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Hausordnung der Lufthüttencolonie........24 VI. Curtarif..................28 Cur- und Hausordnung der Naturheilanstalt Mallnerbrunn bei Veldes. I. Aufnahme. 1. Jeder neu anlangende Curgast sollte vor dem Cureintritte in der Hegel einen Tag von der Reise ausruhen; sobald als thunlich wird er zur Angabe der Personalien und zur ärztlichen Aufnahme bestellt werden. Wer die ärztliche Aufnahme passiert hat, soll wenigstens eine Woche die Cur durchmachen, um sich nicht Ubereilt von den Erstwirkungen derselben abschrecken zu lassen. Will er dies absolut nicht thun, so ist er gleichwohl verpflichtet, für die sieben Tage nach Tarif zu bezahlen, worauf er vor der Aufnahme aufmerksam gemacht wird. 2. Jedes gesittete Individuum wird anerkennen, dass, je mehr Menschen mitsammen menagieren, desto nöthiger Ordnungsregeln sind und es um so strenger ihrer Einhaltung bedarf, um ein allgemeines gesellschaftliches Wohlbehagen zu sichern. Bei dem sehr combinierten, gesellschaftlichen Heilverfahren der atmosphärischen Cur gibt es so viele beachtenswerte Punkte, dass eine umfangreichere Cur- und Hausordnung absolut nothwendig wird. 3. Der p. t. Curgast unterzieht sich durch seinen Eintritt in die Anstalt der allgemeinen, hier aufgestellten Hausordnung, inbegriffen allfällige nachträglich aufgenommene Bestimmungen, soweit sie durch Anschläge in den Anstaltsräumen bekannt gemacht sind. 4. Jeder billige Wunsch oder öfter vorkommende Unordnung möge mir mitgetheit werden, dagegen eine den guten Geist der Gesellschaft störende oder die Hoffnung und das Vertrauen der Kranken beirrende Kritik vermieden werden. Ich weiß sehr wohl, dass trotz meines vieljährigen Strebens und Schaffens gar manches zu wünschen übrig bleibt, allein man sei gerecht und billig und vergesse ja nicht, dass der mehr oder weniger vollkommene Betrieb eines solchen Institutes wesentlich von der Gesittung und Bildungsstufe des heimischen Volkes (Nachbarn und Dienerschaft) abhängig ist. Wenn der hiesigen bäuerlichen Bevölkerung mehr oder weniger Unreinlichkeit und Unordnung eigentümlich sind, so kann ich diese Untugenden nimmer wegblasen, höchstens vermag ich sie durch Strenge zu mildern — wenn der betreffende Dienstbote nämlich längere Zeit bei mir verbleibt. In Berücksichtigung dieser Umstände ersuche ich daher dringend, nebensächliche Mängel, kleine Unvollkommenkeiten nicht zum Gesellschaftsgespräch zu erheben, indem dadurch gar leicht eigentliche Lappalien gegenüber der grossen hygienischen Aufgabe, welche jeder Curgast vor sich hat, zu unnöthigcr Wichtigkeit hinaufgeschraubt werden, der gute Humor verdrängt und vielseitig Misstimmung hervorgerufen wird. Clienten, die über alles unzufrieden sind (gewöhnlich mit sich selbst Zerfallene), mögen lieber weiter ziehen, statt als Friedensstörer und Hetzer hier zu verbleiben. II. Speiseregeln. 5. Die Frühstückszeit ist gewöhnlich zwischen 7 und halb 9 Uhr. Nur Acutkranke dürfen zuhause frühstücken; wer immer nur kann, soll im Lichtbade frühstücken, um dasselbe möglichst lange auszunützen. Das Frühstück besteht aus: Schrotbrod oder Hausbrod, dazu 1/2 Liter Milch (sauer oder süß, kalt oder warm) und Honig (eine Portion von 5 Dekagramm). Wer Honig nicht mag, kann Obstgelie haben, zahlt indes 3 kr. mehr per Portion laut Tarif für Extraspeisen, was bei regelmäßigem Bezüge in Rechnung gestellt wird. Statt Milch und Honig kann Surrogatkaffee und 5 Dekagramm Zucker gewählt werden. Ein anderes Frühstück, wie Chocolade, Cacao, Theo, Butter etc. wird nur individuell vom ärztlichen Standpunkte bewilligt und die betreffenden Mehrkosten laut Extratarif aufgerechnet. Jene Damen, welche durch nächtliches Unwohlsein oder andere Ursachen verhindert sind, das Morgen-Lichtluftbad zu machen, sollen dies bis spätestens halb 7 Uhr in der Küche melden lassen, damit man ihr Frühstück nicht umsonst in den Park hinausträgt, von wo man es nicht zurückholen kann. Versäumen sie diese Anmeldung, so wird ihnen das zweite Frühstück als Extraspeise aufgerechnet. 6. Von 12 bis 2 Uhr ist die Stunde des zweiten Frühstücks, wozu jedermann nach der Erwärmungspromenade sicli einfindet. Um nicht mit vollem Magen in das Nachmittags-Sonnen-bad einzutreten, ist dringend zu rathen, sich beim zweiten Frühstück nicht satt zu essen, sondern nur so viel zu genießen, um den Magen nicht leer zu haben, resp. nicht zu hungern. Die Gewöhnung des Magens an diesen Turnus, nämlich mittags die leichteste statt die reichlichste Mahlzeit zu sich zu nehmen, fällt einzelnen schwer, anderen wieder sehr leicht, und bedarf es durchschnittlich acht bis zehn Tage, um sich in diese Eintheilung ordentlich hineinzufinden. Allein bei der Sommerhitze, und speciell bei zweimal täglichem Baden in der Sonne, ist es überhaupt viel passender, zu Mittag nur frugale kühle Nahrung zu sich zu nehmen, und müssten bei der alten Speise-Eintheilung die nachmittägigen Sonnenbäder ganz wegfallen. Aus obgenannton Gründen besteht daher das zweite Frühstück höchstens aus zweierlei Substanzen, und zwar stets aus Brot (Schrotbrot oder Hausbrot) und in der Regel aus Milch (saure, süße, kalte oder warme); anstatt Milch kann Compot oder eine Suppe oder zwei weichgesottene Eier gewählt werden. Indessen müssen sowohl Compot- als Suppenessende sich mit denjenigen Gattungen, wie sie eben an der Tour sind, begnügen. Wer anstatt des für die laufende Woche bestellten zweiten Frühstücks ein anderes, oder als Zulage ein solches zu demselben verlangt, hat dies sogleich zu bezahlen, indem hierüber keine Aufschreibungen stattfinden. 