Stenografiern zapisnik tretjo sojo deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 1. oktobra 1. 1881. g g ♦ g* I vf\ ♦ der dritten Sitzung »les krninifdien Landtages zu Jhifrat| ant !♦ (Oktober 1881. Nazoci: Prvosednik: Deželni glavar Gustav grof T h u r n - V a 1 s a s s i n a. — Vladni zastopnik: Deželni predsednik Andrej Winkler. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, dr. vitez Bleiweis, Dollhof, Klun, Lavrenčič, dr. Zarnik. Dnevni red.: 1. Branje zapisnika o II. seji deželnega zbora dne 26. septembra I. 1881. 2. Naznanila deželno - zbornega predsedstva, S. Vladna predloga zastran izjave mnenja o državno-pravnem razmerji glede Žumberskega okraja in Marijindolske za-nožine. (Priloga št. 27.) 4. Poročilo deželnega odbora o izjavi mnenja zaradi nekaterih prememb domovne postave. (Priloga št. 26.) 5. Poročilo o delovanji deželnega odbora za čas od 1. ja-nuarija 1. 1880. do konca junija 1. 1881. (Priloga št. 18.) 6. Poročilo deželnega odbora o tem, kako so se izvršili sklepi lanskega deželnega zbora gledč sirotinskih ustanov. (Priloga št. 31.) 7. Poročilo deželnega odbora glede nekaterih potrebščin, katere so se v proračunu za deželno vino- in sadjerejsko šolo na Slapu za 1. 1882. ali na novo uvrstile, ali pa povikšale. (Priloga št. 29.) 8. Poročilo deželnega odbora o tem, da bi se na deželni sadje- in vinorejski šoli na Slapu vpeljal praktični poduk o kmetijstvu za učitelje ljudskih šol. (Priloga št. 30.) 9. Poročilo deželnega odbora o potrjenji raznih občinskih priklad. (Priloga št. 21.) 10. Vtemeljenje predloga gospoda poslanca Potočnika o stavbi železnice od Trsta do Škofjeloke. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Gustav Graf Thurn-Valsassina. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Andreas Winkler. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogačar, Dr. Rit. v. Bleiweis, Dollhof, Klun, Lavrenčič, Dr. Zarnik. Tagesordnung: 1. Lesung des Protokolles der II. Landtagssitzung vom 26. September 1881. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. 3. Regierungsvorlage wegen Erstattung des Gutachtens über die staatsrechtliche Stellung des Sichelburger. Distriktes und der Marienthaler Enklave. (Beilage Nr. 27.) 4. Bericht des Landesausschusses wegen Erstattung des Gutachtens über eine theilweise Revision des Heimatgesetzes. (Beilage Nr. 26.) 5. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für die Zeit vom 1. Jänner 1880 bis Ende Juni 1881. (Beilage Nr. 18.) 6. Bericht des Landesausschusses über die Ausfiihrung der vorjährigen, in Waisenangelegenheiten gefaßten Landtagsbeschlüsse. (Beilage Nr. 31.) 7. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Neueinstellung und Erhöhung mehrerer Ausgabsposten für die Landes-Obstund Weinbarffchule in Slap im Voranschläge stir das Jahr 1882. (Beilage Nr. 29.) 8. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Abhaltung von praktischen Lehrkursen über Landwirthschaft stir Volksschullehrer an der Landes-Obst- und Weinbanschule in Slap. (Beilage Nr. 30.) 9. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Genehmigung verschiedener Gemeindeumlagen. (Beilage Nr. 21.) 10. Begründung des Antrages des Herrn Abgeordneten Potočnik, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Triest nach Bischoflack. 3. seja. 1881. 4 11. Volitev odseka 7 členov za pretresovanje vladne predloge o tem, kako odstraniti neugodnosti, nahajajoče se v dvojni upravi. 12. Poročilo finančnega odseka o premembah glede organizacije in opravilnega pouka za deželno blagajnico. (Priloga št. 22.) 13. Poročilo finančnega odseka o nameravani stavbi mosto čez Kolpo poleg Vinice. (Priloga št. 23.) 14. Poročilo finančnega odseka zastran hiralničnih stroškov za osebe, katere teh stroškov ne morejo plačati. (Priloga št. 24.) 15. Poročilo finančnega odseka o remuneracijah za primarija in sskundarija notranjega in blazničnega oddelka in za asistenta porodni snega oddelka. (Priloga št. 25.) 16. Ustna poročila finančnega odseka: a) o proračunu zaklada učiteljskih penzij za 1. 1882.; (k prilogi 7/E.); b) o računskem sklepu zemljiško - odveznega zaklada za 1. 1880. (k prilogi 14.); c) o peticiji zastran miloščin za učiteljske sirote Karolino, Alojzijo in Ano Malenšek; d) o računskem sklepu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu za 1. 1880. (k prilogi 6.); e) o pritožbi gospoda grofa Karola Lanthieri-a zaradi zaračunjanja zboljševalnih stroškov glede Slapa; f) o proračunu zaklada prisilne delalnice za 1. 1882. (k prilogi 7/5.); g) o deželno - odbornem predlogu zastran miloščine za Jožefo Vukotičevko, vdovo ranocelnika v prisilni de-lalnici (k prilogi 9.); h) o različnih peticijah. Obseg: Naznani se, da je gospod poslanec Peter Grasselli imenovan deželnega glavarja namestnikom; — dalje glej dnevni red, razun toček 16. e in Iv, — dopolnilne volitve v finančni in upravni odsek; — volitev odseka za železnico Trst - Loka. Seja se začne ob 30. minuti čez 10. uro. 11. Wahl eines Ausschusses von 7 Mtgliedern zur Berathung der Regierungsvorlage, betreffend die Beseitigung der Nachtheile der bestehenden Doppelverwaltung. 12. Bericht des Finanzausschusses wegen Aenderungen in der Organisirung und Geschäftsinstruktion der Landcskasse. (Beilage Nr. 22.) 13. Bericht des Finanzausschusses, betreffend das Projekt des Brückenbaues über die Kulpa bei Weiniz. (Beilage Nr. 23.) 14. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Verpstegskosten für zahlungsunfähige Sieche. (Beilage Nr. 24.) 15. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Remunerationen für den Primär- und Secundararzt der internen und Irren-Abtheilung und für den Assistenten der Gebäranstalt. (Beilage Nr. 25.) 16. Mündliche Berichte des Finanzausschusses über: a) den Voranschlag pro 1882 des Lehrerpensionsfondes (ad Vorlage 7, Sub - Beilage B); b) den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes pro 1880 (ad Vorlage 14); c) die Petitionen um Gnadengaben für die Lehrerswaisen Karolina, Aloisia, Anna Malenšek; d) den Rechnungsabschluß der Landes - Obst- und Weinbauschule in Slap pro 1880 (ad Vorlage 6); e) die Beschwerde des Reichsgrafen Herrn Carl v. Lan-thieri wegen Verrechnung der Meliorationskosten beim Gute Slap; f) über das Präliminare des Zwangsarbeitshausfondes pro 1882 (ad Beilage 7/B.); g) über den Landesausschußantrag auf Gewährung einer Gnadengabe für die Zwangsarbeitshaus - Wundarztens-Witwe Josefa Wukotich (ad Beilage 9); h) über mehrere Petitionen. Inhalt: Mittheilung über die Ernennung des Herrn Abgeordneten Peter Grasselli zum Landeshauptmann-Stellvertreter; — weiter siehe Tagesordnung mit Ausnahme der Punkte 16 e und h; — Ergänzungswahlen in den Finanz- und Verwaltungsausschuß ; — Wahl des Ausschusses für die Eisenbahn Triest-Lack. Lrginn der Sitzung 10 Uhr 30 Minuten. Landeshauptmann: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der vorigen Sitzung vorzulesen. 1. Branje zapisnika o II. seji deželnega zbora dne 26. septembra 1. 1881. I. Lesung des Protokolles der II. Laudtags- sitzung vom 26. September 1881. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v nemškem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmiget. Der Herr Landespräsident hat das Wort. Landespräsident Andreas ZSinKker: Hoher Landtag!. Se. Majestät der Allergnädigste Kaiser haben mit Allerh. Entschließung vom 29. d. M. dem verehrten Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Johann Ritter von Bleiweis - Trsteniški die Enthebung von der Stelle eines Landeshauptmann-Stellvertreters Allergnädigst zu bewilligen und unter Einem mit Allerh. Entschließung desselben Tages den verehrten Herrn Landtagsabgeordneten Peter Grasselli zum Landeshauptmann-Stellvertreter im Herzogthume Krain zu ernennen geruht. Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung den neu ernannten Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter vorzustellen. Z Najvišjim sklepom 29. septembra t. 1. je pre-svitli cesar premilostljivo dovolil, da se častiti gospod deželni poslanec dr. vitez Bleiweis od službe deželnega glavarja namestnika odpusti in je ob enem z Naj višjim sklepom tistega dne častitega deželnega poslanca gospoda Petra Grasselli-ja deželnega glavarja namestnika premilostljivo imenovati blagovolil. Štejem si v čast, da predstavim gospoda novo imenovanega namestnika visokemu zboru. Deželnega glavarja namestnik Peter Grasselli: Slavni zbor! Nadjam se, da mi ne bo treba dejansko zavzeti mesto prečastitega gospoda deželnega glavarja. Če pa se to zgodi, želim, da bi povod nikdar ne bil neprijeten in priporočam se že sedaj blagovoljnosti slavnega zbora. (Pohvala — Beifall.) 2. Naznanila deželno-zbornega predsedstva. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidinms. Landeshauptmann: Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Mittheilungen zu machen. Es ist mir von Seite des Herrn Landespräsidenten ein Schreiben zugekommen; ich bitte den Herrn Schriftführer dasselbe zu verlesen. (Zapisnikar bere — Der Schriftführer liest): „Note! Am 4. Oktober l. I. als am Allerhöchsten Namenstage Seiner k. und k. Apostolischen Majestät wird der Herr Fürstbischof von Laibach in der hiesigen Domkirche um 10 Uhr Vormittags ein feierliches Hochamt abhalten. Ich beehre mich, den löblichen Landesausschuß zur Theilnahme an dieser kirchlichen Feier höflichst einzuladen und zugleich um Bekanntgabe dieser Einladung an den eben versammelten Landtag zu ersuchen. Laibach am 29. September 1881. Für den k. k. Landesprüsidenten: Chorinsky m. p. An den löblichen krainischen Landesausschuß in Laibach." Weiters habe ich die Ehre dem hohen Hause mitzutheilen, daß das im vorigen Jahre beschlossene Gesetz, betreffend die Feuerpolizei- und Feuerwehr-Ordnung für das Land Krain mit Ausnahme der Landeshauptstadt Laibach mit Allerhöchster Entschließung vom 15. d. M. sanctionirt worden ist. Der Herr Abgeordnete Dr. Ritter v. Vesteneck hat während der Zwischenzeit um einen fünftägigen Urlaub angesucht; ich habe ihm denselben bewilliget und bitte das hohe Haus, dieß zur Kenntniß zu nehmen. Weiters ist mir von Seite des Herrn Abgeordneten Dollhof ein Urlaubsgesuch zugekommen, welches ich den Herrn Schriftführer zu verlesen bitte. (Zapisnikar bere — Schriftführer liest): „Euer Hochgeboren! Hochverehrtester Landeshauptmann! Nachdem ich über ärztliches Einrathen in Folge eines hartnäckigen Leidens im Hüftgelenke das Zimmer nicht verlassen kann, so bitte ich Euer Hochgeboren um die Ertheilung eines weiteren achttägigen Urlaubes. Gestatten mir Euer Hochgeboren bei diesem Anlasse den Ausdruck meiner unbegrenzten Hochachtung und Verehrung, womit ich zu zeichnen die Ehre habe Euer Hochgeboren ergebenster Diener Wilhelm Dollhof in. p., Landtagsabgeordneter. Laibach am 30. September 1881." Ich ersuche diejenigen Herren, welche mit der Urlaubsbewillignng einverstanden sind, sich zu erheben. (Zgodi se — Geschieht.) Der Urlaub ist bewilliget. Weiters hat mir der Herr Abgeordnete Dr. Ritter v. Bleiweis ein Urlaubsgesuch überreicht, welches ich ebenfalls den Herrn Schriftführer zu verlesen bitte. (Zapisnikar bere — Schriftführer liest): „Slavni deželni zbor! Zarad očesne bolehnosti prosi udano podpisani 14dnevnega dopusta. V Ljubljani 1. oktobra 1. 1881. Dr. Jan. Blei weis m. p.“ 4 * Ich ersuche diejenigen Herren, welche mit der Ertheilung des Urlaubes einverstanden sind, sich zu erheben. (Dovoli se — Der Urlaub wird bewilliget.) Endlich ist mir vom Herrn Obmanne des Finanzausschusses ein Schreiben zugekommen, welches ich ebenfalls dem hohen Hause bekannt gebe und den Herrn Schriftführer vorzulesen ersuche. (Zapisnikar bere — Schriftführer liest): „H och geborn er Herr Graf! Die vom hohen Landtage in dessen Finanzausschuß entsendeten Abgeordneten: die Herren Navratil, Dr. Poklukar, Potočnik und Dr. Bošnjak sind von drei auf einander folgenden Ausschußfitzungen ausgeblieben; — im Sinne des §. 24 der Geschäftsordnung für den Landtag des Herzogthums Kram sehe ich mich verpflichtet, eine neue Wahl zu veranlassen, demnach Sie, Herr Landeshauptmann, zu bitten, dieselbe in der nächsten Landtagssitzung vornehmen zu lassen. Mit dem Ausdrucke vollster Hochachtung Euer Hochgeborn ergebener Dr. Kaltenegger m. p., Obmann des Finanzausschusses." Landeshauptmann: Ich erwarte einen formellen Antrag aus der Mitte des hohen Hauses. Abgeordneter Kreiherr v. Apfaktrern: Ich erlaube mir die Bitte zu stellen, in der heutigen Sitzung die Ergänzung des Finanzausschusses durch Neuwahl von 4 Mitgliedern vornehmen zu lassen. (Obvelja — Angenommen.) Landeshauptmann: Wenn das hohe Haus einverstanden ist, so werde ich diese Ergänzungswahl unmittelbar nach der Wahl des Berwaltungs - Reformausschusses vornehmen lassen. (Pritrduje se — Zustimmung.) Seit der letzten Sitzung sind unter die Herren Abgeordneten folgende Vorlagen vertheilt worden, und ich nehme mir die Ehre, dieselben dem hohen Hause vorzutragen: Priloga 18. Poročilo o delovanji deželnega odbora za čas od 1. januarija 1. 1880. do konca junija 1. 1881. Beilage 18. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für die Zeit vom 1. Jänner 1880 bis Ende Juni 1881. Priloga 21. Poročilo deželnega odbora o potrjenji raznih občinskih priklad. Beilage 21. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Genehmigung verschiedener Gememdeumlagen. Priloga 22. Poročilo finančnega odseka o premembah glede organizacije in opravilnega pouka za deželno blagajnico. Beilage 22. Bericht des Finanzausschusses wegen Aenderungen in der Organisirung und Geschäfts - Instruktion der Landeskasse. Priloga 23. Poročilo finančnega odseka o nameravani stavbi mostu čez Kolpo poleg Vinice. » Beilage 23. Bericht des Finanzausschusses, betreffend das Projekt des Brückenbaues über die Kulpa bei Weinitz. Priloga 24. Poročilo finančnega odseka zastran hiralničnih stroškov za osebe, katere teh stroškov ne morejo plačati. Beilage 24. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Ver-pflegskosten für zahlungsunfähige Sieche. Priloga 25. Poročilo finančnega odseka o remuneracijah za primarija in sekundarija notranjega in blazničnega oddelka in za asistenta porodišnega oddelka. Beilage 25. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Remunerationen für den Primär- und Sekundararzt der internen und Jrrenabtheilung und für den Assistenten der Gebäranstalt. Priloga 26. Poročilo deželnega odbora o izjavi mnenja zarad nekaterih prememb domovne postave. Beilage 26. Bericht des Landesausschusses wegen Erstattung des Gutachtens über eine theilweise Revision des Heimatgesetzes. Priloga 27. Vladna predloga zastran izjave mnenja o državno-pravnem razmerji glede Žumberskega okraja in Ma-rijindolske zanožine. Beilage 27. Regierungsvorlage wegen Erstattung des Gutachtens über die staatsrechtliche Stellung des Sichelburger Distriktes und der Marienthaler Enklave. Priloga 29. Poročilo deželnega odbora glede nekaterih potrebščin, katere so se v proračunu za deželno vino- in sadjerejsko šolo na Slapu za 1. 1882. ali na novo uvrstile ali pa povekšale. Beilage 29. Bericht des Laudesausschusses, betreffend die Neueinstellung und Erhöhung mehrerer Ausgabsposten für die Landes-Obst- und Weinbauschule in Slap im Voranschläge für das Jahr 1882. Priloga 30. Poročilo deželnega odbora o tem, da bi se na deželni sadje- in vinorejski šoli na Slapu vpeljal praktični poduk o kmetijstvu za učitelje ljudskih šol. Beilage 30. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Abhaltung von praktischen Lehrkursen über Landwirthschaft für Volksschullehrer an der Landes-Obst- und Weinbauschule in Slap. Priloga 31. Poročilo deželnega odbora o tem, kako so se izvršili sklepi lanskega deželnega zbora glede siro-tinskih ustanov. Beilage 31. Bericht des Landesansschusses über die Ausführung der vorjährigen in Waisenangelegenheiten gefaßten Landtagsbeschlüsse. Priloga 32. Poročilo deželnega odbora o nakupu mestne ledenice na bolnišnem vrtu. Beilage 32. Bericht des Landesausschusses, betreffend den Ankauf der städtischen Eisgrube im Spitalsgarten. Ich habe nun noch nachstehende Petitionen mitzutheilen : Ich überreiche das Gesuch des Dr. Fortunat Müll-ner, Glavar'scher Spitalsarzt in Commenda St. Peter, um Erhöhung seiner Remuneration. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des krainischen Fischerei-Vereines um Unterstützung. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des Karl Mallncr um Nachsicht der Jrren-Haus-Verpflegskosten für seine Tochter Maria Mallner. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Der Herr Abgeordnete Deschmann überreicht eine Petition des Ortsschulrathes Savenstein um Schulausbau - Subventionirung. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Weiters werden noch von mir überreicht: Gesuch des juridischen Unterstützungsvereines an der Wiener Universität um Unterstützung. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Petition der Gemeinde Slavina um Uebernahme der Spitalsverpflegskosten für Katharina Penko und Michael Berne auf den Landesfond. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des Karl Dostal um Uebernahme der Jrreu-hausverpflegskosten für Maria Dostal auf den Landesfond. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des Ludwig Grilz, Studirender an der k. k. Akademie der bildenden Künste, um Unterstützung. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des Secirdieners Mirko Brezarič um Naturalwohnung (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Gesuch des Irrenhaus - Assistentarztes Dr. Paul Preinič um definitive Anstellung. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Zuschrift des k. k. Laudesschulrathes wegen Erhöhung der Gnadengabe für die Lehrerswitwe Katharina Krombholz. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Endlich überreicht der Herr Abgeordnete Robič ein Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studirender in Wien um Unterstützung. (Izroči se finančnemu odseku —Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) 3. Vladna predloga zastran izjave mnenja o deržavno-pravnem razmerji glede Žum-berskegaokraja in Marijindolske zanožine. (Priloga št. 27.) 