Laibacher Organ des krainisclien Landes - Lelirervereines. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. Schriftleiter: Johann Sima. XV. Jahrgang^. Schriftleitung: Petersdamm Nr. 61. Bezugspreise: FürLaibach: Gan/.jährlich fl.2-60, halbjährlich fl.140.— Mittler Post: Ganzjährlich fl.2'80, halbjährlich fl. 1*50. Versendung: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr dt Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. — Vereinsmitglioder erhalten das Blatt umsonst. Nachdem mit vorliegender Nummer die erste Hälfte des laufenden Jahrganges der «Laibacher Schulzeitung» ihren Abschluss findet, laden wir alle diejenigen, welche unser Fachblatt nur bis Ende Juni d. J. bestellt haben, zur gütigen Erneuerung der Bestellung ein, damit in der weitern Zusendung desselben keine Unterbrechung e i n t r e t e. Man bestellt die «Laibacher Schulzeitung» in lg. v. Kleinmayr & Fed. Bambergs Zeitungs-Versendung in Laibach (Bahnhofgasse Nr. 15) oder bei dem Vereins-cassier, Herrn k. k. Uebungslehrer und Bezirks - Schulinspector Franz Gerkmann (k. k. Lehrer-Bildungsanstalt), und zwar sind die Bezugspreise : Für Laibach ganzjährlich 2 fl. 60 kr., halbjährlich 1 fl. 40 kr.; für die Zustellung ins Haus ganzjährlich 12 kr. — Mit Poslversendung: ganzjährlich 2 (1. 80 kr., halbjährlich 1 fl. 50 kr. (Alle Lehrer und Lehrerinnen in Krain können mit einem Betrage von jährlich 3 fl. dem Vereine als ordentliche, Herren und Damen, die nicht dem Lehrstande angehören, mit demselben Betrage als unterstützende Mitglieder beitreten und erhalten als solche das Blatt umsonst.) Rückständige Beträge wollen ehestens übermittelt werden, damit in der weitern Zusendung unseres Blattes keine Störung eintritt. Frühere Jahrgänge der «Laibacher Schulzeitung» werden um 1 fl. abgegeben. Die bis jetzt erschienenen Nummern des laufenden Jahrganges können noch nachbezogen werden. Zur Schulgartenfrage. Von Prof. Wilh. Linhart In der letzten Hauptversammlung der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft für Krain, die am 26. Mai d. J. stattfand, beantragte die Filiale Wippach : «Die k. k. Landwirtschafts-Oesellschaft möge im Wege des krainischen Landesschulrathes dahin wirken, dass die Volksschullehrer in den Schulgärten eine grössere Thätigkeit entwickeln, so dass die Landwirte aus denselben edle Obstsorten und Weinreben erhalten könnten und die Schulgärten nicht, wie es leider vielfältig der Fall sei, für Anbau von Kraut, Erdäpfeln und Salat verwendet werden.» Dieser Antrag wurde nach einer längern Debatte mit dem Zusatzantrage des Herrn Ribnikar angenommen: «Es möge an die hohe Regierung das Ansuchen gestellt werden, an der Lehrer-Bildungsanstalt in Laibach einen Lehrer zu bestellen, welcher imstande wäre, den Lehramtscandidaten praktische Anleitungen zu geben.» Obgleich in unserem Blatte über diesen Gegenstand schon zu wiederholtenmalen in erschöpfender Weise geschrieben wurde, müssen wir uns dennoch mit dem obigen Anträge, der ohne nähere Angabe specieller Fälle und ohne eingehendere Begründung gewissermassen als eine Art. von Pauschal-Verleumdung der krainischen Lehrer angesehen werden könnte, ein wenig des nähern befassen. Wenn wir uns die verschiedenen Schulgärten in Krain oder dasjenige, was als Schulgarten angesehen wird, eingehender besehen und insbesondere erfragen, wann und unter welchen Umständen dieselben gegründet wurden, so erfahren wir, dass viele sogenannte Schulgärten aus einem Feldstücke hervorgegangen sind, dessen Nutzniessung dem Lehrer ursprünglich als Entlohnung für den Organistendienst gegeben wurde. Der Lehrer hat also vollen Anspruch auf die Ausnützung dieses Grundstückes, das ohnehin zumeist einen höchst bescheidenen Umfang hat. ln den allermeisten Fällen trägt auch die Schulgemeinde weder zur Düngung noch zur Anschaffung von Sämereien, von Mutterbäumen u. dgl., noch sonst irgend etwas zur Erhaltung und Verbesserung des Schulgartens bei. Wenn nun dieses Grundstück, dessen Nutzung nur allein vom Lehrer beansprucht werden kann, von demselben dennoch zum «Schulgarten» gemacht wird, so verdient diese freiwillige Leistung, sei sie auch eine noch so bescheidene, nur Lob und Anerkennung; niemand aber ist berechtigt, vom Lehrer auch noch zu verlangen, dass er sein Interesse ganz und gar ausseracht lasse. Alles, was er in diesem Falle mit Hilfe dieses seines Gartens für den landwirtschaftlichen Unterricht leistet, ist ein freiwilliges Geschenk, und zu einem solchen kann niemand verpflichtet werden. — In vielen anderen Fällen wieder kauft vielleicht die Schulgemeinde irgend ein Grundstück, das dann zum Schulgarten bestimmt wird. Wer aber sorgt für den Zaun, für die Herstellung und Instandhaltung der Wege, für Düngung und Bepflanzung und dergleichen? Soll dies etwa der Lehrer mit seinem armseligen Gehalte bestreiten? — Selbst in diesem Falle muss jedermann zugeben, dass es vernünftiger ist, das Stück Landes mit Kartoffeln zu bebauen, als es brach liegen zu lassen. Der Schulgarten muss eben auf Kosten der Schulgemeinde vollständig hergerichtet und eingerichtet dem Lehrer übergeben werden, und ausserdem muss auch noch alljährlich eine bestimmte Summe zur Bewirtschaftung des Gartens demselben zur Verfügung gestellt werden, wenn die Schulgarten-Angelegenheit überhaupt ernsthaft in Erwägung gezogen werden soll. Lehrer, die solche Schulgärten zum grössten Vortheil für die Landwirtschaft in Krain leiten, werden sich schon finden; darüber sei man beruhigt. So lange die Sache nicht von diesem Standpunkte aus betrachtet wird, so lange wird auch auf diesem Gebiete nichts Nennenswertes geleistet werden können, und wenn auch die Lehramtszöglinge bei den berühmtesten Theoretikern und Praktikern landwirtschaftlich ausgebildet werden würden. Was aber den Zusatzantrag des Herrn Ribnikar anbelangt, dass nämlich an der Lehrer-Bildungsanstalt in Laibach ein Lehrer zu bestellen sei, der den Zöglingen «praktische Anleitungen» geben könnte, so wäre nur zu erwähnen, dass eine nähere Begründung auch dieses Zusatzes, sowie eine Erläuterung des BegrifTes «praktische Anleitungen» wünschenswert gewesen wäre. Bo viel wir uns erinnern, hat Ribnikar zu einer Zeit die Lehrer-Bildungsanstalt besucht, während welcher die Verhältnisse wesentlich anders lagen, als sie dermalen sind; aber auch damals übten sich die Zöglinge «praktisch» hiesigen botanischen Garten unter der Leitung eines tüchtigen und besonders «praktischen» Gärtners. Wenn also Herr Ribnikar nichts gelernt hat, so kann dies doch unmöglich der Anstalt zur Last gelegt werden, die das Glück hatte, ihn zu seinen Schülern zählen; das wäre zwar eine gute Ausrede für manchen faulen Schlingel, aber eine etwas sonderbare «Praxis». Es wurkt in der Thal, erheiternd, wenn man beobachtet, welche Anwürfe diesbezüglich im Laufe der Zeit gegen den landwirtschaftlichen Unterricht an hiesigen Lehrer-Bildungsanstalt erhoben wurden, ohne das jemals von berufener Seite dagegen Einsprache gemacht würde. Schon vor Jahren hiess es, dass derselbe überhaupt nichts tauge; im hiesigen Landtage, im Reichsrathe war davon die Rede, und selbst das hohe k. k. Ackerbauministerium wurde damit behelliget. Nachdem dieser Angriff nicht Veifieng, wendete man sich gegen den Schulgarten der Lehrer-Bildungsanstalt,; auch der eotspreche nicht seinem Zwecke. Heute bleiben nur mehr die «praktischen Anleitungen»; v°n diesen wird nun