I nte lliZe n) - V l att zur Laibacher Zeitung.______ .HK ^»7.___________Dinstag den 20. Nyril ^g/,^ Äemtliche Verlautbarungen. Z. 502. (2) Nr. 1170. Licitations-Edict. Das k. k. Bcrgamt zu Idria in Kram be< darf für die künftigen Militärjahre 1843 und 1844 eine Parthie brauner, mit Gärbcrlohe, für keinen Fall aber mit Sumak ausgearbeitete Felle 9950 Stück, und zwar für jedes einzelne Jahr 4975 Stück. — Dis' Vergebung dieser Lieferung wird in der Art festgesetzt, daß diejenigen, welche dieselbe ganz oder zum Theile zu übernehmen gesonnen sind, dießfalls ihre schriftlichen versiegelten Preisofferte bis längstens 10. Mai 1841 zwölf Uhr Mittags an die k. k. Vgw. Prod. Verschleiß-Direction iu Wien in der Art einzusenden oder abzugeben haben, daß in denselben das Quantum, die Zeit, bis der sie solches zu liefern sich verpflichten, und dcr Preis für den Fall der Lieferung eines Theils, oder des Ganzen zweijährigen Bedarfes genau anzugeben ist. — Diejemgcn Offerte, welche nach dem oben festgesetzten Termine einlangen, werden nicht mehr berücksichtiget. Mündliche Anböthe finden bei dieser Versteigerung nicht Statt. — Die Bedingnisse der Licitation sind folgende: 1) Jeder Offerent hat bei der Einsendung oder Abgabe seines schriftlichen Anbotes auch zugleich ein Reugeld von 100 si. C. M., entweder bar bei der Verschleiß - Direction zu erlegen, oder sich mit dem Depositenschein derjenigen Aerarialcasse auszuweisen, bei welcher er dieses Reugeld für Rechnung der Verschlciß-Dircction erlcgt hat. Uebrigens werden auch Anbote für kleinere Fell-Parchien angenommen, und denjenigen, die keine Lieferung erstehen, das Reugeld von 100 fi. oder der dießfällige Depositenschein gleich nach vollzogener Versteigerung ausgefolgt werden. — 2) Bleibt dcr Ersteher der Lieferung für die erstandene Menge sogleich, das k. k. Bergamt Idria aber erst nach de/, von einer hochlöblichcn k. k. Hoskammer im Münz- und Bergwesen erfolgten Ratification verbindlich. — 3) Zu dem Contracts-Instrumente hatder Ersteher den classenmäßigen Stäm-pel zu stellen. — 4) Von der erstandenen, im Gelde berechneten Fellenmenge hat der Lie- ferant die Caution mit entfallenden 10 A entweder bar, oder in annehmbaren Staatsobligationen oder Lottolosen von den Jahren 1834 und 1839, .wovon die Etaatsobligatwnen mit 4 ^ unter dem Curse, die Lottolose aber nach dem Nennwerthe angenommen werden, zu erlegen.— 5) Die Größe der braunen, mit Gärbcrlohe ausgearbeiteten Zinnoberbindfelle muß von der Art seyn, daß jedes der ganzen, und nicht durchlöcherten Felle, der Mitte nach gemessen, wenigstens 28 W. Zoll Lange- und Vreitcnmaß enthalte; Felle, mit mehreren Lö'cheln, oder deren Haarseite Ritze oder Beschädigungen hat, werden nicht angenommen. Felle mit ein oder zwei Löcheln müssen ein größeres oder breiteres Langenmaß enthalten. Große Felle werden angenommen, doch wird für selbe keine größere Vergütung, wenn sie auch zu einem doppelten Bunde geeignet wären, als für einfache geleistet. Kleine Felle, die das bedungene Maß nicht halten oder steif und mit Fettflecken behaftet sind, werden als unbrauchbar zurückgewiesen. — 6) Die Lieferung der Felle, wofür der Preis auf die vollständige Stellung derselben an Ort und Stelle nach Idria bemessen wird, hat dergestalt zu beginnen, daß in den Jahren 1842 und 1843 längstens bis Ende Juli jedes Jahres 800 Stück braune Felle nach Idria gelangen, und das übrige Quantum von 4175 Stück Zinnobcrbindfellen in den nächsten fünf Monaten in der Art nach Idria gestellt werde, daß mit dem letzten Tage eines jeden dcr fünf Monate, dic ratenweise Stellung von 835 Stück braunen Fellen gehörig vollzogen, somit die ganzjährige Lieferung bis 31. December jeden Jahres vollendet seyn muß, widrigens das k. k. BergamtIdria, gleich nach Verlauf einer jeden, für obige Lieferung bestimmten Frist, wenn die bedungene Fellanzahl am bestimmten Tage zu Idria nicht einge--troffen seyn wird, wenn es auch nicht iu Verlegenheit mit Fellen wäre, ohne weitere Einmahnung ermächtiget ist, sogleich auf Kosten und Gefahr des Contrahenten die abgängigen Felle um was immer, für einen Preis zu erkaufen, fü diesen neuen Ankauf Fnsten