^Z 201. 1865. ÄmlMlltt zur LMacher Zeitung 2. September. Ausschließende Privilegien. Das Ministerium für Handel und VollSwlrth« schaft hat nachstehende Privilegien ertheilt: Am 1. August 1865. 1. Dem Adolf Nöhrlng zu Lissa. Herzogthum Posen im Königreiche Prcullen («UeuoUmachtigler Ru' dolvh Sigslleb Spiyer, Generalagent der Leipziger Fcuervelstcherun^Ailstalt in Wien. Stadt. Wallfisch« gasse Nr. l). auf die Erfindung eines EütlultcrungS-ApparateS für die Dauer ^on vicr Jahren. Diese Erfindung ist im Königreiche Preußen seit dem 6. Dezember 1804 auf die Dauer ron fünf Jahren palentirl. 2. Dem Eduard Hodek. Thierstopfer in Wien, Mariahilfer Hauptstraße.Nr. 115. auf die Erfindung eineö Verfahrens. aUe Arten uou Thierköpfcn naturgetreu zu präparirn, für die Dauer lines IahreS. Am 3. August 1805. 3. Dem Sigmund KollowSkl, Eigenthümer einer Papierfabrik in Ezerlany, auf die Erfindung, Papier, namentlich Pack« und Schrenzpapier, wie auch alls anderen feineren Papicrsortcn aus Schilfrohr mit einem geringeren Zusätze von Hadern zu erzeugen, für die Dauer von fünf Jahren. Die PliviltgilMlsbeschrelbungen. deren Geheimhaltung angesucht wurde, befinden sich im k. t. Pri« vilegienarchlue in Aufbewahrung. ' (281—1) "Nr"87227 Kundmachung. Zur Verpachtung der unten bezeichneten Mauthcn auf der Triester Straße für die Zeit vom I. November 1865 bis Ende Dezember 1866, mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung auf weitere zwei Jahre, wird am 18. September l. I., «m 9 Uhr Vormittags, bei der Fmanzbezirks-Direktion in Marburg eine neuerliche Verstei» gerung mit Zugrundelegung herabgesetzter Aus» rufspreisc vorgenommen werden. Die Ausrufsprcise wurden für die Weg-mauthcn, und zwar: Am Grazer Thor in Marburg mit 3UNN fl. llnd am Kärntner Thore ebendaselbst 24U »» für die Wasscrmauth in Marburg n»it I2UN « und für die W Leder.Sortcn . . . . lttUtt „ „ t) Seiler-Artikcl .... »"0 „ „ ^ Leinen, und Wollsorlcn . 5U0 „ „ ^ Eiscn'Sorlen .... 2UNU „ " ^ harte Holz.Eorlen . . . »WU „ „ « wclchc ^ ... 200l, „ „ l Verpackungs-Gefäße . . lUU „ „ 1^ Hammerschmied.Arbelten . 2(w „ " ^ Spängler. ?lrbeiten . . 2W „ „ M Drechsler. „ - - - NW „ „ ^i Flechtenmacher. „ . . . 2M» „ „ <) Bürstenbinder. „ . ... 4W „ „ ^ Allgemeine Werkzeuge . . 1UUU „ „ N Utensilicn und Geräthe, dann^ Kanzlei-und Zeichnungö'Re.? 5tttt „ quisiten.....) Gl'mma dcr Kaullon i.i5l)U ft. Dlese Werliandlung si„dct auf Grund der von der Handelskammer z« Verona notirlcn Marktpreise m,c Prozenten-Nachlassen für jede der vorbezeichneten LicferungS,Gruppen separirt statt. Die Konkurrenten haben vor Beginn der Verhandlung das vorgeschriebene Vadium in klin. gender Münze oder aber in Statsobligationen nach dem Tageskurse zu erlegen, ncbstdcm aber ein amtliches Zertifikat von der Handelskammer, oder wo eine solche nicht besteht, von der be« treffenden Ortsobrigkcit beizubringen, daß sie zur Lieferung der Artikel, aus welche sie zu lizi. liren beabsichtigen, befähigt und berechtigt sind und selbe in den festgesetzten Terminen, nämlich: minder wichtige und kleinere Quantitäten jederzeit sogleich, große Quantitäten aber längstens binnen 6 Wochen, in's Arsenal zu Verona zu liefern vermögen. Mäkler und Zwischenhändler sind von die» ser Verhandlung ausgeschlossen. Schriftliche Offerte werden nur dann an» genommen, wenn sie: I)noch vor Beginn der Verhandlung, d. i. am 26. September d. I., vor Itt Uhr Vormittags, beim gefertigten Kom« mando versiegelt einlangen und auf der Adresse die Lieferungsgruvpen oder Artikel enthalten, für welche offerirt wird; 2) wenn sie mit dem Stempel von 50 kr., dem vorgeschriebenen Vadium und dem vorbcspro-chenen Zertifikate über die Befähigung des Offerenten zur Lieferung versehen sind; 3) wenn die Preise und Artikel deutlich und bestimmt angegeben sind und der Offerent erklärt, daß er an alle Lizitationsbedingnisse, wie solche im Lizitations.Protokolle erscheinen, gebunden bleibt, u. z. auch dann, wenn eine neue Verhandlung vorgenommen werden sollte. Telegrafische Offerte werden nicht berücksichtigt. Die näheren Lizitations - Bedingnisse, so wie die Muster der betreffenden Lieferungs'Ar-tikel, können im hiesigen k k, Arsenale an je« dem Werktage in den gewöhnlichen Arbeilöstun? den eingesehen werden. Zum Schlüsse wird zur Richtschnur der Konkurrenten ausdrücklich bemerkt, daß der Offe» rent nicht nur dann an sein Offert gebunden bleibe, wenn ihm bloS cine einzelne Material» gruppe, — sondern auch in jenem Falle, wenn chm auch nur einzelne Artikel einer oder der andern Gruppe zur Lieferung überlassen würden. Verona, am 2U. August »865. Vom k. k. ZeugS . Artillerie - Kom, mando Nr. 14.