SEPARAT-ABDEUCK AUS WISSENSCHAFTLICHE MITTHEILUN&EN AUS BOSNIEN UND DER HERCEGOVINA, II. BAND, 1894. IN BOSNIEN UND DER HERCEGOVINA. VON EfflILIAN LILEK, PBOFESSOR AM OBEBGYMNASIUM IN SARAJEVO. WIEN, 1894. IN COMMISSION B EI CARL G E R O L D ’ S S01IN. D BUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN. 44569 Gottesurtheile und Eidhelfer in Bosnien imd der Hercegovina. Von Emilian Lilek, Frofessor am Obergjmnasium in Sarajevo. a) Gottesurtheile. •Tedes Volk glaubt in seinem Kindcsalter, dass l>ei gerichtlichen Untersuchungen Gott durch Wunder offenbaren werde, wer schuldig, wer unscliuldig sei. Deslialb treffen wir sogenannte Gottesurtheile niclit nur im Mittelalter bei Gennanen und Romanen an, sondern auch bei jetzt lebenden Volkern von geringerer Bildung, welche noch nicbt wissen, dass sicli Naturgesctze nicht zu jeder Zeit nacli Belieben des Menschen andern lassen. Gottesurtheile wurden. und wcrden noch angewendet als Beweismittel bei gericht- licher Untersuchung. Die gewohnlichsten Arten von Gottesurtheilen, nacli denen der Beschuldigte seine Unschuld, der Kliiger aber die Wahrheit seiner Aussage beweisen musste, waren im Mittelalter: Zweikampf, Feuerprobe (iudicium ignis), Wasserprobe (iudicium aquae), Bahr- oder Blutprobe (iudicium fer etri) und die Probe des geweihten Bissens (iudicium ojfae). Von diesen Gottesurtheilen sind dem hiesigen Volke folgende bekannt und bei seinen Volksgerichten angewendet: die Feuerprobe, hier das Herausheben des gliihenden Stahls (vagjenje mazije), Bahr- oder Blutprobe, die Probe mit deni geweiliten Bissen, hier mit dem Zapis (Verschreibung) und die Wasserprobe. Ausserdem halten die hiesigen orientalischen Christen viel auf die sogenannten Amine und auf die I' luch- vigilien (klotvona denija), die Muhammedaner aber auf das sogenannte Istihara-Gebet. Bekannt ist fcrner noch das Uebertragen von „Dorn, Rasen und Stein“ (prenašanje trna, busa i kamena). I. J)as Stalilhcben (vagjenje mazije). Bas Wort „mazija“ bedeutot beim hiesigen Volke „Stahl, Stahlstabchcn . ISacb M iklosich ist das Wort pcrsischen Ursprungs und bedcutet da „Gallapfel . ) Bs dliifte aber hochstwahrscheinlieh vom arabischen —■ n reines Eisen“ herstammen. Ob audi das Ordal des Mazijahebens aus dem Oriente hieher verpflanzt wurde, vielleicht durch die Turken aus Arabien, wo das Heben des gliihenden Stalds noch jetzt ein gesetzlicli anerkanntes Ordal bildct, 2 ) dariiber liisst sicli nichts Bestimmtes sagen. Wann und wio die Mazija gelioben wird, dariiber bat mir der Gymnasiast Sdepan Grgjic Folgcndes aufgezeichnet: *) Siehe Denkschriftcn der kais. Akademie der Wissenschaften, XXXVI. Bd. 2 ) Siolie Edw. Tylor, Einleitung in das Studium der Anthropologie and Civilisation, S. 514. 30 * 2 II. Volkskunde. [ 468 ] „Wenn Jemand bezichtigt wird, dass er dies oder jenes gethan babe, aber keine Zengen vorhanden sind und der Beschuldigte die That nicht eingestehen will, so ver- langt man yon ihm, dass er sich dnrch einen Schwur reinige, oder wenn man sich auf seine Seele und seinen Schwur nicht verlassen kann, dass er eine Mazija hebe. Das letztere wird nur in schweren Fallen verlangt, z. B. wenn Jemand beschuldigt wird, dass cin Madchen oder eine Witwe von ihm ein Kind geboren halje, oder wenn Jemand einer anderen unehrlichen Handlung beschuldigt wird. Daher das Volkssprichwort: ,Er ist rechtschaffen; ich wiirde fiir ihn die