem Patronate der Religionsfonds-Domäne Landstraß unterstehende Pfarre Trebelno, im Dekanate Treffen, ist ebenfalls durch Todfall in Erledigung gekommen, und wird dieselbe unterm 27. Juni d. I. zur Bewerbung ausgeschrieben. Die diesfälligen Gesuche sind an die hohe k. k. Landesregierung für Krain in Laibach zu richten. VIII. Chronik der Diöcese. Das hochw. Laibacher Domkapitel hat für die Pfarre Polhov Gradec den Pfarrer von Prezganje. Herrn Michael Zupan; für die Pfarre Blagovica den Pfarrer von Haselbach ob Lack, Herrn Ludwig Skufca, und für die Pfarre Dobovec den Pfarrcooperator in Dornegg, Herrn Alois Jerse präsentirt. Herr Josef Golmajer, Pfarrcooperator in Hinje wurde als solcher nach Bohin.jska Bistrica, und Herr Caspar Majar, Pfarrcooperator in Selee als solcher nach Hin je übersetzt. Gestorben sind die Herren: Franz Urajner, Quieszentenpriester in Vavta Vas. am 2, Juni; Johann Sodnik, Pfarrer in Koprivnik, am 3. Juni; Johann Krivie, pens. Pfarrdechant in Graz, am 8. Juni, und Johann Schüller, Pfarrer in Trebelno, am 24. Juni d. I. Dieselben werden dem Gebete des hochw. Diöcesan - Klerus empfohlen. Vom fltrstbischöflichen Ordinariate Laibach am 28. Juni 1885. =>6>E®5<5<=- W" Zer Heutigen Nummer liegt der Kirtenörief der Kochivürdigkeu österr. Grzvischöfe und Bischöfe an die Kläuöigeu Ihrer Ziöcesen, in deutscher und slovenischer Sprache öei. — Iieser Kirtenörief ist an einem der nächsten Sonntage, eventuell in entsprechender Aktheilung auch an zwei Sonntagen den OlänSigen von der Kanzel vorzulesen. Herausgeber und für die Redaction verantwortlich: Martin Pogacar. — Druck von Klein & Kovaö in Laibach. Die vom 19, Februar bis zum 2. März 1885 in Wien versammelten österreichischen Erzbischöfe und Bischöfe entbieten sämmtlichen Gläubigen ihrer Diöcesen Frieden, Heil und 5egm in Fesus Lhriftus unserem Herrn! 3n der Haupt- und Residenzstadt Wien versammelt, um über wichtige kirchliche Angelegenheiten zu berathen, erhoben wir Bischöse Oesterreichs vor Allem Auge und Herz gemeinsam zum Himmel und flehten die Gnade des heiligen Geistes über uns und unsere Berathungeil herab. Hierauf wendeten wir uns an den heil. Vater in Rom, an den »Bischof der Bischöfe«, an den »Stellvertreter Christi, das Oberhaupt der ganzen Kirche, den Vater und Lehrer aller Christen« (Concil. Florent. I), und erbaten uns dessen apostolischen Segen, der ltns auch aus vollstem Herzen ertheilt wurde. Seine apostolische Majestät, unser allergnädigster Kaiser und Herr, nahm den Ausdruck unserer Huldigung gnädigst entgegen und versicherte uns und unsere Angelegenheiten seines mächtigen Schutzes. So gingen wir mit Gott und ausgerüstet mit dem Segen des Vaters der Christenheit an unsere Berathnngen, gaben sofort unseren Beschlüssen in gemeinschaftlichen Eingaben an die Regierung Ausdruck und empfahlen sie nachdrücklichst deren gerechter Würdigung. Am Schlüsse unserer Conferenzen drängte es unsere väterlichen Herzen, an Euch, liebe Gläubige, noch ein Hirtenwort der Ermahnung und Erbauung zu richten in der Erwartung, daß sich Euere Herzen, welche die Worte des eigenen Oberhirten gern und willig aufnehmen, umsoweniger den gemeinsamen Worten aller im Herrn versammelten Bischöfe verschließen werden. Daß unser Wort erst jetzt an Euch ergeht, ist dem unvorhergesehenen Tode Sr. Eminenz des unvergeßlichen Cardinals Schwarzenberg, des Präsidenten unserer Versammlung, sowie anderen Umständen zuzuschreiben. Durch diese Verspätung wird übrigens au der Sache selbst nichts geändert. Wir leben, liebe gläubige Katholiken, in schweren, verhüngnißvollen Zeiten und unheilvoll scheinen sich die Loose der Znknnft zu gestalte». Wenn wir nach der Mahnung des Herrn auf »die Zeichen der Zeit« (Matth. 16, 4) Acht haben, so siud dieselbe» höchst trübe und erschreckend, und sie deuten nur allzu bemerkbar auf Sturm. 1. Unter diesen »Zeichen der Zeit« ist in erster Reihe hervorzuheben die so weit verbreitete Glaubcuslosigkeit. Wie viele nicht gezählte Tausende gibt es auch unter denen, die auf den Namen des Welterlösers getauft siud, selbst unter den Katholiken, welche grundsätzlich, oder doch tatsächlich, sich vom Christeuthume losgesagt haben! Für wie Viele ist es zum Feldruf geworden: »Wir wollen nicht, daß dieser (Christas) über uns herrsche!« (Luc. 19, 14.) Nicht nur, daß man das »größte Geheimniß der ewigen Liebe«, die Menschwerdung des Sohnes Gottes, die durch ihn vollbrachte Erlösung und folgerichtig auch die Autorität der Kirche als Vermittlerin des Erlösungswerkes in Abrede stellt; der Unglaube unserer Tage geht so weit, daß er sogar Vernunftwahrheiten, wie das Dasein Gottes, des außer- und überweltlichen Schöpfers und Herrn, sowie die Geistigkeit und Unsterblichkeit der Seele hinwegleugnet, und darnm auch eine ewige Heiligkeit und Gerechtigkeit, eine Vergeltung im Jeuseits nicht anerkennt. — Und dieser Unglaube, anstatt sich verschämt in die Schlupfwinkel zurückzuziehen, tritt mit Frechheit uud Uebermuth offen auf, um Alles, was bisher den Menschen heilig war, zu verhöhnen, zu lästern und zu bekämpfen. Aus allen Gebieten langt eine »fälschlich so genannte Wissenschaft« (1. Tim. 6. 20,) Waffen hervor, um Christum und Kirche anzugreifen. Man durchwühlt die Erde, um Beweise gegen den Glauben zu finden, als wollte man demselben den Boden unter den Füßen wegziehen; man durchforscht die Sterueuwelt, als ginge man daran, das Dach des Hauses abzuheben; man läuft von allen Seiten zusammen, um wie im Sturmschritte auf die Kirche des lebendige» Gottes, diese »Sä»le uud Gruudveste der Wahrheit« (1. Tim. 3. 