7. Für das zweite Frühstück gilt die Regel, dass man das Gewählte stets bis und mit dem kommenden Sonntag einhalte und jeweilen bis Samstag abends der Wirt- / schafterin den gewünschten Wechsel mittelst eines selbstgeschriebenen Zettels anzumelden hat. Ausnahmen werden ebenfalls aus ärztlichen Gründen bewilligt. 8. An Werktagen wird die Hauptmahlzeit (Diner) um halb sechs Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 2 Uhr eingenommen. Wir ersuchen dringend, Verspätungen zu vermeiden. Wer zu spät kommt, muss sich mit dem begnügen, was serviert wird, passierte Speisen werden nicht zurückgetragen. Für Ausflügler wird weder vorgekocht noch aufbewahrt. Für Gäste, welche angeblich die Hauptmahlzeit tibends nicht vertragen (öfters nur daher rührend, weil sie zum zweiten Frühstück zu viel genießen), ist die Hauptmahlzeit auf 2 Uhr mittags festgesetzt; sie haben indes für diese Außertourleistung per Monat 7 1/2 fl. mehr zu zahlen. Außerdem können dieselben nachmittags keine andere Curapplication als das Licht-Luftbad vornehmen, weil mit einem vollen Magen alle anderen eingreifenden Applicationen unzulässig sind. Jeder neu angekommene Gast erhält zunächst neben mir seinen Platz am Tische, rückt dann, den nachfolgenden Gästen Platz machend, mit der ganzen Tischgesellschaft vorwärts. Eines jeden l'lat/, ist durch den am Serviettenbande angebrachten Namen bezeichnet. Von dieser Reihenfolge machen jene p. t,. Gäste eine Ausnahme, welche wegen gescheuter Krankheitszustände reservierte Plätze einnehmen. Wenn obere Plätze frei werden, rückt die ganze untere Reihe hinauf. Ein beliebiges Wechseln der Plätze ist nicht gestattet. Je acht bis zehn Personen bilden eine Abtheilung bei Tische und bestimmen unter sich die Reihenfolge beim Herausnehmen der Speisen. Ein über den Tisch querliegendes gefärbtes Band unterscheidet die Abtheilungen. 10. Von der Saison 1897 an ist es jedermann freigestellt, die Kost anderswo zu nehmen, laut neuem Curtarif. Wenn man den Standpunkt festhält, dass zur wahren Naturcur einfache Diät gehört, so werden durch den Austritt aus meiner Verköstigung nur jene einen Vortheil erreichen, die noch einfacher leben wollen, jene die üppigere, pikantere Diät genießen, betrügen sich selbst, denn jede Übernährung an Speise und Trank ernährt den Krankheitszustand, indem der Überschuss stets dem erkrankten Organe zur Last fällt, was uns reiche Erfahrung auffallend bestätigt hat. Nebstdem wird in den Gasthäusern nur ungerne die Hauptmahlzeit für halb 6 bis 6 Uhr abends bereitet und in der Hochsaison werden die Curgäste häufig bagatellmäßig behandelt, wenn sie weder Wein noch Bier trinken. Aus der Vorköstigung austretende übernehmen damit jede Verantwortung über den Curerfolg ganz allein. 11. Tischgespräche über Krankheitszustände, Curproceduren — sollen im allgemeinen Interesse vermieden werden. 12. Das Mitnehmen der Hunde in alle zur Anstalt gehörigen Localitäten ist nicht erlaubt. Der Eintritt in die KUche ist strengstens verpönt. Wer etwas aus der Küche zu verlangen hat, der bediene sich eines Tischglöckchens, beziehungsweise des Telegraphen-Signals, oder beauftrage direct das Aufwartemädchen. Da es an den Table d'hötes nirgends üblich ist, dass die Gäste durch Gläserklopfen klingen, ersuche ich höflich dies hier ebenfalls zu unterlassen, indem es ohnehin zwecklos ist. Es wird für die jeweilige Gästezahl die Speisemenge genügend berechnet und insgesammt aufgetragen. Da der Appetit je nach dem Wetter sehr verschieden ist, ist es unvermeidlich, dass bei unerwartet kühlem Wetter, ab und zu das gewöhnliche Quantum nicht ausreicht; ferner ist nicht zu übersehen, dass in einzelnen Abtheilungen Unersättliche das Gleichgewicht stören. Für abgängige Bestechstücke, fehlende Fleischportion, wende man sich an die Aufträgerin. 13. Nachtheilig ist für alle: starkes Salzen, viel Zuckern, starkes Säuern, obwohl bei den vielen Schweißapplicationen (Sonnen- und Dampfbäder) ein regeres Bedürfnis nach Säure vorhanden ist, als in der ausschließlich kalten Wassercur, weshalb täglich Compot serviert wird. Wenn die Schleimhäute, namentlich die des Dauapparates, mittelst obgenannter Reizmittel besonders gereizt werden, ziehen sie das Blut übermäßig an sich und behindern dadurch das Gleichgewicht im Kreislauf, welches eben anzustreben bei allen Leidenden Hauptsache ist. 14. Der Zweck einer Heilanstalt ist nicht, leckerhaft zu essen und zu trinken, und wird die Verköstigung wesentlich aus therapeutischen Rücksichten von der Anstalt besorgt. Man ziehe dies in billige Berücksichtigung und stelle an eine Curkost nicht dieselben Anforderungen, wie an die einer Restauration. Gegründete Beschwerden bitte ich dringend, wie schon früher bemerkt, nicht unter der Curgesellschaft aufzuwärmen, sondern gleich mir direct vorzubringen. Unter Leidenden gibt es so der Misstimmungen genug, es muss diese wohlweislich im Interesse aller möglichst verhütet werden. Man wird dies um so leichter thun können, wenn man sich vor Augen hält, dass es über den Geschmack keinen Richter gibt, sondern jedermann hierin Recht hat und es an allen Tafeln vorkommt, dass das, was der eine excellent, der andere schlecht findet. Außerdem wird niemand von den Gästen eine Ahnung haben, wie mühselig und schwierig die Curdiät hier unter dorn indolenten, bäuerlichen Krainer Landvolke, das noch keine Gartencultur kennt, zu beschaffen ist. Die Obstsorten und Gemüse, Eier, Kahm, sogar Milch und manches andere müssen wir uns mit unglaublicher Plackerei und großen Unkosten aus der Ferne beschaffen. 