, ?/: 22. Dinstag den 19. Februar 1839. Mubernial - Verlautbarungen. Z. 229. (2) Nr. "5^ E i r c u l a r e l'i b e r die zur Aufnahme in die A c a« dcmie der bildenden Künste iriWirn erforderliche Vorbildung. — Seme k. k. Majestät haben mittelst allerhöchster eycn geruhet, daß sie entweder die zwei Icihccurse der ^ten Classe an einer Hauptschu« !c, od«r die vier Grammatical» Classen an el, !nem Gymnasium mit gutem Erfolge zurückge» legt haben. — Vormalige Zögling? der Ingenieur- cdcr der Neufiadter ttnlttarzschen Aca» demte und Ausländer, wenn sie als ordentli-Hv Schüler in die Academic der bildenden Künste «uffllnommen werden wollen, haben die gleiche Vorbildung auf geeignete Art nachzu-wnsin. — Die Bewilligung zur Aufnahme vcn Auslandern in das Gtudlum der Academic hat nur das Präsidium d?r Academic, nnb delfts nur unter der Bedingung zu ertheilen, daß und wenn nach grhörlg'r siforschung ge-gen d,e Glttlichkclt dcs Eharakttrs und Betra, gens des die Aufnahme Ansuchenden ke»n Bedenken obwaltet. — Diese mlt hohem Hcf-ksnzlei - Decrete vom 22. December iL36, 3ahl^^"/2^5 eröffnete allc:höchsie Entschließung w>id hlcmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, — La'bach am ly. Jänner ,8^9. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidblirg, Landes > Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Hofvath. Zeno Graf u. tz?aurau, k. k. Gubcrnialrath. 2- 2lI. ()) Nr. 91. Currende bes k. k. il lyrischen Guberniums. — ^as Verboth der Anstellung verlrandtev oder verschwägerter Individuen bei einem und dem» selben Amte betreffend. — Seme k. ?. Majestät haben mit a. h. Entschließung vom 27. November ,838 über einen a. u. Vortrag, in Betreff der Verrrandlschafts, und Schwäfilr-schaftß-Verbothe zwischen Beamten, m,t Auf« Hebung der bisherigen Bestimmungen, folgen» de Anordnungen zu erlassen geruhet: ,. Das Verboth der Verwandtschaft und Schwäger-schaft der Beamten tn einer und derselben Behörde, oder bei einem und demselben Amte, hat sicb künftighin nur aufBlutsverwandte ln auf- und abflelgcnder ^inie, und bei Selten» verwandten bis auf den Ohc»m und Neffen, dann auf Verschwägerte in demselben Grade einlchlicßtg zu erstrecken. — 2. Unzulässig ist , politischey, leitenden Finanz und Eomptabililäts »Behörden und Aem« tern, dann bei Magistraten; nur können da, wo die Geschäfte in mehrere eigene Senate abgesondert sind, bei den verschiedenen Senaten auch abgesonderte Anstellungen von Verwand» ten und Verschwägerten Statt finden; auch haben Ge. Maj?sta'r jencs Verboth bn dem untergeordnetsn Conceptspersonale der ebenbe« zeichtnten Behörden, so w'., bei jenen Beamten/ welche bloß für die Manirulationkfächtr des Clnreickupgsprotocolls, Erpedlts und der Re-ylstratur bestimmt sind, urd dazu verwendet werden, dann in Ansehung der bloßen Diener darauf zu bcschränken geruhet: daß derlei un» tcrgeordncte Eoncept^- und Manipulations-Beamte oder Diener, weder mit dem Vorsse-hlS, dann »hren Aojuncten, Vctuaren, wie auch Bezirks-Richtern, an« derntheils; well letztere ore, Eathegorien beru» fen sind, die erstertn zu suppliren; d) beiden Municipal» Congregation?!? im lomb. venet. Königreiche, so wie auch bel den don bestehen« den ^i'c^ivi Hi0i,3lill und den Hypothekenäm-tern; o) be» dm Beamten der Lassen , Rent-, Tax- und Gefälls,Aemtern, und überhaupt bel solchen Aemtern, welche es nut einer Geld» gebahrung und Gelooeriechnung zu thun ha« den, und zwar zwischen allen Beamten eines und desselben Amtes, folglich sowohl zwischen den Vorgefühlen und Untergebenen, als auch zwischen oen Untergebenen unter sich scldst mtt Einschluß der Amtedlener; 6) zwischen den Rentbeamten und Gtelier - Einnehmern beiden landlsfücstllchen Bezirks » Eommlssanaten im Küflenlande und in Illurien, bann den Rents beamten bn denPfteggerichten lm kande ob der Enns unb lm Salzburgilchm m»t allei: Beam» ten