Theologische Verantwortlicher Redacteur: Dr. Johann Chrys. Pogazhar. M 17. SaniStag den 28. Älpril. 1849. Centrum, Linke und Rechte unter dem Clerus. Wie es.unter den politischen Parteien jetzt eine Rechte, Linke und ein Gentrum gibt, so kann man auch unter dem Clerus diesen Unterschied recht gut machen. Auch wir haben ein Centrum, eine linke und rechte Seite unter der Geistlichkeit. Fassen wir diese drei Parteien, wenn man sic alle so nennen darf, näher ins Auge, so bilden die Unentschiedenen, Wankenden, die Halben das Centrum. Ihnen fehlt es an dem, was dem Priester Noth thut, an der Charakterfestigkeit. Deß-wegen wanken sie hinüber und herüber. Ein Theil von ihnen aber ist unentschieden aus Unwissenheit, indem sie nicht im Stande sind, sich ein selbstständiges Urtheil zu fällen, weßhalb sie dem Einflüsse folgen, der zunächst auf sic einwirkt. Ein anderer Theil ist cs aus Feigheit. Diese können cs nämlich nicht ertragen, sich um der guten Sache willen all' den Unannehmlichkeiten auszusetzen, wie sie die gewissenhafte Verfechtung derselben mit sich bringt. Der größte Theil endlich ist unentschieden aus Eigennutz. Sie wollen es mit keiner Partei verderben, weil, wenn die eine oder die andere ans Ruder kommt, sie jedenfalls etwas werden wollen. Diese, die verdiente» ansgerottet zu werden aus dem Wciubcrgc des Herrn, wcil sie ihren Meister um Geld vcrrathcn, kennen den Werth einer unsterblichen Seele nicht, sondern nur dcn Wcrth dcs Geldes. Sic sind nicht eifrig und thätig für den Sohn Gottes, sondern mir dann, wenn eine bessere Pfründe erlediget ist. Gerade dieses Ccn-trmn aber schadet am meisten. Wenn dasselbe sich nur einmal enscheibcn würde, sei es nach rechts oder nach linkS, es würde dann eher zu einer Vereinigung kommen. So aber bilden diese Unentschiedenen die Mehrzahl, und wer sich auf sie verläßt, ist betrogen. Sie sind es, welche durch ihre Unentschiedenheit und Halbheit die Gläubigen so sehr ärgern, welche uns so verächtlich bei unser» Feinden machen, welche den gutgesinnten Priestern so viele Verlegenheiten bereiten, weil sie dieselben beständig täuschen. Ans der linken Seite stehen dann die Freunde aller kirchenfeindlichen Beamten, der aufgeklärten Bauern und der Städter, welche sich in alle kirchlichen Angelegenheiten mischen, dagegen sich selten in der Kirche und nie am Tische des Herrn blicken lassen. Die Geistlichen von dieser Richtung haben sich festgerannt in den firen Ideen von Obfcurantisnrus der kirchlich gesinnten Priester und dem Aberglauben dcs gemeinen Pöbels. Dieß sind die Windmühlen, mit welchen sie einen unaufhörlichen Krieg führen möchten. Sie haben mit dcn Radikalen auf politischem Gebiete, denen sic, oft ohne cs zu wissen, gehörig in die Hände arbeiten, das gemein, daß sic überall, wohin sie kommen, Alles niederrcißen wollen, besonders das Alte und Ehrwürdige, was oft durch Jahrhunderte sich als gut bewiesen hat, um entweder gar nichts, oder etwas aufzubauen, was ihnen schon unter den Händen zusam-mensällt. So lauge die Herrschaft der Beamten währte, haben sie um jeden Preis sich ihre Gunst zu verschaffen gesucht, um mit ihrer Hilfe bei dem katholischen Volke sich zu halten, oder durch ihre Empfehlung eine fettere Pfründe zu erhaschen. Ja es war ihr Hauptbestreben, dcn Geistlichen so viel als möglich abzustreiseu und die Unterbeamten eines Kommissariats zu spielen. Daher suchen sie jeden kirchlich gesinnten Priester sich so fern als möglich zu halten. Haben sie wie immer einen Antheil an der Kirchenregierung erlangt, so paßt der Priester, der kein Beamter ist und kein neumodischer Aufgeklärter, sondern nur ein katholischer Priester seilt will, nirgends wohin. Sie können sich dcn Gcdankcn nicht ansschlagcn, daß eilt Priester, der gewissenhaft und streng nach den Kirchcnfatzungcn lebt und wirkt, für Erreichung hoher heiliger Zwecke Opfer bringt und selbst seine Einkünfte mit Freuden hingibt, uothwcndig ein Heuchler sein müsse; was er wirke, thne er nur, um sich die Volksgunst zu verschaffen, ans Selbstsucht, zum Scheine. Können sie aber die Gesinnung nicht verdächtigen, so klagen sic über Ucbcrtrcibnng und überspanntes Wesen, und sehen mit mitleidigem Hohnlächeln auf die ihrer Ansicht nach fruchtlosen und unnützen Bestrebungen ihrer kirchlichen Mit? pricster herab. Fr. Hurter iu seinem Werke: Geburt und Wiedergeburt 1. B., S. 290, fällt ein richtiges und wahres'Urtheil über derlei geheime Feinde der Kirche: »So haben sich«, spricht er ,»viele verschiedenartige Elemente ans mancherlei Gründen, wenn nicht zum offenen, so jedoch zum geheimen Kampfe gegen die Kirche, gegen auch auf dieser Seite Fehler begangen werden, wer will das legitime Regiment, gegen die rechtmäßigen, in der cs ganz in Abrede stellen? Den Vorwnrf der Unklugheit Institution liegendem Befugnisse ihrer Lenker und Obern, und Ucbereilung, den man derselben oft macht, ist wenig* gegen mancherlei tief begründete Einrichtungen, gegen stens manchmal gegründet. Wenn man aber bedenkt, verschiedene dnrch das Alterthnm sanctionirte Uebnngen daß jugendliche Begeisterung in ihrer hingebenden Opfer- derselben znsammengethan. Sie finden ihre Begünstiger, Willigkeit leicht hin und wieder zu weit geht, so wird ihre Förderer, in mancher Beziehung ihre Vorkämpfer man seine Sichtung solchen empvrstrebenden Herzen doch in der weltlichen Gewalt, lehnen an diese (Tch an, buh- nicht versagen können. Dieser Theil des Clerns ist überleit um dereu Gunst und erzeigen sich bereit, auf dem dieß der eifrigste und thätigstc. Daß