Mazija heben/ „Wenn ein Madchen einen Burschen oder einen andern Mann beschuldigt, dass sie von ihm ein Kind geboren, so geben sich ihre Verwandten nicht mit seinem Schwur zufrieden, denn bei solcher Gelegenheit wiirde so Mancher auch falsch schworen, nur damit er rein dastehe, sondern verlangen, dass er entweder die Mazija hebe oder das Madchen hcimfuhre. „Das Stahlheben geschielit auf folgende Art und Weise. Auf einem ebencn Platzc ausseidialb des Iiauses wird ein Kessel voli Wasser auf die Feuerglutli gestellt, damit es siedend, und zugleich eine Mazija in die Glut geworfen, damit sie gliihend werde. Als Mazija wird zumeist ein Pferdehufeisen oder ein Beil verwendet. AVahrend das AVasser und die Mazija gehitzt werden, wascht sich der Betreffendc, der die Mazija heben will, die Arme bis zu den Ellbogen mit Scife. Sobald das Hufeisen, respective das Beil in der Glutli derart gliihend geworden ist, dass es vor Gluthitze weiss wic Milch aussieht, wird es aus dem Feuer genommen und ins siedende AVasser im Kessel gewOrfen. Jetzt niihert sich derjenige, der es herausheben will, dem Kessel und spricht ins AVasser blickend: ,0 AVasser, stek’ stili, wie du friihcr stili gestanden! Ich beschworc dich bei Gott, der dich erschaffen, bei Himmel und Erde! Bin ich unschuldig, so moge micli Gott reinigen; bin ich aber schuldig, so moge man es an mir kennen! Halte ein, ich bitte dich bei Gott und beim heil. Johann und beim AVasser des Jordan! Hilf mir, du Allmach tiger b und mit blosser Hand hebt er die Mazija aus dem siedenden AVasser. Das Volk glaubt, dass seine Hand, wenn er unschuldig ist, keine Brandmale liaben werde; verbrennt er sich aber die Hand und bekommt er Brandwundcn, so ist er schuldig. Es wird nun von ihm verlangt, dass er das Madchen, respective die AVitwe heirate. Das Volk legt auch Gewicht auf das erwahnte IIandewaschen und meint, dass sich Mancher derart zu waschen verstehe, dass ihm die Hitze nichts anhaben konne. „Als ich in den letzten Schulferien (1891) zu Hause war, babe ich einem solchen Volksgerichte beigewohnt. Eine Witwe hatte ein Kind geboren; sie wiilztc die Schuld auf einen verheirateten Bauer. Dieser berief den Popen, einige Dorfalteste und einige angesehene Leute von seiner und der Witwe Seite. Er wollte nun schworen, dass das Kind nicht von ihm sei, aber die AVitwe protestirte dagcgen mit den AVorten: ,Ich gebe es nicht zu, denn er wiirde falsch schworen. AVie denn auch nichtf Bei Gott, auch ich wiirde morgen fiinfhundert Eide ablegen, wenn sich nicht das Kind bei mir gefunden hatte. Ich nehme seinen Sclrvvur nicht an, ausser es schwort fiir ihn sein Brudor oder der Knez oder ein anderer rechtschaffener Mensch; ich moge dann die Schande haben, er aber rein und ehrlich dastehen. AVenn aber Niemand fiir ihn schworen will, dann mijge er die Mazija heben und Gott zwischen uns richten/ Bei dieser Gelegenheit ist es nicht zum Stahlheben gekommen; das Gericht wiirde dies heute auch nicht erlauben. Dem beschuldigten Manne hat es geniitzt, dass die AVitwe aus keiner starken Bruderscliaft (bratstvo) war, und dass die Briider ihres M.annes (djeveri) sie nicht besonders vertlieidigten, im Gegentheil sie sofort aus dem Hause jagten. Das Volksgericht hat damals den Mann blos zur Zahlung von 50 fl. und zur Zahlung des consumirten Getrankes verurtheilt, ob das Kind sein oder nicht sein sei, nur damit [ 469 ] Lilek. Gottesurtheile und Eidhelfer in Bosnien und der Hercegovina. 