der ersten Sitzung des Landtages zu Laibach am 8. Zämcr 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Co belli, Landeshauptmann von Krain. — K. k. Statthalter Freiherr ü- ^ chloißnigg. — Sämmtliche Abgeordnete, mit Ausnahme der Herren Abg. Graf Anton Auersperg, Graf Gustav Auersperg und Johann Kapelle. — Schriftführer: Dr. S n p p a n. Tagesordnung: 1. Eröffnungsrede des Präsidenten. — 2. Prüfung der Wahlprotokollc der Landgemeinden. ->) Treffen, Sittich, Scifenbcrg. I>) Tfchcrncmbl und Möttling. - 3. Wahl der Schriftführer. — 4. Entgegennahme der Regierung« - Vorlagen. — 5. Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschussc«. Beginn der Sitzung 11 Uhr 35 Minuten Vormittag. Präsident: Hohe Versammlung! Sc. f. k. Apostol. Majestät haben mit allerhöchstem Patente vom 4. Nov. v. I. die Landtage aller deutsch - slavischen Länder ans den 10. December v. I. einzuberufen, mit der weitern a. h. Entschließung vom 30. des n. M. den Beginn der Session ans den heutigen Tag zn vertagen geruht. Dem Ruse unseres kaiserlichen Herrn Folge leistend, sind wir hier versammelt. Hochwichtige Aufgaben haben Sie zn lösen; zahlreich sind die Gegenstände, die Ihrer Berathung, Ihrer Entscheidung harren. Ihr bewährter Eifer, Ihre bewiesene Ausdauer sind mir Bürge dafür, daß Sie die Last der Arbeiten zn bewältigen, und daß Ihre leidenschaftslosen Berathungen in möglichster Eiumüthigkcit Beschlüsse herbei zu führen wissen werden, zum Heil und Frommen unseres engern und weitern Vaterlandes. Dieß ist mein fester unerschütterlicher Glaube. Ehevor wir unsere Arbeiten beginnen, halte ich mich verpflichtet, eine Skizze der Thätigkeit des Landes-Ausschusses seit dem Schlüsse des vorigen Landtages zu entrollen. Ich werde nur die nöthigen Gegenstände berühren, da der abgesonderte Rechenschaftsbericht Sie in die dctail-lirtcrc Kenntniß des bis nun Geleisteten setzen wird. 1. Das iit der Landtags-Sitzung vom 17. April v. I. festgesetzte Comite, ans dem Landes - Ausschüsse und vier Mitgliedern des Landtages bestehend, bevollmächtigt zur Prüfung und definitiven Feststellung der Präliminarien des Grnndcntlnstnngs -, des ständischen und des Landcö-FondcS für das Vcrw.-Jahr 1862 hat seiner Aufgabe in den com-missioncllen Sitzungen vom 8. und 9. August v. I. entsprochen, und wurden die Ergebnisse dieser Berathungen der k. k. Landes - Regierung zur weitern Vorlage an das h. k. k. Ministerium übermittelt. Die weitern Voranschläge des GrundcntlastniigS- und des ständischen Fondes pro 1863, die dem Landes-Ausschüsse im Wege der k. k. Landcs-Regierung zukamen, konnten bei dem Mangel einer Vollmacht nicht definitiv festgestellt werden; sie wurden der Berathung unterzogen und der k. k. Landes - Regierung jene Anträge mitgetheilt, welche der Landes - Ausschuß der h. Versammlung zur Annahme anzuempfehlen, übereingekommen ist. Ueber die Voranschläge des Landes- und Krankcnhans-Fondes für das Vcrw.-Jahr 1863, die ans dem Staatsschätze keine Unterstützung erhalten, und worüber dem h. Landtage die definitive Feststellung zusteht, werden die geeigneten Anträge in einem besondern Vortrage vorgelegt werden. 2. In Bezug ans die in der nämlichen Sitzung in Anregung gebrachte Sistirnng der mit schweren Kosten verbundenen Bczirksstraßcn - Bauten hat sich der Landes-Ansschnß an die k. k. Landes - Regierung und endlich an das h. k. k. Staatsministcrinm mit einer Vorstellung gewendet, in der die bisherigen Ucbclständc geltend gemacht und zn deren Hebung die Anträge gestellt wurden, daß a) bis zur Erlassung eines neuen Straßcn-Concnrrcnz-GesctzcS kein neuer Straßenzug. oder auch keine Umlegung einer bereits bestehenden Straße in Angriff genommen werden möge, ehevor die concurrirenden Gemeinden gehört und sich mit der Durchführung derselben einverstanden erklärt haben; daß b) bis zur Erlassung eines neuen Straßen-Concnrrcnz-Gesetzes, bei jeder, wenn auch beschlossenen, jedoch noch nicht in Angriff genommenen Straßcn-An - oder Umlegung, gegen welche die concnrrenzpflichtigen Gemeinden, oder nur einige derselben Einsprache erheben, eine neue Verhandlung mit Zuziehung der Landcs-Rcpräsentanz in Vertretung der Interessen der Bevölkerung eingeleitet werde, jedenfalls aber dem Landes-Ausschussc die Vcrhandlungs - Zlcten zur Einsicht und Abgabe seines Gutachtens mitzutheilen seien. Diese Borstellung hatte insoferne einen Erfolg, als vom h. k. k. Staatsministcrium dem Landes - Ausschüsse eröffnet wurde, daß ad 1. sich derselbe zu keiner besondern Verfügung veranlaßt finde, da die k. k. Lnndcs-Regicrung nach ihrer Erklärung in Hinblick ans die beabsichtigte Vorlage eines neuen Straßcn-Concnrrenz-Gesetzcs an den nächst zusammentretenden Landtag ohncdicß mit neuen Straßen - Projecten bis zur Ersließung dieses Gesetzes zurückgehalten werde; daß ad 2. der gewünschte Vorgang mit den dcrmaligcn aufrecht bestehenden Ersetzen und Vorschriften unvereinbar sei, daß daher dem Staatsministerium die Ermächtigung, daraus einzugehen, fehle, daß jedoch die k. k. Landes-Rcgierung unter Einem beauftragt werde, mit der Ausführung solcher Bauten bei vorliegender Einsprache der Gemeinden nur in dem Falle dcS dringenden Bedarfes und der Unvcrschicblichkcit vorzugehen. 3. In der Landtags - Sitzung vom 20. April wurde der Landes-Ausschuß beauftragt, sich bei der k. k. Landes-Rcgierung dahin zu verwenden, daß die im Jahre 1860 angeordnete Einführung der Bczirksstraßen-Einräumer auf Kosten der Bezirks-Cassen aufgehoben und den betreffenden Ortsgemeindcn frei gegeben werde, die Uebcrwachung der ihnen zur Erhaltung zugewiesenen Bezirksstraßcn - Strecken nach eigenem Ermessen zu besorgen. Diesem Beschlusse gemäß hat sich der Landcs-AuSschuß an die k. k. Landcs-Rcgierung gewendet, und die Mittheilung erhalten, daß die k. k. Landes - Regierung in den gestellten Antrag im Allgemeinen einzugehen sich nicht bestimmt finden könne, daß sie sich vielmehr für so lange, als das Bezirksstraßenwesen in ihrem Ressort verbleibt, vorbehalte, über vorkommende Gesuche um Auflassung von Bezirksstraßen - Einräumcrn Fall für Fall zu entscheiden, ohne daß sic jedoch gesonnen sei, an der ursprünglichen Einführung der Bezirksstraßcn - Einräumer unabänderlich fest zu halten. In diesem Sinne sei auch schon vorgegangen worden, und sind in dem Bezirke Krainburg und Rntschach über Anregung der Gemeinde-Vorstände und der Bczirksobrig-kcitcn alle, im Bezirke Lack aber bis auf zwei die dortigen Bezirksstraßcn-Einräumer aufgelassen worden. 4. In der Landtags-Sitzung vom 15. April wurde der Landes-Ausschuß ermächtiget, über die außer den, zur Wohnung des jeweiligen Landeshauptmanns bestimmten Lokalitäten in der Burg und dem Landhause in der Art zu verfügen, daß zunächst der durch Landeszwccke bedingte Bedarf gedeckt, sohin aber die sofortige Rcactivirung der Landesbehörde dadurch bereitwilligst gefördert werde, daß in den Räumen dieser Gebäude dem Herrn Landcschef eine angemessene Wohnung, und zur Unterbringung der landesbehördlichen Bureaux die sonst noch verfügbaren Lokalitäten, gegen den ortsüblichen Miethzins und unter Wahrung des Rechtes der Kündigung ausgemittelt werden. Diesem Beschlusse gemäß wurde der Landes-Ausschuß im ersten Stocke des Burggebäudcö, die Landcs-Realitäten-Jnspection zu ebener Erde untergebracht. Im Landhausc wurden die zur Abhaltung der Landtage nöthigen Räume rcservirt, der übrige erste, sowie der ganze zweite Stock der k. k. Regierung gegen einen mäßigen Zins in Miethe gegeben. Im Erdgeschoß wurden die von der k. k. Landes-Hauptcasse occupirten Localicn an die k. k. Steuer-Direction, zwei Zimmer an die Filial-Escomptc-Bank vermiethct. Für die möglichste Ertrags-Erhöhung der übrigen Gebäude, so wie für die thunliche Bermindenmg der Erhaltungskosten wurde ebenfalls Sorge getragen. 5. Der G. - E. - Fond wurde am 31. August, der Landes- und ständische Fond am 31. Oktober 1861 und 31. Jänner 1862 übernommen; die Uebernahme der Wohl-thätigkeits-Anstalten mit den betreffenden Fanden, dann des Krankenhaus-Fondes erfolgte am 31. Jänner l. I. Die fernere Uebernahme der Zwangarbeits - Anstalt mußte jedoch vorläufig abgelehnt werden, da diese unter Bedingungen angeboten wurde, deren Annahme der Landes-Ausschuß gegenüber dem h. Landtage zu rechtfertigen sich nicht getraute, und muß daher dem Beschlusse der h. Ver-sanuNlnng anheim gestellt werden, ob die Uebernahme des Zwangarbeits-Hauscs unter den von der k. k. Regierung gestellten Bedingungen als ersprießlich angesehen werden können. •— Auch der Landescultnr-Fond wurde vom Landes-Ausschusse beansprucht. So viel bekannt ist, sind die darüber eingeleiteten Verhandlungen zwischen dem h. Staatsministerium und der k. k. Landes-Regierung noch zu keinem Abschlüsse gediehen. 6. Der Entwurf einer Geschäfts - Ordnung für die Landtags-Verhandlungen und für den Landes-Ausschuß ist ! vorbereitet und wird der h. Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. 7. Der bis zum Jahre 1809 bestandene prov. Fond wurde im Jahre 1816 incamerirt und den Ständen Krains : seit ihrer Rcactivirung — die im Jahre 1818 stattfand —-I und deren Einkünfte zur Bedeckung der Auslagen nicht hin-I reichten, jener Betrag aus dem Staatsschätze angewiesen, der über die eigenen Einnahmen zur Bedeckung der stand. Bedürfnisse unumgänglich nothwendig war. Da dieser jährliche Zuschuß nur als eine billige Entschädigung für den eingezogenen prov. Fond angesehen werden kann, so wird der Landes-Ausschuß dem h. Landtage den begründeten Antrag unterbreiten, daß eine bestimmte Summe als eine Pauschal-Abfertigung für die nicht rück-gestellten Bestandtheile des vormaligen prov. Fondcs, nicht aber die Rcactivirung desselben angesprochen werde. 8. Wegen der Unzulänglichkeit des Theatersondes, wurde aus Anlaß der, im Jahre 1846 erfolgten Restau-riruug des Thcatcrgebündcs, welche eine Summe mm 29.000 fl. erforderte, ein Betrag von 19.000 fl. C. M. aus dem ständ. Fonde als Darlehen entnommen. In einem ! besonderen Vortrage wird die Genehmigung eingeholt werden, diese, nach Ansicht des Landes-Ausschusses nur schcin-! bare Schuldforderung des ständ. Fondes sammt den rückständigen Interessen in Abschreibung bringen zu dürfen. 9. Zur Ordnung der Gcldvcrhültnisse des train. G.-E.-Fondes und der dadurch zu bewirkenden Erleichterung I der Contribuentcn hat der Landes-Ausschuß beschlossen, dem i h. Landtage den Antrag zu stellen, daß Sr. k. k. apost. j Majestät die allerunterthänigste Bitte unterbreitet werde, ein Lotto - Anlehen im Nominalbeträge von 2,000.000 fl. 1 ö. W. cmittircn zu dürfen. Der Landcs-AuSschuß hat sich hinsichtlich der Modalitäten und Verbindlichkeiten, unter welchen dieses Unternehmen zur Ausführung gelangen konnte, mit dem k. k. priv. Großhandlungshausc I. G. Schüller und Coucp. in's Einvernehmen gesetzt, und den Entwurf eines gemeinschaftlichen Ucbercinkommens vereinbart, der den Gegenstand einer besondern Vorlage bildet. 10. Die Klagen über den ganz unzulänglichen Raum in den hierländigen Wohlthätigkeits-Anstalten, sowohl von Seite des ärztlichen Personales als des Publikums, wurden immer lauter und dringender. Nachdem sich der Landes- Ausschuß von der Grundhältigkeit derselben die Ueberzeugung verschafft hatte, wurde die Erweiterung der Lokalitäten, mittelst Aussetzung eines zweiten Stockwerkes auf den nördlichen Theil des Spitalsgebäudcs, gegen nachträgliche Genehmigung des h. Landtages beschlossen. Wegen der damaligen Ungewißheit des Zusammentrittes des h. Landtages und wegen der Unvcrschieblichkeit dieser Baute, wurden die Einleitungen getroffen, daß mit derselben im nächsten'Frühjahre begonnen werden könne. 11. Ein Antrag wegen Systemisirung der dem Lan-des-Ausschnsse beizugcbenden Beamten und Diener , wegen ihrer Bezüge und Ruhcgcnüsse wegen der Weise ihrer Ernennung , so wie eine Dicnstcs-Pragmatik und Instruktion sind zum Vortrage vorbereitet. 12. Kein Land der östcrr. Monarchie dürfte die Last der Militär - Bequartirung so schwer empfinden, als eben Kram. Um dem Lande diese Last zu erleichtern, wurde vom Landes - Ausschuß eine Vorlage vorbereitet, in der jene Mittel angedeutet worden, welche nach der Ansicht desselben jenen Zweck am entsprechendsten erfüllen dürften. 13. In der Landtags-Sitzung vom 15. April wurde beschlossen, die Angelegenheit des Moorbrennens dein Lan-des-Ausschusse zur gründlichen Erörterung, mit Bciziehung von Sachverständigen und Antragstellung eines vom Landtage zn genehmigenden Reputativs zuzuweisen. Diesem Beschlusse ist durch einen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Moorbrennens entsprochen worden, welcher dem h. Landtage zur Schlußfassung vorgelegt wird. Weitere Vorträge über die Einquartirung der Gendarmerie , über die Ansprüche der Commune von Triest zur Berichtigung der im dortigen Civil - Spitale anerlaufenen Kosten für Gebärende und Findlinge, über den projectir-tcn Brückenbau in Gurkfcld und Ratschach über die Save, bei Gaspcrte über die Kulpa, über den, den Bienenzüchtern zu gewährenden Schutz, sind vorbereitet und werden im Laufe dieser Session zur Berathung und Beschluß-nahme vorgelegt werden. Aus dieser übersichtlichen Darstellung mögen Sie ersehen, ob der Landes-AuSschuß dem ihm geschenkten Vertrauen entsprochen und seine Stellung richtig aufgefaßt hat. Und nun lassen Sie uns an unsere Aufgabe gehen; das Wohl unseres theuern Vaterlandes, an dem wir, trene Söhne desselben, mit voller Seele hängen, nach Kräften zn fördern. Hiedurch tragen wir auch unser bescheidenes Schärflein zur Wohlfahrt dcö großen Ganzen bei, und entsprechen den hochherzigen Absichten unseres kais. Herrn; der alle Länder, alle Nationen seines weiten Reiches, klein wie groß, mit gleichem Wohlwollen umfaßt, und den der Allmächtige schützen und schirmen möge immerdar. Hoch unser Kaiser Franz Josef! (Die Versammlung erhebt sich und stimmt in ein dreimaliges Hoch, Shiva und Živio cin.) Wir kommen zum ersten Gegenstände, den unsere Tagesordnung enthält, nämlich zur Prüfung der Wahl-opcratc der Bezirke Treffen, Sittich, Littai, Ratschach, Nassenfuß und Teisenberg, dann des Wahlbezirkes der Landgemeinden Tschernembl und Mottling. Ich ersuche den Herrn Referenten Ämbrosch dieselben vorzutragen. Abg. Ambrosch (liest): Wahlopcrat des Wahlortcs Treffen, für die Landgemeinden der Bezirke Treffen, Sittich, Littai, Ratschach, Nassenfuß und Teisenberg. Diese Wahl ist mittelst Land.