aber jeder eifrige Altäre derselben das Ehrwürdigste und Heiligste zu ver- Priester auch dann und wann einen Fehler macht, ist brennen. Diese sind allerdings eine Partei in der Kirche, natürlich, wo hingegen derjenige nicht unklug handeln insofern sie dieser angehören sollten, eigentlich aber gegen die Kirche, insofern sie gegen fv Manches sich erheben, was dieselbe sestlmlt. In ihren getreuen , anhänglichen Gliedern, in denjenigen, welche von Erkenutuiß der Noth-wendigkeit und Göttlichkeit ihrer Einheit durchdrungen sind, die in den Geist und Zusammenhang ihrer Institutionen blicken, die sie von einem ganz ändern Stand-pitnctc, als dem einer, bloß zufälligen, wechselnden und zeitweiligen Gutfinden unterworfenen Verbindung zu würdigen wissen, die in ihr eine sichere Gewährleistung für gesellschaftliche Ordnung, für bürgerliche Wohlfahrt, für zeitliches Gedeihen erblicken, in diefem Allen stellt sie (die Kirche) sich jenen vorhin Gezeichneten entgegen, sucht sie deren Bestrebungen zu hemmen, bemüht sie sich, die gewagten Vordersätze zu berichtigen, die irrigen Folgerungen abzuwehren, die falschen Urtheile zn widerlegen, ihre eigene Anerkennung zu begründen und ihr segensreiches Walten zu fordern. Das ist der Kirche Pflicht, der Kirche Recht, der Kirche von oben gegebenes Mandat. Es wäre fchwierig, dasselbe durch lange Dissertationen in Frage zu stellen, zu cutfraftigen, ihr es ab-zusprechcn. Da haben sie, um zu erreichen, was auf diesem Wege sich nie erreichen ließe, ein viel einfacheres Mittel ersonnen, sie nennen alle getreuen Glieder der Kirche, und hiemit diese selbst die ultramontane Partei und gewinnen damit zweierlei: zum Ersten laug-neu sie hiedurch der Kirche den festen Rechtsboden ab, zum Ändern postnliren sie einen solchen für sich; alle Legitimität, welche fie derselben entziehen, legen sic sich bei, und spielen den Stand der Auflehnung in denjenigen nothgedrungeuer Abwehr der, ihren menschheitfördernden Bemühungen starrsinnig in den Weg gelegten, Hindernisse hinüber, wobei es dann folgerichtig ist, daß die wahren Glieder der Kirche der Anmaßung, der Uebertreibnug, tadelnswerthen Tendenzen beschuldigt, dem Spott und Hohn Preis gegeben werden, auch jeweils den belehrenden Arm der Staatsgewalt durch Vorladungen, Verhöre, Strafur-theilc und Versetzungen zu fühlen bekommen.« Gehen wir nun über zu denjenigen unter der Geistlichkeit, die auf der rechten Seite stehen, so sind es solche, die im Stande sind für das Wohl und die Freiheit der Kirche jedes Opfer zu bringen, die mit inniger Liebe, ohne Rückhalt ihrer Kirche zugethau sind. Daß kann, der nichts thut, weil er eben gar nicht handelt. Endlich aber kann der Geistliche, der seinen bestimmten Weg vorgeschrieben, auf dem er gewissenhaft verbleiben will, manche Hindernisse auf Neben- und Schleichwegen nicht umgehen. Und diese Gewissenhaftigkeit ist man oft nur zu sehr geneigt Unklugheit zu nennen. Diese Spaltung tut Clerus ist das größte Unglück; sie ist unter ändern die Ursache, daß die Kirche ihre Selbstständigkeit einbüßte und die Moral bis in ihre tiefsten Grundlagen erschüttert werden konnte, und das Sittenverderbitiß auf eine Schrecken erregende Weise mit sich greift. Möge es dem gesammten Episeopate gelingen , die Wurzel dieser traurigen Erscheinung auszutilgen. Doch das Hebel hat zu tief sich eingesressen, als daß es in kurzer Zeit ganz geheilt werden könnte. Vielleicht aber hilft Gott schneller als wir es uns denken, indem er uns in die Leidensschule fchickt. Diejenigen, welche alsdann tu die blutigen Fußstapfen Jesu Christi einzutreten den Muth haben, werden sich bald versöhnen, sie mögen mm auf der Linken oder Rechten oder im Centrum gestanden haben. Die Uebrigen aber werden wie Spreu sei», die der Wind zum Besten der Kirche von ihr wegweht. *) Johann Hnß, mit besonderer Rücksicht auf die modernen hnffitischen Tendenzen. (Schluß.) »Es ist selten, sagt Ducrenr, daß ein vernünftiger Mensch, ei» Gelehrter, welcher sich neuen Meinungen überläßt, bei den ersten Ausschweifungen stehen bleibt. Man will feine Begriffe iit Ordnung bringen, eilt regelmäßiges Lehrgcbau daraus machen, solche durch Vcr-uuitftfchlüffc und Beweise rechtfertigen, um sich in den Stand zu setzen, solche gegen diejenigen, welche sie an# greifen, zu verteidigen, und denjenigen, welche man ait sich ziehen will, ein Werk darzustellen, welches sie begreifen uitd behalfen können.« Wenn Huß mit der so notwendigen Selbstverläugnnng, ans reinem Eifer für das Wohl der Kirche, fern von allen unedlen Triebfedern, und dazu leidenschaftlos mit der gegenüber einer ungebildeten Masse erforderlichen Rücksicht und Mäßigung seine Stimme gegen die bestehenden Gebrechen ^) SichUäti'ölik Nr. 32- 1848. erhoben hätte, so fände dieser Erfahnuigssatz auf ihn keine Anwendung; nachdem er aber auf die oben bezeich-netc Art seinen Refonnationsweg eingefchlagen, hat er das gemeinschaftliche Loos aller jener getheilt, welche vom Strome des eigen- und starrsinnigen Egoismus fortgerissen an dem Felfenbaue der Kirche zu rütteln anfangen, aber an dem nämlichen erbärmlich zerschellen. Es entging ihm nicht, daß die Kirche seinem maßlosen und ungestümen Treiben nicht gleichgültig werde zn-sehen können; nachdem er aber durch den Beifall, mit welchem sein Losstürmen allgemein ausgenommen war, betäubt, ein für allemal auf der betretenen Bahn fort* zuschreiten beschlossen, traf er vor der Zeit die erforderlichen Maßregeln, um seinen Resormationsplan gegen alle Mahnungen und Zurechtweisungen der