15,) sich loszustürzen. Alle Kräfte vereinigen sich, Alles wirkt zusammen, die falsche Wissenschaft, die Kunst, die Presse, um den Glauben anzugreifen, um den Unglauben bis in die entlegenste Hütte zu verbreiten. Trostlos ist der Unglaube, über alle Maßen beklagenswerth das Loos seiner Anhänger und Förderer. Ohne Gott, ohne Christus, ohne höhere Freude, ohne Hoffnung leben sie hienieden und jenseits haben sie ein strenges Gericht zu erwarten. Denn »wer nicht glaubt,« sagt Jesus, der menschgewordene Sohn Gottes, »der ist schon gerichtet, weil er nicht glaubt an den eingeboruen Sohn Gottes. Das aber ist das Gericht, daß das Licht in die Welt gekommen ist und die Menschen die Finsternisse mehr liebten als das Licht, weil ihre Werke böse waren.« (Joann. 3. 18,19.) Darum ist es eben der Unglaube, den Jesus vorzugsweise »Sünde« nennt. (Joann. 15. 22, 24; 16. 8,9.) Hütet Euch, liebe Christgläubige, vor den Fallstricken der Glaubenslosigkeit und betet für diese Bedaueruswerthen, daß der Herr die Binde von ihren Augen wegnehme und daß sie nicht in ihren Sünden dahinsterben. (Joann. 8. 24.) Nicht viel besser als der vollendete Unglaube ist die Gleichgiltigkeit gegen den Glanben, die Gleichstellung aller Religionen oder der Jndifferen-tismns. Es ist in unserer glaubensarmen Zeit eine unter alleu Classeu der Gesellschaft, namentlich unter den sogenannten gebildeten Ständen, viel verbreitete Ansicht, daß am religiösen Glauben und seinem Inhalte wenig gelegen sei. Das sittliche Verhalten, sagt man, sei die Hauptsache. Wenn der Mensch seinem Mitmenschen gegenüber ehrlich und wohlwollend sei, wenn er seine Pflichten als Staatsbürger treu erfülle, dann komme es nicht an auf seine religiösen Meinungen und Anschauungen. Ob er mehr oder weniger gläubig sei, ob er dieser oder jener Religion anhange, sei gleich giftig. Was sagt Ihr, gläubige Katholiken, zu solchen Grundsätzen, die heutzutage in Gesprächen, in Tagesblättern und Büchern laut und offen wie von den Dächern gepredigt werden? Wie, es soll gleichgiftig sein, in religiösen Dingen, d. H. in Angelegenheiten, welche die höchsten nnd wichtigsten Interessen der Menschheit betreffen, dieser oder jener Meinung zu sein, zu dieser oder jener Religion sich zu bekennen? Gott sendet seinen Eingebornen in die Welt als das Licht der Welt, als den einzigen Lehrer der Menschen, als ihren Erlöser und Retter von Sünde, Noth und Tod, als den Stifter feiner Kirche zur Fortführung seines Erlösungwerkes — und es soll gleichgiftig sein, ob man die Lehre dieses Gottgesandten annimmt oder nicht, ob man sich seiner Erlösung theilhastig macht oder nicht, ob man seiner Kirche sich unterwirft, oder ob ntmt ihr Glauben und Gehorsam verweigert? Ist dieser Jndifferentismus nicht eine Verachtung der Religion Jesu Christi, ein schreiender Undank gegen den Erlöser? Ja, die Gleichgiltigkeit gegen jede Religion und die Gleichstellung aller Religionen birgt im Grunde genommen schon den Unglauben in sich. Oder ist das nicht Unglaube, wem: Gott dich an Jesus Christus, au seine heilige katholische Kirche angewiesen hat, du aber eutgeguest: Nein, alle Religionen find einander gleich? Wer darf sagen, daß Jrrthum uud Wahrheit, daß die so verschiedenen und einander widersprechenden Religionen gleichen Werth haben? Der Jndifferentismus widerstreitet der gesunden Vernunft, wenn man noch eine Wahrheit annimmt, oder er kommt hinaus auf die Leuguuug aller und jeder Religion — auf den nackten Unglauben. Das sittliche Handeln, sagt man, ist die Hauptsache! Es kommt darauf an, was man unter sittlichem Handeln versteht. Wenn man in den Begriff »Sittlichkeit« all' Dasjenige einbezieht, was die christliche Religion, was die Kirche darunter versteht und fordert, daun kann die wahre Sittlichkeit nicht gedeihen ohne uud außer dem Glauben. i* Das Gebäude der Sittlichkeit kann einzig nur cwfgerichtet werden ans dem Fundamente des Glaubens. Der Glaube, so lehrt die Kirche, ist der Anfang, das Fundament und die Wurzel der Gerechtigkeit. (Concil. Trid. Sess. 6. c. 8.) »Der Gerechte lebt aus dem Glauben.« (Röm. 1. 17.) Denn der Glaube stellt nicht blos Forderungen, sondern gibt auch die uothweudige Kraft und übernatürliche Gnade zum sittliche» Handeln. Ohne Glauben hat die Sittlichkeit keinen Halt, keine feste Begründung. Freilich, wenn man die Sittlichkeit blos auf eilt geringes Maß von Wohlverhalten zurückführt, wenn man darunter nicht mehr versteht als Wohlwollen und Gerechtigkeitssinn gegen den Nächsten und ein anständiges Verhalten in den Augen der Welt, oder wohl gar nur ein Betragen, welches mit dem weltlichen Gesetze nicht collidirt — ein derartiges Handeln, noch weit entfernt von wahrer Sittlichkeit, ist wohl denkbar mich ohne den Glauben, aber auch dies nur bei einer guten Veranlagung und Erziehung, in glücklichen Lage» und Verhältnissen. Wie aber wird es selbst mit diesem geringen Maße von Sittlichkeit anssehen, wenn die genannten Bedingungen fehlen, oder wenn die Stürme der Versuchungen auf deu Menschen losstürzen, wenn Noth, Armut und Unglück Hereinbrechen, wenn der Hinblick auf die Reichen und Glücklichen die Leidenschaften des Hasses und des Neides ansstachelt? Wie lange wird die sittliche Kraft des Menschen ohne Halt des Glaubens Widerstand leisten? Die Zeit, die Erfahrung, der tägliche Augenschein gibt eine unwiderlegliche Antwort auf diese Frage. Blicket hin ans gewisse glaubenslose Schichten nuferer Gesellschaft! Welche Roheit, schrankenlose Ungebundenheit und Verwilderung, ja sittliche Fänlniß hat in diesen Classen der Bevölkerung überhand genommen! Wir sehen es mit Augen, der Mensch ohne Religion und Glaube» durchbricht ohne Scheu alle Schranken. Ihm ist nichts mehr heilig, er schont weder Ehre, Gut und Leben des Nächsten, noch selbst sein eigenes Leben! Dynamit und Petroleum gelten ihm als erlaubte Waffen, um alles Bestehende umzustürzen! Seht, das ist »das sittliche Haudelu« des Menschen ohne Religion und Glauben! Mit der gerügte« Glaubeuslosigkeit und Glaubensschwäche steht eine große Zahl von Hebeln und schlimmen Zeiterscheinungen in unheilvoller Verbindung, welche einerseits als Wirkungen des Unglaubens und der Glanbensgleichgiltigkeit zn betrachten sind, andererseits aber auch ursächlich wirke«, um den Glauben noch mehr zn schwächen und zu zerstören. 