.rfts XVIII. PROGRAIM des K. K. GYMNASIUMS zn KLAGENFURT. Ani Schlosse des Slndien-Jahres 1868. Die Reformation und Gegenreformation in Klagenfurt. Vom Professor Norbert Lebinger. II. Die Gegenreformation. * *) Gegenrcformatorische Tersnche. 5'ast ungehindert wie ein reissender Strom hatte der Protestan- tismus im Laufe des 16 . Jahrhunderts die innerosterreichiscken Lander uberflutket; viele Geistlicke waren abgefallen, der Adel war der neuea Lehre beinabe ausnahmslos zugethan und seinem Beispiele folgte zuerst der Biirgerstand und endlich auch das Land- volk. Alle standischen und stadtischen Aemter und Wiirden waren bald in die Hande der neuen riihrigen Bewegungspartei gekommen, und nun unterstutzt von obrigkeitlichem Ansehen drohte der Pro- testantismus die katbolische Kirche in diesen Landern bald ganz zu absorbiren. Da schien die Brucker R e 1 i g i o n s - P a c i fi c a ti o n bestimmt, das Besteken der letztern zu sichern, dem ungehinderten Umsich- greifen des ersteren bestimmte Schranken zu setzen. Erzkerzog Karl hatte schon 1572 auf einem Landtage zu Bruck a. d. M. den akathol. Standen die Erklarung abgegeben, „den Herren- und Ritter- stand sammt Familienangehorigen, Gesinde und angehorigen Reli- gionsverwandten, Niemand ausgeschlossen, in ihrer Religion wider ihr Gewissen nickt zu bekiimmern, beschwiiren und zu vergewal- tigen,“ doch mit Vorbehalt der freien Disposition in Religionssachen in seinen Stadten undMarkten und andren Cammergutern. 1 ) Als auf dem Ausschusslandtage der 3 Lander zu Bruck 1578 die akatholiscken Stande abermals in den Erzkerzog drangen, vollkommen freie Religionsiibung, also auch den Stadten und Markten zu geben, da erneuerte derselbe, durck Feindesnotk und die Bewilligungsver- weigerung der Stande gezwungen, die alte Zusage und enveiterte dieselbe durck das Versprechen, die Pradikanten aus Graz, Judenburg, Klagenfurt und Laiback nickt zu vertreiben und die daselbst beste- henden protestantiscken Sckulennicht aufzuheben; bekielt sick jedoch *) Der folgende Aufsatz geht zwar liber die Griinzen, welche ihm durch die Aufschrift gezogen sind, hinausj doch giaubt der Verfasser durch die Schwierigkeit den Stoff in seinen engen Granzen zu behandeln, ohne vielleicht zu falschen Auslegungen Veranlassung zu geben, theils weil dadurch manche Beitrage zur Beurtheilung der Parteiansichten und Parteistellungen der damaligen Zeit geliefert werden, die Ueberschreitung der Granzen einigermassen rechtfertigen zu diirfen. *) Hurter Geschichte Kaiser Ferdinand II. und seiner Aeltern, Schaffhausen 1850. I. Band. Beilage XVII, XVIII, XIX und XX. i 2 abermals die freie Disposition in seinen Stadten, Markten und Giitern, auch den verpfandeten, vor. Er verspricht, die Burger in ihrem Gewissen ni elit zu beschwaren, dass sie aber nach ihrem Gefal- len in die Stadte und Markte Priidikanten aufnahmen, konne er auch nicht dulden. 1 ) Andererseits waren diese Zusagen aber auch an die Bedingung geknupft, dass auch die Herren und Rittersehaft ihn, den Erzherzog, und „alle dessen Religionsverwandte bei ihrer alten katholischen Religion und auch an ihren Personen, hergebraehten Giitern, Rechten und Gerechtigten ungeschmaht, unbetriibt, unan- gefochten und unabpraktizirt bleiben lassen“. 2 ) Diese Erklarung nannte man die Brucker Religions-Pacification. Durch diese Erkla¬ rung war allerdings eine Norm gegeben, durch deren riicksichtsvollen Gebrauch, bei beiderseits aufrichtigem Willen, ein friedliches Neben- einandersein beider Religionsparteien hatte moglich gemacht wer- den konnen. Allein der gute Wille liess sich sowohl auf der einen Seite bezweifeln, da die Erklarung auch in so unbestimmten Aus- driicken gegeben war, als hatte man sich fur bessere Zeiten noch immer freies Handeln sichern wollen, und sie nie in die urkund- liehe Form eines Freiheitsbriefes gebracht worden ist, als auch bei der andern Partei, welche, unzufrieden mit den halben Zusagen in dem vagen Wortlaut der Erklarung geradezu eine Einladung finden musste, derselben die moglichst weite AusPgung in ihrem Sinne zu geben. Herren- und Ritterstand, Stadte und Markte haben auch nicht gesaumt, davon den ausgedehntesten Gebrauch zu machen, so dass nach dem Brucker Landtage das Reformations- Werk in Innerosterreich erst recht zu bliihen begann. Die Herren vom Adel unterliessen es, fur erledigte Pfriinden, iiber welche sie die Vogtei und Lehensherrschaft hatten, auch wenn noch die ganze Gemeinde oder doch ein grosser Theil katholisch war, katholische Seelsorger zu prasentiren, oder gaben den von anderer Seite prasentirten die Giiter und Einkiinfte derselben nicht heraus, setz- ten in solehen Fallen protestantische Geistliche ein; sie zogen Fi- lialkirchen fiir ihren Gebrauch ein, oder wo sie katholische Kirchen nicht erhalten konnten, bauten sie ausserhalb ihrer Schlosser auf ihrem Grund und Boden neue protestantische Kirchen 3 ). Da die Besetzung der Verordneten-Stellen und der wichtigsten land- ') Obiges Werk I. Bd. Beilage XXX, Des Erzherzogs erste Erklarung vom Jabre 1578 an die Ausschiisse der drei Herzogthiimer. Beilage XXXI. Carla Beligionsbewilligung, am 9. Feb. 1578 zu Bruck an der Mur ertheilt. Beilage XXXII. Irer Frl. Drl. lezte erclarung in Keligionssachen gegen der Lande Steyr, Kiirndten und Crain, sambt der Frl. Graffschafft Gorz. Alhie Zu Prngk mit volmechtigen gwaldt anwesunden Ausschiissen. 1578. Beilage XXXIII, Dea Erzherzogs Erlass an die Stadte und Markte. 1578. 3 ) Obiges Werk I. Bd. Beilage XIX. Des Erzherzogs dritte Erklarung in Betreff der JReligionssache 1572. *) Landtags-Protokolle von 1582 und 1595. Beschwerden der Katholiken. Aua- eehuas-Frotokoll voa 1595. Auch bei Hurter Ferd, II, a, v. O, 3 schaftlichen Aemter durch freie Wahl auf den Landtagen, bei wel- chen Stimmenmehrheit entschied, erfolgte, ] ) so waren die katho¬ lischen, zunachst geistlichen Stande, Yon diesen Stellen ohnedies fak- tisch ausgeschlossen, sobald die akathol. Stande die Mehrheit im Lande bildeten * 2 ). Die Folge davon war, dass die Ersparnisse aus den gemeinschaftlichen Anlagen nnd Contributionen, von denen die geistlichen Stande mehr als die Halfte leisteten, frei zu protestan- tischen Zwecken vervvendet und den katholischen Standen selbst jede Einsicht in die Rechnungslegung entzogen wurde. 3 ) Der pro- testantische Theil der Biirgerschaft iu Stadlen und Markten fithrte Pradikanten ein, nabm gegen den Widerspruch des andern Theiles die katkolische Pfarrkirche fiir seinen Cultus in Beschlag, sehaffte den katholischen Gottesdienst ab und nahm die fiir katholische Zwecke gemachten Stiftungen an sich. 4 ) Alles das war in der Brucker Religions-Pacification allerdings nicht erlaubt worden, allein es liess sich doch die Erlaubniss aus den Worten der Erldarung ableiten; das Versprechen, Nicraanden in seinem Gewissen beschvva- ren zu wollen, war ein unversiegbarer Quell, aus dem die Argu¬ mente fiir die Zulassigkeit jeder religiosen Neuerung geschopft wurden. 5 ) Mit dem Streben nach religioser Freikeit war bei den Standen auch das Verlangen nach grosserer politischer Selbststan- digkeit verbunden, daher sie dem Landesfiirsten auch in welt- lichen Dingen mehr und mehr den Gehorsam zu versagen und seine Gewalt zu beschriinken suehten, wobei ihnen vielfach die religiosen Beschwerden als Deckmantel dienen mussten 6 ). Das Beispiel der Reichsfiirsten, war an ihnen nicht wirkungslos vor- iiber gegangen, und was jene dem Kaiser gegeniiber, versuchten nun die mittelbaren Stande an dem Landesfiirsten. Die Furcht vor immer grosserer Schmalerung ihrer Herrschergewalt diirfte darum, wenn auch nicht ein so klar ausgesprochenes, so doch ein nicht minderes Motiv der gegenreformatorischen Bestrebungen der steiri- schen Herzoge gewesen sein, als die Gewissenspflicht, die Religion ihrer Vater zu retten; daher die Gegenreformation neben dem reli¬ giosen Charakter auch eine politische Bedeutung liat. Die Erfahrung von der Brucker Erklarung und weniger Jahre nach derselben mnsste den Erzherzog belehren, dass Commissionen die protestantische Partei in ihren Bestrebungen nicht beschrankten, ') Landtags-Protokoll von 1611. 2 ) Hurter Ferd. II. s ) Landtags-Protokolle v. 1611 u. Ausschuss-Protokolle von 1595. u. 1629 Hurter Ferd. II. Bd. III. Beli. XXIV. ’) Reformation in Klagenfurt. Hermann Handbuch der Geschielite von Karaten II. Bd. 2. Tbl. 188. Hurter Ferd. II. 1. Bd. Bch. XIII. 5 ) In der Landtags-Verhandlung wird sich gerade auf diese Worte unzahlige Male berufen. •) Brief des Erzherzogs Carl an seinen Bruder Ferdinand von Tyrol bei Hurter Ferd. H. I. Bd. Bch. XII. III. Bd. Bch, XXIV. Note 199. u. an vielen Orten, 1 * 4 sondern mir auf scheinbar legalem Wege grosszogen. Wollte er nicht um ali sein landesfurstliches Auseben kommen, so blieb ihm nichts anderes iibrig, als sicb entweder derselben anzuschliessen, oder da dieses aufs tiefste seiner religiosen Ueberzeugung wider- strebte, mit Naehdruck der vvacbsenden Macbt derselben entge- genzutreten und sie streng auf die engste Granze der Brucker Conzessionen zu beschranken, am Eude ihr dieselben vielleicbt ganzlick zu entzieben. Einen Mittelweg kannte man damals weder auf der einen nocb auf der andern Seite, die Zulassigkeit zweier in demselben Land staatlicb gleichberecbtigter Confessionen ging uber den Gesichtskreis der Zeit binaus. *) Erzberzog Carl betrat den letzteren Weg, und somit beginnt im dritten Dezennium seiner Regierung, wenn man so sagen darf, die Zeit der antireformatoriscben Versucbe, die durcb die vormund- schaftliche Regierung wahrend der Minderjabrigkeit Ferdinands und die ersten Regierungsjabre desselben bis zum letzten Jabre des Jahrhunderts sicb erstreckt. Na c h dem Rathe seines Bruders Ferdinand von Tirol solite dem Protestantismus besonders dadureb entgegengewirkt werden ; dass verbotben wurde, Kinder katboliscber Eltern in akatholische, besonders auswartige Schulen zu scbicken, der geistlichen Gerichts- barkeit durcb den weltlicben Arm Acbtung verschalft wurde, an die auswartigen Bischofe das Ansuchen gestellt ward, iiber ihre in des Erzberzogs Landern liegenden Giitern katholisebe Vogte zu be- stellen und aus den Stadten, Markten und Giitern der erzberzog- licben Kammer, in welcben sicb der Erzberzog stets die kirchliche Disposition ausdriicklich vorbehalten batte, die lutberischen Predi¬ ger und Schullebrer als die „eigentlichen Urbeber des Abfall3 und Unfriedens“ weggewiesen wurden. * 2 ) Auch in Karaten kamen diese Massregeln zur Anwendung. Der Bischof Ernest von Bamberg entfernte 1585 seinen Vicedom, den Freiherrn Job. Fried. von Hoffmanu, der in Wolfsberg und auf den iibrigen Giitern des Bisthums Bamberg in Karaten den Protestantismus auf das eifrig- ste gefordert bat, daher er dem Papste, der ihn in einem Sebreiben vom 28. August 1579 einen baeresiarcba nennt, schon lange ein Grauel war. Eine adeliche Frau, welcbe den Biscbof von Gurk an der Visitation einer seiner Pfarreien und an der Einsetzung eines kath. Pfarrers hindern wollte, musste auf landesf. Befehl der biscbofliehen Jurisdietion sich fiigen. 3 ) Aus St. Veit und Volker- markt, beide landesf. Stadte, wurden 1583 die lutberischen Pradi- kanten und Sehullehrer verwiesen und in letzterer Stadt aucb der ') Dorner Geschichte der protest. Theologie. a ) Hurter Ferd. II. I. Bd. 394. 3 ) H. Hermana Handbuch der Geschichte des Herzogthums KSrnten 2. Bd. p, 86. 5 Friedhof geschlossen. Da St. Veit dem landesf. Befehle trotzte und dem Pradikaten heimliehen Aufenthait gewahrte, so wurde es in eine Strafe von 6000 Dukaten verurtheilt, zugleich verbothen, protestantiscbe Kirchen ausser der Stadt zu besuchen und bei aber- maliger Strafe von 6000 Dukaten auch die Beniitzung des zur Stadtpfarrkirche gehorigen kath. Friedhofes untersagt, 1 ) wesshalb die lutheriscben Bewohner der Stadt sich ausserbalb derselben im nachsten Jahre einen eigenen Friedhof erbauten. 2 ) Auch Althofen verfiel 1584 wegen seines Pradikanten in Strafe, 3 ) der, trotzdem zuriickbehalten, endlich von dem Bischof von Lavant auf Bitten des Erzbischofes von Salzburg, unter dessen Jurisdiction Althofen ge- hOrte, vertrieben wurde. Zur Annahme des kathl. Pfarrers wusste der Erzherzog die Burger durch die Drohung zu bestimmen, ihnen den Eisenhandel zu entziehen. 4 ) Die Gebriider Putz, Gewerken in Gross- und Kleinkirchheim, erhielten durch den Landesbauptmann wiederholte Befehle, den ersten 1579, ihr Predighaus abzubrechen und den Pradikanten zu verjagen. 5 ) Ehrenreich von Ungnad, der eine Kirche eingezogen und dem protestantischen Cultus zugewen- det hatte, musste seinen Pradikanten von derselben wegnebmen und auf seinem Scblosse Sonegg behalten. 6 ) Der Bischof von Gurk trat schon 1580 den neuerungssiichtigen Bauern in der Eeichenau entgegen 7 * ) und im vorhergehenden Jahre war sogar die alte Pfarr- kirche in Klagenfurt voriibergehend dem protestantischen Gottes- dienste entzogen worden. s ) So sucLte der Erzherzog demUmsichgreifen des Protestantismus besonders dadurch zu steuern, dass er jede Ueber- schreitung der von ihm bestimmten Granzen der Brucker Erkla- rung entsehieden zuriickwies, welohe ganzlich aufzuheben er vielleicht nur durch seinen schnellen Tod verhindert worden ist. 9 ) Da Kaiser Rudolf II. als Obervormund in den innerosterreichischen Landern wahrend der Minderjahrigkeit des kiinftigen Landesherrn, Erzherzog Ferdinand, durchaus keine Veranderung vornehmen wollte, um diesem in keiner Beziehung vorzugreifen, so blieben auch die kirchlichen Verhaltn'sse, wie sie beim Tode Carls gewesen waren. Wohl traten er und die von ihm nacheinander ernannten Regenten Erzherzog Ernst nnd Maximilian, Briider des Kaisers, mit ailer Festigkeit den erneuten Forderungen der Stande um vdllig freie Religionstibung entgegen und venveigerten Zugestaudnisse zu ma- ') Landtags-Protokoll von 1584. 2 ) Landtags-Protokol! von 1585. 3 ) Dasselbe Protokoli. 4 ) Hansiz Tom. II. 688. 5 ) Ausschuss-Protokolle von 1579, 1580, 1586, 1587. 6 ) Landtags-Protokoll von 1585. 7 ) Aussehuss-Protokoll von 1580. Landtags-Protokolle von 1582, 1585. s ) Landtags-Protokoll ven 1579. 9 ) Hurter Ferd. II. I. Bd. Bch. XII. 6 chen, welche liber die Brucker Pacification hinausgingen, trotzdem ist jedoch vvahrend der Begentschaft eine Massigung der antire- formatorischen Bestrebungen, welche die letzten 10 Jahre der Regierung Carls kennzeichnen, nicht za verkennen, wenn dieselben auch nicht ganzlich erlosclien. Die Zusage des Kaisers an die Ab- gesandten der 3 Liinder, es solle in kirchlichen Dingen so bleiben, wie es unter Carl gebalten worden sei, wurde fiir formliche Zusage freier Religionsiibung genommen und so mussten sicb die Regenten trotz ihrer innigen Anhanglichkeit an die kath. Kirche unter diesen Umstanden auf blosse Abwelir beschranken. Bei der allgemeinen Ansicht aber, der Kaiser habe die Religion frei gegeben, und es stehe nun in Jedermanns freiem Willen, in Religionssachen zu thun, was er wolle, nabmen die Neuerungen so tiberhand, dass dieselbe ganz unzureichend war, und es ist nicht zu wundern, dass Erz- herzog Ernst dem Kaiser die Besorgniss aussprach, dass unter solchen Verhaltnissen der endliche Untergang der katholischen Religion vorauszusehen sei.') Wenn jedoch auch die Regentschaft in der Ausfiihrung anti- reformatorischer Massregeln erlahmte, so trat daftir tvahrend der- selben Zeit die kirchliche Gervalt um so energischer gegen den Protestantismus auf. Bald nach seiner Wahl befahl Clemens VIII. dem Patriarchen von Aquileja und dem Erzbischof von Salzburg in den in des Erzherzogs Landern liegenden Theilen ihrer Diozesen Kirchenvisitationen vorzunehmen * 2 ). Dieselbe wurde in den karnt- nerischen Gebieten des Patriarchats von Aquileja von Franz Bar¬ baro, zuerst Adjutor, dann selbst Patriarch in energischer Weise, in den Antheilen der salzburgischen Diozese von den Erzpriestern mit geringerem Erfolge durchgefiihrt. Die in den letzten 2 Monaten des Jahres 1592 in der letztern vorgenommene Visitation forderte zwar auf katholischem Gebiethe wohl ziemlich verrottete Zustande zu Tage und zeigte, wie weit protestantische Gesinnung besonders in Oberkarnten vorgedrungen war, doch scheint sie keine Beschran- kung des von dem Protestantismus eingenommenen Gebietes zur Folge gehabt zu haben, da jede Andeutung davon fehlt 3 ). Eine ganz andere Tragweite hatte in dieser Beziehung die Visitation im karntnerischen Theile der Diozese Aquileja. In Tarvis und Her- magor musste die zum grossen Theile lutherische Biirgerschaft die Marktkirchen fiir den katholischen Gottesdienst herausgeben, der jedoch n ur unter dem tobenden Widerspruch der Menge, besonders der Weiber abgehalten werden konnte 4 ). Um auch in Villach den katholischen Gottesdienst wieder herzustellen, verlangle der Patri- ') Hurter Ferd. II. II. Bd. Bch. XXI. III. Bd. Bch. XYTTT u . XXIV. 5 ) Hurter Ferd. II. II. Bd. Bch. XXI. 3 ) Arehiv des historischen Vereines fur Karnten 2. u. 3. Heft. 4 ) Ausschuss-Protokoll^ŽTon 1595. Landtags-Protokoll von 1595. Hurter Ferd. II. III. Bd. Bch. XXVIII. 7 arch durch den bambergischen Vizedom, dem Villach als Eigen- thum Bambergs als weltlicher Obrigkeit unterstand, von dem Rathe die Eroffnung der Stadtpfarrkirche, \velche schon seit einigen De- cennien nur fiir den proteslantischen Cultus gedieut hatte. Um dem Verlangen auszuweichen, und die ganze Sacbe zur Sache der Land- stande zu machen, gab der Rath liber Nacht die Kirche und das Patronatsrecht sammt Schenkungsurkunde an die Dietricbsteine zu- riick, von welchen sie die Biirgerscbaft vor 60 Jahren geschenkt erhalten hatte und erklarte, er babe gar nicht das Recbt, die Kirche offnen zu lassen. Der Vizedom liess sie nun mit Gewalt erbrechen und verlangte bei Strafe von 5000, auf erfolgte Weige- rung von 10000 Dukaten auch die Uebergabe der Urbarien, Kirchen- schliissel und des Pfarrhofes und die Wegweisung der Pradikanten ‘). Der Vizedom blieb auch bis zum Jahre 1596 in dem Besitze der Kirche * 2 ), doch nach demselben Jahre scheint sie wieder in die Hande der protestantischen Biirgerschaft gekommen zu sein 3 ). Mit der Riickkehr des Erbherrn von Ingolstadt in seine Lan- der andert sich alsbald das Verhalten der Regierung dem Prote- stantismus gegeniiber. An die Stelle des passiven Widerstandes tritt entschiedenes offensives Vorgehen und das konsequente Stre- ben das Angriffsfeld fortwahrend zu erweitern. Obwohl der Kaiser dem Erzherzog, da noch mehr als 1 Jahr bis zu seiner Vogtbarkeit fehlte, seine Lander noch nicht tibergab, sondern ihn nur einst- weilen mit der Landesverwaltung betraute, mit dem Vorbehalte, dass er ihn iiber alles Wichtigere befrage und den Entscheid ab- warte 4 ), so zeigte er doch schon damals in Vielen deutlich, welche Stellung er den Protestanten gegeniiber einnehmen wolle. Ein scharfer entschiedener Ton, wie ihn die Stande schon Jange nicht mehr zu boren gewohnt waren, spricht aus der landesfurstlichen Resolution in Sachen des Landtages von 1595 und bald solite es auch nicht mehr bei Worten bleiben. In das nachste Jahr schon fallen Aenderungen durch die Besetzung landesfiirstlicher Aemter mit Ka- tholiken 5 ). Gegen die Gebruder Putz werden die nicht befolgten ‘) Aussehuss- und Landtags-Protokoll Ton 1595. Hurter Ferd, II. Bch. XXVIII. III. Bd. 3 ) Bernh. Czerwenka evang. Pfarrer zn Eamsau. Die Khevenhuller. Wien 1867. pag. 231. Note 165. •’) (Hurter Ferd. II. IV. Bd. Beilage CLXIII.) Da die Mutter Ferdinandi Erz- herzogin Maria auf ihrer Reise nach Spanien begriffen, von Spital aus am 9. Okt. 1598 ausdriicklich an ihren Solin schreibt: „hatt ich zu Fillach nur einen Dag chinen stili ligen, ich wollt gwislich die chirclien auch eingenommen haben wie zu Clagenfordt“ so kann doch nicht bezivcifelt iverden, dass die Kirche damals nicht in den Handen der Katholiken war, denn zu vermuthen, dass die Erzherzogin schlecht unterrichtet gewesen ware, ware bei der Celebritat dieses Villacherischen Kirchenhandels und dem ausserordentlichen Interi sse, das die Erzherzogin fiir die kirchl. Angelegenheiten hatte, geradezu absurd. 4 ) Hurter Ferd. II. III. Bd. pag. 291. *) H. Hermann Handbueh d. G. v. K. II. Bd. 207. Ausschuss-Protokoll v. 1596. 8 Befehle des Erzherzogs Carl wegen Ausschaffdng des Pradikanten gef und Niederre : ssung ihrer Kircbe erneuert J ); zwei Landleute Sig- Ba mund v. Spangstein und Ferdinand Reinwald, von denen ersterer kal einer der eifrigsten Verfechter des Protestantismus in Karaten war, dei wurden nach Graz citirt -), der von Briidem Barthlma und Franz tisi Khevenhliller in Kreig eingesetzte protestantische Propst Paul Held Ve ausgewiesen und dieselben aufgefordert, einen katholischen Propst dei dem Bischof von Gurk zu prasentiren 3 ). eni Hatte schon wahrend der provisorischen Regierung Erzherzog Ferdinand das Bestreben gezeigt, der Brucker Erklarung die eng- Mf sten Granzen zu ziehen, so tritt dieses noch deutlicher nacb der kli Huldigung hervor, bis es endlieb zu dem Entscblusse reifte, die V« katholische Religion wieder zur allein herrschenden in seinen Lan- ba dern zu machen. Davon zeugten bald die Massnahraen, welche der sc' Huldigung folgten. Nicht nur fand die bei derselben von den aka- de tholischen Standen eingereiebte Beschwerdescbrift gar keine Erle- fo: digung 4 ), sondern er emeitert sicb aucb das Gebieth fiir seine ur gegenreformatorischen Massregeln und mit eiserner Consequenz H: weiss er den Verachtern seiner Befeble Acbtung vor denselben ab- zunotbigen, Die Befehle an die Puzischen Briider werden ver- li< scharft 5 ), und die Storung einer Frohnleicknams-Prozession in St.Veit bi gab ihm die vielleicht willkommene Gelegenheit in derselben Stadt die K scbon ofters versucbte Reformation endlich mit Strenge durchzu- A fiihren. Mehrere gravirte Burger vvurden nach Graz abgefiihrt und zi nicht friiher frei gelassen, bevor sicb nicht die Stadt den landes- vi fiirstlichen Befehlen gefiigt batte. Die Pradikanten und Schullehrer w wurden abermals bei Strafe von 200 Dnkaten verwiesen, der pari- d tatische Rath ganz mit katholischen Blirgern besetzt, das prote- d stantische Religions-Exercitium ganzlich abgeschafft und dem Aus- e laufen der Biirgerschaft zu dem Pradikanten der Khevenhliller auf gi Kreig durcb Geldbussen ein Ende gemacbt 6 ). Auch die Land- I stande durften es nicht mehr wagen ; seinen Anordnungen ungestraft tl zu trotzen. Die beiden Khevenhliller Barthlma, seit 1582 Burggraf, J und Franz hatten gezogert nach dem Befehle des Erzherzogs auf e Kreig einen katholischen Propst zu prasentiren und vrarden nun 1 nach dreimaliger Weigerung bei Strafe der Giiter-Confiscation nach \ Graz berufen, um sich ihres Ungekorsams wegen zu verantworten. ( AIs sie auf ihrer Weigerung, dem landesfiirstl. Befehle "zu gehor- 1 chen, verharrten, wurden sie verarrestirt und nicht friiher nach 5 Hause gelassen, bevor sie sich nicht dem Willen des Erzherzogs i - 1 ‘) Aussohuss-Protokolle von 1596. 14. Marž, 3. April, 29. Juni, 26. Juli. Dasselbe Protokoli. 3 ) Ausschuss-Protokoll von 1595. 4 ) Landtags-Protokoll 1597. i ) Ausschuss-Protokoll von 1597. 6 ) H. Hermann Handbuch II. Bd. 208. 9 gefiigt hatten 1 ). Auch ftir die Pfarre Sternberg, liber welche Barthlma Khevenhiiller die Vogteiherrschaft besass, musste er einen katb. Priester Blas. Scholle prasentiren 2 ). Selbst in Klagenfurt der den Stiinden gehorigen Stadt, der Metropole des Protestan- tismus in Karaten, wagte der Erzherzog einen freilicb missgliickten Versuch, die Stadpfarrkirche ihrer urspriinglicben Bestimmung wie- der zuriiekzugeben und so der Alleingeltung des Protestantismus entgegen zn treten 3 ). Es ist nicht zu verkennen, dass in manchen der angefiihrten Massregeln des Erzberzogs schon eine Verletzung der Brucker Er- klarung von Seite desselben enthalten ist, wemi er auch damit die Verbindlichkeit desselben ftir sich noch nicht formlich in Frage gestellt hatte; doeb mussten die Protestanten nach dem Vorausgegangenen schon taglich die ganzliehe oder theilweise faktische Zurttcknahme derselben befiirchten. Sie Hess aucb nach dem verungluekten Re- formationsversuch in Klagenfurt nicht mehr lange anf sich warten und erfolgte in dem Vororte der 3 vereinigten Lander in der Hauptstadt Steiermarks. Gar manche Gutachten und Rathe von geistlichen und welt- lichen Rathgebern waren dem Erzherzog in Bezug auf die von ihm beabsichtigte Wiederherstellung der Alleinherrschaft der katholischen Kirche in semen Landern vorgelegt worden, welche sich liber Zeit, Art und Weise derselben verbreiteten, allein keines sagte ihm so zu, als das Gutachten des Bischofs von Lavant, Georg Stobaus von Palmburg, eines der ausgezeichnetsten Manner seiner Zeit, welches derselbe ihm im Janner 1598 vorlegte. Sein Rath ging dahin, jetzt gleich mit der Gegenreformation zu beginnen, da von der Granze gute Kriegsnachrichten einlaufen und noch bessere zu emarten seien, weder Gewalt noch Schmeichelreden anzuwenden, sondern das landesfiirstl. Ansehen einzusetzen, die Yerwaltung der Provinzen und Stadte nur Katholiken anzuvertrauen, keine Unka- tholischen zu Landleuten aufzunehmen und zu verordnen, dass Jedermann schriftlich zur katholischen Kirche sich bekenne, oder eine andere Heimath suche, wo er nach seinem Glauben leben konne; zuerst seien die lutherischen Prediger und Schullehrer zu verweisen und damit in Graz der Anfang zu machen, nach welchem Orte sich alle andern richten; dann solle man die Burger und Bauern reformiren, die, sobald das Anstiften aufhort, von selbst zur Besinnung kommen werden. Das vom Bischof von Lavant eingerathene Vorgehen schien dem Erzherzog das zvveckmassigste, und nach den in diesem Gutachten angegebenen Grundziigen ent- ') B. Czerwenka. Die Khevenhiiller pag. 423 ff. Hurter Ferd, II. III. Bd. 409. Landtags-Protokoll 1598. 2 ) Anssehuss-Protokoll|1597. 3 ) Keformation ia Klagenfurt. 