Kirche .sicher zu stellen. Zwar pochte er nicht wenig auf die Gunst des Königs Wenzel, welchem er als Beichtvater der Königin Sophia sich sicherlich willfähriger gezeigt, als der H. Johann, Beichtvater der ersten Gemahlin dieses wollüstigen und blutdürstigen Königs, zwar war er schon der Götze eines Theiles des Volkes, aber der gänzlich sichere Erfolg seiner Schritte konnte nur von dem gänzlichen Sinken des päpstlichen und priesterlichen Ansehens abhängen. Zur Erreichung dieses Zweckes mußte ihm nun Des Mittel heilig scheinen, und die geeignetste Gelegenheit hiezu bot ihm die Ablaßbulle Johann XXII., in welcher dieser die Christenheit zur Theilnahme am Kreuzzuge gegen den König Ladislaus von Neapel auf-sorderte, weil dieser treubrüchig das Reich nicht vom Papste als Lehen nehmen wollte. Nun kannte der fanatische Haß des Pfarrers zu Bethlehem keine Gränzen; weil er den Papst einen Antichrist und Bothen des Teufels gescholten, läuguetc er die Gewalt der Kirche, Ablässe zu ertheilen, stellte die Beicht als überflüssig dar, weil die Reue allein zur Nachlassung der Sünden genüge; mir Verwerfung der Tradition behauptete er, die Schrift allein fei die einzige Quelle das Glaubens und das Volk der rechtmäßige Ausleger derselben, so wie alle Amtshandlungen eines sündhaften Priesters ungültig leien. Und als Huß's nicht minder fanatischer Refor-mations-— oder, benennen wir das Kind geradezu nach seinem Namen t— Revolntionsfrennd Hieronymus Faul-sijch die bemerkte Ablaßbulle unter dem Galgen verbrannte , da sehen wir den durch Huß's Lehre »entfesselten Gedanken« zum ersten male »feine entzündenden Glu-the»'< über das blühende Prag entladen. Die fanatisirte Menge, Banden von Handwerkern und Studierenden erregten Tumulte in Straßen und Kirchen; jeder, welcher zur Vertheidigung des Ablasses und gegen das Treiben Hnß's seine Stimme zu erheben wagte, mußte sich dem Spotte, der Verfolgung und Mißhandlung ansge-sctzt sehen, *) so daß sich der Magistrat gezwungen sah, *) Es ist bekannt, daß die Landsmannschaften der Pole», Bayern, Sachsen und anderer Deutschen, als sie dem Treiben des Magisters Huß sich entgegen stellten, auf dessen Betrieb vom t diese entzündenden Gluthen mit dem Blute von drei der Strafbarsten aus der Rotte zu löschen. Auch die Kirche konnte, ohne sich selbst ausgeben zu müssen, solche Wühler unmöglich in ihrem Schooße dulden; sobald man also in Rom von all' diesem Treiben ins Klare gekommen, war der Bann über Huß und seine ganze Rotte verhängt, das heißt, die Kirche trennte diese den ganzen Körper ansteckenden verderblichen Glieder von ihrem Leibe — ercommunizirte sie. Man sollte meinen, Huß habe diese Ausscheidung ans der kirchlichen Gemeinschaft mit Freuden oder doch gleichgültig angesehen; nichts weniger als das — er wollte in der Kirche verbleiben, aber freilich in der nach seinem Sinne resormirten Kirche. Confeqncnt sah er sich nun zur weitern Ausbildung seines resormatorischen Planes gezwungen. Um scheinbar die Wirklingen des kirchlichen Bannstrahles zu entkräften, stellte er den Grundsatz ans, nach welchem mit der Ercommunication Belegte über deren Giltigkeit zu urtheilen haben, und gründete diesen Grundsatz auf die Lehre, die Kirche sei ein mystischer Körper, deren Glieder nur Vorer-wählte — Prädestinirte sein, das Haupt aber Christus, daher die Kirche ohne Papst re. sein könne, welche ohnehin ihren Ursprung nur kaiserlicher Guust und Gewalt verdanken. — Huß's Anhang mehrte sich min zusehends, besonders als er in Folge des Jnterdictes, welches über die Stadt Prag, wofern sic dem Häretiker in ihren Mauern Platz und Aufenthalt länger gewährt, verhängt war, sich in seinen Geburtsort Hussiuez zurückgezogen, und daselbst in Wort und Schrift seinem Toben gegen Papst und Kirche ärger denn je Luft machte. Um die nämliche Zeit (1414—18) hatte sich die Kirche ungemcin zahlreich zu Coustanz versammelt, um das wichtige Resormationsgeschäft in Haupt und Gliedern vorzunehmen. Auf dieses Concil war Huß vorgeladen, um sich wegen seinen Irrlehren und vielen gegen ihn erhobenen Anklagen zu rechtfertigen. Zu diesem Ende erhielt er vom Kaiser, nunmehr Sigismund, einen Geleitsbrief, *) und langte am 4. Nov. 1414 zu Con-stanz an. Von dem Concilium verhört, erklärte er sich König Wenzel in ihren Ilniversitätsrechte» beeinträchtiget, bei 5000 an der Zahl 1409 die Universität von Prag verließen. Wahrlich in jeder Hinsicht ein für's blühende Böhmen ersprießliches Product Huß's entfesselten Gedankens!! *) Der Geleitsbrief selbst, wie ihn L'Enfant in seiner Gesch. des Conc. zu Constanz anführt, lautet folgendermaßen: »Sigismund von Gottes Gnaden ic. Wir empfehlen mit aller Gewogenheit den ehrsamen Jo hau» Huß, Baealaureus der Theol. und Magister der freien Künste, Vorzeiger deS Gegenwärtigen, welchen wir auf seiner Reise von Böhmen auf das Concil von Costnitz unter unser» und des Reiches Schutz und sicheres Geleite genommen haben; ihr sollt ihn, wenn er bei euch ankommen wird, wohl aufnehmen, und euch günstig bezeigen, indem ihr ihn mit Allem versorget, was er zur Beschleunigung und Sicherheit seiner Reise sowohl zu Wasser als zu Laude nothig haben wird, ohne von ihm und de» ©einige» beim Eingänge und Ausgange irgend eine Abgabe zu fordern; auch sollt ihr ihn frei und sicher pas-siren, wohnen, verweilen und rückkehren lassen, nicht minder mit guten Pässen, aus Respeet und Ehrfurcht vor der kaiserlichen Majestät versehen,« — Gegeben zu Speyer den 18. Oktober 1414. zum Widerrufe bereit, aber, »ach Art aller seiner Vorläufer und Nachfolger — wenn man ihn aus der Schrift eines Jrrthums überführe. Wie war aber dieß möglich, nachdem Hnß keine höhere Anctoritat in der Auslegung der Schrift, keine Unfehlbarkeit der Kirche anerkannte, vielmehr seine Deutung als die einzig richtige behauptete?. Wie konnte bei Huß an einen besonnenen Widerruf gedacht werden, welchen feine blinde, fanatische Neigung für Wikleff und seine von der Kirche verdammten Irrlehren vor dem Concil mit der Aenße-rung bekundete: »Ich hoffe, daß er selig werden wird; ab'er wenn ich auch denken könnte, daß er verdammt würde, wünschte ich doch, daß meine Seele dorthin käme, wo er ist.