Theologische Verantwortlicher Rcdactcur: Dr. Johann Chrys. Pogazhar. M 12. Samstag den 24t. Marz 184». Die Verfassung für das Kaiferthnm -Oesterreich in Bezug anf die Kirche. Eines der wichtigsten Ereignisse für unser gemeinsames Vaterland ist die von Sr. Majestät aus eigener Machtvollkommenheit vom 4. März 1849 ertheilte Verfassung für den gesammten österreichischen Kaiserstaat. Jeder rechtlich gesinnte Bürger knüpft daran die freudige Erwartung, daß dem bisherigen unsicheren und schwankenden Zustande, der anf allen Verhältnissen so drückend lastete, ein Ende gemacht und den frevelhaften Plänen einer nimmer ruhenden Umsturzpartei ein Ziel gesetzt werde. Allenthalben macht sich die Freude über diese kaiserliche Gabe kund, und den Freund der Ordnung und Gesetzlichkeit, ohne welche cs keine wahre Freiheit geben kann, erfüllt die Wahrnehmung mit großem Tröste, wie die überwiegend große Mehrzahl des Volkes trotz aller Bemühungen der Radikalen noch nicht um ihren Sinn für Recht und Wahrheit gekommen ist. zweifelt nimmer an einer besseren glücklichen Zukunft. Was findet denn aber die katholische Kirche in diesem welthistorischen Ereignisse für Aufforderung sich zu freuen, und auch ihrerseits in den allgemeinen Jubel einzustimmen? Sie hat dasselbe auch festlich gefeiert — Dankamt und Tedeum. — Lange Zeit hat sie mit Sehnsucht darauf gewartet, ob und welche Gewährung 'hre Bitten nnd Forderungen, die sie vor der letzter Zeit in Kremsier tagenden Versammlung der Volksvertreter vorgebracht hat, finden werden; — mit Aufmerksamkeit folgte sie den Verhandlungen des Reichstages, und vb auch viele Stimmen auf demselben sich für ihre Rechte und für ihre Freiheit mit Mnth und Kraft erhoben, sic. konnte es sich doch nicht verhehlen, daß das Endresultat ihr nicht besonders günstig lauten werde. ereits waren einige Paragraphe der sogenannten Grundrechte, die auf die Kirche Bezug hatten, vom Reichstage «"genommen, als die Kunde von feiner Auflösung sich JW Blitzesschnelle aller Orten hin verbreitete. Worauf Kirche vielleicht noch lange hätte warten sollen, das 111 'hr nun durck des Kaisers freien Entschluß zu Theil gewordzn. — Die Kirche ist durch kaiserliches Wort frei geworden, nnd darum freut sie sich und darf sich freuen. In dem a. H. Manifeste vom 4. März 1849 sind auch solche allgemeine Bestimmungen ausgenommen, welche das Frankfurter Parlament und iu Nachahmung Dessen der österreichische Reichstag Grundrechte zu nennen beliebte. §. 1. lautet: »Die volle Glaubensfreiheit und das Recht der häuslichen Ausübung des Religionsbekenntnisses ist Jedermann gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig, doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntniß kein Abbruch geschehen.« Demnach gibt es in Oesterreich keine Staatskirche mehr, deren Bekenner ein ausschließliches Recht und einen Vorzug vor den Mitgliedern einer anderen Religionögesellschaft besitzen würden. Die Petitionen beinahe aller Episkopate, wie sie dem aufgelösten Reichstage vorgelegt wurden, haben auf die Bevorzugung der katholischen Kirche als Staatskirche Verzicht geleistet, dafür aber mit desto größerem Nachdrucke auf die völlige Freigebung derselben aus allen beengenden und nnwür-digen Fesseln, die ihr die absolute Staatsgewalt eben unter dem Scheine ihrer Bevorzugung angelegt hat, gedrungen. Die katholische Kirche wird fortan auf ihre eigene Kraft und Wahrheit, und auf den allmächtigen Beistand ihres Stifters angewiesen bleiben, der sie mitten in den zahllosen Stürmen, denen sie während achtzehn Jahrhunderten ausgesetzt war, beschützt und erhalten hat. Auch auf dem aufgelösten Reichstage haben ehrenwerthe Männer in diesem Sinne für das Aufhören einer Staatskirche gesprochen — nicht aus Haß gegen die katholische Kirche, sondern aus fester Ueberzeugung, daß sic in ihrer Wahrheit, in ihrem göttlichen Ursprünge hinlängliche Gewähr ihres Fortbestandes finde, und daß die Auszeichnungen, die sie als Staatskirche bisher genoß, wenig ihrem Gedeihen frommten. So der galizifche Priester Bielecky — so Sidon, der es mit dürren Worten aussprach: »Es ist ein Unglück, daß die katholische Kirche Staatskirche ist — man leiste ihr einen Dienst, wenn man sic davon enthebe;« — so Haßlwanter, welcher mit der eines Tirolers würdigen Anhänglichkeit an seine Kirche für ihre verkannten Rechte auftrat. Der Staat wird gewiß auch fortan in brr katholischen Kirche — wenn sie auch aufgehört hat Staatskirche zu sein, jene der überwiegend großen Majorität seiner Völker achten, und der Monarch sie insbesondere als jene Kirche verehren, welcher Er selbst angehört und der sein erhabenes Kaiserhaus seit Jahrhunderten mit unwandelbarer Treue zugethau war. §. 2. lautet: »Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Rcligionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öf-fcntlicbcn Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthä-tigkcitszwcckc bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.