10 wickelt sich in allen Orten die gewaltsame Zuriiekflihrung der prote¬ stantischen Einwohner zur katholischen Kircbe. Noch in dem Herbst desselben Jahres wurde mit dem vom Bi- schofe vorangestellten Punkte der Anfang und gleichsam ein Probever- snck gemacbt. Am 13. September erging ein landesf. Dekret an die Verordneten der steierischen Landschaft, welches in Graz, Judenburg und allen J. F. D. Eigenthunblichen Stadten, Markten und derselbigen Bezirken die Aufhebung der protestantischen Schu- len und des Religions-Exercitiums und die Ausweisung aller „Pra- dikanten, Rektoren, Schuldiener und den ganzen Ministerio Augs- burgischen Confession, w.ie sie sich nennen, zugethan", binnen 14 Tagen anordnete. Ein zweites Dekret vom 23. September befahl den Pradikanten und Lehrern in Graz binnen 8 Tagen die Stadt zu verlassen, und da sie hiezu keine Anstalten machten, sondern unter dem Schutz der Verordneten bleiben zu konnen hofften, so wurde durch ein Dekret vom 28. Sept. der Termin verklirzt und ibnen befohlen, bei scheinender Sonne aus der Stadt und inner- halb 8 Tagen aus den erzberzoglicben Landern sicb zu entfernen und sich daselbst bei Verlierung ihres Leibs und Lebens nicht mehr betreten zu lassen, 1 ) woratif die \Vegziebung sammtlicher, da sie sahen, dass die Verordneten sie nicht schlitzen konnten, alshald erfolgte. Gegenbcmflhnngen der protestantischen Stande. So gut als man am erzherzoglichen Hofe einsah, dass das Bestehen der katholischen Kirche in Innerosterreich ernstlich ge- fahrdet sei, wenn man nicht dem schrankenlosen Umsichgreifen des Protestantismus kraftig entgegentrete und derselbe eben dadurch zu den angeftihrten antireformatorischen Massregeln veranlasst wurde, so wenig konnten es sich die Protestanten verheblen, als sie das feste Auftreten der Regierung merkten, dass ihrem Be- kenntnisse, dem sie erst vor kurzem mit Miihe einen schwachen und unbestimmten gesetzlichen Halt errungen hatten, nicht weniger Gefahr drohe, und das Bewusstsein auf unsicherem schwankem Boden zu stehen, damit das Bediirfniss denselben zu befestigen musste um so tiefer alle Protestanten durchdringen, je offensiver der Charakter der antireformatorischen Massregeln wurde. Die Durch- fiihrung derselben ging daher durchaus nicht ohne Widersprucb vor sich, vielmehr tritt ein beispiellos zaher Widerstand denselben entgegen, der erst vveicht, wenn otfene tiberlegene Gewalt in An- wendung kommt. Die Seele desselben sind die akatholischen Stande, welche kein Mittel, das ihnen durch die damalige stan- ') Relatio persecutionis, quae in St,yria ejusque metropoli Graecio contra Ortho- doxos Doctores ac reliquos Augustanae Confessioni addictos Christianos furore Jesuitarum instituta et peracta est, Autore Amando Hanauero, pag, 3, 5, 6. 11 disehe Verfassung und durch ihre Privilegien und Freiheilen an die Hand gegeben war, unbeniitzt Hessen, um ihre Sache zu fordern und den 'dieselbe beschrankenden Massregeln der Regierung entge- gen zu treten. Wahrenddem sie mit iiberstiirzender Hast und un- ermlidlicher Emsigkeit fortvvahrend tbatig sind, ihren Lehren neue Anhanger zu gewinnen, die sicberste Garantie tur das Fortbesteken ibres Bekenntnisses in der Ueberzahl ibrer Glaubensgenossen er- bliekend, und eine Neuerung naeb der andern vornehmen, treten sie jedem Versuek bie und da in religibsen Dingen die alten Ver- haltnisse zuriickzufuhren als unbefugter und beschvcerlicher Neue- rung entgegen. Besonders eifrig nahmen sie sich der Markte und Stadte an, welche gemassregelt wordeu waren und macbten die Beschwerden derselben zu den ibrigen und verlangten fiir dieselben ebenfalls freie Religionstibung '). Wenn dieselben oder Mitstande wegen Missachtung der landesftirstlichen Befehle in Strafe verfallen, so sucbten sie die Exekution zu verhindern oder theilweise abzu- wenden, oder docb so lange als moglich hinauszuscbieben und sparten dazu weder Worte noch Geld, wenn jene keinen Erfolg hatten. So wussten sie das Niederreissen der Putziscben Kircbe in Grosskirchheim, obwobl sie schon 1579 anbefohlen worden war, bis in das Jahr 1600 hinaus zu verhindern 2 ), wo die Grosskirch- beimer sich selbst erbothen haben dieselbe zu zerstoren 3 ). In den Landtagen gehbrt seit dem strengeren Auftreten der Regierung die Beratbung von religiosen Bescbwerdeartikeln, die meistens gegen die kirchlichen Anordnungen des Landesfiirsten in Stadten und Mark- ten oder bei anderen Mitstanden gerichtet sind, zur Tagesord- nung. Eine religiose Bescbwerdeschrift ist die regelmassige Ant- wort auf das von den Landtagskommissaren liberreichte laudes- fiirstliche Kredenzschreiben und die Aufforderung zur Beratbung der proponirten Artikel iiberzugehen. In denselben ergehen sie sich in Klagen iiber die harte Behandlung, liber die „harte Persekution und bcsclnverlichen Religionsprozess“ u. s. w. bitten um Abstellung derselben und begehren endlich stets freie Religionsiibung auch fiir Stadte und Markte, Freigebung der Religion. Die Begriindung der Scbrift gebt stets auf die Brucker Er klarung zuriiek und mit ganzlicher Beiseitesetzung des Umstandes, dass sich der Erzherzog die Disposition in seinen Stadten, Markten ') Landtags-Protokolle von 1579, 1582, 1585, 1591, 1592, 1597, 1598, 1599._ ’) Die Gebriider Putz zu Kirchheimegg bedanken sich fiir die ihnen in ihrer Kirchenhandlung ertheilten Intercessionen und bitten auch ferner, weil noch keine erspriessliehe Eesolution erfolgt, ihnen ein Intereessionsschreiben an den Hofvicekanzler Wolf. Joelilinger zu ertheilen, damit er die Sachen zur gehor- samst gebethenen Resolution richten helfen wolle und ihm dem h. Kanzh-r in die 40 oder 50 fl. dessenhalben zu verehren. Ausschuss-Protokoll von 1596, 26. Juli und die friiher angefiihrten A. P. *) Propst von Stainz Gegenbericht, Fol. 55. 12 und Giitern ausdrttcklich vorbehalten hatte, wird sie nur ans den Worten, Niemanden im Gewissen beschwaren zu wollen, geschbpft Doch blieb es nicbt bei Vorstellungen, Beschwerden und Bitten. Um ihren Forderungen grosseres Gevvicht zu verleihen und Einbeit in ihre Gegenmassregeln zu bringen, traten die akatholischen Stande der 3 Liinder in Verbindung, die sie, um von dem Gange der Verhandlungen stets verlassliche Kunde zu haben, besonders eifrig wahrend der Landtage durcb Korrespondenz und Gesandte unterhielten * 2 3 ). Sie riefen die Stande anderer Lander um Unter- stiitzung an, sandten Gesandte an a ) Kaiser und Beichsfiirsten 4 ) und sucbten, was man ihnen freiwillig nicbt geben wollte, wie die Bruckerische Erklarung bei Feindes Notb dureh Verweigerung der Granz - Hilfe zu erzwingen. Besonders von dem letzteren Mittel maehten sie den ausgedehntesten und oft so rticksicbtslosen Ge- brauch, dass es wirklich sebien, als zbgen sie es vor das Land unter tiirkische Sklaverei zu bringen, als yon ibrem Begehren zu weichen, Allein gerade dieser Praxis derselben traten die katholi- scben, besonders die geistlichen Stande, die sich seit dem Brucker Landtage wieder viel zahlreicher als frither auf den Landtagen ein- finden 5 ), entschieden entgegen; sie wollten dureh die Weigerung jener nicbt in der „allgemeinen Unterthanspflicht dem bedrangten Vater- lande zu Hilfe zu kommen", behindert sein, und es kam dessbalb oft zu sehr lebhaften Erorterungen, in denen es auch gesebah, dass die geistlichen Stande den Saal raumten 6 ). Den entschiedenen Wi- derspruch der letzteren, verbunden mit der Drohung, sich ganzlich von den akatholischen Standen zu trennen, der Ausdauer und den klugen Unterhandlungen der Landtags-Kommissare sowie besonders der Festigkeit der Landesfiirsten gelang es aber meist den Wider- stand endlich zu besiegen; und musste schon ein Landtag der ver- weigerten Bewilligung wegen geschlossen werden, so wurde in demselben Jakre ein zweiter und dritter Landtag ausgesehrieben, bis endlich die protestantischen Stande wenigstens ein bedingungs- weises Eingehen auf die Berathung der Landtagsproposition nicht mehr zu verweigern wagen. Schon auf dem Landtage des Jahres 1579 wurde eine religiose Beschwerdeschrift berathen und in derselben gegen den Widerspruch der geistl. Stande auch fUr die Stadte und Markte freie Religions- ') Die oben angefiihrten Landtags-Protokolle nud andere Schriften. 2 ) Landtags- und Aussehuss-Protokolle. 3 ) Landtags- und Aussehuss-Protokolle von 1598 n. 1599. ■') Landtags-Protokolle 1591, 1595, 1599. 5 ) Wahrend vor dem Brucker Landtage die geistl. Stande wegen der Ueber- grifife ihrer protestantischen Mitstande von den Landtagen beinahe ganz weg- geblieben waren und nur der eine oder andere dem Versammlungsorte naher wohnende Priilat erschien, finden sich auf den Landtagen von 1579—1599 wieder regelmassig 6—11 Pralaten ein. 6 ) Landtags-Protokolle 1579 und 1599. 13 iibung verlangt, widrigenfalles man nicht in die Bewilligung ein- gehen konne; so auch auf deri Landtagen der Jahre 1582, 1584, 1585, von denen die Landtagsverkandlungen erhalten sind, doch ist der Widerstand auf denselben noch nicht so heftig, wie spater unter der Eegentschaft und Ferdinands ersten Regierungsjabren, wenn es auch nicbt zwischen katholiscben und protestantiscben Standen an Klagen, beftigen Reden und gegenseitigen Vomurfen fehlt '). Die karntnerischen Stande waren schou am Landtage des Jahres 1579 der Ansicbt, dass man mebr Aussicht auf giinstige Erledigung der Bescbwerden und Erlangung vollkommener Reli- gionsfreiheit habenvviirde, wenn die 3 Landschaften Steier, Karaten und Krain dieselben, die ja in allen Landern die gleichen waren, und auf die Erreichung desselben Zweckes abzielten, vereinigt vorbringen wtirden. Allein da die 2 Nachbariander auf die- sen Vorschlag nicbt eingingen, sondern es gerathen fanden, dass jedes Land seine Beschwerden gesondert im Landtage vorbringe, so wurde es aucb in Karaten so gebalten 2 ). Als aber nach 5 Jabren noch nicbt die gewiinsckte Resolution erfolgt war, ') Im Landtage von 1579. Bisehof v. Gurk: Rat.het: dass man gleichwohl die Besckwiirartiliel begehre, die einer Landschaft ingemein gebuhren. Was aber die andern Eel. Art. betreffe, solche hatten sie auch, und da man so stark darauf dringe, \viirden sie es ihres Theils auch thun, und weil sie mehr Gulden hatten, vriirden sie sich trennen. Darauf H. v. Pop p en d o rf: Er sei ein Neutraler: Er sei ein Proeurator der Granzen, sage J. D. habe viel vonnothen und vvare das beste zu bewilligen. Die Noth sei aber im Land auch. Gott geb man das Seinige, dem Kaiser das Seinige. Die Interpellation mangelt Mer, der eine sei schwarz, der andere weiss. Wenn man sich der heil. Schrifft untenvurff, stehe es wohl. J. F. D. des Brugkerisch Schluss zu erinnern, dass sie mannig- lich wollen im Gewissen frei sein lassen, die Beschvvarung abstellen. Er habs in grosser Berathschlagung zu Wien vor Fiirsten und Herrn geredt, da Erzherzog Ernst Prasident gewest und seine Confession bekannt; anjetzt da der Kaiser sich mit dem Kom. Reich vergleichen werde der Religion halber, so vrerde er ein solcher Kaiser sein, als etwa einer in der Kronik gefunden. Dann werde man zu ihm mehr setzen, das wird Teufel oder Papst nit umbstossen.“ Auf diese Worte verliessen die geistl. Stande den Saal. Landtags-Protokoll 1597. Landtag von 1582. Bisehof von Trient als Propst von Maria Saal: Von den Weltlichen geschehe den Geistlichen mehr Angrif als jenen von den Geistlichen. Man untersteht sich unter der Vogtschaft allerlei Eingrifif, das hatte I. Maj, od. I. D. nicht bewilligt. Wann ein Geistlicher abfallt und zu strafen sei, so fall er zu der Augsb. Conf. und suche allda Sehutz. Wider Ir Freiheit und altes Herkommen. Man thue sonst reoht, dass man der Freiheit nichts entziehen lasse. Versehe sich und bitt auch um forderliche Ausrichtung, Da ihm Eingriff beschehen. Bitt um Einigkeit in geistl. u, Weltlichen. Propst zu Pulst: Wollt gern, dass man einig ware. Bei den Augsb. Conf. Pradikan- ten geschehe viel ergerliehes. Zeucht den Pfarrer zu Zweikirchen an, geb blutsfreunde zusammen, verkiinde nichts und halt sich sonst argerlich. Die Bauern wissen nichts um die Augsb. Conf. allein dass sie sich frei machen, sagen sie, sie seien der augsb. Conf. Da er Ehebruch strafen wolle, trag man die Kinder anderswohin zur Tauf. Die Zueleg wollen sie nimmer geben zur Erhaltung von Gesellpriestern, Zechleuten und Messner. Landtags-Protokoll 1582, s ) Landtags-Protokoll 1579. 14 da der Erzherzog streng bei seinem Vorbehalte und der Erklarung verblieb, und keine ervveiternde Auslegung derselben zuliess, so vereinigten sicb die 3 Lander docb wieder zu gemeinschaftlichem Handeln und von einem vereinigten Landtage wieder einen Erfolg wie 1578 erwartend, berathscklagten die luther. Stande Karntens 1585 iiber einen Generallandtag und beschlossen trotz des Wi- derspuches des Vizedoms von Friesach den Erzherzog um die Berufung einer Generalversammlung zu bitten '). Doch da derselbe nicht zu Stande kam, blieben die Dinge beim Alten und die Be- scbwerdeschriften hatten nur in so ferne Erfolg, als das gerichtli- che Einschreiten gegen die in Geldstrafe Verfallenen ganz oder tbeilweise eingestellt wurde * 2 ). Hatten die unkatholisehen Landleute , wahrscheinlieh die Fruchtlosigkeit ihrer Bemtihungen, vollkommen freie Religionsiibung zu erhalten, einsehend, auf den letzten 2 Landtagen wahrend der Re- gierung Carls sogar unterlassen, ikre gewohnlichen Beschwerde- scbriften einzureicben 3 ), so musste der Tod desselben 1590 ihre Hoffnungen aufs neue beleben. Noch fehlten 6 Jahre bis zur Vogtbarkeit des Landeserben, des auf der Universitat zu Ingol- stadt weilenden Erzberzogs Ferdinand, wahrend welcher Zeit die vormundschaftliche Regierung, zumal die Mntter des Erbherrn, Erzberzogin Maria, die hettigste Gegnerin der Protestanten an der¬ selben geringeren Antheil batte, vielleicht zu manchen weiter ge- benden Zugestandnissen sich versteben konnte. Wenn auch die bekannte Anhangliehkeit an die katholische Kirche des vom Kaiser zum Regenten bestellten Erzberzogs Ernst, der schon 1578 als Statt- halter in Oesterreich den Stadten und Markten befoblen batte, die Pradikanten auszuweisen und zur katholischen Kircbe zuriickzukeh- ren, sowie ohne Versicherung des kath. Glaubens keinen als Burger aufzunehmen oder als Schreiber zu bestellen, die Hoffnungen der Protestanten ein vrenig herabstimmen musste, so entwickelten sie doch, um unter der Regentschaft ihr Ziel zu erreichen, die grosste Energie 4 ). Alle 3 Lander vereinigten sich wieder zu gemeinschaftlichem Vorgehen, und als im Anfange des Jahres 1591 vom Kaiser die Landtage zur Huldigung ausgeschrieben wurden, knilpften die pro- testantischen Stande aller 3 Landtage die Huldigung an die Zusage freier Religionsiibung. Die akatholischen Stande Karntens verlangten, dass in die Eidesformel, welche der Erzherzog bei der Huldigung zu sprechen hatte, „auch die Bruckerische Religionspacification und Alles, was die jungst abgestorbene F. D. Dietsorts mit Mund ’) Landtags-Protokoll 1585. 2 ) An verschiedenen Orten. ’) Laudtags-Protokolle 1589 nnd 1590. 4 ) Hurter Ferd. II. Bd. U. B«h. XX. 15 versprochen und koch kontestirt hat“, aufgenommen werde. Da die Stande trotz der vviederkolten Vorstellungen der Commissare auf dieser Forderung beharrten, so wurde der Landtag am 23. Marž unter dem Vorwurfe des Ungehorsams aufgelost, worauf der Beschluss gefasst wurde, Gesandte an den Kaiser abzuschicken. Gleiches war in den beiden iibrigen Landern gescbehen *). Die Gesandten der 3 Lander machten in Prag die grossten Anstrengungen, um zum erwiinschten Ziele zu gelangen, allein sie mussten sich mit dem miindlichen und schriftlichen Bescheide begniigen: mit der Religionspacification solle es bleiben, wie der verstorbene Fiirst es gehalten habe, unter den aufgestellten Bedingungen; der Land- pfleger solle es bei dem lassen, wie Erzherzog Karl es gehal¬ ten. * 2 ) Die protestantischen Stande drangen daker aueh auf dem Landtage des Jahres 1592 abermals mit Nachdruek darauf, dass die Stadte und Markte ausdrlicklich in die Brucker Pacifieation aufgenommen wiirden und verweigerten abermals die Huldigung. Auf dem karntnerischen Landtage stellte Carl von Ungnad einer der kttknstenVorkampfer des Profcestantismus, nachdem vom steirischen Landtage die vertrauliche Mittheilung von der Huldigungssperre gekommen war, diesen Antrag 3 * * * * 8 ) und drang mit demselben gegen die Stimme der katkol. Stande durch, und protestantischer Seits wurde fiir den Regenten eine eigene Eidesformel verfertigt, in ihrem Sinne stilisirt. Sie wurde jedock von dem Erzherzog- zuriickge- wiesen. Underdessen waren die Verhandlungen auf dem Grazer Landtage so weit gediehen, dass derselbe sich zur Huldigung her- beiliess, ohne Stadte und Markte in die Pacifikation hineinzuziehen. Nachdem die Stande in Karnten davon vertrauliche Mittheilung erhalten liatten, gaben auch sie ihren Widerstand auf und beschlossen am 18. Marž, „die Huldigung mbchte also beschehen mit condition ') Landtags-Protokoll von 1591. 2 ) Miindliche Ant\vort des Kaisers: Dass sie dem Erzherzog nngeachtet seiner grossen Anerbietungen die Huldigung verweigert, gereiehe ihm um so mehr zu hohem Missfallea, da sie selbst bekenneu mussten, es vvaren der Religions- Paeifieation vregen zwisehen ihnen und ihrem verstorbenen Herrn allerlei Hand- lungen vorgefallen. Er hoffe, sie wiirden auf dem nachsten Landtage alles Diffi- kultiren und Disputiren bei Seite setzen und pflichtgemiiss die Huldigung leisten. Mit der Pacifieation soli es bleiben, wie der verstorbene Fiirst es gehalten liabe unter den aufgestellten Bedingungen. Was I. M. unter allen Umstiinden nur immer zu thun vermochten, das hatten sie jetzt erklart und wiirden ungeachtet alles ferneren Bemiihens nicht anders sich erklaren konnen. Sie hofften daher, mit Replieiren ferner nicht beschvvert zu werden. Hurter Ferd. II. Bch. XXI. 8 ) Sonderlieh weil man die Burgerschaft in Stadten und Markten der Religions¬ pacification nicht will geniessen lassen, sondern von der Landschaft will aus- geschlossen haben. Derowegen konne man rebus sic etantibus noch nicht hul- digen, die Herren Commissare erklarten sich denn vorher, dass alles, was den getreuen Landen, darunter die Burgerschaft auch begriffen, zugesagt uud ver¬ sprochen vrorden, unzerbrochen, fest und steif gehalten v?erde, Landtags-Pro* tokoll von 1592. 16 dass den Freiheiten und der Religions-Pacification ohne Nachtheil und darwider nichts zu attendiren cum solemni protestatione.“') Als uach Alexander Farneses Tode Erzherzog Ernst zum Statt- halter der Niederlande berufen vvurde, huldigten die Stande seinem Bruder Maximilian, der vom Kaiser zu dessen Nachfolger ernannt worden war, ohne Widerrede „bei Erbaltung der alten und neuen Freiheiten", unter welcheu lezteren sie natiirlich die Brucker Er- klarung nach ihrer Auslegung verstanden. 2 ) Wie wenig jedoeh aueh die vormundschaftliche Regierung dieselbe in ikrem Sinne zu nehmen gewillt war, erfuhren sie bald in dem Streite wegen der Villacher Stadtpfarrkirehe, in welchem sie sich Georgs von Dietrichstein, dessen Reckte scheinbar verletzt scbienen und natiirlich mittelbar der protestantischen Biirgerschaft Villachs mit einem beispiellosen Eifer annahmen. Die protestanti¬ schen Stande Karntens machten diese Angelegenheit nicht blos zu ihrer Sache, sondern sogar zur Sache aller 3 Lande und brachten den Streit auch vor den Kaiser. Sie venveigerten auf dem Landtage von 1595 entschieden jede Bevvilligung, wenn nicht die Kirche an die Dietrichsteiner zurliekgegeben werde, trotz der dringenden Ab- mahnungen der Landtagscommissare sich durch diesen Privathandel von 'der Bevvilligung nicht abhalten zu lassen, trotz des Widerspru- ches der geistl. Stande, vvelche ihnen ihr Benehmen entgegenhielten, indem sie, obwohl so vielfach von den protest. Standen in ihren Rechten gekrankt doch nie ihre Privat-Beschvverden dem gemeinen Wohl vorgesetzt und die Bevvilligung vervveigert hatten. 3 ) Erst ') Landtags-Protokoll von 1592. 2 ) Landtags-Protokoll von 1593. 3 ) Bezeichnend sind in dieser Verhandlung die Worte des Bischofs von Lavant Georg Stobaus: Das sei ein Partikularhandel und dadurch soli sich der Landtag nicht abhalten lassen, dem bedržingten Vaterland zu helfen; dieser modus proce- dendi sei unchristlich und sehe gleich, als wenn man dem Landesfiirsten (wie er deutsch reden soli) die Feigen gezeigt. Man soli sich dieser Sache nicht hindern lassen, so mocht der Feind ins Mittel kommen und werde nicht fragen wer lutherisch oder papstisch ist, sondern die Eeligionen bald verandern, und wenn sich die Augsb. Conf. dieser Sache so annehmen, so miissen sich die Geistlichen des Bamberger Bischofs und Patriarchen zu Aglern annehmen und wiirde ein seltsames Ansehen haben und zu einem wunderlichen Handel kom¬ men; ob sie die Geistlichen schon nicht so stark in der Anzahl seien, so wolIten sie dennoch wohl so stark als die Augsb. Conf. Zugethanen sein. (Dazu macht der Sekretar die Bemerkung: „Dank dirs dein Anweiser der Teiffl. 0 ) Man muss der Ordnung nach prozediren. Sonderlich aber, weil die Sache von der Augsb. Conf. Venvandten nunmehr bei I. F. D. ausfiihrlich angebracht und gar I, K. M. zugeschickt worden, so erwarte man derselben guiidigste Eesolu- tion; jezt greife man zur Bevvilligung. Die Freiheiten werden dadurch nicht geschmalert, er sei auch die Freiheiten zu erhalten geneigt, und wenn er diese Handlung dawider befunden, wolle er seinerseits zur Defentirung der Freiheiten gerne helfen, dieser Handl aber mache den Geistlichen starkes Nach- denken und wissen nicht, wie sie es verstehen sollen, geb es desshalb noch- mals zu bedenken, was fiir Unrath daraus entstehen, denn die Geistlichen kon- nen sich aus ihrer geistl. Jurisdiction nichts benehmen lassen und miissen sich 1 ? auf die Drohung des Erzherzogs, eine separation vorzunehmen und die Mittelding * 1 ) einzuziehen, verstauden sie sich zur Bewil- ligung, doch unter der Bedingung, „dass die Resolution von I. K. Maj. bestimmtermassen erfolge und keine dergleichen Beschvverungen mehr fiirgenommen werden“. Freiherr von Ungnad auf Sonnegg vertriit als Abgesandter der 3 Liinder die Sache personlich beim Kaiser, was jedoch von demselben filr eine Resolution schliesslich erfolgt ist, ist nicht bekannt. Vorderhand bleibt die Kirche im Be- sitze des bambergiscben Vicedoms. Es ist bezeichnend, dass gerade in diesem Streite und zwar gegen Ende der Regentschaft nicht blos die akatboliscken Stande in Karaten, sondern die aller 3 Lander mit solchem Nachdruck und solcher Uebereinstimmung alle Krafte aufbiethen, um einen ihrer Partei gunstigen Entscbeid zu erzielen. Sie mocbten wohl fiiblen, dass durch diese Streitsacbe ein Pracedenz- fall gescbatfen werden konne, durch welchen ihnen der Besitz zahlrei- cher Kirchen, die dem katholischen Gottesdienste entfremdet worden waren, entweder gesichert, oder in Frage gestellt wurde. Zugleich nahte die Regentschaft ihrem Ende. Ferdinand war im Marž 1595 in seine Erblander zuriickgekehrt, und vom ihm liess sich noch we- niger Nachgiebigkeit erwarten, als von der vormundschaftlichen Regierung, welche doch nur fremde Interessen vertrat. Daher wurde mit sicherer Vorahnung der Dinge, die bei der den Standen nicht unbekannten Gesinnung Ferdinands noch allem aufgebothen, um einen Entscheid zu erzielen, den sie stets als Schild hatten vor- halten konnen. Die Zeit der Regentschaft war voriibergegangen, ohne dass es den protestantischen Standen gelungen war, eine Ervveiterung auch der Saclie mit Ernst annehmen und ihre Entschuldigungs-Besclmar bei I. F. D. anbringen. Propst v. Eberndorf: Zur Proposition zu greifen, wollt man sie ihres Eids erinnern, so sie I. K. M. geschworen, so mocbten sie sich hart befinden, und es sei nicht enviesen worden, ob diese Eirche den von Dietrichstein oder der Burgerschaft zu Villach zugehort, sondern der Austrag wirds erweisen, wem sie angehort. Zu Sonegg ist eine Kapelle, darin sei der Gottesdienst von Gottshaus Eberndorf aus gehalten worden, aber die Herren Ungnaden haben dieselbe eingezogen und lassen darinnen predigen, und wenn man’s schon in einem Landtag Beschwarweis anbracht, glaube er nicht, dass man sich der Sache so eifrig annehmen und ihm beistandig sein werde. Er wolle es aber mit Kecht zu seiner Zeit ersuchen, dahin er dann von den gegen- vrartigen weltl. Standen gewiesen worden. Burggraf: Die Feindesnot sei wohl sehr gross, aber auch die Gewalt sei zu gross, man konne nicht rubig bewilli- gen, wenn man im Land selbst nicht versichert sein solle. Dompropst von Gurk: Sei eine Straf Gottes und sei in 100 Jahren kein solcher Landtag ge- west, der so ungliickselig abgegangen. Stobaus: Die Geistlichen seien nun auch gezwungen, auch ihre Entschuldigung bei I. F. D. einzubringen, wolltens aber nicht heimlich sondern in prasentia der andern Landleut fiirkehren. Land- tags-Protokoll von 1595. ') Darunter sind zu verstehen das Zapfenmass, die Auflage auf auslandisehe Weine, eine Abgabe von allem durch das Land getriebene Vieh, welche Steuern zur Sohuldentilgung dienten. Hurter Ferd. II, I, Bd, 237. 18 der Brucber Zugestandnisse zu erlangen, wenn sie auch durcbgesetzt hatten, dass ihuen dieselben der Kaiser wenigstens fiir die Dauer der Regentschaft garantirt hatte. Ferdinand war aber berechtiget, da die Erklarung von seinem Vater nur fiir sich, nicht aber auch fiir seine Erben und Nachkommen gegeben war, dieselbe ganzlich zuruckzunehmen und zeigte auch durch die Massregeln, welche er wahrend seiner einstweiligen Landesvenvaltung in Anwendung brachte, dass ihm diese Absicht nicht ferne lag. Umsomehr strebten die Stande, als der Kaiser dem Erzherzog seine Erblander wirklich iibergeben hatte, und der Huldigungslandtag herannahte, auf dem- selben wenigstens eine Bestatigung der Religionspacification zu erhalten; Alle drei Lunder vcreinigten sich wieder zu gemeinschaft- lichem Handeln. Doch wurden alle ihre religiosen Beschwerden mit den Worten zuriickgewiesen, es handle sich nun nicht um die Re- ligion, sondern um die Huldigung und die seien sie zu leisten schul- dig. Sie wagten daher auch nicht weiteren Widerstand. In Kla- genfurt iiberreichte der Landtag eine religiose Beschwerdeschrift, in vvelcher die akatholischen Stande sich, um ihr Recht auf freie Religionsiibung zu begriinden, auf den Coln’schen und Augsburger Reichsabschied von 1612 und 1555, so wie dass die innerosterrei- chischen Lande dem Reich unmittelbar unterworfen seien, beriefen. Auf die erfoigte Replik, dass diese Angelegenheiten mit der Huldigung durchaus keine Gemeinschaft hatten, beschlossen sie zwar, die Erbhuldigung zu leisten, „doch mit dieser protestation, dass I. D. nicht blos die eingevvanclten Beschwerden bald erledigen, sondern auch ferner weder dem einen noch dem andern Landmann etwas solches den hergebrachten Freiheiten praejudicirliches zumu- then wolle und jeder bei dem gelassen werde, was bisker iiblich." Sie verfassten jedoch auch eine zweite ausfubrliche Religionsschrift, in welcker sie sich St. Veit und Volkermarkt annahmen und mit Beniitzung der ihnen von den steirischen Standen zugeschickten Protestsckrift auf alle seit etlichen Jahren den Augsb. Conf. Ver- wandten zugefiigten persecutionen und Widerwartigkeiten verwiesen und bathen, sie bei der aufgerichteten Religions - Pacification ver- bleiben zu lassen. Diese Schrift wurde von sammtlichen anwesenden protestantischen Standen, es mochten ihrer 70 gewesen sein, in corpore dem Erzherzog uberreicht, der sie mit den Worten entge- gen nahm, er wolle sie durchlesen und sich dann spater dariiber resolviren. Am nacksten Tage, am 28. Janner 1579, erfoigte die Huldigung auf dem Zollfelde mit grosser Feierlichkeit, die letzte auf diesem Orte. 1 ) Da auf diese Schrift nie eine Resolution erfoigte 2 ) und der Erzherzog besonders durch sein Verfahren gegen die Staate St. ‘) Lfuidtags-Protoboll von 1597. ’) Nachtragliohe Bemerkung des Sekretfirs im Protokoli«. 