-Reg.-Bcrord. vom 6. September d. I. angeordnet, cuts den 20. Oktober anberaumt und gehörig kundgemacht worden. Am Tage der Wahl ist nach §. 36, 3 der L.-O. die vorgeschriebene Wahl-Commission, bestehend aus 3 vom Wahl-Commissär und aus 4 von den Wahlmännern ernannten Gliedern des Wahlkörpers, ordnungsgemäß eingesetzt worden. Diese wählte sich nach §. 38 den Vorsitzenden, und cs ist demnach gegen die Constituirung der Wahl-Commission nichts zu bemerken. Die vorgeschriebenen Verzeichnisse der Wahlmänner, belegt mit dem bezirksämtlichen Verzeichnisse liegen in duplo bei. Die Wahl geschah genau nach den §§. 42 und 43, und sind die Abstimmungen in die zweifachen Abstimmungs-Verzeichnisse gehörig eingetragen und zugleich die Gegenstimmlisten in diilpo geführt worden. Nach dem Scrutinium ergab es sich, daß unter 50 Wählern Herr Dr. Johann Skedl, Advocat in Neustadtl, mit der absoluten Stimmenmehrheit von 39 Stimmen zum Landtags - Abgeordneten gewählt worden sei. Zugleich sind 32 schriftliche Erklärungen überreicht worden, auf welche jedoch die Wahl-Commission gesetzmäßig keinen Bedacht genommen hat. Bemerkt wird, dcrß in diesem Wahlbezirke 156 Wahlmänner bestehen, von denen jedoch nur 50 an dem Wahlakte sich persönlich betheiligt haben. Nachdem die Wahl ordnungsmäßig vorgenommen worden und Dr. Johann Skedl beim ersten Mahlgange die absolute Majorität erhalten hat, so wird nach §. 53 beantragt , an den Landtag zu berichten, daß für die Zulassung deö Gewählten entschieden werden möge. Präsident: Wünscht Jemand das Wort über diesen Gegenstand? (Niemand meldet sich.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so werde ich den Antrag gleich zur Abstimmung bringen. Der Landes-AuSschuß trägt darauf cm, die Wahl des Herrn Dr. Johann Skedl als ordnungsmäßig vorgenommen anzunehmen und zu bestätigen. Jene Herren» die mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen die Güte haben, sich zu erheben. (Sämmtliche Mitglieder erheben sich.) Herr I. Skedl ist also vom Landtage anerkannt und bestätigt und nimmt >1« juiv seinen Platz im Landtage ein. Abg. A m brasch: Der zweite Wahlakt betrifft die Landgemeinden Tschernembl und Möttling (liest.) Diese Wahl erfolgte aus Anlaß der Ablehnung der Wahl von Seite deö Anton Lessor und ist die Vornahme derselben mittelst Edietes vom 10. April 1861 öffentlich bekannt gemacht worden. Am Tage der Wahl ist vor allem die Wahlkommission eonstituirt und es sind von dem intervenirenden landesf. Wahl-Commissär drei und von den Wahlmünnern 4 Mitglieder ernannt worden, welche ans ihrer Mitte den Ob-mann bestimmt haben. Nach Inhalt des WahlprotoeolleS ist vor Beginn der Wahl den §§. 17 und 18 der Landtags - Wahlordnung Genüge geschehen und ist sodann zur Wahl geschritten worden, welcher die in duplo beiliegenden Wählerverzeichnisse deö ganzen Wahlbezirkes zur Grundlage gedient haben. Die Abstimmung wurde in das zweifache Abstimmnngs-Verzeichniß eingetragen. Nach beendeter Wahl ergab sieh ans Grundlage der Abstiiumungs-Verzeichnisse nach der beiliegenden StimmzählungS-Liste in duplo, daß unter 47 Stimmenden, Johann Kapelle 30 Stimmen, folglich die absolute Majorität erhielt. Bemerkt wird, daß die Gesammtzahl der Wahlmäuner in diesem Wahlbezirke sich auf 62 beläuft. Nachdem die Wahl ordnungsmäßig vorgenommen worden ist, und Johann Kapelle, Verwalter zn Mottling, die absolute Majorität erhalten hat, so wird nach §. 53 beantragt , an den hohen Landtag zn berichten, daß für die Zulassung des Gewählten entschieden werden möge. Präsident: Ist etwas dagegen zn bemerken? Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich.) Da Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag geht dahin: Der hohe Landtag möge die Wahl des Herrn Kapelle zum Landtags - Abgeordneten als gültig anerkennen und bestätigen. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich aufzustehen. (Geschieht; alle Mitglieder erheben sich.) Er wird allgemein als Landtags-Abgeordneter anerkannt. Herr Dr. Skedl! Sie werden jetzt den verfassungsmäßigen Eid in meine Hände ablegen. (Abg. Dr. Skedl tritt vor.) „Sie werden in meine Hände angeloben an Eidcsstatt Treue und Gehorsam dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten." Abg. Dr. Skedl: Ich gelobe. Präsident: In Bezug auf den Hrn. Kapelle habe ist gestern eine Zuschrift erhalten in den Nachmittagsstunden, dieses Inhaltes: „So sehr sich der Gefertigte freute, der Eröffnung der dießjährigen Landtags - Session und den hohen Landtags-Verhandlungen anzuwohnen, so sehr muß derselbe bedauern, unerwartet gekommener, nicht aufschiebbarcr, nicht zu umgehender und nicht zu subftituirender Berufsgeschäste und eines plötzlich eingetretenen ernstlichen Unwohlseins wegen dermalen den Pflichten eines Landtags - Abgeordneten nicht Genüge leisten zu können. Da vor Ende dieses Monats die jetzt eingetretenen Hindernisse nicht beseitiget werden können, so wird das Ersuchen gestellt, meine Abwesenheit bis dahin als eine Beurlaubung ansehen zu wollen, widrigenfalls ich mich genöthiget sehen müßte, mein Mandat als Landtags - Abgeordneter wider meinen Wunsch und Willen nieder zn legen." Herr Kapelle wünscht also hier einen Urlaub bis Ende d. M., also etwas über drei Wochen. Ich kann denselben nicht ertheilen, muß also die Entscheidung einer h. Versammlung überlassen, ob der hohe Landtag ihm diesen Urlaub von drei Wochen bis Ende d. M. ertheilen wolle oder nicht; ich muß nur bemerken, daß bezüglich seiner Krankheit kein ärztliches Zeugniß, kurz kein Document vorliegt. Wünscht Jemand in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen? Abg. Am drosch: Ich glaube, daß man auf eine Beurlaubung einrathen könnte, weil diese nur für einen Monat angesucht wurde, indem die Ausschreibung einer neuen Wahl bei allfälligcr Nlchterthcilung dcS Urlaubes sich noch weiter hinaus ziehen würde. Präsident: Wir haben also nunmehr einen Antrag auf Ertheilung des Urlaubes bis Ende d. M. Ist etwas dagegen zu bemerken? Abg. Freiherr v. Apsaltern: Ich bitte um das Wort. Ich finde, daß die Gründe, welche der Urlaubswer-ber, noch bevor überhaupt über die Annahme seiner Wahl von dem Landtage entschieden worden ist, angeführt hat, zu allgemein gehalten sind, daß auch fein Unwohlsein, dessen er erwähnt, wie der Herr Landeshauptmann bemerkt haben, durch nichts bestätiget erscheint, daß die Aufgaben, welche der Landtag hat, alle seine Kräfte auf das Ent-schicdenste in Anspruch nehmen werden. In Erwägung dieser Umstände finde ich das Ansuchen dieses ncugewählten Herrn ein höchst unbescheidenes, und glaube daher, den Antrag stellen zn können, daß dem dicß-fälligen Urlaubsgesuche in dem Umfange nicht Statt gegeben werden möge. Präsident: Wollen der Herr Redner vielleicht einen weitern Antrag stellen, auf wie lange Sie einen Urlaub demselben ertheilen möchten? Abg. Freiherr v. A p f a l t e r n : Der Herr Urlanbs-werber hat nur einen Urlaub bis Ende d. M. angesucht; einen andern hat er nicht angesucht, er hat auch bemerkt, daß die gegenwärtigen Verhältnisse sich nicht ändern werden vor Ende d. Al. ; nun, das zu beurtheilen sind wir nicht in der Lage, weil er uns eben diese Verhältnisse mitzutheilen nicht für gut befunden hat, somit glaube ich, gar keinen Antrag für eine mindere Dauer stellen zu können, sondern beantrage, daß diesem Ansuchen nicht Stattgegeben werden möge. Abg. Krom er: Ich bitte um das Wort. Ich glaube die Geschäfts-Ordnung hat zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen ein Urlaub ertheilt oder abgeschlagen werden soll. 'Nachdem wir bisher keine bestimmte Geschäfts-Ordnung haben, nachdem wir wenigstens darüber nicht berathen haben, so wäre ich der Ansicht, daß dieses Gesuch des Herrn Kapelle vorläufig nicht zn erledigen, sondern so lange in suspenso zu belassen wäre, bis über die Geschäfts-Ordnung von Seite des h. Landtages ein Beschluß gefaßt sein wird. Präsident: Wünscht noch Jemand in dieser Angelegenheit das Wort? (Niemand meldet sich.) Wir haben also drei Anträge, einen Antrag des Abgeordneten Herrn Ambrosch auf unbedingte Ertheilung des Urlaubes bis Ende d. M. Den Antrag des Freiherrn v. Apfaltcrn, den Urlaub demselben zu verweigern und einen vermittelnden Antrag des Herrn Landcsgcrichtsrnthcs Kromer, diese Angelegenheit in suspenso zu lassen, bis die Berathung über die Geschäfts-Ordnung vorgenommen und darüber beschlossen worden ist; ich bringe also zuerst den vom Antrage des ersten Redners am Meisten sich entfernenden, nämlich jenen des Freiherrn v. Apfaltcrn, dem Hrn. Kapelle den Urlaub gänzlich abzuschlagen, zur Abstimmung. Diejenigen Herren, die dafür sind, daß dem Abgeordneten, Hrn. Kapelle, der Urlaub im Allgemeinen verweigert werde, wollen die Güte haben, sich zu erheben. (Geschieht.) Bitte stehen zn bleiben. Sind fünfzehn Stimmen dafür, ich muß daher jetzt diejenigen Herren, welche der gegcnthciligen Meinung sind, bitten, aufzustehen. (Geschieht.) Es sind 16 Stimmen, der Antrag ist also gefallen. Ich bringe jetzt den Antrag des Hrn. Kromer zur Abstimmung, daß nämlich dieser Gegenstand vertagt werde, bis die Geschäfts - Ordnung erledigt ist. ■—• Diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist gefallen. Jetzt bringe ich noch den Antrag des Hrn. Bürgermeisters zur Abstimmung, daß dem Hrn. Kapelle ein Urlaub bis Ende d. M. unbedingt ertheilt werde. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich zn erheben. (Geschieht.) Er ist auch gefallen. (Heiterkeit.) Abg. Brolich: Ich stelle, wenn cs nach der Abstimmung noch erlaubt sein sollte, jetzt den Antrag, demselben einen 14tägigcn Urlaub zu ertheilen. (Unruhe.) Präsident: Ich bringe also diesen Antrag zur Abstimmung, ob dem Hrn. Kapelle ein 14tägigcr Urlaub zu ertheilen wäre. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Majorität ist dafür; cs ist also beschlossen, dem Hrn. Abgeordneten Kapelle einen 14tägigcn Urlaub zu ertheilen, der ihm von Seite des Landes-Ausschusses ausgefertiget werden wird, über Ermächtigung des Landtages. Wir kommen nunmehr zur Wahl der Schriftführer. Ich erachte, daß wir zwar wichtigere Angelegenheiten haben, als bloß die Frage, welche neue Schriftführer wir bekommen, glaube aber doch, daß dieser Gegenstand so wichtig ist, daß ich die Sitzung auf einige Minuten sns-pendiren werde, damit sich die Herren behufs der Wahl der Schriftführer einigen. Abg. Dr. Toman: Ich erlaube mir, um das Wort zu bitten, um dießfalls einen Antrag zu stellen. Ich glaube, daß cö immerhin am besten ist, die Schriftführer über Verhandlungen einer öffentlichen Versammlung, wie dieses der h. Landtag ist, aus ihrer Mitte zu wählen. Es ist wüuschcuswcrth, daß in der Reihenfolge die meisten Herren Laudtagsmitglicdcr als Schriftführer folgen werden. Da cS wohl keinem Zweifel unterliegt, daß diese Session voraussichtlich zwei bis drei Monate dauern dürfte, so würde ich deßhalb den Antrag stellen, daß zwei Schriftführer für jede Woche gewählt werden und nach jeder Woche die Wahl erneuert würde. Präsident. Zwei ohne Unterschied? Abg. Toman: Zwei aus der Mitte des h. Hauses wären zu wählen. Präsident: Wir haben in dieser Beziehung auch in der Geschäfts-Ordnung vorgesorgt. Diese Wahl, die heutige nämlich, wäre ohnehin auch nur eine provisorische. Abg. Dr. Toman: Die Geschäfts-Ordnung ist heute vorgelegt worden, und wenn sie an die Tagcs-Ord-nung kommt, werde ich mir erlauben, einen Antrag zu stellen, daß dieselbe einem Comite zugewiesen werde, welches sic prüfen und darüber Bericht erstatten wird, iveil die Geschäfts-Ordnung ein sehr wichtiger Gegenstand, bei' Rahmen um die Wirkungsgrenzc, ist. Selbst das Formelle ist oft für die Wesenheit der Verhandlungen von Entscheidung. Präsident: Ich meine nur, daß die heutige Wahl nur eine provisorische sein kann, weil ja daun in der Gc-schäfts-Orduuug vorgesargt wird. Abg. Dr. Toman: Nachdem ich die Fürsorge der Geschäfts - Ordnung erfahren, die ich nicht gelesen , ziehe ich mit Vergnügen meinen Antrag zurück. Präsident: Die Wahl wäre nur für diese paar Sitzungen. Abg. Dr. Toman: Dann stelle ich den bestimmten Antrag, daß zwei Schriftführer bis zur Votirung der Geschäfts-Ordnung gewählt werden. Präsident: Das ist auch meine Idee. Ich sus-pendire die Sitzung auf einige Minuten, damit die Herren sich besprechen können, welche Sic wählen wollen. (Die Sitzung wird 10 Minuten nach 12 Uhr unterbrochen. Wiederaufnahme der Sitzung um 12V2 Uhr. Schriftführer Dr. Snppau überreicht die Stimmzettel.) Präsident: Ich bitte den Hrn. v. Wurzbach und den Hrn. Kromcr, wenn sic die Güte haben wollen, zu scrutinircn: 1. Stimmzettel : Hr. 2. „ Hr. 3. II Hr. 4. II 5. II 6. II 7. II 8. II 9. II 10. II 11. 