iC. k. Kunstgewerbliche Fachschule iS K. k. m aschinengew erbliche Fachschule io Klagenfait Bericht Aber das Schuljahr 1909/1910. Die Anstalt umfaßt folgende Abteilungen und Kurse: Die Tagesschule mit 3 Klassen, die fachliche Fortbildungsschule für Lehrlinge der mechanisch-technischen Gewerbe mit 2 Klassen und die Spezial-Kurse für Elektrotechnik, für Dampfkessel- und Damptmaschinenwärter und den Kurs zur Einübung in der Anwendung von Rettungsmitteln bei gewerblichen Unfällen. Die Tagesschule hat den Zweck, im Wege eines planmäßigen Unterrichtes in allgemein-bildenden, technischen und kommerziellen Lehr-gegenständen sowie durph systematische Unterweisung der Schüler in Lehrwerkstätten Hilfskräfte für das Maschinenfach oder die damit verwandten Gewerbe unter spezieller Rücksichtnahme auf deren künftige Verwendung als Gehilfen, Vorarbeiter, Monteure, Werkmeister und selbständige Gewerbetreibende heranzubilden, beziehungsweise selbständigen Gewerbetreibenden und Gehilfen der erwähnten Gewerbe die erforderliche Ergänzung ihrer Ausbildung zu vermitteln. Zur Aufnahme in die I. Klasse der Tagesschule ist erforderlich, daß der Bewerber 1. das 14. Lebensjahr erreicht hat oder noch im Laufe des betreffenden Jahres, in welchem die Aufnahme erfolgt, erreichen wird und 2. nachzuweisen vermag, daß er eine ausreichende Vorbildung durch die Absolvierung einer allgemeinen Volksschule oder des Vorbereitungskurses einer Fachschule, einer Bürgerschule oder der drei unteren Klassen einer Mittelschule erworben hat. Zum Eintritte in eine höhere Klasse wird der eventuell durch eine Aufnahmsprüfung zu erbringende Nachweis über den Besitz aller jener Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt, welche dem Lehrziel der vorhergehenden Klasse, beziehungsweise Klassen, entsprechen. Außer männlichen Schülern sind auch weibliche Schüler unter gleichen Bedingungen und Voraussetzungen zugelassen. Neueintretende Aufnahmswerber haben zur Einschreibung, welche für das Schuljahr 1910/11 am 16. September 1910, für das Schuljahr 1911/12 anfangs Juli und Mitte September 1911 (näheres hierüber wird in der „Klagenfurter Zeitung“ rechtzeitig kundgemacht) vormittags vorgenommen wird, in Begleitung ihrer Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern zu erscheinen und den Tauf- oder Geburtsschein, den Impfschein sowie das letzterhaltene Schulzeugnis mitzubringen. Die Zahl der neu aufzunehmenden ordentlichen Schüler ist eine beschränkte und wird durch die Zahl der in den Lehrwerkstätten verfügbaren Arbeitsplätze bestimmt. Der Direktor der Anstalt unterzieht am 17. September 1910, dann anfangs Juli 1911, beziehungsweise 17. September 1911, um 9 Uhr vormittags alle Aufnahmswerber einer Aufnahmsprüfung, bei welcher die Kenntnis des Rechnens mit ganzen und gebrochenen Zahlen sowie die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift gefordert wird. Nach dem Ergebnisse derselben werden unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen sowie der Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze nur jene als Schüler aufgenommen, deren Kenntnisse, beziehungsweise Fertigkeiten zu der Annahme berechtigen, daß sie das Lehrziel der Schule erreichen werden. Für die Aufnahme ist in erster Linie die bessere Vorbildung entscheidend. Unter gleichen Verhältnissen genießen bei der Aufnahme Söhne und Töchter von solchen Gewerbetreibenden (Meistern, Werkführern, Gehilfen, Arbeitern), welche einem der in der Tagesschule vertretenen Gewerbe angehören, den Vorzug. Für die Aufnahme in die Fachabteilungen sind unter solchen Bewerbern zunächst jene zu berücksich-tigen, welche vor dem Eintritte in die Tagesschule in einem einschlägigen Gewerbe tätig waren und eine gewerbliche Fortbildungsschule besucht haben, ln zweiter Linie kommen Söhne und Töchter von Gewerbetreibenden überhaupt und unter gleichen Verhältnissen wieder jene zuerst in Betracht, deren Eltern, beziehungsweise Angehörige im Schul-orte oder in dessen nächster Umgebung wohnen. Der Direktor ist berechtigt, solchen Bewerbern, deren körperliche Beschaffenheit eine erfolgreiche Verwendung im Lehrwerkstättenbetriebe und im Zeichnen ausschließt, die Aufnahme zu verweigern. Jeder ordentliche Schüler (Schülerin) der Tagesschule hat bei der Einschreibung, beziehungsweise bei der Aufnahme eine Einschreibgebühr von 1 K zu entrichten; eine Befreiung von der Zahlung dieser Taxe ist unzulässig. An dem Unterrichte können auch Hospitanten, das sind solche Gewerbeangehörige, welche bloß einzelne Lehrfächer zum Zwecke ihrer Fortbildung frequentieren, teilnehmen, wenn Arbeitsplätze vorhanden sind, da in erster Linie bei der Aufnahme solche Schüler (ordentliche Schüler, Schülerinnen) berücksichtigt werden, die den Gesamt-Lehrplan der Schule zu absolvieren die Absicht haben. Das Schulgeld beträgt für ordentliche Schüler (Schülerinnen), welche in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern heimatsberechtigt sind, pro Schuljahr 40 K und ist dasselbe längstens innerhalb acht Wochen nach Beginn des Schuljahres zu entrichten. Schüler (Schülerinnen), welche ihre Mittellosigkeit nachweisen, im sittlichen Betragen und im Fortgange jeweilig mindestens die Durchschnittsnote „befriedigend“ und kein „nicht genügend“ aufweisen, können über ihr Ansuchen von der Entrichtung des Schulgeldes ganz oder zur Hälfte befreit werden. Ausländer haben 100 K Schulgeld pro Schuljahr zu entrichten. Im Inlande heimatsberechtigte Hospitanten haben ein monatliches Pauschale von 6 K zu bezahlen und findet eine Befreiung von dieser Gebühr nur in besonders berücksichtigungswerten Fällen statt. Ausländer, welche als Hospitanten am Unterrichte teilnehmen, haben das Doppelte des vorerwähnten Pauschales zu entrichten. Der Unterricht teilt sich in den theoretischen und praktischen (Werkstättenunterricht) und zerfällt in drei Jahreskurse. Das Schuljahr beginnt mit 16. September und schließt in der I. Hälfte Juli. Der theoretische Unterricht an der Anstalt umfaßt die eingangs erwähnten Lehrfächer. Mit Hilfe der zeichnerischen Fächer (Freihandzeichnen, technisches Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen, Projektionszeichnen und Maschinenzeichnen) soll der . Schüler die Befähigung zur Herstellung richtiger Werkzeichnungen nach selbst aufgenommenen Modellskizzen erlangen. Der praktische Unterricht bezweckt die Erlernung der in das Maschinenfach und die damit verwandten Metallgewerbe einschlagenden Hand- und Maschinenarbeiten sowie der Behandlung und Bedienung des Dampfkessels und der Dampfmaschine. Anfertigung von Holzmodellen. In der ersten Klasse wird gelehrt: Arbeiten mit Feile und Meißel, Anfertigung von einfachen Schlüsseln und Schlössern; Drehen einfacher Fassonstücke aus freier Hand und mit Support, Bohren und Gewind-schneiden; Anfertigung kleiner