3. Regierungsvorlage wegen Erstattung des Gutachtens über die staatsrechtliche Stellung des Sichelburger Distriktes und der Marieuthaler Enklave. (Beilage Nr. 27.) Abgeordneter I>r. Ritter v. Hutmannsthal: Wir stehen hier vor einer hochwichsigen Frage, welche zunächst die Interessen unseres Landes berührt und eine sehr eingehende Erwägung erheischt, indem ohne Zweifel, daß von der Landesvertretung abzugebende Gutachten einen namhaften Einfluß auf die Interessen des Landes haben wird. Die Vorlage dürfte ohne Zweifel dem Verwaltungsausschusse zugewiesen werden, jedoch zufälliger JBeife befinden sich in diesem Ausschüsse gerade diejenigen Herren nicht, welche sich durch Special- und Local-Kenntnisse sin dieser Frage auszeichnen. Ich würde deshalb meinen, daß es angezeigt wäre, für diesen speciellen Fall den Verwaltungsausschuß durch Beiziehung zweier Herren Landtagsmitglieder, die diese Eigenschaft besitzen, zu verstärken, nämlich durch die Herren Abgeordneten Navratil und Ritter von Savinschegg. Mein Antrag geht also dahin, diese Vorlage dem Verwaltungsausschusse zuzuweisen, welcher für diesen Fall durch die Herren Abgeordneten Navratil und Savinschegg zu verstärken wäre. (Predlog se podpira in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und angenommen.) Landeshauptmann: Ich werde mir erlauben, diese Wahl am Schlüsse der Sitzung vornehmen zu lassen. 4. Poročilo deželnega odbora o izjavi mnenja zaradi nekaterih prememb domovne postave. (Priloga št. 26.) 4. Bericht des Landesausschusses wegen Erstattung des Gutachtens über eine therl-weise Revision des Heimatgesetzes. (Beilage 26.) Abgeordneter Ilreiherr v. Aptattrern: Dieser Bericht bezieht sich auf das zu erstattende Gutachten über die Revision des Heimatgesetzes, besonders in der Richtung der Heimatberechtigung. Nachdem die Beantwortung dieser Frage im innigen Connexe mit den Fragen steht, welche seitens der Regierung an den hohen Landtag betreffs der Verwaltungs-Reform gestellt worden sind, so würde es sich nach meiner Anschauung empfehlen, diese Vorlage dem Ausschüsse zuzuweisen, welcher in der heutigen Sitzung für die Verwaltungs-Reform gewählt werden wird. Ich stelle in dieser Hinsicht den dahingehenden Antrag. (Podpira se in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und angenommen.) 5. Poročilo o delovanji deželnega odbora za čas od 1. januarija 1. 1880. do konca junija 1. 1881. (Priloga št. 18.) 5. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für die Zeit vom 1. Jänner 1880 bis Ende Juni 1881. (Beilage Nr. 18.) Abgeordneter Areiherr v. Kaufferer: Ich erlaube mir folgenden Antrag zu stellen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechenschaftsbericht werde in folgender Weise, u. z.: 1. Die Angelegenheit des Stipendiums für die Staatsgewerbeschule in Graz, enthalten im II. Theile des §• 5, die mit den Marginal - Nummern 135, 144, 145, 148, 149, 152, 153, 154, 158, 159, 160 und 162 bezeichneten Materien und der ganze n. Theil des §. 8, — die mit den Marginal - Nummern 163 und 180 bezeichneten Materien, weiters die Angelegenheiten, welche Subventionen für Schulhausbauten und Schulerweiterungen und Lehrerbezüge betreffen, von Seite 201—209 des Rechenschaftsberichtes und die Angelegenheit der Nothschule in Bosance des §• 9, - der ganze §. 10, die Angelegenheit Mejaö und Oblak wie jene Sapletu auf pag. 229 und der Remunerationen-Ausweis des §. 11; endlich die mit den Marginal - Nummern 211, 216, 219 und 220 bezeichneten Gegenstände des §. 12, sowie die auf Seite 9 mit den Nummern 1 bis 10 und Nr. 12 bezeichneten Anträge dem Finanzausschüsse; — 2. der II. Theil des §. 2, die ganzen §§. 3, 4, 6 u. 7, die Angelegenheit des Sichelburger Distriktes cur Seite 243 und die die Schüblinge betreffende cur Seite 245 dem Verwaltungsausschusse; 3. alle übrigen Gegenstände des Rechenschaftsberichtes dem Rechenschaftsberichtsausschusse zur Prüfung, Berichterstattung eventuell Antragstellung zugewiesen. Landeshauptmann: Wird der Antrag unterstützt? (Zgodi se — Geschieht.) Ich bitte die Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Obvelja — Angenommen.) 6. Poročilo -deželnega odbora o tem, kako so se izvršili sklepi lanskega deželnega zbora glede sirotinskih ustanov. (Priloga št. 31.) 6. Bericht des Landesausschuffes über die Ausführung der vorjährigen, in Waisenange-legenheiten gefaßten Landtagsbeschlüsse. (Beilage Nr. 31.) Ich erlaube mir zu beantragen, daß dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. (Obvelja — Angenommen.) 7. Poročilo deželnega odbora glede nekaterih potrebščin, katere so se v proračunu za deželno vino- in sadjerejsko šolo na Slapu za leto 1882. ali na novo uvrstile, ali pa povikšale. (Priloga št. 29.) 7. Bericht des Landesausschuffes, betreffend die Neueinstellnttg und Erhöhung mehrerer Ausgabsposten für die Landes-Obst- und Weinbauschnle in Slap im Voranschläge für das Jahr 1882. (Beilage Nr. 29.) Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuß. (Obvelja — Angenommen.) 8. Poročilo deželnega odbora o tem, da bi se na deželni sadje- in vinorejski šoli na Slapu vpeljal praktični poduk o kmetijstvu za učitelje ljudskih šol. (Priloga št. 30.) 8. Bericht des Landesausschuffes, betreffend die Abhaltung von praktischen Lehrkurscn über Landwirthschaft für Volksschnllehrer an der Landes-Obst- und Weinbanschule in Slap. (Beilage Nr. 30.) Ich beantrage ebenfalls die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuß. (Obvelja — Angenommen.) 9. Poročilo deželnega odbora o potrjenji raznih občinskih priklad. (Priloga št. 21.) 9. Bericht bes Laildesansschusses, betreffend die Genehmigung verschiedener Gemeindeumlagen. (Beilage Nr. 21.) Landeshauptmann: Ich beantrage die Zuweisung dieser Vorlage an den Verwaltungsausschuß. (Obvelja — Wird angenommen.) Abgeordneter Ar. Schaffer: Durch den Beschluß des hohen Hauses ist soeben die Landesausschnß-Vorlage, betreffend die Genehmigung verschiedener Gemeinde-Umlagen, dem Verwaltungsaus-schusse zugewiesen worden. Mittlerweile, nachdem diese Vorlage bereits fertig gestellt worden ist, ist eine Reihe von dringenden Umlage-Gesuchen eingetroffen, welche in der laufenden Session erledigt werden müssen. Desgleichen liegen diesbezügliche Gesuche seitens der Bezirksstraßenausschüsse vor. Bezüglich dieser verspätet eingelangten Eingaben wäre es nicht thunlich neuerlich einen gedruckten Bericht vorzulegen, sondern ich würde den Antrag stellen, daß das hohe Haus den Landesausschuß ermächtige, alle nachträglich eingelangteu Gesuche der Gemeinden und Bezirksstraßenansschüsse um Bewilligung von Umlagen im kurzen Wege dem Verwaltungsausschusse zur Erledigung zuzuführen. (Podpira se in obvelja — Wird unterstützt und angenommen.) 10. Vtemeljenje predloga gosp. poslanca P o-točnika o stavbi železnice od Trsta do Škofjeloke. 10. Begründung des Antrages des Herrn Abgeordneten Potočnik, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Triest nach Bischoflack. Abgeordneter H'otoöniK: Hoher Landtag! Der Antrag, welchen ich in der Sitzung vom 26. v. M. einbrachte, und welchen ich heute zu begründen die Ehre habe, ist zwar einestheils den verehrten Herren Abgeordneten schon aus den diesfälligen Verhandlungen der früheren Jahre bekannt, anderntheils aber erachte ich denselben gerade in gegenwärtiger Zeit von so eminenter Wichtigkeit, daß ich nicht umhin kann, den hohen Landtag achtungsvoll zu bitten, mir zu gestatten in dieser Beziehung einige Momente hervorzuheben. Es handelt sich um die Erwirkung eines Reichsgesetzes für den Ausbau der in früheren Jahren so vielmals besprochenen Lacker Bahn; einer Bahn, welche vom Hafen von Muggia in Triest ausgehend führen würde über Baffoviea, Divača, Senožeč, Präwald, Luegg, Hrušica, Hotederšič, Godovič, Veharše, Sairach, Gorenjavas und Trata bei Lack; von Trata bis Krain-burg wird die gegenwärtige Rudolfsbahn benützt werden, woselbst die Save mit einer Brücke übersetzt werden würde, wodurch das Kankerthal erreicht wäre und sofort von Seeland weiterführend der Abschluß dieser neuen Bahn in Launsdorf stattfände. Diese neue Bahn würde zwei große Eisenbahnen, nämlich die Süd- und die Rudolfsbahn transversal verbinden, wodurch insbesondere die letztere, welche gegenwärtig passiv durch Rentabilität des erhabenen Namens, welchen sie führt, erst recht würdig werden würde. Es wäre dies eine Bahn, welche als Eoneurrenzbahn gegenüber des derzeit bestehenden Monopols der Südbahn selbstständig die industrie- und eonsumreichen österreichischen Ländergebiete des Nordens und Nordostens mit dem adriatischen Meere verbinden würde. Bevor ich einige weniger handelspolitischen und technischen Verhältnisse dieser Bahn bespreche, bitte ich mir zu erlauben, den heutigen Stand dieser Angelegenheit in Kurzem zu reassumiren. Die Idee einer Eisenbahn über Lack nach Triest ist schon eine alte. Noch lange früher, bevor die Süd-bahn über Laibach und den Karst geführt wurde, hat die Regierung die Frage der kürzesten Verbindung der Residenz Wien mit dem adriatischen Meere in Triest ventilirt und nur die Rücksicht ans die Landeshauptstadt Laibach hat damals entschieden, daß schon damals die Südbahn nicht durch das Kankerthal über Lack nach Triest geführt worden ist. In der Sitzung vom 21. Oktober 1869 stellte der leider nur zu früh verstorbene damalige Abgeordnete Dr. Lovro Toman hier im Hause folgenden Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Ausbau der Lacker Eisenbahn, welche vollkommen auf österreichischem Territorium liegen würde und welche zwei wichtige Eisenbahnen, nämlich die Süd-mit der Rudolfsbahn verbinden würde, ist für Kram wichtig, und für Staatszwecke unbedingt nothwendig. 2. Der Landesausschuß wird angewiesen, eine diesfällige wohlbegründende Petition an das hohe k. k. Handelsministerium und den hohen Reichsrath vorzulegen." Dieser Antrag wurde damals dem volkswirth-schnftlichen Ausschüsse zur Vorberathung übergeben; allein schon den Tag, nachdem dieser Antrag eingebracht wurde, nämlich am 22. Oktober 1869 wurde der damalige Landtag vertagt und kam daher der vvlkswirthschaftliche Ausschuß nicht in die Lage, einen diesfälligen Antrag zu stellen. Es ist jedoch ans dem Rechenschaftsberichte des darauf folgenden Jahres 1870 zu ersehen, daß der Landesausschuß int richtigen Erkennen der ihm gewordenen Aufgabe ein diesbezügliches Memorandum verfaßt und unter Exh. Z. 5223 de 1869 sowohl der Regierung als dem Reichsrathe vorgelegt habe. Eine Erledigung dieses Meinorandnms scheint nicht erfolgt zu sein, soviel aber ist sicher, daß vermöge des Rechenschaftsberichtes des darauf folgenden Jahres 1871 der Landesausschuß dem damaligen Handelsminister Dr. Schäffle abermals ein Memorandum überreichte, welcher dasselbe wohlwollend dahin erledigte, daß die Regierung die Wichtigkeit dieser Bahn anerkennt und daß er — Dr. Schäffle — diese Sache bestens unterstützen werde. Hohenwart, unter dessen Ministerium, wenn er länger am Ruder geblieben wäre, Kram sicherlich im österreichischen Interesse manche Wohlthaten zu erwarten gehabt hätte (Oho! na desni — Oho! rechts) und mit ihm Schäffle traten ab und die Sache blieb nicht bloß beim Alten, sondern es wurde gerade zu jener Zeit als Gegenprojekt der Lacker Bahn das Predilprojekt geschaffen. „ Die Ohorufe von der anderen Serie des Hauses machen die Sache nicht besser, denn wie es aus dem Nachfolgenden zu ersehen sein wird, war es in der That nur das Hohenwart'sche Ministerium, welches in dieser Beziehung eine wohlwollende Erledigung herabgelangen ließ, während alle anderen Ministerien alle hierauf Bezug habenden Memoranden, Petitionen und Anträge unbeantwortet ließen. In der Sitzung vom 14. Oktober 1871 überreichte der damalige Handelskammer-Präsident V. C. Supan eine Petition des sich zu jener Zeit constituirten Consortiums für eine Lokomotiv-Eisenbahn von Triest über Lack nach Kappel und Lannsdorf und bat um materielle und moralische Unterstützung dieses Unternehmens. Allein sowie im Jahre 1869, so abermals im Jahre 1871; am Tage der Ueberreichung der Petition wurde der krainische Landtag vertagt und hatte die Petition keinen Erfolg. In der Sitzung vom 28. November des abermals darauffolgenden Jahres 1872 überreichte der Herr Abgeordnete Dr. Poklukar folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Derselbe spricht sich für den Bau der Lacker gegen die Predil-Linie aus. 2. Der. Antrag sei dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. In der 9. Sitzung jenes Jahres begründete Herr Dr. Poklukar seinen Antrag, welcher sofort dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen wurde. Dieser Letztere erstattete am 7. Dezember 1872 den Bericht dahin: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei die hohe Regierung zu bitten, a) daß das Projekt der Predil-Linie .verworfen werde; b) daß Sorge zu tragen sei, damit die Eisenbahn von Triest über Lack mit Verbindung der Rudolfsbahn nach Kärnten ohne Verzug gebaut werde. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, diese Beschlüsse der k. k. Regierung vorzulegen. 3. Hiemit erlediget sich auch eine diesfällige Petition der Stadt Lack. Obschon nun der Landesausschuß die ihm gewordenen Aufträge befolgte, ist weder über die Petition Supan's noch über den Antrag Dr. Poklukar's eine Antwort erfolgt, so daß sich letzterer in der Sitzung vom 5. Jänner 1874 veranlaßt fand, die Erledigung seines Antrages zu urgiren, indem er den Antrag stellte, der hohe Landtag wolle beschließen: Die Erledigung seines Antrages vom 28. November 1872 bezüglich der Lacker Eisenbahn sei zu betreiben. Als Schluß-Effekt aller dieser Anträge, Memoranden und Petitionen lesen wir Seite 127 des Rechenschaftsberichtes vom Jahre 1875 wörtlich Folgendes: „In Betreff des Projektes der Lack-Triester Eisenbahn ist der Landesausschuß eben im Begriffe, das k. k. Handels- ministerium zu ersuchen, demselben in dem an den Reichsrath vorzulegenden Eisenbahn-Programm und zwar an Stelle der Predil-Linie einen, und zwar vorzugsweisen Platz einzuräumen." Dieses hier besagte Eisenbahn-Programm ist nun allerdings in der VIII. Session im Jahre 1876 dem hohen Reichsrathe vorgelegt worden; aber auffallend genug haben in demselben und in dem diesfälligen Gesetzentwürfe, betreffend den Bau neuer Eisenbahnlinien auf Staatskosten und die Eröffnung von Spezialkrediten für das Jahr 1876 zu Zwecken des Eisenbahnbaues nur die deutsch - österreichischen Ländergebiete, u. z. Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Tirol, Mähren und Schlesien den Löwenantheil davon erhalten und nur der Bukowina wurde nebenbei ein kleiner Brocken hingeworfen. Von Krain ist in diesem Gesetzentwürfe nicht nur keine Rede, sondern lesen wir im Artikel I dieses Gesetzentwurfes trotz aller Anträge, Petitionen und Memoranden nicht nur des krainischen, sondern auch des kärntnerischen und Triester Landtages, dann der Handelskammern von Salzburg, Klagenfnrt und Krain den Antrag zum Baue einer Hauptbahn von Tarvis im Anschlüsse an die Kronprinz Rudolfsbahn über den Predil nach Görz zur Verbindung mit der Südbahn (Predilbahn). Der hohe Reichsrath ist nun allerdings in diesen Antrag nicht eingegangen und hat denselben auch nicht genehmiget, allein er konnte auch nicht in die Genehmigung der Linie Lack-Triest eingehen, da ihm derselbe gar nicht vorgelegt wurde. Seit jener Zeit, das ist also seit dem Jahre 1876, hat sich um diese Eisenbahnfrage Niemand mehr gekümmert; die Sache kam in vollkommenen Stillstand, ja fast in Vergessenheit und auch ich hätte denselben in der laufenden Session nicht zur Sprache gebracht, wenn ich nicht aus der Ansprache des Herrn Landeshauptmannes Dr. Bazzoni in Triest, mit welcher derselbe am 24. v. M. den dortigen Landtag eröffnete, ersehen hätte, daß man dort in dieser Beziehung gerade gegenwärtig in irgend eine Action treten wolle. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann, mir zu gestatten, daß ich den betreffenden Passus aus der Rede des Herrn Dr. Bazzoni, nachdem derselbe nicht allen Herren Abgeordneten bekannt sein dürfte, hier vorlesen darf. Landeshauptmann: Ich habe gegen die Vorlesung keine Einwendung zu machen Abgeordneter Wotoönik: Nachdem Herr Dr. Bazzoni die Ursache des Stag-nirens der maritimen und Handelsverhältnisse von Triest bespricht, kommt derselbe zu folgendem Passus (bere — liest): „Leider find die Ursachen, warum die kommerzielle Bedeutung unserer Hafenstadt abnimmt, warum unsere Lager leer, unsere Kapitalien müssig bleiben und alle maritimen Industrien im stetigen Fallen sich befinden, nur allzu bekannt. Ebenso bekannt ist es auch, daß die wichtigste dieser Ursachen in der verderblich zu nennenden Verzögerung im Baue neuer unabhängiger, direkter Eisenbahnverbindungen besteht, welche geeignet wären, eine raschere und billigere Verbindung zwischen den benachbarten nördlichen Gegenden, namentlich zwischen den consum- und productionsreicheren industriellen Provinzen der Monarchie und ihrem einzigen Handelshafen her- zustellen, der von höchster Bedeutung ist, weil er an der tiefsten Einbuchtung des Meeres liegt, das fast bis in das Herz von Europa reicht. Der Landtag hat daher die Verpflichtung, bei der kaiserlichen Regierung in angelegentlichster Weise dahin zu wirken, damit die entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen zur Abhilfe getroffen werden, indem er in feierlicher Weise das bestätigt, was von den städtischen Körperschaften jüngst in einem besonderen Memorandum dargelegt und erbeten worden ist, indem er so sein Möglichstes dazu beitrügt, den Verfall von Triest hintanzuhalten und gleichzeitig die Wohlfahrt der Monarchie fördern." So also Dr. Bazzoni; und wurde dieser Theil der Rede desselben vom Triester Landtage mit anhaltendem Beisalle begrüßt. Ich weiß es nun allerdings nicht, ob der Herr Landeshauptmann von Triest unter dem Aus-drucke neuer, unabhängiger und direkter Eisenbahnverbindungen die Lacker oder die Predil-Liuie meint; allein ich erlaube mir zu bemerken, daß Herr Dr. Bazzoni nicht bloß Landeshauptmann, sondern auch Bürgermeister der reichsuumittelbaren Stadt Triest ist, und nachdem sich der Triester Stadtrath schon zum oft und oft wiederholten Male und immer nur für die Lacker und niemals für die Predil-Linie ausgesprochen und auch hiefür zu wiederholten Malen petitionirt hat, und nachdem von der Bewohnerschaft von Triest mit mehreren Tausend von Unterschriften belegten Petitionen sowohl an die österreichische Regierung als auch an den Reichsrath vorgelegt hat, nachdem der Triester Stadtrath viele Tausende von Gulden für das Zustandekommen des Lacker Eisenbahn - Projektes votirte, welches Projekt nun thatsächlich mit allen Details ausgearbeitet sich in den Händen der Rudolfsbahn befinden soll, so nehme ich keinen Anstand, vorauszusetzen, daß der Herr Dr. Bazzoni nur die Lacker und nicht die Predil-Linie gemeint haben kaun. Für uns ist jedoch das ganz gleichgiltig. Wird sich Triest, wie ich es glaube, für die Lacker Bahn aussprechen, dann tritt an uns die Verpflichtung heran, sich diesem Beschlusse anzuschließen und denselben mit aller SB arme zu unterstützen. Sollte sich, was ich nicht glaube, der Triester Landtag für die Predil-Linie erwärmen »vollen, dann tritt an uns so recht die Pflicht heran, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln für die Lacker Bahn einzutreten. Der Moment, täuschen Sie sich nicht, meine Herren, ist ernst genug; die Ponteba-, die Pusterthaler- und die Brennerbahn sind gebaut, die Arlbergbahn ist im Baue, und wenn, was nur eine Frage der Zeit ist, die helvetischen Alpen durchbrochen sein werden, wenn das Projekt der Verbindung der Gotthardsbahn mittelst eines Schifffahrtskanals mit dem adriatischen Meere verbunden sein werden, dann werden die Nord- und Ostsee in der kürzesten Linie mit dem mittelländischen Meere verbunden sein, dann wird das mit Hamburg, Bremen und Stettin direkte verbundene Genua Triest weit überflügeln; dann wird des adriatische Meer, dieser mächtige Vermittler der Civilisation und diese unerschöpfliche Quelle des öffentlichen Reichthums den ihm von der Natur angewiesenen Rang verlieren und zur Bedeutung eines einfachen Binnensees herabsinken. Adria oder Mittelmeer, Triest oder Genua, ist das Dilemma, welches im österreichischen Sinne gelöst werden muß, und hier ist Krain als erstes Hinterland des adriatischen Meeres nicht bloß int eigenen, sondern im regsten Jn- 3. seja. 1881. teresse des gesummten Oesterreichs berufen, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß der österreichischen Adria der Sieg zufalle. Nur durch die Lacker Linie sind wir im Stande, uns den Transitverkehr zu sichern und werden die Wohlthaten, welche diese Bahn einestheils durch die großen Kapitalien, welche der Bau selbst in das Land bringen wird, und durch den nachfolgenden Durchzugshandel sorecht hervortreten. Die Objekte, welche bei dem Projekte südlicher Eisenbahnlinien in das Auge gefaßt werden müssen, sind vor Allem Oesterreich selbst, dann als Knottenpnnkte Wien und Graz — und nicht der Bodensee und alles, was hinter demselben liegt. Das Predilprojekt entspricht dieser Anforderung nicht und ist es mir geradezu unbegreiflich, wie sich ein österreichischer Patriot für dieses insbesondere von militärfachwissenschaftlichen Kreisen perhor-rescirte Projekt erwärmen kann. Die technischen und finanziellen Schwierigkeiten dieses Baues sind riesige; nicht ich sage das, sondern ich berufe mich auf den Altmeister österreichischer Eisenbahnen, auf den rühmlich bekannten Erbauer unserer Südbahn durch das Felsenthor von Steinbrück aufwärts über unseren Morast nach Triest, den kaiserlichen Oberinspektor Hoffmann, welcher zur Ueberprüfung des Predilprojektes entsendet, die Regierung gewissenhaft von der Inangriffnahme dieses Baues, welcher mindestens 50 Millionen kosten würde, und vor 6—7 Jahren nicht beendet werden könnte, warnte. Wenn man so die Denkschrift, mit welcher die kaiserliche General - Inspektion der österreichischen Eisenbahnen das Predilprojekt vorgelegt hatte, liest, so muß man sich wundern, daß mit derselben die haarsträubendsten technischen Sachen mit einer solchen Seelenruhe aufgezählt werden, als ob es sich um eine allergewöhnlichste und normalmäßige Eisenbahn handeln würde; da wird glattweg von Gefällen von 1:30, von Verschüttung eines Sees, von meilenlangen Tunnels in einer Seehöhe von 3470', von Entwicklungsschleifen mit Kreiskehren und Wendetunnels so ruhig und harmlos gesprochen, als ob das lauter technische Spielereien wären, was sie nicht sind, und daß hiebei nur Jener ruhig bleiben kann, welcher der Sache nicht weiter auf den Grund sehen will. Wenn ich nun auch glaube, daß die Predilbahn dadurch beseitigt ist, daß sich die Pontebabahn im Besitze der Südbahngesellschaft befindet, so ist es doch unsere Pflicht, der Gefahr, welche Trieft auch durch dasselbe uns droht, entschieden entgegenzutreten; wir werden hiebei nicht bloß von unserer ganzen Bevölkerung und nicht bloß von unserer eigenen, sondern auch von Handelskammern von Klagenfurt und Salzburg, welche sich bereits zu wiederholtenmale für die Lacker Linie ausgesprochen haben, unterstützt, wir werden unterstützt vom Stadtrathe in Triest, welcher schon seit Jahren sowohl bei der kaiserl. Regierung als beim Abgeordneten- und Herrenhause diesfällige Bemühungen anstrengte; wir werden unterstützt durch den Triester Landtag, welcher zweifellos in der diesjährigen Session diesfalls aktiv auftreten wird. Ich bitte sonach, der hohe Landtag wolle meinen Antrag genehmigen und den Eisenbahnausschuß von 5 Mitgliedern noch in der heutigen Sitzung wühlen. (Dobro! na levi — Bravo! links; — predlog se podpira in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und angenommen.) Landeshauptmann: Ich werde die betreffende Ausschußwahl am Schluffe der Sitzung vornehmen lassen. 11. Volitev odseka 7 členov za pretresovanje vladne predloge o tem, kako odstraniti neugodnosti nahajajoče se v dvojni upravi. 11. Wahl eines Ausschusses von 7 Mitgliedern zur Berathung der Regierungsvorlage, betreffend die Beseitigung der Nachtheile der bestehenden Doppelverwaltung. Landeshauptmann: Mit Zustimmung des hohen Hauses möchte ich mir erlauben, auch diese Wahl am Schluffe der heutigen Sitzung vorzunehmen. (Pritrduje se — Zustimmung.) 12. Poročilo finančnega odseka o premembah glede organizacije in opravilnega pouka za deželno blagajnico. (Priloga št. 22.) 12. Bericht des Finanzausschusses wegen Aenderungen in der Organisirung und Ge-schäftsinstrnktion der Landeskasse. (Beilage Nr. 22.) Landeshauptmann: Ich ersuche bei diesem Gegenstände auch die Beilage 17 zur Hand zu nehmen. Berichterstatter Dr. Witter v. Kaltenegger: In der Beilage 17 hat der Landesausschuß in eingehender Weise den Geschäftsgang, die Geschäftsver-theilung und die Aufgaben, welche den einzelnen Functionären der Laudeskasse obliegen, geschildert. Er hat dabei ein besonderes Gutachten eines bewährten Fachmannes benützt, welcher nach eingehender Prüfung dieser Geschäfte zum Antrage gekommen ist, daß die Landeskassa in ihrem jetzigen, aus den vorjährigen Landtagsbeschlüssen hervorgegangenem Bestände auf die Dauer selbst bei einer erhöhten oder übermäßigen Anstrengung der Oberbeamten nicht in der Lage wäre, die Geschäfte in coulanter und wie derselbe befunden hat — in der bisher vortrefflichen Weise zu vollführen. Der Finanzausschuß, welcher diese Vorlage des Laudesausschusses einer eingehenden Prüfung unterzogen hat, konnte nicht umhin, sich der, wenn auch in Bezug auf die Erhöhung des Landesbudgets mißlichen Erkenntniß der Nothwendigkeit zu entziehen, daß die Stelle eines dritten Beamten bei der Landeskassa dringend geworden ist und daß nach den Erfahrungen der letzten Jahre der Beschluß des Landtages vom Jahre 1880, welcher dahin lautete, es habe das Beamtenpersonale der Landeskasse aus zwei Oberbeamten zu bestehen und es sei aushilfsweise ein Diurnist zur Besorgung der laufenden Geschäfte beizustellen, nicht haltbar sei. Wie der hohe Landtag aus der Beilage 22 entnimmt, gehen die Anträge des Finanzausschusses dahin, daß in dem Beamtenstande der Landeskasse die Stelle eines Offizials systemisirt und der Gehalt desselben mit 900 fl. systemisirt werde. Auch hat sich die Nothwendigkeit heransgestellt, daß in Bezug auf die durch den hohen Landtag bestimmte Geschäftsinstruktion eine Aenderung eingeführt werde, indem die bisherige Geschäftsinstrnktivn auf der Voraussetzung beruht, daß eine vierte Amtskraft, nämlich ein Diurnist, für die Besorgung der Manipulationsgeschäfte, für die Führung des Einreichungs-Protokolles, für die Besorgung der Registratur, für Mundirungs-arbeiten beschafft werde. Nachdem die Anträge des Finanzausschusses conform mit jenen des Landesausschusses dahin gehen, daß eine vierte Kraft nicht nothwendig sei, so ist es nothwendig, die Kassainstruktion, welche auf das Vorhandensein dieses 4. Functionärs basirt, einer entsprechenden Aenderung zu unterziehen, welche im zweiten Ausschußautrage zum Ausdruck kommt. Auch hat es sich herausgestellt, daß die Kassainstruktion inf of erne beschwerlich sei und eine überflüssige Arbeitsüberbürdung für den Kasseoffizial mit sich bringt, als er bei allen Sendungen, welche 200 fl. übersteigen, sei es zum Amte gebracht oder aus demselben expedirt werden, zu interveniren habe, was die allzuhäufige Entziehung dieses Offizials vom Dienste in der Kassa bewirkt und zur weitern Folge die Bestellung eines vierten Functionärs hätte. Das sind in kurzer Entwickelung die Gründe, aus welchen der Finanzausschuß die Anträge a. und b. gestellt hat, welche ich mir vorzulesen erlaube. (Bere — Liest): Der hohe Landtag wolle also beschließen: a) Im Beamtenstande der Landeskasse wird die Stelle eines Offizials systemisirt und der Gehalt für denselben im Betrage von 900 fl. mit den üblichen Quinquennalzulagen bestimmt. b) Die Kasse - Instruktion wird in folgenden Paragraphen geändert: oc) §. 4, letztes Alinea, hat zu lauten: Geldsendungen durch den Amtsdiener. Den Geldverkehr mit anderen Kassen und mit der Post in jeweiligen Beträgen über 1000 fl. soll der Kasse-Offizial, welcher vom Amtsvorstande hierzu abzuordnen und welchem der Amtsdiener beizugeben ist, immer persönlich besorgen; für den Verkehr unter diesem Betrage genügt der Amtsdiener allein. Dem Landesausschusse bleibt es vorbehalten, diesfalls, wenn es die Verhältnisse des Dienstes erheischen sollten, weitere Kontrollmaßregeln zu treffen. Razpošiljatev denarjev po uradnem slugi. Denarni promet z drugimi blagajnicami in 8 pošto v vsakokratnih zneskih čez 1000 gld. naj oskrbljuje blagajnični oficijal po ukazu predstojnika deželne blagajnice vselej osebno v družbi uradnega sluge; za promet pod tem zneskom zadostuje uradni sluga sam. Ako bi službene razmere zahtevale, si deželni odbor pridržuje daljna kontrolna vodila. ß) §. 38, erstes Alinea, hat zu lauten: Die Protokolls-, Expedits- und Regi-straturs-, überhaupt Manipulationsgeschäfte hat der Offizial — zeitweilige Unterstützung im Mundiren durch das landschaftliche Hilfsamt nicht ausgeschlossen — unter Leitung und Oberaufsicht des' Amtsvorstandes nach den einschlägigen, in der Dienstespragmatik sub §§. 42 bis 67 enthaltenen Bestimmungen, und insbesondere nach folgenden Vorschriften zu führen: Blagaj ničnemu oficijalu je oskrbljevati vsa dela, spojena z vložnim zapisnikom, z ekspeditom, z registraturo in manipulacijo sploh, kar pa ne izklučuje začasno sodelovanje deželnega polnočnega urada pri mun-diranji, in sicer pod vodstvom in nadzorstvom predstojnika na podlagi dotičnih vodil službene pragmatike §§. 42. — 67. in posebno še na podlagi sledečih določeb: Au diese Anträge anknüpfend hat der Finanzausschuß den dritten Antrag des Landesausschnsses in Erwägung gezogen, daß der Landesausschnß ermächtiget werde, zur Besetzung dieser Stelle zu schreiten und den Concurs auszuschreiben. Nachdem nun, wie es dem hohen Landtage bekannt ist, im vorigen Jahre der Beschluß gefaßt wurde, der Laudesausschuß habe sich mit der Regierung ins Einvernehmen zu setzen, ob und unter welchen Bedingungen sie geneigt wäre, die Geschäfte der Landeskasse durch eigene staatliche Organe besorgen zu lassen und der Laudesansschuß von Seite der Regierung eine definitive Antwort noch nicht erhalten hat, schien es dem Finanzausschüsse nicht angezeigt, in einem Zeitpunkte, wo vielleicht sehr bald ein Uebergang der Landeskassegeschäfte an staatliche Organe zu erzielen sein wird, mit der definitiven Besetzung eines neuen Beamtenpostens vorzugehen. Es war vielmehr die Erwägung nahe liegend, daß dem Bedürfnisse, wie ich es geschildert habe, in provisorischer Weise, wie bisher, genügt werden könne, indem ein Buchhaltuugsbeamte der Landeskasse provisorisch für die Kassageschäfte zugewiesen und die definitive Besetzung erst dem Zeitpunkte vorbehalten wird, bis der Landes-liusschuß zur Kenntniß gekommen sein tvird, ob die Regierung geneigt ist, die Kassageschäfte durch eigene Organe besorgen zn lassen oder ob der bezügliche Antrag abgelehnt worden sein wird. Ans diesen Erwägungen empfiehlt der Finanzausschuß sub littera c folgenden Antrag (bere — liest): c) Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der Besetzung der Kasse-Offizialsstelle bis zur Entscheidung wegen Uebernahme der Landeskassegeschäfte in die Staatsregie innezuhalten und bishin die instruktionsmüßigen Geschäfte des Kasse-Offizials in der bisherigen provisorischen Weise versehen zu lassen. Landespräsidcrrt Andreas Winkler: Ich bin in der Lage dem hohen Landtage die Mittheilung zu machen, daß ich eben gestern von dem hohen Ministerium des Innern einen Erlaß erhielt, welcher sich auf die vorliegende Angelegenheit bezieht, und welcher zugleich die Frage beantwortet, in welcher Weise die Regierung dem Wunsche des hohen Landtages gegenüber, daß nämlich der Staat die Geschäfte der Landeskasse übernehmen möge, Stellung genommen habe. Der mir zugekommene Erlaß lautet (bere — liest): Z. 5179. M. J. „Hochwohlgeborner Herr! Einer Mittheilung des k. k. Finanzministeriums vom 21. September d. I., Z. 16969 zufolge hat sich dasselbe mit der vom Krainer Landtage gewünschten Uebernahme der Geschäfte der Landeskasse durch das Landeszahlamt in Laibach im Prinzipe einverstanden erklärt. Hievon beehre ich mich Euer Hochwohlgeboren in Erledigung und unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 23. Mai l. I., Z. 652/Pr. mit dem Beifügen in die Kenntniß zu setzen, daß Hochdieselbeu ermüd)tiget werden, die diesfälligeu weiteren Verhandlungen mit dem Landesausschusse unter Zugrundelegung der in der Note des Präsidiums der Finanzdirektion in Laibach vom 20. April l. J., Z. 226/Pr. angedeuteten Bedingungen zu führen und das Resultat zur eventuellen Genehmigung vorzulegen. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung. Wien am 27. September 1881. An Se. Hochwohlgeboren den Herrn k. k. Landespräsidenten re. Andreas Winkler in Laibach." Ich war noch nicht in der Lage, schriftlich von diesem Erlasse den löblichen Landesausschuß benachrichtigen zu können und ich überlasse es dem hohen Landtage, zu erwägen, ob nunmehr dieser Erlaß einen Einfluß auf den Fortgang der vorliegenden Verhandlung üben könne. Werichterstatter Ar. Kitter v. Kaktenegger: Anknüpfend an diese für den hohen Landtag gewiß erfreuliche, weil seinen Wünschen entgegenkommende Mittheilung glaube ich als Berichterstatter des Finanzausschusses constatiren zu können, daß hierdurch die Voraussetzung verwirklicht worden ist, an welche anknüpfend ich mir zu bemerken erlaubte, daß es nicht zeitgemäß sei, mit der Besetzung einer Stelle dermalen vorzugehen, wo vielleicht der Moment nicht ferne ist, mit toeldjem die Landeskassegeschäfte in die Staatsregie übergehen werden. Demungeachtet glaube ich bei dem Umstande, als Vorverhandlungen mit dem Staate gepflogen werden müssen, die Antrüge 1 und 2 des Finanzausschusses aufrechthalten zu können, weil dem Landesausschusse Gelegenheit geboten sein muß, für den ungünstigen Fall, als die Verhandlungen nicht zum erwünsck)ten Ziele führen würden, doch im eigenen Wirkungskreise das Nothwendige für die Besorgung der Kassageschäfte vorkehren zu können. Ich glaube, daß diese Mittheilung der hohen Regierung auf die heutigen Anträge des Finanzausschusses einen Einfluß zu üben nicht geeignet sei. Abgeordneter Ar. v. Schrey: Ich möchte an die Mittheilung des Herrn Landespräsidenten, wie ich glaube im Namen des Finanzausschusses und auch des hohen Hauses den Wunsch anknüpfen, daß wenn möglich, die diesbezügliche Mittheilung der hohen Regierung dem Landesausschusse noch in dieser Session zukomme, damit der hohe Landtag auf Grund derselben noch in dieser Session Beschluß zu fassen in der Lage wäre. Damit wäre der Erledigung dieser Angelegenheit sehr gedient, indem es sonst kaum möglich wäre, dem Landesausschusse für alle Fälle eine solche Information für seine Haltung zu geben, daß er selbst die Sache entscheiden könnte. Wenn der hohe Landtag im Laufe dieser Session nicht darüber Beschluß fassen würde, so müßte die Sache auf ein ganzes Jahr aufgeschoben werden. Ich erlaube mir daher den Wunsch auszudrücken, daß die diesfüllige Mittheilung dem Landesausschusse ehemöglichst zukomme. Landesprälldent Andreas Winkler: Ich ersuche den hohen Landtag, die Versicherung entgegenzunehmen, daß ich sofort nach Schluß der Sitzung diesen Erlaß dem löblichen Landesausschusse zur weitern Verfügung übermitteln werde. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem in der Generaldebatte Niemand das Wort ergreift, so schreiten wir zur Spezialdebatte. (V specijalni debati se tudi nihče ne oglasi — Auch in der Spezialdebatte meldet sich Niemand zum Worte. — Vsi predlogi finančnega odseka (priloga 22.) obveljajo v drugem branji — Alle Anträge des Finanzausschusses werden in zweiter Lesung angenommen.) Berichterstatter Ar. Htttter v. Kalteneggcr: Ich erlaube mir sogleich die dritte Lesung der gefaßten Beschlüsse zu beantragen, um den Gegenstand definitiv zu erledigen. (Vsi predlogi obveljajo v tretjem branji — Alle Anträge werden in dritter Lesung angenommen.) 