derselben Bezirks» Comanssariateuno Pfteg« ger>chle, »ndem außer den Öderbeamten auch alle übrigen Veamienln den Fall kommen können, dle Ntntgeschafte zu controlllren. — ^. Auf die ständischen Eollegien und auf die Pro» vlnz>al» undEentral-tongregationenlmlomb. venet. Königreiche hat das odlge Verwandt» schafts- und ^chwäzerschaftS« Verboth zwar teml Anwendung; nur haben selbst tue ftandl» jchen Verordneten und Ausschüsse, wenn bei den Berathungen ln den ständischen Eollegien ^cgensiände vorkommen, welche das Interesse chrev Famlllen, oder lhrer, in dnn bezelchne« ten Grade anverwar.dlen oder verschwägerten Personen betreffen, s,ch der Abstimmung zu enthalten und abzutreten; jedoch hat zcnes Verboth jedenfalls für die Beamten der ftändi« schen Hllfeamter, daher auch in Ansehung der ständischen Cassen zu gelten. — 5« Wenn bei kinem uud demselben Amte solche hier oben be« zeichnete unzulässige Anstellungen bereite befänden, oder wenn solche Verwandlschafts-oder Verschwagerungs-Verhältnisse erft m der Falge durch Ehen herbeigeführt würdcr:, muß durch angemessene Ueberseyungm, jedoch ohne Nachtheil am Gehalte,, unvcrweilte Abhilfe ge, schafft werden, ohne daß jedoch hierdurch em anderer verdienstlicherer oder bei gleichen <3l-yenschsften und Verdlenften in gleicher n Beamter, welcher diese Unzelge in seinem Gesuche zu machen unter, lassen sollte, hat, falls er die verlangte Anssel« lung erhalten hätte, es sich selbst zuzuschreiben, wenn seine Velsetzung auf einen andern Dlenss« plütz auch in emer gerl,!geren Olensies-Cathe, aoile erfolgt, oder wenn derselbe der normale mäßigen BiHandlung unterzogen wird.— Die Präsidenten und Amtsvorfieher sind insbesondere verpftichM, unzulässige oder zu virmei» dende Verwandtschaft- und Schwagerschafts« Verhältnisse, wo sie bestehen, zur geeigneten Kenntniß zubringen. — Diese a. H. Entschließung wird ln Folge des herabgelangten hohen Hofkanzleidecretes vom 7. v./?. d. M., Zahl 30990, zur allgemeinen Kenntmß gebracht, daunt sich hiernach die sämmtlichen politischen, Iustlz» uno Eameral-Behörden, so wie die ltttttwerb« um «rlldigte Dienststellen auf das genaueste zu benehmen wissen, und die Vorstehungen der vetrefflnden Behörden, bei welchen «in derle» Verwandtschafts - Verhältniß schon gegenwartig bestcben sollte, hierüber al, sogleich das Amt handeln, und dle Anzeige nebst den angemessenen Antragen an ihre vor, gesetzten Oberbehörden unverzüglich erstatten. _ öaibacb am 10. Jänner iLZg. Joseph Camillo Freiherr v. Schmioburg, Gouverneur. Carl Graf zu Wclspcrg, Naitenau Ul^.d Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gub, Rath. ZT^q. (^) 7 ^ ^'- 757. 3 0 ncu r s ' Verlautbarung. Durch die Beförderung des Straß.,icoml missärs Oswald Brllck zum Krelsingetneuv, ^ ist im illyr. Gubernial-Gebiethe eine Stra? ßürde. — Diejenigcn, welche sich daher um die cme oder die andere dieser Dlenslcs-^''llkn zu bewerben wünschen, habcn ihre dießfälligen gehörig belegten Gesuche, mit gc» naucr Nachwelsung ihres Aliers, ihrer Mo-ralltat und ^lusbildung, dann ihrer bichcr gneistetcn Dienste , Sprachkenntmsse, rer nmntmß von der Landamt,ru!'.g und Ret 865 st. 27 kr- entziffert, welches nach dem Verhältnisse des jeweiligen V?rfchl«ß?s tlner Erhöhung ober Verminderung fähig ist. — Die nähere Nachwflfung der EmnahmS« und Ausaabs-rubriken kann bei der k. s. Eameral, Bci'rls-Verwaltung für die Hauptstadt Prag »m Amts-gebäudt, Helnrlchsgasse Nr. ""V., lm 2ten Stocke eingesehen werden. — O" Eaullon 162 fur dos Tabakmateriall und Geschirr belragt 1826 ft. Eono. Münze, das Stämpelpapzer l!i ledlrzett dar zu bezahlen. — Diejenigen Individuen, wclche sich um dle U^berkommung dicsce Cos^mll'jlor.kqcschäfles bewerbin wollen, haden chre s^r,lf^>>d^n und oe: siegelten Offer, le / welche mll o,r legalen Nachwelfung der erreichten Großjährigkeit, und elnem ohngfeit? llchen