VnteMgenz-Vlatt zur Nawacher Neitungl Dienstag den i^. Null______________1837. BUM. unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 916. (2) Nr. 5li3. ^ Edict. Von dem k. k. Gtadt- und Landrechte in Kram wird hiennt bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Herrn Franz Grafen von Hochcnwarl, Elgenlhümeredkr Herrschaft Nau, Nach im kldeltbergcr Krcifc, in die frcirv,ll»ge öffcnll'che Versteigerung dteser Herrschaft (welcher Llcicatlvn jedoch keineewegß dle Wirkung Und Folgen eilier über eme «>trt«lsache oder in koncu^fällcn veranlaßten, nach dtr allges meinen Gerechte» upd Eoncursordnung vor^u« riehmenden gcrlchUlchen Fcilbicthung beigelegt norden sollen) yew>8iget, und hiezu der 2. October l. I. Vurmmags um 10 Uhr bc» stimmt worden. Das Schloßgebäude, im schönen, modernen ital'enlschen Styl aus Steinen erbaut, ist in der Fronte 16 Klafter, m dcr Seite ,1 Kläffer lang, mtt Ziegeln eingedeckt und mlt zwei Bl>l)ab,lkltcrn vnschcn, zwei Stockwerke hoch. Unfern davon ist cm ganz neues Wnthschafts, gebäude, 2 Stockwerke hoch, cbencrdig und im ersten Glucke gewölbt, 14 Klafter 4 Gchuh lang, ä Klafter 5 Gchuh breit, mit Ziegtln eingedickt, mlt einem Blitzableiter; dann ein vicrcck'ger, em Stock hrher Meierhof aus Stein, 20 Klafter I Schuh auf jeder Elite lang, mit Stroh eingedeckt und mit zrvn Buyable,tern versehen. Endllch ein gemauerter, mtt Ziegeln tingedecktcr Schüttboden »m Dorfe Hcrp.il?. Dle Dommual? Gründe llegen m der Ebene um das Schloß, und bilden ein großes, ttut I Schuh hoher Mauer eingefnedetes, im blsten BauNande befindliches Ganze. Der Ertrag dcrsclbcn ist nach den achtzehnjährigen Verwalttrbrlchnungen uon 1817 b'.s !üZ5 ^^0 I)^,8i der Gckatzung angenommen wslbtn. Nach diesem entfällt auf ein Jahr d^r 'Zrtrag m;t 2Z7"/.« Halb-Mctzen Wkitzen ^"/,e » „ Korn 227'7:« „ ,. H^ber 5?",^« „ „ Kukunltz und Heiden. 7^1 ^ „ „ Erdäpfel, nach einem dre» zehnjährigen Durchschnttte; dann nach einem zwölfjährigen Durchschnitt: ,647 M-. Heu; löo ^ Grummet) 29: G5: We»hen'-Slroh; 83^ Korn-Gtroh; 232 57/-. Haber-Gtroh; Klee, ziuzcrner^eparfcttc, 5oo V:; die Grund» herrltchlett und das Grundbuch über /,21 Un< terthancn, die Untertbansgründe sind kauf» rechtlich, emige wenige ausgenommen. Das Fünftel wird nur Einigen, vor der französischen Invasion kaufrlchllich gcmachten, nachgelassen, alle andere zahlen lhre rrctlfmrten Gaben ohzie diesen Abgang, in Gcmäßheil lhrer dießfallß errichteten Kaufvertiäae. Lln llrbarial'Gelddicnst fällt jährlich tin: l25L si. ^7, kr. C. M. An Zins« und Sackzeh?nt: Wtltzcn /.8l Mtvling 5 Maß Korn 4o5 „ 2 „ H"se 10I „ »3 „ Helden IoH „ <)l^ u Gerste zg ,. 7 „ H"bkr S79 „ il'/2„ Muhlgemlfchet iI „ — „ Der Merling lst gleich ,^ österr. Me^ An Roboth sind Mahder 556, Si)^'.ttcr ^86, Iätcrinnen /^5/ Mcrlgraber ^2, Gtel5-, räumer 65; bltse tlyllllcn täglich e»ne Spnse', doch wird d»e Noboth meist rcluirt. Fürifund, zwanzig gan^e Hübcn haben lhre^patenlmaßlg? Robolh zu verrichten, rclmrcn jedoch derlnaU^ dieselbe mtt/lo5'/z Fuhrtagln, I37 Handlagln, wofür täglich chntN das Nubothbrod mit , fr. oergüiet rvnb, und 2^6 st. Z7'/H kr. im Gelde. Elidllch sind rectlficnte zrrölf Gaumfahrtiti nach Oberla»bach und zurück, wofür zedeln z/ kr. und dlt Mauth zu vergüten und nebstbti das prov. Fünftel abzuziehen kommt. Cndlich haben sieben Untersassen die Verpflichtung, dlt Gtallungen auszumlfien und die Wäsche zu waschen. Dle Kleinrechte bestehen in 107^/, Etück Schafen sammt Lamm, 169^ Hennen, i5äV, Hendeln, 272^/1« 6yer. Die zu diiler Herrschaft dienstbaren Unterthanen sind in den Dörfern l.«>n, 3 Bchuschiza, nav2 Schusch,za, Nadaine - Gelu, Kaal/ Koschan«, Suhorje, Nadohova »Baß, N<< verke, Prelase, Varela urd Vclkuberdu, ferner in den Dörfern ElatainsHma, W^« suuza, Hcrvclle, Slnne, ^otltschina, Ar-tusche, Wresouberdu, Lotschane, Valule, Stop , Waatsch, Vrech g, Iavsrje,^nschüne und 53o NosHze bewohnt; diese letztern schütten ihr Ge-treid« »nl Oetreidekasten zu Hetpelle, zwei Stunden von 3r«eft, und sind unter dem Tnester Gubernlol- Geblethe. An Besiyueranderungsgebühren entfallen ^79^Vls Hold'Metzen Welyen u.,m Gelde 1759 st. »^kr. E.M.; der Gelre,d- und Biene nzeh« nt i« Dorfe Dorn wild von Z4 fremden Unter, thanin eingehoben; der Getreidzehent wlrd ferner von 72 eigenen Unterthanen abgcnom» men. Dann g»dt das Dorf Dorn zwanzig Merling Hirs als Gackzehent; allen diesen «vird das vrov. Fünftel nachgelassen, dagegen wird in der eigenthümlichen Gemem Altdirn-bach von 23 Unterlhanln der Zehent ohne Fünftel eingehoben. Von allen Zchenten gebührt den betreffenden Pfarrperren der Quartes am F>!o?. Der Iuge^djchent lst gegen jahrliche Wechsel«, seitige Aufkündigung