Besondere Beilage zur Laibacher Zeitung Nr- 60 vom 18. Mai 1848. Entgegnung des Verwaltungs - Rathes in Laibach auf den vom Herrn Andreas Grafen v. Hohenwart unter tt. Mai l. I verfaßten, in der Veilage I der Laibacher Zeitung Nr. 38 in Druck erschienenen Aufsatz. M^er von dcr österreichischen Nationalgarde zu Laibach gewählte Verwaltungs-Rath hat nach seiner Eonstituirung sogleich die ihm vermög des hohen Ministerial - Erlasses vom 8. April l. I., i»d §. 8., bezügliä) der Uniformirung der hierortigen Nationalgarde zustandige Frage um so mehr in die Verhandlung genommen, als von der Mehrzahl dcr Garden dcr Wunsch . sehr lebhaft und wiederholt ausgesprochen worden ist, daß von dem Verwaltungs-Rathe die Bestimmungen wegen der Nniformirung schleunigst getroffen und verlautbart würden. Nach den reiflichen, m drei Sitzungen Statt gefundenen Berathungen ist über die Uniformirung der hicrortigen Nationalgarde unter 4. Mai l. I. dcr dießfalls kundgegebene Beschluß gefaßt worden, indem bei solchen die von der Wiener Nationalgarde festgesetzte Adjustirung vorgelegen, und von derselben nur in einigen Plmkten aus dem Grunde abgegangen würd?, weil man mit stetem Hinblick auf den Zweck und die Bestimmung der Nationalgarde von der Ansicht geleitet worden ist, daß die Unisormirung mit Beseitigung jeder einzwängenden und drü-kenden Militär-Bekleidung thunlichst leicht und entsprechend ausgeführt werde. Nach dem K. 8 des oberwähntcn hohen Ministerial - Erlasses gehört zu den Obliegenheiten des Verwaltungs-Rathes auch die Uniformirung; daher dcr von demselben am 4. Mai l. ^. dießfalls gefaßte Beschluß nicht als ein Vorschlag, welcher der Zustimmung des größcrn Theils' der Nationalgarde bedarf, sondern als eine für dieselbe bindende Norm so lange angesehen werden muß, bis der Vcrwaltungs-Rath allenfalls nachtraglich in solchem eine Aenderung beschließen würde. Die vom Herrn Hofrathe und Mitgliede der hierortigen Nationalgarde, Andreas Grafen v. Hohenwart, in der Beilage I dcr Laibacher Zeitung Nr. 58 vom 13. Mai l. I. dießfalls ausgesprochene und öffentlich kundgegebene Ansicht widerstrebt den bezüglich des Verwaltungs-Rathes im obigen §. 8 bestimmten gesetzlichen Verfügungen und hebt dessen ämtlich ihm zugewiesenen Wirkungskreis auf, indem das Wirken jedes Verwaltungs-Rathes in der Besorgung der Nationalgarde-Geschäfte, falls zu dessen Beschlüssen die Zustimmung der Mehrzahl dcr Nationalgarden erforderlich wäre, als practisch unausführbar sich darstellen würde. Der Verwaltungs-Rath kann daher sein Befremden über diese vom gedachten Herrn Grafen ausgesprochene Ansicht nicht unterdrücken und muß nur herzlich bedauern, daß der Herr Graf die Abänderung in der Wiener Uniformirung als eine Streitfrage in der freien Presse öffentlich bespricht, die in die erst in das Leben gerufene hierortige Nationalgarde, statt daß man solche allseitig kräftigst zu einigen bemüht seyn soll, nur Zerwürfnisse herbeizuführen geeignet ist, und daß derselbe sich als Leiter der wider den Vcrwaltungsrath zu bildenden Opposition anbietet, da es doch den sämmtlichen Nationalgarden bekannt ist, daß die Sitzungen des Vcrwaltungv-Rathes öffentlich gehalten werden, und daß cs daher jedem Garden frei steht, seine Wimsche mündlich oder schriftlich bei solchen vorzubringen, welche von dem Verwaltungs-Rathe jederzeit der reiflichen Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung werden unterzogen werden. Schließlich erachtet der Verwaltungs - Rath nur noch, seine Erklärung beizufügen, daß derselbe, falls er sich des von der Nationalgarde bei der Wahl in seine Mitglieder gesetzten Vertrauens nicht mehr erfreuen sollte, bereit ist, allsogleich abzutreten. Von dem Nationalgarde-Verwaltungs-Rathe. Laibach am 13. Mai 1848. Giihnl m. z,., Oberstl., der