der Anbruch des goldenen Zeitalters für die Landwirtschaft '0 Krain abhängig gemacht. Wenn aber an der hiesigen Lehrer-Bildungsanstalt that-sächlich die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt werden sollten, wieso kommt es, dass die betreffenden Schulbehörden, trotz der ebenso eindringlichen als ^dringlichen Erinnerungen nicht ihres Amtes walten? — Doch die Eingeweihten wissen Ja! dass es sich hiebei nicht um die Sache, sondern um eine Person handelt. Bei dieser Geschichte wundert uns nur eines, dass sich nämlich in der ganzen besprochenen Versammlung der Landwirtschafts-Gesellschaft gelegentlich der Debatte über diesen Gegenstand* niemand gefunden hat, der darauf hingewiesen hätte, welch ein ausgezeichnetes Gebiet erfolgreicher Thätigkeit die verlangten «praktischen Anleitungen» gerade für den landwirtschaftlichen Wanderlehrer wären. Wie schön wäre es doch, wenn derselbe ge-lagentlich seiner Wandervorträge da und dort diesem oder jenem Volksschullehrer, der sich etwas mehr für landwirtschaftliche Angelegenheiten interessiert und auch einem Schulgarten versteht, einen Nachmittag widmete und demselben «praktische Anleitungen» gäbe! Wenn der Wanderlehrer darin seine Hauptthätigkeit suchte — wie dies auch in andern Ländern der Fall ist — welch herrliche Resultate müssten sich da älcht nach einigen Jahren zeigen! Wenn aber seine ganze Thätigkeit nur in «theoretischen» Vorträgen beruht, dann glauben wir selbst, dass die Erfolge des krainischen Wanderlehrers keine besonders auffälligen sein können, wie dies ja auch ein gewiss unbefangenes Ulltglied der Versammlung betonte. Zur Revision der Schul- und Unterrichtsordnung'. Bei dem Umstande, als das k. k. Unterrichtsministerium die Schul- und Unterrichts-Ahnung vom 20. August 1870 einer Revision unterziehen will, erachtete es der Aus-schuss des Deutsch-österreichischen Lehrerbundes für seine Pflicht, demselben eine Denk-Schrift zu unterbreiten, in welcher die Wünsche der Lehrer in Bezug auf diese Revision Ausdruck finden. Wir sind überzeugt, dass diese Neubearbeitung der Schul- und Unter-hebtsordnung jedes Mitglied des Volksschullehrstandes so weit interessiert, dass es Wünscht, den Wortlaut der erwähnten Denkschrift kennen zu lernen, und darum bringen ^If das Ganze nachstehend auch zum Abdruck: Hohes k. k. Ministerium! Der Ausschuss des «Deutsch-österreichischen Lehrer-lJundes» erlaubt sich namens der gesammten deutschen Lehrerschaft der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, aus Anlass der verbreiteten Nachricht, dass das * Der Verfasser dieses war leider verhindert, an der Versammlung theilzunehmen. hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht, dem allgemeinen Bedürfnisse Rechnung tragend, die Revision der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870, Z. 7648, in Angriff zu nehmen beabsichtige, eine ergebenste Denkschrift zu unterbreiten, in welcher sich der Bundesausschuss die auf die Revision der bezeichneten hohen Verordnung bezugnehmenden Wünsche der Gesammtlehrerschaft mit der gehorsamsten Bitte darzulegen erlaubt, das hohe k. k. Ministerium wolle dieselben in gnädige Erwägung ziehen und nach Thunlichkeit berücksichtigen. Der gehorsamst gefertigte Bundesausschuss sieht in seiner vorliegenden Denkschrift zum vorhinein von textuellen Vorschlägen sowie von einer vollständigen Behandlung der in Rede stehenden Normalverordnung ab, sondern beschränkt sich nur auf die hervorragendsten Bestimmungen der bisher geltenden Schul- und Unterrichtsordnung. Demgemäss erlaubt sich der Bundes-ausschuss seine Denkschrift in übersichtliche Abschnitte zu theilen wie folgt: I. Titel der Verordnung. Da sich die nach dem Reichs-Volksschulgesetze organisierten Schulen in «Allgemeine Volksschulen» und in «Bürgerschulen» theilen, letzere Schulkategorie aber in der bisherigen Schul- und Unterrichtsordnung im besonderen keine Erwähnung findet, dieses sich aber bei der dermaligen Stellung der Bürgerschule als nothwendig herausstellt, so würde es wünschenswert erscheinen, dass der Wirkungskreis der Schulordnung schon im Titel Ausdruck fände, etwa durch die Formel: «Schul- und Unterrichlsordnung für Volksschulen und für Bürgerschulen». II. Wünsche in Beziehung auf die Durchführung der Revision im a llgem ein en. Seit der Erlassung der Schul- und Unterrichtsordnung sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen erschienen, wodurch jene Verordnung in den meisten Punkten bereits überholt und somit ungiltig erscheint. Einerseits liegt keine Nothwendigkeit vor, solche Bestimmungen in die neue Schulordnung aufzunehmen, welche durch die einzelnen Landesgesetze in den verschiedenen Ländern ganz unzweideutig normiert sind; hingegen wäre es höchst wünschenswert, wenn die seit dem Jahre 1870 erschienenen Ministerialerlasse, soweit sie allgemeine Anordnungen in Beziehung auf den Unterricht und auf die Dienstespflichten der Lehrer enthalten, in die neue Schulordnung einbezogen würden. Dadurch würde eine Einheitlichkeit der Normalvorschriften und eine grössere Ueber-sichtlichkeit erzielt werden. Als solche Special Verordnungen, welche als integrierende Bestandtheile der allgemeinen Schulordnung anzusehen sind, werden folgende bezeichnet-' 1.) Die Dienstesinstruction für die Bezirks-Schulinspectoren; 2.) die Durchführungs" Verordnungen zur Schulgesetz-Novelle vom 2. Mai 1883, soweit sie sich auf die sogenannten Schulbesuchserleichterungen beziehen; 3.) die Verordnung über die Eidesablegung der Lehrpersonen; 4.) die Verordnung, betreffend die Geldsammlungen in den Volksschulen; 5.) die Verordnung über die Pflichten der Lehrer in Beziehung auf die Schülerbibliotheken; 6.) die Verordnung, betreffend die Bezirks- und Landes-Lehrerconferenzen; 7.) die Verordnungen über die Lern- und Lehrmittel; 8.) die Verordnung bezüglich der Lehrerbibliotheken; 9.) die Verordnungen, betreffend das Zeugniswesen; 10.) die Normal-lehrpläne für die Bürgerschulen; 11.) die Verordnungen über die Schulferien; 12.) die Verordnungen, betreffend das Verhalten der Schule bei ansteckenden Kinderkrankheiten; 13.) die Verordnung, betreffend das Verbot der Theilnahme der Schüler an Vereinen. III. Von der SchulzuchL Es ist der allgemeine Wunsch der Gesammtlehrerschaft, dass der § 24 der bisherigen Schulordnung eine Umänderung und Erweiterung erfahre, welche den Lehrern hie Aufrechterhaltung einer guten Schulzucht erleichtert und somit bessere Erziehungs-resultate gewährleistet. Das in dem § 24 enthaltene unbedingte Verbot der körperlichen Züchtigung hatte auf die Schulzucht einen überaus schädlichen Einfluss, und machen sich die Folgen desselben je länger desto entschiedener geltend. Wenn die hohe Unterrichtsverwaltung die Disciplinlosigkeit der Jugend, die nur zu häufig durch das Verhalten der Eltern unterstützt wird, in Erwägung zieht; wenn hoch-hieselbe anderseits die gegenwärtige Machtlosigkeit, der Schule gegenüber den Ausschreitungen der Jugend ins Auge fasst; wenn hochdieselbe die Erreichung des hohen Zieles der Schule, sittlich freie Menschen zu erziehen, wirksam unterstützen will, woran die Lehrerschaft nicht, zweifelt: so kann der Bundesausschuss mit vollster Beruhigung die Hoffnung hegen, dass das hohe k. k. Ministerium bei der Revision der Schulordnung auf das Capitel «Schulzucht» in ganz hervorragender Weise Bedacht nehmen wird. IV. Von den Pflichten der Lehrer. Dieser