15. Nicht selten kommt es vor, dass bei einzelnen unerwartet kritische Appetitlosigkeit, Magen-, Darm-, Brust- oder Rachenkatarrh sich einstellt und als Folge davon manche oder alle Speisen schlecht munden; dabei sind die Betreffenden geneigt, eher allem anderen als sich selbst die Schuld beizumessen; darum prüfe jedermann bei solchem Vorkommnisse zuerst seine eigene Zunge, 16. Jene Gäste, welche regelmäßig eine Fleischspeise zur Hauptmahlzeit erhalten oder wünschen, sind zur eventuellen Absage oder Empfangsmeldung derselben jeweilig auf Voranmeldung bis Montag oder Donnerstag abends gebunden, indem nur an diesen zwei Wochentagen gutes Fleisch bestellt werden kann. Außergewöhnlicher Fleischgenuss kann nur zugesagt werden, wenn zufällig im Orte das Gewünschte erhältlich ist. Denen, welchen Fleisch serviert wird, ist ein rothes Band in die Serviette gesteckt, welches sie vor ihren Teller hinlegen wollen, damit die Aufträgerin leicht erkennt, wem Fleisch zugetheilt ist. 17. Alle zum ersten und zweiten Frühstück bezogenen Extraspeisen sind nach dem Extratarif direct der Aufträgerin zu bezahlen. Wer für eine Woche lang, nämlich von einem Montag bis mit nächstem Sonntag, für ein und dieselbe Extraspeise pränumeriert, dem kann sie in die Rechnung gestellt werden. III. Verschiedene Cur- und Hausregeln. 18. Das Curprincip im allgemeinen erfordert dringend, vollständig ausgeruht früh aufzustehen, um die frühe Morgenluft ausgiebig genießen zu können; 9 Uhr abends ist daher die normale Zapfenstreichstunde für die Cur- gäste. Dieselben haben im Hochsommer stets um 4 Uhr früh auf zu sein, um die Licht-Luftbäder gewissenhaft auszunützen. Geht jemand ausnahmsweise später zur Ruhe, so ist dies so leise zu bewerkstelligen, dass niemand im Schlafe gestört wird. Übertretende des letzteren Punktes ersuche ich mir unnachsichtlich anzuzeigen. 19. Das Einfatschen der Füße und Beine sowie das Anlegen der Leibbinde, ist Neulingen ein- bis zweimal von den Dienern zu zeigen, in der Folge aber hat sich dieser Aufgabe jeder Curgast selbst zu unterziehen; besonders ist den Dienern untersagt, während der allgemeinen Abladungen nach den Sonnenbädern, Leibbinden anlegen zu helfen, weil dadurch die eben im Baden Begriffenen in den Frictionen verkürzt werden. Wer irgend eine Binde nach dem Sonnenbade anzulegen hat, hänge sie während desselben in einen Eimer ins Wasser. Nachdem er abgetrocknet worden, winde er sich die Binde selbst aus und lege sich dieselbe rasch an, was keine Schwierigkeiten bietet, mit Ausnahme bei körperlichen Gebrechen. Dem Diener liegt bloß ob, die abgelegten Leibstücke zu waschen, zu lüften und abends die Beinfatschen frisch genässt und ausgerungen, die Flanellfatschen aufgerollt bei den betreffenden Betten bereitzulegen. 20. Durch acht bis zehn Tage getragene Fatschen und Leibbinden müssen der Wäscherin zum Auskochen gegeben 2* werden, indem das kalte Auswaschen nicht länger genügt, um die eingesogenen Ausdünstungen herauszubringen. Die Leibbinde hat zwei Einlagen, damit täglich eine gelüftet, resp. gesonnt werden kann, während die andere getragen wird. Die baumwollene Einlage als schlechter Wärmeleiter wird am besten zu jener Tages- und Nachtzeit getragen, in der man sich schwerer erwärmt; die leinene Einlage als stärkerer Wärmeleiter in den Perioden, wo man sich leicht erwärmt, wie bei heißem Wetter, Fieber etc. 21. Wem Klystiere verordnet sind, hat sich sein eigenes Instrument zur Selbstapplicierung zu halten. In der Anstalt sind stets solche zum Kaufe vorräthig. Von der Anstalt wird ferner dazu eine Kanne und Thermometer geliehen, wogegen es nicht statthaft ist, mit den Spritzen direct aus den Badewannen Wasser einzuziehen. Ebenso soll das Ausgusswasser dieser Kannen oder der Waschbecken nur ins Freie oder auf der Sonnenbadgallerie ausgegossen werden. 22. Die Cur regt im allgemeinen sämmtliche Schleimhäute zu stärkerer Absonderung au, weshalb möglichst überall Spucktrügel aufgestellt sind. Das Spucken auf die Fußböden ist daher strengstens zu vermeiden. Verschleimte oder Viel-spucker bekommen auf Verlangen jeder seine eigene Spuckschale, die sie sowohl zu ihrem Bette als zu ihren Bädern, namentlich zu den Sonnenbädern, Sitz- und Beinbädern, mitzunehmen haben. 23. Ebenso beleidigend für ein an Reinlichkeit gewöhntes Auge ist es, wenn Papierschnitzel überall herumliegen. In der Iiade-Anstalt sind in beiden Sälen Papierkörbe aufgestellt, in welche man alle Papierabfälle werfen wolle, statt sie zu den Fenstern hinaus oder sonst überallhin wegzuwerfen. 24. Das Rauchen, ohnehin curwidrig, ist in allen zur Anstalt gehörigen Räumen jedermann strengstens untersagt. 25. Die Besitzer von Taschenuhren tliun gut, solche zu den Partialbädern mit sich zu nehmen, indem diese so zerstreut appliciert werden, dass man häutig von der betreffenden Stelle nicht auf die Anstaltsuhr sehen kann. Dies ist besonders beim Abendbade nothwendig. 