13. Poročilo finančnega odseka o nameravani stavbi mostu čez Kolpo poleg Vinice. (Priloga št. 23.) 13. Bericht des Finanzausschusses, betreffend das Projekt des Brückenbaues über die Kulpa bei Weiniz. (Beilage Nr. 23.) Verichterstatter Aeschmann: Es ist dem hohen Landtage in der Vorlage Nr. 16 des Landesausschusses der Nachweis über den Stand der Brückenbau-Angelegenheit über die Kulpa bei Weiniz geliefert worden. Es mußte diesfalls dem Landesausschusse höchst erwünscht sein, bezüglich der weitern Behandlung dieses Gegenstandes, welcher noch nicht spruchreif ist, denn in diesem Falle wird noch einer weiteren Mittheilung von Seite der kroatischen Landesregierung entgegengesehen, vom hohen Landtage bestimmte Weisungen zu erhalten. Es hat daher der Landesausschuß zum Schlüsse dieses Berichtes drei Anträge formulirt, von denen der eine dahin geht, daß aus dem Landesfonde für diesen Brückenbau ein Beitrag von 7000 Gulden votirt werde, sodann, daß zu diesem Brückenbau auch der Straßenbezirk Tschernembl mit einem bestimmten Beitrage, welcher sich im Ganzen auf 7805 Gulden 39 kr. beziffert, concurriren soll, sodann, daß der Landesausschuß ermächtiget werde, die weitere Verhandlung in einem gewissen Sinne mit der kroatischen Landesregierung einzuleiten. Der Finanzausschuß, dem diese Vorlage zugewiesen wurde, hat sich damit vollkommen einverstanden erklärt, insbesondere mit Rücksicht auf die bekannte Armuth des Bezirkes Tschernembl und bei dem Umstande, als diese Brückenverbindung Krams mit Kroatien dringend nothwendig ist, zumal in Kürze die Verbindung des Bezirkes Gottschee mit den benachbarten Handelsplätzen Kroatiens durch die Vollendung der Hajka-Döblioer Straße hergestellt und auf dieser neuen Straßenstrecke ein größerer Holzverkehr mit Kroaüen stattfinden wird, und in weiterer Erwägung, als Kroatien sich entschlossen hat, einen Beitrag von 25.000 Gulden für diesen Brückenbau zu leisten. In Erwägung aller dieser Umstände erachtet es der Finanzausschuß, daß es recht und billig ist, für diesen Brückenbau aus Landesmitteln einen Beitrag im Maximalbetrage von 7000 fl. zu leisten. Was jedoch die weiteren Details der Anträge des Landesausschusses anbelangt, so erachtet es der Finanzausschuß, daß es nicht angezeigt sei, dem Landesausschusse bezüglich der weiteren Verhandlungen bindende Normen zu geben, sondern demselben diesfalls ein möglichst freier Spielraum zu lassen ist, um schließlich nach gepflogenen Verhandlungen mit der kroatischen Landesregierung und dem Bezirksstraßenausschusse Tschernembl alle jene Vorbedingungen festzustellen, mittelst deren der Baufond für diesen Brückenbau gesichert wird, so daß sodann zur Begebung desselben geschritten werden kann, In Erwägung dieser Umstände hat der Finanzausschuß beschlossen, dem hohen Hanse nachstehenden Antrag vorzuschlagen. (Bere — Liest): Demgemäß wolle der hohe Landtag beschließen: Für den Brückenbau über die Kulpa bei Weiniz, dessen mit 39.805 fl. 39 kr. präliminirte Gesammtkvsten durch die Coucurrenz des Landes Kroatien per 25.000 fl., des Straßenbezirkes Tschernembl mittelst Umlagen und des Landes Strain gedeckt werden sollen, wird der Landesausschuß ermächtiget (für den Fall, als sich nicht ein Bauunternehmer unter günstigen Bedingungen gegen Ueberlasfung des Mautherträgnisses auf eine bestimmte Anzahl von Jahren findet), aus dem pro 1882 für Straßenbauten eingestellten Credite ein- für allemal eine Subvention bis zum Maximalbetrage von 7000 fl. zuzusichern und dieselbe nach vollständiger Sicherstellung des Baufondes und nach Verhältniß des sich faktisch ergebenden Baukostenanfwandes als Beitrag des Landes Stimm zu diesem Brückenbaue flüssig zu machen. Poslanec Navratil: Visoki zbor! Po dolgem in večletnem obravnavanju nasvetuje glavni finančni odsek, naj se podeli podpora za napravo mosta čez Kolpo pri Vinici v znesku 7000 gld. za prihodnje leto. Jaz ta nasvet prav živo priporočam in navajam kot najboljši dokaz potrebe tega mosta to, da je Hrvaška vlada za zgradbo tega mosta vi-težko dovolila svoto 25.000 gld., akoravno zna, da ne Hrvat, ampak brat Slovenec bode imel več koristi od te zveze, posebno prijatelj Kočevar, ki sedaj ni znal kam se svojim lesom. Od sedaj mu bo služila iz-gledna Hajka-Dtobliška cesta in nasvetovani most, ki bo Hrvatsko spojal s Slovenci in pospeševal materi-jalni napredek od parati veka dobrih sosedov. Predlagam toraj, da se sprejme predlog finančnega odseka. Abgeordneter Lnckmann: Bezüglich des für diesen Brückenbau zn leistenden Beitrages war der Finanzausschuß ganz einig, bezüglich der Stellung des Antrages waren aber die Meinungen getheilt, und im Namen der Minorität des Finanzausschusses erlaube ich mir eine Aenderung des vorgelesenen Antrages vorzuschlagen. Der Antrag, wie er hier lautet, geht von der Bedingung aus, das; der Beitrag für den Fall gegeben werde, als sich nicht ein Unternehmer gegen die Ueberlassung des Mauthertrügnisses für eine bestimmte Anzahl von Jahren findet. Diesem Passus konnte sich die Minorität ans dem Grunde nicht anschließen, weil sie der Ansicht war, daß dies die theuerste Bauart wäre, zu der man sich entschließen könnte. Der Unternehmer rechnet dabei nicht nur auf seinen Amortisationsfond, sondern er nimmt auch einen entsprechenden Gewinn in Aussicht. Es kommen ferner die Mautheinhebungskosten, die man auf 300 fl. taxiren kann, ebenso auch die Kontrollskosten in Anschlag, so daß der Bau viel theuerer zu stehen käme, als wenn wir den Beitrag ohne weiters leisten. Andererseits wird die Bevölkerung, die, wie wir hören, in jener Gegend sehr arm ist, durch die Einhebung der Manth sehr hart getroffen, sie müßte da Wucherzinsen zahlen, falls der Unternehmer die Manth bekommt, wenn man annimmt, daß die Mautheinhebungskosten allein sich auf 800 fl/ veranschlagen, also beinahe die Verzinsung des Beitrages, welchen der Landtag für diesen Brückenbau in Aussicht genommen hat, gleichkommen. Hauptsächlich aus diesen Gründen, aber auch deshalb, iveil ich glaube, daß das Mautherträgniß kein hohes wäre, weil die arme Bevölkerung alles Mögliche thun würde, um zur Zeit eines geringen Wasscrstandes die Manth zu umgehen, weil das der theuerste Bau wäre und weil ich speziell ein prinzipieller Gegner aller Mauthen bin, und weil dies für die arme Bevölkerung, welche ohnehin durch Straßen-Umlagen hart getroffen wird int Vergleiche zu anderen, welche die Eisenbahnen benützen, die aus Steuergeldern subventionirt werden, ein Unrecht wäre, wenn sie eine Brückenmauth entrichten müßte, stelle ich den Antrag, es sei ans dem Antrage des Finanzausschusses der Passus: „Für den Fall, als sich nicht ein Bauunternehmer unter günstigen Bedingungen gegen Ueberlassung des Mauthertrügnisses auf eine bestimmte Anzahl von Jahren findet", hinweg zu lassen. Ich ersuche demnach den Herrn Landeshauptmann, über diesen Antrag getrennt abstimmen zu lassen. Abgeordneter Ar. Witter v. Savinschegg: Ich habe diese Angelegenheit in der 10. Sitzung des krainischen Landtages vom Jahre 1872 angeregt. In Folge meiner Interpellation an die hohe Regierung hat diese geantwortet, daß sie von der Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Ueberbrückung des Kulpaslusses bei Weiniz vollkommen überzeugt sei. In der diesfälligen Beantwortung meiner Interpellation befindet sich folgender Passus: „Jene Mitwirkung, zu welcher die politischen Behörden berufen sind, wird einem solchen Unternehmen nicht versagt werden." Die diesfälligen Gesuche der Gemeinden Weiniz, Pölland und anderer hat auch der damalige Bezirkshauptmann Tribuzzi mit unterschrieben. Der Bezirkshauptmann hat also damit auch die Nothwendigkeit und Nützlichkeit dieses Brückenbaues anerkannt. Es wurde auch einmal ein Majestätsgesuch überreicht und in Folge dieses Majestätsgesuches ist durch den hohen Erlaß des Ministeriums des Innern vom 27. Februar 1881, Z. 2503 die k. k. Landesregierung von Krain beauftragt worden, das erwähnte Brückenbauprojekt im Auge zu behalten und bei der Landesvertretung dahin zu wirken, daß die Angelegenheit thunlichst gefördert und in befriedigender Weise ausgetragen werde. Dies beweist, daß die Regierung nicht bloß von der Nützlichkeit, sondern auch von der Nothwendigkeit der Ueberbrückung der Kulpa bei Weiniz überzeugt ist. Die kroatische Regierung, welche weiß, daß eine große Anzahl von kroatischen Dörfern in fortwährendem Con-tacte mit den benachbarten Dörfern Krains ist, hat bereits 25.000 fl. für diesen Brückenbau bewilliget, und zwar vor einigen Jahren. Es ist also dies eine Angelegenheit, die sich schon mehrere Jahre fortschleppt und ich muß mit Befriedigung constatiren, daß der Landesausschuß sich dieser Angelegenheit auf das Wärmste angenommen hat, damit die Finanzirung unb Austragung in folgender Weise stattfindet: Die kroatische Regierung hat 25.000 fl. votirt, der krainische Landtag wird voraussichtlich den Betrag von 7000 fl. bewilligen, der Bezirksstraßenausschnß von Tschernembl hat in einer Sitzung bestimmt und einhellig beschlossen, den Ueberschuß durch Umlagen zu decken. So viel mir bekannt ist, ist bereits ein Gesuch des Bezirksstraßenausschusses an den Landesausschuß eingebracht worden um Bewilligung von Umlagen mit Rücksicht auf die Ausführung dieses Bauprojektes. Daß diese Austragung möglichst bald zu Stande komme, ist nicht nur tut Interesse Kroatiens, sondern auch in dem der Bewohner Krains sehr wünschcnswerth. Der Verkehr wird dermalen ans unsicheren Plätten bewirkt. Die Gebühren sind eigentlich nicht genau bestimmt. Dies erhellt aus dem Berichte der Bezirkshaupmannschaft Tschernembl vom 29. November 1879, Z. 315 an die Landesregierung, worin wörtlich Folgendes enthalten ist: „Auf der Plätte ist eilt Tarif nicht notirt, es wird bei einem halbwegs hohen Wasserstande von der Gebühr Umgang genommen und Ansprüche willkührlicher Art an diejenigen gestellt, welche hinüber fahren wollen." Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Kulpa oft steigt und ein hoher Wasserstand vorhanden ist, sind die Bewohner Krains und Kroatiens von jedem Verkehr gegenseitig ausge- schlossen. Es ist auch mit der Ueberfuhr mittelst Plätten eine große Gefahr verbunden; besonders bei einem hohen Wasserstande müssen die Fuhrwerke tagelang warten, um hinüberzukommen. Wenn man erwägt, daß nahezu 200 Häuser Kroatiens mit einer Anzahl von 3400 Seelen fortwährend nach Krain gravitiren, weil sie daselbst Weingärten und anderen Besitz haben, also krainische Steuerträger sind, mit Rücksicht darauf, daß Weiniz fünf Jahrmärkte hat und daß bei der Kirche in Žežet oberhalb Weiniz mehrere 1000 Menschen zu bestimmten Zeiten als Wahlfahrer zusammenströmen, wenn weiterhin erwogen wird, daß die Gottscheer, welche jetzt eine wunderschöne neue Straße nach Hajka besitzen, die nach Tschernembl noch heuer ausgeführt wird und in die Straße nach Weiniz mündet, diese Brücke benützen werden, ihr Holz nach der 2‘/„ Stunden entfernten Eisenbahnstation Generalski Stol und weiter nach Karlstadt zu verführen, und als Retourfracht aber Getreide nach Gottschee, ©ernte u. s. w, einzuführen in der Lage sein werden; mit Rücksicht auf alle diese Umstände ist dieser Brückenbau eine eminent wichtige Angelegenheit und ich würde nur wünschen, daß das Projekt ehemöglichst ausgeführt werde. Diese Brücke wäre auch strategisch wichtig, weil Bosnien nicht weit entfernt ist. Ich glaube nicht, daß ein Bauunternehmer gefunden werden wird, welcher gegen Ueberlassung der Mauth-gebühr die Brücke bauen wird. Es ist auch nicht die Absicht der kroatischen Regierung gewesen, auf diese Weise das Projekt zu fördern, sondern wie ich glaube, daß es im Interesse der Gegend gelegen wäre, die Brücke so zu bauen, wie sie eben bei dem geschilderten Plane gebaut werden soll, nämlich durch die Beiträge der Länder Kroatien und Krain mit Zuhilfenahme der Bevölkerung des Bezirkes Tschernembl. Ich würde daher aus den vom Herrn Abgeordneten Luckmann auseinandergesetzten Gründen dafür stimmen, daß die Mauth nicht eingeführt werde und trete dafür ein, daß die Brücke der Art gebaut werde, wie ich früher erwähnt habe. Ich würde wünschen, daß der Landesausschuß alle möglichen Schritte thue, um dieses Brückenbau-Projekt ehemöglichst zum Vollzüge zu bringen. Es wäre dies auch deshalb mein Wunsch, weil gerade int Winter Holz hiefür geschlagen werden soll und es würde auch für die Bevölkerung, welche freiwillig die Zug- und Handarbeiten leistet, erwünscht sein, wenn ihr die Möglichkeit geboten wird, im Laufe des Winters das Material zuzuführen, was um so leichter geschehen kann, als im Winter keine Oekonomiearbeiten dem Landmanne obliegen. Ich begrüße den Antrag des Landesausschusses in der Richtung, daß von Seite des Landes 7000 fl. im Maximalbetrage dazu bewilliget werden, trete jedoch dafür ein, daß nach dem Antrage des Abgeordneten Herrn Luckmann der Passus, welcher sich aus die Ueber-gabe des Brückenbaues an einen Unternehmer gegen Ueberlassung der Mauthgebühr bezieht, aus dem Finanzausschuß - Antrage ausgelassen werde. Ich unterstütze lebhaft das ganze Projekt und stelle die Bitte, der Landesausschuß wolle nach Möglichkeit dafür sorgen, daß das genannte Projekt baldigst Fleisch und Blut bekommt. Poslanec Navratil: Jaz sem poprej izjavil, da priporočam predlog finančnega odseka, ali ker vidim, da je predlog gosp. poslanca Luckmanna ugodnejši in se jednači tudi z nameni Hrvaške vlade, strinjam se s tem nasvetom. Berichterstatter Ileschmann: Mit Rücksicht auf die warme Befürwortung, welche der Antrag des Finanzausschusses von Seite der beiden Herren Abgeordneten aus der Kulpa-Gegend gefunden hat, erachte ich mich für enthoben, diesfalls noch etwas weiteres vorzubringen und es liegt mir nur ob, bezüglich des Antrages des Herrn Abgeordneten Luckmann Einiges anzuführen. Der genannte Herr Abgeordnete hegt die Befürchtung, daß sich ein Bauunternehmer finden werde, welcher den Bau dieser Brücke gegen dem übernimmt, daß ihm der Bezug der Mauthgebühr auf eine längere Anzahl von Jahren zugesichert werde. Nun glaube ich, daß diese Besorgniß eine unbegründete ist, indem ja, wenn der Bauunternehmer halbwegs seine Rechnung dabei finden sollte, das Brückenmauth-Ertrügniß jährlich beiläufig 2000 st. betragen müßte, was nicht anzunehmen ist, indem ja der dortige Verkehr nur ein kleiner ist und vielleicht, wenn der Holzverkehr aus dem Gottscheer Gebiete sich bedeutend steigern wird, diese Brücke eine größere merkantile Bedeutung gewinnen wird. Der Laudesausschuß hat sich bemüssiget gefunden, in seiner Zuschrift au die kroatische Regierung auf die Modalitäten hinzuweisen, wie diese Brücke herzustellen wäre, und es schwebte ihm das Beispiel der Herstellung der Brücke bei Gurkfeld vor, welche bekanntlich an einen Bauunternehmer gegen dem überlassen wurde, daß er den Bezug der Mauth auf die Anzahl von 20 Jahren zugesichert erhielt, bei welchem Anlasse eine Landessubvention von 10.000 fl. flüssig gemacht worden ist. Da nun nicht zu erwarten ist, daß der Bezirksstraßenausschuß von Tschernembl diesen Brückenbau selbst in die Hand nehmen wird und weiterhin, da auch von kroatischer Seite vielleicht Schwierigkeiten sich ergeben könnten, daß kroatische Behörden bei diesem Brückenbaue intervenireu würden, hielt es der Landesausschuß für angezeigt, die kroatische Regierung auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, daß krainischerseits schon bei Gurkfeld in solcher Art und Weise eine Brücke zu Stande gekommen ist. Diese Mittheilung ist schon am 22. Jänner 1878 der kroatischen Regierung gemacht worden, worüber seitens der Letztem noch keine Antwort erfolgt ist. Deshalb hat der Landesausschuß diese Anregung mit einer Zuschrift int vorigen Monate wiederholt, worüber jedoch die Antwort Seitens der kroatischen Regierung noch ausständig ist. Der Landes-ausschuß wies in dieser Zuschrift darauf hin, daß krainischer Seits ein solcher Bauunternehmer nicht zu erwarten ist, wenn jedoch auf kroatischer Seite Jemand sich melden würde, auf diese Art Mittel und Wege sich finden werden, um auf die wenigst kostspielige Weise zu einer Brücke über die Kulpa zu gelangen. Es ist jedoch dies, wie gesagt, kaum zu gewärtigen. Weiters mußte der Landesausschuß auch bezüglich der Frage Stellung nehmen, ob diese Brücke zu bemauthen sei oder nicht. Es ist diesfalls die hiesige Landesregierung um ihre Wohlmeinung ersucht worden. Dieselbe hat dem Landesausschusse geantwortet, daß, wenn es sich seinerzeit um die Bemauthung der Brücke handeln würde, sie einer solchen Maßregel keine Einwendungen entgegensetzen würde. Diese Brücke wäre, tote gesagt, eine internationale Brücke, welche dnrch die Concnrrenz der beiden Länder Krain nnd Kroatien erbant werden soll. Herrscht von Seite Kroatiens die Geneigtheit vor, hier eine Manch einzuführen, so wird Krain nicht umhin können, ebenfalls einer solchen Anschauung beizupflichten, wenn aber die Kroaten Gegner der Brückenmanth sind, so glanbe ich, daß es selbstverständlich ist, daß der krainische Landes-ausschnß nicht darauf bestehen wird, es möge die Brückeu-manch eingehoben werden. Die ganze Angelegenheit der Brückenbemauthung ist eine solche , daß für das Land Krain vorzugsweise die kroatische Anschauung maßgebend sein muß, und dies umsomehr, als ja auch Kroatien in weit größerem Maßstabe beim Baue betheiligt ist, als das Land Krain. Ich erachte daher, daß es mit Rücksicht auf das Gesagte ziemlich gleichgiltig ist, ob der Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmanu angenommen wird oder nicht, indem dasjenige, dem der Herr Abgeordnete vorzubeugen sucht, bereits geschehen ist, beim die Kroaten sind davon intimirt worden, daß, wenn sich ein Bauunternehmer findet, der die Brücke herstellen würde, krainischerseits keine Anstände erhoben würden. Ebenso ist auch das Land Kroatien intimirt worden, daß von krainischer Seite eine Brückenmanth von Seite des Laudesansschusses nicht perhorreszirt würde, jedoch da diesfalls die Beschlußfassnng, welche von Seite Kroatiens getroffen werden wird, für eine weitere Verhandlung maßgebend sein darf, so glaube ich im Namen des Fiucmz-ausschnsses es jedem einzelnen Abgeordneten überlassen zu sollen, ob er es rebus sic stantibus für angezeigt halte, daß dieser Passus weggelassen werde, oder das es mit Rücksicht auf die bereits vom krainischen Landesausschusse an die kroatische Regierung gemachten Mittheilungen dabei bleiben möge, daß diese Einschaltung, welche der Finanzansschnß in seinen Antrag aufgenommen hat, auch daselbst bleiben möge. Landesprästdeut Andreas Winkler: Ich werde mir bloß erlauben, den Standpunkt zu kennzeichnen, welchen die Regierung dieser Angelegenheit gegenüber einnimmt. Ich kann nur conftntiren, daß die Regierung großen Werth darauf legt, daß diese Brücke sobald als möglich zu Stande komme. Bereits mit Erlaß vom 27. Februar l. I. ist wie der Herr Abgeordnete Ritter v. Savinschegg erwähnt hat, von Seite des hohen Ministeriums der Landesregierung ans Herz gelegt worden, der Angelegenheit die größte Aufmerksamkeit zu widmen und dahin zu wirken, daß die Brücke sobald als möglich gebaut werde. Ich kaun daher vom Standpunkte der Regierung den Antrag des verehrten Finauzausschnsses nur auf das Wärmste befürworten. Landeshauptmann: Mit Zustimmung des hohen Hauses werde ich mir erlauben, vorerst den Antrag des Finanzausschusses mit Hinweglassung der Worte „für den Fall, als sich nicht ein Bauunternehmer unter günstigen Bedingungen gegen Ueberlasstmg des Mautherträguisses auf eine bestimmte Anzahl von Jahren findet". Sollte dieser Antrag angenommen werden, so werde ich sodann über diesen Passus besonders abstimmen lassen. (Pritrduje se — Zustimmung.) Ich bitte nun über den Antrag des Finanzausschusses mit Hinweglassung der Worte „für den Fall, als sich nicht ein Bauunternehmer unter günstigen Bedingungen gegen Ueberlassung des Mautherträguisses auf eine bestimmte Anzahl von Jahren findet", abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) Ich bitte nun über diesen weggelassenen Passus abzustimmen. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) 14. Poročilo finančnega odseka zastran hi- ralničnih stroškov za osebe, katere teh stroškov ne morejo plačati. (Priloga št. 24.) 14. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Berpflegskosten für zahlungsunfähige ' Sieche. (Beilage Nr. 24.) Landeshauptmann: Ich bitte bei diesem Gegenstände auch die Beilage B zur Hand zu nehmen. Berichterstatter Areiherr v. Apfattrern: Bevor ich zur Verlesung des Berichtes schreite, muß ich bemerken, daß in der Vorlage 24 ein Druck-verstoß unterlaufen ist. Der Eingang des Berichtes des Finanzausschusses soll nämlich lauten: „Aus den in der Vorlage des Landesausschusses Zahl 5 entwickelten Gründen schließt sich der Finanzausschuß dem ersten Antrage desselben, Beilage Nr. 5, an und stellt nun folgende weitere Anträge". — Eine weitere Bemerkung geht dahin, daß, nachdem diese Beschlüsse im Finanzausschüsse bereits gefaßt waren, eine Rücksprache mit dem Vorsteher der hiesigen Gemeindevertretung uns die Aufklärung verschafft hat, daß die Manipulation mit solchen Siechen, welche in das Siechenhaus abgegeben werden, in der Art stattfinde, daß die Consignationen derselben dem hiesigen Magistrate mitgetheilt werden, daß dieser sich sodann mit der Zuständigkeitsgemeinde ins Einvernehmen setzt, ob sie die Siechen übernehmen will, und wenn nicht, die Verhandlung wegen des Kostenersatzes mit den Zuständigkeits-gemeiuden pflegt. Es ist daher die Nothwendigkeit entfallen, daß der Punkt 3 der Ansschußanträge vom hohen Landtage votirt werde, weil diesfalls vom Magistrate die competente Wirksamkeit ohne dem geübt wird. Die Antrüge des Finanzausschusses lauten demnach (bere — liest): Der hohe Landtag wolle also beschließen: 1. Die Uebernahme der Hälfte der Siechenver-pflegskosten für Anna Kozlevčar aus Zagorje, Bezirk Littai, und für Brecelj Maria aus Sturia, Bezirk Adelsberg, wird zur genehmigenden Kenntniß genommen. 2. Der Landesausschuß wird angewiesen, die für den Vorgang bei Abgabe von au unheilbaren Krankheiten leidenden Personen an das Siechenhaus gegebene Instruktion dahin zu ergänzen, daß der wirklichen Abgabe das im Sinne der §§. 28 bis 30 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 gelegene Einvernehmen mit dem Stadtmagistrate Laibach vorauszugehen habe. 3. Der Landesausschuß wird angewiesen, in jenen Fällen, in welchen die einzuleitenden Erhebungen über die Zahlungsfähigkeit der Zuständigkeitsgemeinde con-statiren, daß die vollen Siechenverpflegskosten eine Ueber-bürdung derselben zur Folge habeu würden, eine Reduction dieser Kosten bis höchstens zu deren Hälfte eintreten zu lassen, und ermächtiget, den als Uberbürdung einer armen Gemeinde erkannten Theil derselben auf den Landesfond zu übernehmen 4. Zu diesem Behufe sind bis zu jenem Zeitpunkte, als die Erfahrung mehrerer Jahre positivere Anhaltspunkte an die Hand gibt, 1000 fl. als diesfälliger, genau zu verrechnender Kredit des Landesausschusses in das Präliminar des Landesfondes einzustellen. Landeshauptmann: Ich eröffne die General-Debatte. Poslanec dr. Vošnjak: S temi predlogi finančnega odseka se ne morem skladati in prosim slavni zbor, da bi sprejel predloge, katere nasvetuje deželni odbor, ki vendar v tej stvari naj bolj ve soditi in pozna praktične nasledke dosedanjega ravnanja s hirajočimi. Če se sprejmö nasveti finančnega odseka, ne bo pomagano ne občinam, ki imajo skrbeti za hiralce, ne hiralcem samim, ker se bodo precej oddali v skerb občinam, ne pa, da bi se oddali v hiralnico pri sv. Jožefu. Deželni odbor je vsled lanskega sklepa, kakor je povedano v prilogi 5., stopil v dogovor z usmiljenimi sestrami in je sklenil, da bode oddajal hiralce v to hiralnico in plačeval 40 krajcerjev na dan, od teh stroškov pa kolikor mogoče iztirjal od občin. Po nasvetu finančnega odseka pa bi se morali vsi hirale! brez izjeme oddati ljubljanskemu mestu; potem deželni odbor nič več nema opraviti s hiralnico, ampak ravnalo se bode tako, da vodstvo dobrodelnih naprav naznani magistratu, da ima kacega hiralca, katerega naj ta prevzame. Magistrat piše dotični občini, zaračuna stroške za mejčasno oskrbovanje in jih izterja od občine. Do sedaj se je v tem obziru ravnalo na dvojni način; tisti hiralci, ki so se dali prevažati, naznanili so se magistratu, da jih prevzame in odda občinam; za hiralce pa, ki se ne dajo prevažati, ki imajo take bolezni, da potrebujejo postrežbe in zdravil, če se hoče po človeško z njuni ravnati, se je tako skrbelo, da so se naravnost oddajali hiralnici, kjer se je plačevalo za nje 40 krajcarjev na dan, med tem, ko stroški v bolnici znašajo 70 krajcarjev na dan. Oddaja v hiralnico je naznanil deželni odbor dotičnim občinam. Če je katera občina prosila, da naj se en del stroškov prevzame na deželni fond, je deželni odbor nekaj stroškov prevzel, druge stroške pa so redno plačevale občine. Samo ena občina se je dosedaj branila prevzeti stroške. Pogostoma vidim take račune v deželnem uradu in občine so vesele, da, ako se jim n. pr. polovica stroškov odpusti, imajo plačevati za hiralce samo po 20 krajcarjev na dan. Kakor sem že rekel, moral se bo pa po nasvetu finančnega odseka vsaki hiralec oddati magistratu tudi taki, ki se ne dado prevzeti. Magistrat jih bo prevzel, oddal hiralnici sv. Jožefa in pisal občini. Se ve da stoji v §. 28. domovinske postave, da občina unanjim siromakom ne sme odreči podpore, ali iz tega ne sledi, da bi se morali tudi taki, ki se ne dajo prevažati, oddajati ljubljanskemu magistratu. Sicer je pa v teh odsekovih predlogih tudi toliko protislovja, da se po mojem mnenji ne morejo sprejeti. V prvem oddelku odsekovega poročila se pravi: „daß die Einbringung der Siechenverpflegskosten öfters eine längere Zeit beansprucht, als der Verwaltung des St. Josefsspitals deren Kreditirung zngemnthet werden kann". Iver pa deželni odbor odslej ne bode pravice imel, hiralce oddajati v hiralnico, ampak se bo vsak hiralec oddal ljubljanskemu mestu, deželni odbor ne bo v nobeni zvezi s hiralnico in le-tej ne bo treba nič kreditirati deželnemu odboru. Ta odstavek bi moral toraj popolnoma odpasti. V 4. predlogu nasvetuje odsek: „der Landesausschuß wird angewiesen, in jenen Fällen, in welchen die einzuleitenden Erhebungen über die Zahlungsfähigkeit der Zustündigkeitsgemeinde constatiren, daß die vollen Siechenverpflegskosten eine Ueberbürdnng derselben zur Folge haben würden, eine Reduction dieser Kosten bis höchstens zu deren Hälfte eintreten zu lassen". A deželni odbor ne bo imel nič reducirati, ampak k večjemuvsmel en del stroškov prevzeti na deželni zaklad. Še druga nasledica lehko nastane. Daši gotovo ni namen tega nasveta, prevzeti sploh stroške za oskrbovanje hiralcev, bo odslej vsaka občina, ki ima svoje hiralce doma spravljene, lahko prosila, da naj dežela prevzame stroške za tiste hiralce, ki jih ima v privatnem oskrbovanji. Take določbe vendar ne moremo sprejeti. Deželni odbor bo dobil na stotine prošenj od vseh občin in z enako pravico bodo vse te občine lehko zahtevale, da naj deželni odbor prevzame en del stroškov za njihove hiralce. Potem bo pa znesek 1000 goldinarjev veliko premajhen. Vsakako pa, če se ne sprejme predlogi deželnega odbora, prosim slavni zbor, da se v 2. odsekovem predlogu postavite med besedi „leidenden Personen" še besedi „jedoch transportfähigen", to je potrebno že iz humanitetnih ozirov, da je deželni odbor glede takih oseb, ki so potrebne boljše postrežbe, pooblaščen oddati jih naravnost v hiralnico, ne pa ljubljanskemu mestu. Pot, po katerem smo ravnali dosedaj, je bil jako praktičen, in obžalujem, da se ni sprejelo to, kar je nasvetoval deželni odbor. Prenaredbe instrukcije ne bo treba, ker bo morala vsa odpasti in nastopilo bo vse drugačno ravnanje. 8 tein pa ne bo pomagano ne občinam in ne hiralcem. Prosim, da se sprejmö predlogi deželnega odbora, ako pa se to ne zgodi, da se v drugem odsekovem predlogu postavi „leidenden jedoch transportfähigen Personen". Abgeordneter Laschan: Die vielfachen Bedenken, ivelche von Seite des verehrten Herrn Vorredners gegen die Anträge des Herrn Berichterstatters vorgebracht wurden, dürften sich dennoch bei näherer Einsicht größtentheils beheben. Es ist dasjenige, was von Seite des jetzt Bericht erstattenden Ausschusses vorgeschlagen wird, praktisch bereits seit ungefähr a/4 Jahren in Uebung: praktisch in der Weise, daß das Civilspital sich an oen Magistrat mit dem Ansinnen wendet, es sei dieser oder jener Sieche im Krankenhause, der nicht weiter auf Kosten des Landes in der Verlegung des Spitals bleiben könne, zu übernehmen nno es wird der Magistrat ersucht, sofort mit der betreffenden Heimatsgemeinde in Korrespondenz zu treten, damit sie den Betreffenden direkt aus dem Civil-spitale abhole, oder wenn sie dies nicht thut, die Kosten für den in die Heimatsgemeinde Abzuführenden ans sich nimmt; gelangt eine solche Zuschrift an den Magistrat, so wird der Betreffende, wenn er transportabel ist, mittelst Wohlthätigkeitsfuhr in seine Heimatsgemeinde befördert, ist er nicht transportabel (und die Entscheidung darüber steht dem Primarius des Civil-spitales zu), so wird einstweilen, bis die Frage der Zuständigkeit ansgetragen sein wird, in das St. Josefsspital mit der Verpflegsgebühr täglicher 40 kr. auf Kosten der zu ermittelnden Heimatsgemeinde abgegeben. Diese Kosten werden von der Lokalbehörde beglichen und einstweilen vorschußweise bestritten, sie werden an das St. Josefsspital, welches monatelang auf die Zahlung nicht warten kann, aus dem städtischen Armenfonde vorgeschossen, in Concurrenz mit der Heimatsgemeinde, welche zum Rückersatze verpflichtet ist. Eine besondere Schwierigkeit besteht nicht darin und auch ein Nachtheil den Siechen betreffend liegt nicht darin, daß derselbe, so weit er transportabel ist, wenn an den Magistrat die Anzeige geschehen ist, wird nicht zum Magistrate übertragen und dann erst etwa ins Josefsspital, sondern der Weg ist einfach der: wenn die Zuschrift an die Localbehörde angelangt ist, so wird gleich eine Tragbahre oder ein Wagen ins Civilspital geschickt, und der Betreffende sofort an das St. Josefsspital übergeben, mit welchem eben eine Convention in dieser Beziehung besteht. Der Zusatz, welchen der geehrte Herr Vorredner beantragt hat einzuschalten: „der transportablen Kranken" würde sich allerdings in einer gewissen Richtung empfehlen, allein dieser Antrag stoßt das Prinzip um, welches von Seite des Finanzausschusses heute in der ganzen Angelegenheit aufgestellt worden ist. Nach dem Ausschuß-antrage sollen überhaupt alle Sieche aus deni Spitale regelmäßig an den Magistrat zur weiteren Beförderung abgegeben werden. Nach dem Antrage „transportable Sieche" würde dem Landesausschusse noch immer eine Partie solcher Siechen zu eigener Verfügung übrig bleiben, welche nicht transportabel sind und mit diesen würde der Landesausschuß nach seinem Ermessen zu verfügen haben. Nun fragt es sich, ob beide Arten dieser Behandlungsweise neben einander bestehen können; und soweit ich es von meinem Standpunkte beurtheile, glaube ich, es können beide Arten dieser Behandlungsweise neben einander bestehen und das aufgestellte allgemeine Prinzip des Finanzausschusses: alle Sieche an den Magistrat zu übergeben, könnte ohne Schaden für die Siechen dahin modifizi'rt werden, daß die Einschaltung „transportabel" aufgenommen werde. Es würde der Transportable dem Magistrate überlassen bleiben, der Nichttransportable hingegen dem Landesausschusse selbst zur Verfügung stehen, und es wäre gleichviel, ob er ihn dann in irgend eine andere Verpflegung geben würde. Ich würde daher für den Finanzausschußantrag, wie er vorgetragen worden ist, allerdings mit der einzigen Abänderung, nämlich mit der Einschaltung „transportabel", wie sie der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak vorgebracht hat, eintreten und empfehlen, daß der Finanzausschuß diesen Zusatz auf- 3. seja. 1881. nehme. Im klebrigen erscheinen sämmtliche Anträge des Finanzausschusses ganz correkt und compatibel mit denjenigen Verfügungen, welche von Seite des Landesausschusses vorgeschlagen worden sind. Landeshauptmann: Ich erlaube mir an das hohe Hans die Unterstützungsfrage zum Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak zu stellen. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Poslanec Grasselli: Jaz se ne skladam s predlogi finančnega odseka in mislim, da se ti predlogi spuščajo v stvar, ki je postavno že določena. Nepotrebno se mi zdi, tukaj določevati, katere vrste bolniki in na kak način naj se oddajejo iz bolnice v hiralnico. Za postopanje glede bolnikov, ki niso več sposobni, da se preskrbujejo v javnih bolnicah, merodajen je ukaz ministerstva od 17. junija 1869. leta. V tem ukazu je izrečeno, da se morajo vsi bolniki, ki niso ozdravljivi in sposobni zdraviti se v javnih bolnicah, oddati iz bolnic, ker deželni zaklad ni dolžan plačevati zanje, da — celo ne sme jih plačevati. Dalje je tu povedano, da bolniki, ki ne morejo prepustiti se samim sebi, morajo izročiti se srenjski oblasti tistega kraja, v katerem se nahajajo bolnice. Mislim, da je to tako jasno, da ni treba nobenega novega določila, in meni se druga točka finančnega odbora predlogov odvisna zdi. Veljalo naj bi to, kar je doseclaj bilo merodajno, namreč ministerski ukaz in §§. 