Abschnitt der Schul- und Unterrichtsordnung erfordert eine wesentliche Erweiterung, da die bisherigen Bestimmungen über die Pflichten der Lehrer unbestreitbar als unklar und unvollständig bezeichnet werden müssen. Es wäre von ganz besonderem Belange, diesen Abschnitt, in folgende untergeordnete Abschnitte zu theilen: 1. ) Pflichten und Rechte der Bezirks-Schulinspectoren; 2. ) Pflichten und Rechte der Directoren und Oberlehrer; 3. ) Pflichten und Rechte der Lehrer überhaupt. ad 1. Pflichten und Rechte der Bezirks-Schulinspectoren. Da die nächsten Aufsichtsorgane der Schule die Bezirks-Schulinspectoren sind, von deren Wirksamkeit das Gedeihen des Schulwesens in hervorragendem Masse abhängt, es anderseits höchst wünschenswert erscheint, dass der Pflichtenkreis dieser Organe scharf abgegrenzt, aber auch der Lehrerschaft bekannt sei, so wäre der Wunsch als eih berechtigter anzusehen, dass die Dienstesinstruction für die Bezirks-Schulinspectoren ainen Bestandtheil der allgemeinen Schulordnung bilde. Dass die bisherige Dienstesinstruction für die genannten Organe mit Benützung der ■Hhrelangen Erfahrungen bei dieser Gelegenheit sorgfältig revidiert werden sollte, wäre e'h nur zu berechtigter Wunsch. In dieser Hinsicht, meint der Bundesausschuss, es wären bei der Revision der ljienstesinstruction der Bezirks-Schulinspectoren folgende Punkte in Erwägung zu ziehen: *•) Verhalten des Inspectors zum Schulleiter in Beziehung auf dessen Amtsführung und Beziehung auf dessen Lehrthätigkeit, wobei der Wunsch nicht unterdrückt werden ^aün, dass die bezüglichen Auseinandersetzungen zwischen beiden nicht in Gegenwart ^er Lehrer zu geschehen hätten, insoweit, es sich nicht um die Beilegung von Differenzen fischen Schulleiter und Lehrer handelt; 2.) Verhalten des Inspectors den Lehrern gegen-über in Beisein der Schüler; 3.) Verhalten des Inspectors in der Conferenz. In derselben ^ögen offene Besprechungen über die gemachten Wahrnehmungen, nicht bloss Bemänge-'Ungen von Seite des Inspectors platzgreifen; 4.) Vorgehen des Inspectors bei der In-*0l‘fuation über das Verhalten eines Lehrers, welche er beim Ortsschulrathe infolge ein-8elaufener Beschwerden zu nehmen genölhigt ist. Informationseinholungen des Inspectors mit Privatpersonen oder einzelnen Mitgliedern des Ortsschulrathes, mit Ausnahme des Orts-schulaufsehers, sollen unbedingt ausgeschlossen sein; er habe in einer solchen Angelegen-heit nur mit dem gesummten Ortsschulrathe zu verkehren. ad 2. Pflichten und Rechte der Directoren und Oberlehrer. Die diesbezüglichen Bestimmungen der bisherigen Schulordnung sind unklar und lückenhaft und geben vielfach Anlass zu Conflicten zwischen Schulleitern und Lehrern. Vor allem erscheint es geboten, den in § 26, Alinea 2, gebrauchten Ausdruck «in Amtssachen» klar und unzweideutig zu definieren. Ferner wären die Rechte der Schulleiter ausdrücklich zu specificieren, wobei folgende Punkte in Betracht, kämen: das Hospitieren, die Verlheilung der Schulclassen unter die Lehrer und die hierbei zu beachtende Berücksichtigung der Wünsche der einzelnen Lehrer; Einfluss des Schulleiters auf die Methode der Lehrer; Einfluss desselben auf das Verhalten des Lehrers ausserhalb der Schule; die Qualification der Lehrer durch den Schulleiter. lieber die hier angedeuteten Punkte erlaubt sich der Bundesausschuss die Meinungen der Lehrerschaft darzulegen. In Bezug auf das Hospitieren der Schulleiter möge bei Abfassung der hievon handelnden Bestimmungen der Schul- und Unterrichtsordnung darauf Rücksicht genommen werden, dass durch dieselben Misshelligkeiten zwischen Leitern und Nichtleitern hintan-gehalten erscheinen. — Bei der Verlheilung der Schulclassen unter die Lehrkräfte habe der Schulleiter berechtigte Wünsche der Lehrer zu respectieren, insofern sie im Hinblicke auf das Schulinteresse erfüllbar sind. Der Schulleiter habe ferner das politische Verhalten der Lehrer nicht zum Gegenstände seines Einflusses zu nehmen. Was endlich die Ausfüllung der Qualificationstabeilen betrifft, so ist es schon ein längst ausgesprochener Wunsch der Lehrerschaft, dass jedem Lehrer die Einsicht in dieselben gestattet werde, wobei sich aber der Lehrer jeder Kritik zu enthalten habe. Ihm stehe nur der Appell an den Bezirks-Schulinspector offen. Um aber jeden berechtigten und unberechtigten Zweifel über die Objectivität des Schulleiters zu beseitigen, möge für die mehr als dreiclassigen Schulen, insbesondere für die Bürgerschulen, verordnet werden, dass der Schulleiter verhalten sei, wie es in Mittelschulen vorgeschrieben ist, bei Abfassung der Qualificationslisten die zwei dienstältesten Lehrer beizuziehen, welchen jedoch kein Veto, sondern nur eine berathende Stimme zustehe. In jedem Fall® habe die Ausfüllung der Originallisten in Gegenwart dieser Beiräthe zu geschehen. ad 3. Pflichten und Rechte der Lehrer überhaupt. Die diesbezüglichen Vorschriften der bisherigen Schulordnung wären nur in einzelnen Punkten zu erweitern oder klarer auszudrücken. So z. B. heisst es im § 26: «Der Lehrer hat die Weisungen der Vorgesetzten Behörde zu befolgen». Es wäre zweckmässig, einzuschalten: «die durch die Gesetze und Verordnungen begründeten Weisungen». Unter allen Umständen soll der Lehrer in der Ausübung seiner staatsbürgerlichen Recht® nicht beeinträchtigt werden, insofern er seine Stellung zur Schule dabei nicht ins Mit' leid zieht. Genau zu bestimmen wären die Fälle, in denen der Lehrer dem Schulleiter unbedingt zu gehorchen habe. In der Handhabung der bisherigen unklaren Vorschrift g®' schehen die meisten Missbrauche und Unzukömmlichkeiten. Dem Lehrer muss der Schutz gegenüber den oft masslosen Angriffen der Eltern def Schüler gewährleistet werden. Ein Hinweis auf das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, in welchem diesbezügliche Bestimmungen unzweideutigen Ausdruck finden, dürfte hi®1 sehr zweckentsprechend sein. Inwieweit unrl in welchem Ansmasse jeden Lehrer die Pflicht trifft, sich an den als nothwendig herausstellenden Supplierungen zu betheiligen, hierüber wären ausreichende Vorschriften wünschenswert, damit ungleiche Belastungen der einzelnen Lehrkräfte vermieden werden. In den Abschnit t über die Rechte der Lehrer möchten ausreichende Bestimmungen aufgenommen werden, welche sich auf die Versetzung der Lehrer innerhalb eines Schulbezirkes beziehen. In dieser Beziehung treten besonders in grossen Städten vielfache Uebelstände zutage. Die Lehrer werden nur allzuhäufig nach Willkür und ohne triftige Gründe von einer Schule an die andere versetzt, wodurch sie fast, jederzeit einen materiellen Schaden erleiden, nicht zu gedenken der Nachtheile, welche die einzelnen Schulen durch zu häufigen Lehrerwechsel treffen. Jede Versetzung der Lehrer innerhalb eines Schulbezirkes oder eines grösseren Ortes mit mehreren Schulen soll nur aus wirklichen Dienstesrücksichten und jedesmal nur über Beschluss der Schulbehörde, nicht aber über Anordnung eines einzelnen Beamten in Vollzug gesetzt werden. (Schluss folgt.) Die Mineralschätze Krains. (Ein Beitrag zur Heimatskunde; bearbeitet von Prof. Wilh. Linhart.) (Fortsetzung und Schluss.) In den vorhergegangenen Abhandlungen wurden vorzugsweise diejenigen Erze Krains beschrieben, deren Art und Weise des Vorkommens ihre Abbauwürdigkeit und Verarbeitung bedingt; es erübrigt mir nun noch, jene Erze kurz zu erwähnen, deren Vertheilung