Werkzeuge, Meißel, Durchschläge, Schrägmaße, einfacher Schraubenschlüssel und Muttern, Schraubstock-Kluppen etc; Beihilfe bei den Arbeiten am Feuer; dann in der Modelltischlerei:Hobeln, Sägen, Drechseln, Herstellung einfacher Holzverbindungen und kleiner Schulmodelle; Bedienung der Dampfmaschine und des Dampfkessels. In der zweiten Klasse: Anfertigung verschiedener Werkzeuge, als: Greif-, Loch- und Spitzzirkel, Winkel, Lineale, Schraubenschlüssel, Feilkloben, Bohrknarren, Mutterschrauben nach Withworths’ Skala; Herstellung ebener und gekrümmter Flächen mit Meißel und Hammer; Anfertigung der gebräuchlichsten Bohrer, Eisenverbindungen, leichtere Dreh- und Hobelarbeiten an den mit Dampf und Elektrizität betriebenen Maschinen, Anfertigung von Maschinenelementen und von elektrischen Bedarfsartikeln; Beihilfe bei den Arbeiten am Feuer; dann in der Modelltischlerei: Anfertigung von Schul modellen nach Heinzeis Vorlagenwerk etc. In der dritten Klasse: Anfertigung verschiedener Werkzeuge. Herstellung ganzer Maschinen. Arbeiten an den mit Dampf und Elektrizität betriebenen Werkzeugmaschinen, Lang- und Plandrehen, Schneiden flach- und scharfgängiger Schrauben und Muttem, Fräsen. Herstellung von Dreh-, Fräs- und Hobelwerkzeugen am Feuer. Schmieden verschiedener Maschinenteile. In der Modelltischlerei: Anfertigung von Guß-und Schulmodellen nach Werkstatt-Zeichnungen. Zur eingehenden Erläuterung der Konstruktion und Wirkungsweise der verschiedenen in Verwendung kommenden Maschinen und maschinellen Einrichtungen werden alljährlich Exkursionen in Gewerkschaften und industrielle Etablissements unternommen. Die ordentlichen Schüler und Schülerinnen der Tagesschule erhalten „Schulnachrichten“ und Jahreszeugnisse“ und besitzen ferner bei entsprechenden Leistungen nach Absolvierung der III. Klasse Anspruch auf „Abgangszeugnisse“. Schulnachrichten werden einmal im Schuljahre ausgegeben, und zwar am 15. Februar. Die Ausgabe der Jahreszeugnisse erfolgt mit Schluß des Schuljahres. Die ordentlichen Schüler und Schülerinnen, welche alle drei Jahreskurse der Anstalt absolviert und das Lehrziel in allen Lehrgegenständen erreicht haben, besitzen Anspruch auf ein Abgangszeugnis, welches die Absolventen der Fachschule auf Grund des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, § 14 a, Absatz 2, zum Antritte und selbständigen Betrieb des Gewerbes der Maschinenschlosserei nach einer einj ährigen Praxis berechtigt. Die Hospitanten, welche mindestens ein Halbjahr an der Anstalt zugebracht haben, erhalten Zeugnisse oder Besuchsbestätigungen, in welchen unter ausdrücklicher Betonung ihres Verhältnisses zur An- stalt die Dauer des Besuches der Anstalt und die Urteile über das Betragen, in den Zeugnissen aber auch über den Fortgang in den besuchten Lehrgegenständen zu verzeichnen sind. In Fällen einer zu mangelhaft befundenen Befähigung entscheiden die Konferenzmitglieder, ob und auf wie lange der Lehrkurs zu verlängern und wann eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung zugelassen wird. Diejenigen Schüler und Schülerinnen, welche das Lehrziel eines Jahrganges nicht erreichen, haben den zuletzt besuchten Jahrgang zu wiederholen oder aber die Anstalt zu verlassen. Die zweimalige Wiederholung desselben Jahrganges ist in der Regel nicht zulässig, kann aber auf schriftliches Ansuchen in rücksichtswürdigen Fällen ausnahmsweise gestattet werden. Schüler und