reluirt und ertragt für tin Jahr 74 st. 8 kr. C. M.; der Genuß der Herrschaft f^ingt vom 1. Jänner l326 für den Erkaufer an. Der Weinzehent ertragt jahrlich nach Abzug des Quartes und Nachlaß des Fünftels zehn Elmer; die Herrschaft besitzt die hohe und Niedere Jagd in der Pfarr Koschana, Kaplanei Euhorje und Gemein Sllvle ausschließend, in de Auelagen des Kaufvertrages und Stämpels tragen die zwei Kontrahenten gemeinschaftlich. Der Werthsanschlag der Herrschaft kann in der hlerortigen Ncg'stratur, bei Or. Cberl in Laibach, so w,e «n der Herrschaft selbst, wo die documennrte Vtschreibung und d»e Acten, auf welche sich der Anschlag gründet, erliegen, Mcht mmder die am 3 August 1L23 aufgenom^-mene yenchtl«che Schätzung nach Bequemlichkeit eingesehen und geprüft werden, indem daselbst auch für die bequeme Unterkunft dlr Kaufswerber gesorgt werden wird. Der Mtlssboth bleibt für den MeiWether verbindlich, d r Herr Eigenthümer hat sich aber eme dreitägige Bedenkzeit vorbehalten, in welcher ?s »hm frei steht, den Me»fidvth zu dt, stätlgcn oder zu verwerfen. Sollte Jemand wünschen, die Herrschaft sammt Einrichtung und l^nnänz in3l.5„<:,il» mit oder ohne der heurigen Fechsung und 3m-dlenungen vor der Versteigerung zu kaufen, so hat man sich an den Herrn Inhaber zu wenden, laibach am 2/5- IuniiöI/. Z7^37"(3) 1^ Nr. ""/^ Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey von dVertretcr,Dc. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. ?aibach am 6. Mai ,357. Nr. 5327. Anmerkung. Bei der ersten abgehaltenen Fellbiethungs ' Tagsatzung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Aenttliche Verlautbarungen. Z. 922. (3) nä Nr. 825i ^ '^7i5z V. Kundmachung. Von der k. k. Camera!- Bezirks- Verrval' tunginGörz wird «n Folge hohen bofkammer» decretes vom 16. März b. I., Nr. yg/.y, und Intimationsdecrets der k. k. illyrlsch-küjlenlan-dlslden Eameral Gefallen^Verwaltung vom Io. Mai d. I., Nr. "^/528 , h'ennt zur allgec meinen Kemttnlß gebracht, daß am 27. Juli lßZ7 um 9 Uhr Vormittags bei dem Ortsr,ch-ln' in Eagurie, die öffentliche Versteuerung der Weg» und Brückenmauthssatlon Feist ritz hei Dornegg, für das Verwaltungsjahr l323, d. i. vom i. November 1827 bis letzten October i833, abgehalten werden wird. Der Aulrufsprels für diese Station, bei welcher d>e EinHebung der Wegmauth, nach dem Ta-risssoye für 2 Meilen, und der Brückenmauch nach der ersten Brückenclasse Statt findet, ist der gegenwärtige jahrliche Pachtsch,ll,ng von 70l st. (sage Siebenhundert Ein Gulden.) — Zu dieser Versteigerung werden alle zugelassen, welche nach den bestehenden Vorschriften zu solchen Geschäften geeignet, und die unten er, wähnte Tlckrlhcll zu leisten im Stande sind. — Wer im Nahmen eines Andorn llcmrt, muß sich mit der in gesetzlicher Form ausgestellten, von zwei Zeugen unterfertigten, und hinsichtlich der Unterschriften gehörig legallsirten Voll» macht selneS Machtgebers, bei der Commission vor d«r Verweigerung ausweisen, und sie «hr übergeben. — Ferner wird bekannt gemacht, ^aß e5vermög hohen Hofkammerdecretesvom 11. ^anner ,635 auch gestattet lss, schriftliche Anböthe (Offerte) einzureichen. — Von diesen Offerten wird Gehrauch gemacht werden, wenn sit 1.) wenigstens mit dem loten Theile des Ausruftprelscs, also mit 70 fi. als Vodium zur voiläusigen Gicherstellung, im Baren oder in öffentlichen Obligationen, rer?n Werth nach dcm lchten bekannten börscmsßlgen bourse zu bcrechnen ist, oder mittelst einer hinlänglichen Plagmatical'S'cherhett und die bereits Statt. gefundene Intabulation des Vadiums nach« wellenden legalen neuesten Grundbuchsextrac-tes oder einer genügenden Bücgschafisurkunde, «der durch den amtlichen Erlegschein ükcr die im Baren oder mittelst öffentlicher Obligationen geschehene Devosmrung des Vadmms be» einer Cameval'Gefallenc, Bezirks« oder Filialcasie, oder einer fiaatshcrrschaftllchen oder Gefalle-casse überhaupt, belegt sind; 2.) längstens^ bls zum Augenblicke der beginnenden Versteigerung bei dem Ortsrichter in Sagurie, vderauck r«ähs rend der Versteigerung dem Llcmonscommissae versiegelt übergeben werden; — 3.) ein dcutli« cheß, auf das genannte Pachtcbjsct und auf einen bestimmten , in Zahlen und Buchstaben ausgedrückten Pachtsch'lllng lautende?, nnt dem Namen, Charakter und Wohnort des Ausstellers unterzeichnetes Anboch enthalten. -— Parlheien, welche nicht schreiben können, ba-ben das Offcrt nnt ihrem Kreuzzeichen zu unterfertigen, und dakselbe nebst dem von dem Nahmensfcrtlger und noch einem Zeugen mit« unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist; — /,.) dür« fen diese Offerte durch keine den L'cüatlunk-und Vertragsdedingmssen