Stenographischer Gericht der vierzehnten 8itzung Des Landtages zu Laibach am 9. Jänner 1866. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr v. Co belli. — Regie rungs - Kommissare: Se. Ercellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; k. k. LandeSrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmcr, und der Herren Abgeordneten Dr. Blciweis und Derbitsch. — Schriftführer: Abg. Brolich. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolls vom 4. Jänner 1866. — 2. Antrag des Dr. Toman bezüglich der Eisenbahnverbindungen zwischen Laibach - Villach, dann St. Peter - Fiume. — 3. Bericht des Landesausschufscs über die Anträge des Gregorio und Zalar, wegen Uebernahme der Speisen und Medikamente im hiesigen Civilspitale. — 4. Antrag des LandeSausschuffes auf Genehmigung des von der Gemeinde Lanzovo vorgenommenen Verkaufes einer Weide- und Wiescnparzclle. — 5. Bericht des Finanzausschusses über die Anträge des Landcsausschuffes hinsichtlich der Entschädigung für den incamerirten Provinzialfond. Leginil brv Sitzung 10 Uhr 35 Minuten. —-----«0^00»--------- Präsident: Nachdem die hohe Versammlung beschlußfähig ist, eröffne ich die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer Svetec licöt dasselbe. — Nach der Verlesung:) Präsident: Ist Etwas gegen die Fassung des Protokolls zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt, das Protokoll ist als richtig anerkannt. Vom Bezirksamte Ober-Laibach ist ein Gesuch der Gemcindevorstände von St. Jobst um Zutheilung dieser Gemeinde zur Bezirkshauptmannschaft Laibach eingelangt. Wird dem Gönnte über die Territorialeintheilung zugewiesen. Ein weiteres Gesuch ist eingelangt, von den zur Pfarre Kaltenseld gehörigen Ortschaften Stermza, Kalten-seld, Welsku, Bukuje und Gorenje um Zntheilung derselben sammt Ortschaft Luegg in der neuen Bezirkseintheilung sowohl in gerichtlicher als politischer Hinsicht nach Adelsberg wegen der Nähe und sonstigen Erleichterungen. Wird dem nämlichen Comite zur Vorbcrathung zugewiesen. Es ist mir eine von den Abgeordneten Svetec, Dr. Bleiweis, Costa, Ivan Toman und Dr. Lovro Toman unterfertigte Interpellation an Se. Ercellcnz Freiherrn v. Bach übergeben worden. Diese Interpellation lautet: (Liest) „Aus der in der Zeitschrift „Novice" vom 27. v. M. enthaltenen Erklärung der k. k. Laibacher Gymnasial-Dircction haben die Gefertigten ersehen, daß am hierorti-gen Gymnasium schon im I. Semester des laufenden Schuljahres die unverhältnißmäßig große Anzahl von 9 Schülern vom Unterrichte der slovenischen Sprache befreit worden ist. Nach den im Privatwege eingezogenen Erkundigungen sind durch obigen Erfolg angeeifert, noch weitere Be-frcinngsgcsuche theils schon überreicht worden, theils in der Vorbereitung begriffen. Obgleich von Seite des hiesigen Herrn Schulrathes, so wie des Herrn Gymnasialdirectors die Bekanntgabe der Namen der Befreiten verweigert wurde, brachte man doch im Privatwege in Erfahrung, daß unter den Befreiten auch Schüler sich befinden, die Landeökinder, und von rein slovenischen Eltern geboren sind. Ein solcher Vorgang in Betreff des slovenischen Sprachunterrichtes entspricht weder den Bedürfnissen des Interpellation wegen Befreiung oon Eymnqsial-Schülern von der flo». Sprache; dctto wegen CorrcctionSstrafe des 5Di. ©fubcc. — Antrag: Toman wegen Eisenbahn. Landes, noch dem Prinzipe der Gleichberechtigung, und birgt überdies die Gefahr in sich, daß solche Zöglinge, ohne den nöthigen Sprachunterricht genossen zu haben, dennoch einst ihre sprachliche Befähigung zur Anstellung im Gebiete der slovenischen Bevölkerung durch Berufung auf ihre Geburt zu erweisen versuchen werden. Dieser Vorgang widerspricht aber auch den Intentionen des bezogenen Erlasses des h. k. f. Ministeriums des Unterrichtes ddo. 22. Juli 1860 Z. 10225, welcher offenbar nur solche Schüler nichtslovcnischer Mntteriprachc vor Augen hatte, welche der slovenischen Sprache nicht mächtig sind, keineswegs aber solche, die nur die Neigung nicht haben, sich in der slovenischen Sprache zu vervollkommnen. Die Gefertigten erlauben sich daher an die hohe Regierung die Anfrage zu stellen, ob sie geneigt sei, derlei nicht begründete Befreiungen vom slovenischen Sprachunterrichte in Hinkunft, bis zur Regelung der Sache im gesetzlichen Wege, hintanzuhalten. Svetec in. p., Dr. Bleiweis m. p., Dr. Costa m. p., Ivan Toman in. p., Dechant, Dr. Lovro Toman m. p. (Nach der Verlesung) Statthalter Freiherr v. Bach : Ich werde um die Mittheilung dieser Interpellation bitten, und werde die Ehre haben, dieselbe in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Präsident: Eine weitere Interpellation an Se. Excellenz den Herrn Statthalter gefertigt von den Abgeordneten Sve-tcc, Dr. Bleiweis, Costa, Ivan Toman und Dr. Lovro Toman lautet folgendermaßen: (Liest) „Die Gefertigten sind durch Martin Skubec, 56 Jahre alt, Grundbesitzer in Oslica, Bezirk Sittich, zur Kenntniß nachstehenden Vorfalles gelangt: Am 28. v. M. wurde Johann Skubec, ^23 Jahre alt, einziger Sohn des vorgenannten Martin Skubec vom k. k. Bezirksamte Sittich zu einer Vernehmung als Zeuge vorgeladen. Nach geendetem Verhöre brachte Johann Skubec dem amthabenden Beamten Herrn Hudovernik die Bitte vor, ihm künftig, falls er noch vorgeladen werden sollte, eine slovcnische Vorladung zu schicken, da er diese verstehe, während ihm eine Vorladung in deutscher Sprache unverständlich sei. ' Diese Zumuthung soll jedoch der gedachte Herr Beamte so übel aufgenommen haben, daß er den Bittsteller sogleich mit einer Correctionsstrafe von 24 Stunden Arrest mit Fasten verschärft, belegte, und die Strafe auch sogleich vollziehen ließ , so daß Johann Skubec von 4 Uhr Nachmittags bis 12 Uhr des folgenden Tages in der Haft gehalten und dann erst über besondere Fürbitte des Martin Skubec in Freiheit gesetzt wurde. Als Zeugen dieses Vorganges werden Anton Godec, Grundbesitzerssohn von Oslica und Johann Miklav-čič, Grundbesitzer von Lcßevje angeführt. Martin Skubec fühlt sich durch diese Behandlung seines Sohnes, so wie durch die seiner Muttersprache angethane Hintansetzung tief gekränkt. Dieser Vorgang steht nicht bloß mit dem Prinzipe der Gleichberechtigung überhaupt, sondern auch mit dem hohen Justiz-Ministerialerlasse ddo. 17. März 1862 und dem Rundschreiben Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcrcdi vom 31. Juli v. I. im directen Widersprüche, und ist umsoweniger zu entschuldigen, da die Blanquete für die slovenischen Vorladungen ohnehin schon vorgedruckt sind. Die Gefertigten stellen daher an die h. Regierung die Anfrage: 1. Ob sie von diesem Vorfalle schon Kenntniß habe; wo nicht, 2. ob sie geneigt sei, denselben strenge untersuchen zu lassen, und Falls er sich erwahren sollte, 3. ob sie geneigt sei, dafür Sorge zu tragen, daß slovcnische Parteien mit ihren im Rechte begründeten Forderungen gegen eine derartige Terroristrung wirksam geschützt und daß der Grundsatz, daß die Aemter mit dem Volke in seiner Sprache zu verkehren haben, genau beobachtet werde". Svetec m. p., Dr. Bleiweis in. p., Dr. Costa m. p., Dr. Lovro Toman m. p., Ivan Toman m. p., Dechant. (Nach der Verlesung) Statthalter Freiherr von Bach: Ich habe nur vorläufig zu bemerken, daß der Vorgang mir nicht näher bekannt ist; ich werde über den Vorgang nähere Erhebungen einleiten, und dann die Ehre haben, dieselbe sodann zu beantworten. Präsident: (Zu Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter gewendet) Ich habe die Ehre, Eurer Excellenz diese beiden Interpellationen zu überreichen. Der Obmann des Comite über die. Territorialcin-theilung ersucht die Herren Mitglieder für morgen 10 Uhr Vormittag sich zu einer Sitzung hier einzufinden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Erster Gegenstand derselben ist der Antrag des Dr. Toman, unterstützt von 20 Genossen, welcher lautet: (Liest) „Der hohe Landtag wolle beschließen: • Der Landtag des Herzvgthums Krain anerkennt die hohe Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Eisenbahnverbindungen zwischen Laibach - Villach und St. Peter -Fiume und hält sich verpflichtet, die Durchführung derselben möglichst zu fördern. Zur Vorberathung und Antragstellung wird ein Comite von fünf Mitgliedern aus dem h. Hause gewählt". Zur Begründung des Antrages ertheile ich dem Herrn Antragsteller das Wort. Abg. Dr. Toman: Als ich mich in einer der letzten Sitzungen in Gemeinschaft mit mehreren hochverehrten Mitgliedern dieses h. Hauses entschlossen habe, den eben vom Herrn Landeshauptmann vorgelesenen Antrag, wegen der Eisenbahnverbindungen Laibach - Villach und St. Peter - Fiume, welcher das Interesse und Wohl des Vaterlandes sehr nahe berührt, zu stellen, habe ich sowohl im Allgemeinen als im Besonderen alle Gründe dafür und dagegen vor Augen gehabt, und habe nach Erwägung derselben, die gebieterische Nothwendigkeit erkannt, daß sich dieser hohe Landtag der Berathung und Erörterung dieser Frage nicht entziehen känn, will er nicht den Vorwurf aus sich laden, daß er eines der vitalsten Interessen des Landes und besonders des Oberlandes nicht in Betracht gezogen hat. Ich weiß, meine Herren, daß die Frage über die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Eisenbahnen im Allgemeinen noch nicht von allen Seiten zustimmend beant- wortet wird, ich weiß, daß in unserem Lande es noch manche ausgezeichnete Patrioten gibt, welche ob spezieller Erfahrungen der Bewohner Krams an der Save und dm Karste, welche durch die Südbahn ihren momentanen Erwerb verloren haben, die eiserne Verkehrsstraße verdammen, und sie nicht richtig beurtheilen. Allein dies kann mich bei dem festen und sicheren Urtheile aller Handel-, industrie- und culturreichen Länder, der im Fortschritte mit der Eisenbahnschnelligkeit voraneilenden Staaten , bei der Erkenntniß der Nothwendigkeit der Eisenbahnen von Norden nach Süden, von Osten nach Westen nicht bestimmen, solche Einwendungen und solche Gegengründe näher zu prüfen und sie nur zu bekämpfen versuchen. Europa will den geistvermittelnden Gürtel des elektrischen Drahtes, eö will das Band der Eisenbahnen, welche Menschen und Güter schnell von einem Orte nach dem andern bringen, es will diese beiden Organismen als Bindemittel der Gesellschaft, damit durch dieselben die Wohlfahrt, der Fortschritt, die Kunst, Wissenschaft und Bildung im ganzen Körper der Menschheit gleich vertheilt, alle Völker zu Brüdern gemacht, die Verschiedenheit der Stände aufgehoben, Zerwürfnisse und ihre Folgen beseitigt und ausgeglichen und die Güter der Menschheit zum allgemeinen Besitzthume werden. In diesem Sinne liegt der Werth, die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Alles verbindenden und schnell vermittelnden Eisenbahnen, in solcher Wirkung liegt die unabweisliche Nothwendigkeit der Eisenbahnen, die auch alle Staaten, die die Eisenbahn soviel als möglich in ihren Ländern ausführen, erkannt haben, so zwar daß ein Theil der Erde oder der Menschen, welche sich diesem Organismus entziehen, von demselben trennen wollen, abgestorben und verlassen liegen, und ihr Handel und Verkehr zu Grunde gehen muß. Denn die Eisenbahnen erwecken einen neuen Lebensnerv im Verkehre, sie vermehren die Production eines jeden Gebietes menschlicher Thätigkeit, sie bringen den Menschen zum Nachforschen, zur Aufdeckung, Verarbeitung und zum Umsätze neuer, bisher der Industrie verborgen gewesener Materialien. Soviel