19 Veit und Klagenfurt, sowie besonders gegen die Khevenhuller zeigte, wie wenig er beabsichtige, dieselbe im Sinne der Bittsteller zu erledigen, so ist nicht zu tvundern, dass die akatholischen Stande fiir die Fortdauer ihres Religionsexercitiums zu fiirchten begannen und auf dem nachstea Landtage des Jahres 1598 wieder das alte Mittel der Bewilligungsverweigerung vorkekrten, um Abbilfe fiir ibre Religionsbeschvverden zu erlangen. Damit die Verordneten und der Auschuss mit grosserem Nachdruck anftreten konnten, wurden sie nach dem Beispiele Steiermarks mit unbescbrankter Vollmacht in ihren religiosen Beschvverdeangelegenheiten zu handeln und zu notlnvendigen Beratbungen auch andere Landleute zu berufen, ver- seben. 6 Deputirte, Carl von Ungnad, Hanibal von Egg, Wilbelm von Feistritz, Jakob Paradeiser, Sigmund von Spaugstein und Hanns Mossdorfer, nachst Wolt Mager von Fucbsstatt und dem Burggrafen Bartlma Kbevenbiiller, die Hauptsprecher der protestantischenPartei in denLandtagen, vvurden nacb Graz geschickt, vvabrscheinlich in der An- gelegenbeit der Khevenhuller. Die Schrift, mit vvelcher die protestanti- schenStande jedeBewilligung vorErledigungihrer religiosen Beschwer- den ablebnten, 1 ) fanden die Commissare mit einer scharfen Feder geschrieben und verlangten daher Limitirung der scharfen Ausdriicke, Beiseitestellung der Intercession fiir die Stadte und Markte und bei der grossen Feindes- und Granznotb unvervveilte Berathung der Land- tagsbewilligung. Trotz des Widerspruches Carls von Ungnad 2 ) vvurde ‘) Bei der Berathung derselben gab es manchen Zank zvrischen den Protestanten und Geistlichen. Carl v. Ungnad: Alle Beschvverden I. D. fiirzubringen und anzudeuten, dass man demnach auch einen Gott hab, haben ein Tauff und in etlich Punkt gleich, unsere Eeligion nicht neu, sondern 5000 Jahr alt, citirt von Adam her auf Christum und bisher, man kann nit sagen, dass wir einen ketzerischen Glauben liaben, zu bitten, bei dem verbleiben zu lassen, wessen man sich im Rom. Reich verglichen. Propst v. Eberndorf: Wollt wiinschen Ort und Zeit von der Religion zu reden, hšitte keine Scheu, ihre Religion mit Freuden zu erweisen. Was bisher geben, Mehreres von den Geistlichen gelei- stet worden. Wiess von der Reiehsreligion, wie es damit beschaifen. Trifft nur die Reichsstand und nicht den gemeinen Mann. Wiess wie es mit der 78jahr. Pacification beschaifen, allein auf die Landleut zu verstehen. Stadt ttnd Markt nit darunter, vorbehalten. I. F. D. die Geistlichen sowohl, als die Weltlichen zu schiitzen schuldig u. s. w. (Dazu fiigt der Sekretar die Bemerkung: Carl von Ungnad thut darauf eine Erlauterung wegen der dureh den Propst an- gezogenen 78. Pazification und 55, Reichsabschied, welchermassen die Burger- schaften und Untertbanen befreit, darauf der Propst kein wort hat antvrorten ehiinen). Doch leider hat uns der Sekretar gerade diese Rede Ungnad’s nicht aufgeschrieben. 2 ) Carl v. Ungnad: Die Schrift ist wohl erwogen, jederzeit sowohl als Steyer und Kram die Beschwarung eingewendt, inmassen auch bei den vorigen Landesfursten beschehen. Und das, \vas zu corrigiren, nur E. E. Landsebaft zu guten kommt. Die Stadt und Markt keineswegs abzusondern, dem H. und Landesfursten, viel vreniger den Landleuten als Bamberg keine solche Neue- rung zu gestatten, weil man auf guten Fundamenten gegriindet. I. Freyh. zu erhalten und d. f. D. darum dabei verbleiben zu lassen, anzulangen. Die Schrift zu corrigiren konne er nicht befinden od, mit den Wortea zu 20 1 zwar auf Antrag Magers einiges an der Schrift korrigirt, doch die Bewilligung wieder entschieden abgelebnt. Die Schrift wurde von dem Erzherzog mit dem grossten Missfallen aufgenommen. Am 27. April, als derselbe sicb auf seiner Reise nach Rom in Spital befand, wurde von den Commissaren die landesfiirstlicheErledigungderselben den pro- testantischen Standen iiberreicht. In derselben wurden ihnen ihre „ein- gevvendete Beschvvarungen in Religionssachen mit hochster Ungnade und comminationen verwiesen“, aie des Meineides beschuldigt und mit harten Massregeln bedroht, wenn sie in ihrem Widerstande verbar- ren sollten. Die Besorgnisse der protestantischen Stande waren dadurch auf das hochste gestiegen und schon wurden in den abgesonderten Beratbungen derselben Stimmen laut, welche den Untergang ibrer Religion voraussagten und Befiirchtungen ahnlicher Proceduren, wie in den Niederlanden, laut werden Hessen. Carl von Ungnad sagte, das Erbiethen die Religionsbeschvverden zu erledigen, sei nicht dahin geschaffen, dieselben wirklich zu erledigen, sondern die Religion gar auszutilgen und der Plan dazu vverde jetzt wahrschein- lich in Ferarra besprochen werden. Er sagt: es werde nun die Praktik mit der Inquisition, wie in den Niederlanden bescbeben, schon in Werk, dass man den Stadten und Markten fremde Gaste als Kriegsvolk einlegen und den Rath ja alles verandern wird. Andreas von Haimburg erzablt, er errinnere sich noch sebr wohl eines Landtages, bei welcbem der Landesfiirst selbst im Lande gewesen und die Drohung ausgesprocben babe, wenn man nicht zur Bewilligung greifen vverde, wolle er etliche um die Kopf ktirzer machen lassen, und spricbt die Befiirchtung aus, nun konnte die Zeit gekommen sein, wo ihr „frumer Herr und Landesfiirst“ zu der gleicben schmerzlichen Prozess bewagt ware. Da in der landesfiirstli- chen Antvvortscbrift die Schuld an der allgemeinen Widersetzlichkeit nur einigen Wenigen besonders zur Last gelegt ward, so wurden die Hauptsprecher schon fiir ibre Sicherbeit besorgt, und Carl von Ungnad, der die Ueberzeugung ausspracb, dass er vor allen unter diesen wenigen gemeint sein diirfte, veranlasste zu ihrer Sicherheit eine Consignation aller Stande der augsburgischen Confession, welche jeder eigenbandig unterzeichnen musste und die in der Kanzlei zu kiinf- tiger Nachrichtung hinterlegt vvurde. Er sagte: „Nit der Meinung, ein Conspiration zu machen, wie in Niederland beschehen, sondern damit die Biirden nit einem allein aufgeladen, sondern aus einem Mund geredt werde.“ Ein anderer Vorschlag desselben, heimlich einen Landmann nach Krain und Steiermark zu schicken, um dort mit den Gleichgesinnten „wegen Praktiken zu conversiren, dass man weiss, sich auf besorgende Zustand zu verhalten“ vvurde auf die Einwendung Magers, dass es nicht verschwiegen bleibe und Jimitiren, Griinz Noth ein alts Liedl, Seel am ersten versehen, darnach zu diesem greifen, Landtags-Protokoll von 1598. 21 leicht zum iibelsten ausgelegt werden dilrfte, abgelehnt; doch wurde beschlossen, stets mit ihnen ia schriftlichem Verkehre zu bleiben. Das landesfiirstliche Scbreiben wurde zwar in einer besonderen Schrift (von allen protestantischen Stiinden eigenhandig unterzeichnet), Punkt fur Punkt abgelehnt, doch waren dieselben durch jenes so eingeschiichtert, dass sie es gerathen fanden, zugleich auch auf eine wenigstens bedingungsweise Bewilligung einzugehen. 1 ) Was Carl von Ungnad am Landtage vorausgesagt hatte, war schnell genug in Erfullung gegangen. Nach der Aufhebung der protestantischen Schulen, der Einstellung des protestantischen Cultus in Graz konnte kein Zvveifel mehr sein, dass die Austilgung der protestantischen Lehre vom Erzherzog in allen seinen Landern beschlossen war und so die Beschwerdeschriften der Stande eine endliche Erledigung finden wilrden, \vie sie wohl am wenigsten gevviinscht worden ist. Nach den Vorgangen in Graz war es wohl natiirlich, dass die akatholischen Stande aller 3 Lander noch einmal die grossten Anstrengungen machten, theils um wiederzugewinnen, was sie verloren, theils um noch grosseren Verlusten vorzubeugen. Als alle Vorstellungen an den Erzherzog sich fruchtlos zeigten, wandten sie sich sogar um Beistand an die Stande von Oberoster- reich und sandten Abgeordnete an den Kaiser, die jedoch nichts erreichten, da derselbe dem Erzherzoge zugesagt hatte, er werde den Confessionisten kein Gehor geben. 2 ) Ihre letzte Hoffnung war nun der Landtag des Jahres 1599, vvelcher nothwendig berufen werden musste, um die erforderliehe Granzhilfe zu bewilligen; weil sich in Folge der im Spatherbste 1598 misslungenen Belagerung Ofens durch die osterreichischen Truppen, fiir das nachste Jahr sicher eine ernsthafte Erneuerung des Turkenkrieges voraussehen Hess 3 ). Die akatholischen Stande vvagten nun fiir ihre religiose Ueberzeu- gung einen verzweifelten Schritt; die Gefahr des ganzen Landes, unter turkische Knechtschaft zu kommen, solite benutzt vverden, um dem Landesftirsten Zusicherung freier Beligionslibung abzudringen. Alle 3 Lande vereinigten sich nur unter dieser Bedingung die Bewilligung zu leisten und vvahrend der Landtage sich stets den Stand der Verbandlungen mitžutheilen, um stets „wie aus Einem Mund zu sprechen", um dadurch sowohl die in einer so weit gehenden Widersetzlichkeit liegende Gefahr fiir die einzclnen zu verringern als auch durch die Kraft der Einheit zu siegen. Theils um die gegenseitigen Mittheilungen zu vermitteln, theils um die Zahl der protestantischen Landstande auf dem Landtage in Graz zu vermehren und deren Einvvendungen und Bescbltissen das Gewicht ') Landtags-Protokoll von 1598. 2 ) Hurter Ferd. II. Band IV. 54. 3 ) Hurter Ferd. II. Bd. IV. 182. 22 gemeinsamer Beschllisse der 3 Lander zu geben, wurden von Karaten und Krain Abgeordnete und Ausschiisse nach Graz gesandt. 1 ) Am Grazer Hofe verkannte man anch nicht die Gefahr, welche die Landtage durch die voraussichtliche hartnackige Verweigerung der Granzhilfe den Landern bereiten konnten, und um fur diesen Fali doch das Moglichste gegen den Feind jeder christlichen Religion und Gesittung vorzukehren und zugleich die protestantischen Stande nach- giebiger zu machen, beschloss man im Falle hartnackiger Bewilligungs- venveigerung eine Seperation der katholisehen und akatholischen Stande vorzunebmen und mit jenen, welche stets zu kontribuiren geneigt waren, allein die Landtage fortzusetzen 2 ). Kamen zu der Bewilligung der geistlicben Stande, deren Leistungen mehr als die Haifte der Gesammtsumme betrugen, noch die Contribution der weltlichen katholi- schen Stande und der getreuen Stadte und Markte, so konnte fur die Granzvertheidigung doch zur Noth gesorgt werden 3 ). Die Re- gierung trat desshalb mit den geistlicben Standen wegen der Se- paration in Unterhandlung, welche jedoch nicht die grosste Bereit- willigkeit zeigten, darauf einzugehen , weil sie fiirchteten bei steigender Noth ihre Gilter leicht als Kammergiiter behandelt zu sehen und einen grossen Theil derselben ganz zn verlieren 4 ). Be- reitwillig erklarte sich jedoch der Bischof von Gurk, in Karaten den Landtag fur den Fali hartnackiger Hilfsvemeigerung mit den ka- tholischen Landleuten allein fortsetzen zu wollen 5 ). In Karaten nahm der Landtag, der am 26. Janner wegen einer in Klagenfurt herrschenden ansteckenden Krankheit nach St. Veit berufen war, auch wirklich einen Verlauf, dass es den An- schein hatte, als werde der Bischof von Gurk sein Wort erfiillen miissen, denn der Widerstand der protestantischen Stande war auf demselben ein beispiellos hartnackiger. Schon am 29. Janner liberreichten sie den Commissaren eine Schrift, in der sie erklarten, von der Bewilligung weder reden noch traktiren zu konnen und um Verschiebung des Landtages bathen. Als sie jedoch dieselbe nicht erreichen konnten, wahlten sie aus ihrerMitte einen zum Ge- sandten an den Kaiser und die Churfiirsten 6 ) und verharrten unter ') Hanauer pag'. ‘ 25 . Landtags-Protokoll von 1599. 2 ) Woran auch schon vor der Huldigung gedacht worden ist. Hurter Ferd. II. Bd. III. 266 u. Bd. IV. 189. Landtags-Protokoll 1599. 3 ) Hurter Ferd. II. Bd. III. 267. ‘) Hurter Ferd. II. Bd. IV. 189. 6 ) Hurter Ferd. II. Bd. 194. 6 ) Zuerst wurde Freiherr Hanibal von Egg gewahlt. Als derselbe jedoch ablehnte, v er konne sich nicht zum Abgesandten bei I. K. M. und deren Chur- und ande- ren Fiirsten gebrauchen lassen," fiel die Wahl auf Hanns Mossdorfer. Es flndet sich jedoch nirgends eine Andeutung, dass derselbe wirklich wie Kaudelberger der Abgeordnete des steirischen Landtages nach Prag oder an einen deutschen Fiirstenhof abgegangen sei. 23 fortwahrendem Gezanke mit den geistlichen Standen ’) so hartnackig auf ihrer Weigerung zu bevvilligen, bevor ihnen der Landesfiirst will- fahrt babe, dass derErzherzog, nachdem drei schriftliche sehr scharf * 2 ) gehaltene Resolutionen keinen Erfolg gehabt hatten, es fur iiber- fliissig hielt, sich noch weiter schriftlich zu erklaren. Auf ihre vierte Entschuldigungsschrift Hess er ihnen nur mtindlich durch die Com- missare befehlen, unverweilt zur Bewilligung zu greifen und wohl zu ervvagen, zu we!chen Massregeln er veranlasst werden mochte, wenn durch ihre Weigerung dem Lande Schaden geschehe 3 ). Diese Erklarung fiihrte eine momentane Trennung der geistlicben von den weltlichen Standen herbei. Der Bischof von Gurk erklarte 'j Mag er: Ist keiner, so sieh des scliuldigen Gehorsams nieht zu erinuern hatte, warum nicht zur Bewilligung gegriffen werden kann, ist zuvor angefiihrt, nochmals dabei zu verbleiben, sonderlich weil die Abgesandten noch mit keiner wirkliehen Resolution angelangt, dessen zu erwarten. Citirt was gestern der Bischof wegen der Religion gemeldt, dass diese 2 Religionen nebeneinander so wenig verbleiben konnen, als VVasser und Feuer, warum sein aber diesel- ben 2 Religionen A. 30 durch Kais. Karl, A. 55 dh. Konig Ferdinand und hernach durch die Herren und Landesfiirsten freigestellt und nebeneinander zu verbleiben zugelassen vrorden? Zeueht an die besehwerliehe Process; wie man das Esercitium Religionis jetzt ganz und gar ausrotten wolle. Bischof von Gurk: Er habe es nicht also gemeint, den Herren und Landleuten solle auf ihren Schlossern unverwehrt sein; Sie die Geistlichen konnten es nicht gedul- den, dass man ihnen durch die Pradikanten Eintrag tkue. Dompropst v. Gurk: Zu der Proposition zu greifen, aber je langer man beisammen ist, je vreiter ist man voneinand und ungleich. Citirt die trefflich Leit, so viel hundert Meilen gereist in unglaubigen Landen und wo Christus auf Erden gevvandelt. (Der Propst scheint damit aucli auf den Burggrafen Baithelma Khevenliiiller anzu- spielen, der grosse Reisrn, auch eine Wallfahrt nach Palastina gemacbt hatte. (Czerwenka die Khcvenhiiller.) Sollen wohl wissen und gesehen haben, dass diese Ihre Religion die wabre nnd rechte sei. Begehrt die Beschwarartikel zu erledi- gen, so den Geistlichen sehr prajudizirlich sein, die Geistlichen konnen nieht eediren Er betriibe sich von Herzen, dass man also disputire, rathe treulich zur Bewilligung, was die Kaiser statuirt in Religionssachen, nichts guts geschafft, das Tridentinisch Concilium hat eine Regel geschrieben, darnach muss man sich reguliren, bitt um Gottswillen zu den sachen zu greifen. F. von Hall: Abgesandte hereinkommen, so viel vernohmen, alle 3 Lande zu keiner Bewilligung greifen, es ware denn vorher die Beschwarung erledigt. Auf das Trid. Cone. Gott mehr zn gehorchen als der Menschen Satzungen. 2 ) Bischof von Gurk: Er babe die Resolution und der Com. starke Vermah- nung vernommen, fert starkh geschrieben und hizig gewest. Jezo aber grosste Vermanung und abainung, weil er ein Mitglied und in die 25 Jahr Bischof. 3 ) Ih. F. D. es nun fur iiberfliissig gehalten, auf die 4. Schrift sich schriftlich zu resolviren, sond. hat ihnen den H. Landt, Com. gestern anhefohlen dasjemge den Standen mtindlich vorzutragen, dass I. D. bei ihrer 3. Resolution verharren und die Stande nochmabls ganz streng vermahne, sie mogen gehorsam sein und wie die Katholischen zur Landtagstraktation greifen, widrigenfalls mogen sie, wenn sie obstinat bleiben und dadurch dem Vaterland Gefahr bereiten, bedenken, zu welchen Mitteln I. D. bewegt werden mochte, Denn waren doeh die Katholischen als diesen als den Ordinarius allerlei Eintrag und Beschwar zuegefiigt worden, ein Weg als den andern in Bevrilligung eingegangen, und hatten sie damals die Remedirung I. D. anheimgestellt, warum wollen denn sie Augsb. Conf. das jetzt nicht thun? Landtags-Protokoll von 1599, 24 darauf hin 12000 fl. geben zu wollen und meinte dadurch die ttbrigen Stande vielleicht zur Bewilligung mitfortreissen zu konnen, allein die protestantischen Stande verweigerten abermals dieselbe, weil man sie durch Unterlassung einer schriftlichen Resolution so spottlich traktirt babe, und verlangten von dem Commissar, wenn sie schon ihre letzte Erklarung nicht schriftlich geben wollten, doch Vorvvei- sung des ibnen vom Erzherzog zugegangenen Befehles, ihnen nur eine mtindliche Erklarung zu geben. Als die Commissare die Vorweisung verweigerten, da sie dazu keinen Auftrag hatten, und die protestantischen Stande doch auf ihrem Verlangen beharrten, so schien dieses in die Commissare gesetzte Misstrauen dem Bisehof von Gurk eine Beleidigung sowohl dersel- ben als auch der tibrigen mit ffirstlichen Stand und Titel versehenen Geistlichen, und er erklarte sich sammt diesen von Stund an von den protestantischen Standen separirt und verliess mit allen Geistlichen den Saal. Die protestantischen Stande verweigerten aber trotzdem abermals die Bewilligung, so dass der Landtag am 12. Marž aufgelost wer- den musste. Die Trennung war jedoch nur eine voriibergehende, denn bei dem nachsten Landtage am 19. April erschien auch der Bisehof und einige Geistliche wieder. Unter solehen Umstanden konnte der Bisehof von Lavant Georg Stobaus als Landtagskom- missar wohl schreiben 1 ): Bereits seit 5Wochen muesse er unter štetem Einreden und zvveckfremden Anbringen den Stein des Sisyphus walzen. Man sebe wohl, dass die Stande es darauf anlegten, den Fiirsten auf die Wahl zu treiben, entweder ihnen nachzugeben oder ver- lassen durch die Tiirken zu Grande zu gehen. Denn so oft er auf die drohende Gefahr hinweise, heisse es immer, bevor uns nicht freie Eeligionsiibung zugesichert ist, lassen wir uns zu nichts herbei, sie ist uns von dem Landesherrn bei der Huldigung zuge¬ sichert worden 2 ). Dreimal wurde der Landtag aufgelost und drei- mal wurde er vrieder zusammen berufen. Auf der zvveiten Land- tagsfortsetzung liess sich wohl unter den vielen Stimmen, welche zur fortgetzten Bewilligungs-Verweigerung riethen, auch eine pro- testantische Stimme boren, welche zur Nachgiebigkeit mahnt, es ist Freiherr Franz Khevenhiiller, der Bruder des Burggrafen. „Ist wohl eine Meinung, entgegnete er dem Fr. von Lichten- stein, bei der einmal beschenen Erklarung zu verbleiben, wenn man aber hiemit neben den Religionssachen nit auch den welt- lichen Ungehorsam auf sich ladet. Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist. Ist sich wohl zu bedenken, ob man nicht zu bewilligen schuldig“. Allein ') Hurter Ferd. II. IV. Bd. 199. J ) In der Sehadlosverschreibung ist davon nichts enthalten, sie ist mit derselben Formel abgefasst wie die seiner Vorganger: „Privilegien, Freiheiten und alten Her- kommen" und unbedeutend abweichend von der Sehadlosverschreibung Kaiser Fried, IV. Die Originale im landschaftl. Archiv. 25 geine Worte verhallten gegeniiber den Gegenantragen Wolf Magers von Fuchstatt und Hanibals von Egg, denn noch immer verbarrten auch Steiermark und Krain auf ihrem Widerstande. Erst auf der 2- Fortsetzung des Landtages wurde auf den Ratk des Burggrafen, Magers und Hanibals von Egg, da nach der Vorstellung der Com- missare „bei dieser anscbeinenden Feindesgefahr und der Granze iibler Fitrsehung die hocbste Notturft erfordert“ auf eine bedin- gungsweise Bewilligung eingegangen, die auch auf der 3. Fortsetzung des Landtages gegen das Verlangen einer unkonditionirten und hoheren Bewilligung festgehalten vvurde mit der Bitte, sie mit der Ausschreibung eines weiteren Landtages zu verschonen, denn wenn es doch geschehen solite, konnten sie nicht erscheinen. So endete am 20. Juni dieser merkwurdige Landtag, auf den die protestanti- sehe Stande so grosse Hoffnungen gesetzt batten, ohne Frucht, ohne Gewinn ftir dieselben, sie standen nach Beendigung desselben auf demselben Punkte, wie vor dem Beginne, aller Widerstand war vergeblich gewesen. Der Erzherzog war durch denselben so wenig eingeschtichtert worden, dass er selbst wahrend des Ver- laufes des Landtages in der Ausftihrung seiner antireformatoriscben Massregeln keinen Stillstand eintreten liess. So wurde Hanns Frei- berger wegen des von ihm eingezogenen zur Propstei Eberndorf gehorigen Kirchleins St, Magdalena mit Strafe bedroht, dem Pra¬ dikanten des Freiherrn Heinrich von Windisckgraz das Predigen in der von diesem erbauten Kirche verbotken, eine Fran Anna Kandelbergerin wurde wegen Ausspiiren zu den Pradikanten am Tellerberg mit 100 Dukaten bestraft, und Georg von Mallentein bei Strafe von 500 Dukaten verbotken fiir seinen verstorbenen Pradikanten einen anderen auf seinem Grund und Boden anzustellen. 1 ) Die Durchfiihrung der Gegenreforniation. Die allgemeine kirchlicke Wiederkerstellung war eine beschlos- sene Sache, und die Sache der Protestanten eine verlorne, nach- dem der Kaiser den Erzherzog seines Beistandes versichert, wenn dieselben rebelliren sollten. Es solite nicht mebr bei Dekre- ten bleiben, die so wenig Beriicksichtigung fanden, bei der Ver- treibung einzelner Pradikanten und Schullehrer, die auf den Schlossern der Adelichen Schutz fanden, bei der Ruckgabe ein¬ zelner dem katholischen Gottesdienste entfremdeten Kirchen, bei Veranderung des Ratkes in manchen Orten; wie wenig damit ftir die katholische Kirche gewonnen, wie dadurch nur Unzufrieden- heit und Widerstand gesteigert worden waren, hatte die Erfahrung gezeigt. Darum sollten nun alle Pradikanten ausgewiesen, das Volk in Masse zur katholischen Kirche zuriickgefiikrt und um die Bekehrung desselben zu beschleunigen, demselben seine Biicher, Friedhofe und ’) Landtags-Protokoll von 1599. Kirchen genommen und durch die Anordnung, dass solche, welche ihrer religiosen Ueberzeugung treu blieben, mit Hinterlassung des zehenten Theils ihrer Habe auszuwaDdern hatten, anf das Volk ein ent- sprecbender Druck ausgeiibt werden. Um diess alles insWerk zn setzen, wurden gemischte, aus geistlicben nnd weltlicben Personen zusam- mengesetzte Commissionen ausgescbickt, welchen zum Scbutze und zur Untersttttzung, sowie um moglichen bewatFneten Widerstand zu iibenvinden, und aufstandische Orte zu bestrafen, einige Hundert Bewaffnete beigegeben waren.*) War die Commission an einem Orte angekommen, so wurden Burger und Bauern, welche Letztere man durch die Drobung, ihnen Soldaten in die Hauser zu schicken, von den Oebirgen herabbrachte, in der Kirche oder im Rathhaus versammelt, durch den geistl. Commissar, meist einen sehr beredten Bisehof zuerst Stunden und Tage lang iiber den katholischen Glauben belehrt, dann durch die weltliehen Commissare die Verzeichnung der zur alten Kirche Zuriickkehrenden und derjenigen, welche bei der pro- testantischen Lehre verharrten, vorgenommen. Den ersteren wurde ein Eid auferlegt, womit sie dem Landesfiirsten Gehorsam und treu bei der katholischen Kirche zu bleiben versprachen und ihrem friiheren Glauben entsagten, den letzteren wurde ein Termin von verschiede- ner Dauer gesetzt, innerhalb welchem sie zur alten Kirche zuriiek- kebren oder mit Hinterlassung des 10. Theils ihrer Habe, wie es im deutscken Reiche Gebrauch war,-) auswandern mussten. In Orten, wo die Einwohner von der Wiege an keine andere Religion kann- ten als die protestantische, vvurde diese Scheidung nicht vorgenom¬ men, sondern den Einwohnern vorerst ein langerer Termin gesetzt, und sie eidlich nur dem Landesfiirsten zur Treue und ihrer Pradi- ') Kommissionen o Im e bewaifnete Begleitung waren sehon friiher ofters abgeschickt worden um in einzehien Orten die Ausweisung der Pradikanten, die Einsetzung kathol. Seelsorger, die Auslieferung katholischer Kirchen nnd Pfarrhofe, die Besetzung der Rathsstellen mit kathol. Biirgern zu bewerkstelligen. Sie erreich- ten aber ihren Zvreck entweder nur tlieilweise oder gar nicht, weil das landesfiirst- liche Ansehen sehon so gering geachtet wurde, dass sich die Menge ihnen tumultua- risch rvidersetzte und sie unter Misshandlungen zwang, um nur ihr Leben zu retten, unverrichteter Dinge abzuziehen. So erlitten sie grosse Unbilden zu Eisenerz, Aussee und Kadkersburg. Jakobus Propst von Stainz Gegenbericht Fol. 17, 18, 20. Dieser Gegenbericht ist die Hauptquelle fiir den Verlauf der Gegenrefor- matiou, insoferne sie durch diese armirten Bekehrungs-Commissionen durch- gefiihrt vrarde und muss auch im Detail noeh mehr an Glaubvriirdig-keit ge- winnen durch ein Schriftstiick, vvelches ich im Stifts-Arehive von St. Paul auf- gefunden habe. Es ist dieses ein Privatbrief des der ersten nach Obersteier geschickten Commission beigegebeuen Sekretars Adam Arnold (Hurter Ferd. II. IV. Bd. 239. Note 44) an Hartmann Zingi Vicedom von Karnten, worin er kurz iiber den Verlauf dieser Reformation berichtet. Es wird dariu wenig neues erzahlt, doch der Bericht des Propstes bestatiget und Manehes in Hanauers Bericht, das eine irrige Auslegung znlassen konnte, genauer bestimmt. Daher ich diesen Brief auch, weil er noch nicht bekannt ist, diesem Aufsatze beifiige. '‘) Gegenbericht und Hurter IV, Bd, 235, Nr. 32. 