widersprechenden Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dle» selben die Versicherung enthalten, daß der Of-fercnt d« in der Ankündigung und in den ^citations- und Vertragsbedingungen entHals tentn Bestimmungen genau bcfolgm wolle. Von Außen müssen diese singaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: „Anboth zur Pachtung der Mauthstation Feissritz bei Dornega." — Ein Formular e,nes solchen Offertes folat unten zur Einsicht. Die schriftlichen Offtrtt sind von dem Zeltpuncte der Elnreichung für den Offerenten, für die Gefallen» Verwaltung aber erst vom 5 >ge der erfolgten Oenehmigunq verbindlich. Dlcse Offerte werden sodann nach beendeter mündlichen Versteigerung, nachdem alle anwesenden Llcitanten keinen wettern Anboth machen wollten, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem kicitationscommlssär, welchem sie von deu» bemerkten Ortsrichter, bcr sie allenfalls in Empfang nahm, sogleich zu Übergeben sind, eröffnet und kund gemacht. Als Crsteher der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, dessen mündlicher oder oldnunq?-mäßiger schriftlicher Anboth nach Maß des Er, gevnisses uerhalt^ißmäßlg als Bestboth der Vo»« zug gebührt, sofern dieser Bestdoth an und für siH ^ur Annahme und Genehmigung gel^g« nct«rkannt wird. — Hlebei wird, wenn der mündliche oder schriftliche Anboth vollkommen 5ZI Mgkich seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei »oder mehreren vollkommen gleichen schriftlichen «Anbothen aber jenem der Vorzug gegeben »werden, für witches eine vom ?lcitationscom-Mmistar sogleich vorzunehmende Verlosung ?nt» Mlchcidet. — Der Pächter hat zur Glrbcrflellung Memer Vtrbindllchkeitcn eine Eautlon zu leisten,, «velche nach semer Wahl in dem < sechsten oder, Wiercen Thnle des Pachtschiciiliges zu bestehen Mat. Im ersten Falle muß der Pachtschlllmg Mwnatlich voraus, «m zweiten Fall aber nur nach Wnde eines jcden Monats entrichtet werden. — M)«e sautlon kann im Baren oder ln öffent« Wchen Obligationen nach dem lehten börse, Mäßigen Course oder mittelst pupillarmaßlgcr Dhvpotyik geleistet werden. — Die an Caution Meleisteten Barbetr^ge, wenn sie äo st. erreichen, Mönnen bei d:m Tilgungsfonde gegen die von Memselben jeweilig ftst^tsctzte Verzinsung vom M5age der von der Staatsschulden»Tilgungs« Monds l Hauptcasse ausgestellten Empfangsbe, Dlätlgung fruchtbringend angelegt werden. M)ie Elnuerlnbung und?öschung der Hppothc-Mar»Caution in den Wandtafeln oder Grundbüchern geschieht auf Kosten des Pachters; um Wedoch dcn Schwierigkeiten und Kosten der oft-Wn«ligcn Eintragung und Löschung von hypo-MhekaVlschen Cautioneli, und der oftmaligen DßUipullrung von Obligationen vorzubeugen, «Wird bemerkt, daß auch allgemeine Cautions« WUrkundcn für Gefällst Pachtungen übc, Haupt Wund für line längere Zeit unter dcn gehörigen MLorsichten angenommen werden/ und daß eben Wo auch zur Sicherstellung dienende Odligalic, Mien in gleicher Art als Caution gewidmet wer» Wbcn können. — Jeder Lltltant muß wcingstens Wbcn 10. Theil des Ausrufepreises, also einen D^etrag von 70 fl. 6 kr., der Eomm,ss>on als MDadium erlegen, wenn er zi,r Verficiqerung ^ugklass?n werden wlll. — Dieses Vadium Mann übrigens ebenfa-lls im baren Gelde, in Mffentllchen Obligationen nach dem letzt?« Curs« Mverthe, oder in puoillarmaßige Sicherheit ge, fahrenden Realitäten, worüber der neueste Mdie'Intabulation des Vadiums nachweisende UGrundbuchs- oder Landtafel - E/trect Helge« »bracht werden muß, so wie auch, im Falle ein «Bürge eintritt, nebssdem noch m der Bürg, Mchafts-Urkunde bestehen. — Gleich nach Ne-»«ndigung der Versteigerung wird das Vabium Uderijcnlgen zurückgrsteät, welche die Mauth Rnicht erstanden haben, wogegen das Vadium ^desjenigen, welcher als Me»stbiether anzusehen lommt, zurückbehalten und erst nach gerstoge-ner Richtigstellung die Eaution ausgehändigt wnd. — Düse Richtigstellung muß langsiens bis 20. Octbr, 16)7 gcschehm. Ulbcr die Pachtung wird keine abgesonderte Vertrags- Urkunde ausgefertigt, sonder" das Licitations, Protocol! wird die Stelie'des Contractes vertreten, und es wird ein Pare des Limitations-Protocolls in gehöriger Form Mit der.Ratification versehen, dem anerkanttten Ersteher ge, gen^ Empfangsbestätigung und Erlog der Stämvelgebühr für das Origmal-Licilations, Prvtocoll ausgefolgt werden. — Zugleich mer^ den dle Packtlustigen aufgefordert, hei dcr festgefttztm Versteigerung annehmbare Anböthe zu machen, um die Unalmehmllchkciten und Kosten wlederhohlter Verficigerungcn zu er» sparen. -—Die näheren Lic>tat!ons- usid Pach« tungsbedingnlsse können bei dieser Camcral? Bezlrks'Verwaltung, dem k. k. Gcfallen-Wach« Unter, Inspector in Aoeleberg, und unmittßl«, bar vor der Versteigerung eingesehen wcrden< Formular elncö schriftlichen Offertes. (Von Innen.) Ich Endesgefertigter biethe für die Pach« tung der Mauthstation Feistriy bei Dornega^ für die Zeit vom 1. November i93/bis lebten October ,833 den Pachtschilpng von (Geldbetrag in Ziffern), d. i. (Geldbetrag in Buchssa-ben), wobcl ich die Versicherung beifüge, daß ich dle m der Ankündigung und in den Ver, steiqerungs- und Vertrags ? Bedmgnllsen ent« Hellenen Bestimmungen aenau befolgen tvoFe^ Als Vadlum lege ich ,m Abschlüsse den Beiraq ven fi. kr. bar be,, over schließe ich m öffentlichen percentigen Obligationen auf lautend, Nr. dcn Betrag uvn i!