26. Die Reihenfolge zu den feuchten Ein- und Auspackungen ist ganz von der Curordination abhängig. Reclamationen dieserhalb sind nie bei den Dienern, sondern einzig bei dem Anstaltsarzt zu machen; auch wird ersucht, die aufgestellte Ordnung hierin durch Zögern oder Wartenlassen nicht zu stören. 27. Die Eintheilung zu den Sonnenbädern und den Dampfbädern sowie deren Veränderung ist nicht nur auf den sogenannten Sonnenbadtafeln enthalten, sondern wird auch den Curgästen schriftlich mitgetheilt. Nachdem in der Hochsaison die Zeit für die Sonnenbäder und Dampfbäder knapp bemessen ist, bei heißem Wetter seihst nur fünf Minuten, zu langes Sonnenbaden peinlich und nachtheilig werden kann, so ist militärisch pünktliche Einhaltung betreffs der Zeiteintheilung, wenigstens hinsichtlich des Abbadetermines, absolut nüthig. Die Minutendauer der Sonnenbäder ist individuell nur annähernd vorgeschrieben, auf reinen Horizont und ruhige Luft berechnet, also als Minimum aufgestellt. Wenn daher der Horizont mehr oder weniger bedeckt oder es windig ist, so wird für alle giltig eine Verlängerung des Sonnenbades um 10, 15, 20 bis 30 Minuten angesagt, damit die Abbadezeit ebenfalls gleichmäßig für alle g i 11 i g hinausgeschoben wird. Die Abbadezeit ist eine von mir festgestellte Bestimmung, an der niemand etwas eigenmächtig ändern darf, damit Ordnung und gute Bedienung für alle eingehalten werden kann. Hingegen kann das Antreten des Sonnenbades beliebig geändert werden; es soll dies sogar unter gewissen Umständen geschehen, wie z. 15. wenn bei anhaltend schönem Wetter es täglich heißer wird, so soll jeder Curgast nach seiner eigenen Beobachtung über die zu sehr aufregende oder abmattende Wirkung des jüngst vorausgegangenen Sonnenbades, das nächste entsprechend abkürzen (indem er später, als es vorgeschrieben ist, sich hinlegt), da es unmöglich ist, mit jedem Curgaste darüber zu conferieren. Wer demnach auf eigene Faust früher ins Sonnenbad sich begibt, als er auf der Tafel dazu eingethoilt ist, nimmt es auf sich, wenn ihm das zu lange dauernde Sonnenbad peinlich oder nachtheilig wird. Tritt überhaupt ein peinlicher Zustand im Sonnenbad ein, so warte man die Abbadezeit nicht ab, sondern lasse sich, falls man allein zu gehen sich nicht traut, sofort durch den Sonnenbaddiener auf ein Bett im Badesaal hinunterführen. Zu diesem Zwecke und auch sonst ist es gestattet, dass zwei Curgästo unter sich ausnahmsweise das Sonnenbad austauschen, indem sie den Abtheilungs-Hauptdiener davon rechtzeitig verständigen. Ein bleibender Tausch kann nur mit meinem Einverständnis geschehen. Wünscht überhaupt jemand seine Einreihung in das Sonnenbad auf die Zeiteinteilung austretender Gäste, so melde man mir dies frühzeitig zur Vormerkung. Die nachmittägigen Sonnenbäder sind meistens als ableitende vorgeschrieben, sollen auch als solche eingehalten und nicht vergrößert werden. Diese Vorschrift hat ihren ganz bestimmten durch viele Erfahrung bestätigten therapeutischen Zweck. Es ist ein Irrthum mancher, wenn sie glauben, je mehr desto besser. 28. Auf den Sonnenbadgailerien gibt es keine fixierten oder Vorzugsplätze, sondern die Frühesteingetheilten nehmen ihren Platz an der nach Süden gelegenen Wand ein, und die anderen folgen der Reihenfolge laut der Tafel nach. Wird ein Platz frei, so hat jeder Nächstliegende das Recht, dahin vorzurücken; macht er davon keinen Gebrauch, dann erhält dieses Recht der zunächst Nachfolgende. üb jemand in der oberen (für den Kopf kühleren) Reihe zu liegen hat, hängt von den Krankheitszuständen ab und kann nur von mir oder dem Anstaltsarzt bestimmt werden. 29. Ist jemand zu dem ihm zugetheilten Eintritts-Zeitpunkte fürs Dampfbad nicht anwesend, so hat er bei seiner verspäteten Präsentierung zu erklären, ob er das verkürzte Dampfbad noch benützen will, mit der Verpflichtung, zwanzig Minuten vor der Antrittszeit des Nachfolgers ohne Widerrede aus dem Dampfbad auszutreten, oder lieber zu warten, bis alle übrigen im Dampfbade bedient sind. Da es indes häutig vorkommt, dass nicht alle Eingeteilten baden, so kann man öfters ein bis zwei Stunden früher zum Dampfbade gelangen, wenn man diesfalls beim Abtheilungs-Ilauptdiener mehrfach Nachfrage hält. Sollte es jemandem im Dampfbade zu heiß werden, so helfe man sich sofort selbst, indem man die am Hals anliegenden Decken aufhebt oder mit einem Bein die seitwärts anliegenden Decken lüftet, wodurch der Dampf rasch ausströmen wird; alsdann rufe man den Diener, die Dampf-einströmung zu mäßigen. 30. An Sonn- und Feiertagen werden die beiden Vormittags-Applicationen wie an den Wochentagen durchgeführt, ebenso die abendliche Einpackung vor dem Schlafengehen; auch die Acutkranken werden gleichwohl nach Bedürfnis gebadet; nur die regelmäßige Nachmittags-Application wird an diesen Tagen ausgelassen. 31. Jeder Curgast bekommt seinen Namen auf Kotze, Einpackleintuch, Bademantel, Leibbinden, Beinfatschen, Brot-sackel und auf den Sonnenbadpolstern aufgenäht, und wolle daher jeder selbst darauf achten, das keine Verwechslungen vorfallen. 