27 kanten sich zu enthalten verpflichtet. Unterdessen vrurden von den Soldaten die protestantischen Kirchen und Friedhofe mit Mauerbre- chern oder Pulver zerstort und die von den Einwohnern herbeige- brachten sektischen Biicber verbrannt. Der Rath wurde mit Katho- liken besetzt, die Pradikanten und Schullehrer bei Todesstrafe des Landes verwiesen und katholische Seelsorger, meist tiicbtige Predi¬ ger eingesetzt, deren Sache es dann war, durcb fortgesetzte Beleh- rung die ausserliche Bekehrung auch zu einer innerlichen zu macben. Den Anfang, gleicbsam einen Versuch, machte man mit Eisen- erz und Aussee, welche Orte etwas harter behandelt wurden, weil sie zur landesfiirstlichen Kammer gehorig, schon friiher zu ihnen geschickte unbeschiitzte Commissare so sckimpflich behandelt hatten, und vollig offenen Aufrubr zeigten, dann mit den Orten im Enns- thal und dessen Seitenthalern, zu welchen die erste Commission am 18. Oktober 1599 abgeschickt wurde. Nocb im Dezember desselben Jahres musste Radkersburg dran, das auch schon beinahe in offe¬ nen Aufrubr gegen den Erzberzog iibergegangen war. Da die ersten Versuche die besten Erfolge gehabt hatten und ihnen durchaus nicbt das Scblimme gefolgt war, das Viele geftircktet hatten, so wurden in der ersten Halfte des Jahres 1600 noeh 3 vveitere Commissionen ausgesendet, welche die kirchliche Wiederherstellung in Steiermark vollendeten. Das Volk kehrte massenhaft zur alten Kirche zuruck, und es fanden sich in den einzelnen Orten nur verhaltnissmassig sehr wenige, welche ihrer religiosen Ueberzeugung treu bleibend, den Wanderstab ergriffen. Nachdem die Gegenreformation der Hauptsache nach in Steier¬ mark durchgefiihrt war, beganu dieselbe in Karaten. Die Comniission, welche dahin geschickt wurde, bestand aus dem Bischof von Seckau, Martin Breuner, einem im Belehren, Predigen und Zuriickfithren der Irrglaubigen unermtidlichen Manne, dem Landeshauptmanne von Karaten, Johann Grafen von Ortenburg, dem Vicedom von Karaten Hartmann Zingl, Dr. Angelus Costede, Hanns Christof von Prank, Gardehauptmann und "VVolfgang Ivaltenhauser, K. Oe. Regiments- sekretar, denen 300 Musquetiere beigegeben waren. Sie zogen am 29. August 1600 von Judenburg aus und kamen, die zvvischenlie- genden Orte im Murthal reformirend, am 9. September liber den Katschberg nach Gmiind. In Karaten hatte man ein ganzes Jahr Zeit gehabt, zu iiber- legen, wie man sich der Gegenreformation gegeniiber verhalten solle, und man solite deshalb nach den friiheren Versuchen der akatholischen Stande ervvarten, dass dieselben auch jetzt Alles daran setzen werden, um den Stadten und Markten vrenigstens freie Religionsilbung zu erhalten. Allein dieselben verhielten sich in Bezug auf die Bevol- kerung Karntens mit Ausnahme Klagenfurts mehr theilnahmslos. Zwar schien wohl bei Vielen der ernstliche Wille vorhanden zusein, 28 auf einer allgemeinen Versammlung aller akatholischen Stande sich iiber den Plan eines ernstlicben Widerstandes zu einigen, allein die Versammlung kam, wahrscheinlich dureh den Widersprueh des Bnrggrafen Barthlma Khevenhiiller nicht zu Stande, und so bescbrank- ten sich die Vorkehrungen der Verordneten nur auf die Bettung Klagenfurts. *) Die protestantische Bevolkerung Oberkarntens scheint sicb aber doch mit dem Gedanken, Gewalt dureh Gewalt abzuweh- ren, ziemlich vertraut gemacht zu haben. Die Bauern verabredeten Feuersignale auf den Bergen, in den Engpiissen wurden Verbaue angelegt und an den steilen Berghangen wurden Steine aufgethurmt, um sie auf die durcbziehenden Commissare hinunterrollen zu lassen. Wacben wurden ausgestellt und an zur Vertheidigung geeigneten Steilen schaarten sich bewaffnete Bergleute, Bauern und Holzknechte zu Hunderten und Tausenden, um der Commission den Weg zu versperren. So an der Kremsbriicke, bei Sacbsenburg, Treffen und Bleiberg, wo sie sogar mit grobem Geschlitz und Hackenbiichsen, die sie yon Villach geliehen erhalten hatten, versehen vvaren. Doch wenn es zum blutigen Ernst kommen solite und das Kriegsvolk gegen die drohende Menge beranzog, entfiel ihnen das Herz und sie flohen in die Walder und Gebirge. Die besonders gefahrlichen Punkte scheint aber die Commission vermieden zu haben. Auch die Burger mancher Orte riisteten, die Villacher waren entschlossen, sich bis auf den letzten Mann zu vertheidigen und die von Pater- nion wollten lieber Leib und Leben lassen, als die Durcbfiihrung der Reformation zugeben. Doch auch hier wurde im entscheidenden Augenblicke der Widerstand aufgegeben. So zog nun die Commission dureh das Lieserthal in das Drauthal nach Spital, reformirte von dort aus die Orte desselben und des obern Gailthales, zog dann iiber Millstadt ins Gurkthal, aus demselben nach St. Veit und von dort mit Umgehung Klagenfurts iiber Volkermarkt, Gritfen und St. Andra nach Wolfsberg. Dann nahmen sie den namlichen Weg wieder zuriick iiber Feldkirchen nach Villach. Nachdem sie diese Stadt nebst Umgebung reformirt hatten, begaben sie sicb wahr- scheinlich in den ersten Tagen Novembers wieder nach St. Veit, um zu berathen, vvie sie in das stark befestigte Klagenfurt kommen konnten, wohin 27 Pradikanten vom Lande in der Hotfnung, da- selbst eine sichere Zufluchtsstatte zu finden, sich gefltichtet hatten und ohne dessen Reformirung das ganze Werk der Gegenreformation in Karaten in Frage gestellt war. Die Reformirung der Metropole des Protestantismus in Kara¬ ten war ein schwieriges Werk und es schien in der standisehen Festung wirklich auf einen ernsten Widerstand abgesehen zu sein. Burger und Stande waren darin einig, hier der reformatorischen ') Brueiistiiek eines Protokolls iiber eine Sitzung des grossen Ausschusses am 15. Marž 1601. 29 Thatigkeit der Commission ein Ziel zu setzen. Die Burger, eifrig und von der Wiege an protestantisch, zahlreich uud in den Waffen getibt, hatten offen ausgesprochen, dass sie sich der Reformation widersetzen und nicht gehorchen wollten. Die Stande aber suehten um jeden Preis ihr Kirchen- und Schulwesen in ihrer eigenthumli- chen Stadt und Festung zu retten, denn manche sahen ganz richtig voraus, dass, wenn sie sicb hier nicht die Ausiibung ihrer Religion zu erhalten im Stande waren, auf ibren Schlossern es nocb weniger moglich sei, und dass man von der Reformirung der Bauern und Burger bald zu der der Herrn ubergehen werde. ‘) Sie warben daher eiligst unter dem Vorwande des bevorstehenden Granzkrieges eine Schaar von 500 bis 600 woklbewehrten Lanzknechten, welche sie als Besatzung in die Stadt warfen. Ueber die Art und Weise, wie man nun die Reformation ferne halten solle, wurden aucb ver- schiedene Ansichten laut. Einige Ueberschwenglicbe rietken gar, es ware am besten, die Commission einzulassen, Platze und Gassen aber mit Gescbiitz zu besetzen und dieselbe niederzuschmettern; die meisten aber hielten dafiir, die Commission nicht einzulassen, daher schon friihzeitig die Thore mit grossen Balken verrammelt wurden, so dass sie mit keinerlei Kriegsvverkzeugen konnten ein- gestossen werden. Um jedoeh kein anderes Mittel friiher unversucht zu lassen, und fiir den Fali, dass wirklich Gewalt getibt werden solite, einen Theil der Verantwortung wenigstens von sich abzuvval- zen, erschienen am letzten September drei Verordnete vor den Com- missaren in Spital, um ihnen Vorstellungen zu machen undsieiiber die gereizte Stimmung des Volkes aufzuklaren. Es sei Pflicht der Verordneten, sprachen sie, fiir das gemeine Wohl des Landes zu sorgen und wenn irgendwie beschwerliches in demselben vorfalle, dagegen einzuschreiten. Da nun diese Reformation dem ganzen Lande nicht sowohl wegen des ungewohnlichen Eides als auch Ausschaffung des Volkes und der Hinterlassung des zehnten Pfennings hochst beschwerlich und schmerzlich sei, so haben sie vermoge der ihnen durch ihr Amt auferlegten Pflichten nicht unterlassen konnen, hiemit zu bitten, dergleichen unerhorte Prozess einzustellen, damit das Volk, das voller Schwierigkeit sei, wieder zur Ruhe gebracht und getrostet werde. Widrigenfalls konnten sie ihnen nicht verhehlen, dass alles Volk lieber Gut und Leben verlieren wolle, als einer solchen Reformation sich fiigen. Sie wollten hiemit protestirt haben, und fiir entschuldigt gehalten werden, wenn aus dieser Reformation ein Ungltick oder Unheil entstehe. Darauf wurde ihnen aber von den Commissaren geantwortet: Sie die Verordneten, sowie auch alles Volk in Karnten hatten sich liber diese Reformation, welche I. F. D. diesen ihren Landen zum besten und nicht zu Nachtheil und Schaden vorgenommen, keinesvvegs zu beklagen, noch weniger hatten die Abgesandten Ursache, diese Reformation beschwerlich ‘) Auaschuss-Protokolle. 30 und schmerzlich zu nennen, besonders wenn sie sich nur dariiber belehren wollten, wie bei der Reformation vorgegangen werde. Denn erstens, was den Eid betreffe, so konne sie keine schmerzliche Re- formation genannt werden, da derselbe so beschaffen sei, dass er auch von einem Sektischen ohne Verletzung des Gewissens konne geleistet werden, indem man mit demselben nur schwore, dem Lan- desfiirsten gehorsam zu sein und sich so lange der Pradikanten zu enthalten, als der ihnen žum Abzug bestimmte Termin noch im Lande zu bleiben erlaube. 1 ) Was aber die Ausschaffung der Ilals- starrigen betrifft, so pflege I. F. D. Niemanden mit Hab und Gut wegzunehmen, (wie es in sektischen Landern geschieht) sondern verlange allein, dass zur Herstellung guter Eintracht der Knecht dem Herrn weiche, einer ad dextram bleibe, der andere ad sinistram sich begebe, denn so lange dieses nicht geschieht, habe man in diesen Landen keine Vertraglichkeit oder rechten Frieden und Einigkeit zu erwarten. Ebenso soli auch den zehnten Pfennig zu geben, sich billig aus folgenden Ursachen Niemand weigern, weil das nicht blos in allen Fiirstenthiimern, besonders im deutschen Reich ge- ') Der Eid, welcher vorgelegt wurde, muss nicht iiberall der gleiche gevvesen sein. Nach dem Bericht des Wittenberger Professors David Rungius wurde bei der Reformation im Ennsthal folgender Eid. gebraueht: „Ieh armer elender Siinder bekenne euch elirwiirdiger HerrPriester an Gottes Štatt, und der lieben Jungfrau Maria und allen lieben Heiligen, dass ich so lang und so viele Jahre- der veMuhrerischeu, verdammlichen, gottlosen, sectischen Lehre beigewohnt und in solchem schrecklichen Irrthum gesteckt bin, auch in ihrem graulichen Sakra- ment nichts anderes empfangen als schlechtes Beckenbrot und aus dem Keich nichts anderes als schlečhten Wein aus einem Fass; solchen graulichen Irrthum und verdammlicher Lelir entsage ich und verspreche, derselben nimmermehr beizuvvohnen. So wahr mir Gott helfe und alle lieben Heiligen." Bei Hurter . Ferd. IJ. Not. ‘ 20 , p. 230. Diesen Eid konnte wohl hier die Commission nicht meinen, denn diesen konnte doch offenbar kein Protestant ohne „Durchbohrung seines Gevvissens" leisten. In St. Paul ist im Archivium I. Bd. ein anderer Eid aufbewahrt, den der Abt Vincenz nach der Instruction, die er im Novemb. 1600 von derselben liarntnerisehenReformationVCommission zur Reformirung seiner Unter- thanen erhalten hatte, dieselben schvvoren lassen musste, vrelcher mehr jeneu Worten der Commissare an die Verordneten entspricht: „Ihr werdet hiemit schworen einen leiblichen Eid, dass ihr dem durchlanchtigsten Fiirsten und Herrn Herrn Ferdinando Erzberzogen zu Oesterreich unsern gnadigsten Herrn und Erblands- Fiirsten und deroselben nachgesetzten Obrigkeiten zu jeder Zeit, bei Tag. und Nacht getreu, gehorsam und gewartig, wollet dem Geboth und Verboth in Allem wirkhlich nachleben, auch aller sektischen Pradikanten und derselben verfiihr- lich und verdammlichen Lehren und Exercitien ganzlich enthalten, ehtgegen aber der alten katbolischen und allein selig macbendenReligion immermehr zugethan ver- bleiben und in Summa euch also erweisen, wie es ehrliehen Leuten zusteht und ihr gegen Gott verantworten konnt"; darauf sollen sie mit aufgehobenen Fingern nachsprechen: „Wie mir jezt vorgehalten ist, und ich zu thuu beschieden bin, dem will ich also nachkommen, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium." Derlnhalt dieses Eides besonders die Schlussformel entspricht allem, was iiber den Eid gesagt wird viel besser, als jener, von Rungius ~ angefiihrte, daher es wahrscheinlich ist, dass diese Formel wenigstens bei der Reformation in Karaten allgemein angewendet vvurde, 31 brauchlich, sondern es an und fur sich auch recbt und billig sei, dem Landesfiirsten etwas von demjenigen, was er in seinem Lande envorben, zu hinterlassen. Was aber das anbelange, dass das Volk lieber sterben als sich der Reformation unterwerfen wolle, so sollen sie wissen, dass alles Volk sich jederzeit gutvvillig und gehorsam gezeigt bat, so lang es nicht von seinen Vorgesetzten zum Unge- horsam aufgewiegelt vvorden sei, welche, sowie sie die Unterthanen zur sektischen Religion genothiget haben, so nun auch sie bei der- selben nach Kraften zu schiitzen pflegen. So habe sich auch das schwierige Volk in Klagenfurt einiger Persekution nicht zu bekla- gen oder eine solche zu besorgen, da Niemandem in der Reformation ein Leid zugefugt vverde, ausser dass die Commissare den Pradi- kanten als bannisirten Personen nachstellen lassen. Dass aber unter andern Schuster, Schneider und Schulmeister zu Gmiindt, Steinfeld und Oberdrauburg durch den SteckenKnecht ausgeftihrt worden seien, habe darin seinen Grund, weil sie sich hochstrafmassiger Weise offentlich des Predigtamtes unterfangen und nebstbei den gemeinen Mann zu Ungehorsam, Halsstarrigkeit und Aufruhr aufgereizt.“ Auf diese Antvvort schieden zwar die Verordneten in Frieden von den Commissareu und kehrten nach Klagenfurt zuriick, doch mussten sie den Gedanken an thatlichen Widerstand nicht aufgegeben oder diesbezliglich den Commissaren nicht gentigende Versicherungen ge- gebeu haben, weil dieselben alsbald daruber an den Erzherzog Bericht erstatteten, und vorerst bei ihrem Zuge sowohl Villach als Klagenfurt unbertibrt liessen. In Folge dieses Berichtes ergingen nun im Laufe des Oktobers an mehrere Orte, vvahrscheinlich an solche, in welchen die drohendste Haltung herrschte, neue scharfe landesfiirstliche Befehle, welche die Widerspenstigen mit dem Verluste von Hab und Gut und aller Freiheiten bedrohten. Auch an die Verordneten in Klagenfurt erging ein scharfer und ernstlicher Befehl, (der Bischof von Seckau nennt ihn ein terribile mandatum, 1 ) in welchem ihnen mit den schwersten Strafen gedroht und angedeutet wurde, dass sie bei fortgesetztem Widerstande sich der hochsten Gefahr aus- setzten, alle Giiter ja Leib und Leben zu verlieren; „sie sollten die Commission so gewiss und unfehlbar einlassen, und der Vollziehung der Reformation, vri o sie an andern Orten geschehen, kein Hinder- niss legen, als sie im vvidrigen Falle geachtet und ihre Giiter als verfallen eingezogen vverden sollten.“ Dieser Befehl brach den Widerstand der Verordneten und jeder Gedanke, der Commission den Eingang zu verweigern, wurde alsbald aufgegeben. Denn schon am 3. November beriethen sich die Biirger nun daruber, ob sie den Commissaren, wenn sie von ihnen vorgefordert vviirden, auch gehorchen und vor ihnen erscheinen sollten, worauf sie zum Be- Brief desselben bei Jabobus Fol. 66. 32 schlusse kamen, mir wenn ihnen die Verordneten, ihre gnadigen und gebieteuden Herrn, denen sie geschworen, diess befehlen wiirden, wollten sie vor den Commissaren erscheinen und anhbren, was sie etwa der Biirgerschaft flirhalten mochten. 1 ) Ueber die Umstiinde unter welchen die Reformation vor sich gehen solite, wollten die Verordneten jedoch noch besonders mit den Commissaren unterhandeln, auck mochten diese wohl nieht bevor sie gegen jede Gevvaltthat versichert waren, in die Festung einziehen. Desshalb fand, als die Commission von Villach nach St. Veit zurtickgekehrt war, daselbst eine Unterredung zwischen den Commissaren und Verordneten statt. Dieselbe endete dahin, dass die Verordneten den Commissaren in 4 Punkten zu gehorchen versprachen. Sie sagten zu, alle Pradikanten und Schuldiener auszuweisen und ihre Schulen und das ganze protestantische Kirchenwesen in Klagenfurt fiir immer aufzuheben, den Biirgern zu befehlen, vor der Commission zur Reformation zu erscheinen, vvahrend des Einziehens der Com¬ mission so wie auch vvahrend des Venveilens derselben alle WatFen abzulegen und bei der Reformation selbst nieht bevvaffnet zu er¬ scheinen, sowie jede Beleidigung der Schutzmannschaft durch die Burger selbst oder ihr Gesinde zu hindern, ihre Musquetiere, da sie nach ihrem Vorgeben nieht so schnell konnten entlasseu und abge- lohnt werden, zur Verhtitung alles Unheils nach Volkermarkt zu schicken. Nachdem die Verordneten diesem Allen naehgekommen waren und die Commissare davon benachrichtiget hatten, verliessen diese am 11. November St. Veit und zogen gegen Klagenfurt, wo sie gegen Abend mit der ganzen Mannschaft unter fliegenden Fah- nen ihren Einzug hielten. Obwohl sie erwartet hatten, dass die Verordneten ihren Zusagen genau nachkommen wiirden, so fanden sie doch die ganze Biirgerschaft in Waffen. Von der St. Veiter- Vorstadt an liber die Brucke durch die Thore und die Gassen bis weit in die Stadt liinein standen die Burger in langen Reihen auf- gestellt, bevvatfnet mit Schwertern und Feuergewehren mit gespann- tem Hahn. Dann bezogen sie mit klingendem Spiel ihre Wache. Auf den Protest der Commissare mussten sie jedoch als der gemach- ten Zusage zuwider das Spiel unterlassen und ihre Waffen ablegen; die Wache an den Thoren wurde sodann von den Biirgern und den landesfiirstlichen Soldaten gemeinschaftlich bezogen. Am nachsten Tage schon begannen die Commissare ihr Ge- schaft, wie sie es an anderen Orten verrichtet hatten. Die Biirger- schaft, welche in die Stadtpfarrkirche beschieden worden vvar, er- schien in grosser Anzahl; der Bisehof bestieg die Kanzel und hielt wie gevvohnlich durch vierthalb Stunden eine geistliche Ansprache, allein den ersten wie den zvveiten Tag ohne Erfolg. Die Burger, meist von Jugend auf protestantisch, vveigerten sich, einige vielleicht 'j Katha-Protokoli von 1600. 33 wohl auch ans Furcht vor den Verordneten, den Religionseid zu leisten, es konnte daher auch die gevvbhnliche Scheidung durch die weltlichen Commissare nicht vorgenommen werden, da sich nicht Einer fand, der zurltckgetreten ware. Da ausserdem nur 3 katho- lische Burger in der Stadt ansassig waren, so konnte auch nicht der Rath mit Katholiken ernenert werden. Man musste sich daher vorderhand mit der Abschaffung des protestantischen Kirchenwesens und Einfuhrung des katholischen Gottesdienstes begniigen. Die Kirche der Stande wurde bis auf weiters gesperrt, und die Wiedererbffnung dem Landesfursten vorbehalten. Die Stadtpfarrkirche nebst Pfarr- hof, heiligen Gefassen und Ornaten musste ausgeliefert werden und ein katholischer Stadtpfarrer Matthaus Scholastikus, gewesener Hof- kaplan 1 ), im Predigtamte wohl unterrichtet, dem vielleicht auch andere Prediger beigegeben waren, eingesetzt. Eine Folge dieser Uebergabe war, dass die protestantischen Burger und Adelsfamilien, welche in der Stadtpfarrkirche ihre Begrabnisse hatten, derselben verlustig wurden. 2 ) In der lieil. Geist- oder alten Spitalkirche horte von nun an jeder Gottesdienst auf. Schliesslich \vurden noch alle lutherischen Biicher, deren man habhaft werden konnte, auf offent- lichem Platze verbrannt und den Biirgern ein landesfiirstlicher Be- fehl verlesen, entweder hinnen 2 Monaten zur katholischen Kirche zurtickzukehren oder bei Verlust von Leib, Hab und Gut I. F. D. Lande mit Hinterlassung des 10. Pfennings zu raumen und sich darin nicht ferner mehr betreten zu lassen. Weder auf dem Lande noch in den Stadten, am wenigsten in Klagenfurt, wo die Reformation kaum in der Abstellung ailes protestantischen Kirchen- und Schulvresens bestand, konnte das be- gonnene Werk von dauerndem Erfolge begleitet sein, wenn nicht streng liber die Beobachtung der von den Commissaren getroffenen Einrichtungen und Anordnungen gewacht, dieselben stets erganzt wurden. Dasselbe stand nun den Erzpriestern zu, welche in 2 be- sonderen Dekreten angewiesen wurden, wie sie das Reformations- werk fortzusetzen hatten. Es wurde ihnen zur Pflicht gemacht, die Ausgevviesenen in ihrem Distrikte nicht zu dulden, darauf zu achten, ob die, welche sich zum katholischen Glauben erklhrt hatten, auch ihren religiosen Pflichten nachkommen und wenigstens zur osterli- chen Zeit katholisch beichteten und kommunizirten; Ungehorsame und Ausgewiesene, welche iiber den Termin zurlickblieben, besonders Pradikanten und Lehrer, wenn sie sich wieder sehen lassen sollten, hatten sie bei Strafe anzuzeigen. Sie hatten zu achten, dass die 40tagige Fasten, die anderen Fasttage und gebotenen Feiertage be- obachtet und an verbotenen Zeiten keine Hochzeit gehalten wurde; die Widerspenstigen sollten sie bestrafen. Ein besonderes Augenmerk ') I.iber memorabilium der Stadtpfarre, ’) C*enveaka die Kbevenhuller. 3 34 solite der Erzpriester anf die sektischen Biicher haben, denselben nackspiiren und wo er sie finde, confisciren und verbrennen, die mit solchen Biichern handelten und hausirten, ’) sollten sie des Landes verweisen und ibre Buckervorrathe vertilgen. Weiter oblag dem Erzpriester zu sorgen, dass die gestifteten Gottesdienste ordentlich gehalten und die den Kircben entfremdeten Stiftungen und Giiter wieder zurtickgegeben wurden und, da durck den Biscbof von Gurk die Communion unter beiden Gestalten abgeschafft worden war, die Beobachtung dieses Befehles iiberall durcb die Geistlichen zu veran- lassen. Zur besonderen Pflicht wurde es dem Erzpriester aucb gemacht, da besonders in Oberkarnten viele katbolische Pfarrer verkeirathet waren oder im Coneubinate lebten, mit grosster Strenge dahin zu wirken, dass diese Scbeineben und Coneubinate gelost vvurden, wobei ihnen die weltliehen Gerichte allen Beistand zu leisten hatten. Endlich vvaren auch in Bezug anf die vertriebenen Pradikanten noch Ver- ordnungen veroffentlickt worden, welche die Wiederkehrenden mit dem 'Tode bedrohten. In Klagenfurt waren vveder die Verordneten, noch die Biirger- sehaft gesonnen, nun gleich ohne Weiters der Reformation statt zu thun. Kaum war die Commission mit ihrer Quardia abgezogen, als die Pradikanten, welche am Tage vor dem Einzuge der Commission die Stadt verlassen hatten, 2 ) wieder in dieselbe eingelassen wurden. Allein der Versuch, sie zu behalten, misslang. Bald erschienen neue strenge Befehle von Graz, welche unter schweren Strafen ibre aber- malige Entfernung anordneten. Der Magistrat war nicht mehr im Stande, seinen windischen Pfarrer Gregor Fascbang zu sebutzen und ertbeilte ihm am 29. Dezember 1600 unter grosser Klage den Abschied. 3 ) Langer versucbten durcb Erhaltung ihrer Prediger die protestantischen Stande den landesfiirstliehen Befehlen zu trotzen, denn sie hatten sich an den Kaiser gewendet und einer der Ver¬ ordneten, Mager von Fuchsstatt, war nach Graz gereist. 4 ) Allein am 10. Marž 1601 erging ein neues, sebarfes Dekret an den Burggra- fen und die Verordneten, unvervveilt ihre Pradikanten aus der Stadt vregzuthun, widrigenfalls I. F. D. auf Kosten der Verordneten eine Quardia in die Stadt legen und gegen die Ungehorsamen so vor- gehen vverde, darob sich Andere genugsam zu spiegeln hatten. 5 ) Zugleich war Mager zuriickgekehrt und erzahlte: lhre Durchlaucht ') Solche vvandernde Buohhandler ■vvaren -vvabrend der Wiederherstellungszeit in den Gebirgsgegenden eine haufige Erseheinung, sie gabsn dem noch heim'ieh besteheuden Frotestantismus Nabrung und erhielten die Verbindung mit dem protestantischen Auslande. Es ergingen daher spater gegen sie wiederholte Dekrete. Archir. d. Stiftes St. Paul. s ) Brief des Bischofes von Seckau bel Jacobus fol. 66. s ) Raths-Protokoll von 1600. Fragment ein os Ausschuss-Prol okoliš von 1601. *) Czerwenka die Khevenhuller 429. und der Statthalter hatten sich darauf berufen, dass die Verordne- ten den Commissaren versprochen hatten, die Pradikanten wegzu- thun und dass I. D. gedroht hatte, eine viel sckarfere Commission abzuschicken und die Stadt gar einzuzieben. Auf das hin wurde nun am 15. Marž der grosse Aussckuss versammelt, um dariiber zu beratbschlagen, was mit den Pradikanten zu thun sei. Es ban- delte sich um das Scbicksal des Stadtpfarrers Colbius Fagius und der 3 landsckafllichen Prediger Lorenz Maier, Moriz Faschang und Adam Ronacher, von denen 2 Landeskinder waren. Bei dieser Be- rathung wurde mancber harte Tadel liber das Verhalten der Ver- ordneten bei der Reformation ausgesprocben; man warf ibnen Man- gel an Energie vor, sie sollten manche Beschliisse des Aussckusses nicht ausgefiihrt haben, namentlich mit der Stadt hatten sie es zu weit kommen lassen, die Quardia hatte nie sollen eingelassenwerden. Sigmund von Spangstein rietli noch jetzt zu unbeugsamen Wider- stand, r man solite wie ein Mann zusammenstehen, um die Prediger in der Stadt zu erhalten, man greife immer weiter, kann mans in E. E. L. Stadt nicht erhalten, noch viel weniger auf den Schlossern, die Schaflein und Prediger sollten beisammen bleiben und erwarten, was Gott schickt; babe man ja docb eine gesperrte Stadt! Wie geht es denn im Lande ob der Enns? halten ein Quardia.“ Dieex- tremen Stimmen blieben jedoch in der Mjnderheit. Man beschloss zwar, die Pradikanten aus der Stadt wegzuthun, doch sollten 2, welche Landeskinder waren, nach dem Beispiele der osterreichischen und steirischen Stande, welche letztere 14 Pradikanten auf ihren Schlbs- sern erhielten. im Lande behalten und abwechselnd bald auf diesem, bald auf jenem Gute ernakrt werden. Die zwei Andern sollten mit guten Zeugnissen, entlassen und sicker iiber die Granze gebracht werden. Allen aber erkannte man, da sie viel hatten ausstehen miissen, betracbtliche Summen als Ergotzlichkeit zu, Majer 600 Thaler, Faschang 500 fl., Ronacher 400 fl., den beiden letzten gab man auch eine Entschadigung fiir ihre Hauser. 