leider eine solche ist, dass sie einen gesicherten Bergbau hervorzubringen nicht vermochten. Hieher gehören die Kupfererze, die an vielen Stellen des den westlichen Saum des Laibacher Beckens bildenden Berglandes, stets aber nur in geringer Menge Vorkommen. Reich an solchen ist namentlich das Terrain von Bischoflack bis zur Görzer Grenze und das anstossende Görzer Gebiet bei Kirchheim (Novine, Pod-plečan, Koprivnik etc.). Die Erze, die in Schnüren, linsen- und stockförmigen Lagern im «Grödener Sandstein» Vorkommen, sind vorwaltend Bun tk upfer kies (Borrit) und Malachit in derbem Zustande mit 40 bis 50% Kupfer; seltener sollen auch Chalko-pyrit und Fahlerze einbrechen. Diese Erze veranlassten die Gründung der «Gewerkschaft Škofje», die sich am 19. April 1858 constituierte; ihre Gerechtsame erloschen jedoch im Jahre 1876 gänzlich, nachdem schon einige Jahre vorher die Erzgewinnung eingestellt werden musste. Ebenso unergiebig erwiesen sich die Schürf baue auf Antimon it (Grauspiessglanzerz, Sb2 S3), der südlich unter Trojana, hart an der steirischen Grenze, in den Gailthaler Schichten auftritt. Indem ich hiemit meine Darstellung der nennenswertesten der in Krain vorkommenden Erze schliesse, will ich in späterer Zeit in ähnlicher Weise auch diejenigen Mineralien und Gesteine behandeln, die sonst noch in industrieller oder technischer Hinsicht von irgend einer Bedeutung sind; so z. B. diejenigen, die zur Erzeugung von Erdfarben verwendet werden, die Thone, Gipse, Schiefer, Marmore, Sandsteine etc. * * * Wenn ich mich der Mühe unterzogen habe, aus der vorhandenen Literatur eine zusammenhängende Darstellung der in Krain vorkommenden Erze für die «Laibacher Schulzeilung» zu bearbeiten, so habe ich dies hauptsächlich deshalb gethan, um die Aufmerksamkeit der Volksschullehrer auch auf diesen leider sehr vernachlässigten Theil der krainischen Naturwissenschaft zu lenken. Ich will sie mit diesen meinen Abhandlungen, die sonst keinen weitern Wert beanspruchen, angeregt haben, einen Theil der freien Zeit auch der Sammlung, Beobachtung und Untersuchung der in der Umgebung des Schulorles vorkommenden Mineralien und Gesteine zu widmen. An jeder Volksschule sollten dieselben in mustergiltigen Exemplaren vorhanden sein; auch das am häufigsten vorhandene und jedermann bekannte Gesteinsstück, wie man es auf jeder Strasse findet, kann in der Hand des Lehrers Gegenstand eines lehrreichen Objectes werden. Diejenigen Mineralien Krains aber, die in der Umgebung nicht vorfindlich, in der Schule aber doch ihrer allgemeinen Wichtigkeit wegen behandelt werden sollen, könnte sich der Lehrer durch Tausch von seinen an anderen Orten wirkenden Collegen beschaffen. So könnte jede Volksschule in Krain in den Besitz einer zweckentsprechenden, dem Unterrichte in den Realien sowie dem in der Heimatskunde ausgezeichnete Dienste leistenden Mineraliensammlung kommen. Alle diese kleinen Sammlungen zusammengenommen würden eine prächtige Uebersicht über die in Krain vorkommenden Mineralien und Gesteine geben, und manches bisher unbekannte Detail würden sie zutage fördern. Bald kommen die ersehnten Ferien! So mancher Lehrer ergreift den Wanderstab, um seinen befreundeten Collegen zu besuchen. Der eine oder der andere nimmt vielleicht doch auch diese meine Abhandlungen als mineralogischen Führer mit und beginnt, den Grund zu legen zu einer kleinen mineralogischen Sammlung, seinen Schülern zum Nutzen und sich selbst zur Befriedigung. Ist dies der Fall, so halte ich meine Mühe für vollends belohnt. Ich selbst bin stets bereit, jedermann diesbezüglich nach Kräften zu unterstützen, besonders aber wird es mich freuen, wenn mir Mineralvorkommnisse, welcher Art immer, die von mir nicht erwähnt wurden, angezeigt oder Proben und Handstücke eingesandt werden würden. Stationen meiner Lebenspilgerfahrt. Aus den Erinnerungen eines alten Lehrers. (Mitgetheilt von Hans Ecke.) (Fortsetzung.) VI. Die politische Schulverfassung. Gleich nachdem meine Aufnahme gesichert war, eilte ich auf die eindringliche Mahnung des Directors in den nächsten Bücherladen und erwarb um 40 Kreuzer CM. ein Buch, das noch heute in meinem Besitz ist. Hurtig schlug ich dasselbe, neugierig nach dem Titel, auf und las stolz: «Politische Verfassung der deutschen Schulen in den kais. königl. deutschen Erbstaaten. Kostet ungebunden 30 kr. CM., gebunden in ledernen Rücken 40 kr. CM. Siebente Auflage. Mit seiner kaiserl. königl. apostol. Majestät allergnädigster Druckfreyheit. Wien, im Verlagsgewölbe der k. k. Schulbücher-Verschleiss-Administration bey St. Anna in der Johannisgasse. 1833.» Gewaltigen Respect erhielt ich vor dem Buche, das auf festem, lederartigem Büttenpapier gedruckt war — gab doch schon die siebente Auflage Zeugnis von der Güte desselben. Fein und zierlich, wie ich es gelernt, schrieb ich vor meinen Schreibnamen den Taufnamen auf das Flügelblatt. Damals hatte ich noch keine Ahnung, wie die bösen Geschichtsforscher mit demselben einst umspringen werden. Was kümmerte mich Huss, was seine Gegner und die Gegenreformation. Für mein gläubiges Gemüth stand mein Namenspatron felsenfest auf der Prager Bruck, und erst spät erfuhr ich, welch entgegen- gesetzte Meinung die gelehrte Welt über dessen Entstehung habe. Doch stille — bisher hat ■üir sein Dasein weder geschadet noch genützt. Und es ist gut, dass daran weiter nicht gerüttelt wird, denn der Kalendermann käme sicherlich in Verlegenheit, wen er an seiner Statt, ohne jemand zu kränken, hinstellen sollte. Neugierig suchte ich nach der Einleitung. Aus dem «Eingang» erfuhr ich, dass schon viel früher vor dieser Schulverfassung Schulordnungen bestanden, dass aber «nach den Bedürfnissen der Zeit und Umstände, welche in jeder menschlichen Einrichtung von Zeit zu Zeit eine Abänderung nothwendig machen, für das Künftige in diesen eine abgeänderte Einrichtung angeordnet» worden sei. Da erinnerte ich mich jener grossen Kaiserin und ihres erlauchten Sohnes, mir gar wohl bekannt aus den Erzählungen eines alten Veteranen, beide gesegnet vom Volke wegen ihrer Güte, gepaart mit Strenge. — Wie ward das Herz allen warm, "'enn der alte Krieger, der das doch wissen musste, erzählte vom bösen Fritz, wie der der Kaiserin Land und Leute genommen, wie sie aus Gram und Kummer früher als sonst schlafen gegangen in die dunkle Kapuzinergruft, wo ihr «Franzi» schon früher seine Ruhestätte gefunden. Dann kam ihr grosser Sohn «Josef der Einzige», der so früh-aeitig vom Schauplatz seiner segensreichen Thätigkeit verschwunden, dass des Volkes Liebe seinen Heimgang sich durch die Gebilde der Sage verständlicher zu machen suchte. Auch für unseren Erzähler war letztere unumstössliche geschichtliche Wahrheit, hnrner geheimnisvoller ward seine Stimme, sobald er an diesem Punkte der Geschichte aulangte. Dann forderte er auch uns, seine Getreuen, auf, nicht in den Drangsalen des Lebens zu vergessen, was dem Kaiser stets unentwegt vor Augen geschwebt: «Die Liebe ^r Menschheit und der stete Kampf gegen Lüge und Finsternis.» Nur so könnten 'vir dem grossen Kaiser, der unseren Eltern die Menschenwürde gegeben, der für die Erziehung des Volkes so viel gethan, unseren Dank abstatten. Und wras dem Knaben Unverstandene aber unvergessene Worte blieben, dem Jüngling und noch mehr dem Manne wurden sie gerade auf dem Gebiete seiner Thätigkeit bald allzuklar. Doch gehen wir an unsere Aufgabe. Maria