«? Weder Bitten noch Mahnungen noch Warnungen konnten ihn eines Besseren belehren, und nachdem er immer hartnäckiger auf seiner Ansicht bestanden, war am ü. Juli 1415 das Endurtheil über ihn gefällt, seine Lehre als irrig, anstößig, übellautend, verfänglich, verwegen und verdächtig, offenbar ketzerisch erklärt und seine Schriften zum Feuer verurtheilt. Das gegen ihn selbst erlassene Urthcil lautete, wie folgt: -»Johannes Huß, ein offenbarer, unverbesserlicher, hartnäckiger Ketzer, dessen Jrrthümer in der Kirche schon längst verdammt sind, der Aufruhr gepredigt, und das Ansehen der Kirche gelästert hat, soll des Priesterthums entsetzt und aller Weihen beraubt, dem weltlichen Arme überliefert werden, da die Kirche nichts weiter mit ihm zu schaffen hat«. Nachdem kirchlicher Seits dieses Ur-theil an ihm vollzogen, war er dem weltlichen Arme überliefert, und da alle neuerdings angestellten Versuche, ihn zur Besinnung zu bringen fruchtlos blieben, vom Magistrate zu Constanz nach dem damals bestandenen Schwaben - oder Kaiserrechte als Häretiker zum Scheiterhaufen verurtheilt. Es ist eine der größten Versündigungen an der Geschichte der Menschheit, daß man dieselbe von dem beschränkten Staudpuucte seiner eigenen Subjektivität auffaßt, ohue die Hauptaufgabe eines Jeden, der Fakta darstellen und erzählen will, zu berücksichtigen, daß man sich in die Zeit des betreffenden Faktums hineindenken und hineinlebe», dessen nicht zu gedenken, daß jedes Sonderinteresse dabei außer Spiel gesetzt werden müsse. So im vorliegenden Falle. Die Brillen, mit denen man die Erscheinungen unserer Zeit auffaßt und beurtheilt, müssen abgelegt werden und jenen Platz machen, welche zur Auffassung und gehörige» Würdigung des Mittel-alters überhaupt und des vorliegenden Factnms iusbe-sonders geeignet sind. Diese unerläßliche Forderung wird mau sich im jenseitigen Lager um so mehr gefallen lasse», als in demselben -der Zeitgeist« die Parole des Tages und der einzige Maßstab alles Denkens und Handelns sein soll. Der Zeitgeist ist offenbar nicht im-mer der Eine und derselbe, sonder» in jeder Zeit ist auch ein eigenthümlicher Zeitgeist vorherrschend. Wen» nun der Zeitgeist unserer Tage eine» solchen Respect verdient, warum denn nicht jener des Mittelalters? Das ganze Mittelalter seit der Völkerwanderung her, auf christlicher Grundlage gegründet, war von der Ansicht getragen, daß die Verbreitung von Irrlehren und Spaltungen in der Kirche als das größte Verbrechen gegen die staatliche und bürgerliche Ordnung betrachtet und bestraft werden müsse. Denn das einfältige Mittelalter konnte es in seinem dichten Obskurantismus nicht einsehe«, wie diejenigen, welche, ungehorsam gegen die Kirche, an dem Werke Gottes zn rütteln anfangen, den Gehorsam gegen den Staat beobachten und somit daö Staatsgebäude nnangegriffen lassen könnten. Ein Grundsatz, welcher heutigen Tages mit aller Gewalt in die Augen springt, den man aber aus reinem Ueberst »ß an Licht nicht sehen kann. Diesem gemäß war seit den Hohenstaufen her die Wühlerei in der Kirche — die Ketzerei in die Strafbestimninngen des deutschen Reiches aufgenommen, und in Folge dessen mußte Huß schon als Ketzer allein der Todesstrafe verfallen. Was jedoch bei den« Todesurtheile des Huß noch besonders hervor-zuhebeu ist, ist der Umstand, daß er »ach seiner Lehre von der Abhängigkeit der Giltigkeit und Rechtsfähigkeit einer Amtsgewalt von der Schuldlosigkeit der mit dieser (Gewalt) Betrauten offenbar als staatsgefährlich angesehen werden mußte. Mit Rücksicht auf alle diese Umstände bemerkt ganz richtig der protestantische Geschichtsforscher Leo, der Schüler Hegels: »Viele haben wahrhaft Freieres und Tieferes als Huß, aber in angemessener Weise gelehrt, »nd haben ihrer Lehre gemäß gewirkt, und Keiner von ihnen hat den Scheiter-haufeu zu besteigen gehabt.« Wohl hatte Huß mit einer zweifelsohne eines besser» Schicksals würdigen Hingebung und Standhaftigkeit den Scheiterhaufen bestiegen; dieses wird aber nur jeneu Wunder nehmen können, welcher nicht weiß, wessen der Fanatismus fähig sei. Und wenn man uns entgegnet, daß auch die heiligen, glorwürdigen Blutzeugen unseres H. Glaubens nur vom ähnlichen Fanatismus hingerissen waren, so ist wohl leicht zu zeigen, daß die hohe heilige Begeisterung, mit der diese in den Tod gingen, ein Fanatismus ganz anderer Art sei, den wir »icht genug bewundern können. Die Geschichte zeigt uns, daß von solchem heiligen Mnthe beseelt, nicht nur starke Männer und Frauen, sondern eben so gut schwache Greise mit den zartesten Mädchen und Jünglingen aller Orte und jedes Standes, von der niedrigsten Hütte des schlichten Landmanues bis zu de» Stufen des Pallastes Diocletians aufwärts in so ungeheurer Anzahl weder Feuer noch Schwert, weder die Zähne wilder Bestien, noch das langsame Brennen im siedenden Pech und Del fürchteten, sondern die raffinirtesten