« Die hier aufgeführten wichtige» Rechte, welche der katholischen Kirche bisher nicht immer, und nicht im gebührenden Umfange zukamen, ihr aber nun zurückgegeben werden, hat sie mit allen sonst bestehenden gesetzlich anerkannten Neligions-gesellschaften gemein. Die Autonomie der katholischen Kirche ist ausgesprochen. Dadurch aber, daß diese Rechte nur den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschasten zuerkannt werde«, ist einer wichtigen Besorgniß begegnet. So wie die Glaubensfreiheit und das Recht der häuslichen Ausübung des Religionsbekenntnisses Jedermann ohne Unterschied gewährleistet ist, ist doch dem Geiste der Revolution und Negation auf religiösem Gebiete die Aussicht benommen, seinen destruktiven Grundsätzen in der Bildung äußerer Gesellschaften sofort ohne irgend eine Hemmung Geltung zu verschaffen. Dermalen also kann von einer dentschkatholischen Gemeinde, von einer rationalistischen Rcligionsgesellschaft oder gar einer Gemeinde von Atheisten — wenn eine solche ihres negativen Charakters wegen überhaupt möglich wäre, nicht die Rede sein. — Auch kann der Unterschied, der zwischen Kirche und Rcligionsgesellschaft gemacht wird, dem Herzen des Katholiken nur wohl thun, der da der Ueberzeugung lebt, daß es nur Eine Kirche gebe und geben könne, die von Jesu selbst unwandelbar für alle Zeiten gestiftet wurde — außer ihr aber im eigentlichen Sinne füglicher von Religionsgesellschasten die Rede sei. — Das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird die Kirche künftighin wohl jener eben so uunöthigen als tief verletzenden Beschränkungen entledigen, denen sie in Betreff des Cultus und der Lithurgic bis nun unterworfen war — sic wird in ihrer erhabenen, selbst von ihren Feinden anerkannten würdevollen Weise zur Verherrlichung Gottes beitragen, und unbeirrt jene Macht entfalten, welche in der Feier des katholischen Gottesdienstes liegt, und so sehr geeignet ist, Sinn und Herz des Menschen vom Staube der Erde zu dem Ucbersinnlichcn — zum Vater des Lichtes zu erheben. — (Schluß folgt.) Geist und Natur. (Schluß.) Sp. 3. — Der Mensch findet auch Erscheinungen an sich, die gerade das Widerspiel der letzterwähnten sind. Es gehen an ihm Prozesse vor, die keineswegs von seiner Selbstbestimmung abhängeu, ja die oft gegen fei» neu Willcn eintreten. Er möchte länger wachen, und verfällt unwillkürlich in Schlaf; er verwirft eine Speise als schädlich und verderblich, und doch treibt ihn der Hunger oder sinnliche Gier an, sie zu verschlingen; er möchte voll Eifer eine Arbeit fortsetzen, und die müden, erschöpften Glieder versagen ihren Dienst; er ist fest entschlossen , sein Leben zu opfern für die Erfüllung seiner Pflicht, und siehe in der Nähe des Todes treibt ihn eine unwillkürliche Furcht zur Flucht. Alle diese Erscheinungen können nicht aus dem freien Geiste kommen, der oft in demselben Augenblick dem innerlich widerstrebt, wohin der Mensch äußerlich gezogen wird. Es fühlt also der Mensch in sich selbst nebst der Freiheit auch ein Gesetz der Nothwendigkeit, dem er gleichfalls die ganze Natur um sich und außer sich unterworfen sieht. Das Thier z. B. neigt sich wie mechanisch zn dem, wohin seine natürlichen Triebe es bewegen, und wenn es zuweilen irgend einem Triebe widersteht, so ist diese Art Ueberwindnng nur die Wirkung eines mächtigeren Triebes, wie etwa der Abwehr eines Schmerzes oder der Selbsterhaltung; *) daher man allerdings die wildesten Thiere zähmen kann, aber nicht den bösen Menschen — ei» deutlicher Beweis, daß unter allen Erdenwesen uur der Mensch im Besitz der eigentlichen Freiheit sei, die von dem Willensvermögen der Thiere himmelweit verschieden ist. — Wie das Leben unter den Thieren, so gebt auch das Leben der Pflanzen, der Steine und aller Naturkörper nach dem Gesetze der Nothwendigkeit vor sich, und es liegt in ihnen nicht die Macht, sich anders zu entwickeln und zu gestalten, als cs die Natur mit sich bringt. Nach den zwei ganz verschiedenartigen Erscheinungen, die wir an uns, und zum Theil auch außer uns bemerken, erkennen wir, daß Geist und Natur zwei in sich *) Aus dem Naturtriebe der Schaltung des eigene» Lebens er-klären sich auch alle scheinbar moralischen Phänomene an gewissen Thieren, z. B. der Fleiß der Ameise, der in der H. Schrift gerühmt wird, die Treue des Hundes, der vo» seinem Herrn nicht weicht, die Dankbarkeit des Löwen, dem Jemand einen Dorn aus der Klaue zog ic. Diese Erscheinungen , die unsere thierfreundliche Zeit allzusehr erhöbe» hat, sind himmelweit verschiede» vo» den Tugenden des freien Menschen, der Böses mit Gutem vergilt, der sich sogar für seine Feinde aufopfert, der in den schwersten 9Ser> suchungen des Fleisches lebenslänglich die Keuschheit bewahrt u. s. w. Hier zeigt sich wahre Freiheit, die gerade das Gegentheil von dem thut, was die Natur gebieterisch verlangt, und zwar mit dem vollsten, klarsten SelbstbewußtseiN' nicht in der sinnlosen Berauschung einer Leidenschaft, nicht i» blinder Wuth, die da mechanisch fortreißt, und ob sic auch zuweilen als Unnatur sich zeige, doch in ihrem Grunde nichts als Natur ist, dem Gesetz der Nothwendigkeit unterliegend. selbst verschiedene Wesen sind.*) Denn was ist so verschieden und einander gerade entgegengesetzt, sls: fr ei und nothwendig — si ch selbst bestimmen und getrieben werden — wollen und müssen? Darum steht die Behauptung fest: Geist kann in Ewigkeit nicht Natur werde» oder sein, und Natur ist und wird in Ewigkeit kein Geist. Denn wie könnte das Freie nothwendig werden, ohne aufzuhören frei zu sein? Und wie könnte das Nothwendige zugleich frei sein? Für-wahr! Geist ist nicht Natur, auch keine veredelte Natur; und Natur ist nickt Geist, auch kein entedelter Geist. — Diese überaus wichtige Wahrheit, aus der unsere Menschenwürde beruht, ist auch dem gesundenHaus-verstande so klar, daß man häufig aus dem Munde des Volkes hört: »Man soll Mensch und Thier nicht vergleichen.