1073 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 149. Dienstag den 3. Juli 1870. _____ (2lU—1) Kundmachung. Für das Studienjahr 1870/1 werden unter den Modalitäten der zugleich zur Verlautbarung gelangenden Ministerial-Vcrordnung vom 15. Juni 1870, Z. 5)715i, betreffend Bestimmungen behufs der Verleihung von Unterstützungen für Kandidaten des Lehramtes der franzöfifchcn Sprache an sclbst-stä'ndigen Realschulen, nachstehende Unterstützungen verliehen, und zwar: il.) sechs Unterstützungen je per Dreihundert (300) Gulden ö. W. an unbemittelte, durch, An läge und Fleift ausgezeichnete Kandidaten dieses Lehramtes zum Besuche der Wiener Universität als ordentliche Hörer behufs der Vorbereitung zur vorgeschriebenen Lehramtsprüfung, 1)) zwei Unterstützungen je per Sechshundert (600) Gulden in Silber an Kandidaten, welche die Lehramtsprüfung für das französische Sprachfach auf Grund der Ministerial-Verordnung vom 8. August 1869, N.G.Bl. Nr. 141, bereits mit günstigem Erfolge bestanden haben, zur Reise und zum einjährigen Aufenthalte in Frankreich behufs gründlicher praktifcher Ausbildung in der französischen Sprache. Die Bewerber um diese Unterstützungen haben ihre Gesuche, denen die nach der Eingangs erwähnten Verordnung erforderlichen Nachweife über die zurückgelegten Studien, insbesondere aber das Zeugniß über die abgelegte Gymnasial-Maturitäts-Prüfung, eventuell über die bestandene Lehramtsprüfung sammt dem Geburtsscheine beizulegen sind, wenn sie noch eine Lehranstalt besuchen, im Wege des Vorstandes derselben, sonst aber direct dem Minister für Cultus und Unterricht bis längstens letzten Juli l. I. einzusenden. Wien, am 15). Juni 1870. (220) Nr. 6284. Kundmachung. Zufolge hohen Handelsministcrial-Erlasses v°m 24. l. M., Z. 11326-1218 wird vom 1. ^ull 1870 angefangen das Postrittgeld für ein -Pferd und für eine einfache Post: lm Küstenlande mit . . . 1 st. 37 kr. m Kram mit.....1 st. 25 kr. für die Dauer des 2. Semesters 1870 festgesetzt. M Trieft, am 30. Juni 1870. K. k. Poftdirection. (218—3) Kundmachung. Die nächste Prüfung «us der Staats-rechnungftwijsenjchaft wird in Graz am «5. Juli «87O abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre nach W 4, 5 und 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (Rcichsgesctz-blatt Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten,'vollständig instruirten Gesuche längstens bis 16. Juli 1870 an den unterzeichneten Präses einzusenden und darin documentirt nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Verrechmmgskundc frecmentirt oder, weuu sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlägig beschieden werden. Graz, am 27. Juni 1870. Josef Galasanz Lichtnegel m l»., t. l. Slalchallerci-Rath. (214—3) Nr. 538. Licitations-Kundmachung. Wegen Sicherstelln«g der Vcrköstigung für die Zöglinge und das übrige Personale der k. k. Marine-Akademie in Fiume während der Zeit vom 15. September 1870 bis Mitte Juni 1871 wird daselbst am 30. Juli 1870 eine Offert-Verhandlung abgehalten werden. Diejenigen, welche sich an diefer Verhandlung zu betheiligen wünschen, werden hiermit eingeladen, ihre schriftlichen, gestempelten und gehörig versiegelten Offerte längstens am 30. Juli 1870, UM 10 Uhr Bormittags, bei dem r. k. Marine Akademie-Commando zu überreichen. Die Offerte müssen mit dem fünfperccntigen Reugclde in einem besonderen Umschlage entweder in baarcm Gelde oder in Wcrthpapicrcn, welche zur Cautionslcistung als geeignet erklärt sind, dergestalt belegt sein, daß das Reugeld gezählt und übernommen werden kann, ohne die Offerte felbst öffnen zu müssen. Mit dem Offerte ist auch der glaubwürdige Nachweis beizubringen, daß der Offcrent zur Erfüllung der von ihm zu übernehmenden Verpflichtung die Befähigung und die Mittel besitze. Auf dem besonderen Umschlage des Reugeldes sind die Münz- und Papiersorten des letzteren genau zu bezeichnen. Die Verpflegung wird demjenigen Concur-renten übertragen werden, welcher dem Acvar nach dem Befunde der Offert-Aerhandlungs-Commission den größten Vortheil und die größte Bürgschaft gewährt. Im telegraphischen Wege oder nach dem festgesetzten Zeitpunkte eingelangte Offerte, fowie diejenigen Anbote, welche, ohne einen bestimmten Preis anzugeben, blos einen Percentennachlaß auf die Anbote anderer Concurrcntcn zugestehen, wer-den nicht berücksichtigt. Die übrigen Bcdingnisse des aus diefem Anlasse abzuschließenden Vertrages können bei den Handels und Gcwcrbekallimern zu Trieft, Ruvia.no, Laibach, Zara, Agram, Graz und Wien dann bei der Marine Section des Rcichskricgs Ministe rilllus in Nien, dem k. k. Militär-Hafen Commando in Pola, dem Secbezirks-Commando in Trieft und dem Marine-Akademic-Eommando in Fiume ciugeschcu werden. Offert Formulare Ich Endcsgefertigter erkläre hiemit, die von der k. k. Marine-Akademie in Fiume bezüglich der Verkostung der Zöglinge und des übrigen Personals derselben für das Jahr 187— aufgestellten Bedingnisse eingesehen zu haben, und erbiete mich, nach diesen Bedingnisscn die Verpflegung der Zöglinge und des übrigen Personals zu den nachfolgenden Preisen beistellen zu wollen, u. z.: eine ganze Kostration für gesunde Zöglinge nebst Milchkaffee und Semmel als Frühstück um . . . kr., sage . . . Neukreuzer; eine ganze Kostration für gefunde Zöglinge nebst unabgcrahmtcr Milch und halbweißem Brote als Frühstück um . . . kr., sage . . . Neukreuzer ; eine ganze Kostration für kranke Zöglinge um . . . kr., sage . . . Neukreuzer u. s. w. Für dieses Offert hafte ich mit dem abgesondert beigeschlossenen Neugelde von . . . . sl. .... kr. Datum: Unterschrift: Tauf- und Zuname, Gewerbe und genaue Adresse des Offerenten. Auf dem Umschlage: Offerte dcs N. N., wohnhast in N., auf die Verpflegung der Zöglinge und des übrigen Personals der Marine-Akademie pro 1870/i. Beiliegend im besonderen Umschlage das Neugeld per st. kr. An das k. k. Marine-Akademie-Commando in Fiume. Vom k. k. HUaline-Akademic-Commando. Fiume, am 30. Juni 1870.