Theresia hatte Joh. Ignaz Felbigers Worten, die über der Schwelle jeder Schule *n goldenen Buchstaben prangen könnten, in der Allgemeinen Schulordnung vom 6. De-2euiber 1774 die kaiserliche Sanction verliehen und damit die leitenden Grundsätze in Eezug auf das Schulwesen für sich und ihre Nachfolger als unveräusserliches Erbe eingestellt. «Die Erziehung der Jugend ist die wichtigste Grundlage der Glückseligkeit!» lautete der erste Satz der «Allgemeinen Schulordnung». Sie zu för-dern war ihr Bestreben. Wenn auch überall die kirchliche Eintheilung des Reiches die Grundlage ihres Werkes bildete, die Pfarrer die Aufsicht über die Trivialschulen hatten, 80 ward doch ausdrücklich besagt, dass der Schuldistrictsaufseher, der die Oberaufsicht über die Schulen des Sprengels besass, nicht ein geistlicher Herr sein müsse. Die Schul-Connnissionen selbst waren zusammengesetzt aus geistlichen und weltlichen Herren, deren Wahl einzig vom Standpunkte des Unterrichtes erfolgte. Wenn eine sechs- bis s'ebenjährige Schulpflicht als wünschenswert, bezeichnet ward, Josef II. gab den bekannten Auftrag, dass die Kinder vom sechsten bis zum zwölften Jahre die Schule besuchen Müssten. Er war es, welcher sich auch die Besserung der Bezüge wie der Stellung der Lehrer angelegen sein liess. So blieb es bis in die Tage, da Graf Rottenhann seinen Einfluss auch in der Schule zur Geltung bringen wollte. Dieser gehört der ersten Zeit der Regierung Franz I. an hatte sich schon auf dem Gebiete der Justiz einen bedeutenden Namen gemacht. Auit, Orden und hohe Titel waren ihm zutheil geworden. Welcher Art seine Wirk- sainkeil daselbst war, ob segensreich oder nicht, kann ich nicht entscheiden; auf dem Gebiete der Schule hat er dadurch zerstörend gewirkt, dass er die entwicklungsbedürf' tigen und entwicklungsfähigen Keime durch eine Unzahl kleinlicher Verordnungen erstickte. Die politische Schulverfassung feierte am 11. August 1805 ihr erstes Wiegenfest-Damit war jenes Gesetzbuch geschaffen, welches auf jeder Seite genügende Mittel bot, den Lehrer zu knechten und die Schule in eine mehr auf Aeusserlichkeiten abzielende Drill-anstalt. zu verwandeln. Bis zum 14. Mai 1869 führte sie ihr Leben kräftig und wohl-An diesem Tage starb sie infolge der neuen Schulgesetzgebung, obwohl Pessimisten behaupten, sie sei nur scheintodt und erwarte mit Sehnsucht ihre neuerliche Auferstehung. Doch Gott behüt/s! Von welchem Geiste dieselbe geleitet war, lehrt schon das Promemoria, das Rottenhann an Kaiser Franz I. übergab, in welchem auf die dringende Nothwendigkeit gewiesen wurde, »den Lehrer in gehörige Schranken zu weisen!» Knechtung der Schule, keine freie Fortentwicklung! Nicht nur auf dem administrativen und ökonomischen Gebiete sollte der Regierung nach Rottenhanns Ansicht die Entscheidung zukommen, sondern auch in den Fragen der Erziehung, Methodik und was immer damit zusammenhängt. Was Rottenhann wollte, hat er erreicht, und wer wollte leugnen, dass auch heute noch nicht alle Spuren dieser zwei Menschenalter dauernden Knechtung verwischt sind? ln 23 Abschnitten behandelt die Politische Schulverfassung sämmtliche die Schule direct oder indirect betreffenden Angelegenheiten. — Einzelnes, soweit es zur Erklärung der folgenden Begebenheiten nöthig, will ich einer kurzen Beleuchtung unterziehen. Ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Paragraphe und Abschnitte in der Politischen Schul-Verfassung betrachte ich zuerst a) Die Aufsicht und Leitung des Schulwesens. Gleich im Beginn der Politischen Schulveriüssung wird die Allgewalt des Cleriis als unumstösslich hingestellt. — «Die nächste unmittelbare Aufsicht über jede Trivial-schule etc. ist dem Ortsseelsorger anvertraut», ist er doch die geeignetste Persönlichkeit, «weil der Religionsunterricht der Haupttheil der Belehrung in Volksschulen ist». Gar wunderlich ist die fernere Begründung für die Oberaufsicht, zu lesen, «weil der geistliche Stand vermöge seines Berufes dem Staate beim Lehramt überhaupt dienen soll, und darin vormals auch am meisten gedient hat». — Doch sofort, führt dieser Satz zum weiteren logischen Schluss: «Jeder Orlsseelsorger hat. demnach so wie über den Religions-also auch über den Schulunterrrichl, über das methodische Verfahren, über den Wandel des Schullehrers.........zu wachen, die Gebrechen mit. sanftem Ernste zu bessern». Jede Regung dawider war von grösstem Uebel, denn der Ortsseelsorger hatte sofort «die Anzeige an den unmittelbar höheren Aufseher zu machen», d. i. an den «Dechant». Dieser war die Controlbehörde des Schullehrers «in Absicht auf den FleisS und die genaue Befolgung der Unterrichtsvorschriften, dann in Absicht auf den moralischen Lebenswandel». Vornehmlich lag der Behörde letzterer dehnbar® Begriff am Herzen, darüber kamen ausführliche Berichte — nicht an das Kreisam1* das hatte sich darum nicht zu kümmern, sondern an das Consistorium. Dagegen gab keine Appellation. Diese Berichte giengen dann an die «Länderstellen» und von da an die «Hofstelle». So war das Gefüge beschaffen, auf welchem sich die erwähnte Herrschaft auf-baute, die den Geist in Oesterreich für so lange Zeit, in Fesseln schlug. (Fortsetzung folgt.) Rundschau. Kärnten. (Genehmigtes Landesgesetz.) Der Kaiser hat dem vom Kärntner Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, womit der § 3 des Gesetzes vom 28. Februar 1874, betreffend die Aufhebung des Normalschulfonds-Beitrages und die Einführung eines Schulbeitrages aus den in Kärnten vorkommenden Verlassenschaften, abgeändert wird, die Sanction ert heilt. Tirol. (Zur Lage der Lehrer.) Eine tirolische Lehrer-Deputation überreichte am 1. d. M. dem Statthalter in Innsbruck eine Denkschrift, betreffend die Verbesserung der Lage der Tiroler Lehrer. Die Ansprache hielt ein 75jähriger Lehrergreis, der gegenwärtig in seinem 57. Dienstjahre steht und 150 Schüler zu unterrichten hat. Der Statthalter legte der Deputation in einer längeren, sehr warm gehaltenen Rede dar, von welchen Factoren die ersehnte Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer abhänge, und gab die tröstliche Versicherung, dass von Seite der Regierung bereits umfassende Schritte gemacht seien, um die Nothlage der Lehrerschaft in dringenden Fällen zu lindern, soweit dies auf dem Verwaltungswege möglich sei, sowie, dass die Regierung die endgiltige Regelung der oft beklagten Verhältnisse stets im Auge behalten werde. •— Im Verlaufe der Ferien will sich in der gleichen Angelegenheit eine Lehrer-Deputation zum Herrn Unterrichtsminister nach Wien begeben. Böhmen. (Auflassung der Bezirksschulfond e.) Ein Gesetzentwurf über die Auflassung der Bezirksschulfonde in Böhmen wird in der nächsten Landtagssession vorgelegt werden. An die Stelle dieser Fonde soll ein Landesschulfond treten. Die Verrechnung desselben wird die Landesbuchhaltung besorgen. Sämmtliche Activen, Passiven und Reste der Bezirksschulfonde sollen von dem Landesschulfonde übernommen werden. Die Wirksamkeit der Schulverwallungsorgane bleibt von dem neuen Entwürfe unberührt. Der Entwurf, welcher aus 15 Paragraphen besteht, wurde in der letzten Landesausschuss-silzung durchberathen. Deutsches Reich. (Förderung des Deutschthums in den Ost Provinzen.) Mit der Förderung des Deutschen durch die Schule scheint man in den Ostprovinzen nunmehr Ernst machen zu wollen. Von den neuen deutschen Volksschulen, die in Westpreussen