sei lediglich im Allgemeinen über den Werth der Eisenbahnen gesagt, von diesem Gesichtspunkte aus habe ich den bezüglichen Antrag gestellt, und es sei mir noch gegönnt, bevor ich in das Spezielle gehe, die Wichtigkeit, der Lage unseres Landes näher ins Auge zu fassen. Es gibt wenige Länder in Europa, und besonders in Oesterreich, welche nach dem Beweise der Geschichte vermöge ihrer Lage der Schauplatz so bedeutender Vorgänge und Ereignisse von welthistorischer Bedeutung gewesen sind, als gerade unser an der Küste des adriati-schcn Meeres gelegene Krain. Dieses Land war nach dem Beweise der Geschichte die Brücke für die massenhaften Völkerwanderungen, welche vom Norden nach Süden hereinbrachen und sich den Weg nach Italien wählten, dieses Land war die Brücke, auf welcher die römischen und französische» welterobernden Waffen herübergingen, und ans welcher die Deutschen ihre unterjochenden Waffen nach Italien hinübertrugen. — Aber nicht bloß politische Macht und Gewalt haben sich diese Brücke gesucht, sondern auch der friedliche, wohlfahrtgründcnde Handel hat über unser Land zum adriatischen Meere seine natürlichste und kürzeste Straße gefunden. So war unser Land ein von Norden nach Süden,• von Osten nach Westen von der Verkehrsstraße durchkreuztes; es kreuzte sich ge- rade in unserem Lande der ganze Verkehr von den an Bodenproducten reichen Ländern des Südens nach dem industriereichen Norden und Westen, und vom adriatischcn Meere über Wien, München nach Mittel-Europa. Die Straße, welche über Oberkrain mit 2 Armen nach Kla-genfurt und Villach führte, war von außerordentlicher Bedeutung. Wie sieht es aber, seitdem die Linie Marburg-Villach ausgeführt ist, auf dieser Straße aus? wie sicht cs mit Oberkrain aus? Verlassen ist cs von jedem Verkehr, und nicht genug, daß demselben der ganze Verkehr entzogen worden ist, man hat sogar versucht, demselben die öffentlichen Communicationsmittcl der Post zu schmälern, man hat versucht, die Rcichsstraße nach Villach als solche zil erkamcriren. Bei solchen Erscheinungen und Versuchen erwächst wohl natürlicherweise, die Nothwendigkeit der Prüfung und Betrachtung, ob solche . Versuche auf einer reelen Grundlage beruhen; eö entsteht die patriotische Pflicht diese allseitigen Bestrebungen der Nachbarländer in. ihren Endzielen aus volkswirthschaftlichcn und höheren Staatsintcressen zu prüfen, die Wahrheit aufzudecken und für die Nothwendigkeit der Eisenbahnen nach solchen Richtungen zu sprechen, welche von der öffentlichen Fürsorge bisher wohl weniger ins Auge gefaßt worden, aber im höchsten Maße derselben werth sind. Eine solche Eisenbahnver-verbindung ist nun die zwischen Laibach-Villach und St. Peter - Fiume. Schon bei der Anlage der Süd-Staatseisenbahn von Wien nach Triest haben mehrere Patrioten dieses Landes geltend gemacht, daß das industriereichc Oberland näher an die Eisenbahn gebracht, möglicherweise die Bahn von Laibach nach dem Meere entweder über Lack oder über die Wochein geführt werden sollte. Diese Männer haben vorzüglich dies auch aus anderen Gründen mit dem geltend gemacht, daß dadurch die großen Schwierigkeiten am Moraste und Karste umgangen werden würden. Seit der Durchführung der Süd-Slaatseisenbahn und der Wahrheilwerdung der Marburg-Villach Bahn ist in dem Bestreben in der besagten Richtung durch Obcr-krain eine Eisenbahn zu ziehen, leider eine Pause eingetreten, ist dieses Bestreben zu wenig von jenen Corpora-tionen, welche dazu berufen waren, befürwortet und durch thatsächliche Mittel, durch Opfer ins Werk gesetzt worden. Vielleicht ließe sich sogar die Schuld, daß rücksichtlich der fraglichen Linie Laibach-Villach bisher zu wenig geschehen ist, auch noch einer unrichtigen Auffassung und zu.geringen Würdigung dieser Bahn auflegen, denn es ist kaum begreiflich, wie cs möglich war, daß bei den ernsten Bestrebungen des nachbarlichen Kärntens, seine Eisenbahnen nach mehreren Richtungen zu vervollständigen, Krain in dieser hochwichtigen Richtung bisher fast Nichts gethan hat. Wäre das Bestreben der Patrioten dieses Landes ernstlich und fortgesetzt nach der Erreichung der besagten Bahn gegangen, so wäre es leicht möglich gewesen, daß die fragliche Linie in das Bahnnetz im projektirten Entwürfe über die neuen auszuführenden Bahnen des Jahres 1854 aufgenommen worden wäre, und wahrscheinlich hätte die Regierung die Wichtigkeit dieser Eisenbahn erkennend, der Süd-Staatseiscnbahn die Verpflichtung der Ausführung derselben mit einem bezüglichen Staatskostenbeitrage auferlegt, und wir würden heute vielleicht in der Lage uns befinden, sie nicht mehr als Projekt erst befürworten zn müssen. Nach Verlauf von 10 Jahren, im Jahre 1864, ist wiederum vom Handelsministerium eine Denkschrift . l* zum Entwürfe eines neuen Eisenbahnnetzes der österreichischen Monarchie auch unserer Handels - und Ge-werbekammer zugekommen. Dieser Entwurf ist von Seite des hohen Handelsministeriums mit dem eingeschickt worden, daß dasselbe keineswegs schon als Definitivum, welches keine Modification erleiden dürfe, zu betrachten sei, sondern daß dasselbe vielmehr der Prüfung und Begutachtung durch hiezu berufene Fachmänner und Körperschaften unterzogen, sodann auf Grundlage der bei dieser Enquete gesammelten schätzbaren Aeußerungen festgestellt und nach erfolgter Vereinbarung mit den höheren Cen-tralstcllen Sr. k. k. Apost. Majestät zur A. h. Sanction unterbreitet werden solle. In der bezüglichen Zuschrift des früheren Leiters des Handelsministeriums Freiherrn v. Kalchberg vom 18. August 1864 wird nun die Nothwendigkeit der Vervollständigung des österreichischen Eisenbahnnetzes mit unumwundenen, freimüthigen und leider nur zu wahren Worten in folgender Weise begründet: • „Wie weit Oesterreich im Verhältnisse zu andern Staaten hinsichtlich der Ausdehnung seiner Bahnen noch zurück ist, wird durch die in der Denkschrift enthaltenen Daten sattsam dargcthan. Selbst dann, wenn die in diesem Entwürfe beantragten neuen Linien in dem ver-hältnißmäßig kurzen Zeiträume von 15 Jahren zur Ausführung gebracht sein werden, wird Oesterreich erst dahin gelangt sein, wo Frankreich und Preußen schon heute stehen, ohne andere Staaten, wie England und Belgien, je erreichen zu können". Meine Herren! welch' ein trauriges Selbstbekenntniß der Regierung, welch' bedenklicher Zustand, welche Aufklärung, warum unser Handel, unsere Industrie, unsere Bodenproduction, die Grundlagen der Staatswohlfahrt, die Quellen der Steuerfähigkeit versiegen, wanken, gelähmt sind; ja in verschiedenen Richtungen zu Grunde gerichtet sind ohne Hoffnung, daß wir sie noch aufrichten und mit anderen Kräften fremder Länder in Wetteifer bringen können! Wir sind von England und Belgien und ich glaube, meine Herren, auch von anderen Staaten so überflügelt, daß wir gar nicht daran denken können und dürfen, sie je zu erreichen! Wir sind den größten Productionsconcur-rcntcn Preußen und Frankreich, mit welchen wir gewissermaßen mittelbar und unmittelbar Handelsverträge abgeschlossen haben, um mindestens 15 Jahre, ja wie ich glaube, um mehrere Deccnnicn zurück! Hier, meine Herren, liegt der Schlüssel zur Erkenntniß, warum die Verarmung der Königreiche und Länder und namentlich der Alpenländcr so rapid eintrat, hierin liegt der Erklärungsgrnnd, warum die meisten Industriezweige und namentlich die Eisenindustrie zu Grunde gegangen. Hierin liegt die Gefährlichkeit und der Nachtheil der Handelsverträge mit so entwickelten Staaten, denn einerseits werden wir mit Jndustrieproducten derselben überfluthet, andererseits kann Oesterreich mit seinen Bodcnproducten nicht auf den Weltmarkt treten. Was nützt uns die Kornkammer Ungarns, was nützen uns die vielen Steinkohlenlager, was die edlen feurigen Weine und andere Bodcnproducte, da wir und wenn wir noch so gütcrreich wären, nicht mit ihnen auf de» Weltmarkt hinaustreten können, während unser letzter Kreuzer hingeht für die Jndustrieproducte anderer Länder, welche unsere heimatliche Industrie und Production zu Grunde richten. Bei diesem Abflusse des Geldes, dann, daß alle Jahre wir ans Ausland allein für unsere Staatsschuld 70 bis 80 Millionen Gulden Zinsen bezahlen, dann durch die Abzugskanäle unseres Geldes, unserer Werthzeichen durch Geldinstitute gegründet auf fremde Capitalien sind wir dahin gekommen, befürchten z» müssen, daß wir in die primitivsten Zustände kommen können, in welchen nur ein Staat dieses Jahrhunderts sich in Mitteleuropa befinden kann. (Rufe: Sehr gut!) Mich, meine Herren, haben daher die Worte des Handelsministeriums tief erschüttert, sie haben mich in meiner Anschauung über den Handelsvertrag mit Preußen nur noch bestärkt, und ich habe mir durch dieselben die Anschauung für jenen Handelsvertrag mit England auch schon gebildet, sie haben in mir die Erkenntniß der gebieterischen Nothwendigkeit wach gerufen, daß Oesterreich nichts anderes thun kann, um Industrie und Handel zu retten, als eiligst sein Bahnnetz so viel als möglich zu vervollständigen. Es ließe sich freilich da noch Vieles sagen rückstchtlich der Art und Weise, wie der Staat Eisenbahnen bauen soll, ob der Staat in eigener Regie oder mit Zinsengarantie durch Consortien, Eisenbahnen wohlfeiler oder theuerer baut, cs ließe sich sehr viel über die Schädlichkeit sagen, daß Oesterreich eines seiner größten und wichtigsten Verkehrsmittel, jene Bahn, mit welcher wir mit Italien in Verbindung stehen, einer fremden Gesellschaft mit außerordentlichen Vorrechten und Vorzügen hingegeben hat, aber ich darf nicht zu weit vom Gegenstände abgehen, nur bitteich, mir zu gestatten, noch eine Grunderkenntniß festzustellen, nämlich diese, daß ein Staat vorzüglich nach jenen Richtungen seine Eisenbahnen zuerst aufnehmen muß, welche zur Weltstraße, zur Wasserstraße, zum Meere führen. Wenn ein Staat so glücklich ist, daß er an einem Meere und zwar einem wichtigen Meere mit einer Grenze liegt, so muß wohl dessen erste Fürsorge sein, mit den vorzüglichst den Verkehr vermittelnden Eisenbahnen zum Meere zu gelangen. Oesterreich liegt am adriatischen Meere. Oesterreich sollte die Aufgabe, die das adriatische Meer hat, erfassen. Das adriatische Meer führt in das Mittelmeer, es ist zu erwarten, daß wir die Suez-Wasserstraße bekommen und der ganze Welthandel und vorzüglich nach Ostindien dann eine andere Richtung nimmt. Dann wird auch die Frage der politischen Macht, der internationalen Stellung in Europa eine andere werden. Wir sehen, daß das mächtige Albion die Suezstraße in Bcsorgniß erwägt, daß Frankreich dem Hafen von Marseille, Italien dem Hafen von Ancona die größte Fürsorge widmet, wir sehen, daß sie die Eisenbahnverbindungen nach diesen Häfen ziehen und Oesterreich hat noch keine Bahnverbindung nach Fiume hin! Man könnte daher den großen Vorwurf erheben, daß Oesterreich in dieser Beziehung noch nicht die Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Eisenbahnverbindung nach dem Meere hin erkannt hat, denn es hat zuerst seine Bahnen nach dem Norden gezogen, es hat sie mit den deutschen Bahnen in Verbindung gebracht, welche aber den Colonialhandel von Triest durch die Hain-burger Concurrenz in Oesterreich zu Grunde gerichtet haben. Es liegt daher Grund dafür zu sprechen, daß man zu raschen Thaten schreitet, wenn man solche Betrachtungen macht und solche Wahrheiten sich vorführen muß. Ich werde daher diesem Grundsätze folgen und werde vorzüglich die Wichtigkeit der Bahn zwischen Laibach und Villach begründen. Wenn man die geographischen, statistischen, Terrain-und andere Verhältnisse unseres Landes, die Verbindung mit Kärnten und dem Küstenlande ins Auge faßt, wenn Antrag: Toman wcgcn Bau der Eisenbahnlinie: Laibach-Villach und ©t. Peter - Fiume. — Begründung. 