2. Unter diesen »Zeichen der Zeit« steht weiter hoch obenan der so allgemein herrschende praktische Materialismus, d. h. jener Weltsinn, wonach der Mensch seinen Glückseligkeitstrieb einzig hieniebeit, in dieser kurzen Spanne Zeit, die ihm zwischen Wiege und Grab zugemessen ist, zu befriedige» strebt, als ob er mich dem Tode weder etwas zu hoffen, noch zu befürchten hätte. Dieser irdische Sinn kennt nur »Augenlust, Fleischeslust und Hoffart des Lebens«. (1. Joann. 2, 16.) Der Sinnenmensch will hienieden nichts Anderes als besitzen, glänzen und genießen. Im Grunde genommen ist der Genuß, der möglichst reiche Lebensgenuß, das höchste, das letzte und einzige Ziel, das er anstrebt. Daher das Jagen und Laufen nach Genuß und Vergnügen mit einem bis zur Sünde sich steigernden Uebermaße auf dem Gebiete des Erlaubten, aber anch mit Durchbrechung aller Schranken des Erlaubten, mit rücksichtsloser Befriedigung aller Gelüste. Gleiche» Schrittes mit dieser Genußsucht geht die Habsucht einher als Bestreben, schnell und reichlich die Mittel zur Befriedigung des Sinnengenusses herbei-zuschaffeu, sei es mit erlaubten oder unerlaubten Mitteln. Als nothwendige Folge der Genußsucht schließt sich heutzutage ein Luxus an, von welchen: man vor wenigen Decennien noch keinen Begriff hatte. Um sich Alles zn verschaffen, was den Sinnen schmeichelt, scheut man kein Geld und keine Kosten — wenn schon das Schreckgespenst der gänzlichen Verarmung deutlich sichtbar im Hintergründe steht. Mit einem Worte: was jene Lebemänner in altersgrauer Zeit nur vereinzelt ausgesprochen haben: »Kommet und lasset uns des Guten genießen, das noch ist, und eileuds des Geschaffenen uns bedienen, so lange wir jung sind Wir wollen uns mit Rosen kränzen, ehe sie verwelken, und keine Wiese soll sein, die unserer Lust entkommt« (Weish. 2, 6—8), ist jetzt das Losungswort der Zeit geworden. Nach unserer Redeweise würde man sagen: Suchen wir von den Freuden dieser Welt so viel zn erhaschen, als uns möglich ist! Wir verzichte» auf deu Himmel uach dem Tode, schaffen wir uns hienieden unser Paradies. Theuerste Gläubige! Wie beklageuswerth, wie folgenschwer ist diese Verirrung! Welche Verkennung der wahren Bestimmung des Menschen! Man spricht jetzt so viel von »Menschenwürde« und von einem »menschenwürdigen Dasein«. Nie hörte man diese Worte so oft wie jetzt, aber vielleicht hat man noch nie die wahre Menschenwürde so wenig geehrt, wie jetzt. Oder könnte man die Menschenwürde tiefer in den Staub herabziehen, als wenn man den Menschen mit Verleugnung seiner höheren Bestimmung einzig nur auf die vergänglichen Gmüsse dieses Erdeulebeus anweist, als ob er wie das Thier verenden würde? Diese Anschauung ist eine nothwendige Folge des Unglaubens. Der eben geschilderte praktische Materialismus ist aber auch Ursache des Unglaubens. Der bisher gläubige Christ muß in der Atmosphäre des Sinnengennsses uitb der Habsucht früher oder später uothweudig seinen Glaube» einbüßen. Nur das Leben ans dem Glauben ist eine sichere Schntzwehr des Glaubens! 3. Eine andere Ausgeburt unseres glanbensannen und irdischgesinnten Zeitalters ist die Vernachlässigung der von Christus angeordneten Gnaden- und Heilsmittel. Es ist ganz begreiflich, daß Derjenige, der sein ewiges Ziel aus dem Auge verloren hat, auch die zu diesem Ziele führenden Mittel für entbehrlich findet. Der Herr hat in seiner Barmherzigkeit unser Leben mit den sieben Saeramenten wie mit einem siebenarmigen Gnadenstrome umschlossen. Alt allen Stationen unseres Lebensweges, von der Wiege bis zum Grabe, hat er entsprechende Gnadenmittel hingestellt. Er setzte ferner als Gedächtnißfeier und Denkmal feines Todes das heilige Meßopfer ein. Er hat endlich das Gebet, nnd zwar das unablässige Gebet (Luc. 18, 1) als ganz besonders wirksames Mittel für das Gedeihen des geistigen Lebens uns anempfohlen. Aber wie werden all' diese Veranstaltungen des Herrn von einer großen Zahl von Katholiken vernachlässiget, gemieden, verachtet! Wie sehr gilt dies von den heiligen Sacramenten! Wie Wenige haben ein Verständniß, einen Sinn für die heilige Messe! Wie ist der Geist des Gebetes verschwunden ans den Herzen, aus den Häusern der Christen! Und so muß ohne Gebrauch der Gnadenmittel, ohne Uebung der Religion das Glaubensleben hinwelken und endlich verdorren. Leute dieser Art müssen, wenn sie nicht schon ungläubig sind, nothwendig ungläubig werden! Liebe gläubige Katholiken! Aus der Fülle unseres Herzens möchten wir Euch bitten und beschwören: Vernachlässiget nicht die zu Euerem Heile verordnten Heilsmittel ! Einem jeden Einzelnen aus Euch rufen wir zu: »Uebe dich in der Gottseligkeit !... Denn die Gottseligkeit ist zu Allem nützlich und hat die Verheißung dieses und des zukünftigen Lebens.« (1. Tim. 4. 7, 8.) 