- kr. bei oder lege ich nachfolgende Document« bei, welch« dl"e Hypothekar-Sicherheit im N,:r^ge :>on st. kr. nachweisen. (Sind dle beili^ genden Documente anzugeben) ^^ - oder lege ich die Quittung der Casst in von über das erledigte Vadium pr. ft. kr. bei (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Aufenthaltsortes). ( Von Außen.) Nebst der Adrcsse dcssen an den das Offcn übergeben wird, undDezeichnung des BetrageH . d?s beiliegenden Geldes oder der Obligationen, rder des Betrages der Gicherstellung durch Ue«> künden oder Quittungen. Offert für die Pachrung der M a u th st ati 0 n Fe i.jt ri tz bei Dorn egg. K.K.Caweral? VepttsiVerwaltung TZrz. 533 Ktavt« unv lauvrechlliche Verlautbarungen. Z. aba. (») Nr. 5663. Edict. Vom f. k. Stadt« un^ Landrechte in Krllin wird bekannt gcmacht: Es scy über An-suchcn dcs Oi-. Matthäus Kautschltsch, als Verwalter der Johann 3'rp. Freiherr l'. Busct'schen Loncursmassa, in die offeiuliche Versteigerung der, zu dieser Eoncursmassa gehörigen Bücher, de» ren Sammlung sich auf i5«c> Wcrke belauft, Iewilliget, und dazu die erste Tagsatzung auf den 22. August, die zweite auf den 5. September, dann die dnile auf den lg. September d. I. und die darauf folgenden Tage, je-Pesmahl Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bls 6 Uhr, und zwar im Hause Nr. 176 in der deutschen Gaffe mit dem Anhange bestimmt worden, daß die bei der er, sien und zweiten Tagsatzung nicht um den Schatzungswerth hintangcdrachten Bücher bei dcr dritten auch unier dem Schätzungswcrthe hlntangegebcn werden würden, dann daß daS Büchcvvcrzclchmß m der dicßlandrechtlichen Registratur oder bei dem oberwähnten Concurs, maffa-Verwalter eingesehen werden kann. Lalbach den 11. Iul» 18)7. 3« 94l. (>) Nr. 5»6g. Von dem k.k. Stadt, und Landrechte m Krain wird anmit bekannt gemacht: Es scy über daS Gesuch dcs Ur. Johann Oblak, als Pfar» rer Athcmas Schllber'schen E. M. Verwalcer, "I ^ Ausfertigung der Amornsationsedicte rücksichtlich des Gubernial > Liquidations - Rece-Plsscv Nr. »5o2, ^cio. 1. December 1626, ubcr den auf den Pfarrhof Mannbburg lau-lcnden Darlchensscheln 6ä>^. 19. August 1Ü09, Z. i53, pr. 279 ft, 6^ kr. B. Z. gcw'Iügct worden. Es haden demnach alle Jene, welche aufgcdachtesOubcrnial'Liquidatlons'Receplsse aus was immer für einem Rcchtsgrundc An-Wrüche machen zu können vermeinen, selbe bin« nen drr gcset)llchen Frist pon einem Jahre, !e^1)s Wochen und drc» Tagen vor diesem k. k. Stadt- und landrcchte sogcwiß anzumelden ^ud anhängig zu machen, als im Widrigen auf wmcres Anlangen dcs heutigen Vlttstcllcrs, ^'- Johann Oblak, dieß obgedachle Gubernial-^Ulvations'Ncccftlsse nach Verlauf dieser ge< Milchen Fost für getödtet, kraft- und wlr, lungblos erklärt werden wird. ___k^b^ch am I/,. Iunl 18)7. 3. 9'7. (3^ ^7^'"^2e Von dem k. k. Stadt, und Lapdrechle »n Krain wird beka.inl gcmacht: Ee ley von dllsem Gerichte aufAnsuchin des Herrn Ludwig Baron von Lazzarini wider Joachim Ignaz Steiß, in die öffentliche Verstligeiung des, dem slcquir-ten gchöligen auf 26926 ss. 3o kr. gc.schätzt«lN Gulcs Lichlinegg und der dazu incorpolltteli, 'n Unterkrain liegenden, auf /^908 ß. gerichtlich geschätzten halben Brückler-Gült gelvllligcf, und hlezu drci Fermlne, und zwar auf dey 26. Juni, 2ä> Iul» und 2i. August l85', jedesmahl um zi Uhr Vormittags vor diesem f. k. Stadt- und Landrechte mit dem Velsatze bestimmt worden, daß wenn diese Güter weder bcl der ersten noch zweiten Flilb««thuna.s,Tag, satzung um den Schayungsdetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsdetrage hlntangsgeben werden würden. Wo übrigens den kauflustigen frel steht, d«e dießfalllgen ?