32. Den Badedienern ist strengstens verboten, sich zur Abänderung der vorgeschriebenen Cur verleiten zu lassen, mit Ausnahme der Eintrittstemperaturen in die Halbbäder nach den Sonnen- und Dampfbädern, wenn den Curgästen die vorgeschriebene Temperatur zu empfindlich kalt oder zu warm vorkommt, alsdann dürfen sie dieselbe nach dem Instinct des Badenden ändern. Die p. t. dienten thun aber gut, wenigstens die größeren Differenzen mir selbst oder dem Anstaltsarzt zu melden, um die übrige Ordination in Einklang zu stellen. Den Dienern ist befohlen, mir jede Unterlassung und jedes curwidrige Handeln der Curgäste zu melden, sonst aber in allem verschwiegen zu sein, was sie von ihren Kranken in Bezug auf deren Krankheit oder sonstige Verhältnisse wissen. 33. Von den Badegästen wird wohlwollende Behandlung der Dienerschaft erwartet, dagegen hat dieselbe sich stets höflich und zuvorkommend gegen erstere zu benehmen. Zuwiderhandelnde oder nachlässige Diener bitte mir sofort anzuzeigen. Das Zuwarten hierin ist nur nachtheilig, indem die Erfahrung lehrt, dass Nachlässigkeit der Dienerschaft durch zu viel Nachsicht nur noch mehr einreißt und es weit besser ist, solche sofort zu rügen und zu bestrafen. 34. Nachdem die Curtaxe so gestellt ist, dass die Diener von mir eines Tagarbeiters Lohn beziehen, so ist denselben bei Zufriedenheit Trinkgeld zu geben. Um hierin ein gewisses Mittel einzuhalten und die Diener nicht rücksichtslos gegen minder bemittelte Gäste zu machen, ersuche dringend, den Hauptdiener mit nicht mehr als 1 tiden Hilfsdiener mit 50 kr. oder beide zusammen, je nach Gutdünken vertheilt, mit nicht mehr als 1 fl. 50 kr. wöchentlich, den Sonnenbaddiener mit 30 bis 60 kr., die Köchin mit 1 fl. per Monat zu betlieilen. Es kann dies bei lässiger Bedienung unterbleiben. Ist jemand besonders zufrieden mit seinem Diener, und will er sich demselben hiefür erkenntlich zeigen, so ersuche dies nur bei Schluss der Cur oder eines Curmonates zu thun, indem zu große Beschenkung während der Cur die Diener leicht rücksichtslos gegen Unbemittelte macht. Diener, welche nicht der Abtheilung des betreffenden Gastes zugotheilt sind und nur aushilfsweise andere Gäste bedienen, sollten hiefür nicht beschenkt werden. 35. Es ist nothwendig, dass der Curgast zuweilen selbst von der Temperatur des Badewassers sich überzeuge, resp. den Thermometerstand desselben von seinem Diener direct sich vorzeigen lasse. Wem es ernstlich um seine Cur zu thun ist, dem empfehle ich, seine jeweilige Ordination förmlich auswendig zu lernen oder doch Tag für Tag die Curvorschrift sich fest einzuprägen zwecks Con trolier ung des Dieners, welcher ebenso leicht uus Irrthum wie aus Lässigkeit fehlen kann. Höchst fehlerhaft ist es, wenn sogar das umgekehrte Verhältnis stattfindet, indem der Curgast total von seinem Diener sich leiten lässt, statt selbst genau über seine Curvorschrift informiert zu sein. 36. Für alle Stundenbezeichnungen ist allein die Anstaltsuhr maßgebend, da die Veldeser Kirchenuhr sehr unregelmäßig geht. Die p. t. Gäste werden höflichst ersucht, an keiner Anstaltsuhr die Zeiger zu Uberschieben; bei vorkommender Abweichung der Uhren ersuche ich, den Hauptdiener darauf aufmerksam zu machen. Die diesfällige Bestimmung ist, dass die Anstaltsuhren der Bahnuhr fünf Minuten vorgehend gestellt werden. 37. Im Auftrage der politischen Behörde habe ich allen p. t. Curgästen bekanntzugeben, dass das Lichtbaden in echter Praxis nur auf den dazu bestimmten Plätzen erlaubt ist. Zum Ausmarsch ins Lichtbad, und noch mehr beim Rückmarsch, ist in der Nähe des öffentlichen Verkehrs eine mäßige Entblößung einzuhalten. Zuwiderhandelnde ziehen sich und mir Unannehmlichkeiten zu. Mit Ausnahme früh morgens 4 bis 5 Uhr soll man, an den Gasthäusern und Villen vorbeigehend, wenigstens mit Wadenstrümpfen, Kniehose und Jacke bekleidet sein. Barfußgehen ist überall gestattet. Bei Besuch der Arnoldshöhe darf man erst am Fuße des letzten Anstieges, beim sogenannten Kalkofen, sich bis auf die Badeschürze entblößen, falls keine Landleute daselbst arbeiten. Das Lichtluftbaden entspricht nur dann seinem Zweck, wenn dem Licht directer Zutritt auf die Haut (welche ein feinst ausgebreitetes Nerven- und Blutgefäßnetz enthält) gestattet ist. Aus diesem Grunde sind im Lichtbadpark Marien h a i ti Organdinhemden nebst Schürze als Normal-Lichtbadkleidung eingeführt. Jene Damen, welche sich eine dichtere Bekleidung erlauben, schließe ich, sobald mir davon Kenntnis wird, vom Besuch der Station Marienhain aus. Diesen bleibt dann noch der obere Homberg als Lichtbadstation zur freien Benützung. Zur vollständigen Beruhigung der lichtbadenden Damen lasse ich die Station Marienhain von einer scharfen weiblichen Wache beständig abpatrouillieren. Gleichzeitig ermahne ich meine p. t. Curantinnen, während der Cur den Sonnenschirm im Kasten zu vergraben; soviel nur möglich mit entblößten Armen bei leichter Kleidung den Sonnenschein und die Luftbestreichung am ganzen Körper dankbar aufzufangen. Nur im starken Sonnenschein halte man den Kopf mit einem leichten ländlichen Strohhut bedeckt, besonders, wenn man nicht barfuß geht. Um den großen Yortheil des permanenten Lichtluftbadens in der Lufthüttencolonie möglichst auszunützen, müssen die Herren daselbst im Minimum mit Filetjacke und Kniehose bekleidet sein, Damen mit Unterrock und ausgeschnittenem Organdinhemd, über die Brüste reichend. 