Martern mit wunderbarer Seelenruhe und Geistesheiterkeit erduldeten. Für-wahr ein Fanatismus ganz eigener Art, der sich nicht nur aus die Zeiten deS heidnischen Rom's beschränkte, sondern welchen wir eben so gut in unseren Tagen nicht bloß in: despotischen Rußland und starren, nordigen Schweden, sondern eben so gut im intelligenten Preußen, im lieberalen, aufgeklärten Frankreich in den neunziger Jahren und in dem milden Spanien zu bewundern Gelegenheit hatten, und vorzüglich heutigen Tages in der über alles humanen, lichtfrenndlichen Schweiz mit christlichem Hochgefühle bewundern. Wir können in der That nicht dafür, wenn solcher Fanatismus aller Zeiten, aller Orte, jedes Standes, jedes Alters und Geschlechtes für den göttlichen, gekreuzigten Heiland, zur Bezeugung und Bekräftigung der innigsten Liebe und des festesten Glaubens an ihn und seine göttliche Lehre uns mehr anspricht, als derjenige, von welchem entflammt Johann Hnß mit seinem geliebten Vorbilde Wikleff auch gerne verdammt wäre, und zur Bekräftigung feiner aufrichtigen Anhänglichkeit an denselben muthig den Scheiterhaufen bestieg. Hiemit haben wir den Johann Hnß als Reformator und Märtyrer zur Genüge kennen gelernt, um einzusehen , was für eine Bewaudtniß cs mit den obberührten Phrasen des Hni. Dr. Demeter habe, und brauchen nicht weiter zu besprechen den vielverheißenden Weltbrand, welcher über das blühende Böhmen, Mähren, Oesterreich rc. hin von den Flammen des Scheiterhaufens zu Constanz aus sich verbreitend durch die unglückliche Schlacht am weißen Berge gedämpft, jener finstern Nacht Platz machen mußte, mit welcher ein feindseliges Geschick den Ruhm der Cecheit seither bedeckte! Tief zu bedauern bleibt es aber immerhin, daß eben solche, welche sich berufen glauben, in den Tagen der ernsten Gegenwart zur Berichtigung der allgemeinen Begriffsverwirrung das ihrige beizutragen, durch einseitige nicht vornrtheils-sreie Weltanschauung wohl auch mit einer gegen die katholische Kirche voreingenommenen Gehässigkeit die verworrenen Begriffe noch mehr verwirren, lieber alles beklagenswert!) ist aber diese traurige Erscheinung bei dem in seinen Elementen so gesunden, unverdorbenen slavifchen Volke. L. W. Ueber den Character unserer Zeit. (Bruchstück aus einer Rede Montalembert's). Was die Kirche für das Eigenthum thue, wie ich schon neulich erwähnte, brauche ich nicht zu wiederholen. Nur Eins will ich, selbst als Eigenthümer, der zu aif-*>crn Eigentümern spricht, hier noch dazu setzen, denn ,,act> meiner Meinung — sind wir hier nicht ans irgend ändern Gründen versammelt, als daß wir uns gegenseitig die Wahrheit sagen ohne Vorbehalt und ohne Bedenklichkeit. Was ist die Aufgabe unserer Zeit? ''keine andere, als Lente, welche selber keine ^lgenrhümer sind, zu lehren, daß sie achten fremdes Eigenthum. Nun eben kenne ich kein anderes Mittel, mit dem diese Aufgabe gelöfet werden, mit dem Leute — Nichtcigenthümer bewogen werden könnten, an das Eigenthumörecht zu glauben, außer daß sie dazu gelangen, an Gott zu glauben, und zwar nicht an den unbekannten Gott des Eklekticismns, dieses oder jenes Systems, sondern an den Gott des Catechismns, an den Gott, der die zehn Gebote gegeben hat, und die gewaltthätigen Räuber (Commnnisten) mit ewigen Strafen züchtiget. Das ist der einzige wahre Volksglaube, der das Eigenthum mit Erfolg sichern kann. Ein Redner, den ich deßhalb gern anführe, da er strenger phi-losophirt und seine Gedanken klarer an den Tag legt, als viele seiner Mitgefährten, sagte in dem Finanzausschüsse: »der Eigenthumsbesitz wird mit dem Christen-thume ein und dasselbe Schicksal haben; das Christenthum ist schon zerstreut, und das Eigenthum wird zerstreut werden.« Auch ich glaube, daß das Christenthum in einem oder dem anderen Lande sich verlieren kann. Aber wollen Sie mich nicht mißverstehen: in der Welt wird das Christenthum, bei Wahrheit, nie zu Grunde gehen, aber in gewissen Staaten kann es untergehen, und ist schon untergegangen, denn es gibt Länder, wo cs schon fast ganz verschwunden ist, wie z. B. in Kleinasien und in Nordafrika, und ich bin auch der Meinung, daß cs in Frankreich zufolge des schlechten Unterrichtes, der in unserm Vaterlande ertheilt wird, verschwinden wird. Und ich sage ferner, ganz so wie der gerühmte Abgeordnete, den ich eben früher erwähnte, daß in demselben Maße, in welchem das Christenthnm in Frankreich (wohl auch in ändern Ländern ) schwinden wird, auch das Eigenthum abhanden gehen, ja, daß letzteres noch viel schneller zu Grunde gehen werde. Ich sehe, in Wahrheit, hier viele Herzen, für die Wahrung des Eigenthnms begeistert, viele Muskeln, für dessen Ver-theidignng bereit; doch seien sic fest überzeugt, — mögen anch Sic alle das Eigenthum anbeten, oder cs dem Gcschmackc der Zeit anschmeicheln, — cs wird nicht so lange leben in dem Herzen der französischen Nation, als da leben wird das gottanbetende Gefühl (recht gut!) und cs (das Eigenthum) kann nicht anders gerettet werden, außer durch Verbreitung jenes einigen, vollkommenen Volksglaubens, der durch so viele Jahrhunderte die Grundlage der politischen Gesellschaft gewesen ist. Indessen muß ich mich hier gegen einen Vorwurf verwahren, den mir jemand zumuthen dürfte, als ob es sich nämlich darum handelte, diese Gottverehrung und diesen Glauben nur dem Volke, den Armen zu verkündigen, und zwar zum Vortheile der Reichen und Eigen-thümer; eine solche Unterscheidung, ja vielmehr Verleumdung lehne ich mit aller Kraft meiner Seele von mir ab. Nicht wir haben