1 ) Die Entfernung ihrer ordentlichen protestantischen Seelsorger scheint aber auch bei- nahe die einzige Concession gewesen zu sein, welche Verordnete und Biirgerschaft nach der Entfernung der Commission der Refor- ination gemacht haben. In der religiosen Ueberzeugung jedoch trat keine Veranderung ein. GestUtzt auf das Versprechen der Verordneten, sie bei dem Weltlicken zu schiitzen, 2 ) erklarten die Bevvohner weder ihren Uebertritt, noch machten sie Anstalten, Stadt und Land zuverlassen. Nur 2 Btirger,, David Pramer und der Sachwalter Magister Andreas Amtmann, ent- schlossen sich im ersten Jahre nach dem Erscheinen der Commission auszuwandern. 3 ) Das ganze protestantisehe Kircken- und Sehuhvesen ') Ausschuss-Protofcoll von 1601. ) Kaths.Protokoli von 1599. *) Batha-1'rotokoll von 1601. 3 * 36 blieb zwar aufgeboben, die standische Kirche blieb gesperrt, in der Stadtpfarrkirche wnrde nur katholischer Gottesdienst gehalten, alle pfarrlichen Verrichtungen gingen offentlich nur dureh den katholi- schen Stadtpfarrer vor sicb, allein die Burger sorgten eben auf heimlicbe Weise fiir die Befriedigung ibrer geistliehen Bediirfnisse. Sie bielten entweder heimlicb Pradikanten in der Stadt, die sie in ihrem Spitalgebaude zu scblitzen vvussten, 1 ) oder besuchten die be- naehbarten Schlosser, wo anfanglicb noch Pradikanten weilten und als diese endlicb auch von dort vertrieben worden waren, somochten wenigstens die Vermoglichen vielfach aucb das Beispiel der Adeli- gen naebgeabmt baben und um religiose Nabrung zu sucben, auf kurze Zeit ausser Land gezogen sein. Alle landesfurstlicben Befehle waren umsonst, sie wurden vom Katk auf Befebl der Verordneten ent- weder einfach unerofFnet ad acta gelegt, oder denselben als ihren hohen und gebietenden Herrn vorgelegt, obue deren Willen sie selbst nicbts tbun konnten. 2 ) Die Verordneten aber und die Ausscbttsse nabmen die Burger stets wieder in Scbutz und indem sie bald irgendvro einen Ein- griff' in ihre Freibeiten fanden, batten sie stets Vorvvande genug, fiir dieselben zu intercediren und so die Ausfiihrung landesfurstlicber Be¬ fehle zu verzogern oder deren Wirkung abzusekvvachen. Denn die Stande hatten ja nie die Hoffnung aufgegeben, vielleicht friiher oder spater den alten Stand der Dinge zuriickkebren zu sehen und waren auch jetzt wieder eifrig bemiikt, durcb Berathungen, Klagen bei den Standen anderer Lander und bei deutschen Fiirsten, so wie dureh Bitten und Vorstellungen bei dem Erzherzog die Aufhebung der Keligionsedikte und rch und ibren Keligionsgenossen unter der iibri- gen Bevolkerung ibr hochstes Kleinod, die reine Lebre zuretten. 3 ) Bis in das dritte Jahr schon hatte sich dieser, jedem chrisilichen Bekenntnisse feindselige Zustand fortgeschleppt, obwobl es der Ueberzeugung des Erzherzogs gerade entgegen war, einen solehen zu dulden. Die ungliicklichen Kriegsvorfaile an der Granze mocbten jedoch den Erzherzog verhindert haben, mit mebr Nacbdruck in Klagenfurt aufzutreten, und um die Stande, die damals zur Belage- rung von Kanisza persbrlichen Zuzug zu leisten batten, nicbt schvvie- rig zu machen, mochte er seine schon im Frtthjahre 1601 ausge- sprochene DrobuDg, wenn die Stadt sich nicbt fuge, eine neue noch scharfere Commission daliiu zu schicken, nicht friiher erfiillt baben. Mit Anfang Janner 1604 erschien jedoch wieder ein landesfiirst- licher Befebl an den Kath, welcher abermals die Herausgabe der einge- zogenen Stiftungen an den Pfarrer, die schon 1600 angeordnet, jedoch nicbt geseneben war, verlangte und die Wahl katholischer Zecbprobste urgirte, zugleich wurden die vornehmsten Eatbsbiirger ') Aussehuss- und Landtags-Protokoll von 1604. s ) Raths-Protokolle 1600, 1601, 1604. Csemenka dio Khevenhuller 414 ff. Landtags-Protokoll voa 1602, 37 nach Graz vorgeladen. 1 ) Die Biirger wendeten sich um Intercession an den Landtag und an die Ausschiisse; diese riethen ihnen, die Stiftungen nnd Benefizien an den Stadtpfarrer herauszugeben, weil sie dieselben, da geistliche Giiter nicht verjahrten, „de jure nicht defendiren konnten,“ sowie die Zechpropste zuverandern, da dadurch den Freiheiten niehts derogiret werde. 2 ) Schwieriger zeigten sich jedoch sowohl geistliche und weltliche Stande in Bezug auf dieCi- 'tation der Rathsbiirger. Die weltlichen Stande wollten dieselbe ganz verweigern, da die Biirger zunachst unter der Gerichtsbarkeit der Landscbaft standen und die Befiirchtung nabe lag, dass aus dieser Vorladung iible Consequenzen in Bezug auf ihre politiscben Freihei¬ ten gezogen werden konnten. Sie verlangten mit den geistlichen Standen Angabe des Vergehens der Burger, die Untersuchung und Bestrafung stehe ihnen zu. Da man jedoch der Ueberzeugung war, dass die Citation nur in Angelegenhelten der Beformation, nicht aber wegen eines politischen Vergehens erfolgt sei, die Burger aber in Bezug auf jene sich vvirklich „vielfach durch Widerspenstigkeit und besonders durch Aufhalten von Pradikanten vergangen, so wte auch in anderer Beziehung viel gegen die laudesfiirstlichen Genera- lien gehandelt hatten,“ wurde den Biirgern endlich bedeutet, der dritten Vorladung Folge zu leisten. Die Landsckaft intercedirte nur in so fern filr sie, als sie den Erzherzog bath, mit den Biirgern niehts E. E. L. Prajudicirliches vornehmen zu wollen. 3 ) So reisten denn am 25. Februar die Rathsbiirger Georg Griuz, Wolf Richten- baimb, Sigmund Laubinger, Friedrich Steindl und Godeus Koff naeh Graz, wo sie durch fiinf volle Wochen zuriickbehalten 4 5 ) und wahr- scheinlieh zahlreichen Verhoren in BetrefF der Re!igionsyerbaltnisse zu Klagenfurt unterworfen wurden. Auch mochten manche von ihnen den Bemiihungen, sie zum Uebertritt zu bewegen, naeh- gegeben haben und zur katholischen Kirche zuriickgekehrt sein 6 ). No eh wa,hrend die genannten Rathsbiirger in Graz vervveilten, am 30. Marž, wurde dem Magistrat ein ftirstlicher Befebl zuge- sandt, die Biirger hatten sich mit katbolischer Beicht und Com- munion einzustellen. Schweigend borte die Gemeinde den Befehl an und erklarte dann, sie die Biirger seien erbietig, fiir ihre Personen zwar dem Befehl gehorsam nachzugeben, dass sie aber ihre Weiber, Kind und Gesindt darzue dringen sollten, lass’ sich allerdings nicht thun und bitten beinebens I. Fiirstl. Durch- *) Landtag-s- und Anssohuss-Protokoll von 160d. 2 ) Landtags-Protokoll von 1^04. 3 ) Aussehuss-Protokoli von 1604. 4 ) Reirnehronik von Cheppitz. 5 ) Georg Griuz findet sich wenigstens nach dem Jahre 1604 oft als Biirger- meister und dass WoIf Richtonhaimb in Graz gebeiektet habe wurde mehrfach geglaubt. Rathsprotokolle von 1607 und die iibrigen. 38 laucht, dass dieselben giitigst temporisiren wollten. 1 ) Es mochte aber in Bezug auf ihre Personen eben vvieder beim Versprechen geblieben sein und der Erzherzog durch 3 Jahre lang genug temporisirt zu haben glauben, denn wenige Wochen spater beginnt schon eine zweite Reformations-Commission in Klagenfurt ihre Thatigkeit. Fast gleichzeitig mit den endlich in Freiheit gesetzten Burgern am 5 . April traf auch der Bischof von Seckau wieder in der Stadt ein, 2 ) um im Vereine mit dem Landeshauptmann Grafen von Nagarol und dem Vicedom Hartmann Zingel das Reformationswerk zu erneuern. Ob- wohl am Thore von Gruppen von allen Seiten zusammenstromender Btirger mit drokenden Mienen und finstern Blicken empfangen 3 ) hatte der Bischof doch grossen Zulauf zu seinen Predigten und Kateche- sen, die er durch mehrere Monate alle Sonn- und Feiertage in der Stadtpfarrkirche hielt. Die Theilnahme der Bevolkerung wuchs immer mehr, so dass zu Zeiten die Kirche die Menge der Zuhbrer nicht fassen konnte. An Wochentagen wurden sowohl die Mitglieder des Rathes, als auch die gemeine Btirgerschaft einzeln vorgerufen und ermahnt und befragt, ob sie zur katholischen Kirche zuriickkehren wollten, oder mit Zuriicklassung des 10. Pfennings auszuvvandern vorzogen. Die Bemiihungen der C ommission hatten den Erfolg, dass schliesslich die meisten Biirger katholisch beicbteten, und unter Einer Gestalt das Abendmahl emptingen. Nur etliche 50 Burger, meist auslandisehe Handwerker, Schlesier, Sachsen, Wiirtemberger blieben bei ihrem alten Bekenntnisse und mussten in ungleichen Terminen je nach Gesckaft und Verhalten nach und nach die Stadt und das Land verlassen. 4 ) Doch waren unter den Ausziehenden auch von den vornehmsten Rathsbiirgern, wie Wolf Richtenbaimb, Tobias Asch und Sigmund Laubinger, der Landschaft Koch und schon durch mehrere Jahre Stadtrichter. 5 ) Bei der Ertheiluug der Termine wurde mit der grosten Diskretion verfahren; jedem stand es frei, um noch weitere Verlangerung des Termines einzukommen, der Landesausschuss in- tercedirte ebenfalls filr solche, welche Gerhabschaften und Pupillen- Rechnungen liber sich hatten, damit diese nicht zu Schaden kamen. Die Verlangerung scheint auch bei vorhandenen Griinden ohne An- stand ertheilt worden zu sein; 6 ) auch war den Ausgewiesenen mit Erlaubniss des Erzherzogs die Riickkehr zur Ordnung und Scbiich- tung ihrer Angelegenheiten gestattet, nur ohne dieselbe durftekeiner von den Verbannten in die Stadt oder deren Burglried vom Magi- ‘) Haths-Protokoll von 1604. 3 ) Reimckronik von Cheppitz. 3 ) Jesuiten-Chronik, Manuscript in der Studien-Bibliothek zu Klagenfurt. 4 ) Propst v. Stainz: Gegenbericht Fol. 64 u. 65 Reimchronik v. Cheppitz. Jesuiten- Chronik. 5 ) Rathsprotokolle v. 1604, 1605. Aussehuss-Protokoll v. 1604. 6 ) Aussehuss-Protokoll v. 1604. 39 strate zugelassen werden. 1 ) Einige wenige mussten wohl auch bei „scheinender Sonne“ Stadt und Land verlassen, 2 ) bei welohen aber dann die Ausschaffung nicbt blos der Religion wegen, sondern auch als Strafe filr Vergehen tiberhaupt verfiigt wurde. Dieses Loos traf Sigmund Laubinger und den Stadtschreiber, mit welchen „ihrer Verbrechung halber und weil sie wider I. Durcblaucht hart geredt' scharfer zu verfahren, die Commissare ausdrticklichen BefehI hatten. Doch auch diese erhielten nach wenigen Tagen schon wieder Er- laubniss, in die Stadt zuriickzukehren und langeren Termin. 3 ) Eine Begunstigung wurde jedoch den biirgerlichen Klagenfurter Exulan- ten entzogen, deren sich sonst die Abziehenden iiberall zu erfreuen gehabt hatten; es durften ihnen keine „Kundschaften“ oder „Testi- monia" ausgestellt werden. Dies waren offene Empfeblungssehreiben, vom Magistrate oder iiberhaupt yon der vorgesetzten Behorde aus¬ gestellt, durch deren Yorweisen die Verbannten im Auslande unter ihren Glaubensgenossen um so leichter Aufnahme und Unterstiitzung linden konnten. Den nach der ersten Beformation Ausziehenden waren noch solcbe ertheilt worden; 4 5 ) allein da der Erzherzog erfah- ren hatte, dass darin gewohnlich Šchilderungen entbalten waren, „wie ellendiglich die Aussziehenden der Religion halber verfolgt waren worden,“ so wurde diessmal die Ertbeilung solcher Commen- dationen dem Magistrate auch trotz der Verwendung des Landes- ausschusses strenge untersagt, und um so sicberer in dieser Bezie- bung Uebertretungen zu liindern, der neue katholiscbe Stadtschrei¬ ber besonders dahin vereidet „nichts wider die Religion oder Au- thoritat des Landesttirsten zu schreiben oder zu reden. “ 6 ) Die Aus- gewiesenen beniitzten aber den ihnen ertbeilten Termin nicht blos zur Ordnung ihrer Verhaltnisse, sondern sucbten wieder unter den bereits reformirten Biirgern Proselyten zu machen. Nebst der Ueber- redung 6 ) scheute man auch vor unredliclien Mitteln nicht zurtick, um sich unter den Uebergetretenen Schicksalsgenossen zu werben 7 ) und ') Raths-Protokolle v. Ifi05. 1607. 2 ) Cheppitz Reimchronik. Jesniten-Chronik. 3 ) Ausschuss-Protokoll v. 1604. ') Rathsprotokoll v. 1601. 5 ) Ausschuss-Protokoll v. 1604. 6 ) Rathsprotokoll v. 1605. 7 ) Rathsprotokoll von 1607. Anheut ist Adam Piischl furgefordert worden und befragt, was Sigmund Laubinger vor seinem vorigen Verraisen wider E. E. Ma¬ gistrat fiir Reden ausgelassen. Dariiber vermeldt er, dass Sigmund Laubinger vor seinem Abzug eines Pfingsttags am Wochenmarkt am neuen Platz zu ihm kommen und gesagt: Mein Vetter, was muss ich nicbt sagen, ich bore, dass der Wolf Richtenbaimb zu Graz solle Beucht und Communieirt haben, hatte sich dessen gegen ihn nicht versehen. Ueber dies vriiren sie nach dem Platz vveiter fortgegangen und vermeldt, er triige Mitleiden mit ihm und den Paul Frei- burger und hatte es ihnen auch nicht fribl, dnss sie allda blieben. Aher sie solleu ihn nur machen lassen, er wolle ihm Piischl 300 fl. und dem Pauln Freiburger selig 3 oder 400 fl. aufbringen, es miisse es wohl der Magistrat die Babstisch 40 mancher wurde dadurch bewogen, ins Ausland zu ziehen, der nach- traglich seinen Entschluss bereuend in die Vaterstadt zurtickgekehrt, bei seinen Mitbtirgern nur scbwer wieder Aufnahme fand. 1 ) Ueber- haupt fehlte es nicht an bosen Beden und Schmahungen gegen die Uebertretenden und selbst gegen die Commissare, so dass sicli die Verordneten bewogen fanden, sich bei den Commissaren wegen des „unpendigen gemeinen Gesindels“ zu entschuldigen, und dass sie nicht Jedermann in Zaum halten konnten.") Der AusschafFnng der „Halsstarrigen“ solite nun die Verande- rung der Magistratspersonen, die Besetzung der Stadtamter mit Ka- tbolischen folgen. Der Anfang vvurde mit dem Stadtschreiber ge- macht. Die Commissare riefen eine Anzahl Burger zu sich und be- fahlen ihnen, die Besetzung dieser Stelle nach alter Weise vorzu- nehmen, nur miisse sie mit einem Katholiken besetzt werden. Die Biirger, gegen die Commissare im hochsten Grade misstrauiscb, und angstlich fiir die Erhaltung ihrer politiscben Kechte und Freiheiten besorgt, klagten desshalb allsogleich beim Ausschusse, der in der durch die Commissare veranlassten Besetzung der Stadtschreiber- stelle alsbald eine Verletzung der standischen Kechte und Freiheiten sah. Sie erklarten, dass, wenn die Biirger nicht tangliche Personen bei ihren Aemtern hatten, die Entsetzung und Ersetzung nie den Commissaren zustehe, sondern rechtlich nur ihnen gebiihre; sie fiirchteten, dass, wenn man den Commissaren nicht jetzt gleich ent- schieden entgegengetrete , sie sich auch noeh die Besetzung ande- rer Stellen, als des Biirgermfeister- und Stadtrichteramtes anmassen wiirden. Der Vicedom von Bamberg erklarte geradezu, (denn, wenn es sich um politische Kechte handelte, da waren geistliche und welt- liche Stanae immer die besten Freunde) man solle den Stadtschrei¬ ber, sobald die Reformation voriiber sei, wieder absetzen und es wurde den Biirgern untersagt, zur weiteren Veranderung der Stadt¬ amter vor den Commissaren zu erscheinen. Das fiihrte zu lebhaften Erorterungen zwischen diesen und den Verordneten, die endlich damit endigten, dass die Commissare erklarten, „sie hatten vom H. Burggrafen vernommen, dass die Ersetzung eines Stadtschreibers nicht den Herrn Verordneten, sondern mehr einer Biirgerschaft an- Schelmen bezallen. Auf das erschrocken und sich alsbald bei de k s Freiburgers Egg gegen ihn gestellt, den Hut abgezogen und vermeldt: Er bedanke sich des Abschieds, wenn sie es annehmen, raussen sie beide salvo honore gehenkt wer- den. Wann aber Laubinger solches laugnen wolle, soli man ihm den Henkher auf die Seiten stellen, so will er auch so viel darstrakeh; -vvills auch mit seinem Jurament bestatigen. Nach solchem sei er Piischl zu dem selig Paul Freiburger kommen und solches ihm in der gehaimb erzahlt. Auf dies er Freiburger als¬ bald vermeldt, dass Laubinger eben diese Wort gegen ihn ausgestossen und er fcbenermassen die verba formalia geredt, wenn er solches that, so miiss er rev. gehenkt werden. Kathsprotokoll v. 1605. 2 ) Ausschuss-Protokoll von 1604, 41 gehbre, daher hatten sie es der Biirgerschaft heimgestellt, selbst einen Stadtschreiber, doch romisch katholisch zu erwahlen. Das sei nun also bescbehen; also hatte es die Meinung gar nicht, dass sie die Biirgermeister, Richter und Rathsstellen selbst besetzen wollen, son- dern allein, dass solches mit romisch Katholischen alsbald wirklich geschehe. Diejenigen, so bisher bei denselben Aemtern gewesen, und sich zur r. k. Religion eingestellt, sollen dabei verbleiben, zur Er- setzung der andern aber von der katholischen Biirgerschaft taugliche fur- genommen und den H. Verordneten zu der Confirmation wie von alten Herkhumen namhaft gemacht werden.“ Damit gaben sich die Ausschiisse zufrieden. 1 2 ) Der Rath wurde nun beinahe ganz erneuert; im Verzeichnisse der Rathsherren des Jahres 1605 tinden sich meist neue Namen, welche in den friiheren Verzeichnissen sich nicht vor- finden, nur einige der alten Rathe blieben, sowie auch der Biirger¬ meister Georg Griuz und der Stadtrichter Paul Freiburger, \velcbe zu den alten Rathsherren gehdren. Man scheint es jedoch in den spateren Jahren bei der Wahl auch mit der Religion nicht so genau genom- men zu haben, denn fortwahrend blieben protestantische Rathsburger“) und 1622 konnte der Landeshauptmann nur mit der grossten Muhe die Wahl eines protestantischen Biirgermeisters verhindern. 3 ) Die radikalste Veranderung bei der Biirgerschaft musste aber, wenn auch nur allmahlich, das Verbot hervorbringen, Niemandem das Burgerrecht zu ertheilen, der nicht zur katholischen Religion sich bekenne. Wahrend zwischen 1600 und 1604 die neuen Biirger nur darauf vereidet wurden, in Religionssachen nicht disputiren noch aufriihreriscb reden zu wollen, 4 ) musste nun jeder Bewerber beim Stadtpfarrer sich einer Religionspriifung unterziehen und mit einem Zeugniss iiber seine Rechtglaubigkeit sich ausweisen und wenn das Burgerrecht schon Manchem ausnahmswei.se ohne dieses Zeug¬ niss ertheilt wurde, so wurde er doch angehalten, es naehtraglich beizubringen, widrigenfalls ihm das Biirgerrecht wieder genommen wurde. 5 ) Die Schlussformel des Biirgereides unterlag nun nach und nach manehen Veranderungen. Sie lautete unter den Protestanten: „So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium. 3 Nach 1604 trat die schon friiher bei den Katholiken allgemein gebrauchliche Formel: „So wahr mir Gott helfe und alle lieben Heiligen.“ Diese wurde nach wenigen Jahren dahin geandert, dass in derselben auch der Name der seligsten Jungfrau Maria genannt wurde und endlich wurde ihr ganzer Wortlaut tolgender: „So wahr mir Gott helfe und die iibergebenedeite ohne Makel empfangene Jungfrau und Mutter ‘) Ausschuss-Protokoll v, 1604. 2 ) Rathsprotokolle. 3 ) Erlasse des Landeshauptmanns an den Rath. Landschaftliehes Arehiv. 4 ) Rathsprotokoll v. 1601. s ) Rathsprotokolle an vielen Orten. 42 Gottes Maria, auch alle lieben Heiligen." 1 ) Das Geboth, nur Katho- lische zu BUrgern aufzunehmen, musste am sichersten zur Ausrot- tung des Protestanti,smus in Klagenfurt fiihren und die Herstellung einer ganz katholischen Bevdlkerung zur Folge haben. Denn indem die Zabl der protestantiscben Burger sicb von Jahr zu Jabr durch Tod und Uebertritte verminderte, war die katholiscbe Bevolkerung in rascher Zunahme begriffen, und die Zabl der um das Biirger- recht sich Bcvverbenden nahm in Folge jener Verordnung nicht nur nicht ab, sondern sie stieg von Jabr zu Jabr, und vvabrend die alten Bttrgernamen nacb und nach aus den Protokollen verschvvin- den, werden die Namen haufiger, welche nocb jetzt vielfach in der Stadt und deren Umgebung vorkommen. 2 ) Einen, wenn auch nicht zahlreichen, doch durch ihre Stellung, theilweise grossere Geistesbildung, besonders aber durch eifrige An- banglichkeit an die protestantische Lehre ausgezeicbneten Theil der Stadtbevolkerung bildeten die Beamten und Bediensteten der Land- schaft, gewohnlich die landschaftlichen Offiziere genannt. Auch auf diese hatte sich nach der erhaltenen Instruction die Thatigkeit der Commissare zu erstrecken; doch war die Reformirung derselben mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Schon durch ein Dekret vom 1. Marž 1601 war verordnet worden, dass die landschaftlichen Offiziere binnen 6 Monaten zur katholischen Kirehe zuriickkehren, oder auswandern sollten, doch kam dasselbe Dekret nicht einmal zur Verolfentlichung, noch viel weniger zur Ausfiihrung. 3 ) In Folge spaterer Verordnungen wurde dieser Gegenstand auf dem schon im Janner versammelten Landtage von 1605 besprochen, der Erzherzog verlangte entvveder ihre Reformirung oder ihre Aus- sehatfung. Die Reformirung derselben schien nun, sei es, dass die Verordneten dieselbe unter keiner Bedingung zugeben vvollten, oder dass die Offiziere selbst sie entschieden weigerten, etwas so ganz Undenkbares, dass gar nicht von der Mdglichkeit des Uebertrittes Einzelner die Rede ist. Es handelte sich also bei der Reformirung der Offiziere eigentlich nur um ihre Ausschaffung und die Erset- zung derselben durch Katholiken. Dagegen straubten sich aber die protestantiscben Stande auf das hartnackigste. Als Hauptgrund wurde stets angefiibrt, miisste man die protestantiscben Beamten entlassen, so gerathe die Geschaftsftihrung der Landschaft in Stocken und Yerwirrung und sie konnten empfindlichen Schaden leiden, da unter den Katholiken nicht zu finden seien, „welche von dem Wesen Kenntniss hatten.“ Burggraf und Verordnete erklarten auf dem genannten Landtage ihre Stellen nicht beibehalten zu konnen, wenn ') Eides-Noteln im iaudsehaftlichen Archive. 2 ) Eathsprotokolle. Schriften im Landhaus-Arcliive: Der Stadt Klagenfurt eigene Saciien. 3 ) Czerwenka: Die Klievenhiiller p, 410. 43 die bisherigen Beamten entlassen wiirden. Trotzdem hatten aber die Commissare auf die Reformirung derselben zu dringen, widri- genfalls sie binnen 6 Monaten das Land zu verlassen hatten. Nun suchten die Stande vvenigstens Verlangerung des Termins fiir alle zu erhalten, indem sie als Grund anfiihrten, dass in so kurzer Zeit die neuen katholischen Beamten nieht in ihre Geschafte or- dentlich eingeftibrt werden konnten. Allein auch diese theibveise auch von deu geistlichen Standen unterstutzte Bittschrift wurde abschlagig beschieden und den Verordneten aufgetragen die Er- scheinung ihrer Offiziere vor den Commissaren selbst zu veranlassen Dieselben fiigten sich, und erschienen am 23. Juli vor den Com¬ missaren, die ihnen nur den landesftirstlichen Befebl vorkielten, entweder katbolisch zu werden oder bis Licktmess des naebsten Jahres das Land zu verlassen, und zugleiek sie aufforderten bei Strafe von 10 fl. alle ihre sektischen Biicher dem Stadtpfarrer auszuliefern. Obwohl nun die Stande abermals um Verlangerung des Termines ansuchten, so wurden sie doch wieder abschlagig beschieden. 1 ) Um nun doch wenigstens die fiir die Geschaftsfiihrung der Verordneten vvichtigsten Beamten zu retten, dankte der Burggraf auf dem Landtage von 1605 zu wiederholten Malen ab und liess sieb dureh eine Deputation der Stande nur unter der Bedingung zur Weiterfuhrung seines Amtes bewegen, dass Geistliche und Weltliche alles aufzubiethen sich erklarten, um bei I. Durchl. die Erlaubniss zu erwirken, dass wenigstens der Sekretar, der Kanzleiregistrator, der Musterschreiber und Buchhalter von kommenden Georgi bis Georgi des naebsten Jahres Verlangerung ihres Termins erhielten. Ob das Gesuch die gewiinschte Erledigung gefunden ist nicht bekannt. Zwar erscheint schon in den naclisten Jahren ein katholischer Sekretar. Doch scheint man die iibrigen protestantischenBeamten geduldet, oder ihnen auf fort- wahrende Intercession stets langer zu bleiben erlaubt haben, da unter den Offizieren immer Protestanten genannt werden und die letzten Protestanten in Klagenfurt zu den landschaftlichen Beamten gehorten. 2 ) Mit der Vorladung der landschaftlichen Offiziere hatte das Reformations-Geschaft der Commission seinen Abschluss gefunden; dieselbe ldste sich auf und am 28. Juli verliess der Bischof die nun wieder dem Namen und ausseren Anscheine nach katholische Stadt. 3 ) Mit Ausnahme des Adels waren alle unkatholischen Ele¬ mente aus der Stadt entfernt vvorden, oder sollten in Kurzem vveichen, die zuriickbleibenden Bevvohner hatten katholisch gebeichtet, in den Kirchen wurde mit aller Pracht der ceremonienreiche katholische Gottesdienst gefeiert, dureh die Gassen bewegten sich vvieder Processionen mit Fahnen und Kreuzen, an den Heiligenfesten ruhte alle knechtliche Arbeit, und das strenge Verboth des Erz- ') Landsehafts- u. Ausschuss-Protokoll v. 1605, s ) Landschafts-Protokoll 1605. s ) Keimchronik voa Cheppitz. 44 herzogs hatte an den Fasttagen das Fleisch von den Tischen der Burger verbannt. Allein war das nicht Alles nur eine der Stadt aufgedrungene Maske? Wohl erzahlt der Chronist des Jesuiten- Collegiums in Klagenfart von dem Glanze der 1604 nach 40 Jahren znm erstenmale wieder abgehaltenen Frohnleichnams - Procession, von dem Aufzuge aller Ziinfte mit ihren Fabnen, von 80 mit BIu- men bekranzten Miidchen ans den vornehmsten Hausern, von den Freudenthranen der ganzen Stadt, allein was er selbst spater von den zahlreicben Bekehrungen in der Stadt erzahlt, 1 ) und die oft ■vviederholte Absendung von Commissionen in den nachsten Jahr- zehenden, sowie die in der Sache selbst liegende Unwahrschein- licbkeit berechtigen hinlanglicb zum Glauben, dass die Freude nicht eine so allgemeine und aufrichtige gewesen ist. Die Einwobner \varen doch eigentlich nur der Gevvalt gewicben, wenige Predigten konnten den Glauben, in dem sie geboren und auferzogen worden waren, nicht so plotzlich ganz aus ihrem Herzen reissen. Solite die Beformation wirklicb Frucht bringen und auch eine innerliche werden, so \var fortdauernde Belebrung durch ganz fur ihre innigste Ueberzeugung sicb opfernde Manner, war besonders ein ganz im Geiste der Kirche geleiteter Unterricht und Erziehung der Jugend unumganglich nothwendig. Wer hatte aber diese beiden Aufgaben wohl besser erfullen konnen als die Vater der Gesellschaft Jesu, diese neuen Saulen der katholischen Kirche, deren Lebensaufgabe es war, besonders die herrschende Irrlehre der damaligen Zeit mit Wort, Schrift und Beispiel zu bekampfen? Schon hatten sie sich nach kaum halbhundertjahrigemBestande beinahe im ganzen Umkreis der Erde, als die eifrigsten Seelsorger, als die beredtesten Prediger, als die weisesten Lehrer, als die kliigsten Erzieher der katholischen Welt gezeigt! \Vodurch konnte der Erzherzog in seiner Ueberzeu¬ gung, nachdem er dem protestantischen Klagenfurt Alles genommen hatte, ihre Prediger, ihre trefflichen Schulen der nun katholischen Stadt diesen Verlust wohl auch besser ersetzen, als dass er ihnen das Beste gab, was damals die katholische Kirche besass: Jesui- ten - Prediger und Jesuiten-Schulen? Der Erzherzog mochte sich schon lange mit dem Gedanken getragen haben, so wie 1597 in Laibach, so auch in Klagenfurt ein Jesuitencollegium seinerzeit zu errichten, und schon 1600 scheint die standische Kirche und das daran stossende neue Spital zu diesem Zweck ins Auge gefasst wordi-n zu sein, als die Eroffnung der Kirche von den Commissaren zur Disposition dcs Erzherzogs gestellt wurde; doch fand sich damals noch keine billige Dotirung fiir das zu er- richtende Collegium. Als aber 1603 der Propst des beinahe verlas- senen Augustiner Chorherrnstiftes Eberndorf mit Tod abgegangen war, war in dieser Stiftung die passendste Dotirung gefunden und ‘) Chronik des Jesuiten-Collegiums in Klagenfurt. 