38. Das Lesen in jedem Bade, besonders aber im Sonnenbade, ist entschieden curwidrig, indem die geistige Anstrengung die peripherische (bei Localbädern die locale) Nervenreaction ablenkt, beziehungsweise absorbiert, überdies im Sonnenbade durch den intensiven Lichtreiz das Gehirn mittelst der Augennerven überreizt, Gehirn-, auch stark Nervenleidende sollten im Sonnenbad stets einen Augenschirm oder einen Hut quer Uber das Gesicht tragen und dabei noch die Augen meistens geschlossen halten. 39. Die p. t. Gäste werden dringend ersucht, nie mit Lederschuhen auf den Betten zu liegen, wodurch letztere arg verunreinigt und verdorben werden. — Bei Bedürfnis des Nioderlegens in den Kleidern lege man sich nicht direct auf die gesteppte oder wollene Bettdecke, sondern auf die hiezu bestimmte Bettlagerdecke (Filzteppich oder Wollteppich mit einem braunen Unterschlagsstück ain Fußende versehen), um die erstere möglichst zu schonen. Die Bettlagerdecke als Bodenteppich zu benützen ist strengstens untersagt, oder es wird Schadenersatz verrechnet. IV. Ärztliche Ordination. 40. Zur ärztlichen Berathung und ruhigen Besprechung aller Curverhältnisse halten täglich Ordinationsstunden: 1.) in der Anstalt stets, solange ich und der Anstaltsarzt dort präsent sind, indem der Zweck unseres Dortseins wesentlich der ist, neben der persönlichen Dirigierung der Hauptapplicationen Gelegenheit zur Berathung zu bieten. Diejenigen Damen, welche uns im Badehause zu berathen wünschen, dürfen uns dort zu jeder Zeit herausrufen; 2.) in meinem Consultationszimrner des Curhauses vormittags von 9 bis 10t/2 Uhr, wozu man sich jedoch bis 9 Uhr anmelden muss, ansonst ich mich ins Badehaus begebe. Diese Stunden sollten namentlich die Damen benützen, indem sie in der Anstalt weniger günstige Gelegenheit zu einer Besprechung mit mir finden, als die Herren. 41. Nach gepflogener erster gründlicher Besprechung über den Leidenszustand, erhält der betreffende Client oder die Clientin eine Copie der schriftlichen Ordination, welche letztere stets im Badehause aufzuliegen hat; das Original darf nie aus dem Badehause weggetragen werden. Wünscht jemand gleichwohl eine Handabschrift auf das gedruckte Formular, so besorgt dies auf Wunsch mein Secretär aus Gefälligkeit. Je nach Maßgabe der Kenntnis der Individualität wird eine Cu,rvorsehrift von 1 bis 15 Tagen ertheilt. Wo man mich oder den Anstaltsarzt auch berathen will, so bringe man immer seine Ordination oder dessen Abschrift mit, indem wir uns, ohne Einsicht in dieselbe, den bei der Abfassung der Ordination gestellten Ourplan nicht vergegenwärtigen können, um eine bessere Modification oder Alteration desselben zu treffen; oder mit andern Worten: es ist häufig unstatthaft, nur eine einzelne Vorschrift zu ändern ohne Beurtheilung des Zusammenhanges mit den andern vorgeschriebenen Applicationen. 42. Da ich in der Regel während der Cursaison stark angestrengt bin, bedarf ich auch der regelmäßigen Ruhe und Erholung, um mit erneuter Schwungkraft allen Anforderungen zu entsprechen. Ich ersuche daher freundlichst, außer in dringenden Fällen, mich auf der Straße und bei Tische mit ärztlichen Fragen und Klagen zu verschonen, sondern •— da alles seine Zeit hat — hiezu die festgesetzten Stunden im Curhaus, in der Anstalt oder im Krankenzimmer zu benutzen. Überhaupt wolle jedermann prüfen, ob seine Quästio-nierung nothwendig sei, und bedenken, dass je mehr der Arzt für Unwichtiges in Anspruch genommen wird, desto weniger bleibt ihm ruhige Fassung und Urtheilskraft für wirklich ernste Fragen. Ohnehin zeigen chronische Leiden in der Regel von einem Tage zum anderen wenig oder gar keine Besserung, ja öfters Verschlimmerung, bis nicht Krisen durchgemacht worden sind. Nicht genug kann ich daher empfehlen, in den Grundlehren die Capitel: «Die Heilungsvorgänge chronischer Leiden beim Naturheilverfahren» sowie jenes über «die Begriffe Gesundheit — Wohlsein und Ungesundheit — Kranksein», §§ 194 bis 215, mit Nachdenken öfters durchzulesen, damit man sich den allgemeinen Verlauf der Curwirkung gehörig einpräge. 43. Anderseits möchte ich ebensowenig, dass man zu scheu und zu zurückhaltend sei und die wiederholte Steigerung eines Leidenszustandes oder irgend eines Übelstandes, seien sie nun durch gewisse Curapplicationen oder als Folge der ganzen Cur hervorgebracht, verschweige. Jedermann trachte hierin nach einem juste milieu; ich habe nicht nur die redliche Absicht, sondern auch Lust und Freude, allen vernünftigen Anforderungen zu entsprechen — solange ich wahrnehme, dass man auch gewissenhaft meinen Anordnungen nachkommt. Wird dies hingegen auf die leichte Achsel genommen, so verliere ich einen guten Theil Lust und Sinn (zum Nachdenken), dem betreffenden Individuum mit Rath und That wirklich zu helfen. In notwendigen, dringenden Fällen bin ich jede Stunde bei Tag und der Anstaltsarzt auch bei Nacht mit Vergnügen zu helfen bereit. 44. Ebensowenig wird aber eine Selbstbehandlung, d. i. eine eigenmächtige Abänderung von der Curvorschrift, gestattet. Die Diener sind angewiesen, Anforderungen in dieser Richtung abzuweisen; wem das Vertrauen zu mir und dem Anstaltsarzt mangelt, der ziehe in Gottes Namen weiter. Anwesende Collegen, sowohl Naturärzte als Medicinärzte, ersuche ich freundlichst, ohne meine Aufforderung sich aller Rathschläge an die Kranken zu enthalten. Rei der Mehrzahl derart vorgekommener Fälle wurde nur Misstrauen, Kleinmuth und Zweifel gestiftet. Wer auf medicin-ärztlichen Rath mehr hält, als auf das Naturheilverfahren, rcsp. als auf meine naturärztliche Ordination und Durchführung, der bleibe von vornherein ferne von meiner Anstalt! 