12. II Hr. 13. II Hr. 14. It Hr. 15. „ 16. „ Hr. 17. „ Hr. 18. n 19. n 20. n 21. , 22. „ Hr. 23. „ 24. „ Hr. 25. II Hr. 26. II Hr. 27. It 28. Hr. 29. „ Hr. 30. „ Hr. 31. n 32. H 33. „ 34. und letzter dto. Dr. Skcdl, Hr. Guttman. Guttman, Hr. Dr. Skedl. Dr. Skcdl, Hr. Guttman. Guttman, Hr. Dr. Skcdl. Dr. Skedl, Hr. Guttman. Guttman, Hr. Dr. Skcdl. II „ Dr. Suppau, Hr. Dcschmann. Dr. Skedl, Hr. Guttman. n II Guttman, Hr. Dr. Skedl. Dr. Skcdl, Hr. Guttman. Guttman, Hr. Dr. Skedl. Dr. Skedl, Hr. Guttman. Dr. Skedl, Hr. Langer. Guttman, Hr. Langer. Dr. Skedl, Hr. Guttman. II „ II II II II H II Es sind also im Ganzen 34 Stimmzettel abgegeben worden. Abg. Kromcr: Von den abgegebenen 34 Stimmzetteln erhielten Hr. Dr. Skedl und Hr. Guttman jeder 32 Stimmen , Hr. Langer 2 Stimmen, Hr. Dr. Suppau und Hr. Dcschmann jeder 1 Stimme. Präsident (zum Hrn. Abg. v. Wurzbach gewendet): Ist cs richtig! Abg. v. W n r z b a ch: Richtig. Ich ersuche also die Herren, ihr Amt provisorisch anzutreten. Abg, Dr. Supp an: Es ist wohl schwer, wenn ein Protokoll von Zweien verfaßt werden soll, wenn vielleicht die Herren in der nächsten Sitzung ihr Amt antreten würden. Abg. Dr. Skcdl: Mit Vergnügen. Präsident: Nun gut, wenn der Hr. Dr. Suppau sich heute noch der Mühe unterziehen will. Wollen Hr. Statthalter jetzt die Vorlagen einbringen? Statthalter Freiherr v. Schloißuigg: Dem hohen Landtage ist während der ersten Session im Jahre 1861 das allerh. Diplom vom 20. October 1860 übergeben worden; nachträglich ist von diesem Diplome auch die slo-venische Uebcrsetzung ausgefertigt worden. Ebenso ist das allerh. Patent vom 26. Februar 1861 mit den Grundgesetzen int deutschen und slovcnischen Texte herabgelaugt. Ich beehre mich, dem h. Landtage diese kais. Ausfertigungen zu übergeben. (Uebergibt dieselben dem Landeshauptmanne.) Präsident: Ich nehme diese kaiserl. Ausfertigungen ehrfurchtsvoll in Empfang und werde dafür Sorge tragen, daß sie im Archive aufbewahrt werden. Statthalter Freiherr- v. S ch l o i ß n i g g: Von Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister bin ich beauftragt, dem h. Landtage einige Regierungs-Vorlagen zu machen. Es sind dieß: der Entwurf einer Gemeinde-Ordnung und einer Gemeindewahl-Ordnung, — der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestreitung der Kosten für die Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfrnnden-Gcbäude, dann der Beischaffuug der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse, — endlich der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Schul-Patronat und die Kostcn-bestrcitnng für die Localitätcn der Volks - Schulen. Diese Regiernngs - Vorlagen beehre ich mich , dem Herrn Landeshauptmann zur verfassungsmäßigen Verfügung zu übergeben und schieße eine von dem Ministerium hcrabgclangtc Ucbersetzung des Gemeinde-Gesetz - Entwurfes an. Abg. Dr. Toman: Ich bitte urn’s Wort, Herr Landeshauptmann; Odkar je naša dežela zvezana z vladarji iz hiše habsburške in odkar je naša domovina v dotiki z drugimi deželami, ktere stojijo pod terni vladarji, je bila med njima zveza pravičnosti in zvestobe. Naš narod je stal zmirom zvest na strani vladarja, bojeval se je na meji proti Turkom in drugim sovražnikom ter prelival slovensko krv za blagor cele domovine ; naš narod nije nikdar zaostal za drugimi narodi, zmirom je ohranil svitli kinč svoje vdanosti in ljubezni. Zatoraj so našim prededom in dedom pa tudi vladarji svojo ljubezen skazovali in so jih obdarovali z posebnimi pravicami. Danes pa je prvikrat, da nas je naš Cesar in Vojvod v našemu materinskemu, v slovenskemu jeziku nagovoril in nam pokazal, da je doba prišla ki se zamoremo posluževati jezika slovenskega, on nam je dal ustav v našem jeziku pisan; dalje zakon enakopravnosti iz ktere le zamore izrasli stanovitno blagostanje narodov. Kako bi jaz mogel o tein molčati, ki se potegujem za prava naroda slovenskega, kako bi mogel molčati in ne izreči glasne hvale v imenu slovenskega naroda, v imenu vsili vrlih Slovencov za ta dar pravice. Položeno ima biti vstavilo pismo v deželni shram; ostane nam porok za postavno veljavo našega jezika. Raduj se mili slovenski narod! Veseli se draga domovina ! Vem, da bode odmeval od gora do gora, od dolin do dolin glas, ki ga vskliknem iz nadost-nega srca: Slava našemu Sviti emu Cesarju Vojvodu Francu Jožefu Prvemu. (Lebhaftes, anhaltendes Slava und Živio h) (In wörtlicher deutscher Ucbersetznng): Seitdem unser Land verbunden ist mit den Herrschern aus dem Hanse Habsburg und seitdem unsere Heimat in Verbindung mit andern Ländern sich befindet, welche unter diesem Herrscher stehen, bestand zwischen denselben das Band der Gerechtigkeit und der Treue. Unser Volk stand immerdar treu an der Seite des Herrschers, cs kämpfte an der Gränze gegen die Türken und andere Feinde; es vergoß sein Blut für das Wohl des gesammtcn Vaterlandes. Unser Volk blieb niemals hinter andern Völkern zurück, immer bewahrte cs die glänzende Zierde seiner Ergebenheit und Liebe. .Darum haben aber auch die Regenten unseren Voreltern ihre Liebe bezeugt und ihnen besondere Privilegien geschenkt. — Heute aber ist eö das erste Mal, daß Unser Kaiser und Herzog uns in unserer Muttersprache, in der slovenischcn, anspricht und uns zeigt, daß die Zeit gekommen, in welcher wir uns der slovcnischen Sprache bedienen dürfen. Er selbst gab uns die Verfassung. in unserer Sprache geschrieben, er gab uns gesetzlich Gleichberechtigung, aus welcher nur der bleibende Segen der Völker erstehen kann. Wie könnte ich davon schweigen, der ich für die Rechte des slovcnischen Volkes einstehe, wie könnte ich schweigen und nicht den lauten Dank aussprcchen im Rainen des slovenischen Volkes, im Namen aller biedern Slovencu für diese Gabe der Gerechtigkeit. Die Vcrfassungsnrknnde ist in dem Landes - Archive aufzubewahren; sie bleibt uns ein Bürge für die gesetzliche Geltung unserer Sprache, Erfreue Dich, edles slovcnischcs Volk, erfreue Dich, theures Vaterland. Ich weiß es, daß die Stimme, welche ich aus freudenvollem Herzen ausrufe, von Berg zu Berg, von Thal zu Thal wiederhallcn wird: Hoch unsern erhabenen Kaiser und Herzog Franz Josef dem Ersten. (Slava, Slava, Živio!) Präsident: Von den Vorlagen, die Seine Exzellenz der Herr Statthalter mir übergeben haben, ist unstreitig der Entwurf der Gemeinde-Ordnung die wichtigste und die dringendste. Dieser Entwurf gehört nicht zu jenen Gegenständen, die nach §. 35 einer Vorbereitung des Landes - Ausschusses bedürfen, sondern er kann unmittelbar vom Landtage selbst sogleich in Berathung gezogen werden. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, eben wegen der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes, daß ein Comite vorläufig gewählt werde, welches diese Gemeinde-Ordnung zu prüfen und die geeigneten Vorschläge dann den: Landtage zu erstatten habe. Wolle sich die hohe Versammlung darüber aussprechen, im Bezug ans die Anzahl der Mitglieder, und int Bezug auf die übrigen Modalitäten, welche dießsalls zu wünschen wären. Ich bitte nun um die Bestimmung, ob wir heute zur Wahl des Comitö's schreiten sollen, oder ob wir eben wegen der Wichtigkeit dieses Gegenstandes diese Wahl für die nächste Sitzung, welche übermorgen sein wird, lassen sollen. Freiherr v. Abg. Apsaltern: Ich bitte um's Wort. Diese Regierungsvorlage ist von unendlicher Tragweite für unser Land. Denn cs sollen dadurch gewissermaßen die Füße geschaffen werden, auf denen unsere Gebarung im ganzen Lande gehen soll. Ich glaube, daß es demnach zweckmäßig wäre, wenn unter den Abgeordneten, welche zum großen Theile erst heute sich zusammengefunden haben, eine kleine Vorbesprechung, eine gegenseitige Verständigung stattfinden könnte, um sich sowohl über die Zahl der zu wählenden Comite - Mitglieder, als auch über die Persönlichkeiten derselben zu vereinigen, und erlaube mir daher den Antrag zu stellen, diese Regierungs-Vorlage für die nächste Sitzung auf die Tages - Ordnung zu stellen, und daß dann die weitere Behandlung nach der Vorschrift der Geschäfts-Ordnung vorgenommen werden. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort in dieser Beziehung! Abg. Brohlich: Ich wünschte nur, daß auf die nächste Tagcs-Ordnung z n g l c i ch a n ch d i c Geschäfts-Ordnung gesetzt würde, denn das wäre doch das Allcr-nothwendigste und Wichtigste, weil sic uns eigentlich vorschreibt, wie wir uns auf diesem Boden zu bewegen haben. Sonst habe ich nichts zu bemerken, und bin mit dem Vorredner einverstanden. Abg. K r o m c r: Ich muß mich vor Allem dem Antrage des Herrn Vorredners in dem anschließen, daß es allerdings richtig ist, daß nach der Landes - Ordnung, Regierungs-Vorlagen allen andern Gegenständen vorgezogen werden sollen; allein bevor man in die Behandlung irgend eines Gegenstandes eingehen kann, muß man doch wissen, wie artig und unter welchen Modalitäten die Behandlung sicher und geschäftsordnungsmäßig vorgehen soll. Deßhalb glaube ich, ist es vor allem nothwendig , daß die Geschäfts-Ordnung berathen und festgestellt werde, denn erst auf Grund der Geschäfts-Ordnung werden wir auch kennen lernen, welche einzelnen Vorlagen einem Ausschüsse zugewiesen werden sollen, und aus wie vielen Mitgliedern der eine oder der andere Ausschuß zu bestehen habe, wie er gebildet werden solle, und lote er sich bei den Berathungen zu benehmen habe. Damit wir also nicht vorgreifen, glaube ich , sei vor Allem eine Geschäfts - Ordnung festzustellen. Präsident: Ist noch Jemand von den Herren, welcher das Wort wünscht, in dieser Angelegenheit? — Niemand mehr. — Wir haben hier zwei Antrüge: den Antrag , welchen Baron Apfaltern gestellt hat, der diese Angelegenheit bis Samstag, bis zur nächsten Sitzung vertagt zu wissen wünscht, um sich mittlerweile im Bezug aus die Zahl der zum Comite zu Wählenden, und im Bezug auf die Modalitäten zu besprechen; ein weiterer Antrag der Herren Brolich und Kromer, welcher dahin geht, daß zuerst die Landtags-Geschäftsordnung durchgcnommcn, berathen, und darüber beschlossen werde. Wird dieser Antrag, den ich zuerst zur Abstimmung bringe, ob man mit dieser Regierungs-Vorlage so lange warten solle, bis die Landtags - Geschäftsordnung berathen und beschlössen wird, angenommen? Diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, daß diese Vorlage so lange zu pausircn habe, bis die Geschäfts -Ordnung berathen und beschlossen ist, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Abg. Dr. T o in a n. Ich bitte, Herr Landes - Hauptmann, es ist zweifelhaft, ich bitte zu constatiren. Präsident. Ich bitte (nach neuerlicher Zählung): Es sind 16 Stimmen und 34 sind wir da, er ist also gefallen. Abg. Freiherr v. Apfaltern: Wenn ich nochmals um's Wort bitten darf, so werde ich eine Aufklärung geben. Mein Antrag verträgt sich mit dem Antrage der beiden andern Herren auf das vollständigste. Ich habe nicht angetragen , daß diese Regierungs - Vorlage ohne Geschäfts-Ordnung behandelt werden solle; im Gegentheile habe ich in meinem Antrage ausdrücklich erwähnt, daß die gcschäfts- ' ordnungsmäßige Behandlung dieses Gegenstandes einzutreten habe. Ich habe ebenfalls nicht beantragt, daß diese ; Vorlage der alleinige Gegenstand der nächsten Tages-Ord-nung sei, sondern cs kann auf die nächste Tages - Ordnung eben so gut die Geschäfts-Ordnung als diese Regierungs-Vorlage gestellt werden, und insofern, glaube ich, vertragen sich beide Antrage, und es können beide Gegenstände in der nächsten Sitzung zur Behandlung kommen.' Präsident: Auf jeden Fall wird die Geschäfts-Ordnung in der nächsten Sitzung zur Verhandlung kommen. Abg. Dr. Toman: Darf ich um's Wort bitten, Herr Präsident? Präsident: Sic haben das Wort. Abg. Dr. Toman: Ich erlaube mir den Antrag des hochverehrten Herrn Vorredners zu unterstützen. Wenn wir mit einer so wichtigen Regierungs-Vorlage, wie die Gemeinde-Ordnung, soweit hinaushalten, bis die Geschäfts-Ordnung, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, votirt ist, dann werden wir viel müßig gehen, ober nur für uns selbst lesen können, ohne im Ausschüsse positiv auf ein Ziel hinzuarbeiten. Deßhalb glaube ich, daß, wenn auch in der Geschäfts-Ordnung für einzelne Geschäfte, für einzelne Aufgaben eine bestimmte Anzahl der Comit« - Mitglieder bestimmt sein sollte, ungeachtet dessen für eine so wichtige Angelegenheit, wie in allen Parlamenten, in allen Landtagen Mitglieder in größerer oder geringerer Anzahl gewählt werden können, als sie eben in der Geschäfts - Ordnung bestimmt sind. Es kann daher jedenfalls in der nächsten Sitzung eine gewisse Zahl Mitglieder für den Gemeindegesetz-Ausschuß gewählt, und die Geschäfts-Ordnung nebenbei behandelt werden; deßhalb unterstütze ich den Antrag des hochvcrcrhrtcn Herrn Vorredners. Abg. Dr. B l c i w e i s : Bitte um's Wort. Ich unterstütze ebenfalls den Antrag des Herrn Baron v. Apfaltern, und zwar vorzüglich aus beut Grunde, weil wir in einem Falle früher bei der Bewilligung des Urlaubes für den Abgeordneten für Untertram auch von der Geschäfts-Ordnung abgesehen und Beschluß gefaßt haben. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Nachdem Niemand das Wort wünscht, so werde ich den Antrag des Baron Apfaltern, der unterstützt wird von den Herren Dr. Toman und Bleiweis, zur Abstimmung bringen. Dieser Antrag geht nämlich dahin, daß in der nächsten Sitzung das Comite gewühlt werde, daß aber nichtsdestoweniger auch in der nächsten Sitzung die Geschäfts-Ordnung verhandelt werden könne. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag hat die Majorität. Ich bitte jetzt den Hrn. Bürgermeister, den Rechenschafts-Bericht zur Kenntniß der Hrn. Abgeordneten zu bringen. Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, darf ich noch um das Wort bitten? Ich halte dafür, daß die Tages-Ordnung für den Rechenschafts-Bericht heute,wohl etwas verfrüht sein würde, denn nach dem Vortrage des Rechenschafts-Berichtes dürfte vielleicht auch die Umfrage geschehen, ob einer oder der andere der Herren irgend welchen Antrag zu stellen hätte, nachdem der Rechenschafts-Bericht erst gegenwärtig den Abgeordneten zur Vorlage gebracht wurde, und Niemand Gelegenbeit hatte, denselben durchzulesen; ich glaube, cs wäre doch nach meiner Ansicht angemessener, wenn jedem die Gelegenheit geboten würde, denselben dnrch-zulesen, um sich in die Lage zu versetzen, nach dem Vortrage einen Antrag stellen zu können. Daß auch der Rechcnschafts - Bericht wenigstens nach den zwei früheren Gegenständen an die Tages-Ordnung gesetzt werden würde, nämlich nach der Geschäfts-Ordnung und nach der Rcgie-MigS-Vorlage der Gemeinde-Ordnung. Präsident: Ich glaube, daß der Vortrag gar nicht beirrt, denn dieser Vortrag ist nur heute pro notilia ( der Herren Abgeordneten; wollen Sie Anträge über diesen i Rechenschafts-Bericht stellen, so steht cs Ihnen frei, dieselben wann immer einzubringen; heute ist es nur pro notilia, j damit Sic wissen, was wir gethan, und ich glaube, das : wird nicht so viel Zeit erfordern. Abg. Brolich: Wenn der Herr Landeshauptmann die Sache so auffassen, so habe ich Nichts dagegen und falle von meinem Antrage ab. Abg. Am b r o s ch (liest): „Nechcnschafts-Bcricht des Landes-Ansschusscs des Herzogthums Krain, über seine Wirksamkeit während der Periode vom 21. April 1861 bis 31. Dezember 1862. Hoher Landtag! In Gemäßheit des §. 26 der Landes - Ordnung für das Hcrzogthum Kram liegt cs dem Landes-Ansschussc ob, über seine bisherige Gcschäftsthütigkcit und über die Ausführung der vollziehbaren Beschlüsse des letzten Landtages dieser h. Versammlung bei ihrem Wied erzusammentritte umständliche Rechenschaft abzulegen. Indem sich der Landcs-Ausschnß dieser Pflicht hicmit unterzieht, drängt cs ihn vor Allem, ans die Schwierigkeiten hinzuweisen, welche ihm in dem Umstande entgegengetreten sind, daß der erste verfassungsmäßige Landtag dieses Kronlandes auseinander gegangen war, ohne seinem Ausschüsse eine nähere Instruktion zu hinterlassen, die ihm bei der Lösung seiner manuigfaltigen Aufgaben zur genauen Richtschnur hätte dienen können. Es drängt den Landes-Ausschnß, weiters darauf hinzudeuten, daß gerade diese erste Periode seiner Thätigkeit zum guten Theile von einleitenden Schritten und Vorbereitungen in Anspruch genommen wurde, welche, ob auch ein sichtbarer Erfolg davon noch nicht überall aufzuweisen ist, denselben doch für die nächste Zukunft anbahnen geholfen haben, und ihre praktische Verwerthung erst in der nächsten Folgezeit werden finden können. Indem der Landes-AuSschuß diese Andeutung voraus läßt, beabsichtigt er keineswegs die ihm, diesem h. Hause gegenüber, obliegende Verantwortlichkeit abzulehnen, sondern er möchte damit nur jenen Standpunkt gekennzeichnet haben, von dem aus sein redliches Streben ein mildes Urtheil zu erwarten einige Aussicht haben darf. Es muß weiters die Bemerkung vorausgeschickt werden, daß bei jeder einzelnen Position dieses Berichtes die einschlägigen Verhandlungs-Acten bezogen werden, so daß es jedem Mitgliede des h. Hauses ermöglicht ist, über das Ganze der Geschäftsgebarung, oder über einzelne Theile, sofort die unmittelbarste Controlle zu üben. §• 1. Als eine seiner vorzüglichsten Aufgaben mußte der Landes-Ausschuß die in Vollzugsetzung der vollziehbarcn Beschlüsse des letzten Landtages betrachten. Da in dieser Richtung Einiges schon unmittelbar aus i dem Schooße des versammelten Landtages veranlaßt wurde, so scheint es am Platze, hier vorerst des Ergebnisses zu gedenken, das diese vom Landtage selbst getroffenen Verfügungen zur Folge hatten. Hier steht in erster Linie die erfreuliche, das Interesse des weinbauenden Theiles unseres Heimatlandes tief berührende Erledigung *), welche die in der fünften Landtags-Sitzung beschlossene Petition wegen Suspcndirung der Wirksamkeit der kais. Verordnung vom 12. Mai 1859 erfahren j hat, indem dieses Gesetz nicht nur für das Jahr 1862 fifth!, sondern durch den h. Reichsrath einer bleibenden Reform entgegen geführt wurde. Hieran reiht sich ferner die über das Einschreiten dieses Landes-AuSschusses mit allerh. Entschließung vom 30. Mai 1861 bewilligte, und nach wiederholter Betreibung mit Erlaß der k. k. Finanz - Landes - Direction vom 30. Sept. 1861, Z .14648, in Vollzug gesetzte Aufhebung der Straßeu-mauth an der Peters-Linie und im Kuhthale z). §. 2. Dem gleichfalls in der fünften Sitzung betn Landes-Ausschusse ertheilten Aufträge, sich wegen der Ucbcrgabc der Laudes-Anstaltcn und Fonde mit der h. k. k. Regierung in's Benehmen zu setzen, wurde vom Landes-Ausschussc in jeder Richtung entsprochen. Nachdem ein gemischtes Comite in dem Protokolle vom 23. Mai v. I., Z. 269, sich über die leitenden Grundsätze dieser Ucbcrgabc geeinigt hatte, wurden nach mchrfälltigcr Correspondenz mit der hohen k. k. Landcs-Regicrung: 1. der Grundcntlastungs-Fond am 31. August 1861 3), 2. der Landcsfond am 31. Oktober 1861 4), 3. der ständische Fond am 31. Jänner 1862 5), 4. der Krankenhaus-, Irren-, Gebär - und Findelhaus- sond am 31. Jänner l. I. in die Verwaltung des Landes-Ausschusscs übernommen °). Ans den einschlägigen Ucbcrnahms - Operatcn , welche auf den Tisch des h. Hauses niedergelegt werden, ist zu ersehen, daß diese Uebernahme auf Grund von Cassa-Abschlüssen und Cassa - Scontrirungcn Statt hatte, und daß hiebei von Seite des Landcs-Ausschusses alle jene Rcchts-vcrwahrungcn geltend gemacht wurden, welche nothwendig erschienen, um aus Uten: Acte der lieb ergäbe und Uebernahme kein Präjudiz für die allenfalls noch zu stellenden Rechtsansprüche des Landes zu schaffen. So wurde bei der Uebernahme des Grundcntlastungs-Fondcs: der Anspruch auf allfällige Ersatzleistung von Seite des h. Aerars für, dem Grundentlastungs-Fonde aus einem Verschulden der Steuerämter etwa zugegangene Verluste; bei der Uebernahme des ständischen Fondes: der Anspruch auf die Bestandtheile des incamcrirten Provinzial - Fondes ausdrücklich gewahrt. Eine materielle Uebergabe der Cassen, dann des Cassa-und Controll-Geschäftcs mußte vorläufig auf sich beruhen, da es erst von den Beschlüssen dieses h. Landtages abhängen wird, ob für diese Gestionen eigene Hilfsorganc zu bestellen sein werden, oder ob sich auch fernerhin der vom h. Staatsministerium zugestandenen einstweiligen Aushilfe durch landcsfürstliche Organe bedient werden soll. Um der h. Versammlung einen übersichtlichen Blick über den Stand dieser Fonde an den betreffenden Ueber» nahmstagcn zu eröffnen, wird hier erwähnt, daß der Grund-entlastuugs-Fond in seiner bisherigen Activ - Vorschrcibuug 9,959.955 fl. 15 V2 kr. betrage, in seiner reden Gebarung derzeit jedoch deßhalb noch passiv sei, weil, ob auch die Renten dieses ganzen Capitals schon seit 1. November 1848 gezahlt wurden, dach erst mit dem Jahre 1852 die Beitragsleistung von Seite des Landes mittelst Stcucrzu-schlägcn zu Gunsten des Grundeutlastungs-Fondcs begonnen hatte, so daß mit Beginn des Jahres 1857, in welchem auch die Capitals - Rückzahlungen ihren Anfang nahmen, das Land Krain an den Grundcntlastungs-Fond an Kapital 4,452.739 fl. dann an Interessen....................... 1,314.696 „ schuldig war. Zur Tilgung dieser Schuld, welche nach dem Vcr-losungsplane in 40jährigen Annuitäten zu erfolgen hat, wäre von Beginn des Jahres 1857 ein Steucrzuschlag übn 37% nöthig gewesen, während derselbe factisch sich nur ans 26 % gesteigert hat, wodurch cs erklärlich ist, daß sich die Schuld des Landes an den Grund-EntlastungsFond fortwährend vergrößerte und dieser selbst fortan noch passiv ist. -) Exhib. - Nr. 302 ; 1861. *) Exhib. - Nr. 517; 1861. -) Exhib. - Nr. 444 ; 1862. •) Exhib. - Nr. 446 ; 1862. ') Exhib. - Nr. 649 ; 1861. 2) Exhib. - Nr. 390; 1861. Der LandcSfond schloß am Ucbernahmstage mit einem baren Cassabestande von............... 53.785 sl. 69 kr. dann in Obligationen ................. 2120 „ — „ ab, und werden dem Landes-AnSschusse wöchentliche Cassa-stands-Ausweise vorgelegt, um die Uebersicht der jeweiligen Cassenbewegung zu ermöglichen. —■ Diese Cassenbestäude sind mit jenen der Landeshauptkassa emimtirt, und werden nur durch abgesonderte Rechnungs - Jaurnalien in Evidenz, gehalten, ein Umstand, welcher den Landes-Ausschnß zwar veranlaßte, sowohl bei den Unterbehörden, als auch bei dem k. k. Finanz-Ministerium um Separirung dieser Cassen-bcstände einzuschreiten 7), ohne daß cö jedoch bisher gelungen wäre, einen Erfolg zu erzielen, indem das hohe Finanz-Ministerium dagegen zwar keinerlei principielle Bedenken erhoben, jedoch ans die technischen Schwierigkeiten hingewiesen hat, welche bei solcher Trennung unvermeidlich wären, so lange beide Cassen von denselben Organen mani- pulirt werden 8 *). Der ständische Fond hatte am 31. Jänner l. I. einen Bestand an Barschaft mit .... 142 fl. 84 kr. an Obligationen mit......................157.311 „ — „ auszuweisen, wozu noch der aproxima-tive Werth der landschaftlichen Gebäude und des Mobilars mit . . 218.955 „ 73 „ hinzuzurechnen kommt °). Am selben Tage betrug nach Inhalt des Scontrirungs-OpcrateS 10 *) der in der Gebarung der Direktion der MolKhütigkeits-Anstaltcn befindliche Krankenhaus-Fond in 3774 fl. 70 % kr. 49570 „ — „ 387 1802 216 1475 472 7320 „ — „ bei diesem Anlasse für 50 33 65 62' Barem in Schuldpapieren .... der Gebärhausfond: in Barem in Schuldpapieren .... der Jrrcnhausfond: in Barem in Schuldpapieren .... der Findelhanssond; in Barem in Schuldpapieren .... Der Landes-Ausschnß hält es seine Pflicht, dankbar der Bereitwilligkeit zu gedenken, mit der die h. k. k. Landes-Regierung ihrerseits die anstandslose Abwicklung dieser Uehernahms-Operationen fördern geholfen hat. Nur in einem Punkte konnte der gewünschte Einklang zwischen der Anschauung der k. k. Landes - Regierung und dieses Landes-Ausschusses bis zur Stunde noch nicht er-reicl)t werden, und es liegt gerade in dieser Differenz der Grund, warum der Landcs-Ausschuß bisher die Zwang-arbeits-Anstalt noch nicht in seine Verwaltung übernommen hat. Die Regierung hat nämlich über Anordnung deö h. Staatsministeriums die Uebcrgabe der Zwangarbeits-Anstalt an die Bedingung geknüpft, daß ihr das Recht der Ernennung des Verwalters dieser Anstalt vorbehalten bleibe "). Dieser Vorbehalt erschien dem Landes - Ausschüsse mit so tief eingreifenden Folgen verknüpft zu sein, daß er die Verantwortlichkeit nicht auf sich nehmen konnte, ohne vorläufige besondere Ermächtigung dieses h. Hauses ein so wichtiges Recht aufzugeben. Der Landes-Ausschnß bemühete sich zwar in seinen Noten vom 5. Juni l. I., Z. 692, und 23. August l. I., Z. 2020, darauf hinzuweisen, daß die hierortigc Zwang-arbeits - Anstalt bloß aus Landesmitteln erhalten, und de- 7) Nr. 2145; 1862. 8) Exhib. - Nr. 8012; 1862. ’) Exhib. - Nr. 915 ; 1862. 10) Exhib. - Nr. 446. ") Nr. 692, 2020; 1862. ren Verwaltungsorgane nur vom Lande bezahlt werden; daß somit auch die Ernennung nur der Landesvertretung zustehen müsse; er bemühte sich darzustellen, daß die Ernennung des Verwalters durch cine andere Behörde gegründete Besorgnisse erregen müsse, weil dadurch möglicherweise alle Verfügungen des Landes-Ausschusses bezüglich der Verwaltung der Anstalt, in ihrer Ausführung an beut mehr oder min-j der guten Willen des Verwalters scheitern gemacht würden; J er wies endlich nach, daß der Vorhalt: es habe der Landes-Ausschnß von Böhmen und Steiermark die dortigen Zwangarbcits - Anstalten unter der gleichen Bedingung anstandslos übernommen, in Kram deßhalb nicht verfangen könne, weil in Böhmen und Steiermark die Zwaugar-I bests - Anstalt mit der Strafanstalt verbunden sei, was in Kram nicht der Fall ist. Allein die h. Regierung bcharrte auf ihrem Stand-I punkte selbst dann noch, als der Landes-Ausschnß, um die schnellere Uebernahme zu ermöglichen, sich zur Concession herbeiließ, sich jederzeit vor der Ernennung des Verwalters mit der k. k. Regierung ins Benehmen setzten, und nach Möglichkeit ihre Wohlmeinung beachten zu wollen. Es wird nun Sache dieses h. Hanfes sein, darüber zu entscheiden, ob es im Interesse des Landes liege, die Zwangarbeits-Anstalt unter obigerBedingung zu übernehmen. Jedenfalls glaubt der Landes - Ausschuß für seinen bisherigen Vorgang in dieser Angelegenheit seine volle Rechtfertigung darin zu finden, daß durch diesen Aufschub keinerlei wesentlicher Nachtheil dem Lande zugegegangen ist, während eine Uebernahme unter obiger Bedingung ein Prä-I judiz geschaffen hätte, dessen Folgen von einer kaum über-I sehbaren Tragweite für die ganze künftige Administration : dieser Anstalt geworden wären. Da nach §. 18 der Landes-Ordnung für Krain, auch die Landes - Cultur als Landesangelcgenhcit erklärt wird 12), so hat sich der Landes - Ausschuß verpflichtet erachtet, außer den vorgenannten Fanden, auch die Uebcrgabe des Hierlands ! bestehenden Landes - Cultur - Fondes von der k. k.^Landes-! regicrung zu reclamiren. Die Uebcrgabe hat jedoch bis jetzt deßhalb noch nicht stattgefunden, weil die darüber eingeleitete Verhandlung zwischen der k. k. Landesregierung und dem h. Staatsmi-nisterium noch nicht zum Abschlüsse gelangt ist 13). §• 3. Der Landes - Ausschuß hat sich jedoch nicht damit begnügt, die vorgedachten Fonde und Anstalten lediglich in I seine Verwaltung zu übernehmen, sondern hat, insbesondere bezüglich des ständischen Fondes, auch die Frage in : Erörterung gezogen, ob nicht einzelne Theile davon durch 1 den Verlauf der Zeit verloren gegangen, und welche Schritte : zur Wiedererlangung dieser Vermögensbestandtheile führen ; könnten. Eine in dieser Richtung verfaßte Denkschrift, welche die seit Jahrzehenden schwebende Frage über die Ansprüche des Landes ans der Jncamerirung des vorbestandenen Pro-vincialfondes umständlich bespricht, wird mit den einschlägigen Anträgen, als besondere Vorlage, von Seite des Landes - Ausschusses dem hohen Landtage zur Erörterung und Beschlußfassung vorgelegt werden. §• 4. Anknüpfend an die Uebernahme der verschiedenen landschaftlichen Gebäude hat der Landes - Ausschuß mit Bedachtnahme auf die vom h. Landtage in der sechsten Sitzung ,ä) Exhib. - Nr. 824; 186!. '0 Exhib. - Nr. 840; 1862. gemachte Andeutung nicht unterlassen, für die nutzbringende Verwerthung derselben zu sorgen. Während daher nach dem Beschlusse dieses hohen Hauses die Lokalitäten des 2. Stockwerkes in der Burg dem Landeshauptmanne zur Wohnung überlassen, und die Räume des 1. Stockwerkes, dann ein ebenerdiges Lokale als Kanzleien des Landes - Ausschusses benützt wurden, sind die Lokalitäten des Landhauses, mit Ausnahme dieses Saales und der daranstoßendcn 3 Zimmer, der k. k. Staats - Verwaltung und der Filial-Escomptc-Bank 14) mit den Gcsammt-micthzins von jührl. 