45 dieselbe mit Zustimmung Papst Clemens VIII. durch den Einfluss des Bischofes von Lavant, Georg Stobaus den Jesuiten tibergeben. Nun stand der Errichtung des Collegiums nichts mehr im Wege und 1604 wurde die standische Kirche und das Spitalgebaude von den Reformationscommissaren coniiscirt. Die Stande ahnten nun wohl, was der Erzherzog beabsichtige, und geistliche wie vveltliche Stande bemiihten sich, die unliebsamen Gaste ferne zu halten. Man protestirte gegen die Einziehung eines Baues, der ganz auf Kosten der Landschaft erbaut worden war; und wenn schon daseibst nun katbolische Prediger angestellt vverden miissten, erklarte der Bam- bergische Vicedom, so gebiikre die Disposition den Standen und er schlage vor, Barfiissermonche oder Kapuziner zu berufen. Die Com- missare dariiber befragt, was eigentlich Ihrer Durchlaueht Vorhaben sei, gaben keine ehriicbe Auskunft und doch war der Bischof von Seekau scbon thatig, die Burger auf die Ankunft der Jesuiten vor- zubereiten. 1 ) Bei jeder Gelegeuheit vvusste er ihnen dieselben zu empfeklen. Das seien Manner, sagte er, die nicht blosfitrsich, son- dern fttr das Wohl Ailer geboren seien, sie sorgten fiir das Gliick der Menschheit selbst durch Vergiessung ilires Biutes, Opferung ihres Lebens; und wenn sie sich auch vorziiglich um das Heil der Seele und die Vervollkommnung der Geister bemiihten, so vernach- lassigten sie doch auch nicht das zeitliche Wohl u. s. w. Er erbat sich einen beredten Prediger aus dem Jesuitencollegium in Graz P. Gallus Scherer als Adjutor im Predigtamte und iibergab ihm dasselbe vollig bei seiner Abreise. Noch unmittelbar vor derselben zog er den Biirgermeister, Stadtrichter und den ganzen Rath zu Tische und empfahl ihnen den nenen Prediger auf das warmste, vrorauf der Biirgermeister im Namen der ganzen Biirgerschaft ant- wortete, dass sie fiir so viele und so grosse Giite dem Bischof und der Gesellschaft Jesu ewig sich verpflichtet fiihlten. Gallus Scherer erhielt nun zwar seine Wohnung im neuen Spitale angewiesen, allein die Kirche blieb durch den Widerstand der Landschaft, vvelche die Einweihung derselben verzogerte, seiner Thatigkeit vorlaufig noch verschlossen, und er iibte sein Amt nur in der Stadtpfarrkirche aus. Am 30. November 1604 wurde endlich die Kirche zu Ehren der hi. Apostelfiirsten Petrus und Paulus geweiht und wahrschein- lich am nachstfolgenden Tage von einer landesfiirstl. Commission nebst dem Spitalgebaude in Gegemvart des Biirgermeisters, Stadt- riehters und einiger Rathsbiirger dem ersten Rektor Nikolaus Coro- nius nebst zweien Gefahrten teierlich tibergeben. Im nachsten Jahre zabite das Coilegium bereits 18 und in 30 Jahren 50 Mitglieder. Da die Jesuiten den Standen und den Biirgern gegen ihren Willen in die Stadt und in ihre meist aus Privatmitteln errichtete Stiftung gesetzt vvorden waren, so konnte es anfanglich, bis man sich daraa ') Jesuitea-Chronik. Ausschuss-Protokoll v, 1604. 46 gevrohnt hatte, an offentlicben Aensserungen des Unwillens nicht fehlen und es geschaben in den ersteren Jahren ofters nachtlicher Weile Zusaramenrottungen der Menge vor dem Gebaude, Schimpf- reden und Droliungen wurden ausgestossen und scbliesslieh durch Einwerfen der Fenster gegen ihre Anwesenheit kraftiger Protest eingelegt. Nach und nacli horten aber in Folge strenger Befehle des Erzberzogs an die Verordneten und den Magistrat diese Exzesse auf. Die Proteste der Stande und der Biirgerschaft dauerten aber fort, bis die Jesuiten auf eigene Kosten ein neues Spital sammt Kircbe erbaut und der Biirgersebaft Iibergeben hatten. Anfanglich theilten sicli die Jesuiten mit den Pfrundnern in das Gebaude, sie selbst bewohnten drei Viertbeile desselben, diese mussten sich auf ein Viertbeil bescbranken. Als jedoch die Anzahl der Jesuiten sicb mehrte, und das Zusammenleben mit den Pfrundnern immer mebr Unannebmlichkeiten mit sich bracbte, so strebten sie nach dem Besitz des ganzen Gebaudes und suchten die Pfriindner daraus ganz zu verdrangen. Obwohl in diesem Bestreben von dem Erzberzog, dem Landeshauptmann und einigen katholiscben Standen kraftig unterstiitzt, konnten sie jedoch ihren Zweck lange nicht erreichen, da Stande und Burger einsaben, dass mit der ganzlichen Verdran- gung der Pfriindner alle Aussicbt schwinden musste, das Gebaude zu behalten und durchaus keine Beeintrachtigung der armen Leute zugeben konnten. 1 ) Die Jesuiten kauften nun unter fremdem Namen, damit man ihre Absicht ahnend, nicht Hindernisse in den Weg lege, ein Haus in der Nalie der Kirche, um in dasselbe die Pfriindner zn ubersiedeln, allein die Stande fanden es unpassend und zu klein, und verlangten entweder Ersatz der Kosten, die sie auf 45000 fl. veranscblagten oder dass entvveder der Erzberzog oder die Jesuiten auf eigene Kosten ein neues, dem Zweck vollkommen entsprechendes Gebaude aufftthrten. 2 ) Und es blieb den Jesuiten nicbts anderes tibrig, als endlicb darauf einzugehen, obwohl nun das Geld fiir den so klug bewerkstelligten Ankauf des Hauses umsonst ausgegeben war. Am 16. Mai 1616 wurde zum neuen Gebaude der Grund gelegt, die Stande selbst steuerten 1000 fl. und Baumateriale und der Ban wurde so rasch gefordert, dass scbon am 8. September 1618 das neue Gebaude sammt Kirche durch den Kektor dem Magistrate fei- erlich iibergeben werden konnte, vrogegen dieser dem Rektor die Sehliissel des alte:;. Spitales einhandigte. 3 ) Die Jesuiten entwickelten, kaum in Klagenfurt eingefiibrt, eine ungemein grosse und erfolgreiche Tbatigkeit als Seelsorger und Lehrer, und es ist keine Frage, dass sie die Schdpfer eines neuen, aus innerer Ueberzeugung hervorgebenden katholisch kirchlichen Lebens in Klagenfurt geworden sind und dadurcb erst eigentlich ') Jesuiten-Chronik. Ausschnss-, Landtags- und Eaths-Protokolle, s ) Landtags-Protokoll von 1611, Jesuiten-Chronik, >1 Jesuiten-Chronik, 47 die Gegenreformation vollendet haben. Durch Belehrung, Klugheit und Ausdauer haben sie binnen 40 Jahren einen solcben Umschwung in der religiosen Gesinnung der Bevolkerung liervorgebracht, dass sicb die- selbe, so wie bisber durch ihre Warme fiir den Protestantismus, so spater durch ihren Eifer fiir die katkolische Lehre hervorthat. Die Predigten der Jesuiten, die bald in allen Kirehen die einzi- gen waren, waren gleich anfangs zwar zahlreich, doch meist nur von Katholischen, die aus der Umgebung, wohl auch aus weiter Ferne herbeikamen, weniger von den Neureformirten besucht; nach und nach erscbienen aber auch diese zahlreicher und Adelige und Biirger liessen sich haufiger in der Predigt und auch bei derMesse sehen, deren blosser Name fruher schon verhasst war. Besonders lockte die Menge die Neuheit der von den Jesuiten veranstalteten Religionsgesprache und der ungevvohnte Anblick der Ceremonien an den hohen Festtagen, an welchen der Gottesdienst mit besonde- rer Feierlichkeit in der festlich ausgeschmiickten Kirche begangen wurde. Ausser der Kirche versaumten sie keine Gelegenheit, um durch Gesprache und Ermahnungen die Irrenden zuruckzufiibren und die Wankenden im Glauben zu bestarken. Sie besuchten die Spitaler, Kranken und Sterbenden, wohl wissend, dass das trostbe- diirftige Gemiith der Unglucklichen und Leidenden das fruchtbarste und lohnendste Ackeriand bietet und Viele erhoben sich als innig- glaubige Katholiken von ihrem Krankenlager oder starben in der Ge- meinschaft der Kirche, die in ihren gesunden Tagen oft hoch betheuert hatten, in der lutherischen Lehre leben und sterben zu wollen. Besonders Frauen, die Hoffnung hatten, Mutter zu werden, anderten ihre Gesinnung und wenn sie sich zuvor nie um Kirche und Prie- ster bekummert hatten, so verlangten sie in diesem Falle nach den Sakramenten, den Empfang derselben gleichsam als Amulet fur sich und ihre Hoffnung ansehend. So mehrte sich jahrlich die Zahl der Bekehrten unter dem Adel und der Burgerschaft. Mit der zunehmenden Anzahl mehrte sich auch der Eifer der Neube- kehrten fur ihren Glauben derart, dass viele, als im Jahre 1609 das Gerueht entstand, nun wiirden sie bald aus der Stadt vertrie- ben werden, erklarten, sie wollten lieber Haus, Hof und Vaterland verlassen, als dem, nun wieder erlangten Glauben ihrer Gross- vater untreu werden. Ja sie vereinigten sich sogar zur gegensei- tigen Ueberwachung, ob wohl jeder aus ihnen zur, von der Kirche gebotenen Zeit zur Beichte gehe, und hielten es fiir Schande mit dem unter einem Dache zu wohnen , der den Geboten der Mutter Kirche nicht willfakrte. Grosse Hindernisse bereitete dem Bekehr- ungseifer der Jesuiten im Jahre 1609 ein Pradikant, welcher sich heimlich bald in der Stadt, bald in der Umgebung aufhielt und die ihm Nachts von allen Seiten Zustrtjmmenden, die noch immer auf eine Wiederkehr ihrer Prediger und Lehrer hofften, nach Kraften .in ihrem Glauben bestarkte, Noch mehr hemmte 48 aber im Jabre 1612 der Tod des Kaisers Rudolf II. grossern Erfolg ihrer Bemiikungen, da sich an deuselbeu bei de n Protestanten all- gemein die Hoffnung kniipfte, nun einen Kaiser zu erhalten, der auf ihrer Seite steben und. allen Pradikanten die Riickkebr erlauben werde. Docb gewannen sie trotzdem aucb in demselben Jabre wieder 37 fiir die Kirche. So erzahlt der Chronist der Jesuiten jedes Jahr von einer ungleichen Anzahl Bekehrungen ab haeresi, die erst im vierten und fiinften Dezeniura desselben Jahrbunderts sicb konstant zu vermindern beginnt, bis endlich nur etliche mehr angefiihrt werden. Wie aber die Zabl der Neubekehrten abnimmt, so steigt die Zabl der Communikanten, ein untriigliches Zeichen der allgemeinen Wiederkebr katholiscb kirchlichen Bewusstseins und Lebeus. So war die Zalil der Communikanten in der Jesuiten- kircbe im Jabre 1623 erst 2600, stieg aber in 7 Jabren um das zvveifaclie, in 14 Jabren um mehr als das dreifache und erreichte gegen Ende der ersten Halfte des Jahrbunderts eine Hohe von 17000 bis 26000. Wenn bei diesen Ziffern aucb die Zunahme der Bevolkerung und die besonders an grossen Festen nach den Kir- chen der Stadt, besonders der Jesuiten strommende Bevolkerung der Umgebung in Rechnung gebracht werden muss, so sprechen sie doch dafiir, dass gegen Ende des oben angegebenen Zeitraumes bereits ein radikaler Umschwung in den kirchlichen Verhiiltnissen einge- treten und die zweite Generation schon ausnabmslos katholisch war, und dass die Enkel nun nicht weniger fiir den katbolischen Glau- bens gliiheten, als einst die Grossvater fiir die lutkerische Lebre. Auch das war das Werk der Jesuiten, ibres Unterrichtes und ihrer Erziehung. Als dieselben ikr Gymnasium, welcbes einige Jahre nur 4 Classen zahlte, und erst in den Jahren 1607/ 1613 und 1617 durch die Lehrkanzeln fiir die Poesie, Rhetorik, Moraltheologie und Dialektik erweitert wurde, mit dem Seminarium im Winter des Jahres 1604 erotfneten, zabite es wenig Schiiler, docb nacb einem Jahre warder Ruf desselben schon so gross, dass von allen Seiten aucb aus der Ferne, besonders aus Italien zablreicbe Schii¬ ler herbeistrommten, so dass die Zahl dersclben bis 1612 und 1615 schon auf 350 — 500 gestiegen war. Die bei weitem grossere Anzahl waren zwar anfanglich Soline katholischer Eltern, weil die Protestanten sich eines gevvissen Misstrauens nicht entschlagen konn- ten. Allein nach und nacb legte sich dasselbe; das Bediirfniss nach Unterricbt war vorhanden, andere Schulen gab es nicht, der Besucb ausvrartiger Lehranstalten war verbotben, Haušlehrer konn- ten nur Wenige balten; was blieb also iibrig, als dass auch pro- testantische Eltern ihre Kinder in den Jesuitenschulen unterrichten liessen, sollten sie nicht, um den Glauben zu retten in Unwissen* heit aufvvachsen. Von 1606 ab bentitzten bereits protestantische BUrger und Adelicha deren Schulen. In dem Unterrichte und der 49 Erziehung der Jugend eroffnete sich der Thatigkeit der Jesuiten erst das dankbarste Feld. Da die Hauptaufgabe dieser Schulen naehst dem Unterrichte besonders die Erziehung der Jugend in katholisch-kirchlichem Geiste war, so konnte der Besuch derselben nicbt ohne Einfluss auf den religiosen Glauben der akatholischen Jugend bleiben, wenn aucb nicht das Bestreben, im Sinne der damali- gen Zeit die Gewissenspflicht vorhanden gewesen ware, sie dem Irrglau- ben zu entreissen. Durch Freundlichkeit, Umganglichkeit und fromme Belehrungen und Ermahnungen wurde sie nach und nach dem katholi- schen Glauben gewonnen; die Eltern konnten, oder wollten es, da sie sahen, dass eine andere Zeit gekommen war, nicht hindern, und bald schmuckte mancher Knabe in schonem Engelkleide die Frohn- leichnams - Prozession , dessen Eltern in der protestantischen Lehre leben und sterben wollten. Ausserdem wusste man auch das em- pfangliche Gemiith der Schtiler mit solchem Glaubenseifer zu erfullen, dass sie von keinem Streite mit Andersglaubigen zuruckscheuten, sondern bei Gelegenheit die katholische Lehre auf das hartnackigste vertheidigten, und es fiir ihre Pflicht hielten, auch die Akatholiken zur Erftillung mancher Kircbengebothe zu ermahnen. Wenn dieser unzeitige Eifer auch zunachst nur den jungen Glaubenshelden und zwar meist bittere Fruchte getragen hat, so konnte er doch auch anfanglich auf Eltern und Vervrandte nicht ohne einigen Einfluss bleiben, wie die Jesuiten - Chronik manche Beispiele von Be- kehrungen der Eltern durch ihre Kinder erzahlt, recht eigentlich wurde aber dadurch der eifrig katholische Sinn der kiinftigen Generation bestimmt. So wurde Klagenfurt zum zweitenmale der katholichen Kirche gewonnen, und wenn dazu auch spater Franzis- kaner, seit 1613 *) und Kapuziner seit 1646 treulich dazu mit- gewirkt haben, so gehort doch das Hauptverdienst den Jesuiten. 2 ) Trotz der grossen Erfolge, vvelche die Thatigkeit der Jesuiten in Schule und Kirche begleiteten und wodurch die Zahi der Pro- testanten von Jahr zu Jahr abnahm, hatte diese Verminderung in den ersten 2 Jahrzehenden des 17. Jahrhundertes doch nur all- mahlig stattgefunden, oder es war die Kilekkehr noch immer keine entschieden aufrichtige gewesen. Viele hingen noch ihrem alten Glauben an und zwar um so hartnackiger, je mehr zur selben Zeit die Ereignisse einen ihrer Lehre giinstigen Umschwung erwarten liesen. So emeckte der Majestatsbrief, der Tod Kaiser Rudolf II. unter denselben neue Hoffnungen, und mit welcher Spannung der Ausgang der Bewegung in Bohmen und Oesterreich, auch in Klagenfurt erwartet worden sein mag lasst sich denkeu. Die Anordnungen der Commission von 1604 fanden daher nicht mehr ihre Erftillung und wurden um so weniger berlicksichtiget, als eben die Regierung ') Liber memorabilium, ) Jesuiten-Chronik. 4 50 durch die politiscben Ereignisse verhindert war, mit Ernst auf ihre BeobachtuDg zu dringen. Um so nachdriicklicher trat dieselbe jedoch wieder auf, als die politischen Ereignisse grbssere Strenge in der Durchfuhrung der Reformation wieder gestatteten. Daber ersckienen nach 1624 wiederholte Commissionen in Klagenfurt, theils um die alten Dekrete zu' erneuern, theils um dieselben durch neue zu erganzen und deren Ausftihrung zu tiberwacben. So hatte eine aus dem Bischof Leonhart von Lavant, dem Landeshauptmanne Chr. Dav. v. Ursenbekk und dem Landesvizedom Joh. Bapt. Vischer bestehende Commission im Jakre 1625 Untersuchungen einzuleiten liber die Grundsatze und den Wandel der Geistlicben, liber den Magistrat, die der Religion wegen verdiiehtigen Beamten, liber die Schulmeister, iiber die gegen den Befebl im Lande Gebliebenen. Sie hatte die akatkolischen Beamten, welehe nicht Stande waren, abzusckaffen, den Verkauf verbotheuer Biicher einzustellen und ihre Vertilgung zu veranlassen. Durch dieselbe wurde der Fleisckver- kauf an den Fasttagen auf 2 Fleischbanke beschrankt; Burgermei- ster und Neubiirger wurdeu durch einen besondern Eid dem Kaiser verpflichtet, den Verordneten uuter schwerer Strafe verbothen, den Btirgern, wie es geschehen war, die Eroffnung kaiserlicher Dekrete in Religionssachen zu untersagen. Sie hatte ftir die Beischafifung der notkigen Kirchenerfordernisse zu sorgen, liber die Verwendung der Pfrlinden und Stiftungen sich zu informiren, so wie eine Con- signation der Oster - Communionen anzufertigen. ] ) Zwei Jahre spater am 3. November 1627 erliess dieselbe Commission, wahr- scheinlich in Folge der friiher gemacbten Erkebungen an alle Bur¬ ger und Eimvohner Klagenfurts, welche sich bisker zur Augsburgischen Confession bekannt katten, den strengen Befehl, nach kaiserlichem Wil- len entweder bis zu den nachsten Weihnacktsfeiertagen sich mit katho- lischer Beickt und Communion einzustellen und sich daruber schriftlich beim Stadtpfarrer auszuweisen, oder mit Hinterlassung des zehenten Pfennings aus den Erblanden zu wandern. Um jeden Betrug beim Verkaufe zu verhindern, war ein genaues schriftliches Verzeichniss des Besitzes den Commissaren einzureichen. Fruher etwas zu ver- kaufen, wurde streng uutersagt und der Kaufer aufgefordert, solches dem Burgermeister anzuzeigen, vvidrigenfalls der Kaufschilling nockmals zu erlegen war und der erste Kauf nuli und nichtig sein solite. Aenliche Befeble wurden im ganzen Lande versendet und gegen die Widerspenstigen vom 10. Janner 1628 ab vorgegangen, in welchem Jakre die Reformation auck auf die Stande ausge- dehnt vrarde. 2 ) ’) KSratnerische Zeitscbrift 17. Bdch. 123. 3 ) Original und Absohrift in den Reformations-Akten des St. Pauler Arthives von mir mitgetheilt in der Zeitschrift d. hist, Vereinea f. KSmten, 17. Heft. 1858. 51 Die Wiederherstellung kotmte weder in Klagenfurt noch im ganzen Lande fur vollendet gelten, so lange der Adel grosstentheil der protestantischen Lehre zugethan blieb. Auf ibn blickten Alle, welche ihrem Glauben treu bleiben wollten, von seiner Ausdauer hotften sie die Wiederkerstellung desselben, die Zuriickfiihrung ihrer Prediger ; und so lange dieser an dem Protestantismns fest- hielt, durften sie auch nach dem Beispiele anderer Lander mit Eecht auf eine Wiederkehr der alten Zustande hoffen. In den Hausern und Schlossern des Adels befand sich zahlreiches prote- stantisches Gesinde, das sich unter dem Scbutze seiner Herren, fur die immer alle Glaubensgenossen einstanden, leicbter der Reformation entziehen konnte; seine Hauslebrer und Beamten vertraten wohl auch die Stelle von Predigern und hielten in den Schlossern Hausgottesdienst, dem sich auch das katholisehe Gesinde nicht entziehen konnte. J ) Von grosster Bedeutung war aber die Reformirung des Adels filr den Gang der Reformation in Klagen¬ furt, dessen Burger Unterthanen der Stande waren und von den Verordneten ihre Befehle erhielten, welche im Besitze aller Mittel waren, jene zu fbrdern oder zu hindern. Dass diese die Gegen- reformation nicht gefordert liaben, ist wohl nattirlich, dass sie aber denselben in Bezug auf ihre Unterthanen tiberall Hindernisse be- reitet haben, muss wohl zum Theil von dem namlichen Standpunkte aus beurtheilt vverden, wie die gegenreformatorischen Bestrebungen des Landesfiirsten. Hielt dieser sich im Gewissen verpflichtet, auf jede Weise seine Reformation zu befordern, sollten es nicht die protestantischen Stande als ihre Gewissenspflicht ansehen, ihre Unterthanen durch alle Mittel bei ihrer Reformation zu erhalten? Ferdinand II. war auch sehon beim Beginne seiner Reforma¬ tion darauf bedacht, den Adel nach und nach zu katholisiren , in- dem er die Aufnahme katholischer Herren als Stande empfahl, die protestantischer zu hindern suchte 2 J und die seit der Hauptrefor- mation aufgenommenen sogenannten neuen Stande unter Wirksam- keit aller seiner Religionsedikte stellte. 3 ) So mehrte sich die Zahl der katholischen Stande, vrahrend die der protestantischen durch Tod und Auswanderung 4 ) sich fortwahrend verminderte. Die Folge davon war, dass auch in der Besetzung der Verordneten-Stellen, die bis 1611 beinahe ausschliesslich immer von Protestanten be- kleidet waren, nach und nach Paritat angestrebt wurde. Die ersten Versuche, eine solche herzustellen, gingen vom Landesfiirsten aus, scheiterten aber theilvveise an dem Widerstande auch der geistlichen Stande, welche mit den iibrigen die Furcht theilten, dass aus der ') Meine Mittheilungen aus dem Stifts-Archive von St. Paul im 4. Jahrgange der Zeitschrift d. h. V. f. K. Karntnerische Zeitschrift VI. Bdch. 123. ) Generalien der Commissare v. 12. Nov. 1627 in den Mittheilungen. V Landtags- und Aussehuss-Protokolle. 4 * 52 Besetzung einer Stelle auf Befehl des Landesftirsten fiir ihre Frei- heiten sehr nachtheilige Konsequenzen konnten gezogen werden. Wenn daher auck dem Verlangen der Landtagscommissare 1602, einen aus dem Pralatenstande in das Verordneten Mittel zu wahlen, zwar mit Verwalirung willfahrt worden war,') so wurde doch ein landesfiirstlicher Befehl 1607, an die Stelle des nach 25jahriger Amtszeit abgetretenen Burggrafen Bartlma Khevenhiiller, einen Ka- tholiken zum Burggrafen zu wahlen, entschieden zuruckgewiesen und die Stelle libereinstimmend von den protestantiscken und katholischen Standen mit Ludwig von Dietrichstein besetzt. * 2 ) Vier Jahre spater ver- langten jedoch die katholischen Stande selbst vollkommene Paritat, da sie nicht mehr die wenigsten seien und daher zum gemeinen Wesen viel beitragen, und drohten, wenn man ihrem billigen Be- gehren nicht willfahren wolle, mit Separation. 3 ) Die protestanti- schen Stande verweigerten anfanglich jedes Zugestandniss, und der Streit schleppte sich zuerst im Landtage, dann durch be- vollmachtigte Ausschiisse von beiden Parteien gefiihrt, mehrere Monate hin, bis endlich die protestantischen Stande, wenn sie auch nicht den Antrag des Salzburgischen Vizedoms Rudolf Edlen v. Reitau in seinem ganzen Umfange annahmen, doch nachzugeben gezwungen waren. Der Streit endete mit folgendem Vergleiche: 1. Ludwig v. Dietrichstein bleibtBurggraf, nach seinem Abtritte soli aber das Amt nicht alternative, sondern nach Erforderniss ohne Unterschied der Religion durch Stimmenmehrheit in freier Wahl besetzt werden. 2. Der jetzige Einnehmer Wilhelm v. Dietrichstein ') Landtags-Protokoll von 1601. Landtags-Protokoll von 1607. Salzburgischer Vizedom: Burggrafenamt ist jetzt ohnedies gut besetzt. Ludwig von Dietrichstein ist ein feines Subjec- tum. Hatte I. D. das Reeht der Besetzung oder miisste man sie jederzeit nach dessen Willen vornehmen, so wiirde es auch die Enthebung nach sich ziehen nnd E. E. Landsch. eine hochst nachtheilige Consequenz gebaren, man habe immer subjecta gervahlt, die beides I. F. D. und E. E. L. getreu und gewartig seien. — Eine Schrift an I. D. abzusenden, dass sie weder jetzt noch kiinftig ivider Freiheit in Einsetzung dieser Aemter Ihr der Landschaft einigen Eintrag thun, sondern sie bei iliren Befugnissen verbleiben lassen wolle. 3 ) Der Antrag lautete: 1. Dass in Allem eine gebiihrliche Gleichheit gehalten, besonders dio Aemter des Burggrafen, der Verordneten und des General-Einneli- meramtes auf gewisse Zeit und alle 3 Jahre neu besetzt werden. 2. Bei jeder Wiederbesetzung solle abwechseld ein kath. oder evang. Landmann zum Burg¬ grafen durch gleiche Stimmen ervrahlt werden; eben so soli es mit dem General- Einnehmer gehalten werden, der, wenn der Burggraf katholisch auch evange- lisch sein Uann. 3. Die Verordneten sollen zur Halfte katholisch, zur Halfte evangelisch, der Einnehmer aber nie ein Verordneter sein. 4. Zu allen Zusammen- kiinften ausser Landtags sollen so viel katholische als evang^lische beschrieben werden. 5. Die JRecbnungen sollen zu Anfang jedes Landtags durch taugliche dazu besonders aus kath. und evang. Standen in gleicher Anzahl erwahlte Aus- schiisse gepriift und justificirt werden. 6. Ausser vom offentlichen Landtage sei nichts zu verschenken. Wenn es geschehe, so habe es- nur durch einen gleich paritatischen Ausschuss zu gesehehen und miisse, wie billig sammtlichen Stan¬ den vorgetrageu tverden. 53 goli noch ein Jahr bleiben, nach seinem Abzug aber ein Katholik Joa- chim Weinzieher (v. Weinzig) auf 3 Jahre durch freie Wahl gewahlt werden, doch soli derselbe kein Verordneter sein und es soli nach Ab- lauf der drei Jahre bei E. E. L. stehen, ihn weiter zu behalten, oder einen andern zu wahlen. 3. Die jetzigen Verordneten sollen noch ein Jahr bleiben und ihnen statt des verstorbenen Dompropstes von Gurk ein anderer Pralat beigegeben werden. Als kiinftige Verordnete sollen aber zwei katholische, ein Geistlicher und ein Weltlicher und drei evangelische durch freie Wahlen ernannt wer- den, so dass mit dem Burggrafen stets sechs im Verordneten Mittel sich befanden. 4. Zu den vrichtigen Berathungen der Verordneten und Ausschiisse soli auch der Landeshauptmann gezogen werden, doch nicht als solcher, sondern als getreues Landmitglied; auch soli das nur auf seine Person verstanden sein und keine Consequenzen daraus gezogen werden. 5. Der grosse Ausschuss soli nach Be- schaffenheit der erledigten Stellen aus beiden Religionsparteien durch freie Wahlen erganzt werden. 