Schülerinnen, welche vor beendigtem dreijährigem Lehr-kurse die Anstalt verlassen, haben auf ein Abgangszeugnis keinen Anspruch. Sämtliche Schüler (Schülerinnen) haben sich der Disziplinär- und Werkstättenordnung zu fügen und sind bei Übertretung der betreffenden Verordnungen den in denselben namhaft gemachten Strafen unterworfen. Mit der Anstalt ist kein Internat verbunden und müssen daher die Schüler und Schülerinnen außerhalb der Anstalt Kost und Wohnung suchen. Für einen Kostplatz mit vollständiger Verpflegung in der Stadt Klagen-furt sind monatlich ungefähr 40 K bis 60 K zu entrichten. Alle Kost- und Quartiergeber der Schüler und Schülerinnen der Fachschule erhalten eine Belehrung, betreffend die häusliche Aufsicht und Erziehung der Schüler und Schülerinnen dieser Anstalt, zur gewissenhaften Berücksichtigung zugestellt. Trotzdem soll der Rat der Schule bei der Unterbringung eines nicht ortsange-hörigen Schülers (Schülerin) unter allen Umständen eingeholt werden. Die Anstalt führt ein Verzeichnis geeigneter Kost- und Wohnhäuser und vermag daher den Eltern oder Stellvertretern passende Schülerquartiere und Kostorte zu empfehlen. Dürftige und würdige Schüler und Schülerinnen der Anstalt werden nach Maßgabe der hiezu verfügbaren Mittel mit Unterstützungen oder Stipendien beteilt und gelangen überdies alljährlich Staatsstipendien von 40 K monatlich vornehmlich an solche Bewerber zur Verteilung, welche bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres darum ansuchen und nachzuweisen vermögen, daß sie sich durch mindestens zwei Jahre in einem einschlägigen Gewerbe betätigt und eine mindestens zweiklassige Fortbildungsschule mit gutem Erfolge absolviert haben. Die Anstaltsleitung empfiehlt den Absolventen, bei ihrem Austritte aus der Schule stets Stellungen in den Werkstätten anzustreben. Tüchtige Arbeiter sind stets gesucht und werden gut bezahlt. Wenn auch die Arbeit am Schraubstocke oder an der Maschine anfänglich schwer fallen mag, so kann der Erfolg nicht ausbleiben, wenn Ausdauer, Fleiß und Liebe zum Berufe vorhanden ist. Früher oder später wird der Werkmeister der Fabrik oder Werkstättenvorstand doch in die Lage kommen, einen braven Absolventen zu besseren und verantwortungsreicheren Arbeiten heranzuziehen. In dieser Beziehung sind kleinere Fabriken vorzuziehen, weil der einzelne Arbeiter nicht so sehr verschwindet. Technische Beamte für das Bureau heranzubilden, ist nicht Aufgabe der Schule. Die fachliche Fortbildungsschule für Lehrlinge der mechanisch-technischen Gewerbe hat die Aufgabe, den Lehrlingen und Gehilfen der mechanisch-technischen Gewerbe in Klagenfurt einen theoretischen und, soweit es tunlich ist, auch praktischen Unterricht in jenen technischen und kommerziellen Fächern zu bieten, welche ihnen für die Ausübung ihres Berufes nützen und zur Hebung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen können. Die Fortbildungsschule umfaßt 2 Klassen (Jahreskurse), in welchen Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen, technisches Fachzeichnen, die gewerblichen Geschäftsaufsätze, das gewerbliche Rechnen, die gewerbliche Buchführung und das Wichtigste aus der Wechselkunde gelehrt werden; der Unterricht wird klassenweise an Sonntagen von 8 bis 12 Uhr, an Wochentagen von 6 bis 8 Uhr abends durch 10 Stunden in der II. Klasse und durch 9 Stunden in der I. Klasse pro Woche nach dem vom k. k. Ministerium genehmigten