^ — Unser Leib läßt allerdings einen Vergleich mit dem Körper der Thiere zu; denn er ist, wie bei diesen, ein Antheil der Natur, der dem Gesetze der Noth-wendigkeit untersteht. Aber der Geist, durch welchen, unser Leib belebt wird, macht den Menschen über das Thier ohne Vergleich erhaben, weil er durch den Geist rin freies, persönliches Wesen ist. — Zwar kann der Mensch durch den Mißbrauch seiner Freiheit, durch die fortgesetzte Sünde, dergestalt in die Natur versinken, daß er in seinen Handlungen von thierischen Lüsten blind getrieben, gleichsam mechanisch und nothwendig das Böse thut, woran er sich gewöhnt hat. In dieser Beziehung fagt man sprüchwörtlich: die Gewohnheit sei eine zweite Natur. Kläglich ist die Schilderung, die über diesen Zustand Augustinus nach eigener Erfahrung in seinen Selbstbekenntnissen macht: »Ich seufzte, schreibt er, da ich mich gefesselt sah, nicht mit fremden Banden, sondern von meinem eigenen eisernen Willen. Aus meinem sündhaften Willen entstand die Begierlichkeit, und da ich der Begierlichkeit fröhnte, bildete sich die Gewohnheit, und da ich der Gewohnheit nicht widerstand, wurde daraus eine Roth Wendigkeit.« Wohl eine tiefe Erniedrigung, eine entsetzliche Schmach des freien Menschen, über welche der Psalmist klagend ausruft: »Der Mensch, da er inEhrcn war, hat es nicht verstanden; er hat sich den unvernünftigen Thicrcn gleich gestellt, und ist ihnen ähnlich geworden.« (Ps. 48.) Deßungeachtet bleibt dem durch eigne Schuld so tief gefallenen Menschen immerhin die Freiheit, durch welche er von dem Falle sich erbeben *) Erscheinung ist tjc Wirkung von Etwas, das erscheint, von einem Sein, das sich in bestimmter Weise offenbart. Verschiedenartiges, ja entgegengesetzten Erscheinungen muß auch ein verschiedenes Sein zu Grunde liegen. Dieses zu Grunde liegende, die Erscheinungen bewirkende und erklärende Sein heißt in der philosophischen Sprache Substanz, Wesen. Die Doppelreihe der Erscheinungen am Menschen, die theils den Charakter der Freiheit, theils den der Nothwen-digkeit an sich tragen, fordert die Anerkennung von zwei Substanzen oder Wesenheiten im Menschen, nämlich von Geist und Natur (Leib.) und die Gewalt der Gewohnheit und Natur durch die höhere Macht des Geistes überwinden kann. Zcngniß dafür gibt uns der erwähnte Augustinus durch die Heiligkeit seines später» Lebens. *) Ueberdieß, wie heidnische und christliche Weise oft bemerkt haben, erinnert den Menschen die eigenthümliche Gestalt seütes Leibes selbst, daß ihm etwas Höheres innewohne, wodurch er über alle ändern Mitbewohner der Erde erhaben ist. Also ruft Laktantins: »Zeigt nicht der Wuchs unseres Körpers und die Bildung unseres Angesichts, daß wir nicht den vernunftlosen Thieren gleichen? Die Natur der Thiere neigt sich zum Boden und zur Nahrung, und bat mit dem Himmel nichts gemein, zn dem sie nicht aufblicken; der Mensch aber wird durch seine aufrechte Stellung, durch sein nach Oben gerichtetes Antlitz zur Betrachtung der Welt aufgefordert, er theilt mit Gott feilte Bildung, und die Vernunft erkennt die Vernunft«. (Instit. cliv. 1, 5.) In demselben Sinne und noch kraftvoller schreibt der H. Ambrosius: »Alle Arten von Land - und Seethieren hat die Natur auf beit Bauch gelegt, so daß einige auf dem Bauche fertf riech eit, andere, obwohl von Füßen unterstützt, doch gesenkt einhergehen, und so mehr an den Boden geheftet, als frei erscheinen, da sie keine Kraft nnd Geschicklichkeit haben, sich aufrecht zu erhalten. Sie suchen ihre Nahrung auf dem Boden, und folgen bloß der Lust des Bauches. Hüte dich, o Mettsch, «ach Art der Thiere dich zu krümmen! Betrachte die Gestalt deines Leibes, und eigne dir die Schönheit au, welche zu deiner erhabenen Kraft stimmt. Warum denkst du Tag und Nacht nur an das Essen und genießest Irdisches, wie die Thiere? Warum bist du den körperlichen Reizen ergeben, und entehrest so dich selbst, indem d» dem Banche uitb seinen Begierden fröhnst? Warum beraubst du dich der Vernunft, die der Schöpfer dir gegeben? Warum machst d« dich den Thieren gleich, von denen Gott dich geschieden haben wollte«. ((Hexaem.6, 3.) *) Der roheste, thierähnlichste Mensch kann gewissermaßen zu einem Engel (ich heranbilden, weil er, wie die Engel, einen Geist mit Vernunft und Freiheit hat. Rann aber auch das Thier, sei cs auch das zahmste und verständigste, zur menschlichen Cultur emporsteigen? Vor einem Jahre erschien ein Buch, worin in allem Ernste der thierfreundliche Vorschlag gemacht wurde, die große Kluft, die bisher zwischen der 'Menschen- und Thierwelt gähne, auszufüllen, und das hebe Vieh auf eine höhere Stufe der Bildung zu erheben, damit es dem Menschen, seinem talentirteren Brnder, allmählich näher rücke. O des Wahnsinns! Ist euch der wesentliche Unterschied nicht klar, der zwischen zähmen, abrichten, dressi-ren und erziehen, bilden, cultivire» ist? Jenes ist mechanisch, dieses geistig, jenes geht nach Nothwendigkeit vor sich, dieses in der Freiheit. — Ist Verstand (den auch das Tbier hat) dasselbe mit Vernunft? Ist Bewußtsein, Willkühr dasselbe mit Selbstbewußtsein, Freiheit? Ist 2>atur dasjelbe mit Geist? — Die Kluft, die ihr ausfülle» wollet, hat der Schöpfer gemacht, der Geist und Natur als zwei verschiedene Wesen geschaffen hat, die in ihrem Leben zwar ein Füreinander, aver kein Untereinander, eine Verbindung, aber keine Vermischung zulassen. * lieber das Vermögen und die Vermächtnisse der Seknlargeistlichkeit. (Schluß.) Wie ersichtlich, ist in allen diesen Citaten der Grundgedanke klar ausgeprägt, das kirchliche Einkommen sei zu guten Zwecken zu verwenden und der Geistliche sei zur Mildthätigkeit verpflichtet; daß aber dieses Gesetz nicht ercqnirt wird, liegt die Ursache