3000 fl. in Miethe überlassen worden 15). Die einschlägigen Micthvcrtrügc werden auf den Tisch dieses Hauses niedergelegt. Bezüglich der Verwerthung der Localitätcn des an das Landhaus anstoßenden Gebäudes Consc.-Nr. 195 in der Salendergasse 16) wurden keine Veränderungen vorgenommen , sondern der 2. Stock der k. k. Landwirthschafts - Gesellschaft zur unentgeltlichen Benützung überlassen, der 1. Stock aber um 262 fl. 50 kr. vermuthet. Dergleichen wurden die bezüglich des Ballhauses Consc.-Nr. 36 in der Gradischa mit einer Jahresmiethe von 315 fl., bezüglich der Redoute und der anstoßenden Häuser Consc. - Nr. 136, 138 am alten Markt, mit einem Jahresertrage von 1646 fl. 62 kr., bezüglich des Theaters mit einem Miethzinse von 210 fl., endlich rücksichtlich der Hauptwache mit einem Miethzinse von 84 ft. bestandenen Miethverhältnisse einstweilen aufrecht erhalten, und ein bisher an den Stadtmagistrat um 31 fl. in der Redoute vermiethetes Locale um 63 fl. an die philharmonische Gesellschaft weiter vcrmicthet. Die bisher ohne Erträgniß gebliebene Nützung einiger im Garten des Lyceal - Gebäudes stehender Maulbeerbäume wurden verpachtet, der Garten selbst über Ansuchen des Stadtmagistrates zur Benützung als Turnschule angewiesen. Der aus der Rückerstattung einer noch aus den Renten des Gutes Untcrthurn geleisteten Vorschusses herrührende Betrag von 650 fl., sowie eilt Theilbetrag der pro 1862 fälligen Miethzinse des Landhauses mit 3063 fl. 96 kr. äst. W. wurde mittelst Ankauf von krainischen G. - E. Obligationen, im Nominalbeträge von 4150 fl., fruchtbringend gemacht. Nicht minder glückte es dem Landes-Ausschüsse, durch die nunmehr im öffentlichen Lizitationswege erfolgte Ver-micthung der dem Theatersonde zur Disposition verbleibenden Theaterlogcn ein namhaftes Mehrcrträgniß gegen die Vorjahre für den Thcaterfond zu erzielen l7), wodurch die Möglichkeit herbeigeführt wurde, einen Theil je- ! ner Kosten zu decken, welche die so dringend nothwendige Renovirung des äußern Schauplatzes erheischte. Sowie der Landes - Ausschuß bemüht war, auf solche Art einerseits für eine Vermehrung der Renten des Landes - Vermögens zu sorgen, ebenso hat er sein Augenmerk andererseits auch darauf gerichtet, die im mehrjährigen Durchschnitte bisher jährlich 4600 sl. betragenden Conscr-virnngskosten der Gebäude nach Möglichkeit zu vermindern, und auf die Hälfte dieses Betrages zu reduciren. So wurde die Erhaltung des Burggartcns, welche bisher im mehrjährigen Durchschnitte einen Aufwand von 800 sl. erheischte, gegen ein Jahrespanschale von 300 fl. im Vcrtragswegc hintangcgebcn, wogegen unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung dieses h. Hauses dem bisherigen, nun bienst« “) Ethib. - Nr. 115. ") Exhib. - Nr. 2199. '“) Exbih. - Nr. 83. ”) Exhib. - Nr. 152, 179, 2140. untauglich gewordenen Burggärtner eine Gnadengabc monatlicher 15 fl. bewilligt wurde ls). Die Rauchfangkehrer - Arbeit, für welche noch im I. 1861 ein Betrag von 330 fl. verausgabt werden mußte, wurde vertragsmäßig für weitere 5 Jahre mit den aceor-dirtcn Betrag von 140 fl. vereinbart. Die Versicherung der Redoutc und der anstoßenden Gebäude Consc.-Nr. 136, 137 gegen Feuersgefahr I9) wurde auf vortheilhaftc Art für 6 Jahre bei einem Bcr-sicherungswerthe von 20.273 fl. mit die Gcsammtprümie von 87 fl. 60 kr. durchgeführt, jene noch dringendere des Theatergebäudcs zwar ebenfalls in Angriff genommen, jedoch bisher deßhalb noch nicht zum Abschlüsse gebracht, weil mehrere Privat- Logcübesitzer, deren Beitragsleistung zu der für 6 Jahre auf 902 fl. 43 kr. berechneten Assekuranz-Prämie in Anspruch genommen wurde, dieselbe abgclehnthaben. Das eigenthümliche Verhältniß des Thcaterfondes zu den Privat - Logencigenthümern wird dem hohen Landtage in einer besondern Vorlage des Nähern vorgeführt und hiebei die Genehmigung eingeholt werden, eine zur Last des Theatcr-sondcs bestehende, nach der Ansicht dieses Landes-Ausschusses imaginäre Schuldforderung des ständischen Fondes von 19.000 fl. sammt Anhang in Abfall bringen zu dürfen 20). Dem Landes - Ausschüsse ist der schlechte Bauzustand des hierortigen, ebenfalls zum Landes - Vermögen gehörigen Lyceal- Gebäudes nicht entgangen. Dieses im I. 1789 von den Ständen Krain's um 6987 fl. gekaufte, und aus einem Franziskanerkloster mit einem Aufwande von 26.826 fl. zu ischulzwccken adaptirte Gebäude, wurde von den Ständen dem k. k. Studienfonde gegen dem zur unentgeltlichen Benützung überlassen, daß dieser Fond für die Erhaltung des Gebäudes sorge und die einschlägigen Kosten selbst bestreite. Der Landes - Ausschuß hat nicht ermangelt 21), dem k. k. Studien - Fonde wiederholt und mit allem Nachdrucke diese Verpflichtung in Erinnerung zu bringen, er hat die dermaligen Baugebrcchcn erheben, den zur ordnungsmäßigen Herstellung erforderlichen Bauaufwand ermitteln lassen und das einschlägige Operat, welches ein Erfordernis; von 16.203 fl. 19 kr. aufweiset, der k. k. Landesregierung mitgetheilt. Der Landes - Ausschuß muß zu seinem Bedauern bemerken, daß seine einschlägige Bemühung bisher den gewünschten Erfolg nicht gehabt, indem sich die k. k. Landesregierung darauf beschränkte, einen neuen commissionclleu Zusammentritt in Aussicht zu stellen, auf dessen Ausschreibung der Landes - Ausschuß jedoch bis zur Stunde wartet. Es wird Sache des h. Landtages sein, auch dieses Verhältniß zu erörtern, und über eine einschlägige Vorlage des Landes - Ausschusses die Frage zu lösen, ob dieses Verhältniß fortzubestehen habe, oder ob es nicht geboten sei, falls der k. k. Studienfond noch länger zögernsollte, diese Herstellungen int ganzen Umfange ihres erhobenen Bedarfes sofort in Angriff zu nehmen, die Rechte des Eigcnthümcrs rücksichtslos geltend zu machen, und aus einem Verhältnisse zu treten, welches für das Land die Gefahren des noch weitern Verfalls dieses Gebäudes im Schooße zu tragen scheint. §• 5. Der Umstand, daß die zur Bestreitung der currenten Schuldigkeit des G. - E. - Fondes vom h. Acrar geleisteten Vorschüsse mit 5°/0 verzinset werden müssen, und die That- ") Exhib.-Nr. 375. ") Exhib. - Nr. 625. ,0) Exhib. - Nr. 40. -fl Exhib.-Nr. 83, 1275 sadje, daß jiacs) der am Schlüsse des Verw.-Jahres 1861 gepflogenen Abrechnung ein derlei Vorschuß-Guthaben von 52.339 fl. 97 kr. zu Gunsten des k. k. Aerars resultire, haben den Laudes-AuSsehnß bestimmt22), die gtcicsjc Summe aus betn disponiblen Cassabcstande des Landes-FoudeS vor-fchußweise dem G.-E.-Fonde zuzuwenden, wodurch für denselben und rücksichtlich die Landes - Coneurrenz ein Zinsen-ersparniß von jährlich 26.00 fl. herbeigeführt wurde. Da übrigens mit dem I. 1873 die Beitrags - Leistungen der Verpflichteten zum G.-E.-Fonde ihr Ende erreichen werden, so hat der Landes-Ansschuß in Voraussieht der unerschwinglichen Last, welche sohin dem Lande behufs der weitern planmäßigen Dotiriing des G.-E.-Fondes obliegen wird, und mit Rücksichtnahme auf die schon oben erwähnten Verhältnisse des krain. G.-E.-Fondes, sein Augenmerk auf eine Credit-Operation gerichtet und eine Vorlage für den hohen Landtag bereitet, um sich die Zustimmung zu einem Lotto-Anlehen vpn 2,000.000 Gulden zu erbitten. ES muß selbstverständlich dieser Vorlage vorbehalten bleiben, dem hohen Landtage die einzelnen Details dieser, für daS Interesse des Landes so hochwichtigen Operation vorzuführen; hier genüge die Bemerkung, daß dieses Darlehen mittelst 20 fl.-Losen ausgebracht, vermöge eines eigenen TilgnngS-FondeS in 50 Annuitäten rückbezahlt; der dafür bar eingehende Betrag von 1,630.000 fl. mit der Theilflimme von 1,100.000 fl. zum Ankaufe von ungarischen, siebenbürgischen und croa-tischen G.-E.-Obligationen für den Tilgungs-Fond, der Nest von 530.000 fl. aber für den G.-E.-Fond verwendet, und letzterer vom I. 1864 bis zum I. 1873 derart frue-tisieirt werden soll, daß für selben am Schluffe des 1.1873 G.-E.-Obligationen im Nominal-Betrage von 1,300.000 ft. vorräthig sein dürften. Daß übrigens auch alle andern, dem Landes - Aus-schnsse verfassungsmäßig zugefallenen Agenden bei der Gebarung des G.-E.-Fondes und speziell die bircctiönnifugen Verlosungen und Rückzahlungen der verlosten G.-E.-Obligationen anstandslos abgewickelt wurden, dafür geben die einschlägigen, durch die Landes-Zeituiig veranlaßten Kundmachungen den besten Beweis, so wie in dieser Richtung noch bemerkt zu werden verdient, daß der Landes-Ausschnß auch die monatliche Abrechnung zwischen dem k. k. Aerare j und dem G. - E. - Fonde der Oefsentlichkeit übergebe, und daß bei der Begutachtung des Voranschlages des G.-E.-Fondes pro 1863 der Antrag angenommen wurde, den börsenmäßigen Ankauf von G.-E.-Ovligationen aufzugeben, weil dieser Ankauf ans den Capitals-Voranszahlnugeu der Verpflichteten zu besorgen ist, diese Vorauszahlungen aber Jahren der Abzahlungs-Periode zu Gute kommenden mehreren Zuschlages hätte durchgeführt werden können. §• 6. Mehrfälltige, im Publikum taut gewordene Klagen und Wünsche haben den Landes-Ausschnß bestimmt, die Verhältnisse des hierortigen Spitals, der Gebär-, Findel-und Irren-Anstalt einer eingehenden Erörterung zu unterziehen. Die dringende, im Interesse M Heilzweckes und der Humanität unabweislich gebotene Erweiterung des Spitals mittelst Aussetzung eines zweiten Stockwerkes auf den nördlichen Tract mit einem Kostenanschläge von circa 15.000 fl. erschien dem Landes - Ausschüsse so unllerschieblich, daß er nicht erst die Genehmigung des damals noch in fernere Aussicht gestellten zweiten^ Landtages abwarten zu müssen geglaubt hat, sondern daß er die sogleiche Inangriffnahme gegen Einholung der nachträglichen Genehmigung dieses h. Hauses beschloß und die Einleitungen getroffen hat, daß damit schon im nächsten Frühjahre begonnen werde 2S). Nicht minder, hat der Landes-Ausschnß bei diesem Anlasse auch dafür Sorge getragen, daß im Hofraume der Anstalt durch Baumpflanznugeu Schattenplätze gewonnen werden, auf welchen die Reeonvaleseenten Erholung finden können. Es gereicht hiebei dem Landes - Ausschüsse zur besondern Befriedigung, die Mittheilungen beifügen zu können, daß die Mittel zu diesem Zubaue in den disponiblen Cassa-beständen des Landes-Fondes bereits vorliegen, daher eine mehrere Umlage zu diesem Zwecke entfallen konnte. Eine der wundesten Stellen im Bereiche der hierlän-digen Wohlthätigkeits-Anstalten war und ist noch dermalen das Irrenhaus. Mangelhaft in seiner innern Einrichtung aus Gründen localer Natur, entspricht es nicht mir nicht dem humanen Zwecke der Heilung seiner nnglücklichen Bewohner, sondern erheischt auch einen Aufwand, der außer allem Verhältnisse zum Erfolge steht. Der Landes-AuSschuß hat daher auch die Frage in Erwägung gezogen, ob es nicht im Interesse der Menschlichkeit und selbst des Kostenpunktes liege, eine Bereinigung der hierortigen mit der zu Freischloß in Steiermark neu zu errichtenden, oder jener in Kärnten bestehenden Irren-Anstalt anzustreben. Die einschlägige Verhandlung mit dem Landes-Ausschüsse von Steiermark und Kärnten ist noch zu keinem Abschlüsse gelangt, dürfte jedoch noch im Laufe dieser Landtags-Session so weit gereift sein, um betn hohen Landtage auch in dieser Beziehung einen weitern bestimmten Antrag stellen zu können. Die maßlosen Bergütnngö-Anfprüche, welche von der Direction der Wohlthätigkeits - Anstalten in Triest für die Verpflegung der in den dortigen Spitälern aufgenommenen Krainer an den Landes-Fond gestellt werden, haben diesen Landes-Ausschnß bestimmt 2i), in dreifacher Richtung Abhilfe zu suchen: einmal dadurch, daß auf eine genauere Nachweisung der Stichhaltigkeit dieser Ansprüche gedrungen, und ohne solche Nachweisung jede Vergütung abgelehnt wurde; dann dadurch, daß die Aufsichtsbehörden in Triest ersucht wurden, die Fremden- und Dienstboten-Polizei mit mehr Ernst zu handhaben; endlich dadurch, daß das h. Ministerium gebeten wurde, eine eingehende Untersuchung der Wohlthätigkeits-Anstalten in Triest zu veranlassen, um unbegründet scheinende Vergütungs - Ansprüche nach Möglichkeit zu beseitigen, oder doch die Controlle darüber zu erleichtern. Auch in dieser Beziehung sind die Verhandlungen noch nicht zum Abschlüsse gediehen, doch wird ihrer hier zu dem Ende gedacht, damit der hohe Landtag ersehen möge, daß der Landes - Ausschuß bestrebt war, das Landes - Interesse auch in dieser Richtung zu wahren. Andererseits hat der Landes-Ausschnß die Berechtigung des Spitals der barmherzigen Brüder in Agram, als einer öffentlichen Heil - Anstalt, deßhalb anerkannt, und auch die Vergütung der Verpsiegskosten-Beträge vom I. 1862 an zugesichert, weil daS h. k. k. Ministerium bestätigte, daß diese Anstalt alle Aufgaben einer öffentlichen Heil - Anstalt erfülle, und weil die Direction derselben erklärte, daß sie zz) Exhib. - Nr. 972. IS) Exhib. - Nr. 239. “) Exhib. - Nr. 697. im Gegenfalle feine Kraincr mehr in das Spital aufnehmen würde. Hieher gehört auch eine uom Landes - Ausschüsse vorbereitete Vorlage, welche ans moralischen, sozialen und pekuniären Gründen die gänzliche Beseitigung der Findel-Anstalt und eine radirale Aenderung des Findelwesens befürwortet; eine Vorlage, deren Tragweite das volle Interesse dieses h. Hauses in Anspruch zu nehmen geeignet erscheint. Auch der Frage 25) ist der Landes - Ausschuß nicht ansgewichen, ob nämlich die Regie der WahlthätigkeitsAnstalten fernerhin denselben Händen zu belassen ist, in betrat sie sich faetisch befindet 26) 27). Um jedoch hiebei den Schein jeder Voreingenommenheit zu beseitigen, mit