4. Im engen Zusammenhänge mit der bisher erwähnten Zeiterscheinung ist — wir müssen dies auf's Tiefste beklagen — die immer zunehmende Entheiligung der Sonn- und Feiertage. Wir heben nur einen Punct hervor, die Sonntagsschändung durch leicht vermeidbare sogenannte knechtliche Arbeit. Wie weit ist es doch hierin schon gekommen! In manchen Orten, besonders in größeren Städten kennt man kaum einen Unterschied mehr zwischen Werk- und Feiertagen. Gewerbe und Handel werden an Gott geheiligten Tagen wie sonst, und zwar vorzugsweise in den Vormittagsstunden betrieben. Verkaufsläden jeglicher Art stehen offen, Handwerker verrichten öffentlich ihre gewöhnliche, und zwar lärmende Arbeit, mitunter selbst in der Nähe der Kirchen. Sogar öffentliche Bauten werden aufgeführt, selbst dann, wenn die Arbeit an diesen Tagen ohne Schaden unterbrochen werden könnte. Der Verkehr auf Eisenbahnen und Dampfschiffen ist am Sonntag noch viel reger als sonst, da er doch in mancher Beziehung eingeschränkt werden könnte. Ja es gibt selbst Gegenden, wo sogar die Landleute ohne Scheu auf dem Felde arbeiten, ohne Noth, zu weitergreifendem Aergernisse. Möchtet Ihr doch, Geliebte im Herrn, die Sündhaftigkeit solcher und anderer Sonntagsentheilignngen, die wir nicht anführen wollen, sowie die schlimmen Folgen derselben ernstlich erwägen! Daß man am Sonntag die vermeidbare, schwere Arbeit unterlasse, ist ein göttliches Gebot, ist eines von jenen zehn Geboten, welche der Herr auf Sinai seinem Volke gegeben hat, und welches nie zurückgenommen, sondern nur auf einen anderen Tag übertragen worden ist. Keines unter den zehn Geboten hat der Herr so nachdrücklich betont, wie dieses, da er sprach: »Gedenke, daß du den Sabbat heiligest« (2. Mos. 20, 8); keines hat er so oft wiederholt, kaum eines so sehr mit Strafen bedroht, wie das dritte. Wie kommt es also, daß gerade dieses Gebot so ungescheut, so offen vor Aller Augen übertteten wird? Seid überzeugt, liebe Christglüubige, daß auf solchen verbotenen Sonntagsarbeiten der Segen Gottes nicht ruht! Wenn der Herr auch nicht immer augenfällig der Ueberttetnng die Strafe auf dem Fuße nachfolgeu läßt, so sind doch auch von Christen die alten Strafordnungen nicht zu vergessen: »Haltet meine Sabbate. Wenn ihr mich aber nicht höret und nicht vollzieht alle meine Gebote, so will ich euch plötzlich mit Armuth bestrafen; ihr sollt umsonst aussäen; ich will euch geben einen Himmel wie Eisen und eine Erde wie Erz.« (4. Mos. 26. 16, 19.) »Verflucht wirst du sein in der Stadt, verflucht auf dem Felde, verflucht deine Scheuer und verflucht dein Vorrath.« (5. Mos. 28. 16, 17.) Eine Folge der Uebertretung des Sonntagsgebotes ist nothwendig auch die, daß sofort auch die anderen Gebote im Gewissen feilten Halt mehr haben und ebenso nn-gescheut wie das dritte übertreten werden. Darum haben schon vor hundert Jahren die Großmeister der französischen Revolution es anerkannt und ausgesprochen, daß die Aufhebung der Sonntagsfeier das schnellste and wirksamste Mittel ist, die Ausübung der religiösen Pflichten zu verhindern und Den christlichen Glauben auszurotten. Die Kinder der Finsterniß sind eben in ihrer Art klüger, als die Kinder des Lichtes. Ihr aber, Geliebte im Herrn! haltet Euch ferne von jeder Entheiligung der Sonn-und Feiertage, sei es durch unerlaubte Arbeit ohne wirkliche Roth, sei es durch Unterhaltungen, welche die Heiligung des Tages verhindern, oder ihn gar entheiligen. Wer kann den Segen zu Eueren Arbeiten geben, außer nur Gott? Und wie könnte Gott zur Ertheilung des Segens bewogen werden durch Schändung der heiligen Tage, wofür Gott von jeher den Fluch angedroht und verhängt hat? Seid also emsig und treu in der Heiligung der Sonn- und Feiertage, wohnet dem heiligen Meßopfer mit wahrer Andacht bei und unterlasset es niemals, außer wenn Ihr durch eine vor Gott selbst giltige Ursache daran gehindert seid. Empfanget oft die heiligen Sacramente, verschaffet Euch und Eueren Angehörigen die geistige Nahrung, die im christlichen Unterrichte durch Predigt und Christenlehre geboten wird und traget so nach Kräften bei, auf daß auch Andere, durch Euer gutes Beispiel angezogen, wiederum zur Heiligung der Sonn- und Feiertage zurückkehren. 5. Als ein trauriges Zeugniß für die Abschwächung des Glaubensbewußtseins müssen wir auch eine andere betrübende Erscheinung anführen — wir meinen die gegenseitige Erregung und Erbitterung der verschiedenen Völker und Sprachstämme in unserem lieben Oesterreich — man darf sie so nennen, die Nationalitätenhetze. Nach christlicher Anschauung sind die verschiedenen Nationen des Erdkreises nichts anderes, als gleichberechtigte Glieder, als Geschwister der Einen Völkerfamilie Gottes. Wer diese Wahrheit nicht anerkennt, wer sie leugnet, sei es auch nur praktisch durch sein Verhalten, wer demnach die Vorliebe zu seinem Volksstamm so auf die Spitze treibt, daß er andere Nationen hasst oder verachtet, Streit und Zwist zwischen ihnen erregt, wer in seinem Mitmenschen nicht in erster Reihe den Erlösten Christi sieht, sonderneinfach dennatio- ttaleit Gegner, der denkt und handelt nicht mehr im Geiste eines katholischen Christen, weil er die Nationalität über den katholischen Glanben stellt. Höret die Worte, welche die österreichischen Bischöfe tut Jahre 1849 über diesen Gegenstand an ihre Gläubigen gerichtet haben. Ihr Mahnrnf gilt heute wie damals, ja heute noch mehr als damals. »Euere Bischöfe,« so sprachen sie, »halten es für ihre Pflicht, die gefährlichsten Verführungen, welche von den Feinden der christlichen Weltordnnng tu unseren Tagen so erfolgreich angeweudet werden, Euch näher zu bezeichnen, Euch vor denselben zu warnen.« »Ein solcher berauschender Lockruf ist der der Nationalität. Gott hat, wie der Apostel lehrt, aus Einem Menschen das ganze menschliche Geschlecht hervorgehen lassen, daß es wohne auf der ganzen Erde und hat bestimmte Zeiten und Grenzen ihrer Wohnungen gesetzt. (Apostelgesch. 