45. Hinsichtlich Krankenbesuches halte ich mich verpflichtet, nur die Bettlägrigen sowie jene, die sonst unfähig sind, in die Badeanstalt zu gelangen, aufzusuchen. Von solchen unerwartet eingetretenen Fällen wolle man mich bald avisieren. 46. Unter curmäßigem Dursttage ist folgendes Regime verstanden: 1.) Durch 36 Stunden, nämlich nach beendeter Hauptmahlzeit, bis zum ersten Frühstück des zweiten folgenden Morgens, darf gar keine Flüssigkeit genossen werden. Es ist daher sehr zu rathen, an dieser vorangehenden Hauptmahlzeit jene Speisen, die starken Durst erzeugen, auszulassen. 2.) Das erste und zweite Frühstück darf bloß aus trockenen Semmeln oder Weißbrot bestehen. 3.) Bei der Hauptmahlzeit am Dursttage ist entweder die Suppe oder das Compot auszulassen. Stark Durst Leidenden ist zu rathen, auch wenig oder keine Mehlspeise zu essen. 4.) Nach abgelaufenem Dursttage, d. i. erzielter Concen-trierung und Erhitzung des Magens, darf nur mit Vorsicht, nämlich auf den nüchternen Magen nur laue Flüssigkeit getrunken werden; um kaltes Getränk zu genießen, muss zuvor der Magen genügend mit Speise gefüllt sein. An dem, dem Dursttage folgenden Trinktage darf man sich allmählich satt trinken; an den nächstfolgenden Tagen sei man im Getränke mehr weniger zurückhaltend, bis der wiederkehrende Dursttag den Schluss, beziehungsweise den Culminationspunkt des Durstes bildet. V. Hausordnung der Lufthüttencolonie. 47. Man vergesse nicht, dass hier eine Krankencolonie besteht und keine Vergnügungsgesellschaft wohnt. 48. Die Aufschrift «Discretionsgronze» an den Lufthütten bedeutet, dass niemand auf dem Wege, welcher unmittelbar vor der Vorderseite der betreffenden Lufthütte sich befindet, vorbeigehen darf, der nicht die Erlaubnis dazu von der inwohnenden Dame erhalten hat. Auch bei den Herren soll der Vorübergang vor den Hütten möglichst vermieden werden, beziehungsweise nur auf gegenseitiger Verständigung beruhen. 49. Es ist strengstens untersagt, Obstweiber oder Hausierer zu den Hütten einzuführen. Wer Obst kaufen will, inuss sich bequemen, an deren Standort zu gehen oder das Commissionsmädchen hiezu zu beauftragen. Zu diesem Zwecke ist für jeden Hüttenbewohner ein Teller stabil in die Hütten gegeben; Kaffelöffel dazu von Alpacca oder versilbert werden nur käuflich übergeben, welche vom Stubenmädchen oder von der Köchin zu beziehen und sofort zu bezahlen sind. 50. Die Bewohner und Besucher der vorderen Lufthüttenreihe werden höflichst ersucht, nur von rückwärts, zunächst ibrer Hütte, den Zugang und Fortgang zu nehmen. Die Bewohner der hinteren Reihe sollen den Mittelweg benützen, bis sie gerade gegenüber ihrer Hütte angelangt sind; es ist dies nöthig, um sich gegenseitig die Wohnung angenehmer zu machen. 51. Wer vor seiner Hütte Lichtluftbad nimmt, muss wenigstens mit Kniehose und Filethemd bekleidet sein. 52. Im Interesse der eigenen Gesundung möge jeder Curgast sofort nach dem Aufstehen die Bettdecken bis an das Fußende rückwärts aufschlagen oder ausgebreitet über das Canappe legen, damit die nächtliche Ausdünstung frei abziehen kann, bis das Mädchen zum Bettmachen kommt. Den Stubenmädchen ist befohlen, wenn es das Wetter erlaubt, täglich drei Betten der Reihe nach zur Ozonisierung ins Freie zu tragen. 53. Die Zapfenstreichstunde, 9 Uhr abends, soll gewissenhaft eingehalten werden; wer später in die Colonie kommt, hat nicht nur lautlos, sondern barfuß daselbst zu gehen, um die bereits Eingeschlafenen nicht wieder aufzuwecken. Aus demselben Grunde wird gebeten, zwischen 2 und 4 Uhr in der Speise-lialle ruhig zu verkehren, um die Nachmittagsschläfer nicht zu stören. Ebenso sind laute Vergnügungen im Cursaal um 9 Uhr abends zu beenden. 54. Da meine Leute nicht Zeit haben, auswärtige Commisionen zu besorgen, so wird ein eigenes Commissionsinädchen gehalten, welches mit einem Brustschildchen versehen ist. Für jede Aussendung desselben bis zu einer halben Stunde Dauer ist ihm 10 kr. zu zahlen; über eine halbe bis zu einer Stunde Dauer 20 kr. 55. Man wird dringend ersucht, die Eingangstluire der Colonie stets zu schließen, um Unberufene vom Eintritt abzuhalten. Die Schlossöffnung geschieht durch Druck auf ein rundes Scheibchen unterhall) am Schloss. 56. In den Lufthütten sind Kochereien nur bei acuten Krankheitszuständen gestattet, man benütze so viel als möglich die Curhausküche. Überhaupt vermeide man zwischen den drei Mahlzeiten weit curwidrig zu essen (siehe § 175 und 176 der Grundlehren). Gekauftes Obst genießt man am besten unmittelbar nach einer anderen Mahlzeit. Auch das Zutragen von Speisen und Getränken von auswärts ist nur mit ärztlicher Erlaubnis gestattet. 57. Beim Gebrauche des Schnellsieders bediene man sich immer des dazu bestimmten Unterlagbleches, um die Politur oder Lackierung der Möbel nicht zu verbrennen. Beschädigung durch Vernachlässigung wird aufgerechnet. 58. Die Überstellung von Möbeln darf nur mit Erlaubnis des Hütteninspectors geschehen. 