darin, daß dessen Beobachtung und Übertretung äußerlich nicht immer erkennbar ist; deßwegen bleibt auch die Art und Weise, in welcher der Geistliche diesem Gesetze Rechnung zu tragen hat, seinem innernsForum überlasse». Die nachstehenden Punkte jedoch dürften allgemeine Geltung haben1 1. Der Secnlarclerns soll seine Revenüen allererst zum eigenen standesgemäßen Lebensunterhalt, zur Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bedienung, literarischen Ausbildung, Hospitalität, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit u. s. w. verwenden, damit er nicht, müßte er für seinen Lebensunterhalt ängstliche Sorge tragen, in seinen Berusspflichten oder in seiner Ausbildung hintangehalten werden würde. Ueber die objektive Gültigkeit dieses Satzes werden wohl keine Zweifel obwalten; worin jedoch die standesgemäße Snstenta-tion des Elerus bestehe, wird man sich nicht leicht einigen und cs dürfte sonder Zweifel großen Schwierigkeiten unterliegen, zwischen dem Zuviel und Zuwenig die richtige Mitte zu treffen. Einstimmig jedoch ist die Forderung der Kirchenkanonen, daß man iu seinem Haushalte,, an seinem Tische und in seiner ganzen Lebensart die gehörige Frugalität und Simplicität beobachte. „Do-mus tua simplex sit, sagt das Mcmoriale vitae sac., nccessariis non careat, superfluis vacua sit. Claniet ingredientibus: satis morituro.“ Und der aiigezogenc c. 1. 8088. L5. de re f. sagt: „Quaproptcr cxcmplo patnmi nostrorum in concilio Carthaginiensi non soium jubet, ul inodesla supellectili et mensa, ac frugali vietu contenti sint, verum etiam in reliquo vitae genere ac tota ejus domo caveant, ne quid apparcat, quod a sancto hoc instituto sit alienum, quodque non simplicitatcm, Dei zelum ac vanitatum contemtum praeseferat.“ Wollte man also zu Schwelgereien und Üppigkeiten der Tafel, zum Lurus im Hansrathe, zur Eitelkeit iu der Kleidung, z» hohen Spielen u. s. w. die geistlichen Einkünfte verwenden, so würde' man den Kirchenvorschriften schnurstracks entgegen handeln, und sich an dem Gebot der christlichen Mildthätigkeit schwer versündigen. »Wer dem Altäre dient, sagt der H. Bernhard, ist würdig, daß er vom Altäre lebe. Es wird dir also gestattet, wenn du recht dienest, daß du vom Altäre lebest, nicht aber, daß du vom Altäre schwelgest, daß du auf dem Altäre stolzirest, dir goldene Zäume anschaffest, gestickte Sättel, versilberte Sporen u. b/< — Ich weiß, manche meiner Mitbrüder werden decken, in unfern Tagen sei nicht zu besorgen, daß der Geistliche einen übertriebenen Aufwand machen oder einen eitlen Gecken spielen mochte, seine Lage ist ohnehin so prekär, sein Einkommen so in Frage gestellt, daß er des Rothwendigsten wegen in große Verlegenheit gerathen wird. Ich verkenne nicht das Gewicht dieses Einwurses, und stelle mir vor so manchen selbstständigen Seelsorger in großer Bedrängniß, lebe aber dabei doch der festen Ueberzeugung, daß der Geistliche, der seinen Pflichten gewissenhaft nachkommt, trotz der ungünstigen Zeitverhältnisse noch immer seinen, wenn auch kargen Lebensunterhalt finden wird. Der Ausspruch unseres Heilandes: Dignus est opyrarius cibosuo, Matth. 10, 10. wird sich sicherlich auch iu unseren Tagen bewahrheiten. 2. Was über die Kosten des standesgemäßen Lebensunterhaltes übrig bleibt, soll theils auf die Bedürfnisse der Kirche und Schule, theils auf die Unterstützung der Armen, je nach dem Maße der größer» Dürftigkeit auf der einen oder ändern Seite verwendet werden. Unter die Bedürfnisse der Kirche rechnet man alles, was entweder die eigene Kirche, wo man Priester ist, oder eine andere mittellose Kirche, oder die Kirche im Allgemeinen und insbesonders die Diöcese zur Förderung des Reiches Gottes auf Erden und zur anständigen Abhaltung des äußern Gottesdienstes in naher oder in weiterer Beziehung benöthigt, eö sei dann zur Ansschmückuug der Kirchen, zur Verbreitung der Religion, zur Beförderung der Schulen und des Unterrichtes und nach der klaren Forderung des Concils von Trient ganz besonders zur Unterstützung der bischöflichen Seminarien. Zu den Armen gehören vorzugsweise die Psaars-armen, denen man verschiedenartig seine Mildthätigkeit erweisen kann: durch Geldspenden, durch unentgeltliche oder wohlfeilere Verabreichung von Viktnalien, Verbreitung guter Vorschriften, Beförderung gemeinnütziger Anstalten it. s. f.; ferner auch Anverwandte, vorzüglich Eltern und Geschwister, wenn sie mittellos sind. In unser» Zeiten completirt sich der Clerns größtentheils ans dem Bauern- undHandwerksstande, wie oft müssen sich die Eltern ihres letzten Pfennigs entäußern und die Geschwister bald da bald dort Abbruch erleiden, damit nur der Sohn oder Bruder seine Studien fortsetzen und vollenden könne. Deßwegen ist es Pflicht der Dankbarkeit, vorzüglich nähern Verwandten werkthätige Hilfe zu leisten, und die Kirch'enkanonen selbst Haben dieß ausdrücklich ausgesprochen; nur darf man die Rücksichten der Billigkeit für andere Arme nicht außer Acht setzen und den Verwandten nicht etwa ein ausschließendes Monopol zukommen lassen. *) *) Wie gewissenhaft viele Priester in dieser Beziehung zu Werke gehen’, dazu möge der nachstehende Auszug aus dem Testamente des hochselige» Fürstbischofes von Scckau, Roman Sebastian, einen Beleg geben. »Gegen meine Bluts- und Anverwandten glaube ich nicht verpflichtet zu sein, ihnen bedeutende Geldbeträge zuzuwendcn; denn was mir als Erbschaft Ueberhaupt gibt es eine Menge sittlicher und erhabener Zwecke, welche bald im größer» bald im geringer» Grade die Aufmerksamkeit und das