17, 26.) Die Gliederung in Familien, Stämme und Völker ist also Gottes Werk. Die Verschiedenheit der Sprachen aber ist schon Folge der Sunde, des Abfalles Von Gott und des Zerfalles der Menschheit in sich. Das gebildete Heidenthum, weil es die gemeinschaftliche Abstammung und Ebenbildlichkeit Gottes in allen Menschen nicht kannte, betrachtete fremde Völker als Barbaren, und verachtete oder bekriegte sie. Dem rohen Hcideitthume gilt noch jetzt jeder Fremde als Todfeind; es kennt nur seinen kleinen Stamm, vertilgt jeden anderen, tobtet, den Fremdling, oder verkauft ihit wie ein Thier; es ist selbst auf den thierischeit Stand-puuet herabgesunken. Das Ehristenthum allein hat die wahre Würde der Menschheit wieder hergestellt. Alle Menschen sind ihm göttlichen Geschlechtes, alle Gottes Kinder und zu seinem Reiche berufen; alle sind blutsverwandt im doppelten Sinne, als ans Einem Blute hervorgegangen und als durch Ein Blut, das am Kreuze vergossene, erlöst. Denn »in Christo Jesu sind die Fernen nahe gebracht und die Scheidewand der Völker ist niedergerissen, die Feindschaft ist getilgt« (Ephes. 2. 13,) »alle sind zu Einem Leibe vereinigt unter Einem Haupte und alle haben Zutritt in einem Geiste zum Vater; es ist nicht mehr Jude noch Heide, nicht Barbar noch Skythe, nicht Knecht noch Freier, sondern Alles und in Allen Christus« (Coloss. 3,11) und das Band der Vollkommenheit, das sie einigt, ist die Liebe. Das Christenthum und mit ihm die wahre Humanität, kann also das Vorwalten des Nationalgefühls ebenso wie des Familieugefühls nur infoferne gutheißen, als es zur Förderung der Liebe dient. Wohl steht auch der Christ seiner Familie näher, als der Gemeinde, seinem Volke und seinem Lande näher als der ganzen Menschheit; er erfüllt die Pflichten gegen Alle, er wird Allen Alles, was er ihnen nach Gottes Anordnung sein soll, wenn seine Liebe, aus sich selbst herausgehend, die immer weiter sich öffnenden Kreise der Familie, der Gemeinde, der Nationalität, des Staatsbürgerthums und der Menschheit aufsteigend erfüllt. Aber die Liebe wird schnöde Selbstsucht, wenn sie, anstatt aus sich heranszugehen, sich in sich selbst vertiefend, Alles nur auf sich selbst zurückbezieht. Alsdann entzündet sich der Haß zwischen Individuen wie zwischen Familien, Gemeinden, Stämmen, Völkern und jedes höhere Band wird frevelnd zerrissen. So wird durch die gottlose Verführung unserer Tage, der es um Umsturz aller göttlichen und menschlichen Ordnung zu thuu ist, die gesunde Liebe der Völker zu ihrer Geschichte, ihrer Sprache uud augestammten Sitte, künstlich aufgestachelt zu einem krankhaften Fieberwahnsinn, welcher, in jedem anders denkenden Nachbar einen Todfeind erblickend, das eigene Hans in Flammen setzt, um das des Nachbars zu vernichten. Das ist wahrlich nicht ein Fortschritt der Entwicklung, wie sie's »ernten, es ist ein beweinenswerther Rückschritt zn der finsteren Barbarei des Heiden-thums; die Nationalität wird zum goldenen Kalbe und ihr Götzendienst in der Glnth der entfesselten Leidenschaften nur zu oft ein thierischer Raeen-Kampf, eine Schande der Menschheit, ein Gräuel vor Gott!« So sprachen vor 36 Jahren einmüthig die Bischöfe Oesterreichs, selbst den verschiedenen Nationen der vielsprachigen Monarchie an gehörig, mahnend zum nationalen Frieden, warnend vor Zwist und Kampf. Von demselben Geiste beseelt, richten wir, die jetzigen Bischöfe Oesterreichs, in Eintracht versammelt, an Ench, liebe Glänbige, die Mahnung: Mäßiget Eueren nationalen Eifer, Euere nationalen Bestrebungen, verletzet die christliche Liebe nicht! Ihr seid ja Alle Kinder desselben Vaters im Himmel und unserer gemeinsamen Mutter der Kirche; Ihr betet Alle, wenn auch in verschiedenen Sprachen, zu einem Gott; Ihr Alle seid erlöst durch denselben Jesns Christus, geheiliget durch denselben heiligen Geist. »Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott uud Vater Aller« (Ephes. 4. 5, 6.), ein Himmelreich für Alle! Ju dieser höheren Einheit haben die nationalen Unterschiede keine hervorragende Geltung mehr! Und warum, Geliebteste, solltet Ihr in unserem gemeinsamen Vaterlande, in unserem schönen Oesterreich, nicht in Liebe und Eintracht mit einander leben können? Warum solltet Ihr unserem Monarchen, der mit gleicher Hinopferung alle seine Völker liebt, die Regentensorgen durch Zank und Eifersucht vermehren, anstatt nach seinem Wahlspruche mit vereinten Kr ästen die Wohlfahrt des Reiches und eines jeden einzelnen Volksstammes zu fördern? Warum sollet Ihr durch nationale Reibungen und Kämpfe die Last der Hirtenpflichten, welche Euere Bischöfe zu tragen haben, noch drückender, ihre ohnehin schwierige Stellung noch schwieriger machen? »Seid also,« so ermahnen wir Priester und Volk mit dem Apostel, »sorgfältig bestrebt, die Einheit des Geistes zu bewahren durch das Baud des Friedens.« (Eph. 4, 3.) Haben wir Euch im Vor anstehenden auf gewisse gefährliche Uebelstände unserer Zeit warnend aufmerksam gemacht, so müssen wir nothwendig auch jene Wege und Mittel bezeichnen, durch welche vorzugsweise der Ansteckungsstoff Euch zugeführt werden könnte, um Euch vor denselben zu warnen. Wir nennen nur zwei besonders gefährliche Klippen. 6. Wie Ihr wisset, hat unser heil. Vater, Papst Leo XIII. am 20. April des vorigen Jahres ein Weltrundschreiben gegen den Geheimbund der Freimaurer gerichtet, ihr verderbliches Wirken gebrandmarkt, ihre Grundsätze und Bestrebungen ver- urtheilt, ihre letzten Ziele vor Aller Augen klargestellt. Mit Recht wendet der heil. Vater auf die Geheimbündler die Worte des Psalmisten an: »Es tosen deine Feinde und die dich hassen, erheben hoch ihr Haupt. Sie schmieden Bosheit gegen dein Volk und sinnen wider Deinen Heiligen. Sie sagen: Kommt, wir wollen sie aus den Völkern vertilgen.« (Ps. 82, 3—5.) Wohl treten die Freimaurer mit der Maske der Freundschaft uud des Wohlwollens vor das Volk. »Alle Mitglieder (so sagen sie) sollen als Gleiche, als Brüder sich betrachten und durch brüderliche Liebe, gegenseitige Hilfe intd Treue verbunden, eine Verbrüderung der Humanität, Menschenliebe, Duldung und Geselligkeit sein;« — »eine Vereinigung der guten, edlen, großen Menschen vor und nach dem Weisen von Nazareth.