«-citationsbedlngnisse, w»e auch die Schätzung in drr dleßlanbrecttllchen Registratur zu den gewöhnlichen Ami5fiunden, oder bei dem Exe« cutlonsführtre-Venritel-, Dr.Wurzbach, elm zusehen und Abschriften davon zu uerlanger. Lalbach am 16. Mai 18)7 Nr. 5526. Anmerkung. Vei der 1. abgc» halcenen Feilbiethungs » Tcgfayung hat sich kein Allllstustiger gemeldet. Aenttliche Verlautbarungen. Z. 932. (l) Nr. lo20. Edict. Womit bekannt gemacht wird, daß am 29. Juli l. I. Vormittags um 10 Uhr in dem Sitzul^gszimmer des k. k. Bergamts zu Idno, i92u Pfund weiße Quecksilber, und 216 Pfund brauneZinnobcrbindfcllabschlilh', im ^citations» wegc, an dcn Mcisibicthcndcn zusammc.n oder auch in kleinen Parthien gegen gleich bare Be« zahlung werden hintan gegeben werden. Hiezu werden die Kauflustigcn nnt dem Beisätze eingeladen, daß d,e weißen Abjchnitze :l, dem Productcnmagazin, die braunen aber bel der Zinnobcrfabrik besehen werden können, und jeder Licitant ein Vadium oder Reugeld Mit 10 fi. zu erlegen haben lvlrd. Vom k. k. Bergamte Idria. Z.926. (1) N^b"/^^. v. Kundmachung. Die k. k. illyvische Camcralgefällen«^Verwaltung beabsichtiget ihren Bedarf an Schrcib-und Druckpapieren für das Militär-Jahr 1838, und beziehungsweise für die Militär-Jahre 1838, 1839 und 18'l0, im Wege einer schriftlichen Offerten-Behandlung sicher zu stellen. (Z. I ttcll.-Blatt Nr. 85. d. 18. Juli iLZ/-) 2 SZ4 ^ Die Lieferungöbedingnisse sind folgende: 1) Der beiläufige einjährige Bedarf an Schreib- und Druckpapieren nach den unten bei- gesetzten Dimensionen, dann das nach den letzten Lieferungspreisen berechnete 10"/, Vadium be? trägt, und zwar für 3 ^ P a p i e r g a t t u n g ' hoch j breit Vadlums n> ^ _______jWienerzolls Rieß si. j kr. 1 Couvert ...... 14 18 20 2' 40 2 Druck ....... 14 17 50 6 15 3 Klein Conzept für Drucksorten . . . 14 18 500 81 40 4 Groß dito...... 15 19 380 82 20 5 Mittelfein Kanzlei . . . . 14 18 80 22 24 -^ 6 Klein Medean-Conzept . . . . 16'/, 21 120 ^5 12 z 7 dito dito Kanzlei .... 16 ^ 21 500 2?0 — 8 Groß Median ..... 17'/2 23 50 34 30« i'9 Regal. ...... 20 27 80 100 — 10 Imperial ...... 22 30 3 4 30 5 11 Post ....... 15 19 50 36 — 12 Klein Conzept besserer Gattung . . . 14 18 100 20 —' s 13 Fließ......^ 13 16 5 ^ 27 i 14 Pack ....... 21 28 15 86 2) Von den bisher im Gebrauch stehenden Papiergattungen liegt für die Lieferungslustigen cm gehörig paraphirtes Muster bei dem k. k. Lameralgefällen - Verwaltungs - Oeconomate zu Laibach, in den gewöhnlichen Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, zur Einsicht bereit. — 3) Die Lieferung wird entweder für die Zeit vom 1. November 1837 bis letzten October 1833, oder für die Dauer dreier Jahre, nämlich vom 1. November 1837 bis letzten October 1840, in letzter Beziehung in der Art ausgebothen, daß es der k. k. Cameralgcfällen-Verwaltung frei stehe, 3 Monathe vor Ablauf des crstcnIahres, als auch m der Folge in jedem beliebigen Zeitpuncte, den dießjährigen Contract vierteljahrig aufzukünden. ,— 4) Den Lieferungslustigen bleibt es unbenommen, entweder auf alle, oder auf einzelne der odbezeichneten Papiergattungen Anböthe zu machen; die Cameralgefällen - Verwaltung ist jedoch nicht gehalten, für den Fall, als Anböthe zur Lieferung aller oder mehrerer Papiergattun-gen eingelegt werden, die Anböthe für alle Gattungen zu genehmigen oder zu verwerfen, vielmehr steht es ihr frei, die Anböthe für diese oder jene Papiergattungen zu genehmigen, dagegen die anderen zu verwerfen. — 5) Den Lieferungslustigen ist eö frei gestellt, auf die Lieferung entweder nach den, bei dem Oeconomate erliegenden Musterbögen zu biethen, oder den Offerten eigene Musterbögen beizuschließcn, zu welchem Ende die Dimension jeder Papiergattung in obiger Tabelle aufgenommen wurde. — g) Für dcn Fall, als für eine und die andere Papiergattung, sey eö aufdie Dauer eines oder dreier Jahre, von zwei oder mehreren Bewerbern alei..-che Anböthe gemacht werden, und nicht schon die Dualität der Muster, nach welcher die Lieferung geschehen soll, dem einen oder dem andern Bewerbe, den Vorzug einräumt, worüber die Beurtheilung der Cameralgefällen-Verwaltung zusteht, hat das Los über die Annahme oder Bestätigung des Erstehers zu entscheiden. — 7) Die Lieferung der erstandenen Papiergattungen hat während der Contractsdaucr längstens Zehn Tage nach der, vom Cameralgefällen-Verwal--ttmgs-Oeconomatc gemachten Bestellung im Falle der Dringlichkeit aber selbst noch in der bestimmt werdenden ftüi, rn Zeit, Zu geschehen.