die Lehren erfunden, nicht wir haben sie verkündiget dein Volke, daß cs eine andere Religion für das Volk gebe, eine andere für Leute, die sich bisher gebildet nannten, daß es einer ändern Religion für die Armen bedürfe, einer anderen für die Prasser, einer anderen für Ungelehrte, nnd wieder einer anderen für Gelehrte; solche Grundsätze und Meinungen sind der Lehre des Christenthums durchaus zuwider. Wer hat denn aber doch diese Theorie erfunden? die Philosophen (des Jahrhunderts); cs sind dessen kaum zwanzig Jahre, als diese Theorie an der Sorbonne (Pariser Universität) vorgetragen wurde, und ich selbst habe cs zugehört, wie sic von einem Katheder der philosophischen Facnltät herab docirt wurde. Eben da wurde cs znge-geben, daß daS Christcnthum vicl des Guten in sich enthalte, und daß es dem gemeinen Volke nothwendig sei; daß aber der Ausschuß verständiger Leute einer höheren Lehre bedürfe, und so ist auf diese Art mit Rücksicht auf den Verstand die Aristokratie und Demokratie ansgedrückt. Der christlichen Lehre ist cbcu nichts so entgegen, als diese Unterscheidung der Aristokratie und Demokratie (der geistigen und materiellen). Und wissen Sie, wer diese Lehre zuerst erfunden hat? Ich will es Ihnen sagön: Niemand anderer, als Voltaire. (Allgemeiner Beifall). Ja, Voltaire war es, von dem man behauptet, daß er Vorläufer der Gleichheit und Brüderlichkeit gewesen sei; er hat im I. 17t3S dem Grafen Argentel geschrieben: »Nach meiner Meinung kann man dem menschlichen Geschlechte keinen größeren Dienst erweisen, als daß man den rohen Pöbel von den gebildeten und vornehmen Menschen für immer ab-sondert, und die ungeschickte anmaßende Forderung, daß wir denken müßten, wie unsere Schneider, oder wie unsere Wäscherinen, darf nicht mehr geduldet werden.« So hat Voltaire geschrieben seinem Freunde (Pause und Bewegung); die Kirche aber sagt Ihnen gerade das Ge-gentheil von dem, sie sagt, daß Sic gerade so denken und glaube» müssen, wie Ihr Schneider, wie Ihre Wäscherin (Panse), ich sage es Ihnen, es gibt nicht zweierlei Pflichten, »och zweierlei Rechte, es gibt nicht ein zweifaches Moralgesetz für den Menschen. Ja, die Kirche verabscheuet diese hochmüthige Unterscheidung; dem Reiche» sagt sie, daß er mehr Leidenschaften zu bändigen hat, und mehrere Mittel, denselben zn fröhueu, als der Arme; dem Gelehrten sagt die Kirche in die Augen, daß er mehr eitlen Stolz hat, als der Ungelehrte, daß er deßhalb um so mehr verpflichtet ist, den Zaum des Moralgesetzes hochzuschätzeu, den ihm das Christeuthnm anlegt it. s. w. (K. 1. Z.) I. Die Wiener Universität. i#i l)r. Philipp Mayer sagt in seinem — im Jahre 1824 zu Wien erschienenen —Werke: Das Personalrecht — dargestellt nach dem gemeinenKirchenrechte und nach den österreichischen Verordnungen, welches er unter der vor Verdacht ultramontaner Tendenzen kräftig schützenden Aegide des weiland Wiener Professors Dolliner heransgegebcn, über das Patro- natsrecht der Universitäten (§. 10) wörtlich Folgendes : Die Betrachtung, daß vormals die Sorge für den Unterricht überhaupt dem Clerns überlassen war, so wie der Umstand, daß in frühem Zeiten jede Universität, oder Akademie von dem Papst als solche anerka»nt u»d bestätigt werden mußte, sind nicht unwichtige Gründe, das solchen Universitäten verliehene Patronatsrecht für ein geistliches — insofern cs einer geistlichen Commu-nität überlassen worden — zu erklären. Da es aber heut zn Tage zur Errichtung von Universitäten und Akademie» der Bestätigung des Papstes nicht bedarf, so ist die erwähnte Begründung um so weniger genügend, als solche Stiftungen Unternehmungen sind, welche der bürgerlichen Oberherrschaft nnd nicht der Kirchengcwalt gebühren (?). In jedem besonder,, Falle wird man daher vor Allem die Stiftungsurkunden der Universität untersuchen müssen um zu entscheiden, ob dieselbe als geistlicher oder weltlicher Körper errichtet wurde. So ist cs z. B. keinem Zweifel unterworfen, daß die Wiener Hochschule eine geistliche Commnnität, somit das ihr zustehende Patronatsrecht ein geistliches sei. De«» i» dem lateinischen Stiftungsbriefe werden die Glieder derselben, nämlich die Magistri, Stuclcn-tcs vcl Scliolarcs häufig „Clcrici“ oder „Clcrus Uni-versitalis“, und iit dem deutschen Instrumente »d i c Pf offen, odcr die Pfaffheit der hohen Schule zn Wien« und der Universitätsbezirk selbst die »Psassen-stadt« genannt *). Die ursprünglichen Statuten, die sich die Universität selbst gab, fangen damit an: Statuimus et ordi-namus — quod quilibet Scliolaris incedat in vesti-mentis clericalibus, non incisis, non irreverenter accurtatis aut dispositis etc. **). In einem der mehrern Gutachten, welches die Universität bei Gelegenheit der Streitigkeiten zwischen Papst Eugen IV. und dem Coneilium von Basel ansgestellt hat, erscheint die Stelle: Universitas nostva, quae clerica est etc. Noch kann als Beleg hierzu angeführt werde», daß die Universität zu Wien das Recht, ihre Mitglieder zu crkommttnicircn und vom Banne loszusprechen vermöge einer Verleihung des Papstes Martin V. erhalten ***), und daß vermöge eines Privilegiums des K. Leopold II. vom 8. April 1791 der Rektor der Universität als n. ö. Landstand anf der Prälaten bank sitzet ****)...............