« (Anderson, Constitntionsbnch.) Allein, Geliebte, »lasset Euch von Niemandem verführen durch eitle Worte.« (Ephes. 5, 6.) Weint diese Zusicherungen von Liebe uud Wohlwollen auch volle Wahrheit wären, so hätten wir im Freimaurerthum noch durchaus feinen Ersatz für das Christeuthum. Im obigen Programme wird nur das Verhalten der Maurer gegen den Nächsten hervorgehoben. Wo ist in ihrem Religionssystem die Rede von den Pflichten gegen Gott uud was heischt ihre Moral für ein Verhalten gegen die eigene Person? Was die Worte »Liebe« und »Duldung« im Munde der Freimaurer bedeuten, sieht man ans ihrem Gebühren gegen Christeuthum und Kirche. Was aber den Glauben der Freimaurer betrifft, so ist das Glaubensbekenutniß derselben, trotzdem daß sie anfänglich alle Religionen duldsam unter ihre Fittige zu nehmen schienen, nunmehr dahin gekommen, daß sich vor nicht langer Zeit unter ihnen darüber Streit erhob, ob der Glaube an das Dasein Gottes zulässig sei oder nicht. Vom geoffeubarteu Christeuthume ist bei der Secte so wenig eine Rede, daß sie vielmehr aus allen Kräften bestrebt sind, jeden Einfluß der christlichen Religion uud namentlich der katholischen Kirche vom öffentlichen Leben fern zu halten, den Staat, dessen Gesetzgebung und Einrichtungen des religiösen Charakters ganz und gar zu entkleiden. »Allein«, so sagt Leo XIII. in dem oben erwähnten Rundschreiben, »sie begnügen sich nicht damit, die Kirche, die beste Führerin, beiseite zu schieben, sie meinen auch noch, sie feindlich angreifen zu müssen. Und in der That sucht man ungestraft selbst die Grundlage der Kirche zu zerstören durch Wort, Schrift und Katheder-tiorträge; die Rechte der Kirche finden keine Schonung, die Aentter, die ihr Gott übertragen, keine Gnade... Und gegen den apostolischen Stuhl und den römischen Papst wird seit Langem der Angriff verdoppelt.... Was die Anhänger der Seete schon lange unter sich geplant, sprechen sie nun auch unumwunden aus: Die Macht der Päpste müsse gebrochen, das Papstthuni selbst müsse ganz von der Erde vertilgt werden.« Was saget Ihr, Katholiken, wenn bei solchem (Mahren der Freimaurer gegen Katholiken und Kirche ihr Mund noch überfließt von Liebe, Duldung und Brüderlichkeit? Werdet Ihr ihnen blindlings trauen, Euch mit Daraugabe der heiligsten Güter Euerer Seelen in ihre Netze locken lassen? Wir dürfen wohl hoffen, daß wohlmeinende Katholiken und gute österreichische Staatsbürger bei der bekannten Haltung unseres Staatsgesetzes nicht förmlich diesem Geheimbunde beitreten werden. Allein, Geliebteste, es gibt außer denjenigen, tu eiche die maurerischen Abzeichen tragen, noch eine große Zahl vou solchen, welche mit der Loge gesinnungsverwandt, ihre Grundsätze theilen und ihnen Bnndesgenossenschaft leisten. Die Zahl dieser Freimaurergehilfen ist bei uns weit größer als die der Logenbrüder selbst. Wohl ist der Geheimbund der eigentliche Vorkämpfer und Träger der kirchenstürmenden Pläne und Bestrebungen unserer Zeit: allein demselben arbeiten noch eilte Menge Gleichgesinnter, bewußt oder unbewußt, in die Hände. Zu ihnen sind auch jene Katholiken zu zählen, die ihre eigene Kirche und deren Interessen bekämpfen und bei jeder Gelegenheit anf die Seite der Religious- und Kirchenfeinde sich stellen. Sie alle arbeiten im Dienste und als Handlanger der Freimaurer — im vollen Widerspruche mit dem, was der heil. Vater den Gläubigen aufträgt, nämlich: »Mann an Mann und unerschütterlich gegen die vordringenden Schaaren der Seeteu Stellung zu nehmen.« 7. Der mächtigste Hebel in den Händen der Loge und ihrer Helfershelfer zur Eutchristlichuug der Gesellschaft ist heutzutage die Presse, insbesondere die Tagespresse, d. i. die schlechten Zeitungen. Schon gar oft haben die einzelnen Bischöfe ihre Gläubigen gewarnt vor der verderblichen Leetüre. Wir fühlen uns verpflichtet, dieselbe Waruuug einmüthig und wie aus einem Munde zu wiederholen. Hoffentlich verhallen unsere Worte nicht wie die Stimme des Rufenden in der Wüste! Wenn aber dennoch Viele es vorziehen sollten, ihre Glaubens- und Lebensgmndsätze aus vergifteten Brunnen der Tagespresse zu schöpfen, statt an den lebendigen Quellen der Wahrheit ihren Durst zu löschen, wenn sie lieber aus Zeitungen, welche von Israeliten und Ungläubigen geschrieben werden, ihren Religionsunterricht holen und ihnen unbedingt Glauben beimessen, das kirchliche Lehramt aber über Bord werfen, so würden sie dadurch sich selbst uud die Ihrigen dem Verderben znführen und durch die bösen Folgen ihres verkehrten Verhaltens zu Gruude gehen. Es ist nicht zu leugnen: in unserer Tagespresse und Zeitnngsliteratur spiegelt sich genau unser Zeitgeist ab; ihre Erzeugnisse sind großenteils der Reflex unserer von Christus und von Gott ab gewendeten Welt. Wie die Zeitströmung, so die tonangebende Presse. Die Presse druckt, was gern gelesen wird, und man liest gern, was der eigenen Gesinnung und Denkungsart entspricht. Unsere Literatur wirkt, die leider allzuwenig guten Leistungen in Büchern und Zeitschriften ausgenommen, im Ganzen und Großen zerstörend anf den Glauben. Sie zieht mit Absicht das Menschenherz von allem Höheren und Übernatürlichen ab und beugt es zur Erde. Ebenso verderblich wirkt die Presse in moralischer Beziehung durch Zeitschriften, Pamphlete und Bücher. Selbstmord, Zweikampf, Ehebruch und Verbrechen aller Arten werden als erlaubt, weint nicht gar im Glorienschein der Tugend hingestellt. Und dieses häufig in hinreißender, blendender Form — Gift in goldener Schale. Und wer zählt 2* die Opfer, die dem Moloch der schlechten Presse täglich sich hingeben, wer zählt die Unschuldigen, die durch schlechte Lectüre gäuzlich verdorben und alles Schamgefühles bar geworden sind, wer jene hoffnungsvollen jungen Männer, die, früher eifrige Katholiken, in Folge verderblicher Zeitnngsleetüre an ihrem Glauben Schiffbruch gelitten haben und ttnn iu die Reihe» der Glaubensfeinde eingetreten sind! Täuschet Euch nicht, Geliebte, über die Gefahr, welche Euch die schlechte Lectüre bereitet. Wer Verderbliches liest, wird verdorben und er nimmt den Anstecknngsstoff, der im Buche oder iu der Zeituug steckt, unwillkürlich in sich auf. »Wer Pech anrührt, besudelt sich, und wer mit einem Hoffärtigen Umgang hat, wird auch hoff artig.