zu bestimmen, und 280 einen Vertrag auf Rechnung des contractbrüchi-gen Lieferanten neuerdings, mit wem immer abzuschließen , und sich für allfällig höhere Kosten und für die sich etwa zum Nachtheile des Aerars ergebende Preisdifferenz an der Caution sowohl als auch an dem übrigen Vermögen des Contrahenten zu erholen. Sollten aber auch keine solche Preisdifferenzen dem Aerare zu ersetzen seyn, so verfällt die Caution dennoch, sobald der Contrahent seine Contracts - Verbindlichkeiten in was immer für einem Punkt nicht erfüllet. Dem Lieferanten bleibt es unbenommen, das Quantum der Felle auch früher einzuliefern. — 7) Der Contrahent ist verpflichtet, für jedes Jahr auch einen allfälligen Mehrbedarf an Fallen von höchstens 15 F des ober-wahnten jährlichen Quantums, binnen zwei Monaten, nach der, von dem Idrianer Bergamte gemachten Bestellung, zu dem contracts-maßigen Preise einzuliefern. — 8) Die Felle werden zu Idria in Gegenwart der mit diesem Geschäfte beauftragten Beamten durch Sachkundige untersucht, wobei es dem Lieferanten frei steht, von seiner Seite Jemanden zur Uebergabe der Felle zu bevollmächtigen, die nicht qualitat-näßig befundenen werden zurückgewiesen und bleibenzurDisposition des Lieferanten liegen. — 9) Nach jeder Lieferung wird gegen classenmäßig gestämpelte Quittung der entfallende Geldbetrag sogleich ausgefolgt werden. - 10) Sollten zwei oder mehrere ganz gleiche Offerte einlangen, wird das Los zu entscheiden haben, wem, im Falle ihrer Annahme, die Lieferung zugesprochen werden wird. — Vom k. k. illyr. Oberbergamte und Berggerichte Klagenfurt am 10. April 1841. Vermischte Verlautbarungen. Z. 507. (2) Nr. 965. Edict. Von dem Bezirksgerichte Reifniz wird hier. nnt allgemein kundgemacht: Es sey übe?Ansuchen te5 Herrn Georg Perz, su^stituiltenGcwaltsträger kes Herrn Dr. Wilhelm (5'dlcn von Homer, ^u-rator n6 acwm der Simon Warthol'schen Ber-laßmasse von Lanhof bei GNi, wegen behaupte, ten 2i3 fl. M, M. c. 8. c., in die executire Versteigerung der, dem abwcfendcl' Andreas Barthol eigenthümlichen, im Markte Reifniz sud Ons. Nr. ^22 liegenden, der lcbl. Herrschaft Reifniz «üb Urb Fol. lo4 unterthänigen Realitäten sammt An- und Zugehör gewilligct, und zu deren Vornahme die erste Feildielungstagsahung auf den H' Mai, die zweite auf den 14. Juni und die dritte auf den .6. Iul> l. I., jcdeSmal Vormit» tags um 10 uhr im Orte der Realität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß diese Realität, wo ferne sie bei der ersten und zweiten Tagsatzung nicht um oder über den Schätzungswcrth pr. 564 st. an Mann gebracht werden tonnte, bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Das SchähungsprotocoN und die Licitations-bedingmssc können täglich in dieser Gerichtskanz. lei emgcsehcn werten. Bezirksgericht Reifniz den »2. April ,64,. Z. 5o6. (2) Nr. L7,.' Edict. Von dem Bezirksgerichte Reifniz wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß alle jene, welche auf den Verlaß des im Dorfe Kleinlak vergor, bcnen Grundbesitzers Unton Barthol, aus wag immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, solchen bei der auf den 5. Mai 164« Vormittags um ,0 Uhr angeordneten Liquidationstagsahungso gewiß anzumelden haben, alS widrigens sie sich die Folgen des §. 614 b. G. B. selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Reifniz den 3o. März 164,, Z. 495. (3) Nr. 709. Edict. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthumes Goltschee wird hicmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Stampft, in die exe< cutive Feilbietung des, dem Jacob Stampft ge< hörigen, zu Götteniy unter Haus > Nr. 39 befind, l'chenRealität gewilliget, wozu die Tagfahrten auf den lt. Mai, U. Juni und ,3. Juli »94», jedesmal um d»e 10. Vcrmittagsstunde mit dem Bei» sahe anberaumt worden, daß die Realität rveder bei der ersten noch zweiten, wohl aber, wenn diese beiden Tagfahrtcn fruchtlos scyn sollten, bei der dritten auch unter dem Schätzungswerte von?o ss. hintangegeben werden wird. - Die Feilbielungsbedingnisse und der Grund-buchsextract können zu den gewöhnlichen Amts-stunden hiergerichts eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee am 6. April ,84». Z. 4^6. 