6. Zur Aufnahme der Generalein- nehmeramtsrechnung durch den Deputirten-Ausschuss sollen auch der Bischof von Gurk und der Bambergische Vizedom beigezogen werden. J ) Bei diesem Vergleiche blieb es bis zum Jahre 1629, in welchem alle Verordneten-Štellen mit Katholiken besetzt wurden. Ein kaiserliches Mandat vom 1. August 1628 befahl auch dem protestantischen Adel binnen einem Jahre zur katholischen Kirche zuriiekzukebren oder mit Hinterlassung des zehenten Pfennings aus den Erblandern auszuwandern. So war nun in Erfiillung gegangen, was schon mancher friiher in Landtags - und Ausschusssitzungen vorhergesagt hatte, „es komme von den Pradikanten auf die Burger von denselben auf die Offiziere und endlich auch auf die Landleute“. Die aussersten Anstrengungen wurden gemacht, um die Zuriick- nahme des Befehles, oder als das fruchtlos blieb, um eine Verlan- geruug des Termines auf mehrere Jabre zu erhalten. Ein Gesand- ter wurde an den Kaiser geschickt, ein Schatz von 6279 fl. in ha¬ rem Geld und goldenen Ketten, den die protestantischen Verordneten ohne Wissen ihrer katholischen Collegen aus der landschaftlichen Kasse genommen hatten, „zur Solicitirenden prorogation ihres der Augsburgischen Confessionsverwandten gesetzten emigrations termins nach Wien verbraucht“, und endlich auch die katholischen Mit- stande um Intercession gebeten. Allein der Gesandte kehrte ohne etvvas erreicht zn haben zurtick, der Schatz musste von den protestantischen Standen ersetzt werden und die katholischen Stande verweigerten die Intercession, obwohl durch den Auszug die Landschaft in die peinlichste Verlegenheit ge- rieth , da von den Exulanten alle ihre bei derselben liegenden ') Landtags-Protokoll von 1611. 54 Kapitalien im Betrage von 250000 fl. gektindet worden waren.') Der augenblicklichen Verlegenheit begegneten die Bischofe von Gurk und von Bamberg durch Darleihung grosser Summen, fur spater sorgte ein kaiserlicher Befebl, der die Auszahlung der Interessen erlaubte, das Hinausgeben der Kapitalien aber auf weiters sistirte. Und somit unterblieb die Intercession. Der Burggraf Franz Khevenhiiller, der Generaleinnekmer Hektor von Ernau, und die Verordneten Viktor von Welzer, Freiherr von Egg und Herr von Frei- berg mit vielen adelicben Herren, welche landschaftliche Aemter innegehabt batten, kiindigten ihre Stellen und batben um testimo- nium und recompens. * 2 ) Mit ibnen vranderte ein grosser Theil des Adels aus, 3 ) Viele kehrten jedocb auch zur katbolichen Kirche zuritck. 4 ) Die Reformirung des Adels war von grossem Einflusse auf den weiteren Gang der Reformation in Klagenfurt. Seitdem die Herrn der Stadt katholisch geworden waren, besonders unter den Verordneten kein Andersgliiubiger sich mehr befand, batten die offenen und geheimen Protestanten der Stadt ihren letzten Halt verloren, die BebSrde, welcbe sie friiher gescbiltzt batte gegen die nachdruck- licbe Anwendung der landesfiirstlicben Religionsedikte, gegen das kraftige Einschreiten der Commissare, wollte ihnen nun diesen Scbutz nicbt mehr gewiihren, und forderte eben so eifrig die Ge- genreformation als sie friiher dieselbe verhindert. Als durch neue Commissare, vrahrscheinlich durch den Pralaten von St. Paul und Landesbauptmann 1631 die Dekrete der fruheren Commission er- neuert wurden, veranlassten die Verordneten die genaue Befolgung derselben von Seite der Biirgerscbaft, sie selbst verlangten nun von dem Magistrate genaue Verzeicknisse der noch in der Stadt woh- nenden Unkatbolischen, damit die Commissare nach ibrer Zusam- menkunft um so leicbter das Nothige vorkebren konnten, damit nacb den kaiserlichen Generalien gelebt werde. 5 ) So sclnvand nun rascb dieZabl der Protestanten in Klagenfurt, so dass die Commission, welche im Dezember 1638 gebildet wurde, da Ferdinand III. bald nach seinem Regieruugs-Antritte alle Dekrete seines Vater gegen die Protestanten erneuert batte, nur mehr ein kleines Feld filr ihre Thatig- keit vorfand. Der erneuerte Befehl, binnen 6 Wocken und 3 Tagen zur katholischen Kirche zuriickzukehren oder auszuvvandern, redu- zirte die Zahl der Protestanten abermals, so dass im Jabre 1639 nur mehr 3 offen zu dem Protestantismus sich bekannten, der Registrator Steindler und Dr. Adam Zusner von Zusneregg und Wiirzenfels mit Sobn, standische Beamte, vvelchen auf Vervrendung der ') Landschafts-Protokoll v. 1629. 2 ) Dasselbe Protokoli u. Ausscliuss-Protokoll von 1629. 3 ) Czerwenka. Die KhevenkiiUor pag. 629. Ausschuss- u. Landsohafts-Protokolle. 4 ) Jesuiten-Chronik. 5 ) Aussckuss- u. Landtags-Protokolle v. 1629—1639. 55 Stande der Aufenthalt verlangert worden war, unter der Bedingung, dass sie in der Religion sich nnargerlich verhielten. Der Sohn des letztern blieb noch bis 1650 in Klagenfurt, bis er endlicb 1657 nach Niirnberg auswanderte. 1 ) Es kann also mit dem Jakre 1640 der Protestantismus in Klagenfurt wobl filr erloschen und die Gegenreformation fiir vollendet angesehen werden. Sie fand mit der Wiedereinweihung derselben Kirche, welebe zuerst dem protestan- tischen Cultus gedient hatte, gleichsam ihren natiirlieben Abschluss. Das heil. Geistkirchlein war seit 1600 fiir jeden Gottesdienst unbeniitzt geblieben, und scbon frtiher bautallig, dem Einsturz nahe. Nach der Reformirung des Adels beschloss die Landschaft, es aul ihre Kosten wiederherzustellen und als landschaftliche Kirche zu beniitzen und zur Abhaltung der slovenischen Predigten, welche bis jetzt seit einigen Jahren von den Jesuiten in der kleinen neuen Spitalkirche abgehalten worden waren, zu besfimmen. Es wurde schon 1631 unter Dach gebraeht und nachdem esmit einem schdnen geschnitzten Altar ausgestattet war, im Sommer 1639 dureh den Bischof Leonhard von Lavant eingeweiht. 2 ) Mit derAbschaffung der Messe in dieser Kirche 1563 war der Protestantismus das herr- schende Bekenntniss in Klagenfurt geworden; 40 Jahre galt er da- selbst allein und abermals 40 Jahre mussten vergehen, bis derselbe verdrangt und mit der Wiedereinfiihrung der Feier des Messopfers in derselben Kirche der katholisehe Glaube in Klagenfurt wieder zur Alleingeltung gelangt vvar. ') Ausschuss- u. Landtags-Protokolle v. 1631 u. 1639. Karntnerische Zeitschrift VI. Bdc-h. 125. 2 ) Aussi-huss- u. Landtags-Protokolle von 1631, 1638, 1639. Bestallung des land- schaftliehen Caplans. (Im Archive des Laudhauses.) 56 Beilage. *) Edler Gestrenger gh. vnd gebtr. Herr Landts-Vizdomb. Eur Streng. sein meine gehorsamb willige Dienst berait Zuvor. Das Ir Fhrdhrl. vor etlich wochen Ain Ansehnliche Haubt Commission, deren Ich als Ain unwiirdiger Sekretarius Zuegeben worden abgeffertigt. VVerden Eur Str. alberait ain Wissen haben. \Vie sich aber dieselb Verloffen, Thue ich hiemit Summariter mit Wenig bericht. Namblich das wir, mit denen Aindlef hundt bey vns gehabtn Soldatu, nit Allain, die Treuloss vnd Manaidig Eysenarzter, \Velche sich Anfangs, zwar nur dureh Ir gesindt, vndter dem Schein, als hetten sy daran khain schuldt, zur gegemvahr gesetzt: Sondern auh die rebellischen Ausseer, dann die Grobninger, Schladming, Oblerer, Rottenmaner, Kheichehvanger, Und die im Waldt, Ja also das ganze Enssthall, auf Ainmall reformirt, alle Predicanten Verjaget, Catholisehe Priester eingesetzt, Und meniglich Aines Jeden orts, sovvohl Burger als Baurn, Irer Dhrl. Auf Ain sondere Weiss mit Laibliehen Jurament verpflichtet, alle See- tische Piiecher von Hauss zu Hauss visitiert, vnd solche aller ortten, Vndter den Hochgerricht (deren \vir allenthalbeu 14 Von Neuem Aufstellen lassen) offentlich perPrennt, Wie wir dann Allain Zu Schladming Uber 3000 Taller werth Sectisehe Puecher befunden, vnd in Rauch geschickht. Dio Eissenarzter Vnd Ausseer, sein Irro Dhrl. mit Leib, Leben, haab. guett und Bluett Verfallen erkhent; auch Inen Ali. Ire Freyhaitn, Wohr und Waffen entnumben, Und Sy Zu Baurn gemacht; Auch Von allen Reformirten ortten, die fiirnembisten Riideltuerer verschmitter Auf Graz gefiirt worden, Und sonderlich die Radmaister in Eyssenarzt samentlich, doch Unverhafter. Alda im Eyssenarzt Haben wir Zwen Gemaine Tatter, wie Auch zu Aussee Zwen Aussstreichn; Vnd der Fhrdhrl. Lande Auf ewig Vervreisen lassen. Vnd letztlich denen Von Eyssenarzt 150: den Ausseern aber 50 Soldat Auf Iren aignen Vncosten, Zu ainer statten Guardi eingelegt, die Andern orth aber, haben sich, damit sy solcher Guardi entiibriget, gegen Ihre Frdhrl. schriftlich Verobligiren miiessen, Vnd zu Confirmirung dieser Retor- mation, haben wir drey Sectisehe Khireheu, als die erste in der Aue, Zwischen Grobming und Schladming, dann die Andere zu Neuhauss, Welche beide der Hofman erPaut, und so dann der Landtschafft Ubergebn Vnd die dritte Ausser der Statt Rottenman, darinen der Hofmanen Begrebnus gewest, auf Vorgaugne Heraussuembung der darin gelegenen Sarchn, in grundt VerPrendt, Nidergerissen Vnd Zersprengt: Welehes nun in allen, ain solche Hailsamb und der Catholischen Khirche Nuzliche Verrichtung, die Ain ewige Lobwiirdige gedechtnus mit sich und woll werth ist. Ichs auch Eur Strg. hiemit Khiirzlich an Zufiieg nit undterlassen solle. neben disser bitt Sy wollen diss mein schreiben, dem Herrn Abten Von St. Paulus, meinem gar genedigen Herrn (Vmb das Ich nit souill Zeit, diss Ir Gn. sonderbar Zu referiren:) unbeschwart mit ehesten communiciren. Vnd Thue mich benebens Eur Strng Zu gehorsainben Diensten Alles Vleiss beuelhen. Datum Graz den 6. 7bris Ao. 99. *) Siehe Note 1, Seite 26. Eur Strug. Gehorsambwillig A. Arnold m. p. 57 Lehrplan. I. Classe (in 2 Abtheilungen.) 1. Religion: Kurze Uebersicht der Glaubenslehren, nach dem Ka- tecbismus von Dr. J. Schuster. Suppl. u. Classenvorst. der 2. Abtli. Gregor Ehrlich. Wochentlich 2 Stunden. 2. Lateinische Sprache: Nach der kleinen lateinischen Spracblehre von Dr. F er d. Schulz; Formenlehre der wichtigsteu regelmassigen Flexionen, eingeiibt in beiderseitigen Uebersetzungen aus dem Uebungs- buch von Dr. F. Schulz; Memoriren, spater hausliche s Aufschreiben von Uebersetzungen; wochentlich eine halbeStunde fur eine Composition. Wochentlich 8 Stunden. 1. Abth. Suppl. u. Class.-Vstd. AntonUmelc. 2. Abth. Suppl. LorenzBeingrebler. 3. Deutsche Sprache: Nach Gottfried Gurckes deutscher Schul- grammatik. Zusammengesetzter Satz, Formenlehre des Verbum 1 Stunde; orthographische Uebungen 1 Stuude; Lesen, Sprechen, Vortragen 1 Stunde; Aufsatze 1 Stunde ; im 2. Semester 1 Aufsatz jede Woche oder alle zwei Wochen als hausliche Arbeit. Lekture aus Mozart’s Lesebucbe L Bd. Wochentlich 4 Stunden. Suppl. Lorenz Beingrebler. 4. Geograpbie und Geschichte: Topische Geograpbie der ganzen Erde; Hauptpunkte der politischen Geographie, als Grundlage des gescbichtlichen Unterrichtes -— nach Dr. V. F. KI un’s Leitfaden fur den geographischen Unterricht au Mittelschulen; Ankniipfung biographischer Schilderungen als Vorbereitung des liistorischen Unterrichtes. Wocbentlich 3 Stunden. Prof. Norbert Lebinger. 5. Mathematik: Im 1. Semester 3 Stunden Rechnen: Erganzung zu den 4 Species und den Bruchen; Decimalbriiche. Im 2. Semester 2 Stunden Anschauungslehre: Linio, Winkel, Pa- rallel-Linien, Construction von Dreiecken und Parallelogrammen, und dadurch Veranscbaulichung ihrer Haupteigenschaften; 1 Stunde Rech¬ nen — nach Močnik’s Lebrbuch der Arithmetik und der geo- metrischen Anschauungslehre filr Untergymnasien. Woehentlich 3 Stunden. 1. Abtb. Suppl. Lorenz Beingrebler. 2. Abtb. Suppl. Anton Umek. 6. Naturgeschichte: Zoologie, im 1. Semester Saugethiere; im 2. Semester Insecten, Krustazeen etc.—nach A. Pokorny’s „Natur- geschichte des Thierreiches". Wochentlich 2 Stunden. Prof. Meinrad v. Gallenstein. n. Classe. 1. Religion: Liturgik, oder Erklarung der gottesdienstlichen Hand- lungen der kath. Kircbe, nach Dr. Anton Wappler. Wochentlich 2 Stunden. Suppl. Gregor Ehrlich. 58 2. Lateinische Sprache: Im ersten Semester Formenlehre der selteneren und unregelmassigen Flesionen; im zweiten Semester Erweiterungen der syutaktiscben Formen und die Lehre vom Acc. c. Inf. und die Ablativi absoluti; Einiibung wie in der I. Classe: Memoriren, spater aucb h&uslichesPrapariren—nach Dr. Ferd. Seli ulz’s kleiner iateinischer Sprachlehre; Lekture aus Dr. Ferd. Sehulz’s Uebungsbuch; monat.lich 2 Scbul- UDd 2 Hauspensen. Wochentlich 8 Stunden. Prof. u.Classenvorst. Rupert Kummerer. 3. Deutsche Sprache: Grammatik nach Gottfried Gurcke’s deutscher Schulgrammatik, Satzverbindungen, Verkiirzungen etc., For¬ menlehre des Nomen, 1 Stunde; Lesen, Sprechen, Vortragen, 2 Stunden. — Lekture aus Mozart’s Lesebuche II. Band; Aufsatze 1 Stunde; alle 2 Wochen ein Aufsatz als hausliche Arbeit. Woehentlich 4 Stunden. Suppl. Gregor Ehrlich. 4. Geschichte und Geographie: Alte Geschiehte bis 476 n. Chr. — nach dem Lehrbuche der Weltgeschichta fiir Scbulen im Auszuge von Th. B. Welter; Geographie von Asien, Afrika, der Balkan-, italiseben und pyrenaiscken Halbinsel und von Frankreick —nach Dr. K 1 un. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Norbert Lebinger. 5. Mathematik: Im 1. Semester 2 Stunden Rechnen, 1 Stunde Anschauungsiehre; im 2. Semester 1 Stunde Rechnen, 2 Stunden Anschauungslehre. Rechnen : mehrnamige Zahlen, Proportion, Regeldetrie mit ihren verschiedenen Anwendungen, Masskuude etc. nach Močnik. Anschauungslehre: Grossenbestirmnung und Berechnur.g der drei- und mehrseitigen Figuren; Verwandlung und Tbeilung der Dreiecke und Parallelogramme —nach Močnik. Wochentlich 3 Stunden. Suppl. Anton Umek. 6. Naturgeseb icb te: Im 1. Semester Vogel, Amphibien, Fische nach A. Pokorny, wie oben; im 2. Semester Botanik nach Pokorny’s „Naturgescbichte des Pflanzenreiches“. Wochentlich 2 Stunden. Prof. Meinrad v. Gallenstein. XII. Classe. 1. Religion: Religionsgeschichte des alten Bundes, verbunden mit der bibliseben Geographie — nach Carl BarthePs „bibl. Geschichte." Wochentlich 2 Stunden. Suppl. Gregor Ehrlich. 2. La teinisch e Sprache: 2 Stunden Grammatik, Casuslehre—nach Dr. Ferdinand Schulz’s kleiner lateinischen Sprachlehre; 4 Stun¬ den Lekture „Historia antiqua“ von E. Hoffman n, 5 Biicher; alle 14 Tage ein Schulpensum von 1 Stunde; im 1. Semester jede Wocho, im 2. Semester alle 14 Tage ein Hauspensum. Wocheutlich 6 Stunden. Prof. u. Classenvorst. Meinrad v. Gallenstein. 59 3. Griechische Sprache: Regeltnassige Formenlehre bis zur zweiten Hauptconjugation; — nach der Schulgrammatik von Dr. Georg Curtius; Ueberset.zungen der Lesestucke aus dem griechi- scben Elementarbuch von Dr. Carl Schenkl; Memoriren, Pra- pariren; — im 2. Semester alle 4 Wochen eitie Schulaufgabe. Wochentlicli 3 Stunden. Prof. Benedikt v. Romani. 4. Deutsche Sprache: Zwei Stundeu Lesen uud Vortrag von memorirten Gedichten und prosaischen Aufsatzen. — Lesebueh von Mozart III. Band; 1 Stunde Aufsatze; alle 14 Tage ein Aufsatz als hauslicbe Arbeit. Wochentlich 3 Stunden. Snppl. Gregor Ehrlich. 5. Geschichte und Geograpbie: Im 1. Semester mittlere, im 2. Semester neuere Geschichte — nach Welter’s „Lehrbuch der Weltgeschichte im Auszuge 11 mit Hervorbebung der Hauptereignisse aus der Geschichte des osterreickischen Staates; Geographie von Belgien, Hollaud, Danemark, der Schweiz und Deutschlaud, von Schweden, Norwegen und Russland, von Grossbritannien und Irland, von Amerika und Australien, verbunden mit einer Uebersiclit der europaischen Colonien in allen Welttheilen — nach Dr. Klun; — Uebungen im Kartenzeichnen. Wochentlich 3 Stunden, Prof. Norbert Lebinger. 6. Mat h e mat ik : Vertheilt wie in der II. Classe. Rechnen: 4 Spezies in Bucbstaben, Klammern, Potenziren, Quadrat- und Kubikwurzeln, Permutationen, Combinationen — nach Močnik. Anschauungslebre: Der Kreis mit mannigfachen Constructionen in ihm und um ihn, Inhalt- und Umfangsberechnung nach Močnik. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Columban Pauler. 7. Naturgescbichte: Mineralogie — nach A. Pokorny’s „Natur- geschichte des Mineralreiches“. Wochentlicli 2 St. im 1. Sem. Prof. Meinradv. Gallenstein. 8. Physik: AUgemeine Eigenschaften der Korper, Aggregat-Zustande ; Grundstoffe, Warmelehre — nach dem Lebrbuch der Physik fiir Untergymnasien, von F. J. P iško. Wochentlich 2 St. im 2. Semester. Prof. Carl Robida. IV. Classe. 1. Religion: Religionsgeschichte des neuen Bunde«, und kurze Geschichte der Kircbe bis auf unsere Zeit — nach der biblischen Geschichte von Carl Barthel. Wochentlich 2 Stunden. Suppl. Gregor Ehrlich. 2. Lateiniscbe Sprache: 2 Stunden Grammatik , Modus- und Tempuslehre — nach der kleinen lateinischen Sprachlehre von Dr. Ferd. Schulz; gegen Ende des 2. Semesters eine kurze Abband- 60 Jung liber die lateinisehe Prosodie; 4 Stunden Lektiire des JnliusCaesar de bello gallico, 1., 2., 3. und 4. Bueh, und zur Ein- iibung der Prosodie Carmina selecfa von Ovid nach Grysar; jede Woche ein Haus- und Schulpensum. Wochentlich 6 Stunden. Prof. u. Classenvorst. BonifazPappenberger. 3. Grie cli i s ch e Sprache: Wiederholung der regelmassigen Formen- lehre in Verbindung mit den Unregelmassigkeiten beim Nomeu und Verbum; aus der Syntax Gebrauch des Artikels, der Genera und Tempora des Verbi, nach der griechischen Schulgrammatik von Dr. Georg C ur ti us; Uebersetzung aus dem griechischen Elementarbuch von Dr. K. Schenkl; alle 4 Wochen ein Hauspensum und eine Schul-Composition. Wochent)ich 4 Stunden. Prof. Benedikt v. Romani. 4. Deutsche Sprache: Wie in der III. Classe; Grundzuge der deutschen Metrik und dieTropenlehre, Lesebuch von Mozart, IV.Bd. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Benno Scheitz. 5. Geschichte und Geographie: Im 1. Semester Schluss der neueren Geschichte — nachWelter’s Lehrbuch der Weltgeschichte; Wieder- holung der gesammten Geographie— nach Dr. Klun; im 2. Semester: populare Vaterlandskunde nach Dr. Klun und Dr. Neuhauser, als Eiuleitung hiezu eine kurze tahellarische Zusammenstellung der Hauptmomente der osterreicbischen Geschichte. Uebungen im Karten- zeichnen. Woehentlich 3 Stunden. Prof. Norbert Lebinger. 6. M ath e m ati k : Vertheilt wie in der II. Classe. Eechnen : Zusammengesetzte Verhaltnisse mit Anwendung, Gleichungen des 1. Grades mit 1 Unbekannten —nach Močnik. Anschauungslehre: Stereometrische Anschauungslehre, Lage von Linien und Ebenen gegen einander, kcSrperliche Winkel; Hauptarten der Korper, ihre Gestalt und Grossenbestimmung— mit Beniitzung von Modellen. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Colmnban Pauler. 7. Pbysik: Gleiehgewicht und Bewegung, Akustik, Optik, Magnetismus, Elektrizitat, Hauptpunkte der Astronomie und physischen Geographie — nach dem Lehrbuch der Physik fiir Untergymnasien von F. J. P i s k o. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Carl Robida. V. Classe. 1. Religion: Katholische Apologetik, nach P. A. Frind’s Lehrbuch. Wocbentlicb 2 Stunden. Prof. Benno Scheitz. 2. Lateinisehe Sprache: 5 Stunden Lekture aus Jul. Caosar de bello civili I. Buch, Sallustii bellum Jugurthinum, und aus P. Ovidii Nasonis Metamorph. ausgewahlte Stiicke, ed. C. J. Grysar; 1 Stunde grammatisch-stilistische Uebungen nachSiipfle; jede Woche ein Haus- und Schulpensum. Wochentlich 6 Stunden. Prof. Bonifaz Pappenberge". 61 3. Griechische Sprache: Alle acht Tage t Sttinde grammatische Uebungen—nach der griechischenSchulgrammatik vonDr. G. Curtius; Lektiire: SchenkPs Chrestomathie aus Xenophon’s Anabasis, Homer’s Ilias III. u. IV. Gesang (nacb Hocheggers Auszug); Praparation init Memoriren der Vocabeln; alle 4 Wochen eine Schul- composition. Woc,hentlich 5 Stunden. Prof. Benedikt v. Romani. 4. Deutsche Sprache: Eine Stunde Lekture und Erklarung einer Auswahl von Musterstiicken aus der neueren Literatur, aus J. Mo z ar t’s deutschem Lesebuche fur die oberen Classen der Gymnasien, II. Band ; 1 Stunde Besprechen der Aufgaben und Zuriickgabe der corrigirten Aufsatze; alle 14Tage ein Aufsatz als hausliehe Arbeit, alle4Wochen 1 Scbul-Composition. Wochentlich 2 Stunden. Prof. Rudolf Sormann. 5. Geschichte und Geographie: Alte Geschichte bis zur Unter- jochung Griecbenlands durck die Romer —- nacb dem Lehrbuche der Geographie und Geschichte von Piitz: Einleitung in die Geographie; Geographie von Asien, Afrika und der Balkanhalbinsel — nach Dr. Klun. Wochentlich 3 Stunden. Prof. u. Classenvorst. Norbert Lebinger. 6 Mathematik: Algebra 2 Stunden. Zahlensystem, Begrifl der Addition, Subtraction etc. nebst Ableitung der negativen irrationalen, imaginaren Grossen, die 4 Species in algebraischen Ausdriicken; Eigen- schaft und Theilbarkeit der Zahlen; vollstandige Lehre der Bruche. Geometrie 2 Stunden — Longimetrie und Planimetrie — nach Močnik. Wocbentlich 4 Stunden. Prof. Columban Pauler. 7. Naturgeschichte: Im 1. Semester Mineralogie in enger Verbin- dung mit Geognosie, noch Sigmund Fellocker’s ,,Anfangsgriinde der Mineralogie 11 . Im 2. Semester Botanik in enger Verbindung mit Palaontologie und geographischer Verbreitung der Pflanzen, nach Dr. Georg Bill. Wochentlich 2 Stunden. Direktor Dr. Johann Burger. VI. Classe. 1. Religion: Die besondere katholische Glaubenslehre nach Dr. Martin’s Lehrbuche. Wockentlich 2 Stunden. Prof. Benno Scheitz. 2. Lateinische Sprache: 5 Stunden Lekture: T. Livii Lib. I., II. und XXI. nach C. J. Grysar; P. Virgilii Aen. Lib. I. u. II. nach Em. Hoffmann’s Epitome; 1 Stunde grammatisch-stilistiscke Uebungen nach Siipfle;— alle 14 Tage ein Hauspensum, alle 4 Wochen eine Schul-Composition. Wochentlich 6 Stunden. Prof. Rudolf Sormann, 3. Griechische Sprache: Alle 8 Tage 1 Stunde grammatische Uebungen — nach der Schulgrammatik von Dr. G. Cu rti us; Lektiire: 62 Homor’8 Ilias (nach Hocheggers Auszug) III., IV., V. und VI. Gesang; Herodoti de bello Persico Lib. 5. (nach Wilhelms Aus¬ zug); Pensa wie in der V. Classe. Wochentlich 5 Stunden. Prof. Rupert Kummerer. 4. Deutsche Sprache: 2 Stunden Lekture und Erklarung einer Auswahl aus dem Mittelhochdeutschen und aus der neuhoclideutschen Literatur mit gedrangter Uebersicbt des Literarhistorischen; Lese- bticher von Carl Weinhold und Mozart II. Band; Aufsatze wie in der V. Classe. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Rainer Oraf. 5. Geschichte und Geogr aphie: Im 1. Semester romische Gescbichte bis zur Volkerwanderung; im 2. Semester mittlere Geschichte bis zum Papst Gregor VII., mit besonderer Eiicksichtnahme auf die Geschichte des osterreichischen Staates, nach Piitz; Geographie der italischen und pyrenaischen Halbinsel, von Frankreich und Mitteleuropa — nach Dr. Klun. "VVochentlich 3 Stunden. Prof. Rainer Graf. 6. Mat h em a t i k. Vertheilt wie in der II. Classe. Algebra; Potenz, Wurzel, Logarithmen, Gleichungen des 1. Gra- des mit 1 und mebreren Unbekannten. Geometrie: Stereometrie und Trigonometrie. Nach Močnik. "VVochentlich 3 Stunden. Prof. u. Classenvorst. Columban Pauler. 7. Naturgeschichte: Zoologie in enger Verbindung mit Palaontologie und gcographischer Verbreituug der Thiere, nach Dr. O. Schmidt’s Leitfaden der Zoologie. Wochentlich 2 Stunden. Direktor Dr. Johann Burger . VII. Classe. 1. Religion: Die besondere katholische Sittenlehre — nach Dr. M a r t i n’s Lehrbuche. "VVochentlich 2 Stunden. Prof. Benno Scheitz. 2. Lateinische Sprache: 4 Stunden Lekture. Cicero’s Reden pro lege Manilia, pro Archia poeta, pro M. Marcello und die 4 Reden in Catilinam, VirgiPs Aen. III. u. VI. Gesang — nach E. Hoffmanifs Epitoine; 1 Stunde grammatisch-stilistische Uebungen — nach Siipfle; alle 14 Tage ein Hauspensum, alle 4 Wochen eine Schul-Composition. Wocbentlich 5 Stunden. Prof. u. Classenvorst. Rudolf Sormann. 3. Gri e chi seli e Sprache: Lekture Homer’s Odyss. VI. Gesang; Sophocles Ajas ; Demosthenes I. und III. philippisclie Rede ; alle 14 Tage eine Stunde grammatische Uebungen, alle 4 Wochen ein Haus¬ pensum und eine Schul-Composition, "VVochentlich 4 Stunden. Prof. Bonifaz Pappenbergev, 63 4. Deutsche Sprache: 2(^Stunden Fortsetzung und Schluss der Literaturgesehichte; Lekture M o z a r t's Lesebuch II. Band, uud Gothe’s Herrmann und Dorothea; Aufsatze wie in der V. Classe. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Rainer Graf. 5. Geschichte und Geograpkie: Im 1. Semester mittlere Ge- schiehte bis zum Ausgange des Mittelalters; im 2. Semester neue Geschichte bis zum Schluss des 17. Jahrhunderts — mit besonderer Riicksicht auf die Geschichte des osterreichischen Staates —■> nach Piitz; Geographie von Schweden, Norwegen und Rnssland, von Grossbritannien und Irland, von Amerika und Australien, verbunden mit einer Uebersicht der europaischen Colonien in allen Welttheileu — nach Dr. KI n n. Wochentlieh 3 Stunden. Prof. Rainer Graf . 6. Mathem atik: Vertheilt wie in der II. Classe. Algebra: Unbestimmte Gleichungen des 1. Grades, quadratische Gleichungen, Progressionen, Combinationslehre und binomischer Lehr- satz, Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Geometrie: Anwendung der Algebra auf die Geometrie, analytische Geometrie in der Ebene, nebst Kegelschnitten. Nach Močnik. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Columban Pauler. 7. P h y s i k: Allgemeine Eigenschafton ; chemische Verbindung; Gleich- gewi.cht und Bewegung; Wellenlehre und Akustik — nach Dr. Schabus „Grundztige der Physik“. Wochentlich 3 Stunden. Prof. Carl Robida. 8. Philosophische Propadeutik: Allgemeine Logik — nach Dr. Jos. Beck’s Grundriss der Logik. Woehentlich 2 Stunden. Prof. Benno Scheitz. VIII. Classe. 1. Religion: Die Lehre von der Kirche und die Kirchengeschichte — nach Dr. Jos. Fes sl e r’s Geschichte der Kirche Christi. Wochentlich 3 Stunden. Prof. u. Classenvorst. Benno Scheitz. 2. Lateinische Sprache: 4 Stunden Lekture. Tacit. Agricola u. Annal. II. Bach ; H o r a t. ausgewahlte Oden , Briefe und Satyren (nach Grysar’s Auswahl); 1 Stunde grammatisch-stilistische Uebungen nach Sfipfle; alle 14 Tage ein Hauspensum, zuweilen ein latei- nischer Aufsatz in Beziehung auf die Lekture, alle 4 Wochen eine Schul-Composition. Woohentlich 5 Stunden. Prof. Rupert Kummerer. 3. Griechische Sprache: Lektttre, Platon’s Apologie u. Kriton nach Ludwig; Sophokles KSnig Oedipus; Homer’s Odyss, 64 VII. und XI. Gesang; Grammatik und Pensen wie in der VII. Classe. Wocbentlich 5 Stunden. Prof. Bonifaz Pappenberger. 4. Deutsche Spracke: 2 Stunden Lekture, Schiller’s Wallen- stein und Gothe’s Torquato Tasso; 1 Stunde Besprechen der Aufgaben und Zuriickgabe der corrigirten Aufsatze. Alle 14 Tage oder 3 Wochen ein Aufsatz als kausliche Arbeit und eine Sckul- Composition. Wocbentlich 3 Stunden. Prof. Rainer Graf. 5. Ges cli i c h te und Geographie: Im 1. Semester Scbluss der neueren Geschichte, mit besonderer Rueksichtnahme auf die Geschichte des osterreichischen Staates, nach Piitz; im 2. Semester Kuude des osterreichischen Staates, d. h. geuauere Kenntniss der wesentlichsten erdkundlichen und statistisclien Verhaltnisse dieses Staates — nacb Schmitt. Wocbentlich 3 Stunden. Prof. Norbert Lebinger. 