eingerichtet, werden sollen, sind bis jetzt zwölf eröffnet; für fünf Schulen sind die Lehrer berufen, haben aber ihr Amt noch nicht angetreten; ferner sind siebenzehn neue deutsche Schulstellen bereits begründet, welche sofort besetzt werden können. Für zehn deutsche Volksschulen sind die Neu- oder Erweiterungsbauten bereits in Ausführung. Ferner sind gewerbliche Fortbildungsschulen in neun Städten des Regierungsbezirkes Danzig ins Leben getreten. Ueber die Einrichtung solcher Schulen in Olpe, Zoppot und Oliva schweben zur Zeit Verhandlungen. Aus Krain und der Nachbarschaft. Veränderungen im Lehrstande. Frl. Friederike Eckert, bisher supplierende Lehrerin an der Mädchenschule in Gottschee, wurde zur definitiven Lehrerin dortseihst ernannt (2. Stelle). Frl. Agnes Miklavčič, bisher Lehrerin in Leopoldskirchen in Kärnten, erhielt die zweite Lehrstelle in Wocheiner-Feistritz. Herr Konrad Mal ly wurde definitiver Lehrer auf seinem bisherigen Posten in Dobrova bei Kropp und Herr Lucas Kavalar, bisher Lehrer in Bresnitz, Lehrer in Ratschach bei Weissenfels. Dem Frl. JulianaGula, Lehrerin in Oblak, wurde vom Landesschulrathe gestattet, mit 15. Juli aus dem Lehramte treten zu dürfen. Die Genannte wendet sich dann dem Kloster zu. Aus dem k. k. Landesscliulrathe. Der Entwurf des Voranschlages über das aus dein krainischen Normalschulfonde zu bestreitende Erfordernis der Activitätsbezüge des Lehrpersonales allgemeiner Volksschulen für 1888 wurde nach gepflogener Berathung dem krainischen Landesausschusse mit dem Anträge übermittelt, die Bedeckung des Erfordernisses beim krainischen Normalschulfonde veranlassen zu wollen. — Der Bericht der Direction der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen über die im Maitermine 1887 abgehaltenen Lehrbefähigungsprü fungen wurde zur Kenntnis genommen. Bezüglich der erledigten Lehrstelle in Bresnitz, dann jener in Lees wurde die vorgeschriebene Amtshandlung veranlasst. — Die Lehrstelle an der Volksschule in Suchen gelangt zur neuerlichen Ausschreibung. — Der Lehrerswitwe Katharina Japel wurde die ihr gebürende Pension, weiters das Conductquartal und die Erziehungsbeiträge für ihre drei unversorgten Kinder zuerkannt. Anlässlich einer Beschwerde wider einen Gemeindebeschluss, betreffend den Ankauf einer Hausrealität zur Unterbringung einer Volksschule sammt Lehrerwohnungen, wurde dem krainischen Landesausschusse das bezügliche Erhebungsresultat mit dem geeigneten Gutachten mitgetheilt. — Mehrere Berufungen und Straf-Nachsichtsgesuche in Schul-Versäumnisfällen, ferner Remunerations- und Geldaushilfsgesuche wurden erledigt. Die Lehrerconferenz des Stadtschulbezirkes Laibach, über deren Verlauf wir wegen Raummangels erst nächstens einen genauen Bericht bringen wollen, nahm folgende Anträge an: 1.) Der Stadtschulrath möge dahin wirken, dass der Schuljugend das Rauchen durch die Polizei verboten werde und an Schulpflichtige von Schnapsverschleissern kein Schnaps abgegeben werden dürfe. 2.) In der Stadt sind für die Jugend Spielplätze zu errichten. 3.) Die Schulmatrik ist genau und rechtzeitig zusammenzustellen. Die Con-ferenz drückte auch die Wünsche aus: 1.) der Landesschulrath wolle den Erlass vom 8. Oktober 1870 dahin abändern, dass am Faschingsmonlage Schule gehalten, dafür aber der Aschermittwoch als ein schulfreier Tag erklärt oder wenigstens der Vormittag desselben freigegeben werde; 2.) für die städtischen Schulen wäre ein Aushilfslehrer zu bestellen. — Wir hätten gewünscht, dass dieser Conferenz auch jene Mitglieder des Stadtschulrat hes beigewohnt hätten, welche der Stadtvertretung angehören. Es hat da für selbe manches Lehrreiche oder wenigstens «Aufrüttelnde» gegeben. Es fielen im Verlaufe der Versammlung Bemerkungen, die jeden Theilnehmer sofort erkennen liessen, dass im Magistratsgebäude in Bezug auf Schulangelegenheiten eine ziemliche Lauigkeit herrschen müsse. Reifeprüfungen. Den an der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt stattfindenden Reifeprüfungen unterziehen sich ausser den acht Zöglingen des vierten Jahrganges auch die vorjährigen Zöglinge Pikl und Pischl. Das Schuljahr 1886/87 wird an den k. k. Rildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen (wie an den übrigen öffentlichen Schulen Laibachs) am 15. Juli feierlich geschlossen werden. Im Schulgarten der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt gab der eine von den vorhandenen Bienenstöcken heuer bereits zwei Schwärme, die sich im Garten unweit des Bienenhäuschens niederliessen. Beim Einfangen derselben, das beidemale glücklich gelang, zeichnete sich insbesondere der Zögling Fr. Roina des IV. Jahrganges aus. Der pädagogische Verein in Gurkfeld hat seine diesjährige Hauptversammlung auf den 30. d. M. anberaumt. Dieselbe beginnt um 2 Uhr nachmittags. Tagesordnung: Jahresbericht, Rechnungslegung, Wahl der Vereinsleitung (sieben Vereinsausschüsse), Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages, Vereinbarungen in Bezug auf das slov. «Pädagogische Jahrbuch», ein Vortrag über Schulgärten und Anträge der Mitglieder. Aus Kärnten. Der k. k. Landesschulrath hat die Versetzung der Lehrerin Frl. Pauline Obereder von Berg ob Greifenburg nach Wolfsberg und des Unterlehrers Herrn Franz Murk von Moosburg nach St. Urban ob Glanegg genehmigt, dann zum definitiven Lehrer ernannt Herrn Victor Seebacher in Aichberg und Herrn Vincenz Wüstner zum Unterlehrer in St. Paul. — Der Zweiglehrer verein «Umgebung Klagen-furt» hält, seine vierte diesjährige ordentliche Versammlung am Donnerstag den 7. Juli in Viktring ab. Unter den Gegenständen der Tagesordnung befindet sich ein Vortrag des Herrn Franz Zych. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr vormittags. Aus Steiermark. Die diesjährige Hauptversammlung des Steiermärkischen Lehrerbundes wird am 14. und 15. September in Radkersburg abgehalten werden. Wie in früheren Jahren, wird mit dieser Versammlung eine Lehrmittel-Ausstellung verbunden sein, doch soll dieselbe in der Weise erweitert werden, dass, während bisher nur von Lehrern selbst verfertigte Lehrmittel ausgestellt waren, nun auch neue Erscheinungen des Lehrmittelmarktes auf dem gesummten Gebiete des Volks- und Bürgerschulwesens zur Ausstellung gelangen werden. — Die am 18. d. M. abgehaltene Grazer Lehrerconferenz fasste folgende Beschlüsse: 1.) Es sei ein Gesuch um ein Gesetz abzufassen, nach welchem Gastwirten verboten werde, Kindern, welche im schulpflichtigen Alter stehen, geistige Getränke und Cigarren zu verabfolgen, und durch welches dem Blumenverschleiss durch Kinder in Gasthausräumen Einhalt geboten werde. 2.) Es sei das gesetzliche Verbot des Vertriebes der Schundliteratur und Schandbilder anzustreben. 3.) Es sei der steiermärkische Landtag neuerdings um Errichtung eines Rettungshauses für verwahrloste Jugend zu ersuchen. 4.) In Fortbildungs- und höheren Mädchenschulen sei «Erziehungslehre» als Unterrichtsgegenstand einzuführen. 