59. Mehrfache Missachtung dieser Regeln der Hausordnung würden mich veranlassen, dem Betreffenden das Quartier auf kurze Frist zu künden. Tarif für die öfter verlangten Extraspeisen zum zweiten Frühstück. I Icr. 1 Portion Tafelbutter von 30 Gramm 8 kr., von 50 Gramm............12 1 Portion Omelette oder Rühreier.....20 2 weich gesottene Eier.........10 1 Compot, extra, \ i- i. netiBt einem anderen, früher bestellten oder f 18 1 Suppe, * f sd™ genossenen Frühstück l 10 Beim ersten Frühstück Cacao oder Chocolade statt Milch............12 Beim /weiten Frühstück dasselbe......18 Thee statt Milch beim ersten Frühstück 8 kr., beim zweiten Frühstück........14 Für 1 Portion Obstgelöe statt Honig .... 3 Für sich allein, extra..................8 Wer sich das erste oder zweite Frühstück, ohne acut krank zu sein (was ärztlich constatiert sein muss), in die Lufthütten tragen Uisst, hat sofort der Aufträgerin 10 kr. zu zahlen; ebenso für die Hauptmahlzeit 30 kr. Für abgesonderte Hauptmahlzeiten siehe Curtarif. Parteien, welche nicht meine Quartiere bewohnen, wird das zweite Frühstück nicht in ihre Wohnung geliefert, sie müssen es selbst abholen lassen. VI. Cur-Tarif. österr. Währung 1.) Für Eintritts-Consultation......fl. 5" — 2.) Für Cur mit ärztlicher Leitung, zwei Dienern zu den Halbbädern und Abreibungen, mit Zugabe einer 'wollenen Schwitzdecke sowie completer Curkost (vegetarisch), per Monat ä 30 Tage (Wohnung nicht inbegriffen) . » 105" — 3.) Cur wie sub 2 ohne Curkost, per Monat ä 30 Tage..........»90' — 4.) Curkost ohne Cur für Begleiter der Kranken » 40 • — 5.) Für jede Portion gebratenes oder gedünstetes Fleisch........» — '40 6.) Wenn in den Lufthütten gespeist wird oder wenn die Speisen in andere Wohnungen geschickt werden müssen, für jede Hauptmahlzeit mehr.........* — 30 7.) Für Frühstücken in den Lufthütten statt in der Speisehalle........* — '10 8.) Gäste in fremden Quartieren haben nothwendig befundene oder gewünschte Visiten zu honorieren mit......» 1* — Für Visiten bei Nacht das Doppelte. 9.) Gästen, welche eine neue Wolldecke verlangen (statt einer gebrauchten gewaschenen), wird es freigestellt, dieselbe entweder zu kaufen oder 7 H. Entschädigung zu zahlen. 10.) Curgebrauch oder Kostbenützung unter einem Monat wird im Verhältnis berechnet. Staats- oder Privatbeamten und Unvermögenden, welche auf Ehre versichern, dass sie nicht die Mittel besitzen, um den vorstehenden Tarif einhalten zu können, wird nach Umständen ein entsprechender Nachlass bewilligt, indes nur dann, wenn sie sich vor Antritt der Cur darum bewerben. Nachträglich gewünschte Ermäßigungen werden absolut abgewiesen. Wie in allen Curanstalten, so versteht es sich auch hier von selbst, dass die Curgäste bei uns Quartier zu beziehen haben, soweit oder sobald solches frei ist, und zwar vorzugsweise in der Lufthütten-Colonie, weil dasselbe den Cur-Grundsätzcn harmonisch entspricht. Wünscht dennoch jemand anderswo Quartier zu nehmen, so beanspruchen wir dafür eine Entschädigung im Betrage eines Lufthüttenplatzes L Classe ä fl. 1 40 per Tag. Sind bei Ankunft eines Gastes alle Wohnplätze bei uns besetzt, so rathen wir dringend, sich nio an ein fremdes Quartier zu binden, bevor mit uns darüber Rücksprache gepflogen worden ist, da häutig Lufthüttenplätze binnen kurzem frei werden. Ergänzungs-Bestimmungen. Die obigen Curpreise sind als Abonnementstaxe anzusehen und müssen, streng genommen, im vorhinein bezahlt werden. Da jedoch in der Regel hievon abgesehen wird, so gelten folgende Normen: 1.) Unterbrechung der Cur zu Ausflügen, überhaupt Abwesenheit jeder Art bis zur Ausdehnung von fünf Tagen wird in der Berechnung nicht berücksichtigt. 2.) Der Austritt aus der Cur und dem Quartier soll uns wenigstens fünf Tage früher angezeigt werden. Wo dies geschehen ist, erfolgt die Abrechnung genau fünf Tage weiter von der Kündigung, oder wo letztere unterblieben ist, vom Austritte an. 3.) Gäste, welche auf regelmäßige Vormittags-Sonnenbäder pränumerieren oder sich dazu auf der Sonnenbäder-Tafel einreihen lassen, füllen einen Curplatz aus, müssen daher den vollen Curplatz bezahlen, gleichviel, ob sie die übrigen Cur-Applicationen benützen oder nicht; denn ohne Sonnenbad gibt es kein regelmäßiges Lichtluftbad, und in beiden liegt der Schwerpunkt der Cur. Einzelne Sonnenbäder können nur verabreicht werden, wenn Plätze hiezu frei sind. 4.) Der gewöhnliche Curdienst trifft die Diener in den Stunden von 4 Uhr morgens bis 10 Uhr abends, mit Ausnahme von 2 bis 3 Uhr nachmittags, wo sie Ruhe- und Schlafzeit haben. Der außergewöhnliche Dienst fällt in die Stunden von 10 Uhr abends bis 4 Uhr morgens, sowie Sonn- und Feiertags nachmittags von 2 Uhr an. Der allenfalls in Anspruch genommene außergewöhnliche Dienst innerhalb ob-benannter Stunden, wie er durch acute Krankheitszustände mitunter erforderlich ist, wird für eine einzelne Stunde oder einmaliges Aufstehen des Dieners bei Nacht mit 20 kr., für zwei Stunden oder zweimaliges Aufstehen mit 30 kr., für drei und mehr Stunden mit 10 kr. per Stunde berechnet, insofern man sich nicht mit dem betreffenden Diener schon direct abgefunden bat. 5.) Leibstücke, wie dio Frühstücksrequisiten für das Lichtluftbad, Leib- und Brustbinden, Beinfaschen, Rumpfpackungen, Kopf- und Gesichtshauben, Klystierspritzen und andere extra angefertigte Stücke, sind in Vorrath vorhanden, werden auf Wunsch verabfolgt, allein nicht wieder zurückgenommen, und haben festen Tarif. Avis. Man wolle sich gefälligst die richtige Adresse an uns merken, nämlich: «Post Veldes in Oberkrain», um eine Verwechslung mit Velden am Wörthersee in Kärnten zu vermeiden. 'H; ' ; oí»