« Wir abstrahire» vom Vergleiche zwischen der i» diese» klaren Worten ansgesprocheiien Bestimmung der Wie- *) Vid. Diplom. Rudojphi IV. Archid. de die II. Martii 1365 in Joscphi Joan. Schlickenricder Chronologia diplomatica Universitatis Vindoboncnsis 1753, pag. 10—33 und deutsch e pag. 34—59. **) Vide Statuta Generalia Universitatis Tit. I. apud Sclilicken-rieder I. c. pag. 123. ***) itiegger Corpus jur. eccles. Austr. pag. 569. ****) Taschenbuch der Universität für das I. 1792 rc>» Anton Plnllel'ois, Pedell. ner Universität und ihrem Wirken im Jahre 1848; denn Religion'^egen die eigene wie Meinung gegen Mei- der grelle Gegensatz liegt auf flacher Hand. Aber einige nung betrachtet, und Gleichgiltigkeit gegen des Nächsten Fragen glauben wir hier anknüpfen und den Lesern zur Religion als eine bloße Meinung, die ebenso falsch Erwägung und Beantwortung vorlegen zu sollen. als wahr sein kann, ist, wie auch der Verfasser sagt, 1. Wird §. 2 der allerhöchst gewährleisteten politi- keineswegs Nichtachtung des eigenen, sondern Ach-scheu Rechte: Jede gesetzlich anerkannte Kirche — bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Cnltus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-zwecfc bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde auf das Verhältnis; der Wiener Universität zur katholischen Kirche ferne Anwendung finden, und darf es unbeachtet bleiben, daß sic eine urkundlich nachgewiesene geistliche Stiftung und eigentlich clerikalische Anstalt sei? 2. Soll bei dem anerkannten Bedürfnisse einer katholischen Universität, besonders jetzt, wo die Verhältnisse Oesterreichs zu Deutschland einen raschen Umschwung erlitten, auf die Errichtung derselben zu Fulda gewartet und nicht vielmehr die stiftungsmäßige Bestimmung der Wiener-Universität durch den katholischen Episkopat Oesterreichs revindicirt werden? 3. Kann bei solchen Stiftnngsverhältnissen die (nunmehr theilweife oder gänzliche) Dotation der Universität aus Staatsmitteln ein rechtliches Hinderniß sein, wenigstens der theologischen Facnltät, ihren erclusiv katholischen Charakter zn gewährleisten und für die Bedürfnisse anderer Confefsionen an irgend einer ändern Lehranstalt zn sorgen? 4. Ist ein durch Stimmenmehrheit des Universitäts-korpers ansgeübtes Präsentationsrecht für Präbenden am Wiener- und Linzer-Domcapitel, bei der Neugestaltung dieses Körpers, in der bisherigen Form zulässig, und kann die Universität, ferne vom Character einer cleri-calischen Anstalt, fortan noch ein geistliches Patronats-recht ausüben? Die jede Rechtsverletzung vermeidende Antwort auf diese Frage» in Theorie und Praris kann nur zu großem Danke verbinden. Toleranz und Intoleranz, Glaube und Unglaube. v. Dadurch, daß wir behaupten, daß es Eine allein selig m ach ende Kirche gibt, sind wir entgegen getreten der Meinung des Verfassers obigen Artikels in der Wiener-Zeitung, nämlich, daß man gegen die Religion des Nächsten gleichgiltig sein soll; ja wir sind entgegen getreten dem, was der Verfasser auräth, um gegen die Religion des Nächsten gleichgiltig sein zu können: daß man nämlich die fremde Religion gegen die eigene nicht wie Irrt hum gegen Unfehlbarkeit, sondern wie Meinung gegen Meinung betrachten solle. Wir geben es gern zu, daß mau gegen des Nächsten Religion gleichgiltig sei» kann, wo man die fremde tung (besser Gleichachtung) des fremden Glauben s— der fremden Meinung. Doch anders verhält cs sich mit der wahren christlichen Religion. In der christlichen, (in der wahren Religion Christi) ist Wahrheit, und zwar objective Wahrheit, welche, weil von Gott ge-offenbart, ewig unwandelbar ist. Ist aber die christliche Religio» Wahrheit, so ist in ihr nur Gewißheit vorhanden, eben weil die ganze Wahrheit der christlichen Religion auf Thatfachen beruht, welche dem Menschen absolute Gewißheit verschaffen. Ist aber die christliche Religion die absolute gewisse Wahrheit, die Wahrheit aber immer nur Eine, so kann und muß man die wahre christliche Religion als die unfehlbare, jede andere aber, die in sich den Stämpel der absolut gewissen Wahrheit nicht hat, als die irrthümliche betrachten. Die christliche Religion ist Wahrheit, unfehlbare Wahrheit — sie ist keine bloße Meinung. Der Urheber der christlichen Religion ist Jesus Christus, der Gottmensch, Er, der neue, himmlische Adam, in dem die Fülle der Gottheit wohnte; diese ist daher keine bloße Meinung, sondern absnlut gewisse Wahrheit und absolut wahre Gewißheit, weil sich Christus als solcher durch außerordentliche Thaten legitimirte. — Die Lehre Christi, mit welcher der Menschheit ein neues, höheres, himmlisches Licht aufging, ist absolut gewisse Wahrheit und keine bloße Meinung, eben weil sie von' Christus, dem Gottmenschen, dem Quell aller Wahrheit geoffenbart ist; — die Erlösung, welche Christus durch seinen stellvertretenden vollkommenen Gehorsam bis zum Tode am Kreuze für das Meufcheugefchlecht vollbrachte, ist absolut gewisse Wahrheit, und keine bloße Meinung. Nun frage ich: wenn ChristnS in der Wahrheit, und nicht bloß nach der Menschenmeinung — mythenartig — im Glauben der Menschen, wie es ein Reichs-tags-Präsident in Wien offen sagte, — der Gottmensch und der Urheber der christlichenReligion ist; wenn seine Lehre absolut gewisse Wahrheit und keine bloße Meinung ist, und wenn die von Christus vollbrachte Erlösung absolut gewisse Wahrheit ist und keine bloße Meinung, — kann und darf man die wahre, weil auf absolut gewissen Thatsachen beruhende christliche Religion, noch als eine bloße Meinung betrachten, kann und darf man die Eine, wahre, christliche Religion gegen andere, nicht wahre, obschon christliche Religionen, so betrachten, wie Meinung gegen Meinung? Gewiß nicht; denn eben dadurch, daß ich meine Religion als bloße Meinung und nicht als unfehlbare Wahr- heit betrachtete, würde ich das Merkmal ihrcHllcinigcn und einzigen Wahrheit aufgeben. Halte ich aber die Religion Christi, die in ihrer Wahrheit nur-Eine sein kann, wirklich für die wahre, so muß ich diese Eine, wahre, christliche Religion als die unfehlbare, alle übrigen hingegen als irrige betrachten. Deßhalb bricht jede christliche Secte schon im Voraus den Stab über sich, daß sic nicht die wahre christliche Religion lehrt, sobald sic sich nicht ausschließlich die Unfehlbarkeit — die alleinige Wahrheit zuschreibt. Nun dieß als Bemerkung auf die unter I. angeführte Beweisführung Hauslick's für die vou ihm ausgesprochene Ansicht. (Fortsetzung folgt.) Eine unmaßgebliche Bemerkung. »In welcher Sprache soll man in Stadtschulen unter dem slovenischen Volke den Religionsunterricht er-thcilen?