Vermögen des Clerus in Anspruch nehme». Das Proletariat mehrt sich ohnehin von Tag zu Tag, die milden Sammlungen werden immer häufiger, die wohlthätigen Anstalten erfordern ein ungeheures Capital und der bestdotirte Pfründner müßte oft in Verlegenheit gerathen, wollte er allen Anforderungen , die die Menschlichkeit und Dürftigkeit an ihn machen, Genüge leisten. Deßhalb verwende Jeder sein Pfründen- und Clerikal- Einkommen nach bestem Wissen und Willen, nach den Forderungen des innern Richters und des Sittengesetzes und leuchte auch dießfalls deu Laien mit einem schönen Beispiele voran; nicht ans kleinliche, niedrige Motive, nicht auf Verwandtschaftsgrade soll sich unser Wohlthun fußen, sondern wo die Noth am größten, wo am meisten Gutes gestiftet wird, dort ist der beste Nerwendungsort des Kirchengutes. Und will man billig fein und mit vorurtheilsfreien Augen einen Blick auf den Llerus werfen, so wird man gewiß nicht in Abrede stelle» können, daß zu jeder Zeit sehr viele Geistliche auch in dieser Beziehung den Kir-chcngesetzen strenge nachgekommen und im kirchlichen Sinne ihr Einkommen verwendet. Die vielen Spitäler und Zufluchtshäuser jeder Art für Kranke, Arme und Waisen, wer hat sie gebaut? Die mannichfachen ehrwürdigen Stiftungen, wo die Jugend Unterricht, das Alter Versorgung und die Frömmigkeit Zuflucht findet, wer hat sie hervorgernsen? Die prächtigen Münster mit ihren hoch in die Lüfte ragenden Thürmen t die kostbaren Paramente und theuren Gefäße zum Gebrauche des Gottesdienstes, wer hat sie hergestellt? Die Geschichte hat ausgezeichnet die großen Opfer, die der fromme Laienstand hergegeben, sie beweiset aber auch, daß sich der Clerns seit jeher am meisten daran betheiligt. Mit Uebergehung aller anderen Thatsachen erinnere ich bloß an die großartige, erst in der neuesten Zeit ins Leben getretene Stiftung des Aloisiauums zu Laibach, womit sich der gegen- von meinen Elter» zufiel, habe ich ohnehin an sie überlassen, und was ich als Priester erworben habe, muß ich «ach de» Simonen als Kirchengut ansehe». — Es kann sein, daß mein Benehmen gegen die Verwandten den Schein der Harte halte, weil id) sie weder in meinem Hause noch nahe um mich haben wollte; allein ich glaubte die Gefahren und betrübende» Folgen des Nepotismus nur durch diese scheinbare Strenge vermeide» zu können. Dernungeachlel habe ich die Aermer» dieser Verwandten jährlich mit Geld unterstützt und will auch in meinem Testamente auf sie nicht vergessen. Und damit Niemand daran Aergerniß nehme, erkläre ich, daß, als ich Bischof geworden bin, ich etwas mehr als 10,000 fl. C. M. im Vermögen hatte, zu welcher Barschaft ich als Professor gekommen bin, und besonders dadurch, daß durch ein mir sehr günstiges Creigniß ich Staatspapiere kaufte, die später int Werthe sehr stiegen und so mein Vermögen um die Hälfte vermehrte. Diese 10,000 fl. sind daher nicht im strengen Sinne Kirchengut, und inwieferne ein Mensch sagen darf, daß er ein Cigenthum hat, glaube ich Über einen Theil dieser Gulden zu Gunsten armer oder auch solcher Verwandle» verfügen zu dürfen, die ihrer größern Familie wegen relativ dürftig sind, und denen einige Unterstützung sehr wunschens-werth ist u. s. w.« A. d. E. wärtige Fürstbischof ein unvergängliches Denkmal setzte. Ich erinnere an den von den politischen und kirchlichen Wnrzelmänneru so hart angefochtenen seligen Fürstbischof von Seckau. In den benachbarten Diversen ist es hinlänglich bekannt, wie wohlthätig er gegen die Armen gewesen, welche bedeutende Summen er für das Zustandekommen der verschiedenen klösterlichen Institute, für das Knabenseminar, die Abhaltung der Erereitieu u. s. w. verwendet, in Gratz aber entblödet sich die massiv-rohe Redaktion des Herold zu fragen, wo fein enormes Vermögen hingekommen? Oculos habent et non vitlent! Indessen, mag auch der Geistliche mit seinen Reve-nüen ganz kanonisch verfahren, seines sämmtlichen Vermögens kann er sich doch nicht bei seinen Lebzeiten entledigen; hiemit entsteht die weitere Frage, wie er sich bei Verfassung letztwilliger Anordnungen zu benehmen habe? Bis ttt das zwölfte Jahrhundert hatte sowohl das kirchliche als weltliche Recht den Geistlichen alle Befng-niß abgesprochen, mit dem im geistlichen Amte erworbenen Vermögen letztwillige Anordnungen zu treffen; und starb demnach ein Geistlicher, so fiel sein ganzer Verlaß, so lange das gesammte Kirchenvermögen noch unabge-theilt unter der unmittelbaren Verwaltung des Bischoses stand, dem in jeder Kirchenprovinz bestehenden gemeinschaftlichen Fonde, nach dessen geschehener Vertheilnng aber der besondern Kirche anheim, wo der Verstorbene bei Lebzeiten fnngirte. Ausgenommen war das Patri-monialvermögen, über das man jederzeit frei und ungehindert testiren konnte; entstand jedoch ein Streit oder Zweifel darüber, so sprach die Vermuthung immer zu Gunsten der Kirche, das Gegentheil mußte rechtskräftig erwiesen werde». Erst Papst Alerander 111. machte die Begünstigung, daß Geistliche in der Krankheit von dem in beweglichen Sachen vorhandenen kirchlichen Erwerbe etwas als Almosen denjenigen, die sie im Leben bedient, und den Armen letztwillig hinterlassen könnten; und diese Verfügung war die Veraulassnng, daß Geistliche Testamente zu mache» anfinge». Anfangs zwar mußten ihre Testamente jedesmal vom Diöcesanbischofe bestätiget werden, sonst hatten sie keine Gültigkeit; und daß die Bischöfe in der Regel nur Vermächtnisse und Legate zu frommen Zwecken aufrecht hielten, läßt sich leicht denken. Bald jedoch entfiel auch diese und jedwede