Lehr- und Stundenpläne erteilt. Zum Besuche dieser Fortbildungsschule sind alle Lehrlinge der mechanischtechnischen Gewerbe in Klagenfurt verpflichtet, mit Ausnahme jener, welche den Fortbildungskurs bereits mit Erfolg absolviert haben oder sich über die dem Lehrziele der Fortbildungsschule entsprechenden Kenntnisse auszuweisen vermögen, ferner jener, welche eine andere allgemein-gewerbliche oder fachliche Fortbildungsschule mit entsprechendem Lehrpläne besuchen. Jeder aufgenommene Lehrling ist verpflichtet, den Unterricht in vorgeschriebener Weise regelmäßig zu besuchen, jede Störung des Unterrichtes zu vermeiden, die Schuleinrichtung und die Lehrmittel zu schonen und sich überhaupt den Anordnungen der Schule zu fügen. Im Falle fortgesetzter unentschuldigter Schulversäumnisse kann die zwangsweise Erstreckung der Lehrzeit einzelner Lehrlinge bis zur Dauer eines Jahres erfolgen. Die Aufnahme der Schüler findet an den zwei letzten Sonntagen des Monats September von 9 bis 12 Uhr vormittags statt. Der Unterricht beginnt am 5. Oktober und schließt Ende April. Jeder Lehrling entrichtet bei der Aufnahme einen Lehrmittelbeitrag von 1 K. Der Unterricht wird unentgeltlich erteilt. Die sämtlichen Requisiten und Lehrtexte stellt die Schule bei. Jeder Schüler, der sich den Prüfungen aus allen Lehrgegenständen unterzogen hat, erhält am Schlüsse des Schuljahres über sein Verhalten in der Schule, über den Schulbesuch und die Leistungen in den einzelnen Lehrgegenständen einen „Ausweis“, nach Absolvierung der II. Klasse ein Zeugnis, welches das Gesamtergebnis der während der ganzen Dauer des Schulbesuches erzielten Unterrichtserfolge, dann die Schlußnoten im Betragen und im Schulbesuche enthält. Spezialkurs für Elektrotechnik. Derselbe hat den Zweck, die Schüler (Schülerinnen) der k. k. Fachschule und solche Personen, welche ein mechanisch-technisches.Gewerbe bereits erlernt haben, theoretisch und praktisch so vorzubereiten, daß dieselben befähigt werden, in elektrotechnischen Fabriken sich zu Monteuren oder Werkmeistern auszubilden oder bei Licht- und Kraftbetrieben die Wartung der elektrischen Maschinen und Apparate zu übernehmen, bezw. als Aufsichtsorgane in solchen Betrieben zu fungieren. Die Aufnahme in den Kurs findet an den zwei letzten Sonntagen des Monates September von 9 bis 12 Uhr vormittags statt. Anspruch auf Aufnahme haben die Tagesschüler (Schülerinnen) der III. Klasse der k. k. Fachschule, welchen der Unterricht im Rahmen des Stundenplanes der Tagesschule erteilt wird, dann für den Abend- und Sonntagskurs nach Maßgabe der verfügbaren Plätze, selbständige Gewerbetreibende und Gewerbegehilfen der mechanisch-technischen Berufsrichtung, Personen, welche in der Elektrotechnik praktisch tätig sind, sowie auch sonstige Aufnahmswerber, welche vermöge ihrer Vorbildung einen günstigen Unterrichtserfolg erwarten lassen. Zur Aufnahme ist außer dem Nachweise der entsprechenden Vorbildung noch die Vorlage jenes Dokumentes erforderlich, aus welchem hervorgeht, in welcher Stellung (Meister, Werkführer, Gehilfe, Arbeiter etc.) und in welcher Berufsrichtung (Schlosser, Schmied, Installateur etc.) der Aufnahmswerber tätig ist. Alle Kursteilnehmer, welche nicht Schüler (Schülerinnen) und Angehörige der Fachschule sind, haben bei der Einschreibung einen Lehr- mittelbeitrag von 10 K, Ausländer einen solchen von 20 K zu erlegen. Der Unterricht wird