__ 8) Bleibt ein nicht unmittelbar in Laibach wohn ^ hafter Offerent Lieferungsersteher, so ist derselbe verpflichtet, einrn in Laibach seßhaften, legal bevollmächtigten Geschäftsführer an seiner Statt zu bestellen, und die dießfällige Urkunde anker zu überreichen, mit welchem Vevollmäcbtwtcu dann allein alle Verhandlungen Zu pfle,qen^und an den alle Zahlungen zu leisten seyn werden. — 9) Die Cameralgcfallen-Verwaltung ist an den veranschlagten beiläufigen Bedarf weder im Ganzen, noch nach den einzelnen Gattungen gebunden, sondern derselben steht es frei, die Lieferung größerer oder kleinerer Papierquantitälen, nach dem Erfordernisse des Dienstes, zu fordern, odne daß sich der Lieferant einer Mehrlieferung nach 535 den Contractspreisen zu entziehen, oder fur das Nichtgelieferte eine Entschädigung zu verlangen berechtiget wäre. — 10) Wenn beim Ablaufe des Contractes das Protocol! der noch während der Dauer desselben ausgeschriebenen Limitation öder die Lieferung für die nachfolgende Zeit noch nicht genehmigt wäre, und erst spater genehmigt werden sollte, ist der Contraheni verpflichtet, die erforderlichen Papiergattungen nach den festgesetzten Dimensionen und Mustern um die Preise des alten Contractes und unter denselben Bedingungen in so lange zu liefern, bis die Genehmigung der spätern Licitation erfolgt, deren möglichste Beschleunigung die Cameralgefällen-Ver-waltung zusagt. — 11) Jeder Licferungslustige hat sein schriftliches und versiegeltes Offert mit der Aufschrift: „Offerte für die Lieferung des «Papierbedarfes der k. k. illyrischen Cameralge-„fallcn - Verwaltung für das Militär-Jahr 4838," und für den Fall, alä der Anboth auf drei Jahre gemacht werden wollte, mit dem Beisätze: „beziehungsweise für die Verwaltungs-'^Iahre 1838, 1339 und 18W," längstens bis zwölften August 1837 Mittags um 12 Uhr im Bureau des k. k.Hofrathes und Vorstehers der k. k. Cameralgefällen-Verwal« tung zu Laidach einzulegen, indem nach Ablauf des Termines auf nachträglich überreichte Offerte keine Rücksicht mehr genommen werden wird. — Das Offert muß den Gegenstand des Anbothes, das Quantum und den Preis in Buchstaben ausgedrückt, dann einen mit der Nummer und der Papiergattung bezeichneten, so wie mit der eigenhändigen Unterschrift des Ossercnten versehenen Musterbogen jeder Papiergattung, auf welche Lieferungsanboche gemacht werden, ferner das Uadium in barem Gcldc oder in Banknoten, odcr den Depositenschein über das bei einem der mttcnbezeichneten Haupttarämter und Caffen bar erlegte, bedungene Vadiuin, die Erklärung, auf toclche Art die Caution sicher gestellt werden wolle, endlich den eigenhändig gefertigten Namen und Wohnort dcs Offerenten enthalten, und ill' für denselben gleich nach erfolgter Uebcrrei-Hung, für das Aerar aber erst nach geschehener Annahme des Anbothes von Seite der Cameral-Zefällen-Verwaltung verbindlich. — Offerte, Welche nicht in der'Art verfaßt sind, und die angeführten Erfordernisse nicht genau enthalten,, oder welche bloß im Allgemeinen lauten, z. V. ich erbiethe mich, das nöthige Papier um ein halb Percent wohlfeiler Zu liefern, als der geringste Anboth ist, können und werden nicht berücksichtige so wie derlei allgemeine Beisätze zu ordentlichen Offerten ganz ohne Erfolg bleiben würden. Auch muß in dem Offerte das Zeitungsblatt, in welchem die Lieferungsbedingnisse bekannt gegeben sind, mit der ausdrücklichen Erklärung des Offerenten bezogen werden, daß sich derselbe allen darin vorkommenden Bedingungen unterwerfe. — 12) Der Erlag des bedungenen 10°/g Vadiums hat bei einem der k. k. Haupttaxämter zu Laibach, Trieft oder Klagensurt, oder auch bei den k. k. Filial-Sammlungscassen zu Neustadt!, Adelsberg, Villach und Mitterburg in Istrien zu geschehen, welche deßhalb, so wie wegen Ausfertigung der Depositenscheine, die nöthige Weisung erhielten. Diejenigen Proponenten, deren Anboth nicht angenommen wird, können sogleich nach der ihnen hierüber zugekommenen Eröffnung die Zurückstellung des Vcdi-ums verlangen, und wird ihnen selbes auch ohne Verzug ausgefolgt werden; von demjenigen aber, welcher die Lieferung ersteht, wird das Vadium bis zum Erläge der festgesetzten Caution zurückbehalten. — 13) Die Papiergattungen muffen sowohl rücksichtlici) der Größe als der Qualität ohne aller Abweichung mit jenen Mustern durchaus gleich seyn, welche der Offerent eingelegt hat, und die nach beschlossener Wahl und Erfolg der Annahme des Anbothes auch von dcr Ca--meralgefällen - Verwaltung werden paraphirt werden. — 14) Längstens binnen vier Wochen nach dem förmlichen Abschlüsse des Contractcs, hat der Ersteher der Lieferung cine Caution von Id"/«, des ganzen ein - oder drcijah ^en Vor-gütungsbetrages, welche nach den bedungenen Preisen für die von ihm übernommene Lieferung entfällt, je nachdem die Lieferung auf ein oder drei Jahre bedungen wird, zu erlegen. Diese Caution kann entweder im baren Gelde, und in diesem Falle mit Einrechnung des bar erlegten Vadiums, oder in öffentlichen Staats-Schuldverschreibungen nach ihrem am Tage des Erlages bekannten börsemäßigen Werthe, oder durch pragmatikalische Sicherstcllungs - Urkunde, odcr durch Zurücklassung des durch die Ablieferung des Papiers inVcrdienen gebrachten Vergütunqs-betrageö geleistet werden. Sollte die Caution nicht rechtzeitig geleistet werden, so soll cü dcr Cameralgefällen-Verwaltung frei stehen, entwl.'