Garde prov. Commandant. Guttmann m. p., ?ldministrarion5.Organ. Gustav Graf Auersperg m. p. vr. Victor Hradeczky m. p. Joseph Aich holzer m. p. Ioh. <5arl Ko schier m. p. vr. Simon Ttruppi m. p. Varl Pachner m. p. Varl v Eoppini m. p Anton Samassa m. p. Fid. Terpinzm. p. Jos v. Scheuche nstnel m. p. Nach der mir so eben von Wien im dienstlichen Weg'c zugekommenen Mittheilung, welche ich hilmit lmvenveilt zur allgemeinen Kenntniß bringe, haben du ttttcnnusttschen Munster m der Haupt- und Residenzstadt Wien am n. d. M. die nachstehende Kundmachung vcrlautbart: ^eutc in der neunten Abendstunde ist dem Ministerium die mündliche unerwartete Mittheilung zugekommen, daß Se. Majestät der Kaiser aus Gcsundheits-Rücksichten in Begleitung der Kaiserin und des durchlauchtigsten Erzherzogs Franz Carl sammt seiner erlauchten Gemahlin und. drei Prinzen die Residenz verlassen, nnd die Route nach Innsbruck eingeschlagen haben. ' ' ^ ^ ^ ^ ^ ^ <^ l-^ Das unterzeichnete Ministerium, welches die Gründe und näheren Umstände dieser Reise mcht kennt, steht stch verpflichtet, dieselbe zur Kenutniß der Bevölkerung der Residenz zu bringen. Dasselbe hat es als seine erste Pflicht erkannt, in der Person des Obercommandantcn der Natlonalgardc Grafen Hoyos eine vertrauenswürdige Person an Se. Majestät sogleich in der Nacht abzusenden, und d,e drmgende Bitte zu stellen, daß die Bevölkerung durch die Rückkehr des Kaisers, oder durch eine offene Darstellung der Grunde, welche dieselbe unmöglich machen, beruhiget werde. Derselbe dringende Wunsch wird dem Herrn Erzherzoge durch d,e Abscndung des Präsidenten Grafen Wilczek vorgetragen werden. ^ . ^ . ^> . , Der Ministerrath erkennt eben so in diesem wichtigen Augenblicke die heilige Pflicht, dm Interessen des Vaterlandes seine ungetheilte Sorge und Aufmerksamkeit zu widmen, und unter seiner Verantwortung so zu handeln, wie es dle Umstände erheischen. Die Unterstützung der Mitbürger und aller Gutgesinnten wird ihn in den Stand sehen, Ruhe und Ordnung aufrecht zu halten, und zur Beruhigung der Gemüther beizutragen. Was über dieses Ereignis; zur Kenntniß der Minister gelangt, wird sodann getreu und vollständig zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden, so wie dieselben, sobald sie directe Aufträge oder Mittheilungen von dem Monarchen erhalten, dieselben veröffentlichen werden. Wien am 17. Mai 1848. Die interimistischen Minister: Pillersdorff. Sommantga. Krauß. Latour. Doblhoss. Bamngartner. Ich befinde mich in der angenehmen Lage, zur Beruhigung der Sr. Majestät und dem Allerhöchsten Kaiserhause jederzeit mit Treue nnd unerschütterlicher Anhänglichkeit ergebenen Bevölkerung des Laibacher Gubernialgebietcs die Versicherung auszusprechen, daß eine weitere Mittheilung des interimistischen Herrn Ministers Freiherr« v. Pillcrsdorff zufolge nach dem ersten tiefen Eindrucke, welchen die Abreise Sr. Majestät in allen Classen der Bevölkerung Wiens hervorrief, nun daselbst in der Stadt und den Vorstädten Ruhe herrscht, deren Fortdauer bei dem guten Geiste, welcher sich allenthalben kund gibt, mit Zuversicht erwartet wird. , Die Nationalgarden und Bürger beeilen sich, Deputationen an Se. Majestät abzusenden, und sich die Allerhöchste Rückkehr nach Wien zu erbitten. Das politische Central-Comit« der National-Garde hat sich freiwillig aufgeWSl, Die gcsammtc bewaffnete Macht wurde unter den Befehl des commandittndcn Generals Fcldmarschall-Lieutenant Grafen Aucrspcrg gestellt. Der Scgcn des Himmels wird den Gütigsten der Monarchen und daS Vaterland glücklich aus diesen Wirren geleiten, und die beiden Provinzen Kram und Kärnten werden ihre Treue für Fürst und Vaterland wie bisher unbema-tclt bewahren. Laibach am 19. Mai 1848 - 11 Uhr Nachts. Leopold Graf v. Welfersheimb, Landes - Gouverneur.