unentgeltlich erteilt. Der Unterricht im Abendkurse beginnt anfangs Oktober und schließt mit Ende März. Er findet an zwei Wochentagen von 7 bis 9 Uhr abends statt, während die mit dem Unterrichte verbundenen praktischen Übungen an den Sonntagen von 9 bis 12 Uhr vormittags abgehalten werden. Die Schüler und Schülerinnen der III. Klasse der Fachschule und die Besucher des Abendkurses, welche sich einer Prüfung aus Elektrotechnik unterziehen, erhalten am Schlüsse des Schuljahres, bezw. Kurses, ein Zeugnis über den Erfolg. Die anderen Besucher erhalten im Falle des ununterbrochenen Besuches ein Zeugnis, in welchem die Teilnahme am elektrotechnischen Kurse bestätigt wird. Der Yorbereitungskurs für die Dampfkesselheizer- und Dampf-inaschinenwärter-Prüfung. Dieser Kurs hat den Zweck, solche Personen, welche die Prüfung als Dampfkesselheizer und Dampfmaschinenwärter ablegen wollen, entsprechend vorzubilden. Die Aufnahme in den Kurs findet an den zwei letzten Sonntagen des Monates September von 9 bis 12 Uhr vormittags statt. Anspruch auf Aufnahme besitzen die Schüler (Schülerinnen) der III. Klasse der maschinengewerblichen Fachschule, welchen der Unterricht im Rahmen des Stundenplanes der Tagesschule erteilt wird und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze alle jene Personen, welche die Ausbildung zu Dampfkesselheizern und Dampfmaschinenwärtern anstreben und einen entsprechenden Erfolg erwarten lassen. Unter gleichen Verhältnissen genießen bei der Aufnahme jene den Vorzug, welche eine Vorbildung in einem mechanisch-technischen Gewerbe nachzuweisen vermögen. Der Unterricht beginnt anfangs Oktober und dauert zwölf Wochen. Der Unterricht findet während dieser Zeit an drei Wochentagen von 7 bis 8 Uhr abends statt. Schüler und Schülerinnen, welche diesen Kurs ununterbrochen besucht und sich der Schlußprüfung unterzogen haben, erhalten beim Austritte ein Zeugnis, in welchem der Besuch dieses Kurses bestätigt und das Prüfungsergebnis ersichtlich gemacht wird. Besucher, welche die Prüfung mit gutem Erfolge bestehen, können mit Genehmigung des k. k. Handelsministeriums schon nach drei- monatlicher Probepraxis bei einem Dampfkessel oder einer Dampfmaschine zur praktischen Prüfung zugelassen werden. Der Kurs zum Zwecke der praktischen Einübung in der Anwendung von Bettungsmitteln hei gewerblichen Unfällen ist allgemein zugänglich und wird wieder im Jahre 1912 innerhalb 8 Wochen im Jänner und Februar in zwölf Abendstunden abgehalten werden. Anspruch auf Aufnahme haben die Schüler (Schülerinnen) der III. und II. Klasse der Fachschule. Nach Maßgabe der vorhandenen Plätze können auch Gewerbeangehörige und andere Interessenten zugelassen werden. Im Falle des ununterbrochenen Kursbesuches wird den Besuchern über Wunsch ein Zeugnis ausgestellt. Faclischulausschuß. Vorsitzender: Max Ritter von Burger, Präsident der Kärntner Handels- und Gewerbekammer. Mitglieder: Artur Barcsay de Nagy Barcsa, k. k. Landesregierungsrat; Dr. Gustav Ritter von Metnitz, Bürgermeister der Stadt Klagenfurt; kaiserlicher Rat Ludwig Moschner, Besitzer der Maschinenfabrik in Klagenfurt; k. k. Bergrat August Brunlechner, Direktor der Bergschule; Baurat Georg Esteri; Johann Lerchbaumer, Zimmermeister, Landtagsabgeordneter; Gemeinderat Johann Scherzinger; Dr. Philipp Kaiser, Sekretär der Kärntner Handels- und Gewerbekammer; Vinzenz Aprießnig, Hausbesitzer und Schlossermeister; Thomas