215 man dieselben weiter verfolgt, so findet man, daß die Linie La i bach-Villach eine dreifache Bedeutung hat. Zuerst erweiset sich diese Linie als ein unumgänglich nothwendiges Communicationsmittel für unser Land, namentlich Oberkrain, zweitens ist diese Linie die natürlichste und kürzeste Verbindung der österreichischen Nord-und der europäischen Westländer mit dem adriatischen Meere, und zwar mit Triest als auch vorzüglich mit Fiume, drittens ist diese Bahnstrecke ein wichtiges Glied in der Kette der kürzesten europäischen Bahn von London nach Constantinopcl. Belangend nun die erste Bedeutung erlaube ich mir folgende Gründe anzuführen: Die vorzüglichste feit Jahrhunderten betriebene Industrie des Landes Krain ist die Montanindustrie und zwar vorzüglich Eisen- und Stahlindustrie. Außer dem Eisen -, Stahl - und Qmecksilberbctriebe wird jind) zum Theil Zink aus kärntnerischen Erzen, Blei und Kupfer im Lande selbst erzeugt. Die meisten dieser Metalle producirt Oberkrain mit Ausnahme der Steinkohle. Der Betrieb der Montanindustrie Oberkrains ist unentbehrlich und ist als Erwerbs- und Subststenzqucllc für die andere, auch nicht industrielle Bevölkerung, welche von der Scholle der dort nicht sehr fruchtbaren Erde sich den Unterhalt und die Grundsteuer wohl nicht erholen kann, durch Nichts zu ersetzen. Auö den mir bekannten Daten sei mir erlaubt anzuführen, daß in dein Bezirke Radmannsdorf und einem Theile Kronan' s die Eiscngcwerkschaften über eine halbe Million jährlich für Nebendienstleistüngen, wie für Holzung, Verkohlung, Verfrachtung, bei der Grube u. s. w., an die ländlichen Bewohner bezahlen und daß ein Theil davon mit 60.000 fl. jährlich auf das kleine Thal Wochein entfällt. Wo soll, wenn diese Subsistenzgnelle versiegt, der Obcrkrainer sich eine andere Erwerbsquelle verschaffen, die ihm so reichliche Mittel geben würde? Wo soll das Thal Wochein fich jährlich 60.000 fl. erwerben, wenn der Eisenbetricb dort ganz oder zum Theile aufhört? Es entstehen daher ernste Besorgnisse bei denjenigen, welche die Verhältnisse Oberkrains kennen, Besorgnisse für die Eristenz der Oberkrainer, welche trotz aller den Bergvölkern angebornen Liebe zu ihrer Gebirgshciinat massenhaft schon über das Meer nach Amerika ziehen, um dort eine bessere Eristenz sich zu gründen. Unter den vielen hier zu übergehenden Gründen, welche für die Eisenindustrie inöbesonders verhängnißvoll und schädlich gewirkt haben, ist auch der, daß nicht genügende Communicationsmittel Oberkrain. mit den andern Ländern verbinden. Daß aber für die Eisenindustrie die Eisenbahnen in mannigfacher, namentlich in zweifacher Richtung außerordentlich wichtig sind, ist in der bezüglichen Denkschrift des h. Handelsministeriums des Weitern ausgesprochen und ich erlaube mir diese Stelle vorzulesen: (Liest) „Die Eisenbahnen gewähren nicht nur alö Coinmuni-cationsmittcl große Vortheile, indem sie die Zufuhr der Rohstoffe und den Absatz der Erzeugnisse erleichtern, billiger und rascher bewirken, sondern sie tragen auch directe ais bedeutende Consumemen zum Aufblühen aller Zweige der Volkswirthschaft wesentlich bei. Zwei Industriezweige sind es insbesondere, welche hier in Betracht kommen, und für welche Oesterreich alle Elemente des Gedeihens in reichstem Maße besitzt, es sind dies die Eisen- und Kohlen-Jndustrie, welche beide auf die Entwicklung aller übrigen Zweige der Volkswirthschaft von entscheidendem Einflüsse find. Während nun in Oesterreich die Ausbeute an Mineralkohle insbesondere in jenen Gegenden der Monarchie, welche bereits von Eisenbahnen diirchschnitten oder berübrt werden, in raschem Steigen begriffen ist, trat in der Ei-senfabrikation seit einigen Jahren ein Stillstand ein, dessen Rückschlag auf den Wohlstand der betroffenen Gegenden bitter empfunden wird. Die Ursachen dieses Stillstandes sind gar verschiedene, einen großen Theil der Schuld trägt aber der Mangel entsprechender Communicationsmittel der Eisenbahnen, welche es den Eisenwerken möglich machen sollten, sich billigen Stoff, geeignete Mineralkohle zu verschaffen und wohlfeiles Eisen zur Fabrikation gröberer Waaren, als: Schienen rc., zu erzeugen. Dies ist auch der Grund, daß die meisten inländischen Gewerken die Concurrenz des Auslandes bis jetzt nicht überwinden konnten. Eine weitere Ursache des Darniederliegens der Eisenindustrie liegt aber eben auch in dem seit einigen Jahren eingetretenen Stillstände in dem Baue neuer Eisenbahnlinien, wodurch die Nachfrage nach Eiscnsabri-katen sich auf ein geringes Maß rcduzirte, und so viele Etablissements zum Stillstände gebracht wurden". Daraus ergibt sich also die doppelte Nothwendigkeit, daß Oberkrains Eisenindustrie durch' die Ausführung der Laibach - Villach Bahn unterstützt werde, in so ferne sic sich als nothwendiges Commuuicationsmittcl darstellt und in so weit sie alö Consnmcntin auftritt. Durch die Eisenbahnverbindung zwischen Laibach-Villach würde gerade im Sinne dieser Denkschrift der Montanindustrie von ganz Krain geholfen werden; die Eisenindustrie würde ein Commnnicationsmittel für ihren Absatz bekommen, und die Kohlenbergwerke an der Grenze Krains und Steicrinarks würden ihren Absatz gerade an diesen Werken nehmen können. Würde die Bahnlinie Laibach - Villach zu Stande gebracht werden, so würden mehrere bedeutende Etablissements unmittelbar an dieselbe oder dort in die Nähe derselben gebracht werden, z. B.die Bleigcwerkschaft Knapovše, die Kupfergewerkschaft zu škofje, daS Eisenwerk Kanker, die Eisenwerke zu Eisnern. Kropp und Steinbüchl, dann die bedeutenden Nägelfabriken aller dieser letztgenannten Orte, ebenso die Stahl-,Sensen- und Feilenwerke in Neumarktl, die Baron Zois'schen Werke zu Feistriz, Althannner, Rotwein und Jauerburg, die Ruard'schen Werke zu Sava, Mojstrana, die Klinzer'schen und Moritsch'schcn Werke zu Weißenfels und im Anschlüsse auch die in der Nähe von Tarvis gelegenen kärntnerischen Montan - Werke, wie vorzüglich die ärarischen Bleibergwerke zu ßaibel u. d. g. Aber nicht bloß die Eisenindustrie bedarf unumgänglich nothwendig dieses Communicatiousmittels, sondern auch viele andere Industriezweige, von welchen die Bevölkerung sich vorzüglich erhält, sehnen sich nach.denselben. Ich will mehrere Fabrikszweige erwähnen, so z. B. die neu angelegte Kunstwollen - Fabrik in Zwischenwässern, die neu anzulegende Bierfabrik bei Laibach, die Papierfabrik in Göröah, die bedeutende Siebfabrikation zwischen Krain-bnrg und Lack, die Lcinwandfabrikation in der Lacker Gegend, die Töpfcrwaarenfabrikation am Kahlenberge und Laufen, die Gewerbszwcigc der Färber, der Leder-, Schuh-, Strümps- und Kotzen - Erzeugung vorzüglich in Neumarktl und Krainburg, die noch immer betriebene Handtuch-und Schafwollcn-Fabrikation in der Radmannsdorfer Umgebung, die zum Theil bestehende und auszubildende, zu verbessernde Holzwerkzeugöfabrikation um Veldes u. a. m. Alle diese und viele andere Erwerbszweige würden durch die Eisenbahn eine neue Belebung bekommen, weil sie dann im Stande wären, in Eoncurrenz mit andern Produktionen zu treten. Diese Zweige haben besser prospe-rirt als heutzutage, obwohl sic dock nicht der große Fortschritt der Erzeugung durch Maschinen ganz zu Grunde zu richten vermochte und es ist daher zu erwarten, daß durch die Eisenbahnverbindung auch diese Industriezweige eine neue Kräftigung erfahren werden. Aber nicht nur alö Absatz der Produktionszweige würde sich die Eisenbahn günstig, darstellen, sondern wir würden auf derselben Lebensrnittel aller Art, Getreide, Vieh, Wein in großen Mengen aus Cryaticn und überhaupt ans dein Süden bekommen. Kroatien ist reich an solchen Mitteln, wie die letzte Industrieausstellung in Agram genügsam bewiesen hat. Ein weiterer Grund ist der, daß die bedeutenden Wasserkräfte in Oberkraiu, die Menge der Brennstoffe, als: Torf, Steinkohlen und der Waldreichthum und die vielen Arbeitskräfte das Land zu Fabriken sehr quali-fiziren, daß die Führung dieser Bahn durch diese Theile von Krain ganz gewiß bedeutende neue Erwerbsquellen .für das Volk Hervorrufen wird. Die gegenwärtig durch das Land gehende Südbahn von Wien nach Triest bestreicht nur die sterilsten Theile des Landes und berührt nur wenige größere Fabriken, wie die Ponoviöer Spiritus-Fabrik, die Kohlengewcrkschaft am Savastrome und die Papierfabrik in Josefsthal. Dann spricht, auch der weitere Grund für die fragliche Bahnlinie, daß wir ohne dieser Eisenbahn durch die Gebirgskette, welche zwischen Krain und Kärnten liegt, ganz abgeschlossen sind, und wenn die Linie Villach-Udine nach Triest durchgeführt werden sollte, der Theil von Obcrkrain zwischen zwei Bahnen rein verlassen und verödet, ohne Verkehr und ohne mögliche Entwicklung der Industrie dasteht. Aber auch noch einen Grund erlaube ich mir, meine Herren, anzuführen, der im ersten Augenblicke vielleicht keine solche Wichtigkeit zu haben scheint, aber nach den Erfahrungen anderer Länder ganz gewiß Berücksichtigung verdient. Das schöne romantische große Thal von Obcrkrain, welches der berühmte Naturhistoriker Sir Humphry Davy so ausgezeichnet hat, daß er es das schönste Thal, das er auf Erden gesehen, nennt, dieses Thal würde mit den vielen noch unbenützten Mineralquellen, mit seinen außerordentlichen Naturschönheiten, mit seinem reizenden Sec Veldes ganz gewiß, wie das Salzkammergut, das bairisch-sächsische Hochland und die Schweiz eine Menge fremde Reisende heranziehen und fesseln, und ich glaube, daß die Bewohnerschaft durch die vielen Zuzüge derselben, wie auch die andern genannten Länder einen nicht unbedeutenden angemessenen Nutzen ziehen könnte. Der Fremdcnbesuch ist aber übrigens in anderer Beziehung von Bedeutung; es werden manche Industriezweige auf indirecte Art durch die Fremden hervorgerufen, so z. B. die Holzschnitzerei, die Metall-, Stein- und manche andere Geschmeideerzeugnng, wofür die Oberkrainer von Natur aus sehr viel Anlagen haben. Daß der Fremdenbesuch eine Quelle des Erwerbes ist, das beweisen Rom, Florenz, München mit ihren Knnstschätzen, das beweist vorzüglich die Schweiz, welche dadurch erfinderisch, erwcrbsam, wie kaum ein anderes Land industriell geworden ist. Aus allen diesen und andern Gründen ist daher eine Eisenbahnlinie von Laibach nach Villach im Interesse des Landes Krain und im Interesse des Oberlandes vorzüglich nothwendig. Belangend' die weitern Erwägungen rücksichtlich dieser Linie in der Richtung, daß sie die kürzeste und natür- lichste Verbindung der österreichischen Nord - und anderer culturreichen, westlichen Länder ist, erlauben Sie mir etwas weiter auszuholen. Die Bestrebung der österreichischen Hafenplätze am adriatischeu Meere, und zwar: der Hafenplätze von Venedig, Triest und Fiume eine Eisenbahnverbindung mit den westlichen und nördlichen Ländern zu erringen, ferner die Bestrebungen der Hinterländer, besonders die von Kärnten, Steiermark und Oberösterreich haben verschiedene Eisenbahnprojekte hervorgerufen, von denen einige sich in einem sehr vorgeschrittenen Stadium befinden, wie zum Beispiel die von Haag über.Steher, Villach projektirte Prinz