3 er sich die Anfechtung vom Halse schaffe. Aber mit diesem Urtheil war weder der Bauer noch die Witwe zufrieden, und sie stritten deshalb auoh noch weiter fort. „Zur Zeit der tiirkischen Herrschaft war das Stalilheben erlaubt. Du braucbtest nur zum Kadi zu gehen und ihn darum zu bitten; natiirlich musstest du die Bitte mit etwas Concretem unterstiitzen, z. B. mit einem Hafen Schmalz oder mit 2—3 Kaimess. So oft die Mazija gehobcn wurde, fast immer wurde friiher der Kadi um die Erlaubniss dazu gebeten.“ Das Stahlheben wurde aucli im „Trebevic“ vom Jahre 1892 vom Bruder des oben erwahnten Gymnasialschulers bescbrieben. Da heisst es, dass das letzte Stalilheben im Jahre 1860 in Kifino selo auf dem Ncvensinjsko polje stattgefunden habe. Mir erzahlte vorigcs Jahr Redžepovič Effendi, gewesener Softa in der hiesigen . Scheriatsrichterschule, dass in Bosnisch-Gradiška zwei des Diebstalils Beschuldigte zwi- schen 1882—1884 (er konnte sich nicht mehr gcnau des Jahres erinnern) den Stalil gehoben hiitten, und dass sich derjenige, auf dem der griissere Verdacht ruhte, auch starker verbrannt habe. II. Die Blutprobe. 1. Der d es Mordes Beschuldigte wird zur Leiche des Ermordeten geftihrt (iudicium feretri). Alle jene, die irgendwie an einem bestimmten Morde betheiligt gewesen sein konnen, zur Leiche des Ermordeten zu fiiliren und denjenigen als Thater zu bet radi ten, in dessen Gegenwart aus den Wunden, aus dem Munde oder aus der Naso des Er¬ mordeten Blut zu rinnen beginnt, ist ein in ganz Bosnien und Hercegovina bekannter Brauch und bekanntes Volksgericht. Der Gymnasiast Safet-Beg Bašagič hat mir folgenden Fali notirt: „Um die Herbstzeit des Jahres 1884 fanden die Bauern im Dorfe Dolac in der N;lhe der (Jengič-Villa bei Sarajevo einen todten Menschen. Sie meldeten dies sofort den Gendarmen, die im betreffenden Orte Wacho hielten. Einer von diesen Gendarmen hiess Zulfo Omerbegovič, gebtirtig aus der Hercegovina, der andere Nikola Dujic, ge- biirtig aus der Krajina. Die Gendarmen fiihrten jeden Bauer aus der Umgebung und alle verdachtigon Leute, die auf der Strasse nacli Sarajevo auf den Markt gingen, zum 1 odten und nothigten sie, der Reihe nach ihre Hande auf die Štirn oder auf die Brust des Todten zu legen, denn sie hielten fest an dem Volksglauben: wonn der Morder zu seinem Opfer koinme, so rinne diesem das Blut aus Nase und Mund. In diesem Glauben bestarkten sie noch des Čengic’ Diener. Einer von diesen, nnt Namen Tahir Šakovie, erzahlte ihnen namlich, wie er auf diese Wcisc zur Zeit, , s ei au f dem Cordon stand, zweimal den Morder herausgefunden habe. Als die Bo- Zlr 'scommission mit dem Arzte ankam, rieth der envalinte Šakovič dem Richter, er ■ °? < ' Leiche bis zur Abenddilmmerung liegen lassen, denn wenn der Morder rselben niihern solite, so werde sicherlich Blut aus ihr rinnen .