Bohrer, Hausbesitzer und Wagenfabrikant; Gustav Schatzl von Mühlfort, k. k. Regierungsrat, Fachschuldirektor und Stellvertreter des Vorsitzenden des Fachschulausschusses. Lehrkörper der Anstalt. Direktor: Regierungsrat Gustav Schatzl von Mühlfort, Maschineningenieur, Oberleiter des theoretischen und Werkstättenunterrichtes an der Fachschule der fachlichen Fortbildungsschule, der Kurse für Elektrotechnik, für Dampfkesselheizer und Dampfmaschinenwärter und des Kurses zur Einübung in der Anwendung von Rettungsmitteln bei gewerblichen Unfällen. K. k. Professoren: Leopold Böckl, Maschineningenieur, Prüfungskommissär für das Dampfbetriebs-Personale, lehrt Projektionslehre, Maschinenlehre, Maschinenzeichnen, Aufnahme der Maschinen nach der Natur, Mechanik, Technologie und unterrichtet an dem Kessel- und Maschinenwärterkurse. Heinrich Gasteiger Edler v. Rabenstein und Kobach, Maschineningenieur, lehrt Arithmetik, Physik, Elektrizitätslehre, Elektrotechnik, elektrotechnisches Zeichnen und Baukunde, unterrichtet am elektrotechnischen Kurse und leitet die praktischen Übungen. Franz Jung, Maschineningenieur, lehrt Maschinenzeichnen, technisches Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen, Arithmetik, Geometrie, Chemie, Materialienkunde, dann an der Fortbildungsschule gewerbliches Rechnen; ist Bibliothekar. K. k. Fachlehrer: Franz Pippich, lehrt Deutsch, Geographie, Buchführung, Wechselkunde, Planschrift, gewerbliches Rechnen und Kalkulation, dann an der Fortbildungsschule gewerbliches Rechnen, gewerbliche Buchführung und Wechselkunde und besorgt administrative Arbeiten der Anstalt. Josef Kusdas, lehrt Freihandzeichnen, Modelltischlerei, dann an der Fortbildungsschule Freihandzeichnen. Johann Rebholz, lehrt Drehen, Hobeln, Fräsen etc.; dann an der Fortbildungsschule Fachzeichnen. Werkmeister: Karl Brandl, lehrt Anfangsgründe der Maschinenschlosserei, dann an der Fortbildungsschule Geometrie und geometrisches Zeichnen und versieht Kanzleidienst. Josef Raunig, lehrt Maschinenschlosserei, dann an der Fortbildungsschule gewerbliche Geschäftsaufsätze und besorgt die Buchhaltung der Anstalt. Konrad Geiger, lehrt Schmieden. Karl Ripstein, lehrt Maschinenschlosserei. Dampfkessel- und Maschinenwärter: k. k. Diener Raimund Schaflechner besorgt die Bedienung des Dampfkessels, der Dampfmaschine und der elektrischen Beleuchtungsanlage. Inspektion und Besuche der Anstalt. Herr Ministerialrat Wilhelm Haas des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten besuchte mit dem Herrn Präsidenten Karl Francotte, Herrn Waffenfabrikanten Emst Neumann und Herrn Kapitän Josef Fraikin, Direktor der Lütticher Probieranstalt für Handfeuerwaffen, die Anstalt und besichtigte insbesondere die vom Anstaltsdirektor Ingenieur G. v. Schatz 1 erfundenen und für die I. Internationale Jagdausstellung Wien 1910 zur Ausstellung bestimmten, in den Werkstätten der maschinengewerblichen Fachschule hergestellten Apparate zur Erprobung der Handfeuerwaffen, wie diese seit nun 10 Jahren an allen österreichischen Probieranstalten im Gebrauche stehen. Eine ähnliche Kollektion war bereits im Jahre 1900 auf der Weltausstellung in Paris zur Ausstellung gelangt und wurde derselben damals der „Grand Prix“ zuerkannt. Absolventen im Schuljahre 190 -p e 0> £ Schuljahr 1909/10 Metallarbeiter <+- t= Q3 *0 CO 03 3 . Qi « 3t « «-:« 05 • — CJ N C ^ „ 3 ^ 1 cd m 3 I. II. III. I. IJ. N _ ® eö £ ä s i£ « cf N < 02 N Klasse Klasse n. CO Qj . 