jedes unbegründete Urtheil ferne zu halten, hat sich der Landes-Ausschuß in dem Beschlusse geeinigt, das laufende Verwaltungsjahr als ein BcobachtnügSjahr anzusehen, und hat zu diesem Ende monatliche Conferenzen der Direction der Wohlthätigkeits - Anstalt, der Primarärzte und der Oberin des Ordens der Töchter der christlichen Liebe angeordnet, bereit Protokolle dem Landes-Ausschnsse vorzulegen sind, und die Grundlage, eben sowohl zur Behebung wirklicher Gebrechen, als auch zur Rückweisung nnbegründoter Beschwerden bilden werden. Zwischenweilig wurde eine Revision der in mehreren Punkten nicht entsprechenden Speise-Ordnung veranlaßt, und die Verfügung getroffen, daß dieselbe zur selbsteigenen Controlle der Erkrankten in den Krankensülen angeheftet werde. §• 7. Die in der fünften Landtags - Sitzung dem Landes-Ausschusse zugewiesene Entwerfung einer Geschäfts-Ordnung für die Verhandlungen dieses hohen Hauses hat in einem Operate ihren Ausdruck gesunde», welches dem Landtage vorgelegt und als einer der ersten Berathnngs-Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden wird. An diese Geschäfts-Ordnung wird sich der Entwurf einer Instruction für den Landes-Ausschuß reihen, welcher ebenfalls als Vorlage für bett hohen Landtag vorbereitet vorliegt. Ebenso ist das Regulativ für das Brennen des Laibacher Moores entworfen, und wird der Genehmigung dieses h. Hauses vorgelegt werden. §• 8. Ueber die Ergebnisse der Berathung jenes Comite's welches der Landtag in seiner siebenten Sitzung anläßlich des Antrages aus Förderung der Operation des Grund-lasten-AblösungS-Geschästes gewählt hat, muß die Berichterstattung selbstverständlich jenem Somit« überlassen bleiben; aber auf einen sichtbaren Erfolg glaubt der Landes-Ausschuß schon hier weisen zu dürfen; auf bett nämlich, daß seither die Ergebnisse des Fortschreitens dieser Operation, zeitweise in offiziöser Art, dem hieran so wesentlich inter« essirten Lande durch die Landes - Zeitung bekannt gemacht werden. §• 9. Um der Vollendung des uom hochwürdigen Herrn Fürstbischöfe Anton Alois Wolf letztwillig angeordneten, für den gedeihlichen Fortschritt unserer Muttersprache so wesentlichen zweiten Theiles des sloveuischen Wörterbuches Vorschub zu geben, hat der Landes-Ausschuß nicht verfehlt, in Gemäßheit der vom hohen Landtag in der siebenten Sitzung gefaßten Beschlüsse, sich sowohl an den gegen- wärtigen hochwürdigen Herrn Fürstbischof, als auch an das k. k. Landesgericht als Abhandlungs-Instanz, und zwar an Letzteres mit dem Ersuchen zu verwenden, daß auf die Herren Testaments-Executoren ernstgemüß eingewirkt werde, damit dieser Theil der letztwilligen Anordnung ehestens zum Vollzug gelange. Aus der einschlägigen Erwiederung ist zu entnehmen, daß die momentane Stockung in materiellen Schwierigkeiten, dann in den noch in Verhandlung stehenden Ersatzansprüchen aus dem Patronatsrechte ihren Grund hat; Schwierigkeiten, die zwar keineswegs unüberwindlich sind, bereit Abwicklung jedoch naturgemäß abgewartet werden muß, um den reinen Fond zu ermitteln, aus welchem die Kosten für die Verfassung und Drucklegung dieses nationalen Werkes zu bestreiten sein werden. Der hohe Landtag kann übrigens die Versicherung hinnehmen, daß der Landes - Ausschuß diese Angelegenheit im wachsamen Auge behalten, und vielleicht noch, im Laufe dieses Landtages weitere Anträge in dieser Richtung zu erstatten in der Lage sein wird. ' §• 10. Nach dem Beschlusse der achten Landtags-Sitzung hat der Landes - Ausschuß die bisher bei der ständisch Verordneten - Stelle bedienstet gewesenen Beamten und Diener provisorisch in seine Verwendung genommen. Die Zahl der erstem beträgt 4, die der Diener 2. — Ungeachtet der damalige Geschäftsnmfang das Zehnfache jenes der ständisch Verordneten-Stelle erreicht, war der Landes-Ausschuß doch bemüht, das Geschäft bloß mit diesen disponiblen Arbeitskräften int Laufenden zu erhalten, ohne dem betreffenden Fonde eine mehrere Last aufzubürden, cd wäre bettn, daß einem Amtspraktikanten ein Diurnum von monatlichen 25 fl. gegen nachträgliche Genehmignng dieses hohen Hauses verliehen mürbe 2S). Der Landes-Ausschuß ist in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt worden, gegen einen dieser Beamten wegen grober Dienstes - Vergehen eine DiSciplinar - Untersuchung durchzuführen, deren Ergebniß dem hohen Landtage zur endlichen Beschlußfassung vorgelegt werden wird. Da dieser Beamte seit 26. Juli l. I. seinen Dienst faetisch verlassen hat, und ihm in Folge dessen auch der Bezug des Gehaltes gesperrt wurde, so mußten zwei Diur-niften, einstweilen auf die Dauer von vier Monaten, aufgenommen werden. Der Tod des frühern ständischen Secretärs Moritz Freih. v. Taufferer 29) und des ständischen Protokollisteu Camillo Grasen Thum 30), welche Beide Pensionen ans dem ständischen Fonde bezogen, hat die Pensions-Ansprüche ihrer Witwen zur Sprache gebracht. Der Landes-Ausschuß hat in Anbetracht, daß sich diese Ansprüche auf bereits systemmäßig erworbene Rechte gründen, dann mit Rücksicht auf den Umstand, daß dieselben ihrer Natur nach solche sind, bereit Liquidiruug nicht erst auf den Zeitpunkt des WiederzusammeutritteS dieses h. Hauses verschoben werden konnte, den gedachten Witwen die systemmäßige Pension auS dem stand. Fonde flüssig gemacht, und wird sich die nachträgliche hohe Genehmigung dieses Landtages dafür erbitten. Eine umfassende Vorlage, welche diesem h. Hause gemacht werden wird, enthält die Anträge wegen der künftigen Systemisirung der diesem Landes-Ausschnsse beizuge-benden Beamten und Diener, wegen ihrer Bezüge und =5) ad Nr. 490. -') Erhib. - Nr. 2830; 1862. =’) Exhib. - Nr. 1852: 1862. = “) Exhib. - Nr. 56; 1861. ") Exhib. - Nr. 57; 1861. =°) Exhib. - Nr. 631; 1862. Ruhegenüsse, wegen der Art ihrer Ernennung und Dis-ciplinnr - Behandlung 31) 32). Dcßgleichcn ist eine ausführliche Dienstes - Pragmatik und Dicnstes-Jnstruction dieser Beamten und Diener, als Vorlage für den hohen Landtag vorbereitet worden 33). §. H. Der Landes - Ausschuß ist in der Zwischenzeit in der Lage gewesen, für 'brci erledigte Stifiplätzc im Theresianum, für zwei Stiftptütze in Militnr-Bildungsanstalten, für zwei Offizicrs-Witwcn-Stiftnngen, für ein Graf Lichtcnberg'schcs Adjutum und für eine Studenten - Stiftung die dircctiv-mäßigen Vorschläge zu erstatten, und kann mit besonderer Befriedigung darauf hinweisen, daß in allen diesen Fällen der vom Landes-Ausschuß am ersten Platze in Vorschlag gebrachte Bewerber an maßgebender Stelle berücksichtiget wurde. §• 12. In der achten Sitzung des vorjährigen Landtages wurde dem durch weitere vier Mitglieder des hohen Landtages verstärkten Landcs-Ausschusse das Recht ertheilt, den Voranschlag der Landes- und Grnndcntlastnngs-Erfordernisse für das Verwaltungsjahr 1862 festzustellen. Der auf solche Art verstärkte Landes - Ausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 8. August v. I. dieser Ausgabe entledigt, und nach einer eingehenden Prüfung der einzelnen Rubriken des Erfordernisses und der Bedeckung die Ziffernansätze aus nachstehende Art richtig gestellt: Ich glaube, daß ich die Lesung dieser Ziffern füglich unterlassen dürfte, da sie Ihnen ohnedicß vorliegen. Ich werde mich daher nur noch auf daö Meritorische beschränken. (Rufe der Zustimmung.) Die nicht gelesenen Positionen lauten: „Ä. Gründrnüastungs - Fond. 1. Erfordernis;. 1. Regie-Aufwand: a) der Grundcntlastung, nach Streichung eines Betrages von 1319 fl. aus . . . 7821 fl. 1>) der Grundlastcn-Ablösungs- und Rc-gnlirungs - Local - Commissionen nach Abstreifung eines Betrages v. 2300 fl. auf .................................... 28.900 „ 2. für die planmäßig rückzuzahlenden Capitalien, die laufende Rente und die Passivzinsen, unter Einstellung jenes Betrages, welcher oben an Regie in Ersparung kam, auf ................................ , 626.601 „ Zusammen auf . . . 663 322 fl. lä. Die .Bedeckung, 1. Durch Einzahlung Seitens der Verpflichteten . . ................ 341 660 fl. 2. Durch Landes - Beitrag, mittelst eines Stcnerzufchlagcs von 26 kr. pr. Steuer- gulden, mit . ................... 272.372 „ 3. Durch die vom Staate zu zahlende Rente der abgelösten Vcrändcrnngsgcbührcn . 49.290 „ Zusammen .— . 663.322 fö Da die Schuld des Staates an den GruudcntlastungS-Fond nach bcin kaiscrl. Patente vom 11. April 1851 in 40jährigen Annuitäten mit je 54,723 fl, Conv,-M, nbzn- 31) Exhib. - Nr. 2974; 1862. 32) Exhib. - 9h-. 1073 ; 1862. ") Exhib. - Nr. 2973; 1862. tragen ist, während nach dem Bedeckungsplanc vom 20. Mai 1856 der Staat diese Annuitäten erst mit dem Jahre 1866 in dem damals freilich erhöhten Betrage v. 61.083 fl. C.-M. einzuzahlen beginnen wird, und weil hiedurch bishin der G.-E.-Fond eine jährliche Einbuße von 7770 fl. erleidet, so wurde dem h. Landtage daö Recht vorbehalten, den durch diese veränderte Zahlungs - Modalität für den G.-E.-Fond sich ergebenden Zinscnentgang als Ersatzanspruch vom Staate zu reclamircn. B. Der ständische Fond. fl. Die Einnahmrn Wurden berichtiget: 1. An Activ-Interessen.................... 7026 fl. 2. An Ertrag der Realiiätcn, unter 'Ein- stellung der neuen Miethzinsen auf . 3400 „ Zusammen . \ . 10.426 fl. IS. Die Ausgaben wurden richtig gestellt in den Nnüriken 1. Besoldungen mit .... 9042 fl. 2. Emolumente ..... 142 „ 3. Diurncn 300 „ 4. Beiträge 716 „ 5. Kanzlei - Erfordernisse . . 1000 „ 6. Remunerationen u. Aushilfen 1360 „ 7. Erhaltung bestehender Gebäude 2600 „ 8. Steuern und Gaben . . 1238 „ 9. Diäten und Reisekosten . . 300 „ 10. Regiekosten 100 „ 11. Pensionen 1 840 „ 12. Pensionen für Witwen . . 1277 „ 13. Erziehungsbeiträge . . . 168 „ 14. Provisionen 128 „ 15. Gnadengaben .... 442 „ 16. Verschiedenes 460 „ 17. Unvorgcschcne Auslagen 2000 „ Zusammen . . . 22,113 fl. wornach sich ein Bcdeckungsabgang von . . 11.687 „ herausstellte. Dieser wurde zwar, mit Rücksicht auf die Beziehungen des vormals ständischen Fondes zum k. k, Aerare, ans dem Staatsschätze beansprucht, jedoch von der Staatsverwaltung 34) nur mit.................................... 8326 „ in das Reichsbudget aufgenommen, und mit dieser Ziffer auch vom h. Rcichsrathc genehmiget, daher der Mehrbetrag von . , . 3361 fl. auf den LandeSfond übernommen wurde. 6, Drr Landes - Fond, fl. Einnahmen wurden richtig gestellt in der Rubrik: 1. Kranken-Berpflegs-Kostenersätze mit . 4000 fl. 2. Von dem Findclhausfondc .... 976 „ 3. „ Gebürhausfonde ....................... 124 „ 4. „ JrrenhauSfonde................ 458 „ 5. „ Zwangarbcits - Anstalt . . . . 20.628 „ daher zusammen . . . 26,186 fl, SB. Die Ausgaben. 1. Für das Findclshans . 16.875 fl, 2. „ „ Gcbärhaus . . 8631 „ 3. „ „ Irrenhaus , . 5702 „ S1) Exhib. - Nr. 446; 1861. 4. Für Verwalt.-Auslagen . 2000 fl. 5. „ Kranken - Verpflegs- Kosten .... 40.150 „ 6. „ Sanitäts-Auslagen . 3900 „ 7. „ Impfungs-Kosten 3155 „ 8. Sonstige Humanitäts-Aus- lagen 658 „ 9. Für Beiträge .... 2803 „ 10. „ Schub-Anslagcn . . 5200 „ 11. „ Gensdarmeric-Bequar- ticrung .... 12 000 „ 12. „ Landcswasserbauten . 7981 „ 13. „ Raubthier-Taglien . 440 „ 14. „ Zwangarbeits-Anstalt 34.422 „ 15. „ Landtags-Kosten . . 8000 „ 16. „ Vorspanns-Auslagen 20.000 „ 17. „ ständischen Fond . . 3361 „ Zusammen . . . 175.281 ft. daher sich ein, mittelst Umlage zu bedeckender Abgang von .............................. 149.095 fl. feststellte, zu dessen Aufbringung ein Stcuerzuschlag von 14 kr. vom Gulden vorgeschlagen wurde." Diesen Voranschlägen haben Sc. f. k. apost. Majestät mit alscrs). Entschließung vom 28. November 1861 die Genehmigung zu ertheilen geruht, und sind mit Hilfe dieses Zuschlages die Bedürfnisse der vorgcdachtcu Fonde in der Art bedeckt, und deren Ausgaben bestritten worden, daß sich beim Beginn dieses Verwaltungsjahres in der Cassa des Landesfondes noch ein Bestand von 45.142 fl. vorfand 35). Dieser sehr bedeutende Cassarest findet darin seinen wesentlichen Grund, weil gerade aus Anlaß der abgedachten Verhandlung wegen der unbegründet scheinenden Ersatz-Ansprüche von Seite der Direction der Wohlthätigkcitö-Anstaltcn zu Trieft, die Bezahlung der angesprochenen Beträge einstweilen noch in Schwebe belassen, und ebenso die Militär-Borspanns-Auslagen noch nicht zur Liquidirnng gelangt sind. Sollten die Rechnungs-Abschlüsse über die recte Gebarung dieser Fonde von Seite deö k. f. Rechnungs - Departements noch int Laufe dieser Landtagssession zu Stande gebracht werden können, so wird der Landes-Ausschuß nicht ermangeln, dieselben diesem h. Hause vorzulegen. Der Umstand, daß das laufende Verwaltungsjahr heranrückte, während der Wiederbeginn des Landtages noch nicht in so naher Aussicht stand, mußte die Frage anregen, wie es mit dem Voranschläge des Landeshaushaltcs für das gegenwärtige Verwaltiingsjahr zu halten sei? Einerseits hatte der Landes-Ausschuß vom h. Landtage nicht die Ermächtigung erhalten, auch in die Feststellung des Präliminars pro 1863 einzugehen, andererseits forderte die Bedeckung der laufenden Bedürfnisse gebieterisch eine Maßnahme auch für das gegenwärtige VerwaltungS-jahr, zumal ein Theil der Bedeckung des ständischen Fondcs vom Staatsschätze angesprochen wurde, und die dicßfällige Ziffer daher schon im Reichsbndgct ihren Platz finden sollte. Der Landes-Ausschuß. hat sich daher in dem Beschlusse gecinigct, die Ziffer der einzelnen buchhalterischen Positionen in dem Voranschläge auch für das Verwaltungsjahr 1863 zu prüfen, nicht sowohl in der Absicht, dieselben durch diese Erörterung definitiv festzustellen, sondern vielmehr deßhalb, um durch diese Prüfung die Grundlagen für die in dieser Richtung an den h. Landtag zu erstattenden Anträge zu gewinnen. 