6. Ma t h em a t i k. Uebungen in Losuug mathematischer Probleme; zu- sammenfassende Wiederholung des mathematischen Unterricbtes. Wochentlich 1 Stunde. Prof. Carl Robida. 7. Physik: Magnetismus, Elektrizitat, Wariue, Optik, Anfaugsgiiinde der Astronomie und Meteorologie — nach Dr. S cb a b u s ,,Grund- ziige der Physik. < ‘ Wochentlich 3 Stunden. Prof. Carl Robida. 8. Philosophiscbe Propadeutik: Lehrbuch der empirischen Psychologie von Dr. Job. v. Licbtenfels. Woehentlich 2 Stunden. Prof. Benno Scheitz. Slovenische Sprache. Mit 4 Unterrichtscursen, wochentlich je 2 Lehrstunden. I. Curs fiir Slovenen der II. Classe und fur deutscbe Anfanger aus verschiedenen Classen. Grammatik: Flexionslehre und das Wichtigste aus der Syntax, miindliche und scbriftliche Uebungen. Lekture: Lesestucke aus dem Sprach- und Lesebucbe von A. Janežič. 6. Auflage. Unter- ricbtsspracbe deutscb. II. Curs fur Slovenen der III. u. IV. Classe und geiibtere Nicbtslovenen. Grammatik: Formenlebre und Syntax ausfubrlicber, Wortbildung. Lekture: Lesestucke aus der Grammatik und aus dem „Cvetnik“ von A. Janežič, alle 14 Tage eine Scbulaufgabe. Unterrichts- sprache deutscb mit slovenischer Terminologie. III. Curs fiir Slovenen der V. und VI. Classe und jene Nichtslovenen, die den II. Curs zuruokgelegt habeu. 65 Grammatik: Wiederholung der Syntax bei sloveniscber Unter- richtsspracbe (nach Slovenska slovnica von A. Janežič). Lekture aus dem „Berilo za VI. gimnazialni razred" von Dr. Miklošič. Alle 14 Tage eine Schulaufgabe. Unterrichtssprache slovenisch. IV. C ur s fiir Slovenen der VII. u. VIII. Classe und geiibte Nicht- slovenen. Grammatik: Das Wichtigste aus der altslavischen Formenlehre und aus der slovenischen Literatur-Gescbicbte, auf Grundlage der Lekture. — Lekture aus dem „Berilo za VIII. gimnazialni razred". Erlauterung einiger altslovenischen Lesestucke. Alle 14 Tage eine Schulaufgabe. Unterrichtssprache slovenisch. Suppl. Anton Vmelc. Freie Gegensžiinde. 1. Kalligraphie, Wochentlich 2 Stunden. Prof. Rudolf Sormann. 2. Italienische Sprache. Nach der Grammatik von A. J. v. Fornasari-Verde. Wochentlich 5 Stunden. Prof. Rainer Graf. 3. Franzosische Sprache. Wochentlich 4 Stunden in 2 Abthei- lungen. In der 1. Abtheilung nach der Grammatik von Dr. Emil Otto, in der 2. Abtheilung nach der Grammaire von Borel, als Lese- Sprech- und Uebungsbuch die Chrestomathie von Dr. Plotz. Lehrer Alexis Doutaz. 4. Z e i c h n e n. Wochentlich 6 Stunden. Prof. Franz Hauser. 5. G e s a n g. Wochentlich 4 Stunden in zwei Abtheilungen. Lehrer Carl Komauer. 6. Gjmnastik, Wochentlich 6 Stunden in zwei Abtheilungen. Lehrer Carl Meinhardt. 7. S t e n o gr a p h ie. Wochentlich 4 Stunden, in 2 Abtheilungen. Lehrer Anton Stanfel. Zuwachs an Lehrmitteln des Gjmnasiums. I. Werke, der Gymnasial-Bibliothek gehorig: 1. H. Kiepert, Wandkarte von Deutschland in seiner Neugestal- tung, auf Leinwand mit Querleisten. Berlin, D. Reimer. 2. F. Handtke, Wandkarte des osterreichischen Kaiserstaates, auf Leinwand mit Querleisten. Glogau, Fleming. 3. Statistisches Handbiichlein des Kaiserthumes Oesterreich fiir das Jahr 1866. Von der k. k. statistischen Central-Ccmmission. Wien, Hof- und Staatsdruckerei 1868. 4. 6 Sttick stereometrische Modelle aus Holz;. 5 66 5. Josef Jiriček, Handbuch des Unterrichts-und Priifungswesens in Oesterreicb. Wien, Gorischek 1868. 6. Dr. F. Bleske, Elementarbuch der lateinischen Sprache, bear- beitet von Dr. A. Miiller. Hannover, Meyer 1868. 7. Lorenz Englmann, Grammatik der lateinischen Spracbe fiir Schulen 7. Aufl. Bamberg, Buchner 1867. 8. Lorenz Englmann, lateiniscbes Lesebuch, 2 Theile. 4. Aufl. Bamberg, Buchner. 1867. 9. Dr. M. Meiring, lateinische Grammatik fiir die mittlern und obern Classen der Gymnasien. 3. Aufl. Bonn, M. Cohen & Sohn. 1865. 10. Dr. M. Meiring, Uebutigsbuch zntn Uebersetzen aus dem deutscben ins Lateinische fiir die mittlern Classen der Gymnasien. 1. u. 2. Abtbl. 2. Aufl. Bonn, M. Cohen & Sobn. 1867. 11. Dr. M. Meiring, lateinische Scbulgrammatik fiir die untern und mittlern Classen. 18. Aufl. Bonn, M. Cohen. 1866. 12. Dr. H. Haake, Cornelius Nepos ex reeognitione Budolphi Dietsch. Mit einem Worterbuch fiir den Schulgebraucb. Leipzig, Teubner. 1868, 13. Homeri Odysseae Epitome, in usum scholarum ed. Fran- ciscus Pauly, Prag, Tempsky. 1864. 14. Antigone von Sophocles, iibersetzt und mit erlauternden Anmerkungen versehen von Dr. Josef Tacbau. Wien, Beck 1867. 15. Alois Egger, deutsches Lehr-und Lesebuch fiir Obergymnasien. 1. Tki. Wien, Beck. 1868. 16. Josef Aschbach, Geschicbte der Wiener Universitat im ersten Jakrhunderte ikre Bestehens. Wien. 1865. Anmerkung. Nr. 1 — 6 wurden aus den Aufnahmstasen beigeschaflft, 7 —16 sind Gratis-Exemplare. II. Fiir das naturhistoriscke Kabinet wurden angesckafft 88 Krystall-Modelle und Dr. F. L. Fitzinger’s Bilder-Atlas zur Naturgesehickte der Wirbelthiere, mit erlanterndem Text von Dr. M. Wretschko. III. Fiir das pkysikalische Kabinet wurde angeschaflft: 1 Hufeisenmagnet, 1 Amperes-Gestelle, 1 Concavspiegel, 1 Apparat zur objectiven Darstellung der Spiegel-Bilder, 1 Kryophor, 1 Papin’s-Topf, 1 Locomotive-Modell, 1 pneumatisches Feuerzeug. 67 Rechnung liber den Fond des Studenlen - Unlersliitzungs - Vereines im vierten Vernaltungsjahre vom 24- Juni 1867 bis 24- Juni 1868. E i n n a h m e. °®- W ' fl. kr. Kassarest. 8191 Beitrage von Ehrenmitgliedern. 395 — Beitrage der Studierendea.391 90 Von der karnt. Sparkasse zur Unterstiitzung kranker Studierenden.100 — Interessen der Obligationen:. 16 82 Aus der Sparkasse behoben : an Kapitals-Einlage. 80 51 an Interessen. 78 94 Ersatze von Darleihen an Studierende. 195 24 Summe . 1340 32 A u s g a b e. fl. kr. In der Sparkasse angelegt. 500 — Darleken an Studierende. 269 10 Fur Porto. 2 12 Fiir Biicher.. 64 20 Remuneration fur den Diener. 10 — Fiir Gjrmnssial-Programme an Ehren-Mitglieder .... 22 — Dem Buchbinder. 10 50 Fiir kranke Studierende . 12 40 An Studierende am 24. Juni d. J. vertkeilt .... . 450 — Summe . 1340 32 Vermogensstand des IJnterstiitzungs-Verelnes am Schlusse des vierten Verwaltungsjahres am 24. Juni 1868. fl, kr. 1 Sttick Staatsobligat. von 1860 Ser. 17.900 Nr. 16 . . 100 — 1 „ „ n . . 12.264 d 6 • • 100 - 1 „ Metalliques 5°/ 0 von 1843 Nr. 152.120 . . . 100 — 1 „ karnt. Grundentlastg.-Oblig. Nr. 149 .... 50 — Aktiv-Forderungen. 26086 An Biichern. 197 20 Inventar. 1 Sparkasse-Einlags-Kapital (Biichel-Nr, 19.570) . . . . 1664 56 Vermogeusstand . 2480 62 Im Gegenhalt mit dem Vermogensstand am Schlusse des Vorjahres pr. 2004 98 zeigt sich eine Vermebrung des VermSgens um ... . 475 64 Statistik des Gjmnasiums. 69 Anmerkuog zur Statistik des Gymnasiams. 1. Das Benediktiner-Stift zu St. Paul in Karnten hat die Ver- pflicbtung, die Lebrer des Gymnasiums zu stellen und zu erhalten; n ur der Direktor erlialt die Besoldung und der Nebenlehrer fiir den Scbreibunterricht eino systemisirte Remuneration aus dem Studienfonde; die Lehrer der italienisehen uud franzosischen Sprache werden aus dem karntn. Landesfonde bezahlt. — Alie iibrigen auflaufenden Kosten fur das Gymnasialgebaude treffen den Studienfond, woraus auch das pbysikaliscbe Cabinet mit jakrlich 105 fl., das naturhistorische Cabinet mit jahrlichen 52 fl. 50 kr. und die k. k. Studien-Bibliotbek mit jahr- lichen 525 fl. Oe. W. dotirt ist. 2. Die in beiden Semestern eingebobenen Sehulgelder betragen 3024 fl. Oe. W. 3. Die eingegangenen Aufnabmstasen betragen 176 fl. 40 kr. Oe. W. 4. Die Lebrmittel besteben: a) aus der k. k. Studien-Bibliotbek mit einem eigenen welt- licben Bibliothekar, enthaltend 33.447 Bande ; b) aus einem pbysikaliscken Cabinete; c) aus einem naturbistorischen Cabinete ; d) aus einer besonderen Gymnasial-Bibliotbek, welcbe aus den Schenkungen und Aufuabmstaxen nacb und nacb gebildet wird; e) aus einer Sammlung von Zeichnungs-Vorlagen und Gypsruo- dellen. 5. Nebengegenstande des Unterricbtes: a) italieniscbe Sprache, besucht von 33 Schiilern; b) franzosische Sprache, besucht von 22 Schtilern; c) Zeichnen, besucht von 46 Schiilern; d) Gesang, besucht von 77 Schiilern; e) Kalligrapbie, besucht von 69 Sebulern; f) Turnen, besucht von 129 Schiilern; g) Stenograpbie, besucht von 16 Sebulern. 70 Terzeichniss der Gymnasia!schiiler nach ihrer Rangordniing. (Bei gebornen Karatnem ist das Vaterland nicht angegeben.) I. Classe. I. Abtheilung. 1. 2 . Ein 3. 4. Schnlpreise erhieltcn: Urschitz Hermann, aus Peandl Steiermark. Stich Hilarius, aus Spittal. Zengniss 18. Knaus Friedrich, aus St. Veit. in 19. Brunner Karl, aus Ottmanach. 20. Kury Josef, aus Hermagor. 21. Hussa Alois, aus Klagenfurt. 22. Holm Karl, aus Marburg in Steier- mark. 23. Weiss Eduard, aus Innsbruck in Tirol. 24. Praitschopf Franz, aus Maria-Saal, Rep. 25. Mirus Eduard, aus Laibach in Krain. 26. Moser Otto, aus Viktring. 27. Miggitsch Karl, aus Wimitz. 28. Holeczek Anton, aus Klagenfurt. Čižek Karl, aus Rastatt im Grossher- 29. VVlatnig Ernest, aus Klagenfurt. dcr ersten Classe mit Vorzng: Huber Friedrich, aus Eberstein. Satter Johann, aus Marburg in Stei¬ ermark. Chlubna Karl, aus Wolfsberg. Ein Zengniss der ersten Classe: zogthum Baden. 7. Zwatz Karl, aus Klagenfurt. 8. Setz Johann, aus Goritschach. 9. Miiuzel Arnold, aus Klagenfurt. 10. Lassnig Simon, aus Gottesthal. 11. Maidl Johann aus Klagenfurt. 12. Ruckgaber Franz, aus Klagenfurt. 13. Glatzl Johann, aus Wolfsberg. 14. Mulli Seipio, aus Hallegg. 15. Sernicki Štanislaus , aus St, am Langsee, Rep. 16. v. Trattnegg Johann, aus St. Stefan bei Finkenstein. 17. Neuner Franz, aus Klageniurt, Rep. 30. Drischler Gottlieb, aus Klagenfurt. 31. Lamquet Peter, aus Gorz in Kiisten« land. 32. v. Steinberg Robert, aus Villach. 33. Humitseh Thomas, aus Wien in Niederosterreich. Ein Abgangszcngniss mit der Erlnnbniss zur Wiederholnngspruf'uug: Georgen ^ Jannek Josef, aus Klagenfurt. Ein Zengniss dcr zweiten Classe. 35. Posch Josef aus Klagenfurt. I. Classe. II. Abtheilung. Schnlpreise erhieltens 1. Unterrainer Georg, aus Tresdorf. 2. Modi Martin, aus Mitterdorf. Ein Zengniss der ersten Classe mit Vorzng: 3. Moritsch Ernest, aus Villach. 4. Hrašovec Georg, aus Sisek in Kroatien. 5. Delami Ferdinand, aus Klagenfurt. 6. Samonig Franz, aus Latschach. 7. Uibing Richard, aus Klagenfurt. Ein Zengniss dcr ersten Classe: 8. Krauthauf Josef, aus Graz in Steier¬ mark. 9. Pleyer Josef, aus Hundsdorf. 10. Krištof Georg, aus Sehwabegg. tl. Puntsclrart Georg, aus Limersaeb. 12. Mocher Josef, aus Sittersdorf. 13. Frohmwieser Lukas, aus Pirk. 14. v. Moser Otto, aus Klagenfurt, Rep. 15. TomaschitZ Stefan, aus Mageregg, Rep. 16. Fercher Anton, aus Winklera. 71 17. Verazhnigg Jakob, aus St. Leonhard 24. Skudnigg Josef, aus Untergori- in der Abtei. tschitzen. 18. WalInoefer Anton, aus Farchern. 25. Billičsieh Maximilian , aus Venedig 19. Novak Franz, aus Eberndorf. in Italien, Rep. 20. Clementscbitsch Arnold, aus Klagen- 26. Baron Wezlar von Plankenstern furt. Friedrich, aus Cilli in Steiermark. 27. Langegger Josef, aus Klagenfurt, Rep. Ei " * Wcite " ««»*• zur Wiederholnn 8 Sprulun B . 2 8. Fuss Valentin, aus Unterferlaeh. 21. Warmuth Viktor, aus Klagenfurt. 29. Kleiuberger Julius, aus Hermagor. 22. Glantschnigg August, aus Klagenfurt. 30. Frisch Franz, aus Klagenfurt. 23. Edlinger Paul, aus Althofen. 31. Ramusch Anton, aus Klagenfurt. £1. Classe. Schulpreise erbielten: 1. Reichenbaeti Karl, aus Steyer inOber- osterreich. 2. Krammer Thomas, aus Hortendorf. 3. Kraiger Blasius, aus St. Stefan unter Feuersberg. Ein Zcugniss der ersten Classe mit Vorzug: 4. Nussler Ludwig, aus Klagenfurt. 5. Poley Eduard, aus Osterwitz. 6. Mully Roland, aus Hallegg. 7. Potiorek Viktor, aus Bleiberggereut. 8. Oberressl Matthias, aus Dollach an der Gail. 9. Inanger Johann, aus Mauten. 10. Prohaska Karl, aus Feldkirchen. 11. Kuapp Rudolf, aus Klagenfurt. 12. Spitzer Max, aus Kleingloduitz. Ein Zcugniss der ersten Classe; 13. Messner Josef, aus Eiersdorf. 14. Zeman Ernest, aus Czernowitz in Bukowina. 15. Just Josef, aus Ferlaeh. 16. Koffler Josef, aus Bleiberg. 17. Potočnik Engelbert, aus Volkermarkt. 18. Hierlander Max, aus Gmiind. 19. Sehellander Karl, aus Klagenfurt. 20. Miklau Julius, aus Bleiburg. 21. Teppan Anton, aus Gamsenegg. 22. Markovritz Franz, aus Greifenburg. 23. Rachoi Friedrich, aus Saehenburg. 24. Daimer Josef, aus Graz in Steiermark. 25. Baron von Aiehlburg Franz, aus Klagenfurt. 26. Kollegger Johann, aus Villach. 27. Ritter v. Gold Hubert, aus Villach. Rep. 28. Rupper Josef, aus Klagenfurt. 29. Kleevvein Simon, aus Arlstorf. 30. Matuška Alfred, aus Laxenburg in Niederosterreich. 31. Mortl Paul, aus Pogorjach. 32. Spitaler Karl, aus Gallizien. * 33. Seholz Robert, aus Eberstein. 34. Somer Theodor, aus Klagenfurt, Rep. 35. Edler von Dietrich Wilhelm , aus Limersdorf. 36. Lampel Alexander, aus Spittal. 37. Prettner Valentin, aus Lukowitz, Rep. 38. Puck Gregor, aus Dellach bei Projern. 39. Rainer Josef, aus Latratsehen. 40. Reiter Paul, aus Gnoppnitz. 41. von Fradeneek Hugo, aus Volker¬ markt, Rep, 42. Kohler Josef, aus Agram in Kroatien, Rep. 43. Schoffmann Gustav, aus Foderlach. 44. Wlatnigg Karl, aus Graz in Steier¬ mark. 45. Kronig Richard, aus Klagenfurt. 46. Schulterer Josef, aus Hoffern. 47. Archer Anton, aus Haarbach. 48. Angermann Franz, aus Klagenfurt. 49. Moueka Adolf, aus Budweis in Bohmen. 50. Lohwasser Johann, aus Klagenfurt. 51. Kleindienst Raimund, aus Graz in Steiermark. 52. Billiesich Ardreas, aus Žara in Dal- matien, Rep. 53. Billičsieh Josef, aus Žara in Dalmatien. 54. \Vidmann Thomas, aus Lak. Ein Abgangszengniss mit der Erlanbniss zur Wiederholungspriifnns: 55. Mayer Franz, aus Villach. 56. Jobst Julius, aus Volkermarkt. 72 57. Koch Filipp, aus Klagenfurt. 58. von Webern Franz, aus Liescha. 59. Ottitsch Michael, aus Damtschach. 60. Hahn Ferdinand, aus Klagenfurt. 61. Riebler Alois, aus Kotschach. 62. Hanser Johann, aus Laibach in Krain. 63. Haller Johann, aus Klagenfurt. 64. Kleinberger Gustav, aus Wolfsberg. 65. Erlacher Eugen, aus Wolfsberg. 66. Mathes Anton, aus Arnoldstein. 67. Spangaro Gustav, aus Klagenfurt. 68. Strammer Anton, aus Strassburg. 69. Maver Ednard, aus Stali. 70. Pleschiutschnig Andreas, aus Ober- rasswald in Steiermark. 71. Hatheyer Paul, aus Klagenfurt. 72. Billek Josef, aus Klagenfurt. Ein Zengniss d er zweifen Classe. 73. Weiss Simon, aus Glandorf. 74. Schleichert Othmar, aus Klagenfurt. 75. Haderer Josef, aus Klagenfurt. 76. Hatheyer Johann, aus Klagenfurt. III. Classe. Schnlprelse erhleltem 1. Fritz Gregor aus Faab,Pfarre Maria Gail. 2. Heiss Franz ausSpittal. 3. Scharnagel Albin, aus Treibach. Ein Zengniss der ersten Classe mit Torzug: 4. Wa8sermann Johann, aus Stollwitz. 5. v. Fradenek Victor, aus Klagenfurt. 6. Fraess Edler v. Ehrfeld Josef, aus Feld- kirchen. 7. Schachner Josef, aus Hinterwinkel. 8. Weinlander Georg, aus St. Ruprecht. 9. Baron v. Duval Quirin, aus Neumarkt in Steiermark. Ein Zengniss der ersten Classe: 10. Morokutti Anton, aus Damtsehaeh. 11. Mascbke Rudolf, ausVenedig in Italien. 12. Bertschinger Josef, aus Klagenfurt. 13. Lausegger Alois, aus Lippitzbach. 14. Brandstatter Johann, aus Kotschach. 15. Graf v. Hohenwart-Gerlachstein Rudolf, aus Laibach in Krain. 16. Kubik Johann, aus Ebenthal. 17. Matheuschitz Valentin, aus Reichers- dorf. 18. Roscher Johann, aus Galizien. 19. Kreiner Ludvrig, aus Puppitsch, Pfarre Obermiihlbach. 20. Ludwig Heinrich, aus Feistritz. 21. Edler v. Sternfeld Thomas, aus Gu- misehhof. 22. Moser Hubert, aus Viktring. 23. Reinhard Johann, aus Tscherniheim. 24. Ratz Ernst, aus Veltendorf. 25. Canaval Richard, aus Klagenfurt. 26. Maly Otto, aus Neumarkt in Steierm. 27. Sixl Peter, aus Klagenfurt. 28. Kanduth Philipp, aus Uggovvitz. 29. Schlemitz Matthaus, aus Waitzelsdorf, Rep. 30. Samitz Adolf, aus Eberndorf. 81. v. Moser Julius, aus Klagenfurt. 32. Finsterwalder Bernhard, aus St. Ge- orgen am Langsee. 33. Huber Josef, aus Arnoldstein. 34. Schwarzl Matthaus, aus St. Johann am Brucki. 35. Buzzi Wilhelm, aus Volkermarkt. 36. Janek Anton, aus Klagenfurt. 37. Rauter Michael, aus Kleblach. Ein Abgangszeugniss mit der Erlanb- niss znr WieaerhoIungspriifnng: 38. Udalrik Karl, aus Klagenfurt 39. Bein Franz, aus Eberstein. 40. Ebenberger Georg, aus Berg. 41. Jelly Paul, aus Klagenfurt. 42. KosičikFranz, aus Neustadtl in Krain. Ein Zengniss der zweiten Classe: 43. Trattner Josef, aus St. Lambrecht in Steiermark. 44. v. Steinberg Sigmund, aus Villach. 45. Turk Johann, aus St. Salvator. 46. Krepelka Karl, aus St. Gertraud. 47. Zeiler Josef, aus Klagenfurt. Ein Zengniss der dritten Classe: 48. Simoner David, aus Irschen. Schnlprelse erhieltens 1. Waldner Victor, aus Dellach im Gail thale. 2. Smolli Adolf, als Hermagor. IV. Classe. Ein Zengniss der ersten Classe mit Vorzng: 3* Hartweger Adolf, aus Friesach. 4* Eisele Hugo, aus Villach, 73 5. Rainer Alois, ang Obermillstadt. 6. Tarmann Martin, aus Maria-Saal. 7. Oblasser Raimund, aus Villach. 8. Bergmayer Victor, aus Klagenfurt, 9. 'Wittmann Alois, aus Klagenfurt. 10. Svetina Anton, aus Fellaeh. 11. Tobeitz Adolf, aus Treibach. Ein Zensniss der ersten Classe: 12. Heiser Johann, aus Feldkirehen, 13. Reiter Johann, aus Gnoppnitz. 14. Sommer Karl, aus Klagenfnrt. 15. Robbas Ignaz, aus Keutsehacb. 16. Kerschbaum Josef, aus Rosegg. 17. Prettner Ludwig, aus Fobnsdorf in Steiermark. 18. Einspieler Thomas, aus Feistritz im Rosenthale. 19. Goritschnig Simon, aus Hoflein. 20. Peeblaner Arthur, aus Mistelbach in 26. ICofler August, aus Villach. 27. Preschern Jacob, aus Ferlach. 28- Moro Franz, aus Lorberhof. 29. Tschemernjak Ignaz, aus Maria-Elend. 30. Janesch Ferdinand, aus Villach. 31. Baron v. Aichlburg Leopold, aus K lagenfurt. 32. Miki Johann, aus Schlatten, 33. Paclier Josef, aus Lolling 1 . 34. Zevvedin Karl, aus Guttaring. 35. Jorger Gustav, aus Leoben in Steierm. 36. v. Hueber Josef, aus Klagenfnrt. 37. v. Purkher Oscar, aus Graz in Steierm. 38. Sorgo Victor, aus Rothenthurm. 39. Udoutsch Franz, aus Salzburg an der Salza. 40. Rapatz Georg, aus Portschach am See. 41. Posehinger Jaeob, aus Rosenbach. 42. PoschiDger Franz, aus do. 43. Raab v. Rabenau, aus Klagenfurt. Niederosterreich. 21. Volautschnig Johann aus Preboj. Ein Abgangsreugniss mit der Erlnobnlss 22. Daimer Gustav, aus Graz m Steierm. WicderhoInn»snriifnn»i 23. Kumpf Ferdinand, aus Klagenfurt. ZUr "““"n°IHn o Spr0IUn o I 24. Huber Franz, aus Niederdorf. 44. Deschmann Georg, aus Klagenfurt. 25. Frass Edler v. Ehrfeld Anton, aus 45. Stissen Matthaus, aus Faak. Klagenfurt. 46. Lilienfeld Alexander, aus Klagenfurt. V. Classe. Schulpreise erhlelteni 1. Seheinigg Johann, aus Ferlach. 2. Dobrounig Josef, aus Bach. 3. Walluschnigg Franz, aus St. Stefan bei Finkenstein. Ein Zeugniss der ersten Classe mit Vorzugs 4. Peteg Franz, aus Altendorf. 5. Guggenberger Franz, aus Mauten. 6. Spitzer Hugo, aus der Einod. 7. Aichlberg Duclas, aus Kotschach. 8. Bartoniczek Paul, aus Klagenfurt. 9. Sehober Josef, aus Dollach im Mollth. 10. Kassl Josef, aus Bleiburg. 11. Schaubach Franz, aus Pockau. 12. Gratze Lukas, aus Sittersdorf. 13. Fritzer Josef, aus St. Lorenzen im Lesachthale. 14. Raitharek Karl, ausNeumarktlinKrain. 15. Moučka Anton, aus Budweis in Bohm. 16. Abuja Matthias, aus Vorderberg. 17. Grafv. Hohenvvart-GerlachsteinGilbert, aus Laibach in Krain. Ein Zengniss der ersten Classe i 18. Pack Valentin, aus Suetsehach. 19. Payer Anton, aus St. Andreji. 20. Logar Peter, aus Leifling. 21. Holeczek Paul, aus Klagenfurt. 22. Burger Ernst, aus Klagenfurt. 23. Rader Anton, aus do. 24. Jamnig Johann, aus do. 25. Kannal Josef, aus St. Georgen am Sandhof. 26. Schriefl Alois, aus Klagenfnrt. 27. Tsehauko Peter, aus Loiblthal, 28. Treffner Leopold, aus Tigring. 29. Ratfalt Leopold, aus Theisseuegg. 30. IValdner Martin, aus Tropelach. 31. Wostiantschitsch Johann, aus Fran- zendorf. 32. Paeher David, au3 Obervellach. 33. \Vakonig Anton, aus St. Georgen am Sandhof. 34. Presterl Ignaz, aus Maria Laufen in Krain. 35. Fraundorfer Franz, aus Piacenza in Italien. * 74 36. Mandl Engelbert, aus Klagenfurt. 37. Klein Johann, aus Suppoth. 38. Lutschounig Robert, aus Maria-Rain. 39. Kuschar Alfred, aus Graz in Steierm. 40. Neureiter Anton, aus Irsehen. 41. Griinmeister Anton, aus Althofen. 42. Kuschar Rudolf, aus Graz in Steierm. 43. Lampel Alois, aus Steinfeld. 44. Briiggler Jacob, aus Fresach. 45. Pipitz Josef, aus Eisenerz in Steier- mark. 46. Grimschitz August, aus Klagenfurt. 47. Glantschnig Franz, aus Stallhofen. Ein Abgangszeugniss mit der Erlaubniss mr \tiederholnngspriifnng: 48. Hild Johann aus Saehsenburg. 49. Beyweiss Wolfgang, aus Portschach am Berg. 50. Beinitz Leopold, aus Klagenfurt, Rep. 51. Ogriss Alfons, aus Viktring. Ein Zengniss der zweiten Classe: 52. Einspieler Gregor, aus Suetscliach. 53. Plieschounig Josef, aus Gosseldorf. VI. Classe. Schnlpreise erhielten: 22. Einspieler Andreas, aus Suetschaeb. 1. Kaiser Oswald, aus Gammersdorf. 23. Tambor Maximilian, aus Klagenfurt. 2. Laschitzer Simon aus Briickendorf. 24. Wutscher Ulrieh, aus Reideben. 25. Payer Johann, aus Innsbruck in Tirol. Ein Zengniss der ersten Classe mit 26. Schluder Matthias, aus Klagenfurt. 27. Clement Faust, aus do. Vorzug: 3. Wang Jacob, aus Priedl. 4. Droniberger Sebastian, aus Grades. 5. Arztmann Gustav, aus Klagenfurt. 6. Jošt Kaspar, aus Arnoldstein. 7. Winkler Karl, aus Klagenfurt. 28. Meyer Georg, aus St. Leonhard. 29. Unterkreuter Wenzel, aus Zwicken- berg. 30. Ehrlich Matthias, aus Uggowitz. 31. Steiner Sebastian, aus Altendnrf. 8. Podjukl Heinrich, aus Olmiitz in Miihr. 32. Tschebul Johann, aus Guttenstein. 9. Hauser Friedrich, aus Rottenbach in 33. Miklau Urban, aus Haimburg. Steiermark. 34. Greiner Simon, aus Globasnitz. 10. Ruekgaber Franz, aus St. Gertraud. 35. Jobst Josef, aus Volkermarkt. 11. Graf v. Hohenwart - Gerlachstein Lo- 36. Prielassnig Josef, aus Moos. thar, aus Laibach in Krain. 12. Grubhofer Franz, aus Althofen. Ein Zengniss der ersten Classe: 13. Rader Julius, aus Friesach. 14. Kaggel Johann, aus Gammersdorf. 15. Ehrlich Gottfried, aus Trofaiach Steiermark. 16. Goetzhaber Ignaz, aus Klagenfurt. 17. Kahn Thomas, aus Semslach. 18. Stocker Karl, aus Wolfsberg. 19. Tindl Robert, aus Spittal. 20. Ehrlich Wilhelm, aus Trofaiach Steiermark. 21. Beniscb Ottokar, aus Trautenau Bohmen. 37. Levitschnig Franz, aus Maria-Rain. 38. Holzknecht Josef, aus Mageregg. 39. Pabst Johann, aus Millstadt. Ein Abgangszeugniss mit der Erlanbniss znr Hiederholungspruinng: 40. Pusehnik Michael, aus Tratten. 41. Erdelt Hermanu, aus Weissenau. 42. Lang Hermann, aus Kuefstein in Tirol. in Ein Zengniss der zweiten Classe: 43. Kreiner Andreas, aus Maria Feicht. in 44. Kleinberger Vineenz, aus Klagenfurt. VII. Classe. Schnlpreise erhielten: 1. Homer Anton, aus Klagenfurt. 2..Pacher Karl, aus Lolling. Ein Zengniss der ersten Classe mit Vorzng: 3. Smoley Alois, aus Greifenburg. 4. Glabisehnigg Johann, aus Millstadt. 75 5. Klammer Josef, aus Kammering. 6. Koller Franz, aus St. Johann Wolfsberg. 7. Niederdorfer Christian, aus Lautz. 8. Rauter David, aus Kleblach. 9. Ambrusch Valentin, aus Feistritz Rosenthale. 10. Kraut Valentin, aus Feistritz Bleiburg. 11. Sittmoser Johann, aus Steflerberg Ein Zengniss der ersten Classe; 12. Payer Peter, aus Siebending. 13. Riedinger Ferdinand, aus Klagenfurt. 14. Krainer Stefan, aus Tigring. 15. Schimm Johann, aus Arenfels in Steiermark. 16. Joham Johann, aus Preitenegg. 17. Niederist Gustav, aus Raibl. 18. Baron v. Ankershofen Julius, aus Klagenfurt. 19. Irrausch Anton, aus Semlach, bei 20. Tarmann Kanzian, aus Saclt. 21. Lottersperger .Josef, aus Steinfeld. 22. Warmuth Clemens, aus Geislsdorf. 23. Spechtl Christian, aus St. Vineenz. im 24. Schriefl Karl, aus Klagenfurt. 25, Rabitseh Friedrich, aus Gleinach. ob 26. Kuess Josef, aus Klagenfurt. 27. Leopold Alfred, aus Feldkirchen. 28. Zollner Josef, aus Gradenegg. Ein Abgnngszeugniss mit der Erlanbniss zur AViederhoIungsprflfang; 29. Grassler Josef, aus St. Oswald ob Hornburg. 30. Rabitseh Alois, aus Klagenfurt. 31. Unterkreuter Josef, aus Zvriekenberg. Ein Zengniss der zweiten Classe: 32. Kasda Lorenz, aus Ferlach. 33. Talakerer Franz, aus Hiittenberg. 34. Reimann Franz, aus Volkermarkt. Resultat der ara 30. Juli 1867 abgeschlossenen MalurHatspriifung. Ein Zengniss der iteife mit Auszeichnung erhielten: Birnbacher Alois, aus Klagenfurt. Scherzer Anton, aus Aieh. Fugger Franz, aus St. Stefan bei Finken- Freiherr von Schiuga Oskar, aus Kla- stein. genfurt. Horrakh Friedrich, aus Klagenfurt. Vogel Albin, aus Portsehach am See. Manganelli Franz, aus Weindorf. von Webern Karl, aus Liescha. Marek Theodor, aus Goss in Steiermark. Widrich Johann, aus Obertrixen. Nisehelwitzer Heinricb, aus Mauthen. Wittmann Friedrich, aus \Volfsberg. Ritter von Plappart Leopold, aus Pitzel- statten. Ein Zengniss der Reife : Freiherr v.Aiehlburg Siegfried, aus Villach. Orasch Anton , aus St. Jakob an der Holler Thaddaus, aus Klagenfurt. Strasse. Isopp Florian, aus Ottosch. Pichler Anton, aus Warnhof. Koller Franz, aus Radenthein. Fttrst Orsini von Rosenberg Heinrich, Kopper Johann, aus Portendorf. aus Welzenegg. Kuess Matthias, aus Keutschaeh. Sorgo Emil, aus Bleiberg. Kulterer Georg, aus Poggersdorf. Spiess Julius, aus Mosinz. Lampersberger Johann, aus Mitschigg. Freiherr v. Sterneek Gunther, aus Kla- Leitgeb Valentin, aus Rechberg. genfurt. Liaunig Matthias, aus Gross- und Klein- Stornig Peter, aus Lesaeh. berg. Stuchez Gustav, aus Friesach. Michor Karl, aus Villach. Tambor Johann, aus Klagenfurt. Miiller Josef, aus St. Peter im Katsch- Tscharre Paul, aus Pfaffendorf. thale. Widter Georg, aus Mailand in Italien. Neužil Ferdinand, aus Klagenfurt. Anmerkung. Das Resultat der am 25., 27., 28., 29., 30. Juli d. J. abzuhaltenden Maturitatspriifung wird im nachtsjahrigen Programme veroffent- licht werden. Inhalt. Die Reformation und Gegenreformation in Klagenfurt. Vom Professor Norbert Lebinger .. . 1 Lehrplau fur das Scbuljahr 1867—68 . 57 Zuwachs an Lehrmitteln des Gymnasiums..65 Recbnnng iiber den Fond des Studenten-Unterstutzungs-Vereines . . 67 Statistik des Gymnasiums ..68 Verzeiehniss der Gymnasialschiiler nach ihrer Rangordnung . . . 70 Resultat der am 30. Juli 1867 abgeschlossenen Maturitatspriifung . . 75 Druck von J. & F. Leon in Klagenfurt*