4^ z; i-«3-S’e Eingeschrieben waren . . 35 31 29 AS1* fil B30/ Ui $11} 53 i ?!> 63 r«}75 si}60 407 AmSchlussedesSchuljahres verblieben 33 31 28 ! A30\ cn B28/ 3° B26/53 »54 !1> 50 59 366 Das Lehrziel erreicht, bezw. entsprochen haben . . 32 28 28 A21Ul B20/41 B19/44 3} 43 i!}46 59 321 Die Wiederholungsprüfung wurde gestattet . . . 1 2 — — — — — 3 Unklassifiziert blieben . . — — — A2\ 4 B2 / * A2\ o B6/ 8 8 4 — 24 Der Muttersprache nach waren: Deutsche 28 30 26 A23( B22/*J 51 47 56 330 Tschecho-Slawen . . . — — — — — — — Slowenen 4 1 2 m}n A3\ c B2/ 3 3 3 32 Ungarn 1 — — 2 — — — 3 Serben und Kroaten . . — — — ; — — — — Italiener — — — 1 — , — — 1 Der Religion nach waren: Römisch-katholisch . . 28 30 25 A301 ßo B28 / A24\ Ln B2G/ 50 46 55 342 Orientalische Griechen . Evangelisch 5 1 3 3 4 j 4 4 24 Andere — — — — — — j — — — Verzeichnis der Tagesschüler des Schuljahres 1909/10. Schüler der I. Klasse : 1 Backfrieder Franz 10 Kafel Anton 18 Murschetz Max 27 Schober Hermann 2 Brandl Fritz 11 Kilzer Jakob 19 Obmann Rudolf 28 Sokol Aegidius 3 Brodt Walter 12 Kranzmayer Her- 20 Odehnal Franz 29 Sorgo Josef 4 Dimnig Martin mann 21 Peterneli Franz*1 30 Sotošek Christian 5 Ebner Leopold 13 Kriegl Josef 22 Pflegerl Josef 31 Szabo Eduard 6 Grabner Thomas 14 Kumerz Jakob 23 Pötscher Anton 32 Tarmann Rudolf 7 Hatberger Josef* 15 Leschnik Leopold 24 Remio Matthias 33 Unterkircher Hub. 8 Heiland Joset 16 Milius Otto 25 Reßmann Florian 34 Wildling Matthias 9 Janka Erwin 17 Mößlacher Hans 26 Rom Martin 35 Zechner Johann Schüler der II. Klasse: 1 Adlaßnig Theodor 10 Kaiser Thomas 19 Lientschnig Florian 28 Soritz Stanislaus 2 Benedict Kurt Edl.v. 11 Kanatschnig Albert 20 Lindebner Karl 29 Strieder Josef 3 Fürst Max 12 Karl Hubert 21 Nußbaumer August 30 Veit Johann 4 Gehringer Karl 13 Kleinhansl Josef 22 Pippan Rudolf 31 Widmann Valentin 5 Greif Karl 14 Knaus Fritz 23 Rack Arnold 6 Horn Franz 15 Kramser Johann 24 Raimüller Rudolf 7 Hudritsch Otto 16 Kulterer Thomas 25 Sablatnig Johann 8 Ibounig Rudolf 17 Kuntschitz Eugen 26 Schmautzer Barth. 9 Jirouschek Franz 18 Lang Hermann 27 Schuschnig Martin Absolventen der Anstalt. Schüler der III. Klasse: 1 Baumann Othmar 10 Hödl Johann 19 Pachemegg Alfred 28 Strauß Thomas 2 Baumgartner Anton 11 Junker Ferdinand* 20 Pack Johann 29 Suppan Florian 3 Benedikt Wilhelm 12 Kravagna Friedrich 21 Panfy Franz 4 Bodner Anton 13 Latmanig Ewald 22 Pferscher Emest 5 Frank Alois 14 Leitner Franz 23 Planegger Josef 6 Fuchs Raphael 15 Mervič Rudolf 24 Puschnig Johann 7 Groß Jakob 16 Meschick Othmar 25 Resar Karl 8 Hanke Traugott 17 Moser Rudolf 26 Scheriau Primus 9 Helth Franz 18 Neumaier Adolf 27 Schipek Karl * Während des Jahres ausgetreten. Im abgelaufenen Schuljahre erlitt die Anstalt einen herben Verlust. K. k. Fachlehrer Anton Malalan ist nach längerem Leiden am 26. März 1910 gestorben. Derselbe wurde im fahre 1889 als Vorarbeiter an der Anstalt bestellt, rückte im Jahre 1893 zum Werkmeister vor und wurde im Jänner 1909 zum definitiven Fachlehrer ernannt. Durch die ganze Dienstzeit an der Anstalt war Malalan das Muster eines sehr gewissenhaften und 'hervorragend tüchtigen Werkmeisters und eines wohlwollenden Lehrers. Er war ein allgemein geachtetes und beliebtes Mitglied des Lehrkörpers, dessen Ableben allen, die ihn kannten, sehr nahe ging. Ehre seinem Andenken!