« (Eeel. 13, 1.) Wenn es mm unter einer Sünde geboten ist, all' das zu vermeiden, was Glauben und gute Sitte iu Gefahr bringt, so ist es auch süudhast, Blätter zu lesen oder anfznlegen, die eine solche Gefahr in sich bergen. Es ist daher unbegreiflich, wie mitunter auch wohldeukeude Katholiken, solche Zeitungen und Zeitschriften nicht nur lesen, souderu auch mit ihrem Gelde bezahlen. Wie könnte es erlaubt sei«, der Verbreitung des Bösen Vorschub zu leisten und wer wird im Stande sein, es vor Gott zu verantworten, die Zeitungsschreiber für ihre Schmähungen und Lästerungen gegen alles Heilige mit seinem Gelde zu bezahlen? Die heilige Kirche wird durch diese Presse auf das Aergste bekriegt, und du leistest dem Feinde Beisteuer und Hilfe gegen deine heilige Mutter, gegeu die einzige Austalt deines ewigen Heiles! Anstatt die schlechte Presse zu uuterstützen, widmet vielmehr der gntett Presse Eitere Theilnahme. Man sagt mit Recht, daß die gute Presse in der Gegenwart eine große Ausgabe habe. Diejenigen, welche mit reiner Absicht, ans Liebe zur Wahrheit und zur Religion, mit Begeisterung für höhere Ideale der guten Presse ihre Kräfte leihen, sind in gewissem Sinne Missionäre, d. H. Herolde der Wahrheit, Verteidiger des Glaubens und der Kirche, Förderer der höchsten Interessen der Menschheit. Ihre Aufgabe ist schon und groß! Denn nur die gute, auf dem Boden des Christenthums stehende Presse kann heutzutage einen festen Damm gegeu die Strömungen des Zeitgeistes, eine sichere Schutzwehr gegen Lüge und verkehrte Grundsätze bilden. Ihr ist das Ziel gesteckt, die wahren Bedürfnisse des Volkes zum Ausdrucke zu bringen und auf die öffentliche Meinung einen maßgebenden Einfluß zu üben! Gewiß Grund genug dafür, daß Ihr der katholischen Tagespresse eine rege Aufmerksamkeit schenket und dieselbe in aller Weise kräftig unterstützet. 8. Wir dürfen nicht schließen, ohne Euch noch einen wichtigen Gegenstand an das Herz zu legen — das christliche Familienleben. Die Familie ist der erste Ansatz und die Wurzel sowohl der staatlichen als der kirchlichen Gesellschaft, sie ist die Gesellschaft im Kleinen. Wie das Familienleben, so das Leben der Gesellschaft. Die Grundlage des Familienlebens aber ist die Ehe. Christus der Herr hat das Familienleben, welches im alten Heidenthume ganz ausgeartet, verwüstet und zerfallen war, wieder hergestellt und zur rechten, von Gott gewollten Ordnung znrückgeführt. Er hat insbesondere das eheliche Leben nicht nur neu geregelt und geordnet, sondern auch die Ehe zur Wurde eines Sacramentes erhoben, indem er das Verhältnis} des Mannes zum Weibe als Symbol oder Bild erklärte, in welchem sein Verhältnis} zur Kirche sich abspiegeln sollte, und den Ehestand mit einer eigenen sacramentalen Standesgnade auszeichnete. In Folge dessen hat nicht nur die Ehe eine neue Form und Gestalt, sondern das ganze Familienleben hat einen anderen, einen geheiligten Charakter angenommen. Die Beziehungen des Gatten zur Gattin, der Eltern zu den Kindern, der Hansoor-gesetzten zu den Dienstboten sind durch das Christenthum wesentlich verändert worden. Wo der Geist Christi herrscht, ist das Familienleben schön geregelt und geordnet und von diesem Geiste durchdrungen. Mit tiefstem Schmerze, geliebte Gläubige, müssen wir es beklagen, daß gegenwärtig das Familienleben vielfältig entchristlicht, ja nicht selten in wenig veränderter Form zum Heidenthnme zurückgekehrt ist! Wir wollen nicht das traurige Nachtbild unserer Familienverhältnisse vor Eueren Augen aufrollen, da uns die leibhaftige Wirklichkeit von allen Seiten Entsetzen erregend entgegenstarrt. Wir bemerken nur, daß mit der Entchristlichung der Familie auch der Familienrnin eingetreten ist. Diejenigen, die fortwährend an der Entchristlichung der Familie arbeiten, gehen eben dadurch auch ans auf die Zerstörung des Familienglückes. Diese Wirkung lehrt der Augenschein. Man kann den Baum an seinen Früchten erkennen. Der Haupt- und Angelpunkt, um welchen das Heil der Familien sich dreht, ist die Kindererziehung — ein Pnnet, von dem das Wohl und Weh der Familie abhängt. Die Eltern haben nicht blos die Pflicht, ihre Kinder zu ernähren, sondern auch zu erziehen — sie heranznbilden nicht nur zu tauglichen Mitgliedern der Gesellschaft, sondern auch zu Christen, zu Bürgern des Himmelreiches. Die heilige Schrift des alten und des neuen Bundes betont und bestimmt diese Elternpflicht oft und nachdrücklich. Das ganze Erziehnngsgeschäft aber faßt der Apostel in den zwei Worten zusammen: »Erziehet sie (die Kinder) in der Lehre und in der Zucht des Herrn« (Ephes. 6, 4), d. H. belehret sie, und haltet sie zu einem christlichen Wandel an. Beides, Belehrung und Zucht thut in unserer Zeit doppelt noth, denn ohne eifrige Mitwirkung der Eltern wird heutzutage das Kind weder genügend unterrichtet, noch in die praktische Uebung des Christenthnms eingeführt. Ihr alle kennet den Zustand unserer Schulen-Die Lehrer sind durch die Gesetze nicht verpflichtet christlich zu lehren, noch auch irgend einen christlich-erziehlichen Einfluß ans die Kinder zu üben. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestatten ja, daß selbst Nichtchristen als Lehrer in den Volksschulen angestellt werden. Nun ist es aber einleuchtend, daß solche Lehrer die katholische Schuljugend religiös-sittlich zu erziehen nicht geeignet sind und nicht im Stande, die erste und wichtigste Aufgabe der Volksschule zu verwirklichen, welche nach dem Wortlaute des geltenden Volksschulgesetzes keine andere ist, als »die Kinder sittlich-religiös zu erziehen.« Die Schulbücher sind gleichfalls ohne religiöse Färbung. Die ganze diesbezügliche Last ruht ans den Schultern der Katecheten. Wie können aber ein paar Religionsstunden in der Woche, nicht selten bei einer Ueberzahl von Schulkindern hinreichen, um die Kinder gehörig zu mttemchten und erziehungsgemäß in das christliche Leben einzuführen? Es ist unsere Pflicht, darauf zu driugen, daß uusere Schulen wieder christlichreligiös gestaltet werden, und wir dürfen nicht ruhen, bis dieses Ziel erreicht ist. Allein selbst dann, wenn dieses Ziel erreicht wäre, muß die häusliche Erziehung zu der Schul-erziehung noch hinzukommen, ja die häusliche Erziehung bleibt immer die Hauptsache. Was in der Schule geschieht, ist im besten Falle nur Förderung und Unterstützung der Erziehung im Elteruhause. Die letztere muß desto mehr thun, je weniger diesfalls in der Schule geschieht. Die Kindererziehung, theitere Eltern, muß schon frühe beginnen. Streuet also schon in frühester Kindheit den Samen des Gehorsams, der Entsagung, der Frömmigkeit in das empfängliche Erdreich der Kinderherzen hinein. Lehret sie von Kindheit an Gottesfurcht und Enthaltung von der Sünde, (Tob. 1. 10,) unterweiset sie in den Grundwahrheiten des Glaubens, lehret sie von Jugend an tragen das Joch des Herrn. (Klaget 3, 27.) Uebet Euere Elterngewalt auch dann, und zwar vorzugsweise daun, wenn die Kinder der Schule entwachsen sind. Ach, wie viele, früher so hoffnungsvolle Kinder fallen eben in dieser Lebensperiode in die Fallstricke des Lasters und des Verderbens fi'tr immer! Uebet also auch in dieser Zeit eine heilsame Zucht Eueren Kindern gegenüber. Lasset sie nicht aus der schützenden Umzäunung des Gehorsams hiuausstürzcn auf den Boden schrankenloser Freiheit. Aber auch daun lasset Euere väterliche Gewalt nicht aus der Hand, wenn Euere Kinder zu Jünglingen und Jungfrauen heran-gewachsen sind. Erst dann, wenn Ihr sie auch in diesem Alter vor den Klippen der Verführung bewahret, könnet Ihr mit ungetrübter Elternfreude das Werk der Erziehung als abgeschlossen betrachten. Es liegt Alles daran, daß das Jugendleben Euerer Kinder so beschaffen sei, daß es eine gute Vorbereitung für ihr Standesleben wird. Denn gerade hierin liegt der Keim und die Ursache so vielen Unheils im Ehestande, in den Familien, im ungebundenen sündhaften Vorleben so vieler Brautleute. Wer in seiner Jugend Wind säet, wird in seinem späteren Leben Sturm ernten. Darum Heil Euch, Ihr Eltern, wenn es Euch gelingt, Euere Kinder durch alle Klippen der dem jugendlichen Alter drohenden Gefahren hindurch rein und unversehrt zu bewahren. Ihr möget am Abende Eueres Lebens getrost beten, wie einst der Heiland gebetet hat: »Ich habe sie bewahrt, die Du mir gegeben hast, und es ist Niemand ans ihnen verloren gegangen, als der Sohn des Verderbens.« (Joann. 17, 12.) Geliebte Gläubige! Wichtig sind die Wahrheiten, die wir Euch vorgetragen! Erwäget sie und erfasset den Ernst der Zeit, den Ernst des menschlichen Lebens! Wir haben Euch gewarut vor dem bösen Zeitgeiste; wir haben Euch ermahnt, dem Geiste Jesu Christi treu zu bleiben. Mit Moses kann Jeder von uns ausrufen: »Zu Zeugen rufe ich heute Himmel und Erde, daß ich euch vorgelegt Lebeu und Tod, Segen und Fluch. So wähle denn das Leben, auf daß du lebest, du und deine Kinder, und den Herrn deinen Gott liebest und ihm anhangest.« (5. Mos. 30, 19. 20.) »Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des heiligen Geistes sei mit Ench Allen. Amen.« (2. Cor. 13, 3. 13.) Kriedrich Kardinal Schwarzenberg, Fürst-Erzbischof von Prag. Kriedrich Kardinal Kürstenberg, Fürst-Erzbischof von Olmtttz. ßölestin Joseph Cardinal changlöaner, Fürst-Erzbischof von Wien. Kranz Albert Kdcr, Fürst-Erzbischof von Salzburg. Isaak Isakowicz, Erzbischof von Lemberg, Eit. arm. Alois Zorn, Erzbischof von Görz. Sylvester Sernbralioivicz, Erzbischof von Lemberg, Eit. gr. Marcus Kalogera, Bischof von Spalato und Macarsca. Jacob Stepischnegg, Fürstbischof von Lavant. Johannes Ziverger, Fürstbischof von Seckau. Johann Z>ella Mona, Fürstbischof von Trient. Matthäus Joseph Kinder, Bischof von St. Pölten. Kasimir Aorlani, Bischof von Cattaro. Johann Kais, Bischof von Königgrätz. Anton Kosco, Bischof von Sebenico. Andreas Illich, Bischof von Lesina. Eduard Angerer, Titularbischof von Alalia, Weihbischof von Wien. Anton Gruscha, Titular-Bischof von Carrhe, apostolischer Feldvicar. Albin Dunajewski, Bischof von Krakau. Kranz Kerretich, Bischof vou Beglia. Petrus Kuuder, Fürstbischof von Gurk. Lucas Soleckri, Bischof von Przemysl, Eit. lat. Kranz Wauer, Bischof von Brünn. Kmanuel Schöbl, Bischof von Leitmeritz. Simon Aichner, Fürstbischof von Brixen. Kranz Sniegon, Titularbischof von Tannes, Auxiliar-Bifchof von Teschen. Kranz Schönkor«, Bischof von Budweis. Jacob Missia, Fürstbischof von Laibach. Johann Klapp, Bischof von Parenzo-Pola. Johann H*lakolm, Capitular-Vicar von Linz. Laurenz Gwiazdon, Capitular-Vicar von Tarnow. Johann Sust, Capitel-Dechant von Triest, in Vertretung seines Ordinarius. Philipp WaKic, Canonicus von Zara, in Vertretung seines Ordinarius. Druck und Verlag t>er „St. Norbertus" Buch- imb Kunstdruckerei in Wien.