Rudolfsbahn. Die Triester Handels- und Gewerbekammer hat schon vor zwei Jahren eine Commission zur Erzielung einer Verbindung • zwischen Triest und dem Bodensee eingesetzt, welche die. Durchführung der Villach - Brircner Eisenbahn, die Unternehmung einer Bahn nach Vorarlberg, nach Kempen oder Jmmenstadt und die Ausführung ber Bahn von Villach über Udine oder Görz oder Laibach zum adriatischen Meere voraussetzt. Im Vortheile Venedigs ist diesfalls eine andere Bahn zwischen Bassano nach Trient zwischen der italienischen und Tiroler Bahn nach dem Bodensee angeregt worden; zum gleichen Interesse Venedigs ist wieder ein anderes Projekt hervorgerufen worden, welches durch das ^.inpoWO-Thal von Treviso längs der Piave führen würde. Wollte man diese Bahnen im Interesse für Triest anbringen, so hätte man die größten Terrainschwicrigkeiten, die weit größer sind, als jene über den Brenner, zu besiegen. Diese Erwägungen haben sohin die Triester Handels- und Gewcrbekaminer zur Aufstellung jenes Projektes bestimmt, nach welchem sie mit der Prinz Rndolfsbahn in Verbindung treten würde, und zwar durch die Fortsetzung der Linie von Villach durch daö Pontebathal über Udine oder über den Predil durch das Jsonzothal und über Görz zur adriatischeu Küste. Die Udineser haben sich dem ersten Plane sehr gerne angeschlossen, und haben auch zugleich ihre Sonderinteressen geltend gemacht, daß die Erstreckung der Bahn bis Cervignano ausgesprochen werde, wodurch die Linie eine Verlängerung von 3 7/io öftere. Meilen erfahren würde, und haben als Ausgangspunkt hicfür den Hafen Porto - Buso vorgeschlagen. Die Udineser machen zwar geltend, daß Triest und Venedig ihre Waaren leicht dorthin versenden, von wo aus sie dann nach Oesterreich und Deutschland befördert werden können. ' Gleichzeitig mit den Bestrebungen dieser Seestädte hat auch die Handelskammer von Kärnten vorzüglich sich angelegen sein lassen, eine Bahnlinie über Kärnten zu Stande zu bringen, welche Kärnten mit Oberöstcrreich, Mähren und Böhmen bis Prag in gerader Linie verbinden würde, und hat sich jenem weitern Projekte, welches von Villach znm adriatischeu Meere führt, welches die Triester, und wie bemerkt wurde, mit besonderer Abzweigung der Bahn nach dem Hafen Porto-Buso die Udineser angenommen haben, angeschlossen. Dadurch würde die ganze Bahn von Prag bis zum adriatischen Meere mit einem neuen Hafen geschaffen werden. Die Bestrebungen dieser Eiseubahnunternehmung gehen offenbar alle dahin, die Bodensee - Länder und die nördlichen Länder Oesterreichs über Villach mit dem adriatischcn Meere und zwar mit Umgehung der Südbahn durch eine parallele Linie mit Beseitigung von Triest und Fiume zu verbinden. Jn-soferne diese Projekte von Westen und Norden bis Villach gehen, sind sie offenbar und unbezweifelt von hoher Wichtigkeit, weil eines Theils die Verbindung mit den Boden- sce-Ländern von außerordentlicher Tragweite ist, und weil die Linie Villach-Prag eisen- und kohlenreiche Länder pas-sirt und Prag mit Villach in geradester Linie verbindet. Die Hauptfrage entsteht nun rücksichtlich der Weiterführung der Linie von Villach zum adriatischen Meere, welche, wie ich oben bemerkt habe, nur drei Wege nehmen kann, entweder durch das Pontebathal über Udine, oder jenen, über den Predil, durch das Jsonzothal und über Görz, oder von Villach über Laibach nach Triest und Fiume. Bei der Frage, welche dieser Linie die wichtigste, die zweckmäßigste und im Allgemeinen nützlichste ist, muß man sich auf den objektiven Standpunkt stellen und das allgemeine Interesse ins Augen fassen. Das allgemeine österreichische Interesse geht aber nun entschieden dahin, daß die Verbindung der fraglichen Länder mit dem adriatischen Meere nicht an der äußersten Bucht desselben, sondern an den besten diesseits gelegenen Häfen, und zwar in Fiume und Triest, erfolge. Durch die. Führung der Bahn über. Udine nach Cervignano und an den Hafen Porto - Buso würde aber das Gegentheil erfolgen, cs würde Triest und Fiume beseitigt werden. Es mögen daher die Körperschaften dieser beiden Seestädte, welche das Interesse derselben zu wahren haben, sich diesen Umstand wohl vor den Augen halten und erwägen, daß es in ihrem Interesse liegt, gleich uns, jene Bahn von Villach über Laibach nach Triest und Fiume zu befürworten; denn es ist klar, daß das vorwiegende italienische Element die andere Bahnführung nach Cervignano im Einklänge mit seinen vielen andern Interessen nach jener Küste und allenfalls nach einem neu zu gründenden Hafen (Porto-Buso) verlegen möchte, wo dasselbe den. ganzen See-und Landhandel der Städte Triest und Fiume an sich reißen und vielleicht in möglichen, nicht wünschenswerthen Eventualitäten es dahin bringen würde, daß unser große Waarenzug ■ im Auslande einen Hafen gefunden hätte. Es sei mir erlassen, meine Herren, alle die Consequenzen daraus zu ziehen; nothwendig erachte ich es aber, solche der reiflichsten Erwägung vom allgemein österreichischen Standpunkte der Staätsregierung und vom Standpunkte der Seestädte Triest und Fiume den Vertretern derselben warm zu empfehlen. Dieses Interesse, das ich ein österreichisches genannt habe, haben aber auch alle Hinterlän-derj vorzüglich aber jene nördlichen österreichischen Länder, welche, durch die Linie Prag-Villach-Laibach-Adria in Verbindung mit dem adriatischen Meere kommen sollten, und ich glaube, es würde diesen Ländern, doch nicht gleichgiltig sein, daß sie einseitige italienische Interessen fördern, daß sie zwei ausgezeichnete Häfen, und namentlich den besten Hafen im adriatischen Meere, Fiume, beseitigen und nach einem neuen Hafen ihre Waaren schicken möchten, welcher so viel höher im adriatischen Meere liegt, bei welchen Verhältnissen wohl auch die Fracht von Triest und von Fiume bis dahin in Anschlag zu bringen wäre. Was nun die Tra^e dieser Linie Laibach-Villach betrifft, so ist allerdings die Linie Villach-Udine-Triest, wenn man sie als solche nimmt, etwas kürzer, allein die Bauschwierigkeiten stehen im umgekehrten Verhältnisse mit der Distanz., denn es ist von Sachverständigen constatirt worden, daß die Führung der Linie Villach-Udine oder Görz, eine der schwierigsten Eisenbahnführungen ist, während jene Linie von Villach-Tarvis-Greith-Weißenfels bis Laibach gar keine Schwierigkeiten darbietet. Ferner ist auch in Betracht zu ziehen, daß die Linie von Villach bis Udine nichts weniger beträgt, als die Linie von Villach bis Laibach, nämlich beiläufig 16 Meilen, und nur diese Linie wäre auszubauen, um die großen andern Bahnlinien, die nach dem Bodensee, nach dem Norden hinaufführen, mit dem adriatischen Meere in Verbindung zu bringen. Ferner ist, wie ich schon früher angedeutet habe, Prag-Villach-Laibach-Fiume die geradeste Linie, die irgend eine Bahnlinie von solcher Länge nur auszuweisen hat. Belangend nun das Verhältniß der Südbahn-Staatseisenbahngescllschast, welche das Bauvorrecht rücksichtlich der Linie Laibach-Villach hat, und welche wohl dasselbe selbst zu wahren bestrebt sein wird, so will ich mir doch die Bemerkung erlauben, daß ich dafür halte, daß die Führung der Linie Villach-Laibach entschieden im Interesse der Südbahn liegt, denn nur durch die Anleitung der Linie von Villach über Laibach nach Triest und Fiume kann für die Frachten, die von den Bodcnseclän-dern kommen, und jene, die auf der Kronprinz Ru-dolfsbahn kommen würden/ und welche der Südbahn auf der Westbahn bei Haag abgeschnitten würden, wieder bei Villach aufnehmen und zum adriatischcn Meere führen. In dieser Auffassung liegt der große Werth des Bauvorrechtes der Südstaatseisenbahngesellschaft. Ich glaube daher, daß man an dem Ausbaue einer Bahn, welche so vielfache schon bezeichnete und auch strategische Interessen berührt, so vielfache Vortheile für unser Land, für die Stadt Triest, für Fiume und für das ge-sammte Oesterreich begründet, nicht zweifeln sollte, und zwar um so weniger, als dieselbe so kurz, und ohne Schwierigkeiten auszubauen ist. Sollte das nicht geschehen, so würde ich besorgen, daß nicht welcher dieser Interessenten cs früher oder später bedauern müßte, nicht zu dieser Erkenntniß gekommen zu sein. Zu dieser Bedentnng gesellt sich aber noch eine dritte Bedeutung dieser Linie, daß sie als Glied in der Kette der großen europäischen Bahn, die ich schon oben einmal angedeutet habe, sich darstellt, nämlich jene Bahn, welche von London nach dem Süden, nach Constantinopel in kürzester Linie führt. Belangend nun diese Bestimmung, so ist die Auffassung derselben nicht ganz neu, denn es haben schon vor mehreren Jahren französische Capitalistcn diese Bedeutung aufgegriffen und haben diesfalls, wenn ich recht unterrichtet bin, dem Handelsministerium schon bezügliche Unternehmungspläne vorgelegt. Wenn man einen Blick auf die Karte wirft, so zeigt sich die enorme Tragweite dieser Bahn; denn von den westlichen, nordwestlichen und nördlichen europäischen Ländern nach dem Süden, nach Constantinopel geht diese Linie. Wenn man aber noch die Bedeutung des Mittelmeeres, des Suezkanalö, wenn man den dann den Handel beherrschenden Platz Alexandrien ins Auge faßt, wenn man Constantinopel als das ansieht, was es ist, der Schlüssel dreier Welttheile, dann, meine Herren, stellt sich. dieÄZich-tigkeit dieser Bahn so entschieden dar, daß sie nicht bestritten werden kann, und es ergeben sich hieraus unendlich viel wichtige Vortheile und Consequenzen. Was nun diese europäische Linie betrifft, so wird sie als solche wohl erst dann ihre große Geltung gewinnen, wenn sie als solche dasteht. Die Vervollständigung derselben schreitet rasch vorwärts; im nordwestlichen Europa sind die Glieder fertig, in einiger Zeit wird sich die Linie Villach - Briren an dieselben anschließen, die Linie Sissek-Semlin mit dem Anschlüsse an die Südbahn und an die projektirte Fiumaner Linie wird ohne Zweifel ausgebaut werden und rückstchtlich der Fortsetzung von Sem-lin, rosx. Belgrad, aus über Sofia, Adrianopel bis Constantinopel sollen die bezüglichen Regierungen Unterhand- lungert mit unternehmungslustigen Konsortien schon pflegen. Wenn man bedenkt, daß diese Linie die vorzüglichsten und indlistriereichsten Länder mit den an Bodenproducten reichsten Ländern verbindet, wenn man bedenkt, daß diese Bahn die größte überseeische Bedeutung am wichtigsten Punkte Europa's gewinnt, so bin ich enthoben, alle weitern wichtigen Gründe, alle Vortheile näher zu bezeichnen, welche aus dieser Verbindung für Oesterreich und wohl auch für unser Land erwachsen würden. Diese Linie vermittelt aber, wie schon gesagt, die Strecke Laibach-Villach am kürzesten und leichtesten. Aus allen diesen wichtigen Gründen ergibt sich aber auch die Rentabilität dieser Bahn und es ist nicht zu zweifeln, daß das Anlagecapital sich immer besser verwerthen wird, weil nicht zu besorgen ist, daß irgend eine Bahn eine neue kürzere Richtung in diesen besagten Richtungen erzielen könnte. In der Natürlichkeit dieser Linie, in der Natürlichkeit der vorgebrachten Gründe scheint mir der Ausbau dieser Linie und die Rentabilität derselben am besten befürwortet zu sein. Belangend die Kosten, welche diese Linie in Anspruch nehmen würde, erlaube ich mir nur anzuführen, daß nach dem Ausspruche von Sachverständigen, welche diese Linie begangen und die bezüglichen Objekte ins Auge gefaßt haben, die Kosten sich beiläufig auf 10 bis 11 Millionen belaufen würden, was ein Beweis dafür ist, wie