28. — 30. domovinske postave. Kar se tiče zaračunanja med občinami in deželnim zakladom, postopanja med občinami in ljubljanskim magistratom, je to upravna stvar, in zbor se nema pečati s tem vprašanjem. Zaradi tega bi jaz nasvetoval, da se izpusti točka druga predlogov finančnega odseka. V ostalem se strinjam z nasvetom gospoda dr. Vošnjaka in prosim, da se sprejme drugi predlog deželnega odbora. Abgeordneter Dr. Htttter p. Kaktenegger: Der geehrte Herr Vorredner hätte allerdings Recht, indem er die Auslassung des Antrages 2 des Finanzausschusses beantragt, wenn wir nicht vor der Thatsache ständen, daß der Landesansschuß an die Spitalsverwaltung eine Instruktion erlassen hat, vermöge welcher sie er-, mächtiget ist, alle jene Kranke, welche nicht heilfähig sind, sogleich, also ohne weitere Vorbesprechung mit dem Stadtmagistrate an das Siechenhaus abzugeben. Nachdem nun diese Instruktion erflossen ist und dieselbe eben diejenigen Bedingungen ignorirt, welche für die Competenz in dieser Angelegenheit den Magistrat berufen, so glaubte der Finanzausschuß, Stellung zu dieser Thatsache nehmen zu sollen in zweifacher Beziehung, einmal empfiehlt er, den Landesausschuß anzuweisen, diese Instruktion in der Weise abzuändern, wie es das Heimatgesetz in seinen Competenzbestimmungen erfordert, und zweitens in der Beziehung, damit die Abgabe nicht sogleich, sondern im Einvernehmen mit dem Magistrat erfolge. Die Sache hat infoferne Wichtigkeit, als wenn die bisherige Instruktion die Spitalsverwaltung einen 6 von der Konferenz der Aerzte als unheilbar erklärten Kranken ohne weiteres aus dem Spitale in das Siechenhaus zu übertragen berechtiget, dann die Frage der Einbringung der hiedurch auflaufenden Kosten von Seite der Zuständigkeitsgemeinde insofern zweifelhaft wird, als ja der Landesausschuß kein Mandat hat, eine solche Verfügung zu treffen und als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, während für den Fall, als die Uebergabe über Ansinnen der Spitalsverwaltung durch den Magistrat ausgeführt wird, dieser Zweifel nicht entsteht. Diese gesetzlichen und rechtlichen Rücksichten sind es, welche den Finanzausschuß zur Annahme des Antrages 2 bewogen haben. In der Praxis, wie schon der geehrte Herr Abgeordnete Bürgermeister Laschan erwähnt hat, wird für die in die Siechenaustalt transportablen Kranken in diesem Vorgänge kein Unterschied gemacht; entweder ist im St. Josefsspitale für den betreffenden Kranken Platz oder nicht. Ist kein Platz vorhanden, so wird die Spitalsverwaltung ebensowenig in der Lage sein, den Kranken anzubringen, als der Magistrat, wohl kann aber der Magistrat diejenige Verfügung treffen, welche ihm als der Lokalbehörde des Aufenthaltsortes des Kranken zusteht. Er wird in anderer Weise für den Kranken sorgen, der nicht in die Heimat transportabel oder dessen Zuständigkeit erst zu ermitteln ist; transportabel vom Spitale weg aber muß der Kranke überhaupt sein, wenn er aus der Krankenverpflegung kommen soll. Dabei wird dem Kranken selbst kein Leid gethan, aber das Land wird sein Regreßrecht nicht in Zweifel gestellt sehen. Was aber den Antrag 4 des Finanzausschusses betrifft, so ist er congruent, wie ich ihn auffasse, mit dem Antrage 2 des Landesausschusses; er soll den Landesausschuß ermächtigen, für solche Kranke, welche in die Siechenpflege übergeben worden sind, deren Zuständigkeit ausstndig zu machen, und wenn die Gemeinde, in welche der Kranke zuständig ist, so arm wäre, daß die vollen Siechenverpflegskosten eine Ueberbürdung derselben zur Folge haben würden, dieselben bis zum halben Betrage zu reduziren. Dieser Vorschlag ist im Antrage 2 des Landes- und 4 des Finanzausschusses enthalten und ich finde keine meritorische Differenz darin. Es ist so ziemlich dasselbe, ob man den einen oder den andern Antrag annimmt; doch ist nach meinem unvorgreiflichen Dafürhalten der Finanzausschußantrag besser, weil präciser. Was aber die Einschaltung, welche der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak empfiehlt, nämlich des Wortes „transportabel", anbelangt, so habe ich schon früher angedeutet: Es kommt alles darauf an, was man unter „transportfähig" zu verstehen habe. Transportfähig muß Jeder sein, der aus dem Spitale abgegeben werden soll, man kann auch von einer Transportfähigkeit in der Beziehung sprechen, daß ein Kranker einer weiteren Reise, etwa nach Tschernembl oder einem andern entfernten Orte fähig ist. Ist er in letzterem Sinne transportabel, so kann er in seine Heimatsgemeinde, wenn dieselbe bekannt ist, abgeführt werden, ist er hingegen transportunfähig in dem Sinne, daß er sogar nicht im St. Josefsspitale Unterkunft finden kann, d. h. ist er absolut nicht transportabel, so bleibt der Spitalsverwaltung nichts anderes übrig, als den Kranken in weiterer Verpflegung zu behalten. Was endlich speziell die Frage betrifft, ob der Betrag von 1000 fl. im Antrage 4 zu hoch oder zu niedrig ist, so sind die bisherigen Erfahrungen noch zu dürftig, um diesfalls bestimmte Anhaltspunkte wegen der Richtigkeit des Betrages zu fixiren und deshalb hat man eben jenen Betrag einstweilen eingestellt. Sollten zwingende Umstände eintreten, welche den Landesausschuß nöthigen würden, einen größeren Betrag als 1000 fl. dazu zu verwenden, so wird sich derselbe vor dem hohen Hause rechtfertigen und die Genehmigung seines Vorganges wird ihm gewiß zu Theil werden. Poslanec dr. Vošiijak: Jaz moram še enkrat povdarjati, da, če bi se ta predlog finančnega odseka sprejel, bi deželni odbor v stiske prišel, če kaka občina pride s prošnjo, naj se stroški za doma preskrbljene hiralce prevzamejo na deželni fond, ker tukaj ni povedano, za katere hiralce sme deželni odbor stroške prevzeti, ali samo za tiste, ki so v hiralnici, ali tudi za tiste, ki so kje drugod oskrbovani. Če človek to poročilo prebere, misli, da ima deželni odbor pravico, prevzeti en del stroškov na deželo. Zato prosim, da se sprejme predlog deželnega odbora, ki določi, da se glede tistih hi-ralcev, ki se iz bolnice sprejmö v hiralnico, sme en del stroškov prevzeti na deželni zaklad. Zato predlagam, naj se vemejo ti nasveti finančnemu odseku, ki naj določi, za katere hiralce sme deželni odbor prevzeti stroške in za katere ne. Landeshauptmann: Ich stelle in Betreff dieses vertagenden Antrages die Unterstützungsfrage. (Podpira se — Wird unterstützt.) Da der Antrag ein vertagender ist, so käme er zuerst zur Abstimmung. Berichterstatter Areiherr v. Apfaktrern: Ich erbitte mir jedenfalls das Schlußwort. Landeshauptmann: Ich bitte. Berichterstatter Areiherr v. Apfaktrern: Es ist von Seite des Herrn Dr. Bošnjak ein zweiter vertagender Antrag gestellt worden, derselbe ist genügend unterstützt, steht also in der Debatte. Sobald die Debatte geschlossen sein wird, so werde ich mir zunächst über diesen Antrag das Wort erbitten, und sodann wird der hohe Landtag in der Lage sein, darüber seine Stimme abzugeben. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechen? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Areiherr v. Apfaktrern: Ich wende mich zunächst dem Antrage des geehrten Herrn Vorredners zu, die Zurückweisung des Finanzausschußantrages wegen anderer Stylisirung betreffend. Ich glaube, daß die Stylisirung, in welcher die Anträge des Finanzausschusses verfaßt sind, nicht allein logisch ist, sondern auch in Konformität mit den bestehenden Gesetzen sich befindet. Daß diese Anträge nicht deutlich genug sagen, welche Rechte dadurch den Gemeinden eingeräumt werden, kann man nicht annehmen und es wird denselben vollkommen klar sein, in wie ferne sie zur Verpflegung ihrer Siechen auch in Zukunft auf die Hilfe des Landes rechnen können. Jedenfalls glaube ich, sind die Anträge des Finanzausschusses in dieser Hinsicht den Anträgen, welche der Landesausschuß gestellt hat, einigermaßen vorzuziehen, nachdem die Anträge des Landesausschusses einen Zustand schaffen würden, welcher mit den Heimatsgesetzen im vollen Widerspruche stünde und welcher das Land in Zahlungen bringen würde, zu denen es durchaus nicht berufen ist und welche es gegenüber denjenigen Gemeinden nicht verantworten könnte, welche bei dieser Sache nur Betreffs ihrer Beiträge zum Landesfonde interessirt sind. Wenn ich mich gegen die Zurückweisung dieser Anträge an den Finanzausschuß als zwecklos wende, so übergehe ich zu den Bemerkungen, welche gegen das meritum der Finanzausschußanträge gerichtet sind. In dieser Hinsicht danke ich dem zweiten Herrn Vorredner für die Güte, die er hatte, in's Klare zu stellen, warum der Antrag 2 des Finanzausschusses, welcher den Landesausschuß anweist, für den Vorgang bei Abgabe von solchen Siechen die Instruktion zu mo-difiziren, vollkommen begründet ist. Es ist dies unerläßlich nothwendig, weil die Instruktion, wie sie eben besteht, einen Zustand schaffen würde, welcher mit dem Heimatsgesetze nicht übereinstimmt. Diese Instruktion, welche in der Vorlage 5, letztes alinea, erste Seite, vorkommt, lautet (bere — liest): 1. Jeder von der Konferenz der Aerzte für die weitere Spitalsbehaudlung ungeeignet, zur Abgabe in das Siechenhaus deklarirte Sieche wird sogleich an das Siecheuhaus abgegeben. Unter Einem hat die Direktion diese Abgabe dem Landesausschusse und der betreffenden Gemeinde anzuzeigen, der letzteren mit dem Beisatze, daß es ihr freistehe, den Siechen bei constatirter Transportfähigkeit in die Heimatspflege zu übernehmen. Im Falle jedoch in der Frist von 14 Tagen keine Rückäußernng der Gemeinde einlangen würde, gelte dies ohne Weiteres als Zustimmung zur Verpflegung des Siechen auf Kosten der Gemeinde. Gegen diesen Punkt der Instruktion hätte ich folgende Einwendung: Sagt das Heimatsgesetz in seinen Paragraphen 28 — 30 (bere — liest): „Die Gemeinde darf auch auswärtigen Armen im Falle augenblicklichen Bedürfnisses die nöthige Unterstützung nicht versagen, vorbehaltlich des Ersatzes, den sie nach ihrer Wahl von der Heimatsgemeinde oder von dem nach dem Civilrechte oder nach anderen Gesetzen hiezu Verpflichteten verlangen kann. Der §. 29: Unter dem gleichen Vorbehalte hat die Gemeinde auswärtige Arme, welche in ihrem Gebiete erkranken, so lange zu verpflegen, bis sie ohne Nachtheil für ihre oder anderer Gesundheit aus der Verpflegung entlassen werden können. Der §. 30: Die Gemeinde, in welcher der Kranke sich befindet, hat der Heimatsgemeinde desselben, falls solche bekannt oder durch sofort anzustellende Nachforschung ohne erhebliche Schwierigkeit zu ermitteln ist, unverzüglich Anzeige zu machen, und ist bei deren Verzögerung für alle daraus entstehenden Nachtheile verantwortlich." Wenn wir also in der Instruktion feststellen lassen, daß die Siechen, welche aus dem Krankenhause weg und in das Siechenhaus abgegeben werden sollen, ohneweiters hintransportirt werden, der Landesausschuß mit der betreffenden Gemeinde wegen Ersatzes der Kosten in Korrespondenz trete, so greift der Ausschuß über seine Wirksamkeit hinaus. Und von der Gemeinde, von welcher er Ersatz wünscht, ist immer die Einwendung zu gewärtigen, daß sich der Landesausschuß einer Sache angenommen hat, die ihn nichts angeht; er trage daher die Folgen derselben. Wenn ein Nachtheil aus der Sache entstehen sollte, so I trifft die Verantwortung den Landesausschuß, während nach dem Heimatgesetze die betreffende Gemeinde jeden Schaden gut machen soll. Ich sehe nicht ein, warum der Landesausschuß die Verantwortung sich aufbürden soll, welche von Gesetzeswegen der Gemeinde Laibach zukommt. Was nun die Uebernahme von solchen leidenden Personen anbelangt, welche transportfähig sind und von welchen der verehrte Herr Antragsteller haben will, daß ihre Transportirnng vom Landesausschusse besorgt werden soll, und nur die übrigen dem Magistrate zukommen sollen, so sehe ich nicht ein, warum wir da eine Unterscheidung machen müssen. Die Sache wird sehr einfach, wenn alle Sieche der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Wie der geehrte Herr Vorredner, Bürgermeister Laschan bemerkt hat, ist für die Siechen da gar kein Nachtheil zu besorgen, denn sie werden nicht vom Krankenhause zum Magistratsgebäude und von dort erst ins St. Josefsspital gebracht, sondern es geht die Konsignation derjenigen, welche von der Konferenz der Aerzte als soche Sieche erklärt worden sind, die in die Siechenpflege abgegeben werden sollen, an den Magistrat wegen der Frage, ob dieselben in die Verpflegung der Heimatsgemeinde oder in die des St. Josefsspitals übergeben werden sollen. Dieser führt nun Korrespondenz mit der betreffenden Gemeinde und erklärt sich einverstanden, bis die Sache geregelt wird, dem Siechen im St. Josefsspitale die Pflege zukommen zu lassen. Ist die Gemeinde willig, den Kranken selbst in die Verpflegung zu übernehmen, so kann sie denselben ebenso gut aus dem Siechenhause wie ans dem Civil-spitale abholen und sich alle größeren Kosten ersparen. Ich sehe den Vortheil nicht ein, der entstehen soll, wenn man da eine Ausnahme machen würde, sondern ich glaube, daß hiedurch eher Konfusionen entstehen könnten. Eine weitere Folge dieses Znsatzantrages des Herrn Abgeordneten Dr. VoSnjak ist, daß erstens da Verwirrungen entstehen können, und zweitens, daß durch diesen Zusatzantrag doch Verrechnungen und Kreditgewährungen dem Landesfonde zugemuthet werden, zu welchen derselbe nicht berufen ist, weil sie in seinem Wirkungskreise nicht liegen, sondern vielmehr in jenem der Stadtgemeinde Laibach. Was nun den Zweck, der eigentlich mit den Anträgen des Finanzansschnsses verfolgt wird, betrifft, so ist er ein solcher, daß jenen Gemeinden, welchen die Verpflegung ihrer Siechen schwer fallen sollte, eine Erleichterung zu Theil wird, und das ist der einzige Fall, wo eine Jngerenz der Landesvertretung und der Landesgelder von einer Berechtigung wäre, denn die ursprüngliche Pflicht trifft die Gemeinde; ist sie nicht zahlungsfähig, dann tritt subsidiarisch der Landesfond etn; in einer anderen Richtung gehen die Siechen den Landesausschuß und die Landesmittel nicht int Geringsten an; und in dieser Beziehung stellt der Finanzausschuß den Antrag: Es werde die Verfügung getroffen, daß den armen Gemeinden, deren Zahlungsunfähigkeit durch Erhebungen, die er einzuleiten hat, sichergestellt ist, derjenige Theil der Kosten abgenommen werden soll, welcher eben für dieselben eine Beschwerniß ist. Wenn die Gemeinde die täglichen 40 kr., welche vorläufig diese Verpflegung in der Siechenanstalt kostet, nicht zahlen kann, so trägt der Landesfond das Fehlende bei, aber dieses darf nicht mehr als die Hälfte der Verpflegskosten betragen. Die Hälfte muß also die Gemeinde zahlen, und das ist nicht unbillig. Wir wissen sehr gut, daß es Arme gibt in den einzelnen Gemeinden, welche eben in ihrer Krankheit der Gemeinde mehr Kosten verursachen als 20 kr. pr. Tag. So kann es daher geschehen, daß es für eine Gemeinde schwer ist, den ganzen Betrag zu zahlen, aber sie kann vielleicht doch 30 kr. beitragen, und dann kommt auf den Landesfond nur '/«, während % des Betrages die Gemeinde berichtigen muß. Wir müssen in dieser Beziehung gewissenhaft und vollkommen korrekt vorgehen, weil eben der Landesfond für die Betrüge, welche die einzelnen Gemeinden nicht zahlen können, aufkommen muß und aus diese Art alle Gemeinden unseres Heimatlandes beitragen müssen, und diejenigen Gemeinden, welche keine Siechen haben, werden ganz recht und billigerweise sagen: Warum sollen wir für andere Gemeinden die Siechenkosten tragen, wenn diese ganz oder theilweise zahlungsfähig sind. Um hier den richtigen Weg zu gehen, ist der Antrag des Finanzausschusses unter Zahl 3 nach meinem Dafürhalten vollkommen eonvenabel. Was die Summe von 1000 fl. anbelangt, so versteht sich von selbst, daß dies nicht ein Betrag ist, welcher absolut mit dieser genauen Ziffer präliminirt sein soll, sondern weil man nicht weiß, welche Last auf den Landesfond fallen wird, ist ein Betrag überhaupt genannt, weil ein solcher im Präliminare stehen muß, und der Landesausschuß wird nothwendigerweise denselben rechtfertigen. Wird weniger verwendet, so können wir mit Freuden ein Ersparniß eonstatiren. Ich glaube daher, daß der hohe Landtag nicht nur sehr gut thun wird, wenn er die Anträge des Finanzausschusses insgesammt annimmt, sondern es wird auch für die armen Gemeinden durch diese Beiträge des Landesfondes dasjenige geschehen, was in der erwähnten subsidiarischen Pflicht des Landesfondes gelegen ist. Ich empfehle daher die unveränderte Annahme der Anträge des Finanzausschusses. Landeshauptmann: Ehe wir zur Spezial-Debatte schreiten, erlaube ich mir, den Antrag des Herrn Dr. Bošnjak auf Rückstellung dieser Anträge an den Finanzausschuß zur Abstimmung zu bringen. (Predlog ne obvelja — Der Antrag wird abgelehnt.) Wir kommen nun zur Spezial-Debatte und zwar zum ersten früher verlesenen Ansschußantrage. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmigt.) Beim zweiten Ausschußantrage wäre nun auch der Einschaltungs-Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak zur Abstimmung zu bringen. Poslanec dr. Vošiijak Jaz mislim, tla ima priti sedaj na glasovanje drugi predlog deželnega odbora, ker ta dalje sega. Landeshauptmann: Bitte um Entschuldigung. Berichterstatter Areiherr v. Apfaltrern: Dieser eben vom Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak zur Entscheidung des Landtages destinirte Antrag des Landesausschusses existirt nicht mehr. Es wurde die Vorlage 5 dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen und sobald dies geschehen ist, sind die Antrüge, welche der hiezu berufene Ausschuß stellt, die allein maßgebenden für die Debatte. Wenn es dem Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak gefallen hätte, den Antrag, den er in der Vorlage 5 gestellt hat, aufzunehmen, so wäre es seine Sache gewesen, dies in der Spezial-Debatte zu thun. Diese unterblieb jedoch, es liegt dieser Antrag gar nicht mehr vor, es entfällt daher auch die Abstimmung darüber. Poslanec dr. Vošiijak: Jaz sem naglašal, da ta nasvet deželnega odbora kot svojega predlagam. To je gotovo, daje ta nasvet bil v debati, ker sem ga kot'svojega sprejel. Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich bitte, den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak vorzulesen, da wird es sich zeigen, wie er ihn gestellt hat. Poslanec dr. Vošiijak: Predlog je tiskan in ga ni bilo treba še enkrat pisati. Abgeordneter Ar. Witter v. Kaktenegger: Mir kommt vor, daß der Antrag 2 des Finanzausschusses und der Antrag 2 des Landesausschusses recht gut neben einander bestehen können. Der erstere sagt nämlich, daß die für den Vorgang bei Abgabe von an unheilbaren Krankheiten leidenden Personen an das Siechenhaus gegebene Instruktion dahin zu ergänzen sei, daß der wirklichen Abgabe das im Sinne der §§. 28 — 30 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 gelegene Einvernehmen mit dem Stadtmagistrate Laibach vorauszugehen habe. Der Antrag 2 des Landesaus-schusses betrifft jedoch die Uebernahme von Siechenver-pflegskosten auf den Landesfoud, und das Seitenstück hiezu ist der Antrag 4 des Finanzausschusses. Ich glaube daher, daß, wie man über den Antrag 2 des Landesansschusses auch denken mag, dadurch der Antrag 2 des Finanzausschusses nicht ausgeschlossen ist, weil er eine gesetzliche Regelung der Abgabe der Siechen im Auge hat. Es könnte also der 2. Landesausschußantrag, welchen der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak aufgenommen hat, beim vierten Antrage des Finanzausschusses in Discussion kommen, hieher paßt er offenbar nicht. Poslanec (lr. Vošnjak; Moj predlog bi stopil namesto vseh teh predlogov, ki jih nasvetuje finančni odsek. Landeshauptmann: Ich bringe nun den 2. Antrag des Landesausschusses , den der Herr Abgeordnete Dr. Bošnjak als den seinen erklärt hat, zur Abstimmung. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) Ich bringe nun den 2. Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Nunmehr bitte ich, über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bošnjak, im zweiten Fiuanzausschuß-antrage zwischen die Worte „leidenden Personen" die I Worte „jedoch transportfähigen" einzuschalten, abzustimmen. (Ne obvelja — Wird abgelehnt. — Tretji in če-terti predlog finančnega odseka obveljata brez razgovora v drugem in potem ves predmet v tretjem branju — Der dritte und vierte Antrag des Finanz- | ausschusses werden ohne Debatte in zweiter und sodann der ganze Gegenstand in dritter Lesung angenommen.) 