35) Nr. 3115; 1862. Es werden demnach diesem h. Hause die betreffenden Voranschläge zur definitiven Richtigstellung und Genehmigung mittelst besonderen Vorlagen unterbreitet werden, als deren endliches Ergebniß hier nur so viel angedeutet wird, daß der Landes-Ausschuß beschlossen habe, dem h. Landtage die Beibehaltung jenes Znschlagsprocentcs für daS laufende Jahr anzuempfehlen, welches für diese Fonde im Vcrwaltungsjahrc 1862 festgestellt wurde 36). §. 13. Die vielen und begründeten Klagen, welche im letzten Landtage über Ucberbürdungen bei den von der k. k. Regierung aufgetragenen Straßenbautcn laut geworden sind, haben auch im Landes - Ausschüsse ein nimmer ruhendes Echo gefunden. Widerholte Ansuchen 37) an die k. k. Landesregierung, Beschwerden an das hohe Ministerium haben Abhilfe in diesem Gegenstände zu bringen angestrebt. — ; Hat der Erfolg dieser Maßnahmen nicht immer mit den Bitten und Wünschen des Landes - Ausschusses gleichen Schritt gehalten; so lag zum guten Theil der Grund des Mißlingens dieser Versuche darin, daß gegen Verfügungen angekämpft wurde, welche im Jnstanzcnzug bereits cndgiltig ausgctragcn, nicht mehr haben rückgängig gemacht werden können; oder darin, daß die dicßfälligcn, bisher bestandenen Gesetze eine Aenderung der Sache nicht mehr zuließen. Dcmungeachtet ist den Beschwerden dcS LandcS-AuS-schusses in (o weit Rechnung getragen worden 3S), als die hohe k. k. Landesregierung cs gänzlich dem Ermessen der Gemeinden anheimstellte, die mißliebige Einführung der ' Straßcn-Einräumer dort, wo solches gewünscht wurde, zu beseitigen, und als das h. Staatsministerium laut Erlasses vom 7. October 1862, Nr. 4889, die f. k. LandeS-Negic-rung angewiesen hat, mit der Ausführung von Straßcn-banteu bei vorliegender Einsprache der Gemeinden, mir im Falle des dringlichen Bedarfes und der Unverschieblichkeit vorzugehen. Allein einen andern, wenn auch indirecten, so doch ganz wcscntlicl)en Erfolg haben diese wiederholten Beschwerden in der Thatsache aufzuweisen, daß sich die hohe Regierung dadurch veranlaßt fand, mit einem Concnrrcuz-Gesetze hervorzutreten, welches die bisher betretene Bahn gänzlich aufgibt, und ein System fahren läßt, das die Quelle so vieler Klagen und Unzufriedenheit war. Dem Landes-Ausschusse ist Gelegenheit geboten worden, von dem Entwürfe dieses Gesetzes, welches dem h. Hause als eine Regierungs-Vorlage vorgelegt werden soll, Einsicht zu nehmen, und er kann es zu seiner Freude bestätigen, daß dasselbe, ans freisinniger Basis beruhend, alle Gewähr in sich trage, fernerhin die Klagen verstummen zu machen, welche bisher in so uncrschöpfter Menge in dieser Beziehung erhoben worden sind. Da dieser Gesetzentwurf das ganze System und somit das Allgemeine berührt, so kann cs der Landes-Ausschuß füglich unterlassen, hier die speziellen Fälle zu erwähnen, welche seine Jngcrenz in Straßenbau-Anliegen in Anspruch genommen haben, und die nunmehr ihre Abhilfe in Bestimmungen des neuen Straßcn-Concurrenz-GcsetzcS finden werden. Besonders erwähnen zu müssen glaubt der Landes-Ausschuß eines Brückenbaues über die Kulpa 3n) ") bei Gasperce in Gottschce, auf dessen Uebernahme auf den = 6) Nr. 3116; 1562. *’) Exhib. - Nr. 374 , 577 , 827, 1015 , 443. *’) Exhib. - Rr. 2765; 1862. =9) Exhib. - Nr. 210 ; 1862. *°) Nr. 2061; 1862. Landes-Fond mit dem präliminirtcn Kostcnerfordernisse von 5260 fl. der Landcs-Ausschuß in einer besondern Vorlage seinen Antrag stellen wird. Nicht minder gehört hieher die Bemerkung, daß der Landes-Ausschuß auch die Verhandlung wegen der Ueber* brückuug der Save bei Gnrkfeld 41) und Ratschach wieder aufgenommen hat, und daß dem h. Landtage eine Vorlage wegen der soglcichen Inangriffnahme des Brückenbaues bei Gnrkfeld vorgelegt werden wird 42). §• 14. Es bedarf keiner besondern Erwähnung, daß der Landes-Ausschuß mit aller Entschiedenheit die Znmuthnng abgelehnt hat, seine dienstliche Corrcspondenz mit den, der k. k. Landes - Regierung unterstehenden, landesfürstlichcn Organen unter fliegendem Siegel durch den k. k. Landcs-chef zu leiten. Die dagegen beim hohen Ministerium eingebrachte Remonstration ist nicht erfolglos geblieben 43). §• 15. Die insbesvnders in den letzten Jahren sowohl die Stadt Laibach als auch das flache Land so schwer treffende Last der Militär-Beqnarticrnng hat den Landes - Ausschuß veranlaßt, über die Mittel und Wege zu Rathe zu gehen, dem Lande in dieser Beziehung eine Erleichterung zuzuwenden. Eine Vorlage, welche das grelle Mißverhältniß der Bcrtheilnng dieser schweren Last, sowohl zwischen den einzelnen Kronländern als auch innerhalb der Landesgrenze Krain's, ziffcrmäßig nachweiset, wird dem hohen Landtage die nähern Anträge des Landcs-Ausschusses vorführen, bereit Angelpunkt darin besteht, daß ein eigener Bequartierungs-Fond zu gründen sei, anö dessen Zuflüssen LandcS-Bequar-ticrnugs - Anstalten, durch miethweise Verwendung schon bestehender, hiezu geeigneter, oder durch Erbauung neuer Gebäude zu errichten sein werden 44). Auch daS Bcquarticrungs-Erforderniß - Pauschale für die k. f. Gendarmerie hat dem Landes-Ausschüsse Anlaß gegeben, die Grundlagen desselben näher zu prüfen. Das Ergebnis; dieser Prüfung, welches dem hohen Landtage vorgelegt werden wird, mußte zur Ueberzeugung führen, daß sich, ohne dem Zwecke und der Sache Abbruch zu thun, eine wesentliche Erleichterung für den Landes-Fond wird herbeiführen lassen, über deren ziffermäßigen Umfang eine umständliche Vorlage für den hohen Landtag vorbereitet vorliegt. §. 16. Der Umstand, daß der §. 74 des noch geltenden Gemeinde-Gesetzes vom 17. Mürz 1849 die Veräußerung oder Belastung des Stammvcrmögens der Gemeinden von einem Lnndes-Gesetze abhängig macht, und andererseits die Thatsache, daß ans den baldigen Zusammentritt dieses hohen Hauses nicht gerechnet werden konnte, haben den Laudes-Ausschnß bestimmt, über ähnliche Gesuche der Gemeinden, dort, wo sich der Gegenstand als dringlich herausstellte, unter Voraussetzung der nachträglichen Genehmigung dieses h. Hauses, in eine meritorische Entscheidung einzugehen. Derlei Gesuche *5) sind eingelangt von den Gemeinden : Untergörjach, Sodcrschizh, Niederdorf, Schutna bei Landstraß, Veldes, Govidnl, Trojan« und Bcrslinoviz, Brcsoviz, Mitterdorf, Sinadolc, Wippach, Neustadt!, Krainburg, Visovik, Jnnergoriz und Ph-siuce, Suchen. “) Nr. 217; 1862. ”) Exhib. - Nr. 1370;- 1862. *3) Exhib. - Nr. 40 L. d. 6. “) Nr. 3229; 1862. •*5) Nr. 206, 216, 854, 1064, 1351, 1729; 1861 — 150, 786, 779, 1805, 1809, 1795, 2357, 2317, 2328, 2316, 2329; 1862. Die einschlägigen Entscheidungen werden mit besondern Vorträgen dem h. Landtage zur Genehmigung vorgelegt werden. Der gleiche Fall 46) lag, mit Rücksicht ans die Bestimmung des §. 68 der Gemeinde - Ordnung, der Stadt Laibach bezüglich der vom hiorortigen Gcmcindcrathe erbetenen Bewilligung zur Einführung einer Hundetaxe. Die Gesuche der Gemeinden des Bezirkes Lack 47), daun von Scisenberg und Treffen wegen der Aufhebung des Notariats-Institutes und rücksichtlich wegen der Berechtigung zur Urknnden-Berfassung, wurden der k. k. Lan-regiernng, jene der Gemeinde Wippach 4S), Ober- und Niedermöscl 49) mit Beschwerden in Grundcntlastungs-Ablösungs-Angelcgcnhciten, als zur Exekutive gehörig, der betreffenden Landes - Commission zur geeigneten Bedachtnahme abgetreten. §• 17. Außer den bisher gedachten, vom Landes - Ausschüsse selbst vorbereiteten und vorbcrathenen Landtags-Vorlagen, sind noch nachstehende Anträge von einzelnen Landtags-Mitgliedern dem Landes-Ausschusse vorgelegt worden, deren nähere Begründung und Auseinandersetzung vorerst den Herren Antragstellern selbst überlassen bleiben muß. Diese Anträge sind: Vom Herrn Abgeordneten Magistrats - Rath Johann G n t t m a n: wegen Errichtung einer Oberrcalschulc 50), in welcher Hinsicht auch von Seite des Laudcs-AnSschnsses die zweckdienliche Aufforderung an die Gemeinde - Vertretung der Stadt Laibach erging, welche jedoch bisher ungeachtet wiederholten Ersuchens noch nncrwiedert blieb; wegen Aufhebung der Brückenmanth an der Karlstädter Linie 51); wegen Steuerbefreiung der Neubauten 52); wegen Erlassung eines neuen Beqnartiernngs-Gesetzcs; wegen Ausscheidung der Waiscucapitalien aus dem Findelfonde; vom Herrn Abgeordneten Friedrich W i l ch e r: Miroslav Vilhar? wegen Rcpnblicirnng der Dienstboten - Ordnung vom I. 1858 53); wegen Ermäßigung der Gensdarmcrie-Kosten 54); wegen neuer Cathegorisirnng der Straßen 55). §. 18. Der Landes - Ausschuß war in der Lage, zwei neue Wahlacte zu prüfen, deren Ergebniß heute ohuedieß vorgelegen ist. Eine seit mehr als einem halben Sccnlum anhängige Verhandlung über die zwischen dem Lande Krain einerund betn Sichclburgcr-Comitate andererseits streitige Laudes-grcnze, wird dem h. Hause unter begründeter Darstellung der Rechtsansprüche Krain's mit den Anträgen dieses Lan-des-Ansschnsses vorgelegt werden. Ebenso ist über Anregung des Centrales der k. k. Landwirthschafts - Gesellschaft eine Vorlage zur Erlassung eines Bienenschutz - Gesetzes für den hohen Landtag vorbereitet 5G). ") Exhib. - Nr. 230. *') 9;r 237. ") Exhib. - Nr. 283; 1861. ") Nr. 11; 1862. 01) Exhib. - Nr. 75. M) Exhib. - Nr. 149. 52) Exhib. - Nr. 1508. M) Nr. 227. ") Nr. 226. “) Exhib. - Nr. 234. “) Exhib. - Nr. 34-7. Das freudige und hcißcrsehnte Ercigniß der Wicder-gencsung Ihrer Majestät unserer geliebten Kaiserin hat dem Landes-Ausschussc Pflichtgemäßen Anlaß gegeben, sich zum Dolmetsch der Gefühle dcS ganzen Landes zu machen, und in einer Adresse seine und dcS Landes tiefempfundenen Glückwünsche an die Stufen des allerhöchsten Thrones niederzulegen. Mit freudigem Selbstbewußtsein darf der Landcs-AnSschuß daraus hinweisen, daß das kleine, aber gesin-nungstreue Herzogthum Krain obenan steht unter den Provinzen, deren Ausschüsse Ihre Majestät, mit angestammter Huld und Anmuth, höchst ihren Dank für die Übersendung dieser Adresse ausdrücken zu lassen geruht haben. Der h. Landtag wird es begreifen, daß auch dieses Actcnslück, als ein kostbares Kleinod kaiserlicher Gnade, zur Freude dcS ganzen Hauses, ans den Tisch desselben niedergelegt werde. (Bravo, Bravo, Slava !) Da ferner jenes Bildniß Sr. Majestät unseres Herrn und Kaisers, welches in der vorigen Landtags - Session diesen Saal verherrlicht hat, als Eigenthum der k. k. Landesregierung , von dieser für ihren Sitzungssaal zurückgenommen wurde; so hat sich der Landes-Ansschnß erlaubt, ein neues Bildniß des hochherzigen Monarchen, dem diese Versammlung ihrer Wirksamkeit verdankt, für diesen Saal anzuschaffen und übergibt dasselbe mit einer besondern Urkunde in die treue Gewahrsame dieses hohen Hauses 57). (Bravo, Bravo.) Hoher Landtag! Dieß ist in allgemeinen Umrissen die actcngctreuc Darstellung der einträchtigen Thätigkeit Ihres Ausschusses in den für das Allgemeine wichtigeren Materien seiner Agenden während der abgewichenen Periode. Der Zahl nach wurden von demselben 4593 Gc-schäftsstückc ihrer Erledigung zugeführt. Möge dieses Ergebniß kein abfälliges Urtheil in diesem hohen Hause erfahren! — Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann, ich bitte um das Wort. Es kann wirklich nicht verkannt werden, daß der hochverehrte Landcs-Ausschuß so Außerordentliches für die Wohlfahrt des Vaterlandes gethan hat, daß der Landtag ganz gewiß für diese Verdienste seinen Dank votiren wird; aber welcher Rechnnngslcgcr, der Schwieriges verwaltet hat und dasselbe in einer Rechnung zusammenstellt, die beinahe zwei Jahre umfaßt, wird sich begnügen, wenn dieses Lob über flüchtige rhapsodische Lösung von der h. Versammlung ertheilt wird. Es sind ferner über die meisten Angelegenheiten Dinge angeregt: ich bemerke, daß einzelne Vorlagen darüber gemacht werden, jedoch einzelne Punkte der Art hingestellt, daß man sieht, daß cs mit der Voti-rung über den Bericht dabei verbleiben wird. Es dürften; auch ferner einige Punkte sein, welche eine Besprechung in principieller Beziehung gebieten und zulassen werden; es sind endlich auch Auslagen darin angeführt, die nicht dem Landcsfonde zur Last gerechnet worden sind, die der Landcs-Ausschuß in seiner hochherzigen Gesinnung ans Eigenem getragen hat. Dieß Alles muß ein (Somit« prüfen, erwägen und dann seine Bemerkungen in principieller Beziehung , dann überhaupt über einzelne Posten den Bericht j erstatten, und das h. Haus wird sich darüber veranlaßt finden, das auszusprechen, was ich voraus fühle: den Dank dem Landcs-AuSschusse abzutragen; allein ich halte es für unumgänglich nothwendig, daß dem Lande gegenüber, daß der großen Rechnung gegenüber, um der Ehre S7) Exhib. - Nr. 844; 1861. der Rechnungsleger willen, der Antrag, den der Abgeordnete Brolich hat fallen lassen, wieder aufgenommen werde. Ich nehme ihn wieder dahin auf, der h. Landtag möge den Beschluß fassen, daß ein Gemüt« von 5, oder eventuell 3 Mitgliedern gewählt werde, welches diesen Rechenschaftsbericht zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten haben wird. Präsident: Wünscht von den Herren Jemand daS Wort? Wenn Niemand das Wort ergreift, so muß ich aus die Rede des Herrn Vorredners antworten. Ich glaube, dieser Antrag, wie er so hingestellt worden ist, hat seine Schwierigkeit. Der Ausschuß ist nicht im Stande jetzt noch zu prüfen, dieses Somit« wird dann erst im Stande sein, mit Gründlichkeit zu prüfen und zu entscheiden, wenn die betreffenden Vorlagen an den Landtag gelangt und von demselben in die Berathung genommen worden sind, dann erst wird das Gönnte im Stande fein, einen gründlichen Ausspruch zu machen; früher glaube ich nicht. Abg. Dr. Toman: Ich werde bitten — das ändert die Sache gar nicht, Herr Landeshauptmann, der Gegenstand ist heute vorgelegt und kommt heute zur Besprechung. Wenn der Ausschuß auch heute gewählt wird, damit eben dann die Wahl nicht unterbleibe, damit dieser Antrag nicht untern Tisch fällt, muß ich dabei beharren und cs wird die Sache des Ausschusses sein, wann er darüber Bericht erstatten wird. Präsident: Da habe ich