leicht diele Linie auszuführen ist, denn es kommt auf eine Meile weit weniger als eine Million, während auf der Linie Marburg-Villach eure Meile i% Million kostete. So viel sei zur Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Linie Laibach-Villach gesagt. Es bleibt mit nur noch übrig, die Gründe für die Wichtigkeit und Nothwendigkeit der <5t._ Peter - Fiume Bahn vorzuführen. Die Gründe dafür lasten lich, da ich schon im Gesagten die Wichtigkeit der Verbindung mit Fiume betont habe, in Kurzem im Folgenden fassen: Fiume ist der beste österreichische Hafen; Fiume liegt südlicher von Triest, liegt tieferjm Meere, näher am Orient und zum Suezkanal; von St. Peter nach Triest beträgt die Entfernung 9% Meilen, bis Finnic beiläufig 7'/«Meilen; die Verbindung mit Fiume über Laibach - Villach-Bri-ren-Jnnsbrttck-München wird nicht viel länger sein, als jene nach Wien; die Verbindung von Fiume über Laibach-Villach-Haag-Linz nach Prag ist die geradeste Linie; der orientalische Handel blickt mit Hoffnung auf den Snezka-nal, macht Fiume unstreitig zum größten Hafen auf dieser Seite des adriatischen Meeres; es ist unumgänglich nothwendig für ben österreichischen Waarenverkehr, daß ein zweiter Zutritt zum Meere gefunden wird , denn eö wird die Erfahrung gemacht, daß sich oft Waaren in Trieft so anhäufen, daß sie bis nach Nabrestna zurück-ftanen, weil zu wenig große Schiffe nach Triest kommen; durch die Verbindung Fiume's mit der Bahn wird diesem Uebelstande gewiß im Interesse des inländischen Handels wesentlich abgeholfen werden. Diesen hat^ auch die Wiener Handelskammer in der Sitzung vom 17. November 1864 deutlich ausgesprochen, indem sie sagte, daß ein zweiter Hafen, ein zweiter Zutritt zum Meere, unumgänglich nothwendig ist, und es ist dahin zu streben, rasch und billig zur Adria, als der einzig entsprechenden Wasserstraße, die unsern Weltverkehr vermitteln kann, zu kommen. Wenn Fiume dadurch einen Theil deS Waarenver-kehrs an sich zieht, so hat, glaube ich, Triest keinen un- | besiegbaren Grund der Eifersucht zu hegen, denn jede andere zum Meere führende Bahnlinie, würde wahrscheinlich Triest und Fiume ganz abschließen; die St. Peter-Fiu-maner Linie aber würde nur Fiume mit jener Bahn verbinden , welche bisher und auch dann nach Triest führt, und auf welcher nach dem Ausbaue der besprochenen zwei Linien der ganze Waarenzug und Personenverkehr vom Bodensee, von den nordwestlichen und nördlichen Ländern seine Richtung nehmen würde. Würde es dahin kommen, so werden Triest und Fiume sich nicht zu beklagen haben, daß sie an ihrer Bedeutung etwas verloren hätten, wenn Fiume dabei was gewinnt, so ist es diesem besten Hafen >vo hl nur zu wünschen. Was übrigens den Ausbau der Linie St. Peter-Fiume betrifft, so sollte derselbe wohl gesichert sein, weil die StaatSregierung mit der südlichen Staatseisenbahngesellschaft bei der Abschließung des Verkaufscontractes der Südbahn derselben den Ausbau zur Pflicht gemacht hat, vermöge welchen Pactes schon am Schluffe dieses vergangenen Jahres die Bahn ausgebaut worden sein sollte. Allein die Staatsregierung ist noch nicht zur Vereinbarung mit der Gesellschaft gekommen, weil dieselbe die Kosten, woran sich der Staat mit '/3 betheiligen soll, in zu hohem Maße angetragen hat. Man sollte jedoch, und zwar umsomehr, weil auch nachträglich das Wort Sr. Majestät deS Kaisers diese Bahn gewährleistet hat, mit Sicherheit hoffen dürfen, daß die Ausführung dieser Bahn gesichert ist. Aus dem früher Gesagten geht hervor, daß die St. Peter-Fiume Linie für unser Land eine doppelte Wichtigkeit hat, und zwar an sich selbst, weil wir einen zweiten Zutritt zum Meere haben, uno zweitens für unsere Linie Laibach-Villach, weil, wie früher erwähnt, diese die kürzeste Linie in der Fortsetzung der Linie Prag - Budweis-Haag-Villach-Laibach nach Fiume vermittelt. So viel sei über die Wichtigkeit dieser zwei Linien auS der Wucht des Materials, aus der Masse der vielen Gründe gesagt, und es sei mir zu Gute gehalten, daß ich namentlich rücksichtlich der Bedeutung der Laibach-Villach Bahn mich deS Weitern ausgesprochen und auf die concurrirenden Bestrebungen der Nebenländer so ausführlich gewiesen habe, weil mir nichts schädlicher als solche für unseren Verkehr scheint, wenn wir nicht dieselben in den gewünschten Einklang mit unseren Bestrebungen zu bringen im Stande sind. Ich möchte nur noch die Frage auswerfen und beantworten, welche Wege und Mittel zu ergreifen sind, um diese wichtige Linie zur praktischen Durchführung zu bringen. Ich könnte wohl mehrere Andeutungen machen, auf Kärnten weisen, welches rücksichtlich der Bahn Marburg-Villach, dann Villach - Steher-Haag und Villach-Udine manche Opfer gebracht hat, wie sich die dortige Handelskammer, und vorzüglich das darin eingesetzte Comite mit den Kapitalisten, dann mit den nachbarlichen Landcsaus-schüssen, mit allen nachbarlichen Handelskammern in Verbindung gesetzt, welche in Wien ein Zeutraleomite zusammengesetzt und es dahin gebracht hat, daß die Prinz Ru-dolfsbahn eine warme Unterstützung des Ministeriums erhielt. Ich könnte mit einem Worte manche Andeutungen in dieser Richtung geben, doch glaube ich den Erörterungen über die Mittel und Wege der Durchführung betn diesfalls zu wählenden Comite nicht vorgreifen zu sollen; so viel, meine Herren, ist aber gewiß, daß wir diese Bahn nicht mit Reden und Schreiben bauen werden, sondern daß wir vom Reden und Schreiben zur Thätigkeit und Opfern schreiten müssen, und es sei dieses mein Wort ein Antrag: Toman wegen Bau einer Eisenbahn Laibach-Villach und St. Peter.Fiume. — Bericht des L. A. über Anträge Gregorio und Zalar wegen Uebernahme der Verpflegung im Civllspitale. — Antrag: F. A. wegen Entschädigung aus dem incamcrirten L. F. Berichterstatter Deschmann: (Liest) Aufruf an die Patrioten und Capitalisten des Landes gerichtet, welche die Bahn wünschen und befürworten. Sie sollen mit ihren Geldmitteln das Land unterstützen, zu ihren Rathschlägen auch Opfer gesellen, damit im Interesse unseres Landes und speziell in ihrem die Bahn durchgeführt werde. Die Durchführung dieser Eisenbahn ist aber eine unumgängliche Nothwendigkeit, besonders für das Oberland, wenn nicht die Eisenindustrie zu Grunde gehen soll. Wir wünschen sie, weil wir nicht scheuen die Verbindung mit dem Auslande; uns kann also nicht der Vorwurf treffen, welcher neulich von einer Seite, dahin, daß wir unser Land mit einer Mauer umschließen wollen, gefallen ist, beim wir wollen unser Land mit eisernen Banden mit andern Völkern und Ländern verbinden, weil wir von ihnen erwarten, daß sie in Gerechtigkeit und Billigkeit uns rücksichtlich unserer und nationalen historischen Rechte weniger zu crpoßessioniren trachten werden, wie leider manches Landcökind. (Dobro!) Präsident: Nach dem §. 18 der G. O. hat das h. Haus nunmehr ohne Debatte zu entscheiden, ob dieser Antrag einem schon bestehenden oder neu zu creireuden Ausschüsse zuzuweisen sei? Ich ersuche daher jene Herren, welche dafür sind, baß dieser Antrag überhaupt einem Ausschüsse zur Vorberathung zuzuweisen sei, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Die zweite Frage ist nun, ob dieser Antrag einem schon bestehenden oder neu zu creireuden Comite zu überweisen sei. Ich werde mir daher erlauben, conform mit dem Herrn Antragsteller anzutragen, daß ein neu zu creirendes (Somite von 5 Mitglieder gewählt werde. (Abg. Dr. Costa: Ganz richtig!) Wenn nun die Herren damit einverstanden sind, so bitte ich dieselben, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist angenommen. Wenn es gefällig ist, schreiten wir gleich zur Wahl der 5 Mitglieder. (Rach vorgenommener Wahl und Scru-tininm) Schriftführer Brolich: Es sind int Ganzen 27 Stimmzettel abgegeben worden, die Majorität erhielten die Herren Abgeordneten Dr. Toman mit 24, Dr. Costa mit 19, Dr. Suppan mit 18, Dr. Recher mit 15 und Kosler mit 14 Stimmen. Die absolute Mehrheit ist 14, mithin sind alle 5 Mitglieder gewählt worden. Präsident: Ich ersuche demnach das Comite, sich sobald als möglich zu constituiren und mir gefälligst die Mittheilung darüber zu machen. Es ist nun auf der Tagesordnung der Bericht des Landesausschusses über die Anträge des Gregoriö und Zalar wegen Uebernahme der Speisen und Medikamente im hiesigen Civilspitale. Nachdem der Referent des Landesauöschusses noch immer durch Unwohlsein verhindert ist im Landtage zu erscheinen, so entfällt dieser Gegenstand und wir kommen zum nächsten, nämlich dem Antrage des Landesausschusses auf Genehmigung des von der Gemeinde Lanzovo vorgenommenen Verkaufes einer Weide- und Wiesenparzelle. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu halten. XIV. Sitzung. „Die Gemeindevertretung von Lanzovo hat zur Bestreitung von Gemeindcauslagen und zur Vermeidung von neuen Umlagen den Verkauf einiger kleinerer ihr gehörigen Parzellen, die wegen geringen Umfanges kein Einkommen, hingegen wegen Zahlung der Steuern nur Auslagen verursachen, in der Gcmeindesitzung vom 10. December 1865 beschlossen. Es sind auch bereits Anbote für zwei Objekte der Gemeinde gemacht worden, u. zw. für die Hälfte der Weide v Javorenk Parzelle Nr. 187 im Flächenmaße von 984 (Master der Betrag von 35 fl. und für die Wiese v Dobravi Parzelle Nr. 528 im Flächenmaße von 82 (Master der Betrag 50 fl. Beide Anbote sind von der Gemeindevertretung als annehmbar befunden worden, und es wird das Ansuchen um Bewilligung dieser Verkäufe im Sinne des §. 74 der provisorischen Gcmeindeordnung vom 17. März 1849 gestellt. Das Bezirksamt Radmannsdorf spricht sich bcvor-wortend aus. Da es sich im vorliegenden Falle um Bestreitung von Gemeindeauslagen und um den Verkauf von kleinen Grundstücken handelt, die von den Käufern einer bessern Cultur zugeführt werden dürften, so stellt der Landesausschuß den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen.' Es wird der Gemeinde Lanzovo zur Deckung von Gemeindeauslagen die Bewilligung zum Verkaufe der Hälfte der Weide v ckavorenk Parzelle Nr. 187 im Flächenmaße von 984 ((Master um den Betrag von 35 fl., und der Wiese v Dobravi Parzelle Nr. 528 im Flächenmaße von 82 ((Klafter um den Kaufpreis von 50 fl. bewilliget". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den so eben vernommenen Antrag des Landesauöschusses gleich zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Berichte des Finanzausschusses über die Anträge des Landesausschusses hinsichtlich der Entschädigung für den incamcrirten Provinzialfond. Ich ersuche den Herrn Dr. Suppan den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Suppan: (Liest) „Hoher Landtag! Der Landtag hat mit seinem, in der Ilten Sitzung gefaßten Beschlusse, dem Finanzausschüsse die Aufgabe zugewiesen: 1. Die hinsichtlich des Entschädigungsanspruches vom Landcsausschusse entworfenen Vergleichsanträge zu prüfen und festzustellen; und 2. dem Landesausschusse die weitere Richtschnur an die Hand zu geben, und rücksichtlich darüber die Anträge an das hohe Hauö zu erstatten, auf welchem Wege nach der dermaligcn Sachenlage die Ansprüche des Landes auf eine Entschädigung für seinen incamerirtcn Provinzialfond zur Geltung zu bringen seien. Der Finanzausschuß hat diese Fragen nach allen Richtungen einer gewissenhaften Prüfung und Erörterung 2 220 Bericht des Finanzausschusses hinsichtlich der Entschädigung Krain's für den incamcrirtcn Prooinjialfond. unterzogen, und sich vor Allem in der Ueberzeugung geei-niget, daß in thatsächlicher Beziehung kaum irgend ein neuer auf diese Fragen Bezug habender Umstand aufgefunden werden könne, welcher nicht schon vom Landesausschusse in seinen einschlägigen Berichten vom 21. Februar 1863 (siebcnzehnte Sitzung des Landtages von 1863) und 30. November v. I. angedeutet und geltend gemacht worden ist. Der Finanzausschuß hat aber auch die weitere Ueberzeugung gewonnen, daß diese bereits erörterten Umstände und Behelfe vollkommen genügen, um das Recht des Landes auf eine angemessene Vergütung zu begründen und zu erweisen, und daß die von dem hohen k. k. Staats- und Finanzministerium auf Grund eines Rechts-gutachtcns der k. k. niederösterr. Finanzprocuratur dagegen erhobenen Einwendungen mit guter Aussicht auf Erfolg in jener sachgemäßen Art widerlegt werden können, welche schon der Bericht des Landesausschusses vom 30. November v. I. Z. 3469 angedeutet hat. Sohin hat der Finanzausschuß sich die Frage gestellt, auf welchem Wege diese Ansprüche des Landes zur Geltung zu bringen wären? Hiebei drängte sich vor Allem, die Wahrnehmung auf, daß der im Berichte des Landesausschusses citirte Ministerial-Erlaß vom 21. November v. I. Z. 55048 die erste Meinungs - Aeußerung, somit gewissermaßen erst die Einrede der hohen Staatsverwaltung, daher noch keineswegs daö letzte Wort sei, welches dieselbe im administrativen Wege über den erhobenen Anspruch des Landes gesprochen hat. Es drängte sich die Wahrnehmung auf, daß in diesem Ministerial-Erlasse mit keiner Sylbe noch in eine Erörterung jener Motive eingegangen wurde, welche aus Rücksichten der Politik und der Billigkeit für die Bitten des Landes geltend gemacht wurden, daß somit in dieser Richtung die Bahn noch frei, und der Weg der weitern Auseinandersetzung in den Formen der administrativen Verhandlung noch keineswegs abgesperrt sei. Es drängte sich endlich dem Finanzausschüsse die Ueberzeugung auf, daß es einer umsichtigen Replik von Seite der Landesvertretung immerhin noch gelingen könne, die hohen Ministerien zu einem tiefern Eingehen in diese, für das Land so wichtige Frage zu bestimmen, daß daher vor Allem erst diese Replik dem hohen Ministerium zur Kenntniß zu bringen, und der administrative Weg der Verhandlung mit den Ministerien nur dann erst aufzugeben sei, wenn wider besseres Verhoffen platterdings jede Aussicht schwinden sollte, auf diesem Wege eine dem Lande günstigere Entschließung der Ministerien herbei zu führen. Zu diesem Beschlusse wurde der Finanzausschuß auch durch die weitere Erwägung geleitet, mit welch großen formellen Schwierigkeiten die Durchsetzung der in Rede liegenden Ersatzansprüche im Rechtswege verbunden wäre, zumal die Competcnz der Gerichte zur Entscheidung der vorliegenden Frage überhaupt angezweifelt werden könnte, und das Land einen besonderen Werth darauf zu legen Ursache hat, daß diese Verhandlung, welche seit vier Jahrzehenden die Vertretung des Landes in Bewegung hält, ohne weiteren, bei einer prozcßualischen Rechtsdurchsetzung beinahe unvermeidlichem Aufschübe zum Abschlüsse gelange. Aber auch den hauptsächlichen Inhalt und die Form der vorgedachten, an das Ministerium zu erstattenden Replik hat der Finanzausschuß in das Bereich der ihm zugewiesenen Erörterung ziehen zu sollen erachtet, und sich in dieser Beziehung einstimmig dafür erklärt, daß diese Replik im Allgemeinen dem im Berichte des Landcsaus-schusses vom 30. November v. I. entwickelten Jdecngan-gc, und den dort auseinander gesetzten Argumenten zu folgen hätten. Jnsbesonders aber sei in dieser Replik mit allem Nachdrucke, und dem Gewichte der prägnantesten Logik die Thatsache zu betonen, daß dem Kronlande Kärnten, auf Grund wesentlich gleicher Vorbedingungen, eine Entschädigung für die incamerirten Gefälle seines Provinzial-fondcs von der Staatsverwaltung im Vergleichöwcge bewilliget worden sei, und daß man unmöglich glauben könne, daß Kram eine mindere Berücksichtigung deshalb verdiene, weil von Kärnten nur ein Theil (der Villacher Kreis), Kram aber in seiner Gänze im Jahre 1809 au Frankreich abgetreten wurde. Schon bie Thatsache, daß die Bestimmungen über Zuflüsse und den Zweck des krainischen Provinzialfondes in derselben Verordnung der OrqanistrungS-Hof-Commis-sion cnihaltcn sind, welche den Provinzialfond Kärntens hinsichtlich des Villacher Kreises regelte, zeigt deutlich, daß beide Provinze» in dieser Richtung grundsätzlich gleichmäßig zu behandeln seien. Es würde daher das allgemeine Bewußtsein Krains auf das Empfindlichste schmerzlich verletzen, wenn cs nun bei der Frage der Entschädigung in Folge der Jncamerirung des Provinzialfondes, anders und schlechter behandelt werden sollte, als die Nachbarprovinz Kärnten, zumal Kram ohnehin schon dadurch, sicherlich ohne sein Verschulden, ein härteres Loos zu tragen bestimmt war, daß es in seiner Totalität im Wiener Frieden an Frankreich abgetreten wurde. Ebenso sei mit besondermNachdrucke hervorzuheben, daß die Rechtscontinuität des Eigenthums der Landschaft durch die von der kaiserlichen österreichischen Regierung verfügte Creirung eines eigenen Provinzialfondes thatsächlich bereits im Jahre 1814 wieder hergestellt worden ist, und daß die hohe Staatsverwaltung diese Rcchtscon-tinuität bisher faktisch dadurch anerkannte, daß sie seit der Jncamerirung des Provinzialfondes dem landschaftlichen Haushalte Subventionen aus dem Staatsschätze zukommen ließ, die zwar der Ziffer nach allerdings für keine genügende Entschädigung der incamerirten Renten des Provinzialfondes angesehen werden können, deren Leistung jedoch im Prinzipe die thatsächliche Anerkcnnnng der Rechtscontinuität dieses Eigenthums, und der Entschädigungspflicht in sich fasset. Auch sei darauf hinzuweisen, daß die Landesvertretung eben nichts anders anstrebe, als die Ziffer dieser unter dem bisherigen Titel einer Subvention geleisteten Entschädigung, im Vertragswege bleibend mit jener Einbuße in Einklang zu bringen, welche das Land aus der Jncamerirung seines Provinzialfondes nachweisbar erlitten hat. Der Finanzausschuß hat aber im Angesichte der Möglichkeit, daß die hohen Ministerien bei ihrer bisherigen Anschauung verbleiben wollten, auch diese Chance in Erwägung gezogen, und ist des einstimmigen Erachtens, daß für solchen Fall vor der Betretung des Rechtsweges, noch die Constituirung eines unparteiischen Schiedsgerichtes zur Entscheidung der obschwebenden Differenz vom h. k. k. Staatsministerium anzustreben wäre, wobei sich selbstverständlich der Landesausschuß seine berechtigte Jngerenznahme bei der Constituirung dieses Schiedsgerichtes, so wie jedenfalls das Recht der Berufung an den schließlichen Ausspruch Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorzubehalten haben wird. Bericht bei Finanjousschuffcs hinsichtlich bet Entschädigung Krain'i für bcffen incamerirten Prooinjiatfonb. 221 Durch die Bestellung eines solchen Schiedsgerichtes wäre unter allen Verhältnissen der Uebelstand beseitiget, daß die h. Staatsverwaltung in dieser Angelegenheit zugleich Partei und Richter bliebe, während andererseits die Constituirung eines solchen Schiedsgerichtes nach keiner Seite hin, präjudizirt. Belangend die äußere Form, hat der Finanzausschuß cs für zweckmäßig erachtet, daß sich bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, nicht darauf zu beschränken wäre, die zu überreichende Vorstellung im gewöhnlichen Wege der Amrscorrcspondenz an das £). Staatsministerium gelangen zn machen, sondern, daß diese Vorstellung von einer auö drei aus der Mitte dieses hohen Hauses zu wählenden Mitgliedern zusammengesetzten Deputation persönlich dem k. k. Ministerium zu überreichen sei. Einerseits würde das hohe Ministerium daraus gewahr, welchen hohen Werth das Land darauf lege, daß diese Lebensfrage mit der ihr gebührenden Aufmerksamkeit an maßgebender Stelle behandelt werde; andererseits könnten die Mitglieder dieser Deputation durch mündliche eindringliche Aufklärungen unter dem lebendigen Eindrucke der Unmittelbarkeit, zum schnellern und günstigen Abschluß dieses Gegenstandes wesentlich beitragen. Uebrigens wäre bei diesem Anlasse den Herren Ministern, nebst der umständlichen Vorstellung, auch ein suc-cinctes, die Hauptpunkte enthaltendes Promemoria, mit der Bitte vorzulegen, möglichst unmittelbaren Einfluß auf die Entscheidung dieser Angelegenheit zn nehmen. Sollten endlich alle diese Schritte keinen günstigen Erfolg herbei zu führen vermögen, dann wird es Aufgabe des Landesausschusses sein, im äußersten Falle den Civil-rechtsweg zu betreten, und hiebei insbesonders die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährungsfristen sorgsam im Auge zu behalten. Nachdem der Finanzausschuß in den vorliegend erwähnten Beschlüssen jene Andeutungen gegeben hat, welche dem Landesausschusse bei der weitern Behandlung dieser Frage zur Richtschnur zu dienen hätten, ist er auch in eine nähere Prüfung der vom Landesausschnsse der h. Regierung gemachten Vergleichsanträge eingegangen und hat gefunden, daß dieselben der Sachenlagc angemessen und den Landesinteressen nicht nachtheilig seien. Die an Seite des Landes nach diesem Vergleiche zu erfolgenden Verzichtleistnngen wären nicht zu theuer erkauft, wenn es gelingen würde ohne weitwendiger Auseinandersetzung der einzelnen Faktoren des Entschädigungsanspruches, die hohe Regierung zur Annahme des Vergleiches zn bestimmen. Sie halten auch so ziemlich die Wage jenen Verpflichtungen, welche das Aerar aus dem proponirten Vergleiche dem Lande gegenüber zu übernehmen hätte, und es läge ein weiterer, für beide Pacis-centen nicht zu unterschätzender Werth eben darin, daß dadurch Klarheit und Abschluß in labyrinthartige verworrene Rechnungen und Gegenrechnnngen gebracht würde, welche wahrlich auf keiner Seite bisher dazu beigetragen haben, den Frieden zu erhalten, und das Vertrauen zu kräftigen. Ganz vorzüglich diese Rücksichten haben den Finanzausschuß schließlich zu dem einstimmig gefaßten Antrage geführt, daß für den erhofften Fall, als die h. Staatsverwaltung sich in eine nähere Erörterung der Vergleichspropositionen einzulassen bereit wäre, auch die mit jährlich 71.000 fl. in Aussicht genommene Ziffer des Entschädigungsanspruches, als eine inalterable nicht anzusehen sei, sondern daß in diesem Falle dem Landesausschusse die prinzipielle Ermächtigung zu ertheilen wäre, unter genauer Würdigung aller obwaltenden Verhältnisse eine Gegenproposition der h. Regierung in Betracht zn nehmen,^ und gegen nachträgliche Genehmigung dieses hohen Hauses, auch über eine solche Gegenproposition in Ver-gleichSverhandlung einzutreten, und rücksichtlich einen Vergleich abzuschließen. Auf Grund dieser Erwägungen stellt daher der Finanzausschuß folgende Anträge: 1. Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, nach den oben erörterten Andeutungen eine Vorstellung gegen den Erlaß des k. k. Finanzministeriums (Ido. 21. November v. I. Z. 55048 — zu verfassen. 2. Diese Vorstellung |ci durch eine Deputation von drei Mitgliedern, welche ans dem h. Landtage zu wählen sind, dem hohen Staats- und Finanzministerium persönlich zu überreichen und daselbst kräftigst zu unterstützen. 3. Die vom Landesausschnsse zur endlichen Schlichtung dieser Angelegenheit der k. k. Regierung gemachten Vergleichsanträge werden vom hohen Hause genehmiget. 