“ u ,, _ U p in ^hnlichen Fali erzahlte mir mein Dienstbote aus Vijaka. Der Gymnasiast Al 1 ^1" ^ at m ^ r '-djci' dieses Ordal Nachstehendes mitgetheilt: . ? S 10 1 m Lh vorige Ferien in Fojnica bei Kiseljak aufhiclt, hatte ich Gelegenheit, einem (ortigen Bc\vohner liber den Volksaberglauben zu sprechen. Wie viel ich aui i ii c gab, ihn von seinem Aberglauben abzubringen, so wollte er doch nicht um das Kind sein sci, so legt er es auf dic Hausschwelle. Wenn das Kind ins Haus fallt, so ist es siclicrlich von ihm; fallt es aber vors Haus, so ist es nicht sein eigenes, sondern die Frau hat es ihm „ unter m Glirtel" ins Haus gebracht. So urtheilt man im Bezirk Rogatica, wie mir dies der aus diesem Bezirk gcbiirtige Gjmnasiast Bogovič crzahlt hat. III. Das Versclilucken (los Zapis. Bei den hicsigen Muhammcdanern besteht angeblich der Brauch, j eden einer Schuld Verdachtigen zu zwingen, dass er einen Zapis verschlucke. Wen der Zapis, aufblaht, der ist der Schuldige. Bisher habe ich noch keinen be- stimmten Fali .hiervon in Erfahrung gebracht. IY. Die Wasserprohe. Hie »Bosanska Vila" vom Jahrc 1S88 brachte in eincm Artikel »Beschreibung Gackos mit seinen Alterthiimern und Volksgebrauchen" S. 184 Folgendes: „Zu Smail- Agas Zeiten herrschte einmal im Winter unter den Kindern grosse Sterblichkeit. Dar- tiber war im Volke grosse Aufregung gegen die Hcxen. Wenigstens 20 Weiber musstcn gesteinigt worden. Aber Smail-Aga wusste da ein Auskunftsmittel. Ueber 50 Woiber versammelte er am Dušac (einer Quelle) und begann sie ins Wasser zu werfen mit den Worten: ,Welche nicht untertaucht, das ist die wabre Hexe/ Als sie nun eine Zigeunerin insWasser warffcn,— welch.es Wunder! sie konnte nicht untertauchen." —Als ich dies gelesen hatte, bat ich den priv. Gymnasiasten Bašagič, dem die Verhaltnisse im Gackoer Bezirk gut bekannt sind, er moge liber diesen Fali nahere Erkundigungen einziehen. Bašagič fand zu ineiner Freude einen Mann, der ihm iiber das besagte Wasserwerfen der Hexen genaue Auskunft geben konnte. Er hat mir hieriiber Nachstehendes auf- geschrieben: »Plusaga Cengič', ein Greis von 70—75 Jahren, erzahlte mir, dass er sich noch daran erinnere, wie die Best im Musselimat von Gacko die Kinder gewiirgt habe. Damals war Smail-Aga Musselim in Gacko. Er berief sofort alle Agas aus Gacko zu einer Versammlung nacli Lipnik und fragte sie, was die Ursache sei, dass die Pest im Musselimat von Gacko derart die Kinder wiirge, und ob es ein Mittel dagegen gebe. Hie Agas gaben ihm darauf einstimmig zur Antwort, dass an alledem die Hexen schuld seien, und dass es dagegen ein sehr einfaches Mittel gebe. Da nur alte Weiber IIexen seien, so moge er alle diese an einem bestimmten Tage auf seine Kula rufen, und sie (die Agas) vviirden dann unter ihnen schon nach altem Brauch die Hexen herauslinden. Am niichsten Tage kamen alte Weiber von allen Seiten des genannten Musselimats nach Lipnik, um zu horen, was ihnen Smail-Aga zu sagen habe. Die Agas haben nun die Sache sofort wie folgt in Angriff genommen. Jedes von den Weibern fiihrten sie ein- zeln zum Bach Dramešina, banden es da mit einem Strick und warfen es dann ins Wasser. Welches untertauchtej wurde sofort herausgehoben und nach Hause gelassen. Zwei Christinnen und eine Zigeunei’in blieben aber auf dem Wasser. ,Das sind die Hexen/ riefen die Agas dem Smail-Aga zu, ,diesen miissen wir zwischen den Schultern ein Hufeisen einbrennen, und sie werden dann Niemandem mehr 'schaden konnen/ Smail-Aga liess dies sofort ausfiihron, und siehe da, die Pest horte sofort auf.“ Der Erzahler Husaga Čengi6. sagte, dass die versammelten Agas die Hexen „nach altem Brauch" ausfindig machen wollten. Man kann daraus schliessen, dass die Wasserprobe im Gackoer Bezirk canz ffewohnlich war, und dass sie nicht nur in dem °ben erwahnten Falle angewe‘ndet wurde. Aus anderen Orten der Hercegovina und aus Hosnien konnte ich bisher nichts von dieser Art Ordal erfahren. 