13) Nr. 54^. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogthumcs Gott« schce wird allgemein bekannt gemacht: Es sey über Einschreiten des AndreaS Tallilsch, wider Iohcinn Mantel, in die executiveFeilbielung der zu Olter-hach Lud HauS.Nr, 5 gelegenen, dem Herzog-thume Gottschce dienstbaren '/4 Urh. Hübe nebst Wohn' und Wirthschaftsgebäuden so wie einiger Fährnisse, wegen schuldiger ,76 ss. M, M- gc« willigt, undzur Vornahme derselben die Tagfah,. ten auf den 2l. April, 25. Mai und 2Z. Juni 184», jedesmal um die tc». Normitcagsstunde in loco Ottcrdach mit dem Bedeuten angeordnet worüen, daß diese Realität uno Fährnisse crst bei der dritten Tagfahrt unter ihrem Schähungs-werlhe pr. 92 ft. 40 kr. hintangegeben werden. Das Schä'hungsprotocoN, der GrundbuchökX« tract und die Feilbietungsbedingm'fsc können zu i)cn gewöhnlichen Amlsstunden in der Gerichts, kanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschce am i5, Mau z^i. — 28t — Z. 246. (8) Durch die allgemein beifällige Aufnahme der großen Lotterie des in der Nahe der Hauptstadt Wien gelegenen Landgutes Pfafftnberg, „der Himmel" genannt, ist das Wiener Großhandlungshaus D. Zinner H5 Eomp. in der angenehmen Lage, hiermit erklären zu können, daß bei dleser Lotterie kein Nüoktritt BtM Knäet! und es erfolgt dem gemäß die Ziehung unwiderruflich am 29. Juli >. I. Die Gewinne dieser reich dotirten Lotterie bestehen: Ä) in dem herrlichen 8MtdgNte Psttsfenberg (Himmel), vder bare ?l b l o s u n g b) in der einträgt. F3ek0tt0MiebesitzNNg^ 8 zu AsparN an der Donau, oder bare Ablösung Gulden 4 ft. W.W. Alles Nähere enthält der Spielplän. Lost/ Freilose und interessante Compagnie-Spiel-Actien dieser Lotterie sowohl, als jener am 1. Mai dieses Jahrs zur Ziehung kommenden Wiener - Magistrats - Geld - Lotterie, dann Ester-hazy'sche und k. k. Anlehens-Lose sind zu haben in Laibach bei'm Handelsmanne Igh. Oh. NMUtscher. Z. 511. (2) Anzeige. In der Theatergasse, im Hause Nr. 26, ist eme Wohnung zu edener Erde, bestehend aus 2 Zimmern sammt Cabinet, einer Küche und H.olzlege, von Georgi an zu vcrmiethen. Das Nähere ist daselbst beim Hauseigen-thümer zu erfragen. Z. 510. (2) ^ ' Ein Paar Waqenpferde, Braune, engllsirt, l6 Faust hoch, gut eingeführt, sind täglich zu verkaufen lm Hohn'schen Hause Nr. 262 auf dem Hauptplatze. Nähere Auskunft erhalt man daselbst im Hofe vom Kutscher. Z. 503. (2) — In derLandschafts-Apotheke wird ein Practtkant aufgenommen. Die Bedingmsse sind in der Apotheke oder bei Herrn I.N. Suppantschitsch, Handelsmann ln der Spitalgasse, zu erfahren. Z< 512. (2) Ergebenst Gefertigter stattet hiermit allen verehrten Gönnern, welche ihn bisher mit ihren Aufträgen beehrten, seinen verbindlichsten Dank ad, und empfiehlt sich zugleich, besonders dem lödl. Handelsstande, für alle den Kupferstichdruck betreffende Arbeiten, als: Wechsel, Factu-ren, Visitkarten, dann Kirchen- und anderer Bilder lc., wobei er sowohl für möglichst billige Preise, als auch durchaus reino Abdrücke bürget. Joseph We im an, bürgl. Kupfcrstichdrucker, am alttn Markt Nr. 164 im zweiten Stock. 3. 429. (Z) Ankündigung von Sommerwohnungen. Zu Grubenbrunn in der Schischka nächst Laibach, sind im Schloßgebäude 10 geräumige und schön ausgemalte Zimmer, als Sommer-Wohnungen für Familien wie auch für ledige Personen/mit oder ohne Mol)llien,vom i.Mai bis letzten October l. I., sammt einem Stall auf 5 Pferde und Mitbenützung des großen Gartens, gegen billige Miethe zu vergeben. Lusttragende, welche derlei Wohnungen über den Sommer zu miethen wünschen, belieben an den Eigenthümer in Grubenbrunn selbst ihre Anfragen schriftlich oder mündlich zu stellen. Der reizenden Lage in der Nähe der Stadt, dann der gesunden reinen Luft wegen sind diese gerau« migen und schönen Localitäten jedermann empfehlenswerth; nicht minder kann das krystallhelle reine Trinkwaffer, deren Quelle gleich neben dem Schlosse aus dem Schoße der Erde entspringt, unbeachtet gelassen werden, und gewahrt in den heißen Sommertagcn manch' erfrischenden und erquickenden Trank. Gruvenvrnnn den 20. März »641. Donat Suppancich, Eigenthümer.