andere Beschränkung und bereits zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts war der Secularclerus im vollen, unbestrittenen und von der Kirchenversammlnng zu Kostnitz bestätigte» Rechte, mit seinem gesammten Vermögen freie, letztwillige Dispositionen zu treffen. Daß diese Berechtigung so leicht erworben wurde, und so wenig Widersacher fand, mögen mehrere Ursachen beigetragen haben, in deren De-taütrung ich mich hierorts nicht einlassen will; ein Haupt» grnnd wird wohl dieser gewesen sein, daß man dadurch einestheils dem damals grassirenden, so übel berüchtigten Spolienrechte am leichtesten Einhalt thun zu können wähnte, anderntheils aber auch die Sonderung des Kirchen- und Patrimonialvermögenö oft zu großen Streitigkeiten und Zerwürfnissen Veranlassung gab. Dadurch aber, daß man dem Sekularclerus die Be-fuguifi lelztwillige Anordnungen zu machen, einräumte, ist das alte so oft und oft erneuerte, durch allgemeine und Partikular-Synoden, durch die H. Väter und Päpste ritt-gefchärfte Kirchengebot, das Kirchengnt sei zu frommen Zwecken zn verwenden, keineswegs aufgehoben, es besteht im Gegentheile »och immer in seiner ursprünglichen Geltung, und der Geistliche soll sich bei Abfassung der Testamente an dieselben Grundsätze halten, die oben in Bezug auf die Verwendung des Kirchenvermögens bei Lebzeiten des Pfründners entwickelt worden sind, und diese Abfassung überhaupt so geeigeuschaftet sein, daß man darüber Gott und feinem Gewissen Rechenschaft zu geben vermag. Hiemit sollen auch bei Verfertigung letztwilliger Verfügungen vorzugsweise die Armen, Kirchen und Schulen nach dem Verhältnisse ihrer Dürftigkeit und mit Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Lage des Testators ui Betracht gezogen und mit Schenkungen bedacht werden. Aus dem Vorausgegangeueu ergibt sich anch die Folgerung, daß cs weder schicklich noch räthlich sei, Haus-hälterinen oder Wirthschafterinen zn Univcrsalcrbinen einzusetzen. Ihnen ein Geschenk oder Legat als Belohnung für eilte langjährige treue Dienstleistung auszu-fprecheu, hat schon Alexander III. als billig erkannt und erlaubt, aber ihnen das ganze Vermögen oder den grö-ßern Theil desselben einznantworten, dürfte man nur in den seltensten Fällen vor Gott und dem innern Gerichte verantworten können. Zudem setzt man seinen Ruf und seine Ehre, so wie die Ehre des ganzen Standes übler Nachrede, allerhand Glossen und Verdächtigungen ans, selbst der Gefahr, Aergerniß zu veranlassen, gibt man sich Preis, denn die Welt schauet mit Argusaugen auf den Priesterstand, der geringste Verdacht ist oft die Grundlage der schwärzesten Verungliiiipfuiigen; und weiß man anch nichts Ehrenrühriges, so munkelt man doch im Stillen bald das bald jenes, folglich die Klugheit eine» derartigen Schritt jedenfalls widerrathen muß. Ebenso kann man in Anschlag bringen, daß anch die Ehre der sonst vielleicht unbescholtenen Haushälterin durch eine solche Anordnung einen starken Stoß erleidet, und die Erfahrung lehrt, daß man solche Personen nicht gerne in Dienst nimmt; sind sie anch übrigens moralisch, so kann man sich doch einer gewissen Scheu vor ihnen nicht erwehren und inan behilft sich lieber mit Ändern, wenn sie auch in Beziehung anderer Eigenschaften tiefer stehen. Ferner darf man nicht unerwähnt lassen, daß Wirthschafterinen, die zu Univcrsalcrbinen eingesetzt worden, von den Angehörigen des Verstorbenen und selbst von ändern nicht interessirten Individuen gewöhnlich mit scheelen Angen angesehen, verfolgt und mit Flüchen und Schimpfworten belegt werden. Wie oft entstehen unter ihnen Zwistigkeiten, Feindschaften und Processe, und ein gieriger Land-Hai verschlingt nicht selten den ganzen Nachlaß. Daß endlich solches Vermögen, welches widerrechtlich den Armen, Kranken und Waisen entzogen wird, kein Gedeihen habe und keinen Segen bringen könne, scheint mir eine ausgemachte Wahrheit, lind auch das Volk hat sich darüber sein Urtheil gebildet und dasselbe in so manchen Sprichwörtern hinterlegt. „Non licct nobis pccuniam mittcrc in corbonam, quia pretium sanguinis cst.“ Die Staatsvorschriften lasse ich ««berücksichtiget, theils deßwegen, weil sic in den Bereich der Frage nicht einschlagen, theils weil der Priester in CollisionSsällcn immer den Kirchenvorschriften Rechnung tragen muß. — St. Andrea 1849. Jos. Rosmann. Toleranz stttb Intoleranz, Glaube und Unglaube. m. Unter dieser Aufschrift erschienen bereits zwei Aussätze in der Laibacher Kirchenzeitung v. I. Nr. 24. u. 26. Nachdem im ersten Aussätze dargelegt wurde, wie der Verfasser des Artikels: »Uebcr Religionsverschiedenheit« die Menschheit, respective die Deutschen, über wahre Toleranz belehren will, machte ich im zweiten Aufsatze den gewiß richtigen Schluß, daß derselbe Verfasser den religiösen Jndisferentismus im weitesten Sinne und Umfange lehre und aneinpfehle; nämlich einen solchenJndifferentismus, der nicht nur allen christlichen Consessionen gleichen Rang, gleiche Güte und Würde zusagt, sondern, wie es in der weitern Abhandlung ersichtlich wird, einen Jndifferentismus, der jeder monotheistischen Religion, sobald ihr höchster Zweck die Sittlichkeit ist, gleiche Würde, gleichen Rang und gleiche Güte zuerkcnnt; ja einen Jndifferentismus, der auch die jüdische Religion für nicht geringer und schlechter hält, als die christliche. Wir haben nun im zweiten Aufsatze bargelegt, daß die Religion des Menschen nicht Selbstzweck ist, aber auch die Sittlichkeit nicht höchster Zweck desselben sein kann, sondern eben nur Gott es ist, durch den