nichts dagegen. Abg. A m b r o s ch : Ich glaube von Seite des Lan-des-Ausschusses diesen Antrag nur als sehr erwünscht betrachten zu sollen, indem wir das h. Hans nicht mit einem vorgelesenen Berichte prücipitiren wollen. Das Somit«, welches der Herr Antragsteller im Sinne hat, wird Einsicht nehmen in alle dießfälligen Akte und wird dann über n n sere n Bericht den S ch l u ßbcricht machen. W a n n dieses geschehen wird, können wir nicht bestimmen, aber ich glaube, daß gar nichts im Wege steht, dieses Comite zu wählen, im Gegentheile, der Landes-Ansschnß muß nur wünschen, daß auch die übrigen Herren die hier vorgetragenen Arbeiten aus den Acten selbst beurtheilen. Ich würde den Herrn Antragsteller nur ersuchen, die Anzahl der Comit« - Mitglieder allenfalls vorzuschlagen und zur Wahl zu schreiten; das Comite hat nachher Zeit, int Laufe der Landtags-Session den Schlnßbcricht darüber zu erstatten. Waö aber die einzelnen Anträge des Landes-Ausschnsscs, die in diesem Berichte bezeichnet worden sind, anbelangt, so werden dieselben ohnedieß an die Tagcs-Ordnung kommen. Je nach der Art ihrer Abfassung werden sie entweder den Mitgliedern dieses h. Hauses gedruckt ober lithografirt vorgelegt werden, und über jeden dieser einzelnen Anträge steht es dem h. Hanse dann frei, eigene Commissionen und Canute's zu bilden und sie in Vorschlag zu bringen. In dieser Richtung wird diese Arbeit, die für das h. Haus von dem Landes-Ausschussc vorbereitet worden ist, ohnedieß den gcschäftordnungsmäßigen Gang nehmen, und so würde ich bitten, Herr Landeshauptmann, den Antrag dcö Herrn Dr. Kommt zur Abstimmung zu bringen, mit beut Ersuchen, sich über die Zahl dieser Comite-Mit-glicdcr zu einigen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Ich habe die Zahl angegeben: 5, eventuell 3. Wenn 5 durchfüllt, dann bin ich für 3. Abg. D c s ch m a n n : Ich unterstütze ebenfalls den ! Antrag des Abgeordneten Toman aus dem Grunde, weil j nach den früheren Aeußerungen des Herrn Präsidenten jedem I der Herren Abgeordneten offen bleibt, seine Bemerkungen über den Rechenschaftsbericht abzugeben. Es wäre nun sehr-leicht möglich, daß der Eine oder der Andere der Abgeordneten welche Bedenken gegen einzelne Punkte dieses Rcchen-schaftbcrichtes hege; dadurch würde eine partielle Besprechung des Rechenschaftsberichtes vielleicht in dieser oder jener Sitzung stattfinden, während, wenn ein Ausschuß zusammengestellt wird, der seinen Bericht über den Rechenschaftsbericht geben wird, zugleich dabei alle diese Bemerkungen zur Debatte kommen werden, und so werden in ebenjener Sitzung, oder in den betreffenden Sitzungen die einzelnen Herren Abgeordneten ihre Bemerkungen machen können. Präsident: Wenn Niemand sonst das Wort zu ergreifen wünscht, so werde ich den Antrag des Dr. Toman und den des Herrn Deschmann, die eigentlich dasselbe bezwecken, zur Abstimmung bringen. Der Antrag lautet dahin, daß zur Prüfung dieses Rcchcnschaftbcrichtcs ein Comite aufgestellt werde, welches dann seine Aeußerung über denselben abzugeben haben wird. Jene Herren, welche mit diesem Antrage im Principe einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag auf Aufstellung eines Comite's ist genehmigt worden. Ich bitte über den weiteren Antrag abzustimmen, ob in dieses Comite nach Antrag des Antragstellers 5 oder 3 Mitglieder zu wählen sind. Ich bringe zuerst die Anzahl 5 zur Abstimmung; jene Herren, welche mit dieser Anzahl einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht). Es ist die Minorität. Ich bringe also die Anzahl 3 für das Sonnte zur Abstimmung. (Die Abstimmung erfolgt). Es ist die Majorität. Es ist also beschlossen worden, das Comite bestehe aus 3 Mitgliedern. Wollen die Herren heute noch zur Wahl schreiten? Ich überlasse es Ihrer Bestimmung. Abg. Brolich: Ich würde den Antrag stellen, die Wahl auf die nächste Sitzung zu verschieben, weil die nächste Sitzung genügende Zeit bieten dürfte, da ohnehin die beiden Vorlagen höchst wahrscheinlich auch zu dem Resultate führen würden, daß sie an ein Comite gewiesen werden. Ich beantrage, daß mittlerweile das h. Haus sich bespreche, was für Mitglieder in dieses Comite gewählt werden, weil dieß gewiß von großer Wichtigket ist. Präsident: Ich bitte darüber abzustimmen, sollen wir heute zur Wahl der Mitglieder schreiten ? Jene Herren, welche heute die Wahl vornehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht). Es ist die Mehrzahl. Es ist ja geschwind geschehen, ich bitte drei Herren zu benennen. Meine Herren, cs ist so eben ganz richtig bemerkt worden, daß Mitglieder des Landes - Ausschusses nicht in das Comite gewählt werden können. Abg. Dr. S u p p a n: Und daß sic auch nicht wählen können. Abg. R c ch c r: Wählen können sie wohl, denn darum, weil sic Ausschußmitglieder sind, kann ihnen doch nicht das Recht verloren gehen, selbst mitzuwählen? (Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt). Präsident: Ich bitte die beiden Herren, welche früher scrutinirt haben, sich abermals dieser Mühe zu unterziehen. In dieses Comite sind gewühlt worden durch den 1. Stimmzettel: die Herren Thoman, Koslcr u. Dcrbitsch. Abg. Dr. Toman: Es sind zwei Abgeordnete Namens Toman. Präsident: Es fehlt hier die Bezeichnung „Dr." und ich muß aus diesem Grunde und weil der Name mit „Th" geschrieben ist, glauben, daß Seine Hochwürdcn, der Herr Dechant Thoman hier gemeint ist. Abg. Dr. Toman: Dann bin ich cs ganz gewiß nicht, denn ich schreibe meinen Namen nicht mit „h". Abg. Dechant Toman: Auch ich schreibe meinen Namen „Toman", es dürfte anzunehmen sein, daß Herr Dr. Toman gemeint ist. Präsident: 2. Stimmzettel: die Herren Dr. Lovro Toman, Kromer, Freiherr v. Apfaltern. 3. 11 ff n Dr. Toman, Langer, Kromer. 4. ft ff n Deschmann, Freih. v. Apfaltern, Dr. Skedl. Dr. Toman, Deschmann, Baron Apfaltern. 5. ff ff n 6. ft ff " Brolich, Dr. Toman, Baron Apfaltern. 7. ff ff " Deschmann, Kromer, Baron Apfaltern. 8. ft ff " Deschmann, Kromer, Baron Apfaltern. 9. ff ff " Baron Apfaltern, Landesgerichtsrath Brolich, Dr. Toman. 10. ff fl " Dr. Toman, Deschmann, Baron Apfaltern. 11. ft ff " Baron Apfaltern, Skedl, Bezirks-Vorsteher Mulley. 12. ft ft " Baron Apfaltern, Recher, Deschmann. 13. ff ff n Kromer, Baron Apfaltern, Dr. Toman. 14. ff ff n Baron Apfaltern, Dr. Toman, Brolich. 15. ft ff n Baron Apfaltern, Dr. Toman, Langer. 16. ft ft n Deschmann, Koren, Apfaltern. 17. II II n Kromer, Brolich, Baron Apfaltern. 18. It ff n Dr. Toman, Baron Apfaltern Brolich. 19. ft II " Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 20. n n " Baron Apfaltern, Dr. Toman, Kromer. 21. it ft n Baron Apfaltern, Dr. Toman, Kromer. 22. n n n Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 23. n n n Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 24. n n n Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 25. n n n Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 26. ti n 1! Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 27. n n " Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 28. n n II Baron Apfaltern, Dr. Toman, Brolich. 29. n n II Dr. Toman, Baron Apfaltern, Brolich. 30. n n II Dr. Toman, Baron Apfaltern, Deschmann. 31. 11 Baron Apfaltern, Dr. Toman, Skcdl. 32. und letzter dto. „ II Toman, Deschmann u. Frcih. v. Ilpfaltern. Es sind also 32 Stimmzcttcl abgegeben worden. (Zu den Scrutatoren gewendet): Ich bitte das Wahlrcsultat bekannt zu geben. Abg. K r o m e r: Bon den abgegebenen 32 Stimmen erhielten die Herren: Baron Apsaltcrn 30, Dr. Toman 25, Brolich 14, Deschmann 9, Kromer 8, Skedl3, Langer 2, Kosler, Derbitsch, Mulley, Rcchcr und Koren je 1 Stimme. Präsident: Es sind demnach in dieses Comit« bestimmt die drei Herren: Baron Apfaltern, Dr. Toman und Brolich. Abg. Kromer: Es entsteht die Frage, ob zur Wahl in diesen Ausschuß die absolute Stimmenmehrheit erforderlich sei, oder ob schon eine relative Majorität genüge? Präsident: Ich glaube, es genügt die relative. Abg. Kromer: Wenn zur Wahl in dieses Comite die absolute Majorität erforderlich ist, so erscheinen nur die Herren Baron Apfaltern und Dr. Toman gewählt. Sollte jedoch auch die relative Stimmenmehrheit genügen, so erscheint diesen zunächst gewählt: Herr Brolich. Abg. Freih. v. Apfaltern: Das h. Hans soll darüber abstimmen! Präsident: Es handelt sich hier um keine absolute Majorität, sondern es genügt die relative, nachdem in der Landes-Ordnung ausdrücklich angemerkt ist, daß nur in den besonders bestimmten Fällen eine absolute Majorität nothwendig sei. Ich glaube daher, hier würde die relative Majorität genügen. Ich bitte jedoch abzustimmen, ob die Herren dieser Ansicht beistimmen. (Die Majorität erhebt sich). Die Herren Baron Apfaltern, Dr. Toman und Landesgerichtsrath Brolich sind demnach in das Comit» bestimmt und wollen ihre Arbeit, wenn cs Ihnen möglich sein wird, gefälligst beginnen. Hiemit schließe ich die heutige Sitzung und ersuche die Herren sich nächsten Samstag 10 Uhr Vormittags gefälligst wieder einzufinden. Abg. Deschmann: Ich bitte um Feststellung der Tages-Ordnung. Präsident: Tages-Ordnung: Der Entwurf der Geschäfts-Ordnung für den Landtag , der Instruktion für den Landes - Ausschuß, dann die Wahlen für das Comite zur Prüfung der Regierungs-Vorlage in Betreff des Gemeinde-Gesetzes. Bleibt uns Zeit, so würde ich noch auf die Tages-Ordnung setzen, den bereits geprüften Voranschlag für den Landcsfond und den Grund-Entlastungs-Fond für das Verwaltungs-Jahr 1862. Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, dürfte ich bitten, diese Voranschläge sind uns noch nicht mitgetheilt worden, es wäre daher nothwendig, daß sic uns vorerst mitgetheilt würden. Präsident: Die h. Versammlung hat ja dem Landes - Ausschüsse für das Jahr 1862 bereits die Vollmacht ertheilt, und dieser Vollmacht Genüge leistend, haben wir auch schon unsere Aeußerung an die Regierung abgegeben, das ist daher schon ein fait accompli. Abg. Deschmann: Ich bitte, Herr Präsident, noch um das Wort wegen Entscheidung einer Vorfrage. Auf die nächste Tages - Ordnung soll, wie cs ganz einfach lautet, die „Geschäfts-Ordnung" kommen. Ich glaube jedoch den bestimmten Antrag stellen zu müssen, daß es heiße: „Die Berathung der Geschäfts-Ordnung". Ich glaube eben früher vernommen zu haben, daß, wie der Herr Abgeordnete von Radmannsdorf meint, in der nächsten Sitzung erst ein Comit» gewählt werden sollte, (Schluss der Sitzun welches die uns vorliegende Geschäftsordnung einer näheren , Berathung noch unterziehen wird. Ich glaube jedoch, daß I diese Ansicht eben dem Landes-Statnt und namentlich dem Hauptstücke, wo von der Gcschäftsbchandlung die Rede ist, nicht entspricht. Die Geschäfts-Ordnung ist ja schon im Stadium der I Vorberathnng gewesen, der Landes - Ausschuß hat dieselbe einer genauen Würdigung unterzogen, und ich zweifle nicht, daß auch der betreffende Berichterstatter des Landes - Ausschusses uns den Vortrag über die Vorlage zu halten und auch die einzelnen Positionen zu vertheidigen in der Lage sein wird, cs ist nun wichtig, daß in der Geschäfts-Ordnung die freieste Debatte stattfinde, daß man nicht, so zu sagen, überrumpelt werde, wenn allenfalls der Beschluß gefaßt würde, daß die Geschäfts-Ordnung sogleich in die Berathung genommen würde. Ich glaube daher, daß schon heute in dieser Beziehung ein Beschluß gefaßt werden möge, ob ein Comite gewählt werden, oder ob sogleich in die Berathungen eingegangen werden solle. Ich glaube Letzteres ist um so angezeigter, da wir jetzt diese 2 Tage hindurch Gelegenheit haben werden , den Entwurf, der uns hier vorliegt, genau zu prüfen, und dann wäre cs wirklich ein Hinausschieben auf die lange Bank, wenn wie in der nächsten Sitzung wieder einen eigenen Ausschuß, der diesen Entwurf zu prüfen hätte, wählen würden, um so mehr, da dieser letztere Vorgang, wie mir scheint, jenem im Landtags-Statute enthaltenen Hauptstücke, wo von der Geschäftsverhandlung die Rede ist, nicht entsprechen würde. Präsident: Dem Landtage steht nach dem Land-tagsstatutc offenbar das Recht zu, Commissionen zu wählen, und zwar wenn ich nicht irre nach §. 35. (Liest): „Die Berathungsgegenstände gelangen entweder vor den Landtag: a) entweder als Regierungsvorlagen durch den Landes- hauptmann, b) oder als Vorlagen des Landes - Ausschusses oder eines speciellen durch Wahl aus dem Landtage und während desselben gebildeten Ausschusses." Der h. Versammlung steht also offenbar zu, so viele Commissionei: zu wählen, als sie will. Eine andere Frage ist es, ob es zweckmäßig ist, und ob es das Geschäft auch fördert, auch ich würde den Antrag gestellt haben, nachdem die verehrten Mitglieder bis Samstag genügend Zeit haben, die Geschäfts-Ordnung durchzugehen, daß wir am Samstag gleich in die Berathung desselben eingehen. Abg. R e ch e r: Ich bitte um's Wort. Ich glaube, daß cs auch im Antrage des Herrn Deschmann liegt, daß wir Samstag gleich an die Berathung des Entwurfes gehen, indem er meint, daß darüber schon im Ausschüsse berathen worden ist, und daß cs daher derzeit nicht nothwendig sei, eine eigene Commission zu wählen, um wieder Bericht zu erstatten, sondern daß wir Sainstag gleich in die Berathung einzugehen haben. Abg. Dr. Sup Pan: Ich bitte auch um's Wort. Ich würde den Schluß der Sitzung beantragen; wir debattiren hier über Gegenstände, die sich gar nicht auf der Tagesordnung befinden, sobald einmal die Geschäfts-Ordnung auf die Tages-Ordnung gesetzt sein wird, wird das h. Hans beschließen, auf welche Weise mit der Berathung derselben vorzugehen sei. (Rufe: „Ganz gut"). Vorläufig glaube ich, ist es nicht an der Zeit, darüber zn sprechen und Beschlüsse zu fassen. (Rufe: Sehr richtig! —• Schluß der Sitzung). Präsident: Ich hebe also die Sitzung auf, und bitte die Herrn, Samstag Vormittags um 10 Uhr zu erscheinen. Ä Uhr M> Min.) ---■-'^vwWVVWtA