5.) Es sei möglichste Verbreitung der vom Oberlehrer J. Drescher abgefassten Flugschrift über die moralischen Gebrechen der Jugend anzustreben. Endlich wurde auch beschlossen, für das kommende Schuljahr die bisherigen im Gebrauche stehenden Lehr- und Hilfsbücher beizubehalten. Unmittelbare Zuschriften. Neulerchenfeld (Wien), 20. Juni. (Unterrichts-Curse für Lehrer zur Ausbildung im Knaben-Handarbeitsunterricht [Handfertigkeits-Unterricht].) Mit Genehmigung des hohen k. k. Unterrichtsministeriums für Cultus und Unterricht werden an der mit der Knaben-Bürgerschule in Neulerchenfeld (Wien) verbundenen Schulwerkstätte Lehrercurse für obgenannten Unterrichtszweig abgehalten werden. — Mit Rücksicht auf den eigentlichen, den erziehlichen Zweck des Knaben-Handarbeitsunterrichtes und im Interesse einer gründlichen Ausbildung soll in diesen Cursen ein Vielerlei von Unterrichtsfächern vermieden und die Herren Theilnehmer nur mit Arbeiten an der Hobelbank und einfachen Holzschnitzereien (System Nääs in Schweden) vertraut gemacht werden. Die Cursleitung wird bemüht sein, den Herren Theilnehmern ausser den praktischen Handgriffen auch die Methode des Arbeitsunterrichles zu vermitteln. Für diesen Zweck sind Vorträge, an die sich Erörterungen schliessen sollen, in Aussicht genommen. Im allgemeinen werden sich für den zu eröffnenden ersten Curs nachstehende Bestimmungen ergeben: 1.) Der Curs, welcher 6 Wochen dauert, wird am 25. Juli eröffnet und am 3. September geschlossen; 2.) die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, deren Vertheilung auf die Vor- und Nachmittage nach erfolgter Besprechung mit den Herren Theilnehmern bestimmt wird; 3.) der Unterricht ist unentgeltlich, und hat jeder Theilnehmer zur Beschaffung des Arbeitsmateriales bei Beginn des Curses den Betrag von 5 Golden zu Händen des Leiters zu erlegen; 4.) die von den Herren Theilnehmern angefertigten Arbeiten gehen in ihr Eigenthum über. Zur Unterbringung der auswärtigen Theilnehmer hat der Ortsschulrath im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung von Neulerchenfeld die erforderlichen Räumlichkeiten im Schulhause bereitwilligst zur Verfügung gestellt, und es wird die Cursleitung die entsprechende Einrichtung derselben veranlassen. Diejenigen Herren Theilnehmer, welche auf diese Freiwohnung rechnen, wollen dies in ihrer Anmeldung gefälligst bemerken. Auch für gute und billige Verköstigung wird entsprechende Vorsorge getroffen werden. •— Nachdem Anmeldungen nur nach Massgabe des in der Schulwerkslälte verfügbaren Raumes angenommen werden können, wird die Reihenfolge der Anmeldungen für die Aufnahme entscheidend sein. Die Anmeldungen sind an den Cursleiter Herrn Josef Urban, Bürgerschuldirector in Neulerchenfeld (Wien), bis längstens 1. Juli d. J. zu richten. Derselbe ist auch bereit, weitere Auskünfte zu ertheilen. Somit ergeht an alle Schulmänner, welche sich für die gesellschaftlich und pädagogisch so wichtige Sache der Erziehung zur Arbeit interessieren, die freundliche Einladung zur Betheiligung an den Cursen für Knaben-Handarbeit. I^anxrig'fa-ltlg'es- Das für die Aufnahme in das Gymnasium erforderliche Alter. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht das vom Kaiser bestätigte Gesetz, betreffend das für die Aufnahme in das Gymnasium erforderliche Alter. Der Hauptparagraph dieses Gesetzes lautet: «Zur Aufnahme in die erste Classe des Gymnasiums ist erforderlich, dass der Aufzunehmende das zehnte Lebensjahr vor Beginn des Schuljahres, in welchem die Aufnahme erfolgen soll, vollendet hat oder noch im Kalenderjahre, in welches der Beginn des Schuljahres fällt, vollendet. Nach dieser Altersgrenze bestimmt sich auch das zur Aufnahme in alle folgenden Classen des Gymnasiums erforderliche Minimalalter. Das Gesetz tritt zu Beginn des Schuljahres 1887/88 in Wirksamkeit. Das Strafrecht der Lehrer. Von Wichtigkeit ist die Entscheidung des Appell-senales beim Wiener Landesgerichte, dass das Strafrecht der Lehrer eine rechtmässige und gesetzlich begründete Verfügung sei. Der Lehrer sei als eine obrigkeitliche Person zu betrachten, indem der Unterricht als eine öffentliche Angelegenheit unter staatlicher Aufsicht steht. Die Functionen des Lehrers seien also Amtshandlungen, und dessen Strafverfügungen fallen in die Sphäre der Amtswirksamkeit. Anders konnte die Entscheidung ja auch nicht ausfallen. Der Ausschuss des deutschen Schulvereines hat in seiner am 14. Juni abgehaltenen Sitzung für die Schule in Alexanderfeld die Anschaffung einer Bücherei beschlossen und für Einrichtung der Korbflecht er ei sch ule in Gottschee die noth-wendigen Einleitungen getroffen. Ferner wurde eine weitere Unterstützung der protestantischen Schule in Laibach beschlossen. Zur Verehelichungs-Angelegenheit der Lehrerinnen. Am 18. Juni d. J. wurde im Verein der Lehrerinnen und Erzieherinnen in Wien mit überwiegender Mehrheit ein an den Landtag zu richtendes Gesuch gebilligt, welches auf die Ablehnung des bekannten Antrages, dass Lehrerinnen als solche nicht verehelicht sein sollen, hinarbeitet. Die Vorsitzende (heilte mit, dass der eingesetzte fünfgliedrige Ausschuss sich mit vier Stimmen für die Abfassung eines Gesuches ausgesprochen habe, welches dann auch auf Verlangen der Anwesenden verlesen wurde. Lehrerstellen in Bosnien. Mit Beginn des Schuljahres 1887/88 (1. September 1887) werden an mehreren allgemeinen Elementarschulen in Bosnien und der Herzegowina Lehrerstellen mit 500 fl. und 600 fl. Jahresgehalt nebst Wohnung, Garten und einer ent-sprechenden Menge Brennholz oder aber einem angemessenen Relutum für letztere Naturalbezüge zur Besetzung gelangen. Die Landesregierung für Bosnien und die Herzegowina hat nun wegen Besetzung dieser Lehrstellen einen Concurs ausgeschrieben, wonach Bewerber um dieselben, welche nebst, der nothwendigen Fachbildung unbedingt die voll-kernmene Kenntnis der Landessprache in Wort und Schrift (mit lateinischen und cyril-j'sehen Lettern) nachweisen müssen, ihre entsprechend belegten Gesuche spätestens "'s 10 Juli d. J. an die Landesregierung für Bosnien und die Herzegowina gelangen zu 'assen haben. IB’ü.clxer- tand. Seit'u.rig'ssclü.a-'u.- Der Naturhistoriker. Illustrierte Monatsschrift für Lehrer und Naturfreunde. In ''erbindung mit zahlreichen Fach- und Schulmännern herausgegeben von Dr. Friedrich K- Knauer. Achter Jahrgang. (Am Ende eines jeden Monates erscheint ein reich illustrier-,es Heft von 3 bis 4 Druckbogen.) Jährlich 4 fl. 80 kr. (bei der Verwaltung: Wien, VIII., Buchfeldgasse 19 bezogen), 6 fl. im Buchhandel. — Inhalt des Maiheftes: Die Zwergmaus und ihr Nestbau. (Mit Vollbild.) — Der amerikanische Bison und seine Wanderungen. (Mit Vollbild.) — Der Narwal. (Mit Abbildung.) — Der Dschiggetai, Kiang oder Halbesel. (Mit Vollbild.) — Puma und Kondor, zwei Charakterthiere Südamerikas. (Mit. Vollbild.) ~7 Die Giraffe. (Mit Vollbild.) — Heber den Nutzen der Nebelkrähe (Corvus cornix). — Bie Vogelwelt Bosniens. Vom Gymnasiallehrer J. Seunik in Sarajevo. — Das Sammeln, Bräparieren und Aufstellen der Vogeleier zu oologischen Studien. Von Othmar Beiser. ~~ Irrgäste in unserer Vogelfauna. — Interessante Capitel aus der Naturgeschichte. B) Das Doppelthier (Diplozoon paradoxum), v. Nordmann. (Mit Abbildung.) 