Zeugnlffe über «hr sttlllches Verhalten, d^on mlt e»nem von der Eaunon mlt dem ^ehn» ten Theile entfallenden Reugelde pr. 182 st. C. M., oder mit dem legalen Ausweise, daß d^'scr Betrag be; einer s. k. Ocfallencasse erlegt worden, belegt seyn müssen, und auf dem Eouverli die Aufschrist: „Offert für den Tabak- und Slämpel - Vnlag m Praq" zu enthalten haben, längst^ß b>6 i3. März l. I., MiltagS 12 Uhr »m Vureau de« k. k. Herrn Hl)fralhs und Eameral« Gefallen »Adminiftra: tors abzugeben. — In dlesem Offerte muß ferner der Anboth genau und deutl'ch ausgedrückt seyn, und rv'.rd auf em fchrifllichee Offert, wilHes überhaupt bloß bedingt, oder nnt Beziehung auf cincn andern fremdln An» both/ od?r unb^stllumc gestellt ,st, ke»ne Rück« sicht genommen werden. >— Schließlich wis ,I Uhr abgchaltcn werden. —- Zu dlescr Vc> Handlung sind demnach alle Unternehmungslustigen mit dem Beisätze vorgeladen, daß die Licitationsbcdingnisse,de! Bau-Plan/ die B>'Udevlse und das Vorausmaß bei dem ge-fiNlatenStraßel-baucommlssariatc täglich, ui-id am 3ag^ dcr ^«citation auw bei der Bezoks-Exposttur eing s hm werden können, und daß schrlflllchc Offeltc gehöng abgefaßt und. mltdcm 5F Vadium versehen, nur vor Beginn der mündlich?» Verhandlung angenommen, später einlaufende hingegen mcht beachtet und daher zurückgewiesen werden. — Vom k. k. Stra« henbaU'Commisscn'late. — Krainburg am 9. Februar ,83c). vermischte H7rrlautbarungen. Z. 232. (2) Nr. 2874. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Michclstetten zu Kraindurg »rild hiemit bctannt gemacht: Es sey üder Ansuchen 0er Franciska Prach, von Picka, in die cxcculive Fcilbiethut'g der, 5cr Maria Prach, verlritn'ct gewesenen Sporn, gehörigen, zu Pieka gelegenen, 0er Herrschaft lIgg ob Krainburg, -uk Urd. Nr. 07 diinsibarel, Drittel. Kaufreä)lZdude, und des u 5,'l^Ilin"!, I^'Ijn liegenden, der Filial« lirchtngült Sl. Nicolai zu Strohain »ub Urb. Nr. 16 zinödarcn Ueberlandackers, wegen aus dem wilthsckaftsämtlichcn Vergleiche clcio. 21. April ,633 schuldigen 42 fl. M. M. c. 8. c. gewilliget, und deren Vornahme auf den 9. März, »0. April und ,,. Mai d. I., und zwar jedesmal Vormit» tags um s) Uhr im One der Realitäten mit dem Beisahe anberaumt, daß jenes, rvas weder bei dcr ersten noch zweiten Fcllbiethung an Mann gebracht »rcrdcn tonnte, bei dcr dritten auch unter demselben hintcmgcgebcn werden würde. Die tießfälNgen Licitationsbcdingnisfe, daK Scdähungöprotocoli und der Grundduchsextract kön« nen täglich in den Amtsstunden in hiesiger Gerichlä-kanzlet eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Michelfletten zu Krain-bu'g am Ü. December 16IÜ. Z. 200. (2) Nr. »56. G d i c t. Von dem Bezirks , Gerichte Rnpevtshof zn Neustadt!, als Real.Instanz, wildallgemein kund gemachte lZö sey ubcr Ansuchen des Herrn Anloit Ritter von Fichtenau, rridcr Johann und Ursula Strauß, aus Töplih, wegen aus dein gerichtlichen Bcrglcicde vom 23. April »33^ schuldigen ,6 fl. I^ kl., in die executive Feilbiethung der de» Geg. nern gehörigen, zu Topl'h gelegenen, gclicdllick auf 5oa ft. geschützten Realitäten sammt An^ und Zu< gehör, dann des Mobilars, als Vieh, Vichfut« ter, Getreide :c. :c. gewiMgct, und es werten hie« zu drei FellbiethunZsterminc, als auf den 2o.März, 20. April u»d i9. Mai »LZg, jedesmal von 9 bis ,2 Uhr iu Loco der Realität mit dem Anhange an-beräumt, daß falls diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feilbicthungs-Tagsahung um den gerichtlichen Schätzungswert!) oder darüber an Mann gebracht werde», tonnten, solche bei der dritten auch unter demselben hintaligcgcben werden würden. Wozu die Licitalionslusiigen mildem Anhan» ge eingeladen werden, dah sie die'dicßfäll'gcn Li-citationsbedingnissc während den gerichtlichen Ai-lUs« stunden hieramts einschen können. Bezirks Gericht Rupcrtühof zu Ncustadtl aM »6. Zänner ^LZ^.