15. Poročilo finančnega odseka o remunera-cijah za primarija in sekundarija notranjega in blazničnega oddelka in za asistenta porodnišnega oddelka. (Priloga št. 25.) 15. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Remnnerationen für den Primär- und Secnndararzt der internen und Zrren-Abthcilnng und für den Assistenten der Gebäranstalt. (Beilage Nr. 25.) Berichterstatter Areiherr v. Apfaktrern: (Prebere poročilo finančnega odseka s sledečimi predlogi — Verliest den Bericht des Finanzausschusses mit nachstehenden Anträgen): Die Anträge des Finanzausschusses gehen somit dahin: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Remuneration des Primararztes der medizinischen und Jrrenabtheilnng tvirb endgiltig auf den Betrag jährlicher 600 fl. festgestellt, welche „für die Besorgung des ärztlichen Dienstes tu der Filiale zu Studeuz der hiesigen Landesirrenaustalt" in das Jrren-Hausfonds-Prälimiuare einzustellen sind. 2. Für den Secnndararzt der medizinischen und Jrrenabtheilutig wird die Renttmeration auf jährliche 150 fl. definitiv festgestellt und kommt in das Präliminare des Jrrenhausfondes einzustellen. 3. Für bett Assistenten zugleich Secundararzten an der Gebäranstallt, wird die Jahresremuneration auf 143 fl. endgiltig festgestellt und ist in das Präliminare des Gebärhausfondes einzustellen. (V generalni in speeijalni debati se nihče ne oglasi in obvelja ves predmet v drugem in tretjem branju — Ju der General- und Spezial-Debatte meldet sich Niemand zum Worte und wird der Gegenstand in zweiter und dritter Lesung genehmigt. 16. a~) Ustno poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada učiteljskih penzij za leto 1882. (k prilogi 7/E). 16. a) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Lehrerpensions-fondes pro 1882. (ad Vorlage 7/E). Landeshauptmann: Ich frage das hohe Hans, ob es mit der mündlichen Berichterstattung über diesen und die folgenden Gegenstände einverstanden ist? (Pritrduje se — Zustimmung.) Berichterstatter I>r. v. Schrey: Die Vorlage des Laudesausschusses in Bezug auf das Erforderniß und die Bedeckung stützt sich auf die vom k. k. Laudesschulrathe mitgetheilten bezüglichen Positionen. Ich werde mir erlauben, im Namen des Finanzausschusses dieselben ganz kurz zu erörtern und schicke den Ausschußantrag voraus, welcher lautet (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde dieser Voranschlag im Erfordernisse pr. fl. 16240 — und in der Bedeckung mit .... „ 7271 — somit in dem aus dem Laudesfonde zu deckenden Abgänge pr................ fl. 8969 — rund 9000 fl. genehmigt. Die Erforderniß - Rubriken sind: I. Lehrerpensionen. Diese belaufen sich dermalen auf 9858 fl. 11 kr , die voraussichtlich int Jahre 1882 eintretenden Pensioni-rungen sind mit dem Pauschalbeträge von 2141 fl. 89 kr. veranschlagt und in Folge dessen ist vom Landesschul-rathe das Erforderuiß mit 12.000 fl. ausgestellt worden. Nachdem zu erwarten ist, daß int Laufe des Jahres 1882 der eine oder der andere Pensionsbezug entfallen wird und vielleicht einige jener Lehrer, welche als zur Versetzung in den Ruhestand bestimmt angenommen werden, weiter noch Dienste leisten werden, so erachtet der Finanzausschuß, daß der Betrag von 11.000 fl. genügen werde, um den Pensions-Ansprüchen zu entsprechen. Es wird daher beantragt, diese Position mit 11.000 fl. einzustellen. II. Witw en-Pensionen. Diese betragen dermalen 2519 fl. Mit Zuschlag eines Pauschals per 400 fl. für neue Bezüge hat der Laudesschulrath für diese Post 2920 fl. beantragt. Der Finanzausschuß beantragt conform mit dem Laudesausschnsse hiefür 2900 fl. zu präliminiren. III. Erziehungsbeiträge. Der faktische Stand beträgt 554 fl. Mit Hinzurechnung von 200 fl. für neue Bezüge wird die runde Summe von 750 fl. beantragt. IV. Gnadengaben. Für diese Post wird entgegen dem Antrage des Landesausschusses, welcher hiefür 320 fl. vorgesehen hat, vom Finanzausschüsse der Betrag von 840 fl. beantragt. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die heute vom Herrn Landeshauptmann dem Finanzausschüsse zugewiesene Petition der Lehrerswitwe Katharina Krombholz diesem bei seinen Berathungen bereits bekannt war, und weil dieselbe auf die Prgliminirung der Position „Gnadeu-gaben" Einfluß übt, so meinte der Finanzausschuß, werde das hohe Haus gestatten, daß diese Petition bei diesem Anlasse erlediget werde, da sich daran der Antrag auf Erhöhung dieser Position knüpft. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann, das hohe Haus in dieser Richtung zu befragen. Landeshauptmann: Ich frage das hohe Haus, ob es mit der sofortigen Erledigung dieser Petition einverstanden ist? (Pritrduje se — Zustimmung.) Berichterstatter Ar. v. Schrey: Die Petition dieser Frau besteht in Folgendem: Es hat ihr im Jahre 1877 der h. Landtag eine jährliche Gnadengabe von 40 fl. bewilliget, und zwar mit Rücksicht auf ihre Erwerbsunfähigkeit, Kränklichkeit, Vermögenslosigkeit und weil sie damals bereits 63 Jahre alt war, ihr verstorbener Ehegatte aber durch 18 Jahre als Lehrer gewirkt hatte. Sie hat bisher 40 ft. bezogen und schreitet nunmehr um eine angemessene Erhöhung dieser Gnadengabe ein, unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, zufolge dessen sie körperlich ganz gebrechlich und dem Erblinden nahe sei. Die Gesuchstellerin wird von allen Seiten wärmstens empfohlen, und weil es wirklich den Anschein hat, daß dieselbe, während sie sich bisher durch Handarbeiten theilweise ernährte, künftighin wegen der drohenden Erblindung daran verhindert sein wird, so glaubte der Finanzausschuß den Antrag stellen zu sollen, daß die Gnadengabe der Katharina Krombholz vom 1. Oktober l. I. an von 40 auf jährlich 60 fl. erhöht werde. Dadurch erhöht sich diese Position auf 840 fl. V. Abfertigungen. Diese Post wird vom Landesschulrathe mit 500 fl. in Anspruch genommen. Nachdem jedoch das Erforderniß im Jahre 1880 nur 360 fl. betrug, so glaubte der Finanzausschuß, diese Post mit 400 fl. in Antrag bringen zu sollen. VI. Conductsquartal. Auch hier kann sich der Finanzausschuß dem Antrage des Landesschulrathes auf Einstellung dieser Post auf 500 fl. nicht anschließen und bringt, da das Erforderniß im Jahre 1880 nur 225 fl. betrug, den Betrag von 300 fl. in Vorschlag. VII. Amts- und Kanzleierfordernisse. Diese Post ist eine neue und bezieht sich auf die dem hohen Landtage im Wege des Rechenschaftsberichtes zur Kenntniß gebrachte Entscheidung des Reichsgerichtes, welches in einem den steiermärkischen Landesschulrath betreffenden Falle erkannt hat, daß für die Kosten der Verwaltung des Lehrerpensionsfondes das Land Steiermark aufzukommen hat. Was das Land Krain betrifft, sind diese Kosten nicht von Belang, indem besondere Organe zur Verwaltung dieses Fondes nicht bestehen, sondern dieselbe vom Landesschulrathe, beziehungsweise von der Landesregierung besorgt wird. Es kann sich daher hier nur um einen kleinen Betrag für Kanzleierfordernisse und Drucksorten handeln. Der Finanzausschuß beantragt hiefür den Betrag von 50 fl. zu präliminiren. Zufolge dessen würde sich das Erforderuiß ans 16.240 fl. Herausstellen. Was die Bedeckung betrifft, so wird sub I Gebarungsüberschüsse des Schulbücherverlages conform mit dem Landesausschußantrage mit 1325 fl. in Antrag gebracht. Die Post II. „Strafgelder" wurde vom Landesschulrathe nur mit 500 fl. prüliminirt. Nachdem jedoch noch einige Rückstände aushaften, welche eingehen dürften, so glaubte der Finanzausschuß die Post mit 600 fl. beantragen zu sollen. Die Post III. Perzentualabzüge für den Pensionsfond ist vom Landesschulrathe mit 3900 fl. angenommen worden. Die stets steigende Tendenz dieser Post rechtfertiget die vom Landesausschuffe angenommene Erhöhung um 100 fl., also mit 4000 fl. IV. Kapitals-Juteressen. Diese Rubrik ist fix gegeben als der Erlös der Coupons der im Nenn-werthe von 23.050 fl. bestehenden Stammobligationen und wird niit 1346 fl. beantragt. Die gestimmte Deckung beträgt daher 7271 fl. und es ergibt sich ein Abgang von 8969 fl., rund 9000 fl., welcher aus dem Landesfonde zu decken wäre. Damit hängt die Erledigung einer Materie zusammen, welche den Rechenschaftsbericht betrifft. Obwohl derselbe erst heute dem Finanzausschüsse zugewiesen wurde, so hat doch derselbe die betreffenden Gegenstände bei der Verhandlung über den Voranschlag des Lehrerpensionsfondes berathen, von der Ansicht ausgehend, daß es ohnehin seine Aufgabe sei, alles, was diesen Gegenstand betrifft, schon bei. Gelegenheit der Präliminarberathung zur Sprache zu bringen. Formell bitte ich doch den Herrn Landeshauptmann, mir zu gestatten, daß der Finanzausschuß über die Anträge des Landesausschusses im Rechenschaftsberichte, Seite 209, betreffend die Abfertigung der Lehrerswitwe Katharina Hoöevar und des Lehrers Lorenz Weber sofort seinen Antrag stelle. Landeshauptmann: Ich richte an das hahe Haus die Frage, ob es damit einverstanden ist? (Pritrjuje se — Zustimmung.) Abgeordneter Ar. v. Schrey: Lorenz Weber, geboren im Jahre 1826, welcher 20 Jahre zur vollen Zufriedenheit der vorgesetzten Schul- behörden gedient hat, wurde im Jahre 1880 in den Ruhestand versetzt. Aus den betreffenden Daten des Rechenschaftsberichtes geht hervor, daß Weber keinen Anspruch auf eine Pension hat, weil er nur als provisorischer Lehrer angestellt war. Es hat sich jedoch ergeben, daß er zur vollen Zufriedenheit der Schulaufsichtsorgane seine Lehrerstelle bekleidet hat und daß er jetzt so gebrechlich und erwerbsunfähig ist, daß er, wie der k. Bezirksschulrath Krainburg berichtet, vor Elend zu Grunde gehen müßte, wenn er nicht mit einer Aushilfe unterstützt würde. Der Landesausschuß hat diesem Umstande Rücksicht tragend und nach dem Antrage des k. k. Landesschul-rathes sich bewogen gefunden, dem Lorenz Weber eine Gnadenpension Von jährlichen 100 fl. zu bewilligen und • mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Unterstützung ihm dieselbe vom 1. Dezember 1880 flüssig zu machen. Der Finanzausschuß billigte die Motive des Landesausschusses und erklärte sich einverstanden mit dem Antrage, daß auch weiterhiu die jährliche Gnadengabe von 100 fl. dem Lorenz Weber aus dem Lehrerpensionsfonde gezahlt werde. Es wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle den Beschluß des Finanzausschusses zur genehmigenden Kenntniß nehmen und dem gewesenen Aushilfslehrer Lorenz Weber eine Gnadenpensivn jährlicher 100 fl. bewilligen. Der letzte Antrag endlich, der ebenfalls den Rechenschaftsbericht betrifft, betrifft die Abfertigung der Lehrers-witme Karoline Hočevar. Ihr verstorbener Mann diente 4]/3 Jahre zufriedenstellend an der Volksschule zu Drašič und hat die Witwe und zwei Kinder, welche ganz mittellos sind, hinterlassen. Nachdem die Witwe, weil ihr Mann nicht hinlängliche Zeit gedient hat, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung nicht hat, jedoch dieselbe sehr bedürftig ist, hat der k. k. Landesschulrath beantragt, eine Abfertigung von 100 fl. zu bewilligen. Der Landesausschuß hat sich mit diesem Antrage nicht vollkommen einverstanden erklärt, sondern bei dem Umstande, als diese Abfertigung nicht eine gesetzlich gebührende ist, diese Ziffer zu hoch befunden und dieselbe auf 60 ft. reduzirt. Der Finanzausschuß erlaubt sich nun den Antrag ‘ zu stellen: Der hohe Landtag geruhe auch diese Abfertigung zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Es wäre also zuerst über diesen Voranschlag des Pcnsionsfondes und zum Schlüsse über die gestellten Anträge abzustimmen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte (Nihče se ue oglasi — Niemand meldet sich). Da in der Generaldebatte Niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Spezialdebatte (po prestanku — Nach einer Pause): Da auch in der Spezialdebatte das Wort nicht gewünscht wird, so schreiten wir zur Abstimmung. (Vse točke potrebščine in zaklade obveljajo po nasvetu finančnega odseka — Sämmtliche Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung werden nach den Anträgen des Finanzausschusses genehmiget). ... Ich bringe nun den Antrag auf Erhöhung der jährlichen Gnadengabe an Katharina Krombholz von 40 stuf 60 fl. zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Nunmehr bitte ich, über den Antrag auf Bewilligung einer Gnadenpension für den Lehrer Lorenz Weber, jährlicher 100 fl. vom 1. Dezember 1880 angefangen abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) Schließlich bringe ich noch den Antrag auf Bewilligung einer gnadenweisen Abfertigung von 60 fl. für Karoline Hočevar zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen; — potem obvelja ves predmet v tretjem branji — Sodann wird der ganze Gegenstand in der briteix Lesung angenommen.) 16. b) Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu zemljiško - odveznega zaklada za 1. 1880. (k prilogi 14.). 16. b) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Grund-entlastuttgöfondes pro 1880 (ad Vorlage 14). Berichterstatter Pr. v. Schrey: Der Rechnungsabschluß des Grundentlastungs-fondes wurde vom Finanzausschüsse in den einzelnen Positionen geprüft und es hat sich ein Anlaß zu einer Bemänglung nicht ergeben, indem die bezüglichen Differenzen zwischen Voranschlag und Erfolg vollständig aufgeklärt worden sind. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechnungsabschluß des Grundeutlastungsfondes pro 1880 werde nach den in der Landesausschußvorlage, Beilage 14, enthaltenen rubrikenweisen Auseinandersetzungen genehmiget, u. z.: a) in der Gesammteinnahme pr. 721.866 fl. 16' ., kr. b) mit der Gesammtausgabe pr. 690.920 fl. 61 kr., c) sonach mit dem reinen Einnahmenüberschusse resp. barem Kassareste pr. 30.945 fl. 55% kr., d) mit den schließlichen Gesammteinnahmenrückständen pr. 6,394.739 fl. 56'/- kr., e) mit den schließlichen Gesammtausgabenrückständen pr. 7,543.399 fl. 12 kr., t) sohin mit dem schließlichen reinen Schuldenstande pr. 1,148.659 fl. 55% kr. (Obvelja brez razgovora v drugem in tretjem branju — Wird ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung genehmiget.) 16. c) Ustno poročilo finančnega odseka o peticiji zastran miločšin za učiteljske sirote Karolino, Alojzijo in Ano Malenšek. 16. c) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Petitionen um Gnadengaben für die Lehrerswaisen Karolina, Aloifia und Anna Malenšek. Berichterstatter Dr. v. Schrey: Der im Jahre 1835 verstorbene Lehrer Franz Malenšek, welcher durch 25 Jahre zur vollen Zufriedenheit seiner vorgesetzten Behörden gedient hat, hat drei Töchter hinterlassen, welche bisher mit ihrer Mutter zusammen gelebt haben, ohne irgend eine Unterstützung aus einem öffentlichen Fonde zu erhalten. Nun sind sie um eine solche eingeschritten unter Hinweis auf die durch ärztliche und gemeindeümtliche Zeugnisse constatirte Kränklichkeit, Erwerblosigkeit und absolute Vermögenslosigkeit. Der Stadtmagistrat Laibach hat erhoben, daß dieselben sehr unterstützungsbedürftig sind und das ärztliche Zeugniß lautet dahin, daß zwei dieser Schwestern absolut erwerbsunfähig seien, indem sie an Krankheiten leiden, welche jede Erwcrbsfähigkeit ausschließen. Die Eine von den Gesuchstellerinnen ist im Jahre 1827 geboren, die andere im Jahre 1835, sie stehen daher in einem Alter, wo die eingetretene Kränklichkeit kaum mehr weichen dürfte und anzunehmen ist, daß sie sich in einer sehr bitteren Lage befinden würden, wenn ihnen keine Unterstützung zu Theil werden sollte. Aus diesem Grunde beantragt der Landesschulrath, es möge der Landesausschuß dem hohen Landtage vorschlagen, der Karolina und Anna Malenšek vom 1. August 1881 an, so lange ihre Erwerbsunfähigkeit dauert und sie nicht anderweitig eine Versorgung finden, eine Gnadengabe von jährlich je 30 fl. zu bewilligen. Der Finanzausschuß hat aus den bereits erwähnten Gründen sich geneigt gefunden, diese vom Landesschulrathe beantragte Gnadengabe beim hohen Landtage zu befürworten. Es möge also der Anna und Karolina Malenšek vom 1. August d. I. an jeder der Betrag von 30 sl. jährlich bewilligt werden, jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß möglicherweise im Laufe der Zeit eine Aenderung der Verhältnisse eintreten könnte, vorläufig nur auf drei Jahre. Was den Fond betrifft, aus welchem diese beiden Beträge zu zahlen wären, erachtete der Finanzausschuß den Normalschulfond hiezu für berufen, nicht aber den krainischen Lehrerpensionsfond, weil die Angehörigen der Lehrer älterer Kategorie ihre Unterstützung nur aus dem Normalschulfonde hätten finden können, mithin also auch ihre Angehörigen auf den Normalschulfond angewiesen sind. Es wird daher vom Finanzausschüsse beantragt: Der hohe Landtag geruhe in Erledigung der Petitionen der Lehrerswaisen Karolina und Anna Malenšek denselben vom 1. August 1881 bis 1. August 1884 eine jährliche Gnadengabe von je 30 fl. aus dem krainischen Normalschulfonde zu bewilligen. (Predlog obvelja — Der Antrag wird angenommen.) 16. d) Ustno poročilo finančnega odseka o računskem sklepu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu za leto 1880. (k prilogi 6.). 16. d) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß der Landes-Obst- und Weinbauschule in Slap pro 1880. (ad Vorlage 6). Berichterstatter Dr. Kitter v. Kattenegger: Der Finanzausschuß hat den in der Beilage 6 enthaltenen Rechnungsabschluß eingehend geprüft und zu besonderen Bemerkungen keinen Anlaß gefunden. Ich erlaube mir eine kurze Uebersicht der Rechnungsresultate im Vergleiche zu dem Voranschläge des Jahres 1880 ! vorzutragen. Wenn man aus dem Rechnungsabschlüsse, Beilage Nr. 6, die das Jahr 1880 concret betreffenden Ge-I barungsergebnisse an realisirten oder rückständigen Empfängen oder Ausgaben zusammenfaßt und mit den Ziffern des Voranschlags vergleicht, so findet man Empfänge: I. Realitütenertrag 336 fl. 30 kr. plus 2405 fl. 16 kr., zusammen.................. 