2.) Der Leber-®gel des Schafes (Distoma hepaticum L.) (Mit Abbildung.) — Die Flora des Staates New-Bork. Von Damian Gronen. — Fleischfressende Pflanzen. — Die noch thätigen und die ei‘loschenen Vuleane der Erde. Nach Prof. Dr. Hornes und Prof. Dr. v. Lasaulx. — Baum-Und Blumenzucht: Cordons von Obstbäumen als Einrahmung unserer Gemüsebeete und *Bre Anlage. (Mit zwei Abbildungen.) Das Abwaschen gebrauchter Blumentöpfe. Nutzen 'ter Carbolsäure bei der Aussaal. Cultur des Theestrauches. (Mit Abbildung.) Hübsche Ampelpflanze. (Mit Abbildung.) Praktische Frühjahrsveredlung der Kosen.) — Kurze Mitteilungen. — Die Lehrerbibliothek. — Die Lehrmittelsammlung. — Inserate. Deutsche National - Literatur. Historisch - kritische Ausgabe von Jos. Kürschner. Bpenianns Verlag in Stuttgart. Preis der Lieferung 30 kr. — Bald werden die schmucken Beftchen der Kürschner’schen Ausgabe der «Deutschen National-Literatur» einen Bücherkästen vollständig füllen. Die Abnehmer haben bereits 379 Lieferungen in Händen — 8ewiss eine recht stattliche Anzahl! — Damit unsere gedrängte Berichterstattung über dieses grossartig angelegte Unternehmen keine Lücken aufweise, greifen wir auf den j^ölften Band der Werke Schillers zurück, welchen die Lieferungen 332, 333, 334, Ü38 (I. Abtheilung: «Kleine philosophische Schriften») bilden. Durch sie wird Schillers Bhilosophie des Schönen jedem vermittelt, der sich gewöhnt hat, denkend zu lesen. Die ^veite Abtheilung des erwähnten Bandes (Lieferungen 339 bis 343) enlhält den philosophischen Nachlass (Fragmente aus Schillers ästhetischen Vorlesungen, Aphorismen), terner: «Angewandte Aesthetik» (Kritik eigener und fremder Werke, Ankündigungen, Vor-1’e(3en, Kecensionen, Abhandlungen), «Medicin» und als Anhang «Juvenilia». Daran ^ohliessen sich die drei letzten Lieferungen des 9. Bandes von «Lessings Werken» (Lieferungen 344, 345, 346), in welchen der Herausgeber Prof. Dr. H. Blümner antiquarische Briefe, kleine Schriften und den Nachlass antiquarisch-archäologischen Inhalts ^ud noch so manches andere («Wie die Alten den Tod gebildet») bietet. Dem reiht sieh der vierte und fünfte Band der Werke Jean Pauls (Lieferungen 347 bis 353) j*11, in welchen sich der «grosse Cardinal- und Capitelroman» Titan findet, nach dessen Losung Karoline Herder unsern Jean Paul als Maler, Dichter und Tonkünstler bewundert. (Herausgeber Dr. P. Nerrich.) — Im vierten Bande von Goethe’s Werken sind die Avansgedichte, die aufklärenden Abhandlungen dazu, mit einem Worte: Goethe’s Divan (Buch des Sängers, Buch Hafis, Buch der Liebe, Buch der Betrachtungen, Buch des Un-’J'uths, Buch der Sprüche, Buch des Timur, Buch der Suleika. das Schenkenbuch, Buch ‘tet' Parabeln, des Parsen, des Paradieses) enthalten. «Goethes Divan ist und bleibt,» sagt. der Herausgeber Dr. Düntzer in der umfassenden Einleitung, «eine der bewunderns-Wei’ten, Herz und Geist fesselnden Glanzleistungen des das Morgen- und Abendland in "einer Brust vereinigenden und schöpferisch wiederspiegelnden Dichters.» Die Lieferungen 355 bis 357 stellen sich als «Das deutsche Heldenbuch> ein, dem der Herausgeber Emil Henrici eine geistreich gehaltene Einleitung vorausschickt, in welcher die Sage gewürdigt und unsere alte Heldendichtung in klarer Weise besprochen wird. Es gelangen 16 Werke der deutschen Heldensage zur Betrachtung und Darbietung (Ortnit, Wolf-dietrich, Walther, Biterolf, Rosengarten, Laurin, Virginal, Goldemar, Sigenot, Ecke, Dietrichs Flucht, Alphart, Rahenschlacht, Ermenrichs Tod, Etzels Hofhaltung, Hildebrandslied). — Die weiteren Lieferungen (361 bis 364) bieten «Erzählende Dichtungen des spätem Mittelalters» von Peter Suchenwirt, Bruder Philipps des Karthäusers, Eberhard von Cersne, Johannes Rothe, Kunz Kistener, Mich. Becheim und Christ. Wierstraat. Der Herausgeber F. Bobertag versichert, dass ihn bei der Auswahl und Bemessung des Umfanges der ausgehobenen Stücke das Bestreben geleitet, nicht nur zugleich möglichst Mannigfaltiges, sondern auch erträglich Zusammenhängendes und Ganzes, an sich ziemlich Interessantes und sprachlich und culturhistorisch Anregendes aufzunehmen. — Die weiteren Lieferungen (365 bis 368) bilden den 9. Band der Werke Goethe’s («Iphigenie auf Tauris», «Tasso» und «Die natürliche Tochter»), an die sich dann (369 bis 376) Immermanns Werke (2. Band) schliessen, uns mit Münchhausen erfreuend. Jede Fortsetzung bringt somit neue Anregung, neue Schätze deutscher National-Literatur — und alles in bester Ausstattung. —»• Illustrierte Welt. Deutsches Familienbuch. 35. Jahrgang. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Preis des Heftes 30 Pfennig. — Vom laufenden Jahrgange sind bisher 22 Hefte (Grossform) erschienen. Das neueste weist folgenden Inhalt auf: Einer aus der Masse. (Erzählung.) Die Requisitionscolonne. Die Bastei in der sächsischen Schweiz. Die australische Trappe. Liebesphasen. (Erzählung.) Eine Pfingsterinnerung von Nordgrönland. Ursprung verschiedener Worte und Redensarten. Der Witwe Warnung. Die neuen Goldfelder in Südafrika. Auf dem Robbenschlag. Die Königsschlösser zu Hohenschwangau. Aus Natur und Leben. Nora’s Roman. Verschiedenes aus allen Gebieten. (Rathschläge zur Erhaltung der Gesundheit u. s. w.) Humoristische Blätter. Räthsel. Spiele. Zeitgeschichtliches und Tagesereignisse auf dem Umschläge.) — Abbildungen: Die Requisitionscolonne. Die Bastei in der sächsischen Schweiz. Das Abendmahl. Der Witwe Warnung. Die australische Trappe. Bilder aus den neuen Transvaal-Goldfeldern. Dev Sommer. Schloss Neuschwanstein u. s. w. Erled.ig'te X-ielirstellen.. Krain. (Sieh die amtlichen Verlautbarungen in unserer heutigen Nummer.) Kärnten. Dreiclassige Schule in Berg, Lehrerstelle, Gehalt 400 fl., drei Klafter Brennholz, Wohnzimmer; an den zweiclassigen Schulen in Molzbichl und Kolbnitz je eine Lehrerstelle, Gehalt je 400 fl., Wohnzimmer; einclassige Schule in Elaschberg, Lehrer- und Schulleiterstelle, Gehalt 400 fL Leitungszulage 30 fl., Wohnung; alle beim k. k. Bezirksschulrathe in Spital bis 10. Juli. Steiermark. (Sieh letzte Nummer; ausserdem): Schulbezirk Drachenburg: Einclassige Schule in Ulimje, Lehrerstelle, Gehalt 550 fl.; bis 10. Juli. — Schulbezirk W.-Feistritz: Dreiclassige Schule i'1 Pöltschach, Lehrerstelle; bis Ende Juni. — Schulbezirk Friedberg: Lehrstelle in Friedberg (Gehalt 600 fl.), in Sparberegg (Gehalt 550 fl., Leitungszulage), in Unterrohr (550 fl.), und Unterlehrerstellen in Voran und Grafendorf; alle bis 8. Juli. — Schulbezirk Murau: Unterlehrerstelle in St. George® ob Murau, Gehalt 360 fl.; bis 30. Juni. — Schulbezirk Oberwölz: Lehrerstelle an der einclassige® Schule in Winklern, Gehalt 600 fl., Wohnung; bis 30. Juni. Lehrerstellen. Im Schulbezirke Loitsch sind die zwei Lehrstellen an den zweiclassigen Volksschulen zu Oblak und Vigaun, erstere mit 450 fl., letztere mit 400 fl. Jahresgehalt, bleibend, beziehungsweise provisorisel' zu vergeben; weiter werden zur dauernden Besetzung ausgeschrieben: an der dreiclassigen Volksschule zu Sairach die zweite Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 500 fl. nebst freier Wohnung und a« der vierclassigen Volksschule zu Zirknitz die vierte Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung. Bewerber oder Bewerberinnen um diese Dienstposten wollen ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege längstens bis 20. Juli d. J. bei diesem k. k. Bezirksschulrathe einbringe®-K. k. Bezirkssehulrath Loitsch am 15. Juni 1887. Die Lehrstelle an der einclassigen Volksschule in Göttenitz mit dem Jahresgehalte von 400 fL der Leitungszulage von 30 fl. und dem Genüsse der Wohnung ist bleibend zu besetzen. Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis 30. J®®1 1887 beim gefertigten k. k. Bezirksschulrathe einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Gottschee am 1. Juni 1887. Verlegt und herausgegeben vom «Krain. Landes-Lehrerverein». — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.