« Heber diese Frage sind schon manche hin und wieder auch scharfe Bemerkungen veröffentlichet worden. Sei cs erlaubt noch etwas beizufügen. Man beruft sich zur Entscheidung der Frage auf Gesetze, und zwar Gesetze der Methodik, Katechetik, Nationalität, politischen Gesetzgebung it. s. w. Und wo ist noch eines geblieben? Auf die Gesetze der katholischen Kirche ist wenigstens öffentlich noch nicht hingewiesen worden. Diese Gesetze sind zunächst in der Sprachengabe des Pfingstfestes enthalten, wo es geheißen: »Wir alle, Juden und Griechen , Parther und Araber, Leute aus Lybieu tut£ Römer, wir alle haben sie verstanden, jeder in seiner Zunge. Ferner in den Worten des H. Paulus: »Ich bin Allen Alles geworden, den Griechen ein Grieche, und den Juden ein Jude.« Weiter auch stillschweigend in der Anordnung von Ucbcrsctzuugeu der H. Schrift und in der Herausgabe vou Katechismen in der Landessprache. Ein Gleiches in der Ordnnng, in welcher die Sprache der Predigten und der Christenlehren in der Kirche bei gemischter Bevölkerung abwechseln soll. — Und ist noch ein Zweifel vorhanden, oder eigentlich vor Allein Ändern ist die Berufung auf den Bischof der Diöcese. Dann wird es heißen können: »Man stehe«, oder »man stehe nicht auf dem gesetzlichen Boden«. — Es ist wokl etwas Besonderes darin enthalten, daß einerseits immer nur Politik, anderseits nur Nationalität berücksichtiget, oder wenigstens vorausgesetzt oder beargwöhnt wird. Weder Ultra - Slavismus, noch Contra - Slavismus soll bei der Katechetik herrschen, sondern Ka-tholicismns, das ist: jene Ordnung, wodurch Griechen und Hebräer, Deutsche und Slaven überhaupt alle Völker in Eine, nicht bloß deutsche oder slawische oder irgend eine andere Nationalkirche, sondern in (Sitte heilige , allgemeine christliche Kirche vereiniget werden. P. Hitzinger. Ein interessantes Werk. rDl Als Antidotum für die Ansicht Mancher, daß die bisherigen kirchlichen Zustände Oesterreichs so gut und erfreulich waren, daß matt nur wünschen müßte alles beim Alten belassen zn können und nicht dein ungeduldige» Rufe nach Reformen Concessionen machen zn müssen, empfehlen wir den Lesern dieser Zeitschrift, wenn auch nicht zu eigenem Bedarf, so doch zur Anempfehlung nach Bedürfniß, ein fo eben erschienenes, im ruhigen Tone gehaltenes Werk, betitelt: Untersuchungen über die.kirchlichen Zustände in den kaiserlich österreichischen Staaten, die Art ihrer Entstehung und die in Ansehnng dieser Zustände wünschenswerthen Reformen. Von l)r. Ignaz Beidtel, kaif. ö st erreich. Appcllationörathe und ehemaligem Professor des Kirchenrechtö an der hohen Schule zu Olmütz, (Wictt, 1849. Verlag von Carl Gerold. Pr. 2 fl. 46 kr. C. - M.) Conferenz der österreichischen Bischöfe. Ans ganz zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß das Programm für die Conferenz von einem Bischöfe verfaßt ist, der sowohl von Seite seiner Gelehrsamkeit, als auch von Seite seiner kirchlichen Gesinnung das allgemeine Vertrauen genießt und verdient; es wurde bereits dem Minister Stadion vorgelegt und ist ihm genehm. Auch zwei italienische Bischöfe sind eingcladcn worden, und ans Ungarn die Bischöfe von Fünfkirchen und Neutra — wie auch der Bischof von Agram. Personal - Veränderungen itt der Lavanter Diöcese. Gestorben: Der penf. Pfarrer Hr. Franz Robrmeister, Pfarrer Hr. Rochus Brudermann, Localkaplan Hr. Joseph Steininger, Kaplan Hr. Joseph Grampusch >t sch. Bestellt als Pfarrer zu St. Georgen unter Tabor, Hr. Caspar Schwarz; als Curat zu St. Lorenzen am Lorcnzenbcrge Hr. Barthlmä Oberkirchcr; als Pfarrsprovisoren: Hr. Joseph Haschn>k zu St. Martin am Bacherer, Hr. Marti» Seunigg zu Montpreis. lieber setzt als Capläne: Hr. Michael Baumkircher nach Rechberg, Hr. Simon Tschcenoscha nach Trennen-bcrg, Hr. Stephan Uranker nach Neichenburg, Hr. Blasius Rathey nach Altcnmarkt, Hr. I ohann Kintsch itsch nach Schillern, Hr. Anton Prot»,an» nach Tschabram, Hr. Caspar Sabiikoschek nach Weitenstein, Hr. Anton Dvorschck nach St. Martin bei W. Gratz, Hr. Marti» Schlanker nach St. Marein im Lavantthale, Hr. Urban Dietrich »ach St, Georgen unter Tabor, Hr. Peter Z>-scy nach Artitsch, Hr. Anton Ferme nach Dobova, Hr. Stephan Koroichetz als provid:re»der Kaplan nach St. Margaret!) bei Heilenstein. Pensionirt wurde: Hr. Pfarrer Joseph Pagon - Qnics-eent: Hr. Mathias Lerch. In der Laibach er Diöcese. Sc. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung pom 31. März o. zum Professor der Pastoraltlieologie am Lyeeum zu Laibach den Supplenten diese« Faches Johann Poklukar allergnädigst zu ernenne» geruhet. Dem bisherigen Pfarrer in Tschermoschniz, Jakob Jan, ist die Pfare heil. Kreuz bei Landsteaß verliehen worden. Gedruckt bei Josef Bkasnik in Laibach.