4. Für den Fall, als die hohe k. k. Regierung zwar auf einen Vergleich eingehen, jedoch in Betreff der Ziffer der angesprochenen Entschädigung begründet scheinende Einwendungen erheben sollte, werde der Landesausschuß ermächtiget in sorgsamer Wahrung der Landesinteressen einerseits, und in Berücksichtigung der Lage der Staatsfinanzen andererseits auf weitere billige Gegenpropositionen einzugehen, und auf Grund solcher, gegen nachträgliche Genehmigung dieses hohen Hauses, einen Vergleich abzuschließen". Präsident: Ich eröffne die allgemeine Debatte über diesen Gegenstand. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Präsident: Der Herr Abg. Svetec hat das Wort. Abg. Svetec: Ich möchte gern in Betreff der Begründung, auf welche sich der verehrte Finanzausschuß gestützt zu haben scheint, mir etwas zu ergänzen erlauben. Der Finanzausschuß scheint nämlich die im Jahre 1814 erfolgte Wiederherstellung des Provinzialfondes als die einzige Quelle des Rechtes Krain's auf seinen Pro-vinzialfvnd zu betrachten. Er hat sich dadurch gleichsam auf denselben Boden gestellt, den die Wiener Finanzpro-curatur eingenommen zu haben scheint, nämlich auf den Boden als ob durch die französische Occupation die Rechts-continuität Krain's unterbrochen worden wäre. Ich hätte gewünscht, daß der Finanzausschuß diese in seinen Folgen so wichtige Behauptung der Wiener Finanzprocura-tur näher erörtert, und daß er sich namentlich in eine Widerlegung dieser nach meiner Ansicht sehr verhängnißvollen Theorie eingelassen hätte; denn, wenn die Behauptung der Wiener Finanzprocuratur richtig wäre, so wären die Folgen, die sich oaraus deduciren ließen, gar sonderbare. Es ginge daraus hervor, daß Krain nicht bloß seine politischen, seine Vermögens- und seine Territorialrechte ver- 222 Bericht des Finanzausschusses hinsichtlich der Entschädigung Krain's für dessen incamcrirtcn Provinzialfond. — Debatte hierüber. loten, sondern daß es auch aufgehört hätte, im alten Verbände des Kaiserstaates Oesterreich zu stehen. Es müßte dann daraus gefolgert werden, daß das Land Krain auch mitteilst der pragmatischen Sanction nicht mehr mit der Monarchie verbunden, daß es nicht mehr ein Stammland Oesterreichs, sondern erst eine Erwerbung aus dem französischen Kriege vom Jahre 1813 wäre. Das würden die Folgerungen sein, die man nothwendigerweise ziehen müßte, wenn die Behauptung der Wiener Finanzprocuratur richtig wäre. Es wird sich daher jedenfalls der Mühe lohnen, sich diese Behauptung näher anzusehen und zu versuchen den Werth derselben näher zu prüfen. Ich erlaube mir hiebei vorauszuschicken, daß die Rechte Krain's auf sein Vermögen, auf seine politischen, auf seine territorialen Rechte sich aus Verträge gründen, u. z. auf gegenseitige Verträge, welche zwischen den Herrschern Oesterreich's und der Vertretung Krain's abgeschlossen worden sind. Ich werde mich der Mühe entziehen alle diese Verträge näher zu bezeichnen, es wird genügen, wenn ich mich unter andern nur auf die pragmatische Sanction und auf die mit derselben in Verbindung stehende Erbhuldigung Kaiser Karl VI. berufe. Denn in diesen zwei Acten wurden einerseits die Rechte, welche die österreichische Herrscherfamilie gegen Krain hat, und andererseits die Rechte, welche das Land Krain gegen diese Herrscher-familie hat, festgesetzt. Nun entsteht die Frage, wurden denn diese Rechte durch die Folgen der französischen Occupation in irgend einer Weise geändert oder gar aufgehoben? Ich werde mir erlauben, die einzelnen Stadien der französischen Occupation durchzugehen und zu untersuchen, ob es möglich war, daß die Rechte Krain's, so wie die Rechte der Herrscherfamilie in Einem oder dem Andern alterirt werden konnten. Das Faktische in dieser Beziehung ist den Herren ohnehin bekannt; es besteht, wenn man es in kurzen Umrissen zeichnen will, darin, daß im Jahre 1809 das Land Krain mit vielen anderen Bestandtheilen der österreichischen Monarchie von den französischen Truppen occnpirt, daß dann in demselben Jahre der Wiener Friede abgeschlossen und in diesem Krain mit anderen Theilen Oesterreichs an Frankreich abgetreten wurde, dann endlich, daß im Jahre 1813 die Franzosen wieder vertrieben und Krain mit anderen abgetretenen Theilen von den österreichischen Truppen reoccupirt wurde; das ist der einfache Sachverhalt. Es entsteht nun die Frage, in welchem dieser Stadien wäre es möglich gewesen, baß die Rechte Krain's eine Aenderung erlitten hätten? Ich fange bei dem ersten Stadium, nämlich der französischen Occupation an und frage, ist es denn möglich, daß eine einfache Occupation durch den Feind, eine einfache feindliche Invasion schon im Stande wäre, Rechte zu ändern oder aufzuheben, welche sich auf gegenseitige Verträge zwischen der Landesvertretung und dem Herrscher gründen? Ich glaube diese Behauptung wird wohl Niemand aufstellen, denn eine feindliche Invasion ist nichts anderes, als ein Gewaltact, sie kann wohl eine faktische Unterbrechung der Rechte herbeiführen, allein die Rechte aufheben oder abändern, ist sie mit Rechtsgiltigkeit nicht im Stande. Ich glaube daher, daß in diesem ersten Stadium die Rechte Krain's eine Alteration nicht erlitten haben konnten. Es folgte dann das zweite Stadium, nämlich der Friedensschluß von Wien. Es entsteht nun die Frage, wurden vielleicht die Rechtsverhältnisse Krain's durch den Friedensschluß von Wien geändert? Auch dem muß ich widersprechen, denn, nachdem die Rechte Krain's vertragsmäßige Rechte sind, konnten sie nur durch Jnterve-nirung, durch Einverständniß mit der Vertretung Krain's abgeändert werden, und es ist doch eine bekannte Thatsache, daß Krain bei dem Friedensschlüsse nicht vertreten war, und „actus inter duos, gestus, tertio nec nocet, nec prodest“. Der Herrscher Oesterreichs konnte damals an den Kaiser Frankreichs seine Herrscher-Rechte abtreten, allein die Rechte Krain's vermochte er dadurch nicht zu alteriren. (Rufe: Sehr gut!) Nun kömmt die Zwischenzeit der französischen Negierung und es frägt sich, ob vielleicht in dieser Zeit die Rechte Krain's abgeändert wurden. Nachdem ich bereits das erwähnt habe, daß die Rechte Krain's solche sind, die auf ein beiderseitiges Uebereinkommen zwischen Herrscher und Volk bestanden, so konnten diese Rechte auch unter Frankreichs Herrschaft nur durch ein gegenseitiges Uebereinkommen zwischen dem französischen Kaiser und den Vertretern Krain's abgeändert werden, und da weiß die Geschichte in dieser Beziehung nichts anzugeben, es ist nichts bekannt, daß die Vertreter Krain's je zusammen berufen, und vaß sie je mit dem französischen Kaiser irgend welche Vereinbarungen in Betreff der Landesrechte gepflogen hätten. Ich glaube auch daraus wird man nicht deduciren können, daß die Rechte Krain's während der französischen Zwischenregierung geändert worden wären. Es kommt nun das letzte Stadium, nämlich das der Reoccupation. Liegt nun etwa darin ein Anlaß die Rechte Krains abzuändern oder aufzuheben? Sicherlich nicht, denn die Reoccupation bestand ja darin, daß der legitime Herrscher mit seinen Truppen das Land wieder besetzte; nicht als Unterdrücker, nein, als Freund, als Befreier kam er ins Land, als solcher wurde er begrüßt, als solcher mit offenen Armen aufgenommen. Man kann daher auch aus diesem Acte nicht folgern, daß Krain seine Rechte in irgend welcher Beziehung hätte einbüßen können. Ich glaube damit auch den Beweis geführt zu haben, daß die französische Occupation auf die Rechte Krains einen Einfluß nicht ausgeübt und namentlich die Rechts-continuität dieses Landes nicht unterbrochen hat. Man wendet zwar ein und sagt: die Rechte Krains wurden nach der französischen Occupation nicht wieder hergestellt. Allein ich frage, war denn die Wiederherstellung nothwendig? Eine Wiederherstellung setzt ja eine Außerkraftsetzung derselben voraus. Wenn sie aber nicht außer Kraft gesetzt, wenn sie nicht unterbrochen worden sind, so war eine Wiederherstellung auch ganz überflüssig. Man sagt ferner, die Stände, welche nach der französischen Occupation als Vertreter Krains wieder eingeführt worden sind, waren nicht mehr dieselben, wie sie vor dem Jahre 1809 bestanden. Auch das ist nicht richtig. — Ich habe das betreffende Patent eingesehen und habe gefunden, daß die nämlichen Stände wieder hergestellt worden sind, daß dies in Betreff der geistlichen Bank, der Bank der Städte ausdrücklich ausgesprochen und in Betreff der Herren- und Ritterbauk gar nichts bemerkt ist, sondern es ist einfach die Wiederherstellung der Herren-und Ritterbank ausgesprochen worden. Daraus läßt sich mit Sicherheit folgern, daß die wiederhergestellten Stände mit den früheren identisch waren; allein wenn selbst das nicht der Fall wäre, so sind ja die Stände nur die Vertreter des Landes, die Vertre- tung des Landes kann sich ändern, das Land aber bleibt. (Dr. Toman: Sehr gut!) Es ist das Herrscherhaus dasselbe geblieben und es ist das Land dasselbe geblieben. Die Compaciscenten, welche in früheren Jahren mit einander Rechte geschlossen haben, sind also dieselben. Es ist das wohl richtig, die Stände sind wieder hergestellt, aber die Rechte, die sie früher hakten, wurden nicht in demselben Umfange hergestellt, allein daraus zu dedu-ciren, daß die Rechte aufgehört haben, ist eine offenbare Petitio principii. Denn man muß erst fragen, ob der Monarch das Recht hatte dem Lande diese Rechte vorzuenthalten, und ich muß diese Frage offenbar mit „nein" beantworten, und zwar um so mehr, weil derselbe Monarch in dem Manifeste vom Jahre 1804 bei Gelegenheit, als er sich zum Erbkaiser von Oesterreich erklärte, ausdrücklich die Rechte, die Titel, die Verfassungen, welche die Länder früher hatten, aufrecht zu erhalten versprach. Er hat also nach der Reoccupation dieselben Rechte, die er früher ausdrücklich anerkannte, vorenthalten. Aus dieser Vorenthaltung kann man offenbar keine Rechte für Ihn folgern. Nun ich glaube, hiemit genügend gezeigt zu haben, daß eine Unterbrechung der Rechtscontinnität dieses Landes bisher nicht stattgefunden hat, und auch nicht stattfinden konnte, daß wir daher in vollem Rechte sind, wenn wir unsere früheren Landesrechte zurück verlangen, und ich hege auch die feste Hoffnung, daß die Vertretung Krains in dieser Beziehung nicht ermüden werde. Wir haben nicht bloß Rechte des Vermögens zurück zu verlangen , sondern das Territorium ist uns auch nicht wieder gegeben worden, auch die politischen Rechte sind uns nur theilweise zurückgestellt worden. Ich finde heute keinen Anlaß mich in eine weitere Erörterung der politischen oder der Territorialrechte einzulassen, nur im Vorbeigehen will ich so viel erwähnen, daß mit dem Territorium auch wichtige Theile des Landesvermögens in Frage gestellt wurden. Ich erwähne z. B. nur den Umstand, daß die Stände Krains im 17. Jahrhunderte für die Jncorporirung der Grafschaft Mitterburg eine halbe Million und fünfzig Tausend Gulden bezahlt hat. (Abg. Toman: Hört! hört!) Wenn auch der gegenwärtige Landtag vielleicht in der heurigen Session nicht den Anlaß nehmen wird, es vielleicht nicht zeitgemäß erachten wird, sich in eine nähere Prüfung der Territorialrechte Krains einzulassen, so bin ich doch überzeugt, daß die diesfälligen Bestrebungen Krains fortwährend rege bleiben werden. Was schließlich die von der Wiener Finanzprokuratur aufgestellte Behauptung betrifft, so will ich zur Cha-rakterisirung derselben nur kurz bemerken, daß sie die sogenannte E ro b e r u n g s t h e o r i e ist, das Recht des Stärker», und nachdem Se. Majestät der Kaiser durch das Patent vom 20. September v. I. und durch die an den ungarischen Landtag gehaltene Thronrede mit dieser Theorie des Stärker» so entschieden gebrochen hat (Dr. Toman: Sehr gut!), so hoffe ich auch, daß die absolutistische Anschauung der Wiener Finanzprokuratur ebenfalls zu Schanden werden wird. Was ich also wünsche, ist, daß der Finanzausschuß bei der Erstattung seiner Replik auch diesen Umstand berücksichtigen und sich namentlich in eine Widerlegung der Anschauungen der Wiener Finanzprokuratur in der Richtung einlassen würde, daß durch die französische Occupation die Rechtscontinuität Krain's keineswegs unterbrochen wurde. Ich werde mir nur noch vorbehalten, ein Paar kleine Abänderungen bei der Spezialdebatte vorzubringen. (Abg. Dr. Toman und Dr. Costa: Dobro! Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Costa: Ich bitte nur zu einer formellen Antragstellung um das Wort. Ich bin mit den Anträgen des Finanzausschusses vollkommen einverstanden, und hätte auch nichts anderes beizufügen, als das, daß ich den Antrag stelle, es möge die Wahl der im zweiten Finanzansschußantrage vorgesehenen Deputation nicht heute gleich vorgenommen, sondern an die Tagesordnung allenfalls der nächsten Sitzung gestellt werden, und zwar aus dem Grunde, weil die Wahl dieser Deputation denn doch eine wichtige Angelegenheit ist, die ein Einverständniß aller Mitglieder des Landtages, wenn ein solches überhaupt erzielt werden kann, wün-schenswerth erscheinen läßt, damit die betreffende Deputation das Vertrauen des ganzen Landtages hat, und mit einem um so größern moralischen Gewichte dem Ministerium gegenüber treten kann. Damit nun zu diesem Behufe die Vorbesprechung der Mitglieder des Landtages in hinreichender Weise stattfinden kann, so würde ich den Antrag stellen, daß die Wahl dieser Deputation erst in einer der nächsten Sitzungen stattfinde, aber insbesondere auf der Tagesordnung ersichtlich gemacht werde. Präsident: Das unterliegt wohl keinem Anstande. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Suppan: Ich werde mir nur Weniges auf die Aeußerungen des Herrn Abg. Svetcc zu erwidern erlauben, ich werde ihm nur bemerken, daß seine Anschauung eine irrige sei, als ob der Finanzausschuß bei seinen Berathungen und Berichten sich auf jenen Boden gestellt habe, welchen die niederösterreichische Kammcrprocuratur eingenommen hat, als ob er den einzigen Rechtstitel auf eine Entschädigung in der Wiederherstellung des Provinzialfondes im Jahre 1814 gesehen hätte. Im Eingänge des Berichtes beruft sich der Finanzausschuß bereits auf die einschlägigen Berichte, welche der Landesausschuß unter dem 21. Februar 1863 und 30. October v. I. erstattet hat, und der Herr Abgeord. Svetec, welcher diese Berichte ohne Zweifel gelesen hat, wird darin auch gefunden haben, daß in denselben die betreffende Anschauung der niederösterreichischen Finanzprokuratur sich schon hinlänglich entkräftet darstellt. Es scheint jedoch an und für sich nicht sehr zweckmäßig zu sein, diesen Gegenstand, welcher eine Geldfrage involvirt, ausschließlich auf das staatrechtliche Gebiet drängen zu wollen. Es ist nach der Anschauung des Finanzausschusses zweckmäßig, demselben so viel als möglich seine civilrechtliche Seite zu wahren und es erscheint daher vollkommen begründet, wenn in der neuerlichen Vorstellung an das Ministerium auch gesagt wird, möge die Anschauung über das staatsrechtliche Verhältniß was immer für eines sein, so viel steht gewiß, daß auch nach der Reoccupirung diese Einnahmsquellen, für welche ein Ersatz in Anspruch genommen wird, neuerdings als Eigenthum des Landes aner- 224 Bericht des Finanzausschusses hinsichtlich der Entschädigung strain's für dessen incamerirtcn Provinzialfond. — Debatte hierüber. sannt worden sind, und ich glaube daher, daß der Bericht des Finanzausschusses in dieser Rücksicht nichts übersehen hat. Präsident: Die allgemeine Debatte ist nunmehr geschloffen, wir kommen nun zur Spezialdebatte über die einzelnen Anträge. Der Finanzausschuß hat folgende Anträge gestellt: 1. (Liest Antrag 1 des Finanzausschusses.) Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag 1 zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich,'sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Antrag 2 lautet: (Liest denselben.) Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Es ergreift Niemand bas Wort. Ich bringe daher den 2. Punkt zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Antrag 3 lautet: (Liest denselben.) Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Antrag 4 lautet: (Liest denselben.) Wünscht Jemand über diesen Punkt zu sprechen? Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Präsident: Der Herr Abg. Svetec hat das Wort. Abg. Svetec: Mir will der Ausdruck „begründet scheinende Einwendungen" nicht gefallen. Ich fasse diese» Ausdruck so auf, als wenn man schon gegen bloß scheinbar begründete Einwendungen Concessionen machen sollte. Da glaube ich, würde man beim doch ein Bischen zu weit gehen; nachdem unsere Rechte, wie ich glaube, auf einer so festen unerschütterlichen Grundlage beruhen, so glaube ich, können wir uns doch nicht leichthin in Concessionen einlassen. Mau macht Concessionen bei zweifelhaften Rechten, aber keineswegs bei solchen, die gegen jede Anfechtung feststehen. Ich möchte daher eine Modifizirung mir dahin erlauben, „für den Fall, als die hohe k. k. Regierung zwar auf einen Vergleich eingehen, jedoch in Betreff der Ziffer der angesprochenen Entschädigung wirklich begründete Einwendungen erheben sollte". Ich würde also einerseits statt „begründet scheinende Einwendungen" beantragen : „wirklich begründete Einwendungen". Dann ist ein zweiter Punkt, mit dem ich mich nicht einverstanden erklären könnte, nämlich es werde der Landesausschuß ermächtigt, in sorgsamer Wahrung der Laudes-interessen „einerseits und in Berücksichtigung der Lage der Staatsfinanzcn andererseits". Ich glaube, unser Land ist dasjenige, welches unter der mißlichen Lage der Staats-finanzcu hauptsächlich leidet, daß es hauptsächlich von den Calamitäten der österreichischen Staatsfinanzen in Anspruch genommen werde. Das hohe Haus hat sich schon in mehreren Sessionen der Mühe unterzogen, genau und gründlich nachzuweisen, wie Kram betreffs der Grundsteuer überbürdet sei. Das hohe Haus wird sicherlich auch heuer Anlaß nehmen, seine schon so oft vorgebrachten Beschwerden, Bitten und Vorstellungen zu wiederholen. Unter solchen Verhältnissen ist es nach meiner Meinung zu viel verlangt, wenn man dem Lande zumuthet, es werde mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen neuerdings Opfer bringen können. Es ist nachgewiesen, daß Krain seit Einführung des stabilen Grundsteuerkatasters eine sehr bedeutende Ücberzahlung an Grundsteuer geleistet habe, eine Ueberzahlung, die sich bereits auf Millionen Gulden beziffert. Deshalb glaube ich, erfordert die Billigkeit, daß eher andere Länder und Königreiche auf Krain Rücksicht nehmen, als daß Krain die mißlichen Finanzen des Staates berücksichtigen sollte. Würde Krain mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen auf seine begründeten Rechte theilweise Verzicht leisten, so kommt mir vor, es würde dabei ganz das slovenische Sprichwort in Erfüllung gehen, welches lautet: „Ta lačna vrana to sito pita“. (Heiterkeit.) Und ich glaube, es wäre gar nicht edel, nicht hochherzig von den anderen Ländern, wenn sie von uns derartige Opfer erheischen würden. Ich werde mir daher erlauben, eine Abänderung dahin zu beantragen, daß die Worte „einerseits und in Berücksichtigung der Lage der Staatsfinanzen andererseits" ausgelassen würden. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so stelle ich die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche die Amendements des Herrn Abg. Svetec unterstützen, und zwar, daß statt: „begründet scheinende Einwendungen", aufgenommen werde: „wirklich begründete Einwendungen" wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Es ist unterstützt. Eben so diejenigen Herren, welche das weitere Amendement des Herrn Abg. Svetec nämlich, daß die Worte „einerseits und in Berücksichtigung der Lage der Staatsfinanzen andererseits" gestrichen werden, unterstützen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist auch unterstützt. Wünschen der Herr Berichterstatter zu sprechen? Berichterstatter Dr. Suppati: Bezüglich des ersten Amendement erlaube ich mir zu bemerken, daß mir dasselbe wohl überflüssig erscheint. Man muß nämlich berücksichtigen, wie sich der Finanzausschuß den Vorgang gedacht hat, es soll nämlich der Landcsausschuß einen derartigen Vergleich abschließen, und es soll nachträglich die Genehmigung des hohen Hauses erwirkt werden. Der Laudesausschuß wird die allfälligen Einwendungen iu Betreff der Ziffer zu prüfen und zu beurtheilen haben, ob sie begründet seien, nämlich in so weit, ob sie ihm begründet erscheinen. Es ist daun natürlich noch immer die Frage, ob bei der seinerzeitigen Ratification sie das hohe Haus auch wirklich als begründet erachten wird. Mir erscheint daher dieses Amendement als überflüssig. Was das weitere Amendement betrifft, daß bei dem Abschlüsse des Vergleiches auch auf die Lage der Staatsfinanzen Rücksicht genommen werden soll, so scheint mir auch diese Bestimmung keineswegs als ganz überflüssig zu sein, wenn auch damit nicht gesagt werden wollte, als ob das Land dadurch sich eine Verkürzung gefallen lassen müsse. Es kann ja der Gegenstand auf verschiedene Weise Bericht des Finanzausschusses hinsichtlich der Entschädigung Krain's für dessen incamcrirten Brouinzialfond. — Abstimmung über Antrag 4. — Bestimmung der T. £>. der nächsten Sitzung. — Schluß. zum Ausgleiche gebracht werden, er kann durch Zahlungen eines Capitales abgethan werden, er kann durch Zahlung einer jährlichen Rente ausgeglichen werden; dem Staate ist es vielleicht nicht gleichgiltig, ob er das Capital oder die Rente zahlt, er wird wahrscheinlich das letztere eher wählen, und aus diesem Grunde glaube ich daher könnte auch dieser Beisatz ohne alle Gefahr im Finanzausschuß-antrage bleiben. Präsident: Ich bringe nun den Antrag 4 des Finanzausschusses mit den Amendements des Herrn Abg. Svetec zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Ich bringe nun den Antrag 4 des Finanzausschusses zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die überwiegende Majorität. Ist es nunmehr gefällig, diese Anträge auch gleich in dritter Lesung zu erledigen? (Rufe: Ja, Ja!) Ich bitte also jene Herren, welche mit dem Antrage im Ganzen einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist auch angenommen. Die Wahl der Deputation wird in der nächsten Sitzung stattfinden. Ich habe noch bekannt zu geben, daß der Obmann des Ausschusses für den Rechenschaftsbericht die Mitglieder einladet sich morgen (Abg. Wurzbach: Heute!) also heute Nachmittag 5 Uhr zu einer Sitzung im Conferenz-saale einzufinden. Die nächste Sitzung ist Samstag. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des betreffenden Ausschusses über die Kategorisirung der Straßen sammt den diesfälligen Gesetzentwürfen. (Rufe: Und die Wahl der Deputation!) Natürlich auch die Wahl der Deputation. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr IO Minuten ) Druck von I. Rud. Mittitz in Laibach. ■ ' ; ■ . ' ■ - . ■ v - ' ‘ „ • 58 -c r»