2741 „ 46 „ II. Beiträge...................3513 „ 48 „ III. Verschiedene Einnahmen 312 fl. 50 fr. plus 41 fl. 39 kr., zusammen 353 „ 89 „ Summe . 6608 fl. 83 kr. A u s g a b e n: I bis X 6752 fl. 23 kr. + 222 fl. 93 kr., zusammen...................... 6975 fl. 16 kr. mithin in der reellen Gebarung ein Ausgabenüberschuß (Passivbilanz) . . 366 fl. 33 kr. zu dessen richtigem Verständnisse gegenüber dem Voranschläge hervorgehoben wird. ad I. Realitätenertrag mehr . . . 1166 fl. 46 kr. „ II. Beiträge (des Landes) weniger 1124 fl. 76 kr. „ III. Verschiedene Einnahmen mehr 243 „ 89 „ somit ein verglichener Empfangsüberschuß pr............................ 285 fl. 59 kr. dagegen eine Ueberschreitung in den Ausgaben pr.........................651 „ 92 „ somit obiger Ausgabenüberschuß pr. . 366 fl. 33 kr. Jene Ausgabenüberschreitung beruht wesentlich aus jener Tangente pr. 439 fl. 66 kr. der Erträgnisse, welche dem Herrn Grafen Lanthieri vertragsmäßig bei der Abrechnung gut zu schreiben ist; dann in unvorgesehenen Auslagen für Krankheitskosten eines Knechtes u. s. w. Es können somit als wesentlich günstige Ergebnisse des Jahres 1880 angesehen werden, daß die gesteigerten eigenen Einnahmen eine bedeutende Verringerung des Landesbeitrages (1303 fl. 24'/2 kr.), und eine Gutschreibung für Grafen Lanthieri pr. 439 fl. 66 kr. auf seine bisherige Abrechnungsschuld ermöglichen. Speziell in Betreff der Empfangsrückstände ist nichts Anderes zu bemerken, als daß die Naturalienvorräthe pr 3603 fl. 54 kr. durch zeitgerechte Veräußerung ohnehin werden verwerthet werden, während die Abrechnungs-schuld des Grafen von Lanthieri pr. 5726 fl. 90 kr. aus den Ertragsüberschüssen des heurigen und der kommenden Wirthschaftsjahre abgestattet werden sollen. Formell beantragt der Finanzausschuß (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechnungsabschluß der Landes- Obst- und Weinbauschule in Slap für das Jahr 1880 wird in der Gesammteinnahme mit .... 9857 fl. 71 kr. der Gesammtausgabe mit . . . 9857 „71 „ den Empfangsrückständen mit . . 9371 „ 83 „ den Ausgabsrückständen mit . . 222 „ 93 „ dem Vermögensstande pr. . . . 14.848 „ 94 „ und dessen Vermehrung pr. . . 551 „ 80 '/a „ genehmiget. (Obvelja brez razgovora v drugem in tretjem branju — Wird ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung genehmiget.) 16. e) Ustno poročilo finančnega odseka o pritožbi gospoda grofa Karola Lan-thieri-a zaradi zaračunanja zboljševal-nih stroškov glede Slapa. 16. e) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Beschwerde des Reichsgrafen Herrn Karl v. Lanthieri wegen Verrechnung von Meliorationskostcn dem Gute Slap. Abgeordneter Ar. Witter v. Kaltenegger: Bezüglich dieses Gegenstandes erlaube ich mir im Namen des Finanzausschusses die Absetzung desselben von der heutigen Tagesordnung deshalb zu beantragen, weil die heute vertheilte Beilage 29 einen wesentlich anderen Gesichtspunkt für den Finanzausschuß geschaffen hat, in Folge dessen er sich bemüssiget findet, die Reassumirung seiner Berathungen dieses Gegenstandes vorzunehmen, und diesfalls einen neuen Antrag in Erwägung zu ziehen. (Predlog obvelja — Der Antrag wird angenommen.) 16. f) Ustno poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada prisilne delalnice za leto 1882. (Prilogi 7./B). 16. f) Mündlicher Bericht des FinanzattSschusses über das Präliminare des Zwangsar-beitöhauöfondes pro 1882. (ad Beilage 7/B.) Berichterstatter Karl Lnckmann: Mit dem Präliminare des Zwangsarbeitshaus-fondes hängt zusammen der nächste Gegenstand der Tagesordnung, nämlich der Bericht des Finanzausschusses über den Landesausschußantrag auf Gewährung einer Gnadengabe für die Zwangsarbeitshaus-Wundarztens-witwe Josefa Wukotich, ad Beilage 9, und eine Petition. Ich würde mir die Bitte erlauben, zunächst über diese Gegenstände Bericht erstatten zu dürfen, damit wir dann das Präliminare feststellen können. Ich ersuche, mich von der Verlesung des Berichtes, Beilage 9, zu entheben. (Pritrduje se — Zustimmung.) 3. seja. 1831. Ich bemerke bloß, daß sich der Finanzausschuß mit Rücksicht auf den Umstand, daß diese Witwe 66 Jahre alt, kränklich und vermögenslos ist, vollkommen angeschlossen hat dem Antrage des Landesausschusses, welcher lautet (bere — liest): Demgemäß wird beantragt: Der hohe Landtag wolle der Zwangsarbeitshaus-Wundarztenswitwe Josefa Wukotich eine Gnadengabe jährlicher 84 fl. vom 1. Jänner 1881 an bewilligen und die derselben für Rechnung dieser Gnadengabe unter dem 22. März l. I. flüssig gemachte Geldaushilfe von 40 fl. zur genehmigenden Kenntniß nehmen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Eine zweite Petition, liegt vor von der Waise Antonia KraSovic, Tochter nach dem Zwangsarbeitshaus-Oberaufseher Josef Krasovic. Diese hat im Jahre 1877 vom Landtage eine Gnadengabe jährlicher 60 fl. bekommen. Diese Gnadengabe wäre Ende April 1882 einzustellen und sie bittet um Fortbelassung derselben aus dem Grunde, weil ihre mißlichen Verhältnisse noch immer fortdauern, indem sie noch immer krank und^ganz erwerbsunfähig ist, was durch das beigebrachte ärztliche Zeugniß erwiesen vorliegt. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß sich die Verhältnisse der Gesuchstellerin bessern könnten, glaubte der Finanzausschuß, daß diese Gnadengabe nur auf drei Jahre zu verlängern wäre, und stellt den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen, der Antonia Krasovic, Waise nach dem verstorbenen Zwangsarbeitshaus-Oberaufseher Josef KraSovic, sei eine Gnadengabe jährlicher 60 fl. auf die Zeit von drei Jahren, d. i. vom 1. Mai 1882 bis Ende April 1885, aus dem Zwangsarbeitshansfonde zu erfolgen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Ich erlaube mir nun, die einzelnen Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung vorzutragen. (Točke I. do V. 2. a. potrebščine obveljajo brez razgovora po nasvetih finančnega odseka oziroma deželnega odbora priloga 7/B — Die Positionen I bis V 2. a. des Erfordernisses werden ohne Debatte nach den Anträgen des Finanz- resp. Landesausschusses, Beilage 7/B, genehmiget.) V. 2. b. potrebščine: za zunanjo stražo delalnice 1285 gld. — V 2. b. des Erfordernisses für die äußere Bewachung der Anstalt 1285 fl. Zu dieser Post bitte ich den Rechenschaftsbericht, Seite 162 zur Hand zu nehmen, indem auf dieser Stelle über diese Angelegenheit ein ausführlicher Bericht erstattet wird. Ich nehme an, daß die Herren den Rechenschaftsbericht gelesen haben und hebe nur hervor, daß das General-Commando in Graz die fernere militärische Bewachung gegen eine geringere Entschädigung als dies ursprünglich der Fall war, nämlich um den Jahresbetrag von 1291 fl. 84 kr., gestattet hat. Der Landesausschnß hat in Erwägung der Umstände, daß die Civilbewachung bei weitem höher zu stehen käme und vielleicht nicht so wirksam wäre, daß es ferner sehr prekär wäre, sich diesfalls in einen Rechtsstreit einzulassen, sich entschlossen, den Antrag des General-Commandos anzunehmen und vom Rechtsstreite abzusehen. Wenn die Herren einverstanden sind, diese Summe ins Präliminare aufzunehmen, so ist dieser Gegenstand im Rechenschaftsberichte erlediget. Ich würde mir erlauben, im Namen des Finanzausschusses den Antrag zu stellen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle den Bericht des Landesausschusses, betreffend die Beschlüsse in der Sitzung vom 28. Juni 1880 bezüglich der äußeren Bewachung des Zwangsarbeitshauses, Seite 163 des Rechenschaftsberichtes, genehmigend zur Kenntniß nehmen. (Obvelja brez raz= govora — Wird ohne Debatte angenommen). (Točke VI. do XIII. potrebščine obveljajo brez razgovora po nasvetu finančnega odseka oziroma deželnega odbora, priloga 7/B — Die Positionen VI bis XIII des Erfordernisses werden ohne Debatte nach den Anträgen des Finanz- beziehungsweise Landesausschusses, Beilage 7/B, genehmiget). Točka XIV: provizije — Punkt XIV: Provisionen. Bezüglich der letzten zwei Provisionen, die Aufseherswitwen Elisabeth Mejač und Ursula Oblak betreffend, erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß der Landesausschuß auf Seite 229 des Rechenschaftsberichtes über die Provisionirnng dieser beiden Witwen berichtet und sich die Genehmigung des Berichtes erbittet. Diese Pro-visionirung ist nämlich, wie die Beilagen beweisen, normalmäßig vor sich gegangen, weshalb der Finanzausschuß den Antrag stellt (bere — liest): Der hohe Landtag wolle die normalmäßige Provisionirnng der Zwangsarbeitshaus-Aufseherswitwen Elisabeth Mejač und Ursula Oblak mit täglichen 25 kr. genehmigen. (Točka XIV. potrebščine: provizije obvelja z nasvetom finančnega odseka — Punkt XIV des Erfordernisses : Provisionen wird sammt dem Antrage des Finanzausschusses genehmiget.) Zur folgenden Post XV bemerke ich, daß sich die Gnadengabe für die Oberaufseherswitwe Antonie Kra-sovie in Folge des soeben vom hohen Hause gefaßten Beschlusses von 20 fl. auf 60 fl. und somit die gesummte Post von 445 auf 485 fl. erhöht. (Točki XV. in XVI. potrebščine obveljate po nasvetih finančnega odseka oziroma deželnega odbora, priloga 7/B — Punkt XV und XVI des Erfordernisses werden nach den Anträgen des Finanz- resp. des Landesausschusses, Beilage 7/B genehmiget.) Das Gesammt-Erforderniß ist sonach mit 55.887 fl. genehmiget. Wir kommen nun zur Bedeckung. (Točka I. zaklade obvelja brez razgovora — Punkt I der Bedeckung wird ohne Debatte genehmiget.) Točka II. dohodki fabriškega in delalničnega zavoda in zaslužki prisiljencev — Punkt II Ertrag der Fabriks- und Arbeitsanstalt, dann Verdienste der Zwäng-linge: Betreff des veranschlagten Erlöses für verkaufte Fabrikate und Materialvorräthe hat der Finanzausschuß nicht verkannt, daß derselbe mit 8400 fl. nieder eingestellt ist. Nachdem jedoch neu eintretende Zwänglinge erst lernen müssen, bis sie etwas verdienen, nachdem ferner ein etwaiger Ueberschuß ohnehin verrechnet werden muß, so glaubte der Finanzausschuß eine Erhöhung dieser Post nicht beantragen zu sollen. Točka II. zaklade obvelja po nasvetu finančnega odseka oziroma deželnega odbora, priloga 7/B — Punkt II der Bedeckung wird nach dem Antrage des Finanz- resp. Landesausschusses, Beilage 7/B, genehmiget.) Točka III. zaklade: odškodnina za oskrbovanje, ozdravljevanje in pogrebščine — Punkt III der Bedeckung Verpflegs-, Heil- und Leichenkostenvergütungen: Bei dieser Post hat der Finanzausschuß in Erwägung gezogen, ob es nicht angemessen wäre, die Kosten der Verpflegung für auswärtige Zwänglinge zu erhöhen, ' nachdem durch die Bewachung in Zukunft mehr Auslagen verursacht werden. Nachdem jedoch der Betrag von 50 kr. pr. Tag und Zwängling ein ziemlich hoher ist, nachdem ferner anzunehmen ist, daß bei einem erhöhten Zwänglingsstande die Verpflegskosten sich redu-ziren werden, und nachdem auch Aussicht vorhanden ist, daß die Regie- und Verwaltungskosten auf eine größere Anzahl von Zwänglingen vertheilt sich geringer darstellen, so ist der Finanzausschuß davon abgegangen, eine Erhöhung dieser Post zu beantragen. (Točki III. in IV. zaklade obveljate po nasvetih finančnega odseka oziroma deželnega odbora, priloga 7/B — Die Punkte III und IV der Bedeckung werden nach dem Antrage des Finanz- respektive Landesaus-schuffes, Beilage 7/B, genehmiget.) Die Bedeckung beziffert sich sonach auf 46.796 fl. und der Abgang auf 9091 fl. Der Finanzausschuß stellt nun den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle den Voranschlag des Zwangsarbeitshausfondes für das Jahr 1882 mit betn Gesammterfordernisse pr. ... 55.837 fl. und der Bedeckung von...................... 46.796 „ genehmigen und beschließen, daß der Abgang von 9091 fl. aus dem Landesfonde zu decken sei. (Obvelja — Angenommen.) 16. h) Ustno poročilo finančnega odseka o različnih peticijah. 16. h) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über mehrere Petitionen. Abgeordneter Kreiherr v. Apfattrern: Ich möchte mir den Antrag erlauben, den letzten Punkt lit. h der Tagesordnung „Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über mehrere Petitionen" mit Rücksicht auf die bereits vorgerückte Stunde von der Tagesordnung abzusetzen, und nunmehr zur Wahl der verschiedenen Ausschüsse zu schreiten. (Predlog obvelja — Der Antrag wird angenommen.) Landeshauptmann: Ich erlaube mir nachträglich noch 2 Petitionen vorzutragen, welche beide der Herr Abgeordnete Pfeifer überreicht hat. 1. Die Petition der Lehrer in Gurkfeld um Erhöhung der Dienstalterszulagen für die Volksschullehrer. 2. Das Einschreiten des Schulleiters Johann Lapajne in Gurkfeld um Rückersatz von 80 fl. aus dem Lehrerpensionsfonde. (Izročite se finančnemu odseku — Beide Petitionen werden dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Wir schreiten nun zur Wahl behufs Verstärkung des Verwaltungsausschusses. Abgeordneter WotocniK: Für die Wahl zur Verstärkung des Verwaltungsausschusses wurden 29 Stimmen abgegeben, und es erhielten die Herren Abgeordneten Navratil 29 und Dr. Ritter von Savinschegg 28 Stimmen. Die beiden Herren erscheinen daher als gewählt. Poslanec dr. Poklukar: Mislim, da je slavni zbor uže sklenil o tej zadevi, da naj se namreč pomnoži ta odsek z 2 udoma. Stvar je toraj končana in mislim, da ta volitev odpade. Abgeordneter Dr. Witter v. Kattenegger: Nach unserer Geschäftsordnung sollen die Wahlen jedesmal mittelst Stimmzettel vorgenommen werden, eine Wahl per acclamationem kommt in der Geschäftsordnung nicht vor. Ich glaube also, daß die Stimmzettel abzugeben wären. Landeshauptmann: Ich ersuche die Herren Abgeordneten, die Stimmzettel zur Wahl behufs Verstärkung des Äerwaltungs-ausschusses abzugeben. (Po oddanih listkih — Nach Abgabe der Stimmzettel): Ich ersuche die Herren Abgeordneten Potočnik und Ritter v. Gariboldi, das Skrutinium vorzunehmen. Ich bitte die Herren Abgeordeten inzwischen die Stimmzettel zur Wahl be§ Eisenbahnausschusses abzugeben. (Zgodi se — Geschieht.) Ich ersuche die Herren Abgeordneten Svetee und Dr. Deu, das Skrutinium zu übernehmen. Nunmehr bitte ich die Stimmzettel für die Wahl zur Ergänzung des Finanzausschusses abzugeben. (Zgodi se — Geschieht.) Die Herren Abgeordneten Dr. Poklukar und Freiherr v. Apfaltrern werden so gut sein, das Skrutinium zu übernehmen. Schließlich ersuche ich noch um Abgabe der Stimmzettel für den Reformausschnß. (Po oddanih listkih — Nach Abgabe der Stimmzettel): Das Skrutinium wollen die Herren Abgeordneten Detela und Dr. Schaffer vornehmen. (Po razštetih listkih — Nach Vornahme des Skrutiniums): Poslanec Svetee: V odsek za železnico so voljeni gospodje poslanci Dreo, Luckmann in dr. vitez Gutmannsthal z 29 glasovi, Potočnik in Detela z 28 glasovi. Število oddanih glasov je 29. Landeshauptmann: Ich ersuche nun den Eisenbahnausschuß zu seiner Constituirung zu schreiten und mir das Resultat derselben bekannt zu geben. Abgeordneter Freiherr v. Apfaltrern: Für die Ergänzungswahl des Finanzausschusses wurden 24 Sümmzettel abgegeben, darunter zwei leere. Die Majorität beträgt sonach 12 Stimmen. Diese haben erlangt die Herren Abgeordneten: Dr. Ritter v. Savinschegg, Baron Tanfferer, Ledenig mit je 22 und 21 Stimmen. Ich kann nur das Eine an diese Wahrnehmung knüpfen, daß nach dem ich im Auftrage meiner Gesinnungsgenossen die Herren von der andern (leve — linken) Seite des hohen Hauses eingeladen habe, was immer für eine Liste von ihren Gesinnungsgenossen für den Finanzausschuß zu proponiren, diese unserer Seits aeeeptirt worden sein würde, und nachdem die Herren dies abgelehnt haben, uns mitgetheilt wurde, wir möchten aus unseren Parteigenossen die Ergänzung des Ausschusses vornehmen, was wir aeeeptirt haben. Trotzdem dieser Pakt abgeschlossen wurde, haben zwei Herren leere Stimmzettel abgegeben. Ich konstatire dies zur Charakteristrung des Vorganges der Gegenseite. (Dobro! na desni — Bravo! rechts.) Aögeordneter Dr. Schaffer: Für die Wahl des Reformausschusses wurden 28 Stimmzettel abgegeben. Es erhielten die Herren Abgeordneten Deschmann, Freiherr v. Apfaltrern, Svetee, Dr. Poklukar, Dr. VoZnjak, Dr. Schaffer je 28 Stimmen, Dr. Ritter v. Kaltenegger 27 Stimmen. Diese Herren sind also gewählt. Landeshauptmann: Ich bitte auch diesen Ausschuß, sich zu eonstituiren und mir das Resultat der Constituirung bekannt zu geben. Abgeordneter Dr. Witter v. Kattenegger: Es handelt sich noch um die Zuweisung einer Vorlage, die soeben vertheilt worden ist, es ist dies die Beilage 32 — Bericht des Landesausschusses, betreffend den Ankauf der städtischen Eisgrube im Spitalsgarten. Der Landesausschuß stellt den Antrag, diese Vorlage dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Damit sich dieser mit dem Gegenstände sofort befassen könne, ersuche ich den Herrn Landeshauptmann, den diesfälligen Beschluß zu provoziren. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Landeshauptmann: Die nächste Sitzung findet Mittwoch den 5. Oktober um 10 Uhr Vormittag statt. (Dnevni red: glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : siehe nächste Sitzung.) Ich habe noch mitzutheilen, daß sich der Eisenbahnausschuß zum Obmann den Herrn Dr. Ritter v. Gutmannsthal und zu dessen Stellvertreter den Herrn Abgeordneten Dreo, der Reformausschuß zum Obmanne den Herrn Dr. Ritter v. Kaltenegger und zu dessen Stellvertreter den Herrn Dr. Poklukar gewählt hat. Abgeordneter §reo: Zum Obmann - Stellvertreter im Eisenbahnausschusse wurde nicht ich, sondern der Herr Abgeordnete Potočnik gewählt. Landeshauptmann: Mir hat Herr Dr. Ritter v. Gutmannsthal das publizirte Constituirungsresultat mitgetheilt. Der Verwaltungsausschuß versammelt sich heute Nachmittag um 4 Uhr, der Finanzausschuß heute Nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung, der Reformausschuß wird Dienstag Nachmittag um 4 Uhr eine Sitzung abhalten. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Seja se konča ob 45. minuti čez 2. uro. — Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten. Založil kranjski deželni odbor. Laibach. Druck von I. R. Millitz.