6 II. Volkskunde. [ 472 ] V. Amine, Fluclivigilien und (las Istihara-Gebet. 1 ) Amine und Fluchvigilien halten orientalisch-oi - thodoxe Geistlicho zu dem Zwecke ab, damit Gott den Uebelthater verstore und venvirre, und darnit dieser dann in der Verwirrung seinc Scliuld bekenne. Wie Amine und Fluchvigilien abgehalten werden, darilber hat sehon Luka Grgjie-Bjelokosib in der ..Bosanska Vila" vom Jabre 1891, H. 3, S. 39 und H. 12, S. 373 geschrieben. Ich will hier nur einige Worte uber einen ahnlichen muhammedaniseben Brauch mittheilen. Wenn z. B. einem Mubammedaner etwas gesto klen wurde, er aber den Dieb nicht ausfindig macben kann, so geht er mit einem Geschenk zu einem frommen Muhamme- daner mit der Bitte, er moge ibm das Istihara-Gebet verrichten. Ist der Fromme bereit, der Bitte zu willfahren, so wird er um Mitternacht seinc rituellen Waschungen vor- nebmen, dann die Andacbtsubungen verrichten, und Gott vor dem Einschlafen bitten, er moge ihm im Traurae ein Zeichen geben, an' dem er erkennen konne, wer den gemeldeten Diebstahl begangen. Aus dem Munde eines hiesigen Softa vernabm ich, dass Hadži Mehmcd Effendi, Lehrer am hiesigen Gazi-Mekteb, selbst erzaldte, wie er einmal das Istihara-Gebet vor- genommen babe, um zu erfahren, wer ihm sein Gcld gestohlen babe. Und wirkbch, 2—3 Tage nachher meldete sich der Dieb boi ihm mit den Worten: „Ich babe dir das Geld gestohlen; da stolic icli dir’s wicder zuriick, mit Ausnalnne desjenigen, was ich inzwischcn verbraucht babe; aber verrathe mich nicht!“ VI. Das Uebertragen von „Dorn, Kasen nnd Stein“. Wenn sich Nachbarsleute wegen der Grenzen ihrer Grlinde zerstritten haben und sich nicht anders verglcichen konnen, so verlangt der Klager vom Geklagten, dass er „Rasen, Dorn und Stein" auf jener Linie trage, in welcher nach seiner Meinung die Grenze fiihre. Das Volk glaubt, dass der Trftger in solehem Falle unter der Last von „Dorn, Rasen und Stein“ und unter der seines G,ewissens zusam- mensinken werde, sobald er auf falschem Wege gehe. Diescs Ordal ist in der Hercegovina und, wie ich vernommen habc, auch in den gebirgigen Gegenden der Posavina bekannt. Nabor hat dasselbe der fleissige Sammler der „Volksgericlite“, Luka Grgjič-Bjelokosič im „Trebevič“ vom Jahre 1892, woraus auch ich um seinc Existenz Crfaliren babe, beschrieben. b) Eidhelfer (porotnici, coniuratores), Im Mittelalter war es in Bosnien Brauch, dass der Klager vom Geklagten ver- langte, er moge seine Aussage mit dem Schwur seiner Verwandten, Stammesgenossen oder Landsleute, gewohnbch ihrer fiinf (in Deutscbland sieben) unterstiitzen. Beim „Stahl- heben' 1 sprach, wie wir sahen, dieWitwe: „Ich nehme seinen Schwur nicht an, ausser es schwort fUr ihn sein Bruder, oder der Knez oder ein anderer recht- schaffencr Mensch.“ Daraus konnen wir ersehen, dass die Institution der Eidhelfer nocli jetzt im Gackoer Bezirk besteht. Wie jetzt daselbst die Eidhelfer hcisson, konnte ich nicht erfahren. Bogišib nennt sie „oldetvenici“ und bemerkt, dass die Institution der Eidhelfer noch heute in Montenegro, in einigen hercegovinischen Gegenden und in den Bocche di Cattaro besteht. Im Mittelalter hiessen die Eidhelfer in Bosnien „porotnici“. b Vom arabisclien = Gliick suclien. Die Istihara gehBrt mehi' ins Gebiet dor Orakel als in das der Ordale. .■- / m \ NARODNA rN UNIVERZITETNA KNJIŽNICA