der Mensch sein Sein und Dasein hat; zugleich aber auch bemerkt, daß der Mensch diesen höchsten Zweck erreicht hat, wenn die innerste Einigung seines Willens mit dein göttlichen cingctrctcit ist; daß aber, um diese innigste Einigung zn bewerkstelligen, von Seite des Menschen erste Bedingung ist: die freie Anerken-nung feiner Abhängigkeit von Gott. Der Mensch jedoch hatte sich durch deu Mißbrauch fctitcr Freiheit entzweit mit Gott und sich; denn er machte nicht Gott zum Inhalte seines Denkens, Fuhlens und Handelns — er verkehrte die ewige göttliche Ordnung, hob durch seinen Ungehorsam das Gruudvcrhält-niß auf, das zwischen ihm, dem Geschöpfe, und Gott, dem Schöpfer, bestand — mit Einem Worte: der Mensch that das Böse — die Sünde. Er, der wohl den Zusammenhang mit Gott zerrissen, die innigste Einigkeit seines Willens mit dem göttlichen Aufheben konnte — der Mensch, der aus dem Zustande der Unschuld in jenen der Schuld kommen konnte, vermochte nicht mehr aus eigenen Kräften die Schuld in Unschuld umzuwandeln — das Leben in Gott neu anzuknüpfen. Die Unruhe und der Unfriede im Innern des Menschen, das Bewußtsein der Schuld und des Zwiespaltes, deren sich der Mensch nicht mehr entledigen konnte, und die Furcht vor der erzürnten Gottheit, bewirkten den Ursprung der bei allen Völkern üblichen zahllosen Opfer. Doch alle diese zahllosen Opfer, die man der Gottheit zur Sühne darbrachte, vermochten den inner« Zwiespalt im Menschen nicht aufzuheben. Die Unruhe und der Unfriede auch nach dargebrach-ten Opfern, führten die Heiden noch mehr zur Erkennt-niß des eigenen Unvermögens, den innern Zwiespalt aufzulösen; erzeugten aber eben dadurch das tiefe Gefühl einer unendlichen Schitflicht nach etwas Besserm — Sehnsucht nach einer höher» Hilfe. Diefem unglücklichen Bewußtsein, das sich im Hei-denthume offenbarte, kam die Offenbarung im Jnden-thume entgegen, indem es viele Fragen löste und manche Sehnfucht stillte. Allein das Judenthum konnte die Welt mit dem nicht beglücken, was cs felbst nur in der Weiffagung und Verheißung befaß. Das Judenthum verfprach das mit G ew iß heit, was das Heidenthum verlangte, aber die Erfüllung dessen ist das Christenthum. Ja das Christenthum, als das Werk des Gottmen-schen, erscheint uns vor Allem, wie cs sehr schön Dr. Staudenmaier sagt: »ass Auflösung der ungeheuren Dissonanz des geistigen Lebens der alten Welt in die Harmonie des Einen, wahren, göttlichen Lebens«. *) ''Das ganze Alterthum war eine große ungeheure »Dissonanz, eine unaufgeldste Disharmonie, die nach »ihrer Auflösung verlangte. Die harmonische Auflösung »derselben war das Christenthum. Der Geist will »zurück zur Unschuld, zur Reinheit eines unent-»weihten Herzens, zur einfachen Weisheit des Kin-»des Gottes. Die längstcrfchnte Gestalt aber, in der »das Göttliche erscheinen sollte, war die menschliche, in »welcher jetzt derGottmensch als die sich offenbarende »Gottheit auftrat, zugleich aber auch der Welthei-»land und Erlöser. Der Geist schien das Nahen die- »seS Gottes zu fühlen, und hob voll unendlicher Sehnsucht seine Schwingen nach ihm und seinem belebenden »himmlischen Lichte.« *) Diese harmonische Auflösung des großen Gegensatzes und des ungeheuren Widerspruches, war zunächst in der Person des Erlösers gegeben, der als Gottmensch — mit Ausnahme der Sünde — das Menschliche und Endliche mit dem Göttlichen und Ewige» lebendig vereinigte. Und dieser im Jndenthumc verheißene und in der Fülle der Zeit gesandte Erlöser ist in Jesu Christo erschienen, und die Erlösung, die das Heidenthum sehnlichst erwartete und das Judenthum gewiß versprach, hat er iu der That vollbracht. Jesus Christus, in dessen Person wahrhaft Göttliches und w ahrhaft Mensch liches, die Sünde ausgenommen, sich lebendig vereinigte, und das Urbild des Menschen sich in Ihm wieder rein, heilig, vollkommen darstcllte, vollbrachte die Erlösung, indem Er durch seine Lehre ein neues höheres Bewußtsein in die Menschheit brachte, durch sein weitüberwindcudes ideales Beispiel sittlicher Vollkommenheit nnserm Geiste und Leben wieder die Richtung zur heiligen Mitte des wahrhaftigen Lebens bczcichnctc, und durch feinen vollendeten vollkommenen Gehorsam bis zum Tode am Kreuze die Schuld deS Menschengeschlechtes sühnte, da der Vater in Ihm — dem Gottmenschen, die Menschheit ansah. Durch diesen vollendeten Gehorsam, den Christus in seinem ganzen Leben — in seiner ganzen ungetheilten Thätigkeit nach dem Aufträge des Vaters, durch das Bestehen aller Versuchungen und die Bewährung in denselben und durch willige Uebernahme aller Leiden, die ihn trafen, bis zum Opfertode am Kreuze bezeigte, ist Er der Menschheit Mittler bei Gott geworden; seine objectiv vollbrachte Erlösung aber ein ewiger, nie versiegender Quell des Lichtes und der Gnade für Alle, die sich Ihm gläubig nahen. In Christo und durch Christum, den Erlöser nähern wir uns Gott, feiern unsere Gemeinschaft und Vereinigung mit Gott, erhalten Gnade, haben wir das wahrhaftige Leben und erhalten das ewige Leben. Damit uns Christus alles dieß werde, ist die Grundbedingung unsere wahrhafte und wirkliche Gemeinschaft mit Ihm. Nur in dieser Gemeinschaft wird seine That, sein Opfer und Verdienst, mit Einem Worte: seine Erlösung die unsere — wird seine objektiv vollbrachte Erlösung — zu unserer — subjektiven Erlösung. In diese Gemeinschaft mit Christus kommen wir in untergeordneter Weife durch den lebendigen Glauben und durch das Gebet — in Verbindung mit diesen beiden aber auf recte Weise durch die heiligen Sa- *) S. 288. *) S. 