--der das erlegte Vadium, als dem Staatsschätze verfallen, zurückzubehalten, oder aufGefahr mw Kosten des durch Unterlassung des bedungemn Cautionscrlages Vertragsbrüchigen ContratM.-ten, über die oon ihm erstandene Lieferung emctt neuen Vertrag auf dic füszwcckmäßig anerkannte Weise und zu den Preisen, um welche diese K:3-ferunq von einem anderen Kontrahenten nd^r-ncmrn'n wird, einzugehen, — 15) Wird bie 536 Quantität odcr Qualität, oder das Format des Papiers, im Wergleiche zur Bestellung und mit den Mufterdögen zu gering befunden, und nicht binnen drei Tagen der Abgang ergänzt, oder die mangelhafte Partie durch eine aadere entsprechende ausgewechselt, so soll es der Cameral-gcfällen^Verwaltung freistehen, sich die bestellte Gattung und Qualität Papiers von wem immer, in oder außer dein Versteigerungswcgc auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen, und die dadurch entstandenen Auslagen von der Caution, und wenn diese nicht hinreichen sollte, aus dem übrigen Vermögen des Contrahentcn hereinzubringen. — 16) Die Bezahlung der Vergü-tungsbeträge wird dem Lieferanten nach Ausgang cines jeden Militärquartals, u. nach Beibringung eines clajsenmäßig gcstämpelten, so wie mit den Empfangsbestätigungen des Camera!-Verwal-tungs-Oeconomates über die quantität- und qualitätmäßigen Ablieferungen documentirten Conto geleistet werden. — 17) Nach geschehener Annahme der Offerte wird mit dem Osfe-rentcn ein förmlicher Lieferungs-Vertrag in drei Parien abgeschlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Erben des Contrahenten überzugehen haben wird, und der Lieferant wird für ein Pare die classenmäßige Stämpelgebühr zu berichtigen haben. Im Falle, daß der Offercnt den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das ratisicirte Offert die Stc^'des schriftlichen Contractes, und der unter 1^) gedachte vicrwöchentliche Termin zur Beibringung der 10"/, Caution hat vom Tage der Zustellung der Verständigung von der erfolgten Annahme des Anbothes an, zu laufen. Die CameralgcMen-Vcrwaltung hat aber die Wahl, den Erfteyer entweder zur Erfüllung der kundgemachten Lieferungsbedingnissc zu vergalten, oder den Contract auf, dessen Gefahr und Unkosten neuerdings auszubiethen, und das erlegte Va-dium entweder im ersten Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf 'Abschlag der zu ersetzenden Differenz zurückzubehalten, im Falle aber, als der neueste Bestboth keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. Von der k. k. illyrischen vereinten Camcrak-gefällen-Vcrwaltung. Laibach a,m 7. Juli 1837. Vermischte Verlautbarungen. 3" 95^- (-) Ein Schulmann, welcher schulfähigen, ja selbst fünfjährigen Kindern das Buchstabieren und Lesen in sechs Wochen oder längstens in zwei Monaten gründlich beibringt, .wünjcht in den nächstkommenden zwei Vacanz-Monathen August und September, hier in Laibach Anfangern und auch andern Normalschülern Unterricht zu ertheilen. Diejenigen Aeltern, die sich seiner Dienste bedienen wollen, können bis Ende Juli d. I. das Nähere im hiesigen Zettungs-Comptoir erfahren. 3. 96». (^ Im Hause der Gefertigten sind die Localitaten der seit mehreren Jahren im besten Betriebe stehenden gemischten Waarenhandlung des Iol). Paul Mochortschitsch scl. zu Neustadt!, auf mehrere Jahre gegen billige Bedingnijse zu vermiethen und das Waarenlager aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere erfahrt man von der Eigenthümerinn daselbst, oder im Zeitungs-Comptoir zu Laibach. Briefe werden frankirt erbethen. I. P. Mochortschitsch sel. Wittwe. Wohnung und Gewölbe sammt Magazin, von Michaeli 18Z7 an, zu vermiethen. Im Haus Nr. 167 am alten Markt ist das Handlungsgewölb sammt Magazin, wie auch der erste Slock nut' 5 Zimmern auf mehrere Jahre, dann im dritten Stock eine Wohnung von mehreren Zimmern z^l vergeben. Die Nähere Auskunft wird im Eck-Gewölbe Haus Nr. 166 ertheilt. Z. 905. (ä) 4»Mtt Mulden werden gegen 4ya /^ Zinsen, tinter guter Hypothekarsicherheit, in Posten von wenigstens 4000 fL ausgeliehen» Näheros erfährt man in der Herrngasse Nr. 2097., von Dr. E. Russ. Anhang zur Naidacher Neitung. Vour« vom 13. Duli 1337. ^ Mittel»«'« Staatsschuldverschr.'idung. iu 5 o. H. (in CM.) tc>5 2^6 drtto detto zu 4 v. H. (in CM.) »"' detto dctto zu 3 v.H. (inCM.) 76 9j»6 Verlost« Obligation., Hofkam>/^u5 v.H.^3' — mtr. Odliqatwn.d.ZwangL.«lll4»/2v.H./<^ — Darlebens >n Klc>«n u. A/zu4 v.H.> « — lial. Obligat. oc« Stand« v. «j"3 »^2 v.H ^ .^ Lb Dall. mit Verlos, v. I. i52l für 100 fl. (mCM.)»43 3^ »9ie<,. Stadt.'