205—206. kramente; vorzugsweise aber durch das große Sacra-ment der Commnnion — die heilige Eucharistie. Ist mm Christus der von Gott der Menschheit gesandte Erlöser, ist Er der alleinige Qnell des dichtes und der Gnade, gelangen wir nur in Ihm und durch Ihn zur Gemeinschaft und Vereinigung mit Gott, so wird nach diesem wohl nicht mehr von mehreren wahren Religionen die Rede sein können, sondern eben nur von Einer, eben weil, so wie cs nur Einen Christus, Einen Erlöser gibt, cs auch nur Eine Wahrheit — Eine wahre Religion — d. i. Eine wahre Art und Weise, Gott zu erkennen, zu verehren und ihm zn dienen, und somit auch nur Eine Religion, die den Menschen beseliget, ihn der Früchte der Erlösung theilhaftig machend, geben kann .Die Religion also, welche Christus lehrt, ist Christi Religion — ist christliche Religion im strengsten Sinne. Sic würde aber aushören Christi Religion — die christliche Religion zu sein, wenn sic nicht den ganzen Christus lehrte. Christus ist Einer — ein Ungeteilter; seine Religion somit Ein Ganzes — Ein Ungetheiltes, weil Er ihr Inhalt, ein Ungetheilter — Einer ist. Die christliche Religion bleibt aber nur insofern Christi Religion und führt den Menschen zu Christus, dem Erlöser, und macht denselben der Erlösung theilhaftig, inwiefern sic den ganzen Christus lehrt mit all' seiner Lehre, seinem ganzen Leben und seinem sämmtlichen Wirken in der Menschheit. Die christliche Religion würde also offenbar anfhören, Christi wahre Religion zu sein, wenn sic seine Lehre, sein Leben und Wirken in der Menschheit verkürzen würde. Denn so wie ChristuS Einer — ein Untheilbarer ist, so ist auch alles, was Er lehrte, wirkte und that, Ein Ganzes — ein Untheilbares. Wenn somit der obengenannte Verfasser in der Wiener-Zeitung meint, daß mir die Moral der Kern jeder, also auch der christliche» Religion, der Glaube der positiven Dogmen aber nur Nebensache, und nur so lauge nützlich und nothweudig sei, als die Verstandesbildung der Menschen noch nicht fortgeschritten, die Menschen noch nicht aufgeklärt und geistig und sittlich reif geworden sind, so geht er dadurch den Weg, die christliche Religion zur entchristlichen — Christi Religion zur Nicht-Christi Religion zu machen. (Fortsetzung folgt.) Kirchliche Nachrichten. Coblenz, 4. März. Der Hochw. Herr Bischof Dr. Wilhelm Arnoldi von Trier ist gestern nach Köln ab-gcreist, wo er mehrere Tage verweilen wird. Wie man mit Bestimmtheit versichert, findet in diesen Tagen in dem Hanse des Hochw. Herrn Erzbischofs Johannes v. Geissel eine Versammlung der Rheinischen Bischöfe statt, in welcher wichtige Angelegenheiten besprochen wer- den sollen. Unter Anderm sagt man, daß die Abhaltung von Diöcesansynoden als eine baldmöglichst einzusührende Angelegenheit dort berathen werde, und man will ans sicherer Quelle wissen, daß der Hochw. Bischof von Trier demnächst die Geistlichkeit der Diöccse zu einer vorläufigen Besprechung um sich versammeln werde. Wien. Zur allgemeinen Freude hat Canonicus l)r. Veith am ersten Fastensonntage die Kanzel in der Pfarrkirche am Hof bestiegen, und läßt in feinen Fasten-vorträgen den Wienern die Schärfe seines zweischneidigen Wortes fühlen. Nach seinem Verbilde wirkt auch der durch und durch katholisch gesinnte niedere Clerus; und die verschiedenen Kirchen werden auffallend stark besucht. Regen6burg, 11. März. Nach einem zu Ende vorigen Monats misgcgebenen Hirtenbriefe unseres Hochwürdigsten Herrn Bischoses werden wir im Juni d. I. eine Diöcesansynode haben. Die Priester werden schon jetzt eingeladen, ihre Wüusche, Anträge und Vorschläge bis künftige Ostern vorzulegen. Prag, 8. März. Am 7. d. M. um 4 Uhr Nachmittag, wurden die irdischen Ueberreste des Fürstcrzbi-schoses mit großer Feierlichkeit in die Gruft gebracht. — Wir hoffen von dem erbarmenden Gott und von der Güte unseres frommen Kaisers die möglichste Verkürzung unseres Waisenzustandes. Die Sache hat selbst eine furchtbar ernste Seite; denn cs sind Strebungen thätig, eine Volkswahl geltend zu machen, und eine solche Wahl hebt durch bekannte Ränke, wie alle Gründe zur Bcsorgniß vorhanden sind, einen Hnssiten auf den erzbischöflichen Stuhl, odcr zum Mindesten eine Creatnr, welche dcr Volksgunst zu schmeicheln verbunden sein wird. In der Nacht, als der Erzbischof starb, wurde ein bedeutender Diebstahl in der Domkirche verübt. Gr atz, 14. Mürz. Der hochwürdigste Herr Bischof von Agram wurde unlängst in einer hiesigen Zeitschrift beschuldigt, in seinem lateinischen Hirtenbriefe gesagt zu haben, daß »jeder Priester, der ein Freund dieses Jahrhunderts ist, ein Feind Gottes sei«. So übersetzte man nämlich die aus dem Briefe des h. Jakobus eitirteStelle: Quicum<|ue volucrit amicus esse liujus saeculi, inimicus Dei constituitur. (Jac. 4, 4.) Der treffliche Uebersetzer hat gewiß nicht bei den Jesuiten studiert, so wenig als Jener, der in einer Wallfahrtskirche Steiermarks auf einem Denksteine die Worte: Virgo Deipara lesend, ausrief: »Sehet, wie die Geistlichen die Marianische Andacht übertreiben! Da steht cs ja: -Die gottgleiche Jungfrau!« — Personal - Veränderungen. In der Lavanter Diöccse. Hr. Joseph Altmann wurde Provisor der durch den Tod des Priesters Hrn. Hme l iak erledigte» Psarre P ölt schach. Hr. Valentin Letschnik wurde Defizient,; Hr. JosephRed-lein Kaplan zu Artitsch, Hr. Franz Peer zu Stift Griffen. In der Laibach er Diöccsc. Am 10. März l. I. starb in Laibach der Herr Abbe Paul Clo-son, vormaliger Ehrendomherr zu St. Martin in Lüttich. Gedruckt bei Josef Blasuik in Laibach.