üanco'Qbl. zu 2 ij2 v-H. (in CM.) 66 5)5« Odliqativnen der aUgtmcmel» und Ungar.,Hofkammer zu 2 v- H. (in CM.) 53 ,^2 yctw detto zu l ö^v. H. (inCM.j 4? Obligationen der i>, Fra»e» fürt und 'Holland aufge-uomnienen Anlchen zu 4 v.H. (W CM.) 9» (Aerarial) (Domest. 0dl.galion«n de. Stands W-M.) «i.M. v. ^»sstllt!ch unter und^luI v.H.) -^ -— ob der Enns, von Nöh'^»« »i/, o.H./ 63 2^4 -— m — — si?n, 2,c1 — —» Vanc»Acticn pr. Stück iZ?«? ,^, — ,, >" — Halbfrucht . ^» » " », -^ — Korn . , . l „ 56 ,, "- — Gcrsic .'<. — «'— » -^ — Hirse ... 2 „ 3 « — Hcidcn . « . 2 ., » « -* — Hafer . . . » „ z, '/z , 3^' N. Notto;iehunZen. In Triest am ,5. Iul» lLZ7: 29. 76. 75. 59. K6. D,e <;ächste Ziehung wud am 26. Juli H'3Z7 ln Trie st gehalten werden. v«r hi,r Angckommen«n und Abgereisten. Den j/l. Juli <827. Hr. Pompejus Graf von Coronirü', k. k. Kämmerer, »on-G^z nach Rohitsch. —Hr. Iob.nm B^pt. Schwarz, ^"'°^I"l?ader. ^^ P^louilscl? nach Trifft. —Hr. 5uca G^-^i. iü,s^^ fainml Gemadlnin, von Tliest inch Nrhilsch. ., Dln ^5. 5^r Eduaid Mas von Salm« Hoog. stt.itsn. konigl. pr^ß.schcr dienten>nu; Hr. Ollo >k'v^ld ^udiviq Gr^f vo„ S,ilm.-Hooc,straien, «nd ^>r. ^zol iUh.in Baron von P.ilm , alle diti oon O.istein nack Tlicst. — Hr. Thomas 3'lisbi). F.idrik^Inl'^ber l Hr. FnuizFugerl. P,lest Hr. Adi.ih.nn Pen'o , tölkischc'r Haubtlsi^ann, »s» Wien Mich Trlesi. — Hr. Anton Nani, Besitzes, von Fiume nach Klagenfurt. — Hr. von Blaffitsch, k. k. penstonirter Hauptmann, nach Gratz. Den l6. Hr. Marcelli Fürst von Lubomirsky. und Frau Iadwig Fürstinn von Lubomirsky. beide von Klligenfurt nach Triest. — Hr. Andreas Buzzini, Besitzer, von Triest nach Nohitsch.—Hr.Ios. Mcltcm ; Hr. Carl Molleni , Handelsleute; Hr. Robert von Purdie, ungar. Edelmann, und Frau Hcnriette von Hartmann, k. k. pensionirte Hauptmanns - Gattinn. aUe vier von Wien nach Triest. — Hr. Friedlich Peratoncr, Handelsmann, von Grätz nach Triest. — Hr. Graf von Thurn-Hofer Valsasina, k. k. wirkücher Hosrath und Delegat von Venedig, von Wien nach Venedig. — Hr. Melchior Elch, Großhändler, von Villach nach Triest. — Hr. Ferdinand Cav.,llar, k. k. Oberlieulencmt, von Fünfkirchen nach Verona. vermischte Verlautbarungen. 3. 9?'. (!) L i c i t a t t 0 n. Montag den 2^. Juli d. I. zu dea gewöhnlichen Vor- und Nachmittagsstunden, werden am alten Markt Haus Nr. i5l, verschiedene Hausge- räthschaften, als: Kästen, Tische, Uhren, dann Leibeskk'ldung, altes Eisen und verschiedene andere Gegenstände gcgen glelch bare Bezahlung veräußert werden. Laibach am 16. Juli 1837. Z, c>63. (,) Es wird ein lediger Bediente, der gut deutsch spricht, dann des LcscnS und Schreibens tundi^ ist, und sich mit guten Zeugmffen über seine Moralität und seme bisherigen Bedlcn-stungen ausweisen kann, mit 1. August l. I. aufgenommen. Das Na« here erfahrt man in dem Zcttunqs-Comptoir. Lalbach am itt. ^vuli 1837. Es sind /,000 si. C. M. ganz oder in Posten zu 1000 oder Zan si. als Darlehen gegen puplllarmasiigc Si-> cderhclt zu vergaben. Dle nähers Aufklärung gibt Dr. Blasiuö Ovjlazy. Laibach ans 16. Juli 1^7. 3' 705. (g) i Am 21. October dieses Jahres findet unwiderruflich die Ziehung der AHtterie ver zwei Mäuser zAr. «47 u»td «W in Wien Statt, bei welcher sämmtliche Gewinnste in barem Geloe bestehen, mit Ausnahme aller Treffer in gewöhnlichen Losen. Für den 1. Haupttreffer, das prächtige Haus Nr. 647, wird als Ablösung gebothen Gulden 2 y y ft fty W. W.; für den 2. Haupttreffer, das schöne Haus Nr. 649, betrügt die Ablösung Gulden 3 ft ft ft ft 28. W. Die weitern großen und zahlreichen Treffer, sämmtlich in barem Gelde von Gulden 35,000, 12 500, 6500, 5000, Ü000, 3000, 3500, 2250, 2000, 1750/ 1500, 1000, 500 :c. und Stück Ducatcn /z000 in Gold, betragen sammt der Ablösungssumme an baren Gewmnsien 5ft7 Iftft Guloen W. W-, oder Gulden C. M. 2tt3^O9st. Die rothen Gratis-Gewinnst-Lose, so wie die gelben Prämien-Lose gewinnen für sich allein, nut Ausschluß aller Treffer in gewöhnlichen Losen, die bedeutende Summe von Guloen 1^5^ttUV W. W. Aus dem Nachstehenden geht ferner hervor, daß die Zahl sämmtlicher verfausiichiLtolc liur iZZs.OW Glück betragt Dalj d«e sl>7.5«w Gulden an Gewinnsten, welche diese Lotterie enthalt, sämmtlich m barem Belde bestehen, und sich darunter keine Lose zum Nominal Vi^l Ducats in Gc>ld gnvmnen müssen, und daß dcrjllbe dadurch mlt gi)<> Nummirn auch noch auf «lle Haupt, und Nct,«ntleffer mitspiele. ^ ^^^ Das Nos dostet l2'/, ss. ^M-^M. Wicn den 22. Mal ,657- ^^ Dl- Coith's Sohn et Comp., ln dt'r Smgclsnaße Nr. 89^, i« eigenen Hause. Lose dicferlLotterie sind in Laibach in ocr Handlung zum Mohren am Congreßplatze Nr. 26 zu haben. (Z. Intell. - Blatt Nr. 23. d. iL. Iulj iVZ?-) 2 ^.,